1920 / 124 p. 3 (Deutscher Reichsanzeiger, Wed, 09 Jun 1920 18:00:01 GMT) scan diff

Qs . , .‘ . ? Y vao - 1 R, ; ung anderer wichtiger wirtschaftliher und sozialer Aufgaben , erscheinen nick&t. Es finden große Kundgebungen statt. =— Wie das Brüxer Koblen 7000,00 Gaklzia 16 020,00, Waffen 3000,00, Lloyds

leisten fonte, Viel zu üh in der Verstorbene ¡einem Lebens- wert entrissen worben, in einer Zeit, in der seine Mitarbeit be den ichwierigen Aufgaben des Wiederaufbaus Bi tschaftslebens ganz besonders schmerzlich

werden wird

Die p:eußische Finanzoerwaltung wird dem boch- verdienten % anne jedeizeit ein treues und ehrenvolles An- denken bewahren.

/ bereits Cn.ente wegen Belassung des für die deutshe Wirtichaft unbedingt nötigen Schiff s- raumes vortiellig geworden ist, hat, wie „Wolffs Tele- graphenbliro“ mitteilt, neuerdings der Reparationskommission in Paris am 4. d. M. folgende Note überreichen lassen. :

r E deutsche MNegierung hat in der No1e vom 3. Mai um die =eiaung von Schisfsraum gebeten. stellen das Minimum dar, welches gefordert werden muß, um das deutsche Berkehrswesen zur See auvfreht erhalten zu können. Die

_ Die deutsche Regierung, die, wie bekannt, wiedecholt bei der

deutsche 14 erung (ang dabei davon aus, daß in Ausführung des H reden ertrags von den 325 000 - Tonnen im Bau befind- j licher Schiffe bei Fertigstellung durch Deutschland jedenfalls

145 000 Tonnen Deutschland zufallen würden. Dieser Erwartung Haben die Verhandlungen in London nicht entsproben. Es sind dort

C p14 5 4 ti N OON T A z : = Ctce : WVeulschland nur 100 000 Tonnen, und zwar auch nur Schisfse mit den worden. Da der Maritime Service

geringem Fertigleitsgrad, zugestar weitere deute Anträge abgelehnt hat, so sah sich die deutsche Ne- q! rung genötigt, dics-s Angebot anzunehmen. Jnfolgedessen müßte fte jeßt die in der Note vom 3, Mai gestellten Anträge erweitern. Wenn sie trogdem hiervon absicht, so tut sie es in der festen Er- wartung, daß die MNeparation8fommi'fion nunmehr dem Antrag auf Delassung von Schiffsraun ungekürzt stattgeben und ihre Ent- {eidung jo shuell wie möglich treffen wird. Deutscherseits ist die Boraus!: zung, von we her die Neparationskommission die Prüfung des Antrages abhängig gemackt hat, nah besten Kräften erfüllt. Von den abzultefernden Schiffen ist bereits eine beträßilih? Zahl nach dem Firth of Fort gebracht worden. Die Repara !tonstomnission wird daher um tunlic)st umgehende Entscheidung gebeten.

Jn wenigen Wochen fällt die Entscheidung über die staatliche Zugehörigkeit des Abstimmungsgebiets von Dst- und Westpreußen. Der Deutshe Shußbvund, der die Sorge für bie Beförde ung der Stimmberechtigten über- nommen hat, ifl si bei seiner Tätigkeit vor allem der Schwierig» keiten bewußt gewesen, die der Reise ver Stimmberechiigten durch den polnischen Korridor erwachsen, der einen paliti- schen Keil z oischen deuische Gebiete treibt und es den Polen in die Hand legt, den Stimmberechiiglen den Weg zum Ziele nach Belieben zu öffnen ober zu {chließen. Allerdings bieibt für alle Fälle der Seeweg offen, aber auch hier zieht die durch den Friedensvertrag bedingle Abgabe deutschen Schiffsraums an Die fliierten dexr Beförderung verhältnismäßig enge Grenzen. Die deutsche Regierung hat bei der Regierung in Warschau, bei den Juteralliierten Kommissionen und bei den alltierten

Regierungen seit Monaten die ernstesten Vorstellungen erboben, |

um Bürgschaften für die freie Durchfahrt dec Stimmherechtigten zu erhalien. Die Polnische Regierung ist immer wieder ver Entscheidung aus dem Wege gegangen; jeßt, wo die Ab- stimmung unmittelbar bevo? steht, muß sich zeigen, ob Polzn bereit it, das Selbstbestimmungsreht in Ostpreußen und West- preufien anzuerkennen, und, wenn das nit der Fall ist, oh es den UAlliiorten mit dem Selbstbestimmungsrecht ernt ist, so daß sie ihm aus gegen Polen zum Siege verhelfen werden.

Preußen. Wi» ten „Neuen wesipreußischen Mitteilungen“ von der {nteralliic !en Kommission in Marienwerder m!tgeteili wordén

ist, finden die Bolfksabstimmungen im westpreußischen Avstimmung®gebiet am 11. Juli stati.

Der gesiern zusammengetretene Schle 8wia-Holsteinische Provinziallandtag hat, dem „Woissschen Delegraphenblro“ zujolge, einstimmig dem von der Entente überreichten Vertrag 3- entwurf widersprochen und von der Negierung verlangt, ihn unter allen Umständen abzulehnen und sih zur Ersüllunz der Forderungen der Entente nur soweit bereit zu erllären, als sie den Bedingu"gen des Versailler Friedensoertrags entiprächen.

Fn einer in Flensburg abgehaltenen großen Versammlung des Schleswig-Holstein-Bundes wurde eine Ents \chließung angenommen, in der die Reichsregierung aufs» gefordert wird, dem von der Entenie überreichten Vertragseutwurf, bezüglich Nordschleswigs, in der vorliegenden Form unter allen Umständen ab- zulehnen, weil er eine in wirisczaftlicher und nationaler Bez'ehun unmöglihe Grenzfestiezung wvor- sehe, den Schuh Peuifder Minderheiten in der ersten Zone vermissen lasse und auch in mehreren Punkten dem Fciedensvertrag ausdrücklih widersprehe. Ein solcher Vertrag fözne niemals die beuti-dänischen Gegensäße ausgleihen und niemals zu einem dauernden Frieden zwischen beiden Nationen füh en, wie wir ihn im Juteresse der Grenzbevöl!kerung und im Jateresse des deutschen Vaterlandes dringend wünschen.

aw me ARSORiN

Statistik und Volkswirtschaft.

Urbeitsstreitigkeiten.

Veber den \eit vier Wochen andauernden Au sstand der Berliner Friseurgehilfen teilen hiesige Blätter mit, daß die Ausständigen in Avbetraht der augenblicklihen Verhältnisse im Frileurgewerbe ihre leyten Lohuforderungen von 189 für Herren- und 190 4 für Damentriseure auf 1:0 bezw. 170 „& wöchentlich ermäßigt haben. Sie halten aber nah wie vor an der Forderung der völli en Sonntaosruhe jest, a ährend sie mit einer 48 stündigen T bcderttiben Arbeitszeit einveritanden sind. In den Geschäften, die diese Forderungen anerkannt haben, ist die Arbeit sofort aufgenommen worden: ?s sind daraufhin 4—5 Gehilfen in Tätigkeit getreten. 1200 Ausständize arbeiten ‘in den von der Zentralstreikieitung ein- gerichteten fliegenden Masierstuben.

Ja Pirmasens sind, wie ,W T. B.“ erfährt, vier Ver - treter des Neichsmiiisteriums eingetroffen, um mit den städtischen Behörden und Industriellen über eine Einschränkung der Arbeitelosigkeit und die Wiederaufnahme der Arbeit in den Scbuhfabriken zu verhandeln. Jn der legten Woche is dort die Zahl der Arbeitslosen auf 6000 gestiegen.

Aus Klingenthal (Vogtland) wird dem „W. T. B.® qge- meldet, daß im benachbarten Grasliß und vielen anderen Teilen

uniéres ! vermißt :

Die darin enthaltcnen Anträge |

aaa.

! Prager Abendblatt“ dazu me det, ift auch die Urbeit-rs{aft in den | Bezirken Karlsbad, Elbogen, Falkenau, Neudedck.in den Allgemeinaut stand eingetreten. In Paris hat, wie dem „W. T. B.* telegraphiert wird, | der Cxektutivausshuß der Gewerkschaft der Post-,

Telegraphen- und LTelephonbeamten am Mcntag in j einer Versammiung beschlossen, troy der ministeriellen Aufforderung der wirtschaftlichen Organisation der C. G. T. treu zu bleiben.

Fheater nn® Musi,

di L, eft { nArP inner A a Mon - Im Opernhau!e wird moraen, Donnerstag, als 5. Abend der 9 O é r 4 ae . 4 - 4 Ny

7 Werke „PVeona Lisa“ unter des Komponisten

» op Koltitn i A Aa E Ä L J Z eigener Letiung, mit den Vamen Kemp, bon Calopoi-Bc Cux,

Cf M, Roche moderner deut'd

/ î î [4 f j î f í Gon! j 4 J h \ 44d Ae t G14 ¡ als Bast, Birlen\trôm unò den Herren Mann, Bronsgeest, Z2tod, ¡ Henke, Philipp, Krasa und Bachmann beseßt, gegeb-n. Anfang 7 Uhr. Im Schauspielhause wird morgen „Judith“ unter der Spielleitung von Dr. Bruck aufgeführt. Unfang 7 Uhr. tastlerfest des Allgemeinen Deutschen Mußik-

n siattgefuuden hatie, trat dur) den Welt- J T I * 21ts

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Nachdem tas leßte Tonk | vereins im Jahre 1914 in j frieg eine Unterbrechung diefer Feste ein. Gestern wurde , | folge das diesjährize 90, Tonkünstlerfest in Weimar mit einer Festvorstellung der Oper „Sch:rin und Gerlraute*“ von j Paul Graener (Dichtung von Ernft Hardt) im Nationaltheater | eröffnet, Unter den Feitteilne! mern bemerkte man eine Reihe der bervorragenbsten deutsben Musiker. Das Werk selbst und seine von Dr. Ernst Lake geleitete Aufsührung errang unwidersprohenen Bei- fall. Heute und morgen finden je zwei ODrchesterkonzerte und zwei KammerkTonzerte, deren Programme viele Uraufführungen vorseben, unter der Leitung des ersten Kapelmeisters am deut!chen Nationaltheater in Weimar Dr. Peter Raabe statt. Den Abschluß bildet am Sonnabend ein Franz Liszt-Gedächtniskonzert j mit der „Faustsymphorniie“. ;

Mannigfaltiges.

Die Nei cchszentralstelle für Kriegs- und Zivil- gefangene teilt mit: Heimkehr aus Rumänien. Der Lazarettzug V, der am 18. April 1920 zur Abholung deutscher Krieg8gefangener nah Bukarest abgesandt wurde, ijt gestern mit 489 deutscken Krieg8gefangenen in Deutshlind wieder eingetroffen. Die Heimkehrenden wurden dem Durchgangs!ager Neiße zu- geleitet. (W, L. B.)

Graz, 8. Juni. (W. T. B.) Die Zahk der bei den gestrigen Unruhen Ge1röteten beträgt 11. Die Landesregiexung ordnete

a

den Feuerwaffea Gebrauch gemacht hat. Heute herrst vollständige Nuhe.

Paris, 8. Juni. (W. T. B.) Nach einer Radiomeldung aus Bordeaux haben 640 entlassene Eisenbahner beschlossen, sich uach Nußland zu begeben, um an den Wiederaufbaus- arbeiten der russischen Verkehrswege mitzuarbeiten.

d r M M A L ELS.

Handel und Vetyerbe. Vn der ordentlicher Generalversammlung der Daimler -

Einrehnvng des alten Vortrags von 162 108 4 und Heranziehung früherer NüWstellungen auf 3353175 (6 beläuft, 5 vH (i. V. 6 vH) i zu verteilen. Außerdem werden 2009 000 Æ für die Arbeiterunter- f itüßungsfasse, 500 960 # für die Beamtenruhegehaltsfasse, 300 000 4 { für das Lebrlingdöbildungswesen und 500 000 # für Wohlfahrtszroecke | zur Verfügung gestellt.

Sn der Aufsichtgralssfißung der Nosißer Braun- koblenwerkle Aktiengesellschaft, Nosiß, S.-A., vom

auf den 2. Jult d. J. einzuberuferden außerordentlichen General- versammlnng den Anirag zu unterbreiten, gegen Gewährung von nom. 20 500.000 -# neue Aktien der Nesißer Braunkohlen: rke mit Dividendenberc{tiaung vom 1. Ivli 1920 ab folgende Objekte aus dem Besiß der Deutschen Eidöl-Aktiengesells{ch-ft, Berlin, zu er- werben: nom. 4 828 000 6 Aktien der Deut|chen Viineralöl-Fndustrie Nktiengesellshaft in Wiehßze, die ihrerseits die gesamten Aktien der Namsdorfer Braunkohlenwerke in Ramsdorf und 902 von 1000 Kvuxen der Gewerk\chaft Regiser Kohlenwerke in Negis besizt, fernec 1080 von 1100 Kuren der Braunkohlengewerks{aft Breunsdorf in Breunsdorf, und weiterhin die von der Deutschen Grdöl-Akltiengesell- schaft, Berlin, unter dem Namen „Mineralölwerke Hosiß“ in v"tosig, Fichienhainichen und Regis betriebenen Generatoranlagen und Teer- raffizerte.

Mien, 8. Zunk, (W2 B) meinen Oesterreichischen Bodenkreditanstalt für 1919 weist für 1919 einen Nohgewinn von 54186026 Kronen gegen 41 098 202 Kronen im Vorjabr und einen Reingewinn ein- ließli des Gewinnvortroges von 23 19% 391 Kroven (20 774 480 Kronen) auf. Es follea für die Aktie 60 gegen 54 Kronen zur Verteilung lommen. Das Aktienkapital wird von 57 auf 105 Millionen Kronen erhöht.

Zürich, 8. Junt. (W. T. B.) Vom 9. bis zum 11. Juni findet hier zum ersten Male nah dem Kriege ein internatio- naler Kongreß der Baumwollindustrien statt, an dem 14 Staaten mit 130 Abgeor? neten teilnehmen. Die Verhandlungen werden sich in der Hauptsache mit dem Nalutaproblem, der Baum- wollfultur, dee Unterstüßung der Baumwollindustrie und der Ver- besserung der Ardbeitsb-dingungen in dieser Indust:ie bes&äftigen.

Berlin, 8 Iunt. (W. T. B) (Notierung d. Ver. f. d. dt. Elektro-Notiz) 1789 4.

Wagengestellung für Kohle, Koks und Briketts am 7. Juni 1920.

R ——— _— Nuhrrepvier | ODhberschzlesi|ches Pevter

Anzahl der Wagen i

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Gestellt. . 19 487 | 7 769 |

Nicht gestellt . | j

Beladen zurück- - )

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L UP C N

Berichte von auswärtigen Wertpapiermärkten,

Wien, 8 Juni. Da das deutsche Reichstagäwakhle!: gebnis an j der Berliner Bö1se felbst keinerlei Veißiimmung hirvortief, eröffnete | der heutige Bör|er verkehr in ruhiger und ziemlich fester Haltung. Fm weiteren Verlaufe zeigte sich jedoch unter dem Eindruck der an die gestrige Demonstration in Wien geknüpften Erörterungen Ver- fau)Snetaung, die fih vorübergehend, als au im Sranken wyer- znehrtes Angebot hervortrat vershärfte, bis sließich allaemein eine reservierte Stimmung Play griff. Bemerkenswert war die Besserung von Petroleumwerten und einzelnen Bankpapieren. nur wenig verändert, i

Wien, 8. Zuni (W. T. B.) Türkische Loje 1510,00, Staats» ? bahn 3670,00 Südtahn 494 00, Desterreichtische Kredit 1 60,09, ? Ungarische Kredit 1560,00, Anglobank 785,00. Unionbank 915.00, Bankverein 873,00, WUnderbank 954.00, Oefterr. - Ungar. Bank î

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Böhmens wegen systematisher Aushungerung des deutschen

(kes der Allgemeinaus'and erklärt worden it. In ! nl ) N 99 } Bd Die Zeitungen ' Muranyer 2850,00, Skodawerke 2180,00, Salgo Kohlen 5499,00,

Graslig find alle Betriebe und Geschäfte geschlossen.

4500,00, Alpine Montan 3240,00, Prager Eisen 6390 00, NRimas

eine sirenge Uniersuchung darüber an, wethalb die Gendarmetite von î

¡ Motoren-G esellschaft, Stuttgart-Untertürkheim, wurde laut ? Meldung des „W. T. B.“ beschlossen, aus dem Gewinn, der si mit ?

19, Mai d. J. wurde laut Meldung „W. T. B.“ beschlossen, einer ' F

Die Bilanz der Allge- :

Elektrolytklupfer. M

Renten waren i,

Aktien —,-— Poibihütte 2305,00 Daimler 1025,00, Desters reichisce Goidrente —,-— Desterreichisc;ze Kronenrente 87,50, eeebruarrente 90,75 Maù ente 9050 Ungarische Goldrente 245 00, Ungarische Kronenrente 113,50, Veitscher —,—, Merkur 1524,09.

Rondo 6 Juni. (W,. T. B.) 29/9 Enge Konjois 462, 9 9% Argenttnier von 1886 894, 49% Braßilianer von 1889 43, 4%. Sapaner von 1899 53 59%, Merikanishe Goldanleihe voa

1899 42, 3 9/9 Porftugiefen 414, 5 % Ruffen von 1906 22, 43 9%

Russen von 1909 173, Baltimore and Ohio 40 Canadian Pacific 142,

Penn|ylyania 49 Southern Pacific 118 Union Pacific 144, United

States Steeìi Corporation 118, Nio Tinto 35, De Beers 221, Ran»mines 22

imsterzam, 8. Juni. T. B.)

MBechiei auf London 10,73,

Gesel auf Zerlin 6 623 jjel auf Paris 21,20, Wecziel auf Sdtweiz 49 80, Wechsel a ien 2,00 Wetse! auf Foveniavea A P & tod T eb (A e 4 F f «I „L m T Ltt, 4

46,90, Wechsel auf Stodbolm 59,75, Weclei auf Christiania 49,00,

Befe! auf New Yor? 274 59, W-chsei auf Brüssei 22,20 Wech'ei auf Madrid 4475 MWechse! auf Italien 16,00. —— 5 9/4 Nieder! *nd, Sitaats8an!letße pon 1915 864, 3%, Niederländ. Staat3anleihe 517, Königl. Niederländ. Petroleum 9558 Holland-Amerika-Linie 415#, Ttiebeclöndifch-Snb San! bannt

C 299 M4 T j Es - GHandeißbani 333, Atczijon. Toveta & Sanura

¿56 862er. Nock Is Southern Pacific 102, Southern Rail way 243 Union Pacific 1284, Anaconda 126, United States Steel SGory. 1032 Fest.

__ Kopenbageén, s. Juni, (W. T. B) Sichivehiel auf Stodholm 127,25, do. aut Christiania 10450, do. auf Hamburg 14,75, do. auf London 23,00, do. auf Paris 45,75. do. auf Antroerven 48 00, do, auf |chroeizerisdbe Pläße 10800, do. auf Imfierdan 215,50, do. auf Helsingfors 27,50 do. auf New Yorî 593,00.

Stoagholm, 2. (W T B) Sicplwewsel auf London 18,15, do. auf Beclin 11,25, do. auf Paris 36,00, do. auf Brüssel 38,00, do. auf schwei:eriîche Piäße 84,50, do. au! Umsterdam 169,75, bo. auf Kovenßagen 79,00, do. auf Christiania 83,00, do. auf Washington 466,00, do. auf Helfingfors 21,75.

Berichte von auswärtigen Warenmärkten.

Lioerpooi, 7. Juni. (W, L, G) Gaumwolie UÜmsagy 4000 Ballen, Vinfuhr 3000 Ballen, avon amertkanisGe Lauge E Ballen. För Juni 25,81, für Juli 25,48, für August 25,08. LITLEU (Ie

Ymeritanishe und BrafilianisWße 8 Puakte höher, unverändert.

rue. P Ar ai inm ia:

Aegyptische

E L —_ E E R

S UBLINEUC T N R ELE ia

Fortseßung des Nichtamilichen in der Dritten Beilage.)

A | Theater. / Opernhaus. (Unter den Linden.) Donnerttag : 123. Dauer-

Gezugévorístellung. Woche moderner deutscher Werke. 5, Abend: Mona Lisa. Anfang 7 Uhr.

Freitag: Woche moderner deuischer Noixre Dame. Anfang b| Uhr.

Schausyvielhaus. (AmGendarmenmarkt.) Donnerst.: 124.Dauers Lezugsvorstelung, Judiih. Anfang 7 Uhr.

Freit1g: Friedrich dec Große. 1. Teil: Anfang 6# Uhr.

Werke. 6. Abend:

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Der Krouprins

M A URAUE A E in N M D Hi ATO V GTdNZ V OE D

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amiliennachrichten,

S CRZOS a E N a

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D T M E N traurige Pflicht, davoa È E Kenntnis zu geben, daß unser Präsident dio

f Wirklicher Geheimer Oberfinanzrat

Dr, Cari Heiligenstadt

am 3. d. Mts. in Berlin im Aiter von 59 Jahren un- erroartet am H?rzschlag verschieden ist.

10 Der Gutichlafene hat dem Direkiorium der Preufischen Ä Gentral-Genoss-nscafts-Kasse seit deren Errichtung am l. Oktober 1895 angehört und wurde 1900 zum Pcäsidenten y der Ansialt herufen. Seiner steten Pflichttreue und feinem 9 tiefen Verständnis für die ibm gestelite Aufgabe, zusammen mit seinem reichen volfswiris{chaftlchen Wiss:n und dem ihm als Niede!!achsen cigenen zielbewußien Schaffen ist G a rvor allem tas Gedeihen unserer für den Mittelstand in A Stadt und Land so bedeutsamen Anstalt zu danken. Bei A aufgetlärter sozialer Gesinnung hat er mit warmer Liebe, mit flarem Bli und tiefer Cinsicht allezeit die Aufgab-n und Bestcebungen des Genossenschz{iswesens umfaßt, dem seine ganze Fürsorge galt und vem alle seine Kräfte bi- zum leyten Tage gewidmet gewesen sind. Unvecgeßlich E bletbt sein hervorragendes Beispiel ungewöhnlichen Fleißes, ¡ufopfernder Pflichterfüllung und treuer Fürsorge bei den Da Mitgliedern des Direktoriums und den Beamten der r Preußischen Central-Genofsenscafts-Kasse sowie bet allen denen, die ihm im Lben nahe standen.

Die Beisegung hat heuie in Berlin, dem Wunsche des Heimgegangenen entsp1echend, in aller Stille statt- e gefunden. Seinem legten Willen gemäß wurde von

S Blumen- und Kranzspenden abgesehzn. Wie er, abhold jeder Aeußerlihkeit in feinem arbeitêreichen Leben, seine S Person hinter die Sache zurückireten ließ, so wollte er, daß % auc) seia Abschied \chlicht und einfach set. l

[28393]

Bexelin, den 8. Juni 1920. Direktorium der nossenschafts: Kasse. ti I 15,05 A 08 A L

Central-Ge Margot von Dobschüß mit Hin. Oberleutnant (Dôbern bei Focst N. L. Berlin-

n s

Wiim-rsdorf). ; . G A N tDYItS a Se V e ck— V ereh eliht: Hr. Regierungsrat a. D. Alfred Seidler mit Frl. Ytargarete Dumrath (Buslar). Hr. Geheimer Ftinanzrat und vortragender Rat Dr. jur. Hermann 9teshke mit Frau Julie Barxckhausen, geb. Jsenberg (Wer lin- Lichterfelde).

* Gestorben: Hr. Generalmajor Vouÿ von Letiow-Vorbeck (Gaffel).

Fr. verw. Steuerin|peïlor Hulda von Lepell, geb. von A.ten (Beriin).

Verantwortlicher Schriftleiter: J. V.: Weber in Berlin

Verantwortlich für den Anzeigenteil: Der Vorsteher der Geschäftsstelle, Mechnungsrat Vi engering in Berlin.

Verlag der Geschäftsstelle (M enaerina) in Berlin.

Druck der Norddeutsben Budbdruckerei und Verlagsanstalt Berlin Wilhelmstrake 32,

Sieben Beilagen (einsbließlid Börsenbeilage) und Erste und Zweite Zentral-Handelsregister-Beilage.

Erfte Beilage

Haulliches.

(Fortsezung aus dem Hauptblatt. Prenßeu.

Geseg, Hetreffend die Bereitstellung von Mitten zu Diensteinkommensverhesserungen,

Vom 7. Mai 1920.

Die verfassunggebende Preußische Landesversammlung hat Folgendes Gesetz beschlossen, das hiermit verkündet wird:

Die anliegenden Vorschriften e i 1. eines Gesekes, betrefscnd das Diensteinkommen der unmittel- baren Staatsbeamten (Beamten-Diensteinkommens8geseß), Anlage A*), : i

. eines Gesetzes, betreffend die anderweite Regelung der Ver- sorgungsbezüge der zum 1. April 1920 oder zu einem früheren S in den Ruhestand versetten unmittelbaren Staats- eamten, deren Hinterbliebenen und der Hinterbliebenen der vor dem 1. April 1920 verstorbenen Beamten (Beamten- Altrubegehaltsgeset), Anlage B, i

3. eines Geseges, betreffend das Diensteinkommen der Lehrer und A an den öffentlihen Volfsschulen (Volkéschul- lehrer-Diensteinkommensgeseß), Anlage C, ,

4. eines . Gesehes, betreffend die Regelung der Versorgungs- bezüge der zum 1. April 1920 oder zu einem frühzren Zeit- punkt in den Ruhestand versetzten Lehrer und Lehrerinnen an öffentlichen Volkss{hulen, der Hinterbliebenen dieser Lehrer und der Hinterbliebenen der vor dem 1. April 1920 verstorbenen Volks\chullehrer (Volkêshullehrer-Altvruhege- haltégeseß), Anlage D,

S. eines Gesehes, betreffend die Bereitstellung von Mitteln zur Aufbesserung des Diensteinkommens der Geistlichen der evan- gelischen Landeskfirhen, Anlage E, :

S. eines Geseges, betreffend die B aodttflelluna von Mitteln zur Aufbesserung des Diensteinkommens der katholischen Pfarrer, Anlage F,

7. eines Gesekes, betreffend das Diensteinkommen der Leiter und

Lehrer an nictstaatlihen höheren Lehranstalten, Anlage G, treten einheitlih zugleih mit diesem Geseße mit Wirkung vom 1. April 1920 in Kraft. Sie sind alsbald nah dem im Jum 1920 erfolgenden Wiederzusammentritt der Landesversammlung einer Nabprüfung zu unterziehen, und zwar mit rüdckwirkender Kraft vom 1. April 1920 ab.

d

8 2.

Der im § 19 Abs. 1 des Gesezes, betreffend das Diensteinkommen der unmittelbaren Staatsbeamten, vorgesehene Ausgleihszus{lag wird ersimalig bis zur anderweiten Festseßung durch den Staatshaus- haltóplan auf einen für alle Bezüge gleichen Hundertteil, und zwar 50 vom Hundert festgeseßt.

Die weiter anliegenden Vorschriften : eines Gesetzes, betreffend den preußishen Anteil an der Grund- erwerbsfieuer, Anlage H, i: treten mit Wirkung vom 1. Oktober 1919, diefenigen eines Gesetzes, betreffend die Erhebung von Zus§Hlägen zur Grunderwerbssteuer, Anlage I, mit dem Tage der Verkündung dieses Gesehes in Kraft.

8& 4.

Zur DeEung der dur die im § 1 Ziffer 1 bis 7 genannten Gesetze entitebhenden Mehrausgaben find die im Staatshaushaltsplane für 192 Kap. 63 Tit. 5 des Haushalts des Finanzministeriums vorge- sehenen 726 000 000 Mark fowie im übrigen die- bereitesten Staats- mittel für das Rechnungsjahr 1920 zu verwenden, vorbehaltlih des Rechts, für die teilrsise Decktung der gemäß § 13 des Volks\chul- lehrer-Diensteinfommenöêgesecbßes vom Staate übernommenen Mehraus- gaben für die Volks\cullehrerbefoldung die den Gemeinden (Gemeinde- verbänden) zustehanden Anteile am Ertrage der Reichseinkommensteuer entsprechend zu fürzen.

Berlin, den 7. Mai 1920,

Die Preußische Staatsregierung. Braun. Fischbeck. Haenisch. am Zehnhoff. Oesfer. Stegerwald. Severing Lüdemann.

*) Dieses Geseh i im Ans{luß an das Mantelgeseß in der beutigen Nummer des Reihs- und Staatsanzeigers peröfseniltt. Die unter ? 7 angeführten Gesehe werden in den nächsten Nummern

des Bl. verofentlicht werden. Geses, beiresfenddasDiensteinkommenderunmtittel-

baren Staatsbeamten (Beamten-Dienstein- fommensgese8).

Vom 7. Mai 1920.

T. Diensteinkommen.

S Grundgehalt und Grundvergütun,g.

(1) Die planmäßig angestellten unmittelbaren Staatsbeamten, eins{ließlich derjenigen Baeaitien 1 der Verordnung über die Ver- sorgung der Hofbeamten und ihrer Hinterbliebenen vom 10. März 1919, Gescßsamml. S. 45), welche sich am 1. April 1920 in einer nach dem

auéhaltsplane der bisherigen E vorgesehenen planmäßigen Stelle befinden, und der Beamten der Preußischen Zentral-Genoss \chaftsfasse erhalten ein Grundgehalt nah Maßgabe der diesem Ge- seße als Anlage 1 beigefügten Besoldungsordnung. E

(2) Die im Staatsdtenst als Stellenanwärier voll beschäftigten ni&tplanmäßigen unmittelbaren Staatsbeamten sowie die a lichen Assistenten mit planmäßiger Vergütung bei den wissenschaftlichen Hochschulen (Umversitäten, Technischen, Landwirtschaftlichen, Tiers- ärztlihen Hochschulen, Berg- und Forstakademien) und die thnen in der anliegenden Nachweisung der D üge de 2 Beamten —- Anlage 2 gleichgestellten Hilfskräfte der wissenschaft- lichen Hochschulen, Anstalten und Institute erhalten eine Grund- verglitung nah Maßgabe dieser Nachweisung.

(3) Beamten, die gleichzeitig mehrere in der Besoldung8ordnung vorac’ehene Stellen bekleiden, wird das Grundgehbalt oder die Grund- vergütung nur einmal gewährt, und ter für diejenige Stelle, für die das höhere Grundgehalt oder die höhere Grundvergütung vorge-

ehen ist. 4 ; L \ (4) Aenderungen der Befoldungsordnun können insoweit dur den Staatshaushalt exfolgen, als ste dur Aenderungen in der Or- ganisation des Staatsdienstes, insbesondere dur Einrichtuno neuer in der Besoldungsordnung niht aufgeführter Beamtenklassen, er- forderlich werden.

lenstbezüge der nihtplanmäßigen

S 2.

Dienstalter3stufen. (1) Das Grundoehalt der planmäßigen Beamten, foweit es nicht * ein ŒinzelgehdIt ist, steigt nach Dienstalterêstufen mit aweijähriger ! Aufrücküngsfrist b18 zur Erreichung des Höchstgehalis und wird vom | Ersten des Kalendermonats an gezahlt, in den der Eintritt in die ! neue Dienstalters\tufe fällt. : | (2) Die Grundvergütung der nichtplanmäßigen Beamten steigt bis zur Vollendung des fünften, bei Militäranwärtern bis zur Vollen- dung des vierten Anwärterdienstjahrs nah Dienstalters\tufen mit ein- jähriger Aufrückungsfrist und wird vom Ersten des Kalendermonats an gezahlt, in den der Eintritt in die neue Dienstalters\stufe fällt.

S3 Ortszuschlaec. (1) Zum Grundaehalt und zur Grundvergütuva tritt als weiterer Bestandieil des Diensteinkommens ein Ortszusclag. (2) Der Oriszuschlag beträgt für VMaARe Bram in den Orten

der Ortsklasse A Durch-

: ___ {nitt

bei einem Grundgehalt M M M M M M S E, 2000 1600 1400 1200 1000 1440

über 4900 bis 5700 A... 2500 2000 1700 1450 1200 1770

über 5700 bis 7000 A .. 3000 2400 2000 1700 1400 2100 über 7000 bis 8100 A... 3500 2800 2300 1950 1600 2430 über 8100 bis 10500 A... 4000 3200 2600 2200 1800 2760 über 10 500 bis 12500 A. 4500 3600 2900 2450 2000 3090 E O E 5000 4000 3200 2700 2200 3420 | jährli. !

(3) Für die Len Beamten beträgt der Ortszuschlag 80 vom Hundert des Ortszuslags, den sie als planmäßige Beamte in der ersten Gehaltéstufe dertenigen Besoldungsgruppe beziehen würden, in der sie bei regelmäßigem Verlaufe ihrer Dienstlaufbahn zuerst planmäßig angestellt werden. Für die wissenschaftlichen Assistenten mit planmäßiger Vergütung bei den wissenschaftlichen Hochschulen und die ihnen gleicgestellten Hilfskräfte der wissenschaft» lihen Hobschulen, Anstalten und Institute beträgt der Ortszuschlag 80 vom Hundert des Ortszuschlags, den sie als planmäßige Beamte in der ersten Gehaltsstufe der Besoldungsgruppe 10 beziehen würden, und sobald die ihnen gewährte Grundvergütung in ihrer A den Grundgehalts\äßen dieser Besoldungsgruppe “entspricht, vom Hundert des Ortszusllags, den sie als planmäßige Beamte in der von ibnen erreihien Vergütungsstufe beziehen würden.

H As Nerheiratete weiblide Beamte erhalten den Ortszuscblag zur älfte.

(5) Beamten, die glei{zeitig auch eine Stelle im Diouste des Neicbs oder eines der Länder - bekleiden, wird der nah dem höchsten Grundgehalte zu berechnende Ortszushlag nur in Höhe etnes dem aus der n anan gezahlten Grundgebalt entfpreGenden Teilbetrags gewährt.

Ortsklassenverzeichnis.

(1) Die Siellung- der Orte: in den verschiedenen Ortsklassen be- stimmt si nach dem Ortsklassenverzeichnisse, wie es nah reihSgeseß- licher Negelung für die Gewährung von Ortszuschlägen an die Rer beamten jeweilig maßgebend ist. :

(2) Welcher Ortsflasse ein außerhalb Deutschlands gelegener, in diesem QOrisklassenverzeicnisse nicht enthaltener Ort, an dem preußische Beamte ihren dienstliden Wobnsiß haben, zuzuwersen ist, wird von dem zuständigen Minister in Gemeinschaft mit dem Finanzminister bestimmt.

S D. : Ortszuschlagsat.

(1) Für die Höhe des Ortszuschlags ist der dienstliche Wohnsiß maßgebend.

(2) Bei etner Versetzung erlischt der Anspruch auf den dem bis- herigen Wohnsiy entsprehenden Saß des Ortêzushlags mit dem Zeit- punkt, zu dem der Bezug des Grundogehalts oder d Sricboaranaie der bisherigen Dienststelle aufhört. i

_(3) Die bei der Versegung an den Ort ciner niedrigeren Orts- lasse cintretende Verminderung des Ortszusclags wird als eine Ver- fürzung des Diensteinkommens im Sinne des § 53 des Geseges, be- treffend die Dienstvergehen der Richter und die unfreiwillige Ver- seßung derselben auf eine andere Stelle oder in den Ruhestand, bom 1. Mai 1851 (Geseßfamml. S. 218) und des § 87 des Gesetzes, be- treffend die Dienstvergehen der nihtrichterlihen Beamten, vom 21, Juli 1852 (Gesebsamml. S. 465) mcht angesehen.

S 6.

Dienstwohnunga.

(1) Mrd dem Beamten eine Dienstwohnung gewahrt, io n2rden j

thm dafür auf den ihm zustznden Ds, falls das Anfangs r ee seiner Besoldungégruppe 7000 Mark nicht übersteigt,

vom Hundert, falls es 7 Mark, aber nicht 11000 Mark über- steigt, 40 vom Hundert, im übrigen 50 vom Hundert des für ihn in feiner Besoldungsgruppe erreidbaren höchsten Ortégushlac einsließlih Ausgleichézuschlag 19) angereckbnet. Dabei gilt bei nictplanmäßigen Beamten als Besoldungsgruppe diejenige, in der der Beamte bei vegelmäßigem Verlaufe feiner Dienstlausbahn zuerst planmäßig ange- stellt wird, bei den 1m § 3 Abs. 3 Sah 3 genannten Beamten die Besoldungéaruppe 10. Wird der Ortszushlag nach § 3 Abs. 3 nur gefürzt gewährt, fo wird auch der für die Dienstwohnung anzurehnende Betrag nach dem M zten Ortszushlage bemessen. e

(2) Erscheint die Regelung nah Ab. 1 um Einzelfall unbillig, so ift der Ua GaentE Betrag auf Ansuchen des Beamten dur den auständigen Minister in Gemeinschaft mit dem Finanzministèr ander- weit festzuseßen. n fönnen die Befugnis zu dieser anderweiten Festseßu:ia derjenigen Provinztalbehörde übertragen, der der Beamte unterstellt ift. 67

Sondervergütungen.

(1) In der Besoldung8ordnung und der Nahweisung der Dienst- bezüge der nichtplanmäßigen Beamten nit vorgeschene Vergütungen, inébesondzre Vergütungen für über das festgefeßte oder üblide Arbeits- maß hinausgehende Dienstleistungen, Een dem Beamten aus dem Hauptamt nicht gewährt. Außerordenche Vergütungen im Einzel- falle aus den dafür im Staatéhaushalte besonders vorgesehenen Mitteln sind hierdurch nicht ausges{lossen. H / i

(2) Wird ein Beamter ber etnem Ministerium vorübergehend be- \chäftigt, so kann ihm für die Dauer dieser Tätigkeit eine Zulage ge- währt werden, deren Höhe von dem zuständigen Minister in Gèmein- {aft mit dem Finanzminister festgelebt wird. Das Staatsministerium bestimmt weldbe andexen Behör im Sinne dieser Bestimmung einem Ministerium gleihgzuachten sind.

S 8, Nebenbezüga. Mit. einem Amte verbundene besondere Nebenbezüge, wie Vor- lesungs- und Unterrichtshonorare, Gebührenantetle, Gewinnanteile 1nd dergleichen, fließen den Beamten als Diensteinkommen nur so weit

1920.

8 9, Sonstige VergünstigungEsn.

(1) Staatsseitig gewährte f uguna von Wixtschastsland, euerungës- und Beleuhtungsmittel, Verpflegung, Drienstklerdung,

Jagdnußung und decgleichen werden dem Beamten mit einem ange- messenen Meivais auf das Diensteinkommen angerechnet. Die Hohe dieses Betrags wird von dem zuständigen Mintster in Gemeinschaft mit dem Finanzminister festgeseßt. i

(2) Die Gewährung von Unterkunft, Verpflegung, Bekleidung und ärztlicher Behandlung an Angehörige der Sicherheitäpalizet, deren Umfang und die Anrechnung ihres Wertes auf das Diensteinkommen wird durch den C5taatshaußhaltéplan geregelt.

§ 10. Besoßldungsdienstalter.

_ (O) Das Besoldungsdienstalter der planmäßigen Beamten mit qusteigenden Gehältern beginnt mit dem Tage der Anstellung in der jeweiligen planmßigen' Stelle, soweit in diejem Gesehe oder in den Ausführungsbes:immungen dazu nichts Abweichendes bestimmt oder zu- gelassen ist, Von diejem Zeitpunkt an sind die Beitabschnitte für das Verbleiben im Ansangsgrundgehalt und für das Aufsteigen in die Höheren Gehaltsstufen zu renen.

(2) Als Tag der planmäßigen Anstellung gilt der Tag, von dem

{an das Diensteinkommen der Stelle bezogen wird. Dur den Staats- | haushalt neugeschaffene Stellen können, aub wenn die Beseßung später

ausgesprochen wird, bereits mit Wirkung bom Beginne des Nechnungs- jahrs verliehen werden, sofern der zu beleihende Beamte die Geschaste der neugeschaffenen oder einer anderen gleichartigen Stelle beveits von diesem Zeitpunkt an versehen hat.

3) Die Anwärterdienstgeit darf fünf Jahve, bei Militäranwärtern

: mer Jahre, nicht übersteigen. Die ZoE der einzustellerden Anwärter

ist alljährliß von dem zuständigen Minister im Einvernehmen mit dem Finanzminister festzuseßen.

(H Den Miklitäranwärtern wird bei der ersten planmäßigen An- stellung, wenn sie im Heere oder in der Marine

a) neun Jahre oder weniger gedient haben, die tatsählick abgeleistete Dienstzeit bis zu einem Jahre, /

b) über neun Jahre gedient haben, außerdem die Militär- oder Mearinedienstzeit, soweit se und die nahfolgende Aae neun Jahre übersteigt, mit der darüber hinausgehenden Zeit, hödstens aber mit weiteren vier Jahren auf das Besoldungs- drenstalter angerechnet.

Die vor dem vollendeten 17. Lebensjahre liegende Militär- und Marinedienstzeit bleibt außer Betracht, soweit es sich. niht um eine tatsächlich geleistete Kriegsdienstzeit handelt.

Bei Militäranwärtern wird die Anwärterdienstzeit nad Abs. 3 neben der nad Abs. a und b anzurechnenden Militärdienstzeit angerechnet. Darüber, nach welden Grundsäßen beim Ueberiritte von ehe- maligen aktiven Offizieren des Heeres und der Marine sowie der Schubtruppen und von Soldaten der Wehrma®kt tin planmäßige Beamtenstellen das Besoldungädienstalter festzuseßen ist, bestimmt das Staatsministerium das Nähere. :

(5) Der Beamte erhält beim Aufrüccken aus einer Bejso.dungs- gruppe in. eine andere in der neuen BesoldungsgruÞppe steis den gegen- uber scinem bisherigen Grundgehaltssaße näcsthöheren Saß und behält diefen die volle sür das Weiteraufjteigen in die folgende Stufe vorgeschriebene Zeit. Wäre er jodoch in der früheren Besodungsgruppe bereits vor Ablauf dizjer Zeit in die nädbsthöhere Stufe ausgestiegen und damit zu einem Grundgehalts\ahße gelangt, der über den thm in der neuen Besoldungsgruppe gewähvten hinausgeht oder . thim gleih- kommt, so steigt er auch tr der neuen Besoldungsgruppe zu derselben

eit im die folgende Stufe. Das Besoldungédienstalter darf bei einem [ebertritt m die näcsthöhere Besoldunesgruppe niht um mehr als vier Jahre, beim Uebertritt aus Gruppe 12 n Gruppe 13 nit um meßr als sechs Ichre verkürzt werden. Werden bei einer Beförderung Bejoldungsgruppen übersprungen, fo ist das Besoldungsdienstalter so festzuseßen, wie wenn der Beamte gunähst in die dazwtschenliegenden Gruppen eingetreten wäre.

_ Tritt ein Beamter in eine niedrigere Besoldungsgruppe über, jo wird das neue Besoldungsdienstalter vcn dem zuständigen Minister in Gemeinschaft mit dem Finanzminister festgesest. Diese Minister

können die Festseßung derjenigen Provingialbehörde übertragen, der der Beamte unterstellt ist. :

(6) Jst ein Beamter aus einer planmäßigen Stelle des Staats8- dienstzs freiwillig ausgeschieden oder ist sein früheres Beamtenverhältnis durd, Dienstentlassung gelöst worden, so wird im Falle seiner Wieder- anstellung bei der Festsezung des Besoldungsdtenstalters und des Driensteinkommens der neuen Stelle auf das frühere Besoldungsdienst- alter und bas frühere Diensteinkommen des Beamten keine Rücksicht genommen. Beamte, die ihre Stelle freiwillig aufgeben, sind hierauf ausdrüdlich hinzuweisen. Soll von dieser Regelung in einzelnen Fällen abgewichen werden, so entscheidet darüber der zuständige Minister in Gemeinschaft mit dem Finangtninister.

(7) Wieweit sons in einzelnen Fällen dis Dienstzeit in einem anderen Zweige des Staatsdienstes, die Zeit im Dienste des Reichs oder eines der Länder oder die Zeit praktischer Beschäftigung außerhalb des Staatsbeamtenverhältnisses zur Vermeidung von Härten auf das Besoldungsdienstalier anaecrechnet werden kann, wird von dem zu- ständigen Minister in Gemeinschaft mit dem Finanzminister bestimmt. Die hierbei anzurehnenve Zeit praktischer Beschäftigung außerhalb des Staatsbeamtenverhältnisses darf die Hälfte der Gesamtaufrückungszeit der Besoldungsgruppe nit übersteigen, in der der Beamte planmäßig angestellt wird. Ueber vorstehende Bestimmungen hinaus können die genannten Minister in besonders gearteten Ausnahmefällen zur Ver- ee offenbarer Härten eine Vorrückung des Besoldungsdienstalters zulassen. | i

(8) Bei der Anstellung in dem Amte eines Richters oder Staats- anwalts steht die Dienstzeit, die im Richter- oder Staat8anwaltsdienste bei einem für preußische Gebietsteiïle und für Gebiete anderer Länder gebildeten gemeinshaftlißen Gericht oder bei ver Staatsanwaltfcaft eines solchen zurüdgelegt ist, einer in der entipre{enden Stellung bei einer preußisben Justizbehörde zurückgelegten Dienstgeit glei.

(9) Der Beamte 1 von der FestseBung seines Besoldungsdienst- alters \chriftlid zu benachrichtigen. U

(10) Die Entscheidung der Verwaltungsbehörden über die Fest« sepu Besoldungsdienstalters ist für die Beurteilung der vor den Gerichten geltend gemachten vermögensrectlihen Di kommend ansprüche maßgebend, 8 11 ;

Anspruch auf Aufrücken im Grundgehalte.

Auf das Aufrücken im Grundgehalte nah § 2 haben die plan- mäßigen Beamten einen Rechtsanspruch. Der Anspruch ruht, solange ein förmlihes Disziplinarverfahren oder wegen eines Verbrechens oder Vergehens ein img ren oder eine VorunterfuGung \chwebt. Führt das Verfahren zum Verluste des Amtes, so findet eine. Nach- zahlung des zurüdbehaltenen Mehrgehalts nidt ftatt. :

8 12. Versagung des Aufrüdkens in der Grundvergütunag. (1) Das Aufrücken in der Grundvergütung na §& 2 kann versagt

werden, wenn gegen das dienstlihe oder außerdienstlihe Verhalten das

, als e8 im der Besold ronung und der Nachwet der Dierst- i ps der m a Socaitan auädrüdl as des ert ift.

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