1889 / 14 p. 5 (Deutscher Reichsanzeiger, Wed, 16 Jan 1889 18:00:01 GMT) scan diff

Erste Beilage

zum Deutschen Reichs-Anzeiger und Königlich Preußischen Staats-Anzeiger.

M 14,

Berlin, Mittwoch, den 16. Januar

Königreich Preußen.

Dee U R

wegen Ausgabe auf jeden Inhaber lautender Anleihe- scheine der Stadt Stettin, Regierungsbezirk Stettin, zum Betrage von 6000000 # Reichswährung.

Wir Wilhelm, von Gottes Gnaden König von Preußen 2c,

Nachdem die städtischen Behörden zu Stettin beschlossen haben, die zur Durchführung der Kanalisation, zum Bau eines öffentlichen Schlachthauses, zur Erweiterung der Hafenanlagen, zur Herstellung des Dunzig-Parniß-Kanals, zur Erweiterung des Siechenhauses 2c, erforderlihen Mittel im Wege einer Anleihe zu beschaffen, wollen Wir auf den Antrag des dortigen Magistrats,

zu diesem Zwecke auf jeden Inhaber lautende, mit Zinsscheinen

versehene und Seiténs der Gläubiger unkündbare Anleihescheine

im Betrage von sechs Millionen Mark ausgeben zu dürfen, in Gemäßheit des §. 2 des Gefeßes vom 17. Juni 1833 der Stadt Stettin zur Ausstellung von Anleibescheinen im Betrage von 6 Millionen Reichémark —, welche nah dem anliegenden Muster in Abschnitten zu 2000, M tien, mit dreicinhalb vom Hundert jährli zu verzinsen, in 6 Abtheilungen zu je 1 Million Mark zu emittiren und anhebend mit dem Jahre der Ausgabe jeder Abtheilung nah dem festgestellten Tilgungsplane durch freihändigen Ankauf oder Ausloosung mit mindestens einem Prozent der Kapitalschuld unter Zuwachs der dur die allmähliche Tilgung der leßteren herbeigeführten Zinsenersparnisse spätestens in 44 Jahren zu tilgen sind —, durch gegenwärtiges Privilegium Unsere landesherrliche Genehmigung ertheilen. ;

Durch vorstehendes Privilegium, welches Wir vorbehaltlich der Rechte Dritter ertheilen, wird für die Befriedigung der Inhaber der Anleihescheine eine Gewährleistung Seitens des Staats nicht übernommen. : A

Urkundlich unter Unfere Höthsteigenhändigen Unterschrift und beigedrucktem Königlichen Insiegel.

Gegeben Berlin, den 21. Dezember 1888. Wilhelm. R. von Scholz. Herrfurth. (Stettiner Stat twappen.) Anleiheschein der Stadt Stettin, ... te Ausgabe, BUMIabe 2 O U S S Mark Reichêwähruüng.

Ausgefertigt in Gemäftheit des landesherrlichen Privilegiums vom fe ae (Amtsblatt der Königlichen Regierung zu Stettin vom s . « Stüd.)

Wir Magistrat der Stadt Stettin beurkunden und bekennen hierdurch, daß der Inhaber dicses Anleihescheins . . . . Mark Reichs-

währung, deren Empfang wir bescheinigen, von der hiesigen Stadt- gemeinde als cin Darlehn unter den umstehend abgedrucktten Bedin- gungen zu fordern hat.

Zur Sicherheit der hierdurch eingegangenen Verpflichtungen haftet die Stadtgemeinde Stettin mit ihrem gesammten gegenwärtigen und zukünftigen Vermögen und mit ihrer Steuerkraft.

Dessen zu Urkund haben wir diese Ausfertigung unter unserer Unterschrift ertheilt. is

Stettin, den . 18. _ Der Magistrat. i (Eigenhändige Unterschrift des Dirigenten und eincs Magistrats- mitgliedes unter Beifügung ihrer Amtstitel.)

Diese ... . Reichômark bilden cinen Theil des auf Grund des Allerböchsten Privilegiums vom aufgenommenen Darlehns von 6 000 000 4 Reichöwährung,

Die Rückzahlung dieses Gesammt-Darlchns von 6 000 000 geschieht binnen spätestens 44 Jahren, vom Jahre der Ausgabe jeder einzelnen der 6 je 1000000 4 betragenden Serien ab gerechnet, nah Maßgabe des festgestellten Tilgungsplans dergestalt, daß die darin jährli ausgeworfenen Tilgungsraten in den Hauthaltungsplan auf- genommen und daraus die Anlcihesheine mittelst freihändigea An- kaufs oder Acsloosung eingelöst werden

Die Stadtgemeinde Stettin behält \ich das Recht vor, den Tilgungsplan zu verstärken, sowie sämmtliche noch umlaufende An- leihescheine auf einmal zu kündigen.

Den Inhabern der Anleihescheine scht dagegen kein Kündigungs-

« ret zu.

Die ausgeloosten, sowie die gekündigten Anleihesheine werden unter Bezeichnung ihrer Buchstaben, Nummern und Beträge, sowie tes Zeitpunktes, an welhem die Nückzahlung erfolgen soll, öffentlich bekannt gemacht. G

Bieje Bekanntmachung Age

) ses, drei, zwei und einen Monat vor dein Zahlungstage in dem „,

eutschen Reichs- und Königlich

Preusßzischen Staats-Anzeiger“, dem Amtsblatt der Königlichen Regierung zu Stettin und in ciner der in Stettin erscheinenden

Zeitungen. Geht eines dieser Blätter cin, so wird an Stelle des- selben ein anderes mit Genehmigung. des Königlichen Regierungs- Präsidenten zu Stettin bestimmt werden. ;

Die Auéloosung der zu tilgenden Anleihescheine erfolgt im Monat August dur den Nagistrat und die Auszaßlung der ausgeloosten Anicihesheine vom 2. Januar des auf die Ausloosung folgenden Jahres ab. ï 5 ; A

ca dem Tage, an welchem solchergeftalt das Kapital zurück- L en t Vir daéselbe in halbjährlihen Terminen, am 2. Januar s G 1 Juli mit drei und einem halben Prozent jährlich verzinst. un Dic Auszahlung der Zinsen und des Kapitals geschieht gegen bloße Rückgabe der ausgegebenen Zinsscheine bezichungéweise dieses Anleihescheins bei der Kämunereikasse zu Stettin und bei den bekannt

emawten Zablungöstellen in Berlin in der nach dem Eintritt des älligkeitstermins folgenden Zeit. Auch werden die fälligen Zins-

ch- ine kei allen Zahlungen an die hicsige Stadtkasse in Zahlung | a fangnabme des Kapitals präsentirten Anleihe- ]

\éeinta An on gn gehörigen Zinsscheine der späteren Fällig-

E 4 : ia feitttermine uri en Zinsscheine wird der Betrag vom Kapital abgezogen.

Die ausgeloosten welche innerhalb 30 erhoben werden, sowie

iehungsweise gekündigten Kapitalbeträge, GA T dem Rückzahlungstermine nicht die innerhalb, 4 A CASCREN des in welcem sie fällig gewotden find, nit erhobenen S trn ‘Gunsten der Stadtgemeinde Stettin.

j Kraftloserklärung verlorener oder ver-

Das Aufgebot und die it d 838 und ff. d i Lei ¡ne erfolgt nah Vorschrift der H. 838 und f. der S Rein rfe eutsche Reih vom 30. Januar 1877 n, noch für kraftles erklärt

(R-G.-Bl. S. 83). i L aceratits

(ver A D T den Mul daß der Verlust der Zinsscheine vor Ablauf ter vierjährigen Verjährungsfrist beim anin E N angemeldet und der Kattgebabte Besiy der E S hin zeigung der Anleihescheine oder sonst in glaub after Weise dargethan witd, nach Ablauf der Verjährungsfrist der Betrag der angemeldeten und bis dahin uit vorgekommenen Zinsscheine gegen Quittung aus- gezahlt werden.

1000, 500 und 200 Æ Reichtwährung aus--

1889,

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Mit diesem Anleihescheine sind 20 halbjährige ins\{eine aus- egeben ; iri wte Zinsscheine werden ebenfalls für zehnjährige erioden ausgegeben werden. : K Die Ausgabe einer neuen E e T E

ämmereikasse zu Stettin gegen eferung der de H! \heinreibe beigedruckten Anweisung. Beim Verlust der Anweisung erfolgt die Aushändigung der neuen Zinsscheinreibe an den Inhaber des Anleibescheins, sofern dessen Borzcigong rehtzeitig geschieht, und cs wird, daß dies geschehen, auf dem Anleiheschein vermerkt.

der Zins-

Zinsschein ns) 2E fende Nr. des Scheins) L . des Scheins aufende Nr. s: T dem Stettiner Stadt-Anleiheschein : But(stabe N. Nr. . . über Reichsmark . . Pfennige.

Der Inhaber dieses Zinssheins empfängt gegen dessen Rückgabe 1

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an en 8 _. an fälligen halbjährlien Zinsen aus der Kämmereikasse zu Stettia oter bei den bekannt zu machenden Zahblungsstellen in Berlin . . . Mark. R Reichswährung.

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Stettin, den ¿: ch s e e dessen Geldbetrag nicht Dieser Zinsschein wird ungültig, wenn desjen ) innerfalk s. itim vom Ablauf des Kalenderjahres der Fälligkeit ab gerechnet, erhoben wird.

Anweisung : zu dem Anleiheschein der Stadt Stettin, Buchstabe . . Nr. .… über .….. K

Der Inkhaber dieser Anweisung empfängt gegen deren Rü- gabe bei der Kämmereikasse zu Stettin zu dem „obigen Anleiheschein die . . . Reihe von Zinsscheinen für die Jahre 18 B. 1 sofern nit von dem Inhaber des Anleihescheins gegen diese Aus- reihung bei dem unterzeichneten Magistrat rechtzeitig protestirt wor-

en ist. Stettin, den . . ten

E S 15% Der Magistrat. i ;

Anmerkung. Bei den Zinsscheinen und Anweisungen können die Namensunterschriften des Magistrats-Dirigenten und des Magistrats- Mitgliedes mit Lettern oder Facsimilestempeln gedruckt werden, do muß jeder Zinsschein und jede Anweisung mit der eigenhändigen Namensunterschrift eines Kontrolbeamten versehen werden. j

Die Anweisung ist zum Unterschiede “auf der ganzen Blattbreite unter den beiden leßten Zinsscheinen mit davon abweichenden Lettera in nachstehender Art abzudrucken:

. . ter Zinsschein. |

S ter Zinsschein.

Anweisung.

Vorlesungen an der Forst-Akademie Münden während des Sommer-Semesters 1889,

Borggreve: Einleitung in ‘die Forstwissenschaft und Forst- literatur, Jagdkunde. .

Uth: Forstverwaltungskaunde.

Michaelis: Forstlihes Repetitorium. f

Baule: Arithmetik, G:odätishe Uebungen, Forftvermefsungs- Instruktion. * E

Councler: Chemie. Repetitorium.

Hornberger: Physik und Meteorologie. :

Müller: Systematishe Botanik und Botanisches Praktikum.

Metzger: Zoologie (Wirbelthiere), Fischereiwesen.

Ziebarth: Civilreht I.

König, Volkswirthshaftslehre T. i :

Außerdem an sämmtlichen Nachmittagen und einem Vormittag der Woche Exkursionen und Uebungen in der Forstabshäßung, im Feldmessen und Nivelliren, Planzeichnen, Wege- und Brückenbau, in der Iagd, Fischerci und Fischzuht unter Leitung obiger Dozenten und des Forst-Assessors Schumacher. :

Das Sommer-Semester - beginnt am Montag, den 29. April. Erforderlih für die preußishe Staatsforstlaufbahn Maturitas von deutshem Gymnasium oder preußischer Realschule 1. Ordnung und cinjährige Vorpraxis. Sonstige Studirende finden auch auf Grund anderweiten Nachweises genügender Vorbildung Aufnahme. 5

Anmeldungen E baldmöglichst an den Unterzeichneten zu richten.

Der Direktor der Forst-Akademie. „j mut Borggreve.

Personalveränderungen.

Königlich Preustische Armee.

Ernennungen, Beförderungen und Verseyzungen. Im aktiven Heere. Berlin, 12, Januar. v. Boehn, Gen. der Inf. und lbmmandirender General des VI. Armee-Corps, in Genehmigung seines Abschiedsgesuhs mit Pension zur Disposition und gleichzeitig auch à la suite des Kaiser Franz Garde-Gren. Regts. Nr. 2 gestellt. v. Lewinski 1, Gen. Lieut. und Inspecteur der 2. Bar Insp.. mit der Gayrung des VI. Armee-Corps beauftragt.

acobi, Gen. Lieut. und Inspecteur der 4. Feld-Art. Jasp., in [eicher Éigenschaft zur 2. Feld-Art. Insp. verseßt. Waen ker von

ankenshweil, Hauptmann à la suite des General- stabes, unter Entbindung von dem Kommando zur Dienst- leistung bei dem Kriegs - Ministerium vnd unter Ueberwei- sung zum Großen Generalstabe, in den Generalstab der Armee wiedereinrangirt. Sixt v, Arnim, Hauptm. vom Generalstabe der 22. Div., unter Stellung à la suite des (Seneralstabes der Armee, zur Dienstleistung bei dem Kriegs-Ministerium kommandirt. v. Bredow, Rittm. vom Drag. Regt. Nr. 9, unter Entbindung von dem Kommando als Adjutant bei der Kav. Div. der XV. Armee Corps, dem Regt. aggregirt. v. Keller, Rittm. und Eskadr. Chef vom Drag. Regt. Nr. 6, als Adjutant zur Kav, Div. des XV. Armee- Corps kommandirt, v. Tepper-Laski, Pr. Lt. vom Hus. Regt. Nr. 3, auf 6 Monate zur Gestüt-Verwaltung kommandirt,

Königlich Bayerische Armee.

Ernennungen, Beförderungen und Versetzungen. Im aktiven Heere, 31, Dezember. Raila, be a. D. unter Einreihung in die Kategorie der zur Disp. stehenden Offiziere, zum Commandeur des Landw. Bats, Bezirks 1. München, Biéchy, Major à la suite des 3. Inf. Regts. und kommandirt zur Dienst- leistung dortselbst, zum Bats. Commandeur im- 10. Inf. Regt , er- nannt. Landmann, Major des Generalstabes beim General-Kom- mando I, Armee-Corps, Graf v. Bothmer, Major des General-

ftabes von der Centralstelle, kommandirt zum Königl. preuß. Generäl- stabe, zu Oberst-Lts. befördert. Pündter, Major z. D., Landwehr- Referent beim General-Kommando 11. Armee-Corps, der Charakter als Oberst-Lt. verliehen.

8. Januar. Sandner, Major, bisher à la suite des 4. Chev. Regts. und kommandirt zur Dienstleistung dortselbst, zum etatsmäß. Stabsoffizier in diesem Regt. ernannt.

Abschiedsbewilligungen. Im aktivenHeere. 31, De- zember. Wenninger, Oberst z. D, Commandeur des Landw. Bats. Bezirks 1. Münthen, mit Pension und mit der Erlaubniß zum Tragen der Uniform des 2. Shweren Reiter-Regts., Grohe, Major und Bats. Commandeur im 10, Inf. Negt, unter Verleihung des Charafters als Oberft-Lt., mit Pension und mit der Erlaubniß zum Tragen der Uniform, der Abschied bewilligt.

3, Januar. Oberhauser, Pr. Lt. des 10, Inf. Regts, unter Verleihung der Ausfiht auf Anstellung im Civildienst, mit S und mit der Erlaubniß zum Tragen der Uniform der Abschied

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4, Januar. Richter, Pr. Lt. des 1. Fuß-Art. Regts, unter Verleihung des Charakters als Hauptm., mit Pension und mit der Erlaubniß zum Tragen der Uniform der Abschied bewilligt.

. Januar. Fromme, Sec. Lt. des 1, Jäger-Bats., unter Verleihung der Aussicht auf Anstellung im Civildienst, mit Pension und mit der Erlaubniß zum Tragen der Uniform der Abscied bewilligt.

8, Januar. v. Madroux, Major und etatêmäßigec Stabs- offizier im 4. Chev. Regt., mit Pension und mit der Erlaubniß zum Tragen der Uniform der Abschied bewilligt.

Kaiserliche Marine.

Berlin, 10. Januar. Paschen, Contre-Admiral, Vorstand des Hydrographishen Amts der Admiralität, einftweilen die Ver- tretung des erkrankten kommandirenden Admirals übertragen.

Nichtamlliches. Deutsches Neich.

Preußen. Berlin, 16. Januar. Se. Majestät der Kaijer und König erledigten am Morgen des gestrigen Tages Regierungs-Angelegenheiten und arbeiteten hierauf bis gegen 12 Uhr Mittags mit dem Chef des Militärkabinets.

Vor dem Frühstück, zu welchem Se. Königliche Hoheit der Prinz Friedrih Leopold, Höchstdessen Hofstaat und der Ge- sandte von Holleben geladen waren, empfingen Se. Majestät noch den Botschafter Prinzen Reuß.

Um 1 Uhr 35 Minuten Nachmiltags“ erfolgte die Abreise Sr. Majestät nah Bücckteburg, wo die Ankunft bald nah 6 Uhr erfolgte.

Se. DurHhlauGßt der Fürst zu Schaum- burg-Lippe, umgeben von den DurWlauhtigen Söhnen, empfing Se. Majestät auf dem Bahnhof und geleitete Allerhöchstdieselben durch die L dekorirten Straßen nah dem hg geschmüdckten Schlosse. Kriegervereine und Gewerke bildeten Spalier. Der Empfang war ein überaus herzlicher.

Nachdem Se. Majestät im Schlosse die Fürstlichen Damen begrüßt hatten, zogen Allerhöthstdieselben Sih in Zhre Gemächer zurü.

Um 71/2 Uhr Abends fand ein Galadiner statt, zu welchem die Spigen der Behörden geladen waren.

Nach aufgehobener Tafel brachten die Bürger der Stadt Sr. Majestät einen Fackelzug dar, bei welchem der Ober- Bürgermeister ein Hoh auf den Kaiser ausbrachte.

Erst gegen 12 Uhr zogen Sih Se. Majestät zurück.

Heute fuhren Se. Majestät der Kaiser, begleitet von Sr. Dur(hlauht dem Fürsten und unter Voranritt von Bauern in ihrer Landestraht, um 93/4 Uhr zur Jagd nah dem Baumer Revier.

Jhre Majestät die Kaiserin und Königin empfing gestern Mittag das zur Gratulation bei Jhrer Durchlaucht der Prinzessin Luise zu Schleswig-Holstein er- schienene Offizier-Corps des Regiments der Gardes du Corps, sowie die Commandeure des 1. Garde-Regiments z. F. und des Leib-Garde-Husaren-Regiments, und ertheilte am Nat- mittag mehrere Audienzen.

Um 51/2 Uhr statteten Jhve Königlichen Hoheiten die Großherzogin und die Erbgroßherzogin von Baden Zhrer Majestät einen Besuch ab.

Jhre Majestät die Kaiserin und Königin Augusta empfing gestern den Landgrafen Alexis von Hessen, sowie den Fürsten Zsenburg-Birstein und ertheilte dem Feld- propst D. Aßmann eine Audienz. s

Aus Bückeburg, vom 15. Januar, wird uns weiter gemeldet: Der Herzlichkeit und Jnnigkeit des Empfanges, welcher Sr. Majestät dem Kaiser heute hier dereitet wurde, entsprachen die Reden, welhe Se. Majestät und Se. Durchlaucht der Fürst bei dem Galadiner im Fürst- lihen Schlosse wechselten. Der Für st sagte:

Ew. Majestät wollen Mir Allergnädigst erlauben, mit wenigen Werten ausprehen zu dürfen, wie hocherfreut und beglückt wir über Ew. Majestät Allergnädigsten Besuch sind, und wie wir mit dank- erfülltem Herzen auf Ew. Majestät Erhabenes Wohl unsere Gläser erhcben. Gottes Gnade möge zu Deutschlands Heil Ew. Majestät allézeit beschirmen. “Unser allverehrter und geliebter Kaiser, dem unsere Herzen freudig entgegens{hlagen, Er lebe Hoh! und abermals Hoch!! und immerdar Hoch !!!

Der Kaiser erwiderte: j

Gestatten Ew. Dur(laucht, daß Jch Meinen wärmsten Dank Jhnen zu Füßen legen darf t Mes gnädigen Worte, g Sie an Mich gerihtet, und R bereitet Ba freundlichen Empfang, welchen Mir Ihre Stadt p Meri Ich freue Mich außerordentli, die gr u Hause ou Halit, - S A t E B Durchlaucht als den e ed und treuen Bunbesgenossen Meines Großvaters habe

kennen, schäyen und lieben gelernt. Ich knüpfe daran die Bitte, diese