1889 / 42 p. 6 (Deutscher Reichsanzeiger, Fri, 15 Feb 1889 18:00:01 GMT) scan diff

urtheilt, daun aber von der Redaktion auf meine Veranlassung entfernt worden is lo können Sie der Staatêregierung keinen Vorwurf daraus machen, wenn sie nach diescm Wechsel der Nedaktion dem Fre Kreisblatt“ die amtlihen Bekanntmachungen noch be- afsen hat. f

Abg. Hansen lenkte, wie in früheren Jahren, die Auf- merksamkeit der Regierung auf die Unterbringung pflicht- vergessener Familienväter, die Frau und Kinder verließen, in Arbeitshäusern, und sprach die Hoffnung aus, daß die An- gelegen eit es Mad eine landes- resp. reihsgeseßliche

egelung erfahren möge. 6 : N _; Abg, AOmauy bedauerte, daß der Civilgemeinde Serrig (Kreis Bare rüden) staatlicherseits die Genehmigung perigt worden sei, die el für einen von der Kirchengemein

rojektirten Kirhenbau zu bestreiten. Dies fei“ um so be- R orlihtr, als in diesem Falle Civil- und Kirchengemeinde einig, religiöse Zwistigkeiten und Unzuträglichkeiten also aus- geshlossen gewesen seien.

“Minister des Jnnern, Br erxe: ,

Meine Herren! Meine Erklärung auf die von dem Hrn. A Lehmann angcregte Frage wird so überaus dürftig und unvollftändig auéfallen, daß id mir zur Entschuldigung derselben eine allgemeine Vorbemerkung gestatten me einé Herren, wenn ich im Allge- meinen selbstverständlib durhaus bereit bin, auf die Erörtérung jeder das Ministerium des Innern betreffenden Angelegenheit hier einzu- gehen, Auskunft zu ertheilen und über etwaige Beschwerden mi zu außern, so muß ich immer einen Vorbehalt dabei machen: ultra

ese nemo tenetur! Die Zahl der beim Ministerium des Innern Egli eingehenden und zur Bearbeitung gclangenden Sachen, über 150 tâgli@, ift so groß, daß es-eine absolute Unmögli@keit ift, für fe oe die Einzelheiten noch vollständig im Gedächtniß zu ehalten.

Ich werde deshalb nur dann in der Lage sein, eine sichere und bestimmte Auskunft geben zu können, wenn diejenigen Herren, die Argelegenbeit hier zur Sprache bringen, die Güte haben, diese mir so rechtzeitig mitzutheilen, daß ih Gelegenheit habe, die Akten . darüber nen und mir von dem betreffenden Referenten Vortrag

en.

halten zu la Ï

Meine Herren, ich weiß ja wohl, daß, wénn es Jemandem weniger auf eine \alihe örterung ankommt als wie darauf, cinem Minister Ungelegenbeiten zu bereiten, es schr zweckwidrig sein würde, eine derartige vorgängige Mittheilung ergehen zu lassen. Das macht sich viel“ besscr, wenn ausgerüstet mit dem vollen Beweis- material ganz überrashend ein solcher rif erfolat, und dann der mien erklären muß: ja, ih kann mi auf die Sade nicht mchr innen! I darf daran erinnern, ‘daß an ciner anderen Stelle und von einer, in diesem Hause nit vertretenen S diese Art und Weise des Angriffs zu civem vollständigen System ausgebildet worden ist. In diesem Hause, nehme ic an, kommt dies nit vór; aber meine Herren, ‘wenn der Hr. Abg. Lehmann die Güte gebabt hütte, in derselben Weise, wie es von scinem Fraktions- genofsen Hrn. von Strombeck geschehen ift, mir feine Absicht mitzu- theilen, diese Sache hier zur Sprache zu bringen, dann würde ih die Gründe, weshalb die Genehmigung hat versagt werden müssen, ihm baben mittbeilén Tfönnen. Jeßt kann ih nur sagen: ih weiß es nit mebr, wahrscheinli wird bier der Fall vorliegen, daß si die Kultus- gemeinde mit der politishen Gemcinde do nit vollständig det ; vielleiht liegen auch noch andere Gründe vor, wie gesagt, meine

Ausékunft ist cine dürftige, ih weiß es aber nit mehr. - Dieß fragte die Regierung, wie es mit der An- gel t der Gemeinde Rheinbrohl und des Bürgermeisters nrad stehe.

Minister des Junern, Herrfurth:

_ Meine Herren! Seit einem vollèn Luftrum is Jahr für Jahr die Frage der Rheinbrobler Kirhenglocken und die Angelegenheit des Bürgermeisters Conrad in Res hier zum Gegenftand so cin- gehender und erregter Diskussionen gemat worden, daß ih wobl er- warten durfte, es würden dieselben in diesem Jahre gleihfalls wieder

Sprawhe gebracht werden, und zwar um so mehr, als der Hr. Abg.

i, der ja das leßte Mal der Hauptredner in dieser Frage ge-

wesen ist, am Schluß seiner zweiten Rede vom 31. Januar vorigen hres erklärte: es sei nunmehr die Angelegenheit des Bürgermeisters nrad von dem Ebrengeriht der Offiziere in Angriff genommen , es sei dadur der Stein ins Rollea gekommen und man könne ja auf die weitere Entwicklung der Sache gespannt sein. Jch habe natürlich deéhalb sofort die E einfordern lassen vnd bin jeßt im Besiß des

gesammten Materials.

__ Meine Herren, daß der (Fe: Abg. Bachem die Sache vit wieder würde angeregt haben, das ist mir allerdings na dem Resultat der Verhandlungen klar. Ec bat si niht gerade als ein zuverlässiger Prophet erwiesen. -Der Stein, den er erwähnte, ist ins Rollen gekommen, aber er hat nicht, wie der Hr. Abg. Bachem annahm, den Bürger- meister Ccnrad darniedergeworfen, sondern er hat dem Koloß ver- leumderisher Beleidigungen und unerhörter falscher Beschuldigungen, welche gegen den Bürgermeister Conrad erhoben worden \ind, die thönernen Füße zers{mettert und den T Falle gebralht. Meine Herren, das Ehrengericht der Offiziere nahdem ihm das Erkenntniß des Kölner Landgerih!s, die Zeugenautsagen in der Koblenzer UntersuWhung und sämmtliche gerichtliche und außer» gerihtliche Verhandlungen vorgelegt worden sind, nah Prüfung derselben dahin erkannt, daß der Bürgermeister Conrad s nihts babe zu Schulden kommen lassen, was die Standebehre

cincs ry Offiziers gefährde oder verleßze, und hat ihn voll-

ändig freigesprochen. Dieses Erkenntniß ist dur cine Aller- öôchste Vrdre vom 10. v M. bestätigt worden. Dem vielangefeindeten Manneist die eklatanteste Genugthuung, die vollständigste Ehrenrettung zu Theil geworden, und i freue mi, dics vor dem hohen Hause Fonsta- tiren zu können. Meine Herren, heute, wo, wie ih annehme, zum letzten Mal diesc Angelegenheit das hohe Haus beschäftigen wird, (o nein! im Centrum) nun dann will ih sagen, wo siezum leßten Mal ernsthaft dieses Haus beschäftigen wird, muß ih mir gestatten, namentli), weil cine roße Anzahl von Mitgliedern hicr im Hause sind, die den früheren handlungen nit vollständig beigewohnt haben, in oller Kürze das Ergebniß der gesammten Untersuhung hier zu rckapituliren, um die EEeretung, die dem Manne zu Theil geworden ist, auch zu be- gründen.

Der Bürgermeister Conrad in Hönningen ist wesentlich mit in Folge des Umstandes, daß er in der Rheinbrohler KirWenglockenangelegenheit iEtmania den Weisungen seiner vorgeseßten Dienstbehörde nage-

mwen ist, in der uncrhörtesten Weise angegriffen worden und zwar unter Babenea eines Mannes, der, gelinde gesagt, do zu den fragwürdigsten alten gehört, Es wurden gegen denselben ungefähr 33 Anklagen erhoben. Von diesen 33 Anklagepunkten waren etwa 26 \o vollständig aus der Luft gegriffen, daß sie fi ohne Weiteres beim ersten Ansehen in eitel Dunst auflösten. Von den übrig gebliebenen 7, welhe dur die Instanzen getrieben wurden, stellten fih bci eingehender Unter- suchung b ebenfalls als durhaus unbegründet heraus. blieben ¿os

i zweifelhafte Punkte, Der Hr. Abg. Bachem hat diese beiden

fte ganz korrekt auf Grund des Erkenntnisses des Kölner Land- erichts, welches in Betreff dieser Punkte den Beweis der Wohrheit für führt erahtet, in der Sizung vom 31. Januar 1888 pröäzisirt.

1 angeordnet, daß sie eingerückdt gcdruckt wurden, sodaß dies

olso der E s aut der Anklage ist. Es ist, so behauptet er estellt wor

i: PES 1) der Bürgermeister Conrad in einer Virthsbaft zu

Hönningen | Den gegen Beträge von Kellermiethen aus-

ien, welhe der Eemeinde zustanden; 2) daß der Bürgermeister

ad in zwei Fällen Gemeindegelder eingezogen und erst na 1

bis 14 Jahren, in cinem Falle sogar erst dann an die Gemeindekasse

Sat habe, als beim Gemeinde-Empfänger mit Anzeige ge-

roht war. Meine Herren, es ist, was zunächst den 2. Punkt anbelangt,

olgendes richtig: ola Betrag von 115 Æ für verkaufte Weiden fen: ar. nuar 1881 bis il 1881 timmungêwitrig enommen und an

Empf

in

Hönringen îm Juli 1879 în

sol{e

hat tie Akten ni glei

orderung der Gemein ommen

de zustehe, Er

Conrad hat in beiden für dieses forn:ale'

wollte, er sie also unterschlagen ermeister Conrad diefe

e l einde-Empfänger vorher gedroht worden

c Anschuldigung gewinnt jedo crst ihren ritigen Charakter in Verbindung mit der erften Anschuldigung, taß Conrad in einer Wirth- saft nnigen Zechs{chulden gegen Beträge von Kellermiethen a ien, welWe der Gemeiade zuftanden.

Ich möchte zunäcbst E binweisen, wie äußerst geschickt der Ausdruck „ZeGhi{ulden“ ist, Etymologish kann man ja unter „Ze@schulden“ allerdings cbensowobl Beträge verstehen, wel@he für die Zeche wic für das Zechen geshuldet werden. Aber i meine, im Ses Spracaite au baben die „Zehs{hulden“ den unan- pre men Nebenbegriff : leitsinrig kontrahirter Schulden, fontrahirt

e An Genusfses eines Uebermaßes von Getränken. befianden die Ze{s{ulten des Bürgermcisters Conrad aus einem Betrag von 50 , wel@en er s{haloig geworden ift in cinem Frs von 3 Iabren für gelieferte Speisen und Getränke und ür entnommene Gecenstände für seine Haushaltung. Er hat diese Ze&schulden in der Weise berichtigt, daß er cinen Betrag von 45 #,

welhe der Gastwirth ihm s{chuldete, kompensirt hat mit dieser Forderung, Rest von 5 M aber - anderweit lien hat fommt nun also wescntlich darauf

an, ob die Behauptung, die i hier aufstelle, daß dem Conrad diese Pre zustand, rictig ift, oder ob die Behauptung des Hrn. Abg.

ahem, welche von dem Kölner Gerit für na en eradhtet worden ift, zutrifft, daß diese Beträge der Gemeinde Hönningen zugestanden haben. Meine Herren, nun ist glücklicher Weise die Richtigkeit meiner und die Unrichtigkeit der Aunahme des Kölner Geri{ts durch Urkunden und die Aussagen vereideter

Zeugen erwiesen.

Dem Oegermeissee Conrad wurde bei seiner im September 1875 erfolgten Anftellung das Schoop’she Haus in Höarigen von der Gemeinde zur ; überwiesen. Ausgerommen wurden davon zwci Näume, welche zu Zwecken des Gemeinderat6s, Bureauzwecken benußt werden sollten. Einer der beiden Keller im Hause ist in dem Besc)luß des Gemeinderaths vom Januar 1875, durch welchen das Haus ein für allemal als Wohn- und Geschäftsgebäude für den Vürgermeister in En bestimmt worden war, ‘nit aus- genommen. Der Beschluß, welher so lautet, wie ih ihn hier referire, ist in diesein Sinne ix das Protokollbuch des Gemeinde- raths aufgenommen und von sämmtlichen Gemeinderathëmitgliedern untershrieben. Nun haben in dem Prozeß, der gegen die „Kölner Volkszeitung“ angestrengt worden ist, drei dieser Gemeinderaths- mitglieder die Behauptung aufgestellt, es sei in der Gemeinderaths- sipona vom Januar 1875 davon die Rede gewesen, daß die Miethe

cinen an einen Gastwirth vermietbeten Keller în dem gedachten Hause der Gemeinde verbleiben folle, und auf Grund dieser Behaup- ns der drei De ist dann von dem Kölner Gericht der Beweis der Wahrheit für geführt erachtet und die Zeitung freige!procen worden. L Zunächst, meine Herren, möchte ih sagen, selbst wern das wahr wäre, was diese Zeugen behauptet haben, so würde es darauf nicht ankommen. Dena nach der rheinischen Gemcindeordnung ist für jeden Gemeinderathsbeschluß die Aufnahme in das Protokollbuch und die Unterzci@nung dur mindestens 3 Mitglieder ausdrücklic vorgeschrieben. Wenn nun von dieser Kellermicthe im Protokollbuch nichts steht, sondern nah der Fassung des Beschlusses das garze Haus wie an- gegeben zur Verfügung des Conrad ftand, so würde cs nicht darauf ankommen, wenn wirklich in der Sitzung etwas Anderes verabredet worden wäre, da davon Nichts protofollirt, sondern das Gegentheil gee und unterschrieben worden ist. Aber, meine Hecren, wie steht denn die Sache faktisch?

Es ist den Herren bekannt, daß nit bloß geaën die „Kölnische Volkszeitung* sondern auch gegen die „Koblenzer Volks-Zeitung“ An- flage wegen Verleumdung des Conrad erhcben worden ist, und in der leßteren Anklagesahe is nun cine vollständig neue Beweitaufnahme und zwar dur eidliche Vernehmung der sämmtlichen Mitglieder des Gemeinderaths erfolgt, welche diesen Beschluß damals gefaßt haben und noch am Leben waren. Diese Mitglieder, an ihrer Spitze der Graf Westerholt-Gysenberg auf Arenfels, bekunden nun übercin- stimmend, daß ihnen von irgend cinem derartigen Beshluß, von irgend einem derartigen Vorbehalt nichts bekaunt sei, sondern daß der Be- {luß so gefaßt sci, wie er protokollirt und unterschrieben sei.

Es sind dabei au diejenigen Mitglieder vernommen worden, die in Köla nach dem Gerichtserkenntniß anders ausgesagt haben sollea, und diefe erklärten sich nvn zurückhaltender. Einer sagte: es sei ihm von cinem verstorbenen Mitgliede des Gemeinderaths ob in oder außer der betreffenden Gemeinderaths-Versammlung, dessen entsinne er fih nicht mehr ganz genau gesagt worden, der eine der beiden Keller verbleibe der Gemeinde. Ein anderer sagte cs sei im Ge- meinderathe von cinigen Mitgliedern über den Willmann'shen Keller zwar gesprochen, aber flüchtig darüber Lmegdrgangen worden. So ift die Ungenauigkeit, ih will es nit anders bezeiwnen, ia der Zeugen- auésage in” der Kölaer Save, demnächst in der Unter- suchung in Koblenz richtig gestellt worden. Nachdem diese Zeugen in Koblenz cidlich vernommen und das Sachvcrhältniß kiar ps worden, bat leider cine gerihtliche Feststellung dur ein

rkenntniß, welches die „Koblenzer Volks-Zeitung* verurtheilt hätte, MEE DOUNOeR lênnen, denn es war die Verjährung inzwischen cin- getreten.

Das war für den Bürgermeister Conrad schr ungünstig. Derselbe hat wirklich bei dieser ganzen Angelegenheit viel Un glück gchabt, zu- legt aber auch viel Glück. Er hat das Unglück gehabt. daß er in der s{mählisten und wirkli unerhörtesten Weise angegriffen worden ift, namentli, weil er seine Pfliht als Beamter gethan hat; er hat das Unglüd fegavt, daß in cinem Erkenntniß, gegen welhes Berufung nit zuläsfig war, der Beweis der Wahrheit für zwei Anschuldigungs- punkte für geführt erahtet wurde, obne daß ihm Gelegenheit gegeben war, deu Gegenbewcis zu führen. Er hat das Unglück gehabt, daf, nawdem der Gegenbewcis geführt war in der zweiten Sache, die An- gelegenheit als verjährt erahtiet worden ist und die Sache niht noh- mals zur gerihtlihen Entscheidung gelangen konnte. Er hat noch ein anderes Unglück gehabt, meine Herren, es ist ihm hier schr verargt worden, daß er niht sofort gegen die Zeitungen

Der i (tre Fund M bem gall

Mh lagézahlu auf den Er n fle Me E 1880 oder Ja- ang behalten, bis er nach der Zahlung des Ges» ammtpreises im April fie an den Gemeindeempfänger abgeliefert hat. Es ift ferncr richtig, daß derselbe bestimmungéwidrig cinen Betrag von 89 „#Æ für eine im Prozeß befindliche Forderung der Semeinde pfang genommen hat. Diese Summe ist ibm geochen worden mit dem austrücklicwen Vorbehalt, er möge das Sachverhältniß und die Akten dahin prüfen, ob wirkli cine

können, und es hat sich faft cin volles Jahr verzögert, bis er diesen Bettag abgelicfert kat. Der Bürgermeister llen bestimmungéwidrig gehandelt, und es ist hren denn s is nur ein formales

wollen. Urd nun, meine Herren, was diesen unkt anlangt so is der falsch. Es ist festgestellt, daß der Beträge an die Gemeindekasse aus spontan abgelicfert hat, obne daß mit ciner medi 3

wegen gewerdet néines (r unrichtigen Auffassung ausgehend, veranlaßt hat, diz Vetfolgun, eintreten zu lassen. sagte der Landrath, ‘das politisckcher Prozeß und, wie cs bei politischen Prozessen Mrt po S en man t | gus Mine Peren! (36 blie vas iür ine flsóen und es it ja von Au leitung her laleudung gn t, c! as p es u vielen ür nn mt s besogberes GUE, uuGLi dah der Eintritt der Väiübeare, in erst dann erfanut worden ift, nachdem alle Zeugea eidlic ver

V erfahren ihm von seiner vorgescßten Dienstbebörde eine Miß- | nommen waren und das Sathverhältriß vollständig far

billigung zu Theil geworden. lege feinen Werth daraaf, daß in | war; und zweitens hat der Mann das ganz besondere Glück

dem Kölner und ltt Aenßecund des Hrn. Abg. Bachem | daß er dem Offizierstande angehört. i A

der Zeitraum nicht auf 3 und 12, sondern auf 6 und 18 Monate an- Meine Herren, dadur ift es mögli cine

geg ist. , meine Herren, diese ganze formale O i } des Vorprozesses wenn au nit in dem formellen Sinne

widrigkeit erbält erft ihren Charakter durch den Zusaß, der gemadt | treten zu laffen, denn dem Chrengerichte find sämmtliche geribtliden

worden ist, nämli, daß der Bürgermeister Conrad erst dann “die | und außergerihtlichen Verhandlungen, das Kölner Erkenntniß, die

Ablief bewirkt habe, nahdem mit Anzeige gedroht worden, denn | Koblenzer Aussagen, die gerictli und itlihen Akten

daraus ja do in Verbindung mit dem ersten Arschuldigungs- | vorgelegt worden, und das Ehrengeriht der i eine Ent- hervor, daß man den Verdacht, die Vermuthung hervor- scheidung getroffen, welhe diesen Bürgermeister vollständig reha-

babe diese Beträge für sich verwenden, | bilitirt :

Meine Herren, zu meiner großen Freude ift auf diese Weise nunmeb- die Sache, die jahrelang cinen rbe Beamten wid E i listen und unerbörtesten Weise hat Angriffe erdulden lassen, zu eige versöhnenden Absluß gekommen, dur das Erkenutziß des durch die dasselbe bestätigende Allerhöhîte Ordre vom 10v, Ich möchte um die Erlaubuiß bittea, diese Allerhöchste Dtdre bie verlesen f drien: fe a: bex tictitilaiit

erthcile dem m U en hierbei zurü erfolgenden ehrengerihtlihen Spruche vom 9. November v9 wider den Rittmeister a. D. Conrad, zu!eßt von der N 2. Rheinishea Husaren-Regiments Nr. 9, ans dem Landwehrbaie Neuwied, wonach demselben wegen der gegen ihn in öffentliden Bit sioh WalPuldigunten: i e N _weldhe cmeinde zugestanden, eingezogen und für verwendet zu bab ohne daß die zur Sache geführte gerihtlihe Unterfuhung d \{uldigung als unri(tig bezeihnet habe, sowie dur mal amtli%e Empfangnahme vou Eeldbeträgen in sciner C Bürgermeister und verspätcte Abführung derselben an di kasse scine Unbesholtenheit gefährdet zu haben, cin Vorw zu machen und er dicserbalb weder der Verleßung noch der Esült dung der Standesehre für sckuldig ¡u erachten, viclmehr stäz fprecen ift, hierdurch die Bestätigung. O

Berlin, den 10. Januar 1889. E

ep Wilhel

Meine Herrcn, ih wicderhole: dem Mann ist die freue mi

Ehrenrettung und Genugthuung zu Theil geworden. Ich

von Herzen darüber, und ih bege zu dem Gerechtigkeitssinn des Hrn,

Abg. Bachem das Vertrauen, daß au er, wenn er dics lesen wird,

E Bs Beau ea de abgelehnt. ngsantrag er wur:

Abg. Dr. Windthorst: Er bete nit gewußt, daß diese Ee heute zur Sprache kommen würde, habe die Akten 1 gelesen und könne deshalb gegenüber der vollkommen d gearbeiteten Vert E srede des Ministers niht ershöpfend erwidern. Der j f ata der das ganze Material kenne und den Verhandlungen ‘in Köln beigewohnt habe, werde wohl gelegentlich sich darüber äußern, heute sei derselbe wegen dringender Geschäfte abwesend. Jhm (Redner) liege es lediglich an der formellen Frage. Jm vorigen Zahre

be der damalige Minister erklärt, er wolle mit weiteren ritten warten, bis das Erkenntniß des Koblenzer Gerichts vorliege und, wenn es so ausfalle, wie das Kölner, seine Maß- regeln treffen. Das Erkenntniß in Koblenz sei nit etommen und zwar merkwürdigerweise wegen Verjährung. T denn aber die Verjährung herbeigeführt? Jn Koblenz habe allerdings über einen Punkt eine Vernehmung stattgefunden, und der Minister habe daraus eine volle R-chtfertigung für den Bürgermeiîter Conrad entnommen. Der Mini könne allerdings subjektiv darüber en sei aber, da kein Erkenntniß des Gerichts vorliege, in diejer Sache inkompetent. Um durchaus eine Revision zu haben, habe man ein

eriht befragt. Ohne Zweifel habe dieses nah bestem neden und Gewissen geurtheilt, aber in diesem - lien Verfahren hätten nur Hr. Conrad und seine Aeußerungen zu machen gehabt, eine Entgegnung habe nit stattgefunden, es sei also ein Urtheil auf Grund einer ein- seitigen Untersuhung. Er bezweifle die Gewi igkeit des Ehrengerihts nicht, dieses Verfahren führe aber eine Beurtheilung aller Verhältnisse herbei. Die | des Kölner Gerichts und des Ehrengerichs ständen diametral gegenüber. Das Ehrengeriht habe erkannt, daß in dem Verfahren des Hrn. Conrad nichts seiner Standesehre widersprehe. Ehrengeriht und Kölner Gericht ständer bürtig neben einander, also sei niht eins ohne W scheidend. Wenn auch Seitens des Ehrengeridht geprüft seien, so halte er sih doch einstweilen @ Erkenntniß. Man solle aber niht unter sol mit einer gewissen Animosität eine solche Ph Abg. Bachem halten, ohne ihn vorher zu bend man über ihn zu Gericht sigen wolle. Derselbe ha [heren Darlegung lediglich auf die Entsche andgerihts gejtüßt. Wenn er (Redner) ha das Gericht als thatsählih augenomma Niemand einen Vorwurf daraus machen. 7 Vezu dem Abg. Lehmann besprochenen Nichtbestligur \{lüsse von Civilgemeinden, eine Kirche zu dauer

von dem Minister keine Aufklärung, da er nit darüb orientirt sei. Jndessen sei die Frage prinzipiell Sora daß sie Gegenstand einer besonderen Zuterpellation ln könne, um „Uagupetan j p E so ti ve L: O E C E sen acteur si so C / komen lassen, niht wieder für ide Pubifationen ebrauht werden. Es gebe ein Mittel zur Abhülfe L n Ea : das sei: bis auf Weiteres das Kreisblatt von ‘He M stadt auch zum Kreisblatt für Worbis zu aen isen Redacteur der „Eichsfeldia“ led e l q ls T eregenens beuais und e olches s ee E Y nicht mit einem so g rbrehen Ein solhes Argument dürfe man nicht gebrauchen, es mache e enblialich fekt, sei aber Gh nit stihhaltig.

inister des Znnern, Herrfurth: ,

Miu Dona Wu n De den leßten Punkt das Ware

Reil anan e e Typen gehören, mit dent cit 1 , ganz glei b ;

Blatt ged with, und Abonnementsgelder vereinnahmt.

vorgegangen, und daß erst in Folge von Anweisungen, die aus der Miri l-Jnstanz ergingen, überhaupt der Prozeß gegen diese Zei-

Linie auch nach dem R

Es kommt bei cinem Blatt in erster darauf an: wer ift der verantwortliche Redacteur ? Ünd

eigenthümlihes Verfahren cingeshlagen, man habe ein n ¡