1898 / 117 p. 3 (Deutscher Reichsanzeiger, Wed, 18 May 1898 18:00:01 GMT) scan diff

randes zur ersten Aufführung, die von chönem Erfolge begle war. Die beiden Dichter us in diesern Lustspiel Gti í “dite weit Gs von den sonft bei modernen französischen Lust und Schwankdichtern beliebten und üblichen; siè greifen ein {fittliches Problem auf und führen es mit Ernst und Konsequenz durch; dabei ehen Me vollständig davon ab, jene: frivole Lustigkeit zu erregen, welche immer die Wieclelfeeicheiuuna der franzöfishen Komödien ¿u ein pflegt. Jn gemessener ruhiger Entwickelung werden - hier ernste Vebensfragen mehr saätirisch als lustig abgehandelt. Die „Dummen“ find die Ehrlichen, welhe ohne Frage und ohne dere Üeberlegung einfah ihre Pflicht thun und um der Ehre willen ihr Vermögen opfern, wie in dem Stück der Ee e Henri Bouardel und seine alte Mutter, die damit ein moralisches Vershulden des Vaters und Gatten sühnen. Henri's Umgebung bewundert einige Wochen seinen Heldenmuth, dann vergißt man ihn und zählt ihn zu den „Dummen“*, da er sich frei- willig aller Vortheile des Neichthums begeben hat. Leicht und fast wehmüthig deutet die Dichtung an, daß dieser weltlih Dumme doch der eigentli Kluge war, da La wahres Glück nicht von den Gütern diefer Welt abhängt, sondern den Tiefen seiner Seele ent- Me Er wird durch den Glückswechsel von einer reihen herzlofen raut befreit und gewinnt dafür ein ernstes, {chli{tes Mädchen, mit dem er till und zufrieden durchs Leben wandeln wird. Das reiche Töchterhen mit einem spekulativen Vater findet einen würdigen Ersaß für Henri in einem Manne, der noch gemüthloser und {lauer Ut, als sie Beide. Der Eindruck des. Lustspiels wird noh erhöht durch die etwas grobe Charakterzeihnung; es fehlt ihr niht an Farbe aber an Schattierungen. Die Darstellung rief lebhafte Anerkennung Hervor. Herr von Winterstein brachte den Ernst und die Schwermuth, die dem Henri eigen scin müssen, gut zum Ausdruck. Herr Eyben ab der Geschäftslust und Geschäftäklugheit des reihgewordenen annes derb komischen Ausdruck und Herr Froböse stand ihm in der Rolle des Schlauesten von Allen würdig zur Seite. Die beiden weib- lichen Rollen fanden in Fräulein Wagner (Aline) und Frau Meyer (Noemie) anmuthige und gewandte Vertreterinnen.

Konzerte.

Am Sonnabend hat ein aus dem General-Intendanten der Königlihen Schauspiele Grafen von Hochberg, der Gräfin Wacht- meister, Frau von Moltke und Frau von Siemens bestehendes Comité ein Wohlthätigkeits-Konzert in der Sing-A kademie ver- anstaltet, das außerordentlih zahlreich besucht und künftleriih von chônem Erfolge begleitet war. Um die Ausführung des um- angreihen Programms machten si außer den Künstlern von Beruf,

rau Herzog und Herrn Lieban von der Königlihen Over, dem Kammermusiker Espenhahn (Violoncello) und dem Hof- pianisten A. Sormann, die beiden Gräfinnen Wachtmeister und Lieutenant Graf von Bernstorff, Erstere mit anerkennens8- werthen Gesangsvorträgen, Leßterer als beahtenswerther Virtuofe auf dem Cornet-à-piston, verdient. Das Publikum nahm alle Vor- träge mit lebhaftem Beifall auf; der materielle Erfolg des Abends dürfte hinter dem künstlerishen kaum zurückgeblieben sein. Im Saal Bechstein fand an demselben Abend zum Besten der “g “per eine Gesang- Aufführung der Schülerinnen des Fräu-

ins Anna Mellien statt. Einige der. Damen, wie Frau Martha Ballmüller, sindals tüchtige und zuverlässige Sängerinnen hon bekannt, und bei allen Mitwirkenden konnte man die Sorgfalt er Schulung erkennen. Frau Ballmüller trug Lieder von Bendel, Löwe und Taubert geschma2ckvoll und mit Temperament vor. Ferner teten sich Fräulein Anna Otto und Fräulein Agnete Petersen urch besonders erfreulihe und eindrucksvolle Liedervorträge aus.

In der S ing-Akademie {loß der rührige „Verein zur Förderung der Kunst“ gestern seine winterlihe Thätigkeit mit einer interessanten musikalish - deklamatorishen Veranstaltung ab. Das Programm, welches einen einheitliGen Charakter trug, - zerfiel in zwei Theile, deren erster den „Halligen In“ der Dichtung“ und deren zweiter den „Halligen in der Musik* gewidmet war. Den Abend leitete Herr Hofschauspieler Kraußneck mit der Vorlesung einer Hallig - Erzählung von Reinhold Fus, „Heimathlos“ betitelt, passend ein; dann folgten Iyrische Schöpfungen der friesishen Volksdichterin Stine Andresen, vorgetragen von Frau Clara Meyer und dem Vor- genannten. welde durch ihre \{chlichte Sprache und innige Gefühlswärme fessellen. Im zweiten, musifalishen Theil folgten Scenen aus der in Köln ' bereits mit Erfolg aufgeführten Oper „Die Halliger" unter Leitung des Text- dihters und Komponisten derselben, Hérrn Fr. L. Koch. In dieser ae eien Wiedergabe, welche kein recht klares Bild von der

eshaffenheit des Werkes zuließ, machten die von dem Otto Schmidt- fen Chor ausgeführten Enfembie-Stellen den günstigsten Eindruck. Unter den mitwirkenden Soliften zeihnete sich Herr Scheuten vom Königlichen Theater in Hannover in einer Tenorarie aus. Dem Verein, welher nicht allein die Kunst im abstrakten Sinne, sondern vor allem die noch nicht zu Nuf und materieller Un-

L ——-B—”-SOSO”UËÒÔOEn

S0 angufel! gelangten Künstler fördern will, ift zu wänsden. daß er el. | Mitglie

seine lobenswerthe Thätigkéit auh im nächsten Winter mit vermehrter Mitgliederzahl und frishen Kräften fortseßze. i

| Im Königlichen Opernhause geht morgen zum 19, Male

Thuille?s Een „Lobetanz“ mit Herrn Naval in der Titel- rolle in Scene. ie Prinzessin singt Fräulein Dietrich. ierauf folgt das Ballet „Phantasien im Bremer Rathskeller* mit den Damen dell’Era und Urbanska in den Hauptrollen. Am Fréitag gelangt Mozart's Oper „Die B e N obTi in folgender Beseßung zur Aufführung: Sarastro: Herr Mödlinger; Tamino: Herr Naval; Königin der Naht: Frau Herzog; Pamina: Fräulein Hiedler; Papageno: Herr Hoffmann; Monostatos: Herr Lieban; Papagena: Fräulein Dietich; Sprecher: Herr Bachmann; Priester: Herr Alma; drei Damen der Königin: Fräulein Kopkck, Fräulein Krainz, Fräulein Reinl; dret Genien: Frau Gradl, Fräulein Hönsch, Fräulein Pohl. Kapellmeister Dr. Muck dirigiert.

Im Neuen Königlichen Opern-Theater wird morgen zu ermäßigten Preisen Schönthans Schwank „Der Naub der Sabinerinnen“ gegeben. Als Emanuel Striese gastiert Herr Gmil Thomas.

Im Könktglihen Schauspielhause wird morgen Carlot Reuling’s deutsher Shwänk „Anno dazumal“, unter Mitwirkung des errn Vollmer und der Frau Schramm, und „Madame Dutitré* mit rau Schramm in der Titelrolle gegeben. Am Freitag findet eine Aufführung von Shakespeare's Tragödte „Hamlet“ mit Herrn Matkowsky in der Titelrolle statt. Die- Ophelia spielt Fräulein Lindner.

Im Schiller-Theater wird morgen das Lustspiel „Blaues Blut“ von G. von Moser und? L. Schaper gegeben. Am Sonntag Nachmittag findet die leßte Aufführung von „Wallenstein's Tod“, Sonntag Abend die leßte Ausführung von „Der Pfarrer von Kirchfeld“ statt.

Infolge des lebhaften Zuspruhes, welchen das Volksstück „Im Austragsstüberl“ findet, wird dasselbe noch auf dem Repertoire des Central-Théaters bleiben und die Aufführung von „Dorf und Stadt* einstweilen hinausgeschoben.

Mannigfaltiges.

Das Königliche Polizei-Präsidium macht bekannt, daß die Lessingstraße vom Hansa-Play bis zur Flensburgerstraße, ein- {ließli des Kreuzdammes, und die Havelbergerstraße von der Stendaler- bis zur Perlebergerstraße behufs Asphaltierung vom L M. ab bis auf weiteres für Fuhrwerke und Reiter gesperrt werden. y

Der Gaubund Berlin des Stenographenyerbandes Stolze-Schrey veranstaltet zur Hundertjahrfeier für Wil- helm Stolze am Freitag, den 20. Mai, Abends 84 Uhr, einen Festkommers mit Damen in der Neuen Philharmonie (Keller's Festsäle, Köpenickerstraße 96/97). Die Festrede wird der General-Lieutenant z. D. von Bumke halten. Ihre Mitroirkung haben außer Anderen zugesagt die Königliche Opernsängerin Frau Lieban-Globig und Herr Emanuel Reicher vom Deutschen Theater. Festkarten find im Bureau des Stolze’shen Stenograyhenvereins (Einigungssystem), Jüdenstraße 24, zu haben.

Die für den vom Deutschen Sport-Verein veranstalteten yConcours hippique“ zahlrei eingegangenen Anmeldungen lassen nunmehr das Gelingen dieser eigenartigen \portliden Ver- anstaltung gesichert ersheinen. Jeder der drei Tage wird eine Reihe von Konkurrenzen darbieten, unter welGen am ersten Tage, Sonntag, den 22. Mai, das Campagnereiten der Offiziere die erste Stelle ein- nehmen wird, da für diesen interessanten Wettbewerb gegen 30 An- meldungen abgegeben sind. Aber auch die herrschaftlichen Fahrkonfurrenzen dieses Tages werden sehr reich bestritten werden, und ebenso dürfte die Abtheilung der Geschäfts- und Reklame- Wagen ein fesselndes und abwehselungtreihes Bild gewähren. Die Haupt- nummern des zweiten Tages, Montag, den 23. Mai, werden die Korkurrenzen der Tandems, sowie der Viererzüge und Mehrspänner bilden. Zahlreih bestritten werden auch die Reit- Konkurrenzen sein, mit welchen der zweite Tag abschließt. Der leßte Tag, Dienstag, der 24. Mai, endli bringt eine Springkonkurrenz, für welhe zahlreihe Nennungen von Offizieren aller Garde- Regimenter sowie von mehreren Herren vom Zivil abgegeben sind. Die reich bes{chickte Abtbeilung der Lobnfuhrwerke wird den leßten Tag einleiten, während zwischen dieser und dem Konkurrenz-Hochspringen die

Wagen der Zukunft, die Automobil D A bewerbun A n ns Bf UrG ihre ei Va Preis,

kommene Abwechselung bieten werden. Es erden

nämli \ämmtlihe Automobilen zuerst ihre Leistungen auf dem Platz

preduzteren

und dann zu einec Wettfahrt Berlin— Potésdam—

Berlin starten, von welcher fie noch dem Konkurrenz, wieder auf dem Play des „Concours hippique“ cine ingen Der Vorverkauf für Logen und Tribünenpläße zum „Concoursa hip-

piqué“ erfolg

t auss{ließlich im Bureau des Deutschen Sport- Vereins,

Schadowstraße 8, parterre. Die Preise der Pläße sind: Dauerkarten

für drei Tage: IL. Reibe 15 4 A6 50 15 M, 1

Logen für 4 Personen 90 M, 1 Fribünenpl

4, III. und 1V. Reibe 12 M, ibe . Tagesbillets: Logen für 4 Personen 50 M, 1 L ribünenplag T. und I1. Reihe 6 4, III. und IY, Nethe

Promenadenplag ogenplaß

9 M, 1 Promenadenplay 2 M

Am 20. Mai werden vierhundert Jahre verflossen fein Vasco da Gama mit seinen Schiffen in den indischer oi Kalikut eivlief und damit die lange angestrebte Umsegelung Afrikas und die Auffindung eines Seewegs ne Indien vollendete. In

Portugal wird man die Centenarfeier di

cs Ereignisses, das seiner

Zeit an Bedeutung der Fahrt des Columbus gleichgestellt wurde, mi großen Festlichkeiten begehen; aber auch in Deutschland bereiten. s schiedene wissenshaftlihe Gefell schaften und Institute eine würdige eier dieses Tages vor, der kaum weniger als die Entdeckung

merikas die neue Zeit mit herbeiführen half.

So gestaltet,

wie schon mitgetheilt, die hiesige „Gesellschaft für Erdkunde“

ihr siebenjähriges

Stiftungsfest zu einer Vasco da Eama-

Feier. Ebenfo läßt auch das volkstkümlice Institut der „Urania“ (Taubenstraße) den Jahrestag nicht unbemerkt vorübergehen. Sie

wird am 20. d

. M. die Aufführungen ihres gegenwärtigen Schau-

stücks „Vom Matterhorn zur Jungfrau“ unterbrehen und als Fest spiel den fcenishen Vortrag „Der dunkle Erdtheil*“ zur Darstellung bringen. Dieser Ausstattungsvortrag, welcher bereits während der ersten Monate d. J. auf dem Repertoire stand, ist ausdrücklich mit Hinblick auf das Centenarjahr der Umsegelung Afrikas verfaßt worden. Der Autor, Dr. Georg Wegener, der soeben aus Jndien heimgekehrt ift, hat sih_ bereit erklärt, an jenem Abend persönlich einige etinleitende Worte über die Fahrt Vasco da Gama?s zu sprechen, an die sich dann die scenishen Bilder anschließen werden.

Hannover, 17. Mai. Jn dem nahe gelegenen Dorfe Lenth e fand gestern Nachmittag eine von dem hiesigen Elektrotechnikervzrein veranstaltète Feier zum Andenken an Werner von Siemens stait, die mit der Enthüllung einer Gedenktafel an dem Ge- burtshause des großen deutschen Elektrotehnikers verbunden war. An dem Garteneingange zu dem Gutshofe des Herrn von Lenthe ift, wie der „Hann. Cour.“ berichtet, ein einem großen breiten Thorpfeiler ähnlicher Aufbau errichtet, in dem die Gedenktafel angebracht worden ist. Die Tafel trägt folgende Inschrift: „Hier wurde Werner von Siemens am 13. Dezember 1816 geboren. 16. Mat 1898. Hannoy.

Elektr.-V."

gangenen

S t, Aer SV Reg, 17. Mai. (W. T. B.) Während der ver- Nacht bra in dem hiesigen Heubarken-Hafen Feuer

aus, welches, rapid um sich greifend, 16 Barken mit etwa 55 000 Pud Heu und Stroh und 9 leere Barken vernichtete.

Nah Schluß der Redaktion eingegangene

Depeschen.

Port au Prince, 18. Mai. (W. T. B). Der militärishe Kommandant der Tortuga - Jnsel, nördlih von

Port de Paix (Haiti) gelegen, traf

gestern hier ein und be-

richtet, daß während des ganzen Sonntags eine andauernde Kanonade östlich von Tortuga gehört wordén sei. Man habe vermuthet, daß ein i im Gange sei; wegen des Nebels

sei es aber niht mögli

scheiden.

(Fortsezung

Wetterbericht vom 18, Mai, 8 Uhr Morgens.

4°R.!

Wind. Wetter.

Stationen.

in ° Celsius |

Temperatur

Bar. auf 0 Gr. u. d. Meeres\p red. in Millim

52%C.

halb bed. wolfig wolkig bebet bededckt halb bed.

Belmullet. . | 770 Aberdeen Ghristiansund Kopenhagen . | 768 Stockholm . | 770 Haparanda . | 764

Cork, Queens- E 769 Cherbourg . | 765 D 66 769 E T 200 amburg .. | 768 winemünde 765 Neufahrwasser| 763 Memel . . . | 763

E E O2 arlsruhe . . | 762 Wiesbaden . | 762 München .. | 760 Chemniy .. | 763 Berlin ... | 764 Wien .…... | 759 \till/wolkenlos Breslau... | 762 |F Nebel As) 702 halb bed. ijaa R ATOG wolkig Niet H 700 wolkig

Uebersicht der Witterung.

Unter der Wechselwirkung eines Hochdruckgebietes, dessen Kern über der rördlihen Nordsee liegt, und einer über dem westlihen Mittelmeer lagernden De- pression wehen über Mittel-Europa leichte bis frische nördliche und nordöstliche Winde, unter deren Einfluß die Temperatur allenthalben weiter herabgegangen ift. Das Wetter ist in Deutschland kühl und trübe, nur “_an der Nordsee herrsht heitere Witterung; vielfa Met en gefallen, 24 mm zu Chemnitz; im südlichen

utschland fanden Gewitter statt.

_—J—J

_I—J

Do | DO ho 5 f S pan pra “‘OWORNOLD

wolkig halb bed. wolkenlos wolkenlos bedeckt Negen Negen bededckt

bi QO 0

l

__

-_-

E 1 jd i C5 N C Co P O P DO T ck S

bek pr O R A

bak jun Sn

Deutsche Seewarte.

Theater.

Königliche Schauspiele. Donnerstag : Opern- haus. 128. Vorstellung. Lobetauz. Ein Bühnen- spiel in 3 Aufzügen. Dichtung von Otto Julius Bierbaum. Musik von Ludwig Thuille. Phan- tafien im Bremer Rathskeller. Phantastisches Tarzbild, frei nah Wilhelm Hauff, von Emil Graeb. Musik von A. Steinmann. Anfang 72 Uhr.

Schauspielhaus. 132. Vorstellung. Anno dazumal. Ein deutscher Shwank in 3 Aufzügen (theilweise mit Benußung eines alten Anekdotenstoffes) von Carlot Gottfrid Reuling. Madame Dutitre. Ein Stückchen aus Alt-Berlin, von Ludwig Makowski. Anfang 7{ Ubr.

Freita : Opernhaus. 129, Vorstellung. Die Zauberflöte, Oper in 2 Aufzügen von Wolfgang Amadeus Mozart. Dichtung nach Karl Ludwig Gifecke von Emanuel Schikanedec. Anfang 74 Uhr.

Schauspielhaus. 133. Vorstellung. Sonder- Abonnement B. 19. Vorstellung. Hamlet, Prinz von Dänemark. Tragödie in 5 Aufzügen von William Shakespeare. Ueberseßut von August Wilhelm von Schlegel. Anfang 74 Uhr.

Sonnabend: Opernhaus. 130. Vorstellung. Odyfseus? Heimkehr. Musik-Tragödie in 1 Vor- spiel und 3 Akten. Dichtung und Musik von August Bungert. Anfang 74 Uhr.

Schauspielhaus. 134. Vorstellung. Jm Dienst. Schauspiel in 4 Aufzügen. Nah dem Russischen des Fürsten Sumbatow, für die deutshe Bühne bearbeitet von Eugen Zabel, Anfang 74 Uhr.

Deutsches Theater. Donnerstag: Lumpaci-

vagabundus. Anfang 7{ Uhr. Freitag: Johannes. onnabend: Nathan der Weise.

Berliner Theater. Donnerstag: Die Motten- burger. Anfang 7} Uhr. reitag (36, Abonnements - Vorftellung): Re- uaissance. Sonnabend: Romeo und Julia.

Goethe-Theater. Bhf. Zoologisher Garten, Kantstr. ‘12. Donnerstag: Gastspiel von Adele Sandrock. Liebelei. Hierauf: Abschieds\ouper. Anfang 7F Uhr.

Freitag (37. Abonnements - Vorstellung): Die offizielle Frau.

Sonnabend: Gastspiel von Adele Sandrock. Franucillon.

Schiller - Theater. «(Wallner - Theater.) Donnerstag: Blaues Blut. Anfang 8 Uhr.

Freitag: Galeotto. Anfang 8 Uhr.

Sonnabend: Die Dummen. Anfang 8 Uhr.

Lessing-Theater. Donnerstag: Jm weißen Rößl. Anfang 7ck Uhr.

Freitag: Im weißen Rößl.

Sonnabend: Jm weißen Rößl.

Sonntag: Jm weißen Rößl.

Neues Theater. Sgiffbauerdamm 4a. /5. Dirxéëktion: Sigmund Lautenburg. Donnerstag : Villa Gabrièle. Lustspiel in 3 Akten von Léon Gandillot. Deuts von Benno Jacobson. In Scene geseßt von Josef Jarno. Anfanz 74 Ubr.

Freitag und folgende Tage: Villa Gabrièle,

Belle -Alliance-Theater. Belle-Alliancestr.7/8,

Donnerstag und folgende Tage: Wein, Weib, Gesang. Im prachtvollen Sommergarten : Großes Konzert und Spezialitäten.

Residenz-Theater. Direktion: Theodor Brandt.

Donnerstag: Momentaufnahmen. Komödie in 3 Akten von Josef Jarno. Vorher: Nach Hause ! P in 1 Akt von Paul Linsemanu. Anfang t. Freitag und folgende Tage: Momenut- aufuahmen. Vorher: Nach Hause!

gewesen, irgend ein Schiff zu unter-

des Nichtamtlichen in der Ersten, Zweiten und

Dritten Beilage.)

Theater Unter den Linden. Donnerstag: Mit neuer Ausftattung: Der Overnball. Operette in 3 Akten nah dem Lustspiele „Die Nosa-Dominos* hon Léon und Waldberg. Musik von Nichard Heu- berger. In Scene gesetzt von Julius Frißzsche. Anfang 7X Uhr.

Freitag: Der Opernball,

Sonntag, Namittags 3Uhr: Bei balben Preisen: Der Obersteiger.

Central - Theater. Alte Jakobstraße 30. Donnerstag: Gastspiel des Fiala: Ensembles. Im Austragsstüberl. Ländliches Volksftück mit Gesang und Tanz in 4 Akten. (Fräulein Amalia Schönchen, K. K. Hofburg-Schauspielerin, Herr Hans Neuert, Königlich bayerischer Hof-Schauspieler, als Gäste.) Anfang 8 Uhr.

Freitag: Dieselbe Vorstellung.

Familien-Nachrichten.

Verehelicht: Hr. Pastor Ludwia Kümmel mit Frl. Magdalena Füllkrug (Kuhz, Uckerm.).

Geboren: Ein Sohn: Hrn. Geheimen Negierungs- Rath Dr. F. Schmidt (Berlin). Hrn. Pr. Alfred Georg (Genf). Hrn. Julius Frhru. von Etardstein (Reichnow). Hrn. Oberpfarrer Haensel (Klosterfelde).

Gestorben: Hr Senats-Präsident a. D. Wilhelm Richard Friedrih (Berlin). Hr. Ober- Forft- meister Carl Friedrich Müller (Dessau). Hr.

auptmann Arthur Maeckelburg (Cassel). Eis

egterungs- Baumeister riß Oelsner Sohn riß (Breslau). Oberlehrerin Frl. Marie Poppe (Berlin). Fr. Sanitäts-Rath Elise Pfeiffer, geb, Hedemann (Berlin).

Verantwortlicher Redakteur: Direktor Siemenroth in Berlin. Verlag der Expedition (Scholz) in Berlin. Druck der Norddeutschen Buchdruckerei und Verlags- Anstalt, Berlin SW., Wilhelmstraße Nr. 32, Acht Beilagen (einshließli4 Börsen-Beilage).

Erste Beilage

zum Deutschen Reichs-Anzeiger und Königlich Preußischen Staats-Anzeiger.

M 117.

Berlin, Mittwoch, den 18. Mai

O E

Königreich Preußen.

Geseh, betreffend den Staatshaushalt. Vom 11. Mai 1898.

Wir Wilhelm, von Gottes Gnaden König von Preußen 2c. verordnen mit Zustimmung beider Häuser des Landtages der Monarchie, was folgt:

Der Staatshaushalts - Etat (Art. 99 der Verfassungs- Urkunde) enthält den Voranschlag für alle im Laufe jedes Etatsjahres voraussihtlich eingehenden Einnahmen und er- forderlich werdenden Ausgaben des Staats.

S 2.

Zu den in den Staatshaushalts - Etat aufzunehmenden Einnahmen und Ausgaben gehören auch :

1) Erlóse aus der Veräußerung von beweglichem oder unbeweglihem Eigenthum des Staats.

2) Einnahmen , welhe dem Staat durch Beiträge Dritter zu im Staatshaushalts-Etat vorgesehenen Ausgaben zufließen.

3) Einnahmen und Ausgaben auf Grund von Anleihe- gesehen, wenn und soweit in den leßteren die Auf- nahme in den Staatshaushalts-Etat vorgesehen ist.

4) Die Einnahmen und Ausgaben derjenigen zu be- sonderen Zwecken bestimmten Fonds, über welche dem Staat allein die Verfügung zusteht, sofern diese Fonds nicht juristishe Persönlichkeit besigen.

5) Die Einnahmen und Ausgaben derjenigen Unterrichts-, wissenschaftlichen, Kunsl- und ähnlihen Anstalten, welche vom Staat allein oder mit Hilfe von Zu- {hüssen Dritter zu unterhalten sind, sofern diese An- stalten nicht juristishe Persönlichkeit besißen.

Vertragsmäßige Rechte und Stiftungsbestimmungen werden durch die Vorschriften unter 4 und 5 nicht berührt.

S3.

Mit den Spezial-Etats der betreffenden Staatsverwal- tungen sind dem Landtage Nachweisungen von den veranschlagten Einnahmen und Ausgaben derjenigen der alleinigen Ver- fügung dcs Staats unterliegenden besonderen Fonds mit- zutheilen, welche juristishe Persönlichkeit besißen und welche ganz oder zum theil zu solhen Zwecken bestimmt sind, für welche auch allgemeine Staatsmittel verwendet werden. Jn den Nachweisungen sind die Einnahmen der einzelnen Fonds nah den hauptsächlihsten Quellen, die Ausgaben nah den hauptsächlihsten Verwendungszween gesondert anzugeben.

Dasselbe gilt bezüglich der Einnahmen und Ausgaben derjenigen Unterrichts-, wissenschaftlichen, Kunst- und ähnlichen Anstalten,

1) welche vom Staat allein oder mit Hilfe von Zu- shüssen Dritter zu unterhalten sind, aber juristische Persönlichkeit besißen ;

2) welche vom Staat und von Dritten gemeinschaftlich zu unterhalten sind;

3) welche von Dritten zu unterhalten sind, aber vom Staat mit Zuschüssen, die niht auf rechtlicher Ver- pflichtung beruhen, unterstüßt werden.

Diese Bestimmungen finden keine Anwendung auf die aus\shließlich für den Elementar- oder Fortbildungs-Unterricht bestimmten Anstalten, sowie auf solche Anstalten, welche mit Zuschüssen aus den dazu im Etat bereitgestellten Dispositions- fonds unterstüßt werden.

4.

Von denjenigen der alleinigen Verfügung des Staats unterliegenden besonderen Fonds, welche niht unter die Be- stimmungen im § 2 Nr. 4 oder im § 3 Abs. 1 dieses Geseßcs fallen, sind dem Landtage mit den Spezial-Etats der betreffenden Staatsverwaltungen Nachweisungen unter Angabe der Jahres- beträge der einzelnen Fonds mitzutheilen.

Solange und soweit beide Häuser des Landtages zu- stimmen, kann von der Mittheilung der in den 88 3 und 4 bezeichneten Nachweisungen bezüglich einzelner Fonds oder An- stalten oder bezüglich gewisser Kategorien derselben abgesehen werden.

S 6.

Bei dem Sechandlungs - Jnstitut sind sowohl in dem Spezial:Etat als in dem Staatshaushalts-Etat ‘der Geschäfts- ge und die Verwaltungs-Einnahmen des Jrstituts, in em Spezial-Etat auch die Verwaltungs-Ausgaben desselben zu veranschlagen.

Mit dem Spezial-Etat des Sechandlungs-Jnstituts ift dem Landtage der Verwaltungsberiht und der Hauptabschluß des Jnstituts für das leßte En Etatsjahr mitzutheilen.

9 °

Bei solchen Verwaltungen, welche-niht aus\hließlich für Rechnung des Staats geführt werden, ist sowohl in den Spezial-Etat der betreffenden Staatsverwaltung als in den Staatshaushalts-Etat der Antheil des Staais an dem für die Ea veranschlagten Ueberschusse oder Zuschusse ein- zustellen.

Die Einnahmen und Ausgaben solcher gemeinschaftlichen Verwaltungen sind in einer dem Spezial-Etat der betreffenden Staatsverwaltung beizufügenden Nachweisung dem Landtage mitzutheilen. 88

Durch die Etats werden Privatrechte oder Privatpflichten weder begründet noch Go NQUen,

__ Nach geseßlicher Feststellung des Staatshaushalts-Etats ist derselbe nebst den zugehörigen Spezial-Etats durch die Staatsregierung der E NR E datiaer mitzutheilen. .__JIn den Kassen-Etats, welche für die ausführenden Be- hörden und Kassen auf Grund des Staatshaushalts-Etats und der mit demselben festgestellten Spezial - Etats auszufertigen find, sind die Einnahmen und Ausgaben in dem Rahmen der

O diese Etats festgestellten Kapitel und Titel in Ansaß zu ringen.

Diese Bestimmung findet keine Anwendung auf diejenigen Kassen-Etats und Theile von Kassen-Etats für die Haupt- kassen und die General-Staatskasse, in welchen die in anderen Kassen-Etats nach Kapiteln und Titeln ausgebrahten Ein- nahmen und Ausgaben nur summarish nah Verwaltungs- bezirken oder Aa aufgeführt werden.

Die Kassen-Etats können für einen mehrjährigen Zeitraum festgestellt werden.

Werden in den Ansäßen eines für mehrere Jahre fest- gestellten Kassen - Etats durch den Staatshaushalts - Etat für eines der folgenden Jahre Aenderungen herbeigeführt, so sind darüber, sofern die Uebereinstimmung der Kassen - Etats mit dem Staatshaushalts-Etat niht durch einen jährlih fest- zustellenden Gesammt: Kassen-Etat für den betreffenden Ver- waltungszweig herbeigeführt wird, besondere, diese Ueberein- stimmung hecstellende oa ai D auszufertigen.

Die Kassen-Etats sind, insoweit die über ihre Ausführung zu legenden Rehnungen nah den Bestimmungen des Gesetzes vom 27. März 1872, betreffend die Einrichtung und die Be- fugnisse der Ober-Rehnungskammer (Geseßz-Samml. S. 278), der Revision durh die Ober-Rehnungskammer unterliegen, alsbald nach ihrer Ausfertigung mit einer Uebersicht der Zu- und Abgänge gegen den vorhergehenden Etat in beglaubigter Abschrift der Ober-Rechnungskammer mitzutheilen.

Eine gleiche Mittheilung hat hinsichtlih der nah 8 11 zu erlassenden Deklarationen stattzufinden.

13

Die Einnahmen und Ausgaben sind in der Rehnung unter denjenigen Kapiteln und Titeln, unter welchen sie im Etat vorgesehen sind, oder wenn nur ein entsprehendes Soll aus der vorhergehenden Rehnung zu übertragen war (§8 42 und 45), an der betreffenden Stelle der folgenden Rehnung nachzuweisen.

Mehreinnahmen und Mehrausgaben sind an den vor- bezeichneten Stellen der Rehnung als Zugang nachzuweisen. Jst jedoch nur cine Soll-Ausgabe aus der vorhergehenden Rechnung übertragen, so ist eine etwaige Mehrausgabe gegen dieselbe in der Rechnung, getrennt von den etatsmäßigen Ausgaben, als außeretatsmäßige Ausgabe nachzuweisen.

Jn gleicher Weise sind Einnahmen und Ausgaben, welche weder unter einen Etatstitel fallen, noch bei einem Soll aus der vorhergehenden Rechnung zu verrechnen sind, in der Rech- nung, getrennt von den etatsmäßigen Einnahmen und Aus- gaben, als außeretatsmäßige Einnahmen und Ausgaben nach-

zuweisen. S 14.

Alle Einnahmen und Ausgaben sind, vorbehaltlih der in den S8 42 bis 46 dieses Gesehes hinsihtlich der Einnahme- und Ausgabereste getroffenen Bestimmungen, in der Nehnung desjenigen Etatsjahres nachzuweisen, in welchem sie fällig ge- worden sind.

Die am 1. April postnumerando fälligen Einnahmen und Ausgaben, sowie diejenigen Einnahmen und Ausgaben ohne bestimmten Fälligkeitstermin, deren Rechts- und Entstehungs- grund in dem vorhergehenden Etatsjahre liegt und deren Fälligkeit noh in der darauf folgenden Zeit bis zum Jahres- abshlusse für das leßtere (Z 39) herbeizuführen ist, sind in der Rechnung des vorhergehenden Jahres nachzuweisen.

Eine von den vorstehenden Bestimmungen abweichende Verrehnung der Einnahmen oder Ausgaben kann in den Spezial-Etats festgeseßt M

Alle Einnahmen und Ausgaben sind mit ihrem vollen Betrage in der Rehnung nachzuweisen, und es dürfen weder von Einnahmen vorweg Ausgaben in Abzug gebracht, noch auf Ausgaben vorweg Einnahmen in Anrechnung gebracht werden.

Tantièmen und’ sonstige Gebühren für die Erhebung von Einnahmen sind unter den T nachzuweisen.

Alle Einnahmen des Staats werden für Rehnung der Staats-Finanzverwaltung als Deckungsmittel für den gesammten Ausgabebedarf des Staats erhoben, sofern nicht a einzelne Einnahmen durch die Spezial-Etats oder durch besondere Ge- seße etwas Anderes bestimmt ist. ;

Die Einnahmen der im § 2 unter Nr. 4 bezeichneten Fonds sind nur für Zwecke Ee leßteren zu verwenden.

7.

Stundungen für die Erfüllung von Zahlungsverpflihtungen gegen den Staat dürfen nur ausnahmsweise unter be- sonderen Umständen bewilligt werden.

Stundungen über den Jahresabshlußtermin (Z 39) der- jenigen Kasse hinaus, welher der rechnungsmäßige Nachweis der betreffenden Einnahmen obliegt, dürfen von den Behörden nur auf Grund einer Jes des zuständigen Ministers er- theilten Ermächtigung und unter Angabe der Gründe bewilligt werden.

Diese Bestimmungen finden keine Anwendung auf solche Zahlungsverpflichtungen, bei welchen Kreditgewährungen für bestimmte Fristen durch allgemeine Vorschriften der zu- ständigen Behörden zugelassen oder im Geschäftsverkehr ge- bräuchlich sind. i

Auch bleiben die für einzelne Verwaltungszweige be- stehenden besonderen geseßlihen Bestimmungen über die Stundung von Zahlungsverp U O unberührt.

Von der Einziehung dem Staat zustehender Einnahmen darf nur im einzelnen Falle und, abgesehen von der Un- möglichkeit der Einziehung, nur auf Grund einer durch geseß- liche oder durh Königliche Bestimmung ertheilten Ermächtigung abgesehen werden. Nur unter gleiher Vorausseßung dürfen auch zur Staatskasse vereinnahmte Beträge zurückerstattet werden.

Die nicht zur Einziehung gelangten oder zurückerstatteten Beträge find in der dem Landtage gemäß § 47 dieses Gesehes vorzulegenden Uebersicht von den Staats-Einnahmen und Aus- gaben bei den betreffenden Etatstiteln summarisch mitzutheilen.

Solange und soweit beide Häuser des Landtages zustimmen, kann von dieser Mittheilung bezüglih einzelner Arten E zur Einziehung gelangter oder zurückerstatteter Beträge a gesehen werden. 8 19

d 19)

Zur Staatskasse vereinnahmte Beträge, welche zurüdcke- erstattet werden müssen, sind, wenn die Zurüerstattung erfolgt, so lange die betreffenden Fonds noch offen sind, von der Ein- nahme bei den leßteren wieder abzuseßen, bei späterer Zurück erstattung aber als Ausgabe zu verrechnen.

Zurückerstattete Gerichtskosten und Geldstrafen sowie in- Me Steuern können immer von der Einnahme abgeseßt werden.

__ Bei der Eisenbahnverwaltung können die Beträge an Einnahmen aus dem Personen-, Gepäck- und Güterverkehr, welche in der Rechnung des Vorjahres auf Grund der zum Jahresabschlusse stattgefundenen vorläufigen Feststellung zu viel verrehnet sind, von den Einnahmen des folgenden Etats- jahres abgeseßt werden. 8 90

20.

Den Ausgabefonds dürfen Rückeinnahmen, unbeschadet der Bestimmung im S 36 dieses Geseßes, nur auf Grund be- sonderer Ermächtigung dur den Etat zugeführt werden.

Bei Bauausführungen dürfen jedoch die Erlöse aus der Wiederveräußerung von Grundstücken und beweglichen Gegen- ständen, welche über den dauernden Bedarf hinaus aus den betreffenden Baufonds erworben sind, den leßteren, solange dieselben noch offen sind, wieder zugeführt werden.

Bei Bauten, welche auf Grund eines dem Landtage vor- gelegten Bauanschlages ausgeführt werden, dürfen auc son- stige bei der Bauausführung sich ergebende Einnahmen zu den Kosten des Baues mitverwendet werden, wenn diese Einnahmen in dem Bauanschlage veranshlagt und von dem gesammten Kostenbedarf in Abzug gebracht sind.

8 21

Besoldungen und andere bei der Pensionierung in An- rechnung zu bringende Diensteinkünfte dürfen nur auf Grund einer dur die Spezial-Etats oder dur besondere Gesegze er- theilten Ermächtigung verliehen werden.

S 22.

Die Gnadenbezüge von den Diensteinkünften verstorbener Beamten sind bei denselben Fonds zu verausgaben, aus welchen die betreffenden Diensteinkünfte zu zahlen waren.

Diese Bestimmung kommt auch bei den Fonds zu Pensionen und zu Unterstühnngen entsprehend zur Anwendung.

S 23.

Ersparnisse, welche bei den Fonds zu Besoldungen und zu sonstigen Diensteinkünften etatsmäßiger Beamten dadur entstehen, daß Stellen zeitweise niht beseßt sind oder von ihren Jnhabern nit versehen werden, können bis auf Höhe der für die einzelne Stelle verfügbaren Beträge, wenn und soweit sie niht zur Bestreitung der Kosten einer kommissarischen Verwaltung der Stelle erforderlih sind, zur Gewährung von außerordentlihen Remunerationen für die unmittelbare oder mittelbare Betheiligung an der Wahrnehmung der Geschäfte der betreffenden Stelle verwendet werden.

Bleibt eine neu errichtete Stelle länger als ein Jahr unbeseßt, so ist hierüber in der dem Landtage gemäß § 47 dieses Geseßes vorzulegenden Uebersicht bei dem betreffenden Etatstitel Mittheilung zu machen.

Aus Ersparnissen, welche dadurch entstehen, daß die Be- soldungsfonds nicht vollständig unter die Stelleninhaber ver- theilt worden sind, sowie aus Ersparnissen bei den Fonds zu Wohnungsgeldzuschüssen dürfen Remunerationen nicht gewährt werden.

Eine von den vorstehenden Bestimmungen abweichende Verwendung von Ersparnissen kann in den Spezial-Etats fest- geseßzt werden.

Die vorstehenden Bestimmungen kommen auch bei Er- sparnissen an den Fonds zur Remunerierung von Hilfsarbeitern entsprehend zur Anwendung.

8 24.

Jm übrigen dürfen außerordentlihe Remunerationen und Unterstüßungen für Beamte nur aus denjenigen Fonds gewährt werden, welche in E dazu bestimmt sind.

5

Aus den Fonds einer Behörde zur Remunerierung von Hilfsarbeitern dürfen, sofern niht in den Spezial-Etats etwas Anderes bestimmt ist, Bewilligungen an etatsmäßig angestellte Beamte derselben Behörde "2% Freges,

Jn den dem Landtage vorzulegenden Spezial-Etats sind bei den betreffenden Besoldungsfonds oder Fonds zur Re- munerierung von Hilfsarbeitern die Einnahmen der Beamten aus Nebenämtern E MRUREREN,

O Ar.

Gebühren für die Erhebung von Staats-Einnahmen und für die Leistung von Staats-Ausgaben sind nur von den- jenigen Beträgen zu berehnen, welhe für das betreffende Etatsjahr als wirklih eingegangen beziehungsweise verausgabt nachgewiesen werden. äs

, 2 28.

Die Ueberlassung von Dienstwohnungen an Beamte er- folgt nah Maßgabe des a9

Die Ueberlassung von Wohnungen und von anderen Nugzungen an den zur er rgung des Staats stehenden Ge- bäuden und Grundstücken, owie von sonstigen Naturalbezügen an Beamte darf: nur gegen Entgelt stattfinden, sofern nicht in den Spezial-Etats etwas Anderes bestimmt ist. ;

Die für Dienstwohnungen zu entrichtenden Vergütungen sind, soweit sie niht gemäß der Bestimmung im Z 4 Abj. 2 des Geseßes vom 12. Mai 1873, betreffend die Gewährung von Wohnungsgeldzuschüssen an die unmittelbaren Staats- beamten (Gesez-Samml. S. 209), gegen den Wohnungsgeld- zushuß aufgerechnet werden, a REREE nachzuweisen.

Der Ausführung von eubauten sowie von Reparatur- bauten auf Kosten des Staats sind Bauanschläge Grunde

zu legen.

1898,

u Jnwieweit hiervon abgesehen werden dark bestimmt.

E E E S

E S.

E E e