1826 / 288 p. 2 (Allgemeine Preußische Staats-Zeitung, Fri, 08 Dec 1826 18:00:01 GMT) scan diff

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durchaus darauf beharrten, die Discussion det Kornge- seße bis nah den Ferien auszuseßen, er selbst vor den selben einen Antrag in diesem Betreff macheu würde.

Im Uaterhause brachte gestera Alderman Waith- mann eine Petition wegen Becrügereien von Actien- Compagnien ein, wobei er etnen Antrag auf allzemeine Untersuchung des Beueymens von Parlameutsglieoern, welche Antheil an solhen Compagnien gehabt, aufün- digte. Hr. Littleron erneuerte seine dst ‘wichtige Motion , eine Verbesserung der so äuß:r|t pacteuch:1 und unzulänglihen Einrichtuag der Aus|chü}je des Hau ses Über Privat Bills betresf:nd, Hr. Peel unterstußce den Antrag; so wiè Ald. Waithmaun den Gezgentjauo seiner, vorhin angefüh:ien Azußerungen noch einmal bei diesem Anlaß fräftig auf die Bahn brachce, incem jo viele Mitglieder nux ihr P.ivac Juteresse ou:ch . ie bts. herigen Ausschüsse zu befördern gewupr hätten. Meh- rere Oppositionsglieder wollten uur fiudey7 daß dië Vor- schläge des Hrn. Littleton noch nicht weit geuug gin- gen, dieselben wurden jedoch, mit Ausnahme eines em. zigen, den Hr. Littleton einstweilen zurückzunehmen be- wogen wurde, in der Form -von Resolutionen einstwei. len genehmigt (unter andern die Errichtung eines Ap- pellations - Ausschusses im Hause, an welchen man von den Berichten jener andern Aus|chüsse wird appellicen fönnen). : n

Dem Herzoge von Buckingham wurde Mantag auf seiner Fahrt von Stow uach London sein Mantelsack vom Wagen geschnitten, der unter vielen andern Kost- barfeiten die prachtvollen Jusignien des Hosenband,Ors- dens enthielt. j

Als Beweis von dem ausschweifenden Anschlage, nach welchem einige der Süd. Americani]hen Bergwerke unter Englischer Aussicht bearbeitet worden, - wird aus einem Briefe von Valparaiso angeführt, daß das durch die Anglo - Chilenishe Bergbau - Gesellschaft zu Tage ge- förderte Silber ihr .doppelc so hoh zu stehcn kommt, als es am Werth beträgt; dasselde 1#| der Fall mic dem Kupfer, Das hieher gesaudte Silber und Kupfer war alles mit dem Ertrag dex auf England gezogenen Wech- sel gekauft worden (die hernach hier nicht bezahlt wurden !)

Die leßten von hier nach Nord-Amerika abgesand, ten Depeschen sollen hauptsächlich auf die Differenzen Bezug haben, welche wegen der Ansprüche der N. A. Staaten Maine und. Massachussets auf einen Theil von New» Brunswick zwischen unserer Regierung und den Vereinigten Staaten obwalten,

Die Seidenwpeber in. Spitalfields haben sowohl von Sr. Maj. als von den Herzogen von York, Clarence und vielen andern Großen die Versichecung erhalten, daß fie zu den Verzierungen ihrer Wohnungen 2c. nur inländische Seidenwaaren gebrauchen wollen.

Am 19. Oft. ist Sir Harrd Neale in Malta eíin- getroffen. Oberst Davidson, den der Marquis v, Ha; stings mit Depeschen ‘und einer besondern Botschaft nach Alexandrien abgeschickt hacie, wur e vom Pascha sehr wohl aufgenommen. Man hoffte“ 4 Malta, Se. Hoh. würden die Jnsel zur Niederlage fär Aegyptische Erzeugnisse machen. Jn Alexandcien war -man bei der Ankunft des Obersten Davidjon mit der Absenduaz fri- scher Truppen nah Morea ‘beschäftigt.

Lord Ponsonby ist am 11. Sept. in Monte-Vídeo angefommen,

Die Jagenieur- Committee zu Washington hac ih- ren Berichte úber die beabsihtigte Befestigung der Kü- sten von Newyork und die Beshüßung der Stadt von der Seeseite zu nunmehr abgestattet; die Kosten sind auf 5,201,834 Dollars 2 Cents abgeschäßt und die Ar- beiten follen unverzüglich beginnen.

Es ist eine neue, hôcchst belehrende Schrift uber Dr.

einer Schilderung der seltsamen innern Verhältniss; y Landes folge eine Erzählung von Fraucia?’s Ver\uh N mic Spanten oder Brasilien in Verbindungen zu D ten, seinen Unterhandlungen durch Agenten in Euro und America, zum Zwecke des Umsturzes der ns O-:dnung der Dinge in den vormalizen Spanischen Co, lonien und den Juntriguen seines Gesandten Fort, J zu jenem Nachfolger in der Regrecung bestimmt if cinige Tzaten des lehteren, die angeführt werden, falla aber nahe ius Unglaubliche, vorzüglich das, was j Lissabou, London und Madrid geschehen sein soll, Ei U ustand fann nihc übergangen werden, nämlich, da auch Francia zur Zeic des hiesigen Anleihe: und Spo culations - Fiebers einen Azenten hieher gesandt haty um Gelo úr die Jesuiten in Paraguai aufzunehmy Wäre derselbe fräh genug gekommen und hätte sich gy den rechten Mann gewendet, so ist kein Zweifel, dag wir Dr, Francia’s Schuldscheine so regelmäßig in da Stocks,Lijte notirt finden würden, als alle andern, und da ein Jobder nicht verpflichtet ist, etwas von der Gy graphie zu wisse, würde sich gezeigt haben, daß die Unkenntaß des Lands," sÜ: w-!hes unser Geld Unte zeihuec worden, fein Hinderniß des Weggebdens dessels ben gewejen sein würde.

St. Petersburg, 28, Nov. Der Staatsrath Anton Fronton, der Collegienrath Froding und die U; tular-Râtye Wartscheuko und Gourieff, beim Ministeriuy der auswärtigen Angelegenheiten, welche die Faiserlideu bevollmächtigten Commissarien zu deu Verhandlungen in Ackermaun begleitet haben, sind folgendermaßen he fördert worden: Hr. Fronton zum wirklichen Staats; rath, Hr. Froding zum Sraatsrach und die Herren Watscheuko und Goari-ff zu Collegien - Assessoren,

Wir haben bereits die erfoloete Unterzeichnung und die Auswechselung der Ratificationen der zu Ackermann zwischen deu Bevollmächtigren Sr. Kaiserl. Maj. und denen der Pfocre abgeschlossenen Convention gemeldet, und theilen nunmehr den Text dieses wichtigeu Ver/ trags selbst mit. Ec ist bestimmt, die Erfüllungsweise sämmtlicher Artifel des Tractats von Bukarest festzu stellen, welche von der Pforte seit dem Jahre 181! nicht ia Ausführung gebracht worden waren, auch dy Territoréalbesibstand Rußlands an den Küsten des schwau zen Meeres zu versichern und alle Privilegien, deren dit Moldau, die Wallachey und Servien, unter dem [chüp zenden Einflusse des Kabinets von St. Petersburg ge! atjeßen sollen, wieder in Kraft zu seßen. Die Convew cion von Aermann ist folgenden Juhalts : | Convention zur Erläuterung des Tractats von

Bukarest. Jm Namen des Allmächtigen, Der kaiserliche Hof

-von Rußland und die erhabene Pforte, von- dem auf

richtigen Verlangen beseelt, den Discussionen eiu Ende zu machen, welche sich jeit dem Abschlusse des Vertrags von Bukarest zwischen ihnen erhoben haben, und geson-

nen, die Beziehungen beider Reiche zu. befestczen, ins

dem sie ihnew vollfklommne Harmonie und gänzlihes wech}eljeitiges Vertrauen zu Grunde legen, sind dahin übereingekommen , mittels eiver Zusammenkunfc von beiderseitigen Bevollmächtigten, etne freundschaftliche Unterhandlung zu erdsfnen, in der reinen Absichr, aus (hren Verhäitaissen allen Aulaß zu weiteren Zwistigkei ten zu entfernen und für die Zukunft die völlige Aus fühzung des Vertrags von Bukarest zu sichern, so wit auch der Verträge und Acte, welche derselbe erneuert oder

dem faiserlih russishen Hofe und der erhabenen otto mannishen Pforte verbürgen fann, Demnach hgben

Francia und den Zustand Paraguai’s erschienen. Nach

ihren Bevollmächtigten ernannt, nämlih: Se. Maj. der

bestätigt, und deren Beobachtung allein die Aufrechthäl- tung und Dauer des so glücklich gestifteten Friedens zwichen |

Se. Maj. der Kaiser und Padischah aller Reußen und Se. Maj. der Kaiser und Padischah der Ottomanen zu |

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jfer und Padischoh aller Reußen , die Herren Graf chuel Woronzof, Geueral - Adjutanten, Geueral dez hifanterte, Mirglièd des Reichsraths, General-Gouver- 1e von Neu - Rußland uud bevollmächtigter Commit|- ‘jus in der Provinz Bessarabien, Riiter des Ordens ; heil. Alex«nder Newsky, Großkreuz des Sr. Geor; q Ordens zweiter Klasse, des Ordens vom heil. Wla;- mur erster Klasse, des Sr. Annen Ocdens erster Klasse 1 Diamanten und mehrerer ausländischen Orden, und (rander von Ribeaupiere, Geheimen Rath und wirk; in Kammerherrn, außerordeutlichen Gejandten und vollmächtigten Minister bei der crhabenen Pforte und diter des St. Annen - Ordeus erster Klasse mir Dia- nten, Großkreuz des Str. Wladimtr- Ordens 2ter Kl., wie des Oesterreichtschen Leopold Ordens erster Kl. nd Se. Hoh-ir die Herren Seid- Mehmed - Hadi- Ef- di, General-Controlleur von Aaatokien, erster Bevoll ¡tigter, und Seïd- Jbrahim - Ifffet- Effendi, provijo: hen Kadi von Sophia mit dem Rang als Molla von ztutari, zweiten Bevollmächtigten ; welche, nachdem sie der Stadt Ackermann zusammengefkommen und die zlaubigten Ab1chriftey- ihrer in -guter und gehöriger im befundenen Vollmachrton ausgetauscht haben, die (stehenden “Arkikel festgeseßt, beschlossen und unter- net haben : i Arr. 1. Alle Klauseln und Festsebungen des am 16. hi 1812 (dem 17. Tage des Mondes Djemaziul ewel, Fahr der Hegyra 1227) zu Bukarest abgeschlossenen jedensvertrags werden. durch gegenwärtige Convention jijrer ganzen Kraft und Gültigkeit bestätigt, jo als der Vertrag von Bukarest Wort für Wsrt darin jgeschalter wäre, indem die Erläuterungen, welche den genstand der vorliegenden Convention ausniachen,- ir dazu dienen sollen, den Sinn des genannten Ver- 6s genau zu bestimmen und dea Juhalc jeiner Ar- l zu befestigen.

Art. S: m der Ute Artikel des Vertrags von Bu: «stin Ansehung der beiden aroßen, Jösmail und Kili yenüberliegenden Jnseln der. Donau, welche, obschon } Eigenthum der Ottomanischen Pforte bleiben, zum roßIn Theil wüste und unbewohnte bleiben müssen, ne Grehzbestimmungsweise festgeseßt hat, deren Aus- hrung wegen der Nachtheile, welche das häufige Aus: iten des Flusses herbeiführt, für unmöglih erfannt iden, und da úberdem die Erfahrung die Nothwen jkit dargethan hat, einen bestimmten und hinreichend gedehnten Zwischenraum zwischen den beiderseitigen [1dewohnern festzustellen, um ihnen jeden Berührungs- ift zu nehmen und eben dadurch den hieraus ents ingenden fortwährenden Streitigkeiten und Unruhen i Ende zu machen, und da die erhabene Ottomanische surte dem Kaijerlichen Hofe von Rußland einen un- tideutigen Beweis ihres aufrichtigen Verlangens ge- "will, die Verhältnisse der Freundschaft und guten ihbarschafr zwischen beiden. Staaten zu befestigen, so flichtet sie sich, die in diesem Bezug ia der Confe- h zu Constantinopel vom 21. August 1817 zwischen Gesandten Rußlands und den Ministern der erhabe- Pforte erfolgte Uebereinfkunst, in Gemäßheit der I)rototoll jener Conferenz verzeichneten Bestimmun- vauszuführen und aufrecht zu halten, Demnach wer- 1 die in jenem Protofoll angegebeneu und auf den lichen Gegenstand Bezug habenden Bestimmungen angesehen werden, als ob sie einen tintegrirenden jl der gegenwértigen Convention ausmachten.

Art. 3. Da die Verträge und Acte in Bezug auf | Privilegien, welche die Moldau und Wallachey ge- hen, in einer ausdrücflichen Klausel des Sten Artikels i Vertrags von Bukarest bestätigt. worden sind, so pflichtet sich die erhabene Pforte feierlih, die gedach- Privilegien, Verträze und Acte bei jeder Gelegen; i mit der gewiss'nhzftesten Treue zu beobachten und

verspricht binnen 6 Monaten nach der Ratification d-r zegenwärtiz.u Convention die Hatti - Cherifs von 1302 zu erneuecn, durch welche eben jene Privilegien einzeln angegeben uad garantirt" worden. Uzberdem, in Des trat der Draagsale, welche jene beiden Provinzen in Folge der lezcen Ereiguissen erlitten haben, in Bes tracht der von deu wallachishen und moldauishezn Bos yareu ge]chehenen Wahl zu. Hospodaren der beiden Für- stenthümer, und 1n Betracht, daß der faiserlih russische Hof jézae Zujtimmung zu dieser Maßregel gegeben hat, ijt dafür erkannt worden, sowohl von Seiten der erhas benen Pforte, als Seiten des russishen Hofs, daß -die obgedachten Hatti - Cherifs vom Jahre 1802 unerläßs- licher Weise mittels der Klauseln, die in der besonderen, hier beizefügten Acts verzeichnet sind, welche Acte zwis |chen den bezderseitigen Bevollmächtigten - abgeschlossen woroea und als integrirender- Theil der gegenwärttaeu Convention anzusehen ijt, vervollständigt werden müssen.

Art. 4. Durch den sechsten Artikel des Vèrtrcags von Butarest ij festgesezt, daß auf der Seite von Asien die Grenze zwischen beiden Reichen, 0 wie sie vor dem Kriege gewesen, wieder hergestellt wer- den, und der kaiserlih russishe Hof der erhabenen Pforte die Festungen und Schlösser, welche innerhalb jeaer Grenze gelegen und durch seine Wass n erobert worde, wiedergegeden werden würden. Jn Gemäßheit dieser Festsebung und in Betracht, - daß der fkaiserlih rujsiche Hos uamittelbar nah dem Frieden diejenigen vou jenen Festungen zurückgegeben hat, welche nur wäh- reund des Krteges den Truppèn der erhabenen Pforte

adgenommea worden waren, so ist man beiderseitig das

hin überein getommen, daß von nun an die asiatischen Grenzen zwi chen beiden Reichen so bleiben sollen, wie sie dermalen ‘bestehen, und daß ein Termin von 2 Jah» ren festgestellt 1|, unt“ gegenscitig auf die geeignetsten Mittel zur Erhaltung der Ruhe und Sicherheit der beiderseitigen Unterthanen Bedacht zu nehmen.

Art. 5. Die erhabene Q ttomanische Pforte wird, um

sreund|chastlichen Gesinhung rer sorgfältigsten Aufs merfjamkeit auf die vollständige úllung der Bedinguns gen des Vertrags von Bukarest zu geben, unverzüglich alle Klauseln des achten Artikels dieses Vertrags, die sich auf die servische Nation beziehen, welche als ab antiquo der erhabenen Pforte unterworfen und zius- bar, bei jeder Gelegenheit die Wirkungen ihrer Milde und Großmuth empfinden muß, in Ausführung bringen. Demaach wird die erhabene Pforte mir den Deputirten der servischeu Nation die Maaßregeln feststellen, welche am geeignetsten werden erachter werden, “ihr die zu ih- ren Gunsten festgesesten Vortheile zu sichern, Vortheile, deren Genuß zugleich die gerechte Belohnung und das beste Pfand der Treue sein werden, wovon diese Nation dem Ottomanischen Reiche Proben gegeben hat. Da ein Termin von 18 Monaten für nôthig erachte worden, um zu den in diejer Hinsicht erforderlichen Be ähruns gen, nah Maßgabe der besondern hier beigefügten, znwl- schen den beiderseitigen Bevollmächtigten abgeschlossenen Acte, vorzuschreiten, so werden die gedachten Maaßres gelu in Gemeinschaft mit der servischen Deputation zu Constantinopel festgeseßt und einzeln in einem, mit ets nem Hatti: Cherisf bekleideten Firman verzeihnet| werden, der in möglichst kurzer Frist und spätestens binnen des obgedachten Zeitraums von 18 Monaten in Kraft treten und úberdem dem Kaiserlich russischen Hofe mitgetheilt und von da an als integrirender In der gegenwärti en Convention betrachtet werden wird. i

: Art. 6. Da Kraft der ausdrücklichen Festj|ebungen des Vercrags von Bukarest alle Angelegenheiten und Reclamationen der betreffenden Unterthanen - welche durch den eingetretenen Krieg ausge]cßt worden, E aufgenommen und beendigt werden jollen ; da auch di

dem faiserl. russishen Hofe Alte: iecsf Bew:is ihrer

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