1920 / 137 p. 3 (Deutscher Reichsanzeiger, Thu, 24 Jun 1920 18:00:01 GMT) scan diff

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En cließung die Anerkennung der gegenwärtigen russischen |

Negierung, die Wiederherstellung der Handelsbeziehungen mit Nußland und das Unterlassen jeglicher Hilfe an die anti- bolshewistischen Mächte gefordert. Des weiteren wird der weiße Schrecken in Ungarn scharf verurteilt und erklärt, daß die wirtschaftlihe Wiederherstellung Mitteleuropas für den Frieden und die Ruhe der Welt notwendig sei. Endlich wurde beschlossen, Lloyd George zu ersuchen, eine Abordnung der Parteileitung und des parlamentarishen Ausschusses der Gewerkschaften zu empfangen, um die eben erwähnten Punkte zu besprechen. Frankreich.

Die Botschafterkonferenz beriet vorgestern, der „Agence Havas“ zufolge, über den Vorschlag, die Volks- abstimmung im Teschener Gebiet durh ein Schieds- aer;cht zu ersezen, und beschloß, daß die Deutschen die Arbeits- iräfte für die Zerstörung des Luftschisffmaterials selbst zu siellen haben, ferner, daß Deutschland für die Zerstörung der Zeppeline, die außerhalb der Kontrolle der Allierten erfolgt, verantwouilih zu machen sei.

Die Antwort der Alliierten auf die deutsche Note, betreffend den S der deutschen Reichswehr, ist nah den Beschlüssen

Nach dem „Journal des Débats“ sind der deutschen Friedens-

delegation zwei weitere Noten, betr. die allgemeine Ents- j waffnung und die Ablieferung des Luftschiffmaterials, |

überreicht worden. Einer Havasmeldung zufolge ist dem Großvesier eine

Note der Friedenskonferenz zugestellt worden, in der ! ihn eröffnet wird, daß die der Türkei zugestandene Frist zur ? Cinreichung ihrer Bemerkungen auf den Friedensvertrag am | 26. Juli ablaufe und daß keine Fristverlängerung zugestanden |

werde.

Nach einr Meldung des „Temps“ sind die Ver- !

handlungen zwischen der britishen Negierung und dem

Somwjetvertreter Krassin nicht abgebrochen worden. Auf der Grundlage der Beschlüsse von Boulggne würden die Ver- handlungen wieder aufgenommen werden.

Gestern ist der Kongreß der Vertreter der inter-

alliierten Handelskammern in Paris zusammengetreten. j Zum Präsidenten der Tagung wurde der ehemalige französische ?

Handelsminister Clémentel gewählt. Es wurden Kom-

missionen eingeseßt, die die Frage der Nohstofse, die Trans- |

portfrage, die Kreditfrage und die des unlauteren Weltbewerbs behandeln sollen. Polen.

Nach einem Telegramm aus Warschau befagt der ?

polnische Generalstabsbericht:

An der Nordfront haben wir nah hartnäckigen Kämpfen zwischen der Düna und der Beresina weitere Fortschritte gemaht. An der Beresinafront haben unsere Truppen durch mehrere tollkühne Ausfälle über den Fluß nah Osten drei bolschewistische Brigaden auseinander- gesprengt. Ein rotes Kavallerieregiment ging zu uns über. An der Pripetmündung dauern die Kämpie mit Erfola für die Polen fort. In der Ukraine haben unsere Truppen die vierte feindliche Neiter- division umringt und geschlagen. Wir nahmen den ganzen Divisionsstab und 800 Soldaten gefangen, eroberten zahlreiche Kanonen und 600 Wagen. Nördlih vom Dunjestr vertrieben uakrainisde Abteilungen die Bolschewisten aus einem weiten Gebiet und erbeuteten dabei große Mengen Kriegsmaterial.

Dänemark.

Der Ministerpräsident brachte gestern im Reichstag 78 Geseßzvorlagen ein, die sämtlich auf die Ein- verleibung der ersten Zone in Dänemark Bezug haben. Bei der Vorlegung des Entwurfs über die Sprachenfrage in Nordschleswig erklärte der Ministerpräsident, wie „Wolffs Telegraphenbüro“ meldet, daß die Amtssprache dänisch sei. Deutsch könne jedoch in den Fällen E werden, wo die Anwendung der dänischen Sprache auf Schwierigkeiten stoße. Nach der Vorlage über die Regelung des Schulwesens kann die Einführung der deutschen Unterrichls\sprahe in den Ge- S gefordert werden, wo 10 vH der Bewohner dies ver- angen.

Amerika.

Nach einer Meldung des „Wolffschen Telegraphenbüros“ hat der Gouverneur des Staates Kalifornien in einem Schreiben an den Staatssekretäc Colby auf die Zunahme der japanischen Einwanderung in Kalifornien hinge- wiesen. Der Gouverneur empfehle die Annahme von Maß- nahmen durch die kalifornishe Geseßgebung, um den Asiaten das Recht zu entziehen, im Staate Kalifornien Besißtum zu kaufen und zu mieten. Die Durchführung dieser Maßnahme sei vom Staatssekretär Lansing während der Friedenskonferenz hinausgeschoben worden. :

Asien.

Nach einer „Eastern Service“‘-Meldung aus Tokio haben die russischen Gegenrevolutionäre unter Semenow die bol} che- wistishen Truppen öftlih von Tschita geschlagen. Der Oberbefehlshaber Jakomow wurde getötet.

In der „China Daily News“ wird warnend auf den Fremdenhaß hingewiesen, der in Nordchina dur chinesische Beamte mutwillig angestachelt wird. Die Lage der chinesischen Negierung sei seit den jüngsten Zusammenstößen in Hunan un- ficher geworden,

Statistik uud Volkstvirtschaft. ; Arbeitsstreitigkeiten.

, Die Verhandlungen, die am 21. Juni im Neichsarbeits- ministerium zur Beilegung der Streitigkeiten der Kalssenäarztle mit den Krankenkassen stattgefunden haben, haben, wie ,W. T. B." mitteilt, zu ciner völligen Uec bere in- )sttimmung geführt. Die beiderseitigen Organisationen werden die nötigen Weisungen ergehen lassen, wann der vertragslose Zustand aufzuheben ift. i: A

n DUss elb orf M. wie. W T. B24 ahrt, in de Ausstand der städtischen Arbeite T8 A nat mittag eine Wendung zum Besseren eingetreten, da es nuninebr der Stadtverwaltung gelungen ist, für das gesamte Stadtgebiet die Verx - sorgung mit elektrischer Kraft ficherzustellen. Infolge- dessen können heute wieder e, privaten Betriebe, die wegen des Ausstands bisher ruhten, die Arbeit wieder aufnehmen. Ebenfalls sollte die Mehrzahl der städtishet Straßenbahnlinien wieder verkehren. Die Zahl der Arbeitswilligen hat auch gestern erheblich zugenommen.

1 er Konferenz von Boulogne gestern | dem deutschen Geschäftsträger in Paris übergeben worden. |

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Funkentelegraphisten in einen

pooler Hafen stilliegen wird.

Troß des gegenteiligen Beschlusses der sozialdemokratischen Ver- trauensl!eute herrs\{cht, wie „W. T. B.“ erfährt, in Mailand in der ganzen Stadt der allgemeine Ausstand, Die anarhistischen Elemente haben gestern morgen die Stadt- ausgänge beseßt und die Straßenbahnen zur Umkehr in dic Halle ge- zwungen. Die Fabrikarbeiter konnten infolgedessen ihre Arbeitsstätken nicht erreihen. Der Eisenbahnerausstand dauert an.

Aus Genua wird dem „W. T. B.“ telegraphiert: Der zur Beratung des Achtstundentags eingeseßte Aus \ch{chuß der tinter- nationalen Seemannskonferenz nahm den Artikel 1 des CnlwUrss Uber. den Ucchtstundentag lr Seeleute, vors behaltlih der nôtigen Einschränkungen in den späteren Artikeln, mit 17 gegen 13 Stimmen an. Mit 17 gegen 11 Stimmen wurde der Äntrag der Needereivertreter, alle Offiziere grundsäßlih von dem Achtstundentag auszuschließen, abgelehnt. Mit dem gleichen Stimmenverhältnis wurde beschlossen, nur die Kapitäne und die Aufsichtsoffiziere auszunehmen, die keinen Wachtdienst tun. Der Unter auo U) Uv Beratung des Mer nationalen Signal buchs, der mehrere deutshe Vorschläge einstimmig genehmigte, sollte heute dem Gesamtaus\huß berichten. Der Aus\{chuß zur Förderung der Stellenvermittlung für Seeleute genehmigte einen Entwurf, der in seinen Grundzügen mit den Nichtlinien des deutshen Seefahrtsaus\husses für pari- tätische Heuerstellen übereinstimmt.

| j Kunst und Wissenschaft.

Fn der unter dem Vorsiße des Geheimrats, Professors Hans j Virchow abgehaltenen Junisißung der Anthroyologischen Gesellschaft behandelte Professor Robert Mielke die | Herkunft des Nunddorfes. Schon um die Mitte des

19. Jahrhunderts hat die Forschung die Entstehung des Nunddorfs

zu klären versucht, und 1845 hielt Victor Jacoby die bei Altenburg

gefundenen Nunddörfer für eine Siedlungsform der Slawen, womit j die slawische Flureinteilung in ihrer Umgebung zu stimmen schien, die | der O N Gewanneiyteilung niht entsprah. Die MNund- j linge sind verbreitet von Ostholstein über Mecklenburg, Brandenburg, ¿ nah Sachsen, in Hannover, zur Niederlausiß nach Böhmen, an die | Cger und die Beraun hin, dann bis Negensburg an die Donau hin ; 1 auh in Thüringen glaubte man slawische Nunddörfer gefunden zu | haben, die dort in der Zeit nach den Karolingern angelegt sein sollten. Diese ! Nunddörfer sind charakterisiert durch einen Plaß, den ge im Innern i threr Anlage haben. Ein solcher Plaß aber ommt auch in zweifellos | deutschen Siedlungen vor, wie wir es in Westfalen, im Elsaß, aber ! auch im Havelland, im Kreise Teltow, im Fichtelgebirge, bei Fürth j (Franken) finden: ja felbst im Zentrum Berlins um die Nikolaikirche ¿ herum ist die Anlage als Nundkling noch erkennbar, wie ein Stadt- plan von 1648 zeigt, ebenso in Cassel, wie eine Karte der Stadt von 1772 uns belehr:. In der Altmark existieren viele Nunddörfer, deren j Namen auf leben ausgehen (d. h. Leib oder Nachlaß eines j chemaligen Besitzers). Wir wissen nun, daß die Warnen, ein { germanisher Stamm, von 175 bis 531 nach Chr. zwischen Warnow j und Elbe sich angestedelt haben, und nur von 983 bis gegen 1003 ist j die Altmark rein flawish gewesen, woraus {hon hervorgeht, daß die } auf leben endigenden Dörfer älter sein müssen. Der Vortragende,

der eingehende Stedlungsstudien betrieben hat, \priht den Nund-

dörfern die slawische Zugehörigkeit ab. Für die \lawishen Siedlungen, { die man um Meißen in Sachsen gut beobachten kann, ist j typisch ihre Kleinheit: es sind meistens 4 0 0 Dose DIe um einen Plaß liegen, während die deutschen Dörfer ¿ umfangreicher angelegt sind. An einer großen Zahl von Dörfern im Lichtbilde führte der Vortragende die sogenannten Nundlinge vor, deren Typus indessen niht scharf sich abhebt von den sogenannten Sackdörfern und Haufendörfern. Wenig günstig für die Annahme, daß die Nundlinge slawish seien, ist die Tatsache, daß in Polen und in Nußland, in Ostpreußen, in Schlesien ihre Anlage gänzlich fehlt oder sehr selten ist. Die Saale ist 1m mittleren Deutschländ etroa die Grenze, bis zu der die slawishen Sicdlungen vorrücken, die fich vornehmlich darin erkennen lassen, daß die Flur radial geteilt ift, wie vielfah angenommen wird. Der Vortragende legte im einzelnen dar, wie diese radiale Einteilung der Flur oft entstanden ist. Gut ist der deutsche Charakter der Dorfanlage in dem Hersfelder Zehnt- land bei Naumburg erkennbar; dort Vat jedes Dorf langgestreckte Hufen, sogenannte Königshufen, an deren Ende das Haus stand, und nur dur) die Natur des dortigen Geländes gewannen diese Hufen eine radiale oder Sternform. Die Dorfteiche find meist künstlich an- gelegt ; selten kommt es vor, daß innerhalb einer Siedlung sich ein See befindet, die selbst in der Negel von einer Befestigung um- {lossen ift, woraus in Süddeutschland der Name „Heimgarten“, d. h. Umschließung zum Schuß der Siedlung, entstanden ijt. Als Ausdruck für den Plaß inmitten der deutschen Dörfer wird in den mittelalterlichen Quellen forum angewandt. Auch in Jütland und in Schonen finden wir die Anlage von Rund- dörfern mit dem Plate in ihrer Mitte; die älteren dieser Dörfer endigen in ihrem Namen meist auf by, die jüngeren auf torpe = Dorf, Menge; ebenso finden wir diese Anlagen auf Fehmarn. Der Vortragende deutet den Platz in der Mitte der deutschen Nund- dorfer als den Aufenthaltsort für das Jungvieh während der Nacht, worauf auch die zentrale Anlage des Dorfteiches hinweise. Mithin, so {ließt Professor Mielke, sind die Nund- dorfer, die fich im e befinden, die Siedlungen einer

vornehmlich Viehzucht treibenden Bevölkerung, was auch auf die Deutschen, die die erwähnten Gebiete besiedelten, bis in die Mero- wingerzeit zutreffen mag; später ändert es sch. Es erhebt fich nun für uns die Frage: Wie kamen die Nunddörfer nah Brandenburg? Wir wissen, daß die Sueben und die Warnen vom Norden her in die Mark gekommen sind, zwischen 175 und 531 nach Chr.; dem- nah sind die Sueben die Träger der Nundlinge, vielleicht kommen auch noch die Nugier hier mit in Betracht, und Brandenburg scheint ein Zentrum zu sein, von wo der Nundling ausgegangen ist und sich verbreitet hat. Nun wissen wir, daß die Sueben nach der Lausitz, nach Sachsen, an die Donau gezogen sind; cin Zweig dieses Stammes wandte sich nach Westen ins Lahngebiet, über die Wetterau, und bei dieser Gruppe mögen denn auh die Scharen des Ariovist gewesen sein, die nach der erlittenen Katastrophe wieder zurü- gingen. An der Mainmündung und auf der östlihen Nhein- jeite haben wir ebenfalls Sueben; die ihnen verwandten Markomannen gelangen bis nach Böhmen unter Marbod und sind später na Bayern gezogen, ein Teil von ihnen ist naß Flandern und ins nörd- liche Frankreich gelangt. Eine zweite Frage erhebt sich: Wie haben die Wenden bei uns gewohnt? Darauf ift zu antworten: Soweit wir sehen, haben sie in Siedlungen gelebt, in denen ihre Höfe un- regelznäßig weit um einen Anger gestellt waren; die Anlage dieser Wobkpläße it nicht so straf zusammengefaßt wie die der deutschen Dörfer. Charakteristisch für die [lawischen Siedlungen ist der Um- stand, daß durch sie Wege grätenartig hindurhgehen, es entstehen die sogenannten „Ktietze“. Dies ist die Kolonialform der Sied- lungen, die Nunddörfer sind vorslawishe Anlagen. Nach den An- shauungen Professor Mielkes hat \{hon früh eine Blutmischung zwischen Germanen und Slawen stattgefunden, denn hon inm 1, Jahrhundert unserer Zeitrechnung treffen wir auf nord- germanische Neste am Schwarzen Meere, und {hon früh haben si arine Scharen über Nußland ausgebreitet. Daß sie aus dieser Mischung von Germanen und Slawen hervorgegangen sind, möchte der Vortragende für die Venedi oder Veneti, die später in Mecklen- burg sigen, in Anspruch nehmen. Schon Tacitus bezeichnet die Veneti halb als Sarmaten, halb als Germanen. Es ist darum wohl

möglich, diese Veneti als die Ansiedler der Nunddörfer anzuseßzen,

die mehr im Osten liegen. Der Rundling würde demgemäß die alte

Die Offiziere und Maschinisten der Handeks- ,

martne in Liverpool sind, nah einer von „W. T. B.“ über- mittelten Reutermeldung, anläßlih des Ausstandes der

Sympathiestreifk ge- |

treten. Man befürchtet, daß Ende der Woche der Verkehr im Liver- |

Siedlung darstellen, an die später, als die Germanen das Gebiet den Slawen wieder abnahmen, der „Kieß“ angebaut worden ist, so daß wir uns vorstellen müssen: die Deutschen bewohnen den Nundling, die Slawen, die von ihnen verdrängt worden sind, leben in dem an

sfoßenden „Kiel... Dr: KietebM, Dr. Besteh orn U. g; ) C A 2E :

ergänzten die Darlegungen dur kritishe Bemerkungen. Die

Siedlungéfrage bedarf noh weiterer Klärung dur die Forschung.

Verdingungen.

Im Anzeigenteil dieses Blattes befindet fich eine Veröffent: hung dey Krieagsmerall-Altrenge el Mal Eq, (KMA) Berlin W 9, Potsdamer Straße 10/11. über deren V. Su b- mission. Auch“ diesmal handelt es sich, wie bei den früheren Submissionen, hauptsächlich um ungängige bezw. Abfallmetalle: jedoch enthalten eine Anzahl Positionen auch Materialien, die bc sonders für Selbstver Weiterverarbeiter) von Interefs

( braucher (Wei Î 1 sein dürften, beispielsweise Messingstangen, Zinkstangen, Alumiztum- jeile u. dergl.

Berkeßr3wefen.

Vom 1. Juli ab sind alle auf Grund des Portofreiheitsg:"21355 von 1869 bestehenden Gebührenfreihetten und Ver- günstigungen aufgehoben. Dazu gehören auch die Ve günstigungen für Sendungen an Angehörige des Soldatenstand und der Marine, die künftig den vollen Gebührensäßen unterliegen.

nt ol U D. D, Io De Dam Per der Deutt 0 Ostafrika-Linte „,Baltik! 39006 groß von Hamburx mit Passagieren und Fracht nah Südwestafrika. Er läuft d! Häfen Walfischbai und Lüderißbucht an.

Mannigfaltiges. Der veretntigte

Leivzta, 23 Bunt Q L B) C zweite und dritte Strafsenat des Neichsgerichts veruxrteilte heute den Redakteur der „Freiheit“ Hans Mittwoch - Königsberg, der jetzt zum Neichstagsabgeordneten gewählt ist, wegen versuchten Landesverrats nah § 92,1 StGB. (Veröffentlichung von Staatsgeheimnissen zum Nachteil des Deutschen Neichs) sowie wegen übler Nachrede in bezug auf den früheren Neichswehrminister N o s ke, den Oberst Hesse und das Auswärtige Amt zu zwei Jahren Festungshaft unter Anrechnung von se{chs8 Monaten der Üntersuhungshaft. Die Straftat wurde begangen durch die am 22. Oktober 1919 durch den Angeklagten bewirkte Veröffentlißung des „Protokolls“ über eine angeblich am 3. Juni 1919 abgehaltene Sißung im Auswärtigen Amt. Das Protokoll erwies 19 hinterher als plumpe Fälschung, wurde aber vom Angeklagten für echt gehalten und hätte dem Deutschen Reich großen Schaden zufügen können.

Stuttgart, 23. Juni. (W. T. B.) Bei den gestrigen Unruhen in Ulm an der Donau wurden, soweit bis jegt fest: steht, acht-Polizeiwehrleute zum Teil erheblich verleßt. Auf Seiten der Kundgebenden sind fünf Tote zu verzeihnen. Aus Navensburg werden insgesamt zwei Tote und 20 Ver: wundete gemeldet. Zur Wiederherstellung der gefährdeten Sicherheit und Ordnung hat das Staatsministerium im Oberamtsbezirk Ulm den Belagerungs- zustand verhängt. Der Nedakteur Th. Körner von der bauernbündlerishen „Schwäbischen Tageszeitung“ ist wegen Auf- forderung zum Lieferstreik in Nahrungsmitteln an Stuttgart oder sonstige Industriebezirke, in «denen Unruhea irgendwelcher Art ent- stehen sollten, in Sch haft genommen worden.

Mainz, 2. Juni. (W. T. B.) Ein großer Teil des

Artilleriemuntitionslagers Uhlerborn an der Stre: |

Mainz-Bingen ist in vergangener Nacht in die Luft ge ogen, Das Uebergreifen der Explosion auf weitere Teile des

Lagers wurde von französischen Soldaten verhindert. |}

Hierbei fand der Adjutant des 166. französishen Infanterieregiments den Tod. Die Gefahr weiteren Umsickgreifens der Explosion ist be: seitigt. Der “Zugverkehr, der auf einige Stunden über andere Strecken umgeleitet werden mußte, wurde heute früh wieder auf: genommen.

d

Danzig, 23. Juni. (W. T. B.) Die Mitglieder des Berliner Lehrergesangvereins trafen gestern nahmittag auf einem Sonderdampfer von Elbing kommend hier ein. Am Nah- mittag fand ein Konzert in der Marienkirche statt, dem am Abend im Schützenhause ein Begrüßungsabend folgte, der vom Sängerbund des Freistaates Danzig veranstaltet wurde. Hierzu waren gegen tausend Sänger, Mitglieder der verschiedenen Danziger Gesangvereine, erschienen. - Außerdem waren Ver- treter der städtishen Behörden, unter ihnen der Oberbürgermeister Sahrn, anwesend. Begrüßungs- und Dankesansprachen und Vorträgc der Danziger Vereine lösten cinander ab. Heute nahmittag gibt der Berliner Lebcergesangverein noch ein Konzert auf der Walddüne in Zoppot. Morgen Früh erfolgt die Nückreise auf dem Dampfer Odd a der den Verkehr zwischen Deutschland und Swinemünde vermittelt.

(Forisezung des Nichtamtlichen in der Dritten Beilage.)

ZhHeater.

(Unter den Linden.)

bezugsvorstellung. Die Frau ohne Schatten. Anfang 52 Uhr. Sonnabend: Madame Butterfly. Anfang 7 Uhr. Schauspielhaus. (Am Gendarmenmarkt.) Freitag : 139, Dauer-

bezugßvorstellung. Die Fournalisten, Anfang 7 Uhr. Sonnabend: Die Näuber. Anfang 62 Uhr.

Opernhaus.

Freitag: 136. Dauer-

Familiennacchrichten. VerkTobt: Frau Maria Spaeter, geb. Momm, mit Hrn. egierungs: asscessor Otto von Keudell (Wiesbaden—Koblenz). : Verehelicht: Hr. Hauptmann a. D. Kurt Senftlebeu mit Frl. Ula Boris (Hamburg). Gestorben: Hr. Staaksminister a. D. Dr. Robert Friedberg (Charlottenburg). Hr. Geheimer Kommerzienrat Friedrich Bayer (Wiesdorf-Leverkusen). g

Verantwortlicher Schriftleiter: J. V.: Weber in Berlin.

Verantwortlich für den Anzeigenteil: Der Vorsteher der Geschäftsstelle Rechnungsrat Mengering in Berlin.

Verlag der Geschäftsstelle (Mengering) in Berlin. Druck der Norddeutschen Buchdrudkerei und Verlagsanstalt, Berlin, Wilhelmstraße 32. N Sechs Beilagen (eins{ließlih Börsenbeilage) und Erste, Zweite und Dritte Zentral-Handelsregister-Beilage.

Erste Beilage

zum Deutschen ReichSanzeiger und Preußischen StaatLanzeiger

Berlin, Donnerstag, den 24. Funi

Ir. 137.

1920

Amtliches.

(Fortseßung aus dem Hauptblatt.) Deutsches Reich.

Ausführung3bestimmungen zum R Le vom 30. April 1820 (Reichs-Geseßbl. S. 800 Besoldungs- vorschriften —).

Vom 16. Juni 1920.

Auf Grunb des § 35 Sag 1 des Besoldung3geseßes vom 30. April 1920 C S. 805) wird mit Zustimmung des Reichsrats folgende Verordnung erlassen:

Ausführungsbestimmungen zum Vesoldungsgesetße vom 30. April 19260 (Neich8-Gesetzbl. S. 805).

A. Vorbemerkungen.

_1. Beamte im Sivne des Besoldungsgeseßes und dieser Ye- foldungsvorschriften (B. V.) sind, soweit mcht etwas anderes be- stimmt ist, nur die E

2. Wird in diesen B, V. auf einen Paragraphen oder eine An- lage, auf cine Ziffer oder eine Uebersiht ohne nähere Angabe Bezug n, so sind die Figogrophen des Besoldungsgesetzes oder die Inlagen zu diejem, die Ziffern der B. V. oder die ihnen beigefügten Ueobersichten gemeint.

B. Bezüge der planmäßigen Beamten. 3, S 1 Ab). 1 und 2,) Die planmäßigen Beamten erhalten: . Grundgehalt, II. Ortszusilag, IIT. Kinderzuschläge, IV. Teuerungszusläge: in besonderen Fällen V. sonstige Bezüge und Zulagen. ._ Grundgehalt und Ortszushlag werden zusammen als Dienst- einkommen bezeicknet. 4. 1 Abs. 3.) Die Soldaton der Wehrmaht werden in eft der Weise wie die Beamten nach den Vorschriften des Besol- nabgesches abgefunden. Auf sie sind demgemäß alle Bestimmungen des Besoldungêgeseßes und der B. V, anzuwenden, soweit micht eiwas anderes bestimmt ist. Die Soldaten sind jedo nicht Becante im Sinne des Neichs-

beamtengesebes. I. Grundgehalt.

: a) Allgemeines.

5. s 2, 21) Das Grundgehalt der plcnmäßigen Beamten bemißt sich nah der Besoldungsordnung T (Anlage 1). Die dort festgelebten Grundgehalts\äbße gelten au für die Besoldungsordnungen IT und III(Anlagen 2 und 5). Die Besoldungsordnung I1T enthält die Beamten des Reichstags. In der Besoldungsordnung II1 stnd die Beamten der Abwicklungsämter und Abwiklungsstellen sowie die- enigen Beamten, deren Stellen et wegfallen, aufgeführt, soweit lie nicht in der Besoldungsordnung vorkommen. lle übrigen

amten sind in der Besoldungsordnung T enthalten. (Uebersicht 1.) Ge A Cs der Grundgehälter gibt die beigefügte Gehcrltstafel.

6. Die Art der Ueberführung der Landesbeamten, die aus Anlaß der Vebernahme der Finanz- und der Eisenbahnverwaltungen der Länder sowie der bayerischen und württembergisden Post- und Tele- garaphenvenvaltungen auf das Neich in ven Neichsdienst übertreten, wird gesondert nah Maßgabe des § 35 Saß 1 geregelt, :

7. (§8 18 Abs. 1.) Beamien, die gleichzeitig mehr als eine Stelle im Reichsdienst bekleiden, werden das Diensteinkommen, die Kinder- und die Teuerungszuschläge nur der Stelle gewährt, welche auf den- hödl;sten Saß Anspruch gibt. i

8. (§8 23.) Beamte, die infelge der Umbildung der Reichs- behörden aus Anlaß der Umgestaltung des Staatswesens aus dienst- liden Rücfsichten in Stellen von geringerem Diensteinkommen ver- wendet werden, erhalten während der Dauer dieser Verwendung das Grundgehalt, das sie in ihrer früheren Stelle nah den Vorschriften des Besoldungägeseßes bezogen hätten. :

Die Umbildungen aus Anlaß der Uebernahme der Finanz- und der Eifenbahnvenvaliungen der Länder fowie der bayerischen und württembergischen Post- und Telegraphenverwaltungen auf das Reich fallen nicht unter Abs. 1. i L

Abs. 1 gilt nicht sür die Soldaten der Wehrmaht. Diese er- balten also in asen Fällen nur das Grundgchalt der Stelle, die sie planmäßig innehaben. S S

9. 22 Abs. 1.) Auf Beamte, vie seit der Umgestaliung des Staatêwesens bis zum 31. März 1920 einstweilen in den Nußhestand verseßt worden sind, sind die Vorschriften des neuen Be- soldungsgeseßes und dieser B. V. mit der Maßgabe anzuwenden, daß ihr Wartegeld mit Wirkung vom 1, April 1920 neu festgeseßt wird. Die Neufestseßung ist von ter obersten Reichsbehörde vorzunehmen oder, wenn diese nicht mehr besteht, von derjenigen obersten NReichs- behörde, der die für die Regelung des Wartegeldes zuständige Be- hörde untersteht. E L

10. Bei Amvendung der Ziffer 9 22 Abs. 1) ist in folgender Weise zu verfahren:

Zunächst ist festzustellen, welhes Grundgehalt der Beamte am Tage sciner Verseßung in den einstweiligen Nuhestand bezogen haben würde, wenn an diesem Tage das neue Besfoldungêgeses 1n Kraft getreten wäre. Dabei ist Ziffer 71 fff., 75 f. (s 24 Abs. 1, § 25) finngemäß anzuwenden.

H. so ermittelten Grundgehalt und dem nach Anlage 4 zum Besoldungêgeseße zu diesem Grundgehalte gehörigen pensions- ribigen Durdcknittsfaße des Ortégusctlaas sowie aus den nah § 42 ves Reid êbcamtengeseßes ewa ¿u berücsihtigenden weiteren (Fin- fommenbestandteilen ist sodann nah § 26 des Reichébeamtengeseßes (in der dur § 31 Nr. T Ziffer 3 des neuen Besoldungsgeseßes geänderten Fassuna) das Wartegeld init drei Vierteilen zu berechnen.

Ava

Zum Wartegelde tritt kein Ortszuschlag (Ziffer 4). Dagegen erhält der Wartegeldempfänger im Falle der Ziffer 9 (8 22 Abs, 1) Kinder:uschläge (Ziffer 174 ff., :nsbesondere Ziffer 190 N55. 1) und Teuerungszuschläge (Ziffer 194 ff.) wie die 1m Amte befindliden Beamten. Wird der E nah Hundert- säßen bemessen, die für die Beamten mit höheren rundgehaltssähßen niedriger sind, so richtet sich die Höhe des Humertscßes nach der Höhe tes Grundaehalts, aus dem das Wartegeld berechnet ift. 7 11. (s 22 Abs. 2.) Ziffer 9, 10 (§8 22 Abs. 1) gilt sinngemäß für Beamte die seit Beginn des Krieges 1914/1918 fremvillig in den Rubestand getreten, aber ohne Unterbrehung als Beamte im Neichsdrenst weiterverwendet worden sind, sowie für Beamte des auswärtigen Dienstes, die infolge des Ausbruchs des Krieges oder des Abbruchs der eg Lad Beziehungen einstweilen in der. Nuhestand verseßt worden sind. / 7

D:e Weiterverwendung :er im ersten Halbsaß des Abs. 1 er- wähnten Beamten muß bis zum 1. April 1920 gedauert haben.

12. (§8 2 A6. 3.) Auf Beamte, deren Pension unter Zugrunde- legung des in dem Befoldungsgesete voraesehenen Diensteinkommens

berehnet wird, ift bas Geseß, betreffend Erhöhung der Pensionen von Reichsbeamten, die das fünfundseckgiaste Lebensjahr vollendet haben, vom 12. September 1919 (Reichs-Geseßbl. S. 1653) nit

anzu 13.

b) Dienstalterszulagen. 4) Die Grundgehälter der planmäßigen Beamten der

Besoldungsgruppen T bis XIIT werden nach Dienstaltersstufen ge-

regelt. Die

zur Erreichung des Höchstgehalts. Die Dien

vom Erst

Grundgehälter steigen von zwei r zwei Jahren bis talterszulagen werden en des Monats an gezahlt, in den der Eintritt in die neue

Dienstalterésstufe fällt.

und der

elen ind die Beamten des Büros des Reichspräsidenten e

ichskanzlei. Diese werden nach tem Ermessen des Neichs-

präsidenten oder des Reichskanzlers in die Gehaltsstufen eingerotesen.

14. oder us

Tritt ein Beamter aus dem Büro des Reichspräsidenten der Neichskanzlei in eine andere Stelle über, deren Grund-

gehalt nach Dienstaltersstufen geregelt ist, so wird das Besoldungs- dienstalter (B. D. A.) durch die oberste Neichsbehörde im Cinver- nehmen mit dem Reichsminister der Finanzen festgeseßt.

15.

(§8 11 Abs. 3 und 4.) Auf die Gewährung der Dienstalters-

zulagen haben bie planmäßigen Beamten einen Rechtsanspruh.

Der Anspruch ruht, solange ein förmliches e oder wegen eines Verbrehens oder Vergehens ein Hauptversa

oder eine ühr behaltene

ren Voruntersuchung s{webt. :

t das Verfahren zum Verluste des Amtes, so ift das zurück- Mehrgehalt nit nacbzuzahlen. Anderenfalls sind die vor-

enthaltenen Beträge nahzuzahlen.

16.

Die Beamten des Büros des Reichspräsidenten und der

Neidbsfanalei haben einen Rechtsanspruch auf die Dienstalterszulagen,

bie thnen (S 4 Abs

zustehen würden, wenn die A in Ziffer 13 Abs. 3 . 3) oder die entsprechenden älteren Vorshrijlen nicht auf

sie Anwendung gefunden hätten oder die ihnen auf Grund dieser Be-

stimmung

ausdrücflich zugebill:gt worden find,

17. Jst eine Dienstalterszulage aus Versehen nihti rehtzeitig angewiesen oder sind nachträglich Umstände bekannt geworden, die eine Vorrückung des B. D. A. zur Folge haben, jo sind die Beträge nah;uzahlen, die der Beamte an Grundgehalt, Ortszuschlag und Teuerungszusclägen mehr erhalten hätte, wenn die D'enttalterszulage rechtzeitig angewiesen oder das B. D. A. von Anfang an richtig

restgescßti 18,

worden wäre. : i Die vor dem Ableben eines Beamten oder vor seinem Ein-

{tritt in den Ruhestand nah dem B. D. A. gemäß Ziffer 13 Abs. 2 fallig gewortenen Dienstalterégulagen sind, soweit sie nibt rechtzeitig angewiesen sind, nahträglih zu zahlen. In diesen Fällen ust zur Bosoldung und zu den Gnadenbegügen ter Betrag naguzablen, um den der Beamte oder die Hinterbliebenen an Grundgehalt, Orts- gusGlas und Teuerungêzuschlägen mehr erhalten hätten, wenn die

renstalte

rszulage rechtzeitig angewiesen worden wäre. Der erhöhte

Grundgehaltésaß und ter etwa höhere Ortszushlags\saß sind aub bei der Festsebung der Pension sowie des Witwen- und Waisengeldes zugrunde zu legen.

19. stets nach

Beispiele: Tritt ein

Renston, Witwen- und Waisengeld und Gnadenbezüge sind

Maßciabe der lehten Dienstbegüge zu berechnen. N O ei mit dem Ende des Monats, nah

dessen Ablauf ihm eine Dienstalterszulage anzuweisen gewesen wäre, s Ruhestand, so besteht kein Anspruch auf die Dienstalters- ulage, und die Pension wird nah den b1sherigen Bezügen berechnet. Bt ein Beamter mit dem Ablauf des Monats März 1920 oder

[Nee in

den Ruhestand getreten oder vor dem 1. April 1920 ge-

itorben, so kommt bei Festseßung der Pension, des Witwen- und Wai a und der Gnadenbezüge das neue Besoldunasgeseß nicht in Amwendunag.

c) Allg

emeines über das Besoldungsdienstalter.

20. 5 Abs. 1 Sah 1 und 2, § 6.) Das B. D. A. der plan- mäßigen Beamten beginnt mit dem Tage der Anstellung in der jeweiligen planmäßigen Stelle, soweit niht im Besoldungsgeseß

oder in d

iesen B. V. etwas anderes bestimmt oder zugelassen 1st.

Von diesem Zeitpunkt ab sind die Zeitabschnitte für das Verbleiben im Anfangsgehalt und sür das Aufsteigen in die höheren Dienst- alters\tufen zu rechnen. : /

e B. D. N der Soldaten der Wehrmacht beginnt mit dem Tage des Dienstaniritts. O :

Y 21. Wer zur Festseßung des B. D. A. zuständig ist, bestimmt die oberste Neichsbehörde im Einvernehmen mit dem Neich8mimister der Finanzen. 2 l M

9 (S 11 Abs\. 1.) Der Beamte ist von jeder Festseßung feines

O

{riftli zu benahrihtigen. S 11 Abs. 2.) Die Entscheidungen der Verwaltungs-

behörden über die Festseßung des B. D. A. sind für die Beurteilung der vor dem Gerichte geltend gemachten vermögensrechtlihen An- sprüche maßgebend. i:

24. Zur Ermitklung des B. D. A. wird der Tag festgesevt, mit

dem das B. D. A. beginnt. Der Beginn des B.

ist genau

auf den betreffenden Kalendertag, nit etwa auf den ersten Tag des betreffenden oder des nächsten Monats, festzuseßen. Ist eine Zeit auf das B. D. A. anzurechnen, so wird dessen Be»

ginn entsprechend vorgerüdt. Ist eine na dem Beginne des B.

DU:

zurücfgelegte Zeit von der Anrehnung auf das B. D. A. aus- geschlossen, so wird dessen Beginn auf den entsprechend späteren Tag

festgeseßt.

fas

Sowe

it anzurecnende Dienstzeiten niht volle Jahre umfassen,

sind sie nah Tagen zu berechnen, wobei jeder Monat mit der vollen

Zahl seiner Tage anzuseken ist. Mehrere getrennte Dienstzeiten sind

gesondert zu behandeln. Bei der Zusammenrechnmtng werden 365 Tage

als ein Jahr angesebt, und zwar A dann, wenn bei den einzelnen l

Be Schalttage angerechnet

nd.

Beispiel: Wird ein Beamter am 1. Mai 1920 angestellt mit der Maßgabe, daß thm die Zeit vom 1. Oktober 1916 bis 15. Juli 1919, vom 1. Dezember 1919 bis 4. März 1920 und vom 1. April 1920 ab auf das B. D, A. anzurechnen is}, so ergibt sich folgende

Berechnun

g 1. Oktober 1916 bis 15. Juli 1919 .

2 Iahre 288 Tage,

1. Dezember 1919 bis 4. März 1920 . 9% Tage,

1. April 1920 bis 30. April 1920

«20 Dage . 2 Jahre 413 Tage

zusammen . = 3 Jahre 48 Tage.

Der Beginn des B. D, A. Y vom 1. Mai 1920 um 3 Jahre

48 Tage v 25

Auch wenn ein Beamter aus einem anderen

orzurücken und auf den 14. März 1917 aier,

runde als

tritt in eine Besoldungsgruppe ein höheres als das Anfangsgehalt

wegen ine Bel einer Vordienstzeit auf das B. D. A. beim Ein-

erhält oder das A ziehen hat, z. B. im Falle entsprehende Vorrückung sichtigen. 26. D

bezüge in

nfangsgehalt weniger als zwei Jahre lang zu be- 5 der Ziffer 53 8 Abs. 1), ist dies dur / des Beginns des B. D. A. zu berück- (Val. die Beispiele in Ziffer 54.) i

as V. D. A. kommt nur L die Negelung der Gehalts- Betracht und hat auf die sonstigen Verhältnisse des Be-

amten, insbesondere auf die Berehnung der Dienstzeit bei Pen- PON ernan, auf die Reihenfolge der Beförderungen usw., keinen

influß.

L (S 5 Abs. 1 Saß 3.) Als Zeitpunkt der planmäßigen An-

stellung (Z

iffer 20) gilt der Tag, von dem ab der Beamte bei Ver-

leihung der planmäßigen Stelle sei es umviderrufli, sei es auf Widerruf oder Kündigung die damit verbundenen Dienstbezüge erhält. Die probeweise oder widerrufliße Üübertragung der Ver waltung einer planmäßigen Stelle bleibt außer Beirat und zwar au dann, wenn der Beamte während E Zeit das volle Stelleneinkommen bezogen hat. Jedoch gilt für mit Vorbehalt einer Probezeit angestellten Beamten der erste Tag des Monats seiner Bestätigung in der Stelle als Tag vér. Anstellung,

2 t die Verleihung einer planmäßigen Stelle sich infolge eines Versehens der Verwaltung ree so kann zur Beseitigung einer hieraus bei ee Ang des B. D. A. sich ergebenden Härte die oberste Neichsbehörde im Einvernehmen mit dem Neichsminister der Gan die Es nde Vorrückung des B. D. A. verfügen.

29. Cine durch den Neich8haushaltsplan neu geschaffene Stelle kann mit Rüdwirkung bis zum Beginne des Rechnungsjahres, eine andere freie Stelle mit Rucckwirkung von höchstens drei Monaten verliehen werden, wenn und solange der betreffende Beamte die Ob- liegenheiten der thma übertragenen oder einer gleichartigen Stelle tat- äti wahrgenommen hat.

_ Auch ohne diese Vorausseßung kann eine freie Stelle mit Wirkung vom ersten oder einem sonstigen Tage des Kalendermonats an verlichen werden, in dem die Verleihung verfügt wird.

__ Eine Verleihung mit rückwirkender Krast darf hiernach grund- säßlih nur für eine Zeit erfolgen, in der das Stelleneinkommen frei war.

d) Ae s von außerplanmäßiger Dienstzeit auf das Besoldungs3dienstalter.

30, 33 Abs. 3.) Bei der Festseßung des B. D. A. der Be- amten, die vor dem 1. April 1920 al3 außerplanmäßige Beamte an- Een worden sind, E von der Zeit, die im außerplanmäßigen

eihébeamtenverhältnis dem gleichen Dienstzweig zwischen dem Beginne des Diätariendienstalters und der ersten planmäßigen An- stellung verbraht worden ist, bei Zivil- und Militäranwärtern der Teil auf das B. D. A. anzurechnen, der [inf Pahre übersteigt, bei den Post-, Telegraphen-, ¿Fern preh- und reibgehilfinnen der Teil, der aht Jahre übersteigt.

31. Eine Anrechnung der puerplanmäg Dienstzeit auf das ck53. D. A. ist insoweit ausgeschlossen, als f die planmäßige An- stellung auf eigenen Wunsch des Beamten, roegen unzureichender Be- fähigung oder aus einem sonstigen in der Person des Beamten liegenden Grunde ausgenommen Krankheit verzögert hat.

__ Hat sich die planmäßige Anstellung wegen unzureihender Be- fähigung oder mangelhafter Führung des Beamten verzögert, so kann nach einer Bewährungsfrist von mindestens zwei Jahren gerechnet vom Tage der planmäßigen u ab mit Genehmigung der obersten Reichsbehörde das B. D. A. so festgeseßt werden, als ob die planmäßige Anstellung rechizeitig erfolgt wäre. Cine Nachzahlung von Dienstbezügen findet aus diesem Anlaß nit statt.

Abs. 2 darf beim Vorliegen besonderer Billigkeitsgründe au angewendet werden, wenn die verzögerte planmäßige Anstellung {on vor dem Inkrafttreten der B. V. erfolgt ist.

___ Jst vor dem Inkrafttreten der B. V. die Zeit einer Ver- zögerung der planmäßigen Anstellung wegen Krankheit niht auf das B. D. A. angerechnet worden, so ist das B. D. A. unter Berück- sichtigung der Krankheitszeit so festzuseßen, als ob die Dmge Anstellung rechtzeitig erfolai wäre. Cine Nachzahlung von Dien/ ag findet aus diesem Anlaß nur für die Zeit vom 1. April 1920 an L

Die Bestimmungen în Abs. 1 und 2 werden durch das Inkraft- treten der iffer 220 5 Abs. 2) nicht berührt.

__ 32. Als eine bei dem gleihen Dienskzweig im Sinne der Ziffer 30 verbrachte Dienstzeit ist nur die bei derselben Verwaltung Mens Dienstzeit anzusehen, d. h. die Dienstzeit bei Behörden, die derselben obersten Neichshehörde unterstechen, einshließlih der obersten Reichsbehörde selbst. /

Soweit dieselbe Verwaltung Tätigkeitägebiete umfaßt, die so

verschiedenartig sind, daß die Beschäftigung 1n der einen für eine spätere Tätigkeit in der anderen keine dienstlidhe Förderung mit sich d „ilen sie niht als der glei Denstzweig im Sinne der Ziffer ou, Ur den Dae des gleichen Dienstzroeigs kommt es hierbei nur darauf an, daß d Sjelbe Arbeitsgebiet (z. B. Eisenbahnverwaltung, Finanzverwaltung), niht aber darauf, daß dieselbe Arbeitsart (z. B. mechanische Arbeit, Ewe Rae Arbeit, unselbständige geistige Arbeit, selbständige eige Arbeit) gegeben ist.

Beispiele: Es ist demnach als eine bei dem gleiwen Dienstzwoeig verbrahte Dienstzeit die bei Behörden der Eisenbahnverwaltung in irgendeiner Dienststufe zurückgelzgte Zeis anzusehen (Abs. 1), nit aber im Dienstbereihe der Neichs\chaßverwaltung die teils in der Gigenschaft eines Büroassistenten bei der Vermögen8erwaltung, teils in der eines e zugebrachte T 2), ebenso racht die in der Eigenschaft eines Amtsgehilfen teils bei der Gisenbahnverwal- tung, teils bei der Vena zurüdgelegte Zeit (Abs. 3).

In Zweifelsfällen enischeidel die oberste Neihsbehörde im Ein- vernehmen mit dem Nei Hsminister der Finanzen.

33. 7.) Ob und wieweit zum Ausgleich von Härten die außer-

planmäßige Dienstzeit in einem anderen Zweige des Reichsdienstes auf das B. D. A. angerechnet werden kann, bestimmt die oberste Neichsbehörde im Einvernehmen mit dem Neichsminister der Finanzen. : j ; __ Eine solche Anrechnung kann nit erfolgen, soweit sich dadur für den betreffenden Beamten ein günstigeres B. D. A. ergeben würde, als es im Durchschnitt diejenigen Beamten, in deren Eigen- fal er planmäßig angestellt wird, bei gleihem Alter haben, wenn lte eine regelmäßige außerplanmäßige Dienstzeit nur in dem Dienst- zweig zurückgelegt haben, in dem sie planmäßig angestellt werden. Unter einem gleichen Alter ist hierbei ein gleihes Prüfungsdienst- alter, von der leßten gleichen. oder vergleichbaren vorgeschriebenen Dienstprüfung an chnet, oder, wenn dieser Vergleih8maßstab verz sagt, ein gleiches Lebensalter zu verstehen. ;

__ Die Anrechnung is} ferner ausgeschlossen, soweit {on durch die Anrechbnung derselben Dienstzeit auf das Diätariendienstalter (Ziffer 239 f) eine Verbesserung des B. D. A. nah Ziffer 30 (F 33 Abs. 3) einzutreten hat.

34. Ziffer 33 gilt auch für die vor dem 1. April 1920 planmäßig angestellten Beamten. e E

35. (F 27 Abs. 2.) Für die aus Nichtdiätaren hervorgegangenen Beamten wird das diätarishe Dienstalter nach den Bestimmungen der SS 7, 10 festgeseßt. :

36. Bei der Anstellung eines planmäßigen Beamten, der nicht unmittelbar vorher außerplanmäßiger Beamter gewesen ist, ist hier- nah zu ermitteln, welhe Zeitabschnitte nah Ziffer 240 Abs. 2/240 bis 247, 248 Abs. 2, 290 bis 292, 296 auf sein Diätariendienstälter anzurechnen wären, wenn er nidt planmäßig angestellt, sondern als außerplanmäßiger Beamter derselben Besoldungsgruppe eingestellt woren wäre. Nah Maßaabe dieses Diätaricendienstalters ist sodann gemäß Aer 30 § 33 Abs. 3) sein B. D. A. als planmäßiger Be- amter festzuseßen.

e) Anrechnung von Dienstzeit außerhalb des Reichs3beamtenverhältnisses auf das BesoldungsE- dienstalter.

37. 7.) Ob und wieweit zum Aus8gleih von Härten cine außerhalb des Reichsbeamtenverhältnisses zurückgelegte Dienstzeit