1920 / 143 p. 2 (Deutscher Reichsanzeiger, Thu, 01 Jul 1920 18:00:01 GMT) scan diff

anntmachung.

„eberverband der Obersclesishen Hüttenindustrie in Kattowiz O. S,., at beantragt, den zwischen ihm, der Pol- }zvereinigung, den Freien Gewerk- Lerband der deutschen Gewerfvereine Zhristlihen Gewerkschaften am 31. Ja- \hlossenen Tarif vertrag zur Negelung der ilsbedingungen in den obershlesischen Blei- und gemäß § 2 der Verordnung vom 23. Dezember „(Beseßbl. S. 1456) für das Gebiet der Kreise adt, Beuthen Land, Gleiwiß Stadt, Tost-Gleiwiß, , Kattowiß Stadt und Land, Königshütte, Rybnik,

Tarnowiß für allgemein verbindlich zu erklären. endungeit gegen diesen Antrag können bis zum 920 erhoben werden ‘und sind unter Nr. VI. R. 1800 NReichsarbeitsministerium in Berlin NW. 6, Luisen-

3/34, zu richten. erlin, den 21. Juni 1920. Der Reichsarbeitsminister. «s A! Wulff.

Bekanntmachung.

Der Arbeitgeberverband der Obershlesischen Bergwerkls- und Hüttenindustrie in Kattowiß O.S,, Mühlstr. 22, hat beantragt, den zwischen ihm, der Polnischen Berufsvereinigung, den Freien Gewerkschaften, dem Verband der deutschen Gewerkvereine H.-D. und den Christlichen Gewerkschaften am 15. Februar 1920 ab- geschlossenen Tarifvertrag zur Regelung der Lohn- und Arbeitsbedingungen in den oberschlesischen Zinlhütten gemäß § 2 der Verordnung vom 283. Dezember 1918 (Reichs-Gesegzbl. S. 1456) für das Gebiet der Kreise Beuthen Stadt, Beuthen Land, Gleiwiß Stadt, Dost-Gleiwiß, Hindenburg, Kattowiß Stadt und Land, Königshütte, Rybnik, Pleß und Tarnowiß für allgemein verbindlich zu erklären. A

Einwendungen gegen diesen Antrag können bis zum 10. Juli 1920 erhoben werden und sind unter Nummer VI. R. 1799 an das Reichsarbeitsministerium, Berlin NW. 6, Luisenstraße 33/34, zu richten.

Berlin, den 21. Juni 1920.

Der Reich8arbeitsminister. J. A: WUlff.

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Der Deutsche Transportarbeiterverband, Bezirk Groß Berlin in Berlin SO. 16, Engelufer 14/15, hat beantragt, den zwischen ihm und dem Arbeitgeberverband im Einzel- handel Groß Berlin am 21. April 1920 abgeschlossenen Nachtrag (Lohntarif) zu dem allgemein verbindlichen Tarifvertrag vom 12. März 1919 zur Regelung der Lohn- und Arbeitsbedingungen der Handelshilfsarbeiter und -arbeite- rinnen in Betrieben des Einzelhandels, die mindestens 20 kauf- männishe und gewerbliche Angestellte beschäftigen, an Stille des allgemein verbindlihen Nachtrags (Schieds\spruhs) vom 6, Oktober 1919 gemäß 8 2 der Verordnung vom 23. De- zember 1918 (Neichs-Geses bl. S. 1456) für das Gebiet des Zweckverbandes Groß Berlin für allgemein verbindlich zu erklären.

Einwendungen gegen diesen Antrag können bis zum 10. Juli 1920 erhoben werden und sind unter Nr. VI. R. 39 an das Neichsarbeitsministerium, Berlin NW. 6, Luisenstr. 83/34, zu richten.

Berlin, den 22. Juni 1920.

Der Reichsarbeitsminister. J. A.: Dr. S igzler.

————:

Bekanntmachung.

Der Arbeitgeberverband für den Bezirk der Nordwestlihen Gruppe des Vereins Deutscher Eisen- und Stahlindustrieller in Düsseldorf, die Nordwestlihe Gruppe des Vereins Deutscher Eisen- und Stahlindustrieller, der Deutsche Metall- arbeiterverband, Bezirk VII, der Christli he Metall- arbeiterverband, Bezirk I, T1, I1TX, und der Gewerk- verein deutscher Metallarbeiter, H. D. Provinz- zentrale, haben beantragt, den zwischen ihnen am 22. April 1920 abgeschlossenen Tarifvertrag nebst Anhang zur Regelung der Lohn- und Arbeitsbedingungen der Arbeiter in ver rheinish-westfälischen Eisen- und Slahlindustrie gemäß 8 2 der Verordnung vom 23. Dezember 1918 (Reichs -Geseßbl. S. 1456) für das Gebiet zwischen Düsseldorf einschließlich einer- seits und Hamm einschließlih andererseits, ferner in den be- seßten Gebieten der Bezirke von Benrath, Reisholz, Hilden, von Oberkaßel, Neuß und von M.-Gladbach verbindlich zu. erklären.

Einwendungen gegen diesen Antrag können bis zum 15. Juli 1920 erhoben werden und sind unter Nummer VI. R. 1749 an das Reichs8arheitsministerium, Berlin, Luisen- straße 33, zu richten.

Berlin, den 22. Juni 1920.

Der Reichsgarbeitsminister. J. A.: Dr. Busse.

), Rheydt für allgemein

Bekanntmachung.

Die Tarifgemeinschaft der Arbeitgeber für das Pußzgewerbe in Burg b. Magdeburg und die Puß- arbeiterinnen zu Burg, vertreten durch den Verband der Schneider, Schneiderinnen und Wäschearbeiter Deutschlands, haben beantragt, den zwischen ihnen am 4. Mai 1920 abge- \hlossenen Tarifvertrag zur Regelung der Lohn- und Arbeitsbedingungen für die gewerblichen Pußarbeiterinnen gemäß § 2 der Veroronung vom 283. Dezember 1918 (Reichs- Geseßbl. S. 1456) für das Gebiet der Stadt Burg bei Magdeburg für allgemein verbindlich zu erklären.

Einwendungen gegen diesen Antrag können bis zum 15. Juli 1920 erhoben werden und sind unter Nummer VI. R. 1684 an das Reichsarbeitsministerium, Berlin, Luisen- straße 83, zu richten.

Berlin, den 22. Juni 1920.

Der Reichsarbeitsminister. J M: De. Busse.

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Belanntmahunag.

Der Gesamtverband Deutscher Angestellten-Gewerkschaften

Ortsausshuß Würzburg in Würzburg, Maulhardgasse 6, hat beantragt, den von der Jnteressengemeinschaft der An- gestelltenverbände und Vereine Würzburgs in Würzburg und. dem Würzburger Arbeitgeberverband für Handel, Gewerbe und Industrie anerkannten Schiedsspruch des Schlichtungsausschusses zu Würz- burg vom 16. April 1920 als Ergänzung des allgemein verbindlichen Tarifvertrages vom 21. Juni 1919 und der Schieds\sprüche des Schlichtungsausschusses zu Würzburg vom 9. Januar und 31. März 1920 zur Regelung der Gehalts- und Anstellungsbedingungen für die LeusutäenisGei Angestellten im Großhandel und in der Jn- dustrie gemäß 8 2 der Verordnung vom 23. Dezember 1918 (Neichs-Geseßbl. S. 1456) für das Gebiet der Stadt Würzburg und der eingemeindeten Vororte für allgemein verbindlich zu erklären. Einwendungen gegen diesen Anirag können bis zum 10, Juli 1920 erhoben werden und find unter Nummer VI. R. 599 an das Reichsarbeitsministeriuum, Berlin, Luisen- straße 38, zu richten.

Berlin, den 22. Juni 1920;

Der Neichsarkbeitsminister. A N: Dr, Sthlèr:

Deraunl m O Un a

_ Die allgemeine Verbindlichkeit des am 7. November 1919 abgeschlossenen Tarifvertrages für die kaufmännischen Angestellten im Transportgewerbe für den Stadtbezirk Köln ist gemäß Erlaß des Neichsarbeitsministeriuums vom 25. Juni 1920 VI. R. 1200/3 aufgehoben und der Tarisver- trag im Tarifregister gelöscht worden.

Berlin, den 25. Juni 1920. Neichsarbeitsministerium. Der Registerführer. Pfeiffer.

Bereit ma t 6

Unter dem 8. Juni 1920 ist auf Blatt 1159 des Tarif- regifters eingetragen worden: i Der zwischen der Vereinigung Breslauer Arbeitgeber- verbände und der Tarifarbeitsgemeinschaft der Breslauer Angestellienverbände im Januar 1920 abgeschlossene Tarif- vertrag zur Regelung der Gehalts- und Anstellungs- bedingungen der fkaufmännishen Angestellten in der Papier- industrie wird gemäß 2 der Verordnung vom 283. Dezember 1918 (Reichs-Geseßbl. S. 1456) für das Gebiet des Stadt- und Landkreises Vreslau für allgemein verbindlih erklärt. Die allgemeine Verbindlichkeit für die Einkommenss\äße beginnt mit dem 1. Oktober 1919. Mit dem gleichen Zeitpunkt tritt die allgemeine Verbindlichkeit des Tarifvertrages vom 4. April 1919 nebst Ergänzungen vom 22. Juli und 7. August 1919 außer Kraft. Der Reichsarbeitsminister. De Wet NOUTTN:

Das LTarifregister und die Negisicrakten können im Reichs arbeitsministerium, Berlin NW. 6, Luisenstraße 33/34, Zimmer 161, während der regelmäßigen Dienststunden einge]ehen werden.

Arbeitgeber und Arbeitnehmer, für die der Tarifvertrag infolge der Crklärung des Neichsarbeitsministeriums verbindlih ist, fönnen von den Vertragsparteien einen Abdruck des Tarifvertrags gegen Erstattung der Kosten verlangen.

Berlin, de 8. Juni 1920.

Der Negisterführer.

Pfeiffer.

Bekanntmachung.

Unter dem 8. Juni 1920 ist auf Vlatt 1161 des Tarif- registers eingetragen worden:

Der zwischen der Vereinigung Breslauer Arbeitgeber- verbände und der Tarifarbeitsgemeinschaft der Breslauer Angestelltenverbände im Dezember 1919 abgeschlossene Tarif- vertrag zur Regelung der Gehalts- und Anstellungsbedingungen der kaufmännischen Angestellten in der Schuh- und Schäfte- industrie wird gemäß 8 2 der Verordnung vom 28. Dezember 1918 (Reichs-Geseßbl. S. 1456) für das Gebiet des Stadt- und Landkreises Breslau für allgemein verbindlih erklärt. Die allgemeine Verbindlichkeit für die Einkommenssäße beginnt mit dem 1. Oktober 1919. Mit dem gleichen Zeitpunkt triit die allgemeine Verbindlichkeit des Tarifvertrages vom 4. April 1919 nebst Ergänzungen vom 22. Juli und 7. August 1919 außer Kraft. :

Der Reichsarbeitsminister. J. A.: Wulff.

Das Tarifregister und die Negisterakten können im Reichsarbeits- ministerium, Berlin NW. 6, Luisenstraße 33/34, Zimmer 161, während der regelmäßigen Dienststunden eingesehen werden.

Arbeitgeber und Arbeitnehmer, für die der Tarifvertrag infolge der Erklärung des Neichsarbeitsministeriuums verbindlich ist, können von den Vertragsparteien einen Abdruckd des Tarisvertrags gegen Erstattung der Kosten verlangen.

Berlin, den 8. Junt 1920.

Der Registerführer. Pfeiffer.

Bekanntmachung.

Unter dem 8. Juni 1920 ist auf Blatt 1160 des Tarif- registers eingetragen wordèn:

Der zwischen der Vereinigung Breslauer Arbeitgeber- verbände und der Tarifarbeiisgemeinshaft ver Breslauer Angestelltenverbände im Januar 1920 abgeschlossene Tarif- vertrag zur Regelung der Gehalts- und Anstellungsbedingungen der taufm. und ten. Angestellten in der Holzindustrie wird gemäß 2 der Verordnung vom 23. Dezember 1918 (Reichs- Geseßbl. S. 1456) für das Gebiet des Stadt- und Landkreises Breslau für allgemein verbindlich erklärt. Die allgemeine Ver- bindlichkeit hinfichtlich der Einkommenssäße beginnt für die faufm. Angestellten «mit dem 1. Oktober 1919, für die ten. Angestellten mit dem 1. Mai 1920. Mit dem 1. Oktober 1919 tritt die allgemeine Verbindlichkeit des Tarifvertrags vom 4. April 1919 nebst Ergänzungen vom 22. Juli und 7. August 1919 für die kaufm. Angestellien außer Krast.

Der Reichsarbeitsminister. J. A: Wulff.

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Das Tarifregister und die Registerakten können im Reichsarbeits- ministerium, Berlin NW. 6, Luisenstraße 33/34, Zimmer 161, währent ? der regelmäßigen Dienststunden eingesehen werden. i |

Arbeitgeber und Arbeitnehmer, für die der Tarifvertrag infolge der Erklärung des Reichsarbeitsministeriums verbindlich ist, könner von den Vertragsparteien einen Abdruck des Tarifvertrags gegen Er- stattung der Kosten verlangen.

Berlin, den 8. Juni 1920.

Der Negisterführer.

Pfeiffer.

Bekanntmachung.

Unter dem 8. Juni 1920 ist auf Blati 1162 des Tarif- registers eingetragen worden:

Der zwischen der Vereinigung Breslauer Arbeitgeberver- bände und der Tarifarbeitsgemeinschaft der Breslauer An- gestelltenvecbände im Januar 1920 abgeschlossene Tarif- vertrag zur Negelung der Gehalts- und Anstellungsbedingungen der Angestellten in der Hutindustrie wird gemäß § 2 der Ver- ordnung vom 283. Dezember 1918 (Reichs-Geseßbl. S. 1456) für das Gebiet des Stadt- und Landkreises Breslau für allgemein verbindlich erklärt. Die allgemeine Verbindlichkeit für die Einkommenssäße beginnt mit dem 1. Oktober 1919. Mit dem gleichen Zeitpunkt tritt die allgemeine Verbindlichkeit des Tarifvertrags vom 4. April 1919 nebst Ergänzungen vom 22. Juli und 7. August 1919 außer Kréft.

Der Neichsarbeitsminister. J. A.: Wulff.

__ Das Tarifregister und die Registerakten können im Reichsarbeits- ministerium, Berlin NW. 6, Luisenstraße 33/34, Zimmer 161, während der regelmäßigen Dienststunden eingeschen nerden.

Arbeitgeber und Arbeitnehmer, für die der Tarifvertrag infolge der Erklärung des NReichsarbeitsministeriuums verbindlih ist, können von den Vertragsparteien einen Abdruck des Tarifvertrags gegen Erstattung der Kosten verlangen.

Berlin, den 8. Juni 1920.

Der Negisterführer.

Pfziffer.

Bekanntmachung.

Unter dem 9. Juni 1920 ist auf Blatt 1172 des Tarif- registers eingetragen worden:

Der zwischen der Innung der Tapsierer zu Hamburg ehemaliger Tapezierer-Verein von 18W -——, dem Deutschen Moöbelfachverband, Ortsgruppe Groß-Famburg E. V., dem Verein deutscher Firmen für Naumagestalung und dem Verband der Tapezierer von Hamburg, Altone und Wandsbek am 23. März 1920 abgeschlossene Tarifuertrag zur Regelung der Lohn- und Arbeiisbedingungen im Tapezierer-, Polster- und Dekorationsgewerbe wird für den genantien Berufskreis gemäß S 2 der Verordnung vom 23. Dezembek 1918 (Reichs-Geseßzbl. S. 1456) für das Gebiet der Städte Hamburg, Altona und Wandsbek nebsi eingemeindeten Vorotten einschl. Blankenese für allgemein verbindlih erklärt. Dk allgemeine Verbind- lichkeit s mit dem 1. Mai 1920. |

Der Reichsarbeitsminster. J N: Dr. Sil;

rw .- . . C . j arr , . , Das Tarifregister und Le I UNO im Neichsarbeits- ministerium, Berlin NW. 6, Luifenslraße 334, Zimmer 161, während der regelmäßigen Dienststunden eingesehen werden. : Arbeitgeber und Arbeitnehmer, für dit der Tarifvertrag infolge der Erklärung des Meichsarbeitsministeriuns verbindlich ist, können von den Vertragsparteien einen Abdrudk LTarifvertrags gegen Er- stattung der Kosten verlangen. Berlin, den 9. Juni 1920. Der Negisterführer.

Bekanntmahung.

Unter dem 9. Juni 1920 ist auf Blatt 1168 des Tarif- registers eingetragen worden:

Der zwischen der Vereinigung Breslauer Arbeitgeberz verbände und der Tarifarbeitsgemeischaft der Breslauer An- gestelltenverbände im Dezember 1N9 abges{hlossene Tarif- vertrag zur Negelung der Cehalts- und Anstellungs- bedingungen der kaufmännischen Angestellten in der Beklleidungs- industrie (Damenkonfeltion) wird gemäß § 2 der Verordnung vom 2, Dezember 1918 (Reichs-Peseßbl. S. 1456) für das Gebiet des Stadt- und Landkreises Breslau für allgemein verbindlich erklärt. Die allgemeine Verbindlichkeit für die Einz kfommensäße beginnt mit dem 1/ Oktober 1919. Mit dem gleichen Zeitpunët tritt die allgemeite Verbindlichkeit des Tarif vertrages vom 4. April 1919 nebs Ergänzungen vom 28 Juli und 7. August 1919 außer Kraft.

Der Reichsarbelizminister. Je A: Ul

Das Tarifregister und die Negiskterakten können im Reichsarbeits- ministerium, Berlin N W. 6, Luisensttaße 33/34, Zimmer 161, während der regelmäßigen Dienststunden eingesehen werden.

Arbeitgeber und Arbeitnehmer, für die der Tarifvertrag infolge der Erklärung des Neichsarbeitsministeriums verbindlich ist, können von den Vertragsparteien einen Abdruck des Tarifvertrags gegen Er- stattung der Fosten verlangen.

Berlin, dea 9. Juni 1920.

Der Registerführer: Pfeiffer.

Pseiffer.

Bekftanntmachung.

Unter dem 11. Juni 1920 ist auf Blatt 10 lfd. Nr. 2 und Blatt 1183 des Tarifregisters A worden:

Der zwischen dem Arbeitgeberverband für Binnenschiff- fahrt und verw. Gewerbe E. V. in Stettin, dem Deutschen Transportarbeiterverband, O Ae ‘und Flößer der Elbe, Oder und märkischen aser eschäfts- stelle Stettin, und dem Zentralverband der Maschinisten tünd Heizer sowie Berufsgenossen Deutschlands, Geschäftsstelle En am 14. April 1920 abgeschlossene Tarifvertrag zur Regelung der Lohn- und Arbeitsbedingungen der Schisfsmannschaften! im Bereich des Sietliner Hafens, der unteren Oder, des Hkffs und der angrenzenden Nebengewässer nebst Peene, Greifswalder Bodden und Strelasund wird gemäß § 2 der Verordnung tom 23, Dezember 1918 (Reichs-Geseßbl. S. 1456) für den | ae- nannten Geltungsbereih für allgemein verbindlih erklärt. |Die allgemeine Verbindlichkeit beginnt mit dem 1. April 10920. Mit dem gleichen Zeitpunkt tritt die allgemeine Verbindlid|keit des Tarifvertrages vom 26. Februar 1919 und des Nachträges vom 19. Juli 1919 außer Kraft.

Der Reichsarbeitsminister. J. A. : Dr. Sizler.

Das Tarifregister und die Registerakten können im Reich8arbeits- ministerium, Berlin NW. 6, Luis enstraße 33/34, Zimmer 161, während der regelmäßigen Dienststunden eingesehen werden.

Arbeitgeber und Arbeitnehmer, für die der Tarifvertrag infolge der Erklärung des Neichsarbeitsministeriums verbindlich ist, können von den Vertragsparteien einen Abdruck des Tarifvertrags gegen Erstattung der Kosten verlangen.

Berlin, den 11. Juni 1920.

Der Negisterführer. Pfeiffer.

Bekanntmachung.

Unter dem 12. Juni 1920 ist auf Blait 67 lfd. Nr. 3 des Tarifregisters, betreffend den Tarifvertrag vom 9. De- zember 1919, für die kaufmännischen Angestellten im Groß- handel aus\chließlich des Lebensmittelgroßhandels sür das Gebiet der Kreishauptmannschaft Leipzig eingetragen worden:

Die am 26. Januar, 27. Februar und 15. April 1920 vereinbarten Aenderungen zu dem allgemein verbindlichen Larifvertrage vom 9. Dezember 1919 werden für denselben Berufskreis und das gleiche Tarifgebiet mit Wirkung vom 1. Januar bezw. 27. Jehruar und 1. April 1920 für allgemein verbindlich erklärt.

Der Reichsarbeitsminister. I U: Dr, Sißléx.

Das Tarifregister und die Registerakten können im Reichs- arbeitsministerium Berlin NW. 6, Lutsenstraße 33/34, Zimmer 161, während der regelmäßigen Dienststunden eingesehen werden.

Arbeitgeber und Arbeitnébnier: für die der Tarifvertrag infolge der Erklärung des Reichsarbeitsministeriums verbindlich ist, Tönnen von den Vertragsparteien einen Abdruck des Tarifvertrags gegen Er- stattung der Kosten verlangen.

Berlin, den 12. Juni 1920. Der Negis terflihrer. Pfeiffer.

Bekanntmachung

über die Ausgabe von Schuldverschreibungen auf den Jnhaber.

Mit Ministerialentshließung von heute ist genehmigt worden, daß die Stadtgemeinde Heidingsfeld mit 4 vom Hundert verzinsliche Schuldverschreibungen auf den Jn- haber im Gesamtbelrage von 1500 000 16, und zwar Stücke zu 1000 6 und 500 N, in den Verkehr bringt.

München, 25. Juni 1920.

Bayerisches Staatsminisierium des Jnnern. v, A.: Graf von Spreti.

Bete maun,

betreffend Ausgabe von Schuldverschreibungen auf den Jnhaber.

Der Bayerischen Hypotheken- und Wechselbank in München wurde die Genehmigung erteilt, innerhalb der geseßlichen und saßzungsmäßigen Umlaufsgrenze nachstehende auf den Inhaber lautende, in Stücke zu 5000, 2000, 1000, 500, 200 und 100 6 eingeteilte Schuldverschreibungen in den Verkehr zu bringen: /

33 Millionen Mark 4 °% ige verlosbare, jedoch in den ersten zehn Jahren nah dem Ausstellungstage seitens der Bank nicht rückzahlbare Kommuna!schuldverschreibungen.

München, den 25. Juni 1920.

Bayerisches Staatsministerium für Handel, Industrie

und Gewerbe. A Meile.

Beraännetmachund.

Auf Grund der Bekanntmachung des Neichskanzlers zur Fern- haltung unzuverlässiger Personen vom Handel vom 283. September 1915 ift dem Kohlenhündler Ern Bohme in Dresden-A., Havdustr. 32, jeder unmitte!bare und mittelbare Handel mit ent bewir Watte ten Brennstoffen, nos besondere Kohle und Briketts, mit Wirkung für das Neichs- gebiet u ntersagtworden.

Dresden, am 28. Juni 1920. Nat zu Dresden, Gewerbeamt B.

Neichardt.

Bérau nt maun (0;

Dem Tabakwarengroßhändler Bernhard Neuburger in Nürnberg, Königstraße 15, wurde diz Großhandels- erlaubnis für Tabak und Tabakerzeugnisse gemäß 3 der Bekanntmachung vom 28. Juni 1917 über den Handel mit Tabakwaren im Zusammenhalt mit der Bekanntmachung zur Fern- haltung unzuverlässiger Personen vom Handel vom 28. September 1915 entzogen.

Nürnberg, den 25. Juni 1920.

Stadtrat. Dr. Luppe.

Preufzen. , Staatsministerium.

Beim Reichs- und Staatsanzeiger ist der Obersekretär Rechnungsrat Ernst Meyer T. zum Rendanten ernannt worden.

Ministerium für Landwirtschaft, Domänen ) und Forsten.

Die Oberförsterstelle Christianstadt im Regierungs- bezirk Frankfurt a. O. ist zum 1. September 1920 zu besezen. Bewerbungen müssen bis zum 20. Juli 1920 eingehen.

Die OVberförsterstelle Lagow im Regierungsbezirk Le a. O. und die Oberförsterstelle Altplacht im

egierungsbezirk Potsdam sind zum 1. Oktober-1920 zu be- feßen. ewerbungen müssen bis zum 1. August 1920 eingehen.

Ministerium für Wissenschaft, Kunst und Volksbildung.

Die Wahl des Oberlehrers Dr. Hartmann an öder Königin Luise-Schule in Köln zum Direktor dieser Anstalt ist namens der Preußischen Staatsregierung bestätigt worden.

Tagesordnung für die amMittwoch, den 14. Juki 1920, 12# Uhr, im Sißungssaale des Verwaltungsgebäudes statt- findende außerordentlihe Sißung des Bezirks- eisenbahnrats zu Altona.

I. Geschäftliche Mitteilungen.

Nr. 1: Nichtabhaltuug ordentlicher Sißungen. S

Nr. 2: Aenderungen in der Zusammenseßung des Bezirkseisen- bahnrats.

Il. Mitteilungen über Apträge und Beshlüs]e ir. 3, Aufhebung der auf dey Vezu Pefisden Staatsbahnen bestehenden Friedensausnahmetarife für Petroleum, Benzin und Schmieröl (Ausnahmetarife Nr.| 20, 20a, 20b, 20d—g, 516, S16a und b des Staats- und Plivalhabn ütertarifs Heft C 2).

Nr. 4, Aufhebung des AuérlahnStarifs 10b für Getreide aller Art, Malz, Mühlenfabrikate und der im Ausnahmetarif 10 unter Tabelle 1L2 aufgeführten, auch für Oelsaaten geltenden besonderen Stationsfrachten (Tarifheft C 2b des preußisch-hefsishen Staats- und Privatbahngüterverkehrs, Seite 225/226 und Seite 10).

Nr. 5, Aufhebung des Ausnahmetariss S. 42 des Staats- und Privatbahngüterverkehrs (Tarifheft C 2, Seile G

Nr. 6, Neuregelung der Tarifverhältnisse für den Hamburg- Altonaer Stadt- und Vorortverkehr.

Il. Gescchäftsordnungs-AngelegenhHeiten.

Ne. 7, Wahl eines Vorsißenden und eines Stellvertreters für die Sihungen des Bezirkseisenbahnrats.

IV. Sonstiges. Nr. 8, Wahl von Mitgliedern des Landeseifenbahnrats. Altona, den 23. Juni 1920.

Eisenbahndirektion. Mif pel.

\ Bekanntmachung.

Nach Vorschrift des Geseßes vom 10. April 1872 (Geseßsamm!. S. 357) ist bekannt gemacht: /

der Erlaß der E Staatsregierung vom 2. März 1920, betreffend die Verleihung des Enteignungsrechts an das Elektrizitäts- werk Minden-Navensberg, G. m. b. H. in Herford, für die Anlagen zur Leitung und Verteilung des elcktrishen Stroms innerhalb des Kreises Minden und des Landkreises Herford, durch das Amtsblatt der Regierung in Minden Nr. 14 S. 76, ausgegeben am 3. April 1920.

Bekanntmachung.

Auf Grund der Bekanntmachung zur Fernhaltung unzuverläsfiger Personen vom Handel vom 23. September 1215 (NGBI. S. 603) habe ich dem Landwirt und Händler Heinrich Terbrack in Eschlohn Nr. 28 durh Berfügung vom heutigen Tage den Handel mit Vieh und Lebensmitteln jeglicher Art wegen Unzuverlässigkeit in bezug auf diesen Handelsbetrieb unter - \agt. Die Kosten fallen dem 2c. Terbrack zur Lask.

2 Ahaus, den 25. Juni 1920. Der Landrat. Frhr. von Schorlemer-A lst.

Bekanntmachung.

Auf Grund der Bekanntmachung zur Fernhaltung unzuverlässiger Personen vom Handel vom 23. September 1915 (RGBl. S. 603) habe ih der Schankwirtin Charlotte Nassut, Berlin, Französische Straße 52, durch Verfügung vom heutigen Tage den Handel mit Gegenständen des täglichen Bedarfs wegen Unzuverlässigkeit in bezug auf diesen Handelsbetrieb unte r- ar.

Berlin O. 27, den 25. Juni 1920.

Der Polizeipräsident. Abteilung W. J. V.: Heyl.

Bekanntmachung. Auf Grund der Bekanntmachung zur Fernhaltung unzuverlässiger

F vom Handel vom 23. September 1915 (RGB!. S. 603) \abe ich dem Lokalinbaber Oskar Kaempf, Berlin, An der Spandauer Brücke 10, durch Verfügung vom heutigen Tage den Handel mit allen Gegenständen des täglichen Bedarfs wegen Unzuverlässigkeit in bezug auf diesen Handels8- betrieb untersagt.

Berlin O. 27, den 26. Juni 1920.

Der Polizeipräsident. Abteilung W. I. V.:.He y!.

Bekanntmachung. Auf Grund der Bekanntmachung zur Fernhaltung unzuverlässiger

Personen vom Handel vom 23. September 1915 (NGBl. &. 603) habe ih dem Geschäftsführer M a x Bunge, Schöneberg, Cheruskerstraße 4, und dem Lokalinhaber Hans Bunge, Berlin, Krausenstraße 11 Norddeutscher Hof durch Verfügung vom heutigen Tage den Handel mit Gegenständen des Îäg- lihen Bedarfs wegen Unzuverlässigkeit in bezug auf diesen Handelsbetrieb untersagt. ® Berlin O. 27, den 25. Juni 1920. Der Polizeipräsident. Abteilung W. I. V.: Heyl.

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Bekanntmachung.

Nachgenannten Personen: a) dem Fleisher Waldemar Köhn aus Berlin, Kl. Andreasstv. 3, b) dem Händler Hein ri ch Köhn aus Berlin, Kl. Andreasstr. 3, ist durch Urteil des Wuchergerichts bei dem Landgericht IT in Berlin vom 10, Juni 1920, 11 W J 1174 20, auf Grund der Befanntmahung zur Fern- haltung unzuverlässiger Personen vom Handel vom 23. September 1915 (NGBl. S. 603) in der Fassung des Art. I der Verordnung vom 27. November 1919 (RGB!I. S. 1909) der Handel mit Lebensmitteln wegen Ünzuverlässigkeit untersagt.

Berlin, den-23. Juni 1920.

Dex Oberstaatsanwalt bei dem Landgericht IL I. A.: Gent.

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Bean maun 0

_ Dem Fleischermeister Emil Schledleßki in Woischnik wird auf Grund dec Bundesratsverordnung vom 23. September 1915

(NGB!l. S. 603) wegen Unzuverlässigkeit die fernere Ausübung des Fleisherei- und Viehhandels8gewerbes hiermit untersagt. Lublinit, den 21. Juni 1920. Der Vorsitzende des Kreisausschusses: von Basse.

Kicztamiliches. Deutsches Reich.

Der apostolische Nuntius bei der deutshen Regierung Monsignore Pacelli, Titularbishof von Sardes, hielt gestern beim Empfang durch den Herrn Neichspräsidenten anläßlich der

Ueberreihung seines Beglaubigungsschreibens, wie „Wolffs Telegraphenbüro““ meldet, in banlder Sprache folgende Rede:

Herr Präsident! E Í / 4

Es ist mir eine große Ehre, Ihnen, Herr NReichspräsident, das päpstliche Schreiben zu überreichen, welches mich als ersten apostolishea Nuntius bei dem Deutschen MNeich beglaubigt. ie Grrichtung einer Neichsbotschaft bei dem Heiligen Stuhl in Nom, dementsprechend die Gründung einer Apostolischen Nuntiatur in Berlin, stellt ein Greignis dar von historischer Bedeutung in der Entwicklung der Beziehungen zwischen dem Apostolishen Stuhl und Deutshland und gleichzeitig eine feierliche Anerkennung des wohltätigen und unparteiischen Wirkens des O Naters, der, erhaben über die menshlihen Leidenschaften, wie er während des Krieges - der Verteidiger des Rechts, ein Bote der Liebe und Beförderer des gerechten Friedens war, so auh heute nicht aufhört, mit nimmer müder väterlicher Hand das dur den un- seligen Kampf angerichtete Elend zu lindern und die Versöhnung der Völker machtvoll anzustreben, gestüßt auf die chHristliden Grundsäße von Wahrheit und Gerechtigkeit. Üm aber dem deutschen Volke, das neuerdings fo rae Umwandlungen erfabren hat, die ständige Nube wiederzugeben, die für jeglichen dauerhaften Forts{ritt net- wendig ist, erahtet Seine Heiligkeii als von höchster Wichtigkeit die Fin- trat zwischen den zwei Gewalten, der kirchlichen und der bürgerlichen. Aus diesem Grunde hat mir der Allerhöchste Oberhirte den hohen Auftrag erteilt, mit den zuständigen Autoritäten die Beziehungen zwischen Kirche und Staat in Deutschland von neuem so zu regelu, wie es der neuen Lage und den heutigen Bedürfnissen entspricht. Bet diefer Mission für Wiederaufbau und Frieden, die mein erhabenfster Souverän meinen \{chwache# Kräften anvertraut hat, habe ih die feste Zuversicht, daß mir die wirksame Mithilfe der hohen Neichs- regierung nicht mangeln wird. Was mich betrifft, werde ih meine ganze Kraft daranseßzen, die Beziéhungen zwischen dem Heiligen Stuh! und Deutschland zu pflegen und weiter zu festigen, überzeugt, daß auf diese Weise, während vie religiösen M der fatholischen Be- völkerung geshüßt bleiben, andererseits auh das Wohl des Staats mächtig unterstüßt und gefördert wird. ,

Der Herr NReichspräsident nahm das Beglaubigungs- schreiben entgegen und erwiderte mit folgenden Worten:

err Nuntius! /

Fh danke Eurer Exzellenz von Herzen für Ihre freundlichen Worte. Es ist mir eine ganz besondere Genugtuung, als ersten bei der Reichsregierung beglaubigten Botschafter den apostolischen Nuntius begrüßen zu fönnen, dur dessen Entsendung die längst er- wünschten unmittelbaren diblomatishen Beziehungen zwischen dem Päpstlichen Stuhl und der deutschen Regierung hergestellt werden. Gleich Eurer Exzellenz erblice auch ich în der Errichtung der Deutschen“ Botschaft beim Päpsllihen Stuhl und der Aposto-

lischen Nuntiatur in Berlin Errungenschaften von weittragender Bedeutung. Eine besondere Freude ist es mir, daß die Wahl Ihres

erhabenen Souveräns gerade auf Eure Exzellenz gefallen ift, deren bisheriges erfolgreiches Wirken von so gründlicher Kenntnis und so verständnisvoller Beurteilung der deutshen Verhältnisse zeugt. Mit hnen, Herr Nuntius, denke ih, die vor uns liegende Aufgabe, das Berhältnis zwischen Kirche und Staat in Deutschland neu zu regeln. Das foll geschehen auf Grund der Verfassung der MNepublik, die vollste Gewissenssreiheit verbürgt. Die NReich8regierun: ist sich bewußt, daß hier eine die berechtigten Interess beider Teile, dauernd befriedigende Einigung exstrebe werden muß. Sie dürfen des größten PBerständnisses 1md Entgegenkommens auf deutsher Seite von vornherein versichert sein. Darüber hinaus liegen vor uns allen Aufgaben von größtem Ernst. Die Beziehungen zwischen den europäishen Völkern müssen im Geiste . des Friedens und des Vertrauens wieder aufgerichtet werden. Deutsch=- land ist entschlofsen, hieran mit allen Kräften mitzuarbeiten. Soll diese weltgeschihtliße Aufgabe gelöst werden, daun müssen {ch alle Völker zu dem Gedanken der Nächstenliebe und Verfößnung bekennen, deren unermüdliher Veckündiger Seine Heiligkeit der Papst stets gewesen ist. Ich gebenke dabei seiner priester- lien Mahnung zum Völkerfrieden, seiner nie rastenden Liebestätigteit für die Kriegsgefangenen und die hungernden Kinder, seiner vou heiligem Ernst erfüllten Kundgebung über die Wiederherstellung des Weltfriedens. Durch dies von tätiger Menschenliebe getragene Wirkeit hat sich Seine Heiligkeit der Papst den Dank der ganzen Welt er- worben. Indem ih Ihr Beglaubigungsschreiben entgegenzunehmen die Ehre habe, heiße ich Gure Exzellenz im Namen der Negierung der Deutschen Nepublik als ersten Apostolischen Nuntius in Berlin herzlich willkommen.

C

Der Reichsrat trat heute zu einer: Sißzung zusammen; vorher hielten die vereinigten Ausschüsse s Haushalt und Nechnungswesen, für Volkswirtschaft, fêr nnere Verwaltung, für Verkehrswesen, für Rechtspflege, für Reichswehrangelegen- heiten und für Seew-sen, die vereinigten Ausschüsse für Haus- halt und Rechnungswesen, für innere Verwaltung und für Steuer- und Zollwesen, ferner der Ausschuß für Haushalt und Rechnungswesen, die vereinigten Ausschüsse für Verfofsung und Geschäftsordnung und für Rechtspflege sowie die, nvetr- einigten Nusshüsse für Durbsührung des Friedensvertrags, für Rechtspflege und für Volkzwirtschast Sißungen.

Der neuernannte fraazösische Botschafter Laurent ist heute früh in Berlin eingetroffen und auf dem Bahnhof von den Herren der Botschaf: empfangen worden.

E a a aA A M

Der italienishe Geschäftsträger bnd S. de Martino hat Berlin verlassen. Während seiner Abwesenheit führt der Botschaftsrat Gu arneri die Geschäfte der Botschaft.

Die polnische Regierung fordert nah einer Miitteilung des Polizeipräsidiums von Abstimmungsberechtigten bei Benußung der Abstimmungssonderzüge zur A durch den

olnishen Korridor nah Osi- und Westpreußen neben em von der zuständigen Kommission ausgestellien Ab- stimmungsausweis einen Personalausweis mit Lichtbild. Bei Benußung von Zügen des öffentlihen Verkehrs durch den polnischen Korridor ist Paß oder Paßersaz und polnisches Visum erforderlich.

Desterreiih.

Die Besprechungen über die Boykottfrage unter dem Vorsiß des Staatskanzlers Dr. Renner wurden gestern abgeschlossen. Der ungarische Gesandte Graß erteilte Auf- klärung über jene Punkte, über die er seit der leßten Sißung Erkundigungen bei der ungarishen Regierung eingeholt hatte. In der anshließenden Besprehung gab der Sekretär Fimm es der Hoffnung Ausdruck, daß die Grundsägze, zu welchen si die ungarische Regierung nach den Darlegungen ves ungarischen Gesandten bekannt hat, auf der ganzen Linie ihre praktische Verwirklichung finden werden. Er werde über den Verlauf der Verhandlungen dem Büro des Juternationalen Gewertschafl8- bundes berichten.

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