1826 / 250 p. 1 (Allgemeine Preußische Staats-Zeitung, Wed, 25 Oct 1826 18:00:01 GMT) scan diff

anter dem Namen Elisabethpol in Eine Provínz ver- wándelt sind, so wie die Chanate von Scheti, Schir- van, Derbend, Kuba, Baku und Talyschin,- nebst den dazu gehörigen Ländern, die sih gegenwärtig in Ruß- lands. Händen befinden; ferner ganz Daghestan, Geor: gieu' mic der Provinz Schurageli, Jmirete, Guriel, Mingrelien, Abkzasien , so wie alle Gebiete und Lände- reien, die zwischen der oben festgeseßten Grenze und der taufasijhen Lime liegen, nebst den Ländern uad Völker chaften, die ans leßtere und ans caspische Meex stoßen. 6. 4, Zum Z ichen ihrer Wohlgesinntheit gegen 2. Maj. den Schah von Persien und zum Beweise ihred aufrichtigen. Wunsches, die Alleinherrshast und soverain: Gewalt ín- dem an Rußland grenzenden per: sischen Reiche dauerhaft gegründet zu sehen, machen a Se. Maj. der Käiser von Rußland für {h und ihre Nachfölzer feierlih anheischig, im Nochfall demje- nige Sohne des Schah’s von Pêrsilen Beistand zu lei: sten „en er zum Erben des persishen Reichs ernennen ivird, damit kein auswvártiger Feind sich in die Augele- genheiten: Persiens mischen fôune, und der persische Hof durch Unterstüßung des russischen Hofes befestigt werde. Sollten úbrigens Zwistigkeiten unter den Söh- nen des Schah's Über die Angelegenheiten des persi¡hen Neichs entstehen, so wird Fußland eher keinen Theil daran nehmen, bis der regierende Schah seine Dazwi- schenfunft verlange. 6; 5: frúßec, berechtigt sein, längs den Küsß?n des caspischen Meeres zu segeln und dort anzulegen. Jm Fall fte

Schiffbruch leiden, jollen dis Perser ihnen freund|chaft?

lich Húife leisten, Auch sollen die perlish:n' Kauffahr- eischisse nah. wie vor berechtigt sein, längs den Küsten es caspischen- Meeres Sch!fffahrt zu treiben, und auf em russischen Ufeer anzulegen, und die Russen sollen inen vei Schisforüchen allen ndôthigen Beistand leisten. Was die Kriegs]chisse anlangt, so “joll die russische Flagge, welche, wie vor dem Kriege, so auch wägyrendò

des Friedens und zu allen Zeiten allein auf dèm .caspi-

(en Meere geweht hat, auch jebt, wie früher, aus \chließlich dazu berechtigr sein, und feine Macht, außer der russischen, cine Militairflagge auf dem -caspischen Meere aüfpflanzen dürfen, ___§. 0, Alle in den Händen beider Parteien befindliche Gefangene, es mögen Kriegsgefangene oder aus ihren Wohnstßen weggeführte Einwohner sein, sie mögen sich zum Christenthum oder zu irgend eiuer vndern Religion defennen, solleu drei Monate uach Abschluß und Unter- zeihnuug des gegenwärtigen" Tractats zurückgegeben und für ihren Unterhalt, so wie für ihre Reisektostén dis Karafklisse gesorgt werden, : i ._§. 7, Außer vorstehenden Artifeln sind JJ. MM, der Kaiser von Rußland und der Schah von Persien Üdereingefommen, daß die respectiven Minister, die sle; wenn es erforderlich ist, nach den Residentien JJ. MM. senden, ihrem Range und der Wichtigkeit der Missi0- nen, mit denen sie beauftragt sind, gemäß, empfangen werden sollen, Die nach altem Brauch von JJ. MM. in den Städten, wo sie es zum Schuß des Handels für nôthig achten , accredirten Consuln und Agenten , die nicht mehr als zehn Personen in ihrem Gefolge haben dürfen, sollen auf eine ihrem Range entsprechende Weise, als beglaubigte Beamte angeschen und geehrt werden; es sollen Befehle ergehen, daß man sie nicht allein nicht beleidige, sondern im Fallck daß die respectiven Uater-

Die russif{chen Kauffarteischisse solle; wie.

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jahre, damic der Beleidigre vollkommen Ersaßz erhalt

thancn beider Mächte sh über etwas zu beklagen haben auf ihre Vorstellungea in unpártheiisher Weise

j vet

§. 8. Was die Handelsverbindunger zwischen dyy Unterthanen JI- MM. anlangt, die ‘mit- Certificat,y ihrer Negierung oder der Erenz- Befehlshaber vet sehen sind, -in denen bescheinigt wird, daß sie wirklich rusisde oder persishe Kaufleute und Unterthanen sind, so sz]

lebteren gestattet sein, sih frei zu Wasser und zu Lande

in die Staaten der beiden contrahirenden Mätte ¡u begeben, sich dort des Handels wegen so lange aufzuhah

„ten, als sie es für nöthig erachten, und ohe anfgehal,

ten zu werden, zurüzureisen. Sie können die gus Rußland in Persien eiugfühiten Waaren verkaufen und vertauschen, und uingefchrt, Jm Fall ein nach Persitn gekommener oder in diejem Stiáate ansässiger russische Unterthan oder ein persisher nah Rußland gefkommetir oder dort anjäßiger Unterthan mit Tode abgeßet, sollen seine hinterlassenen Gelder und Güter, Mebilien sowohl ais Immodilien, als Güter, die Unterthanen einér de freundeten Macht gehören, angesehen werden, und ey stere chue Verzug und Hehl gegen Quittung den Gy ießen gemäß, an ihre Associé's oder Verwandte ausge liefert werden, Auch soll diesen gestattet seyn, die Jw mobilien, an wen sie wollen, nach Belieben, und s hoch als sie fôanen, zu verkaufen, wie dies in allen ci: vi'ilirten-Staa‘en der Fall- ist, dis Macht, von welt vie Znteressencèn abhängen. sei welche sie wolle. “§9, 9. Bon den in persische Städte und Häfen durch russishe Kaufleute cingeführten Waaren wird nit mnehr- als 5 pLc. Abgabe bezahlt, und zwar nur einmal, Dasselbe (fiadet hinsichtlich der persishen Waaren ih Rußland Statt. :

F. 10, Wenn die Waaren an den Küsten, in dem Häfen oder“in den Grenz-Städten der beiden contrahi renden Parteien aulangen, so sollen die refpectiven Kauft leute alle môdgithe Fèéeiheir haben, ihre Waaren zu vers faufen oder zu vertauschen oder - andere einzufaufey, ohne daß sie uöthig haben, dießfalls bei den Zolldiret toren oder-autorisirten Aufkäufecn um Erlaubniß nach zusuchen, deren Pflicht es ist, darauf -zu schen, daß de Handel freien Lauf habe. -

F. 11, Nach Unterzeichnung dieses Tractats werden die Bevollmächtigten beider Mächte unverzüglich über all, wo es sich gehöôrt, Anzeige davon machen, und el nen Befehl erlassen, daß sogleich die Feindseligkeiten uberall aufhören. - L :

Gegenwärtiger, auf ewige Zeiten geschlossene Frit denstractat, soll in zwei gleichlautenden Exemplare mit einer Uebersetzung in persisher Sprache begleitet, und von obgenannten Bevollmächtigtea beider Mitt

utiterzeichnet, besiegelt und gegenseitig ausgewechselt,

von dem Kaiser von Rußland und dem Schah“ von

Persien durch Hôchstihre Unterschrift feierlich bestätigt

und ratificirt, und die ratificirten Exemplare sollen bini nen drei Monaten von beiden [Höôsen an ihre Bevoll mächzigten übersandt werden, : E

Königlihe Schauspiels. Dienstag, den 24. Oct, Jm Opernhause: ¿Jes

sdnda,‘/ Oper in 3 Abtheilungen, von Gehe; mit Talijy

Musik von L, Spohr. (Hr, Hauser: den General.)

Gedruckt bei- Feister und Ciserêdorff.

. Redacteur John:

« wetteifert, hre Opfer zu Gunsten so vieler Unglücklichen * darzubringen. Unterschrieben haben: Die Stadt Busch-

yreußishe Staats -

Zeitung.

T u a Lr. BMEIESWE - t n rmT DUMERS G E a E S E

Berlin, Mittwoch, den 25s]ten October

Amtliche Nachrichten.

Kronil des Tages |

Se. Königl. Hoheit der Prinz Karl von Preu- jen sind von Moskau hier eingetroffen.

I DUAE i E Sr A RE. i AI: 16 I R A

Der bisherige Oberlandesgerihts-Assessor Zimmer» maun ist zum Justiz-Commissarius bei dem Oberian- desgerichte zu Halberstadt bestellt worden.

10M S C Ma Sa -

- Angekommen. Der Königl. Großbrittannise? außerordentliche Ge/andte am Kaiserl. Russishen Hose, Herzog vou Devon shire, und 4

der General. Major und Kommandeuk der 2. Garde: Kavallerie-Brigade, Graf v. Nostikß, von Moskau,

Zeitungs-Nachrichten. A u s l.a n d. -

Paris, 183: Octbr.- Gestern hat der König die Mitglieder des diplomatischen Corps empfangen; um 11: Uhr wohnten S. M. dem Trauergottesdienste bet, welher in der Schloßkapelle zum Andenken der verewig ten Königin Marie Antoinette gefeiert wurde.

Bei Gelegenheit des bevorstehenden Namenstages des Königs sollen, wie man sagt, bedeutende Bèförde: rungen“ in der Marine statt finden. Es sollen námlich zwei Vice-Admirale , zwei Contre: Admirale, zwei Capi, tains von Linienschiffen und 4 Fregatten» Capitains er: nágut werden.

¿Die Einwohner verschiedeuer protestantischer Ges wiindea des Departements dés Niederrheins, gerührt duïch: die Reden ihrer Prediger, haben Theil an den

Leiden ihrex orientalischen Brüder genommen und ge-

idéiler 134 Fr. Das Dorf Niedersulzbah 40 Fr.- Das Dorf Uttweiler 20 Fr. igt h ; 10 Cent. Die Dôrfer Obermothern. und SchalkenTorf 65 Fr. Der Hr. Brunner in Straßburg 20 Fr. Zusam-

Das Dorf Zubendorf 68 Fr.

E E L L E E E E ERE. L O NOOER R A E“ Le E M E E I E 1-40 L A E ERRL 4E E L C M R e Er M E ME B

1826.

RDGNDES: 1 ie C O E E: “O O A A E A L P S M E m EIET L A E T T I SIRER

Ein großes Geschwär bildete sh dort, das alle Ausleerung zurückhält. Herr Depuÿtren |»rach von- eis ner Operation, die der außerordentlichen Schwä e des Kranken wegen, nicht anders als sehr gesährli werden müßte.

Fünfprocentige Rente 98 Fr. 70 C. Dreip.;ocent. 07 Fr. 10 C. Brüssel, 19, Lc

qeienit.

cil ® A Hn

Die zweite Kammer der Ges neral- Staaten hielt vo?-stern, unter dem Vorsiße de Hr. Sandberg, als ‘Pi. denten während- der leßten Versammlung, Sibung, worin sich dieselbe mit der Candidaten Wahl für die Präsidentschaft während der jebigeo Session besd, frigte. Die Wahl fiel auf die Herren Reyphi *. v2 Crombrugghe und Sandberg, worauf der Pran. „2 Commijsion ernannte, welche Sr. Maj. dem Köncge es Verzeichniß der drey Can; didaten überreichen wird. i N Nach officielen Angaben über- den Gesundheitszu- stand "in Grôaingen hat sich in der“ leßiverwichenen Woche die Sterblichkeit daselbst dedeutend vermindert, und die Anzahl dér Todten, obschon leider now: 1mmer nur zu beträchtlich, ist doch um 40 geringer a!s ia der vorhergegangenen Woche; auch sind die daselbst noch fortdauernden Krankheiten nmcht meht von so bôsartf: gem Charafter, nur wenige Personen sind vorn Typhus befallen. Jun ärztlicher Hinsicht geschieht fortwährend alles Mdgliche, um dem Uebel Einhalt zu thuen und man hat allen Grund zu hoffen, daß dieses allmählig gelingen werde. Auf dem platten Lande wird der Kraukheits- Charakter bereits von Lag zu Lage e gefährlich O dic E Le anges jo wie der 20 desf ist in merfitchen Avnehmel, | R Uan, 13, Oct. Se. Maj. der König ha- ven den Rittmeister Silfverstolpe zu ihrem Hosmar- [c unt. i a D N weaiida Staatsminister, Hr. v. Sommer hjelm,- und der Ra ABN sind diejer Tage aus s ristiania hier angefommen, : i S e runs des Commerz-Collegiums zufolge, müssen alle aus der Stadt Mobile im Staate 4laba: ma, aus Alexandria, Havannah, der Levante, E Barbarischen Küsten und den Westindischen Zmjein rom- Quarantaine auf Kanss halten, well

menden Schiss- 6 Mi A | sich in «genannten Oertern Spuren. des gelben Fievers

Q21 iat haben {ollen, L Lig d. L 2 S 9 vormalige Kabinets: Wecreiail , Kammerherr

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men 347 Fr. 40 Cene. Diese, den HH. Treuttel “und Würb zugesandte Sumine wurde dem griechischen Aus

M j \chuß eingehändigt. Talma’s Zustand is beinahe unve

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d ändert derselbe Hr. Dupuytren sondirte ihn heute zweimal. Nur ersi seit gestern soll er den wahren S1ß seiner Krankheit entdecft haben. Eines der Haupt: Eiíngeweide hat fich, wie er sagt, vershlungen, und in den Abdomal-Darm

im, der zum General, Consul in Algier etuapnt t di míit feiner Familie na cch Franf- den Ort

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Lagerye A worden, 1 diejer Lage f L i um si von dort aus an

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Revision der Erziehungs-Anstalten u/ wo Ï

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