1889 / 14 p. 4 (Deutscher Reichsanzeiger, Wed, 16 Jan 1889 18:00:01 GMT) scan diff

exst neueren Datums; denn er äußerte si in einer Abend- gésellshaft, welhe vor etwa zehn Jahren in Barmen stattfand, und in welcher, als das Gespräch auf den Fürsten Bismarck kam, dessen Verdienste allgéñiéit anerkannt ‘wurden, in hö@st erregter Weise, daß sich demselben kein einziger edler Charakterzua, kein Zug von Freundlichkeit oder Barmherzigkeit - nachweisen ließe. y e der Correspondenz stellt der Angeschuldigte si zu- gleich als eine im höhsten Grade von sih eingenommene, ehrgeizige Persönlichkeit dar, die si befähigt und berufen laubte, eine große politische Rolle zu spielen und über die Der enung seiner vermeintli®en Verdienste und über getäushte Hoffnungen mißvergnügt war. Nach dem Tode des Kaisers Friedrih glaubte er in der Veröffentlihung des Tagebuchauszuges eine Handhabe gefunden zu haben, die Verdienste des Reichskanzlers um das Zustandekemmen des Reichs zu verkleinern und zugleih dessen Politik zu ver- dächtigen. Es fällt im Hinblick auf den von ihm auf etwa 750 Seiten angegebenen großen Umfang Des excerpirten Tagebuchs auf, daß bei der A die zur Diskreditirung der Politik des Reichskanz ers dem Aus- lande gegenüber geeigneten Stellen es gehören hierher die oben unter Nr. IT bis V besprochenen Nachrichten, einer- seits und die Lobsprüche auf den Freiherrn von Roggenbach andererseits, cfr. z. B. Seite 16 der „Rundschau unter: „Roggenbah is und bleibt der einzig vernünftige .und zu- verlässige unter den anwesenden Staatsmännern,“ eine unver- hältnißmäßige Berücksichtigung gefunden haben. j j Hand in Hand mit diesem Versu der öffentlichen Diskreditirung der Reichspolitik, welcher mit dem Antritt der Besuchsreise Sr. Majestät des regierenden Kaisers nah Süd- deutshland zusammensfiel, ging das Unternehmen des R schuldigten, im Geheimen die Politik des Reichskanzlers bei Sr. Majestät in Mißkredit zu bringen. Ueber dieses Unternehmen geben die bei dem Angeschuldigten in Beschlag genommenen Briese des Freiherrn von Roggenbach vom 24. August und 6. Sep- tember 1888, welche der Anklage als Anlage beigefügt sind, nähere Auskunft. Die Anregung zu der Denkschrift hat der Leßtere gegeben, jedoch will er später bei genauerer Prüfung derselben sie als ungeeignet zur Unterbreitung an Se. Majestät

gefunden, sich dabei auch des Gefühls nicht haben erwehren können, daß die Ueberreihung der Miß- deutung einer beabsichtigten ntrigue ausgeseßt sein

würde. Er habe deshalb den Wunsch des Angeschuldigten vor Jedermann geheim gehalten, und, als er’ von dessen Ver- haftung gehört, den niht aus seinen Händen gekommenen Denkschristsentwurf an dessen Vertheidiger mit dem späteren Ersuchen um Abgabe an den Untersuhungsrichter gesandt. Die sih jevt bei den Akten befindende, sehr „Umsfangreiche Schrift mit der Aufschrift: „Ausblicke auf die Regierung Kaiser Wilhelm's IT. Eine Denkschrift“ hat folgenden Jnhalt:

T. Auswärtige Politik. Bundesverhältniß und Reichstag. Aenderung des e Abschaffung “des geheimen Stimmrechts. Die Stellung des Reichskanzlers. Preußische Selbstverwaltung. Nothwendigkeit einer Landgemeinde-Ordüung für die östlichen Provinzen. Die offiziöse Presse und ihre Schädlichkeit. A8 :

IT, Soziale Politik. Das So ialistengeseb; seine Erfolg- losigkeit. Nückehr zum gemeinen eht. Positive Maßregeln der Sozialreform. Mängel der sozialen Geseßgebung und Nothwendigkeit ihrer Reform. Mängel der Alters- und In- validenversicherung in der vorgeschlagenen Form.

IIT. Kirchenpolitik.

Bezüglich der Stellung des Reichskanzlers wird hervor- gehoben, daß, mit Ausnahme der militärischen Angelegenheiten alle Fäden der Reichsregierung in seiner Hand zufammen- laufen, daß noch nie cin Unterthan eine so allgewaltige Amts- stellung im Staat innegehabt habe, daß nur eine so gewaltige Kraft, wie die des Fürsten Bismarck den gestellten Aufgaben zu genügen vermocht habe und daß bei einem Wechsel der Persönlichkeit, wie er im Gange dex Dinge unausbleiblich, die Wiederholung der Concentrirung einer Machtfülle vermieden werden müsse, welche auf die Länge der Autorität der Krone eine s{wächende Konkurrenz bereiten und dem föderativen Charakter des Reichs widersprehen würde.

Anlangend die Kirchenpolitik, so hebt die Denkschrift hervor, daß auch jeßt kein dauernder N zwischen Staat und Kirche gesichert sei, daß eine geseß iche Abgrenzung der Rechte des Staats und Roms geboten sei, daß die Mai- geseße durch Uebergriffe in die inneren Angelegenheiten

der Kirche über das iel hinausgeshossen hätten, daß Kanzler und Kultus-Minister im späteren Nach- eben ganz infkonsequent und das Hineinziehen des apstes in den Kampf um das Septennat unklug

gewesen sei, und spricht sih ferner gegen den Summepiskopat sowie für volle Unabhängigkeit der evangelishen Kirche vom Staat aus als das c iuBig wirksame Gegengewicht gegen die Unabhängigkeit der katholishen Kirche.

Der Angeschuldigte i} bei seiner Behauptung, daß ihm die Absicht, der Politik des Deutschen Reichs Schwierigkeiten zu bereiten, überall fern gelegen habe, verblieben und 6 wiederholt hervorgehoben, daß er den Reichskanzler lets als den unentbehrlichen Rathgeber dex Krone erachtet habe. Wenn er si in leßterer Beziehung darauf be- ruft, daß der nah der Thronbesteigung des Hochseligen Kaisers und Königs Frieèrih am 12. März 1888 durch ven „Reichs- und Staats-Anzeiger“ veröffentlichte Allerhöchste Erlaß an den Reichskanzler nebst dem gleichzeitig veröffentlichten Allerhöchsten Aufruf „An Mein Volk“ von ihm verfaßt worden sei, so ist diese Tha!sache richtig. Die Konzepte sind bei ihm und Abschriften davon bei dem Freiherrn von Roggenbach in Beschlag genommen worden. Nach der Aussage des Leßteren, mit der die des Angeschuldigten und die des Staats-Ministers a. D., Generals z, D. von Stosch im Wesentlichen übereinstimmen, hat sih die Sache folgendermaßen zugetragen : Als der Hochselige Kaiser Wilhelm im Juni 1885 in Ems einen tiefen Ohnmachtsanfall gehabt habe und ein plößliches Hinscheiden zu befürchten gewesen, sei ihm ein vom Kronprinzen früher geäußerter Wunsch, auf einen solchen Fall vovrbereitetund namentlich gerüstetzu sein, die bei seinem Regierungsantritterforderlien öffentlihenKundgebungen unverzüglich erlassen zu können, ins Gedächtniß gekommen und sei bei einer in jene Zeit fallenden usammenkunfst mit dem Angeschuldigten auf dem Gute des éênerals von Stosch zu Destrich a. Rh. der Entwurf der erforderlichen Prokla- mationen besprochen worden. Dabei habe er betont, daß nach den Zntentionen des Howhseligen Kaisers, damaligen Kron- prinzen, in allen Kundgebungen Dessen Bestreben, Sich die Dienste des Reichskanzlers zu erhalten, den Ausgangspunkt bilden müsse, Dieser Jnstruktion gemäß habe der Angeschuldigte

ä die beiden Kundgebungen entworfen und sie N Schreibens vom 2. August 1885 übersandt, worauf er sie nah Vornahme einiger Abänderungen noch im E desselben Monats dem Kronprinzen auf der Mainau persönl ps übergeben habe. Die Entgegennahme scheint nah dem Q des E vom i August 1885 Anfangs au

ierigkeiten gestoßen zu sein.

B E Me RhageiläG und der General von Stosch

aben sich übrigens bei ihrer Vernehmung zu Gunsten des A riB ldi ten dahin ausgesprochen, daß nach ihrer Un seiner Persönlichkeit und Gesinnung er sich nicht bewuß ewesen, daß die Veröffentlihung das Wohl des Deutschen Reichs zu gefährden geeignet sei. Darüber, ob sie selbst in den veröffentlichten Nachrichten eine Gefährdung dieses Wohls erbliden würden, haben si Beide nicht eäußert.

Der in der Geffcken- von Roggenbach'schen Correspondenz wiederholt genannte beiderseitige Bekannte und Vertraute Morier ist der früher der englischen Botschaft zu Berlin als Sekretär attachirt gewesene jeßige englische Botschafter Sir R. Morier zu St. Petersburg. ;

Demnach wird der Angeschuldigte angeklagt: ;

im September 1888 im Jnlande durch die „zu BAlin erscheinende Zeitschrift „Deutshe Rundshau“ Heft 1, Oktober 1888 in dem Artikel mit der Ueberschrift „Aus Kaiser Friedrih!s Tagebuch 1870/71“ vorsäßlih die oben unter Nr. I—VI bezeichneten Nachrichten, von denen er wußte, daß ihre Geheimhaltung den ebendort bezeichneten Regierungen gegenüber für das Wohl des Da lBen Reichs erforderlich war, öffentlich bekannt gemacht zu haben, Verbrechen, strafbar nach §. 92 Nr. 1 des E L aa und §. 20' des. Reihs-Preßgeseßes vom 7. Mai 1874:

Beweismittel:

A. Die in der Anklageschrifst in Bezug genommenen Schriftstücke. B. Zeugen: d i: 1) der Hausinspektor des Reichstages, Wilhelm Krug zu Berlin, Leipzigerstraße 4; 2) die Wittwe des Haushofmeisters Krug, Anna, geb. Andres, zu Berlin, Linienstraße 130 prt.; Ï 3) der Schriftsteller Dr. Julius Rodenberg zu Berlin, Margarethenstraße 1; : j 4) G E UNABANMBAYPFC Elwin Paetel zu Berlin, arlsbad 16 N ; 5) der Student der Philosophie Heinrih Geffcken zu Berlin, Mittelstraße 46 INS h 6) r Professor der Theologie Ernst Achelis zu Mar- urg; 7) der Sqriftsteller, Geheime Rath Dr. Gustav Freytag zu Wiesbaden ; j ; ck 8) der badishe Wirkliche Geheime Rath Freiherr von Roggenbach auf Ehnerfahrnau bei Schopfheim im Grobbetzogfbum Baden; | 9) der Staats-Minister a. D., General der Jnfanterie z. D. von Stosch zu Oestrih am Rhein. C. Sachverständige: q j v4 1) der gerichtliche Stadlphysilus, Geheime Medizinal- Rath Dr. Wolff zu Berlin; 0 2) le noch zu benennenden Beamten des Auswärtigen mts. Leipzig, den 16. Dezember 1888. Der Ober-Reichsanwalt. TDessendorff.

Se. Majestät der König haben Allergnädigst geruht :

dem General-Lieutenant Sallbach, Präses der Artillerie- Prüfungs-Kommission, den Stern zum Rothen Adler-Orden zweiter Klasse mit Eichenlaub; dem Oberst-Lieutenant Casten- holz, Direktor des Feuerwerks-Laboratoriums zu Spandau, den Nothen Adler-Orden dritter Klasse mit der Schleife; dem Haupt- mann Böhmer, Mitglied der Artillerie-Prüfungs-Kommission, dem Oberst-Lieutenant a. D. Stein zu Berlin, bisher im Magde- burgischen Fuß-Artillerie-Regiment Nr. 4, dem Major a. D. von Wrochem zu Czerwenßüß im Kreise Ratibor, bisher im Garde-Fuß-Artillerie-Negiment, dem Geheimen Regierungs- Nath Hoffmann zu Berlin, bisher ständiges Mitglied des Reichs - Versicherungsamts, dem Kreis - Physikus, Medizinal- Nath Dr aner u Insterburg, dem emeritirten Pastor Starcke zu Koiskau im Kreise Liegniß, dem Re ierungs-Baumeittor Kleinau zu Berlin und dem Kreis- Sekretär a. D. Eberhart zu Trier den Nothen Adler- Orden vierter Klasse; dem Obersten Siegert, Abtheilungs- Chef in der Arti erie-Prüfunas-Kommission, den König- lichen Kronen-Orden zweiter Klasse; dem Major Reuscher, Mitglied der Artillerie-Prüfungs-Kommission, und dem Geheimen Regierungs-Rath, Professor Ogen zu Berlin, den s Königlichen Kronen-Orden dritter Klasse; dem Bau- rath Engel zu Berlin, dem Raths-Zimmermeister Ho l- land ebendaselbst, dem Zimmermeister Weiße ebenda-

selbst und dem Maurermeister Wihmann ebendaselbst den Königlichen Kronen - Orden vierter Klasse; “dem städtischen Lehrer Brose zu“ Berlin und dem emeri-

tirten Hauptlehrer und Kantor Werner zu Siegersdorf im Kreise Bunzlau, bisher zu Ottendorf im Kreise Bunzlau, den Adler der Fnhaber des Königlichen Haus-Ordens von Hohen- zollern; sowie dem pensionirten Vollziehungsbeamten Otto zu Dortmund und dem Hausdiener Andreas Wipper zu Magdeburg das Allgemeine Ehrenzeichen zu verleihen.

Se. Majestät der Kaiser und König haben Aller- gnädigst geruht : den nachbenannten Personen die Erlaubniß zur Anlegung der ihnen verliehenen Insignien zu ertheilen, und zwar: des Komthurkreuzes erster Klasse des Königlich sächsishen Albrechts-Ordens: dem Geheimen Ober-Regierungs-Rafh und vortra ende Rath im Reichs-Justizamt, Dr. A S des Ritterkreuzes erster Klasse des Großherzo li badishen Ordens vom Zähringer S 08 den Eisenbahn-Betriebs-Direktoren Kecker zu M d Ostermeyer zu Straßburg i. E.; L M

des Ritterkreuzes zweiter Klasse desselben Ordens:

izierkreuzes des Königlich belgischen A E Seopold Dee

dem Ober- und Geheimen Regierungs-Rath Dr. Greiff zu Straßburg i. E.; sowie des Ritterkreuzes desselben Ordens: dem Regierungs-Rath von Michels zu Straßburg.

Deutsches Reich.

. Majestät der Kaiser haben nach Maßgabe des G vom T. März 1878 (Reichs:Geseßblatt : 7) mit der Stellvertretung des Reichskanzlers im Bereich. der Marineverwaltung den Contre-Admiral Paschen zu beauf-

tragen geruht.

Se. Majestät der Kaiser haben Allergnädigst geruht:

den Landrihtern Dr. Weber, Liebler, Schiber und Walther in Colmar, Grafen von Leublfing und Dr, Lossen in Straßburg, von Derßen in Zabern, Weber in Saargemünd, Dr. Hock und Freudenthal in Meg sowie as in Mülhausen den Charakter als Landgerichts-Rath, erner den Amtsrichtern Lanzberg in Vic, Dr. Warmuth in Lauterburg, Prinz und Speckner in Colmar, Kahler in orbach, Gruber in Bischweiler, Syffert in Diedenhofen, ubois in Straßburg, Vaillant in Meß sowie Paff- rath in Barr den Charakter als Amtsgerichts-Rath zu verleihen.

Der Konsular-Agent Daralexi in Pyrgos (Griechen- land) ift gestorben.

Die vom Gr. Bezirksamt Offenburg unterm 9. d. M. vor- läufig erlassene Beschlagnahme der Flugschrift: „Wähler!“ Mitbürger!“ beginnend mit en - Worten: „Vor die Entscheidung gestellt“ und endigend mit den Worten: „Das Arbeiter-Wahlcomité“ wird hiermit bestätigt, und es wird demgemäß dieses Flugblatt auf Grund der #2 11 und: 12 des Geseßes gegen die gemeingefährlichen Bestrebungen der Sozialdemokratie vom 21. Oktober 1878 verboten.

e den 12. Januar 1889. j E Der Großherzogliche Landeskommissär für die Kreise Lörrach,

Freiburg und Offenburg : Siegel.

Königreich Preußen. Se. Majestät der König haben Allergnädigst geruht :

Berlin,

dem Stations-Vorsteher Schiers zu Straßburg i. E. ;

dem ordentlichen Professor Dr. Hugo Lörs ch zu Bonn den Charaïtter als Geheimer Justiz-Rath zu verleihen; sowie

in Folge der von der Stadtverordneten-Versammlung zu Mülheim a. Nhein getroffenen Wahl den Rentner und Stadt- verordneten Joseph Boers c daselbst als unbesoldeten Bei- eordneten der Stadt Mülheim a. Nhein für die geseßlihe mtsdauer von sechs Fahren zu bestätigen.

Ministerium der geistlichen, Unterrihts- und Medizinal-Angelegenheiten.

Bekanntmachung. In der im Monat November 1888 zu Berlin O uen

Turnlehrerinnen-Prüfung haben das Zeugniß der Be- fähigung zur Ertheilung des Turnunterrihts an Mädchen- schulen erlangt:

1) Bart, Elise, Handarbeitslehrerin zu Dominium

Liebenzig bei Neusalz a. O.,

2) Beyer, Elise, Lehrerin zu Berlin, 3) Bragard, Ottilie, daselbst, 4) Buchholt, Elisabeth, Zeihen- und Handarbeits-

lehrerin daselbst,

5) Cohn, Henriette, Lehrerin daselbst, 6) Eigler, Elfriede, desgl. daselbft, H Un Klara, desgl. daselbst, 8) Gallandi, Emilie, Handarbeitslehrerin daselbst, 9) Göhrtke, Elise, desgl. zu Görliy, 10) Hermenau, Elisabeth, zu Königsberg i. Pr., 11) Hollweg, Ottilie, Lehrerin zu Berlin, 12) Käu ffer, Antonie, desgl. dajelbst, 14 Klöbbe, Amalie, desgl. daselbst, 14) Kobligk, Mathilde, zu Babken, Kreis Golda», 15) Ko ster, Margarethe, Handarbeitslehrerin zu 16) Lenz, Hulda, desgl. zu Königsberg i. Pr., T Medenwal , Helene, Lehrerin zu Berlin, 18 Polski, Helene, Handarbeitslehrerin zu Graudenz, 19) Reinert, Antonie, Lehrerin zu Königsberg i. Pr., 20) Shmidt, Olga, zu Göttingen, „_21) Shnabel, Gertrud, Handarbeitslehrerin zu Königsberg i. Pr., 22 Sulsg, Anna, desgl. zu Krotoschin, 23) Supplitt, Helene, zu Königsberg i. Pr, 24) Westphal, Anna, Handarbeitslehrerin zu Königs- berg i. Pr., und 25) Wolff, Luise, Lehrerin zu Berlin, Berlin, den 5. Januar 1889. ' O Der Minister : der geistlichen, Unterrichts- und Medizinal-Angelegenheiten. Im Austrage: de la Croix.

(Fortseßung des Amtlichen in der Ersten Beilage.)

Nedacteur: Z. V.: Siemenroth.

Verlag der Expedition (S cho lz).

Druck der Norddeut Budcdruckerei und Verlags-Anstalt, rue Ver Berlin L Wilhelmftraße Nr. 32.

Sechs Beilagen (eins{ließli4 Börsen-Beilage) und eine Extra-BVeilage.

Berlin:

- E22 Pr S E R E