1898 / 106 p. 4 (Deutscher Reichsanzeiger, Thu, 05 May 1898 18:00:01 GMT) scan diff

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Dur(h- shnitts- preis

M.

—————————— —_— F F S

Am vorigen Maëkttag

Außerdem wurden am-Markttage (Spalte 1)

nah übêrs{chlägliher

Schäßung verkauft

Doppelzentner

(Preis unbekannt)

S Schönau a. K. . Ba berstadt . flènburg . Marne . , Goslar . Duderstadt . Lüneburg aderborn imburg. a. L. . Dinkelsbühl. Schweinfurt Biberach . Laupheim NVeberlingen . Seaunscblvelh i: Altenburg ; Breslau . Hirschberg C

Die verkaufte Menge wird auf volle Doppelzentner und der Verkau (—) in den Spalten für Préise hat die Bedeut

Ein liegender Stri

14,75 14,80 L Uen 17,00 E R 17,00 a A 16,00 16,00 17,00 15,75

15,40

S 14,60 C C 16,00

e 16,00 17,00 17,00 15,80 16,20

15,00 15,00 17,50 17,00 16,00 17,00 17,33 16,00

15,60

16,40 16,40 16,00 17,00 17,00 16,20 16,40

15,25 15,20

17,90

18,00 17,00 17,10 17,33 16,00 16,40 15,80 17,75 16,60 16,60 17,10 17,50 17,40 16,40 16,40

Noch: Hafer.

15,50 15,40 18/00 18,00 17,00 18,00 17,67 17,00 17,00 16,00 17,75 17,00 17,00 17,10 17,50 17,40 16,60 16,60

f /

il

15,75 15,60 18,00 18,50 17,50 18,10 17,67 17,00 17,00 17,20 16,00 18,00 17,20 17,20 17,70 18,00 18,00 16,80 16,80 16,80

16,00 16,00 18,50 18,50 17,50 90,00 18,00 17,50 18,00 18,00 16,20 18,00 17,60 17,60 17,70 18,00 18,00 17,00 17,00 17;80

Bemerkungen.

500 98 40

110

53 41

235 47

4750 30

78 707 516

16,97

17,20

Punkt (.) in den leßten sechs Spalten,

14,60

17,53 16,50 17,50 16,55 16,00

16,45 16,64

16,50 | 17,13 |

28. 4. 4 5.

27. 4,

30. 4. 30. 4. 30. 4 27.4. 27.4.

27.4. 97.4

fswerth auf volle Mark abgerundet mitgetheilt. Der Durchschnittspreis wird aus den unabgerundeten 2a len berehnet. ung, daß der betreffende Preis niht vorgekommen ist; ein i; Bos E

S

daß entsprehender Bericht fehlt.

Deutscher Reichstag. 83. Sißung vom 4. Mai 1898, 11 Uh. Ueber den Anfang der

Nummer d. Bl. berichtet.

Als nächster Gegenstand der Tagesordnung folgt die dritte Verathung des Entwurfs einer Militär-Strafgerichts-

ber Genecraldiskussion erhält zunächst das Wort der

Abg. Dr. von Leveßow (d. kons.): Meine politischen Freunde haben die Nothwendigkeit einer Nenderung der Militär-Strafgerihtsordnung bezweifelt, namentlich weil die niht wünschten, weil sie darin eine Lockerung der Disziplin erblickten. Wir werden aber die Zustimmung zu der Vorlage ertheilen, wenigstens der größte Theil meiner Freunde, wenn die vorgeschlagenen Kom- promißanträge zur Annahme gelangen.

Abg. Frohme (Soz.) erklärt, scine Partei halte eine Neform der Militär - Strafgerihtsordnung für dringend Tônne aber durhaus niht davon sprechen, NRNechtsanschauungen annehmen. die Vorlage verbessern wollte, sei an der Regierung gescheitert und gebe seinen früheren Standpunkt preis, um die Rechteeinheit zu \{cha|ffen.

ordnun

In

modernen würden die

Vorlage einheit,

führen fönrte,

seien, wolle

treffen.

man

Gese, aber in der

Chrenkodex mit seinen Vorschriften. besonderen Offiziersehre seße man die bürgerlide Ehre herab. das Sträfversahren fehle es wegen der eigenthümlichen Besetzung Gerichte an den nöthigen Garantien der Unabhängigkeit. Die Ver- man werde nicht nur sozialdemokratische Rechtsanwalte davon ausschließen, sondern au Anhänger anderer, nit Dazu komme die Beschränkung der Be- rufung, die e, die gänzlihe Nichtahtung des Rechts Die Einheitlichkeit des Gerichtsverfahrens und der

theidigung sei beshränkt ; militärfreundlier Parteien. der Nothwehr 2c.

Gerichtsorganisation könnten wenn damit zuglei eine

Die partikularistishen bayerishen Bestrebungen \eien nur der Ausdruck des Widerspruchs gegen die preußishe Reaktion, der man überall mit Mißtrauen begegne, gegen den preußischen Geist, der sh mit Heuche- Ileien und Unwahrheiten geriere. worden sei, werde das Volk am Wahltage die Rehnuvg aufstellen.

Präsidcnt Freiherr von preußishen Geist 2c.

Kriegs-Minister, Ger eral-Lieutenant von Goßler:

Es kann nicht meine Absicht sein, auf die einzelnen Ausführungen des Herrn Vorredners näher einzugehen. Die Sache ift ja hier im Plenum und in der Kommission eingehend erörtert worden, und würde es für mich unmöglih sein, noch neue Momente zur Sprache zu bringen. Jch halte einen großen Theil der Angaben des Herrn Vor- redners theils für übertrieben, theils für thatsächlich unrihtig, und hat es keinen Werth, dagegen anzukämpfen, wenn man sich objektiv nit überzeugen lassen will. Mich wundert es allerdings niht, daß der Herr Vorredner diese Rede hier gehalten hat, denn es ist nicht zu leugnen, seine Partei befindet sich in einer gewissen Verlegenheit.

(Widerspru links.) Liegt

Geseh eine Reihe von Fortschritten bringt, die seit mehr als Jahr- Es bringt eine vollständige Erneuerung unseres ganzen Militär-Strafverfahrens, sodaß es einen eigenartigen Eindruck machen muß, wenn sih eine Partei von diesen offenkundigen Fortschritten voliftändig aué shließt. Ih glaube nicht, daß der Appell an das Volk, mit dem der Herr Vorredner seine Rede \ch{loß, von großen Folgen sein wird (Zuruf bei dén Sozialdemokraten); im Gegentheil, man wird \sich wundern, daß die sozialdemokratische Partei diesem Werk ihre Mitwirkung vollständig versagt hat. Es ist dies wie ih vermeine ein recht lehrreiches Beispiel, wenn eine Partei durch eicenes Programm so gebunden ift, daß fie unleugbaren, weit- gehenden Fortschritten, wie fie hier vorgeschlagen werden, - nit zu-

zehnten erstrebt wurden.

stimmen kann. (Heiterkeit.) Abg. Bassermann

Sipung haben si onservative Partei bereit ist,

vorbehaltlich der noch heute zu beschließendén Aenderungen, einzugehen. Daß jedes Gesey schlecht ist, i ist durhaus nit unseren Erfahrungen entspréhend. Die Ausführungen des Vorredners halte auch der Oeffentlichkeit des Verfahrens 2c. sind in die Borlage hineingekommen, eine Ver- |

eintreten,

züglih der Berufung, präzisere Bestimmungen

wenn den modernen Anschzuungen nicht Rechnung ges tragen werde? Die Hoffnung, theile er (Redner) nit. Tage, wonach Personen von dem Militärgericht bestraft werden follten, wenn sie auc; hon mehrere cingestandenermafßcn Dieses ofene Eingeständniß des Herrn von Staudy habe selbft das Zentrum flupia gemacht.

rmee ftehe über dem göttlihen Gese der

Al (nl.): Daß .der preußische partikularistische Geist in dieser Vorlage eine befondere Rolle spielt, kann man dur{- aus nit behaupten; im Gegentheil, die partikularistishen Be- anderwärts gezeigt.

Sißung wurde in der gestrigen

militärishen Kreise eine Aenderung

nothwendig. Man daß der Entwurf auf beruhe. Die Mehrheitsparteien

Das Zentrum, welckes zuerst dem ents{chlofsenen Widerstand

Aber nüge die Rechts-

daß man spâter eine Besserung herbei- Mit dem § 8 der Vor-

Jahre aus dem Heeresdiens entlassen nur die Sozialdemokraten

Man sprehe von dem gaôttlichen

Durch die Betonung ciner

Für

der

die Sozialdemokraten nur zugestehen, freibeitlihe Reform verbunden wäre.

Für alles, was am Volke gesündigt

Buol rügt die Wendung von dem

es do auf der Hand, daß dieses

zt, Wir freuen uns, eas die auf die Beschlüsse der zweiten Lesung, für welches die Konservativen

ih für übertrieben. Be-

fiärkung des juristishen Elements ist beschlossen worden und bleibt

au nach den Kompromißborschlägen zum großen Theil bestehen, die

Beweisaufnahme

Bezüglih des Duellwesens

Borschriften bei dieser

Laienelement hinzuzieht, geriWten und den Shwurgerichten. alte Militärgeriht abgeschafft ?) Weil es verzopft und veraltet ift. gebnisse der veralteten Rechtsprechung wir wollen ein Gerit nach modernen

Deswegen können aber die Er

Vorlage

gerade

immer noch ganz gute sein;

Anschauungen. Troß der Kritik des Herrn Frohme weist dieses Gesetz es bringt die Mündlichkeit des Berfahrens, weis8aufnahme, das System der freien Be- weisführung, die Unabhängigkeit und die Ständigkeit dec sowie ein einheitlihes Verfahren.

schaften,

gewaltige Fortschritte auf: die Unmittelbarkeit der Be

ftellen müssen.

ist ausgedehnt, für die Zweidrittelmehrheit erforderlich, die

vieles gebessert worden. gefordert wird, Element in deu Vordergrund treten soll, während man bei den Géewerbegerichten,

mit der Regierung zusammengegangen sind. Abg. Haußmann (d.

sagt

| Geseß

liche

Rechtsanschauungen sie auf die Militärgerihtsbarkeit angewendet hat. digkeit der Gerichte ist niht erreiht worden; ebenso wenig wie jeder Nechtskundige ein guter Major ist, ift ein guter Major ein

guter Richter. Wie die Oeffentlichkeit des Verfahrens ih gestalten

sein

nit

derartig zustimmen lage den Spiegel der Genügsamkeit, RNechts\taat vom sind

Militär zurückgedrängt ist. erst

N

_

oltsp.):

Fortschritte, die gemaht worden sind, gr auf die Verbesserungen, welche nicht in Dhne zu verkennen, das, was versagt wird, | wird,

daß Wir

durhlöchert

Verurtheilungen is die Vertbeidigung ist besser geordnet. ist durch die neuesten Merkroürdig daß das

Das sind so wichtige Ecrungen- daß wir Bedenken in weniger wichtigen Punkten zurück- Das Geseß wird nit den ! fondern die Nation wird uns danken, daß wi

n Neichsverdruß stärken, r in rihtiger Maßhaltung

Es ift die Frage, ob die ößer sind als der Verzicht der Vorlage enthalten sind. daß einige Fortschritte gemacht sind, und was auf Jahrzehnte wichtig, können,

meine

worden,

wird, weiß man noch nit, da alles der Kaiserlihen Vero

behalten ift.

Oeffentlichkeit gerade am nothwendigsten wäre. lichkeit ist nur eine Phrase.

des Laienelements. Disziplin höher tellen werden als Kompromißvorshläge sind eine so entscheidende Vers Beschlüsse zweiter Lesung, daß die Mehrheit \sich b ob sie so weit gehen kann, besonders bezügli des § 8, wodurch jeder Bürger, der Soldat gewe!en ift, bis zum 39. Jahre jeden Augenblick unter die Militärgerihtsbarkeit gestellt werden kann, wenn er in Bezug auf seine dienstlihen E: lebnisse eine Beleidigung aegen einen Auch der Antrag zu § 172 zeigt zwischen Militär und Zivil aufgerichtet \fiziersrange stehenden und in entsprechen- gehörigen der bewaffneten Macht soll der In den süddeutshen Staaten wird Geseti nicht gerade

früheren Vorgeseßten aus!prichr. so recht, weihe Schrank- werden joll; bei einem im O der Uniform befindlihen An Fluchtverdaht ausgeschlofsen sein. die Stimmung gegenüber dem Reiche durch dieses angenehmer werden.

Abg. Gröber (Zentr.): Jh freue mih, daß der Vorredner wenigftens in der zwölften Stunde noch hier ershienen ist; wir haben seine Mitarbeit bisher \@merzlich vermissen müssen. Haußmann: Sie können auch jeßt noch etwas lernen. heutigen Rede habe ih nihts mehr gelernt. Die vom Vorredner be- mängelte Ständigkeit der Gerichte ist so weit erreiht, w nur wünschen . kann, denn die Richter werden im v wenn fie auh von Fall zu Fall berufen werden. Dies S aritte die in der Vorlage enthalten sind, wollen wir niht aus der

führt im einzelnen aus, welche Vorzüge die Vorlage èrn, mit sich

and geben. Redner gegenüber dem bisheri

bringe, und fährt dann fort:

den nächsten Jahren, ja viellei erreiht werdên kann. besserungen,

an ?

brauchbar ift sie.

Kammer, die ständig geslofsen und da in welcher sich nicht gut arbeiten ließ. eôöffnet, nicht soweit, wie wir wünschen,

ustzug eindringen kann.

wir werden sié offen halten und den neuen Abg. Graf zu Limburg-Stirum (

die Auffassung des Abg. Haußmann über d eine irrige ist und de Die Minderzahl m

timmen, sind der Mein

einer

behand

Petition über die Duellfrage.

verlangt.

Ich f

die

Sollen wir nun di

ung, daß dieses Ges Die Mängel in dem bisherigen Verfahren sind Volksbewußtsein mit Abneigung dagegen zu Militärgerichtsbarkeit recht ordentli gehen uns viele Petitionen zu. von Rechtsanwalten vor,

elt worden

ônigli

gen Zustande, zum theil auch in Bay Herr Haußmaun giebt selbst zu, daß in cht im nähsten Jahrzehnt etwas mehr Warum nimmt er tann nicht diese Ver- \{lagszahlung s nicht, aber Die Militärstrafgerihtébarkeit gli bisber einer her mit Moderluft erfüllt war, Jeßt wird die Thür etwas abér do so, daß ein frischer e Thür zuhalten ? Nein, Geist einziehen lassen. d, konf.): Jch glaube, daß ie nächste politische Zukunft m bisherigen Lauf der Weltgeschichte nit entspricht. politishen- Freunde, welche gegen dieses Gesetz nicht nothwendig ift. nit groß genug, um das Die unter der standen und stehen, haben das Gefühl, daß sié sind. Bei anderen wichtigen Gesetzen In diesem Falle liegen nur Petitionen zugelaffen werden wollen, und eine Daraus \chließe ih, bewußtsein eine wesentliche Revision des jeßigen rage aber: e der Autorität der K ie werden doch nicht bestreiten,

die die Vorlage cnthält, wenigstens als Ab Ein ideales Gcseß is die Vorlage allerding

erfüllen.

Wegen Gefährdung der Disziplin soll die keit ausgeschlofsen werden;

Ist es nöthig und nüßlich hen Gewalt zu beshließ ß die Bestätigung der militärischen

Allerhöchsten ist

den Schöffen- (Zuruf: Warum wird denn das

hinaus Freunde erbliden in bis zu welcher der bürger- Die modernen

Die

rdnung vor- Oeffentlich- das wird immer dann geschehen, wenn die Diese ganze Oeffent- Der Vorredner rühmte die Zuziehung Aber es handelt sih hier um Laien, welche die Recht und Gerechtigkeit. chlimmerung der ätte fragen sollen,

(Zuruf des Abg. ) Aber aus der

ie man sie oraus bezeichnet, en und die anderen

daß das NRechts- Verfahrens nit eine solche en ? Denn

es, daß juristische fonst das

Nichter,

ist doch ver- dem der Vor-

ehe

man Stäâns-

Die

Gerichtsurtheile durch Stelle für die Armee

übertragen. beim Militär

verständiger gewesen,

unnüß kompliziert. Er ist mehr eine Besonders

Fragen follte man Interessen handelt.

gewesen ift. das will, aber es ift doc klar, daß der Königlichen Autorität darstellt. Wollen die de Rücksicht auf die \sogerannten modernen Nechtsans ih do fragen, ob es nüßlich ist, die Schablone verfahren herausgebildet hat, auf die Verhältnisse

garnicht E ie Beim Militär muß {nell und follen die Dinge vershleppt wer die Einführung des obersten

Sache

Dekoration und w bebdauerlich sind die dokt dem Reich und dem nach Preußen stärksten Bundesstaat. nur aufwerfen, wenn es Aber diese künstlich a

das eine we

schaffen und daraus einen Konflikt zu machen,

gewesen. das Geseß zu \timmen.

Grund: die grundsäßlihe Einführun Die Oe für eine gute Rechtsprehung.

gerihtsverfahren.

lichkeit getrieben fehéèn. Die Borgänge zu

werden

schaffen,

Sensationswuth spielen

kann ,

und dabei

die eine

die Souveräne eine wesentliche Autorität dieser Ich will niht sagen, daß man sentlihe Verringerung utschen Fürsten das mit chauungen;, so muß , die fich! im Zivil-

des Militärs zu

So komvplizierte Fälle, wie beim Zivilverfahren, kommen Da wäre es doch praktisher und wesentli energish verfabren werden; troßdem den wie beim Zivilverfahren. C n Militärgerihtshofs wird die Viele Länder haben ihn nit, auch England nit. ird keinen großen Erfolg haben. rinären Erörterungen

zu vereinfachen. Durch Sache

zwischen Solche

_fich um wesentliche ufgebauschte

Frage zu

j ; ! das ift nicht weise Diese Gründe würden mi noch nit bestimmen, gegen Makßgebend ift für mih ein politischer hrung der Oeffentlichkeit im Militär- ffentlihkeit an sich ist neh keine Garantie Welcher Unfug mit

der Oeffent-

das haben wir vor furzem ges Lust ,

interefsante bedenklihe Rolle.

Unfere Militärrichter, unsere Offiziece baben an sih das Licht der

Oeffentlichkeit nicht zu \cheuen;

Zivilrichter, aber bei der Methode,

gegen unsere Armee vorgeht, worden ist, muß man sih do

auch bor Gericht öffentlih verhandelt werten.

daß die Herren hier wissen, daß ihneu Informationen falschen wüste

Vorwurf kann ic in ihren von meiflentheils ist, wird draußen gelassen. auf das

eine

müsse, \o Konflikt

dann sind wir nicht klug.

können.

nicht

sind.

auf

auszudehnen. es Geseß noch weiter ausgebaut werden können Sie ganz sicher sein, daß wir hier jedes Jahr einen darüber haben werden, warum die Oeffentlichkeit nit weiter autgedehnt werden foll. (Abg. Singer: Sehr richtig!) das liegt ja in Jhrem Interesse.

darum wollen wir die Sache auh niht machen. Abg. Freiherr von Hodenberg (b. k. F.) behauptet, daß einem

Reserve-Dffizier von dem Bezirks-Kommandeur befohlen worden aus einem welfischen. Verein anszuscheiden, Kommandeur das Konzept einer Festrede gelesen hätte, Offizier in diesem Verein halten wollte.

Bual: Jch verstehe nicht, im Zusammenhang steht.)

zu seinem Recht kommen konnte,

Ich will nahweis

daß sie hier zusammengebracht Agitation Darum ift es mir sehr bedenklich, die Militärgerichtsverfahren Groeber gemeint hat, daß dies

sie sind ebea fo tüchtig wie die mit der die Sozialdemokratie und die hier {on oft charakterisiet ch in Acht nehmen, daß ähnliche

Fâlle Ich behaupte nit,

fie Falsches vorbringen, aber den ersparen, Nachdem

Dingen

unvorsihtig eine Masse worden die Armee los-

Oeffentlichkeit auch

Wenn der Abg.

Natürlich,

Aber wenn wir Ihnen das zugeben, Ich halte es für meine Pflicht, sagen, daß wir die Verantwortung für dieses Das Rechtsbewußtsein des Volkes verla

hiér zu

Geseß nit tragen ngt dieses Gese nicht,

sei,

nahdem der Bezirks-

welche der

) (Präsident Freiherr von wie das mit dem Militär-Strafverfahren en, daß der Mann nicht was wohl der Fall gewesen wäre,

wenn er sih' an die bürgerlihen Gerichte hätte wenden können.

(Präfident Freiherr von Buol be sammenhang mit der Vorlage stehe

streitet, daß diese Sache im Zu- .) Der Kriegs-Minister hat mir

aber selbst gesagt, daß sih bei der dritten Lesung Gelegenheit finden

würde, diese Sache vyorzubringen.

Der Kriegs-Minister ist niht maßgebend dafür.)

Abg. Richter (fr. Volksp.): nicht besser ausgefallen ist ; aber nah

der Militär-Strafgerichtsbarkeit gewartet haben,

Fortschritt niht von der Hand weisen. stimmen. Anbverer Ansicht sind die beiden Kollegen aus

(Präsident Freiherr von Buol:

Wir bedauern, daß die Vorlage dem wir fo lange auf die Reform

können wir diesen

Wir werden daher dafür

Bayern, für

welche der neue Militär-Strafprozeß gegenüber dem jeßigen bayerischen Verfahren keine Besserung bringt. Damit schließt die Debatte.

Jn der Spezialdiskussion erklärt bei

führung dcs Abg. Stadthagen (Soz.) der

General: Auditeur der der vom Herrn Vorredner

: angeregten

Tapferkeit, wie er meint, durhaus ni kommt einfah in Betracht, ob die zu ein berufenen Mannschaften des Beurlaubtensi unter den Militärgeseßen f\tehen oder ni das Reichs-Militärgeseß vom Jahre 1874 maß daß jeder zu einer Dienstleistung eingezogene

1 cht.

S 2 auf eine Aus-

Armee Ittenbah: Meine Herren, bei rage kommt die militärische

t in Betra@t, sondern es

er Kontrolyersammlung ein- andes während dieses Tages In dieser Beziehung ist gebend, welches bestimmt, Mann des Beurlaubten-

standes von Anfang der Dienstleistung an bis zum Ende des letzten

Tages derselben zu den Personen darüber kein Zweifel und dos einstimmung mit dem General- Mannschaften, die zu Kontrolve des ganzen Tages der Kontroly anisation und zu behandeln

personen, dann Vorgeseßten gebunden,

bestimmte Wirthschaften lungen theil zu nehmen,

so müsse und wenn sie das nicht thun, sin

find.

des aktiven Heeres gehört, Reichs-Militärgericht- hat in Ueber- Auditoriat dahin entschieden, daß die rsammlungen einberufen sind, während ersammlung als aktive Militärpersonen Sind sie aber aktive Militär- sind sie auch für diesen Tag an die Befehle ihrer und wenn ihnen verboten wird, an dem Tage zu besuchen, oder an bestimmten Versamm-

n sie sh diesem Befehle fügen,

sie ebenso und nah denselben Ge-

Es besteht

afbar wie jeder andere aktive Soldat, der einen derartigen

eyen Sine Felten von Hodenberg kommt auf den von ihm an- geführten inzelfall zurü.

Kriegs-Minister, General-Lieutenant von Goßler:

Ich glaube, daß der Herr Präsident insofern vollkommen Ret hat, als in diesem Fall die Militärgerichtsbarkeit gar niht in Frage gekommen ist; das Militärgeriht hat mit der ganzen Angelegenheit gar nichts zu thun gehabt. Da die Frage aber einmal hier angeregt worden ist, will ih mich der Beantwortung derselben nit entziehen.

Der einfahe Thatbestand is der, daß einzelne von den in Betracht kommenden Herren auf die Namen kommt es ja nicht an in Braunschweig einem Verein angehören, der von der braunshweigischen Regierung als staatsgefährlih bezeihnet wird, - weshalb dieselbe auch. den Beamten verboten hat, an diesem Verein theilzunehmen. Dementsprehend sind auch die be- treffenden Offiziere des Beurlaubtenstandes von ihrem Bezirks- Kamnmandeur aufgefordert worden, aus diesem Verein auszuscheiden,

en Verfahren, das meines Erachtens vollständig rihtig und berechtigt (st Denn die Offiziere des Beurlaubtenstandes übernehmen dadur, ph sie freiwillig Offizier werden und ihr Patent von ihrem reht- mäßigen Landesherrn erhalten, besondere Pflichten. Es i} daher unmöglich, daß ein Offizier, der seinem Landesherrn, von dem er durch Yatent zum Offizier ernannt ift, Treue geschworen hat, einem Verein angehört, dessen Tendenz darauf gerichtet ist, einen Wechsel des zeitigen Staats-Dberhaupts und eine andere Regierung herbeizuführen. Daß die Offiziere des Beurlaubtenftandes in einem anderen Verhältniß stehen als die Mannschaften, ergiebt sih \{chon daraus, daß sie den militärishen Ehrengerihten unterstehen und auch im außerdienstlichen Leben der Kontrole des Bezirks-Kommandeurs unterworfen find. Ich übernehme die Verantwortung dafür, daß diescr richtig gehandelt hat.

Abg. Stadthagen: Nach den Ausführungen des General-

Auditeurs würde einen: zur Kontrolversammlung einberufenen Gast-

irth an diesem Tage der Besuch seiner eigenen Wirthschaft untersagt h können und e der Reservist an diesem Tage sein Wahlrecht

niht ausüben können.

8 2 wird angenommen.

Zu § 8, der in zweiter Lesung ganz abgelehnt worden war, liegt folgender Kompromißantrag vor:

« Macht eine der im § 1 Nr. 1 bezeichneten Personen innerhalb e e nah Beendigung des die Militär-Straf- gerihtsbarkeit begründenden Verhältnisses wegen der ihr während der Dienstzeit widerfahrenen Behandlung einec Beleidigung, Körper- verleßung oder Herausforderung zum Zweikampfe gegenüber einem früheren militärishen, noch im aktiven Dienst befindlihen Vor- geseßten s{uldig, so ist wegen dieser strafbaren Handlungen und, wenn der Zweikampf ftattgefunden hat, auch dieserhalb die Viilitär- strafgerihtsbarkeit begründet. Wegen Beleidigung ist die Miilitär- strafgerihtsbarkeit nur dann begründet, wenn sie im Verkehr mit dem früheren Vorgeseßten oder mit einer Militärbehörde begangen worden ift.“ L

Abg. Beckh (fr. Volksp.): Eine ähnlihe Bestimmung wie die vorgeshlagene findet \sich nur in einem alten belgishen Geseß und eîne solhe einzig dastehende Vorschrift will man bei uns einführen. Aus welchem Grunde, ist garniht zu ersehen: stat pro ratione voluntas. (Präsident Freiherr von Buol mahnt den Redner, beim §8 8 zu bleiben.) Redner verzichtet darauf auf das Wort, wenn ihn die Mehrheit des Hauses niht mehr anhören wolle.

Kriegs-Minister, General-Lieutenant von Goßler:

Ich halte mich für verpflichtet, dasjenige Material dem Hause |

noch öôffentlih vorzutragen, welches ih eingefordert habe, nachdem das Resultat der zweiten Lesung perfekt geworden war. In der zweiten Lesung reurde der § 8 gestrihen, und auh der Kommissionsvorschlag wurde seitens des Reichstages nickcht angenommen. Ich habe nun die General-Kommandos befragt und die Fälle festgestellt, in denen der- artige Beleidigungen und Ausschreitungen vorgekommen find, und wenn auh die Zusammenstellung niht vollständig ist, so ist doch die Zahl der eiashlägigen Fälle größer, als ich selbst er- wartet habe. Es sind in den legten Jahren im Ganzen 41 Fälle vorgekommen, in venen Vorgeseßte von früheren Untergebenen be- leidigt, resp. zum Zweikampf herausgefordert worden find. Im einzelnen find diese 41 Fälle folgende: Offiziere: 3 Fälle wegen Beleidigung, 1 Fall wegen Herausforderung zum Zweikampf gegen frühere Vorgeseßte, Unteroffiziere: 3 Fälle wegen Beleidigung früherer Vorgeseßten, Gemeine insgesammt: 35 Fälle, und zwar 10 Fälle wegen Beleidigung gegen Offiziere, die frühere Vorgesetzte waren, 16 Fälle wegen Herausforderung zum Zweikampf, o Fälle wegen Beleidigung gegen Unteroffiziere, 3 Fälle wegèn Körperverlezung gegen Unteroffiziere. Es sind im Ganzen 8 Duelle ausgefohten worden, und zwar zum theil mit sehr s{chwerem Ausgange. Vier wurden aus dienstlichen Gründen abgelehnt; bei den übrigen Fällen ift eine Einigung erfolgt oder die Duelle sind aus anderen Gründen verboten worden. Schon daraus ergiebt sich, daß eine Regelung der Frage stattfinden muß, denn in den vorliegenden Fällen ift die Auffassung ganz verschieden gewesen, und {hon mit Rücksicht hierauf ersheint es mir dringend nothwendig, das Militärgericht mit der Untersuchung zu beauftragen, um derartigen Mißständen entgegenzutreten. Unter den vorgetragenen Fällen erwähne ih besonders drei thätlihe Angriffe auf frühere Vor- geseßte, welche zum theil erheblihe Verleßungen herbeigeführ' haben, und fünf mündliche persönliche Beleidigungen, welche theils auf der Straße, theils im geschlossenen Lokal verübt wurden. In allen Fällen if au eine militärgerihtlihe Untersuhung gegen die be- treffenden Vorgeseßten erfolgt und da, wo Beleidigungen früherer Untergebener festgestellt wurden, eine relativ recht strenge Bestrafung eingetreten. Dagegen war es aber s{chwer, gegen die Beleidiger selbst vorzugehen, weil die Untersuhung nit in ciner Hand lag. Die in Betracht kommenden Zivilgerihte haben ganz verschieden geurtheilt: theils haben fie strenge Strafen verhängt, theils sind die Strafen relativ gering ausgefallen. Jedenfalls ergiebt \sich aus dem ge- sammelten Material, daß ein dringendes Bedürfniß vorliegt, diese Untersuchung in einer Hand zu vereinigen und daß nur das Militär- geriht in dieser Hinsicht zuständig sein kann, weil sch ja .die Unter- suchung zunächst gegen Militärpersonen richtet.

Die Befürchtung des Herrn Vorredners, daß die Oeffentlichkeit bei derartigen Verhandlungen ausgeschlossen wird, theile ih nit, im Gegentheil, ih habe das größte Interesse daran, daß diese Ver- handlungen öffentlih stattfinden; auch die Strafen können nicht s{hwerer ausfallen als bisher, da ja auch bei den Militärgerichten nach dem bürgerlihen Strafgeseßbuch geurtheilt wird.

Nach diesen Vorgängen, die mir erft jeßt zugegangen sind, muß die Militärverwaltung den größten Werth darauf legen, daß der § 8 n der Fassung angenommen wird, wie er hier in den Abänderungs-

anträgen des Prinzen von Arenberg formuliert worden ist, Jh habe meinerseits hierauf mit Beftimmtheit gerechnet und sind die verbün- deten Regierungen entsprehend orientiert worden. Ich habe An- weisung, diesen Paragraphen unbedingt zu vertreten, und bitte des- halb, daß Sie diesem Abänderungsantrage, wie er zu § 8 gestellt worden ist, Jhre Genehmigung nicht versagen.

Abg. Graf von Bernstorff (Rp.) empfiehlt die Annahme des Kompromißantrags, welcher den in zweiter Lesung geltend gemachten Bedenken die Spitze abbreche. :

Abg. Haase (Soz.) erblickt in dem Antrag nur ein Miftrauen gegen die bürgerlihen Gerihte. Redner beantragt, vor dem Worte „Verkehr“ im leßten Sah einzuschieben : „unmittelbarev, persönlichen“.

Aba. Gröber (Zentr.) : Wir nehmen diese Vorschritt an, weil wir sonst die ganze Vorlage niht bekommen.

Der Antrag Haase wird abgelehnt und § 8 nach dem A Lag mit 150 gegen 101 Stimmen angenommen.

Auch bezüglich der Kriegsgerichte werden die Kom- promißanträge (Zusammenseßung der Kriegsgerichte aus cinem Kriegsgerichts-Rath und 4 Öffizieren; nur falls das Urtheil auf Todesstrafe oder Freiheitsstrafe von mehr als 6 Monaten lauten kann, sollen 2 Kriegsgerihts-Räthe und 3 Offiziere als Richter fungieren) angenommen.

Bezüglich der Verhaftung von Offizieren soll nah dem Kompromißvorshlage im § 172 folgende Vorschrift an Stelle der in zweiter Lesung beschlossenen aufgenommen werden:

„Bei einem im Offiziersrange stehenden und in entsprechender Uniform befindlichen Angehörigen der bewaffneten Macht ift die Annahme ausgeshlossen, daß er der Flucht verdächtig sei, oder daß seine Persönlichkeit nicht sofort festgestellt werden könne, es sei denn, daß er bei der Begehung eines Verbrechens auf frischer That be- troffen oder verfolgt wird.“

Abg. Haase erklärt sich gegen den Antrag, der eine Bevorzugung der Offiziere enthalte. i

Direktor im Kriegs-Ministerium, General-Lieutenant von Vie- bahn: Die Stellung der Militärverwaltung zu der vorliegenden Frage ist in den vorhergegangenen Stadien der Verhandlungen wiederholt dar- gelegt worden. Auf die Ausführungen des Herrn Vorredners habe ih im Auftrage des Herrn Kriegs-Pinisters daher uur noch zu er- widern, daß die Auffassung, welche er von der Tendenz der zur Erörte- rung stehenden Bestimmung des § 172 zum Ausdruck gebraŸ§t hat, eine niht zutreffende is. Es handelt sich bei dieser Bestimmung in erster Linie darum, Konflikten vorzubeugen, und es ist dabei vor allen Dingen zu berüdsihtigen, daß diejenigen Situationen, welche hier in Frage stehen, nämli daß der Offizier der Flucht sich ver- dädbtig macht, odec daß die Feststellung der Persönlichkeit von Offiziecen in Uniform Schwierigkeiten unterliegen wird, in der Praxis nicht anzuzehmen find vnd nit vorkommen werden. Es ift wieder- holt au bei der zweiten Lesung der Vorlage von der Militär- verwaltung betont worden, daß auf diese Bestimmungen niht Werth gelegt wird, um dem Offizier Prärogative nah den Ausführungen des Herrn Borredners zu verleihen, sondern, wie ih nochmals hervor- heben darf, um Konflikten vorzubeugen. Endlich darf ich erneut darauf hinweisen, daß diese Bestimmung für uns eine in hohem Maße ideelle Bedeutung hat, und daß von seiten der Militär- verwaltung auf ihre Beibehaltung, auh tn der Fassung, wie sie in dem jeßt zur Erörterung stehenden Antrage vorliegt, der größte Werth gelegt wird n | N

Der Kompromißantrag wird angenommen, ebenso die Kompromißanträge zu den übrigen Paragraphen der Vorlage.

Die Abgg. Bassermann (nl.), Graf von Bernstorff (Lauenburg) (Rp.), von Cgzarlinski (Pole), Dr. von Leveßow (d. kons.), Dr. Rintelen (Zentr.) und Werner (Reformp.) beantragen ferner folgende Resolution:

„Die verbündeten Negierungen aufzufordern, dem Reichstage in der zächsten Session alsbald nah dessen Zusammentreten den Entwurf eines Gesetzes, betreffend die Berufung in Strafsachen, welche vor den bürgerlihen Gerichten verhandelt werden, vorzulegen,“

Die Resolution wird einstimmig angenommen.

Es folgt die Berathung des Einführungsgeseßes.

Zu §8 33 erklärt

Abg. Dr. Lieber (Zentr.), daß nach Auffassung seiner Freunde in Bezug auf Bayern res integra erhalten werde; fie seien ferner der Meirung, daß bei einer geseßlichen Regelung dieser Angelegenheit eine Majorisierung Bayerns nicht stattfinden solle. Die Lösung dieser Frage im gegenwärtigen Augenblick wäre erwünscht gewesen, das Zentrum verzihte aber auf die Stellung von Anträgen, weil die noch nicht zum Abschluß gekommenen Verhandlungen nicht erschwert werden sollten. Wenn die bayerischen Mitglieder des Zentrums \ich vor der Mehrheit des Zentrums trennten, so geschehe dies, weil es niht gelungen sei, die Wünsche der bayerischen Bevölkerung ausreichend zu erfüllen. Auch die Mehrheit des Zentrums gebe ih der siheren Erwartung hin, daß die Gesetzgebung baldigst fortshreiten werde. Grst wenn der Schluß- stein in die Gesetzgebung eingefügt sei, werde dieses Gese ein Band sein, welhes auch die Bayern an das Reich binde.

Reichskanzler Fürst zu Hohenlohe-Schillingsfürfst:

Den Wunsch, welchen der Herr Vorredner zum Ausdruck ge- bracht hat bezüglich einer baldigen Verständigung mit der Königlich bayerischen Regierung über die Gestaltung der obersten militär- gerihtlihen Instanz, theile ih in der Richtung, daß ih einen günstigen Abschluß erhoffe und mir angelegen sein lasse. Derselbe wird sowohl die Nechtseinheit zu wahren, als auch eine ausreihende Berücksichtigung des bayerishen Standpunktes darzustellen haben. Ja, ih darf mit Befriedigung hervorheben, daß die seit meiner leßten Erklärung in diesem hohen Hause ftattgehabten Verhandlungen zwischen den Aller- höchsten Kontingentsherren einen im Sinne der Verständigung wesentlih fortshreitenden Charakter haben. (Lebhaftes Bravo!)

Demnach hege ih keinen Zweifel, daß dieser bei dem großen Géseßgebungswerk zur gesonderten Behandlung noch ausgeschiedene Punkt feine befriedigende Erledigung finden wird. (Bravo!)

Abg. Dr, Freiherr von Hertling (Zentr.): Die Erklärung meines Freundes Lieber vertritt den föderativen Standpunkt, und es ist zu hoffen, daß dieser Standpunkt au bei der späteren Geseß- gebung aufrechterhalten werden wird. In den leßten Wochen habe ich mich davon überzeugen können, daß die Wünsche des bayerischen Volkes eine einmlithige Vertretung finden. Da die Gemeinwesen dur die Kräfte erhaltea werden, durch die sie geschaffen sind, so zweifle ih nit, daß das Deutsche Reich, wenn es auf diesem Standpuxkt ftehen bleibt, an Kräften zunehmen wird.

Das Einführungsgeseg und das Disziplinar- geseyß für die Militär-Justizbeamten werden sodann endgültig angenommen. | j E

Ebenso wird in der Schlußabstimmung die Militär- Strafgerichtsordnung mit 177 gegen 83 Stimmen angenomnien.

Darauf wird die zweite Berathung des von den Abgg. Dr. Paasche und Genossen beantragten Gesetent- wurfs wegen Besteuerung von Saccharin und ver- wandten Süßstoffen fortgeseht A :

Der § 1, welcher den Begriff der künstlihen Süßstoffe feststellt, wird ohne Debatte angenommen. , 7

Zu § 3, welcher die Verwendung von künstlichen Süß- stoffen zur T R verbietet, liegt ein Antrag des Abg.

jur Secstellan (fr. Vo l zur Herstellung obergäriger Biére zu gestatten.

Der Antragsteller weist darauf hin, daß mehrere hundert Brauereien alie hätten, fie ständen vor der Gefahr, ihren Betrieb einstellen zu müssen, weil sie durch das Verbot der Ver- wendung von Saccharin überrascht seien; denn zuerst sei nur die Be- steuerung desselben beantragt worden. Erst in den leßten Tagen sei das Material bekannt geworden. Seit der Erfindung des Saccharins habe sih eine Industrie für obergäriges Bier gebildet, welches sonst nit haltbar genug gewesen sei, um ins Ausland gebracht zu werden. Abg. Wurm (Soz.): Warum soll man nur in Bayern ohne Saccharin auskommen können? Sollen wir auch in Norddeutschland noch s{hlechteres Bier als in Bayern bekommen? Warum haben denn die obergärigen Brauereien nicht {hon früber ih gemeldet ? Warum haben sie erst jeßt Muth bekommen, nahdem die Petition von der Sacharinfabrik Fahlberg, List u. Co. in Salbke ent- wor war sicke (b. k. F.) spricht ih den Ant 8; daß . Roeside (b. k. F.) spri gegen den Antrag aus;

die U Brauereien auch ohne Saccharin bestehen könnten, bewiesen die Berliner Weißbier-Brauereien, welche ohne jedes Surrogat auskämen. Es fei ein trauriges Zeichen der Zeit, daß die Brauereien öffentlih erklären könnten, daß fie Saccharin verwendeten, ohne fi der ôffentlihen Mißbilligung auszusetzen; noh trauriger sei es, daß fie sogar dabei Vertheidiger fänden. Es wäre ein gutes Werk, gerade für die kleinen, auch die obergärigen Brauereien, wenn sie von dem Odium befreit würden, daß sie derartige Surrogate verwenden.

Abg. Dr. Hermes bestreitet, daß die Firma Fahlberg, List u.' Co. 1000 Æ. für die Gegenagitation geboten habe. j

Abg. Wurm liest aus dem Originalbrief der Firma die be- treffenden Stellen vor.

Der Antrag wird gegen die Stimmen der freisinnigen Volkspartei abgelehnt. /

Auf Antrag des Abg. Szmula (Zentr.) wird be- \{chlossen, das Geset zum 1. Oftober dieses Jahres in Kraft treten zu lassen. :

Die von der Kommission beantragte Resolution wegen wirksamerer Gestaltung und Durchführung der Nahrungsmittelkontrole wird ohne Debatte an-

genommen.

Schluß 6 Uhr. Nächste Sizung Donnerstag 11 Uhr. (Dritte Lesungen, darunter diejenige des Gesezentwurfs, be- treffend die Besteuerung von Saccharin, und Interpellation

Auer, betreffend die Getreidezölle.)

Preußischer Landtag. Haus der Abgeordneten. 72. Sißung vom 4. Mai 1898.

Ueber den ersten Theil der Sißung is} in der gestrigen Nummer d. Bl. berichtet worden.

Bei der ersten Berathung des Geseßentwurfs, betref- fend die Bewilligung weiterer Staatsmittel zur Verbesserung der Wohnungsverhältnisse von Arbeitern, die in staatlihen Betrieben beschäftigt sind, und von gering besoldeten Staatsbeamten, nimmt der Vize-Präsident des Staats-Ministeriums, Finanz- Minister Dr. von Miquel das Wort zu folgenden Aus- führungen:

Mein? Herren! Ich freve mich über die Würdigung dieser Vor- lage seitens des Herrn Vorredners und möchte zu den Bemerkungen desselben nur noch einige weitere Erläuterungen geben.

Wir haben allerdings die Erfahrung machen müssen, daß der Verzinsungsfaß von 4F 9% einshließlich F % für Tilgung und 19/4 für Miethsausfälle und Reparaturen nicht hat vollständig aufgebrahht werden können. Sehr verschiedene Gründe haben da mitgewirkt, und ih habe persönlih ganz dieselbe Auffassung im Anfang gehabt, wie sie der Herr Vorredner andeutete, daß der Staat wohl zu theuer baut, und daß daran die Schwierigkeit liegen möchte, auh noch außer einer Verzinsung von 39/0 10%/% für Unterhaltung und Miethsausfall und # 9/0 Amortisation herauszuwirthshaftez. Aber obwohl ih auch an diese Srage mit einem gewissen Mißtrauen vom Standpunkt des Finanz- Ministers herangetreten bin, habe ih mih doch nah einer Reibe von Vergleihungen einigermaßen überzeugen müssen, daß es niht mögli ist, viel bifliger zu bauen.

Es kommt dazu eine Reihe von befonderen Umständen, die dem Staat die Sache ershweren. Eine Baugenossenschaft, die sih den Ort auswählen kann, wo sie fich konstituiert und wo fie bauen will, wird meistens größere Pläße wählen, in welhen im allgemeinen die Miethen {hon hoch sind; sie baut zu der ihr gelegenen Zeit, sie hat dadurch dem Staat gegenüber einen erheblichen Vortheil. Dann wird binzukommen- daß wir vielfah da bauen müssen, wo die Betriebserfordernisse es erheishen. Wir können die Orte danach nicht beliebig auswählen, wo man ein folhes Bauunternehmen am vorthbeilhaftesten ins Werk seßt. Und so hat es si herausgestellt nah allen Verhandlungen, die wir mit den betreffenden beiden hauptfählich in Betracht lommenden Ressorts geführt haben, daß es thatsählich niht möglih ist, unter Berück- fihtigung der Miethbeträge, welhe die betreffenden Arbeiter und kleinen Beamten ortsüblih sons zahlen müssen, 4°/% Amortisation herauszuwirthshaften. JIch habe mich daher entschlossen, hiervon abzustehen und dem hohen Hause vorzuschlagen, si zu begnügen mit etwa 39% Verzinsung und 1% für Unterhaltung und Miethsverlust. Man könnte dies aber auch finanziell wohl verantworten, wenn man erwägt, daß wir einigen Ersaß haben für den Mangel an Amorti- sation in dem steigenden Werth des Grund und Bodens, der faft überall, wo folhe Bauten stattfinden, in Aussiht fteht, und andererseits in den indirekten Vortheilen, die aus solchen Bauten doch nihcht bloß auf sfozialem Gebiet, sondern au für die Betriebsverwaltungen selbs erwahsen, Ein mäßiges kleines Opfer dürfen wir auch mit RücksiŸht auf die große Bedeutung der Sache nah allen Richtungen hin wohl bringen, Allerdings muß ih betonen, daß das doch eine ganz bestimmte Grenze haben muß, und ih glaube, wir sind jeßt an die äußerste Grenze gekommen. Wir geben hier aus allgemeinen Staatsfonds Mittel her, welhe unmittelbar der Betriebsverwaltung zu gute kommen. Jede große Betriebs- verwaltung muß in vielen Fällen bedeutende Opfer bringen für Arbeiterwohnungen, daher muß sie aber diese Opfer bezahlen aus dem : Betrieb selbst.

Wenn wir hier aus allgemeinen Staatsfonds wesentlich für die j beiden großen Betrieböverwaltungen, die Eisenbahnverwaltung und Bergwerksverwaltung, Mittel aufwenden, so würde das die Bilanz der Betriebe natürlich alterieren, Jch kann mir viele Fälle denken, wo der Eisenbahn-Minifter und der Handels-Minister mit vollem Recht fagen: ich muß au unter dem Risiko, daß sie keine an- gemessene Verzinsung haben, Arbeiterwohnungen im Interesse meines Betriebes bauen. Das muß dann aber geschehen aus den Mitteln

sp.) vor: die Verwendung derselben

des betreffenden Betriebes, sont verdunkeln wir, wie gesagt, die