1920 / 121 p. 2 (Deutscher Reichsanzeiger, Sat, 05 Jun 1920 18:00:01 GMT) scan diff

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Gesepbl. S. 1456) für den Stadtbezirk Leipzig für allgemein verbindlich erfläri. Die allgemeine Verbindlichkeit beginnt mit dem 15. April 1920 Der Reichsarbeitsminisfter. 2). 1: Dv. Siuler:

Das Tarifregister und die Registerakten können im Reichsarbeits- ministerium, Berlin NW. 6, Luisenstraße 33/34, Zimmer 161, während der regelmäßigen Dienststunden eingesehen werden.

Urdbeitgeber und Ärbeitnehmer, für die der Tarifvertrag infolge der (Srflärung des MNeichsarbeitsministeriums verbindlich ist, können von den Bertragêparteien cinen Abbdruck des Tarifvertrags gegen Er- stattung der Kosten verlangen.

Berlin, den 28. Mai 1920.

Der NRegisterführer. Pfeiffer.

Bekanntmachung.

Unter dem 28. Mai 1920 ist auf Blatt 1108 des Tarifs regisiers eingetragen worden :

Der zwi\chen dem Bund Niederschlesisher Jndustrieller E. V., der Kaufmanns-Societät zu Hirschberg, dem Verein zum Schuße von Handel und Gewerbe, dem Rabatt-Spar-Verein, dem Waren-Einkaufsverein für Hirshverg und Umgegend, der kaufmännischen Vereinigung Hirschberger Textilwaren- geschäfte, dem Bezirk3oerband Nieder|hlesien des Gesamt- verbandes deutscher Melallindustrieller, Ortsgruppe Hirschberg, dem Ärbeitzeberoerband für das Baugewerbe, dem Verband der Hoizindustciellen in den s{chlchsishen Gebirgen, dem Gewerk- {aftsbund der Angestellten, dem Deutschnationalen Handlungs- gehilfenverband, dem Katholishen Verband der weiblichen kaufmännischen Angestellten und Beamtinnen, Berlin, dem Bund technischer Angestellten und Beamten, dern Verband der weib- lichen Handlungs- und Büroangestellten, Berlin, und dem Zeniral- verband der Angestellten, Berlin, am 10. November 1919 abge- \hlossene Tarifvertrag zuc Negelung der Gehalts- und An- stellungsbedingungen der kaufmännischen und technischen An- estellten im Handel und in der Jndustcie wird gemäß § 2 der Verordnung vom 23. Dezember 1918 (Reichs-Gesczbl. S. 1456) für das Gebiet der Stadt und des Kreises Hirschberg i. Schl. für allgemein verbindlich erklärt. Die allgemeine Verbindlichkeit beginni mit dem 1. Mai 1920. Sie erstceckt sich nicht auf Arbeitsverträge, sür die besondere Fachtarifoeciräge in Geltung sind. Falls künflig für einen Handels- oder Jndustriezweig ein besonderer Fachtarifvertrag für allgemein verbindlich er- klärt wird, |cheidei er mit dem Beginn der allgemeinen Ver- bindlichfeit aus dem Geltungsbereih des allgemeinen Tarif- vertrags aus.

Der Reichgarbeitsminister. J. A: Dv, Sithler.

Das Tarifregister und die Negisterakten können im Neicsarbeits- ministerium, Berlin N W. 6, Luisenstraße 33/34, Zimmer 161, während der regelmäßigen Diensistunden eingesehen werden.

Arbeitgeber und Arbeitnehmer, für die der Tarifvertrag infolge der Erklärung des Neichsarbeitsministeriums verbindlih ist, können von den Vertragsparteien einen Abdruck des Tarifvertrags gegen &rstattung der Kosten verlangen.

Berlin, den 28. Mai 1920.

Der Negisterführer. Pfeiffer.

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Bekanntmachung.

Unter dem 28. Mai 1920 ist auf Blatt 1112 des Darif- registers eingetragen worden: j

Der zwischen dem Landwirte-Verband Ostprigniß, dem Verband zur Wahrung der Juteressen der Landwirte des Kreises Westprigniy und dem Deutschen Landarbeiterverband der Kreise Ost- und Weslprigniy unter Beitritt des Zentral- verbandes der Forst-, Land- und Weinbergsarbeiter Deutsch- lands am 8. Äpril 1920 abgeschlossene Tarifvertrag zur Regelung der Lohn- und Arbeitsbedingungen der Landacbeiter in landwirtschaftlihen Betrieben wird gemäß § 2 der Ver- ordnung vom 23. Dezember 1918 (Reichs-Gejeßbl. S. 1456) für das Gebiet der Kreise Os!- und Westprigniß für allgemein verbindlih erklärt. Die allgemeine Verbindlichkeit beginnt mit dem 1, April 1920.

Der Reichsarheitsminister. J. A.: Dr. Sitler.

Das Tarifregister und die MNegisterakten können im Neichs- arbeitsministerium, Berlin NW. 6, Luisenstraße 33/34, Zimmer 161, während der regelmäßigen Dienststunden eingesehen werden.

Arbeitgeber und Apbeiinebrmer, sür die der Tarifvertrag infolge der Erklärung des Neichsarbcitsministeriums verbindlich ist, können von den Vertragsparteien einen Abdruck des Larisvertrags gegen Erstattung der Kosten verlangen.

Berlin, den 28. Mai 1920.

Der Negisterführer. Pfeiffer.

Bekanntmachung.

Unter dem 28. Mai 1920 ist auf Blatt 996 lfd. Nr. 2 des Tarifcegisters eingetragen worden:

Die viden dem Bund der technischen. Angestellten und Beamten, Ortsverwaltung Chemniy, dem Gewerlichaftsbund kaufmännisher Angeslellienoerbände, Ortsausshuß Chemnig, dem Arbeitgebershußverband der Eisen- und Metallindustriellen im Freistaat Sachen, Bezirk Chemniy, dem Deutschen Werk- meister-Verband, Or1sverwaltung Chemniz, dem Zentralverband der Angestellten, Ortsgruppe Chemnis, und dem Gewerkschafts- bund der Angestellten Beilin, Geschäftsstelle Chemniß, am

17. Dezember 1919 abge|\chlossene Vereinbarung zu dem | allgemein verbindlichen A vom 7. Dezember 1919 |

zu: Regelung der Gehaltis- und Ansiellung8bedingungen für die technischen Angestellien in der Metallindustrie wird gemäß 8 2 der Verordnung vom 23. Dezember 1918 (Reichs-Gesegbl. S. 1456) für den Siadtbezirk Chemniy und die Vororte Harthau, Schönau, Neustaot und Siegmar ebenfalls für all- gemein verbindlih exklärt. Die allgemeine Verbindlichkeit

beginnt mit dem 15. Nooember 1919.

Der Reicygarbeitsminister. J. A.: Dr. Sißtler. /

Das Tarifregister _ und die Registerakten können im Reichs- arbetitsministeriuum, Berlin NW. 6, Luisenstraße 33/34, Zimmer 161, während der regelmäßigen Dienststunden eingesehen werden.

Arbeitceber und Arbeitnehmer, für die der Tarifyertrag infolge der Erkläiuug des Reichsarbeitsministeriums verbindlich ist, können von den Lertragsparteien einen Abdruck des Lazisvertrags gegen Erstattung der Kosten verlangen.

Berlin, den 28. Mai 1920.

Dex Negisterführer. Pfeiffer.

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Bekanntmachung.

Unter dem 28. Mai 1920 ist auf Blatt 1111 des Tarif- regisiers eingeiraaen worden :

Der zwishen dem Zeniralverband der Angestellten, Orts- gruppe Dresden, der Mitlteldeutshen Wäscherei-Vereinigung, Ortsgruppe Dresden, dem Verband Deutscher Färbereien und chemischer Woschanstalten und der Vereinigung der Kieider- färbereien und Chemischen Waschantalien, Ortsgruppe Dresden, am 1. März 1920 abgeschlossene Tarifverirag zur Regelung der Gehalts- und Anstelungs8bedingungen für die fauf- männischen Angestellten in Wäschereien und Färbereien wird gemäß § 2 der Verordnung oom 23. Dezember 1918 (Neichs- Gesegbl. S. 1456) für das Gebiet der Amtshauptmarnn- schoften Dresden-Altstadt und Dresden-Neustadt für allgemein verbindlih erklärt. Die allgemeine Verbindlichkeit beginnt mit dem 15. April 1920.

Der Reichsarbeitsminifter. J. At Or. Sigzler.

Das Tarifregister und die MNegisteratten können im Neith8arbeits- ministerium, Berlin NW. 6, Luisenstraße 33/34, Zimmer 161, während der regelmäßigen Dienststunden eingesehen werden.

Arbeitgeber und Arbeitnehmer, für die der Larifvertrag infolge der Erklärung des Neich8arbeilsministeriums verbindlih ift, können von den E einen Abdruck des Tarifvectrags gegen Er- stattung der Kosten verlangen.

Berlin, den 28. Mai 1920.

Der Negisterführer.

Pfeiffer

Bekanntmachung. Unier dem 28. Mai 1920 ist auf Blatt 1116 des Tarif- registers eingetragen worden: Der zwischen dem Arbeitgebervecband für die Stadt

Halberstadt E. V., der freien Schmiede - Vereini2ung für Halberstadt und Umgegend, der Vereinigung selbständiger Schlossermeister Halberstadis, der Klempner - Zwangsinnung Halberstadts und dem Deutschen Metallarbeiteroerband, Ver- waltungsstelle Halberstadt, am 14. Februar 1920 abgeschlossene Tarifvertrag zur Regelung der Lohn- und Arbeits- bedingungen der gewerblihen Arbeiter und Arbeiterinnen in der Metallindustrie einschließli der Handwer!sbetriebe wird für diesen Berufs2kreis gemäß § 2 der Verordnung vom 283. Dezember 1918 (Retchs - Gejeßbl. S. 1456) für das Gebiet der Stadt Halberstadt für allgemein verbindlich erklärt. Die allgemeine Verbindlichkeit beginnt mit dem 1. ‘März 1920. Sie erstreckt sih nicht auf Arbeitsveriräge, für die besondere Fachtarifverträge in Geltung sind. Falls fünftig für einen Betriebszweig ein besonderer Fachtarisvertrag für allgemein verbindlih erklärt wird, scheidet er mit dem Beginn der all- gemeinen Verbindlichkeit aus dem Geltungsbereic des all- gemeinen Tarifoertrags aus.

Der Reichsarbeitsminister. J. A.: Dr. Sißler.

Das Tarisregister und die Registerakten können im Reichsarkbeits- ministerium, Berlin N W. 6, Luisenstraße 33/34, Zimmer 161, währent der regelmäßigen Dienststurden eingesehen werden.

Arbeitgeber und Arbeitnehmer, für die der Tarifvertrag infolge der Erklärung des Neichsarbeitsministeriums verbindlich ist, können von den Vertragsparteien einen Bbdruck des Tarifvectrags gegen Erstattung der Kosten verlangen.

Berlin, den 28. Mai 1920.

Der Registerführer.

Am 14. Juni d. J. finden in Stettin und in Geeste- münde Prüfungen zum Seemaschinisten 3. und 4. Klasse statt.

Pfeiffer.

Bekanntmachung.

Außer den in der Bekanntmachung vom 12, März 1920 (Nr. 63 des „Deutschen Reichsanzeigers und Preußischen Staatsanzeigers“ für 1920) namßast gemachten öffentlichen Handelschemikern ist noch für die Zeit bis einschließ'ih 31. De- zember 1920 zur Ausführung von Kalisalzanalysen_

emäß der Bekanntmachung vom 16. Februar 1920, betreffend

Beiträge zu den Kosien von Probeuntersuhungen (Nr. 42 des „Deutschen Reich8anzeigers und Preußischen Staatsanzeigers“ für 1920), zugelassen worden :

: Handelschemiker: Paul Ehrlih in Magdeburg, Kaiserstraße 100, angestellt für den Bezirk der Handelskammer zu Magdeburg,

Die Befugnis des öffentlichen Handelshemikers zur Ausführung von Kalisalzanalysen im Sinne der eingangs erwähnten Vorschriften erstreckt sih auf das ganze Neich3gebiet.

Berlin, den 83. Juni 1920.

Der Vorsißende des Reichskalirats. Richter.

Bekanntmachung

über Ausgabe von Schuldverschreibungen auf den Jnhaber.

Mit Ministerialentschließung von heute ist genehmigt wsrden, doß die Markltgemeinde Selbiß mit 4 vom Hundert ver- zinsliche Schuldverschreibungen auf den Juhaber im Gesamt- betrage von 600 000 4, und zwar Stücke zu 2000 /6, 1000 M, 500 46 und 200 46, in den Verkehc bringt. München, 31. Mai 1920. Bayer. Staatsministerium des Janern. J. A.: Graf von Spreti.

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Bekanntmachung

Den FleishermeisternDttoHüttig, Altenburg, Schmöllnsche E 21, und Richard Meter, Altenburg, Schmöllnshe Straße 8, ist auf Grund des § 1 der Bekanntmachung des Stellvertreters des Reichskanzlers vom 23. September 1915 wegen Unzuverlässigkeit der Weiterbetrieb des Fletscherei- gewerbes untersagt worden.

Altenburg, S.-A., am 3. Juni 1920.

Der Stadtrat. Bauer.

Bekanntmachung.

Auf Grund der Bundesratsverordnung vom 23. September 1915 betr. Fernhaltunig unzuverlässiger Personen vom Handel (R. G. Bl. Seite 603), in Verbindung ait § 1 der Verordnung des Vêinistertums des Junern vom 14, Oktober 1915 wird hiermit dem Ludwig

| Genehmigung zum a kTommissionsweisen

Huttanus hier der Handel kommissionsweise nit Wein, Spirituosen und Kolontalwaren sowte jealihz mittelbare oder unmittelbare Beteiligung an einem so'cen Handel wegen Unzuverlässigkeit in bezug auf diesen Handelsbetrieb untersagt.

Mannheim, den 17. Mai 1920.

Badisches Bezirksamt Abt. T1.

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BebanntmaPGwnq

Auf Grund des § 1 der Bundesratsverordnung vom 23. Sep- tember 1915 des § 4 B.-N.-V.-O. vom 24. Juni 1916 und § 5 B.-N.-V.-D, vom 31. August 1917 wird hiermit der Firma Huttanus & Cie hter die unterm 17. Oktober 1919 erteilte 1 1 Handel mit Kolonialwaren, b. Handel mit Wein und Spiri- tuosen auf eigene Rehnung fowie jegliche mittelbare oder unmittel- bare Beteiligung an etnem solchen Handel wegen Unzuyerläfsig- keit in bezug auf diesen Handelsbetrieb untersagt.

Mannheim, den 17. Mai 1920.

Badisches Bezirksamt Abt. 111. F. Bauer.

F. Bauers»,

Prenßen.

Erlaß der Preußischen Staatsregierung, betreffend Auflösung der Landwirishaftskammern Posen und Danzig.

Vom 26. April 1920.

Die Landwirtschafiskammern Posen und Danzig werden in Gemäßheit des § 22 des Geseßes über die Landwirtschafts- fammmern vom 30. Juni 1894 mit Wirkung vom 1. Mai 1920 ab aufgelöst.

Berlin, den 26. April 1920.

Die Preußische Staatsregierung. Braun, Fishbeck. Haenish. am Zehnhoff. Oeser. Siegerwald. Severing. üdemann.

Erlaß der Preußischen Staatsregierung,

betreffend Anwendung des vereinfachien Ent-

eignung3verfahrens bei der Herstellung von Lei-

iungsanlagen durch das Kommunale Kraftiwerk Oppeln, Akiengesellshaft in Neisse.

Vom 24. April 1920.

Auf Grund des § 1 der Verordnung, betreffend ein vereinfahtes Enteignungsverfahren, vom 11. September 1914 (Geseß-Samml. S, 159) in dexr Fassung der Verordnungen vom 25. September 1915 (Gefeg-Samml. S. 141) und vom 15. August 1918 (Gesez-Samml. S. 144) wird bestimmt, daß das vereinsahte Enteignungsverfahren nah den Vorschriften der Verordnung bei der Herstellung

1) der Anlagen für die Leitung und Verteilung des elektrischen Stromes innerhalb der Kreise Falkenberg, Grottkau, Neisse (Stadt), Neisse (Land), Neustadt im Negierungsbezirk Oppeln und der Kreise Münsterberg und Namslau im Negierungs- bezirke Breslau sowie

2) der Zuführungsleitung von der Uebergabestelle in Heidersdorf im Kreise Nimptsch, Regierungsbezirk Breslau, bis zur Kreis- grenze Nimptsch-Münsterberg

Anwendung findet, nahdem dem Kommunalen Kraftwerk Oppeln, Aktiengesellshaft in Neisse, das Guteignungsreht durch Erlaß vom 9, April 1920 verliehen worden ist.

Berlin, den 24. April 1920. Die Preußische Staatsregierung.

Braun, Fischbe ck. aenish. am Zehnhoff. Oeser. Siegerwala Greis. ea |

Erlaß der Preußischen Staatsregierung,

betreffend Anwendung des vereinfachten Ent- eignungsverfahrens bei der Herstellung von Elek- trizitätsleitungen durch den Landkreis Hanau, den Kreis Gelnhausen und den Zweckverband Ueber- landwerk Fulda-Hünfeld-Schlüchtern in Fulda.

Vom 17. Mai 1920.

Auf Grund des § 1 der Verordnung, betreffend ein vereinfachtes Enteignungsverfahren, vom 11. September 1914 (Geseßsamml. S. 159) in der Faffung der Verordnungen vom 29. September 1915 (Geseßz- fsamml. ©. 14i) und vom 15. August 1918 (Geseßsämml. S. 144) wird bestimmt, daß das vereinfate Gnteignungëverfahren nach den Vorschriften der Verordnung bei der Herstellung von Elektrizitätsleitungen innerhalb

1) des Landkreises Hanau, 2) des: Kreises Gelnhausen und 3} der Kreise Fulda, Hünfeld, Schlüchtern Anwendung findet, nachdem zu 1: dem Landkreise Hanau, zu 2: dem Kreise Gelnhausen und | zu 3: dem Zwecverband Ueberlandwerk Fulda - Hünfe!ld-

Schlüchtern in Fulda : das Enteignungsreht durd) Erlaß vom 16. April 1920 verliehen

worden ist. Berlin, den 17. Mai 1920.

/ Éb, E L A RUS, f. Des Braun. „Fishbeck. Haenish. am Zehnhoff. eser, ÆWegerwald. Severing. Ge aln Ministerium für Landwirtschaft, Domänen undForsten.

Aenderung der Prüfungsordnung für Kreistierärgzte.

Die Vorschrift in § 23 Abs. 1 der Prüfungsordnung {ür Kreistierärzte vom 28. Juni 1910 wird wie folgt abgeändert: „Die Gebühren für die gesamte Prüfung betragen 200 46, und zwar sür die schriftlihe Prüfung 60 M, für die prafktisch-mündlihe Prüfung 100 1, für sächliche und Verwaltungskosten 40 46.“ Diese Vorschrift tritt vom heutigen Tage ab in Kraft. Soweit die Prüfungsgebühren von den zur Prüfung zu- gelassenen Tierärzten bereits bezahlt sind, wird von der Er- hebung der erhöhten Gebühren abgesehen. Berlin, den 25. Mai 1920. Der Minister für B Domänen und Forsten. raun.

Ministerium der öffentlichen Arbeiten. Versezt sind: die Regierungsbaumeister Klemme von

| Arnsberg nah Berlin an das Polizeipräfidium Milster von " Hanau nach Berlin Bereich der Ministerialbaukommission —, | Masur von Mühlhausen i. Th. nach Liegnig an die Regierung

und Mandke von Stettin nah Swinemünde an das Hoch- bauami.

Dem Regierungsbanmeister Decker in Hanau ift die Varstandsstelle des Hochbauamts daselbst verliehen.

Dem Regierungsbaumeister Heinrich Wolff in Berlin ist die nachgesuchie Entlassung aus dem preußischen Staatsdienste erteilt worden.

Der Negierungs- und Baurat Weimann in Berlin ist an Stelle des (Seheimen Regierunagsrats Brecht in Berlin zum Mitglied des Technischen Oberprüfunasamts ernannt.

Der Regierungsbaumeister Arthur Schmidt in Hanau ifi verstorben.

Bekanntmachung

Nach Vorschrift des Gesetzes vom 10. April 1772 (Gefeßsamml. S. 357) find bekanntgemacht : /

1) der Erlaß der Preußischen Staatsregierung vom 7. April 1920, betreffend die Verleihung des Enteignungsrechts an die Aktiengesellschaft „Siemens“ Elektrishe Betriebe in Oldenburg für die Hochspannungsleitung von der Uphuserklappe bei Marienwehr nach Norderney, dur das Amtsblati der Regierung in Aurich Nr. 17 S. 83, ausgegeben am 24. April 1920;

2) der Erlaß der Preußischen Staatsregierung vom 16. April 1920, betreffend die Verleihung des Enteignungsre{ts an den Landkreis Hanau, den Kreis Geïinhausen und den Zweckverband Ueber- landwerk Fulda-Hünfeld-Schlüchtern in Fulda für die Herstellung von Elektrizitätsleitungen, durch das Amtsblatt der Regierung in Cassel Nr. 20 S. 141, ausgegeben am 15. Mai 1920;

3) der Erlaß der Preußischen Staatsregierung vom 17. April 1920, betreffend die Verleihung des Enteigungsrehts an die Ber- einigten Aluminiumwerke, A SeN in Berlin, für die Er- rihtung des Clsterwasserpumpwerks in Tätshwiy im Kreise Hoyers= werda, dur das Amtsblatt der Regierung in Liegniß Nr. 19 S, 147, ausgegeben am 8 Mai 1920.

Bekanntmachung.

Auf Grund der Bekanntmachung zur Fernhaltung unzuverläsfiger Personen vom Handel vom 23. September 1915 (RGBl. S. 603) babe ih dem Kaufmann Jfidor Kosterliß, Berlin, Blumenstr. 33, durch Verfügung vom heutigen Lage den Handel mit Gegenständen des täglichen Bedarfs wegen Unzuverlässigkeit in bezug auf diesen Handelsbetrieb untersagt.

Berlin, den 27. Mai 1920.

Der Polizeipräsident. Abteilung W. S. V.: Heyl.

(Fortsetzung des Amtlichen in der Ersten Beilage.)

Nichkamtliches,

Deutsches Nei ch.

Jn der am 4. Juni 1920 unter dem Vorfiß des Reichs- postministers Giesberts abgehaltenen Vollsizung des Reichsrats wurde a. der Vorlage über die Gewährung von Reichsbeihilfen zu gemeindlichen Aufwendungen für die Erwexbslosenfürsorge, b. dem Entwurf von Bestimmungen zum Schuße der in Preßluft beschäftigten Arbeiter, c. dem Entwurf einer Pachtshußordnung nach den Beschlüssen des 6. Ausschusses der Nationalversammlung, d. dem Entwurf einer Verordnung über die Regelung der Teerwirtschaft nach den Beschlüssen des 6. Ausschusses der Nationalversammlung, e, dem Entwurf einer Bekannimachung, betreffend Aenderung des Militärtarifs füc Eisenbahnen, zugejsiimmt.

Zu der Meldung des „Echo de Bulgarie“ vom 29. Mai, nach welcher der bulgarische Ministerrat die Aufhebung der R s über deutsches Eigentum in Bulgarien beschlossen habe, erfährt „Wolffs Telegraphen- büro“ nunmehr, daß inzwischen der französische Oberkomman- diercende in Sofia gegen diesen Beschluß vorbehaltlih der Ent- scheidung des Obersten Rates in Paris Protest eingelegt hat. Der erwähnte Ministerratsbeshluß, der noch nicht im „Bul- garischen Staatsanzeiger“ veröffentliht war, ijt daher einst- weilen ohne Wirkung geblieben.

Dis italienishe Regierung hat auf Grund des § 12 der Anlage zum Abschnitt 5 Titel X (nah Ari. 303) des Friedens- verlrags die Auflösung der laufenden Lebensversiche- rungsvoerträge zwischen einer deutshen Versicherungs- gesellschaft und italienishen Staatsangehörigen gefordert, E

Vom Reich3wehrministerium wird mitgeteilt, daß Unter- offiziere und Mannschaften, die anläßlich der März- vorgänge entlassen sind, diesbezüglihe Wünsche und Beschwerden niht an das Reichswehrministerium un- mittelbar, sondern an die zuständigen Brigaden und Wehr- Freise zu richten haben. Dort wird der Fall untersucht und entschieden. Gegen diese Entscheidung stehi den Beteiligten Beschwerde beim Reichswehrminister zu, der hierfür einen besonderen Untersuhungsausshuß unter dem Staatssekretär Stock eingejezt hai. Unmittelbare Vorlage von Beschwerden oder Wünschen beim Reichswehrminister unter Umgehung der zuständigen Brigaden oder Wehrkreise führt zu einer Ver- ögerung der Ängelegenheit, da das Reichswehrministerinm,

ei dem Unterlagen sür die einzelnen Fälle nicht vorhanden find, die Angelegenheit doch an die zuständigen Dienststellen zunächst zurückleiten muß.

Wie das Reichs arbeitsministerium amtlih mitteilt, weist die Gesamtzahl der unterstützten Arbeitslosen auch am 15. Mai d. J. noch einen bemerlenswerten Rückgang auf. Während am 15. April 244 894 männliche und 66 498 weiblihe Erwerbslose unterstütt worden sind, betrugen die ent- \pxechenden Ziffern am 15. Mai nur 210670 und 59748. Die Gesamtzahl der unterstüßten Erwerbslosen betrug also am 15. Mai nur noch rund 270 000 gegen rund 310 000 am 15. April. Zu ihnen tritt an untersten Ren aeigen noch die Zahl von 256 910 gegen rund 300 000 am 15. April. Jn diesen Ziffern kommt somit die ungünstige Wendung, die sich unterdessen auf dem Arbeitsmarît vollzogen hat, noch nicht zum Ausdruck. ;

‘Protest zu erheben.

& : Preußen.

Durch einen Runderlaß vom 7. April 1920, betreffend kforrekiionelle Nachhaft, hat der preußische Mi nister des Innern den Regierungspräsidenten und dem Polizeipräfidenten in Berlin von einer Bekanntmachung des Neich2ministers des Junnern Kenntnis gegeben, in der mitgeteilt wird, daß alleLandes- regierungen sich bereit exklärt haben, die Ziffer 4 der vom Bundesrat in der Sißung vom 26. Juni 1889 beschlossenen Grundsäße, betreffend die Festsetzung der korrekiionellen Nach-

haft auf Grund des 362 des R.Sir.-G.-B.,, gemäß der Anregung des preußishen Ministers des Innern

dahin auszulegen, daß die Sehs8monatsfrisi keine Höchst- grenze sein soll. Hiernach kann künftig niht nux bei Zu- hältern, sondern auch bei Vagabunden, Bettlern, Arbeitssheuen, Dirnen usw. in geeigneten Fällen bereits erstmalig eine korreïtionelle Nahhaft von längerer Dauer als 6 Monaten festgeseßt werden.

Das Amtsblatt der alliierten Kommission in Oppeln enthält eine Verordnung, wonach zum Schuße der Juteressen der polaishen Bevölkerung den Landräten polnische Bei- räte beigegeben werden, die das Net haben, sämtliche Alten einzusehen und gegen die Verordnungen der Landräte Bei der Schuloerwaltung der Regierung in Oppeln soll ein höherer polnischer Shulrot mit dem- selben Recht wie die Beiräte bei den Landräten arbeiten. Ebenfo erhalten die Kreisschulinspektoren der Lehrerfeminare eigene Kontxrolleure.

Wie die „Oberschlefishe Grenzzeitung“ meldet, hat die polnische Negierung aus Rom die amtliche Benachrichtigung erhalten, doß der päpstlihe Nuntius Erzbischof Ratti auf Grund eines befonderen päpsilihen Dekrets vom 26. April zum päpstlihen Abstimmungskommissar für Ober- \chlejien, Ostpreußen und Wesipreußen ernaant worden ist.

Moe ur A

Jn der gestrigen Sitzung der städtischen Kollegien in Flensburg wurde auf Antrag des Stadtverordnetenvorsteher3 Justizrats Dr. Löhmann, eine Entschließung einsiimmig angenommen, in der die slädtishen Kollegien nochmals schärfsten Einspruch gegen die sogenannte Claujensche Linie als neue Grenze erheben, da fie nihi dem nationalen Besiß- stande entspreche und dauernden Streit zwischen beiden Ländern veranlasse. Eine alsbaldige Revision des Friedensvertrags zur Festsetzung dieser Grenze werde unerläßlich sein; die Reichs- regierung solle jede Forderung ablehnen, die über den ¿zriedens- vertrag hinausgehe.

Bayern.

Laut Meldung des „Bayerischen Kuriers“ hat die dienft- liGe Aufklärung über das Verhalten der Reichswehr- offi ziere während der Märzvorgänge beim Wehrkreis- fommando VII in keinem einzigen Falle ein verfassurg83- widriges Verhalten von Reich8wehroffizieren festgestellt. m besonderen ist erwiesen, daß von den in den sogenannten Dokumenten der Konterrevolution genannten bayerischen Reichs- wehrosfizieren keiner an dem Kappschen Unternehmen beteiligt gewesen ist.

Defterreith.

Wie die Grazer „Tagespost“ berichtet, entsprehen bie Südslawen dem Auftrag der Entente, die Skadt Radkers - burg zu räumen, nur in dem Maße, als sie die Besaßung von dem Siodtieil auf dem linken Ufer der Mur in jenen auf dem rechien Ufer zurückgezogen haben, obwohl auch dieser Stadteil ösierreichisches Gebiet ist.

Ungarn.

Die gestcige Sißung der Nationalversammlung wurde nah der Nusprache des Präsidenten Rakooszky über den Friedensvectrag zum Zeichen der Trauer geschiossen.

Großbritannien und zrlans.

Der Generalsekretär des Völlerbundes Sir Eric Drum- mond hat, bem „Daily Expreß“ zufolge, auf den vom persischen Minister des Aeußern Prinzen Firuz unternommenen Schritt hin ven Exekuiivausshuß des Völkerbundes einbe- rufen, um ihn von dem Aufruf Persiens gegen den bolsche- wistishen Einfall in Kenntnis zu seßen. Der Ausschuß wird gegen Ende der nächsien Woche zusammenireten.

Wie die „Times“ berichtet, fand vorgestern abend im Unterhause ein Kabinettsrat stati, bei dem die durch die Regierung eingeschlagene Politik der Unterhandlungen mit Krassin erörtert wurde. Die Sizung des Obersten Wirt- \chastsrats, die gestern hätte stattfinden sollen, ist auf den 7, Suni verschoben worden.

Der Betrag des englischen Kredits für den wirischafilihen“ Aufbau Mitteleuropas und der baltischen Staoten ist, dem „Reuterschen Büro“ zufolge, vor- läufig auf 10 Millionen Pfund Sterling festgesezt worden.

Laut Meldung des „Wolffschen Telegraphenbüros“ sind die Schlachtschiffe „Valiant“ und „Warspite“ vorgestern abend mit einer Abteilung kriegamäßig ausgerüsteter Marine- soldaten von . Devonport nah Queenstown abge- gangen. Ein Regierung8dampfer mit Druppen hat in dec Bantrybuchti 1000 Mann gelandet, weitere Abteilungen werden an verschiedenen Punkten aus- geschifst. Die Admiralität widerspricht der Nachricht von einem Angri} auf die Marinestation Queenstown; dagegen sind zwei Küstenwachstationen niedergebrannt und ihrer Sprengstoffe beraubt, ferner zwei Leuchtiürme überfallen worden.

Jm Unterhause erklärte der Premierminister Lloyd George in seiner Erwiderung auf die Anfrage über den Besuch Krassins und sein Beglaubigungsschreiben, dem „Reuterschen Büro“ zufolge, noch: :

Kraisin is der Führer der russishen Delegation, die die fooperativen Organisationen vertritt, aber er ist auch Minister der Sowjetregierung und als solcher handelt er zweifellos im Namen und unter der Autorität der Sowjetregierung. Lloyd George fügte hinzu, es müßten noch gewisse Fragen aus dem Wege geräumt werden, bevor die englishe Regierung fh überhaupt in Verhandlungen ein- lasse. Cine dayon sei die der englischen Gefangenen in Rußland.

| Ferner würden Garantien gegen Angriffe auf britisGe Inter- essen im Osten und in der Heimat während der Fort- führung der Verhandlungen gefordert werden. Wenn diese Schwierigkeiten beseitigt seien, dann würden Verhandlungen über die Handelsbeziehungen von Vertretern aller Regierungen geführt werden. Vertreter der französischen und der italicnishen Regierung seien an- wesend und bereit, sih an der Fortführung der Verhandlungen zu beteiligen. Lloyd George bestritt mit Nachdruck, daß ihm irgend- etwas davon bekannt fei, daß in Frankreih über die Verhandlungen Beunruhigung herrse. Zum Schluß sagte er: Die Tatsache, daß dane S erade, ELÓNE Ra E und altierten Ländern zu säen, deren Freundschaft fo sehr im Interesse der Welt liege (Beifall), sei kein Beweis für das Babe französisher Besorgnisse. (Beitfall.)

Bei Beratung der Homerule- Bill erklärte der Erste Lord der Admiralität Long, wenn die Vorlage von Südirland dazu benußt werden sollte, eine irishe Republik zu errichten, so würde das Gesez nicht in Kraft treten, und das Unterhaus würde Mae nen sein, die notwendigen Maßnahmen zur Wiederherstellung der Ordnung zu treffen.

Die Konferenz der Transportarbeiter in Southampton hat beschlossen, die Entschließung des inter- nationalen Gewerkschaftsbundes über den Boykott gegen Ungarn an den Parlamentsausschuß und den Arbeiter- dreibund zu verweisen. Die Konferenz beschloß ferner, alle er- griffenen ‘Maßnahmen zu unterstügen. j

7erantreidh,

Der ungarische Friedensvertcag ist laut Meldung der „Agence Havas“ gestern nachmittag im Trianonpalasthotel unterzeihnet worden. Für Ungarn unterzeihneten der Minister sür öffentlihe Arbeiten Benar und der Gesandte Drasche-Lazar. Den Vorfiß auf Seite der Alliierten führte der Ministerpräfident Millerand.

Wie der „Temps“ mitteilt, wird fih der Rat des Völkerbunds, der in der kommenden Woche in London zu- sammentritt, auch mit den Schwierigkeiten beschäftigen, die zwischen Polen und der Tscheho-Slowakei über die Teschener Angelegenheit entsianden sind.

Rußland.

Eine radiotelegraphishe Meldung aus Moskau vom 4. Juni besagt, dem „Wolffschen Telegraphenbüro“ zufolge:

Südwestlih Drissa haben wir einen Angriff des Feindes ab- geschlagen. Im Abschnitt von Swencigny find unsere Ab- teilungen nah einem erbitterten Kampfe gegen Osten zurückgegangen und kämpfen jeßt in der Umgebung von Cumilowitshi. Jn der Nichtung ai Mologeshno dauern die Kämpfe an, wobei einzelne Stellungen ihre Besißer wechseln. In dem Gebiet wesilich von der Beresina sind unsere Abteilungen unter dem gegnerisWen Druck 10—15 Werst geaen Nordoften und Norden zurückgegangen. Im Kiewer ebiet kämpfen unsere Abteilungen mit einer feindliGßen Ab- teilung, die auf das Ostufer des Dnjepr befördert worden ist. Im Abschnitt von Tiarsam stehen unsere Truppen im Kampfe mit etner Uebermacht dec Polen, welche bedeutende Verstärkungen dorthin geworfen haben. Die erbitterten Kämpfe werden 15—20 Werst nôrdlih und nordwestlich) von der Stadt Tarashtscha geführt, wo es dem Gegner gelang, bis zur Eisenbahn vorzudringen. Er wurde durch wiederholte Gegenangriffe füdlich von Belojcerkva vertrieben. Unsere Kavallerie hat, durch Infanterie unter- stügt, den Feind überfallen und mehr als 600 Polen vernichtet. Südlich der Stadt Skwira haben wir den angreifenden Gegner zurücgeworfen. Es wurden Gefangene gemacht und fünf Maschinen- gewehre erbeutet. Im Abschnitt der Stadt Waniaka haben unsere Truppen den Widerstand der Polen gebrochen, haben ih dec Station Krivoiols® und einer Anzahl Gemeinden beiderfeits der Eisenbahnlinie bemächtigt. Wir erweitern unsern Erfolg in der

Richtung nah Norden. Polen,

Nach einer von „Wolffs Telegraphenbüro“ verbreiteten. Meldung aus Warschau besagt der Kriegsbericht:

Zwischen der Düna und der oberen Beres ina dringen die polnishen Heere an vershiedenen Siellen siegreih vor. In den weiß- russishen Wäldern wurden abgesprengte bolschewistishe Abteilungen gefangengenommen. An dem östlichen A LLEB Le hat der Feind seine Angriffe beim polnischen Brückenkopf NRzeczyck erneuert. Ünter Teilnahme »olnisher Panzerzüge und Flugzeuge wurden seine Angriffe mit großen Verlusten an Gefangenen und Maschinengewehren abgeshlagen. In der Ukraine haben die Bolscbewisten einen An: griff versucht, wurden aber abgeschlagen. Bei dieser Gelegenheit er. oberten polnische Trupper. durch eine kühne Ueberrurwpelung zwei Panzerzüge, die die Station Koyzopol beschossen.

Litauen.

Die litauisch« Nationalversammlung hat vorgestern eine proviforisGe Verfassung angenommen, die laut Meldung der „Berlingske Tidende“ unter anderem folgende Hauptpunkte enthält: Litauen ist eine demokratishe Republik, die von einem von der Nationalversammlung gewählten Prä- sidenten und einem Kabinett vegiert wird, das der Notional- versammlung verantwortlich ist und deren Vertrauen genießt. Alle Bürger ohne Rücksi@zt auf Geschlecht, Nationalität und On sind vor dem Geseg gleich. Die Verfassung enthält weiter Be- stimmungen über Preß-, Versammlungs- und Religionsfreiheit sowie über die Abschaffung der Todesstrafe.

Bis zur Wahl eines Präsidenten durch die Nationalver- sammlung übernimmt deren Präsident Stulginski alle E eines Präsidenten. Der jeßt zurückiretende Präsident

metana hat feine Aussichten für eine Wiederwahl. Das neue Kabinett wird zu Beginn der nächsien Woche gebildet werden. Nach einer Mitteilung des litauishen Gesandten in London hat die englishe Regierung die übrigen Ententemächte aufgefordert, zusammen mit England die Unabhängigkeit Litauens anzuerkennen. :

Fiunlaud,

Einer Meldung des „Wolffschen Telegraphenbüro3“ Mie at der Reichstag die Militärdienstzeit auf ein Jahr fdigeteht: der Präsident kann alle überflüssigen Mannschaften vorzeitig entlassen.

Norwegen.

Der Storthing hat vorgestern zur Wiederaufnahme des Handels mit Rußland, besonders zwecks Absaßes von Fischerzeugnissen, die Regierung aufgefordert, norwegische Delegierie nah Rußland zu entsenden, um Verhandlungen ein-

zuleiten. Türkei.

Nach einer „Havasmeldung“ aus Konstantinopel hat -d' Regierung den Wali von Trapezunt abgeseßt. Musta Kemal Pascha jedo hat ihn im Amt behalten. Der von k Regierung in Konstantinopel ernannte Nachfolger ist von F

Nationalisten verhaftet worden.

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