1898 / 129 p. 17 (Deutscher Reichsanzeiger, Fri, 03 Jun 1898 18:00:01 GMT) scan diff

reußen gegenwärtig ein Grund zu I v öhe der derzeitigen Staats- schulden nicht vorliegt. Während die Verzinsung der gesammten gegenwärtigen Staatsschuld unter Berücfsihtigung der leßten

onversion demnächst rund 25 Millionen Mark erfordern wird, is der Reinertrag des werbenden Staatsvermogens Domänen, Forsten, Bergwerke 2c. und Eisenbahnen) nah dem eri ür das Jahr 1897/98 auf 547,1 Millionen Mark veranschlagt, (odaß die P Ra aus dem gesammten Staatsfinanzvermögen die Zinsen der A um 322,1 Millionen Mark übersteigen. Auf den Kopf ergiebt S sonach ein Ueberschuß von 10 M 11 S.

Die 39% ige konsolidierte Anleihe, welhe 1890 zum Kurse von 87 9% ausgegeben werden mußte, hat in den leßten Zahren wiederholt den Parikurs überschritten. Daß hierzu nicht bloß das Sinken des Zinsfußes, sondern zum theil auch die hohe Kreditwürdigkeit des Staats mitgewirkt hat, ergiebt nach dem Berichte u. a. folgender Vergleich mit anderen Staaten:

E 1890 | ult. 1896 | Sleige-

9/6 9% 9%

gleich, daß

chen Besorgnissen aus der

er Bevölkerung

Kursftand :

1) der Prevßishen 3 proz. konsoli- ? E Sn lele G

z 99,30 | 12,30 9) der Sächsischen 3 proz. Staats- |

97,60 9,50 97,00 11,25

87,00 |

E o 88,10 3) der Hamburgischen 3 proz. Anleihe

4) der 3 proz. französishen Rente . 102,35 7,16

Läßt der erste Theil des Finanzberihts das Be- streben der Finanzverwaltung hervortreten, die allgemeine Finanzlage des Staats zu bessern, zugleih aber auch auf dauerndere und sicherere Grundlagen zu stellen, so ist, wie der zweite, über die direkten Steuern handelnde Theil des Berichts ergiebt, daneben die Thätigkeit der Finanzverwaltung vor allem darauf gerichtet gewesen, die bestehenden Systeme der direkten Besteuerung im Gebiete des preußishen Staats wie seiner kommunalen Verbände einer gründlichen Refor- mierung zu unterwerfen, um den, von Jahr zu Jahr im Volke stärker gewordenen Klagen wegen Steuerdrucks den Boden zu entziehen. | E

Bei diesen Reformen war nicht beabsichtigt, die Staats- einkünfte zu vermehren. Die Zahlenreihe in Spalte 3c der mitgetheilten Generaltabelle ergiebt vielmehr, daß troß der fortgeseßten außerordentlichen Steigerung des allgemeinen Aus- gabebedarfs nicht nur keine Vermehrung, sondern sogar eine mäßige Verminderung der Reineinnahmen an direkten Staatssteuern und zwar von 1880/81 bis 1897/98 von 156 268 000 Æ auf 147 468 000 M, oder um rund 8,8 Millionen und von 1890/91, also vom Beginne der Berichtsperiode an gerechnet, sogar von 162 542 000 6 auf 147 468 000 M, d. h. um rund 15,1 Millionen stattgefunden hat, während bei den ge- steigerten Anforderungen eines Kulturstaats vielmehr eine namhafte Vermehrung der Steuern hätte vorausgeseßt werden fonnen. Für 1898/99 zeigt sich wieder eine Einnahme- steigerung um rund 7 Millionen, welche hauptsählih auf Mehrerträge bei der Einkommensteuer und auf die darin zu Tage tretende Besserung der wirthschaftlihen Gesammtlage zurückzuführen ist. ,

Nach dem Bericht wurde bei zu Grundelegung des Etats von 1897/98 in Preußen an direkten Steuern der wohl nur in wenigen Staaten der Welt wiederkehrende geringe Betrag von rund 5 #, an indirekten nur 1 4 42 Z pro Kopf der Bevölkerung erhoben. : /

Gegenüber dem steigenden Wohlstande kann hiernah von einem übermäßigen Drudcke der Staatssteuern in Preußen nicht wohl die Rede fein) S 2

Die Hauptrichtung, in welcher sih die Neformbestrebungen der Manger auf dem Gebiete der direkten Steuern in Preußen bewegt haben, is dahin gegangen, ausgleihende Ge- rechtigkeit zu üben, nämlich einerseits innerhalb der einzelnen Steuerarten eine gerechtere und vollständigere Erfassung der Steuersubjekte und -objekte, wie bisher, und andererseits innerhalb des gesammten Steuersystems eine gerehtere Lastenvertheilung unter Beseitigung der bis dahin auf dem Gebiete der Staats- und Gemeindebesteuerung bestehenden Prinzip- und Systemlosigkeit herbeizuführen.

Dem ersteren Zwecke diente bauptkächlich die in den Jahren 1891/92 erfolgte Reformierung der Einkommen- steuer und der Géwerbesteuer, dem leßteren die 1893 bis 1895 durchgeführte Kommunalsteuerreform, mit welcher zugleih die Ueberweisung der Realsteuern an die Ge- ineinden und die als theilweiser Ersaß hierfür erfolgte Neu- einführung der s\taatlihen Ergänzungssteuer Hand in Hand ging, : J

Die Ausführungen des Berichts über den Gesammtplan und den Gang aller dieser Reformen hier detailliert wieder- jugeden, wird erübrigen, da leßtere allgemein bekannt sein

ürften.

T hl aber wird es für weitere Kreise von Jnteresse sein, an der Hand des im Bericht gegebenen Zahlenmaterials die finanzielle und materielle Wirkung, welche jene Reformen für Staat und Steuerzahler gehabt haben, kurz zu beleuchten.

85,75 95,19

Bei dem neuen Einkommensteuergeseße hat im Sinne einer gerechteren Steuerheranziehung hauptsächlich die Einführung des Deklarationszwangs und die dadurch er- möglichte vollständigere Erfassung des Einkommens, besonders desjenigen aus größeren gewerblichen Unternehmungen und aus mobilem Kapital, sowie die Aufhebung der bisherigen un- gerehtfertigten Steuerfreiheit der niht physishen Personen gewirkt. Dies geht aus folgenden Zahlen hervor:

Es betrug die Einkommensteuer pro 1892/93, also nah Einführung des neuen Einkommensteuergesehes

124 842 848 M6 gegenüber dem Aufkommen der alten Klassen- und Einkommensteuer (nach Abrehnung der erlassenen Monatsraten) pro 1891/92 von 79 557 982

also mehr pro 1892/93 45 284 866 6

*) Für die Gesammtbelastung des preußishen Steuerzahlers kommen allerdings auch ncch die von dem Reich erhobenen indirekten Steuern sowie die kommunalen Abgaben in Betracht. Aber au bei Hinzurehnung_ diefer Beträge ftelit sich die \teuerliche Belaftung im preußischen Staat noch wesentlich günstiger als in anderen europäischen Großstaaten. Nach den von wissenschaftlicher Seite aufgeftellten Berehnungen wurden in der Zeit 1892—93 an jährlichen Se Trt aiabgaben für Staat (Reich) und Lokalverwaltung auf den Kopf der Bevölkerung etwa 76—77 A. in Frankrei, 60—61 4 in Gngland, 43—44 A in Italien, 37—38 A in Oesterrei und nur 34—35 Æ. in Preußen erhoben.

Von diesem Mehrertrage entfallen allei auf die bisher steuerfrei gewesenen, nunmehr neu in die Steuerpflicht eingetretenen 2028 D Monden Personen (Aktiengesellshaften E

Der hiernah auf physische Personen ent: allende Mehrbetrag von ... 350228123 M ist wiederum zu C S0 1 also etwa zu 8/9 des Mehraufkommens theils der natürlichen Steigerung der Einkommens- verhältnisse in jener wirthschaftlih hochstehen- den Zeit, theils und hauptsächlih der rich- tigeren Erfassung des Einkommens infolge der Selbstdeklaration zu verdanken.*®)

10 056 743 M

*) Das bei der Veranlagung der physishen Personen zur Bered)- nung gezogene gesammte \teuerpflichtige Ginkommen betrug 1892/93 = 5 724 323 767 A. 1891/92 = 4 273703217 aljo 1892/93 medor 1,4 VWiilltarden, oder rund 34 Prozent, welhe bisher der Besteuerung entgangen waren.

Nur zu cinem kleinen Theile, nämlih ‘Ju D E U ist das Mehr an Steuer den Tarifverän- derungen nah Maßgabe des neuen Ein- fommensteuergesees zuzuschreiben, indem die Erhöhungen der Steuersäße für Einkommen von mehr als 8000 # ein Mehr von 8 963 780 M. eingebraht haben, welhem bei den Einkommen von 900 bis 8000 /& Ermäßigungen

A (bleiben gegenüberstehen. : /

Die durh die Reform eingetretene Verschiebung der Belastung der verschiedenen Einkommensgruppen zu Gunsten der wirthshaftlih schwächeren Elemente, welhe das neue Einkommensteuergeseß zu erreihen suht durch Ermäßi- gung der Steuersäße in den unteren und mittleren“ Ein- Tommensstufen (bis 8000 #4 Einkommen) gegenüber einer Steigerung des Steuerfußes bis auf 4% in den höheren Stufen, sowie dur eine größere Berücksichtigung ungünstiger persönlicher und Familienverhältnisse (§8 18 und 19 des Eink.- St.-Ges.), weist der Finanzberiht an der Hand folgender

492083 4 057 947 A)

Tabelle nach:

Ginkommens-

Tat tab gruppen

Durchschnitt- Durchschnitt- Zahl licher liche Belastung der Zensiten Hebungsfoll Stenerbeitrag des (pbysische jedes veranlagten Personen) Zenfiten Einkommens

Á. Á, Prozent

900 bis 3 000

1892/93 900 „3 000

1891/92 .

2118 969 1 743 363

32 835 099 28 27h 917

15,50 16.22

1,13 1,18

1892/93 . e V inv d | E ed 3 000 bis 6 000 E e 3 6 000

0.05 2 25 2.56

—- 375 606 904 544 180 862

-+ 4999 182 18 728 243 18 707 142

0,72 91,56 103,43

00 1891/92 . 000 1892/93 . m

1892/93

L 6 000 bis 9 500 E ea 6 000 ,

9 600

0,31 2,73 2,76

21 106 11 223 980 7922 052

—+ 23 652 90 961 38 275

11,87 202,01 206 98

1892/93 . 1892/93 j

4 9 500 bis 30 500 1891/92 .

9 600“, 32400

4,97 465,22 433,61

0,03 3,00 2,79

17 286 46 092 29 886

—+ 3301 925 21 442 738 12 958 956

1892/93 . 1892/93 s

: 30 500 bis 100 000 1891/92 .

32400 , 96000

0,21 8,46 2,80

-+ 8433 782 15 627 740 6 089 796

31,61 1 729,88 1 405,77

16 206 9 034 4 332

1892/93 . 1892/93

E R S, über 100 000 I R "

96 000

0,66 3,95 2,82

-—+ 9937 944 14 928 300 5 604 120

4 702 1 658 915

824,11 “P 9 003,80 6 124,72

4 0657 947 M.

Die aus Spalte 6 dieser Tabelle ersichtliche terre zer Einkommensteuer bei den physishen Personen von 1892/9

dis 1896/97 (1897/98) von rund 114, 2 120,38 (126,9 Millionen Mark enifällt nah dem Bericht fast ausscließli

auf die Städte, in welchen

1892/93 . 84 315 007 M 1896/97 . 89 769 873 (1897/98 95 179 520 A6)

also . D454 866 M. Ge 10 864 513 n mehr veranlagt sind, während das Veranlagungssoll des platten Landes

1892/93 . 30471 098 M 1896/97 . 30536105 (1897/98 31721 839 6)

betrug, aljo niht nennenswerth gestiegen ist.

Jn diesen Zahlen kommt die gedrückte Lage der Landwirth- haft in der Berichtsperiode ebenso deutlih zum Ausdruck, wie Wandererseits in dem stetigen NLSgange des Veranlagungssolls der großen Erwerbsgesellshaften (Sp. 4 zu Tab. Il umjseitig) von 10 056743 im Jahre 1892/93 auf 6774762 A6 im Jahre 1896/97, hlso um mehr als 3209/6 die rückläufige Bewegung in verschiedenen Vewerblihen Erwerbszweigen während der auf die Einführung jes neuen Gesezes unmittelbar folgenden Jahre in die Er- heinung tritt. Der neuerdings eingetretene wirthschaftliche Mufshwung äußert sih wiederum in der Erhöhung des Ein- fommensteuersolls der Erwerbsgesellshaften für 1897/98 von 7 auf 80 Millionen Mark. Gerade diese unmittelbare Ein- wirkung der S MLIAEn des wirthschaftlihen Lebens auf die Eacagn e er Einkommensteuer, die sih bei näherem Eingehen auf die Veranlagungsergebnisse in den einzelnen Veranlagungsbezirken noch viel schlagender nachweisen ließe, zeigt zugleich, wie sehr im allgemeinen die Veranlagung den thatsählihen Verhältnissen Rehnung trägt, und wie sih das auf eine richtigere Steuererfassung abzielende Deklarations- prinzip auch in dieser Richtung bewährt hat.

Ergänzend zu der Einkommensteuer soll die neu eingeführte brgänzungssteuer wirken, indem sie eine stärkere Belastung des fundierten Einkommens anstrebt. Dabei trifft sie nicht, vie das bisherige Ertragssteuersystem, nur einseitig den Grund-

J

leiht „fundierteste“ ‘aller Einkommen, mobilem Kapitalbesig.

Auch diese Steuer \{hont dabei die leiftungss{chwächeren Elemente, die Besiger von kleinen Vermögen, aen aa von 6000 M allgemein und von 20 000 M und darunter bei einem Jahreseinkommen des Besißers von 900 /( und weniger steuerfrei bleiben, sodaß im Ganzen nur rund 3% der Be- völkerung zur Ergänzungsbefteuerung gelangen.

Der Steuerfuß ist ein geringer und wenig drückender.

nämlih dasjenige aus

Die bisherigen Veranlagungsergebnisse waren:

Seelenzah!|. nah der Personen-

ftands- aufnahme.

__Bensiten | _Ergänzungösteuer auf den überhaupt |3n ter

rung. Ä 31 045 836,90! 1,01 31 064 601,60| 0,99 31 833 480,00] 1,00

Prozent der Be- völkerung

Zahl

1895/96 . 1896/97 . 1897/98 .

. 130 812 583 . 131 349 283 . 131 849 116

1152 332 1 166 745 1179 855

3,74 3,72 3,70

Der Gesammtwerth des überhaupt veranlagten Vermögens nach Abzug der Schulden betrug:

1895/96 63 917 805 052 M, 1896/97 64 024 178 053 1897/98 65676916411 ,„

Die Ergänzungssteuer belastet also durchs{nittlich das veranlagte Vermögen noch niht mit 1/2, vom Tausend des Werthes.

__ Bei der Steuerfreiheit der Hauseinrihtungen, des Mo- biliars, ferner alles der todten Hand gehörigen Vermögens

der Gesammtwerth des A Vermögens der Steuerzahler in Preußen den veranlagten Betrag noch bei weitem.

Die Steuer vertheilt sich nach dem Bericht auf die

Steuerpflichtigen nah Größenkl assen wie folgt:

T L E

Dazu führt der Bericht aus: :

„Nur für die Steuerpflichtigen mit Einkommen von mehr als 9500 M ist hiernah cine Steigerung in der durhschnittlihen prozentualen Belastung des Einkommens eingetreten, dagegen für die kleineren Einkommen eine Erleichterung, und zwar für die Gruppe von 900 bis 3000 # eine Ermäßigung des

743 | L 9324180 | + 987908 T I

Steuerfußes von 1,18%, auf 1,13%, also .um mehr

als 4%, für die Gruppe von 3000 bis 6000 Æ# eine

Ermäßigung von 2569/9 auf 2,25%, also um mehr

als 1209/4. Die Bedeutung der eingetretenen Ver-

schiebungen tritt noch schärfer hervor, wenn man den

Antheil der verschiedenen Einkommensgruppen an dem | Gesammtaufkommen ins Auge faßt.

In den Einkommensgruppen von

M.

fteuerten von der Gesammtzahl der

1891/92 | 1892/93

wurden auf- gebraht von dem Gesammtfsoll

1891/92 | 1892/93

0% 0/9 0/6 0

Zenfiten

/0

900 bis 3000 . 3000 bis M §600 32 400 9500 a

30 500 * 32 400 ; 96 000 30500

100 000 *

96 000

mehr als 100 000 Jn den entlasteten Einkommensgruppen (von 900 bis 6000 M) waren hiernah 1892/93 mehr als 959% aller Steuerpflichtigen veranlagt. Die Angehörigen e Gruppe hatten 1891/92 5909/9 des ganzen Klasjen- und Einkommensteuersolls aufzubringen, die Steuer- pflichtigen mit Einkommen von mehr als 9600 # nur 31 %, die ersteren also beinahe doppelt soviel wie leßtexe, während im Jahre 1892/93 von dem gesammten Ver- anlagungssoll auf die Steuerpflichtigen mit Einkommen

I. Physishe Personen. - Sult L O

Seelenzahl nah der Personen- stands-Aufnahme.

Etatsjahr Zahl

87,27 | 905 |

86,99 8,40

2,28

35,54 23,50

9,98

28,60 16,82

1,92 | 9,78 18,68

0,37 13,62

0,07 7,03 | 13,00

| 1,89 L |

von 90 bis 6000 M noch nicht vokl 45 9%, auf die Steuerpflichtigen mit mehr als 9500 M dagegen mehr als 45 9/5 entfallen.“ ;

In der Thatsache, daß nur rund 8,4 9% der Bevölkerung zur Einkommensteuer veranlagt sind, tritt die Tendenz des Gesetzes, die wirkli Leistungsfähigen zu treffen, die Leittungs- shwachen aber freizulassen, ebenfalls hervor. i

Ueber die Veranlagungsergebnisse der Jahre 1892/93 bis 1896/97 enthält der Bericht folgende Daten:

Steuerbetrag auf den Kopf (Sp. 2)

Beranlagtes EGin- fommen

Veranlagte

| von i Einkommensteuer

| der Bevölkerung (Sp. 2) Ab T A

2

9 6

Vermögen von mehr als im Jahre

o.

Zensiten Ergänzungsfteuer Zahl | M, | 0/0

20 000 1895/96 1896/97 1897/98 1895/96 1896/97 1897/98 1895/96 1896/97 1897/98 1895/96 1896/97 1897/98 1895/96 1896/97 1897/98 1895/96 1896/97 1897/98 1895/96 1896/97 1897/98 1895/96 1396/97 1897/98 1895/96 1896/97 1897/98

6 000 bis | 20 000 32 000 32 000 52 000 | 52 000 100 000 | 100 000 200 000 200 000 500 000 500 000 - 1 000000 | 000 900 - 2000000

2 000 000

9 435 858 2 479 778 2 519 008 2 603 292 2 652515 2 763 995

29 895 224 30 080 017 30 387 331 30 812 583 31 349 283 31 849 116

1892/93 . 1893/94 . 1894/95 . 1895/96 . 1896/97 . (1897/98 .

11. NichGtphysishe Personen.

114786 105 113 797 945 114 272 317 116 516 284 120 305 978 126 901 359

5 724 323 767 5 725 338 364 5 784 797 517 9 936 867 635 6 086 052 635 6 374 627 798

C23 f f D D

Qo 00 00 05 05 20 Go N T N

'

Etatsjahr

Zahl der Zensiten

Veranlagte Ein-

Aktien- (Grund-) i g ommenstever

Kapital Á M

3 4

1892/93

4 231 289 769 10 056 743

Ueber 1 000 000 oder mehr als 91 9/7 aller Zensiten steuern rnah von einem Vermögen von niht mehr als 100 000 «id bringen etwa 41 % der gesammten Ergänzungssteuer auf, in Beweis für die erfreulihe Thatsache, daß weite Schichten er Bevölkerung für ihre wirthschaftlihe Existenz in ihrem Vermögensbesiße einen festen Nückhalt besißen. 1)

Auf dem Gebiete der Gewerbebesteuerung war das s der neuen Geseßgebung (Gesey vom 24. Juni 1891) auf Befreiung der kleinen Betriebe, sowie auf eine gerehtere Vectheilung der Steuerlast durch stärkere A citalcbung der

1) Auf den Kopf der Bevölkerung entfiel an

Grgänzungssteuer für 1897/99 in den Städten 1,52 M.

1893/94 1894/95 1895/96 1896/97 (1897/98

4 390 093 361 3 885 934 801 3 954 954 591 4257 722118 4 320 736 991

9 392 186 7 757 448 6917 182 6 774 762 8.053 613) -

auf dem Lande 0,64 ,„

Einkommensteuer für 1897/93

in den Städten 7,27 M. auf dem Lande 1,69 ,„

enn hiernach das Steueraufkommen des platten Landes dean tee en Städten bei der Ergänzungssteuer ein verhältnißmäßig höheres ift (0,41 : 1) als bei der Einkommensteuer (0,23 : 1), fo hat dies seinen Grund einmal darin, daß in den Städten das Arbeitseinkommen und das verhältnißmäßig hohe Einkommeu aus gewerblihem Kapital berwiegt, während auf dem platten Lande das Einkommen aus dem

niedriger rentierenden Grundvermögen" vorherrscht, sodann aber uh darin, daß in den Städten viel mehr hohe Einkommen mit Idherem (3—4 9/oigem) Steuerfuße vorhanden sind als auf dem Lande, während bei der Ergänzungssteuer große und kleine Vermögen mit dem gleihen Steuerfuße zur Steuer herangezogen werden,

563 807 298071280 | 9,60 579 927 307280780 | 9,89 581 212 3 069 321,00 9,64 203397 | 2 211 840,40 7,12 201903 | 2 174 522,80 7,00 208 174 2 217 683,60 6,97 162 306 3 287 912,80 10,59 161 997 32 j 10,57

3311 226,60 4 279 649,80 4 270 354,40 4 332 796,26 3 992 839,80 4 011 702,00 4 093 596,00 4 500 851,40 4 541 310,40 4 683 972,80 2 978 326,40 2 969 073,20 3 053 987,00 2 453 064,60 2 451 594,00 2 538 727,40 360 638,20 290 057,40 532 169,40

163 306 122 670 122 343 124 020 57 153 57 418 98 926 29 372 29 608 30 589 8371

8 337

8 588

3 429

3 426

3 549

1 827

1 786

1 891

10,40 13,78 13,75 13,61 12,86 12,91 12,86 14,50 14,62 14,71 9,60 9,56 9,59 7,90 7,89 7,98 14,05 13,81 14,24

OOO0O0000

4 Ê 4

roßen und geringere Belastung der kleineren und mittleren

etriebe gerichtet. Wie die alte Gewerbesteuer progressiv na ch unten wirkte, so soll umgekehrt die neue progre}siv nach oben wirken.

Wie dies Ziel erreicht ist, weist der Finanzberiht an der Hand folgender Zahlen nah:

Jn dem leßten Fahre der PerriGaf! der alten Gewerbesteuer- gesezgebung, 1892/93, betrug die Zahl der Besteuerten 890 420, dagegen bei der ersten Veranlagung nah dem neuen

Geseh für 1893/94 L 438 940, also nah leßterem weniger . 51 480 oder über die Hälfte.

Troßt dieser starken, auf die Freistellung der bisher steuer- pflihtigen nunmehr aber wegen geringen Ertrages oder Anlage- und Betriebskapitals steuerfreien Betriebe beruhen- den Verminderung der pl der Steuerpflichtigen ist das ge- sammte Veranlagungssoll im Jahre 1893/94 gegenüber dem Vorjahre um ein Weniges, von 19 206 586 f. auf 19 950 910 gestiegen. Dies erklärt ih aus der stärkeren a wai ur i Er- fassung der bisher im Verhältniß v dem Kleinbetriebe viel zu gering belasteten leistungsfähigeren Großbetriebe.

Jm Steuerjahre 1892/93 hatte nämlich der gesammte Großbetrieb (Handel und JFndustrie) in Klasse A. T mit 7415 Steuerpflichtigen nur 2027 790 #, dagegen das in Klasse B. besteuerte Kleingewerbe 5014950 M, leßteres also mehr als das Doppelte wie jener aufzubringen. Dieses Ver- hältniß gestaltete sih noch ungünstiger, wenn man berücksichtigt, daß den Kleinbetrieben auh der überwiegende Theil der in Klasse H. besteuerten Handwerker, deren Gewerbesteuersoll 1892/93 2059377 M betrug, noch zuzurechnen war.

Dagegen hatte nah dem Ergebniß der Veranlagung für 1893/94 ein bloßer Bruchtheil der Großbetriebe, die Klasse I

und endlich der zahlreichen kleinen Vermögen übersteigt aber

besiy und Gewerbebetrieb, sondern auh das heutzutage viel- | des neuen Geseßes mit 3389 (= 0,89%/ aller) Sirup ien

5932682 M; also allein mehr als" das NERRLIN Klasse A. T im Vorjahre zu entrichten. Die Klasse [V, welche das Kleingewerbe und die Handwerker, soweit sie nicht steuer- frei find, zum großen Theil mit umfaßt, hatte dagegen nah dem neuen Geseg bei 353800 (= 80,6% aller) Steuer- pflihtigen nur 5663976 #, also noch 268 706 é. weniger als Klasse T aufzubringen.

Wie bei den sonstigen Reformplänen war au bei der Kommunaljteuerreform der Grundgedanke darauf gerichtet, eine Milderung des Steuerdrucks durch gerechtere und sah- gemäßere Steuervertheilung zu erreihen. Die bisher von Staat und Gemeinde durch beiderseitige Belastung der roi Steuerarten, vor allem der Einkommensteuer ausgeübte und die Einkommensteuer für viele Steuerpflichtige unerträglich machende!) Doppelbesteuerung sollte vor allem beseitigt werden. Zu S Zweck wurden bestimmte Steuergebiete dem Staat und bestimmte Steuergebiete den Gemeinden vor- zugsweise überwiesen. Der Staat nimmt in E nur noch

ie auf dem Prinzip der Leistungsfähigkeit (Abzug von

Schulden u. st. w.) beruhenden Personalsteuern (Einkommen- und Ergänzungssteuer) für sich in Anspruch. Den Gemeinden bleibt dagegen die stärkere Fundierung ihres Haushalts auf die ihnen vom Staat freigegebenen Realsteuern (Grund-, Gebäude-, Gewerbesteuer) überlassen.

Zugleich ist den Gemeinden die Verpflichtung auferlegt worden, im Ee die Deckung der Ausgaben mehr wie bisher auf das Prinzip von Leistung und Gegenleistung (Gebühren, Beiträge u. f. w.) zu begründen.

Die Kommunalsteuerreform ist erst seit dem 1. April 1895 in Kraft getreten, ihre Wirkung in Bezug auf Verminderung jener Pa und aver Entlastung der Einkommen- a

iteuer aljo heute noch kaum in allen Konsequenzen zu übersehen.

Jmmerhin ist nah dem Finanzbericht shon im ersten Jahr nah dem Jnkrafttreten jenes Geseßes (1895/96), namentlich in den Städten, eine erheblihe Verminderung der Gemeinde- belastung der Einkommensteuerzahler erzielt worden. Jn 1169 Städten wurden durch Einkommensteuerzushläge auf- gebracht des ge- 1894/5 rund . . 142500 000 # = 69,2 %| sammt.

1895/96 nur rund 104700000 _„ = 442 „} Ge-

mithin 1895/96 weniger . 37 800 000 /( = 25 9%] meinde-

Bedarfs und das, obwohl der durch direkte Steuern zu deckende Ge- meindebedarf von rund 170 auf 187 Millionen Mark, also um 17 Millionen Mark gestiegen war. Ohne die M riften des Kommunalabgabenge)eßes würden auch diese 17 Millionen Mark mindestens zum L r großen Theile auf die Einkommen- steuer geworfen sein und würde deren Gesammtbelastung 1895/96 wenigstens 150 Millionen Mark erreicht haben.

Allerdings stellt auch jeßt noch die durhschnittlihe Ge- meindebelastung der Einkommensteuer in den 1169 Städten mehr als 114% des Veranlagungsfolls ausscließlih der fingierten Säße der Einkommen bis zu 900 # dar. Von einer zu starken Entlastung der Einkommensteuer zu Ungunsten der Realsteuern kann demnach nit die Rede sein. Dies weist der Béricht zugläih an Folgendem nach:

Die Gemeindebelastung der Realsteuern ist in den Städten von 1894/95 zu 1895/96 von 27 776 000 auf 82 346 000 é, also um 54570 000 M gestiegen. Von dieser Steigerung sind aber mindestens 6,6 Millionen Mark auf die allgemeine Revision der Gebäudesteuer und die Erweiterun des Kreises der steuerpflihtigen Grundstücke und Gebäude s nur der Rest von rund 47 900 000 # auf die Einwirkung der Bestimmungen des Kommunalabgabengeseßes über die Vertheilung des Steuerbedarfs zurückzuführen. Es bedeutet das eine Zunahme der Gemeindebelastung der Realsteuern gegen 1894/95 um etwa 829/, des staatlihen Veranlagungs- jos, sodaß troß der starken Steigerung der Gemeindeausgaben unter Berücksichtigung der Außerhebungseßung der staatlichen Realsteuern Grundbesiß und Gewerbebetrieb um mindestens 18% der leßteren erleichtert sind. Diese Erleichterung tommt_ fast ausschließlich dem städtishen Hausbesiß zu gute und ist für diesen um etwa 380% der Gebäudesteuer zu shäßen, während die Gewerbetreibenden an Gewerbesteuer 1895/96 an die Gemeinde ctwa 6% mehr als 1894/95 an Staat und Gemeinde zu entrichten hatten. Es ist dies eine naturgemäße, feine Unbilligkeit enthaltende Folge davon, daß die Gewerbesteuer bis zum 1. April 1895 in noch weit ge- ringerem Maße als die Gebäudesteuer zu den Gemeindelasten herangezogen wurde.

Jn den Landgemeinden, hinsihtlich deren, und zwar für rund 35 000 von einer Ge maugrid 04 von etwa 37 000 An- gaben über die Zahl der Gemeinden, in denen die einzelnen Steuern garnicht, mit 1 bis 100, 101 bis 150, 151 bis 200 und mehr als 200% herangezogen wurden, vorliegen, scheint nach den in diesen Belastungsgruppen von 1894/95 zu 1895/96 eingetretenen verhältnißmäßig geringen Verschiebungen die Außer! Un GeRing der staatlihen Ertragssteuern ganz über: wiegend dem Grundbesiß zu gute gekommen zu sein.

Das Nähere zeigt die umstehende Tabelle,

1) Schon im Jahre 1883/84 ftiegen nah dem Finauzberihte die Klassen- und Einkommensteuerzuschläge in 233 Gemeinden fiber 300 % und erreihten in niht wenigen Gemeinden 500 0%. In 13 gingen fe fogar über 500% hinaus.