1920 / 130 p. 3 (Deutscher Reichsanzeiger, Wed, 16 Jun 1920 18:00:01 GMT) scan diff

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Tirnlaubd. Nach circm Telegramm aus Helsingfors sind am Sonn- abend in Dorpai bie finnisch-russischeun Friedensver- handlungen eingeleitet worden, :

Dönecwar?.,

Wie die General direliion der vänischen Staat 8bahren he- kannt gibt, kann die dänische Uebernahme der Eifen- bahnen in der ersten Zone Shleswigs wegen formellen Schwiertz keiten niht am 15. Juni, wie ceplant war, exfolgen. Gestern fand in Flensburg eine Konferenz statt, durch die bicie Schwierigkeiten beseitigt werden sollen. : /

Noritvucgen.

Das Storthing het Bläite1melk ungen gufelge gestern das Wegebaugesez des Miniteriurns Knudsen mit 74 gegen 51 Stimmen abgelehnt. Jnsolgedessen werte der Miivister- präsident Knudien heute mit der ganzen Negierung zurück- treten.

Griechenland.

Nach einer Havaëmeldung bat die griecisck@e Negictung die vorzeitige Einberufung der Jahxresflajse 1921 angeorönei.

Einer Reutermeldung avs Dedeagoalsch zufolge hat !

flamiert, die Oberhohcit der Pforte al ein Kabinelt gebildet.

Cu D a U 419 b 8 ; . Ï Fafer Tayor die Unabhängigk O stthraziens pro- | |

7 aufgeboten ertlärt und Bulgarien,

Die bulgarische Regierung hat hescilossen, die wirt: \chastlichen Beziehungen zu Rumänien wieder aufzunchmcn.

NAlvanien. Einer römischen Blättermeldung zufoloe ist die Laoe in

Albavien äußerst ern, da die albaniichen Aufständischen |

durch Serben verstärkl worten find.

Usfien. Nach einer Havasmelduna vom 14. Juni hat fich die schon beunmuhigende Lage in Mesopotamtien in den leßien Tagen verschlimmert, An Mosul seien {were Unruhen aus- aebrochen. 6000 Araber hätien die Staais ebäude angegriffen. ian meldet zahlieiche Tote. Die Verbindungen mit VBagtad seien abgeschnitten; auch in FKambra hätlen blutige Zusamn:en- flöße flattgesunden. An S aadad seien die Manifez!anten v das NPolizeitommissariat ge:ooen, um die LBefreiung T politischen Gesangenen zu verlanaen. Auf dem Tigiis seien englishe Schisfe geplündert und die Beictuwg oelôtet worden. Aus Sóöul wird gemeidel, daß 2000 toreanischt Banditen die japanische Garnison am Tumenfluß an der

chinesischen Grenze angegriffen haben. Sie wurden gzurü- i

ge!chlagen, Lie Jopavex verloxen 62 NViann, tdie Ko: ecner A c

ließen 42 Tote zurück. Bei der Verfoloung betraten di

Japaner chinesiiches Gebiet Dec kommard!erevde VDifizier er- |

flärte das sür unvermeidlich.

Nach einver Havasmelduna aus Vanglkok ist der Erh- prinz von Siam an den Folgen einex LungenentzÜü Singapore gestorben.

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Parlamentarische Nactriteu.

Der preußischen Landesuersammlung is der |

Eniwurf eines Gesehes, betreffend bie Bereitstel lung weiilerer Staatemit.el füx den bur Geseß vom 9. Junt 1913 anoeordneten Ausbav vou Wasserkräften im oberen Quellgebiet der Weser, nebÞ Vegründwrug zur Besctlußsasjung zugegangen. Nach diesem Geseßentwur} joll die Staatoregierung ermäcttig! w-rden, für den Ausbau von Wosserki äften im oberen Quellgebier der Meer über vie im Gefeyz vom 9. Juni 1913 bereitgesieltei 10500 000 6 hinaus zur Deckung vos Mehrkosten der im Vau befindlichen Anlagin und ¿zur Nusführung von Ergönzurgeanlagen einen weiteren Betrag von 30 500 000 # nach Maßgate der vom zufländigen Minister fesizustellenden Pläne zu verwenden. Ju der bet- gegebenen Begründung wird u. a. ausge{ührf:

Bei Ausdru) des Welikrieges war der Stand der Vauarbeiten für die Auënußung der Wasserkräste im Weserquellgebiet ein solcher

, ert i 1 B) , ¿ : Y / { daß die Staatsbauverwaltuna mit Bestimmäiheit darauf rechnete, am ï

Ende des Jahres 1914 mit dex Lieferung von elektrischer Nbeit it

vollem Umfang beginnen zu können. Von ten 6 Turbogeneratoren, j die bei vollsiändigem Ausbau des Krastwertks an der Waldeker j

Talsperre vorhanden "cin werden, waren die zunäckft ecinzu- bauenden vier einschließlich der Schaltanlage und alier Neben- einrihtungen bis auf geringe Nacharbelten fertiggesteUt. Lie Masîie des ftaatiichen 60 000: Boit-Lnitungéneß-s8 ww Kupserseil etwa zur Hälfte aufgelegt, dec Nest lag bei den ltefernden Weiken auf Abruf bexcit, Die Umspannwerke waren im Bau vers chieden weit vorgeschritten, die Transformatoren sämtlich fertig und abgenommen. Mit dem Bau der Kraftwerke an der Liecmeltalsperre und bei Hann. Münden war noch nicht begonnen. Für leßicrcs ist während des Krieges ein neuer Entwurf aufgeflellt worden, welcher der Landeé versammiung im Jahre 1919 vorgelegt und tur Kenutnis- nabme füc crledigt crUärt wurde. Bei Au btuch des Krieges bestand zunächst die Absicht, die Bauticn fexligzuellen und die Sirom- ete ung aufzunebmen; €s wurde daher auch bei den zuständigen militäri\Wen Stclien beantragt, von der Beschlagnahme ter Kupjer- leitungen Abstand zu nebmen. Da indessen die Siromvztbran cher, inóbelondere der Zweditverband Ueberlandweik Edertaisherie, zu welcbem fich die meisien Lanblreise zusammengeschlosien hatten, das Leitungs- mat!erlal verltaufter, wurden die ffaatlihen Absichten binfällig, venn mangels eines Leitungénezes der ÜÄbnehmer lülte die crzcvgte cicbs triïche Arbeit nicht verwertet- werden lêönnen. Das Kupter der staals- lichen Leitungen wurde daher auh für Hecreszweck: zur Versügung gestelll. Während des Krieges wurde elektri]dhe Arbeit nur an die VerbrauGzer im ehemaligen Fürtientum Waldeck, dice unmittelbar vem Krafiwerk aus verlorgt weiden, tinsbe- fondere an cine bei der Stadt Waldeck errichtete Karbtd- fabrik agegeben nah dem Waffenstillstand mittels eizer aus Esenseil hergestellten Leitung auch das Umspannwerk Felsberg beliefert, aus dem die drei Kreise Melsungen, Frißlar, Homberg Strom entnchuen, Das sür d:n Anfang gemäß dexr Denkst zum Geseh Lo 9. Junt 1913 zu ver)orgende Gebiet war bet Kriegzau8bruch du ch

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rechtsverbindlihe Stromlieferun, sveriräge gesichert. Vie Bestrebungen !

zur weiteren Verwertung der in den staat!liwen Kraftweiken zu erzeugenden elektrisden Arbeit find während des Krie, es fortgeseut worden. Neue Verträge sind abaeschlossen mit vier Kaliw:rken in den Kreisen Göttingen und- Northeim, mit den Landkïreifen Northeim, Frankenberg, No!enburg a. F., Büren, Briion,

vereinbart, aber noch nit endgültig vollzogen mit den Kreisen Kirch» | hain, Ziegenhain und Hersfeld, so daß der ganze zwisden fremden i Ueberlandzenrtralen gelegene, bisher noch unversorgte Bezirk zum | ‘taatlihen Absatzgeblet geworden und der Anschluß an das Versor- *

P A 4 indung in

S O E S E E E L E L E LE

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aung2geliet der faatlide: Mainkraftwerte hergcsleUt ift. d der Vau weiterer Leitungen und Umispannwerke [

jüc wcelchen Mittel tun) des Gcscy vom 9. Junt 1913 pcch nicht

bewilligt waren.

__ Die Neuverans(=agung der Herstellungékoslen hat für die im

Gese vom 9 Junt 1913 vorgesehenen Bauten nach dem Preissiande

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2 5 Cine E 10. 2E: R N { c 50 vom Januar 1920 einen Geltbevarf von 321 Ç

§ A «2

8 6C0 M, für dle auf

Grund kter neuabges{lcssencn Verträge auszulührenren Bauten einen Ip heharf 4 F / «chor 4 d. 40) «Halt S (Da Geldbedarf ‘von 9346409 M - ergeben, so daß abzüglib det Kosten- 21147: 110 r ŒStlyn ah n.0 141 AUCN Ten È ot \ zul use dex Slromabrchmer 1m geuzen 4.1 Milltonen Varl erforder

11G

U sein reerden, um die ceplonten Änlagen bol g zur Aush zu buirgen. Lcbei wird sich - der Bau der ‘Kiafkwerke bei Vi und an der Diemeltalsperie. sowie ver - Erweiterung des Krast- werks an der Waldecker Talsperze roch auf mindestens èrei Jahre crsireck2n, während die Leitungen und Umiyannwerke so {nell als wöcl.ch hbergeflellt werden sollen. Etwa dur woeitere Preissteige- 1unoen bedingte Mehbrkoften der letztgenonnten Bauten können daber vieleidt bei Gcsundung der wiritckaftliden Lane tur Eriparnifse

beim Bau der Kraitwerke autgeglichen werden. Die Pireiécntwiclutig

karn nicht abgewartet werten, da die Staatétlauveinwaltung in Er- {ülling dex abze chlosseren Stromlicferungsvertiäge ve1pflichtet it, wenigiiens die Leitungen und Um1pannweike so schnell als möglich

ferticzusteVen und in Betrieb zu nehmen.

Durch die gewaltige Erhöhung der HersteKungékosten würde bie Rentabilität des staatlichen Unternebmens in unzuläisiger Weise beeinträdtict werden, wenn nidt durch die HNeidsvero1dnung von 1, Februar 1919 über die sdiedeceridllihe Crhôhúng von Preisen bet der Licferung ton elektrischer Ärbeit, Gas und Leitungsüroasser die Mögtichfcit geaebea wäre, die tur vermehrte Kapitallasten gesteigerten Selbjikosten zu einem erhebliden Teile auf die Ver- broucher, das find die Land- und Stadtkreise sowie die industriellen Ünternebmungen, abzuwälzen. Es ist in Auésiht genommeu, die ersten 5,0 vH Vateueruvg der Herstellungékosten über die Bortricgbpreise zu Laslen des Staa1s zu übernebmen, während die darüb:r hinauzgehende Kobensteigerung durch Erhöhung der Strompreije „pon den Ab-

nehmern getragen weiden muß. Daraus würde sich eine Berteuerung der ?

S1romfkosten um etwa 6 Z/KWh auf durchs{nittlichz 11 S egeben, ein Soß, tec unter den beutigen Verbä!tnissen bei einen Kohlen- preise von 186 #/6 ab Grube noch nicht einmal die Hälfte der Kob!enkosten în einem Dawpitraftwerke erreicht, also die Ver- braucer recht gaûrstia ist. Ju Februar 1919 wurde bcreits im Ber- hondlurcswege eine Erhöbung der S1rompreise un 1 Z/KWh, die

der damaligen Verteuerung der Bau- und Betricbökost@M bei den zum j

geseztes Maß hinausgcehende St1onlieferung durchgesezt. Es ist zu

hoffen, daß die oben angegebene weitere Erböbung auf gütliche Weise !

¿ Menschen teilnahmen,

vereinbart wird; sollte dics nit der Fall sein, fo muß das in der r :

Neichéverordnung vorgesehene Schiedsgericht entscheiden.

Nectnuncs8wäßig wird sich dle in der dem Geseße vom 9, Auni ! 1913 beigefügten Denkscerift ermittelte Verzinsuna des vom Staate} aufzuwendenden Baukapitals für die einzelnen Stufen des Strom- absates nicht crreichen lassen, weil nah der Reicbéverordnung nicht i alle Mehrkosten der Stromerzeugung auf die Abnetmer abgewälzt

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werden tönnen; cs wird aber voiaussichtlih ein Auszlcich dadurch ?

gelaffen werden, daß nah den inzwischen cemacten Erfahrungen mit Sicherheit auf eînen we'entlih böberen Ab)aß an elcitrischer Arbeit, als seinerzeit angenommen, gerechnet werden darf,

Laud- unv Forftwirtschaft.

Der Verband deutscher Gartenbaubetriebe hat, wie „W. T. B.“ berichtet, folgendes Telegramm an den Reichs- prôsidenten und den Neichswirischafleminister gerichtet: „Gegen die bekanntgewordene Freigabe der Gemüse- und Obsteinfuhr nach Deutschs land erbebt der Verband deutser Gartenbaubetriebe schwei ste Bedenken. Sämtliche Gärtnereten Deut chiands haben sich in den letzten Zahren auf Gemüjehau eingestellt, und die Landwirtschaft hat den Fe!d- gemüsebau in weitestem Umfange aufgenommen, so daß die Gemüse-

verlorgung des deutschen Volkes durch die heimiiche Erzeugung sicher- |

gestellt ist. Schon jet ist durch Freigabe des Handels ein Ucber- angebot und siarke Preislenkung cingetreten. Gemüschau gibt vielen Tau}cnden Deut!her Abeit und Verdienst. Durch voliständige Frei- aabe ter Gemüseeinsuhr würden sämtliche Bemüjsezüchter ruinieit und ihre Arbeiter erwerbsios. Um unüber}ehbare Schäden abzuwenden, bitien wir tringend, den Termin für Freigabe vorläufig aufzuheben.“

Paris, 15. Iunt. (W.. T. B.) Nach einer Havasmeldüng aus S yduey versprict die Getreideernte in Australien auêgezeihnet zu werden. In einzelnen Gegenden set der Getreide- anbau auf neue bedeutende Streclen ausgedehnt worden.

Theater uns Wust,

Im Opernhause wird morgen, den. Damen Artôt de Padilla, Sydow, itew!cz, Maycke und ten Herren 2 Sc{Ühendor!, Kavliick als Gatt, Sommer, Zador als t, Bachmann und Krasa besctt, unter der musikalischen veitung von Dr. Friy Stiedry quf-

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geübt. Anfang 7 Uhr. 3 (- f 2 D) p 2 s j ét (Cr 4 t: 2 _Im Schausptelhause acht morgen „Maria Stuart® in bekonnter BVeschung in Szene. Spielleiter ist Dr. Bru. Anfang

64 Ubr.

Das Spieljabr 1919/1920 der Neinhardtbühnen.

5 Tkeater und die Kamnmer|picle haben ihre Winter- i} i 31. Mat d. J. beerret. Wähtend diefer haben in den beiden Theatern 12 Erstavfführungen stattgefunden. Im Deutschen Theater kamen zu Wort: von Klaisifeen Shakespeare mit „Syimbelin“ | (14 Autjührungen) und Calderon mit „Dame Kobolb“ (31 Aufsührungen); von deutsGen Dichtern der Gegenwart: Richard Beer-Hofmaun mit „Jaakobs Traum“ (58 Aufführungen), Gerhart Hauplmann mit „Und Pippa tanzt" (37 Ausübrung: n), Arnold Aweig mit der „Sendung Semaels“ (27 Aufführungen, deren

(sle im Nahbhmen “des „Jungen Deutschland“), Paul Kornfeld Wi „Himmel und Hölle“ (3 Auiführungen); ‘von auéländischen Verfastern Le1nard Shaw mit „Caudida“ (8 Aufsührungen). In ten Kammerspiclen wurden aufge{ührt von klassisWen Werken Geoethes „Stella“ (34 Aufführungen), von Dichtern der (Gegenwart: Gerhart Hauptmanns „Gabriel Schillings Flucht“ (21 Aufführungen), Heunann Bahrs „Ünmensch" (11 Autführungen), Anton Ticleccows „Imwanow“ (13 Aufsükbrungen), Strindbergs „U: (35 Äufführurgen). Außerdem wurden in den Kammer- vielen neu einstudiert Georg Kaisers „Brand im Oyernk, ì _—,

24 CD01 I C f (2 or ERN Tee Nis D: Dbancog I (C Auf ugrunden), at

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it nhaüs* und D Große {

det Uecfck{ylos“ eröffnet, die 45 mal gespielt wurde. Dann folgten die Erslaujsuhrungen von Shatkespeares „Hamlet“ (45 Aufführungen), Nomain Rollands „Danton“ (Urausführung, 8 mal), „Der weiße Heilard“ von Gerhar! Hauptmann (Uiausführung, 45 mal), cine Aufführung von W. Hafenclever8 „Antigone“ (in einer Miltagévorstelluna), Shatkeipeares „Julius Cäfar" und die „Lysistrata“ des Arisiophanes,. Neu einstudiert wurde Sophokles „König Oedipus" (4 Aufrtührungen). | Den ständigen

Spielplan der Neiuhardtbühnen in dieser Sp elzeit }

bildeten folgende Werke: Goethes „Faust“ und „Clavigo“, Shakesyeares „Othello“, „Kaufmann von Venedig“, „Was thr wolit“ und „Wie es euch gefäl1", Tolstois „Lebender Leichnam“ und „Das Licht sceinet in der Finsternis*, in den Kammezi spielen : Le|sinus „Minna von Varnhelm“, Koßcbues „Die deutisczen Kleinstädter“, Hebbels „Varia Magdalena“, Ibsens „Gespenster“, Peter Nansens „Eine glückliche Ehe“, Strindbergs „Gespensterjouate“ und „Scheiter- haufen“, Wedekinds „Früllings Erwachen“ und „Büchse der Pandora“" und Thaddâus Nittners „Unterwegs".-- Die nächste Spielzeit wird am 1. September eröffnet, und zwar im Deuischen Theater

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Thaltathedat die Tänzerin“, , erstmalia am Dienstac Blätter melden, zanspytelerin, dîe în del

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ie engplisde ilitärbehöcde in- Neaypten uns - Cn y

deutschen

land verscchickt

hr in Palästina be-

belen vnd mitzun-ehmen.

Stuttgartiund Mergeni

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Lam VEUT: 0) und ihnen nicht etnmc I Ogliteit gel findlihes Hab

Versamm.

Zwangsóvercickung üb-r 9!0 Templer, Internterungs!agern 1 Entbehrungen und Einschränkung-n [undheits\chädigendes Ginwirtungen

die Kundgebung schlicßt als unabweisbare Pflidit 7 daß Leuten, die im dort in Fortführung des von ihren Vor=- ihr ganzes Leben hindu:ch zum i Nüdkehr vorthin der Weiterjührung thres religiósen

wo fie aller

;! wie des Christentuna, aeboren find und die begonnenen relig!

i : baben, unverzÜ

gegeben werde.

Hambuxg, 15 Juni: : (WT. B) Der amertkant\chPe Tran8portdampfer „Deount Vernon“ (ehemals „Kron- prinzessin Cecilie“), mit Heimkehrenden aus Sibirien i; a nah Hamburg unterwegs, ist, stark besdädiagt, in New Jerjey etngetroffen. j Tschecho-Slonaken, 150 Deutsche und 250 Oesterreicher. | 22. Sunt tin Cuxhaven eintreffen.

Bord befinden ampfer sollte ursprünglich In Ar!werpen hat

| groß angetündiate itattgefunden

verpen, 19 Junt wie bereits tideutsWe Kundgebung id in Bewegung,

dessen Splhe

ersten Ausbau gehörigen Anlagen entsprach. sowie die Abhängigkeit der Sirompreise vom Stande der Kohbleupreije für die üver ein feste

Tausende von

Das Magistrats- : Sozialisten Kundgebung

beschiossen , / l 11 eine Adresse

an den König der verlangt woird, daß der Köntg- nicht unerbi1tlich f dadur kundgeben then nicht dulden werde. ei der Kundgebung vertreten. er Zug sich aufgelöst hatte, wurden zwei Häuser, aus8geplündert Der Nuf des Tages war am Sonntag in Ant- j Ausgegaugen ift dieje Demons- stration von dem katholischen Blatt „La Mötropole“.

bleiben und feine 1iefe Verbindung mit dem er die Nückkehr der

ihwerpen ließ. sich !

Handelskammer in Deut Wen C0 Oren, demolier Hinaus mit den

MAeronantisckches WDviervatorinnt Lindenberg, Kreis Beeskow. Junt 1920. Dractßenaufsifeg von 5} 3 bis 7} a.

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126 T R E E i L AAD

Donnerstag: 129. Dauzer- Änfang 7 Uhr.

des Niveluugetn.

Grernhaus. (Unter den Linden.) bezugévorfttel Schaÿhrazade.

Siheingols. Anfang 7 Uhr. nnerôt.:131.Dauer- Anfang 64 Uhr.

Anfang 7 Uhr.

E T M A F M E ALE U EARA T E A A AS T Da A7: A P PTEZ A A Lt R s R BELIAIS A R S E L A MELIEIE Uar 1FTZI? 26 A

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ckGausptielhaus wurde am 28. November mit der „Oiestie i Gestorben.

C C4344 C Mg rL aZUzraît, Vredtéanwuait SOaupimnaunn

(Dr t Se (Vontgsderg,

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: Webex in Berlin, tlich für den Anzeigenteil: Der Vorsteher der Gescbäftsst-lle, J. V.: Rechnungsrat 2 i

g der Geschäftsstelle (V. V.: Meyer) in L

Verlagsanstalt

Verantwortlicher Swriftleite

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Bilhelmstraße 32.

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und Erste, Zweite und ral-Handel8register-Beilage.

„Vi 130.

(prag E EOT

Awullißes. (Fortsezung aus dem Hauptblatt.)

Preußen. Geseßt,

end Verbandsordnun ngsverband Ruhrkoh

Vom 5. Mai- 1920.

Die verfassungacbende Preußische Landesversammlung hat folgendes Gesetz beschlossen, das hiermit verkündet wird: Sl.

(1) Im Rhetnish-Wiestfälischen Kohlenbezirke wird zur Förderun der Siédlüngôtätigkeit ein Verband gogründet. . Der Verband ‘t eine öffenilih-rehtlihe Rörpershaft zur Verrealtung aller Angelegenheiten, Tie der Förderung dr Siedcungstätiakeit im Vérbantögebtete tunen; feine Au?-5xben «uf kommunalem Gebiete (Selbstverwaltun12angelegen- heiten) und auf staatlitem Gebicte (Auftragsangelegendeiten) werden durch dicfét Geseß bestimmt. :

Aufaaben des Verbandes sund inébesondere:

1. die Beteiligung an der Feststellung der Fluctlinien- und Be- bauungépläne für das Verbandsgebiet (8 16). - Fin die Straßen, für die der Verband Flucbtlinien festzuscizen Herocbtiat L Ut der Verband auch zur Uebernahme ter Wegebaupfliht berechtigt;

2, die Förderung des „Kleinbahravesens, insbesondere des zwischen- gemeindliden Verkehrs, im Verbandsgebiete; E

3. die Sitherung und Schaffung größerer on der Bebauung: frei- äubaltender Flächen (Walder, Heide-, Wasserflächen und ähns- licher Erbolungéflächen); :

4. die Durdhführung wirtschafilicher Maßnahmen im Verbands- Ge M Erfüllung des Siedlung&zwecks tim Nabmen dieses

¿sebes;

L Erteilung der Anstedlungseenehmigung im Verbandsgebiete

9

6. die Mitwirkung an dem Erlasse von Bau- und Woßnunas-

ordnungen 22 -Siffer T). :

(2) Bei der Duriführung der Aufgaben ‘des Vevbandcs sind die Interessen der Denkmalpflege, Naturdenkmalpflege und des Heimct- ues môglidst zu berüdsidtigen.

(3) Der Verband erbält die Bezeiinung „Siedlungsverband Ruhr» Toblenbegirk", Sein Siß it die Stadt Essen.

L 2. j (1) Mitalieder des Vêérbandes sind die Stadtkreise Boum, Buer, Dortmund, Duisbura, Essen, Gelsenkirchen, Hamborn, Hamm, Herne, Hörde, -Mülheim (Nuhr), Oberhausen, Recklingbhausen, Sterkrade und Witten, die Landkreise Bochum, Dinslaken, Dortmund, Essen, n, Gelsenkirden, Hamm, Hattingen, Hörda, Mörs und Nakling- aufen.

(2) Innerhalb des Verband8gebiets neugebildeie Stadt- oder Banto-

Freise werden mit der Neubildung Mitglieder dos Verbandes. Die Städte Bottrop und Gladbeck stehen in dieser Hinsicht bereits jeßt neu- gebildeten Stadtkteisen. glei. (3). Die Aufnahme eines U des Verbandbgebiets belegenen Stadt- oder Landkreises in den Verband erfolgt mit Zustimmung des Kreises und des Verbandes durch Anordnung der Staatsregierung. Der Beschluß der Verbandsverscimmlung bedarf. emer Mehrheit von - dret Mieorteln ‘der abgegebenen gültigen Stimmen, - /

(4) Die Stadtkreise Crefeld und. Düsseldorf fowta die Landkreise Kleyo,- Crefeld, Düsseldorf, Kempen, Lüdinghausen, Rees sind be- reGtigt, binnen- 3 Jahren nah dem Inkrafttreten des Gesehes. dem Merbande beizutreten. Die Frist kann, falls cin Kreis innerhalb diefes Beitraums zur Entscsidung über dieses Net nicht in der Lig? war, dur Anordnung der Staatsregierung um einén Zeitraum bis zu Tängitens weiteren drei Jahren verlängert werden. i j

(5) Das Verbandsgebiot umfaßt das Gebiet der Mitglieder. Eine Veränderung der Kreiägrenzen, die zugleih Grenzen des Veibimdes sund, hat die Veränderung der Verbandsgrengen zur Folge.

S2:

Organe des Verbenbes sind die Verbandövarsammlung (Vertretung des Verbandes), der VerbandtauésLuß (Vorstand des Verbandes) und der Verbandédirektor. l

(1) Tie Verbandéversammlung bestoht cus dem Verbandspräsiderien (§24) als Vorsißenden und den gewählten Abgeordneten. (2) Die. Abgeordneten werden zur Hälfte von den Vertretungen der Mitglieder Stadtverordnetenversammlungen, . Kreibtagen 9) und zur Hälfte von den Arbeitsgemeinschaften (§6) gewählt, S 5, ;

(1) Die Zal der von den Mitgliederveriretungen zu wählenden Abgeordneten wird für jedes Mitglied nah der. Bevölkerungszahl bee - stimmt. Es entfallen auf jedes angefangene Halbhunderttausend Gin- wobmer je ein Abgeordneter, jedoch mit der Maßgabe, daß jedem Land- kreife mindestens ¿wei Abgeordnete zusehen, L

(0) Ergibt sih hiernach eine wngrade Gesamtzahl, so ist dem größten Stadtkreis unter den Städten mit weniger als 50 000. Einwohnern und in Ermangelung eines solden dem größten Landkveis ein. weiterer Ab- aœordneter zuauteilen. ; ets A A S

(3) Mindestens ein Abgeordneter cines jeden Landkreises, und sofern auf den Landkreis mehr als drei O entfallen, mindestens zwei Abgeordnete sollen dem Vorstand oder der Vertretung einer größeren . Gemeinde, einer größere Bürgermeisterei oder eines - größeren Amtes innerhalb des Kreises entnommen werden. E

(O Die Feststellung der auf . die Mitglieder entfallenden Ab-

eordneten erfolct für die erste Wabl dur den. Verbandépräsidenten, für die späteren Wahlen durch Beschluß des Verband8auêsusses. Der Bescbluß ist den Mitgliedèrn zuzustellen, Gegen ten Beschluß findet binnen zwei Wochen die Beschwerde bet . dei - Verbands- räsidenten ftatt. : / E i j

Éa (5) Für jeden Abgeordneten, soweit er nicht Magistratsperson oder KreisaussGußmitglied i, ist ein Se zu! wählen.

(8) Im Falle des Gintritis neuer Mitglieder in den Verband indet - für diefe sowie je die dadur in ihrer Ginwohnerzahl . ver- änderten Mitalieder alsbald eine neue Feststellung und Wahl der W- eordneten statt. : ;

7 (7) Dié Wak! erfolgt, sofern mehr als zwei Abgeordnete ¿u wählen sind, nad ten Grundsäßen der Verhältniswa!, " im übrigen dur& Wahl nab absoluter Stimmenmehrheit. A

(8) Die Abaeordneten sind befugt, sib dur ihren Stellvertréter vertreten zu lassen, desgleiden die Abgeortneten, die Magistrats- personen oder S Ne sind, durh andere Magistraté-

erfonen cder Kreiéausschußnntgieder. y

p (9) Bei dem Ausfchziten cines Abgeordneten triit ‘dessen Stell- vectreter an seine Sielle. Jst cin Siellvertreter niht vorhanden, so ist eine Ersaimeab7 vorzuneßinea. Der zu Wäblente muß, wenn die daubhraß! im Wege der Verhöltniöwaß! stattgéfunden hat, derselben Nichtung- angehören wie der ausgesciedene Abgeordnete, Und wenn tiefer Maaistratsperson oder Kreisausschußinitglied war, wiederum dem Magistrat oder Kreisausschuß angehören, ; ;

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betreff a Stedlu [e

Erste Beilage

zum Deutschen Reichsanzeiger und Preußischen Staatsanzeiger.

rlin Mittwoch, den 16. Juni 920,

g dein dn dne iet A Üo Let E e" E E Ew E E E E

heit einen der Abgeordneten als Wahlmann für die Wahl des Ver- bandsaus\chusses. Die Wahl dur Zuruf ist zulässig, sofern sich kein Widerspruck dagegen erhebt. Abgeordneter mebr als die Hälfte der abgegebenen gültigen Stimmen, so ist unter jede8maligem Auës{eiden desjenigen. der die wenigsten Stimmen erhalten hat, die Wahl so oft zu wiederholen, bis ein Ab- geordneter méhr_ als“ die Hälfte der Stimmen erbalten hat. Stimmenaleickbeit entscheidet das vom Vorsikenden der Wahlkörper- Die Wahlmänner wählen aus der Zahl der Die Wahl erfolat dur ver- Die Wab! durch Zuruf Der Verbandêpräsi-

6,

(1) Die gleiche Zahl vos Mébidtetór, die die Mitalieder- u _(Î 9), entfällt zur Wahl auf die Aus- ände) der Arbeitsgemeinsdhaften, zu denen sh : Arbeit- | geber und. Arbeitnehmer /zusammenge\schlössen haben. bestimmt diejenigen Arbeitsgemeinschaften, deren Ausschüsse elten haben, und verteilt die Abgeordneten der Angestellten und Arbeiter der zur ein-

hörenden Betriebe, deren wirtschaftliche uétdehnung als Verteilungsmaßstab- zu be- d: die Hälfte der f A ¿ Halste auf Arbeitnehmer.

_(2) Soweit für einzelne wihtkige Erwerbszweige Arbeitsgemein- schaften der im Ab. 1 gedahten Art zur Zeit der Wahl nicht bestehén, ééftimmt oder bildet die Staatsregierung die Wahlkörperschaften (Handel®, Handiverks-, Landwirischaftskammern, Gewerkschaften und ahmlid2 Verbände). Die Grundsäße dès Abi. 1 über die Verteilung der Abgeordneten find entsprehend anzuwenden.

___ (0) Die Staatsregierung - hat die getroffenen Anordnungen inner-" haló cines Monats nah Grlaß der Landesversammlung vorzülëgen,

Für jeden Abgeordneten ist ein Stellvertreter. zu wählen, Die flen im §5 Abs. -9- finden êntsprehende Amrendung.

én zu wählen baben

Erhält beim ersten Wahloang kein

Die Staats- |

3 förpershaften zu auf sie. Dabei ist die- elnen Arbeitógemein\hasft edeutung und räumlihe In jeder Wahlkörperscaft rbeitgeber, die

ckaft zu ziehende Los. Abgéordneten ack#: Aus\@Sußmitalieder. dedte Stimmzettel mit - absoluter Mehrheit. ist zulässig, falls ein Widerspru" nit erfolgt. dent leitet die Wabl. Er trifft, soweit erforderlich, die weiteren Vor- \{riflen über die Dur&führung dèr Wahl der Wahlmänner und der Auss{ußmitgl:eder. /

(3) Die ra § 6 gewählten Abgeordneten wählen act Aus\{buß- mitglieder ‘aué - ibrer Mitte, und zwar zur

rüdsihtigen. Abgeordneten auf

[ Hälfte aus Arbeitgebern Die Wabl erfolgt entsprechetd der Bestimmung “Al Der Vaerbandépräsident kann anordnèn. daß einzelne Mitglieder bestimmten Arbeitsgemeinshaäften oder Berufsgruppen ent- nommen werden (4) Für- jedes gewählte AussGußmitglied is nab aleiden Grund- säßen ein Stellvertreter ‘zu wäblen. \ckufßmitalieds cder Stellvertreters findet eine Ersaßroahl statt. Der Merbäandsdirektor ift befugt, {G im Verbandsausscbusie durch einen Beigeordneten: vertreten und die Beigeordneten in seinem Auftrag an den Verhandlungen. des Auésc{busses teilnehmen zu lassen.

(5) Der Verbands8aus\{uß wáhlt aus seinen Mitgliedern einen Vorsitzenden und - einen Stellvertreter.

(6) Ein Ausscußmitalier “ceidet aus, wenn es aufhört, ordneter der Verbandsversammklung ‘zu fein.

(7) Der Verbandsaus\huß, sein Vorsißender und dessen vartreier find nah jèder Neuwahl der Verbandsversammlung neu zu

(3) Der Verbandsaus]buß führt seine Geschäfte als Kollegium.

(9) Die Bestimmungen des § 8 leßter Absaß und des § 9 ALf. 3 brs 6 finden auf den Verbandsauss{uß entsprehend Anwendung.

(10) Der Verband8präsident - nimmt - an den Sißungen des Ver- ht teil. Er ift über des Grgebmnis der Verhandlungen und die BesGlüsse des VerbandsausGusses dur dessen Vorsitender fortlaufend zu unterrichien. Er ift berechtiat, in' besonderen Fällen und besonders, soweit es stch um Auftragsangelegerheiten hoiten,- die zur: Zuständialeit der Verbandäversammlung asbören, handelt, cusnabméweise eine Einberufung des Verbandsaus\cbusses zu einer Sißung unter ‘seiner Teilnahme - zu verlangen. Die Landeshaupileutz dor Rheinprevinz_ und. der Provinz Westfalen sind berechtigt, je einen er in die Sißunagen tes 3 an den Verhardlunaen mit beratender Stimme - teilnehmen.

(11) Im. übrigen regelt der Verbandsaushuß feine Gesbäftss führung tur eine besondere Ges{äftäordnung.

und Arbeitnebmern

Beim Ausscheiden eines Aus-

(1) Die Abgeordneten und déren Stéllvertreier werden auf - viex m Falle zwischenzeitliher Wah! 5 Abi, 6 und -9)- für die uer der laufenden Wahlperiode gewuh.t, ie gemäß § 5. gewählten Abgeordneten müssen Ó die gemäß § 6 gewählten Abgeordneten dur ihren Wohrsig Siß threr beruflihen Tätigkeit dem Berbandsgebtet an- . Im übrigen müssen die Abgeordneten die Wählbarkeit zur ichen Volksvertretung besißen. st i die Stellvertreter Anmwvendung.

3) Fin Abgeordneter oder Stellvertreter, der im Laufe der Wahl- réeit verliert, Feidet aus der Verbandéversammlung aus. Durchführun

Diese Bestimmungen fn

zeit vie Wählb (4) Die naheren Bestimmungen ‘über

werden dur eine von der Stadtsregierung zu erlassende Wahlordnun

? Die Waß!: ordnung ist der Landesversammlung i

Monats nab Erlaß vorzulegen.

badéau u

mmlung bés{ließt auf Einsprub- eines Ab-

(1) Die Verbar linté wegen:

geordneten oder von über die Gültigkeit der Abgeordnetemvablen; über das Erlöschen eines Wahlauftrags infolge Eintritts neuer Mitglieder “(S d Abs. 6s) ‘oder Wegfalls der Wählbarkeit

eines Ersapm für einen ausaefchicdenen

2ch ift bei dem Vérbandsausscuß einzulegen. Seine nur binnen vier Wochen nach der

. rbandSausêf 3 zu Abheorbielan: rbandsauêsdbusses zu et

(2) Der Einspr1 Grbebung ist im Falle der Ziffer 1 Wahl zulässig.

(3) Gegen den Bes! dessen Wabl für ungültig oder tessen - worden ist, die Klage im Verwakltungsstreitverfahren- beim (§.26) und gegen dessen Entscheidung vinne Obevvenraltu Wirkung. ‘Wird im Fa i dieser Beschluß im Verwaltungésstreitwverf. binnen längstens drei Monaten -nach Zus: wiederholen,

(4) Die neugewählien Abgeord Handschlag auf die gev flichtet, toweit- fie niht als Beamie

steht jedem Abgeordneten sowie demjenigen, Tablauftrag für- erloschen .crtlärt Verdandsrate n zwei Wochen die Berufung ie Klage hat aufshiebende er Ungultigkeitserklärung einer ganzen- Wahl abren bestätigt, so Uit die : tellung des Grkenntnisses gu

neten werden. vom Verbands- issenhafte Erfüllung ihrer Ob- vereidigt sind,

¿m Verbændéaus\ Lu} at in&besondere ob:

1. die- Vorbereitung und Ausführung der Beschlüsse der V

Geschäftsführung des Verbandsdirektor2; die ‘Anstellung der Verbandsbeamten mit Ausnahme des Ver« bandédiroftors und der Beigeordneten; _

die Erstattung von Guia%ten, die die Aufsichtsbehörde von thm

versammlung; - .- die Ueberwachung - der

Präsidenten dur

en (1) Der Verband hat die zur Grlediqau:

Fforderliden Beamten, insbesondere den VerbandEdirektor und die et- forderlie Anzahl Beigeordneier, anzustellen.

(2) Der Verbändtédirektor und die ‘Deigeordneten werden von VerbandSversammlung auf awölf Jahre axwäahlt. amt zu bestellen. |

(3) Die Bet

der Verband3aufgaben er-

5 9, i (1) Die Verbandsversammlung wird durch den Verbandspräst- denten einberufen, so oft dieser cs für erforderli erachtet oder sofern der Verbandsaus\chuß oder 40 Abgeordnete der Verbandsversammlung Mit der Einberufung - sind die Gegenstände, über welche verhandelt werden soll, mitzuteilen (Tagesordnung). : bandêpräsident leitet die Verhandlungen ohne eigenes Stimmrecht und bandhabt die Ordnung der Versammlung. (3) Die Verbandsversammlung Wahlen für mindestens fünf Sechstel der und mehr als die Hâlfte fammlung gilt solange als iht. bei einer: namentlichen \chlußfähigkeit aus der Mitte der und daraufhin die Bescblußunfähigke (4) Hat ein Gegenstand wegen delt werden können, so ift die erneu poeis hierauf zur Verhandlung desfelben fammlung stets bef{chlußf (5) Beschlüsse der dieses Geseß etwas heit gefaßt. Bei Stimmeng (6) Bei der Beratung und

sird im Hau

rdneten führen bie GesÆäfte, die ihnen der Verbandé- direktor überträgt, nah dessen Weisungen. Sio vertreten den Verbands- direktor tim Behinderungsfall oder bei Grledigumg der Stelle in der durh die VerbandWersammlung zu bestimmenden Reihenfolge.

(4) Die Verbandsbeanien werten vom Verbandsdivektor auf die gewislenhafte Erfüllung threr Obliegenheiten verpflichtet. Dur@führung der Wahl und die Rehbsverhältnisse der Vecbandsbeamten, ‘einf{chließlih des Verfahrens bei Dienstvergehen, vegeln si im übrigen nad den Bestimmungen, welche für städtische Becmmte im Geltungsbereihe der e f ter Maßgabe, - daß der Verbandsdireltor dem Bürgermeister gleidhzu-

es” beantragen. (2) Der Ver

ist bejchlußfähig, al Abgeordneten durchgeführt der Mitgliedec anwef e Ver \{lußfähig, als die Beschlußunfähigkeit Abstimmung ergibt oder bis .die Be- Mitte der Verbandsversammlung angezweifelt it festgestellt is.

Beshlußunfähigkeit nicht verhan- t und unter. ausdrückliche i Gegenstandes berufene Ver-

soweit nuicht

sterewverfassung gelten, mit

(1) Der Verbandsdtrektor- führt unter Aufsicht dos Verband8aus- n Geschäfte des. Verbandes. Was lcufendes Geschäft veifelsfalle der Verbandsaus\chuß. Der Vorbands- direktor bereitet die Beschlüsse ‘des Verbandsaus\husses nah Benehmen mit den beteiligten örtlichen Verwaltungsstellen vor und trägt für ihra

den Verband. nach. außen in allen Angelegenheiten. des Verbandes fowie zur Auê- ellung einer Urkunde erforderlich, einem weiteren

2 {usses die laufét BVerbandsverfammlung werden, f Lob 3 as anderes bestimmt, mit einfader Stimménmehr- ih entsendet, un Teidheit gilt ein Antrag als abgelehnt.

d. Abstimmung über solche Gegenstände, twelhe das besondere Privatinteresse eines einzelnen Abgeordneten, Venwvandten und Verschwägerten -bis zum Betreffende nicht zugegen sein. Ueber entscheidet endgültig * die Ver-

Auftrag die : Beigeord« gen der Verbandsversammlung, ‘\o- t beratender Stimme teil und: sind

AuKFührumg Sorge. (2) Er vertritt Zur rechtsgeschäftden Verpflichtun stellung ciner Vollmacht ist die Au 001 dôdireftor oder seinem Ve 1 Mitaliede tes Vérband8ausschusses unterzeichnet sein muß.

seines Chegatten oder feiner Grade berühren, darf der das Vorliegen dieser Vorausfeßung bandsverfammlung, ; ö

(7) Der Verbandsdirektor und in dessen néten nehmen an den Verhanèlun fern sie niht Abgeordnete sind, mi auf Verlangen jederzeit zu hören.

(8) Die Sißungen der Verban

vöm lbrigen regelt die Verbandsversammlung ihre. Geschäfts- Sbesondere aud die Form und Frist der Einberufung, dur eine besondere Geschäftsordnung. j

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ihm übevtragenen isse und die einer

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Dér Verband ist berechtigt, innerhalb der ugen’ feme NRechtsvevhälin d hörigen insoweit zu ordnen, al3 dieses Geseg Einwohner der zum Ver- Landkreise und die juristischen Siß haben

tändigkeiten durch Saßu Mitglieder und seiner Ange ; zuläßt. Angehövige des Verbandes sind e gehörenden Stadt- und Landkre! die in diesen E uUd adtveilen teren aßung können Befugni Sausschuß. übertragen werde nd 1st berechtigt, sein

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dsversammlungen sind in der Regel

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(2) Durch auf den Verband (3) Der ‘Verba walten unter Beachtung der vinzen —. bis zum Erlaß einer : Vermögensverwaltiuig der Rheinprovinz gegebenen geseßlichen Vor-

(4) Der Verband ist berech stimmungen selbst wirtschaftliche

n.

Vermögen selbständig zu ver- VermögenSsverwaltung oingzialordnun

1 :

(1) Die Bescblußfassung über alle Verbandsangelegenheiten, die nicht. dur® Geseß oder Saßzungen einem anderen sind, liegt der Verbandsversammlung ob.

(2) Sie beschließt insbesondere über:

1. den Erlaß von Saßungen 15

92. die Feststellung des Haushaltsplans:

3. die Feststellung der Jahresre

| NBerbandsämtern sorvie - die Anstellungs- sse der Verbandsbeamten: aftliher Maßnahmen und die Deckung

sidenten _ und Verbandsaus-

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Organ übertragen

tigt, unter Beacibung der gesebliden Be- Maßnahmen im N es zur Gyrfüllung seiner Aufgaben noiwendig isk.

rband ist berechtigt, zur Aufbringung der für die Er- Verbant8aufgaben erforderlichen Mibtel Steuern, Gebühren bmen nod Maßgabe

tenden geseblihen Bestimmungen.

nung und die Erteilung

durdguführen, fofern di

4. die Errichtung . von Ve1 D a und“ Besoldungsverhältni 5. die Durführung wirts{

6.-die Vorlagen - des - Verbanb8prä usses; u 7. Gutachten, die die Aufsichtsbehörde von ihr erfordert.

j & 11. s (1) Der Verkbandsaus\ckuß besteht aus siebzchn Mitgliedern. Je abt stud aus den aemäß § ò und gemäß Y 6 gewählten neten der Verbandsversammlung zu entnehmen. MerbandEdirekior timmbercchtigtes (2) Im Ans&luß än die W Wablkörpers{aften

9) füllung der V Sau 1 und Beiträae zu erbeben und Anleihen aufzune der für die Provinzen —, bis zum r die Rheinprovinz l soweit es sch um Unternehmungen de Verbandes (insbe- Verbandsstraßen) handelt, wee N weßlih aringem M

Mehr- oder Minder- 03 Provingialaus-

Erlaß einer ordnung

sóndere Kleinbahnen und“ oder: in besonders hervorragendem.. o Kreisen zustatien kommen, eine ent belastung dieser Kreise vorzunehmen. ¡28 tritt ter Verbandêaus\Guß. : le Au38acben' und Einnahmen, die stimmen lassen, is alljäbrliG ‘ein Hausbaltsplan zu eniwerfen und echnungsjahrs Renuna zu legen. inderbelastung in Frage kommt,

r! n die Stelle d: d im voraus be-

Außerdem ist der

ahl der Ábgeordneten nach §5 i (Stadtverordnetenversammlungen, i Kreistage) dur verdeckte Stimmzettel nach absoluter Stimmenmehr-

(6) Ueber alle

festzustellen, und na S{&luß: des i Dabei ist, soweit eine Mehr- oder’