1920 / 141 p. 4 (Deutscher Reichsanzeiger, Tue, 29 Jun 1920 18:00:01 GMT) scan diff

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der Gehalts- und Angestelltenbedin der kaufmännischen Angestellten in [ und Industrie, soweit sie a durch andere Tarifverträge gebunden sind, ees 8 2 der Verordnung vom 23. Dezember 1918 (Reichs-Geseßbl. S. 1456) für den Stadtbezirk Flensburg für allgemein verbindlih zu erklären.

Einwendungen gegen diesen Antrag können bis zum 10. Juli 1920 erhoben werden und find unter Nummer VI. R. 81 an das Reichsarbeitsministerium, Berlin, Luisen- straße 33, zu richten.

Berlin, den 18. Juni 1920.

Der Reichsarbeitsminister. J. A.: Dr. Busse.

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Bekanutmachung.

Der Arbeitgeberverband im Einzelhaudel Côlns E. V. in Cöln, Hohe Str. 41, L, der Zentralverband der Angestellten, der Gesamtverband Deutscher An- gestellten ewerk| aften und der Gewerkschaftsbund der Angestellten haben beantragt, an Stelle des allgemein verbindlihen Tarifvertrags vom 31. Mai 1919 und der all- gemein verbindlichen Zusaßverträge vom 30. Oktober 1919 und 16. Februar 1920 den zwischen ihnen am 28. Mai 1920 abgeschlossenen Tarifv eas zur ege us der Gehalts- und Anstellungsbedingungen der kaufmännischen Angestellten im Einzelhandel, mit Ausnahme der Lebens- und Genußmittel- branche, gemäß §8 2 der Verordnung vom 23. Dezember 1918 (Reichs-Gesepbl. S. 1456) für das Gebiet der Stadtgemeinde Köln mit eingemeindeten Vororten für allgemein verbindlich zu erklären.

Einwendungen gegen diesen Antrag können bis zum 10. Juli 1920 erhoben wer und sind unter Nummer VI. R. 1738 an das Reichgarbeitsminisi , Berlin, Luisen- straße 33, zu richten. -

Berlin, den 18. Juni 1920.

Der Reichgarbeitsminister. J. A.: Dr. Busse.

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Bekanntmachung.

Der Deutshe Transportarbeiter-Verband, Siß Berlin 80. 16, Michaelkirchplay 11, M beantragt, den zwischen dem Deutschen Transportar eiter-Verband, Cr- waltungsstelle ba und dem Arbeitgeber- Verband E. V. Flensburg am 31, Mai 1920 abge- \hlossenen Tarifvertrag zur Regelung der Lohn- und Arbeitsbedingungen der fenarbeiter 8 2 der Ver- ordnung vom 283. Dezember 1918 (Reihs- eseßbl. S. 1456

für os Gebiet der Stadt Flensburg für allgemein verbindli zu erklären.

| Einwendungen gegen diesen Antrag können bis zum 10. Juli 1920 erhoben werden und find unter Nummer VI. R. 1803 an das Reichzarbeitsministerium, Berlin, Luifen- straße 33, zu richten.

Berlin, den 18. Juni 1920. Der Reichsgarbeitswinister. A Per

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Bekanntmachung,

Der Arbeitgeberverein für Lüdenscheïd und Um- gegend E. V. in Lüdenscheid, der Deutsche Metall- arbeiterverband, Verwaltungsstelle Lüdenscheid, der Gewerkverein der deutschen Mal Gin en Lage und Metallarbeiter Q. S Geschäftsstelle üdenscheid, und der Christlihe Metallarbeiterverband, PVerwaltungs8- stelle Lüdenscheid, haben E

1. den zwis ihnen am 14. Januar 1920 gol Tarifvertrag. zur egung der Lohn- und Arbeit3- bedingungen in der Meta nd rene

2. die am 14. Januar 1920 abges Lohnverein- barung in der Metallindustrie,

3. den am 21... Februar 1920 Won S enm Nachtrag zu der Lohnvereinbarung, betr. Teuerungszulage in der

Metallindustrie, löhne in de Lohnverein-

4, die am 8, April 1920 ne in der Metallindustrie,

barung, betr. Stundenlöò gemäß § 2 der Verordnung vom 23. Dezember 1918 (Reichs-

Gesepbl. S. 1456) für den Stadikreis Lüdenscheid, die Land- gemeinde Lüdenscheid und das Rahmedetal bis troggenrahmede für allgemein verbindlich zu erklären.

Einwendungen gegen diesen Anirag können bis zum 10. Juli 1920 erhoben werden und find unter Nummer

. R. 1776 an das Reichsarbeitsministerium, Berlin, Luisen-

straße 33, zu richten.

Berlin, den 18. Juni 1920.

Der Reichsarbeitsminister. J. À.: Wulff.

Bekanntmachung.

Der Gewerkschaftsbund der Auge lten, Landes: aus\chuß Bayern, in Nürnber eitegasse 45, der Gewerk\chaftsbund kaufmännischer Angestellten-

verbände, Ortsgruppe Nürnberg, die rbeits- Pian freier Ruge art on arp ande, Orts8- artell Nürnber as Nürnberg - Fürther

Arbeitgeber-Kartsll haben beantragt, den zwischen ihnen und dem Verband Bayexii ger Metall industrieller im Anschluß an die für das Gebiet der Städte Nürnberg-Fürth allgemein verbindlihen Tarifverträge vom:

24. Juni 1919 für die kaufmännischen und technischen An- Ln Sk Ee o z s io

. Oktober ü aufmännischen und te en

Angestellten in der “ie E 19 S

29. Juni 1919 nebst Vereinbarung vom 12. November 1919 für die kaufmännischen Angestellten in der Bronze- und Blattmetallindustrie und im Nee und Blattmetallhandel,

13, Buk 1919 für die Angestellten “in der Papier-, Pappen- und Schreibwaren-Großhandelsbranche und 283. Juli 1919 für die Angestellten in der Export-, Kurz: und Spiel- warenbranch

4 e am 7. Mai 1920 abgeschlossenen Angestellientarifvertrag

ur Regelung der Gehalts- und S NEUSLO gann r fmánn eister

ie kau ischen und technischen Angestellten und We der in §1 a Abkommens aufgesührten Wirtschaftszweige

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gemäß §8 2 der Verordnung vom 23. Dezember 1918 (Reich3- esed S. 1456) für das Gebiet der Städte Nürnberg und Fürth für allgemein verbindlich zu erklären. Einwendungen gegen diesen Antrag können bis zum 10. Juli 1920 erhoben werden und sind unter Nr. VI. R. 1537 m. j s Reichsarbeitsministerium, Berlin, Luisenstr. 33, zu richten. Berlin, den 19. Juni 1920. Der Reich3arbeitsminister. J, A: Dr. Sißbler.

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Bekanntmachung.

Der Bund angestellter Chemiker und Jngenieure, Ortsgruppe Groß Hamburg, hat beantragt, die zwischen ihm und dem Arbeitgeberverband der chemischen Jn- E Deutschlands, Sektion Ilb in Hamburg, ver- einbarten Teuerungszulagen (für April/Juai 1920) zu

dem Tarifvertrag vom 2. März 1920 zur Regelung der

Gehaltsbedingungen für Chemiker und Ingenieure mit abge- \{hlossener Hochschulbildung, ferner für solche Rome An- gestellte, die nah Leistung und Stellung akademisch Gebildeten aleih zu achten sind, gemäß § 2 der Verordnung vom 23, De- zember 1918 (Reichs-Geseßbl. S. 1456) für das Gebiet der Stadt Hamburg mit eingemeindeten Vororten für allgemein verbindlich zu erklären.

Einwendungen gegen dien Antrag können bis zum 10. Juli 1920 erhoben werden und find unter Nummer VI. R. 1654/6 an das Reichsarbeitsministeriuum, Berlin, Luisen- straße 33, zu richten.

Berlin, den 19. Juni 1920.

Der Reichsarbeitsminister. J. A.: Dr. Busse.

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Bekanntmachung.

Der Arbeitgeberverband des Handels für Görliß und Umgebung E. V. in Görliß, der Arbeitgeber- \hußverband für das deutsche Holzgewerbe Ver- Menge Görliß, die Bezirksgruppe Görlig- Seidenberg O. L. des Verbandes Schles. Textil- industrieller Breslau E. V., die Arbeitsgemeinshaft TEONS Angestelltenverbände, Ortskartell A L er Gesamtverband deutsher Angestélltengewerk- schaften, Ortsausshuß Görliy, der Gewerkschaft s- bund der Angestellten, Ortsverband Görliß, und der

Soziale Ausschuß der Angestelltenverbände zu Görliß haben beantragt, an Stelle des allgemein verbind-

lichen Tarifvertrags vom 17. Dezember 1919 und des allgemein verbindlichen Nachtrags vom 29. Januar 1920, soweit diese für Handel, Textilindustrie und Holzgewerbe gelten, den am 1. Juni 1920 abgeschlossenen Tarifvertrag nebst Nachtrag que Regelung der Gehalts- und Anstellungsbedingungen der aufmännischen und technischen Angestellten in Handel, Textil- industrie und Holzgewerbe gen 8 2 der Verordnung vom 93. Dezember 1918 (Reichs-Geseßbl. S. 1456) für das Gebiet des Stadikreises Görliy und der Vororte Moys, Biesniß (Groß und Kleinbiesni), Leschwiß und Nauschwalde für allgemein verbindlich zu erklären.

Einwendungen gegen diesen Antrag können bis zum 10. Juli 1920 erhoben werden und sind unter Nummer VI. R. 446 an das Reichsarbeitsministeriuum, Berlin, Luisen- straße 33, zu richten.

Berlin, den 19. Juni 1920.

Der Reichsarbeitsminister. J. A.: Dr. Busse.

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Bekanntmachung.

Der Gewerkschaftsbund der Angestellten, der Ge- samtverband deutscher Angestellten-Gewertschaften (Gewerkschaftsbund kaufmännischer Angestellten- verbände), Ortsaus\shuß Dessau, und die Arbeits- gemeinschaft freier Angestelltenverbände haben be- antragt, den zwischen ihnen, dem Bund angestellter Che- miker und Ingenieure, dem Anhaltischen Arbeit-

eber- Verband und dem Verband Anhaltischer Metall- industrieller am 7. Mai 1920 abgeschlo]senen Tarif- vertra g zur Numa der Gehalts- und Anstellungsbedingungen der faufmännis jen und technischen Angestellten einschließli der Meister in Industrie und Verkehr gemäß § 2 der WVer- ordnung vom 23. Dezember 1918 (Reichs-Gesebbl. S. 1456) für das Gebiet des Freistaats Anhalt und der Orte Staßfurt und Bebiz an Stelle des allgemein verbindlichen Tarifver- us ¡es vom 30. Juni 1919 für allgemein verbindlich zu erklären.

Einwendungen gegen diesen Antrag können bis zum 10. Juli 1920 erhoben werden und sind unter Nr. VI. R. 441 an uy Reichsarbeitsministerium, Berlin, Luisenstraße 32/34, zu richten.

Berlin, den 19. Juni 1920.

Der Reichsarbeitsminister. J. A.: Dr. Busse.

Bekanntmachun sg.

Die allgemeine Verbindlichkeit des auf Blatt 216 des Tarifregisters eingetragenen Tarifvertrages vom 28. Mai 1919 Regelung der Gehalls- und Anstellungs- bedin ines der kaufmännischen Angestellten des Bamberger Kleinhandels für den Stadtbezirk Bamberg und die Gemeinde Gaustadt ist gemäß Erlaß des M I N vom 21. Juni 1920 VI. R. 715/3, aufgehoben und der Tarif- vertrag im Tarifregister gelö)ht worden.

Berlin, den 22. Juni 1920.

Reichsarbeits8ministerium. Der Registerführer. Pfeiffer.

Bekanntmachung.

Die allgemeine Verbindlichkeit des am 9. Juli 1919 abgeschlossenen Tarifvertrags für die Fauf- mnen ngestellten in der Manufaktur-, Pußz-, Haushalt- und uhwarenbranche für den Stadtbezirk Lütgendortmund ist gemäß Erlaß des Reich3arbeitsministeriums vom 23. Juni 1920

mean

YVI. R. 551/2 aufgehoben -und der Tarifvertrag im Tarifregister gelöscht worden. Berlin, den 28. Juni 1920. ö Reichsarbeitsministerium. Der Registerführer. Pfeiffer.

Bekanntmachung.

Unter dem 11. Juni 1920 isst auf Blatt 1180 des Tarif- registers eingetragen worden: f

Der zwischen dem Allgemeinen Arbeitgeberverband für Göttingen und Umgegend E. V., dem Deutschen Landarbeiter- verband, Gau 9 Hannover, Siß Hildesheim, und dem Zentral- verband der Forst-, Land- und Weinbergsarbeiter Deuts lands, Sekretariat Hannover, am 8. März 1920 abgeschlossene Tarif- vertrag zur Regelung der Lohn- und Arbeitsbedingungen der Landarbeiter wird gemäß § 2 der Verordnung vom 28. De- zember 1918 (Reichs-Geseßbl. S. 1456) für das Gebiet des Kreises Osterode a. Harz für allgemein verbindlich erklärt. Die allgemeine Verbindlichkeit beginnt mit dem 1. Mai 1920.

Der Neich3arbeitsminister. ; J, A.: Dr. Sigler.

Das Tarifregister und die Registerakten können im Reidhsarbeits- ministerium, Berlin NW. 6, Luisenstraße 33/34, Zimmer 161, während der regelmäßigen Dienststunden eingesehen werden.

Arbeitgeber und Arbeitnehmer, für die der Tarifvertrag infolge der: Erklärung des Reichsarbeitsministeriums verbindlih ist, können von den Vertragsparteien einen Abdruck des Tarifvertrags gegen Erstattung der Kosten verlangen.

Berlin, den 11. Juni 1920.

Der Registerführer: Pfeiffer.

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Bekanntmachung.

Unter dem 11. Juni 1920 is auf Blatt 1181 lfd. Nr. 3 des Tarifregisters eingetragen worden:

Der zwishen der Vereinigung Breslauer Arbeitgeber- Verbände in Breslau und dem Deutschen Transportarbeiter- verband, Verwaltungsstelle Breslau, am 28. März 1920 ab- aeg ofene Nachtrag zu dem ab 1. Oktober 1919 geltenden allgemein verbindlichen Tarifvertrag zur Regelung der Lohn- und Arbeitsbedingungen für die Handelshilfsarbeiter wird gemäß 8 2 der Verordnung vom 23. Dezember 1918 (Reichs- Gesebbl. S. 1456) für das Gebiet des Stadtkreises Breslau für allgemein verbindlich erklärt. Die allgemeine Verbindlich- keit beginnt mit dem 1. Februar 1920.

Der Reichgarbeitsminister. J. A.: Dr. Sigzler.

Das Tarifregister und die Registerakten können im Reichsarbeits- ministerium, Berlin NW. 6, Luisenstr. 33/34, Zimmer 161, während der regelmäßigen Dienststunden eingesehen werden. ;

Arbeitgeber und Arbeitnehmer, für die der Tarifvertrag infolge der Erklärung des Reicharbeitsministeriums verbindlich ist, können von den Vertragsparteien einen Abdruck des Tarifvertrags gegen Erstattung der Kosten verlangen. i

Berlin, den 11. Juni 1920.

Der Registerführer. Pfeiffer.

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Bekanntmachung.

Unter dem 11. Juni 1920 ist auf Blatt 1184 des Tauif- registers eingetragen worden:

Der zwischen dem Arbeitgeberverband der Kaliindustrie in Berlin, dem Verband der Bergarbeiter Deutschlands, dem Verband der Fabrikarbeiter Deutschlands, dem ewerkverein cchristliher Bergarbeiter Deutschlands, dem Gewerkyerein der Fabrik- und Handarbeiter H. D., dem Verband der Heizer und Maschinisten und dem Deutschen Metallarbeiterverband am 9. März 1920 abgelGtosne Tarifvertrag zur gi wod der Lohn- und Arbeitsbedingungen der Arbeiter in der Kali- industrie einschließlich der O und Sonderfabriken, die den Vorschriften zur Durchführung über die Regelung der Kali- wirtschaft vom 18. Juli 1919 unterliegen, wird für diesen Be- rufskreis mit Ausnahme von § 15 Abs. 2 und 3 gemäß 8 2 der Verordnung vom 2. Dezember 1918 (Rei s-Geseßbl. S. 1456) für das Gebiet des Deutschen Reichs für allgemein verbindlich erklärt. Die allgemeine Verbindlichkeit beginnt mit dem 1. Mai 1920. ; Der Reichsarbeitsminister,

: Geib.

Das Tarifregister und die Meg lerattes können im Reidhsarbeits= ministerium, Berlin NW. 6, Luisenstraße 33/34, Zimmer 161, während der regelmäßigen Dienststunden eingesehen werden.

Arbeitgeber und Arbeitnehmer, für die der Zeri veres infolge der Erklärunc des Neichsarbeitsministeriuums verbindlich ist, können von den Ve:tragsparteien einen Abdruck des Tarifvertrags gegen Erstattung der Kosten verlangen.

Berlin, den 11. Juni 1920.

Der Registerführer: Pfeiffer.

Bekanntmachuug,

Unter dem 11. Juni 1920 ist auf Blatt 1179 des Tarif- registers eingetragen worden:

Der zwischen der Vereinigung Chemniger Dampfkessel- reinigungs3anstalten, Siß Chemniß, und dem Zentralverband

der Ma Mia, und Heizer sowie Berufsgenossen Deutsch.

lands, Geschäftsstelle Chemniy, am 10. Februar 1220 abge- schlossene Tarifvertrag zur Regelung der Lohn- und Arbeitsbedingungen der Maschinisten und Heizer in Dampf- Fe UURGI N e wird für den genannten Berufskreis gemäß §8 2 der Verordnung vom 23. Dezember 1918 (Reichs- esegbl. S. 1456) für das Gebiet des Stadtbezirks Chemniß und der Amtshauptmannschaften Chemniy, Flöha, Glauchau und Stollberg für allgemein verbindlich erklärt. Die allgemeine Verbindlichkeit beginnt mit dem 15. Mai 1920.

Der Reichsarbeitsminister. J. A. : Dr. Sißler.

Das Tarifcegister und die Registerakten können im Nei 3s arbeitórministerium, Berlin NW. 6, E 33/34, Zimmer 161, während der régelnk bigen Dienststunden einge ehen werden.

Arbeitgeber und Arbeitnehmer, für die der Tarifvertrag infolge der Érkflärung- des Reichsarbeitsministeriums verbindlich ist, können von den Vertragsparteien einen Abdruck des Tarifyertrags gegen Erstattung der Kosten verlangen. «

Berlin, den 11. Juni 1920. /

Der Registerführer. Pfeiffer.

P abgeschlossene Tarifvertra

E arbeitsministerium, Berlin ; / | während der regelmäggen Dienststunden eingesehen werden.

Bekanntmachung.

Unter dem 11. Juni 1920 ist auf Blatt 628 lfd. Nr. 2 des Tarifregisters eingetragen worden:

Der zwischen dem Gehilfenverband des Friseur- und Haargewerbes in Zwickau, dem Allgemeinen Deutschen Ge- werkfschaftsbund, Ortsausschu Zwickau und Umgegend, und der Zriseur-Zwangsinnung Zwickau/Sa. am 25. März 1920 ab- (eshlossene Tarifvertrag zur Regelung der Lohn- und Arbeitsbedingungen im Friseur- und Haargewerbe wird gemäß § 2 der Verordnung vom 23. Dezember 1918 (Reichs- Geseßbl. S. 1456) für den Bereich der Friseur-Zwangs-Jnnung Zwickau für allgemein verbindlich erklärt, Die allgemeine Verbindlichkeit beginnt mit dem 2. April 1920. Wit dem gleichen Zeitpunkt tritt die allgemeine Verbindlichkeit des Tarifvertrags vom 15. November 1919 außer Kraft.

Der Reichsarbeitsminister. J. A.: Dr. S igzler.

_ Das Tarifregister und die Registerakten können im Reichsarbeits- ministerium, Berlin NW. 6, Luisenstraße 33/34, Zimmer 161, während der regelmäßigen Dienststunden eingesehen werden.

Arbeitgeber und Arbeitnehmer, für die der Tarifvertrag infolge der Erklärung des Reichsarbeitsministeriums verbindlich ist, können von den Vertragsparteien einen Abdruck des Tarifvertrags gegen Er« stattung der Kosten verlangen.

Berlin, den 11. Juni 1920,

Der Registerführer. Pfeiffer.

eeer-omenav a Bekanntmachung.

Unter dem 11. Juni 1920 is auf Blatt 431 "fd. Nr. 2 und Bl. 1182 des Tarifregisiers eingetragen worden: i

Der zwischen dem Ärbeitgeberverband E. V. in Trier, dem Bund für Handel und Gewerbe Trier, der Vereinigung der Buchhändler Trier, dem Verein der Textilwarengeschäfte E. V. in Trier, dem Verein der Schuhwarenhändler von Trier und Umgegend, der Arbeitsgemeinschaft freier Angestelltenver- bände, Ortskartell Trier, dem Angestelltenverband des Buch- handels, des Buch- und Zeitungsgewerbes, dem Bund der tech- nischen Angestellten und Beamten, Ortsgruppe Trier, dem Deutschen Werkmeisterverband, Bezirksverein Trier, dem Zentral- verband der Angestellten Trier, den Angestellten des kath. faufmännishen Vereins Harmonia Trier, dem Deutschnatio- nalen Handlungsgehilfenverband, Ortsgruppe Trier, dem Ver- hand deutscher Handlungsgehilfen Trier, dem Verband der kath. kaufm. Gehilfinnen und Beamtinnen Trier am 24. März 1920 zur Regelung der Gehalts- und Anstellungsbedingungen der kaufmännischen und tehnishen An- gestellten wird für die ah Wrg T und technischen Ange- stellten in Handel und Industrie, aus\cließlich der Angestellten im Bankgewerbe, der Angestellten bei Behörden und der An- waltsangestellten gena 8 9 der Verordnung vom 23. De- zember 1918 (Reichs-Geseßbl. S. 1456) für den Stadtbezirk Trier für allgemein verbindlich erklärt. Die allgemeine Ver- bindlichkeit beginnt mit dem 1. Januar 1920, Mit dem gleichen Zeitpunkt tritt die allgemeine Verbindlichkeit des Tarifvertrags vom 27. Juni 1919 außer Kraft. Sie erstreckt sih nicht auf Arbeitsverträge, für die besondere Fachtarifverträge in Geltung sind. Die Ausdehnung der allgemeinen Verbindlichkeit auf dic Bürgermeistereien der Vororte Triers und Conz, Pfalzel und Ruwer bleibt vorbehalten.

Der Reichgarbeitsminister. J, A.: Dr. Sißzler.

Das Tarifregister und die Registerakten können im Reichs- in NW. 6, Luisenstraße 33/34, Zimmer 161,

Arbeitgeber und Arbeitnehmer, für die der Tarisvertrag infolge der Erklärung des Reichsarbeitsministeriums - verbindlich ift, Fönnen von den Vertragsparteien einen Abdruck des Tarifvertrags gegen Er- stattung der Kosten verlangen.

Berlin, den 11. Juni 1920.

Der Negisterführer. Pfeiffer.

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Bekanntmachung.

Unter dem 12. Juni 1920 ist auf Blatt 1186 des Tarifregisters eingetragen worden :

Der zwischen einer Kommission von Hausangestellte be- schäftigenden Mitgliedern des Hausfrauenvereins Altenburg, S.-A., dem Bund erwerbstätiger Frauen uud Mädchen, Gruppe der Hausangestellten, in Altenburg, S.-A., dem Zentral- verband der P Deutschlands, Ortsgruppe Alten- burg, und dem Reichsverband weiblicher Hausangestellten Deutschlands, Ortsgruppe Altenburg, am 31. Dezember 1919 abgeschlossene Tarifvertrag zur Regelung der Lohn- und Arbeitsbedingungen für die Hausangestellten wird gemäß § 2 der Verordnung vom 23. Dezember 1918 (Rei 8geseßbl. S. 1456) für das Gebiet der Stadt Altenburg, -À., für allgemein verbindlich erklärt. Die allgemeine Verbindlichkeit be- ginnt mit dem L April 1920.

Der RNeichsarbeitsminister. J, A.: Dr. Siyler.

__ Das Tarifregister und die Registerakten können im Reichsarbeits- ministerium, Berlin NW. 6, Ea 33/34, Zimmer 161, während der regelmäßigen Dienststunden eingesehen werden.

rbeitgeber und Arbeitnehmer, für die der Larifvertrag infolge der Erklärung des NReich8arbeitsministeriums verbindlich ist, können von den Vertragsparteien einen Abdruck des Tarifvertrags gegen Er- stattung der Koster: verlangen. \

Berlin, den 12. Juni 1920. - Der Negisterführer. Pfeiffer.

Nichtamtliches.

(Fortseßung aus dem Hauptblatt.)

Deutscher Reichstag. 3. Sizung vom 28. Juni, Vormittags 11 Uhr.

(Bericht des Nachrichtenbüros des Vereins deutscher Zeitungsverleger.)") Auf der Tagesordnung steht zunächst die Entgegennahme einer Erklärung der Reichh3regieruna.

Reiskanzler Fehrenbach: Meine sehr verehrten Damen und Herren! Die Wahlen zum ersten Reichstag des neuen M 2 «

*) Mit Ausnahme der Reden der Herren Minister, die im Wortlaute wiedergegeben werden.

deutshen Volks\taates liegen hinter uns. Ihr Ergebnis spiegelt

die Krisis wider, in der sich unser innerpolitisches Leben

befindet. Ueber ihre Ursachen mich zu äußern, ift niht meine

Aufgabe. Für Reichstag und Reicsregierung handelt es sich vielmehr ! jeßt darum, troy dieser Krisis das Reich#\chiff weiter zu steuern, es über Wasser zu halten, es niht Swiffbruh leiden zu lassen. Der ernsten Verantwortung, die sie der Volksgesamtheit gegenüber auf si genommen hat, ist sih die neue Regierung vollauf bewußt. Der Schwere der sie erwartenden Aufgaben entsprechen die außerordent- lien Sdierigkeiten, die bei ihcer Bildung überwunden werden mußten, Scwierigkeiten, die mit der Krisis im deutschen Parieileben unzertrennlich verknüpft und daher unvermeidlih waren.

Zuversicht, daß dieses hohe Haus von dem gleichen Verantwortungs-

aefühl beseelt ift, ein durch gegenseitiges Vertrauen getragenes, ersyrieß- j

liches Arbeiten ermöglichen und nah Kräften fördern wird. Bevor ih die neue Negierungsliste zur Kenntnis des hohen Hauses bringe, fühle ih mi verpflichtet, der zurückgetretenen Regierung, namentlich ihren jeßt aus derselben scheidenden Mitgliedern und vorab meinem Herrn Amtêvorgänger, den herzlihsten Dank des Vater- landes auszusprechen. (Bravo! bei den Sozialdemokraten.) Es hat ihrer Arbeit nicht an der Kritik gefehlt, die keiner Negierung erspart bleibt. Aber soviel ist gewiß: In schwerer Stunde haben fie verantwortungêvolle Aemter "übernommen. Mit der ganzen Gepwissen- haftigkeit pflichteifriger Männer haben sie die ungeheuer schwierigen Aufgaben zu lösen gesuht. (Beifall.)

Die neue Negierung seßt sih wie folgt zusammen: Reichskanzler Fehrenbach, Reichsminister der Justiz und Stellvertreter des Reicbskanzlers Dr. Heinze, Reichsminister des Auswärtigen Dr. Simons, Reichsminister des Innern K o ch, Reichsminister der Finanzen Dr. Wirt h, Reihswehrminister Dr. Ge ßl er, Reichs- wirtschaftsminister Dr. S cho l z, Reichsarbeitsminister Dr. Braun s, Reichsschaßminister v. Raumer, Neihspostminister Giesberts, Reichsverkehrsminister Groener, Reichkminister für Ernährung und Landwirtschaft Dr. Hermes.

Das Programm der neuen Regierung, das ih nunmehr Jhnen zu unterbreiten die Ehre habe, ist, entsprechend den Artikeln 52 bis 58 unserer Verfassung, das Ergebnis einer \orgältigen Beratung des ganzen Kabinetts. Hocherfreulicherweise is dabei eine lülenlose Uebereinstimmung sämtlicher Kabinettsmitglieder zu Tage getreten. Bei der Wichtigkeit der Sache halte ih gegenüber dem größeren Ein- druck der freien Rede doch die getreue Wiedexgabe des Wortlautes für dringlicher.

Lahlreich sind die Aufgaben, die troß aller parteipolitischen Zer-

daß jeder gute Deutsche jeßt nur als Losung8wort kennt: das, was der Krieg zerstört hat, in ruhiger und friedlicher Arbeit wieder aufzubauen. (Bravo! bei den Deutschen Demokraten und im Zentrum.)

In dieser Aufgabe fühlen wir uns als Arbeitsgenossen aller Völker, tie durh den Krieg gelitten haben, und wir wissen, daß von

' uns als von den im Krieg Untevlegenen besonders harte Arbeit zu

leisten sein wird. (Sehr richtig!) Wenn wir sie aber leisten sollen, so darf man von uns nit das Unmöaliche fordern (sehr richtig!), nicht durch unverständige Auslegung des Friedensvertrags die Arbeitsfähig-

' Feit Deutschlands zerstören. (Sehr rihtig!)) Wir müssew wirt\:haft-

lich und politisch wieder leistunasfähig gemacht werten. - Wie die

Menn dic | Verwüstungen der Schlachten, so sind die indirekten Wirkungen des Regierung troßdem ents&losscn an ihr Werk geht, so tut sie es in der | Krieges, die völkerrehtlihen Verwüstungen, noch nicht beseitigt. (Sehr

wahr! bei den Deutschen Demokraten.) Europa und Vorderasten sind auch politis noch in völliger Verwirrung. Diese Verwirvung wirkt auf unsere wirtschaftlichen und politischen Zustände vielfa zurü. Die unruhigen Zustände im Osten, die Unsicherheit der allgemeinen Lage verzögern und hemrren auch unseren, mit dem Gesamtschicfsal Europas aufs engste verletieten Wiederaufbau.

Au in den ebemals feindlichen Ländern sind neuerdings Stimmen laut geworden, die ein Verständnis dafür beweisen, daß wir um Schäden wieder autmachen zu können, zunächst selbst zu einer geregelten, gegen Unruhe und Unordnung geshüßien Produttion ge- sangen müssen. (Sehr richtig! im Zentrum und bei den. D. D.) Diese Stimmen haben bei uns vielleicht gu weitgehende Hoffnungen geweckt,

| aber sie geben uns doch Grund zu der Zuversicht, daß jene Gedanken

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fsüftung und troß ers{werter Majoritätsbildung gelöst werden können ?

und müssen, um die Grundlage für den wirtschaftlichen und sozialen Wiedevaufbau unseres Volkes zu schaffen. Der Weg, den wir betreten müssen, wird uns zu. einem nicht geringen Teil durch die gesamten Ver- hältnisse, in denen zu leben wir genötigt, find, geradezu vorgeschrieben. Nicht wie ein glückliches Volk in gesunder und gesicherter Wirtschafts- lage können wir die Fragen unseres Lebens stellen, können wir an den Aufbau des Reichs, des Wohnhauses unseres Volkes, treten. Wer versuchen wollte, sich diesen Tatsachen zu verschließen, der würde sich bald hart an ihnen stoßen. Die Erkenntnis der so gegebenen Spannung zwis{hen Wollen und Können mußte sich der alten“ Regierung auf- drängen, wie sie der neuen gewisse Grenzen vorschreiben wird, Aus dieser unumstößlihen Tatsache ergibt sih ohne weiteres ein gewisses Maß von Kontinuität in der Führung der Regierungsgeschäfte.

Die Konferenz in Spaa steht unmittelbar bevor, Sie gibt mir D, E ein Wort zu sagen über unsere auswärtige

olitif.

Alle unsere Beziehungen zum Ausland stehen unter dem Zeichen des Friedensvertrags von Versailles, der gerade heute vor cinem Jahre

tvon uns unterzeichnet wurde und der über unserem Vaterlande liegt wie eine dunkle Wetterwolke. (Sehr wahr! in der Mitte.) Die Lasten, die er dem deutschen Volke auferlegt, find unerhört groß und in ihrer vollen Schwere kaum erkännt. Nachdem aber Deutschland den Vertrag an- genommen hat, kann es für die Reichsregierung, solange sich die bisher feindlichen Staaten nicht zu Aenderungen verstehen, keine andere Richt- linie in der inneren wie in der äußeren Politik geben, als das Streben, die übernommenen Verpflichtungen gu erfüllen, soweit das überhaupt möglich ist.

' Besonders muß Deutschland uh der Verpflichtung zu einer Herab- seßung der Heeresstärke auf das für die Erhaltung der Ordnung in Deutschland und für die Grenzpolizei notwendige Maß, zu den sonstigen Abrüstungsmaßregeln und zur Wiedergutmachung ehrlih und ohne Hintergedanken nahkommen. In dieser Hinsicht hat die parteipolitische Zusammenseßung der Reichsregierung auf ihre Stellungnahme keinen Einfluß. Ich betone nachdrücklich, daß auch die bisherige Negierung in der Durchführung der Friedensbedingungen mehr geleistet hat, als bei den ungeheuren Schwierigkeiten der inneren und äußeren Lage Deutschlands envartet werden konnte. (Sohr richtig! bei den Deutschen Demokraten.) H

' Wenn Verblendete und Unversöhnliche diesseits und jenseits der Grenzen die deutschen Leistungen zur Erfüllung der FriedenWedingungen systematish herabseßen, so wird es die Aufgabe der neuen Regierung sein, urkundlih barzulegen, was wir bereits geleistet, abgetreten und (her- gegeben haben. (Sehr wahr!) Ich will die traurige Aufzählung hier unterlassen es ist viel mehr, als je ein anderes Volk den \siegenden Gegnern geleistet hat (sehr rihtig!), obwohl unsere Volkskraft beim Ende des Krieges aufs \chmerste getroffen war.

Wenn trohdem nicht alle Bestimmungen des Vertvags nah dem Wortlaut durchgeführt worden sind, so liegt das niht am bösen Willen Deutschlands, sondern an Verhältnissen, die stärker sind, als sein guter Wille. (Sehr richtig!) Zu diesen Umständen gehört in erster Linie das tiefe Mißtrauen, das unter unseren Gegnern immer noch gegen De ch- land herrscht. (Sehr wahr!) Wer dieses Mißtrauen shürt, der versündigt ih an den Lebensinteressen ganz Europas (lebhafte Zustimmung), denn nur auf gegenseitigem Vertrauen kann die durh den Krieg zusammen- gebrohene Wirtschaft der Welt wieder aufgebaut wecen. (Sehr wahr! bei den Deutschen Demokraten und im Zentrum.)

Wir werden es als unsere vornehmste Aufgabe betrachten, der

verhängnisvollen Wetselwirkung, die zwischen tem Mißtrauen der

Gegner und dem Mißlingen der Erfüllung der Friedensbedingungen besteht, eine Ende zu machen, indem wir alle unsere früheren Gegner davon überzeugen, daß im deutshen Volke machtpolitishe Träume oder Revanhegedanken um so weniger Boden finden, je ernsihiger man

ibm entgegentritt (sehr rihtig! bei den Deutschen Demokraten), und

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auch auf der Konferenz in Sipax Widerhall finden werden, und daß es dort in gemeinsamer Arbeit gelingen wird, gangbare Wege zu dem Ziele der Wiedergutmachung zu finden, An dem chr"ichen Willen der Deutschen Regierung wird es dabei ebensowenig fehlen wie an der Bereitwilligkeit des deutschen Volkes, alle seine Arbeitskraft für die Verwirklichung eines wahren Firiedens zwischen den Völkern einzu- setzen. (Bravo! im Zentrum und bei den D. D.)

Sie werden. es begreiflich finden, daß id heute im einzelnen auf die:Mittel nicht eingehe, die nah Ausfassung der Deutschen Regierung diesen Zwecken dienen könnten. (Zuruf bei den U. S.: Darauf käme es gerade an!) Wir sehen gerade darin einen Fortschritt, daß die schwie- rigen und mannigfaltigen Probleme des gemeinsamen Wiederaufbaues zwischen den Beteiligten nun mündlich besprochen werden sollen, (sehr richtig! im Zentrum. Zuruf bei den U. S.) und Pönnen dieser Bespredung nicht vorgreifen. (Sehr richtig! im Zentrum und bei den D. D. Zuruf bei den U. S.: Aus welchem Grunde? Darauf ‘fommt es an!)

Den Zielen unserer auswärtigen Politik, Friede und Wiederauf- riGlung von Handel und Verkehr mit allen Kulturvöbkern, passen wir wir auch unsere innere Politik an,

Unsere vordringlichste Sovge ist der Wiederaufbau des zusammen- gebrochenen Vaterlandes; diesen auf dem Boden der bestehenden repu- blikanishen Staatsform tatlräftig anzustreben, if der einheitlibe und feste Wille der Regierung. (Bravo! im Zentrum, bei den D. D. und der D. V.)

Alle Parteien fordern wir auf, in einer Zeit, in der es um Leben und Sterben des Volkes geht, in der auäwärtige, wirtschaftliche und finanzielle Fragen unsere gesamten Kräfte in Anspruch nehmen müsser, verfassungsrechtliche Kämpfe zurütreten zu lassen.

Wir stehen auf dem Boden der politischen Gleichberechtigung aller Deutschen und lehnen daher jeden Versu der Aufrichtung einer

Klassenherrschaft (Zuruf bei den U. S.: Die besteht!) oder die Be- willigung von Vorrechten an eine Klasse ab. (Sehr gut! und Bravo! im Zentrum, bei den D. D. und bei der D. V.) Unser Ziel ist eine Politik der Versöhnung und des Ausgleichs auf politischem, fogialem und fulturellem Gebiete. (Zuruf bei den U. &.: Freispruh der Stu- dentenmörder!) Deshalb bekämpfen wir jeden Klassen- und Nassenhaß, jede soziale und religióse Vergewaltigung. Der entscheidende Gesichts- punkt bei Besebung der nichi reinpolitishen Aemter wird für uns die persönliche Tüchtigkeit, nicht die Parteizugehörigkeit sein. (Lebhaftes Bravo -im Zentrum, bei den D. D. und der D. V.) Von den Beamten erwarten wir, daß sie, auf dem Boden der Verfassung stehend, gewillt sind, in threr amtlichen Tätigkeit die Regierung in langbewährier, uneigennütiger Mitarbeit zu unterstüßen.

Denn was uns jet vor allem nottut, ist Ruhe und Ordnung in unserem Staatsleben. (Lebhafte. Zustimmung. Zurufe von den U. S.)

Ohne Abtung vor den Gesehen und der Autorität der Regierung, die nux vom Vertrauen dcr freigewählten Vertreter des gesamten Vol!les getragen werden kon, ohne diese Achtung, meine Damen und Herren, kann fein Staat und kein Volk gedeihen. (Sehr ritig!)

Die Regierung appelliert deshalb an das gesamte deutsche Volk, welche Parteirihtung der einzelne auch einshlagen mag: führen wir den \hrecklihen Krieg nicht fort im Innern, nachdem er an den Grenzen des Reichs ausgetobt hat! (Zustimmung. Zurufe von den Unabhängigen Sozialdemokraten.)

Wer könnte angesichts der furhtbaren Nöte unseres" Volkes cinen Bürgerkrieg verantworten?! (Zuruf von ven Unabhängigen Sozial-

Verfassung und Gesetz, die zu cinem solchen Bürgerkrieg mit Nolwendig- Feit führen müßten?! Den Kampf der politischen Meinungen mit Waffen des Geistes wird die Regierung niht hemmen. Dem Appell an die | Gewalt muß und wird sie unparteiish nah allen Seiten tatkräftig entgegentreten und jeden Versuch einer gewaltsamen Umwälzung, woher er auch kommt, niederkänipfen. (Bravo! bei den Deutschen Demo- Fraten, im Zentrum und der Deutschen Volkspartei.) /

Auf den Grundmauern der Verfassung von Weimar foll der Ausbau des inneren Staatswesens weitergeführt werden. Kein Zweig der an Zahl und Bedeutung stets wachsenden Staatsaufgaben darf ver- kümmern. Die Neuregelung des gesamten Bildungswesens und der Beziehungen zwischen Staat und Kirche, die Ausgestaltung des Rechis der Beamten, die Einseßung höchster Gerichte als Hüter der Ver- fassung und der Grundrechte der Deutschen wird die Negierung und den Reichstag in näthster Zeit in reichem Maße beschäftigen. (Abg. j Henke: Und dk Militärjustig?) Warten Sie nur agb! L (Abg. Henke: Wir können aber nicht mehr warten!

Lachen und Zurufe vom Zentrum und rechts. Abg. Henke: Wir wollen aber nicht mehr warten!) Unsere Jugend, vielfach j veuvahrlost durch den [langandauernden Krieg und seine Folgen, | gilt es zu einem gesitteten Fricdensleben zurüdkzuführen und es aus- j zufüllen mit Freude an geistiger Betätigung und an körperlicher Leistungsfähigkeit. (Lebhafte Zustimmung. Zurufe von den U. Soz.)

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demokraten: Die Kapp-Lüttwite!), wer irgendwelche Gewaltakte gegen

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