1920 / 144 p. 2 (Deutscher Reichsanzeiger, Fri, 02 Jul 1920 18:00:01 GMT) scan diff

Neicbsausgleihsamts, ohne den bekannten Ablehnungsgrund geltend zu machen, si in eine Verhandlung vor der Spruchstelle eingelassen oder bei ihr Anträge gestellt hat.

Im Verfahren über einen nah § 46 Ab\. 2 gestellten Antrag ann der Antragsteller einen Beisiber der Spruchstelle, der ein gleihes oder ähnliches Gesckäft wie er betreibt oder ‘an einem solchen Geschäfte beteiligt oder angestellt ist, ablehnen, wenn für ihn eine Schädigung daraus zu erwarten ist, daß er auf Grund der §8 48, 25 des Neichs- ausgleichégeseßes dem Beisißer Einblick in seine Vermögensverhält- nisse gewähren muß. i :

Úeber tas Ablehnungsgesucb entscheidet, soweit es sich um eine bei der Hauptstelle errihtete Sprucbstelle handelt, der Präsident, 1m übrigen der Leiter der guständigen Zweigstelle.

8 18.

Bei der Abstimmung \telli der Vorsibende die Fragen und fammelt die Stimmen. j

Die Entscheidungen erfolgen nach der Mehrheit der Stimmen. Bilden sich in Beziehung auf Summen, über die zu entscheiden 1st, drei vers{iedene Meinungen, so wird die für die größte Summe abgegebene Stimme der für die zunächst geringere abgegebenen hinzugerechnet.

Die Anordnungen und Entscheidungen der Spruchstellen erfolgen durch Bescbluß: ihre Verlündung in der Verhandlung ist mit er- forderlich. 7

Soweit durch die Anordnung oder Entscheidung das Verfahren über einen Antrag bei der Spructstelle gang oder teilweise ab- ges&lossen wird, hat der Bes&luß die Namen des Vorsikenden und der Beisißer, die bei ihm mitgewirkt haben, sowie die Namen der Partei und der Beteiligten zu enthalten; er 1st mit Gründen zu ver- ehen.

i Eine Ausferlicung is der Nartei und den Beteiligten zuzustellen. Die Ausferticung i} von der durch die Geschiftsverteilung ‘hierzu be- stimmten Person gu erteilen. Sie is] mit dem Dienststempel der Sypructstelle zu versehen. e : &9 Abs. 3 findet entsprechende Anwendung. Der Berichtigungs- besdluß wird von dem Vorsißenden erlassen. 8 2. i: 5 S Auf ein kei ciner Sprucbsstelle na § 7 Abs. 2 Saß L des Reichs- autaleidégelches anhängiges Verfahren finden die Vorschriften der L 14 bis 16 feine Anwendung. 4. Shlußvyorshräft. 8 21. e Dio Verordnung tritt mit dem Tage ihrer Verbündung in Kraft. Norlin, den 26. Juni 1920. Der Neichsministec für Wiederauf!

A: Ulle.

‘In

BekannmaGuüunta überdie Zusammenseßungunddas Verfahren Des RNeichswirtschaftsgerichts in Ausgleichs sachen (Abschnitts IV bis V1 des R ei ch8 & ausgleichsgeset es).

Vom 26. Juni 1920.

Auf Grund des § 66 Abs. 3 des Neidct ¿ausaleihsgesehes e

a & U} vom 24. April 1920 (Reichs-Geseßbl. S. 597) bestimme ih: S : Veber Beschwerden gegen Anordnungen und Gnischeidungen _im Beweis und Beitreibungsverfahren entscheidet das MNeichswirt\chafts- aeribt in der Besehung von einem Vorsibenden und zwei rehtskundigen Beisikzern. E C 5 Fn den übrigen ihm durch das N eichsausglkeichögesfebß zugewiesenen

Angelegenheiten entscheidet das Reichswirtschaftsgerichi durch erweiterte |

Senate (8 10 Abs. 1 der Verordnung über das Neichswir!schaftsgericht vom 21, Mai 1920, Neibs-Gesebbl. S. 1167). Es genügt jedo die Iuziehung von zwei rechtskundigen und zwei sachverständigen Beisibßern, wenn nach dem Ermessen des Vorsißenden der Wert des Sireitgegen- standes nicht mehr als 50000 Mark beträgk. S2, :

Auf das Verfahren vor dem Reichswirktschaftsgeriht in Ausgleichs- sahen finden die Vorschriften der §8 18 bis 46 der Verordnung über das Meoichswirtschaftsgeriht vom 21. Mai 1920 (Reichs-GeseBbl, S, 1167) mit der Maßgabe Anwendung, daß es in den im § 1 Abs. 1

bezeichneten Angelegenheiten einer mündlihen Verhandlung nit bedarf.

Berlin, den 26. Juni 1920. Der Neichsminister der Justiz Dr. Heinge.

Verordnung wber Einfuhr von Fischen und Fischwaren. Vom 28. Juni 1920.

Auf Grund der Verordnung über Kriegsmaßnahmen zur Sicherung der Volksernührung vom 22. Mai 1916 (Reichs Gesebbl. S. 401)/18. August 1917 (Neichs-Gesebbl. S. 823) und des § 4 Abs. 3 der Verordnung über die Regelung der Einfuhr vom 16. Januar 1917 (Reichs-Gesebbl. S. 41)/22. März 1920 (Reihs4Besebbl. S. 334) wird bestimmt:

8 1. i Ohne die nah § 1 der U über die Regelung der Ein- fuhr vom 16. Januar 1917 (Reichs-Gejeßbl. S. 41)/229. März 1920 (Neichs-Geseßbl, S. 334) vorgeschriebene Bewilligung wird die Ein- fuhr gestattet für: Einfuhr-Nummern des Statistishen Warenverzeichnisses cküßwasserfis{e (Fluß-, Teich- und Binnenseefische) irische: (aus Nummer 115 a/c des statistischen Tarenverzeihnisses) E E N Aale, Sthleie und andere mit Ausnahme von Salmoniden (das sind Schnäpel, Maränen, Aeschen, Stinte, Lachse, Forellen aller Arten): E N 115 b ale, Schleie und andere, mit Ausnahme von Salmoniden (siehe 115 b): nicht lebende, auch : E O Salzwasserfishe (Meer- oder Seefische), frische: aus Nummer 115d/e des statistishen Warenycw eichnisses)

1154

Heringe (auch Breitlinge [Brisbllinge) « « « 115d Scbellfische und andere, mit Ausnahme von

COUImMOnIDen E O 115 e ZtodÆfisch (getrodneter Rabeljau), Mlippfisch . , 7c Nies- und andere Seemuscheln, lebend oder bloß

abgekoht oder eingesalzen, auch von der Schale befreit a“ G. M 7 N R c 119 c C2

Die Vorschriften der Bekanntmachungen über

die Einfuhr von Salzfischen, Klippfischen und Fischrogen vom

5. April 1916 (Neichs-Gesebbl. S. 27),

cki2 Einfuhr von Fischen und von Zubereitungen von Fischen

vom 30. September 1916 (Meihs-Geseßbl. S. 1135),

Einfuhr von frischen Fischen vom 13, November 1916

“(Neichs-Gesekbl. S. 1265),

, Einfuhr von Schal- und Krustentieren sowie Zubereitungen von diesen Tieren vom 14. Februar 1917 (Neichs-Geseßbl.

E. 129)

und der dazu ergangenen Ausführungsbestimmungen vom

5. April, 18 Juni und 23. August 1916 (Neichs-Geseßb[. S. 238, 530 und 949)

treten, vorbehaltlih der Vorschrift im Abs. 2, außer Kraft.

Die Ausführungsbestimmungen über die Einfuhr von Salz-

|Vheringen usw. vom 5. April, 18. Juni und 23. August 1916 (Neichs-

|VGesebbl. S. 238, 530 und 949) bleiben in Kraft, soweit sie si auf NCalzberinge beziehen. Y j i

S3.

Diese Verordnung tritt mit dem 8, Juli 1920 in Kraft. Berlin, den 28. Juni 1920.

Der Reichsminister für Ernährung und Landwirtschaft. Dr. Hermes.

BLELoOLoDNAna, betreffend AufhebungderVerordnungenüber die BeaufsichtigungderFischverj]orgung und überdie Ueberwachungdes Verkehrs mitSee- muscheln. Vom 28. Juni 1920.

er Verordnung über Kriegsmaßnahmen zur olksernährung vom 22. Mai 1916 (Reichz- 8. August 1917 (Reichs-Gesebbl. S. 823) und C

Auf Grund D Sicherung der V Gesebbl. S. 401)/1 der die wirts{aftli wird verordnet:

M

he Demobilmachung betreffenden Befugnisse

S Die Verordnungen über die Beaufsichtigung der Fischversorgung vom 2. November 1916 (Neichs-Geseßbl. S. 1303)/ 2. September

1917 (Neichs-Gesckbl. S. §59) und über die Ueberwachung des Ver- kehrs mit Seemuscheln vom 2. November 1916 (NReichs-Geseßbl. S. 1243)/26. November 1916 (Neichs-Geseßbl. S. 1302) werden aufgehoben. L 3 Wo ¿n Vorschrifien, die auf Grund des § 3 des Gesehes über

vie Grmächtiaung des Bundesrats zu wirtschaftlichen Maßnahmen usw. vom 4. August 1914 (Reichs-Geseßbl, S. 327) oder auf Grund des Gesebes über eine vereinfahte Form der Gesetzgebung für die Zwede der Üebergangäwirtschaft vom 17. April 1919 (Reichs-Geschbl. S. 394) ergangen sind, oder in Verträgen der Reichskommissar für Fisch- versorgung genannt ist, tritt an seine Stelle der Reichsminister für Ernährung und Landwirtschaft.

Va 6D

machungen über die Verwendung von _ Wasserfahr- zeugen und den Einbau von Antricbsmaschinen vom 29, Januar 1918 (Deutscher Neichsanzeiger Nr. 26), über den Absaß von 25 z Fischwaren d Versteigerung vom 6, August 1919. (2 cutscer Reichsanzeiger Nr. 178), über den Absaß von Fischen im Ausland vom 14. Dezember 1919 (Deutscher Reibsanzeiger Nr. 288) und über den Abiaß von Seemuscheln an der Nordseeküste vom 24, Oktober 1919 (Deutscher Reichsanzeiger Nr. 247) blewben mit den aus 8 1 Abs\. 2 sich ergebenden Aenderungen in Kraft. i Zuwiderhandlungen gegen die Bestimmungen dieser Bekannt- macbUngen werden m! Gefängnis bis zu einem Jahre und mit Geld- trafe bis zu zehntausend Mark oder mit einer dieser Strafen bestraft. Neben der Strafe können die Gegenstände, auf die si die strafbare

A! M „F ch Die Bekannti

\

Hanblung bezieht, eingezogen werden, ohne Unterschied, ob sie dem Täter gehören oder nmchT. a Diese Verordnung tritt mit dem 1. August 1920 in Kraft. Berlin, den 28. Juni 1920. Der Reichsminister für Ernährung und Landwirtschaft. Dr. Hermes;

BeLoronung

betreffend Aufhebung der Verordnung über Labmägen

von Kälhbern. Vom 30. Juni 1920.

Auf Grund der Verordnung über K iegsmaßnahmen zur

Zicherung der Volksernährung vom 22. Mai 1916 (Neichs- Geseßbl. S. 401)/18. August 1917 (Neichs-Geseßbl. S. 823),

wird verordnet:

S 1: Die Verordnung über Labmägen von Kälbern vom 1. März 1917 (Neichs-Geseßbl. S. 195) nebst den Ausführungsbestimmungen dazu

vom 1. März 1917 (Zentralblatt für das Deutsche Neih S. 92) wird aufgehoben. 40 Diese Verordnung tritt mit dem Tage der Verkündung in Kraft. Berlin, den 30. Juni 1920. Der Reichsminister für Ernährung und Landwirtschaft. i Dr. Hermes.

m a L

Bekanntmachung über Einfuhr von Käse, Vom 29. Juni 1920.

Auf Grund des § 4 Abs. 3 der Verordnung über die Jegelung der Einfuhr vom 16. Januar 1917 (Neichs-Gesebßbl. S. 41) / 22. März 1920 (Reichs-Geseßbl. S. 334). und des 8 6 der Verordnung über Käse vom 20. Oktober 1916 (Neichs-

Gesezbl. S. 1179) wird bestimmt:

a

Ohne die na § 1 der Verordnung über die’ Regelung der Gin- fuhr vom 16. Januar 1917 (Neichs-Ges|esbl. S. 41) / 22. März 1920 (Neichs-Gesebßbl. S. 834) vorgeschriebene Bewilligung wird die Einfuhr

gestattet für : MWarenverzeichnisses Hartkäse außer Margarinekäse . « « 139 a Quark und Quarkkäso . « » » + aus 135 b S 9,

Die Vors®riften der Bekanntmachung über die Sinfuhr von Käse vom 11. März 1916 (Neichs-(Beseßbl. S. 199) in_ der Fassung , h s ß + 1918 (Meihs-Gefekbl. S D vom 5. August und 16. August 1916 (Neichs-Geseßbl. S. 917, 934)

C

treten außer Kraft, soweit sie sich auf die im § 1. aufgeführten Käse-

arten beziehen.

F 3

Diese Verordnung tritt mit dem Tage der Nerkündung in Krast.

Berlin, den 29. Juni 1920. Der Reichsminister für Ernährung und Landwirtschaft. \ Dr. Hermes. Berauntmaäaqutna, betreffend die Patentverlängerung bei Zusa b- patenten.

Bei der Ausführung des Gesezes, betreffend eine ver- längerte Schußdauer bei Patenten und Gebrauchsmustern usw., vom 27. April 1920, waren Zweifel darüber entstanden, ob durch die Verlängerung der geseßlichen Dauer eines Patents auc) die Schupdauer der dazu etwa erteilten Zusagpatente ohne weiteres mitverlängert ist, oder ob es der Einreichung besonderer gebührenpflichtiger Verlängerungsanträge für jedes usa

ckhußz-

vatent bedarf. Junzwischen haben die Ausschüsse für

Verlängerung von Zus ] g n S8 3 des vorgenannten Geseßes und die Zahlung der Gebühr von 60 4 für jedes Zusaßpatent nah Z 2 des Gesetzes er- forderlich ift.

Einfuhtnummer des Statistischen

dauerverlängerung im leßteren Sinne enischieden. Die Be-

teiligten werden deshalb darauf hingewiesen, daß für die

atzpatenten je ein besonderer Antrag nach

Berlin, den 1. Juli 1920. Der Präsident des Neichspatentamts. Nobolski.

»

BekauntmaMhUng,

betreffend Ausgabe von Schuldverschreibungen auf den Jnhaber.

Der Bayerischen Hypotheken- und Wechselbank

in München wurde die Genehmigung erteilt, innerhalb der gesezlihen und faßungsmäßigen Umlaufsgrenze nachstehende auf den Jnhaber lautende, in j 0 1000 M eiageteilte Schuldverschreibungen in den Verkehr zu bringen:

Stücke zu 5000, 2000 und

19 Millionen Mark 4 %% ige, seitens der Bank viertel-

U

jährig kündbare, jedoch in den ersten zehn Jahren vom Aus- stellungstage an nicht rückzahlbare Hypothekenpfandbriefe.

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München, den 26. Juni 1920. Bayerisches Staatsministerium für Handel, Jndustrie und Gewerbe. J A: Dr. von Meinel.

Bokranunt mb Un a

Dem Bätermeister Lorenz Landgraf in Nosiß S.-A. ist

ver thm durch Verfügung des Landratsamts vom 13. April 1920

untersagte Handel mit Mehl und Backwaren aller Art mit Wirkung vom 1. Juli 1920 ab wieder gestattet worden. Altenburg, den 28. Juni 1920. Landratsgamt. I. A.: Kluge.

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Bekanntma MWU n (0

Auf Grund des 8 1 der Bekanntmachung vom 23. September 1915 Rerbindung mit & 59 und 61 der NReichsgetreideordnung und § 33 ver Ausführungsverordnung für die Provinz Birkenfeld vom 98. Juli 1919 für die Ernte 1919, wird dem Bäder Ludwig Wirth zu Birkenfeld, Achtstraße, der Handel mit Ba ck- waren jegliher Art untersagt und seine Bädlerei wegen Inzuveclässigkeit des Inhabers bis auf weiteres ges{lossen.

Birkenfeld, den 18. Juni 1920. Der Vorsitzende des Landesvorstandes. Dörr.

_

Vreußen.

Finanzministerium.

Zei der Preußischen Central-Genossenschafts-Kasse sind unter Ernennung zu Kassenobersekretären planmäßig angestellt die Diätare Zachow, Friese, Miegel, Laude, von Kar- fowsfi, Haker, Dannenberg, Zähle, Borgwardt, Martin, Drabon, Döbbelin.

I B P N

Das Staatsministecium hat in feiner Sißung vom 18. Mai 1920 zur Frage der Amtsbezeichnungen folgendes heschlossen: ¿

l. Titel, insbesondere sogenannte Altersbezeichnungen, werden in Zukuuft an Beamte nicht mehr verliehen. Der Beamte führt nur cine Amtsbezeichnung, die sh nicht ändert, solange der Beamte in derselben Dienststelle und derselben Besoldungsgruppe bleibt.

Bisher verliehene Titel, insbesondere der Nats- und Geheimrats- titel, und zwar aleichgültig, ob mit ihrer Verleihung eine Erhöhung des Amtsranges oder nur des persönlichen Ranges verbunden war, fönnen von den Beliehenen neben ihrer gemäß Ziffer 2 festgestellten

5)

Amtsbezeihnung auch im amtlichen Verkehr weiter verwendet werden.

LLCFI

9, Die in der Besoldungsordnung aufgeführten Amtsbezeich- nungen werden als von jeßt ab gültige Amtsbezeihnungen festgestellt mit folgenden Aenderungen:

Gruppe 13 der aufsteigenden Gehälter.

Die vortragenden Räte in den Ministerien führen die Amts- bezeihnung Ministerialrat. 3 / i

Die Direktionsmitglieder der Preußischen Staatsbank führen die Amtsbezeihnung Direktoren.

Gruppe 12.

Die Bürodirektoren in den Ministerien führen die Amts« bezeichnung Ministerialbürodirekttor. /

Die Amtsbezeichnung „Dirigent“ der Hauptbuchhalterei der Staatsbank wird durch die Amtsbezeihnung „Vorsteher“ erseßt.

Gruppe 11. Vor die Worte „Bürovorsteher beim Ministerium“ ift zu seßen: Mitntsterta etrerar 19 7 Gruppe 8.

Vor die Worte „Bürovorsteher“ in dieser Gruppe ist überall „Obersekretär (bezw. Regierungsoberfekretär, technischer Re- gierungsoberscfretär usw.) als“ zu seßen.

3. Die Frage der Amtsbezeichnungen für die Beamten der Staats\chuldenterwaltung in den Gruppen 10 und 13 und für die Beamten der Staatsbank in Gruppe 10 bleibt einer gesonderten Negelung vorbehalten. N

Für die Beamten der Preußischen Zentralgenossenshaftskafse in Grupps 10, 11 und 13 wird gleichfalls besondere Regelung erfolgen.

4, Neue Anstellungsvrkunden find auch für diejenigen Beamten, deren Amtsbezeichnung sich gegenüber der bisherigen ändert, n i cht

auszustellen.

5, Weibliche Beamte erhalten, sofern für fie in der Besoldungs- rduung nicht besondere Amtsbezeichnungen vorgesehen sind (wie z. B. Lehrerinnen, Strafanstaltsvorsteherinnen), dieselbe Amtsbezeichnung wie die männlichen Beamten (also Negierungsrat, Ministerialrat usw.).

n Zukunft ist hiernach zu verfahren.

Berlin, den 23. Juni 1920. Zugleich im Namen des Ministers des Innern

und des Ministers für Landwirtschaft, Domänen und Forsten :

Der Finanzminister. Lüdemann.

BokanntmaGUna,

betreffend bargeldlose Zahlung der Beamten- besoldungen ujw.

Nach 8 21 des Beamtendiensteinkommensgeseßes erhalten die unmittelbaren Staatsbeamten, die eine planmäßige Stelle be- kleiden, ihre Dienstbezüge, soweit sie ihnen in festen Varbezügen zustehen, aus der Staatsïasse monailich, bei Ueberweisung auf ein Konto vierteljährlih im voraus, während die Dienstbezüge der nihtplanmäßigen Beamten (Stellenanwärter) monatlich im

voraus gezahlt werden.

Die Dienstbezüge der planmäßigen Beamten werden nur dann vierteljährlich gezahlt, w ständigen Kasse schriftlich die restlose Ueberweisung des Grund- beihilfen und des Aus-

bei der zu- gehalis, des Ortezuschlags, der Kind gleichzushlags und etwaiger sonstiger fortlaufender ein Konto beantragt.

__ Damit die Beamten ¡llen Umständen am Fällig- leit3tage (das ist der ersie Tag des Vierteljahrs oder Monats oder, wenn dieser ein ( der leßte Werktag vorher) über ihre können, werden die bis

oder allgemeiner i L) censtbezüge verfügen erigen Bestimmungen wie folgt ge-

Zahlung im Girowege.

Die laufenden Bezüge sind auf das Reichsbankgirokonto der Vankhäuser oder Spartassen Fälligkeitstage vorhergehenden Negel am

dem vierten des

(4. September und 2 V.) und, wenn der Fäl ag auf einen Festtag fällt, an dem fünften vorhergehenden Werk- roten Scheck zu überweisen. oder Sparkasse nicht mehr vorher angemeld

Bei § 34 (8) der R. K. O.

oder einen

tage durch Sie brauchen künftig

ist auf diesen Nunderlaß hin-

2 U M Pos Weder ter a) Ueberweisung auf ein Postscheckonto. Die laufenden Bezüge sind auf das Konto der ei einer nur an den Postscheckverkehr nicht auh an den Reichsbankgiroverkehr angeschlossenen Bank oder Sparkasse am vierten des dem Fälligkeitstage vorher- gehenden Werktage zu überweisen. i

Bei dem Runderlaß vom 19. Februar 1917 I 11834 ist auf diesen Nunderlaß hinzuweisen.

b) Zahlungen durch Schecks.

Damit auch bei Zahlung von Gehältern, Nuhegehalts- und Hinterbliebenenbezügen im Postsch / berechtigten am Fälligkeitstage in den Besiß ihrer B langen, find die Zahlungsanweisungen und Sam! vierten des dem Fälligkeitstage vorhergehenden Werftane an Auf den Sammelschecks ist an Tinte zu vermerken: „Am... abbuchen“, wobei der Tag, an dem die Zahlungsanweisungen abgehen sollen, anzugeben ift.

Bet den Nunderlassen vom f. 11 und vom diesen Erlaß hinzuweisen.

Berlin, den 28. Juni

berechtigten

tvertehr die Empfangs-

\hecks am

das Postschekamt abzusenden. hervorragender Stelle in roter

Juni 1914 I 8644, tober 1914 1 9413 ift auf

Finanzminister.

Ministexrtum für Handel und Gewerbe

Meinecke |

: F. nach Potsdam verseßt und mit der Unterstüßung

des Negierunas- je!bst beauftragt worden.

Mintifslexrtum für Landwirtschaft, Domänen UND Co Ten.

»berregierungsrat n Königsberg 1. Pr.

vortragenden Nat ramtisprüstdenten in Merseburg

Die Preußische ( Pauly zum Landestulturamisprä

Bartenstein zum Landeskultu

Lee Dervorn 1 ungsbezirk September 1920 zu beseßen. i 1920 eingehen.

len Erlau und Ers haus

Oktober 1920 zu be

Oberför ster Wiesbaden if werbungen müssen bis zu herförsterste Negierungsbezirk Erfuri sind zum 1. § Bewerbungen müßjen bis zum 1, 2 Erlau kommen nur Unverheiratete in

1000 atnaalo L CINASen.

Manier [ur Bol wohlfahr t, anntma QUN Kontrollnummern ierundfünfzig bis Eintaufend- inschließlich) aus den Höchster Farh- werken in Höchst a. Main, 657 bis 735 einshließlich (Sechs- hundertfiebenundfünfzig bis Siebenhundertfünfunddreißig ein- ließlich) aus den Behringwerken in Marburg, 116 bis (ÉEinhundertsechzehn bis Einhundertvierunddreißig) eins{ließlich aus dem Sächsischen Serumwerk in Dresden sind wegen Ab- laufs der staatlichen Gewährdauer vom L. Juli d. J. ab zux Einziehung bestimmt.

g Tetanus-Se bis 1162 einshließlich (Einta einhundertizweiundse

Bean 0m a Un 0 l ratsverordnung vom 23. September 1915, betreffend Fernhaltung unzuverlässiger Personen vom Handel, haben Ï C R L s z 7 a L S e 1 7 ie: Dein WUCermener Dein VBrommel}er von Hier, zersügung vom 24. d. M. die Herstellung und i : el M. Ten Jeg Mer Url nd jede Vermittlertätigkeit in bezug auf diesen Handel untersagt. Gütersloh, ven 24. Junt 1920. Die Polizeiverwaltung.

Auf Grund der Bund

köntgstraße 7, durch

Tummes.

(Fortsetzung des Amtlichen in der Ersten Beilage.)

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lies.

Deutsches Reich.

und bevollmächtigte gestern beim Empfange antäßlich der Ueberreichung

M E 5 u 0 IeNn

neuernannte außerordentliche

ch den Herrn Neichs1X j Beglaubigungs|chreibens laut Meldung des graphenbüros“ folgende

Herr Präsident! be die CGhre, das

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Ansprache:

Schreiben in Ihre Hände zu legen, er Herr Präsident der Republik Frankreich mich bei Ihnen beglaubigt. Berufen, die amtlichen Beziehungen unserer beiden in vollem Umfange wiederherzustellen, werde ih bemüht sein beizu- tragen zu ihrem fructbringenden gemeinsamer 1 Heilung der Wunken des Krieges und schnellen wirtschaftlichen Wieder- Ausführung des

Zusammenwirken zweccks

vertrages, der hinfort die gemeinsame Urkunde aller ihn zeihnenden

Mächte sein wird. Gestatten Sie, Herr Präsident, mir, zur Er-

füllung meines Auftrags auf das erfahrene Mitwirken Ihrer Regierung zu zählen und Ihnen meine aufcichtigsten Wünsche für Ihre Person und für das Gedeihen des neuen Deutschland in Arbeit und in Frieden zu übermitteln. ___ Der Herr Reichspräsident nahm das Beglaubigungs- schreiben entgegen und erwiderte mit folgenden Worten:

Herr Botschafter!

_Ich habe die Ehre, aus den Händen Eurer Exzellenz das Schreiben des Herrn Präsidenten der Französishen Republik ent- gegenzunehmen, durch das Sie als Botschafter bei mir beglaubigt werden. Hierdurch werden die amtlichen Beziehungen zwischen unseren beiden Ländern wieder in vollem Umfang aufgenommen. Mit Be- sriedigung entnehme ich Ihren Worten, daß es Ihr ernster Wille ist, dabei mitzuarbeiten, die Wunden, die der Krieg unseren beiden Ländern gesch{lagen hat, zu heilen und in Ausführung des Friedens- vertrags durch eine gemeinsame fruhtbare Arbeit das wirtschaftliche Leben Curovyas wieder in Gang zu bringen. Von dem gleichen Streben bin ih mit der Deutschen Negierung erfüllt. Ich danke Ihnen für die Wünsche, die Sie für das Wohlergehen Deutschlands ausgedrückt und sür die [reundlihen Worte, die Sie an mich gerichtet haben. Seien Sie versichert, daß ih und die Deutsche Regierung alles tun werden, um Ihnen die Erfüllung der Ihnen gestellten Aufgabe nah Möglichkeit zu erleichtern. Ich begrüße Euere Exzellenz als ersten Botschafter der Französischen Republik bei der Deutschen Republik und wünsche Ihnen vollen Erfolg bei Ihrer hiesigen Tätigkeit.

__ Der Neichsarbeitsminister Dr. Brauns hat seine Amts- geschäfte übernommen.

Die Friedensdelegation in Varis hat gestern der Friedenskonferenz zwei amtlihe Denkschriften überreicht, die gleichzeitig den alliierten Regierungen in London, Nom und Brüssel übergeben worden sind. Die erste behandelt die Zahlungsfähigkeit Deutsmlands fr 01e Wiedergutmachung, die zweite legt im einzelnen dar, mwieweit Deutschland schon heute seine Steuer- quellen angespannt hat. Jn einer Begleitnote wird darauf hingewiesen, daß Deutschland heute wesentlih weniger wirt- ¡haftliche Hilfssquellen zur Verfügung stehen“ als vor dem Kriege. Die Durchsührung der vorgeschlagenen Máäßnahmen joll Gegenstand mündlicher Besprechung in Spaa sein. Gleich- zeitig wurde ein Gutachten über die wirtschaftliche Gesamtlage in Deutschland, seine Leistungsfähigkeit und die Möglichkeit der Kräftigung übergeben, das von 22 hervorragenden, im wirt-

C0

schaftlichen Leben stehenden Männern unterzeichnet ist.

__ Die Botschafterkonferenz hat am 26. Juni dem Vor- sigenden der Deutschen Friedensdelegation in Paris, wie „Wolffs Telegraphenbüro“ meldet, folgende Note übersandt :

Sie haben durd) eine Note vom 7. Juni die Aufmerksamkeit der Konferenz auf die Notwendigkeit hingelenktt, denjenigen Wählern, die gegenwärtig außerhalb der Gebiete von Allenstein und Marien- werder wohnen und sih zur Volksabstimmung dorthin zu hegeben wünschen, die freie Ausübung ihrer Rechte zu verbürgen. Indem die verbündeten Mächte den von Ihnen vorgebrachten Be- merfungen Rechnung tragen, haben sie folgende Beschlüsse gefaßt, welche 1ch mich beehre, Ihnen in ihrem Namen mitzuteilen :

Die deutschen Vertreter in jeder Abstimmungszone werden er- mächtigt, die nötigen Maßregeln zu ergreifen, damit eine passende Anzahl von Sonderzügen (diefe Zahl wird in jedem einzelnen Falle von der JInteralliierten Kommission festgeseßt) von Deutschland die Wähler herbciführt, die das Recht haben, an der Abstimmung teilzu- nehmen. Die Züge werden von Offizieren der Verbündeten begleitet, die den Auftrag haben, sih durch Prüfung geeigneter Ausweispapiere die Sicherheit zu verschaffen, daß nur Personen, die zur Abstimmung zugelassen werden, diese Züge besteigen. Unter diesen Bedingungen werden keine Päffe für die Durchfahrt durch den polnischen Korridor gefordert werden. Die Interalliierten Kommissionen für Marien- werder und Allenstein werden die nötigen Maßnahmen ergreifen, um die Durchführung vorstehender Beschlüsse zu sichern.

Zur Konferenz in Spaa werden, wie „Wolffs Tele- grapenbüro“ mitteilt, nach den vorläufigen Beschlüssen si be- geben der Reichskanzler Fehrenbach, der Reichsminister des Aeußern Dr. Simons sowie die Reichsminister Wirth, Scholz und Hermes. Jnsgeésamt werden 25 bis 30 höhere Beamte mit dem nötigen Büropersonal nah Svaa gehen.

Die Frist zur Anmeldung der deutschen Forderungen hei dem NReichsausgleichsamt ist endgültig auf den 31. Juli 1920 festgeseßt worden. Wie von zuständiger Seite mitgeteilt wird, haben trotz wiederholten Hinweises auf die Bedeutung der früßzeitigen Anmeldung für das Neichsinteresse zahlreiche Per- sonen und Firmen bisher leider ihrer Anmeldepflicht nicht genügt. Derjenige, der auch die neue Nachfrist ungenußt ver- streichen läßt, hat auf Grund des § 64 des NReichsgusgleich- geseßes Strafverfolgung zu gewärtigen.

Die politischen Parteien des Saargebiets haben durch dic Negierungskommission des Saargebiets an den Völkerbund die Bitte gerichtet, daß im Saargebiei nur Deutsche als Beamte angestellt werden möchten, va die Bevölkerung des Saargebiets nux aus Deutschen bestehe.

Mie der „Schweizerischen Depeschen-Agentur“ miigeteilt wird, ist der Professor Nippold zum Präsidenten des Internationalen Gerichtshofs, der vom Völkerbund im Saargebiet eingeseßt wird, ernannt worden. Dieser Oberste Gerichtshof wird das erste ständige Gericht sein, das vom BVölkerbund - errichtet wiro. Die Richter werden größtenteils Neutrale sein. Der Internationale Gerichtshof wird für das Saargebiet niht nur an die Stelle des Oberlandesgerichts, sondern au des Neichsgerichts treten.

Das Reichspostministerium hat die in seinem Ver- lehrsbeirat vertretenen Körperschaften ersucht, ihm im Hinblick auf den am 1. Oktober d. J. in Madrid zusammentretenden WBeltpostkongreß etwaige Wünsche über Aenderungen und Neuerungen im Weltposiverkehr bis Ende Juli mißzuteilen. Das Neichspostministeriuum beabsichligt, die dem Weltpostkongreß zu unterbreitenden Vorschiäge mit dem Verkehrsbeirat im Auguit mündlich zu erörtern, bis zu welchem Zeitpunkt auch die Haupt- wünsche der übrigen Länder des Weltpostvereins bekannt ge- worden sein dürften.

Wie bekannt geworden ist, sollen den Altpensionären und Althinterbliebenen zur Behebung der Notlage bis zu der in Aussicht stehenden geseßlichen Regelung 50 vH ihrer

und Waisen- . April 1920 ab als Vorschuß gezahlt werden.

zuständiger i soweit die Heeresverwaltung hierbei in Betracht kommt die Pensionsregelungsbeßhörden und Verforgungsämter bereits mit entsprehender Weisung versehen worden. Zahlstellen

bisherigen Bezüge an Vension,

geld vom

Diese Behörden ) M zur Zahlung anwei Immerhin wird bei der großen Zahl der Pensfionäre noch einige Zeit vergehen, bis alle Zahlungen angewiesen sind. Ein Grund zur Beunruhigung liegt daher niht vor, wenn die Nach- richti der Zahlungsanweisung bei einzelnen Empfangsberechtigten Eines Antrages des Pensionärs

ichleunigst

sih etwas verzögern jollte. bedarf es nicht.

Oesterreich. Meldung hat

Nach einer amtlich ich die österreichische Negierung mit Rücksicht auf die über die Durchführung des Boykottbeschlusses gegen em reichischen Eisenbahnpersonal entstandenen Meinungsverschieden- heiten, die zu einer Gefährdung des Betriebs führten, gestern gezwungen gesehen, den Eifenbahnverkehr nah Ungarn einzustellen. |

Das Ungarische „Korrespondenz-Büro“ stellt fes

ungarische Nezierung auf das Angebot des österreichischen Kanzlers Nenner, in Sachen des Boykotts zu vermitteln, geantwortet habe, daß sie niht geneigt sei, mit dem inter- nationalen Gewerfschaftsverband zu verhandeln, daß aber jede ungarische ausländische Vertretung bereitwillig fremden C bürgern wie Vertretern gewerktshafstliher und sonstiger Organi- jationen Mitteilungen über die Lage in Ungarn gebe, weil die ungarische Regierung Gewicht darauf lege, daß die überUngarn ver- breiteten grundlosen Anklagen womöglich widerlegt würden. Unter feinen Umständen werde sie eine Einmischung in n Angelegenheiten zulaFen, könne aber im übrigen nichts dagegen einwenden, daß das durch den Boykott in erster Linie aetroffene Desterreih zur Beseitigung desselben in Wien Be- riretern der internationalen Organisa Durch die vom ungarischen Gesandten in Wie: Dr. Graßz, geführten Besprechungen werde ungarischerseits diese Angelegenheit als erledigt betrachtet ohne Rücksicht darauf, ob internationale Gewertschaftsbund auf Grund der erhaltenen [ufflärungen den Boykott einstelle- oder nicht. e 1 Vlättermeldungen sollen die in Graz und in Jtalien weilenden kroatischen Emigranten die Errichtung einer froatischen Gegenregierung beschlossen haben, die schon in den nächsten Tagen ihre Tätigkeit in Susak hei Fiume be- ginnen soll.

ie ungarischen

\prechungen mit

Großbritannien und Frlaund, eine Anfrage im Unterhause, deutschen „Kriegs schuldigen“ niederen Ranges gescheh würde, wenn diese in Holland Zuflucht suchten und die hol- Regierung ihr Bonar Law dem

Dies sei eine Hypothes, Fall eintrete.

e Auslieferung verweigerte, erwiderte zraphenbüro“ zufolge: und es sei kaum anzunehmen, daß der eine Uebereinstimmung mit dem Falle des vormaligen Kaisers bilden, der vor der Unterzeichnung des Friedens- vertrages nach Holland gekommen fei. Auf weitere Anfragen bemerkte s U-Bootbefehls- ern befinde sih noch einer in England. Die übrigen seien frei lassen und nah. Deutschland zurückgeshickt worden. gen die leßteren werde vor dem Neichsgericht in Leipzig stattfinden. as Datum sei noch nicht festgeseßt.

Jn Erwiderung auf eine Anfrage betreffend die Ver- handlungen mit Krassin erklärte Bonar Law:

Die Verhandlungen nehmen noch ihren Fortgang. erung zu dem Schluß gekommen, wäre, eine Entscheidung zu erreichen. ; geteilt, und dieser kehre nah Nußland zurück, uni den Sowjet- behörden die Bedingungen der englischen Regierung vorzulegen und sich selbst in den Stand zu seten, eine entgiltige Antwort zu geben.

Reuter erfährt dazu weiter, daß Krassin nah Moskau regierung zu beraten und über } j eine Klärung herbeizuführen. Man erwarte, daß er binnen 14 Tagen nah England zurück- kehren werde.

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die englische e ¡ Sie habe dies Krassin mit-

re, um sih mit seine grundsäßliche Pun

Frankreich. Dic Botschafierkonferenz hat den Vertrag zwischen ¿nemarï Über die erste Zone in Matin“ erflärt, daß die Konferenz, ote der Deutschen

den Ententemächten Schleswig genehmigt. die vorgestern die Antwort auf die leßte 9 Regierung um Fristverlängerung neutralen Zone auf dem rechten Rheinufer geprüft habe, in aller Form dagegen ausgesprochen hätte.

ejprocen H Dieter Beschluß at bei jeiner Zusammenkunst in Brüssel

werde dem Obersten zweifellos unterbreitet werden.

Der Völkerbundsrat wird am 9. Juli zur Ver- handlung über die Aalandsfrage zusammentreten.

Die beiden türkischen Delegierten, die vorgestern aris angekommen sind, haben nunmehr dem Ge- neralsekretariat der Friedenskonferenz die Gesamtanwort der türkischen Regierung auf die Friedensvorschläge unterbreitet. Inhaltlich weicht das jeßt übermittelte Schriftstück nicht be- sonders von dem ab, das der Großwefir vor aht Tagen hat In dem leßten Entrwourf verlangt türkishe Regierung, daß die Jnseln Lemnos, Jmbros und die am Eingang der Dardanellen Griechenland zugesprochen werden, sondern genau wie die Meer- engen unter eine interalliièrte militärishe Kontrolle gestellt

überreichen lassen.

Der Präsident Deschanel führte gestern den Vorsitz im Ministerrat, der von Millerand Uber die Fragen, die in Spaa zur Verhandlung kommen sollen, unterrichtet wurde.

Aus der Debatte anläßlich der Natifikation des Friedens vertrags „Wolffs Telegraphenbüro“ noch folgendes mit:

Millerand erklärte, Oesterreich könne in das Deutsche Reich nur eintreten nach einstimmiger Genehmigung es. Dies sei notwendig für die Sid

österreicchischen Der Ministerprà

ckterheit Frankreichs und die ganz T werde Desterreich wirtschaftlih unterstüßen. sagte, die Alliierten hätten sih von dem Gedanken der österreichischen Einheit beberrshen lassen un Möglichkeit, ein Gegengewicht gegen den preußischen Einfluß, aufzu- Der Vertrag maße aus Mitteleuroya einen wahr- Ein anderer Senator erklärte, erx könne den Vertrag nicht ratifizieren, da er nicht dem europäischen Frieden di i Jn der Kammer sprach der Abgeordnete Laffont über die den Ulliierten abgetretenen deutschen Kol

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