1920 / 138 p. 4 (Deutscher Reichsanzeiger, Fri, 25 Jun 1920 18:00:01 GMT) scan diff

Bekanntmachung.

Unter dem 8. Juni 1920 ist auf Blatt 1154 des Tarif- registers eingetragen worden:

Der zwischen der Otédarusns Leipzig des Arbeitgeber- verbandes der deutschen Buchhân ler, Siß Seba, Abteilungen Verlag, Sortiment und Zwischenbuchhandel, und dem Deutschen Transportarbeiter-Verband, Verwaltungsstelle Leipzig, Sektion der Buchhändler-Markthelfer, abgeshlossene Tarifvertrag vom 20. Februar 1920 zur Regelung der Lohn- und Arbeits- bedingungen für die gewerblichen Angestellten im a wird für den Berufskreis der im Buchhandel beschäftigten Transportarbeiter, Markthelfer, Packer, Lagerarbeiter, Lager- Peter Laufburschen , Fahrstuhlführer und Portiers

eiderlei Geschlechts gemäß 8 2 der Verordnung vom 23. De-

zember 1918 (Reichs-Geseßzbl. S. 1456) für das Gebiet der Stadt Teig für allgemein verbindlih erklärt. Die allgemeine Verbindlichkeit beginnt mit dem 1. Mai 1920.

Der Reichsarbeitsminister. J. A. : Dr. Sig ler.

Das Tarifregister und die Registerakten können im Neichs- arbeitsministerium, Berlin NW. 6, Luisenstraße 33/34, Zimmer 161, wäßrend der regelmäßigen Dienststunden eingesehen wecden.

Arbeitgeber und Arbeitnehmer, für die der Tarifvertrag infolge der Crk‘ärung des Neichsarbeitsministeriuums verbindlih ist, können von den Vertragsparteien einen AbdruckE des Tarifvertrags gegen Erstattung der Kosten verlangen.

Berlin, den 8. Juni 1920.

Der Registerführer. Pfeiffer.

aua E A R

Bekanntmachung.

Unter dem 8. Juni 1920 ist auf Blatt 1155 des Tarif- registers eingetragen worden:

Der zwischen dem Arbeitgeberverband für das gesamte Baugewerbe Wilhelmshaven - Rüstringen und dem Zentral- verband der Dachdecker Deutschlands, VerwaltungsstelleWilhelms- haven-Rüstringen, am 80. März 1920 Pa e Tarif- vertrag zur Regelung der Lohn- und Arbeitsbedingungen e die gewerblichen Arbeiter im Dachdeckergewerbe wird tür en genannten Berufskreis gemäß § 2 der Verordnung vom 98. Dezember 1918 (Reichs-Geseßbl. S. 1456) für das Gebiet Wilhelmshaven, hie v Mariensiel, im Schaar, Nüstersiel und Knipphausersiel für allgemein verbindlich erfläri. Die allgemeine Verbindlichkeit beginnt mit dem 1. April 1920. Sie erstreckt sich niht auf Dachdeckungsbetriebe der Papp- industrie.

Der Reich3arbeitsminister. J. A.: Dr. S itgler.

Das Tarifregister und die Registerakten können im Neichsarbeits- tiinisteriuum Berlin NW. 6, E 33/34, Zimmer 161, während der regelmäßigen Dienststunden eingesehen werden.

Arbeitgeber und Arbeitnehmer, für die der Tarifvertrag infolge der Erklärung des NReichsarbeitsministeriuums verbindlih i}, können von den Vertragsparteien einen Abdruck des Tarifverirags gegen Er- stattung der Kosten verlangen.

Berlin, den 8. Juni 1920.

Der Registerführer: Pfeiffer.

A m A

Bekanntmachung.

Unter dem 8. Juni 1920 is auf Blatt 1151 des Tarif- registers eingetragen worden: /

Der zwischen dem Verein der Lichispieltheaterbesizer E. V. in Frankfurt a. M. und dem Deutschen Musiker-Verband, Orts- verwaltung Frankfurt-Offenbach a. M. am 1. Februar 1920 abgeschlossene Tarifvertrag zur Regelung der Lohn- und Arbeitsbedingungen für die Musiker in Lichtspieltheatern wird mit Ausnahme des Absaßes 5 von Punkt 7 des Tarifvertrags gemäß § 2 der Verordnung vom 23. Dezember 1918 (Reichs- Geseßzbl. S. 1456) für das Gebiet der Stadt E « M. 6 allgemein verbindlich erklärt. Die allgemeine Verbindlich- eit beginnt mit dem 1. Mai 1920.

Der Reich3arheitgminister. J. A.: Dr. Sigtzler.

Das Tarifregister und die Registerakten können im NReichs- arbeitsministeruum, Berlin NW. 6, E 33/34, Zimmer 161, während der regelmäßigen Dienststunden eingesehen werden.

Arbeitgeber und Arbeitnehmer, für die der Tarifvertrag infolge der Erkläcung des Neichsarbeitsministeriums verbindlih ist, können von den Vertragsparteien einen Abdruck des Tarnisvertrags gegen Erstattung der Kosten verlangen.

Berlin, den 8. Juni 1920.

Der NRegisterführer.

————

Bekanntmachung.

Unter dem 8. Juni 1920 is auf Blatt 1153 des Tarif- registers eingetragen worden: /

Der zwischen den Ortsgruppen Köln des Verbandes deutscher Gartenbaubetriebe, dem Verband der Gärtner und Gärtnereiarbeiter, dem deutschen (natl.) Gärtnerverband und dem Verband deutsher Privatgärtner abgeschlossene, vom 10. Februar 1920 ab gültige Tarifvertrag zur Regelung der Lohn- und Arbeitsbedingungen in ‘den gârtnerischen Be- trieben, einshließlich der Angen die keine gewerb- lihen Unternehmungen find, jedoch mit Ausnahme der gärtnerischen Nebenbetriebe von landwirtschaftlichen Betrieben, wird für den (aae Berufskreis gemäß § 2 der Ver- ordnung vom W. Dezember 1918 (Reich3-Geseßbl. S. 1456) Für den Stadt- und Landkreis Köln, mit Ausnahme der Ge- meinde Brühl, ferner für die Gemeinden Wiesdorf und Lever- en für allgemein verbindlih erklärt. Die U NREOR der allgemeinen Verbindlichkeit auf den Landkreis Mühlheim bleibt vorbehalten. Die allgemeine Verbindlichkeit beginnt mit dem 1. Mai 1920.

Der Reich3arbeitsgminister. J. A.: Dr. Sigtzler.

Das Tarifregister und die Registerakten können im Neichs- arbeitsministerium Berlin NW. 6 N 33/34, Zimmer 161, während der regelmäßt en Dienststunden eingesehen werden.

Arbeitgeber und Arbeitnehmer, für die der Tarifvertrag infolge der Erklärung des Reichsarbeitsministeriums verbindlih ist, können von den Vertragsparteien einen Abdruck des Tarifvertrags gegen Erstattung der Kosten verlangen.

Berlin, den 8. Juni 1920.

Der Registerführer. Pfeiffer.

e —————_

Pfeiffer.

Bekanntmachun s

Unter dem 8. Juni 1920 ist auf Blatt 1165 des Tarif- registers eingetragen worden: S

Der zwischen der Vereinigung Breslauer Arbeitgeber- verbände und der Tarifarbeitsgemeinshaft der Breslauer Angestelltenverbände im Dezember 1919 abgeschlossene Tarif- vertrag zur Negelung der Gehalts- und Anstellungsbedingungen der kaufmännischen Angestellten im Zeitungs- und Buch- druckereigewerbe wird gemäß 8 2 der Verordnung vom 23. De- zember 1918 (Reichs-Geseßbl. S. 1456) für das Gebiet des Stadt- und Landkreises Breslau für allgemein verbindlich er- flärt. Die allgemeine Verbindlichkeit für die Einkommenssäße beginnt mit dem 1. Oktober 1919. Mit dem gleichen Zeit- punkt tritt die allgemeine Verbindlichkeit des Tarifvertrags vom 4. April 1919 nebst Ergänzungen vom 22. Juli und 7. August 1919 außer Kraft.

Der Reichsarbeitsminister. N M Wf].

Das Tarifregister und die Negisterakten können im Reichsarbeits- ministerium, Berlin NW. 6, Luisenstraße 33/34, Zimmer 161, während der regelmäßigen Dienststunden eingesehen werden.

Arbeitgeber und Arbeitnehmer, sür die der Tarifvertrag infolge der Erklärung des Neichsarbeitsministeriums verbindlich ist, können von den Vertragsparteien einen Abdruck des Tarifvertrags gegen Erstattung der Kosten verlangen.

Berlin, den 8. Juni 1920.

Der Negisterführer. Pfeiffer.

Bekanntmachung.

Unter dem 8. Juni 1920 ist auf Blatt 1166 des Tarifs registers eingetragen worden: :

Der zwischen der Vereinigung Breslauer Arbeitgeberver- bände und der Tarifarbeitsgemeinschaft der Breslauer An- gestelltenverbände im Dezember 1919 abgeschlossene Tarif- vertrag zur Negelung der Gehalts- und Anstellungsbedingungen der kaufmännischen Angestellten in der Textilindustrie wird gemäß 8 2 der Verordnung vom 23. Dezember 1918 (Reichs-Geseßbl. S. 1456) für das Gebiet des Stadt- und Landkreises Breslau I allgemein verbindlich erklört. Die allgemeine Verbindlich- eit bezüglich der Einkommenss\äge beginnt mit dem 1. Oktober 1919. Mit dem gleichen Zeitpunkt tritt die E: Ver- bindlichkeit des Tarifvertrags vom 4. April 1919 nebst Er- gänzungen vom 22. Juli und 7. August 1919 außer Kraft.

Der Neichsarbeitsminister. J. À.: Wulff.

Das Tarifregister und die Negisterakten können im Reich8arbeits- ministerium, Berlin NW. 6, lenae 33/34, Zimmer 161, während der regelmäßigen Dienststunden eingesehen werden :

Arbeitas er und Arbeitnehmer, für die der Tarifvertrag infolge der Erklärung des NReichsarbeitsministeriums verbindlich ist, können von den Vertragsparteien einen Abdruck des Tarisvertrages gegen Erstattung der Kosten verlangen.

Berlin, den 8. Juni 1920.

Der Negisterführer.

Pfeiffer.

Bekanntmachung.

Unter dem 8. Juni 1920 ist auf Blatt 1164 des Tarif- registers eingetragen worden:

Der zwishen der Vereinigung Breslauer Arbeitgeber- verbände und der Tarifarbeitsgemeinschaft der Breslauer Angestelltenverbände im Januar 1920 abgeschlossene Tarif- vertrag zur Regelung der Gehalts- und Anstellungs- bedingungen der Angestellten in der Schirmindustrie wird gemäß § 2 der Verordnung vom 23. Dezember 1918 (Reichs- Geseßbl. S. 1456) für das Gebiet des Stadt- und Landkreises Breslau für allgemein verbindlich erklärt. Die allgemeine Verbindlichkeit für die Einkommenssäge beginnt mit dem 1. Oktober 1919. Mit dem gleichen Zeitpunkt tritt die allgemeine Verbindlichkeit des Tarifvertrags vom 4. April 1919 nebst Ergänzungen vom 22. Juli und 7. August 1919

außer Kraft.

Der Reichsarbeitsminister. J. À.: Wulff.

Das Tarifregister und die Registerakten können im Reich8arbeits- ministerium, Berlin NW. 6, R 33/34, Zimmer 161, während der regelmäßigen Dienststunden eingeschen werden j

Arbeitgeber und Arbeitnehmer, für die der Tarifvertrag infolge der Erklärung des Neichsarbeitsministeriums verbindlich ist, können von den Verkragsparteien einen Abdruck des Tarifvertrags gegen Er- stattung der Kosten verlangen.

Berlin, den 8. Juni 1920.

Der Registerführer. Pfeiffer.

Bekanntmachung.

Unter dem 9. Juni 1920 n auf Blatt 797 lfd. Nr. 2 des Tarifregisters eingetragen worden: 4

Sir voisden dem Verband von Arbeitgebern der Sächfischen Textil-Jndustrie zu Chemniß, dem Deutschen Textil-Arbeiter- verband und dem Verband der Schneider, Schneiderinnen und Wäschearbeiter Deutschlands am 7. April 1920 geei Tarîfvertrag gur Muna, der Lohn- und Arbeits- bedingungen der gewerblihen Arbeiter in Kleiderfärbereien, Bente Waschanstalten und Weißwäschereien wird gemä 8 2 der Verordnung vom 28. Dezember 1918 Nou rc 00 S. 1456) für das Gebiet des Freistaates S für allge- mein verbindlich erklärt. Die allgemeine Verbindlichkeit beginnt mit dem 1. April 1920. Mit dem gleichen Zeitpunkt tritt die allgemeine Verbindlichkeit des Tarifvertrages vom 14. Oktober 1919 außer Kraft. Die allgemeine Verbindlichkeit erstreckt sich nicht auf Arbeitsverträge, die unter die Wirkung des allgemein verbindlihen Tarifverirages vom 10. Januar 1920 für das Wäschereigewerbe I in der Stadt und Amts- M O Leipzig und dessen nachträgliche Abänderungen

allen. \ A Der RNeichsarbeitsminister. J, A.: Dr. Sigler.

Das Tarifregister und die Negisterakten können im Reichsarbeits- ministerium, Berlin NW. 6, Luisenstraße 33/34, Zimmer 161, während der regelmäßigen Dienststunden eingeschen werden. i

rbeitgeber und Arbeitnehmer, für die der Tarifvertrag infolge der Erklärung des Reichsarbeitsministeriums verbindlich ist, können von den Vertragsparteien cinen Abdruck des Tarifvertrags gegen Er- stattung der Kosten verlangen.

Berlin, den 9. Juni 1920. | Der Registerführer. Pfeiffer.

Bekanntmachung.

Unter dem 9. Juni 1920 is auf Blatt 212 lfd. Nr. 3 des Tarifregisters, betreffend Tarifverirag vom 18. Juli 1919 für die Handelshilfsarbeiter des Stadtbezirks Würzburg, eingetragen worden:

Der am 6. April 1920 abgeschlossene Nachtrag zu dem allgemein verbindlich erklärten Tarifvertrage vom 18. Juli 1919 wird für denselben Berufskreis und das gleiche Tarifgebiet mit Wirkung vom 1. April 1920 für allgemein verbindlich erklärt.

Der Reichsarbeitsminister. J. N! De, S118 Ler:

Das Tarifregister und die Negisterakten können im Neichsarbeits= ministeruum Berlin NW. 6, Ta 33/34, Zimmer 161, während der regelmäßigen Dienststunden eingesehen werden.

Arbeitgeber und Arbeitnehmer, für die der Tarifvertrag infolge der Erklärung des Reichsarbeitsministeriums verbindlih ist, können von den Vertragsparteien einen Abdruck des Tarifvertrags gegen Er- stattung der Kosten verlangen.

Berlin, den 9. Juni 1920.

Der Negisterführer. Pfeiffer.

Bekanntmachung.

Unter dem 9. Juni 1920 ist auf Blatt 568 lfd. Nr. 2, betreffend den Tarifvertrag vom 9. Oktober 1919 für die L und Gehilfinnen in photographischen Ateliers und Handlungen mit photagvaphlNen Artikeln, die zugleich fach- photographishe Arbeiten ausführen, für die Stadt Dresden und Vororte eingetragen worden:

Das am 7. März 1920 von den bisherigen Vertrags- parteien abgeschlossene Üebereinkommen zu dem für allgemein verbindlich erklärten Tarif vertrage vom 9, Oktober 1919 wird für denselben Berufskreis und das gleihe Tarifgebiet mit Wirkung vom 9. März 1920 für allgemein verbindlich erklärt.

Der Reichsarbeitsminister. J. A.: Dr. Sißler.

Das Tarifregister und die Registerakten können im Reichs- arbeitsministerium Berlin NW. 6, Luisenftraße 33/34, Zimmer 161, während der regem ger Dienststunden eingesehen werden.

Arbeitgeber und Arbeitnehmer, fie die der Tarifvertrag infolge der Erklärung des Reichsarbeitsministeriums verbindlih ist, können von den Vertragsparteten einen Abdruck des Tarifvertrags gegen Er- stattung der Kosten verlangen.

Berlin, den 9. Juni 1920.

Der Registerführer. Pfeiffer.

Bekanntmachung,

Unter dem 9. Juni 1920 ist auf Blatt 448 lfd. Nr. 2 und Bl. 1171 des Tarifregisters eingetragen worden:

Der zwischen dem Fabrikantenverein für Hemer und Um- gegend in Hemer, dem Fubrikantenverein für Fserlohn und Ümgegend, Iserlohn, dem Arbeitgeberverband für das Amt Letmathe-Oestrich in Letmathe, dem Bezirklsverein des Deutschen MWerk'meisterverbandes in Hemer und es, dem Bezirk3- verein des Deutschen Werkmeisterverban dem Bezirksverein des Deutschen Werkmeisterverbandes in Letmathe-Oestrih am 14. Januar 1920 abgeschlossene Ergänzungstarifvertrag zu dem allgemein verbindlichen Tarifvertrag vom 21. August 1919 zur Regelung der Gehalts- und Anstellungsbedingungen der Werkmeister in Handels- und Jndustriebetrieben wird gans 8 2 der Ver- ordnung vom 2. Dezember 1918 (Rei M S. 1456) für den Stadt- und Landkreis FJserlohn sowie die Vororte Fserlohnerheide, in der Calle, Obergrüne, Kalthoff, das Amt Letmathe-Oestrich, Grüne sowie alle Gemeinden des Amts E für allgemein verbindlich erklärt. Die allgemeine Ver-

indlichkeit beginnt mit dem 1. Januar 1920. Sie erstreckt si nicht auf Arbeitsverträge, für die besondere Fachtarifverträge in Geltung sind. D künftig e einen Betrieb3zweig ein besonderer Dae vertrag für allgemein verbindlich erklärt wird, scheidet er mit dem Beginn der allgemeinen Ver- bindlihkeit aus dem Geltungsbereih des allgemeinen Tarif-

vertrags aus.

Der Reichsarbeitsminister. J. A.: Dr. Sigler.

Das Tarifregister und die Registerakten können im Reichs« arbeitsministeriuurn Berlin NW. 6, Luisenstraße 33/34, Zimmer 161, während der regelmäßigen Dienststunden eingesehen werden.

Arbeitgeber und Arbeitnehmer, für die der LTarisvertrag infolge der Erklärung des Reichsarbeitsministeriums verbindlich ist, können von den Vertragsparteien einen Abdruck des Tarifvertrags gegen Er- stattung der Kosten verlangen.

Berlin, den 9. Juni 1920.

Der Registerführer. Pfeiffer.

A

Bekanntmachung.

Unter dem 9. Juni 1920 ist auf Blatt 1167 des Tarif- registers eingetragen worden:

Der zwischen der Vereinigung Breslauer Arbeitgeber- verbände und der Tarifarbeitsgemeinshaft der Breslauer Angestellienverbände im Dezember 1919 abgeschlossene Tarif- vertrag zur Regelung der Gehalts- und Anstellungsbedingungen der e Bit aa en Angestellten in der Bekleidungsindustrie (Herrenkonfektion) wird gemäß è 2 der Verordnung vom 93, Dezember 1918 (Reichs-Gesezbl. S. 1456) für das Gebiet des Stadt- und Landkreises Breslau für allgemein verbindlich erklärt. Die allgemeine Verbindlichkeit für die Einkommenssäße beginnt mit dem 1. Oktober 1919. Mit dem gleichen Zeitpunkt tritt die allgemeine Verbindlichkeit des Tarifvertrags vom 4. April 1919 nebst Ergänzungen vom 22. Juli und 7. August 1919 außer Kraft.

Der AGSgarhSiam nien J. À.: Wulff.

Das area und die Registerakten können im Reichsarheits- ministerium, Berlin NW. 6, Luisen E 33/34, Zimmer 161, während der regelmäßigen Dienststunden eingesehen werden.

Arbeitgeber und Arbeitnehmer, für die der Tarifvertrag infolge der Eg des Reichsarbeitsministeriums verbindlih ist, können von den Vertragsparteien einen Abdruck des Tarifvertrags gegen Er- stattung der Kosten verlangen.

Berlin, den 9. Juni 1920. i

Der Registerführer. Pfeiffer.

es in Ae und -

/ [34788] Stecfbrief8erledigung.

| besondere der in Pee

Bekanntmachung.

_Uniter dem 10. Juni 1920 ist auf Blatt 1174 des Tarif registers eingetragen tworden:

Der zwischen dem Allgemeinen Arbeitgeberverband für Göttingen und Umgegend E. V., dem Deutshen Landarbeiter- verband, Gau 9 Hannover, Siß Hildesheim, und dem Zentral: verband der Forst-, Land- und Weinbergsarbeiter Deutschlands, Sekretariat Hannover, am 1. März 1920 abgeschlossene Tarifvertrag zur Regelung der Lohn- und Arbeits- bedingungen der Landarbeiter wird anes 8 2 der Ver- ordnung vom 23. Dezember 1918 (Reichs-Geseßbl. S. 1456) für das Gebiet des Kreises Hann.-Münden für allgemein ver- bindlih erklärt. Die allgemeine Verbindlichkeit beginnt mit dem 1. Mai 1920.

Der RNeichsarbeitsminister. J. A: Dr: Sihler;

«Das Tarifregister und die Negisterakten können im Reichsaxrbeits- ministerium, Berlin NW. 6, Luisens der EMENgeN Dienststunden eingesehen werden.

Arbeitgeber und Arbeitnehmer, für die der Tarifvertrag infolge der Crklärung des Neichsarbeitsministeriuums verbindlich ist, können von den Vertragsparteien einen Abdruck des Tarifvertrags gegen Erstattung der Kosten verlangen.

Berlin, den 10. Juni 1920.

Der Negisterführer. Pfeiffer.

rata A

Bekanntmachung.

. Unter dem 11. Juni 1920 ist auf Blatt 192 lfd. Nr. 2 des Tarifregisters eingetragen worden: Der zwischen dem Arbeitgeberverband des Großhandels E. V. in Hannover, dem Zentralverband der Angestellten, ae Hannover, dem Gesamtverband deutscher Ange|tellten- eel )aften, Ortsausshuß Hannover, und dem Gewerk- \chaftsbund der Angestellten, Ortsverband Hannover, am 12. April 1920 abge hlossene Tarifvertrag zur Regelung der Gehalts- und Anstellungsbedingungen der kaufmännischen Angestellten im Großhandel wird für den genannten Berufskreis gemäß 8 2 der Verordnung vom 23. Dezember 1918 (Neichs-Geseßbl. S. 1456) ‘für das Gebiet des Stadtbezirks Hannover sowie der Ort- schaften Vinnhorst, Laaßen, Leinhausen, Misburg, Langenhagen, Brink, O Ahlem, Letter, Seelze und Anderten für allgemein verbindlich erklärt. Die allgemeine Verbindlichkeit beginnt mit dem 1. Februar 1920. Mit dem gleichen Zeitpunkt tritt die allgemeine Verbindlichkeit des Tarifvertrags vom 8. Juli 1919 außer Kraft. Die allgemeine Verbindlichkeit erstreckt sich nicht auf Arbeitsverträge, für die besondere Fach- tarifveriräge in Geltung sind.

Der Reich3arbeitsminister. J. A.: Dr. Sißler.

Das Tarifregister und die Negisterakten können im Neihs- arbeitsministeriuumm, Berlin NW. 6, S 33/34, Zimmer 161, während der gema en Dienststunden eingesehen werden.

___ Arbeitgeber und Arbeitnehmer, (für die der Tarifvertrag infolge der Erklärung des Neichsarbeitsministeriums verbindlich ist, können von den Vertragsparteien einen Abdruck des Tarifvertrags gegen Erstattung der Kosten verlangen. Berlin, den 11. Juni 1920.

Der Registerführer. Pfeiffer.

Bekanntmachung. Unker dem 11. Juni 1920 ist auf Blatt 532 lfo. Nr. 2

| und Bl. 1185 des Tarifregisters eingetragen worden:

Der zwischen der Vereinigung Württembergischer Arbeit- geberverbände E. V., dem Bund der technischen Angestellten und Beamten, dem E Werkmeisterverband Düsseldorf, dem Deutschnationalen Handlungsgehilfenverband, dem Ange- seltangeerans des Buchhar:dels, Buch- und Zeitungsgewerbes, em Gewerkschaftshund der Angestellten, dem Verband der weiblichen Handels- und Büroangestellten E. V., dem Zentralverband der Angestellten u dem Reichsverband

E 33/34, Zimmer 161, während"

{lossene Tarifvertrag zur Regelung der Gehalts- und Anstellungsbedingungen für die kaufmännischen und tech- nischen Angestellten in der Jndustrie wird gemäß §8 2 der Ver- ordnung vom 23. Dezember 1918 (Reichsgeseßbl. S. 1456) für das Gebiet des Freistaates Württemberg für allgemein ver- bindlih erklärt. Die allgemeine Verbindlichkeit beginnt mit dem 1. Februar 1920. Die Ausdehnung der allgemeinen Verbindlichkeit auf Hohenzollern bleibt vorbehalten. Mit dem gleichen Zeitpunkt tritt die allgemeine Verbindlichkeit des N vertrages vom 18. Juli 1919 außer Kraft. Sie erstreckt fich nicht auf Arbeitsverträge, für die besondere Fachtarifverträge in Geltung sind. Der Reichsarbeitsminister. J. A.: Dr. Sigtzler.

Das Tarifregister und die Registerakten können im Reichsarbeits- ministerium, Berlin NW. 6, Luisenstraße 33/34, Zimmer 161, während der grit c fdr pi i eingesehen werden.

Arbeitgeber und Arbeitnehmer, für die der Tarifvertrag infolge der Erklärung des Reichsarbeitsministeriuums verbindlich ist, können von den Vertragsparteien einen Abdruck des Tarifvertrags gegen Er- stattung der Kosten verlangen.

Berlin, den 11. Juni 1920.

Der Registerführer. Pfeiffer.

Nichtamtliches.

(Fortsezung aus dem Hauptblatt.) Deutscher Reichstag. 1. Sibßung vom 24. Juni, Nachmittags 3 Uhr. (Bericht des Nachrichtenbüros des Vereins deutscher Zeitungsverleger.)

Das Haus ift fast vollzählig beseßt. Auch die Tribünen sind stark gefüllt.

Am Regierungstische: Neichsminister des ®tnern K o ch.

Der Alterspräsident Abg. Rieke-Bra? " vecig (Soz.) eröffnet kurz nah 314 Uhr die Sißung mit sol... : Worten:

Meine geehrien Damen und Herren! Jch bin am 10. Juli 1843 geboren, also 77 Jahre alt. Sollte jemand in diesem Hause alter sein, so bitte ich ihn, sih hier zu melden. Das ist nicht der Fall. Dann eröffne 1ch hiermil den ersten republikanis{en Reichstag und zugleih auch die Sißung. Ich schlage vor, die Geschäftsordnung der früheren Nationalversammlung anzuwenden. Wenn nicht widersprochen wird, dann ist mein Vorschlag ange- nommen.

Der Alterspräsident beruft zu provisorishen Schrift- führern die Abgg. Fi sch er - Berlin (Soz.), Frau Agnes (U. Soz.), Dr. Pfeiffer (Zentr.) und Malkewiß (D. Nat.) und, da der Abg. Fischer-Berlin nicht anwesend ift, an dessen Stelle die Abg. Frau B o ó m - Schuch (Soz.).

Der zur Feststellung der Beschlußfähigkeit auf Grund der Geschäftsordnung erfolgende Namensaufruf ergibt die Anwesenheit von 432 Mitgliedern, der Reichstag is also be- L Es fehlen 34 Mitglieder, von denen zwei ent- huldigt find. Während des Namensaufrufes ruft Abg. Ledebour beim Namen des Abg. Mittwoch (U. Soz.): „Er kann vorläufig nicht hier sein, da er zwei Jahre Festung be- kommen hat“; beim Aufruf des Namens Stinnes (D. Vp.) ruft Abg. Adolph Hoffmann: „Wenn das Geld in dem Kasten Saiten M Stinnes in den Reichstag springt!“ (Große

eiterkeit.

Mit n Namen3aufruf ist die Arbeit der ersten Sißung beendet; nächste Sißung Freitag, 3 Uhr (Wahl des Präsidiums).

Schluß kurz vor 4 Uhr.

a ————

Preußische Lande®sverfsamurlung. 146. Sitzung vom 24. Juni, Nachmittags 2 Uhr. (Bericht des Nachrichtenbüros des Vereins deutscher Zeitungsverleger.) Der Geschäftsordnungsaus\chuß hat den ihm gestera über-

stelluna eines gegen den Abgeordneten Kilian s{chwehende:t Strafverfahrens uad Haftentlassung heute beraten und be4 antragt, die Staatsregierung zu ersuchen, die Hafientlassung zu bewirken.

Abg. Brü ner (Soz.): Der Abg. Hennig hat wegen s{werer Erkrankung den Wahlauftrag für Halle-Saalkreis niedergelegt und es ist nah der Liste der U. S9. Herr Kilian an seine Stelle etreten. Dieser verbüßt zurzeit eine geen thn erkannte Gefängnis- aide von drei Jahren. Nach Artikel 37, Aas 3, der Reihs- verfassung kann jedes Strafverfahren gegen ein Mitglied des Reichs- tages oder eines Landtageë und jede Haft oder fonstige Beschränkung seiner persönliŸen a auf Verlangen des Hauses aufgehoben werden. Es handelt sich im vorliegenden Falle lediglich um po- litische Delikte, die zur Verurteilung geführt haben. Das ergibt sich ig einwandfrei aus den sechs Bände umfassenden Akten sowie aus dem Wortlaut des Gerichtsurteils (der Berichterstatter verlieft den Wortlaut); von dem Verbrechen des Hochverrats is dabei keine Nede. Der Geschäftsordnungsausshuß ist der Anschauung, daß die Teilnahme an den Verhandlungen des Hauses höher {stechen muß als das Interesse an der Strafverbüßung; deshalb empfiehlt er seinen

Antrag zur Annahme. Aba, Rippel (D. Nat.) M die Erklärung ab, daß es ihm

und seiner Fraktion nicht möglich gewesen ist, auch nur einen Blick in die umfangreichen Akten zu tun, geschweige denn die Sache irgend- wie zu prüfen. Er beantragt Zurückverweisung an den S damit durch Bestellung eines Mitberichterstatters ein klares Bild der Satblage gewonnen werden könne.

ustizminister Tr. Am Zehnhoff bestätigt, daß im vor- liegenden Falle es fic) lediglich um politishe Delikte handelt.

Nachdem noch Abg. Ob u ch (U. Soz.) ausgeführt hat, daß die Selbstachtung jedes Parlaments erfordere, solche Mitglieder an den Beratungen teilnehmen zu lassen, wird der Anirag auf Zurückverweisung gegen die Stimmen der Deutschnationalen abgelehnt und der Äntrag des Geschäftsordnungsausschusses mit großer Mehrheit angenommen.

Der Gesetzentwurf, nah welchem die vorläufige Negelung des Staatshaushalts für 1919, wie sie am 6. Mai für die Monate April, Mai, Juni in Kraft ge- treten ist, bis Ende September 1920 in Geltung bleiben soll, wird ohne Erörterung in allen drei Lesungen genehmigt.

Es folgt die Beratung des Antrages des Verfassungs- ausschusses auf Abänderung der Reichsverfassung (der Bestimmung über die preußishen Stimmen im Reichs- rat). Der Ausschuß beantragt: 1, die Staatsregierung solle mit der Reichsregierung über die Abänderungen der Artikel 61, 63 und 168 der Reichsverfassung, ins- besondere in der Richtung einer Verlängerung der in dem leßt- genannten Artikel gegebenen Fristbestimmung in Verhandlung treten; 2. die Weiterberatung des Geseßentwurses über die Be- stellung von Mitgliedern des Reichsrats durch die Provinzial- verwaltung solle so lange vertagt werden, bis die Eatscheidung über den Antrag zu 1 vorliegt.

Nach kurzer Begründung des Antrages durch den Ab- geordneten Bey er (Zentr.) bednerkt

Abg. Dr. Preuß (Dem.): Wir werden versuhen müssen, einen Aufschub zu bekommen. Wir müssen davor warnen, jeßt {on entsprehend dem Ausschußantrag die Verfassungsbestimmung über die Stimmenzahl Preußens im Neichsrate Ae Eine Zwei- drittelmehrheit wird sich wohl kaum finden, auch würde durch einen solchen Antrag die Gegnershaft gegen Preußen gestärkt werden; es roürden alle partikularistishen Siröomungen wieder aufleben. Des- halb bitte ih, nur eine Fristverlängerung zu beantragen, im übrigen aber darauf zu verzichten, einen Antrag auf Aenderung der Artikel 61, 63 und 168 der Neitbsverfcltung zu stellen, weil er mcht nur aussihtslos ist, sondern auch die Stimmung gegen Preußen nur verstärken würde.

Abg. Dr. von Kries (D. Nat. bittet, den Antrag Preuß ab=- zulehnen und die Kommissionsbeschlüsse anzunehmen.

Staatssekretär im Ministerium des Innern Dr, Freund bittet ebenfalls um Ablehnung des Antrags Preuß und Annahme des Aus \chußantrages, desgleichen Abg. Scho l1ch (Soz.).

Der Antrag Preuß wird abgelehnt und der Antrag des Verfassungsausschusses angenommen.

Die Vorlage wegen Verlegung des Amtsgerichts in Witt- lage nach Bad Essen wird in allen drei Lefungen erledigt.

__ Schluß 244 Uhr. Nächste Sißung Montag, 5. Juli, 11 Uhr. (Kleine Vorlagen.)

der Büroangestelllen am 2, Dezember 1919 abge-

1, Untersuungs\saJYen. :

2. Ausgebote, Verlust- u. Fundsachen, Zustelyygen u. dergk. 3. Verkäufe, Verpachtungen, Verdingungen X.

4. Verlosung 2c. von Wertpapieren.

5. Kommanditgesell |haften auf Aktien u. Aktiengesellschaften.

me er

1) Untersuchungs- aen.

[34786]

28. 6. 94 in Hennef

Der im Neichsanzeiger vom 21. März R g, ist ausoeho s 1916 unter Nr. 78433 gegen den Wehr- f mann Johann Langer Ak, geb. am 12, 5. 78, erlassene Steckbrief ist erledigt.

Gericht der chem. 16. Division.

[34787]

[34425] Fahuenfluchtserflärung. Fn der Üntersuhungs\ahe gegen den Sergeanten Paul Meißner, geboren am

Die am 22. Oktober 1918 vom Gericht | 21 qm der 1. stelly. 80. Inf.-Brig. Bonn gegen den ehem. Musk. Friedrich Reuther, geb. | wert 18 800 4.

(Sieg), erlaffene Fahnenfluchtserklärung und Beschlag

Juni 1920. Aktenverwaltungsstelle.

Die Fahnenfluchtserklärung und Be- laß [Nlagnatmeverlügung des Gerichts 34. Div. , v. 24. 12. 1909 gegen SchaŒÆ, Friedrich, Musk. 5/145, wird aufgehoben.

Naumburg a. S., 23. 6. 20.

Gericht Reichsw.-Brig. 16.

wiesenen Antrag der Unabhängigen Sozialdemokraten auf Ein-

N L LTIE C E)

e af iu ai tp) Dad nrg R Ap s MAEE F F v O js S s r L I T2 9 e 6. Erwerbs- und WinilhalttaenoftenGaften. ent L Cr n 7. Niederlassung 2c. ven Rechtsanwälten. É 8. Unfall- und Invaliditäts- 2c. Versicherung. Anzeigenpreis für den Naum einer 5 gespaltenen Einheitszeile 2 #4. Außer: dem wird auf den Anzeigenpreis ein Teuerungszuschlag von 80 v. H. erhoben.

9, Bankausweise.

10. Verschiedene Bekanntmachungen. 11. Privakänzeigen.

r

]] oß, Grundsteuermutterrolle und | Jm Gebäudesteuerrolle Nr. 5162, Nutzungs- 6 K. 47. 15/108. Berlin, den 29. März 1920.

me- Das Amtsgericht Berlin-Wedding.

[34427] Zwangsversteigerung. Im Wege der Zwangsvollstreckung sollen

Neue werk,

legen

10 Uhr, an der Gerichtsstelle, Brunnen- | Nr. 27 teigert werden die im Grundbuche von Berlin (Wedding) Band 53 Blatt 1261

und im Grundbuche von Berlin-NReinicken- dorf Baad 4 Blatt 131

15. Mai 1872 zu Berlin, wegen Fahnen. fluGt, wird auf Grund der §8 69 ff. des

2. März 1917, den Tagen der Eintragung

M.-Str.-G.-B. sowie der §§ 396, 360 der M.-Str.-G.-O. der Beschuldigte hier- dur für fahnenflüchtig erklärt. Königsberg, den 16. 6. 1920. Gericht der Reichswehrbrigade k Königsberg i. Pr.

sust-und

[34424] Befchchluf. Das im Inland des Wladislaus Staniszewski, Beut O. S, Krakauerstr. 19, wird auf Grund des § 353 der Neichsabgabeordnung vom 13, 12. 19 in Verbindung mit 4 des Gesetzes rap N Seuerhel N epra 26. 7, 1918 mi eschla egt, tins- "o. S, Kra- (B8 etragener

am 17. lay, Zimmer Nr. 30, 1

fauerstr. 19 und Parallelstr. 13 belegene | 191 Grundbesiß, das gesamte Betriebsvermögen P aen änfchließlih aller Bankguthaben. ü H eingetragene Beuthen, O. S., den 21. Juni 1920. tr Finanzamt Beuthen D. S.-Stadt. | a Kleinen.

gebäude mit

9) Aufgebote, Ver- e ndsachen, Sirane 80h, Gemarkung Berkin-Rei- Zustellungen u. dergl. /

efindlide Vermögen | [34428] Zwangsversteigerung. Sgeiws Ba | Im Wege der Zwan guollstreckung soll |IT. anuar 1921, Vormittags | dorf i i 10 Uhr, an der E Brunnens- | Berlin-Reinickendorf und Berlin, reppe, vers lei Watt Bas Bl V (dat 2 in (Weddin an a a

F igentümer am 31. Mai |2930/0,239, zusammen 2 a 38 qm groß, 915, dem Tage der Gintragung des Ver- immermeister Ernst | Nr. rundstück in Berlin, |6 K. 40. 16/83. aße 77, enthaltend Vorderwohn- us mit Seitenflügel links, Rükflügel links und 2 Höfen,

des Versteigerungsvermerks: Grundstücks-

I. Grundstü n (Wedding) Band 53 Blatt 1261, Gemarkung Berlin, Gärten,

nickendorf, Kartenblatt Parzellen 2897/239 und 2899/239, zusammen 35 a E am 4

Grundftück Berlin - Reinicken- | stelle Band 4 Blatt 131, Gemarkung |1 Treppe, rovinzstraße und Ackerstraße 80h, Karten- | Blatt 3558 latt 3 Parzelle 3910/117 und Karten- arzellen 2928/0,239 und | tragung

Grundsteuermutterrolle Art. Nx. 131 un ) 7115, Reinertrag 0,01 Tlr. | Wichertstra

ügel,

Brunnenplaß, den P a 1

Berlin N. 20, 11. Juni 1920,

Amtsgericht Berlin-Wedding. Abt. 6,

Quer-

Kartenblatt 25, Parzelle 1858/184, 11 a R P Wang per eiger, ege der am 4. Oktober 1920, Vormittags 11 Uhr, an der Gerichtsstelle, Berlin, riedrichstr. 13/15, drittes Stodk- immer Nr. 113/115, versteigert | [34429] Zwangsversteigeruug. werden das in Berlin-Lichtenberg, Seume-| Auf : straße 5/6, Ede Wühlischstraße 44, be- | (Augustine) ¿UeE Men geb. Kornbîum, im Grundbuche von Berlin-Lichten- | in F am 13. Dezember 1920, Vormittags | berg-Stralau (Berlin) ; (eingetragener Zimmer Nr. 30, 1 Treppe, ver- | 24. Dezember 1919, dem Tage der Ein- | hebung der Gemeinschaft am tragung des Versteigerungsvermerks: Dach- | tember 1920, Vormittags 10 Uhr, deckdermeister Gustav Kemnitz eingetragene Grundstück Eckwohnhaus mi (eingetragene | rebtem und linkem Seitenflügel nebst Eigentümerin am 6. Juni 1916 bezw. fo aum, NAArtuna Porhagen, Karten- | Blatt latt 1 Parzelle 1381 1 groß, Grundsteuermutterrolle Art. 3829, Sd pi Soldinerstraße m. b. H. in | Nußungswert 23 080 .4, Gebäudesteuer- | gemeinschaft lebenden Eheleute Bäcker: C arlottenburg) eingetragenen Grundstücke: | rolle Nr. 4795. 87. K. 134. 19. erli Berlin, den 14. Amtsgericht Berlin-

[34426] Zwangsverfteigerung.

| Im Wege der Pag o eung jolf Grundsteuermutterrolle Art. 32, 2. 92 qm qroß, Reinertrag 2,82 Llr., Oktober 1 or-

Grunbfteuermutterrolle t. 7055 ; | mittags 10 Uhr, an der Gerichts-

Brunnenplaß, versteigert werden das im Weg | Grundbuche vonBerlin (Wedding)Band 147 | Artikel 135. Es ergeht die Aufforderung,

am 20. Mai 1920, dem Tage des Versteigerungsvermerks : | Grundbu Maurermeister i Müller) eingetragene Grundstück in Berlin, 36, enthaltend Vorderwohn- | boten anzumelden und, wenn der Gläubige! ebäude mit rech

Quergebäude und Hof,

Karten- | falls ste bei der Festfte ra des gering zu Parzellen 2387/1, 8 a 64 qm | Gebots niht berücksihtigl und bei der groß, Grundsteuerrolle und Gebäudefteuer- | Verteilung des ôses den

—- =— —- ——

colle Nr. 1380, Nußungswert 15 600 #. Zwangsvollstreckung soll ! 6/7 K. 43. 20/6.

Berlin, den 18. Juni 1920.

Das Amtsgericht Berlin-Wedding.

ntrag der Witwe Auguste ichthorst, vertreten durch die Rechts- Band 1 latt | anwälte Justizrat Diegner und Bandow Eigentümer am | in Elbing, sollen zum Zwecke N melt . Þ:

u Sun an der Gerichtsstelle, Zimmer Nr. 114, versteigert werden die im Grundbuche von

ihthorst Band T Blatt 433 und Band V 453 (ein een Eigentümer am

/24, a 66 qm |10. E 1920, bem ge der Eintragung des Versteigerungsvermerk3: die in Güter:

i meister Heinrich Deutschendorf und Dae uni 1920. geb. Kornblum) ein S Grundstüte: itte. Abteilung 87. | 1. Fichthorst Nr. emarkung Yb horst, Kartenblatt 1 Parzellen 42 und 44,

27,80 a groß, Reinerirag 2,18 Taler,

te

820, t Nr. 155: Gemarkun Bude l blatt 1 Parzelle 379/30, 1 M 210 4, Gebäude;

Zimmer Nr. 30, | groß, Nu w fie R Grundsteuermutterrolle

euerrolle eingetragener Eigentümer | Rechte, soweit sie zur Zeit der Eintragun er Ein- | des Versteigerung8vermerks aus bein neni Sat Santeicd | spätestens im VeefleigeceraMiemine uo ugt arl Friedri e m eige e ho! der Reiben zur Abgabe von Ge

tem und linkem Seiten- | widerspricht, glaubhaft zu machen,