1889 / 14 p. 3 (Deutscher Reichsanzeiger, Wed, 16 Jan 1889 18:00:01 GMT) scan diff

LV, Die Beziehungen zu England. 1) Die Stelle Seite 16: E „Jh entdecke, daß man Uebles gegen England im Schilde führte, das is vorüber, aber ob die Vorliebe für Rußland und Amerika nih: doch einmal dem Haß gegen England Luft macht, kann kein Mensch wissen“ enthält eine Auffassung des damaligen Kronprinzen und mußte der englishen Regierung gegenüber deshalb geheim gehalten werden, weil sie betont, daß eine England feindliche Strö- mung als ein in der Politik zu beachtender Faktor gilt und weil sie geeignet ist, in England Mißtrauen hervorzurufen. 2) Die Stelle Seite 10 23. August:

„Benedetti's Projekt schadet uns in iee er hätte ed cue Bismarck's Ermuthigung keine solhe Sprache erlaubt.“

in welcher unrichtig unterstellt wird, daß das Projekt, der Preisgabe Belgiens an Frankreich, niht ohne Ermuthigung des Reichskanzlers entstanden sei, enthält eine Nachricht, welche, weil von dem Kronprinzen von Preußen vertreten, dur anderweite Argumente niemals gt beseitigt werden kann und welche, weil sie geeignet ist, der englishen Re- gierung gegenüber die Möglichkeit einer solhen Transaktion au sür die Zukunft hervortreten zu lassen, dieser Regierung, wie niht minder der belgischen gegenüber zum Wohle des Deutschen Reichs geheim zu halten war.

N

ie Beziehungen zum GroßherzogthumLuxembur zu Z Ta zu den Garantiemäcten. : s Die Nachricht, welche Seite 30 25, Februar auf- ezeihnet ist:

Í e wollte auf Bismarck's Verlangen, uns Luxemburg zu verschaffen, niht eingehen, worauf dann die Alter- native Meh oder Belfort gestellt ward,“

war gegenüber der luxemburgishen und französishen Regie-

rung zum Wohl des Deutschen Reichs geheim zu halten ; denn

sie ist geeignet, die Mächte, welche die Neutralität Luxemburgs arantirt haben und die e ane eplige Regierung felbst mit ißtrauen gegen die Zuverlässigkeit der deutschen Politik zu erfüllen, und fie verseßt, da sie mit der Autorität des Kron- prinzlichen Tagebuchs ausgestattet ist, die französische Regie- rung in die Lage, bei der luxemburgishen Regierung Deutsch-

land gegenüber Vortheile zu ziehen, zumal bei der zu r-

wartenden Eröffnung der Succession für den Herzog von

Nassau. vT

Die Beziehungen zu Belgien und Frankreich.

Hier kommen die folaenden Stellen in Betracht:

1) Seite 14 6. Oktober. Thiers regt den Gedanken an, König Leopold auf den französishen Thron zu bringen, was Bismark für todtgeboren hält.

2) Seite 23 28. Dezember. Brief des Königs der Belgier, voll Sympathie für Kaiser und Reih und voll großer Erwartungen von denselben; er sicht darin Wiederherstellung der Ordnung und des Rechtsbewußtseins in Europa und nennt die denselben zu stellenden Aufgaben „wahrhaft herrlihe“. Er sei eifrig bestrebt, seine Pflichten als Neutraler vertragsmäßig zu erfüllen, aber die Vortheile einer solhen Stellung seien nicht ohne empfindliche Lasten und Schwierigkeiten. Er wirft den frem- den Literaten vor, die belgische Arelfreiheit gegen uns zu mißbrauchen; Frankreih häuft Beschwerden gegen Belgien, weil dieses deutshe Verwundete und Lebensmittel durchlasse, während den flüchtigen Franzosen die Rückehr nah Frank- reih verwehrt werde und sie internirt werden.

3) Seite 24 28. Dezember. Bismarck äußert sih sehr anerkennend über Leopold's Brief und bittet in meiner Ant- wort auf die Bürgschaft zu verweisen, welhe Belgien dur ein starkes Deutschland gewinne, von dem es nie etwas zu ürhten habe, und so lange dieses stark, auh nichts von

rankreich.

Die in diesen Stellen vorkommenden Nachrichten mußten sowohl der französishen wie der belgishen Regierung gegen- über zum Wohl des Reichs geheim gehalten werden. Der ersteren kann die Veröffentlihung den berechtigten Anlaß bieten, gegen das Jnteresse und das Wohl des Deutschen Reichs bei Belgien zu wirken. Die belgishe Regierung aber kann durch den Eindruck, welhen die Veröffent- lihung in der öffentlichen Meinung des Landes hervor- gerufen hat, als wenn nämlih der König Deutschland zu offen begünstige, in die Lage kommen, in ihrer Deutschland gegenüber zu beobachtenden Haltung vorsichtiger oder ablehnender zu sein. Die Stimmung der öffentlichen Meinung in Belgien \{ildern eingehend die Berichte des Gesandten in Brüssel dahin, daß der König und das Mi- nisierium sehr unliebsamen Angriffen mit der Unterstellung ausgeseßt sind, das Tagebuh beweise, daß Diejenigen Recht haben, welhe eine der Neutralität wider- sprehende Abhängigkeit Belgiens von Deutschland be- haupten. Der Umstand, daß der König der Belgier weil er den Brief geschrieben hat, {hon vorher Kenntniß

atte von der im Kronprinzlihen Tagebuche enthaltenen

Nachricht ändert an der Sachlage nichts; denn daß der König Kenntniß hatte, bedingt niht, daß dieselbe Kenntniß au der durh das jeweilige Ministerium répräsentirten Re- “iecat beiwohnte. Jedenfalls ist die Thatsache der Kron- Ti inzlihen Re istratur zur Kenniniß des Königs erst dur die e. Angeschuldigten veranlaßte Publikation der Tage-

L ige gelangt. 4: 5 :

uy s Aug ODe ibigie bestreitet, daß die Veröffentlihung Staatsgeheimnisse oder geheime Nachrichten im Sinne des 99 Nr, 1 des Strafgeseßbuchs enthalte. Seine bezüglichen ln- und Ausführungen erscheinen jedo als verfehlt, ins- besondere gilt dies von dem Saß, daß der Papst kein Souverän und die päpstliche Kurie keine Regierung im Sinne des §. 92 eit. mehr s ase s dg ate ; deren Ausflüsse {h z. B. da E Ps assive Gesandtschaftöreht und die VBe- ugniß zum luß völkerrechtliher Verträge (Kon- A ergeben, ist dur das internationale Recht Europas anerkannt und hat dur die Aenberung der territorialen Ver- ältnisse keinen Abbruch erlitten. Der Angeschuldigte giebt in lie Note zu §8. 40 des von ihm herausgegebenen Lehe chen Völkerrechts (Ausgabe 8 S. 100) selbst zu, daß der Papst in vielen Beziehungen als Souverän behandelt wird und S Jans anderer Staaten unstreitig Regierungs- und Ge- ehgebungsrehte ausübt. Î O Der ee U bestreitet ferner das Bewußtsein der Rechtswidrigkeit der Veröffentlihung. Er will sih nicht be-

wußt gewesen sein, daß die leßtere Nachrichlen ent alten habe, deren Geheimbaltung anderen Regierungen E für das Wohl des Deuben me erforderlih gewesen sei. Hiergegen

riht zunä olgendes: e E Der An t uldigte hat die Rechte studirt, ist, nahdem er 1853 zum Dr. jur. promovirt, 1854 zum Legations! ekretär, 1856 zum Hamburg Ven Geschäftsträger in Berlin und 1859 zum Minister-Residenten der Hansestädte ebendaselbst ernannt worden. Jn dieser Stellung, in welcher er mehrere Jahre zugleih die Stelle eines oldenburgischen Minister-Residenten bekleidete, ist er bis zum August 1866 verblieben, wo er in gleicher Eigenschaft nah London verseßt wurde. 1868 nabm er seinen Abschied, weil, wie er angiebt, dur die Errichtung einer Botschaft des Norddeutschen Bundes ihm die wichtigsten Geschäfte seines Amts antjogen worden seien und es ihm widerstrebt habe, für die bedeutend ver- ringerten Gosäte des leßteren ein gleih hohes Gehalt zu beziehen. Von 1869 an bekleidete er in Hamburg das Amt eines Syndikus des Senats, als welher er die aus- wärtigen Angelegenheiten zu bearbeiten hatte, bis er 1872 den Ruf zu einer Professur des öffentlichen Rechts und der Staatswissenschasten an der Universität Straß- burg erhielt. Jm Frühjahr 1882 in dem leyten Jahre war er du itglied. des Elsaß: Lothringischen Staatsraths gewesen erbat er seinen Abschied, welcher ihm unter Be- willigung einer Pension von O 7500 C und unter Verleihung des Charakters als ia Ee gewährt wurde. Seit 1883 lebte er in seiner Vaterstadt Hamburg. Obgleich seitdem ohne amtliche Stellung, hat er sich bis zu seiner Verhaftung fortgesetzt mit eyen beschäftigt und auf die Politik des eutschen Reichs Einfluß zu gewinnen gesucht, wie sich dies aus seiner als Anlage beigefügten umfangreichen Corresponden mit dem Großherzoglih badishen Wirklichen Geheimen Rat Freiherrn von Roggenbach ergiebt. Fast alle Fragen der äußeren und inneren Politik des Deutschen Reichs sind darin zum Gegen- Lo einer oft sehr absälligen Kritik gemacht worden.

uch mit anderen Personen von hervorragender politischer Bedeutung, so z. B. mit dem Staats - Minister a. D. Pr. Windthorst, ei er sih über politishe Fragen in Verbindung geseßt. Zugleich hat er bis zuleßt eine überaus rege Thätig- keit als politisher Schriftsteller e Von seinen zahlreihen Schriften mögen hier folgende Erwähnung finden: „Reform der preußischen erfassung“ 1870, „Staat und Kirche“ 1875 (sehr umfangreih), „Der zweite zuni und die aaen 1878, „Die auswärtige Politik

euts{chlands“ im 7. Heft der „Deutschen Rundschau“ 1883/84 anonym „Deutsche Kolonialpolitik“ ebendort Heft 1 1884, „Die völkerrehtliche Stellung des Papstes“ in von Holßen- dorff's Handbuch des Völkerrehts 1887, „Zeitgenössisches Leben und Denken in Deutschland“ im Aprilheft der Contem- porary Review 1887, „Politishe Federzeihnungen“ 1888 und die Ausgaben von Hefster's Völkerrecht.

Als Diplomat und Staats- und Völkerrechtslehrer von solcher Vergangenheit konnte der Angeshuldigte, mag er auch, wie er behauptet, den 8. 92 des Strafgeseybuchs seinem Wortlaute nah nicht gekannt haben, über den wahren Charakter der in der Veröffentlihung enthaltenen politishen Nachrichten niht in Zweifel sein, es sei denn, daß er zur Zeit der That geisteskrank gewesen wäre. Leßteres wird aller- dings von seiner Familie geltend gemaht, und is auf deren Betreiben bei dem Amtsgeriht zu Hamburg ein Entmündi-

ungsverfahren gegen ihn eingeleitet - worden, in dessen Ver- auf si bereits zwei Hamburger Aerzte, sein Hausarzt Dr. Oberg und der Dr. Wolff, sein Schwager, für die Nothwendig- keit der Entmündigung ausgesprochen haben, indem fie seine Krankheit für „cirkuläres Frrsein“ erklären. Allein sein ganzes Verhalten vor und nah der Veröffentlihuna spricht überzeugend “gegen die Annahme einer krankhaften Störung der eistesthätigkeit zur Zeit der That, wie diese Störung denn auch von dem gerichtlichen Stadtphysikus, Geheimen Medizinal-Rath Dr. Wolff zu Berlin auf Grund einer län- eren Beobachtung des Angeschuldigten, welcher übrigens elbst seine Zurehnungsfähigkeit niht anzweifelt, und auf Grund einer größeren Anzahl ärztliher Atteste unter eingehender Begründung und E Bejahung seiner Verhandlungsfähigkeit verneint worden ist und zwar mit dem gleichzeitigen QUN S „_ daß der Angeschuldigte an lang- jähriger Sopochondrie eide, welche niht für gewöhnli, wohl aber periodisch durch“ Hinzutritt von Anfällen unmotivirter Angst und Verwirrtheit seine freie Willensbestimmung aufhebe.

| Wenn sfich der Angeschuldigte zum Erweise seiner Gut- gläubigkeit auf die wegen der Veröffentlihung mit dem Her- ausgeber der „Deutschen Rundschau“ Dr. Rodenberg geführte Correspondenz beruft, so ergiebt sih aus derselben Folgendes :

Jn dem Schreiben vom 6. August 1888, mittels dessen er dem Rodenberg das Manuskript zum Druck übersendet und in welchem er als Motiv zur Publikation den Wunsch angiebt, der Welt zu zeigen, was sie an dem Hochseligen Kaiser Friedrich verloren habe, heißt es: E

„Jedenfalls muß ih bitten, darüber strenges Geheimniß zu wahren, daß Jhnen diese Auszüge durh mih mit- etheilt sind, außer Jhnen dürfte es nur Paetel wissen, enn, wie Sie denken können, wird die Veröffentlihung großes Zuleten machen.“

Am 8. des)elben Monats {reibt er, daß er bei der Nie- derschrift schon Vieles weggelassen habe, was sehr interessant gewesen, aber noch mehr Anstoß gegeben hätte, s{härft A Verschwiegenheit ein und hebt hervor, daß es noch mehr ablenken würde, wenn ein von N für die Rundschau be- stimmter und von ihm mit seinem Namen gezeichneter Artikel „Die Reform des englischen Oberhauses“ in demselben Hefte zum Abdruck gelangte, da man nicht annehmen würde, daß in ein und demselben Hefte zwei Artikel desselben Verfassers ent- alten wären. Der leßtere Artikel ist denn auch noch in dem

ktober-Heft zum Abdruck gelangt.

Auf die von Rodenberg gegen die Plhaingteit der Publi- kation erhobenen Bedenken rp er dieselben in dem Schreiben vom 10. August 1888 zu beseitigen, indem er geltend macht, daß {on früher Auszüge aus den Tagebüchern des Gonfeligen Kaisers Friedri über den Feldzug von 1866 und über die Orientreise von 1869 anstandslos veröffentlicht worden seien und daß die Konfiskation do nur von der Kaiserin Friedri als der Eigenthümerin des Tagebuhs von 1870/71 veranlaßt werden könnte, diese jedoh mit Rücksicht auf den Jnhalt der Publikation gar keinen Grund dazu hätte.

Am 30. desselben schreibt er im Hinblick® auf die nun- mehr gesicherte Publikation: „Nun vogue la galère !“

Ueber die voraussichtliche Wirkung er Publikation äußerte er sih in ähnliher Weise, wie in den Briefen vom 6. und

8. August 1888 zu Das Sohne, dem Studenten Heinrih Geffcken, auf dessen Zeugniß si die Vertheidigung bei einem andern Punkte berufen hatte, nämli dahin: die werde großen Skandal mahen. :

Die Briefe des Dr. Rodenberg an ihn sind bei der Durh- suhung seiner Wohnung niht vorgefunden worden. Er hatte sie bei seiner Abreise E Helgoland am 25. September 1888, als die Veröffentlichung bereits erfolgt, seine Autorschaft aber noch unbekannt war, sammt dem cue aus dem Tagebuch verbrannt, angeblih um Unannehmlichkeiten aus dem Wege zu gehen, welche daraus hätten entstehen können, daß man in

er Veröffentlihung Beleidigungen erblicke. :

Seine Frau hatte ihn, wie er zugiebt, vor der Veröffent- lihung eindringlich gewarnt. Von Helgoland s{rieb er ihr; „Die Sache errege ihn zu sehr, er könnte vor Angst nicht shlafen. Wäre er doch nur ihrem richtigen Gefühl gefolgt; nun müsse er suchen, sih ruhig und klug zu verhalten. Seine Absicht sei die reinste gewesen, aber er habe si nit überlegt, welchen Sturm er entfesseln würde.“

Zu seiner Entlastung hat uge sich ferner darauf berufen, daß er bei Anfertigung des [A METANE diejenigen Stellen wegagelassen habe, welhe Aeußerungen des Kronprinzlichen Verfassers über hochgestellte Personen ent- ges hätten und die ihm ihrer Schärfe wegen als

edenklich und sahlich ohne erhebliche Withtigkeit er- schienen wären. Die Vertheidigung hatte hieran Antrag auf Vorlegung und Vergleichung des Tage- buchs behufs Feststellung der gestrihenen Stellen geknüpft. Diesem Antrage is bisher niht entsprochen worden und er- scheint derjelbe auch als gegenstandslos, denn, wie bereits oben näher dargelegt worden, ist das von dem Angeschul- digten excerpirte Tagebucheremplar nicht f ermitteln gewesen. Abgesehen hiervon würde es, dem Angeschuldigten nach seiner Tages bei Anser- tigung des Auszuges im Jahre 1873 die Absicht einer späteren Veröffentlihung ganz fern gelegen hat, überhaupt nicht auf eine Vergleihung des Druckmanuskripts mit dem excerpirten Tagebuche, sondern lediglih auf eine Vergleichung des ersteren mit dem Tagebuchauszuge ankommen. Diese Vergleichung hat aber der Angeschuldigte durch die Vernichtung des Aus- zuges selbst unmöglich gemaht. Sein Sohn Heinrih hat zwar bestätigt, daß von der Streichung einzelner besonders scharfer Stellen über bestimmte hochgestellte Personen tie Rede gewesen sei, jedoch etwas Näheres hierüber niht anzugeben vermoht. Wenn, wie dies allerdings der Fall ift, vor dem Druck eine ganze Anzahl sehr bedenklicher Stellen gestrihen worden find, É ist dies wesent- li das Verdienst des Herausgebers und des Ver- legers, indem diese ohne Anregung bez. Zustimmung des Angeschuldigten jene von ihm nicht beanstandeten Stellen in dem Manuskript, bez. dem Korrekturabzuge selbst gestrichen aben. Daß er auch felbst einige Streihungen vorgenommen, grie dazu angeregt hat, ift zuzugeben.

nlangend endlih die Beweggründe, welche den An- geshuldigten zu der Veröffentlihung veranlaßt haben, und vie Endzwecke, welche er damit verfolgt hat, so können die von ihm hierüber gemachten, bereits oben erwähnten Angaben, welche si l in seinen Briefen an Dr. Rodenberg Aden nicht für stihhaltig erachtet werden.

Seine Angabe, daß es ihm bei der Veröffentlichung ledig- lih darum zu thun gewesen sei, das Andenken des von ihm Lei ba und aufrichtig geliebten Hochseligen Kaisers

riedri, dem er großen Dank geshulvet habe, zu ehren und dessen Verdienste um die Gründung des Deutschen Reichs in das rechte Licht zu stellen, steht mit seinen höchst absälligen Urtheilen über den Hohen Herrn in seinen Briefen an den Ora von eas so schreibt er z. B. in dem riefe vom 22. Februar 1887: : „Dieser (der Kronprinz) aber, weil sein Streben nit auf Mat, sondern g den Schein derselben geht, wird nicht sudlen, daß er ‘Gefangener der fouzlerticben Pajo- A E 4a sowie damit in “ri daß er die in dem Tagebuch niedergelegten Pläne und Vorschläge des Howhseligen Kaisers über die Gestaltung des Reichs als zu weit gehend und un- praktish niht gebilligt haben will.

Daß für die Publikation das Honorar nicht mitbestimmend gewesen, kann zugegeben werden, wennshon seine Angabe, daß er ein solhes überhaupt niht zu beanspruchen gehabt habe, mit der Aussage des Verlegers Paetel, wonach er fkontraft- mäßig für den Druckbogen seiner Aufsäße 200 F zu erhalten hatte und für den vorliegenden Fall nicht Anderes verabredet war, in Widerspruch steht.

- Die Motive und Endzwecle der Veröffentlihung liegen auf ganz Ameri TIEA, blt fic

er Angesuldigte zählt sich zur deutshkonservativen Partei mit streng kirhlicher Richtung, was in jedoh nit abgehalten hat, in seinen Briefen an den Freiherrn von Roggenbah auch über diese Partei höchst abfällig zu urtheilen und sie in dem Briefe vom 4, August 1880, unter rüh- mender Anerkennung des Verhaltens des Centrums und der Fortschrittsparteïi, denjenigen Parteien beizugesellen, „bei denen die Versumpfung unter der Fuchtel und Korruption des Bismar'shen Regiments bereits o weit gten sei, daß man nur von einer Reaktion in den Wählerschaften Besserung erwarten könne.“ Zu der sogenannten Großdeutschen Partei will er nie in Beziehungen gestanden und, abgesehen davon, daß er in der Schleswig- Holsteinschen Frage seiner Zeit für die Kandidatur des Herzogs von Augustenburg eingetreten sei, was ihm Anfangs 1866 eine von ihm zurückgewiesene Dankadresse s{chleswig-holstein- scher Vereine eingetragen habe, auch keinen partikularistischen

tandpunkt eingenommen haben. Wenner si aber weiter als einen Anhänger der von dem Reichskanzler geleiteten Politik des Deutschen Reichs bekennt und k um Erweise dessen auf seine Shriften, insbesondere u den bereits oben erwähnten anonym ershienenen Aussaÿ „Die auswärtige Politik Deutschlands“ in dem Zanuar-Hest der „Deutschen Rundschau“ von 1883/84 beruft, so ist es zwar daß in dem leßteren, von ihm verfaßten Artikel die auswärtige Politik des Reichskanzlers alle Anerkennu allein dies beweist nichts für seine de St lung zur Politik des Deuts Reichs, denn hierüber

iebt, ohne daß es auf seine späteren Sqhriften noch tus : se ei

ublikation

ine Correspondenz mit dem Fr von zuverlässigste. Auskun und zwar Y ags t tif, und zwar nicht bloß der f er E a Gebieten, und zugleih der Person des E au indseli; Die Briefe sprechen für end se se M Persónliche Feindseligkeit ift übrigens nicht