1920 / 149 p. 2 (Deutscher Reichsanzeiger, Thu, 08 Jul 1920 18:00:01 GMT) scan diff

. nicht mehr ergeben, als die der urschriftlißen Karte.

8&6. Amtliche Verteilungsstellen. Amtliche Verteilungsstellen find: Für Steinkohle®) aus Ober- und Nieders-

4. \chlesien:

Amtliche Berteilungsstelle für

Berlin NW. 52, Altmoabit 118, 2 Ur MuUbLeToble" Amtliche Verteiluncsstelle Bertha-Krupp-Straße 4. 3. Für Steinkohle“) aus dem Aachener Revier: Amtliche Verteilungasstelle für die Steinkohlengruben des Aachener Reviers in KFohblscheid (Bez. Aachen).

4. Für die Bragunkohlef) aus dem Gebiet rechts der Elbe mit Ausnahme yon sächstscher Braun- B Dle):

Amtliche Verteilungsfstelle für die Braunkohlenwerke rechts der Elbe in Berlin NW. 7, Unter den Linden 39.

9 MUL die mbtteldeutsche Braunkohle?) (ltnks

der Elbe) mit Ausnahme der unter 6 genannten: Amtliche Verteilungsstelle für den mitteldeutshen Braun- foblenbergbau in Halle a. S,, Magdeburger Straße 66,

Sieintohle in

\chlefishe

für Rubrkoble, Essen, Frau

0 FUr Braunktoble) aus don Sreistaaten Sachsen und Sachsen-Altenburg sowie für böh- mische, na Deutschland (außer Bayern) etn-

geführte Koble und für sächsische Steinkohle*): Kohblenausgleich Dresden, Dresden-A. 24, Bismarekplatz 1.

7: Für rheinische Braunkohle }):

Amtliche Verteilungsstelle für das beseßte westlihe Gebtet, Köln, Unter Sachsenhausen 9. {f):

Ta. Für Braunkohlef) aus dem Dillgebiet, dem

Westerwald und dem Freistaat Hessen: Kohlenausgleih Mannheim, Parkring 27/29,

9 Für Stieln-) Und ByraunkohleÞ) aus dem rehtsrheinishen Bayern und für böhmische na ch Bayern eingeführte Kohle*});

Amtliche Verteilungsstelle für den Kohlenbergbau im rects- rbeinishen Bayern, München, Ludwigstraße 16.

92 Fur Siainlohle) des Deislers uud seiner Umgebung (Obernkirchen, Barsinghausen, JIbben-

usro,) : Amtliche Verteilungsstelle für die Sleinkohlengruben des Deisters und feiner Umgebung, Hannover, Brlhlstraße 1. 10. Füx Gasktoks*) fiehe § 5, VI. 11. Für andere als böhmische Auslandsbrennstoffe siehe § 5, VITL. 7 BunkerklohLTen.

1. Bunkerkohlen dürfen nur auf Grund von Meldekarten ge- liefert werden,

2. Zur Meldung verpflichtet sind alle unmittelbaren Lieferer von Bunkerkohlen.

3, Die Meldungen sind zu erstatten:

l. an den ÿleichsfoßlenkommissar in doppelter Ausfertigung, 2. an die Amtliche Verteilungsstelle, \. § d, 1, Ziff. 3, 3. an die für den Betriebsort zuständige Zivilverwaltungsstelle, 8D T Of an den Vorlieferer des unmittelbaren Lieferers von Bunker- fohlen, an die Bunkerkohlenstelle. 0 Urt der Mel bUng:

1. Die Meldungen, die mit deutlicher rechtsverbindlihßer Namens- unterschrift (Firmenunterschrift) des Meldepflichtigen versehen scin müssen, dürfen nur auf amtlichen Augustmeldekarten erstattet werden, die feder Meldevyflichtige bei der zuständigen Orts- oder Bezirklskoblen- stelle, beim Fehlen einer solhen be! der zuständigen Kreiswirtfschafts- stelle, wenn auch diese fehlt, bei der zuständigen Zivilverwaltungsstelle nah § 5, T, 2 gegen eine Gebühr yon 0,60 A fix ein Heft zu 6 Karten beziehen lann. Für Bezirke gemäß §0, 11 und LV find Hefte zu 7 Karten gegen eine Gebühr von 0,70 M vorgesehen. Auch dite elwa noch weiter erforderlihen Meldel’arten (fiche § 5, 12 und 4, §8S 5, 11, ITT und 7) sind dort für 0,15 4 das Stück erhältlich.

2. Hat ein Meldepflichtiger Betriebe an verschiedenen Orten oder in van Mienen Teilen des gleichen Ortes, so müssen für jeden Betrieb die Meldungen gesondert erfolgen.

3. Ieder Meldevflichtige hat die für ihn in Frage kommende Verbrauchergruppe (Vorderseite der Karte) dur Durchkreuzen kennt- lih zu machen. Falls ein Meldepflichtiger nah der Art seines ge- werblichen Betriebes zu mehreren Verbrauchergruppen gehört, ift maßgebend, zu welcher Verbrauchergruppe der wesentlihste Teil seines Betriebes gehört. Ist ihm vom Neichskohlenkommissar eine Ver- brauchergruppe angewiesen worden, so hat er diese zu durchkreuzen. Es is unzulässig, mehrere Verbrauchergruppen zu durkreuzen.

§ 9, Meldung im Falle der Annahmeyerwetgernng der Meldekarten durch Lieferer.

Wenn cin Meldepflichtiger keinen Leferer zur Annahme seiner Meldekarte bereit findet, fo hat er neben der für den Neichskommisfar bestimmten Meldekarte au die für den Lieferer bestinmte dem MNeichskommissar in Berlin it einem Begleitschreiben einzusenden, in dem anzugeben ist, warum die Meldekarte niht an einen eferer weitergegeben wurde, und welcher Lieferer vorgeschlagen wird,

§ 10. Weitergabe der Meldungen durch däe Lieferer.

1. Jeder Lixferer, dem eine Meldekarte zugegangen ist, hat in der dazu bestimmten Spalte der Vorderseite der Karte die eigene firma und die Firma des Vorlkieferers einzutragen und die Karte ohne

erzug seinem eigenen Lieferer weiterzugeben, bis se zu dem „Hauptlieferer" gelangt. Hauptlieferer ist das liesernde Werk (Zeche, Koksanstalt, Brikettfabrik) oder, wenn und soweit es einem Dritten (Verkaufskartell oder Handelsfirma) den Vertrieb seiner Produktion überlassen hat, dieser Dritte.

2. Falls ein Lieferer (Händler) die in etner Meldekarte auf- geführten Brennstoffe von mehreren Vorlieferern bezieht, so gibt er nicht die urs{riftlichhe Meldekarte weiter, sondern verteilt teren In- alt anf so viel neue Händlermeldekarten, wie Vorlieferer în Frage ommen. Leßtere hat er an die einzelnen Vorlieferer weiterzugeben. Die Mengen der neuen aufgeteilten Meldekarten dürfen zusammen Jede neue

büren

4.

n

Meldekarte hat:

a) die auf die Karte entfallende Menge,

b) die auf die anderen Karten verteilten Restmengen der urschriftlichen Karte mit Nennung der Lieferer und der von jedem bezogenen Einzelmengen und Sorten zu enthalten. Die neuen Meldekarten sind mit dem Vermerk „Aufgeteilt und dem Namen der austellenden Firma zu versehen. Die urschriftlihe Karte ift bis zum 1. April 1922 forgfältig aufzubewahren.

3, Jeder Lieferer (Händler) der von einem im Auskande wohnenden Lieferer böhmische Kohlen bezleht, hat die betreffenden Meldekarten nicht an den ausländischen Lieferer, sondern, falls es {ich um Meldekarten handelt, die von in Bayern gelegenen Betrieben herrühren, an die Amtliche Verteilungsfstelle München 6, 8), andernfalls an den Kohlenausgleih Dresden 6, 6) zu senden. Handelt es sih um andere als böhmische Ausl andsbrennftosfe, fo find die Karten an die „Einfuhrabteilung, Berlin W. 62, Kur! rften-

5 Aud Briketts, A E Vat und Koks. *) Auch Gaskoksgrus, -Lösche und dergleichen Abfallerzeugnisse sowie Koksgrusbriketts. E | N +4). Auch Briketts, Naßpreßsteine und Grudekoks, uD Wegen der Meldepfliht iu den beseßten Gebieten vergl,

O)

straße 117“ zu senden. Die Karten für solche ausländischen Lieferungen find mit der Aufschrift „Auslandsfohle“ zu versehen.

j x vou amerifaniser Kohle haben den Bezug dieses auf den Meldekarten zu vermerken, die dem Reichs- Kohblenverteilung eingereiht werden.

L 4. MBezieBe

Brenustoffs nur

fommissar für die S 15. Meldungen

verboten.

8 12. Ausnahmebe stimmungen (Aushilfslieferung).

1. Abgabe und Bezug von Brennstoffen außerhalb der ordnungs- mäßigen Monatsmeldekarte (8 1, 1 und 2) bedürfen der Anweisung | oder der Genehmigung derjenigen Amtlichen Verteilungsstelle (siede 8 6), aus deren Bezirk dieser Bezug erfolgen soll, Gegen die Gnt- scheidung der amtlichen Verteilungsstelie ist Berufung an den Neichs- fommissar zulässig. Die Genehmtgung wird nur ausnahmsweise beim Vorliegen eines B conbers wichtigen Grundes erteilt.

Für die Abgabe und den Bezug von Brennstoffen, welche für das Absaßtzgebiet der. Rheinischen Kohlenhandels- und Neederei-Ges. m. b. H. (Koblenkontor Mannheim) bestimmt find, tritt hinsichtlich der gemäß Absatz 1 erforderlichen Anweisung oder Genehmigung für Nubrkohle an die Stelle dex Amtlichen Verteilungsstelle in Essen der | Kohlenausgleich Mannheim. /

Auf §8 3a, Ziff. 1, u. 10 wird hingewiesen.

9, Ausbilfslieferunngen zwischen zwei Verbrauchern sowie Aus- hilfslieferungen eines Platzhändlers aus Mengen, die bereits bei ihm greifbar sind, an einen Verbraucher sind auch zulässig, wenn neben dem Einverständnis der Parteien die Genehmigung der Zivilverwal- tungsftelle nach § 9, T, 2 vorliegt. Sollen zu solchen Aushilfsliefe- rungen Cisonbahnwagen benußl werden, so bedarf die Lieferung außer- dem der “Genehmigung der zuständigen Amtlichen Verteilungsstelle (siehe § 6).

3. Ein Hauptlieferer 10, 1) darf ausnahmsweise beim Vor- liegen eines widtigen Grundes anstatt durch den Händler, welcher in der dem Hauptlieferer gemäß § 10, 1 zugegangenen Meldekarte ver- zeiGnet ist, durch einen anderen Händler liefern.*) Auf leßteren findet in diesem Falle die Bestimmung, daß ihm die ordnungsmäßige Meldekarte vorgelegen haben muß (% 1, 1 und 2), feine Anwendung. (S8 genüat die eins{chlägige Mitteilung des Hanptlieferers.

4, Die nachträgliche Meldung der gemäß Ziffer 2 und 3 ftatt- findenden Lieferungen ist in § 3a geregelt.

613 Anfragen und Anträge,

Anfragen und Anträge, die diese Bekanntmachung betreffen, sud, soweit nihtis anderes bestimmt is, an den Reichskommissar für die Kohl!enverteilung, Berlin, zu richten.

8 14.

Unzulässtgkeit von Doppelmeldungen. derselben Bedarfsmenge bei mehreren Lieferern find

Verwendung von gewerblihGen Kohlen für andere Zwede,

Es ist verboten, Brennstoffe, die für den Betrieb eines gewerb- lien Verbrauchers bezogen sind, ohne Genehmigung des MNeichs- fommifsars in den Handel zu bringen oder für Hausbrandzweccke ab- zugeben oder zu verwenden. Siehe jedoch § 3a, 2.

§15. Nthtmeldepflichtige Betriebe,

Verbrancher, die nicht der Meldepflicht unterliegen, sind zum Einreichen von Meldekarten nicht berechtigt, Neue meldepflichtige Verbraucher dürfen Karten nur einreichen, nachdem ste von der Kohlen- wirtschaftsftelle oder dem Neichskohlenkommissar als meldepflihtig anerftannt worden \inb.

8 16, Strafen.

1, Zuwiderhandlungen gegen diese Bekanntmachung werden nah 8 7 der Bekanntmahung vom 28. Februar 1917 mit Gefängnis bis zu einem Jahr und mit Geldstrafe bis zu zehntausend Mark oder nit einer dieser Strafen, bei Fahrlässigkeit gemäß § 5 Abs. 2 der Verordnung des Bundesrats vom 12. Juli 1917 mit Geldstrafe bis zu dreitausend Mark bestraft.

2. Neben der Strafe kann kn Falle des vorsäßlihen Zuwider- handelns auf Einziehung der Brennstoffe erkannt werden, auf die si die Zuwtiderhandlung bezieht, ohne Unterschied, ob fie dem Täter ge- hören oder nicht.

S Wirkung unterlassener Meldung.

Ein Mesldepflichtiger, der seiner Meldepfliht niGt oder nicht fristgerecht genügt oder falsße oder unvollständige Angaben macht, hat neben der Bestrafung gemäß § 15 zu gewärtigen, daß cr von der Belteferung ausge\ch{lo}en wird.

8 18. Fukrafttreten. Diese Bekanntmachung tritt am 1. August 1920 in Kraft. Berlin, 6. Juki 1920.

Der Neichskomnriffar für die Kohßlenverteiltmng. ; | g J A: Sperl

*) Eine Abänderung bestehender Lieferungsbeziehungen foll durch diese Bestimmung micht begünstigt werden,

Die große Anzahl der seit dem Erscheinen der Fünften Ausgabe der Deutschen Arzneitaxe 1920 eingetretenen Preisänderungen hat elnen weiteren Neudruk der Arzneitaxe notwendig gemacht. Diese Sechste Ausgabe wird binnen kurzem 1m Verlage der Weidmannschen Buchhandlung in Berlin SW. 68, KZünmerstraße 94, erscheinen, Sie kann von den Besißecn der Fünften Ausgabe zum BVreise von 8,20 4 durch die Verlagshandlung bezogen werden.

ret R e em

Bekanntmachung, betreffend Ausgabe von Shuldvershreibungen auf den Jnhaber. Mit Ministerialenlshließung von heute ist genehmigt worden, daß die Stadtgemeinde Schweinfurt mit 4 von Hundert verzinsliche Schuldverschreibungen auf den Jnhaber im Gesamtbelrage von 5 Millionen Mark, und zwar Stücke zu 5000 M6, 2000 6, 1000 4/6, 500 M und 200 M1, in den Verkehr bringt. München, den 5. Juli 1920. Bayerisches Staatsministerium des Junern. J. A.: Graf von Spreti,

BeranntmaqhuUna, Von dem Slaatsministerium in Oldenburg ist al Grund des § 795 BGB, ver Stadtgemeinde Jdar die Sym igung ur Ausgabe von 4!/%/igen auf den Jnhaber lauten- en Schuldverschreibungen bis zum Nennwerte von 1 000 000 Mark in 1000 Stücken über je 100 Mark, 800 Stücken über je 500 Mark und 500 Stücken über je 1000 Mark erteilt worden. Birkenfeld, den 2. Juli 1920.

Regierung. Carstens.

emer rer m

B e Uma Uns Der Roßschlächter Wa lter Beißert in berger Straße 126, ist zum Handel mit Pferden wieder zu- gelassen worden. Dresden, am d, Juli 1920. Der Nat zu Dresden, Gewerbeamt B.

S Frei-

L VDL

Kühn.

BekanntmaMUn g Dem Händler Moses Beer in Nürnberg wurde gemäß 8 1 der Bundeêratsverordnung über die Fernhallung unzuverlaässiger ersonen vom Handel vom 23. September 1915 der Handel mit Gegenständen des täglichen Bedarfs unter- sagt. Nürnberg, den 18, Juni 1920.

Der Stadtrat. Treu.

Breufsten. Auf Grund des § 1 der Verordnung, betreffend ein ver-

einfahtes Enteignungsverfahren, vom 11, September 1914 (Geseßsamml. S. 159) in der Fassung der Verordnung von 25. September 1915 (Geseßsamml. S. 141) und vom 15. August 1918 (Geseßsamml. S. 144) wird bestimmt, daß das ver- cinfachte Enteignungsverfahren nah den Vorschriften der Verordnung bei der Herstellung ,

1. der Anlagen für die Leitung und Verteilung des elektrisen Stromes innerhalb der Kreise Falkenberg, Grottkau, Neisse (Stadt), Neisse (Land), Neustadt im Regierungsbezirk Oppeln und der Kreise Münsterberg und Namslau im Negierungs- bezirk Breslau fowie S : ; der Zuführungsleitung von der Nebergabestelle in Heidersdorf im Kreise Nimptsch, Negierungsbezirk Breslau, bis zur Kreis-

D

grenze Nimptsch-Münsterberg Anwendung findet, nachdem dem Kommunalen Kraftwerk Oppeln, Aktiengesellschaft in Neisse, das Enteignungsrecht durch Erlaß vom 9. April 1920 verlichen worden ist. Berlin, den 24. April 1920.

Die Preußische Staatsregierung.

Braun, Fishbeck. Haenisch. Dr. am Zehnhoff. Oeser. Stegerwald. Severing. Lüdemann,

2

Der Braunkohlen- und Brikett-Jndustrie Aktien- gesellschaft in Berlin wird hiermiï das Rech! ver- liehen, die Parzelle Gemarkung Kleinleipisch im Kreise Liebenwerda Kartenblatt 3 Nr, 65, soweit sie zur Er- s{ließung des Tagebaues TIT des der Aktiengesellschast ge- hörigen Braunkohlenbergwerks Marie - Anne bei Kleinleivisch erforderlich ift, auf Grunb des Geseßzes über die Enteignung von Grundeigentum vom 11. Juni 1874 (Geseßsamml. S, 221) im Wege der Enteignung zu erwerben oder, soweit dies ausreicht, mit einer dauernden Beschränkung zu be- lasten.

Berlin, den 23. Juni 1920. Im Namen der Preußischen Staatsregierung. Der Minister für Handel und Gewerbe. F. A.: Voelkel. Der Minister der öffentlichen Arbeiten, J A. Ki ein. Der Minister des Junern.

J. A.: Noedenbeck.

Ministerium für Handel und Vewerbe.

N

Der Bergmeister Schnell von den Oberharzer Berg- und Hültenwerken in Clausthal ist zum Oberdergrat ernannt worden. Jhm ist die Stelle eines rechtsl'undigen Mitglieds heim Oberbergamt in Clausthal übertragen worden.

Der Bergmeistér Dr. Ebel ist vom Oberbergamt in Clausthal an die Oberharzer Berg- und Hüttenwerke daselbst verseßt worden. /

Ministerium des Junern.

Die Preußische Staatsregiecung hat den Gerichtsgassessor Schlitt in Wiesbaden zum Landrate ernannt. Jhm ist das Landraisamt im Landkreise Wiesbaven übertragen worden

Der Bezirksamtmann Dr. A. Vollbach in Berlin ist zum Preußischen Regierungsrat ernannt worden.

Ministerium für S Domänen und Forsten.

Dem Kreistierarzt Kaßhaum in Filehne ist unter L lassung des Amtssißes in Filehne die Kreistierarztstelle den neuen Kreis Schönlanke (Neßzeëreis) übertragen worden.

Der Geheime Kanzleisekretär Petri von der vormaligen Generalordenskommission ist zum Ministerialkanzleisekretär im Ministerium für Landwirtschaft, Domänen und Forsten er- nannt worden.

Je-

Ministerium für Wiss

und Volksbil __ Die Wahl des Oberlehrers Dr, Reis ke an der Friedrihs- Werderschen Oberrealschule in Berlin zum T

1 : ri Direktor der Robert Zelle-Realschule (Nr. 10) hierselbst ist bestätigt worden.

Bekanntmachung,

Dem Artisten Otto Brinbaum, Fran LuciBrinbaum, geb, Hoffman, und Frau Elisabeth Gereke, sämtlig Berlin, Elsasserstr. 43, wohnhaft, ist im Nechtsmittelwege dic Wiederaufnahme des durch Verfügung vom 21. Mai 1920 untersagen Handels mit Gegenständen des täglichen Bedarfs auf Grund des § 2 Abs. 2 der Bundesratsverordnung vom 23. September 1915 (RGBl. S. 603) durch Verfügung vom beutigen Tage gestattet.

Berlin, den 29. Juni 1920.

Der Polizeipräsident. Abteilung W. J.

s

Vie Heyl.

BelannmaqGunt __ Dem Kaufmann A d olf Kosse, Berlin, Kaiser-Wilhelu- Straße 20, habe ih die Wiederaufnahme des dur Verfügung vom 30. Juli 1918 (Neichsanzeiger Nr. 182, Amtsblatt Stück 32)

untersagen Handels mit allen Gegenständen des täqg-

t:

lihen Bedarfs

5 5 (NRGBL, S. 603) durch Verfügung

verordn vom 23. September 191: vom heuttgen Lage ge1\tatte t. Berlin, den 830. Fyni 1920. R E L q S Der Polizeipräsident. Abteilung W. I. V.: Heyl.

BekanntmuGung,

Auf Grund der Bekanntmachung zur Fer:thaltung unzuverläsfiger Personen vom Handel vom 23. September 1915 (RGBl. S. 603) habe ich der Schanklwirtin Mathilde Sperling, geb. Freier, Berlin, Steinstraße 12, durch Verfügung vom heutigen Tage den Hande] mit Gegenständen des täglichen Bedarfs wegen diesen Handelsbetrieb

Unzuverläffigkeit in bezug auf untersagt.

Berlin O. 27, den 1. Juli 1920. Der Pslizeipräsident. Abteilung W. V. V.;

Heyl.

Bekanntmachuna, __ Dem Fleischermeister Karl Helbig, Königstraße 16, ist auf (Brund dex Verordnung vom 23. September 1915, betreffend die Fernhaltung unzuverlässiger Personen vom Handel, die A usübu nq des Handels mit Fleisch und Wurstwaren unter- lagt worden. Halle, den 2, Juli 1920.

Die Polizeiverwaltung. I. A.: Neiwan d.

N

Ba ranntmaMGUuUn a,

Dem Wilhelm Küpper, Köln, Balthasarstraße 24, wird der Handel mit sämtlichen Gegenständen deé täglichen Bedarfs auf Grund der Bundesratsverordnung zur Fernhaltuig unzuverlässiger Perfonen vom Handel vom 23, Sep- tember 1915 untersagt. Die durh das Verfahren verursackten baren Auslagen, insbesondere die Kosten der Veröffentlihung des Beschlusses, sind von Küpper zu tragen.

Köln, den 15. Juni 1920.

Der Dverbürgermeister. Dr. Billstein.

+ o

Wera maun q.

Dem Händler August Tauche und seiner Ehefrau, Wi l- helmine geb. Milkert, beide wohnhaft zu Münster i. W., ¿aubenstraße 7a, ist der Handel mit Nahrungsmitteln jeder Art, insbesondere mit Ciern und Geflügel, gemäß der Bundesratsverordnung vom 23. September 1915 (NGBNl. S, 603) wegen UÜnzuverlässigkeit untersagt worden. Die Ebeleute Tauche haben die Kosten der Bekanntmachung zu tragen.

Münster i. W., den 2. Juli 1920.

Die Polizeiverwaltung. J. A.: Kohlschein.

Die von heute ab zur Ausgabe gelangende Nr. 29 der Preußischen Geseßsammlung enthält unter

Nr. 11915 das Geseß Über die Bildung von Bodenver- besserungsgenofsenschaften, vom 5. Mai 1920, unter

Nr. 11916 eine Vexordnung wegen Abänderung des § 11 der Verordnung vom Æ Mai 1887, betreffend die Einrichtung einer ärztlichen Standesvertretung, in der Fassung der Ver- ordnung vom 20. Mai 1898, vom 19, Mai 1920, und unter

Nr. 11917 eine Verordnung über die Umwandlung der Bezeichnung „Landgendarmerie“ in die Bezeichnung „Land- jägerei“, vom 21. Juni 1920.

Berlin, den 6. Juli 1920.

Geseßsammlunggamt. Krüer.

(Fortsehung des Amtlichen in der Ersten Beilage.)

Nichtamtliches.

Dentsches Reich. Der Reichsrat trat heute zu einer Sißung zusammen.

Zahlreiche stimmberechtigte Ost- und Westvreußen im Reiche find troß dringlicher Mahnungen noch immer nicht in den Besiß der Abstimmungsausweise gelangt, die in den Heimatsorten von deulsch-polnischen Abstimmungskommissionen und nit, wie vielfach irrtümlih angenommen wird, vom Deutschen Schußbund ausgestellt werden. In vielen Fällen ift festgeftellt, daß gerade diejenigen Kommissionen mit der Zustellung der Ausweise noh immer im Rückstand sind, deren Vorsißender ein Pole isi. Andererseits if einwandsfrei fest- gestellt, daß aus den gleichen Orten Leute mit polnisch-Hlingen- dem Namen zwei, drei, ja auch vier Ausweise erhalten haben.

Wie der Deutsche Schußbund mittieilt, reichen der deutsche Schiffsraum und die Zahl der von den Polen für den Ver- fehr durch ven polnischen Korridor zugelaßfenen Sonderzüge nicht aus, alle Stimmberechtigten nah Ost- und Westpreußen zu befördern. Die Gesamtzahl der aus anderen Teilen des Reiches in die Abstimmungsgebiete beförderten Stimm- berechtigten beträgt über 150 000, wozu noch 10 000 Kinver fommen. Außer der Knappheit der verfügbaren Transport- mittel tragen die polnischen Schikanen dazu bei, die Zahl der zu Befördernden zu verringern. Die Züge durch den polni- schen Korridor sind nicht voll beseßt, da Tausenden von Reisenden der Durchgang A wird, weil auf ihren Ab- timmungsauswetsen der Stempel der Abstimmungskommission k lt. Auch die seit vorgestern eingeführte Erteilung des inter- alliierten Visums ändert hieran nichis, da neben dem inter- alliierten das polnische Visum gefordert wird, das nur ein feiner Teil der Stimmberechtigten eingeholt hat und s Beschaffung jezt nicht mehr möglich ist. Alle jene einmal in Bewegung gesczten Tausende von Reisenden müssen über das vorgesehene Transportprogramm hinaus auf den SRe Utt geleitet werden. Die Dampfer sind dadur bis zur höchst- zulässigen Grenze belastet. Wie weit die Vorbereitungen des Deutschen Schupbundes in Voraussicht der zu erwartenden Sewierigkleiten gegangen sind, zeigt die Vereitstellung eines Flugzeugagesch12aders, das den Verkehr zwischen Stolp und Elbing fünf Tage lang vermittelie, setnen Dienst aber ein- siellen mußte, als die Polen die Flugzeuge beschojen.

der Bundesrats- |

Württemberg.

Im Landtage gab gestern die neue württembergische Re- gierung durch den Staalspräsidenten Dr. von Hieher ihr Programm bekannt. Als Richtlinien wurden aufgestellt : Erhaltung von Ruhe und Ordnung, enge Zusammengehörigkeit von Land und Reich, wirtschaftliher und finanzieller Wieder- aufbau, ehrliche Versöhnung und Versuch inneren Ausgleichs auf der Grundlage rücksihtslosen Bekenntnisses zur Verfassung und ihres unbedingten Schußes. |

Desterreich.

Die Nationalversammlung hat gestern die Regierung in der bereits gemeldeten Zusammenseßung gemäß dem von den Christlih-Sozialen, Sozialdemokraten und Großdeutschen im Verhältnis zur Abgeordnetenzahl gemachten Vorschlag gewählt, nur die Wahl des Staatssekretärs für Volksernährung ist unter- blieben, da der bisherige Staatsselretär Loewcnfeld-Ruß seine Wiederwahl wegen des vorgestrigen Beschlusses der National- versammlung bezüglich des Getreidebewirtschaftungsgesezes ab- gelehnt hat, Der Vorsißende gab eine kurze Erklärung ab, die

das Kabinett als unpolitische Uebergangsregierung be- zeichnet. Das Kabinett werde sih auf die strenge Beobachtung

und Durchführung der Geseße, auf die strengste Objektivität der Verwaitung beschränken. Es werde mit größter Unpartei- lichkeit für die friedlihe Durchführung der Wahlen forgen. Die Regierung erwarte die Erledigung der Vermögensabgabe und damit im Zusammenhang die baldige Durchführung einer Verfassung und einev Reihe von Gesezen sozialer und wirt- schaftlicher Natur. Nach der Abgabe einer Erklärung, in der festgestellt wurde, daß die Parteien nur zu den von ihnen ge- wählten Regierungsmitgliedern Vertrauen haben und sich gegen- über den Regierungshandlungen freie Hand vorbehalten, wurde die Sizung geschlossen.

Ungarn,

Der feit einer Woche andauernde Tran8portboykott hat laut Meldung des Ungarischen Korrespondenzbüros bisher nicht die geringste Störung oder Aendèrung im inneren Leben Ungarns verursacht. Die einzige sichtbare Wirkung ist eine wesent- liche Verbesserung der Lebensmittelversorgung der Hauptstadt und

der Provinzstädte, da für Dsterreich bestimmte große Mengen Obst und Gemüse auf den inländischen Markt geworfen werden und die Preise in kürzester Zeit auf ein Drittel des vorwöchentlichen Standes gesunken sind. Die Bevölkerung ist damit so zu- frieden, daß bereits Stimmen laut werden, man sollte dies Verhalten zu Deutsch-Desterreich unabhängig vom Boykott an- dauern lassen. Bezüglich des ausländischen Postverkehrs ver- fügte der Handelsminister, daß Vostsendungen und Telegramme Uber Vesterreich ins Ausland nicht angenommen werden, da sie nicht weiterbefördert werden können. ach der Tscheho-Slowakei und Jugoslavien und über diese ins Ausland können jedo Sendungen angenommen werden, da die genannten Länder sich dem Boykott nicht angeschlossen haben.

Grofzbritanuien und Frland.

Das Unterhaus hat bei der Beratung der Finanzvorlage die Erhöhung der Bier- und Spirituosensteuer sowie die Erhöhung der Weinsteuer angenommen. Chamberlain schlug indessen mit Nücksicht auf die Vorstellungen Frankreichs vor, die besondere Weristeuer auf Schaumwein von 50 Prozent auf 331/z Prozent herabzusezen. Dieser Vorschlag wurde an- genomnzen.

Frankreich,

Der König und die Königin von Spanien sind mit dem Infanten Don Jaime gestern in Paris eingetroffen.

Der Botschafterrat hat vorgestern beschlossen, daß der Austausch der Ratifizierungsurkunden Desfterreich am 16, Juli stattfinden foll. Laut Meldung des „Wolffschen Tele- graphenbüros“ hat er ferner den Antrag, die Volksgabstimmung im Bezir? Teschen nicht vornehmen zu lassen, abgelehnt. Da das schiedsrichterlihe Verfahren durch den Widerstand der einen Partei unmöglich geworden sei, müsse nach dem Wort- laut des Vertrags . das Volk entscheiden. Jn der gestrigen Sihung untex dem Vorsiß von Jules Cambon beschäftigte sih der Botschafterrat zuerst mit. der Volksgabstimmung in Marienwerder und Allenstein. Die beiden Kommissionen an Ort und Stelle haben Vollmacht hckommen, alle Einzel

mit

[ragen die die Volksabstimmung betreffen, zu regeln. Der deutsch-polnischen Kommission, die die Ausgabe hat, die

Schwierigkeit des Transitoerkehrs zwischen Deutschland und Ostpreußen durch den polnischen Korridor zu regeln und das in Artiïel 98 des Versailler Vertrags vorgejehene Abkommen auszuarbeiten, ist als Schiedsrichter Herr Leverve zugeteilt worden.

In der gestrigen Kammersizung stand das Budget der befreiten Gebiete zur Beratung. i

Der ehemalige Minister Lou cheur erklärte, es habe si eine Legende gebildet, daß es möglich gewesen wäre, sofort von Deutschland zehn oder fünfzehn Milliarden zu erlangen. Man hätte | aud nark haben können, mt denen man die Deputiectenkammer \atte tapezieren können, anstatt dessen aber habe man mög- liche S an von Deutschland ins e gefaßt. Wenn andere Werte vorhanden gewesen wären, Hätte man sie ge- nommen. Der Abg. Louis Marin sagte, der Oberste Nat habe großes Unrecht begangen, den Gokdvorrat der Reichsbank ab- wandern zu lassen, niht nur um Deutschland zu ernähren, sondern au um ausländische Kaufleute zu bereichern. Dieses Gold hätte den Ges&ßädigten der Ane gehören O Lou aur stellte im weiteren Veuriauf seiner Rede fest, daß die befreiten Gebiete noch nichts von Deutschland erhalten hätten, Tardieu hätte mit Recht gesagt, Deutschland könne zahlen. Loucheur griff alsdann \ f den Engländer Keynes an, der behauptet habe, Frankreih über- treibe scinen Schaden und ere die Ziffern. Er hätte Keynes in der Konferenzstzung vom 26. März 1919 die Worte gesagt, die er verdiente. Das Unglüd sei, daß Keyues gewisse Miiglieder der englischen Regierung überzeugt habe. Die falschen deen von Keynes8 hätten die Verhandlungen von San Remo und Hylhe beeinflußt; man müsse sie zerstören. Man glaube immer nod, Frankreich ver- lange mehr als das, worauf es ein Anrecht habe.

Der Finangzaus\{huß der Kammer hat vorgestern mit 20 gegen 17 Stimmen beschlossen, die Erörterung über den Gesetzentwurf, betreffend die Wiederherstellung der

diplomatischen Beziehungen zwischen Frankreich und pem Vatikan, zu verlagen. : Velgien. Der Oberste Rat trat geftern Vormittag einer Be-

ratung der von der türkischen Delegation überreichten Note zu- sammen. Nachdem der Nat die Unmöglichkeit ee hatte, im türkischen Vertrag alle von der Negterung

verlangten Punkte abzuändern, da dieses Begehren alle wesent- lichen Punkte betreffe, beschloß er, eine Kommission politischer Sachverständiger unter Mitwirkung militärisher Sachver- ständiger mit der Ausarbeitung der Antwort zu beaustragen. Die Antwort soll in einigen Punkten auf die begründeten Ein- wände der Türkei Rücksicht nehmen.

Die dritte Sigung der Konferenz, in der die Vertreter der fünf alliiexten Mächte und die deutsche Delegation sowie die deutschen und alliierten militärischen Sachverständigen anwesend waren, fand gestern Nachmittag statt.

Laut Bericht des „Wolffshen Telegrapbenbüros“ s{ilderte ver deutsche Reichsminister Dr. Simons zunächst die Swierigkeiten, die für Deutschland mit der Forderung auf sofortige Ablieferung des Heeresmaterials und gleichzeitige Herabseßung der Truppenstärke ver- bunden seien, da wir, um das Material zu erlangen, im Notfafl Truppen einsegen müßten und auf eine ausreichende Sicherung unserer Pro- duktion nur verzichten könnten, wenn die wirtschaftlichen Vereinbarungen in Spaa uns industriell und finanziell über die {were Krisis dieses Sommers hinweghülfen. Troßdem wollten wir, dem Wunsche Lloyd Georges entsprechend, bestimmte Daten und Zahlen über die Materialablieferung und Heeresverminderung geben; wir hegten aber die Erwartung, daß die Alliterten bei den weiteren Verhaudluigen Verständnis für unscce wirts{hastlihe Lage bewiesen, daß sie uns bei Unterdrückung des Waffenshmuggels aus dem beseßten in das unbeseßte Gebiet bßeiständen und daß sie insbesondere auf dem Ah- marsch der Garnisonen aus der sogenannten Neutraklen Zone nit

bestünden, da andernfalls dort Revolten, zum mindesten aber {were Beunruhigung und Flucht der leitenden Jndustriekreise unver-

meidlich seien. Darauf legte der General von Seeckt ausführlich den Plan wegen Ablieferung des restierenden Heeresmaterials und der allmählichen Herabsezung der Truppenstärke dar. Für die erstere gab er ein Jabr, für die leßtere fünfviertel Jahr als Termin an. Gr ging besonders auf die große Zahl der in Deutschland noch befindlichen Gewehre ein, oon denen re{chnungsmäßig noch beinahe drei Millionen abzuliefern seien und fast zwei Millionen keinen nachch- weisbaren Verbleib bätten. Die Verminderung der Reichswehr könne daher nur sehr allmählih erfolgen. Sie solle bis zum 1. Oktober 1920 auf 190 000 Mann, bis 1, Januar 1921 auf 180 000 Mann, bis 1; April 1921 auf 160 000 Mann, bis 1. Juli 1921. auf 130 000; \{ließlich bis 1. Oktober 1921 auf 100 000 Mann durh- - geführt werden. Entsprehend würden Inf tebrigadestäbe

die Infanteriel reguliert und gewisse Loro beschleunigt aufgelöst werden. cine befondere Besprechung der milttäris{en Sachverständigen meldete er noch eine Reihe von Wünschen zur leichteren Verwaltung des Truppenrestes an, die weder zahlenmäßig noch grundfäßliß dem Friedenêvertrag widersprähen. Der Premterminister Lloyd George Tritifierte die deutschen Vorschläge in längerer Rede. Die eigenen Üngaben des Generals zeigten, wie berechtigt die tiefe L forgnis der Alliterten vor dem gegenwärtigen militärisGen Zu- stande Deutschlands fei, da jeßt über die im Friedensvertrage zu-

Für

A Be-

gelassene Zah! hinaus noch drei Millionen Bewaffnete {ih im Lande befänden. Das bedeute einz beständige Bedrohung

nicht nur der deutschen Regierung selbst, sondern aller Nachbarstaaten mit bolshewistishen Angriffen. (Er begreife nit, wie die deutsche Regierung daran denken könne, f\olche Zustände auch nur fünf Wochen, gesGweige denn fünfviertel Jahr bei fich zu dulden. Sie solle jet eine Probe ihrer Macht geben, Die geforderte Verlängerung der Fristen ginge weit über das notwendige Maß hinaus. Im übrigen |{lug Loyd George vor, daß die militäris{en Sachverständigen der beiden Parteien sich über die int einzelnen abweichenden Ziffern betreffend das Heeres- material sowie über die Dur(führung der Klauseln wegen der Marine und Luftflotte sofort verständigen sollten, und daß die Leiter der alliierten Delegationen mit ihren militärischen Hauptsachverständigen die Vorschläge der deutschen Negierung beraten sollten. Morgen um 12 Uhr würde dann die endgültige Antwort auf die Vorschläge erteilt werden. Nach einigen Schlußworten des Ministers Simons, der für die Beratung der Alliierten Dislokationskarten für dic Deeresstärten von 200 000 Mann und von 100 000 Mann übergab, wurde die Sißgung um 6 Uhr 45 Minuten geschcofsen und die nächste Sitzung auf Donnerstag mittag anberaumt.

Nach der Sißung traten sófort die militärischen Sachverständigen zu der vorgeschlagenen und deutscher-

seiis angenommenen Sonder besprehung zusammen. Dabei wurde über die Ziffern des Herresmaterials Einver

ständnis erzielt, Wie das „Wolffsche Telegraphen-Büro“ von zuständiger Seite erfährt, sind die Beschlüsse, die der General von Seel in der Konferenz als Plan vorgeschlagen hat, von den in Spaa anwesenden Kabinettsmitaliedern nach langen, eingehenden Beratungen einstimmig gefaßt worden.

Blättermeldungen zufolge sind die Verhandlungen in der Frage der belgischen VBriorität, die einen ret ¡eaen Charakter hatten, bisher zu keinem Ergebnis ge- ommen,

Polen.

Jn der gestrigen Sißung des Sejm brachte der Abge- oromeie Gd y ck einen Dringlichkeitsantrag cin, der verfassung- gebende Sejm möge an die Parlamente der verbündeten Mächte einen Aufruf ergeben lafsen, um die Volks abstim- mung hinauszuschieben. Der Antrag wurde iaut Mel- dung des „Wolssschen Telegraphenbüros“ mit sehr bedeutender Mehrheit angenommen. Ferner wurde ein Äntrag des Jn- halts angenommen, daß die Bewohner der Volkszabslimmungs- gen die hurch das Ergebnis der Volksabstimmung der

tepubiit zufallen werden, ohne Rücfsicht auf die Nationalität von der Militärdienstpflicht für aht Jahre frei sein follen.

Im polnischen Generalstabsbericht vom 6. Juli heißt es obiger Quelle zufolge:

Auf dem nördlichen Frontabshnitt entwickeln sich die bolsche- R Angriffe weiter fort. Die feindliche Kavallerie, die dur unsere Front zwischen Drywiata—Ukleysee E ift Meter: in der Gegend von Siarkowszezyzn. Unsere nfanterieabteilungen haben fih nach ecbitterten Kämpfen auf der Linie Vini chUM Act P R befchl8gemäß in \fdzftlicher Ntechtung zurü- gezogen. Besonders hervorzuheben ift die {were Aufgabe unserer Soldaten und besonders ciner Posener und A A en Division, “die Schritt für Schritt auf die befohlenen Stellungen zurückgehen und in erbittertem Kampfe den angreifenden Abteilungeu des Feindes außerordentli} schwere Verluste beibringen. Ün- folge der Standhaftigkeit unserer Gegenwehr wurde der Feind ge- zwungen, den „unmittelbaren Druck auf unsere zurückgehenden fb: teilungen aufzugeben. An der Beresina Leer wir an einigen Stellen in günstig verlaufenden Ausfällen Material, das der Feind zum Brückenbau bereitgestellt hatte, zerstört. Jn Poljesste erbitterte Kämpfe, die fich besonders im nördlichen Abschnitt in der Gegend der unteren Berejina zur größten Anspannung steigern. Abteilungen der berittenen Armee Budjenny Haben im Angriffe von gestern Nowno genommen und unsere naa gezwungen, zu weiten. Die An- griffe der feindlichen berittenen Armee in Richtung Klewan und süd- ih von Latyczow haben unsere Abteilungen in hel ütigem Gegen- angr die in den geftrigen Kämpfen verlorenen Ortschaften Szlacho- wise und Caraczynce wieder genommen.

Norwegen. Während der vorgestrigen Besprechung der Programm- erflärung der neuen Regierung beaûtragten die Sazial- demokraten ein Mißtrauensvotum. Der Antrag wurde gegen

19 Stimmen verworfen, ebenso ein chluß der Venstrepartei, méi bec Verkrantnaliade m atten. I iter die Politik der