1920 / 135 p. 3 (Deutscher Reichsanzeiger, Tue, 22 Jun 1920 18:00:01 GMT) scan diff

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neymen, ist, wie folgt, festgeseßt: 1. finanzielle Fragen: deutsche Entschädigungssumme, 2. militärishe Fragen: Enlivassnung Deutschlands, 83. Orientfrage, 4. russische Frage. Rach ciner Timesmeldunc aus Voulogne foll im Laufe der Konferenz aud

die Errichunc von Volschaften in Berlin besprochen werden,

Es sei wahrscheinlich, daß die Geschäftsträger der Alliierten noch vor der Konferenz von Spa durch Botschafter erseßt würden. Gestern find Lloyd George, Millerand, Fo,

tarsal, Venizelos, Balfour, Chamberlain, Curzon und Marschall Wilson in Boulogne eingetroffen und haben sich sogleih nah der Villa Belle begeben, wo die erste Konferenz begann.

Wie das „Journal“ mitteilt, ist man bei der Durch- führung des Friedensvertrags von den Zwangsma) nahmen der militärischen Beseßung abgeklommen. Man habe beschlossen, wenn Deutschland die Klauseln des Friedensver- trags nicht erfülle, zum Abbruh der wirtschastlihen Be- ziehungen zu greifen, was einer gemilderten Blockade gleich- lame.

Schtveiz.

Nachdem bekannt geworden ist, daß die päpstliche Kurie die Errichtung einer Nuntiatur in der Schweiz für wünschenswert erachtet, hat sih der Bundesrat mit der- Er- richtung der Nuntiatur mit dem Siße in Bern einverstanden erklärt, Die frühere Nuntiatur in der Schweiz wurde an- läßlih des Kulturkampfes im Jahre 1874 aufgehoben.

Polen.

Nah einer Meldung des „Deutsch-Polnischen Presse- dienstes“ hat Jan Brejski, der mit der Kabinettsbildung beauftragt ift, an den Staatschef einen Brief gerichtet, in dem er mitteilt, daß im Laufe der Verhandlungen über die Neu- bildung des Kabinetts die Abgeordnetenklubs der P. P. S. (Polnische Sozialistische Partei), P. S. L. (Polnische Volks- artei) und N. P. N. (Nationale Arbeiterpartei) auf einer gemein- een Konferenz betont hätten, daß sie fähig seien, eine starke parlamentarishe Regierung zu bilden, wenn an threr Spiße der Abgeordnete Witos stehe und die Bildung des Kabinetts übernehmen werde. Brejsky \{lägt daher vor, den Abgeordneten Witos mit der Bildung des Kabinetts und dem Vorsiß im Ministerrat zu betrauen. Daraufhin richtete der Staatschef Pilsud ski ein Schreiben an den Ab- geordneten Witos, in dem er ihn mit der Bildung des neuen Kabinetts betraut.

Einem Warschauer Telegramm zufolge besagt der volnishe Heeresbericht:

Auf dem nördlichen Abschnitt der Front kam es vor unferen Stellungen längs der Auta und des oberen Laufes der Beresina zu örtlichen Kämpfen. Zwischen Borissow und Bobrushk sind die Ver- suche der Bolschewiki, die Beresine zu überschreiten, mit großen Ver- lusten für den Feind abgeschlagen worden. An der ukraintshen Front waren keine Kämpfe.

Südslawien.

Unmittelbar nachdem Antivari, Dulcigno und die ganze Küste Montenegros durch die Jtaliener ge- räumt worden ist, haben die südslawishen Truppen das ge- räumte Gebiet besezt. Jn Montenegro befinden sich jetzt keine fremden Truppenabteilungen mehr.

Tschecho-Slowakei.

Das e ee Prefsebüro“ erfährt, daß der Chef der russishen Mission Krassin an den Minister des Aeußern Dr. Benes in London ein Schreiben gerichtet habe, in dem er angibt, in welcher Art es möglih wäre, sofort wirtschaftlihe Beziehungen anzuknüpfen und was für Waren nach Rußland aus der Tschecho-slowakischen Republik ausgeführt werden Ttönnten. Dem Vel liegt ein sehr detailliertes Ver- zeichnis aller Fabrikate und Waren bei, mit denen Handel getrieben werden könnte, Die ts{hecho-slowakishe Regierung eshloß, nächster Tage nah London zu einem direkken Ab- fommen mit der Mission Krassin einen Fachminister zu senden, der N fonkrete Fragen ein definitives Abkommen schließen würde.

Asien.

Laut Meldung der „Agence Havas“ gewinnen die nationalistischen Kräfte in Anatolien immer mehr an Boden. Die Streitkräfte Mustafa Kemals haben Jsmid um- gangen und Guebze besegt. Die Regierungstruppen ziehen sch in Richtung nach Atteinbaah zurü.

In der Nachi vom 15. zum 16. Juni ist ein gegen den Schah von Persien und mehrere Minister gerichtetes Komplott entdeckt worden. Es sind militärishe Vorsichts- maßnahmen getroffen worden.

Wie „Evening News“ aus Teheran meldet, haben die Streitkräfte von Kutschik Khan mit Hilfe von bolschewistischen Geschüßen die perfischen Kosaken in Nescht angegriffen. Vier russische Offiziere und 30 Perser wurden in dem vier Stunden dau- ernden Kampfe getötet. Darauf haben die Kosaken kapituliert. E e Der Präsident der Republik China hat den Friedensvertrag mit Oesterreich ratifiziert.

Das Auswärtige Amt in Tokio hat zu der am 14. Juni von dem japanischen Gesandten in Peking der chinesi- hen Regierung überreichten Note über die Rüdckgabe Kiautschous an China eine Erklärung veröffentlicht, in der es dem E Büro“ zufolge heißt:

Die japanishe MNegierung habe den japanischen Gesandten in Peking beauftragt, der chinesischen Negierung mitzuteilen, daß sie in dem Wunsche, in Verhandlungen mit der chinesishen Regierung über die Nückgabe Kiautshous an China und die Regelung der damit zu- sammenhängenden Einzelfragen zu treten, der Hoffnung Ausdruck gebe, daß die cinesishe Regierung die notwendigen Vorbereitungen zu den Verhandlungen treffen werde. Die japanishe Negierung beabsichtige, die längs der Schantung - Eisenbahn befindlichen japanischen Truppen zurüczuziehen und hoffe, daß die chine- sische Regierung als Ersay dafür unverzüglich eine Polizei- truppe organisieren werde. Drei Monate jeien vergangen ohne Antwort. Die japanische Regierung bedaure, daß in einer Zeit, too alle Nationen der Welt sich um die Aufrihtung eines dauernden Friedens bemühten, so wichtige Fragen zwischen Japan und China ungelöst blieben. Daher habe die japanische Negterung den japanischen Gesandten am 26. April beauftragt, der chinesischen Negierung die Wichtigkeit notwendiger Schritte dringend nahe zu legen. Erst am 22. Mai habe die M Negierung auf dieses Étfucben caut- wortet. Die Antwort habe den Charakter einer Bitte urn Auf{hub etragen. Nah Empfang dieser Antwort richtete die kaiserliche Regierung von Japan eine Note an die chinesische Regierung, in der sie eine nochmalige Erwägung der Angelegenheit nahelegte. Die japanische Regicrung wies darauf hin, daß die wieder- holten Erklärungen der japanischen Regierung keinen Zweifel an der

Aufrichtigkeit des Voisahes Japans ließen, eine aufrichtige und ge- rechte Regelung der Frage fo früh wie mögli herbeizuführen. Die japanische Regierung versichc dher uicht den LÆviderstand der chine-

' iden Regierung, die es uicht sür angebracht halte, in direkte

Rerhandlungen - zu treten. Es sei einc Fflare positive Zat-

jahe, daß alle Rechte und Interessen, die Deutschland in

Schantung besessen habe, deim Friedensvertrage gemäß auf

Japan übergegangen feien Da die ckEinesische Regierung vorher

ihre Einwilligung zu dew Uebergang dieser Rechte und Interessen

gegeben habe, seien diese rechtmäßie in den Besig Japans gelangt.

Daraus folge natürlich, daß diese Nechte Feineswegs durch die Wei-

gerung der chinesishen Negierung, deu Friedensvert7ag zu unterzeichnen,

berührt werden könnten. Sofort nah dem Inkrafttreten des Fricdens- vertrages mit Deutschland habe die japanische Regierung der chince- ischen Negierung vorgeschlagen, Verhandlungen zu eröffnen zum

Iweck der NRückübertragung der Rechte und Interessen in

Schantung unter dem in Paris erzielten Uebereinkommen,

und au über die Fragen zu verhandeln, die mit der Rül-

gabe des früher an Deutschland verpachteten Gebietes in | Verbindung stehen. Entgegen allen Erwartungen habe die chinesische | Negierung nach mehrmonatigem Zögern erklärt, daß ste es nicht für ratiam halte, Verhandlungen zu eröffnen. Es sei daher wohl kaum nötig, darzulegen, wo die Verantwortung für die Verzögerung in der

Lösung der Schantungfrage liege. Die japanische Negierung wieder-

hole jedoch die Erklärung, daß sie cinen Vorschlag zu Verhandlungen

zu jeder für die cinesishe Regierung angenehmen Zeit annehmen werde. Falls die chinesische Negierung fich zu Verhandlungen bereit finde, brauche kaum hervorgehoben zu werden, daß alle Fragen von geringerer Bedeutung ebenfalls gleichzeitig gelöst werden sollten.

Einer Meldung aus Honolulu zufolge hat die japanische Regierung die Entsendung weiterer Truppen nach Sibirien angekündigt.

Verkehr9wefen.

Einkommensteuermarken. Am 21. Juni beginnen die Postanstalten mit dem Verkauf der neuen Cinkommensteuermarken. Die Marken werden in den Werten von 10 und 50 d sowie von 1, 92, 5, 10 und 25 4 ausgegeben. Da der Vorrat an Cinkommen- steuermarken bei den Postanstalten vorläufig noch gering ist, kann jeder Arbeitgeber zunächst nur etwa ein Viertel des Vierteljahröbedarfs be- ziehen. Voraussichtlih am 20. Juli werden die Postanstalten die weiteren Marken abgeben können.

Nückgang des Postverkehrs. In leßter Zeit sind in den Zeitungen mehrfah Nachrichten verbreitet worden, wona der Postverkehr Man der am 6. Mai in Kraft getretenen Gebühren- erhöhungen sehr stark zurücckgegangen sei. Die Postverwaltung steht diesen Mitteilungen fern. Die Wirkung der Gebührenerhöhungen läßt fich erst in einigen Monaten mit Sicherheit beurteilen, wenn das Ergebnis der vom Reichspostministerium angeordneten amtlichen Feststellungen vorliegen wird. Es unterliegt aber keinem Zweifel, daß eine wesentliche Ursache des gegenwärtig bemerkbaren Berkehrsrück- gangs in den Stockungen liegt, unter denen das gesamte Wirtschafts- leben seit einigen Wochen leidet.

Nr. 24 der „Verböffentlihungen des Reichs8gesund- heitsamts* vom 16. Juni 1920 hat folgenden Inhalt: Gesundheitsstand und Gang der Volkskrankheiten. Geseßgebung usw. (Deutsches Reich.) Branntweinmonopol. Wochenfürsorge, Wochenhilfe. in Fledfieber. Iierärzte. Schlachthof- tierärzte. otlaufimpfungen. Seidenkatarrh bei Schul- mäd hen. Geschlechtskranke. —— Hallenbäder, Volksbadeanstalten. äude. Merkblätter, betr. Alkohol. Auslandsfleish. Deutsck@e Arzneitaxe 1920. (Oesterteih. Salzburg.) Totenbeschau- gebühren. (Schweiz. Kant. Glarus.) Hebammenwesen. Tier- feuhen im Deutschen Neice, 31. Mai. Vermischtes. (Deutsches Neich.) Prüfungen von Seeleuten in der Gesundheitspflege auf Kauffabrteischiffen, 1919. Aussfaß, 1919. Wochentabelle über die Geburts- und Sterblichkettaverhältnisse in deutshen Orten mit 40 000 und mehr Einwohnern. DeßLgleichen in einigen größeren Städten des Auslandes. Erkrankungen in Krankenhäusern deutscher E Desgleichen in deutshen Stadt- und Landbezirken.

itterung.

Theater und Musik.

Kletines Schauspielhaus.

Im Kleinen Schauspielhaus wurde gestern eine dreiaktige Ko- möódie der bier {on vorteilhaft bekannten polnishen Sckriftstellerin Gabriella Zapolska: „Die Morak der Frau Dulska“ zum erften Male aufgefihct. Es ist niht eben ihr bestes Werk, und ¿war nicht darum, weil es fast keine Handlung, vielmehr nur Zustandsschilderung aufweist, sondern weil es die Haupt- gedanken nicht im fatirishem ea Xonzentriert, A unwesentliße, vom Thema ablenkende Nebendinge mit ermüden- der Ausführlichkeit in den Vordergrund cüclt. Zudem fehlt es den Vorgängen an jeglicher Spannung. Der Zuschauer weiß von vornherein, wie es mit den Sittlichkeitsbegriffen der Haustyrannin Frau Dulska bestellt ist, die in ihrer Behausung Unmoral, sofern sie davon Vorteil hat, nicht nur duldet, sondern auch fördert, wenn nur nichts davon in die Oeffentlichkeit dringt. So vermietet sie den ersten Stock ihres Hauses an eine notorische Bukhlerin, weil diese gut zahlt, kündigt dagegen einer anständigen, ins Unglück geratenen Frau, weil diefe durch einen Selbstmord- versu das Haus ins Gerede brachte. Ferner begünstigt fs

unsaubere Beziehungen ihres Sohnes zu ihrer ienskmagd, um ihn ans Haus zu fesseln und vom Kaffeehausbesuchß feru- zuhalten, tut sehr entrüstet, als das Verhältnis die unausbleib-

lien Folgen hat, und findet die arme Verführte {ließli mit einer lächerlich kleinen Summe ab. Diese Verführungsgeschichte bildet den winzigen Kern von Handlung, die in dexr ganzen Komödie enthalten ist. Selbst einer so urwüchsigen Schauspielerin, wie der Wienerin (Gisela Werbezirk, wollte es nicht recht gelingen, aus der Nolle der Frau Dulska dauernd Funken zu s{lager. Ueber die vielen öden Stellen konnte au ihre große komische Begabung nur {wer hinweg- helfen. Die verführte Dienstmagd wurde von Lydia Potozkaja, der E, von der russischen zur deutschen Bühne übergegangenen Schauspielerin, eindrucksvoll gespielt, und die verschiedenen Mitglieder der Familie Dulski wurden von den Damen Rosner, Felden, Ham- bach, den Herren Gottowt und Günther ebenfalls vortrefflich dar- gesielt. Als Spielleiter hatte Adolf Edgar Liho gute Arbeit geleistet. Der Beifall hielt sich in mäßigen Grenzen.

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\ Unter der Gesamtleitung des Intendanten Walther Sieg wurden, wie „W. T. B.“ berichtet, am 21. d. M. in den staatlichen Schauspieken in Cassel die auf sieben Tage berechueten Festsptele mit „Nheingold“ eröffnet. Neben den Gästen, Fräulein Branzell von der Staatsoper in Berlin (Fricka), Mau Kist-Spoel vom Opernhaus in Hannover (Woglinde), Herrn Braun (Wotan) von der Metropolitan-Oper in New York und Herrn Kammersänger Hensel vom Sladliheater ta Hamburg, behaupteten si die einheimischen Kräfte auf das- beste.

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Mannigfaltiges.

Ueber die Festsetzung von Höchstmietecn. Nach den Bestimmungen der H öchstmietenanordnung 3) foll dai Mieteintigungsamt in den Fällen, wo der Vermieter den Beweis erbracht hat, daß der für den 1. Juli 1914 vereinbart ge:

Erste Beilage

s E d E S N R E “E 4 i F 9 G 4 pemelaye M elins, aufronzentti mevrig Javesen i èn ir) 210m Dentschen MReichZanzeiger und reußischen StaatsSanzeiger

Vorschrift hat den Zweck, unnötige Härten zu vernrieiden. Weun aun nach mehrfachen Meldungen von den Hausbesiterorganisationen jeßt vielfach der Versuch gemacht wird, auf Grund dieses Vavagrapbei eine

1920

Ir. 135. allgemeine Heraufsezung des Mietzinses vom 1. Juli1914 u} = _= i

Berlin, Dienstag, den 22. Funi

erreichen, so ist darauf hinzuweisen, daß die Anwendung dieser VorPÞ

{rift cine Ausnahme bleiben soll. Eine allgcineine Anwendun 9 [s

würde niht nur geacn Sinn und Wortlaut der Verordnung verstoßen, mt imes.

fondern auch cine Ünklarheit über die tatsählihe Höhe der Miet il / zuslage herbeiführen, die aus volkswirtschaftlihen Gründen unbe; ‘Fortseßung aus dem Hauptblatt.) dingt vermieden werden muß. Eine Heraufsezung des Mietzinses U E

vom 1. Juli 1914 soll nur dann erfolgen, wenn der Nachw e if O erbraht wird, daß der für den 1. Juli:1914 vereinbart gewesene BeroronUng Miectzins außerordentlich niedrig war. Auch muß verlangt werden, : daß in den Entscheidungsgründen des Mieteinigungsamtes das Vor: liegen eines außergewöhnlih niedrigen Mietzinses ab 1. Juli 1914 ikber erläutert wird,

Wasserbauverwaltunag. Vom 28. April 1920. Luf Grund des è 61 des Betriebsrätegeseßes wird nah

Verhandlung mit den beteiligten wirtschaftlichen Vereinigungen der Arbeitnehmer folgendes verordnet:

„Die Hochgebirge der Erde“ lautet das Thema eines Lichtbildervortrags, den der Professor O. Ba chin morgen, Mitt: woch, Abends 74 Uhr, im großen Hörsaal der Treptower Sternwarte hält. Mit dem großen Fernrohr werden bei ffarem Wetter der Mond und die Planeten Saturn und Mars be obachtet. Kleinere Fernrohre stehen zur Beobachtung beliebiger Himmelskörper kostenlos zur Verfügung. Führungen durch das astronomishe Museum finden täglich in der Zeit von 2 Uhr Nach: mittags bis 8 Uhr Abends statt.

T, Allgemeine BVeftimmungen.

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i Gu E A oe Interessen i E T er AUrdetinehmer gegenüber der Berwaltung und zur Unterstüßun

Paris, 21. Juni. (W. T. B.) „Havas“ meldet aus Hu Ul:f der Berwaliung in der Erfüllung der Betriebänvedts werden lr Be In der Nacht zum Sonntag kam es hier zu Zusammenstößen|}rei® der Wasserbauverwaltung Betriebsräte (§8 6 u. f.), Bezirks- zwischen weißen Matrosen und Negern. Dabei wurdenF betricbsräle §S 59 u. f.) und ein Hauptbetriebsrat (§8 67 u. f.) fünf große Geschäfte ausgeplündert. Mehrere Ver-| gebildet. 2 leßte mußten unter polizeilicher Bedeckung ins Spital eingeliefert Die Einrichtung von Arbeitnehmervertretungen für das werden. Zwei Neger wurden verhaftet. Die Gründe des Zusammen- F Schiffspersonal des staatlichen Schleppmonopolbetriebs bleibt bis zum stoßes sind darin zu suchen, daß {ich in letzter Zeit immer mehr weiße f Erlaß des im § 0 des Gesetzes vorgesehenen Sondergeseßes vorbe- Frauen in Gesellshaft von Negern sehen ließen. halten.

S A, : Arbeiter im Sinne des Geseßes sind die im Lohnverhältnisse gegen Gntgest und die als Lehrlinge bei der Wasserbauverwaltung be- beschäftigten Personen mit Ausschluß der Angestellten.

__ Matkand, 21, Zun, (W. L. B.) Wie die Blätter be- rihten, kam es am Sonntag in Mailand anläßlich einer patriotischen Kundgebung zu Ehren der Versaulleri zu blutigen Zusammenstößen zwischen den Teilnehmern an der Kundgebung und einer sozialistischen Gegenkund- 1 gebung. Mehrere Personen wurden verwundet. Einige Offiziere 5 wurden von den sozialistishen Demonstranten {wer mißhandelt. 8

Wasserbauverwaltung: Angestellte in leitender Stellung; Betriebsbeamte, Werkmeister ink andere Angestellte in einer ähnlichen gehobenen oder höheren Stellung ohne Rütfcht auf ihre Vorbildung, Büroanagestellte (auch die mit niederen oder ledigli mechanisen Dienstleistungen beschäftigten) sowie die in einer geregelten Ausbildung zu einer dieser Beschäftigungen befindlihen Lehrlinge; aus dea Besabungen der im Verwaltungs- und Baubetriebe der Wasserbauverwaltung benußten Fahrzeuge: Hilfsschiffs- führer und Hilféfapttäne von Dampfschiffen, obere oder erste Hilfsmaschinisten und andere in einer ähnlichen gehobenen oder höheren Stellung befindlibe Angestellte oßne Nücsicht auf ihre Vorbildung.

Nicht als Avbeitnehmer gelten" die Beamten und Beamten- anwärter der Wasserbauvernwaltung.

Genf, 21. Juni. (W. T. B.) Der vom Völkerbund mit der Heimschaffung der noch in Sibirien befindlichen Kriegsgefangenen beauftragte Professor Nansen ist in Genf angekommen und lielt mit dem Internationalen Noten Kreuz- Komitee eine Besprechung ab.

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Aeronautisches Observatorium. Lindenberg, Kr. Beeskow.

19. Juni 1920. Ball j i ad 7a, A E, L hei: Dalonauliea bon 5) a 9 7a Als Betrieb im Sinne des Gesetes gilt jede einzelne Dienststelle

Relative Wind und Behörde, mithin: 4 A] Sechöhe | Luftdruck Temperatur |Feuchtig- O a) bie Zentrasl- sowie bie Provinzial- und Lokalbohórde für die S keit |Nigit Geschwind, bei ihnen unmittelbar beschäftigten Arbeiter und Angestellten; oben unten Ci iung Sefund.- b) die Wasserbauwarte, Strommeister und Dünenaufseher für 2 M Meter die von ihnen beschäftigten Arbeiter; | 122 747,3 14,0 98 | WNW 1 c) die Bauhöfe und Werkstätten für die Arbeiter und Ange- 300 L 13,0 100 WNW 2 a) O e D : C W d) die Leuchlfeuer. j S q 09 61 m f E i; } Arbeiter und Angestellte der See- und Binnenschiffahr? gehören 1500 633 7,8 82 C Iu den Arbeitnehmern des Station8ortes. Werden an leßterem für 2000 596 3,8 87 C verschiedene Betriebe besondere Betriebsräte gebildet, so bestimmt die 2500 561 Q 80 OSO 1 [Verwaltung im Benehmen mit den Arbeitnehmern don Betrieb, 3000 526 0,3 80 OzS 5 [welchem sie zugehören. Für die vorbezeichneten Arbeitnehmer können 3160 516 0,5 80 Oz¿S 3 [auch durh die Vrovinzialbehörde besonders Betriebsräte eingeriGtet 3290 OzS 4 erden. ed Bewoslkt. Nebel. ÎInversion zwischen 1130 und 1320 m von 8,10 : G Er; R L x 9) 40 zt { C 0 Die Rechte und Pflichten des Arbeitgebers üben aus: auf 94%, Zwischen 1990 und 2280 m. überall 8,80, die Leiter der einzelnen Dienststellen und örtlichen Behörden, die

Regierungspräsidenten, der Polizeipräsident in Berlin, die Kanal- baudireftion Essen, die Oberpräsidenten (Strombau-, Kanalverwalturg, Wasserstraßendirektion) sowie der Minister nah Maßgabe der Ver- waltung8vorschriften. Vertretung durch Bevollmächtigte ist zulässig. Als Bewollinächtigter kann jeder Beamte der Wasserbauverwakltung bestellt werden, 8 5. Die Befugnisse der wirtschaftlichen Vereinigungen der Arbeit-

nehmer, die Interessen threr Mitglieder zu vertreten, werden dur die Vorschriften dieses Gesehes nit berührt.

(Fortseßung des Nichtamtlichen in der Ersten Beilage.)

Theater.

Dpernhaus. (Unter den Linden.) Mittwoch: 134. Dauer- o R Der Ning des Nibelungen. 2. Tag: Siegfried. nfang TbT. A Dor Betriehs Arheiterrat 9 [stenrat. Donnerstag: Schahrazade. Anfang 7 Uhr. G E E D L L 4 E t d j j a E 1 T nic B L 1 LE 27 ME Schauspielhaus. (Am Gendarmenmarkt.) Mittwoch: 137. Dauer- S6

bezuzsvorstellung. Othello, der Mohr von Venedig. Anfang Bei jeder Dienststelle und Bebörde, die in der Regel mindestens 7 Ubr. % Arbeitnehmer beschäftigt, wird ein Betriebsrat gebildet.

Donnerstag: Maria Stuart. Anfang 6# Uhr. 7

17, Aufbau der Vetvriebs3vertretungen.

Q G | Bei jeder Dienststelle und Behörde, die in der Regel weniger als %, aber mindestens fünf wablberehtigte 18) Arbeitnehmer be- at, von denen mindestens drei nah den §8§ 18, 19 wählbar sind, wird cin Betriebsobmann gewählt. Beschäftigen solhe Betriebe ens fünf wahlberehtigte Arbeiter und fünf wahlberechtigte An- aeftellte fo Tann ein acmeinsamer Betrieb8obmann gewählt werden.

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Familiennachrichten.

Verk obt: Erica Freiin Senfft von Pilsach mit Hrn. Major a. D. Ist eine Einigung der Mehrheit beider Gruppen nicht zu erzielen, so

Bernhard von Mutius E p Edel P V Eh Gräfin Yählen Arbeiter und Angestellte je einen Betriebsobmann.

Viythum von Eckstaedt mit Hrn. Oberleutnant z. S. a. D. §8,

Achim Grafen von Schwerin e D ats). E Dierststellen, bei denen na den §§ 6 unv 7 weder ein Betriebsrat Petra Freiin von Hardenberg mit Hrn. Hauptmann a. D. E nos ein Betriebsobmann zu wählen ist, werden der nach den gegebenen Günther Freiherrn von Bischofshausen (zurzeit Bad Soden— YVerkehrsmöglichkeiten am günstigsten gelegenen Dienstftelle, die dem-

, Mittergut Bischofshaufsen bei Wißenhausen, Werra). | selben Amt unteriteht, zugeteilt.

Gestorben: Hr. Pastor Hugo Roenneke (Stift Keppel, Kreis In denjenigen Regierungébezirken, in welen fih keine örtliche Ae OEI K Hr. Wirklicher Geheimer Rat Hermann Seeber | Behörde der Wasserbauverwaltung befindet, können die bei der Pro- (Berlin-Lichterfelde). Hr. Justizrat Felix Klang (Berlin). vinzialbehörde besdäftigten Arbeitnehmer der Wasserbauverwaltung,

falls nicht wenigstens die Vorausseßungen für die Wahl eines Ob-

P manns vorliegen, mit den der allgemeinen Verwaltung angehörigen | Arbeitnehmern zur Bildung einer Betriebsvertretung vereinigt werden.

Verantwortliher Schriftleiter: J. V.: Weber in Berlin.

Verantwortlich für den Anzeigenteil: Der Vorsteher der Geschäftsstelle A Q e s A EUNA Rechnungsrat Mengering in Berlin. E Mehrere Dienshjtellen 1ft H Verlag der Geschäftsstelle (Mengering) in Berlin. s Zur Wahrnehmung der been s O n Druck d j j N Arbeiter und Angestellten des Betriebs der Berwaltung gegenuber n E Mo Oen ela gg SETIAgEaNah in allen Betrieben, n deren Betriebsräten Arbeiter und Angestellte

: E vertreten sind, Arbeiterräte und Angestelltenräte zu errichten. Sieben Beilagen

& 11. j E: ù : a O C Noiviou nl uo Notriohänblento ccmährt find vertri (eins{ließlih Börsenbeilage und Warenzeichenbeilage Nr. 50 A und B) In Betrieben, in denen zwet Betriebsobleute acwäh!t find, vertritt und Erste, Zweite und Dritte Zentral-Handel3register-Beilage.

Die Bildung von gemeinsamen oder Gesamtbetriebsräten für

leder von diesen die besonderen Jnteressen seiner Gruppe. In Betrieben, in denen nur ein Betriebsobmann gewählt ist, ver-

über die Bildung von BetriebSvertretungen | [nach dem Betriebsrätegeseße vom 4, Februar | 1.1920 (Neihs8-Geseßbl. S. 147) im Beretche der

m

tritt dieser neben den gemeinsamen auch die besonderen Interessen jeder einzelnen Gruppe.

8 12, Der Betriebsrat besteht: in Betrieben mit 20 bis 49 Arheitnehmern aus 3 Mitgliedern 17) n 174 50 17A 99 1 14 9 0 1 " "n 100 M 199 r " 6 n d 200. 3990 ; C j , "” H 400 "n 599 s 1 8 1 11 4 " 600 [74 799 1 1 9 Hy [71 n "n 800 " 999 , " 10 I {4 14A t 1000 T7 A 1499 1 0 11 11 1 44 1/4 1500 1 1999 "n 12 t

Die Zahl der Mitqlieder erhöht sich um je eins in Betrieben mit 2000 bis 5999 Arbeitnehmern für je weitere 500, 6000 und mehr Arbeitnehmern für je weitere 1000.

Die Höchstgahl der Mitglieder beträgt 30.

Der Arbeiterrat und der Angestelltenrat werden gebtldet durch die Arkeitermitglieder und die Angestelltenmitglieder des Betriobsrats. Sind dies nur ein oder zwei Mitalieder, so haben auch sie die Rechte und Pflichten eines Arbeiterrats oder eines Angestelltenrats. Ist die Zahl der Arbeiter oder die der Angestellten fo groß, daß die Arbeiter oder Angestellten bei Zugrundelegung der Berehnung nah Abs. 1 bis 3 mehr Vertreter für den Gruppenra? beanspruchen können, als fie im Betriebsrat haben, o tritt eine entsprechende Zahl von Ergänzungs- mitgal’edern hinzu.

Hat ein Betrieb, für den ein Betriebsrat zu errichten ist, weniger wäh!lbare Arbeitnehmer als die nad Abs. 1 bis 3 erforderte Zahl der Beiriebsratsmitglieder, so besteht der Betriebsrat aus dre: ‘Mit- gliedern, hat er weniger als drei wählbare Arbeitnehmer, so sind Be- wriebsoblleute zu wählen.

S 13;

Befinden sich unter den Arbeitnehmern sowohl Arbeiter wie An-

( e i i Du Ung N 1 gestellte, so muß jede Gruppe, entsprechend threm Zabllenverhältmis bei Angestellte im Sinne des Gesebes sind folgende Bedienstete der ? s * j

Anberaumung der Wahl, 1m Betriebsrat vertreten sein. Keine Gruppe darf weniger als einen Vertreter baben. Die Minderheitsgruppe erhält wenigstens: bei 50 bis 299 Gruppenangehörigen 2 Mitglieder 1 300 " 999 11 d " 600 "n 999 " d 1 11 1000 1 29 v D 11 "

Die Feststellung des Zahlenverhältmsses erfolgt durb den Wahl- vorstand nab den für die Verhältntéwab! geltenden Grundsäßen des Wahlverfahren3 23).

Eine Minderheitsarupye erhält feine Vertretung, wenn ihr mckt mehr als fünf Personen angehören und diese mcht mehr. als ein Zwanzigstel der Arbeitnehmer des Betriebs darstellen.

: S 14,

Die Verteilung der Mitglieder auf die ‘Gruppen kann abweichend von den Bestimmungen des § 13 geordnet werden, wenn die Mehrheit beider Gruppen es tin getrennter, acheimer Abstimmung bescließt.

Zählt eine Gruppe weniger wählbare Perjonen als die nah § 13

C

¿ erfordevte Zahl, so kann sie au Angehörige der anderen Gruppe zu

ibren Vertretern wählen. ; S 15,

Die Mitalieder des Betriebsrais und die Ergänzungsmitglieder F, 19 Abs. 4), welche Arbeiter sind, werden von den Arbeitern, die Mitglieder und Ergängzungsmitglieder 12 Af. 4), welche Angestellte simd, von den Angestellten des Betriebs, sämtlich in emer Wahl aus threr Mitte in unmittelbarer und geheimer Wabl nab den Grund- sähen der Verbältmwahl auf die Dauer von einem Jahre gewählt. Wiederwahl ist zulässig.

Die Leitung der Wahl

G 2M. Steigt die Zahl der Arbeitnehmer vorübergehend auf mehr als das Doppelte, aber mindestens um fünfzehn, darunter dre: Wahl- berechtigte, so wählt ter nur vorübergehend beschäftigte Teil der Arbeit- nehmer in geheimer Wabl einen Vertreter, welber der eiwa be» ftebhenden Betriebsvertretung beitritt. Ist keine Betriebévertretung vorhanden, fo hat er die Stellung eines Betriebs8obmanns.

Uebersteigt die Zabl! der vorübergehend Boschäftigten hundert, fo fann auf Mehrbeitsbesckluß sämtlicher wahlbere@tigten Arbeitnehmer cin Betriebsrat neu errichtet werden.

8 16.

Der Betriebscbmann (Y 7) roird von den wahlberebtgten Arbeit- nehmern des Betriebs aus ihrer Mitte in geheimer Wahl mit einfacher Stimmenmehrheit auf die Dauer von einem Jahre gewählt, Wieder- wahl t zulässig.

S Die Wakhlzeit des Betriebsrats unit des Betriebsobrmnanns beginnt am 1. Juli tedes Jahres und endet mit dem 30. Juni des nächsten Jahres. Die Wahlzeit der ersten nach Inkrafttreten dieser Ver- ordnung gewählten Betriebsvertretungen endet mit dem 30. Jum 1921. Nach Abtauf der Wahlzeit bleiben die Mitglieder des alten Be- triebsrats noch bis zu dem gemäß § 30 erfolgten Zusammentritt des neugewählten Betriebsrats im Amte.

lieat in der Hand des Wahlvorstandes

8 18,

Waklllberechtigt sind alle mindestens 18 Jahre alten männlichen und weiblichen Arbeitnehmer, die sich im Besiße der bürgerlichen Ehrenrechte befinden

Wählbar sind die mindestens M4 Jahre alten reib8angehörigen Wahlberectigten, die nicht mehr in Berufsausbildung sind und am Tage der Wahl mindestens sechs Monate ter Dienststelle, für die die Betriebévertretung errihtet wird, angehören sowie mindestens drei Jahre im Dienste der Wasserbauverwaltung tehen,

Bei der ersten Wahl nach Inkrafttreten dieser Verordnung sind wählbar aub Arbe!tnehmer, die noch nicht drei Jahre im Dienste der Wasserbauverwaltung stehen. : :

Kein Arbeitnehmer i zu mehr als einer Betriebsvertretung wählbar.

S 19. _ Besteht eine Dienststelle weniger als sech8s Monate oder wird die für die Bildung ciner Betriebsvertretung vorgeschriebene Mindestzahl von Arbeitnehmern erreicht, fo sind die Arbeitnehmer wählbar, die ihr seit ihrer Begründung angehören, sofern sie während der im § 18 ge- forderten Zeit im Dienste der Wasserbauverwaltung stehen.

Eine Unterbrehung der Beschäftigung bei der Wasserbauvenwal- tung während des Krieges infolge der Einberufung oder des Eintritts in das Heer oder die Marine gilt bei der Berechnung der Fristen des S 18 nit als Unterbvehung der Dienstzeit, sofern der Arbeitnehmer fih unverzüglih nach der Entlassung aus dem militärischen Dienste zur Wiederaufnahme bei einer Dienststelle der Wasserbauverwaltung gemeldet hat. i

Bei Schwerbeschädigten im Sinne der Verordnung vom 9. Ja- nuar 41919 (Reihs-Geseßbl. S. 28), die infolge ihrer Beschädigung einen neuen Beruf haben ergreifen müssen, is von dem Erfordernis der dreijährigen Dienstzeit abzusehen.

20.

Bei der Zusammenscßuna des Betriebsrats sollen die verschiedenen Berufsgruppen der bei der Dienststelle beschäftigten männlichen und weiblichen Arbeitnehmer na Möglichkeit berücksichtigt werden,

8 21.

Der Betriebsrat hat spätestens vier Wochen vor Ablauf seiner Wahlzeit mit einfaher Stimmenmehrheit einen aus drei wahlberech- tigten Arbeitnehmern bestehenden Wahlvorstand zu wählen. ;

Bei der ersten Wahl nah Jnkrafttreten dieser Verordnung hat die im Abs. 1 dem Betriebsrat zugewiesene Aufgabe der bei der Dienst- stelle bestehende Avbeiteraus\chuß spätestens eine Woche nah Veröffent- lichung dieser Verordnung im Zentralblatte der Bauverwaltung zu erfüllen, der die Bestellung des Wahlvorstands in einer von feinem Vorsißenden anzuberaumenden gemeinsamen Sißung mit dem eiwa vorhandenen Angestelltenaus\{usse vorzunehmen hat. Ist ein Arbeiter- R nit vorhanden, fr tritt an seine Stelle der Angestellten- aus\chuß.

Besteht bei einer Dicnststelle zur Zeit des Inkrafttretens dieser Verordnung kein Arbeiteraué\chuß und kein Angestelltenauss{uß oder kommt er oder bei späteren Wahlen der Betriebsrat der in Abs. P und 2 ausgesprohenen Verpflichtung nicht rechtzeitig na, so hat der Leiter dev Dienststelle einzn aus drei ältesten wahlberehtigten Arbeit- nehmern bestehenden Waßlvorstand zu bestellen.

Der Wahlvorstand wählt seinen Vorsißenden selbst.

Bei einer Dienststelle, bei der gemäß § 7 ein Betriebsobmann zu wählen ist, tritt an die Stelle des Wahlvorstandes ein Wahlleiter, der unter entsprehender Anwendung der Abs. 1 bis 3 spätestens etne Woche vor Ablauf der Wahlperiode zu bestellen ist.

K 22 A

Die Wahl ist von dem Wablvorstand unverzüglih nach seiner Bestellung einzuleiten.

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93 Die näheren Bestimmungen über das Wahlverfahren werden dur eine vom Minister zu erlassende Wahlordnung gegeben. D

Notwendige Versäumnis der Arbeitszeit infolge ua des Wablrehts oder Betätiqung im Wahlvorstand oder als Wahlleiter darf eine Minderung der Entlobmung nicht zur Folge haben. Vertragé- bestimmungen, die dieser Vorschrift zuwiderlaufen, sind nichtig.

2 Geschäftsführung. 8 2%.

Hat der Betriebsrat zehn oder weniger Mitglieder, fo wählt er aus seiner Mitte einen ersten und zweiten Vorsitzenden mit einfacer Stimmenmehrheit. Hat der Betriebsrat sowobl Arbeiter wie An- gestellte als Mitglieder, fo dürfen die beiden Vorsihßenden. nicht der gleichen Gruppe angehören.

8 26.

a Betriebsrat elf oder mehr Mitglieder, so wählt er aus feiner Mitte nah den Grundsäßen der Verbälfniswaßl einen Betriebs- aus\duß von drei Mitaliedern. Hat der Betriebsrat sowohl Arbeiter wie Anaestellte als Mitalieder, fo dürfen die Mitglieder des Betricbs- aus\dusses mt sämtli der gleichen Gruppe angehören. Der Be- triebsaus\Guß wählt aus seiner Mitte den ersten und zweiten Vor- fißenden unter entsprechender Anwendung des S: 29.

d T. : Der Betriebsaus\{uß hat E Aufgabe, durch einzelne seiner Mit- glieder die laufenden Geschäfte des Betriebsrais zu erledigen. : Die Mitglieder des Betrich8aus\{usses sind, soweit erforderli, von threr Arbeit zu befreien. Im Streitfall entscheidet die zuständige S&lichtungs\telle. L

& 28. :

Der Betriebsrat ist beredtigt, die boden Vorsißenden jederzeit ab-

zuberufen unß eine Neuwahl vorzunehnnen oder durch den Betriebs- aus\chuß vornehmen zu lassen.

8 29. i Jeder der beiden Vorsibenden ist zur Vertretung des Betriebsrats gegeniber der Verwaltung ne gegenüber den SBlitungsstellen befugt. Der Wahlvorstand S 91) ‘bat die Mitglieder des Betriebsrats spätestens eine Woche na ihrer Wahl zur Vornahme der na S8 25 und 26 erforderlichen Wahlen zusammenzrrufen. S 31. i Alle Betriebsratsmitglieder und die Betriecksobleute haben die Aufgabe, für möglichste Wirtschaftlichkeit und möglichst hohe Lei- stungen des Betriebs einzutreten. Sie haben, soweit sie mcht dur hre Tätigkeit als Mitglieder einer Betrieb®ertretung daran not- wendig gehindert werden, ihrer Dg als Arbeiter und An- gestellte weiterhin nadzugehen und auch ihre Tätigkeit als Mitglieder einer Betriebsvertretung unter Schonung der Bedürfnisse des Be- triebs auszuüben. e 32

Die Sißungen des Betriebsrat? finden grundsäßlih und na Möglichkeit außerhalb der Arbeitszeit statt. Sie sind nicht öôffenili.

Bor: Sißungen, die roährend der Arbeitszeit stattfinden müssen, ¿t die Verwaltung 4) so rechtzeitig zu benachrichtigen, daß sie dafür sorgen kann, daß Störungen der Arbeit dur den zeitweiligen Ausfall der Betriebsratsmitglieder vermieden werden.

Auf die Anforderungen des Betriebs muß bei der Anberaumung von Sitzungen unbedingie Rücksicht genommen werden. Einsprüchen der Verwaltung in dieser Hinsicht muß stets Rechnung getragen werden. d ad

Die Sißungen des Betriebs8rats werden von dem Vorsigenden, der au die Tagesordnung aufstellt und die Verhandlungen leitet, nah Bedarf anberaumt. Auf Verlangen der Verwaltung oder mindestens cines Viertels der Mitglieder des Betriebsrats hat der Vorsißende eine S anzuberaumen und den beantragten Be- ratungsgegenstand auf die Tagesordnung zu seßen. _

Vie Verwaltung die Anberaumung einer Sißung verTangt, so ist sie zu der Sißung einzuladen. Jm Übrigen ift der Betriebsra! befugt, die Verwaltung zur Teilnahme an Sibungen einzuladen. Erscheinen Vertreter der Verwaltung, \o können sie jederzeit das Wort ergreifen. : :

Die vorgeseßte Dienstbehörde der Verwaltungsstelle, bei der der Betriebsrat besteht, ist berechtigt, zu Sißungen, zu denen die Ver- waltungss\telle eingeladen ist, Vertreter zu entsenden. Wird diese Absicht dem Vorsibenden des Betriebsrats vorher mitgeteilt, so hat

er bei der Anberaumung der Sißungszeit darauf Rücksicht zu nehmen."

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Auf Antrag eines Viertels der Mitglieder des Betriebsrats ist je ein Beaustragter der im Betriebsrate vertretenen wirtschaftlichen Vereinigungen der Arbeiter beziehungsweise Angestellten zu den Sißungen mit beratender Stimme zuzuziehen.

Q 20.

Ein gültiger Beschluß des Betriebsrats kann nur gefaßt werden, wenn alle Mitglieder unter Mitteilung des Beratungsgegenstandes geladen und mindestens die Flle von thnen erschienen ist. Stell- vertretung nah § 49 ist zulässig. i i i

Die Beschlüsse werden durh Stimmenmehrheit der erschienenen Mitglieder und Stellvertreter gefaßt. Bei Stimmengleichheit gilt der Antrag als abgelehnt. aas

über jede Verhandlung des Betriebsrats ist eine Niederschrift austunehmen, die mindestens den Wortlaut der Pete une und das Stimmeonverhältnis, mit dem sie gefaßt sind, enthält und yon dem

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