1898 / 103 p. 1 (Deutscher Reichsanzeiger, Mon, 02 May 1898 18:00:01 GMT) scan diff

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Staats-Anzeiger.

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des Deutschen Reichs-Anzeigers

und Königlich Preußischen Staats-Anzeigers

24) -Juserate nimmt au: die Königliche Expedition | | | 2

Berlin §W., Wilhelmstraße Nr. 32.

Berlin, Montag, den 2. Mai, Abends.

1898,

Seine Majestät der König haben Allergnädigst geruht:

dem Professor Dr. Erwin Kayser am Gymnasium zu Erfurt den Rothen Adler-Orden dritter Klasse mit der Schleife, j

dem Pfarrer Schrader zu Schönhausen im Kreise Zerichow I den Rothen Adler-Orden vierter Klasse,

dem Stadtsekretär Maladinski zu Danzig, dem Armen- fassen-Nendanten a. D. von Lobedank zu Kessenih im Landkreise Bonn, bisher in Wesel, dem Beigeordneten, Aer- bürger Ludwig Müncheberg zu Königswalde im Kreise Ost: Sternberg, dem Schulrektor a. D. Musiol zu Kreuz- burg O.-Swl,, dem Hauptlehrer und Chorrektor a. D. Görlich zu Liebau im Kreise Landeshut, dem Hauptlehrer a. D. Anton Sage zu Rybnik und dem emeritierten Lehrer Julius Klinner zu Neisse den Königlichen Kronen-Orden vierter Klasse,

dem Konrektor a. D. Hoffmeister zu Barby im Kreise Kalbe, den emecitierten Hauptlehrern Johann Benek zu Pyschez im Kreise Ratibor, Johann Gaertner zu Doro- theendorf im Kreise Zabrze, Franz Gans zu Scharley im Landkreise Beuthen, Karl Lübeck zu Klodniß im Kreise Kosel und Johann Willmann zu Neisse, bisher in Mogwiß im Kreise Grottkau, den emeritierten Lehrern Johannes Flasha zu Beuthen O.-Schl., Johannes Greißke zu Peiskretscham im Kreise Tost - Gleiwiß, Wilhelm Paul zu Alt-Wilmsdorf im Kreise Neisse, Karl Hoffmeister zu Osterwieck im Landkreise Halberstadt, August Lübeck zu Kalbe a. d. Milde im ‘Kreise Salzwedel, Heinrih Schulz zu Giüssefold desselben Kreises, Paul Rober zu Bruchs im Kreise Rendsburg, Heinrich RNbsecke zu MRaßgeburg im Kreise Herzogthum Lauenburg, Adolf Schierwagen zu Keelbek im Landkreise Flensburg und Daniel Scier- niewski zu Dembno im Kreise Jarotischin den Adler der Jn- haber des Königlichen Haus-Ordens von Hohenzollern,

dem evangelischen Divisions-Küster Tie dk e bei der 2. Di- vision das Allgemeine Ehrenzeichen in Gold,

dem Milchfuhrmann Christian Bode zu Horsthausen im Landkreise Bohum das Allgemeine Ehrenzeichen, sowie

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dem Mitglied der freiwilligen Feuerwehr in Nixdorf bei |

Berlin, Restaurateur August van Haß und dem Schuh- machermeister Wilhelm Glienicke zu Meseriß die Rettungs- Medaille am Bande zu verleihen.

Deutsches Rei c. Seine Majestät der Kaiser haben Allergnädigst geruht:

den Geheimen Ober-Regierungs-Rath und vortragenden Rath im Reichsamt des Jnnern Dr. Hopf zum Direktor im Reichsamt des Jnnern mit dem Range eines Raths erster Klasse,

den Geheimen Regierungs-Rath und vortragenden Rath im Reichsamt des Jnnern Gruner zum Geheimen Ober- Regierungs-Rath, und

den Regierungs-Rath im Reichsamt des Jnnern Lewald zum Gehcimen Regierungs-Rath und vortragenden Rath im Reichsamt des Jnnern zu ernennen.

Seine Majestät der Kaiser haben im Namen des Reichs den bisherigen Konsul in Mailand, Wirklichen Legations- Rath Pritsh zum General-Konsul in Genua zu ernennen geruht,

Der sächsishe Regierungs-Baumeister Karl Gaißsch zu Straßburg i. E. ist zum Kaiserlihen Eisenbahn - Bau- und Betriebs-Jnspektor bei der Verwaltung der Reichseisenbahnen in Elsaß-Lothringen ernannt worden.

Bekanntmachung.

Bei den preußishen Staatseisenbahnen werden die neuen Haltepunkte Niedervellmar an der Strecke Cassel—Münden (Di- reftionsbezirk Cassel) am 1. Mai und _Klein-Reinkendorf an der Strecke Stettin—Anger- münde (Direktionsbezirk Stettin) am 15. Mai d. J. für den Personenverkehr eröffnet werden. Berlin, den 30. April 1898. Der Präsident des Reichs-Eisenbahnamts. Schulz.

Königreich Preußen,

Seine Majestät der König haben Allergnädigst geruht:

den Regierungs-Rath Engholm in Berlin zum Ober- Regierungs-Rath, /

den Landrath Sasse zu Montjoie, die Regierungs- Affsessoren Bertrand zu Schleswig, Cosack zu Koblenz, Dr. Glasser zu Marienwerder, Friedrich Heinrich Köhler zu Münster, Landmann zu Breslau und Wolf zu Schleswig zu Regierungs-Räthen, und

den Oberförster Meix zu Glücksburg zum Regierungs- und Forstrath zu ernennen,

dem Direktor der Königlichen Taubstummen-Anstalt zu Berlin Eduard Walther den Charakter als Schulrath mit dem Range eines Raths vierter Klasse, und

dem Rechnungs-Revisor und Auktionator Winkelmann bei dem Königlichen Leihamt hierselbst, den Regierungs-Haupt- Kassen-Buchhaltern Kersten in Cassel und Weber in Hannover bei ihrem Uebertritt in den Ruhestand den Charakter als Nehnungs-Rath zu verleihen, sowie

infolge der von der Stadtverordneten-Versammlung zu Rem- s{heid getroffenen Wahl den bisherigen Regierungs-Afséssor Otto Nollau in Köln als besoldeten Beigeordneten der Jahren zu bestätigen.

Gese, betreffend die Feststellung des Staatshaushalts- Etats für das Jahr vom 1. April 1898/99. Vom 1. Mai 1898. Vir Wilhelm, von Gottes Gnaden König von Preußen 2c.

verordnen, mit Zustimmung der beiden Häuser des Landtages der Monarchie, was folgt: 8 1

halts-Etat für das Jahr vom 1. April 1898/99 wird

in Einnahme auf 2187 527 384 M und

in Ausgabe auf 2187 527 384 M,

nämlich auf 2055 891 380 M an fortdauernden und auf 131 636 004 4 an einmaligen und außerordent-

(ant lihen Ausgaben estgeseßt. L 8 9

Der (diesem Geseh als wroeitere Anlage beigefügte) Etat der persönlihen und sählihen Verwaltungsausgaben der Preußischen Central-Genossenschaftskasse für 1. April 1898/99 wird auf 175250 A6 festgestellt.

Jm Zahre vom 1. April 1898/99 können nah Anordnung des Finanz-Ministers zur vorübergehenden Verstärkung des Betriebsfonds der Generalstaatskafsse verzinsliche Schaß- | anweisungen bis auf Höhe von 100 000 000 #6, welche vor dem 1. Januar 1900 verfallen müssen, wiederholt ausgegeben werden. Auf dieselben finden die Bestimmungen der S8 4 und 6 des Geseßes vom 28. September 1866 (Geseß-Samml. S, 607) Anwendung.

S 4.

Die bis zur geseßlichen Feststellung des Staatshaushalts- Etats (8 1) und der Anlage dazu (8 2) innerhalb der Grenzen

genehmigt.

S S. Der Finanz-Minister ist mit der Ausführung dieses Ge- seßes beauftragt. i Urkundlih unter Unserer O O Unterschrift und beigedrucktem Königlichen FFnsiegel. Gegeben Berlin im Schloß, den 1. Mai 1898. (L. S.) Wilhelm. Fürst zu Hohenlohe. von Miquel. Thielen. Bosse. Freiherr von Hammerstein. Schönstedt. Freiherr von der Recke. Brefeld. von Goßler. Graf von Posadowsky. von Bülow. Tirpiß.

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wegen Ausfertigung auf den Inhaber lautender Kreis- Anleihesheine des Kreises Bomst im Betrage von 1440 000 Á

Vir Wilhelm, von Gottes Gnaden König von Preußen 2c.

Nachdem die Vertretung des Kreises Bomst auf dem Kreistage am 12. April 1897 beshlossen hat, zur Tilgung des bei der Provinzial- ilfskasse zu Posen im Betrage von 950 000 4 aufgenommenen arlehns vom 25. September 1890 und des bei der “Provinzial-

arlebns vom 2. März 1893, sowie zur Ausführung der Wegebauten

Unruhstadt—Bomst , Ünruhstadt—Kleiniß , Rakwiß—Neutomischel, Wollstein-—Kreuß, Wollstein—Tarnowo, Kreußz-- Kreisgrenze, olga qu Tuchorze, Bomst—Schwiebus und Mauhe—Neudorf und des Eisenbahn- grunderwerbs Wollstein—Lissa eine Anleihe von 1 440 000 #4 auf- zunehmen, wollen Wir auf den Antrag der Kreisvertretung,

zu diesem Zwecke auf jeden Inhaber lautende, mit Zinsscheinen

versehene, seitens der Gläubiger unkündbare U

obigen Betrage ausftellen zu dürfen,

Stadt Remscheid für die geseßlihe Amtsdauer von zwölf |

Der (diesem Gesep als Anlage beigefügte) Staatshaus- |

derselben geleisteten Ausgaben werden hiermit nachträglih |

PUane zu Posen im Betrage von 93009 # aufgenommcaen.

nleihesheine im |

da si hiergegen weder im Interesse der Gläubiger, noch des Schuldners etwas zu erinnern gefunden hat, in Gemäßheit des § 2 des Gesecßes vom 17. Juni 1833 dem Kreise Bomst zur Ausstellung von Anlethe- scheinen im Gesammtbetrage von 1 440 000 #4, in Buchstaben: „Eins Million vierhundert vierzig Taufend Mark“, welche in folgenden Abs

schnitten : A. 440 000 M zu 1000 Æ, B: 9000900, 000. C. O00 200

zusammen 1 440 000 #4

nach dem anliegenden Muster auszufertigen, je nah Wahl der Kreis- vertretung mit drei oder dreieinhalb vom Hundert jährli zu ver- zinsen und nach den für jede Art des zu wählenden Zinsfußes fest- gestellten Tilgungsplänen jährlih vom 1. Januar 1899 ab mit wenigstens ein und ein Viertel vom Huündert des Kapitals, unter Zuwachs der Zinsen von den getilgten Schuldbeträgen, durch Ver- loosung oder Ankauf zu tilgen sind, dur gegenwärtiges Privilegium Unsexe landesherrliße Genehmigung ertheilen.

Die Ertheilung erfolgt mit der rechtlihen Wirkung, daß ein jeder Inhaber dieser Anleihescheine die daraus hervorgegangenen Rete geltend zu machen befugt ist, ohne zu dem Nachweise der Uebertragung des Eigenthums verpflichtet zu sein.

Dur vorstehendes Privilegium, welches Wir vorbehaltlich der Rechte Dritter ertheilen, wird für die Befriedigung der Inhaber der Anleihescheine eine Gewährleistung seitens des Staats nicht über- nommen.

Urkundlich unter Unserer Höchsteigenhändigen Unterschrift und beigedrucktem Königlichen Insiegel.

Gegeben Homburg v. d. H., den 4. April 1898,

Wilhelm R. von Miquel. Freiherr von der Recke,

Provinz Posen. Regierungsbezirk Posen. L i Í L Anleibheschein des Kreises Bomst, , Ausgabe, Buchstabe . . Nr... über . . . . . , Mark Reichswährung.

¡i Aus3gefertigt in Gemäßheit des landesherrliien Privilegiums vom | 4. April 1898 (Amtsblatt der Königlichen Regierung zu Posen

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189 . Nr... . Seite... . und Gesez-Sammluñ S für 189 . laufende Nr. . ._„). : | Auf Grund des von dem Bezirksausschusse des Regierungsbezirks

Posen genehmigten Kreistagsbeshlufses vom 12. April 1897 wegen | Aufnahme einer Schuld von 1 440 000 A bekennt fich der Kreis= „Aus\chGuß des Kreises Bomst namens des Kreises durh diesen für

jeden Inhaber gültigen, feitens des Gläubigers unkündbaren Anleibes \hein zu einer Darlehnss{chuid von Mark, welhe an den Kreis baar gezahlt worden und mit... . vom Hundert jährlih zu verzinsen ift.

Die Rückzahlung der ganzen Schuld von 1440 000 erfolgt nah Véaßgabe der genehmigten Tilgungsbedingungen mittels Verloofung oder Ankaufs der Anleihescheine in den Jahren bis spätestens

. einschließlich aus einem Tilgungsstocke, welher mit wenigstens

i cin und ein Viertel vom Hundert des Kapitals jährli@ unter Zuwachs

der Zinsen von den getilgten Schuldbeträgen gebildet wird.

Die Ausloosung geschieht in den Monaten Februar und August jeden Jahres, zum ersten Mal im Februar des Jahres . ..

Dem Kreise bleibt jedoch das Recht vorbehalten, den Tilgungéftock zu verstärken oder sämmtlihe noch im Umlauf befindlihe Auleihe- heine auf einmal zu fündigen.

Die durch die verstärkte Tilgung ersparten Zinsen wachsen eben- falls dem Tilgungsstocke zu.

Die ausgeloosten, sowie die gekündigten Anleihescheine werden unter Bezeichnung ihrer Buchstaben, Nummern und Beträge, sowie des Termins, an welchem die Rückzahlung erfolgen soll, öffentlih bekannt gemacht. Dieje Bekanntmachung erfolgt spätestens drei Monate vor dem Zahlungstermine in dem „Deutschen Neichs- und Preufi- schen Staats-Anzeiger“, dem Amtsatt der Königlichen Regierung ¡u Posen, sowie dem Kreisblatt des Kreises Bomst.

Wird die Tilgung der Schuld durch Ankauf von Anleihesheinen beroirkt, so ift dieses unter Angabe des Betrages der angekauften M alsbald nach dem Ankauf in gleicher Weise bekannt zu machen.

Durch die bezeichneten Blätter erfolgen auch die sonstigen, die Anleibe betreffenden Bekanntmachungen.

Geht eines dieser Blätter ein, so wird an dessen Statt von der Kreisvertretung mit Genehmigung des Königlichen Negierungs- Präsidenten in Posen ein anderes Blatt bestimmt.

Bis zu dem Tage, an welhem das Kapital zu entrichten ift, wird es in halbjährlichen Terminen, am 2. Januar und 1. Juli, von heute an gerechnet, mit vom Hundert jährli verzinst.

Die Auszahlung der Zinsen und des Kapitals erfolgt gegen blöße Rückgabe der fällig gewordenen Zinsscheine eee dieses Ans leibescheins bei der Kreis-Kommunalkafse zu Wollstein und bei den in den vorbezeihneten Blättern bekannt gemahten Einlöseftellen, und zwar auch in der nach dem Eintritt des Fälligkeitstermins folgenden Zeit. Mit dem zur Empfangnahme des Kapitals eingereichten An- leibescheine sind auch die dazu gehörigen Zinsscheine der späteren Fälligkeitstermine zurückzuliefern. Für die fehlenden Zinsscheine wird der Betrag vom Kapital abgezogen.

Die gekündigten Kapitalbeträge, welhe innerhalb dreißig Sahren nach dem Rüdckzahlungstermine nicht erhoben werden, sowie die innerhalb vier Jahren nah Ablauf des Kalcuderjahres, in welhem e faio geworden, nicht erhobenen Zinsen verjähren zu Gunsten des

reifes.

Das Aae und die Kraftloserklärung verlorener oder ver- nihteter Anleihescheine erfolgt nah Bons rift der §8 838 ff. der Zivilprozeßordnung füx das Deutshe Reih vom 30. Januar 1877 (Neihs-Geseßblatt S. 83) beziehungsweise nah § 20 des Aus- fübrungageseget zur Deutschen Zivilprozeßordnung vom 24. März 1879 (eien escine Tonnen weder aufgeboten no fft Anitis U nsscheine können weder aufgeboten n r g werden. Doch foll demjenigen ees den Berlust vor Ablauf der vierjährigen Veri

ährungsfrift bei der Kreisverwaltung

von Zinsscheinen

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