1920 / 147 p. 3 (Deutscher Reichsanzeiger, Tue, 06 Jul 1920 18:00:01 GMT) scan diff

D D Ie A r: n

Preufzen.

Der deutsche Staats- und Reichskommissar im ostpreußi- fen Abstimmung3gebiete Freiherr von Gayl hat folgenden Aufruf an die deutshgesinnten Ermländer und Masuren erlassen:

Am 11. Juli wird die ansässige Bevölkerung Ermlands sowie Masurens zugleich mit den Abstimmungsberehtigten, welche aus der Ferne zu uns kommen, die Zukunft der gemeinsamen Heimat ent- heiden. Große Scharen lieber Landsleute treffen bei uns ein. Tage ewaltiger nationaler Erregung stehen uns bevor. Ich halte es daher für meine Pflicht, noch einmal ernstlih darauf hinzuweisen, daß die Zeit vor und uach der Abstimmung unter allen Umständen. in Nuhe und ohne jeden Zusammenstoß mit polnisch Gesinnten verlaufen muß. Wir Deutsche sind unserer Sache gewiß. Wir haben es nicht nötig, gegen die Minderheit, welche gegen uns stimmen will, irgendwelche Gewalt an- zuwenden. Vergessen wir keinen Augenblick, daß die Mehrzahl von thnen Jahrhunderte lang unter uns friedlich gewohnt und mit uns gelebt hat, und daß fie jeßt nur durch fremde Agitation gegen die Mehrheit threr Mitbürger in Ermland und in Masuren fadftadelt ist. Nach der Abstimmung werden wir wieder miteinander leben müssen. Wir Deutsche wollen im Bewußtsein unserer Stärke und unserer Kraft nicht diese Kluft, die sch in diefen Monaten zwishen Bewohnern desfelben Landes aufgetan hat, weiter vertiefen. Die Entscheidung für die Zukunft der Abstimmungs- gebiete fällt nicht allein am Abstimmungstage, fondern au} in den Wochen nachher, in denen die Ergebnisse der Abstimmung von den alliierten Mächten gewertet werden. Wir wollen daher stets daran denken, daß auch nach der Abstimmung jeder Zusammenstoß zwischen deutsch und polnisch Gesinnten unserer Sache unüberfehbaren Schaden bringen fann. Haltet Nuhbhe aus nationalem Pflichtgefühl in den kommenden Wochen. Wenn wir unserer inneren Veberzeugung und dieser Losung folgen, so werden am stahlharten Willen des ermländischen und masurischen Volkes alle Bemühungen der Gegner zersplittern.

Oesterreich.

Die Regierung hat nah einer Mitteilung des „Oester- reichischen Korrespondenzbüros“ in Paris Vorstellungen gegen einige Bestimmungen der ihr seitens des General}ekretariats der Friedenskonferenz zugegangenen Jnstrukiionen für die im St. Germainer Staats vertrag vorgesehenen Abgrenzungs- fommissionen zur Feststellung der neuen Staats- grenzen erhoben, da diese Bestimmungen über den Inhalt dieses Vertrags hinauszugehen scheinen und eine Beschränkung der den Abgrenzungskommissionen ein- geräumten Befugnisse zur Folge haben könnten. Gleichzeitig lenkie die Regierung die Aufmerksamkeit des Obersten Nates neuerlih darauf, daß die in der Begleitnote zum ungarischen Friedensvertrag vorgesehene Möglichkeit eines Appells an den Rat des Völkerbundes im Wege der zustehenden Grenz- fommission zur Beseitigung von Ungerechtigkeiten in der Grenz- führung in ethnographischer und wirtschaftlicher Hinsicht billiger- weise auch den zur Festseßung der österreichishen Grenzen berufenen Kommissionen gewährleistet ist.

Grofßzbritannieu und Frland.

Die englishe Regierung hat der polnischen Negierung gegenüber, wie die „Times“ meldet, dem Wunsch Ausdruck gegeben, Polen möge die Unabhängigkeit Litauens unter Einschluß Wilnas anerkennen und mit Litauen in Ver- handlungen eintreten, um eine freundschaftlihhe Verständigung zwischen den beiden Ländern herbeizuführen.

Am Freitag abend hat das irische republikanische Parlament eine Sißung abgehalten, an ver etwa 60 Mitglieder teilnahmen. Dem „Algemeen Handelsblad“ zufolge, hat das Parlament ein Dekret erlassen, durch das zur Einrichtung republi- fanisher Gerichtshöfe die Ermächtigung erteilt wird. Eine „nationale Anleihe“ in Höhe von 250 000 Vfund ist mit 50 000 Pfund überzeichnet worden.

Frankreich.

Der Großwesir Damad Ferid Pascha verläßt heute abend Versailles, um sich in Toulouse nah Konstantinopel ein- zuschisfen. Zum Vorsißenden der türkischen Delegation ist Reschid Bet ernannt worden.

Belgien.

Die erste Besprehung der Konferenz in Spaa fand gestern vormittag im Schloß de la Freineuse unter Ln Vorsiß des belgischen Ministerpräfidenten Delacroix statt. An der Konferenz nahmen teil: von belgischer Seite der Minister- prästdent Delacroix, der Minister des Aeußern Hymans und der Minister des Jnnern Jaspar, von englischer Seite der Vremier- minister Lloyd George, der Staatssekretär des Aeußern Lord Curzon und Sir L. Worthington Evans, von französischer Seite der Ministerpräfident Millerand, der Finanzminister Marsal und der Minister der öffentlichen Arbeiten Le Troquer, von italieni- scher Seite der Minister des Aeußern Graf Sforza und Bertolini, von japanischer Seite der Botschafter in London Graf Chinda, von deutscher Seite der Reichskanzler Fehrenbach, der Minister des Aeußern Dr. Simons, der Finanzminister Dr. Wirth und der Ernährungsminister Hermes. Sofort nah Eintreffen der deutschen Delegierten wurde ohne formelle Begrüßung in die Verhandlungen eingetreten und zunächst die Tagesordnung fest- geseßt, welche die nahfolgenden Punkte umfassen soll: Durch- führung der militärischen. Bedingungen des Friedensvertrags, die Frage der Wiedergutmachungen, die Kohlenfrage, die Frage der Durchführung der Bestrafung der sogenannten Kriegs- verbrecher, die Danziger Frage.

Der Reichskanzler Fehrenba erflärte hierauf laut Bericht des „Wolffschen Telegraphenbüros“, nachdem er seiner Genugtuung über das Zustandekommen fkontradiktorischer Verhandlungen Ausdruck gegeben hatte, daß es der feste Wille der deutschen Delegation und des ganzen deutschen Volkes sei, die Friedensbedingungen loyal Lir flhren, Zur Behandlung der militärishen Frage würde allerdings die Anwesenheit des Reichswehrministers und des Generals von Seeckt notwendig r die, als man gestern von der bevorstehenden Erörterung er militärischen Prage erfahren habe, sofort dringend herbei- gebeten worden seien, aber nicht vor heute Nachmittag E fönnten. Die Konferenz beschloß, die Ankunft der Herren abzu- warten. Auf eine Frage des Reichskanzlers, ob vielleicht zur Be- sprechung der Bestrafung die Anwesenheit des deutschen Justiz- ministers erforderlich sei, wurde mitgeteilt, daß sie dringend erwünscht sei. Es würden übrigens auch der englische Lord- kanzler und der fran O Justizminister ersheinen. Nachdem der Reichskanzler Fehrenbah t gge aufmerksam gemacht hat&, daß der deutshe Justizminister gleichzeitig Vizekanzler sei, und, da der Reichstag jeßt tage, die gleichzeitige längere Ab- wesenheit des Reichskanzlers und des Vizekanzlers zu Unzuträglich- keiten führen würde, beshloß die Konferenz die ge der Bestrafung bereits am Douners3iag zu besprechen. Die Konferenz vertagte fh hierauf

| Nach einer Havas-Reutermeldung haben die finanziellen Sachverständigen versucht, den in Brüfßsel aufgestellten Grund- saß, betreffend die Verteilung der deutschen Entschädi- gung, zur Anwendung zu bringen. Sie waren sih klar da- rüber, daß das Prioritätsreht auf 21/, Milliarden Gold- mark, das der Lertrag von Versailles Belgien gewährt, wenn es ohne Abänderung aufreht erhalten würde, dazu führen müßte, daß die erste zur Tilgung der deutschen

Schuld bestimmte internationale Anleihe vollständig zur Sicherstellung des Belgien gewährten Privilegs dienen würde. Jnfolgedessen hat man Belgien vorgeshlagen, das

Vorzugsrecht beizubehalten mit dem Vorbehalt, die Summe in mehrere Teilsummen zu zerlegen, deren Bezahlung allmählich erfolgen foll. Unter dieser Vorausseßung würden die Eng- länder mit einem achtprozentigen Anteil von Belgien einver- standen bleiben, wie er in Brüssel festgeseßt worden ist. Die Frage ist noch nicht endgültig entschieden, aber in gutem Gange. Am Schluß der Zusammenkunst der finanziellen Sachverständiaen wurde cine italienische Note geprüft, in der der Standpunkt Jtaliens zur Verteilung der Entschädigung dargelegt wird. Litauen.

Nach einer Meldung der „Litauischen Telegraphenagentur“ ist der Direktor im französischen Ministerim für Handel und Industrie Couson zum offiziellen Besuch in Kowno eingetroffen, um Handelsbeziehungen mit Litauen anzuknüpfen. Das französishe Ministerium für Handel und Jndustrie will in Kowno cin Jnformationshüro einrichten, wo Jnteressenten alle möglichen Auskünfte erhalten.

Lettland.

Der lettish-estnische Grenzstreit ist der „Berlingske Tidende“ zufolge durh ein Schiedsgericht, an dessen Spiße der englische Kommissar für die baltischen Länder, Oberst Tallents steht, zugunsten Estlands entschieden worden. Das Schicds- gericht hat die umstrittene Stadt Walk Estland zugesprochen. Der lettishe Minister des Aeußern hat diese Entscheidung mit seinem Rücktritt beantwortet, uud man erwartet, daß die ganze Regierung seinem Beispiel folgen wird.

Dänemark.

Nach einer Meld:1ng der „Berlingske Tidende“ ist der Vertrag zwischen den Alliierten und Dänemark über die U eber- tragung der Souveränität über Nord\chleswig gestern in Paris unterzeichnet worden.

Schweden.

Die Antwortnote der finnischen Regierung in der Aa lands- frage ist vorgestern durch den finnischen Gesandten in Stockholm dem Minister des Auswärtigen überreiht worden. Die Presse nimmt an, daß die shwedishe Regierung nunmehr zunächst die Verhandlungen des Völkerbundes abwarten werde.

Griechenland.

Nach einer Havasmeldung ist die Jahresklasse 1905 unter die Fahnen gerufen worden. Sie hatte während des Krieges nicht gedient und soll im Jnnern des Landes die Truppen ergänzen, die nah Kleinasien gesandt werden.

Der griechische Heeresberiht vom 3. Juli besagt:

Der Feind, der im Süden von Balikesri eine vernichtende Nieder- lage erlitt, wird energisch verfolgt. Ginige zerstreute Abteilungen konnten nach Brussa entkommen. Die gestern in Pandertna voll- zogene Truppenlandung trug zu dem schnellen Erfolg bei. Die Ah- teilungen, die unter dem Schutze der englischen Flotte landeten, drangen gegen Süden vor und stießen in Omeskioej, 26 km südlich von Balikesri, auf die Vorhut der türkischen Armee. Die ganze Aktion dauerte 3{ Tage.

Afffien.

Zum persfishen Minisierpräfidenten ist nach Mitteilung der persishen Gesandtschaft in Paris Mochired ed Dauleh und zum Minister der auswärtigen Angelegenheiten M ocharos es Sultaneh-Chadimy ernannt worden.

Nach einer Meldung aus Tokio wird dort amtlich bekanntgegeben, daß Japan beschlossen hat, seine Truppen aus dem Baikalgebiet zurücßzurufen, da nicht länger die Not- wendigkeit besteht, die Tschechoslowaken zu s{hütßen. Die Lage in den östlichen Provinzen ist aber anders mit Rücksicht auf die Bedrohung der Küstenstädte durch die Bolschewisten. Darum werden japanische Garnisonen in Nikolajewsk und anderen Orten der fibirishen Meerprovinzen belassen werden, bis eine russishe Regierung für Ostsibirien aufgerichtet worden ist.

Die deutsche Bokschaft in Tokio und die Konsulatsgebäude sind „Eastern Service“ zufolge von Japan wieder an Deutsch- land zurückgegeben worden. Die diplomatischen Beziehungen zwischen beiden Ländern find wiederhergestellt.

Statistik und Volkswirtschaft.

Arbeitsstreitigkeiten.

Das Werkstätten- und Betriebspersonal der Großen Berliner Straßenbahn hat, wie hiesige Blätter berihten, in Betriebsversammlungen zu den im Beschluß des Auf- sichtsrats enthaltenen Zugeständuissen auf ihre Forderungen (\. Nr. 144 d. Bl, zweite Beilage) Stellung genommen. Es stehen noch cinige Versammlungen aus, doch dürften sie an dem Ergebnis nichts ändern. Der überwiegende Teil der Straßenbahner hat auf Grund der Be- richte der Dbleute der Vereinbarungmit dem Aufsichts- rat z h gestimmt. Damit ist die Einigung gegeben und ein Streik vermieden.

Die am Sonnabend in den Streik eingetrelenen sädtischen Angestellten und Arbeiter inBerlin-Wilmersdorf haben dem Magistrat am gleichen Tage folgende Forderungen unter- breitet: 1. den Beshluß des Magistrats, in dem die Kündigung der von der Einwohnerwehr übernommenen Wächter ausgesprohen wurde, sofort wieder herzustellen und die Wächter sofort vom Dienst abzulösen, 2. die einzelnen Dienststellen ohne jeden Verzug anzuweisen, den nicht- ständigen Angestellten den durch Beschluß der Vollversammlung vom 1. Juli geforderten Vorshuß von 1000 bezw. 800 4 bestimmt sofort auszuzahlen und dem am 28. v. M. gestellten Ersuchen um raten- weise Abrechnung des Ende Mai erhaltenen Vorshusses sofort statt- sugeben, 3. den Oberbürgermeister als Chef der Verwaltung zu cr- zuhen, fofort an Stelle des Kämmerers Nohde einen Personal- dezernenten zu ernennen, der in der Lage ist, den an ihn gestellten Anforderungen voll zu genügen, 4. über das bis jeßt noch nit end- gültig erledigte Schreiben des Betriebsrats vom 6. Mai d. J. um- gehend Beschluß zu fasseu.

In Königsberg i. Ostpr. haben, nachdem der ostpreußische Arbeitgeberverband den von der Arbeiterschaft angenommenen Schieds- spruch des M o G ea, der der Arbeiterschaft einen Zeuerungszushlag von 40 bis 70 d für die Stunde zu den

e

geltenden LTarifsäzen puipeas, abgelehnt hat, die gestern vor-

g versammelten ner aller unter den

Scieds\spruch fallenden Gewerkschaften bes{lossen, von Dienstag früh ab în den Streif einzutreten. Die übrigen Verbände beschlossen den Sympathiestreik nah der Kampfeslage. Der „Deutschen Allge- meinen Zeitung“ wird dazu noch berichtet: „Außer den Hafen- arbeitern sind seit gestern auch die Transportarbeiter und die Arbeiter in derMetall-, Mühlen- undBrauerei- industrie ausftändig. Die städtishen Gasanstaltsarbeiter und die Arbeiter des Elektrizitätswerks wollen sich heute (As werden, ob sie sid dem Streik anschließen werden. Die Cifenbahnarbeiter haben éine Beteiligung im Hinblick auf die Volksabstimmung einstweilen ab- gelehnt. Die Streikenden betonen den wirtschaftlichen Charakter des Streiks. Man wird aber damit rechnen müssen, daß dieser infolge starker Heße der Nadikalen zu einem politischen Generalstreik wird.“

Nach einer Meldung des genannten Blattes aus Magdeburg find wegen des 10 prozentigen Steuerabzugs vom Lohne die Arbeiter des Solvay-Werkes in Osternienburg in den Ausstand ge- treten. Im Magdeburger Bezirk hat eine Reihe von Demon- strationen sowohl von Industrie- als auch von Landarbeitern gegen den Steuerabzug stattgefunden.

Auch die Belegschasten im Bornaer Braunkohlen - revier find einer Meldung von „W. T. B.“ aus Leipzig zufolge in den Ausstand getreten, um damit gegen den 10 %igen Steuer- abzug vom Lohn zu protestieren.

Dagegen wurde der aus dem gleihen Grunde begonnene Streik auf der Zeche „Gustav“ in Dettingen, wie dem genannten Büro aus Aschaffenburg berichtet wird, auf Ps 4 einer neuen Betriebsversammlung gestern nahmitiag abgebrochen. Die Streiktage werden nicht vergütet.

(Weitere „Statistishe Nachrichten“ \. i. d. Ersten Beilage.) Kunst und Wissenschaft.

Am Sonntagmittag ist auf seinem Sommersitß in Großjena an der Unstrut der Maler und Bildhauer Geheimrat Professor Marx Klinger einer Herzlähmung im Alter von 63 Jahren erlegen. Wie Wolffs Telegraphenbüro mitteilt, erfolgte sein Ableben völlig unerwartet ohne vorhergegangene Krankheit.

DieHohenstaufenbauteninUnteritalien. Nahezu ein Jahrzehnt lang vor dem Kriege bereitete das Preußish-historische Institut in Rom eine Untersuchung und Veröffentlichung der Bauten der Hohenstaufen in Unteritalien vor. Die Auflage lag in der Hand von Professor Arthur Haseloff, dem jeßt nah Kiel berufenen Kunst- elehrten, und dieser kann nun den ersten Band seines großen Werks (bei Karl W. Hiersemann) erscheinen lassen. Die Schloß- und Burgbauten Friedrihs I, die schon im 13. Jahrhundert weithin Aufsehen erregt haben, nehmen noch heute unter den Denkmälern Unteritaliens, zumal Apuliens, einen hervorragenden Plaß ein. E O A A und französis{-gotishe Einflüsse durch- kreuzen fi ier, und von deutscher, italienisher und französischer Seite be ie verschiedensten Erklärungsversuche AoeIae worden. Haseloffs Publikation versucht nun, in dem Widerstreit der Meinungen Klarheit zu schaffen. Zu diesem Zwecke wurden nicht nur die er- haltenen Neste der Bauten genau durhforsht, gemessen, photographiert und gezeichnet, sondern auch die ardivalishen Quellen zum ersten Male einer erschöpfenden Durcharbeit unterzogen. Die Ausbeute dieser langjährigen Archivarbeit, die rofessor Dr. Sthamer übertragen wurde, ist in den Ergänzungsbänden des Hauptwerkes niedergelegt. So wurde ein völlig neues Bild der Denkmäler und ihrer entwicklungsges{Gihtlichen Bedeutung gewonnen. In dem ersten Bande gibt Prosessor Haseloff zunächst ein Bild der Persönlichkeit Friedrichs IL., seiner ungeheuren Bautätigkeit und seiner weitreihenden Eünstlerishen Beziehungen. Weiter behandelt er die Bauten der von Friedrih Il. zu seiner Residenz erkorenen Provinz Capitanata, führt alle erhaltenen Reste der Bauten, die auf die Zeit Friedrichs IL. oder seiner Nachfolger gurücgeben, vor Augen und gibt einen Einblick in den damaligen Baubetrieb, die Bauverwaltung, die Herkunft der Künstler und die Verhältnisse der Arbeiterschaft, die gerade damals von starken Lohnkämpfen erschüttert wurde.

Aeronautisches Observatorium. Lindenberg, Kr. Beeskow. 4. Iuli 1920. Ballonaufsticg von 6} a bis 72 a.

NRelative Wind Sechöhe | Luftdruck Temperatur Feuchtig- % | feit Richtun Geschwind. D S oben | unten 0% g d brvi 2 122 | 7472 24,4 71 | SzO 5 300 732 20,8 SOzS i 500 715 18,8 S | SO¿S 6 1000 | 674 16,2 28 | SSO 5 1500 635 19/2 S SSO 5 1840 605 10,9 S SzO 5 2000 | SS. | SzO H 2500 _— | 4

1/, bedeckt. Sicht 8 kmm.

5. Juli 1920. Drachenaufstieg von 1} a bis 3} a.

o | Relative Wind Sechöhe | Lufidruck| Temperatur C A Geschwind el Ni q| Sekund.- A A oben | unten of, Nichtung Meter 122 | 746,7 17,8 94 |NO 6 300 731 18,9 95 OzN 6 500 714 17,8 90 OzN 10 1000 672 15,4 88 OzN 8 1500 634 13,3 90 SO 8 2000 597 11,0 90 S 10 2500 563 7,9 90 OSO 10 3000 028 5,0 DD OSO 10 3500 497 1,5 17,8 DD OSO 12 3530 495 1,4 9D OSO 12

3/, bedeckt. Dunst. Sicht 8 km. Bodeninversion bis 310 m ven 17,8% auf 19,0%. Zwischen 2540 und 2800 m überall 7,09.

(Fortsebung des Nichtamtlichen in der Ersten und Zweiten Beilage.)

a ————————— Tad ———————_——— ————————————

Familiennachrichten.

Verlobt: Frl. Luise von Kleist mit Hrn. Oberleutnant a. D. &ranz von Gaertner (Tzschernowitz, Kr. Guben—Glogau).

Verantwortlicher Schriftleiter: J. V.: Weber in Berlin.

Verantwortlich für den Anzeigenteil: Der Vorsteher der Geschäftsstelle J. V.: Rebnungsrat Meyer in Berlin,

Verlag der Geschäftsstelle (J. V.: Meyer) in Berlin. Dru der Norddeutschen Buchdruckerei und Verlagsanstalt, Berlin, Wilhelmstraße 32. L Sieben Beilagen (einsdlicklih Börsenbeilage und Warenzeichenbeilage Nr. 54) und Erste und Zweite Zentral-Handelsregister-Beilage.

zum Deutschen RNeichSanzeiger und Breußiscßen Staatsanzeiïaer

Ir. 147. Amtliches.

(Fortseßung aus dem Hauptblatt.) Deutsches Reich. Bekanntmachung.

Die allgemeine Verbindlichkeit des Tarifver- trags vom 19. August 1919 nebst Nachtrag vom 10. November 1919, eingetragen auf Blatt 528 und 1035 des Tarifregisters, veröffentlicht in Nr. 28 vom 3. Februar 1920 und Nr. 107 vom 20. Mai 1920 des Deuts en Reichs- anzeigers“, zur Regelung der Lohn- und G naa der gewerblichen Arbeiter in der Kartonnagenindusirie in den Gebieten der Provinzen Ober- und Nicderschlesien wird mit Wirkung vom 1. April 1920 aufgehoben.

Berlin, den 22. Juni 1920.

Der Reichsarbeitsminister. J. A.: Dr. Hausmann.

Bekanntmachung.

Die allgemeine Verbindlichkeit des Tarifver- trags vom 14. Oktober 1919 eingetragen auf Blatt 438 des Tarifregisters, veröffentlicht in Nummer 10 vom 13. Januar 1920 des Deutschen Reichsanzeigers zur Rege- lung der Lohn- und Arbeitsbedingungen der Arbeiter im Fuhr- und Verkehrsgewerbe für das Gebiet der Stadt Leipzig wird auf gehoben.

Berlin, den 28. Juni 1920.

Der Reichsgarbeitsminister. J. A.: Wulff.

Bekanntmachung.

Der Arbeitgeberverband des Einzelhandels, Siß

Os der Zentralverband der ol es, der ewerlscchafts und der Angestellten und der Gewerk-

\schaftsbund der kaufmännischen Angestelltenverbände haben beantragt, die zwischen ihnen mit Wirkung vom 15. April 1920 abgeschlossene Zusaßvereinbarung (Teuerungszuschlag) zu dem allgemein verbindlichen Tarifvertrag vom 1. Juli 1919 zur Regelung des Arbeitsverhältnisses der kaufmännischen Angestellten im Einzelhandel mit Eisenwaren, Werkzeugen, Maschinen, Metallen, sanitären Artikeln, Röhren, Haus- und Küchengeräten, Glas und Porzellan gemäß § 2 der Verordnung vom 28. Dezember 1918 (Reichs-Geseßbl. S. 1456) für das Gebiet der Städte Hamburg, Altona und Wandsbek für all- gemein verbindlich zu erklären.

Einwendungen gegen diesen Antrag können bis zum 15, Juli 1920 erhoben werden und sind unter Nummer VI. B. 680 an das Reichsarbeitsministerium, Berlin, Luisen- straße 33, zu richten.

Bexlin, den 23. Juni 1920.

Der Reichsarbeitsminister. De A: WUlff.

Bekanntmachung.

Die Vereinigung Württembergisher Arbeit- geberverbände L. V. und der Bund der technischen Angestellten und Beamten, Geschäftsstelle für Süddeutschland, in Stuttgart, Werasiraße 33 1, haben beantragt, die zwischen ihnen und dem Deutschen Werk- meisterverband, Düsseldorf, dem Deutschnationalen Handlungsgehilfenverband, dem Angestelltenverband des Buchhandels, Buch- und Zeitungsgewerbes, dem Gewerkschaftsbund der Angestellten, dem Verband der weiblichen Handels- und Büroangestellten E. V,, dem Zentralverband der Angestellten und dem Reichs- verband der Angestellten ab 1. April 1920 vereinbarte Teuerur.gszulage zu dem allgemein verbindlichen Tarif- vertrag vom 20. Dezember 1919 zur Regelung der Gehalts- und Anjstellungsbedingungen der kaufmännischen und technischen Angestellten in der Jndustrie gemäß § 2 der Verordnung vom 23. Dezember 1918 (Reichs-Geseßbl. S. 1456) für das Gebiet des Freistaates Württemberg für allgemein verbindlich zu ertlaren.

Einwendungen gegen diesen Antrag können bis zum 15. Juli 1920 erhoben werden und sind unter Nummer VI. R. 935 an das Reichsarbeitsministerium, Berlin, Luisen- straße 33, zu richten.

Berlin, den 23. Juni 1920.

Der Reichsarbeitsminister. D. A: WuUlff.

Deranntma una.

Der Gesamtverband deutsher Angestellten - gewerkschaften, Ortskartell Münster, in Münster i. W., Prinzipalmarkt 30, hat beantragt, den zwischen ihm, dem Ge- werlschafi3bund der Angestellten, der Arbeitsge- meinschaft freier Augestelltenverbände und den Arbeitgeberverband der Kaufmannschaft zu Münster i. W. am 1, Februar 1920 abgeschlossenen Nahmenve rtrag nebsi dem Gehaltsabkommen vom 1. E 1990, gültig vom 1. Januar bis 31, März 1920, und dem verbind- lichen Schiedsspruch vom 7. Mai 1920, gültig vom 1. April bis 30. Juni 1920, zur Regelung der Lohn- und Arbeits- bedingungen der taufmännishen und technischen Angestellten, mit Ausnahme derjenigen, für die besondere Tarifabkommen bestehen, gemes S 2 der Verordnung vom 23. Dezember 1918 (Reichs-Gesezbl. S. 1456) für das Gebiet des Stadtkreises Münster i. W. für allgemein verbindlich zu erklären.

Einwendungen gegen diesen Antrag, können bis zum 15. Juli 1920 erhoben werden und sind unter Nummer

Srsce Veilage

Berlin, Dienstag, den 6. Fuli

VI. R. 1794 an das Reichsarbeitsministeriuum, Berlin, Luisen- straße 33, zu richten. Berlin, den 23. Juni 1920. Der Reichsarbeitsminister. J. A.: Dr. Hausmann.

Bekanntmachung.

Der Christlihe Metallarbeiterverband Deutsch- lands in Siegen, der Gewerkverein deutscher Metall- arbeiter und der Deutsche Metallarbeiterverhand haben beantragt, im Anschluß an

a) den allgemein verbindlihhen Rahmentarifvertrag vom 6. Juni 1919, betr. Regelung der Lohn- und Ärbeits- bedingungen in den eisen- und stahlindustriellen sowie meta C Dag Betrieben,

b) die allgemein verbindliche 4 Abmachung vom 18. Oktober 1919, betreffend feste Zuschläge für die laufenden Schichten,

c) die allgemein verbindlihe tariflihe Abmachung vom 30. Januar 1920, betreffend Stundenlohnzuschläge,

die zwishen ihnen und dem Arbeitgeberverband der Siegerländer Gruben und Hütten am 7. April 1920 und 27. Mai 1920 abgeschlossenen Lohnabkommen jowie das am 9. Juni 1920 getroffene Abkommen über Gewährung eines Arbeitererholungsurlaubs für alle metallgewerb- lichen Betriebe des Kreises Siegen und Altenkirhen gemäß 8 2 der Verordnung vom 283. Dezember 1918 (Reichs-Geseßbl. S. 1456) gleichfalls für allgemein verbindlich zu erklären.

Einwendungen gegen diesen Antrag können bis zum 15. Juli 1920 erhoben werden und sind unter Nummer VI. R. 1423 an das Reichsarbeitsministerium, Berlin, Luisen- straße 33, zu richten.

Berlin, den 25. Juni 1920.

Der Reichsarbeitsminister. D U Ol, BUYE

BVetanntmahutnta

Der Reichsverband land- und forstwirtschaftliher Fach- und Körperschaftsbeamten in Berlin NW. 6, Luisenstr. 31b, hat beantragt, den zwishen dem Wirtshaftsverband für Landwirte und Gärtner des Kreises Teltow und dem Kreisverein Berlift des Neichs8verbandes land- und forstwirtshaftliher Fach- und Körperschaftsbeamten am 28. April 1920 abgeschlossenen Tarifvertrag zur Nege- lung der Gehalts- und Anstellungsbedingungen der Angestellten in der Land- und Forstwirtschaft und deren Nebenbetrieben gemäß § 2 der Verordnung vom 23. Dezember 1918 (Reichs- Geseßbl. S. 1456) für das Gebiet des Kreises Teltow für allgemein verbindlich zu erklären. :

Einwendungen gegen diesen Antrag können bis zum 15. Juli 1920 erhoben werden und sind unter Nummer VI. R. 1804 an das Reichsarbeitsministerium, Berlin NW. 6, Luisenstraße 33/34, zu richten.

Berlin, den 25. Juni 1920.

Der Reichsarbeitsminister. S. U: D SBUsC

Bean mah una

Der Reichsverband Deutscher Zigarrenhersteller E, V., Bezirksgruppe 83, Hamburg, Catharinenstraße 19 TL, und der Deutsche Tabakarbeiter-Verband, Gau I, Altona, Langenfelderstraße 43, haben beantragt, den zwischen ihnen am 10. März 1920 abgeschlossenen Bezirkstarif- vertrag zur Regelung der Lohn- und Arbeitsbedingungen der Zigarrenarbeiter gemäß § 2 der Verordnung vom 23. De- N 1918 (Reichs-Geseßbl. S. 1456) für das Gebiet Ham- »urg, Altona, Wandsbek, Bergedorf, Geesthaht, Wilhelms- burg, Schiffbeï, Harburg, Blankenese, Wedel, Pinneberg, Rellingen, Kiel, Rosto, Lübeck, Neumünster, Kellinghusen, Jbehoe, Groß Boden, Boizenburg, Hizacker, Neuhaus, Mölln, Heide, Segeberg, Bredstedt, Borgstedt, Rendsburg, Parchim, Woldegk, Grevesmühlen i. M., Hagenow, Wittenburg für all- gemein verbindlich zuz erklären. i __ Einwendungen gegen diesen Antrag können bis zum 15. Juli 1920 erhoben werden und find unter Nummer VI. R. 1819 an das Reichsarbeitsministerium, Berlin, Luisen- straße 33/34, zu richten.

Berlin, den 25. Juni 1920.

Der Reichsarbeitsminister. J. A.: Dr. Hausmann.

Bekanntmachung.

Der Deutsche Transportarbeiterverband Berlin SO. 186, Michaelkirhplas 11, hat beantragt, den wischen dem Deutschen Transportarbeiterverband, Verwaltungs- stelle Flensburg, und dem Arbeitgeberverband E. V. in Flensburg am 31. Mai 1920 abgeschlossenen Nachh- trag zu dem allgemein verbindlichen Tarifvertrag vom 16. Januar 1920 zur Regelung der Lohn- und Arbeits- bedingungen für die im Kohlenhandel beschäftigten Kutscher und Arbeiter gemäß § 2 der Verordnung vom 23. Dezember 1918 (Reichs-Gesebbl. S. 1456) für das Gebiet der Stadt Flens- burg gleichfalls für allgemein verbindlich zu erklären.

Einwendungen gegen diesen Antrag können bis zum 15. Juli 1920 erhoben werden und sind unter Nr. VL. R. 1503 an das Neichsarbeitsministeriuum, Berlin, Luisenstraße 33, zu richten.

Berlin, den 25. Juni 1920.

Der Reichsarbeitsminister. S A OU Pa Em ann.

1920

BVBelannitmahu wg.

Der Hafenbetriebs8verein Hamburg E. V. in Hamburg 9, Vorseßzen 355—87, der Centralverband der Maschinisten und Heizer sowie Berufsgenossen Deutschland 3, Geschäftsstelle H amburg, und der Deutsche Transportarbeiterverband, Ortsverwaltung Ham- burg, Sektion Hafenarbeiter, haben beantragt, den zwischen ihnen am 3. Mai 1920 abgeschlossenen Nachtrag (Schiedsspruch) zu dem allgemein verbindlihen Tarifvertrag vom 2. September 1919 und den allgemein verbindlichen Nachträgen vom 15./17. Oktober 1919 und 4. Februar 1920 (Schieds\sprüche) zur Regelung der Lohn- und Arbeitsbedingungen der Maschinisten und Heizer im Dampfwindenbetrieb gemäß 8 2 der Verordnung vom 23. Dezember 1918 (Reichs-Geseßbl. S. 1456) für das Hafengebiet Hamburg-Altona und Harburg mit Ausnahme der Staatsbetriebe gleichfalls für allgemein ver- bindlich zu erklären.

Einwendungen gegen diesen Antrag können bis zum 15. Juli 1920 erhoben werden und sind unter Nummer VI, R. 1572 an das Reichsarbeitsministeriuum, Berlin, Luisen- straße 33, zu richten.

Berlin, den 26. Juni 1920.

Der Reichsarbeitsminister, J. A Dv Bul

BVeranutmacqhuna. Der Hafenbetriebs verein Hamburg E. V., der

Centralverband der Maschinisten und Heizer sowie Berufsgenossen Deutschlands, Geschäftsstelle Ham- burg, und der Deutsche Transportarbeiterverband, Ortsverwaltung Hamburg, S n Hafenarbeiter haben beantragt, den zwischen ihnen am 3. Mai 1920 ab- geschlossenen Nachtrag (Schieds\spruch) zu dem allgemein ver- bindlihen Tarifvertrag vom 2. September 1919 nebst Nachträgen vom 15./17. Oktober 1919 und 4. Februar 1920 (Schiedssprüchhe) zur Regelung der Lohn- und Arbeits- bedingungen für die Hafen-, Kohlen- und Lagerhausarbeiter gemäß §8 2 der Verordnung vom 23. Dezember 1918 (Reichs- Geseßbl. S. 1456) für das Hafengebiet der Stadt Harburg anit Ausnahme der Staatsbetriebe für allgemein verbindlich zu ertlären. /

Einwendungen gegen diesen Anirag können bis zum 15, Juli 1920 erhoben werden und sind unter Nummer VI. R. 1535 an das Reichsarbeitsministerium, Berlin, Luisenstraße 33/34, zu richten.

Berlin, den 26. Juni 1920.

Der Reichsarbeitsminister. J. W0: Wulff,

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Der Hafenbetriebs3verein Hamburg E. V.. in Hamburg 9, Vorseßen 35, der Centralverband der Maschinisten und Heizer sowie Berufsgenossen Deutschlands, Geschäftsstelle Hamburg, und derg Deutsche Transportarbeiterverband, Ortsverwaltun Hamburg, Sekt. Hafenarbeiter, haben beantragt, den zwischen ihnen am 8. Mai 1920 abgeschlossenen Nachtrag (Schiedsspruch) zu dem allgemein verbindlichen Tarif ver- trag vom 2. September 1919 nebst Nachträgen vom 15./17. Oktober 1919 und 4. Februar 1920 (Scieds- sprüche) zur Regelung der Lohn- und Arbeitsbedingungen für den Staubetrieb in Hamburg-Altona, den Ewerführereibetrieb in Hamburg-AÄltona-Harburg, den Motor-Barkassenbetrieh in Hamburg-Altona, den Bunkercibetrieb in Hamburg-Altona und Harburg, den Speichereibetrieb in Hamburg-Altona, den Korn- umsiechereibetrieb in Hamburg-Altona und die Ladungskontrolé (Tallyleute) in Hambura-Altona und Harburg gemäß § 2 dei Verordnung vom 23. Dezember 1918 (Reichs-Gesczkl. S. 1456} für die bezeichneten Hafengebiete mit Ausnahme der Staats betriebe für allgemein verbindlich zu erklärcn.

Einwendungen gegen diesen Antrag können bis zum 15. Juli 1920 erhoben werden und sind unter Nummer VI. R. 15383 an das Neichsarbeitsministerium in Berlin NW. 6, Luisenstraße 33/31, zu richten. Berlin, den 26. Juni 1920. Der Reichsarbeitsminister, D: 0 Q Ul

Bekanntmachung.

Der Hafenbetriebs verein Hantburg E. V. în Ham- burg 9, Vorseßen 35, der Centralverband der Maschi- nisten und Heizer sowie Berufsgenossen Deutschlands, Geschäftsstelle Hamburg, und der Deutsche Trans- portarbeiterverband, Ortsverwaltung Hamburg, Sekt. Hafenarbeiter, haben beantragt, den zwischen ihnen am 3. Mai 1920 abgeschlossenen Nachtrag (Schiedsspruch) zu dem allgemein verbindlihen Tarifvertrag vom 2. S ep- temb2r 1919 nebst Nachträgen vom 15./17. Oktober 1919 und 4. Februar 1920 (Schieds\sprüche) zur Regelung der Lohn- und Arbeitsbedingungen für den Kaibetrieb in Ham- burg-Altona, die Hafenschleppschiffaßrt in Hamburg-Altona- Harburg und für die unterelbishe Frachl: und Schlepp)chiffahrt, die Schleppdampfschiffs-Reederei und den Schiffsreinigungs- und Kesselreinigungsbetrieb gemäß § 2 der Verordnung vom 23. Dezember 1918 (Neichs-Geseßbl. S. 1456) für das Hafen- gebiet von Hamburg-Altona-Harburg mit Ausnahme der Staatsdetriehe für allgemein verbindlich zu erklären.

Einwendungen gegen diesen Antrag können bis zum 15. Juli 1920 erhoben werden und find unter Nuanner VI. R. 1534 an das Reichsarbeitsgministerium in Berlin NW. 6 Luisenstraße 33/34, zu richten. ,

Berlin, den 26. Juni 1920.

Der Reichsarbeitsminister. J. A.: Dr. Wulff.

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