1920 / 130 p. 2 (Deutscher Reichsanzeiger, Wed, 16 Jun 1920 18:00:01 GMT) scan diff

A A R

Kak P m O t

S 6. j Die Ein- und Verkäufe von Saar-, Lothringer und Luxemburger ? Material sind in den Handelsbüchern besonders kenntlih zu machen.

S7. B. Absch(lüsse ab Werk. Die Händler haben den zuständigen KontroUflellen Mitteilung } zu machen : j a. über die Ab‘chlüs}e ab Werk unmittelbar an die Abnehmer unter Angabe ver Mengen, Preise, Lieferzeiten und sonstigen Kaufs- und Berkaussbedingungen ; b, über die Äbschlüsse ab Werk für thr Lager unter Angabe der Ytengen, Preise, Lieserzeilen und sonstigen Bedingungen. Die Vitteilungen haben unverzüglih nach den Abschlüfsscn zu erfolgen. 883

Wer den Vorschriften diejer Verordnung vorsäßlich zuwider- handelt, wird mit Gefängnis bis zu einem Jahre und mit Geldstrafe bis zu 200 000 6 oder mit einez dieser Strafen bestraft.

It die Zuwiderhandlung fahrläjsig begangen, so ist auf Geld- strafe bis zu 50 000 zu erkennen.

89

Diese Verordnung tritt mit dem Tage ihrer Verkündung in Krast. þ

Berlin, den 15. Juni 1920, Der Relchswirischafisminister. Schmidt.

L

Bekanntmachung.

Der Deutsche Portierverband in Berlin W. 62, Bayreutgerstraße 31, hat beantragt, den zwischen ihm utzd dem Verband ver Geschäfts- und Jadustriehaus- Besizer am 18. Mai 1920 mit Wirkung vom 15. Februar 1920 abgeschlossenen Zusazgvertrag zu dem allgemein verbindlichen Tarifvertrage vom 1. August 1919 zur Regelung der Lohn- und Arbeitsbedingungen der Hauswarte, Fabrstuhlfühcer, Heizer, Fabrikpaitiers und Wächler in Ge- \chäfts- und Jabusiriehäusern gemäg § 2 der Verorynung vom 93. Dezember 1918 (Reichs-Geseybl. S. 1456) für das Gebiet ver Orte Berlin, Charlotienburg, Wilmersdorf, Schmargen- dorf, Frievenau, Slealiß, Schöneberg, Tempelhof, Neukölln, Lichtenberg, Hohenschönhausen, Weißensee, Pankow und Rei- nicéendorf ebenfalls für allgemein verbindlich zu erklären.

Einwendungen gegen diesen Antcag fönmnen bis zum 25. Juni 1920 erhobez werden und sind unter Nummer VI. R. 452 an das Netchsarbeitsministerium, Berlin, Luisen- strafe 33, zu richten.

Berlin, den 3. Juni 1920.

Der Relch8arbeitstminister. I. A.: Dr. Busse.

ere pre i E

Bekanntmachung.

Der Arheilgeberverband der deutschen Blumen- und Blätitecfabrilkauten und verw. Gewerbe in Berlin W.8, Mohrenstr. 7/8, hat beaniragt, ben zwischen ihm und dem Verband der Fabrikarbeiter Deutsch- lands, Gruppe Blumen-, Blätter- und Federn- arbeiter, Zahlstelle Berlin, am 11. Vai 1920 ahb- geschlossenen Nachtrag zu dem allgemein verbindlichen Tarifvertrag vom 29. Dezember 1919 zur Regelung der Lohn- und Arbeilsbedingungen der gewerblichen Arbeiter in der Blumen-, Bläíter- und Federn- sowie in der Palmen- und Dekorationsbranche gemäß § 2 der Verordnung vom 93, Dezeraber 1918 (Neichs-Geseßol. S. 1456) für denselben BVorufskreis im Gebiet des Zweckoerbandes Groß Berlin für ! allgemein verbinvlih zu erflären.

Ï

P E E E S S

5

Einwendungen gegen dbiesen Antrag können bis zum 25, Juni 1920 erhobea werden und sind unter Nummer VI. R, 140 anr das Relchsarbeiisministerium, Berlin, Luisen- straße 33, zu richten.

Berlin, den 3. Juni 1920, Der Nelchsarbellsminister. J, A: Dr. Busse.

Bekanntmachung,

Der Arbeitgeberverband der Metallindustriellen in Bielefeld, Oberntormall 24, hat beantragt, ben zwischen

ihm, dem Deutschen Yetallarbeiiervecband, Ver- f

waltuvgsstelle Bielefeld, dem Deoutschen Holz-

arbeiterverband, Verwaltungs stelle Bielefeld, und dem Chrisilihen Maetallacbeitecverband, Verwal- tungs3stelle Bielefeld, am 29. April 1920 abgeschlossenen Tarifvertrag zur Regelung der Lohn- und Arbeits- bedingungen in der Metallinduslrie gemäß § 2 der Ver- ordnung vom 23. Dezember 1918 (Reichs-Geseßbl. S, 1456) für das Gebiet des Stadt- und Landk-eises Bieleseld, ber Orte Schloß Holre und Liemke im Kreise Wiedenbrück für allgemein verbindlich zu ertläron.

Einwendungen gegen diesen Antcag können bis zum 25, Juni 1920 erhoben werden und sind urter Nummer VI. R. 1738 an das Reichsarbelisminiflerium, Berlin, Luisen- straße 33, zu richten.

Verlin, den 4. Juni 1920.

Der Neichsarheitsminifler. s N: Dr. Busse.

S

F E T

Botanntmacchunag.

Der Zentralverbanb der Bäcker und Konditoren, Zahlstelle Hildesheim, hat beantragt, die zwischen ihm und dec Bäcerzwangsinnung Hildesheim am 12, Mai 1920 abgeschlossene Loy nvereinbarung für das Bäkereis gewerbe gemäß § 2 der Verordnung vom 28. Dezember 1918 (Reichs-Gesegbl. S. 1456) für vas Gebiet des Stadtkreises | Hildesheim für allgemein verbindlich zu erklären.

Einwendungen gegen diesen Nntrag können bis zum 95. Juni 1920 érhoben werden und sind unter Nummer VL. B. 1727 an bas Reichgarbeitzminaistecium, Berlin, Luisens ftraße 33, zu ricztenu.

Berlin, ven 4. Juni 1920,

Dex Netich9arbeiisminisier. s. A: Dr. Busse.

Bekannimachung.

Die Bätker-ZJnnung in Harburg und der Zentral- ; verband der Bäcker und Konditoren, Zahlstelle Har» | burg, haben beantragt, die Abänderung des Absatzes ö,

betreffend Lohnsäte, in dem Tarifvertrag vom 7. März 1920, bessen Verdind!ichleitserilärnung gemäß Beïkamiimachu g in Nr. 81 des „Teuischen Reichsanzeigers“ vom 17. Aptil 1920 beantragt ist, gemäß § 2 der Verordnung vom 23. Ve- zember 1918 (Neichs-Geseßbl. S. 1456) für das Gebiet des Stadt- tind Landkreises Harburg a. Elbe mit Auss{chluß des Kommunalverbandes Wilhelmsburg jür allgemein verbindlich zu ertlären.

Einwendungen gegen diesen Anirog können bis zum 30. Juni 1920 erhoben werden vnd find unter PNummex VI. R. 45 can das Neichgarbeitsministerium, Bexlin, Luisen- firaße 33, zu richten.

Berlin, den 4. Juni 1920.

Der Reich8arbeitamivifler. a O Use.

Bektannimachnung.

Das Arbeiigebe: kariell bes Handelekammerbezirks Lahr, Geschäsitsielle Lahr in Baden, und die Arbeitsgemeinschast der kaufmännischen und 1echnisc,en Ängeslellienverbäunde im Handels- kammerbezirk Lahr haken beantragt, den wiscen der Jn- dustriellen-Vereinigung für Lahr und Umgebung, der Vereinigung der Jndufstriellen Osfenburgs und Umgebung, dem Verein zum Schuße des Detail- handels Lahr, dem Verein selbständiger Kaufleute Offenburg E. V.,, dem Verein selbkündider Kauf- leute Wolfoch, dem Verband selbständiger Kauf- leute von Oberkirh und dem Gewerkschaftsbund faufmännischer Angestellten, dem Gewerkschafts- bund der Angestellten, dem Zentralverband der An- gestellten, dem Kaufmännischen Verein Lahr, dem Bund der lechnishen Angestellten und Beamten, dem Deutschen Werkmeister-Verband und der Ver- einigung dec fausmännishen und technishen Standesgenossen am 4. Februar 1920 aktgeschlossenen Tarifvertirag zur Regelung der Gehalts- und Änstellungs- bedingungen der kausmännisd;en und technischen Angestellten und der Werkmeister an Stelle des Tarifsvertrages vom 4, Juni 1919 gemäß § 2 der Verordnung vom 23. Dezember 1918 (Neiczs-Gesepbl. S. 1456) für das Gebiet des Handels- fammerbezirks Lahr i. Baden sür allgemein verbindlich zu erilären.

Einwendungen gegen diesen Antrag können bis zum 30. Juni 1920 erhoben werden und sind unter Nummer V1. B. 407 an das Neichsarbeilsministecium, Berlin, Luisen- siraße 88, zu richten.

Berlin, den 4. Juni 1920.

Der Neigsgarbeitgminifler. J. A: Dr. Busse.

Bekanntmachung. Der Arbeitgeberverband Metimann-Wülfrath

E. V. in Elberfeld, Berlinerstraße 44, hat beaniragt, den.

em Deutschen Metallarbeiterverband, Mettmann, dem Chrifilichen Metallarbeiterverband, Verwaltungsstelle Düjjels- dorf, dem Zentralverband der Nahrungs- und Genußmittelindustirie-Arbeiter, Verwaltungsstelle Düsseldorf, dem Zentralverband der Schuhmacher Deutschlands, dem Zentralverband Deutscher Leder- arbeiter und dem Christlichen Lederarbeiterverband, am 31. März 1920 abgeschlossenen Tarifvertrag zur Rege- lung der Lohn- utd Arbéeitsbedingungen der gewerblichen Ar- beiter der Industrie und Gewerbe aemäß § 2 der Verordnung vom 283. Dezember 1918 (Reichs-Geseybtl. S. 1456) für die Bürgermeistereien Metimann und Wüljrath für allgemein ver- bindlich zu erklären. : :

Einwenbungen gegen diesen Antrag können bis zum 30. Juni 1920 erhoben werden und sind unter Nummer V1. B. 1332 an das Reichsarbeiisrainisterium, Berlin, Luisens straße 33, zu richten.

Berliv, den 4. Juni 1920. Der Reichgarbeilsminisler.

J. _A.: Dr. Busse.

wischen ihm, Zecwaliungsstelle

Bekanntmachung.

Der Verband von Arbeitgebern der Sächsischen Textilivbustrie zu Chemniß, Maisenstraße 13, hat bean- tragt, im Anscluß an den allgemein verbir.dliches Tarifver-

| ¡rag vom 17. Dezember 1919 den zwischen ihm und dem

Deutichen Textilarbeiter-Verband am 14, April 1920 abgeschlossenen Tarifvertirag zur Negelung dec Lohn- und Arbeilobedinaungen der in den Betrieben dexr Pojamenten- industrie beschästigien gewerblichen Arbeiler gemäß 8 2 der Verordnung vom 28. E 1918 (Reichs:Geseybl. S. 1456) für das Gebtet der Stadt Chemniy und der Amishaupimann- \chaflen Auraberg, Chemniß, Flöha und Marienberg für allge- mein verbindlich zu erklären.

Einwendungen gegen diesen Anirag können bis zum 30, g 1920 erhoben werden und sind unter Nummer V1, B. 195 an dos Reichsarheitsminisierium, Berlin, Luijen- siraße 833, zu rihten.

Berlin, den 6. Juni 1920.

Der Reichsarbeilsminisiex. J, A.: Dr. Busse.

e T

Bekanntmachung.

Unter dem 2. Juni 1920 i auf Blaii 541 lfd. Nr. 2 dos Lorijregisiers, betreffend den Tauisverirag vom 21, Juni 1919 für die kaufmännischen Ar gestellten im Großhandel und in der Indusirie für dos Gebiet der Stadt Würzburg und der eingemeindeten Vorozrie eingeiragen worde:

Die von den Vertrag#parteien arerkannten Schietssprüche

des Schlichtunazausshusses zu Würzburg vom 9. Januar und

31. März 1920 über Teuerungszulagen werden als Éx- agänzung des allgemein verbindlichen Tarifverirages vom

. 21. Juni- 1919: für das gleiche Tarifgebiet und denselben

Becutskreis mit Wirkung vom 1. Dezember 1919 für allgemein verbindlih erflärt. Der Reichsarbeitsmiuister. %, YV.: Wulff. Das Tacifregister und die Viegisteraïten können fm Reich8arbeits-

ministerlum, Berlin NW. 6, Luisenstraße 33/34, Zimmer 161, während der regelmäßigen VDienstistunden eingesehen werden,

Arkeitgeber und Arbe!tnehmer, für die der Larifvertrag infolge dex Erlärung tes NKeidhsorbeiisminisleriums verbindlick ist, Tönnen von deu Bertragsparteicn einen Abdruck des Tarifverirags gegeu Ersicttuag dexr Koften verlangen ;

Berlin, den 2. Juni 1920,

Der Regffierführer, Pfeiffer.

Bekannimachung.

Unter dem 2. Juni 1920 ist auf Blatt 788 lfd, Nr. 2 des Larifregi'iers eingetragen worden:

Der zwischen dem Denijchea Werkmeisierverband, Ge- \{ästsftelle des Bezirks X in Berlin, und dem Verein der Weingroßhändler von Bexlin und der Provinz Branvenburg in Berlin am 7. April 1920 abgeschlossene Tarifvertrag wird im Anschluß an den allgemein verbindlichen Tarifverirag vom 16. Oktober 1919 füc die in den Weingroßhandlungen be- \chäfltigten Lagermeifier und Weinküfer im Gebiete des Zwe- verbandes Groß Berlin gernäß § 2 der Verordnung vom 93. Dezember 1918 (Reichs-Gesezbi. S. 1456) sür allgemein verbindlih erklärt. Die allgemeine Verbindlichkeit beginnt mit dem 1. April 1920. Mit dem gleichen Zetipunkt tritt die all- gemeine Verbindlichkeit des Tarifvertrags vom 16, Oktober 1919 außer Kraft.

Der Neichsarbeitsminisler. F, A.: Wulff.

Das Tarifreglfler und die Iegislerakten können im Reid8arbeitt- ministerium, Berlin NW. 6, Luifen]iraße 33/34, Zimmer 161, während der regelmäßigen Diensistunden eirgejehen werden.

Arbeitgeber und Arbeitnehmer, für bie der Tarifyertrag infolge der Erklärung des Reicksarbeitsminisieriums verbindlih ist, Tönnen von den Vertragsparteien einen Abdruck des Tarifvertrags gegen Ers stattung der Kosten verlangen.

Berlin, den 2. Juni 1920.

Der Registerführer. Pfeiffer.

Bekanntmachung.

Unter dem 2. Juni 1920 ist auf Blatt 1129 des Tarif- regislers eingeiragen worden :

Der zwischen dem Arbeitgeberverband für Landwirtschaft, Meinbau und Gartenbau in der Rheinpfalz, dem Deuischen Landarbeiterverband, Gau 12, uud dem Zeniralverband der Forst-, Land- und Weinbergsarbeiter Deutschlands, Bezirk Nheinpfalz, am 4. Februar 1920 abgeschlossene Kreismantel- tarifvertrag zur Regelung der Lohn- und Arbeitsbedin- gungen in der Land- und Forstwirischaft, im Wein- und Gartenbau wird gemäß § 2 der Verordnung vom 23. Dezember 1918 (Reichs-Geseßbl. S. 1456) sür das Gebiet der Rhein- pfalz für allgemein verbindlich erklärt. Die allgemeine Ver- bindlichkeit beginnt mit dem 15. Mai 1920.

Der Reich8arbeitsminister. F, A.: Wulff.

Das Tarisregister und die Regisierakten können im Reftarbeits- ministerium, Berlin NW. 6, nan 233/34, Zimmer 161, während der regelmäßigen Diensistunden eingesehen werden.

Arbeitgeber und Arbeitnehmer, für die der Tarifvertrag infolge der Erklärung des Heichéarbeitêministeriums verbindUch ist, könneu von den Vertragepat e einen Abdruck des Tarifvertrags gegen Er- stattung der Kosten verlangen. c tas

Berlin, den 2. Zuni 1920. jn

Der Negisterführer, Pfeiffer.

Bekanntmachung

Unter dem 3. Juni 1920 is auf Blatt 952 lfd. Nr. 2 des Tarthregiflers eingetragen worden:

Der zwischen dem Verband Deutscher Steindruckerei- besiger und dem Verhand der Lithographen, Steindrucker und verwandten Berufe am 15. Oktober 1919 abgeschlossene Nachirag 1 und der am 11. Januar 1920 abgeschlossene Nachtrag 1] zu dem allgemein verbindlihen Tarifvertrag vom 31. Mai 1919 zur Regelung der Lohn- und Arbeit3- bedingungen der Gehilfen im Lithographie- und Steindruck- gewerbe werden gemts 8 2 der Verordnung vom 23. Dezember 1918 (Neichs-Geseßb!. S. 1456) sür den Berufskreis und das Tarifgebiet des Tarifverirages vom 31, Mai 1919 in gleichem Umfange süx allgemein verbindlich erklärt. Die allgemeine Verbindlici keit des Nachtrages T beginnt mit dem 15. De- ¿ember 1919, die des Nachtrages Il mit der ersten vollen Lohnwoche im Januar 1920.

Der Reich8arkbeitsminister. %, N.: Wulff.

Das Tarifregister und die E Eônnen im Meichs- arbeitöministerium, Berlin NW. 6, Luisenstraße 33/34, Zimmer 161, währent; der fegelmäbiger VGienststunden eingesehen werden.

Nrbeitgeber und Ärbeitnehmer, dee die der Tarifvertirag infolge der Erklécung des Reichbarbeitsministeriums verbindlich ift, können von den Vertragêparteien einen Abdruck des KTarifvertrags gegen Erstattung der Kosten-verlangen.

Berlin, den 3, Juni 1920.

Der Registerführer,. Pfeiffer.

Bekanntmachung.

Zur Fesislellung des Ergebnisses der Wahlen zum Reichstag vom 6. Juni 1920, aemöß § 32 des Reichs- wahlgesezes und § 69 der Reichswahlordnung und Zu» teilung von je einem Abgeordnetensiß an zwei westpreußishe Wahlivorschläge, gemäß § 98 Abs. 3 des Reichswahlgesezes, findet am Donnerstag, dén 17. Juni 1920, Nachmitiags 6 Uhr, im Büchereisaal des Statistischen Reichsamis, Lüßzowufer 8, eine Sigung des NReichswahl- auss\chusses siatt. Die Verhandlungen des Reichswahlaus- \chusjes sind öffentlich.

Berlin, den 16, Juni 1920.

Der Reichswahlleiter. Delbrü.

Bekanntmachung.

_ Auf Grund der Artikel 27 und 180 der Neich3verfafsung wird der neugewählte Reichstag berufen, am Donnerstag, deu 24, Juni 1920, Nachmittags 3 Uhr, zusammenzutreten.

Berlin NW. 7, den 15. Juni 1920.

Der Präsident der Nationalversamn:lung. C. Fehrenbach.

pr

Bekanntmachung

über Ausgabe von Schuldversczreibungen auf den Junhaber.

E Mit Mivisterialentschließung von heute ist genehmigt worden, E daß die Stadtgemeinde Amberg mit 4 vom Hundert per zinslihe Echu!?vershreibuvgen auf den Juhaber im Gesami- betrage ven 71/4 Millionen Mark, und zwar Stückte zu 5000 6, 9000 M, 10C0 M, 500 6, 200 6 und 100 é in den Ver- fehr bringt. türchen, 13. Juni 1920. Bayer. Siaatsministecium des Junern.

J, A. : Eraf von Spreti.

t s, E R O Bt Ot E

Bekanntmachung.

Die Verfügun g des Polizeiamtes in Lübeck vom 18, März 1918, na welder dem am 15. Juni 1863 zu Krummesse geborenen Hänbler Kar 1 David Friedrih Dürtop, wohnhaft in Lübedck, Steinraterweg 11 a, der Handel mit Lebens- und Fuiters- mitteln aller Art und mit Krämcxwaren, wie Scife, Petroleum und fonsiigen Haushallungêwaren untersagt worden ift, wird hiermit zurückgenommen.

Lükeck, ven 14. Junk 1620.

Das Landesversorgurgtamt. I. A.: Fahrenber(

Eupen

Bekanntmachung.

Auf Erund ter Verordnung vom 28. September 1915, betreffenv Fernhaltung unzuvetlässiger Personen vom Handel, wird hiermit dem Kausmann Eugen Friy Pfennig in Chemniß, Am Könlgs- platz Nr. 3, jeder Handel mit Gegenständen des täg- lichen Bedarfs und jede Beteiligung daran unter Auferlegung dex Kesten des Versahrens wegen Unzuverlässigkeit in bezug auf einen derartigen Gewerbebetrieb im VHelWsgebtet untersagt.

Chemniy, ben 12. Juni 1920.

Der Nat der Stadt Chemni. Gewerbeamt. Dr. Hüppner, Bürgetuteister.

Die von heute ab pr Husgabe g-langende Nummer 129 des Neichs-Gesepblatts enthält unter

Ne. 7604 eine Verordnung über das Reichswirischasts- gericht, vom 21. Mai 1920 und unter

Ny. 7605 eine Verordnung, betressend den Verkehr mit Kraftfahrzeugen, vom 8. Juni 1920.

Berlin, den 14. Juni 1920.

Poftzeitung8amt.

Krüer.

PVrenfsen.

Auf Grund des § 1 der Verordnung, betreffend ein vet- einfahtes Enteignungsverfahren, vom 11. September 1914 (Geseysamml. S. 159) in der Fassung der Verordnungen vom 25. September 1915 R S. 141) und 15. August 1918 (Gesezfamml, S. 144), wird bestimmt, daß das ver- einfahte Enteignungsverfahren nah den Vor- schriften der Verordnung beim Bau einer elektrischen x ohspannungsleitung von der Transformatoren- sation in Krottorf im Kreise Oschersleben nah dem Kraftwerk N im Kreise Neuhaldensleben, Regierungsbezirk Magde-

ra, Anwendung findet, nahdem dem Elektrizitäts- werk Sachsen-Anhalt in Halle a. S. das Ent- eignunasrecht für den Bau der Hochspannungsleitung durch Erlaß vem 3. Mai 1920 verliehen worden ist.

Berlin, den 22. Mai 1920.

Die Preußische Staatsregierung.

Fischbedck. Oeser. Stegerwald, Severing. Lüdemann.

Ministerium des Jnnern.

Die Preußische Staatsregieruna hat auf Grund des § 28 des Landedverwaitunç sgescßes vom 30. Juli 1883 (G. S. S. 195)

Braun.

Mitglied des Eb in Arnsberg und zum Stell- vertreter des Regierunpspräjidenten im Vorsiße dieser Behörde auf Lebenszeit ernanni.

Ministecium für Landwirtschaft, Domänen und Forsten.

Vorbehaltlich der Genehmigung des S für 1920 wird die preußische Staatsforslve1 walivng drei Forst- einrichiung8anstalten (Berlin, Magdeburg und Cassel) errichten, an denen u. a. drei Regierungs8- und Forstráte und sechs planmäßige Oberförster an- geftellt werden. Meldungen für die Oberförsterstellen au jüngerer Bewerber sind bis zum 1. Augusi d. Js. einzureihen. Auch für die Regierungs- und Forstrats- stellen sind Bewerbungen guilässig.

BekCanntmachun(

Auf Grund der Lekanntmadlung zur Fernk altung unzuverläsfigec Personen rom Harte? vom 23. Sepiembcr 1915 (HGL1. S. 603) habe ih dem Schankwirt Paul Lehmann in Berlin, Tauben- straße 42, wohnhaft, durch Verfügung vom heutigen Tage den Handel mitt Gegenständen des täglichen Bedarfs E Unzuver!ässigkeit in bezug auf diesen Handelsbetrieb unte r- agt.

Berlin O. 27, den 10. Juni 1920.

Der Polizeipräsident, Abtcilung W. V. V. : Heyl.

Bekanntmachung.

Der Ehefrau Thekla Greschuschna, geb. Dysela,

in Berlin-Br iß, Chausseestr. 109, ist durch Urteil des Wucher-

gerichts bei dem Landgericht 11 in Berlin vom 22. April 1320

(11. W. J. 438. 20) auf Grund der Betannimachung zur gnng

Ine ger Personen vom Handel vom 23. September 191

(‘ GBl. S. 603) in der Fassung des Art. 111 ver Verordnung vom

27. November 1919 (RGBL. S. 1909) der Handel mit Lebens-

mitteln wegen Unzuverläjsigleit untersagt. Berlia, den 9. Junt 1920.

den Verwallungzgerichisdireftor Sckcmaucks in Steitin zum |

Bekanntma%hung. Dem Händler Karl Röhrs in Sckchwalingen ist auf Grund der Bunk eératêverortnung vom 22. September 1915 (RG.Ll. S. 603), betr. Fernhaltung unzuverlässiger Personen vom Handel, jeglider Handel mit Gegenständen des täg- lihen Bedarfs, invbesontere mit Vieh und Lebens- mitteln, untersagt wordett.

Soltau, den 8. Juni 1920. Der Landrat. J, V.: Harder, Kreissekretär.

Bekanntmachung. Auf Grund des § 71 der Neichsgetreideordnung vom 18. Juni 1919, für die Ernte 1919, § 141 der Kreiéverordnung vom 14. Jult 1919 über die Herfiellung und den Verkauf von Backlwaren im Kreise Westerburg und des § 1 der Bekanntmachung vom 28. September 1915 (RGBI. S. 603) zur Fernhaltung unzuverlässiger Personen vom e ist der Betrieb des Bädckbers Jakob Sturm in

alz heute geschlofsen worden. Die Kosten dieser Bekannt-

machung trägt Sturm. Westerburg, den 8. Juni 1920.

Der Landrat. Dr. Scchieren.

(Fortseßung des Amtlichen in der Ersten Beilage.)

Nichtamlliches,

Deutsches Reich.

Die neuesten Bestimmungen über den zehn- prozentigen Abzug vom Lohn und Gehalt ab 2%. Juni d. J. lauten:

1. Jeder Arbeitgeber hat bei jeder Zahlung von Arbeitslohn, wo- runter niht nur Barlohn, sondern auch Natuxal- und fonstige Sach- bezúge fallen, 10 vom Hundert des Arbeitslohns, und zwar des Bar- lohns einzubeÄten. Treffen Barlohn- und Natural- oder sonstige Bezüge zusimmen und übersteigi der Wert dieser Bezüge den Bar- lohn, so beschränkt sich der Ybzug auf 20 vom Hundert des Barlohns, Werden also monatlich 80 Mark in bar gezahlt und 300 Mark nah den vom Versicherungsamt fesigeseßten Vrttépreisen für Wohuung und Verpflegung gerechnet, fo find doch nur 16 Mark (20 vom Pundert des Barlohns) abzuziehen. ;

11. Die Verpflilztung des Arbeitgebers zum Abzug besteht für jede vom 25. Juni 1920 ab stattfindende Lohnzahlung. Dies gilt auch für den vor dem #5. Juni verdienten Lohn, fofern die Zahlung erst am 29. Zuni oder später exfolgt. Auseinanderrech@nungen des vor und nach dem 25. Juni verdienten Lobnes finden also nicht statt. Für diejenigen, deren Lohn erst am 25. Juni oder später ausgezahlt wird, entsteht dadunch gegenüber denjenigen, die den Lohn schon vor dem 25. Juni empfargen, keine Härte, weil es fi nur um die vor - läufige Einkommensteuer handelt und daher das, was jet zi- näc\t wentger abgezogen wird, bei der endgültigen Veranlagung mehr bezahlt werden muß.

111. Die Einzahlung des etnbehaltenen Betrages erfolgt ent- weder durch Verwendung von Steuermarken oder du:ch unmittelbare Einzahlung an die Steuerhebestelle des Arbeitnehmers.

1) Verwendung von Steuermarken.

a Feder Arbeitnehmer hat sich von der Gemeindebehörde feines Wobn- oder Veschästicungsortes eine Steuerkarte ausstellen zu lassen. Die Ausstellung erfolgt unentgeltlih, sie kann von der Gemeinde- behörde auch Arbeitgebern überlassen werden.

b. Dex Arbeitgeber hat für den einbehaltenen Betrag Steuer- marken in die Steuerkarte einzukleben und zu entwerten. Steuer- marken von 10 A, 50 ch, 1 #4, 9 M, 25 M sind bei den Post- anstalten zu beziehen. Die Entwertung erfolgt durch Eintragung des Tages der Verwendung; allgemein übliche Abkürzungen find zuläsfig (3. B. 10. Oët, 20). Grund\äßglich sollt die Einklebung und Gnt- wertung von Steuermarken bei jeder Lohnzahlung erfolgen, auf An- trag kann jedo gestattet werden, daß für ständig beschäftigte Per- sonen vie Steuermarken statt bei jeder Lohnzahlung am Ende eines jeden Monats oder Kalenderbierteljahres entwertet oder eingeflebt

1 werden.

c. Der Betrag der entwerteten Marken ist in die Steuerkärten einzutragen.

9) Unmittelbare Einzahlung bei der Steuerstelle des Arbettnehmers.

a. Sie erfolgt nur auf Antrag des Mbeitnehmers beim Landes-

finanzawt. Um die Genehmigung des Antrags noch vor dem

b. Die Einzahlung muß spätestens bis zum 10. Tage des folgen- den Monats ersolgen. Auf Anirag kann gesiattet werden, daß die Einzahlung erst innerhalb der ersten zehn Tage nach Ablauf eines Kalendervterteljahres erfolgt. :

c. Gleicizeitig mit der Einzahlung ist eine Nachweisung in doppelter Auéfertigung einzureichen. Noa@hweisungen können vom Ende des Monats ab bei den Finanzämtern bezogen werden. Die Nichtigkeit der Nachweisung ist von dem Arbeitgeber oder feinem Vertreter zu be\cheinicen. Die Steuerhebestelle gibt nah Prüfung eine Ausfertigung mit Empfangsbe|cheinigung zurü.

V. Die einkommensteuerfreien Beträge (1500 #, 500 4, 200 46) werden beim Lohnabzua uit berücksicktigt. Ihre Berücksichtigung erfolgt exst bei der endgültigen Berailagung der Einkommensteuer für das Rechnungsjahr 1920.

VI. Eine Anrechnung der 1920 eingeklebten Steuermarken der vom Arbeitgeber bei der Steuerhebestelle auf die für 1920 zu ent- richtende Einkommensteuer findet exst nah der endgültigen Ver- anlagung für das Rechnungsjahr 1920 stait. E

Zuviel entrichtete Beträge werten grundsäßlich aud nicht vor der envgültigen Veranlagung für 1920 zurüd-

ezahlt. Zur Vermeidung von Härten ist jedo |chon eine vor-

Arbeitnehmer für das Rechnungsjahr 1420 endgültig zu entrihtende Einkommensteuer vorausfichtlich weniger als 10 vH des mutmaßlih im Jahre 1920 zu erzielenden Arbeitseinkommens des Nrbeitnehmers

beträgt; entsprehender Antrag ist vom Arbeitnehmer beim Finanzamt

zu stellen. i L VII. Der Arbeitgeber haftet dem Reiche für die Einbehaltung

und die Entrichtung von 10 vom Hundert des Arbeitslohnes neben dem Arbeitnehmer als Gesamtschulduer.

Die Bestimmungen über die Erhebung der Einlommen- steuer durch Abzug vom Arbeitslohn sind im „Zentralblatt füc das Deutsche Reich“ (Carl Heymanns Verlag, Berlin W. 8, Mauerstraße 43/44) vom 4. Juni 1920 (Nr. 27, S. 832) abgedruckt.

_———

Preußen.

Heiligen Stuhl eiügeseßzter

empfangen worden. Auf

Der Erste Staatsanwalt bei vem Landgericht Il. úF. A: Gent.

n L A

er auf eine Ausgabe, die gerechie un

der Abstimmuno au sichern, hinwies, erklärte der

Der päpstliche Nuntius Erzvi\chof Ratti ist der „Bres sauer Morgenzeitung“ zufolge in feiner Eigenschaft als vom firhliher Obz:kommissar Ober- \clesiens von der Regierun 8-Plebiszilklommission am 10. Juni ie Ansprache des Nuntius, in der ungestörte Freiheit bei eneral

f

95, Juni zu erreichen, muß der Äntrag schleunigst eingereiht werden. |

erige Zurückzahlung jür solche Fälle vorgesehen, in denen die vom ;

Le Rond, daß nach

Le Rond ; er ihm die Erfüllung dieser Misfion Möclichkeit erleichtern werbe.

e

Die englishen LXruppen haben gestern morgen

Flensburg verlassen. Die französishen Besaßungs- iruppen werden heute nah Meß befördert.

t ——————

SWauerxn.

Nah endgültiger pag des LandtagEwahl- ergebnisses in der Pfalz wurden, wie „Wolffs Telegraphen büro“ meldet, insgesamt 358 357 Stimmen abgegeben. Es erhielten Mehrheitsfozialisten 86308 Stimmen (4 Sige), Bayerische Volkspartei 93 203 Stimmen (4 Sitze), Demokraten 32901 (1 Sig), Deuische Voltkapariei 104 450 (5 Eize), U. S. P. D. 38819 (1 Siß), Kommunisten 3723 (keinen Sig).

Sraunshweig.

Jn der gestrigen Sitzung der Landesversammlung beantragte der Abgeordnete Paul Junke (unabhängig), die Q aaa dahin abzuändern, daß die Beschlu ßs fähigkeit des Hauses künftig niht mehr eine Zweidrittele mehr eit erfordern solle, sondern daß das Haus schon bes@luße fähig sein soll, wenn die Hälfte der Abgeordneten anwesend sei. Vor der Abstimmung wurde die Beschlußunfähigkeit des Hauses festgestellt.

Großbritannien und Zrlanv,

__ Durch föniglihes Dekcet ist der Jnsel Malta eine eigene verantwortliche Regierung gegeben werden, Laut Meldung des ine git wird das Parlament aus einem Senat und einer Geseßgebenden Versammlung besichen. Das Ministerium soll höchslens fieben Mitglieder umfassen. Amt18- sprache ist englisch, bei den Gerichien italienisc@. Parlaments: E können auf englis, italienisch und maltesisch gehalten werden.

—— Jm Unierhause teilte der Premierminister Lloyd George vorgestern laut Bericht des „Wolffschen Telegraphen- büros“ mit, daß das Datum der Konferenz von Spua mit Rücksicht auf die Bildung einer neuen deut]cWen Regierung noch nicht endgültig festgeseßt worden sei, die Konferenz aber wahrscheinlich am 5. Juli beginnen werde. Die für Prüfsel geplante Zusammenkunft der führenden englischen utid französischen Staatsmänner sei nicht dur neu hervor- getretene Gesichispunkie notwendig geworden, sonden es jei im Gegenteil fleis geplant gewesen, daß die ÄAlliierten vor der Zusammenkunft mit Vertretern Deutschlands untereinander eine Besprechung abhalten. Lloyd George sagte ferner, die Frage des armenischen Mandates werde mit Rücksicht auf die ablehnende Haliung Amerikas gegenwärtig von den alliierten Regierungen erwogen. Ueber die Angelegen- heiten zwischen Polen, Litauen und der Tscheczo- S lowakei bemerkte der Premierminister, zwischen den Parteien würden gewisse Verhandlungen gej{ührt; möglicherweise werde es notwendig sein, die Ängelegenbeit vor dem WVöiker- bund zu biingen. Der Ersié Lord der Admirgiität Long teile dem House mit, daß der Befehls- haber der englishen Seestreiikräfte im Schwarzen Meer die Weisung erhalien habe, strenge Neutra?ität zu beobachten und den General Wrangel weder bei offensiven noch bei defensiven Operationen zu unteistüßen. Jn Et- widerung auf eine im Parlament gestellte Frage über die Maß- nahmen, die Deutschland seit der Konferenz von San Reno zur Erfüllung der Entwaffnung3bestimmungen des Friedens vertrags getroffen hat, erteilte Lioyd George eiue schriftlihe Aniwort, in der es heißt:

Am 10. Mai schäßte die interalläierte Kontrolkommiision die Stärke des deutshen Heeres auf 270 000 Mann, am 10. Junt wurde in einem deutschen Funkspruch amtlich bekanntgegeben, daß bis zu diesem Tage das beutshe Heer auf 200000 Vêann ver- mindert worden sei. Diese Mitieilung, erklärte Lloyd George, fet bisher von der interalliierten Kontcollkommission noch nicht nach- aeprüft worden. Jedenfalls aber liegen Anzeichen dafür vor, daß das deutsche Heer im leßten Monat beträchtlißh vermindert worden sei. Eine , große Anzahl von Leuten sei entlassen worden. Die Einheiten des\ Felvheeces würden mit der Neichtwehr ver- \chmolzen werden. Die deutshe Regierung habe Befehl zur Aufs \ösung und Entwaffnung der unerlaubten Formaticnen und der Cins- wohnerwebren erteilt, Sie dringe aber noch immer auf Erlaubnis zur Beibehaltung einer dewasfneten Gendarmerie. 23 877 Geschüße und 37262 Majchtnengewehre seien ausgeliefert worden.

Wie „Reuter“ erfährt, ist bisher eine neue Konferenz zwischen Krassin und den englischen Minijiern nicht vereinbart worden. Es wird eine solche stailfinden, fobaid Krassin aus Moskau Antwoit auf die bei den beiden ersten Verhandlungen aufgeworfenen Fragen erhaiten hat. Ein Hindernis ijt nicht eingeireten. Jn der Frage der russischen Schulden, die als die wichtigste angesehen wird, hat Krajsin bisher eine Aniwort aus Mosïau nicht ezhalten.

' Nufland.

Laut Meldung des „Reutershen Büros“ fet dec General Wrangel seinen Vormarsch fort. Die Neiterei hat den Dnjepr erreicht. Der rechte Flügel ist in der Gegend einige Veilen nordöstlich Melitopol angekommen.

Die „Daily Mail“ meldet, daß die Vorbereitungen zur Räumung von Batum dur die englishen Streitkräfte soweit gefördert sind, daß die Räumung binnen 14 Tagen beendigt sein werde.

Polen.

Die Ministerkrise ist noch niht beenvei. Wie die Times“ meldet, deute die ZCOS daß die Volkspartei von Piljudski abgefallen ist, darauf hin, daß die Linke vollkommen die Oberhand über die Rechte erlangen werde. Jedes künftige Ministeriam werde deshalb unbedingt Vorschläge üher Friedent- verhandlungen mit den Bolschewisien einbringen müsen. Die. Lage werde durch eine gegenwärtig herrschende Streikepidemie

erschwert. 0 Tsechecho-Slowakei.,

Der Budgetausihuß des Abgeordnetenhauses bèriei gestern die Regierungsvorlage über die Entschädigung der Besigzer österreihisher Kriegsanleihen und über die vierte Staatsanleihe. Die deutschen Redner ford erten, daß die Krieg8anleihe voll eingelöst werde, und protestiezien gegen die Vorlage. Nach einer dreistündigen Nede des deuishen Ab-

eordneten Dr. Bäran aus Brünn wurde die Sizung auf

euie vertagt.