1898 / 129 p. 15 (Deutscher Reichsanzeiger, Fri, 03 Jun 1898 18:00:01 GMT) scan diff

Von hervorragender Bedeutung für die Entwickelung und Größe der vreußi en Monarchie ijt stets die Fürsorge ge- wesen, welhe Preußen und seine Könige dem Schul- und Unterrichtswesen haben zu theil werden lassen. Auch in der Berichtsperiode hat einen Hauptantheil an der starken Mehr-

Angelegenheiten Bi stellten si

/

| E

bewilligung von Staatsmitteln das Kultus-Ministerium Verwaltung der geistlichen, Unterrihts- und Medizinal- ehabt (Sp. 21þ u. c.). nah der Generaltabelle die Ausgaben zu Anfang der Berichtsperiode (1890/91) auf: 102 409

Spezialtabelle.

die

M,

ür 1898/99 haben sie sih auf 146 152 000 M erhoben, das

Die na

ehr ‘in af Zeit beträgt also 43 743 000 M

giebt nähere

N dem Bericht entnommene Spezialtabelle uskunft darüber, wie sih die Ausgabevermehrung

auf die einzelnen Zweige des Kultusressorts vertheilt hat:

Es sind etatsmäßig bereitgestellt:

1890/91

M,

1891/92

A

1892/93

C “U

1893/94

M

1894/95

A

1895/96

C M,

1896/97

M,

1897/98

A

Danach beträgt seit dem * 1. April 1891 die Steigerung der dauernden Ausgaben und die Höhe der einmaligen Ausgaben

| im Durch-

im Ganzen

C 4.

|

schnitt für jedes der 7 Jahre

Mi

dauernd einmalig Darunter : für die geistlihe Verwaltung (Kap. 111 bis 116 a des Ordinariums) : E Ls einmalia für die Universitäten : dauernd N E E R e ee für die höheren Lehranstalten (eins{l. Provinzial-Schulkollegien) : C D eo e i A für das Elementar-Unterrichtwesen : dauernd R P E für Kunst und Wissenschaft : E 0 E für das technische Unterrichtswesen : dauernd , C e e e für Kultus und Unterricht gemeinsam: dauernd e 2 einmalig U für das Medizinalwesen : dauernd ¡ einmalig

95 476 072 6.149 852

5 339 684 452 500

7 727 803 9 986 502 6 289 513 578 700 58 899 310 1 092 050 3 795 297 908 600

l 506 551 59 700

9 099 695

96 984 604 5 751 288

5 442 825 490 000 7954 775 3 185 012 6 444.193 590 934 59 438 205 1 094 100 3 892 671 646 092

1 549 656 33 650

9 159 572

101 445 384 3 374 232

5 527 997 645 440

8 050 618 1 245 135

8 106 920 298 400

61 140 022 689 500 3981 395 429 257

1 620 898 36 500

9 812 537

103 883 125 (2 5 283 081

5 904 983 1 065 600

8 104 106 741 205

8 445 776 523 706

62 127 979 (2 2 646 697 4 031 978 206 873

1 647 562 46 000

10 718 171

105 843 809 (2 6 373 575

5/092 213 1 566 570

71 36 ) )

9 0

8 775 057 7 9

9 135

63 398 479 (2 2 548 450 4 061 591 166 650

1 675 024 325 000

10 819 450 400 000

107 701 153 5 121 110

5 605 852 1 550 000

8 253 663 1 218 420

8 839 381 575 090

64 729 067 552 800

4 102 470 200 050 1 714 696 534 750

11 092 498 400 000

109 482 907 6 254 910

5 615 792 1711980

8 389 271 1 356 570

9 006 690 418 025 65 828 120 1 657 075 4164615 533 760

1 792 298 339 500

11 293 080

(1121 737 417

73

719 606 5 636 849 1 600 000 8 536 084

2 225 676

9 247:826 635 050

(177 550 929 1539 990

4 242 408 1 100 890

I 874 875 467 000

11 291 959

26 261 345 39 877 802 |

304 165 8 319 590

808 281 | 10 804 788 |

l 782 400 |

2192 264 |

3 791 621 5 696 829

43 452 1 183 513

115 469 1 543 541

422 616 905 191

2 675 517 1 532 659 63 883 469 082 52 618 254 629 313 181 114 286

Bemerkungen:

1 582 778 71 800

1 760 085 21 500

1.828 410 20 000

l 838 930 20 000

[ 933 397

30 000

as 800 000

303 122 | 562 500 f

1/923 132

90 000

1 955 162 930 090

1 885 900 151 000

43 303 80 357

1) Der Etatssumme sind rund 4200 000 4. hinzugerehnet wegen der zu erwartenden Steigerung des veranschlagten Staatsaufwandes infolge der Abänderung der Regierungsvorlage des Gesetzentwurfs,

betreffend das Diensteinkommen der Lehrer und Lehrerinnen an den öffentlihen Volksschulen.

und höhere Beamte vorgesehenen Mitteln weitere 3 183 700 4 hinzu.

Außerdem treten von den im Etat des Finanz-Ministeriums für 1897/98 zu Diensteinkommensverbesserungen für mittlere

2) Für die Jahre 1893/94 und 1894/95 find den Etatssummen die auf Grund des Gesetzes vom 14. Juli 1893 (Geseß-Samml. S. 134) zu Beihilfen an Sculverbände für Volkss{hulbauten bereitgestellten

4 000 000 s hinzugerechnet.

Zu der Thatsache der starken Steigerung des Staats-

aufwandes für das Elementarunterrichtswesen macht der

inanzbericht die folgenden, das Jnteresse weiterer Kreise in Anspruch nehmenden Ausführungen:

„Weitaus die größte Steigerung des Staatsaufwandes hat zur Förderung des Elementarunterrihtswesens stattgefunden.

Nach Art. 25 der Verfassung find zwar die Mittel zur Errichtung, Unterhaltung und Erweiterung der offentlichen Volksschulen von den Gemeinden und nur im Falle des nachgewiesenen Unvermögens vom Staat aufzubringen, Demgemäß war früher der Aufwand des Staats für das Elementarunterrichtswesen gering. Derselbe erreichte im Jahre 1871 nur den Betrag von jährlih rund 4500000 4 Jnfolge der eien An- forderungen namentlih für die Besoldung der Volks- \hullehrer wurde es demnächst jedoch in fortdauernd \teigendem Maße erforderlich, vielen Schulverbänden die Erfüllung - der ihnen obliegenden Verpslihtungen durch Staatsbeihilfen zu ermöglihen und hauptsählih zur Befriedigung diejes Bedürfnisses die gedahte Etats- fumme bis zum Jahre 1887/88 auf 26 106 937 6 zu verstärken.

Ungeachtet dieser gesteigerten Beitragsleistung des Staats war damals der Druck der Volksschullasten, namentlih in einer sehr großen Zahl der ohnehin dur die ungünstige Lage der Landwirthschaft vielfah s{chwer betroffenen ländlichen Gemeinden und der kleinen Städte, ein so weit verbreiteter geworden, daß die zu ihrer Unter- stüßung verfügbar gemachten Staatsmittel weitaus nicht genügten, und es überhaupt niht mehr möglich erschien, allein durch Gewährung von Beihilfen im nen Falle ausreichende Abhilfe zu shaffen. Durch die Geseße vom 14. Juni 1888 und vom 31. März 1889 über- nahm daher der Staat die Verpflichtung, außerdem noch festbestimmte Beiträge zu dem Diensteinkommen aller Lehrer und Lehrerinnen an den öffentlichen Volksschulen den Schulverbänden zu gewähren. Diese Beiträge wurden so bemessen, daß durch dieselben auf dem platten Lande und in den kleinen Städten ein verhältnißmäßig höherer Theil der Schullasten gedeckt wurde, als in den größeren Städten. Zugleih wurde die Erhebung von Schulgeld an den öffentlichen Volksschulen im wesentlichen beseitigt.

Aus ähnlichen Gründen wurde es schon früher, seit dem Jahre 1890/91 aber in bedeutend ausgedehntem Umfange für angezeigt erachtet, Alterszulagen an Lehrer und Lehrerinnen an den öffentlihen Volksschulen in Orten bis zu 10 000 Einwohnern direkt aus der Staats- kasse zahlen zu lassen.

Danach stieg der Staatsaufwand für das Elementar- unterrichtswesen bis zum Jahre 1890/91 auf 58822310 #, bis zum Jahre 1896/97 auf 65 828 120 4/6 Jn leßterem Jahre hat G4 der Aufwand des Staats allein auf Grund der Gesehe von 1888/89 auf rund 29 200 000 M, derjenige für die Alterszulagen der Lehrer und» Lehre- rinnen auf rund 9 300 000 f bei einer jährlichen Steige- rung um circa 690000 M belaufen.

Diese Negelung der Betheiligung des Staats an den Volks illaften unterlag in mehrfacher Beziehung er-

heblihen Bedenken. War es auch ausgeschlossen, daß bei der Gewährung von Staatsbeiträgen zu den Kosten der Volksschule nach einer formalen Regel dieselben überall in jedem einzelnen Falle der Leistungsfähigkeit der einzelnen Sculuerbänbe genau entsprachhen, so mußte die Regel doch so gefaßt werden, daß dieses Ziel thunlichst erreicht wurde, Dies geschah durch die Gesehe von 1888/89 in-

sofern nicht in ausreihendem Maße, als nah denselben

auch den großen, fast allgemein durchaus leistungsfähigen Städten bedeutende und mit der Vermehrung ihrer Ein- wohnerzahl stetig steigende Beiträge gezahlt wurden, während gegen die Gewährung der staatlihen Alterszu- lagen namentlich insofern berehtigte Beschwerden geltend gemacht wurden, als ein s{hroffer Uebergang zwischen threr Gewährung und Versagung bei ciner Zahl von 10 000 Ortseinwohnern stattfand.

Abhilfe für diese Mängel ist durh das Geseß vom 3. März 1897 in Verbindung mit einer sehr bedeutenden Verbesserung des Diensteinkommens der Lehrer und Lehrerinnen an den öffentlihen Volks- \chulen geschaffen worden.

Nach diesem Gesehe wird in Zukunft kein Volksschul- lehrer nach vierjähriger Dienstzeit von der in der Regel im 24. Lebensjahr erlangten definitiven Anstellung ab ein geringeres Diensteinkommen als 900 M jährlich neben freier Wohnung oder Miethsentschädigung beziehen und es wird dieses Einkommen in weiteren 27 Jahren mindestens auf 1800 M. steigen. Das Diensteinkommen der Lehrerinnen ferner wird mindestens 700 /6 mit einer Steigerung in dem vorbezeichneten Zeitraum auf 1420 M4. betragen.

Zugleich sind die Staatsbeiträge zu dem Dienstein- kfommen der Lehrer und Lehrerinnen einschließlich der Alterszulagen dergestalt anderweit vertheilt, daß dieselben für alle Stellen nur in Orten mit nicht mehr als 25 Stellen oder ungefähr 10 000 Einwohnern, in den größeren Orten nur für 2% Stellen gewährt werden, sodaß das Verhältniß der Beitragsleistung des Staats zu den gesammten Kosten der Volksschule allmählih mit der wachsenden Größe der Orte und der damit in der Regel steigenden Leistungsfähigkeit derselben sith ver- mindert. Ueberdies is die Form der Beitragsleistung des Staats für die Alterszulagen so geordnet, daß diese Zulager, niht mehr direkt aus der Staatskasse, sondern aus Alterszulagekassen von Bezirksverbänden der Zemeinden oder von den Gemeindekassen gezahlt werden.

Dabei ist die Höhe der Staatszuschüsse für die Volks- \hule auf dem platten Lande und in den kleinen Städten in dem Maße gesteigert, daß die hier vielfach nothwendige und beabsichtigte Verbesserung des Diensteinkommens der Lehrer und Lehrerinnen fast ohne jede Mehrleistung der Schulverbände zur Ausführung gelangt.

Die Durchführung dieser tief eingreifenden neuen Organisation belastet alléèrdings die Staatsfasse mit dem schr bedeutenden Mehraufwande von circa 9500 000 M Auch wird die regelmäßige Steigerung des Staats- aufwandez für die Volks\{hule in unvermindertem Maße fortdauern.1) Er wird indeß in höherem Maße, als dies bisher der Fall wax, den leistungsschwacchen Ge- meinden zu gute kommen. Sodann ist das erreichte Ziel einer angemessenen geseßlihen Ordnung der Lehrer- besoldung ein so bedeutendes, daß die damit verbundene Mehrbelastung des Staats als gerechtfertigt erachtet werden darf.

__ Auch im übrigen hat das Elementarunterrihtswesen in der Berichtsperiode eine sehr bedeutende Förderung durch Staatsleistungen erfahren.

„Insbesondere sind die laufenden Beihilfen für unver- mögende Schulverbände um rund 1 000 000 M4 erhöht, für Volksschulbauten extraordinär 6000 000 4 verfügbar

1) Für 1898/99 werden sih die Mehrausgakcn b im Elementar- unterrihtôswesen um 6,9 Millionen Mark steigern,

gemacht1), ferner dauernd für das Lehrerbesoldungswesen

rund 1.200 000 6 neu bereit gestellt, sodaß u. a. die

Stellen für Direktoren und Lehrer an den Schul-

lehrer-Seminaren von 472 auf 549 haben vermehrt und

die Besoldungen der Lehrer an diesen Seminaren unî

den Präparandenanstalten haben verbessert werden können

Auf dem Gebiete des heren Unter richtswesens und

der Universitäten finden wir in der (vorstehenden) Spezial- tabelle folgende Ausgabesteigerungen :

Der dauernde Staatsaufrwoand für das höhere Unter-

richtswesen (einshließlich der Provinzial-Schulkollegien) ist 2

in der Berichtspcriode von 6289513 M4. auf 9247 826 M, gestiegen, während außerdem hierfür durch das Extraordinarium 3 536 340 M verfügbar gemacht sind. Für 1898/99 erhöht sich der Staatsaufwand für die höheren Lehranstalten beim Ordinarium um 1171 145 S (davon 1 000 000 M zur Ge- währung von Zuschüssen -an nicht leistungsfähige Patronate der nicht staatlichen höheren Unterrichtsanstalten behufs thun- lihster Durchführung einer Gleichstelung der Lehrer und Be-

amten an den staatlichen und nicht staatlichen höheren Unter- i rihtsanstalten in der Besoldung und den Ansprüchen auf |

Versorgung ihrer Hinterbliebenen). Auch das Extraordinarium weist eine Steigerung von 301 054 f. gegen das Vorjahr auf. Der dauernde Staatsaufwand für die Universitäten hatte {hon im Beginn der Berichtsperiode die bedeutende Höhe von 7 727 803 M. erreicht; derselbe ist auf 8 5365 084 A erhöht. Auch sind den Universitäten während dieser Periode durch das Extraordinarium beträchtlihe Mittel in Höhe von 10 804 788 f. gewährt. Für 1898/99 steigert sich Ordinarium und Extra- ordinarium zusammen um etwa 1/4 Million Mark.

Für Kunst und Wissenschaft haben sich die Ausgaben besonders in den leßten Jahren gesteigert. Das Extraordinarium stieg von 1896/97 bis 1897/98 von 533 000 auf 1,1 Million Mark und hat für 1898/99 eine Erhöhung auf 3,7 Millione* Mark erfahren. Auch beim Ordinarium ist für 1898/99 eù. namhafte Erhöhung gegen das Vorjahr eingetreten.

Die geringste Steigerung der Ausgaben weisen nah der Tabelle die getistlihe Verwaltung und das Medizinal- wesen auf. Jndessen wird bei ersterer die im Anschluß an die allgemeine Beamtenbesoldungs - Verbesserung nothwendig werdende Erhöhung der Gehälter der Geistlichen, die gegen 5 Millionen Mark erfordern wird, in den nächsten Jahren eine ganz erheblihe Ausgabevermehrung i Folge haben. Auch bei dem Medizinalwesen wird, sobald die Medizinal- ta zu stande kommt, eine weitere Ausgabesteigerung er

für das Königshaus sind 1892/93 10 Millionen bewilligt

gelangt ist.

Bei der Justizverwaltung (Spalte 18) der General- i

tabelle waren die Ausgaben seit 1880/81 bis 1890/91 von 95 670 000 6 auf 92 912 000 .% gesunken, haben sih da- gegen von da an bis auf 101953 000 s für 1897/96 und ür 1898/99 auf 109 406 000 A vermehrt. Zugleich ist seit Jeginn der Berichtsperiode eine erheblihe Einnahmever- niebruit zu verzeihnen (von 55930000 / im Fahre 1890/1891 auf 68019 000 / für 1898/99), sodaß sich der P in dem gedachten Zeitraum (Sp. 18d) at teigerung der Ausgaben von 92 auf 109 Millionen Mar nur von 36,9 auf 41,3 Millionen Mark erhöht hat.

1) Zur Unterstüßung ron Schulverbänden, wegen Unvermögen®

bei Elementarshulbauten, für welhe 1897/98 1 Million extraord när

in den Etat gestellt waren, sind für 1898/99 3 000 000 n Anschlag

gebracht worden. :

olgen. Für den Neubau des Doms 1n Berlin urd einer Gruft |

worden, deren Schlußraie im Etat (898/99 zur Einstellung :

e 18d erscheinenden Differenz zwischen

ati und Einnahmen ergiebt sih übrigens nicht der volle |- U

P ußbetrag, welchen die gesammte EOE E Os erfordert. il man A ermitteln, so kommen von den Einnahmen rund 10,5 Millionen Mark Stempelbeträge als Einnahmen der Verwaltung der indirekten Steuern in Abzug. Den Aus- Gen treten dagegen hinzu die Dulchusse für die dem Ministerium des Jnnern unterstellten Strafanstalten, die Pensionen und Neliktenbezüge und seit dem e 1894/95 auch die aver-

onierten Postportoko ten 2c., sodaß die Zuschüsse s die ge- fjammte Rechtspflege für das leßte zur Zeit der Bericht- erstattung olen gemesene Rechnungsjahr 1895/96 bei- nahe 61,1 Millionen Mark betragen haben.

Ueber die während der Berichtsperiode stattgehabte Be- amtenvermehrung in der Justizverwaltung enthält der Finanzberiht folgende Ausführungen von Jnteresse:

„Nach dem Etat von 1880/81 waren, abgesehen von den Ober-Landesgerichts-Präsidenten, Ober-Staatsanwalten, Landgerichts - Präsidenten und Ersten Staatsanwalten, an Beamten des höheren Justizdienstes vorhanden:

Senats Pra e s 36

Ober-LandesgerihtsRäte . .. .... 234

Staatsanwalte bei den Ober - Landesgerichten 9

Landgerichts-Direktoren R R

Land- und Amtsrichter 3385

Sonstige Staatsanmwalte . 117

= 83968

Vom Jahre 1880/81 bis cinshließlich des Jahres 1889/90 sind an neuen Stellen nur 148 eingerichtet worden.

Hiermit war dem Bedürfniß bei weitem nit genügt.

Es sind daher in der Berichtsperiode an neuen Stellen geschaffen worden:

1890/1891/1892|1893/1894|1895|1896|1897 Für bis | bis | bis | bis | bis | bis | bis | bis 1891/1899/1893/1894/1895/1896|1897|1898

l ESecnats-Piäsidenten E S

Dker-Landesgerichts- j E 6 s D O Ætaatäanwalte bei den Ober-Landes- | G S | | 2 Landgerichts - Direk- / | lc E 1-2 1 T | Kant- und Amts- |

1 6

| | | | |

E

E L400 080,100 9 | 39 | 63 | 43 Touftige Staats- |

awd E80 T1 7116111

¿usammen 19 | 48 | 47 | 93 | 73 | 55 | 92 | 59

insgesammt 486 Stellen!)

Bei „Beurtheilung der Bedürfnißfrage ist besonders Wewicht darauf gelegt worden, den Abtheilungen für Strafsachen das erforderliche etatsmäßige Richterpersonal

uweisen, da die ordnungsmäßige und schleunige Er- icdigung gerade der Strafsachen im Jnteresse der Rechts- pflege und des Ansehens der Gerichte dringend geboten erscheint. Es ist dagegen darauf Bedacht genommen, an den nicht hinreichend beschäftigten Gerichten Richterstellen einzuziehen und auf solhe Gerichte zu übertragen, denen es an der erforderlichen Zahl von Richtern fehlte. Seit dem 1.. April 1890 ist dies in 46 Been geschehen und es soll mit solhen Maßnahmen auch in der Folge vor- gegangen werden. Bei einer Anzahl von unzureichend beschäftigten Gerichten ist eine Verkleinerung nicht möglich. Hbgeschen von den überhaupt nur mit einem Richter beseßten Amtsgerichten sind dies die Ober-Landesgerichte mit 10 und die Landgerichte mit 8 riGterian Beamten. Hier könnte nur durch Aufhebung der Gerichte oder wesentlihe Bezirksveränderungen Abhilfe geschaffen werden. Solche Maßnahmen begegnen indeß fast überall einem lebhaften Widerstande der betheiligten Kreise und sind daher, zumal sie ein Gesetz erfordern, an sich schwer durchzuführen. :

Mit der Vermehrung der richterlichen Kräfte hat auch cine entsprehende Verstärkung des Bureau-, Kanzlei- und Unterbeamtenpersonals bei den Gerichten statt- gefunden.

Insbesondere sind infolge der durch den Etat 1893/94 zur Verbesserung der Lage der Diätarien getroffenen einmaligen Maßregel bei der Justizverwaltung 898 neue eiatsmähßige Stellen für Bureau- und Kanzleibeamte, darunter 196 für Gerichts\hreiber und 587 für Gerichts- schreibergehilfen und Assistenten bei den Land- und Amtsgerichten, geschaffen worden

Für die noch vielfah in mangelhaftem Zustande be- findlichen Justizgebäude sind während der Berichtsperiode die aus Spalte 18e ersihtlihen reihliheren Mittel bereit- geitellt worden. : j

Außerdem hat eine Neuregelung des Gerichtsvollzieher- vollgiche stattgefunden, wobei den etatsmäßigen Gerichts-

vollzichern ftaatlicherseits ein Mindesteinklommen von 1800 #

jährlich neben dem Wohnungsgeldzuschuß gewährleistet ist.

Aus dem Gebiete der Bauverwaltung mag nur das über Wasserbauten und im Gebiete der Handels- und Ge- werbeverwaltung das über Gewerbeschulwesen in dem Berichte Gesagte hier seinen Plaß finden, da beide Gegenstände von allgemeinerem Juteresse sind und zugleich die Ausgabe-

igerung beleuhten, welche in der Berichtsperiode bei der figemeinen Bauverwaltung (Spalte 16þ) von 33 721 000 auf 42 532 000 6 (1898/99: 49 451 000 M) und bei der Handels- und Gewerbeverwaltung (Spalte 17b) von 4932000 H auf

7992000 M (1898/99: 9 650 000 ) stattgefunden hat. Ueber Wasterd auten heißt cs in dem Finanzberichi: „Für die seit Anfang der 1880er Jahre in Angriff eue planmäßige Regulierung der größeren \chif- wren Ströme und diüse sind tros der ungünstigen P in den ersten Fahren der Berichtsperiode zum ortheil der Schiffahrt und der Oa Lng Arb

glet beträchtliche Aufwendungen gemacht worden.

is zum Schlusse des Rechnungsjahres 1892/93 waren für diesen Zweck von dem gedachten Zeitpunkte

5) Für 1898/99 i} im Etat eine weitere Stellenvermehrung vor- gu (1 Senats. Präsident, 5 Räthe bei den Ober-Landesgerichten,

f Ri 1 Landgerichts-Direktor und 29 Land- und Amtté-

ab insgesammt rund 68/2 Millionen Mark, darunter 7/3 Millionen Mark seit 1890/91, verwendet und hier- mit, abgesehen von dem Rhein, n den noch etwa 7 Millionen Mark bereit zu stellen blieben, die seinerzeit veranschlagten Mittel in der Hauptsache ershöpft. Da aber nach Auffassung der Bauverwaltung die Ziele für die Vertiefung und gleihmäßige Gestaltung des Fahr- wassers bei den meisten Strömen nicht auf allen Strecken voll erreiht waren, wurde behufs deren Ns ein weiterer Betrag von 21 247 000 H zur NI in den folgenden Jahren in Aussicht genommen un hiervon die Summe von 11 960 000 H allein für die Weichsel bestimmt, auf deren oberer Strecke die Regu- lierungswerke noch große Lücken aufwiesen. Jnzwischen sind von diesem Betrage durch die Etats bis einschließlich 1897/98 73/4 Millionen Mark und für die Regulierung des Rheins noch rund 6 Millionen Mark flüssig gemacht worden. Außerdem wurden der Bauverwaltung inner- halb der Berichtsperiode ans den ordentlichen Staats- einnahmen die Mittel für zahlreihe andere Bauten zur Förderung der Binnen- wie der Seeschiffahrt und zum Schuße der Seeufer überwiesen. Erwähnt seien hier nur die Vertiefung der Fahrrinne des kanalisierten Mains, die Schiffbarmachung der Fulda von Münden bis Cassel, die durchgreifende Verbesserung der unteren Netze, die Verbreiterung des Oder-Spree-Kanals, die Vermehrung der Sicherheitshäfen namentlih am Rhein und an der Elbe, die Vertiefung der Fahrrinnen von Königsberg nah Pillau auf 61/, Meter und von Stettin e Swinemünde auf 7 Meter, die Erbauung von Häfen für die Hochseefischerei bei Norddeich-Norderney, zu Geestemünde, Sahßnig, Hela und Memel, sowie die Anlagen zum Schutze der Östfriesishen Jnseln, der Jnsel Sylt und der Halligen an der Schleswigschen Westküste, Bauten, die zum theil noch in der Ausführung be- griffen sind und in der Folge noch weitere Aufwendung erfordern,

Im Ganzen sind in den Jahren 1890/91 bis 1896/97 für Wasserbauzwecke aus den ordentlichen Unterhaltungs8- fonds 93421734 M, aus dem Extraordinarium des Etats 90 434296 M, zusammen 183 856 030 4 oder durchschnittlich- für das Jahr rund 26 Millionen Mark verwendet worden, wobei die Kosten für Brückenbauten und für größere Dienstgebäude der Wasserbaubeamten nicht eingerechnet sind.

Außerdem sind in diesem Zeitraum auf Grund be- sonderer Kreditgesezhe aus Anleihemitteln verausgabt worden :

1) für die Hafenbauten der Stadt Altona

aus Anlaß des Anschlusses derselben

an das deutsche Zollgebiet .._, 9) für den Oder-Spree- und den Dort-

mund Cms 3) als Vorausleistung Preußens für den

Kaiser Wilhelm-Kanal S 4) pu die Verbesserung der Oder und

ér Got e N N 5) für die Regulierung der Stromver-

ältnisse der Weichsel und Nogat . 6) als Beitrag Preußens zu den Kosten

für die Herstellung des Elbe-Trave-

Kanals Ae ;

1 080 200 A 52 683 081 , 41 993 642 22 916 956

19 150 563

¿ 458 380

zusammen 138 282 822 M Cu U im Jahre rund 19,75 Millionen Mark.

Insgesammt sind also während der Berichtsperiode für Wasserbauten 322 138 852 4 oder durhschnittlih im Jahre rund 46 Millionen Mark verwendet worden.

Jn den der Berichtsperiode voraufgegangenen sieben Jahren haben die gesammten Ausgaben für Masferbauten 177 173 956 M oder durchshnittlich für das Jahr rund 95,3 Millionen Mark betragen; es ergiebt sich also für die Jahre 1890/91 bis 1896/97 ein Mehr von pag Ene rund 145 Millionen Mark oder durh|schnittlich fürs Fahr von rund 207 Mil- lionen Mark = 81,8 Prozen t.“2)

Hinsichtlich des Gewerbeshulwesens führt der Finanz- bericht aus:

„Die größte Bedeutung nimmt das gewerbliche Un- terrihtswesen für sich in Ynspruch. Die Einnahmen und Ausgaben für: dieses haben sh in der Berichts- periode wie folgt gestaltet :

Ausgaben dauernde | einmalige | zusammen M. A M

50212] 1777991| -99207| 1870198 72660] 1963381 | 147120| 2110501 81 605 | 2167 392 81439 | 2248831 106 781} 2192 873 78 288 | 2271 161 163 350] 2361638 | 223 296 | 2584 934 3900391 2734833 | 187513 | 2922346 470 6941 3 295 602 | 146800} 3442 402 1897/98 . 619 784 | 3 666 062 | 249500| 3915 562

1890/98 . 11955 125 [20 152 772 | 1213 163 [21 365 935 Im Anschluß an diese Zahlen wird im Berichte s, daß die Zahl der vom Staat unterhaltenen Baugewerkschulen, deren 1890/91 nur eine ps auf 13, die der Maschinenbau-, Hütten- 2c. Schulen ebenfalls von einer im Jahre 1890/91 auf 7 am Ende der Berichtsperiode gewachsen ist.

Zur Unterhaltung der Zeichenakademie in Hanau, der Provinzial-Kunst- und Handwerksshule in Königsberg und aklveicer gewerblicher Zeichen-, Webe- und anderer Fachschulen find die Staatszuschüsse erhöht und mehrfach neu bewilligt, für die Weberbevölkerung in Schlesien und Hannover sind Lehrwerkstätten und Wanderunterricht eingerichtet worden.

Die Zuschüsse fúr die gewerblichen Fortbildungsschulen betrugen 1890/91 440000 A, sie betragen jeßt 700 000 M fürs Jahr, daneben sind noch seit 1890/91 für die Errichtung und Unterhaltung von Fortbildungsshulen in den Provinzen Westpreußen und Posen abgesondert im Ganzen 3 025 000 zur Verfügung gestellt worden. Der Bericht s{hließt mit den

Ein-

Etatsjabr nahmen

1890/04 189179 0e 1892,93 ,... 1893/94, 1894/95

e E 1890/0

1) Für den Dortmund-Ems-Konal is nach dem Berichte infolge Erw-ite1ung der Abmessungen und Ueberschreitung des Kostenanshlags ein Nactragskredit von 14 750 000 Æ angefordert worden.

2) Für 1897/98 und 1898/39 sind zusammen 53,6 Millionen Mark zu Wasserkauzwecken im E‘at zur Verfügung gestellt worden.

Worten: Bei der großen Bedeutyr 3 For PLIRHENE wird es Aufgabe der Staatsv eiben, auch in Zukunft eine F CRNREE Ent lun

desselben nah Kräften zu fördern und, soweit nöthig, zu Ee weck auch erhöhte Mittel zur Disposition u stellen.“1

f Nod verdienen bei der Handels- und Gewerbever- waltung die stark vermehrten Ausgaben Erwähnung, welche ür Cinrihtung eines strengeren, die Lage der Arbeiter örde: nden Gewerbeaufsichtsdienstes gemacht worden sind. (Für die Aufsichtsbeamten wird jegt rund 1 Million Mark

aufgewendet.)

Zu dem Kapitel: Landwirt hs aftlihe und Gestüt= Verwaltung (Sp. 2 der Generaltabelle) bemerkt der Finanze bericht im allgemeinen:

„Die Finanzverwaltung hat si“ die Unterstüßung aller Maßnahmen zur Bekämpfung der schwierigen Lage der Landwirthschaft in den leßten Jahren besonders angelegen sein lassen müssen. Diese Maßnahmen, welche theils unmittelbar die Förderung der Landwirthshant und ihrer Jnteressen zum Gegenstande hatten, theils mittelbar fördernd auf fie einwirkten, liegen, soweit die Finanzverwaltung an ihrer Gestaltung und Durhführung mitgewirkt hat, zu einem bedeutsamen Theil auf deu Gebiete der Steuer- und Zollgesezgebung des Reichs und der Steuergesezgebung des preußischen Staats Jn Betracht kommen un die Branntwein- und Zuckersteuergeseßze, die Aufhebung des JIdentitätsnach- weises sowie die Reform der Aeriañals und Realsteuer- geseßgebung der Jahre 1891 und 1893 .… ..“

Sodann wird in dem Bericht auf die verschiedenen Ge- biete der preußischen Gesegebung hingewiesen, bei welchen der Staatskredit gan worden ist, um die landwirthschaftlichen Besigverhältnisse in der Monarchie auf bessere Grundlagen zu stellen. . Für die Rentengütergeseßgebung (Ges. vom 27. Juni 1890) wurde dadur, daß das Geseß vom 7. Zuli 1891 die Abfindung der Gutsverkäufer durch Uebernahme der Renten auf die Rentenbanken ermöglihte, die Voraussezung einer weiteren erfolgreichen oan a geschaffen. Von 1891—97 stieg die Zahl der von den Rentenbanken übernommenen Renten von rund 67 000 auf rund 425 000 und der Betrag der Gesammtabfindungen in Rentenbriefen und Kapitalspißen von 15 auf 102 Millionen Mark. Auch für die Durh- führung des Anerbengeseßzes vom 8. Juni 1896 wurde der Staatskredit eingeseßt und die Vermittelung der Rentenbanken zugelassen. Für die verwandten Zwecke der Ansiedelungs- Kommission in den Provinzen Posen und Westpreußen findet für 1898/99 die Gewährung eines neuen Kredits von 100 Millionen Mark statt. Außerhalb des Rahmens der Renten- güter: und Ansiedelungsgeseße wurden seit 1892/93 au zur Errichtung von ländlihen Stellen mittleren und kleineren Umfangs auf staatlichen Grundstücken beträchtliche Mittel zur Verfügung gestellt.

Zur Beförderung der Errichtung von landwirthschaftlichen Getreidelagerhäusern erging das Gesch vom 3. Juni 1896, durh welches ein Anleihekredit von 3 Millionen Mark bereit gestellt wurde.

Die staatlichen Maßnahmen zur Erleichterung der shwierigen Lage der Landwirthschaft kommen sodann auch in der Ent- wickelungzum Ausdruck, welchen der Ausgabe-Etat der laüd- wirthshaftlichen Verwaltung während der Berichtsperiode genommen hat. Die Finanzverwaltung hat has dem Bericht troß der ihre Bewegungsfreiheit beengenden Ie es als ihre Aufgabe angesehen, in gesteigertem Maße Mittel pr produktive Zwecke bereitzustellen, um die Bemühungen der landwirthschaftlihen Verwaltung, welche zur Erleichterung der \chwierigen Lage der Landwirthschaft auf die allgemeine tehnishe und wirthschaftlihe Hebung der landwirthschaftlichen Betriebe, auf die Steigerung ihrer Produktion und Rentabilität gerichtet sind, thatkräftig zu unterstüßen. Für den landwirth- [haften Etat haben die Gesammtausgaben nah dem Finanz- veriht in der 10jährigen Periode von 1880/81 bis 1890/91 eine Steigerung von 100% auf 138% (von 9,1 auf 12,5 Millionen Mark), in den folgenden 7 Jahren aber eine weitere Zunahme auf 186%, (1897/98 fast 17 Millionen Mark) erfahren, und der dur Einnahmen nicht gedeckte Zuschußbedarf ist in der ersteren Periode von 100% auf 155% (7,1 auf 11,1 Millionen Mark) und in der leßten Periode bis auf 2109 (15,0 Millionen Mark) gestiegen. Für 1898/99 ist der Mehrbedarf gegen das Vorjahr auf rund 2 Millionen Mark veranschlagt.

Betheiligt bei der Steigerung der landwirthschaftlichen Etats-Ausgaben während der Berichtsperiode is, abgesehen von der durch die Renten- und Ansiedelungsgeseßgebung bewirkten starken Vermehrung der Verwaltungsausgaben bei Rentenbanken und General-Kommissionen, in erster Linie die staatlihe Förderung des Meliorationswesens. Von 1890/91 bis 1897/98 is die Zahl der Meliorations- bauämter von 14 auf 28, die Zahl der Stellen für das technische Personal der Melioration B E von 28 auf 108 gestiegen. Die zu Landesmeliorationen bestimmten ordentlihen Fonds, der Wald- und Wiesenkulturfonds, der vornehmlih zur Aufforstung der Ostseedünen bestimmte Dünen- fonds, der Flußregulierungsfonds sind erheblih verstärkt worden. An außerordentlichen Mitteln für Meliorations- zwecke wurden daneben in der Berichtsperiode 5,6 Millionen Mark bereitgestellt. :

Eine erhebliche Verstärkung haben ferner die ordentlichen Ausgaben für das lanbiteibiaraike Unterrichtswesen, die allgemeinen Dispositionsfonds zu wissenschaftlihen und Lehr= zwecken, zur Pferde- und Viehzucht, zur Förderung des Molkerei- wesens und der Landeskultur, der landwirthschaftlihen Vereine 2c. erfahren. Auch für die landwirthschaftlichen Lehranstalten, für Veterinärzwecke sowie für die Hebung der Fischerei fand eine namhafte Ausgabesteigerung statt. Erwähnung verdient endlih die Einrichtung einer großen Versuchs- und Lehranstalt [e die Gährungsgewerbe und die Stärkefabrikation, wofür urch den Etat 1896/97 850 000 M ausgeworfen wurden.

Der von der Gestütsverwaltung erforderte Zushuß- bedarf, welcher im Jahre 1880/81 nur 2047 101 #6 betru ist bis 1890/91 auf 3 105561 A angewachsen und ist, nach- dem er in den folgenden Jahren bei geringerem Extraordinarium bis auf 2619 198 /6 gesunken war (1892/93) neuerdings wieder gestiegen, für 1898/99 ist er auf 3548 460 (6 veran-

1) Für 1898/99 werden die Mehrausgaben für das gewerbliche? Uriterrichtswesen 868 674 A betragen.