1898 / 105 p. 1 (Deutscher Reichsanzeiger, Wed, 04 May 1898 18:00:01 GMT) scan diff

Deutscher Reichs-Anzeiger

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Königlich Preußischer Staats-Anzeiger.

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SW., Wilhelmstraße Nr. 32.

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Berlin, Mittwoh, den 4. Mai, Abends.

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des Deutschen Reichs-Anzeigers

und Königlich Preußischen Staats-Anzeigers

Verlin §W,, Wilhelmstraße Nr. 32. i

Deutsches Reich.

Seine Majestät der Kaiser haben Allergnädigst geruht: dem Ober-Steuer-Jnspektor, Steuer-Nath A [llweyer in Hagenau, sowie den Ober-Zoll-JInspektoren Lösser in Mey, alther in Saarburg, Bader in Münster i. Els. und Woerner in Diedenhofen den Rang der Räthe vierter Klasse zu verleihen.

Dem zum Konsul der Vereinigten Staaten von Amerika mit dem Amtssiß in Sonneberg ernannten Herrn Oliver J. D. Hughes ist das Exequatur namens des Reichs ertheilt worden.

Königreich Preußen.

Seine Majestät der König haben Allergnädigst geruht : den Rittergutsbesizer Curd von Flemming auf Schnatow 2c. im Kreise Kammin zum Erblandmarschall im Herzogthum Hinterpommern und Fürstenthum Kammin zu ernennen.

Seine Majestät der König haben Allergnädigst geruht: den vortragenden Rath im Justiz-Ministerium, Geheimen Ober - Zustiz- Rath Dr. Lucas zum Direktor im Justiz- Ministerium mit dem Charakter als Wirklicher Geheimer Ober-Justiz-Rath, und j den Geheimen Regierungs- und vortragenden Rath im Ministerium für Landwirthschaft, Domänen und Forsten Landsberg in Berlin zum Geheimen Ober-Regierungs-Rath zu ernennen, sowie , dem Regierungs- und Medizinal-Rath Dr. Katerbau in Königsberg i. Pr. den Charakier als Geheimer Medizinal- Râth zu verleihen.

Seine Majestät der König haben Allergnädigst geruht;

dem Kaufmann Wilhelm Zuckschwerdt in Magdeburg den Charakter als Kommerzien-Rath zu verleihen.

Jhre Majestät die Königin haben Allergnädigst geruht : dem Maurermeister A. Grabkowsky zu Potsdam das Prädikat eines Hof-Maurermeisters und / dem Dachdeckermeister A. Japel zu Potsdam das Prädikat eines Hof-Dachdeckermeisters Allerhöchstderselben zu verleihen.

Ministerium der geistlihen, Unterrichts: und Medizinal-Angelegenheiten.

VéeTauntmacGuUÊng

Für die Theilnehmer an dem bei der Königlichen Taub- stummen-Anstalt zu Berlin im Etatsjahre 1. April 1897/98 abgehaltenen Lehrkursus ist am 24. März 1898 eine Prüfung nach Maßgabe der Prüfungsordnung vom 27. Juni 1878 abgehalten worden, in welcher das Zeugniß der Be- fähigung für das Lehramt an Taubstummen- Anstalten erlangt haben:

1) Mey, Gottfried, Kursist an der Königlichen Taub- stummen-Anstalt zu Berlin,

2) Nidel, Karl, Kursist an der Königlichen Taub- stummen-Anstalt zu. Berlin,

3) Steinke, Agnes, Kursistin an der Königlichen Taubstummen-Anstalt zu Berlin,

4) Wendig, Otto, Kursist an der Königlichen Taub- stummen-Anstalt zu Berlin.

Berlin, den 26. April 1898.

Der Minister der geistlichen, Unterrichts- und Medizinal-Angelegenhciten. Im Auftrage: Kuegler.

Ministerium für Landwirthschaft, Domänen und Forsten.

Der Second-Lieutenant der Reserve des 2. P ELMIEIÓMS Medcklenburgischen Dragoner-Regiments Nr. 18 von Engel ist zum Direktor des Rheinischen Landgestüts zu Wickrath ernannt worden.

Abgereist:

Seine Excellenz der Präsident des Reihsbank-Direktoriums, Wirkliche Geheime Rath Dr. Koch, in Dienstangelegenheiten nah Breslau.

Die Personal-Veränderungen in der Armee be-

finden si in der Ersten Beilage.

Nichtamkliches. Deutsches Reich, Preußen. Berlin, 4. Mai.

Seine Majestät der Kaiser und König empfingen heute Morgen um 8 Uhr den Chef des Zivilkabinets, Wirklichen Geheimen Rath Dr. von Lucanus Sich um 9 Uhr 25 Minuten nah Potsdam zur Einweihung der Erlöserkirche daselbst. Auf der Fahrt dorthin erstattete der Polizei-Präsident von Windheim Seiner Majestät Vortrag. Bald nah Mittag trafen Seine Majestät wieder in Berlin

zum Vortrage und begaben i

P A bare T A P S LBLAL A BE ORRES T E R

1898.

erläßt der Genossenschaftsvorstand, und sie gelten nur auf ein Jahr (1708).

Ein Betrieb, in welchem Puddingpulver, Backmehl und dergleihen auf Vorrath und für den Massenabsay (jährlicher Umsaß etwa 50000 4) hergestellt werden, ist versicherungs- pflihtig (S8 1 Abvsay 5 des Unfallversicherungsgeseßes) und ge- hört zur Nohrungsmittel-Jadustrie-Berufsgenossenschaft (1709).

Die Frage, welche Betriebstheile einem im Kataster oder im Unternehmerverzeihniß einer Berufsgenossenschaft einge- tragenen Betriebe zugehören (z. B. ob die Ausführung eîin- zelner Lohnfuhren im Jahre seitens eines e C O Unternehmers dem Landwirthschaftsbetriebe zuzurechnen ist), ist eine Katasterfrage, deren alsbaldige Beantwortung im «nteresse aller Betheiligten erwünscht und geboten ist. Der Annahme, daß diese Frage erst bei Gelegenheit eines Unfalles

| im instanziellen Streitverfahren beantwortet werden dürfe, ist | nicht beizupflihten (1710).

ein und empfingen im Schlosse Seine Königliche Hoheit den j Prinzen Friedrih Wilhelm von Preußen anläßlich dcssen Exr- !

nennung zum Premier-Lieutenant. Heute Abend 61, Uhr

gedenken Seine Majestät ten Vortrag des Kriegs-Ministers, ?

General-Lieutenants von Goßler entgegenzunehmen.

Die vereinigten Ausschüsse und Steuerwesen, für Handel und Verkehr und für Rechnungs- wesen hielten heute eine Sißgung.

gelegenheiten der Unfallversiherung unter Ziffer 1704 bis 1707 folgende Rekurs-Entscheidungen: Ein Unfall, welchen cin Lokomotivführer bei einem aus

versicherung werden -die vom

Die Einstellung einer Rente auf Grund des 8 39 Absaß 1 des Bau-Unfallversicherungsgesezes is} nicht zulässig, so lange sich der Rentenempfänger auf einem deutshen Schiffe be-

findet (1711).

Auf dem Gebiete der Jnvaliditäts- und Alter s- Reichs-Versicherungsamt ge-

| nehmigten neuen Vorschriften der Jnvaliditäts- und Alters-

Z | versicherun 8anstalten Ryeinprovinz und Westfalen vom des Bundesraths für Zoll- ! Ns ÿ F i pt

: Beitragsentrichtung

23. Fe- bruar beziehungsweise vom 14. April 1898, betreffend die für Hausgewerbetreibende der

¡ Textilindustrie (zu vergleichen § 7 Absaß 3 der Bekannt- } machung des Reichskanzlers vom 1. März 1894 / 9. November 1895), sowie folgende Revisions-Entscheidungen ver-

Fahrlässigkeit herbeigeführten Zusammenstoß zweier Eisenbahn- !

züge erlitten hat, ijt als ein entshädigungspflichtiger Unfall | lihe Verwaltung leitet, ist nicht versiherungspflihtig (634).

bei dem Eisenbahnbetriebe anerkannt worden ; das instruktions:-

widrige Verhalten des Verleßten, welher wegen fahrläfsiger }

Gefährdung eines Eisenbahntransports und fahrlässiger Tödtung zu drei Monaten Gefängniß verurtheilt worden ist, hat ihn nah Lage des e niht aus dem Betriebe geseßt;

Die Nr. 65 der „Amtlichen Nachrichten des Reichs- öffentlicht: DexliSerutigsamts vom 1. Mai 1898 enthält in An- | Gemeindepflege unter der Oberaufsicht eines Geistlihen als ¡ Direktors beschäftigte Vorsteherin,

; Unterricht ertheilt, ! und neben

Die an einem Mutterhaufe für Kleinkinderlehrerinnen und

welhe wissenschaftlichen in dem Kindergarten der Anstalt thätig ift der Unterweisung der auszubildenden jungen Mädchen durch Belchrung und Beispiel die hauswirthschaft-

welhe, ohne einem Diakonissen- Dienste cines kirhlihen Diakonie-

Eine Krankenpflegerin, verbande anzugehören, im

! vereins gegen eine feste Baarvergütung von jährlih 300 M

} vertrags8mäßig

eine vorsäßlihe Herbeiführung des Unfalls, welche den Ents- | shädigungsanspruch ausgeschlossen hätte, ist niht als erwiesen j

angenommen (1704).*)

triebsthätigfeit is, selbst wenn es nicht in dem hierzu be- stimmten Umkleideraum geschieht, regelmäßig noch dem Be- triebe zuzurechnen (1705).

Der Anjpruh auf Ersay der Kosten eines vom Ver- sicherten ohne Zuzichung der Berufsgenossenschaft durh- geführten Heilverfahrens beschränkt sih auf denjenigen Betrag, welchen die Berufsgenossenschaft selbst nah Lage der Umstände zum Zwecke des Heitverfahrens hätte aufwenden müssen und wahrscheinlih nur aufgewendet haben würde, wenn sie reht- zeitig von der Nothwendigkeit jenes Verfahrens in Kenntniß ges eßt worden wäre (1706).

Nach Abschluß der Krankenhausbehandlung ist die Berufs- genossenschaft bei der anderweiten Rentenfestsezung zwar von den Vorausseßungen des § 65 des Unfallvcrsicherungsgeseßes (S 70 des landwirthschaftlichen Unfallversicherungsgeseßzes) frei; dagegen darf die an sh festgestellte Entshädigungs- berechtigung des Klägers niht wieder in Zweifel gezogen werden (1707).

Weiter sind folgende auf dem ‘Gebiet der Unfallversiche- rung erlassenen Bescheide und Beschlüsse unter Ziffer 1708 bis 1711 veröffentlicht:

Die Ermäßigung und Erhöhung der Gefahrenziffern auf Grund des Gefahrentarifs. wozu nur Gründe objektiver Art 4 D. von der üblichen wesentlih abweichende Betriebsweise,

orhandensein nah § 28 Absay 4 des Unfallversiherungsgeseßes gemäß näherer Bestimmung des Statuts den Organen der Ge- nossenshaft ob; sie gilt für die ganze Tarifperiode oder den Nest derselben, Die Auférlegung von Zu- schlägen und die Bewilligung von Nachlässen auf Grund des S 28 Absay 5 des Unfallversiherungsgeseßes, dur welche der durch subjektive Merkmale \i{h kennzeihnenden erhöhten oder verminderten Gefährlichkeit eines Betriebes Rechnung getragen wird, steht allein der Genossenschafts- versammlung zu und kann nicht auf den Vorstand Übertragen werden. Die Genossenschaftsversammlung hat übec jeden einzelnen Be Beschluß zu fassen, und die Einshäßung kann nur für die ganze der laufenden folgende Tarifperiode ein- treten. Uebertretungen einzelner Bestimmungen der Unfall- verhütungsvorschriften dürfen nicht auf Grund des Gefahrentarifs, ondern nur auf Grund des § 78 Absaß 1 Ziffer 1 des nfallversicherungsgeseßes geahndet werden; die Anordnungen

*) Die Ziffern bedeuten die Nummern, unter denen die Ent« scheidungen abgedrudt find.

ungewöhnliher Gefahren) berechtigen, liegt |

thätig ist, unterliegt der Versicherungs-

pfliht (635). Bei einer Rentenbewerberin, die das Kind ihrer dem- selben Hausstand angehörigen Stieftochter während deren Ah-

} wesenheit über Tag gegen Lohn gewartet zu haben behauptete,

Der Wechsel der Arbeitskleidung nah Schluß der Be- | ist mit Rücksicht auf die obwaltenden Umjtände die Annahme

| eines versiherungspflihtigen Arbeitsverhältnisses abgelehnt ¡ worden (638).

Die Mitglieder eines Dienstmannsvereins, dessen Geschäfte

| von einem auf ein Jahr gewählten Vorsteher geleitet werden, | und dessen selbsterrihtete Saßungen die Pflichten der Vereins-

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angehörigen bei der Ausübung des Dienstes im Einzelnen regeln, sind selbständige Gewerbetreibende, insbesondere nit etwa Lohnarbeiter des Vorstehers (637).

Die Begleitung von Drehorgelspielern und die Leistung von Handreihungen, wie Einsammeln der Geschenke, Tragen der Orgel, ist regelmäßig „Arbeit“ im Sinne des Jnvaliditäts- und Altersversicherungsgeseßes (638).

Eine Leichenfrau in einer württembergischen Siadt, welche leßtere das Beerdigungswesen in cigenem Betrieb übernommen hat, ist als versicherungspflichtig erahtet worden (639).

Ein beeidigter Viehwäscher, der auf dem Lande umher- zieht und unter Anwendung von Arsenik und anderen äßenden Mitteln, hinsihtlih des Gebrauchs von Arsenik nah Maßgabe obrigkeitliher Vorschriften und unter Aufsicht dex Polizei- behörden und des Kreis-Thierarztes, gegen Entgelt Vieh wöscht, ist niht Lohnarbeiter der Auftraggeber, sondern selbständiger Gewerbetreibender (640).

Der nihtamtlihe Theil enthält die im Einvernchmen mit dem Herrn Staatssekretär des Neichs - Marineamts ab- edruckten „Gemeinsamen Unfallverhütur gsvorschriften für alle etriebe der Kaiserlichen Marine“ vom 9. März 1898, Auszüge aus Beschlüssen des Königlichen Kammergerichts und des Uten, betreffend die Anwendung . des 101 des Unfallversicherungsgeseßes auf Anträge einer Berufsgenossen- schaft zur Eon des Offenbarungseides, sowie ein ärzt- liches Obergutachten über die Entstehung eines Aortenaneurysmas durch Sturz.

Der Det der Königlichen Eisenbahn-Direktion Berlin, Wirkliche Geheime Ober-Regierungs-Rath Kra nold hat Berlin in dienstlichen Angelegenheiten verlassen.

Laut telegraphischer Meldungen an das Ober-Kommando der Marine is S, D S. „Kaiser“, Kommandant Kapitän

zur See Stubenrauch, heute 74 Nagasaki angekommen;