1898 / 129 p. 2 (Deutscher Reichsanzeiger, Fri, 03 Jun 1898 18:00:01 GMT) scan diff

G GE dh Su R R E

“anlagen und Vermehrung der Betriebsmittel, sowie zur rang der

in den Jahren 1890 und 1896 aufgenomwenen Anleihen von 100 000 A zur Ergänzung der Anlagen und Betriebsmittel der Zschipkau - Finsterwalder Eisenbahn und von 200 000 4 zum Ausbau der Kleinbahn Sallgast— Coslebrau— Friedrihsthal—Lauhhammer die Aufnahme einer dreicinhalbprozentigen Anleihe im Betrage von 1 000 000 A dur Ausgabe auf die Jnhaber lautender Anleihescheine zu gestatten, wollen Wir in Gemäßheit des §2 des Gesehes vom 17. Juni 1833 (Geseß - Sammluxg Seite 75) durch gegenwärtiges Stequun Unsere landesherrliche Genehmigung zur Ausgabe jener nleibesheine unter den folgenden Bedingungen ertheilen.

S L

Von der Zschipkau-Finsterwalder Eisenbahn-Gesellschaft find für diese Anleihe die beiden Bahneinheiten der Eisenbahn Zshipkau— Finsterwalde und der Kleinbahn Sallgast— Costebrau—Friedrihsthal— Lauchhammmer nah Maßgabe des Gefeßes vom 19. August 1895, betreffend das Pfandrecht an Privateisenbahnen und Kleinbahnen und die Zroangsvollstreckung in dieselben (Geseßz-Sammlung Seite 499), zu ver- pfänden. Die Eintragung in das Bahngrundbuh hat vor der Aus- gabe der Anleihescheine zu erfolgen.

2

Die auf Grund des La niaetaen Pripilegs bis zur Höhe von 1 000 C00 auszugebenden Anleihescheine, auf deren Rülseite dieses Privilegium abzudruckten ist, werden nah dem anliegenden Muster A unter der Bezeichnung:

Dreieinhalbprozentige Anleihe der Zschipkau - Finsterwalder

Eisenbahn-Gesellshaft vom Jahre 1898" in 2000 Stücken zu 500 A unter fortlaufenden Nummern von 1 bis 2000 ausgefertigt. Die Anleihesheine werden mit der eigenhändigen oder fafsimilierten Unterschrift zweier Mitglieder der Direktion der Zschipkau - Finsterwalder Eisenbabn - Gesellshaft versehen und von einem Beatmten der leßteren eigenhändig unterzeichnet. Die für diese Anleibescheine nah dem ferner anliegenden Muster B auszufertigenden Zinsscheine, sowie die Anweisungen zur Abhebung neuer Zinsscheine nach dem Muster C werden in gleiher Weise ausgefertigt. Die erste Reihe der Zinsscheine für zehn Jahre nebst Zinsschein - Anweisung wird den Anleihesheinen beigegeben.

Beim Ablauf des ersten und jedes folgenden zehnjährigen Zeit- raums werden nah vorgängiger öffentliher Bekanntmachung für ander- weite zehn Jahre neue Zinsscheine und Zinsschein-Anweisungen aus- ereiht. Die Ausreichung erfolgt an den Vorzeiger der Zinsschein- Anweisung, durch derea Rückgabe zugleih der Empfang der neuen Zins\cheiue bescheinigt wird, sofern niht vorher dagegen von dem In- haber des Anleihescheins unter Vorlage desselben bei der Direction der Gesellschaft {chriftlich Widerspruch erhoben worden ist. Jm Falle eines folchen Widerspruchs erfolgt die Ausreihung der neuen Zins- scheine an den Jnhaber des Anleihescheins.

Werden Zinsschein-Anweisungen niht innerhalb Jahresfrist vom Tage ihrer Fälligkeit ab zur Erhebung der neuen Zintscheine benußt, so erfolgt die Ausgabe der neuen Zinsscheine und der Zinsschein- Anweisung an die Inhaber der Anleihescheine.

8 3.

Der Nennwerth der Anleihescheine wird mit dreieinhalb vom Hundert jährli verzinst. Die Zinsen werden halbjährlich vom 1. April und 1. Oktober jeden Jahres ab bei der Gesellschaftskasse in Finsterwalze und bei den von der Gesellschaft noch zu be- ftimmenden Zahlstellen ausbezahlt. Die Zinsscheine verjähren mit dem Ablauf von vier Jahren, von dem 31. Dezember desjenigen Iahres an gerechnet, in welchem sie fällig geworden sind, und es ver- fallen alsdann die betreffenden Zinsen zu Gunsten der Gesellschaft.

8 4.

_Die Inhaber der Anleihesheine find auf Höhe der darin verschriebenen Kapitalbeträge und der dafür nah § 3 zu zahlenden Zinsen Gläubiger der Zschipkau-Finster walder Eisenbahn- Gesellschaft. Es bleibt ihnen vor weiteren Anleihen, welche die Gesellschaft etwa später aufnehmen sollte, ein Vorzugsrecht für Kapital und Zinsen ausdrücklih vorbehalten.

_Die Anleihescheine unterliegen vom Jahre 1902 ab der Tilgung. Zur Tilgung der Anleihe wird jährlich verwendet der Ueberschuß, welder vom Ertrage des Unternehmens der Zschipkau - Finsterwalder Eisenbahn - Gesellshaft nach Deckung der laufenden Verwaltungs-, Unterbaltungs- und Betriebskosten, der Beiträge zu den Reserve- und Erneuerungsfonds und der Zinsen der sür das Unternehmen der Zschipkau-Finsterwalder Eisen- bahn-Gesellshaft ausgegebenen Anleihe]chein2 übrig bleibt, bis zur Höhe von einem Prozent des Betrages der Anleihe unter Hinzu- rechnung des dur frühere Tilgungen ersparten Zinsendetrages.

Die Tilgung wird durch Ausloosung bewirkt.

Der Gesellschaft bleibt das Recht vorbehalten, nah dem 1. April 1907 zu jeder Zeit sämmtliche Anleihescheine dur öffentliche Blätter mit sechsmonatiger Frist zu kündigen. Hierzu bedarf es der Geneh- migung der Staatsregierung. Die Einlösung sowohl der ausge- loosten als auch der gekündigten L eine erfolgt zum Nennwerthe. __ Die Auéloosung findet zuerst im Jahre 1902 und sodann alljähr- li statt. Die Einlösung der hiernach zur Rückzahlung gelangenden Anleihescheine erfolgt vom 1. April des nächstfolgenden Jahres ab, zuerst also im Jahre 1903. Ueber die Ausführung der Tilgung wird der Bahnaufsichtsbehörde alljährlich Nachweis geführt.

8 6. __ Die Ausloosung der zu_ tilgenden Anleihescheine erfolgt jeweils in den Monaten Juli bis September am Sitze der Direktion der Gesellschaft in Gegenwart derselben und eines Notars. Die Zeit der bezügliher Verhandlungen, zu welcher den Inhabern der AÄnleibe- scheine der Zutritt freisteht, ist 14 Tage vorber dur einmalige Be- kanntmachung in den im § 13 erwähnten Blättern zur öffentlichen Kenntniß zu bringen. s 7

Die Nummern der ausgeloosten Anleihesheine werden binnen 14 Tagen nah der Ausloosung öffentlih bekannt gemaht. Die Ein- [lôsung derselben erfolgt von dem im § 5 bezeichneten Tage ab bei der Gesellschaftskasse in Finsterwalde und bei den von der Gesell- schaft noch zu bestimmenden Zahlstellen an die Vorzeiger der be- treffenden Anleihesheine aegen Auslieferung derselben und der dazu Pie noch nicht fälligen Zinsscheine. Werden die noch nicht älligen Zinsscheine niht mit abgeliefert, so wir» der Betrag der fehlenden von dem Kapitalbetrage gekürzt und zur Ein- lôsung der Zinsscheine verwendet, sobald dieselben zur Zahlung rorseiecgt werden. Im übrigen erlischt die Verbindlichkeit der Ge- sellschaft zur Verzinsung jedes AnleihesYeins mit dem 31. März desjenigen Jahres, welches auf die jedesmalige Ausloosung und die betreffende Bekanntmachung folgt. Die infolge der Ausloosung ein- gelösten Anleihescheine werden unter Beachtung der im § 6 wegen der Ausloosung vorgeschriebenen Form verbrannt, wogegen die Ge- séllshaft die infolge einer allgemeinen Kündigung ihrerseits oder infolge der Rückforderung seitens der Gläubiger 10) eingelösten Anleihescheine wieder ausgeben darf.

8&8.

Die Nummern der zur Rüctzahlung fälligen, zur Einlösung nicht rehtzeitig vorgelegten Anleihesheine werden während der nächsten zehn Jahre nah dem Fälligkeitstermine jährliÞh einmal von der Direktion der Gesellschaft behufs Empfangnahme der Zahlung öffentlich aufgerufen. Gehen sie dessen ungeachtet nicht spätestens binnen Jahres- frist nah dem leßten öffentlihen Aufruf zur Einlösung ein, so erlischt jeder Anspru aus denselben an das Gesellshaftsvermögen, was unter De der Nummern der werthlos gewordenen Anleihescheine von der Direktion einmal öfentlih bekannt gemaht wird. Obgleich hiernah aus dergleichen Anleihesheinen keinerlei Verpflihtungen für die Gesellschaft in Phterer Zeit abgeleitet werden können, so fteht do der Generalversammlung der Gesellschaft frei, die gänzliche oder theilweise Einlösung derselben aus Billigkeitsrücksichten zu beschließen.

j 8 9,

Die Kraftloserklärung angebli verlorener oder vernihteter An- [eihescheine erfolgt im Wege des Aufgebots nah den für das Aufgebot von P ite een geltenden geseßlihen Bestimmungen. Für die dergestalt sür kraftlos erklärten, sowie au für zerrissene oder sonst unbrauhbar gewordene, an die Gesellshaft zurückaelieferte . und zu vernihtende Anleihescheine werden auf Kosten des Empfängers neue Anleihescheine ausgefertigt. Dagegen können angeblih verlorene oder vernichtete Zinsscheine und Zinsschein-Anweisungen weder auf- geboten noch für fraftlos erklärt werden. Es soll jedoch dem- jenigen, welcher den Verlust von Zinsscheinen vor Ablauf der Verjährungsfrist 3) bei der Direktion anmeldet, und den stattgehabten Besitz glaubhaft darthut, nach Ablauf der Verjährungs- frist der Betrag der angemeldeten und bis dahin niht zum Vorschein Rem nenen Zinsscheine gegen Empfangsöbescheinigung ausgezahlt werden.

8 10,

Die Inhaber der Anleihescheine sind nicht befugt, die Rück- zahlung der darin vershriebenen Beträge anders als nah Maßgabe der im § 5 enthaltenen Bestimmungen zu fordern, es sei denn,

a. daß fällige Zinsscheine, ungeachtet folhe zur Einlösung Par Ieeeigs werden, länger als drei Monate unberichtigt eiben ; b, daß der Betrieb der Bahn durch Schuld der Gesellschaft länger als fech8 Monate ganz aufhört; c. daß die im § 5 festgeseßte Tilgung der Anleihescheine nicht innegehalten wird.

In den Fällen zu a und þ kann das Kapital an demselben Tage, an welchem einer dieser Fälle eintritt, zurückgefordert werden, in dem Falle zu c ist dagegen eine dreimonatige Kündigungsfrist zu beobachten.

Das Recht der Zurückforderung dauert in dem Falle zu a bis zur Einlösung der betreffenden Zinsscheine, in dem Falle zu þ bis zur Wiederherstellung des unterbrochenen Betriebes, das Reht der Kün- digung in dem Falle zu c drei Monate von dem Tage ab, an welchem die Zahlung der Tilgungssumme hâtte erfolgen sollen. Die Kündigung verliert indessen ihre rechtliche Wirkung, wenn die Gesellschaft die nit innegehaltene Tilgung nacholt und zu dem Ende binnen längstens drei Monaten nach erfoigter Kündigung die Einlösung der ausgeloosten Anleihescheine nahträglih bewirkt.

i ; S 11.

Bis zur Tilgung der auf Grund dieses Privilegiums ausgegebenen Anleihescheine darf die Gefellschaft keine Grundstücke verkaufen. Dies bezieht sih jedo nit auf die Gruntstücke, durch deren Veräußerung die Betriebsfähigkeit des Bahnunternehmens nicht beeinträchtigt wird, au nicht auf folhe, welhe innerhalb der Bahnhöfe etwa an das Reih oder den Staat oder an Gemeinden zur Errichtung von Post-, Telegraphen-, Polizei- oder steuerlihen Anlagen und Einrichtungen, oder welche zu Packhöfen oder Waarenniederlagen ab- getreten werden möchten. Der von Unseren Gerichten zu erfordernde Nachweis darüber, ob dur die Beräußerung eines Grundstücks die Betriebsfähigkeit des Bahnunternehmens beeinträhtigt wird oder niht, wird dur eine Bescheinigung der Bahnaufsichtsbehörde erbracht 5 des Gesetzes, betreffend das Pfandreht an Privat- eisenbahnen und Kleinbahnen und die Zwangsvollstreckung in dieselben, vom 19. August 1895 [Gefeß-Samml. Seite 499]).

_Die vorstehende Bestimmung soll si jedoch auf diejenigen zur Rückzahlung fällig erklärten Anleibescheine niht beziehen, die nicht innerhalb sechs Monaten nah Verfall zur Einlösung vorgelegt werden.

: S 12;

Zunächst dürfen nur Anleihescheine bis zur Höhe von 800 000 4 auegegeben werden, während weitere Anleihescheine bis zur Höhe von 200 000 A behufs Beschaffung von Betriebsmitteln ers dann zu begeben sind, wenn dies von dem Minister der öffentlichen Arbeiten gestattet worden ift.

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c § 13.

Alle in diesem Privilegium vorgeschriebenen öffentlihen Bekannt- machungen müßen in dem „Deutschen Reichs- und Preußischen Staats-Anzeiger“‘, in der „Berliner Börsenzeitung“ und in einer in Finsterwalde er]heinenden Zeitung abgedruckt werden.

Zu Urkund dessen haben Wir das gegenwärtige Privilegium Allerhöchsteigenhändig vollzogen und unter Unserem Königlichen Jn- fiegel auófertigen lafsen, ohne jedoch dadurch den Inhabern der Anleihescheine ihre Befriedigung von seiten des Staats zu gewähr- [leisten oder Rechten Dritter vorzugreifen.

Das gegenwärtige Privilegium ist durch das Amtsblatt der Negierung in Frankfurt a. O. bekannt zu machen und eine Anzeige davon, daß dieses geschehen, in die Gesez-Sammlung aufzunehmen.

Gegeben Berlin im Schloß, den 20 Mai 1898.

(L. S.) Wilhelm R. von Miquel. Thielen.

Muster A. 500 Mark dreteinhalbprozentiger Anleiheschein

der Zshipkau-Finfterwalder Eisenbahn-Gesellschaft, 5 h vom Jahre 1898,

: Fünfhundert Mark. Inhaber dieses Anleibescheins hat auf Höhe von : __Fünfhundert Mark Antheil an der in Gemäßheit des umstehend abgedruckten Allerhöchften rivilegiums aufgenommenen Anleihe von 1000000 # der schipkau-Finfterwalder Eisenbahn-Gesellschaft. Die Zinsen sind gegen Rückgabe der ausgegebenen Zinsscheine zahlbar. Finsterwalde, den 1898, ( (Trockener Stempel.) Die Direktion der Zschipkau-Finfterwalder Eisenbahn-Gesellschaft. (Unterschriften eigenhändig oder faksimiliert.) Ausgefertigt. (Unterschrift eigenhändig.) Diesem Anleihescheine sind 20 Yinsscheine 1. Reihe für die 10 Jahre vom bis mit Zinsschein-

J

/ zu dem | dreieinhalbprozentigen Anleihesheine der Zs{hipkau - Finfterwalder Eisenbahn - Gesellschaft,

Ausgabe von 1898,

Nr 4 Inhaber dieses hat vom 1. April (1. Oktober) 18... ah

o; die halbjährlichen Zinsen für die Zeit vom

bis auf den oben genannten Anleiheschein : fiber 500 M bei den umstehend angeführten Zahlstellen zu er- - heben mit c M 5

Finsterwalde, den (Trod A ; rockener Stempel.) - Die Direktion der Zschipkau-Finsterwaltder Eisenbahn-Gesellschaft. (Unterschriften eigenhändig oder faksimiliert.) (Unt r ciceSEa dig.) nterschrift eigenhändig. Einlösungsstellen : y 5

Verjährt am

Muster Anweisung zur As neuer Zinsscheine r de

U n dreieinhalbprozentigen Anleiheshein der Zschipkau - Finsterw Eiteabeh Geselliwaft Finsterwalder A von 1898,

…__ Inhaber empfänat gegen Rückgabe dieser Anweisung nah vor- gängiger öff ntliher Bekanntmachung der Direktion E, Ges sellsbaftskasse die folgende Reihe von 20 Stück Zinsscheinen zum vor- bezeihneten Anleihescheine der Zschipkau - Finsterwalder Eisenbahn- Gesellschaft, fofern nit von dem Inhaber des Anleihesheins gegen diese Ausreichung Widerspruch erhoben ist. Im Falle eines solhen Widerspruch8, oder wenn die Anweisung überhaupt nicht beiaecbracht

werden kann, erfolgt die Ausreihung d i a g eola hung der Zinsscheine an den Inhaber

Finsterwalde, den / (Trockener Stempel.) Die Direktion der Zschipkau-Finsterwalder Eisenbahn-Gesellschaft. (Unterschriften eigenhändig oder faksimiliert.) Ausgefertigt. (Unterschrift eigenhändig.)

Ministerium der öffentlihen Arbeiten.

Der Direktion der Königsberg-Cranzer Eisen- bahngesellshaft in Königsberg in Preußen ist die Erlaubniß zur Vornahme allgemeiner Vorarbeiten für eine vollspurige Nebeneisenbahn von Cranz nah Neu- kuhren ertheilt worden.

Ministerium der geistlihen, Unterrichts- und Medizinal-Angelegenheiten.

Der Provinzial - Shulrath Dr. Waeßoldt ist dem

Provinzial-Schulkollegium in Breslau überwiesen worden.

Dem praktischen Arzt Dr. Julius Hoppe in Gumbinnen, sowie dem Dr. phil. Wilhelm Fresenius und dem Dr. phil. Ern st Hint, beide in Wiesbaden, ist das Prädikat „Professor beigelegt worden.

Am Schullehrer - Seminar zu Pöliß ist der bisherige kommissarishe Lehrer an dieser Anstalt Otto Zunker als ordentlicher Seminarlehrer angestellt worden.

Ministerium für Landwirthschaft, Domänen und Forsten.

Der bisherige Landmesser Lothar Krause zu Pader- born ist zum Königlichen Ober: Landmesser ernannt worden.

Justiz-Ministerium.

Der Rechtsanwalt Meyer in Brandenburg a. H. ist zum Notar für den Bezirk des Kammergerichts, mit Anweisung seines Wohnsißes in Brandenburg a. H.,

die Rechtsanwalte Karbe in Wongrowiß und Thie in Margonin sind zu Notaren für den Bezirk des Ober-Landes- gerihts Posen, mit Anweisung ihres Wohnsißes in Wongrowiß bezw. Margonin, und Ï

der Gerichts-Afsessor Dr. jur. Salm in Düsseldorf zun Notar für den Bezirk des Ober-Landesgerichts zu Köln, mit Anweisung seines Wohnsißes in Burscheid, ernannt worden.

Ministerium für Handel und Gewerbe.

__ Der Architekt Otto Blanke, z..Zt. in Kottbus, ist zum Königlichen Baugewerkschul-Oberlehrer ernannt worden.

Nichtamtliches.

Deutsches Reich.

Preußen. Berlin, 3. Juni.

_ Seine Majestät der Kaiser und König haben Sich gestern Abend mittels Sonderzuges nah Danzig begeben. Allerhöchstdieselben trafen, wie „W. T. B.“ meldet, heute Morgen 9 Uhr in Marienburg ein und wurden von der Be- völkerung der Stadt lebhaft begrüßt. Seine Majestät be- sichtigten die Arbeiten im Ordensschlosse und reisten um 11 Uhr nah Langfuhr bei Danzig weiter.

In einer der heutigen Nummer des „Reichs- und Staats-

Anzeigers“ beigegebenen Besonderen Beilage wird eine

üÜbersichtlihe Zusammenfassung des Jnhalts des von dem Le Dr. von Miquel an Seine Majestät den aiser und König erstatteten Jmmediatberihts über die Finanzverwaltung Preußens vom 1. Juli 1890 bis 1. April 1897 veröffentlicht.

Laut telegraphischer Meldung an das Ober-Kommando der Marine ist S. M. S. „Wolf“, Kommandant Korvetten- Kapitän Schröder (Johannes), am 1. Juni in Kapstadt angekommen. j :

Vayern.

Jn der ‘gestrigen Sißung der Kammer der Abgeotd- neten stand der Militär - Etat zur Berathung. Gegenüber verschiedenen Anfragen erklärte hierbei, wie die „Allg. Ztg.“ mittheilt, der Kriegs-Minister Freiherr von Asch: Der Muúitär- strafprozeß ist durch die geseßgebenden Faktoren festgelegt. Damit stehen wir vor ciner vollendeten Thatsache. Offen gelassen ist dagegen die rage des Obersten Gerichtshofs. Jn dieser Frage bestehen bekanntlih Meinungsverschiedenheiten. Sollen diese beglihen werden, so müssen Verhandlungen darüber stattfinden : das ist das Stadium, in welhem die Sache sich jeßt befindet. Um für die in Aussicht genommene geseßliche Regelung dieser Frage eine Basis zu gewinnen, stehen Seine Majestät der Railer und Seine Königliche Hoheit der Prinz- Regent mit einander in Unterhandlung.

Württemberg.

Da die Beschlüsse der Kammer der Standesherren zu den Steuergeseßen in mannigfacher Beziehung von denen der Kammer der Abgeordneten abweichen, so hat leßtere, wie der

St,-A. f. W.“ berichtet, in ihrer vorgestrigen Sißung be- {lossen die Steuergeseße nochmals der Steuerkommission zu

überwei\ en. Braunschweig.

Seine Königlihe Hoheit der Prinz Albrecht von Preußen, Regent des Herzogthums Braunschweig, empfing auf dem Schlosse Blankenburg A Nachmittag in be- sonderer Audienz den russishen außerordentlihen Gesandten und bevollmächtigten Minister Baron von Wrangel, welcher das Allerhöchste Nolifikationsshreiben Seiner Mazestät des Kaisers von Rußland überreichte. Um 51/4 Uhr fand Gala- tafel statt, zu welcher der Gesandte geladen war. Die Tafel- musik wurde von dem Musikkorps dcs 2. Bataillons des Infanterie-Regiments Nr. 165 ausgeführt.

Oesterreich-Ungarn.

Das österreichishe Abgeordnetenhaus seßte gestern die Debatte über die SpraGenfrage fort. Der Abg. Glöckner besprach die Grazer Vorfälle in eingehender Weise und sagte, die Deutschen Böhmens fühlten sih mit den Deutshen in Graz solidarisch. Vor Aufhebung der Sprachenverordnungen könne s keinen Frieden geben; in Böhmen sei der Friede nur bei einer Zweitheilung der Verwalturg möglih. Der Abg. Dr. Menger betonte die Nothwendigkeit eines Sprachen- geseßes und verlangte vor allem die Beseitigung der Sprachen- verordènungen. Es sei nothwendig, daß die deutshe Sprache Staatésprache werde. Nachdem auch der Abg. Dr. Stöhr die Nothwendigkeit der sofortigen Aufhebung der Sprachen- verordnungen und der Erklärung der deutschen Sprache zur Staatssprache betont hatte, wurde die Verhandlung abgebrochen. Die Abgg. Dr. von Hochenburger und von Hofmann richteten darauf die Anfrage an die Regierung, ob die Auf- lösung des Grazer Gemeinderaths mit Zustimmung des Minister- Präsidenten Grafen Thun erfolgt sei, und ob derselbe geneigt sei, die Verfügung, betreffend die Auflösung, unverzüglich rück- gängig zu machen und den Gemeinderath in seine Amts- geschäfte wieder einzuscßen. Der Abg. Lorber interpellierte wegen Erlasses eines Gesetzes, betreffend die Verantwortlichkeit des gemeinsamen Ministeriums. Frankreich.

Die Deputirtenkammer nahm gestern, wie „W. T. B.“ berichtet, die Wahl des provisorishen Präsidenten in nament- liher Abstimmung vor. Von 562 abgegebenen Stimmen fielen 282 auf Deschanel und 278 auf Brisson. Deschanel nahm auf dem Präsidentensiße Play und sagte einige Worte des Dankes für seine Wahl, welhe mit Beifall im Zentrum, mit einigen Protestkundgebungen auf der äußersten Linken auf- genommen wurden. Die nächste Sißung findet am Montag statt.

Rußland.

Wie St. Petersburger Blätter melden, sind zur Ab- lósung des russischen Detachements auf Kreta 330 Mann an Bord des Dampfers „Jmperator Nikolai Il.“ dorthin ab- gegangen. Am Pfingstsonntag (a. St.) sollen ungefähr 500 und am 31. Mai (a. St.) der Rest von etwa 800 Mann dorthin abgehen.

Auf Anordnung des General-Gouverneurs von Warschau Fürsten Jmeretinsky sind, wie „W. T. B.“ meldet, Kom- missionen eingeseßt worden zur Revision der bestehenden Ver- ordnungen, betreffend die Polizei im Zarthum Polen, sowie des Reglements vom Jahre 1867, betreffend die polizeiliche Beaufsichtigung kompromittierter Personen, ferner zur Aus- arbeitung eines Programms -für den polnishen Sprachunter- riht an den mittleren und unteren Lehranstalten des Zar- thums Polen.

Die russishe Regierung hat beschlossen, den Hafen von Port Arthur zu vertiefen und zu erweitern.

Jtalien.

Der Admiral Canevaro ist in Rom eingetroffen und hat gestern Abend den Eid als Marine-Minister abgelegt.

Spanien.

Von dem Kardinal Rampolla is, wie „W. T. B.“ meldet, in Madrid ein Telegramm eingetroffen, in welhem dersclbe den Dank des Papstes für den Beschluß des Senats zu Gunsten der Päpstlichen Jntervention ausspricht.

Polo Bernate, der frühere Gesandte in Washington, ist zum Unter-Staatssekretär im Ministerium für die aus- wärtigen Angelegenheiten ernannt worden.

In der gestrigen Sigung der Deputirtenkammer wünschte der Abg. Ascaneto (Republikaner) im Hinblick auf den vorgestern im Senat erörterten Zeitungsartikel Castelar’'s den Minister - Präsidenten Sagasta über die Unverleßlichkeit der Mitglieder des Parlaments zu befragen. Die Interpellation wurde vertagt. Der Marine:Minijter Aunon erwiderte auf eine Anfrage über das Gerücht, der Admiral Cervera sei während des Scegefechts bei Santiago nicht dort gewesen, daß Cervera die Operationen selbst vom Bord des „Cristobal Colon“ aus, wo er seine Flagge gehißt, geleitet habe.

Türkei.

Die Räumung der vierten Zone Thessaliens hat sih, wie das „Wiener Telegraphen - Korrespondenz - Bureau“ aus Konstantinopel meldet, in den leßten Tagen ver- zögert, da Griechenland die der Türkei zugesprochenen Grenz: punkte Malaszaki und Grileopo zwar geräumtr, egen deren Uebergabe an die Türkei aber protestiert Bal Infolge der Intervention des Doyens des diplo- matishen Korps, des österreichisch - ungarischen Botschafters Freiherrn von Calice, wurden Edhem Pascha Jnstruk- tionen für die Räumung übermittelt und mit den De- legirten die Räumung der vierten Zone bis zum 6. Juni, mit Ausnahme von Volo -und der Grenzpunkte Grißovali und Nezer o vereinbart, welche die Pforte bis zur definitiven Uebergabe der oben genannten zwei an sie abgetretenen Grenz- punkte besetzt zu halten beabsichtigt. Die Delegirten protestierten dagegen, daß Volo bis zum 6. Juni nicht geräumt werden solle. Edhem Pascha erklärte, aus Gründen der Disziplin den dabei geplanten Landtransport vermeiden zu müssen.

Amerika.

Das Repräsentantenhaus hat gestern, wie dem „W. T. B.“ aus Washington berichtet wird, den Geseß- entwurf, betreffend, die Kriegskredite, angenommen; die Höhe der Kredite beläuft sich auf 17 845 Doll., einschließlih 10 Millionen Dollars für die Marine. Auf die Anfrage eines Deputirten erklärte der Vorsißende der Finanzkommission, die

Kriegskosten würden sich auf ungefähr 600 Millionen belaufen, wenn der Krieg cin Jahr dauern sollte.

Ueber die Beschießung von Santiago de Cuba am 31. v. M. wird der New Yorker „World“ aus Washington telegraphiert: Das Marineamt habe den Commodore Schley angewiesen, er solle weder versuchen, Santiago zu nehmen, noch die Forts von Santiago zum Schweigen zu bringen. Jn dem Fall, daß das Geschwader Cervera's versuden ollte zu ent- \chlüpfen, solle Schley daeselbe, sobald es auf die hohe See außerhalb des Bereichs der Batterien gekommen sei, nur fest- halten. Seit dem erfolglosen Bombardement von San Juan auf Porto Rico sei das Marineamt peinlich darauf bedacht, derartige Angriffe zu vermeiden, die nur als Schlappen der Amerikaner ausgelegt werden könnten. Aus diesem Grunde habe man Schley ein Geschwader gegeben, das zwar stark genug sei, um Cervera festzuhalten, aber nicht stark genug, Schley in die Versuchung zu bringen, die Aktion des Admirals Dewey nachzuahmen, selbst wenn er dazu verlockt werden sollte. Als Schley am Dienstag Morgen bemerkt habe, daß die Spanier damit beschäftigt seien, die Forts am Eingang des Hafens von Santiago auszubessern, habe er das Bombardement begonnen, um die Fortführung dieser Arbeiten zu verhindern. Das Bombardement habe eine Stunde gedauert. Die Spanier hätten das Feuer energisch erwidert und ihre im Kampfe eingenommenen Stellungen nicht verlassen, obgleih die Granaten und die Trümmerst Ucke wie ein Hagel um sie herum niedergefallen seien. Das Feuer der spanischen Batterien sei im allgemeinen wenig wirkungsvoll gewesen, doch sei der amerikanische Hilfskreuzer „Harvard“ be- \hädigt worden. Das Kastell Morro sei durch die Kanonade in Trümmer gelegt worden. Schley habesich erst zurückgezogen, als das, was er sich vorgenommen hatte, erreicht gewesen sei. Er habe garnicht daran gedacht, die Einfahrt in den Hafen zu forcieren. Das Marineamt werde einen ernstlihen Angriff durch die

lotte erst anordnen, wenn ein überlegenes Geschwader vor

antiago versammelt sei und gleichzeitig ein Angriff zu Lande gemacht werden könne, bei dem die Amerikaner auf Unter- stüßung durch die Jnsurgenten rechnen dürften, mit denen Schley in den lezten Tagen in stetiger Verbindung ge- standen habe.

Eine in New York eingetroffene Depeshe aus Port Antonio (Jamaica) meldet, daß bei dem Gefeht vor Santiago am Dienstag der „Cristobal Colon“ von zwei Granaten des „Massachusetts“ getroffen worden sei. Die Spanier hätten etwa 300 Schüsse abgegeben, die Amerikaner nur etwa den vierten Theil dieser Zahl. Die Verluste der Spanier seien unbedeutend gewesen.

Nach einer weiteren Depeshe aus Port Antonio ist der Admiral Schley von dem Marine-Departement benach- rihtigt worden, daß das Schlachtschiff „Oregon“, der Kreuzer „New. York“/, ein weiterer Kreuzer und zwei Kohlen- chiffe nach Santiago gesandt werden würden.

Aus Tampa wird berichtet, daß bisher keine regulären amerikanishen Truppen nach Cuba abgegangen seien.

Die cubanishe Regierung hat, einer Meldung aus Havanna zufolge, beschlossen, alle diejenigen Schiffe, welche Lebensmittel nach Cuba einführen, von Zollabgaben zu be- freien und ferner die Ausfuhr von Zucker nach den Ver- einigten Staaten zu untersagen. :

Amtlich wird mitgetheilt, daß sich das Schiff „Alfonso XTI[.“ in Porto Rico befinde, wo es Lebensmittel ausschiffe.

Jn Madrid sind Privatmeldungen eingetroffen, na denen die Befestigungen an der Einfahrt zur Bucht von Santiago mit den {weren Geschüßen des Kreuzers „Reina Mercedes“ armiert wurden, welher wegen Unbrauchbarkeit seiner Kessel in einen Ponton umgewandelt worden sei.

Eine Depeshe der New Yorker „Evening World“ aus Port-au-Prince meldet, daß das amerikanishe Geshwader gestern den Angriff auf die Forts von Santiago erneuert habe. Gleichzeitig hätten 3000 Aufständishe die Stadt Santiago angegriffen.

Afrika.

Der „Daily Telegraph“ meldet aus Kairo vom gestrigen Tage: Briefe aus Abessynien besagten, daß Ras Mafkonnen mit 50 000 Mann und zwei andere Ras mit je 15 000 Mann Anfang Dezember vorigen Jahres Abessynien verlassen hätten und im März am Nil angelangt seiea, wo von ihnen ein Lager bezogen worden sei.

Parlamentarische Nachrichten.

Der Direktor des Bureaus des Hauses der Abgeordneten, Geheime Regierungs-Rath Kleinschmidt ist heute Vormittag gestorben.

Statistik und Volkswirthschaft.

Zur Arbeiterbewegung.

Aus Dessau berichtet die ,Magdbg. Ztg." : Sämmtliche Arbeiter, Tischler, Drechsler, Bildhauer und Polierer der Anhal- tishen Holzindustrie- Aktiengesellshaft in Dessau haben die Arbeit eingestellt, da die von ihnen geforderten Lohnerhöhungen nicht bewilligt worden sind. (Vgl. Nr. 128 d. Bl.) s :

In Teplitz befinden sch nach dem „Vorwärts“ sämmtliche Steinarbeiter seit 14 Tagen wegen Lohnstreits im Ausstand.

In Horsens (Jütland) sind nah demselben Blatt die Baum - wollenweber in den Ausstand eingetreten.

Aus Mailand wird der „Frif. Ztg." gemeldet! Die Aus- stände der Reisarbeiter in der Provinz Vercelli dauern fort. Militär wurde am Mittwoh nah Villata und Coffato abgesandt. Fn Monza befinden sich 150 Weber im Ausstande.

Kunst und Wissenschaft.

Aus Rom berihtet „W. T. B.“ im Ans&luß an die in der gestr. Nr. d. Bl. mitgetheilten Nachrichten : Proc Geselschap wurde gestern (Donnerstag) todt aufgefunden. rofessor Mäurer, welcher die Parioli-Promenade am Tiber, nahe bei Fubip Acetosfa, entlang ging, bemerkte an einem Zollwächterhäushen Fußspuren und Eindrücke von zwei starken Stöcken, gleih denen, die Geselschap be- nußzte. Ec folgte den Spuren, und fand an einem Baume den Leichnam - Geselshap's. Wie verlautet, war die Leiche entkleidet und die Kleider vershwunden.

Friedrih Geselshap war am 5. Mai 1835 in Wesel geboren und bildete sich auf der Kunst-Akademie zu Dresden sowie später unter Mintrop in Düsseldorf vorzugsweise in der dekorativen Malerei aus. Jm Jahre 1866 begab er fih nach Jtalien, wo er sich besonders in Rom dem Studium der monumentalen Malerei widmete. Dann ließ er sih in Berlin nieder, wo er zunächst dekorative Malereien in

M ausführte. L weiteren Kreisen wur onfurrenz um die Wandmalereien für das Kaiserh bie j bekannt, wobei sein in Gemeinschaft mit Bleibtreu gefertigter E

den zweiten Preis erhielt. Sein Ruf Finder ih jedo hauptsächlich auf die im Jahre 1882 begonnene, im Jahre 1890 vollendete Aus- s{müdckung der Kuppel und der Schildbogenfelder der Ruhmeshalle des hiesigen Zeughauses. Jn diesen, in Cascïnfarben aug Wand- gemälden, welche einen römischen Triumphzug, den Krieg, Walhalla die Wiedererrihtung des Deutshen Reichs und den Frieden dur zahlreiche J»ealfiguren mit zum theil porträtgetreuen Pagen ver- anshaulihen, verwerthete ' er mit Glück seine italienischen Studien und erhob sich darin zu monumentalen Schöpfungen von einer an Michelangelo und Cornelius erinnernden Größe der Auf- fassung und Kraft der Komposition. Daneben hat der Künstler au Entwürfe für Slasmalereien, einen das Leben Kaiser Wilhelms T. durch Figuren in antiker Gewandung darstellenden Fries für die Berliner Akademie der Künste und Cartons für die Ausmalung der Friedensfirhe in Potsdam ausgeführt. Professor Geselshap war seit dem Jahre 1882 Mitglied der hiesigen Königlichen Akademie der Künste und seit dem Jahre 1884 Senator derselben.

Land- und Forstwirthschaft.

Um zwei Monate früher als in den Vorjahren ift diesmal das Jahrbuch des Allgemeinen Verbandes der deutschen landwirthscchaftlichen Genossenschaften (für 1897) erschienen, welches eine Beschreibung des deutshen landwirthschaftlichen Ge- nossenschaftswesens, speziell der Organisation und der Thätig- keit des Allgemeinen Verbandes, giebt, die der Bedeutung dieser Bewegung im modernen Wirthschaftsleben entspriht und einen genauen Einblick in die von dem Allgemeinen Verband, den Landes- und Provinzialverbänden und den einzelnen Genossenschaften im Berichtéjahr geleistete Arbeit gewährt. Als Beitrag zu dem heran- nahenden 50jährigen Jubiläum des modernen deutshen Genofssen- \haftswesens ist in dem Verhandlungsberidt des vorjährigen Genofsen- sha\tstages zu Dresden, der den ersten Theil des Jahrbuchs bildet, das Meferat des Verbands-Direktors Bah-Dresden über die geschi{ht- lihe Entwickelung des landwirthschaftlihen Genossenshaftswesens im Königreich Sachsen von besonderem Interesse. Dasselbe veranshaulicht, wie K das dortige Genossenschaftswesen unter Leitung verdienftvoller Männer durch viele Schwierigkeiten hindurh zu seiner gegenwärtigen Blüthe emporgeschwungen hat. Der im zweiten Theil folgende Jahresberißt der Anwaltschaft für 1896/97 zeigt, daß die rash steigende Tendenz im Gesammtbestande der deutshen land- wirthschaftlichen Genossenschaften anhält. Von 14 800 eingetragenen Genossenschaften im Deutschen Reich entfallen 10 669 auf die deutsche Landwirthschaft, und zwar sind darunter 7612 Spar- und Darlehns- kassen, 999 Bezug?- und Absaßz-, 1574 Molkerei- und 484 sonstige Genossenschaften; das bedeutet gegenüber dem Vorjahre einen Zuwachs von 1683 landwirthschaftlihen Genossenschaften. An diesem Zuwachs ist der Allgemeine Verband mit 762 Genossenschaften betheiligt. Er zählte zur Zeit des Berichts insgesammt 4395 Genossenschaften, hierunter 2275 Spar- und Darlehnskassen. Die ununterbrochene Ausdehnung der genofsenshaftlihen Organisation in den verschiedenen landwirthschaftlihen Spezialzweigen und auf dem Gebiete der land- wirthschaftlichen Nebengewerbe is der beste Beweis, daß die Ge- nofsenshaftsform auch für diesen Thätigkeitskreis der Landwirthschaft wirth\chaftlihe Brauchbarkeit und Nüßlichkeit besißt. Jn Liquidation traten nur 33 landwirthschaftlihe Genofsenshaften. Die Zentrale kassen und Zentral-Ein- und Verkaufsgenossenshaften entwickeln sich, entsprehend den gesteigerten Anforderungen der Einzelgenossenschasten, immer mebr zu großen, geschäftsgewandten Geld- und Verkehrsstellen der deutschen Landwir!h\haft. Bei einem Gesammtbetriebskapital von etwa 70 Millionen Mark betrug der Gesammtumsay aller Zentral- fassen und sonstigen Geldausgleihstellen des Deutschen Neichs im Jahre 1896 4504 Millionen Mark gegenüber 3234 Millionen Mark 1895; hier- von hatten die 12 Zentralkafsen und fonstigen Geldausgleichstellen des Allgemeinen Verbandes einen Umsay von 192 Millionen Mark, dem ein Umsay von 246 Millionen Mark bei 1785 ftatistish bearbeiteten Spar- und Darlehnékassen gegenübersteht. Die Zentralbezugsgenossen- schaften innerhalb des Allgemeinen Verbandes bezogen im Jahre 1896 54 Millionen Zentner im Werthe von 14 Millionen Mark. Die Statistik der Zentralgenossenshaften (Zentralkreditanstalten, Zentralbezugs8genossenshaften und Zentralabsaßgenossenshaften der Meolkereien) ist in dem vorliegenden Jahrbuch erweitert und in ver- schiedenen großen Tabellen übersichtlih dargestellt worden. Sie giebt in der textlihen Bearbeitung ein anshaulihes Bild dieser wichtigen, gewaltig anwachsenden Zentren des landwirthschaftlihen Genofsen- \haftswesens. Der dritte Theil bringt die Statistik über die Geschäfts ergebnisse von 3187 dem Allgemeinen Verbande angehörenden Genofsen- haften für das Jahr 1896; gegenüber dem Vorjahre sind 937 Genossenschaften zur Statistik neu hinzugekommen. Außerdem wird durch Vermehrung der Rubriken des Tabellenformulars auf die doppelte Anzahl und dementsprehende erweiterte textlihe Bearbeitung ein Einblick in den Geschäftsverkehr der vershiedenen Genossen- schaft2arten gewährt, wie er von keiner Zentralorganisaticn voll- ständiger erlangt werden kann. Die: Statistik der Spar- und Dar- lehnskassen beweist, daß die zahlreich entstehenden Kaßen einem wirk- lihen Bedürfniß der ländlihen Bevölkerung entspreGen, und daß der Geschäftsverkehr dieser zahlreihsten ländlihen Kreditanstalten sich in soliden Bahnen bewegt. Troß der gewaltigen Ausdehnung dieser Kreditorganisation gewährte sie infolge ihrer zweckmäßigen, wohl- durhdahten Gliederung im Berichtsjahr dem einzelnen Mitgtied größere Leistungen als je zuvor. Eine genaue Betrachtung wird bei diesen Statistiken immer die große Anzahl der noch jungen Kassen be- rüd sichtigen müssen, die natürlih in den ersten Monaten die normalen Leistungen noch nicht erreichen, die fi aber, wie eine Vergleichung der ver- schiedenen Jahrgänge und Verbandsbezirke zeigt, in sehr kurzer Zeit ebenfalls zu Leistungsfähigen Mittelpunkten des ländlichen Geld- und Kredit- wesens entwickeln. Die Kafsenumsäte sind gegenüber 1895 fast überall estiegen, der Umsaß des Betriebskapitals wäcst stetia von Jahr zu

ahr, und die Rückzahlungen auf gewährte Kredite find in Anbetracht der landwirthschaftlichen Gesammtlage und des geringen Durchschnitts- alters der Kassen bereits beträchtlih. Die \statistishe Erforschung des Sparkassengeshäfts hat sehr hohe Summen gun Die gemeinsamen WBaurenberdgs durch die Kassen sind gleihfalls im Steigen begriffen. Die Bezugsgenofsenschaften, zum ersten Mal als Bezugs- und Absabgenossenshaften behandelt, zeigen nur in einigen Verbandsbezirken eine aufsteigende Bewegung. Hervorgehoben zu werden verdient die zum ersten Mal in der Statistik des Jahrbuhs vorgenommene Trennung des Waarenbezugs nach Düngemitteln, Futtermitteln und Sämereien. Das Absaßzgeshäft feht noch im An- fang der Entwickelung. Das caralkteristishe Merkmal der dies» maligen Molkereistatistik ist, daß die Molkereigenossenshaften immer mehr in die Gegenden mit vorherrshendem Kleinbesiß vor- dringen und der kleine Grundbesitzer sih in erhöhtem Maße an der genofsenschaftlihen Milchverwerthung betheiligt. Die Intensität der Betriebe zeigt cine zunehmende Entwickelung. Die Statiftik hat auh zum erften Mal die Zahl der bei Molkereien vorhandenen Neben- betriebe festgestellt, ferner die Betheiligung der Molkereien am Bezugs» geschäft, die ansehnlihe Summen ergab. Die Statistik der berihten- den sonstigen Genossenschaften, welche diesmal in vier Haupt- kategorien eingetheilt find, g noch keine allgemeinen Schlüsse zu. Am Schluß des Jahrbuhs folgt die sorgfältig zusammengestellte Liste aller dem AUgemeinen Verbande zugehörigen 25 Verbände und 4700 Genoffenschaften nah dem Stand vom 1. März 1898. Wer die Schwierigkeiten einer Konzentration der wirthschaftlichen Kräfte auf dem Lande zu würdigen weiß, der wird die Anstrengungen und Errungenschaften der deutshen Landwirthschaft auf dem Gebiete der genofsenschaftlih organisierten Selbsthilfe, von denen wieder das vorliegende Jahrbuch Zeugniß ablegt, anerkennen und zugestehen dürfen, daß die Landwirthe ihre auf diesem Gebiet liegenden Pflichten im all- gemeinen jeßt in ihren genofsenschaftlichhen Organisationen treu und-

willig erfüllen.

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