1889 / 259 p. 9 (Deutscher Reichsanzeiger, Wed, 30 Oct 1889 18:00:01 GMT) scan diff

R 4 E G P R I R M ee

zum Deulschen Reichs-Anzeiger und Königlich Preußischen Slaals-Anzeiger.

M 259.

Zweite Beilage

Berlin, Mittwoch, den 30. Oktober

1889,

Literatur. Deutsche Rechtsgeschihte. Ein Lehrbuch

ri i der Wiener Universität. O Siegel, K. K. Hofrath und Professor an der E

Wer Heinri Siegel's früher er-

weite durchgearbeitete Auflage. Berlin, 1889.

Vahlen, Mohrenstraße 13/14.

; s Erbrecht nach den shienene Schriften kennt: „Das deutsche A E AbereWnnñis

ite des deutschen A E gerichtlichen

{ im Re&tsgang“, „Ueber Gefahr vor Gericht und im t Berücksichtigung

quellen des Mittelalters“, „Die germanishe V mit besonderer Beziehung auf die Erbfolge“, » Gerichtsverfahrens*, „Die Erholung und Wandelun

erfahren“, „Die den ordo judiciarius des Gilbert von der Ecclesiastica rhetorica“, y neueste Werk mit bester Voreingenomme neuestes Werk mit bester Bor

er vorliegenden Werkes erste E vergleiht, wird finden, däß das U maligen Er|cheinen einer fo

Bremen mi

m.,

vor

in neuen, zum Thei hervorgerufenen und die Sonderung der nöthig machten,

Rechtsauffassung s

früheren

Das Versprechen als R S Gine germanistisde Shudie n. 0 si wiitommen heisen

dann

4 La Rd A worden, daß fast jedes neue Blatt Spuren davon aufweist. D f ben „zum Ganzen“ erscheint bethätigt Verfassers unausgesebtes Str Sn veröffentlichte Forschungen Ausführungen, welche die Einschaltung des neuen §, 81 il S8. 92, 151 und 162 in je zwei

wie ebenso sein ernstes Bemühen, volle Klarheit und u A Es A A in mehr als E j n, Zusäßen oder näheren Darlegungen. fünfzig Beri 0 es als „Lehrbuch der deutschen Rehtägeschichte“

von Dr. Hein- | Stoffplan durchblicken:

Franz | „Aeußere Rechtsgeshichte“ der

Rechts-

fahrens behandelt. Soviel auch heißen. mit dieser

seinem aber-

Des | wir dafür, daß und Richtwerk f

für die Methode

ist: zu einer Zeit, da nah glücktlih

Der

umfassend und gründlid seinen Gegenstand behandelt. Verwirklichung dieser Absicht läßt {hon der großartige und doch lichte lan i die Gliederung des massenhaften Stoffes ist nämlich in der Weise durhgeführt, daß die sogenannte l Gang der Rechtsbildung im sammenhang mit der Art der Nechtspflege selbständig im I. Theil und hiervon abgesondert die sogenannte „Innere Rechtsgeshihte“ die Gntwickelung des Rechts in seinem Inhalte zur Anschauung gebracht wird. So erscheint das Erstgebotene (Theil T) rund und einheitlih, das Zweitdargelegte (Theil I1) vierfah geschieden, und zwar so, daß der ers e Abschnitt die Verfassungsgeschichte, der zweite die Geschichte des bürgerlihen Rechts, des Kriminalrehts und der vierte di

werden könnte: nach dem Urtheil des Versassers hat sie nah Ergeb- niß einer langen Lehrthätigkeitserfahrung die Probe der Zweckmäßig- keit beftanden. Im Ueberblick über das ganze Werk und in Nach- wirkung des geistigen Gewinnes, den uns dasselbe eingetragen, halten es nicht blos Rechtsgelehrten, sondern niht minder auch ein Licht- ür den Laien sein dürfte. : ) der Forshung der Gesichtspunkt maßgebend bleiben, daß die Nechtsgeschihte wie die Geschihte überhaupt um ihrer selbst willen zuvörderst für die Fachbetheiligten zu behandeln

deutshe Volks geist an der Verwirklichung der deut\chen Rechts- einheit arbeitet, dürfte es nit überflüssig erscheinen, daß auch dem

Die beste dieses Werkes. Geshi

us

dey dritte die Geschichte e Geschichte des Rechtsver- gegen diese. Scheidung eingewendet

ein Quellwerk für den Mag immerhin man

errungener politisher Einheit der

Ursprun f r ; ; ; : Bard ; in Vierteljahrtaufend zurück auf jenes Werk, in welchem der \chlihten Reichsbürger die Bedeutung, welche für unser Rechtsleben Binder der deutshen Rechtsgeschichte, Polyhistor Hermann | das geshihtlihe Wissen hat, die Kenntniß seiner Rehtsentwickelung, Cónring unter dem Titel „Tiber unus de origine juris aufginge. Und das kann ein Werk wie das vorliegende so nebenher Germanici“ diesen Gegenstand zum ersten Male quellenmäßig | erbringen. So hointeressante Stücke, wie „Die ursprünglichen Rechts- hehandelte in Anlaß einer Frage, welche die Herrschaft | genossen*, „Die Gebiete der Stammrehte“ , „Die ECnt- | noh sind Otto's römischen Rechts betraf, und legt damit der Wissenschaft der | stehung des Stadtrechtes*“, „Von den großen Stadtbüchern“, deutshen Rechtsgeschichte die eigenthümliche Bedeutung für das | „Der Sathsen- und der Deutschenspiegel “, „Die Lehre Rechtsleben der Gegenwart und Zukunft bei: das Verhängniß, von | des Naturrechts“, „Die nfäânge einer nationalen Geseßtz-

Volk durch das in der Reihe der Weltbegeben- welhem, das deutscze Do die fogenannte Reception fremden zu lihten und endlih abzuwenden, wahre und Se A

i icksal nahzuspüren, und in Rehtsanwendung un See do L E wirksam und wehrhaft zu erhalten, bis die hümlich begangenen Gewalt ganz überwunden sein

heiten einzig dastehende Ereigniß," Rechts, betroffen worden war, 10 daß sie Fähigkeit und Bedürfniß

iner irrt Sotges Es olen Geist heraus ist vorliegendes

Seine Form, sein Inhalt und die Gliederung desselben wurden durch

die Absicht bestimmt, in demselben cin Lehrb u zu

seine Stufen“, „Die Entstehun

besondere der Aa

Werk geboren. | Sondereigenthum“, ,

liefern, welches

gebung“ u. a. (Theil L), sowie „Das rechtliche Verhältniß der ger- manischen Völkerschaften untereinander und die Verfassung der ein- zelnen Gemeinwesen“, „Die Kaiserkrone im Karlingishen Geschlecht“, „Der Königshof und die Reichsverwaltung“, „Der Heerschild und i x des Bürgerstandes*“, „Der Reichstag“, „Die Gemeinschaft zwischen Reih und Kirhe im Mittelalter, ins- der Glaubensfreiheit“, „Das Ret“, „Das rautkauf, Verlobung und Bewidmung*, „Die Morgengabe“, „Das Recht der Rahe und Sühne“ u. a. m. (Theil IL.) dürfen als Wissens\häße „für Alle“ hbezeihnet werden.

liegendes Buch wirken.

Ein gutes

atiadiais U il dia L ai ie ded

des Pommern-Apostels. ( bild aus der Epoche des Investiturkampfes und des beginnenden Streites der Staufen und Welfen. Dr. Georg Jurits ch. G: (Preis 9 4) Der Investiturkampf unter der Regierung der Kaiser Heinrich I1V. und Heinrich V. gehört zu den interessantesten Kapiteln der deutshen Geschichte, und allbekannt if die Scene von Canoffa, In diese Episode fällt das Wirken des Bischofs Otto T1. von Bam- berg, des ehemaligen Hofkaplans des gebannten Kaisers Heinri 1V. Der Verfasser entwirst auf Grund eingehender Quellenstudien ein Bild des verdienstvollen Bischofs, das gleichzeitig die Kultur der damaligen Zeit zur Anschauung bringt. Der Leser wird an der Hand des Bamberger Bischofs ebenso gut in die verwickelten Verhältnisse des Hoflebens, die Strömungen an der römischen Kurie und die Bestrebungen der deutschen Reichsfürsten eingeführt, in das deutsche und slavishe Volksleben und das Wirken der Mönche hinter den stillen Klostermauern gewährt werden. Romfahrten Otto's bilden einen seltsamen Kontrast zu den zwei Missionsreisen nah dem damals noch heidnishen Pommern, wohin sih den Weg durch scauerliche Wälder und Sümpfe bahnen mußte. Von Rom bis nah Shweden und von dem Hoflager der Arpaden, zwischen Donau und Theiß, bis zur französishen Grenze erstreckte {ih die Thätigkeit Otto's, der gleichzeitig den ersten kaufmännischen Ver- kehr zwishen Sachsen und Pommern eröffnete. Nicht minder groß- artig sind seine zahlreihen Klostergründungen. Mehrfah is Otto verflochten in den Bruderkampf im Hause der Premysliden, und zu wiederholten Malen wird der Leser von Bamberg nah Prag geführt und lernt dort den Beginn des nationalen Haders kennen.

den erwählten Freunden des bis{öflihen Palastes. Kunst wird nicht vernachlässigt : Bauten, welche als Wunderwerke der damaligen Zeit angestaunt werden, entstehen wie durch Zauberhand. Dbwohl dur Kaiserlihe Gunst zum Hofkaplan und endlich auf den Bischofs\iß Bambergs erhoben, folgte Dtto immer seiner eigenen Ueberzeugung und hielt si frei von jedem extremen Parteistandpunkt. Gleihwohl mußte er es erleben, daß pendirt und seine Diözese mit dem Interdikt belegt wurde. Vor-

E vervollständigt die Vortrefflihkeit uud Ersprießlihkeit

chte des Bischofs Otto I. von Bamberg, (1102—1139,) Ein Zeit- und Kultur:

Nah Quellen bearbeitet von

Gotha. Friedrich Andreas Perthes. 1889,

wie ihm erhellende Einblicke

Die mehrmaligen

1 1 Wichtiger Bestrebungen für Verbreitung wahrer Bildung. Nur

jene Kleriker {einen ihm der Achtung werth zu sein, die auf der 2 des Wissens stehen. In Bamberg erblüht eine der berühmtesten chulen des Deutschen Reichs, und der gelehrte Ekkehard zählt zu

Aber auch die

er von seinem Erzbischofe sus-

wird auf jeden Leser anregend und unterrichtend

emr 1. Steckbriefe und Untersuchungs-Sachen.

Di een treckungen, S Vorladungen u. dergl. 3:

erkäufe, Verpachtungen, Verdingungen 2c.

4. Verloosung, Zinszahlung 2c. von öffentlichen Papieren.

Deffentlicher Anzeiger.

9. 6. 4,

Kommandit-Gesellschaften auf Aktien u. Aktien-Gesellsch, Berufs-Genofsenf Erwerbs- und Wirthshafts-Genofsenschaften. 8. Wochen-Ausweise der deutschen Zettelbanken. 9, Verschiedene Bekanntmachungen.

aften.

2) Zwangsvollstreckungen, Aufgebote, Vorladungen u. dgl.

[40750] S wangsversteigerung. Im Wege der Zwangsvollstreckung soll das im Sruibuee e A D enan Parteten e 10 r. 3 aus den amen der efrau des aurer» meisters Baethge, Marie, geb. Wolff, hier eingetragene, 2 der R E Ale ebt E Sool raße elegene &Wrundiiud am . Dezember , §5DV- mittags 102 Uhr, vor dèm unterzeichneten Gericht an Gerichtsstelle Neue Friedrichstraße 13, Hof, D cubilt C E A 77 am ‘weder zur Grundsteuer, noch zur Gebäude- teuer veranlagt. Auszug aus der Steuerrolle, be- laubigte Abschrift des Grundbuchblatts, etwaige bshäßzungen und andere das Grundftück be- treffende Nachweisungen, sowie besondere Kauf- bedingungen fönnen in der Gerichtsshreiberei D S lügel D, Zimmer 41, eingesehen e S Me Realberechtigten werden aufgefordert, E it von selbst auf den Ersteher übers henden ande deren Vorhandensein oder § trag aus dem Grundbuhe zur Zeit der Eintragung des Versteigerungsvermerks niht her- vorging , insbesondere derartige Forderungen von Kapital, Zinsen , wiederkehrenden Hebungen oder Kosten, spätestens im Versteigerungstermin vor der Aufforderung zur Abgabe von Geboten anzumelden und, falls der betreibende Gläubiger widerspricht, dem Gerichte glaubhaft zu machen, widrigenfalls dieselben bei Feststellung des gerin len Gebots nicht berüdsihtigt werden und dei Der- theilung des Kaufgeldes gegen die berüdsihtig- ten Ansprüche im Range zurücktreten. S # welche das Eigenthum des Ga e S bruGen werden ausgefordert, vor e fabrens sleigerungötermins die Einstellung lgtem Zuschlag herbeizuführen, widrigenfalls nah e ues L die das Kaufgeld in Bezug au], e s U theil über Stelle des Grundstü t as 21 Dezeu- die Ertheilung des Zuschlags wird N T n oben-

ber 1889, Nachmittags 124 Uhr

bete Geri töten Aa 1680 i: erlin,' den 25, Mo! thei ä Königliches Amtsgericht 1. Abtheilung

E

[49749] Zwangsversicigerung,

das im Im Wege der Zwaingsvollstreckun n n Band Grundbuche von den Invalidenhau- E deg Mau-

r. 347 q der ier ci

rermeisters Barthee Sa, geb, Wolff, hier ein getragene, an der Straße I, angebli jeßt Swarb, opfitraße, belegene Grundstück am 20. Dezem ber 1889 Vormitiags 104 Uhr, vor dem unterzeichneten Geriht an Gerichtsstelle Neue Friedristraße 13, Hof, Flügel C., parterre, Saal 40, versteigert werden, - Bi Grundstü ist mit einer Fläche von 5 a 57 qm weder zur Grund? steuer noch zur Gebäudesteuer veranlagt. Auszug aus der Steuerrolle, beglaubigte Abschrift des Grundbuh- blatts, etwaige Abschäßungen und andere das Grund- süd betreffende Nahweisungen, sowie besondere Kauf- edingungen können in der Ane mttee ebenda,

ügel D, Zimmer 41, eingesehen werden. Alle

deren Vorhandensein oder Betrag aus dem Grund- buche zur Zeit der Eintragung des Versteigerungs- vermerts nicht hervorging, insbesondere derartige Ea von Kapital, Zinsen, wiederkehrenden

ebungen oder Kosten, spätestens im Versteigerungs- termin vor der Aufforderung zur Abgabe von Ge- boten anzumelden und, falls der betreibende Gläubiger widerspriht, dem Gerichte glaubhaft zu machen, widrigenfalls dieselben bei Feststellung des ge- ringsten Gebots nit berücksichtigt werden und bei Vertheilung des Kaufgeldes gegen die be- rücksichtigten Ansprüche im Range zurücktreten. Diejenigen, welche das Eigenthum des Grundstücks beanspruchen, werden aufgefordert, vor Schluß des Versteigerungstermins die Cinstellung des Verfahrens herbeizuführen, widrigenfalls nah erfolgtem Zuschlag das Kaufgeld in Bezug auf den Anspru an die Stelle des Grundstücks tritt. Das Urtheil über die Ertheilung des Zuschlags wird am 20. Dezember 1889, Nachmittags 125 Uhr, an obenbezeih- neter Gerichtsstelle verkündet werden. Verlin , den 23. Oktober 1889.

Königliches Amtsgericht L. Abtheilung 52. -

[40755] In Sachen, betreffend die Zwangsversteigerung der dem Erbpächter I. Fokuhl gehörig gewesenen Erb- pachthufe' Nr. 2 zu Radegast wird hierdurch zur Abnahme der S des Konkursverwalters, zur Erklärung über den &heilungsplan und zur Vor- nahme der Vertheilung ein Termin bestimmt auf den 15. November 1889, Vormittags 11 Uhr. Der Theilungsplan und die Rechnung des Konkurs- verwalters werden vom 4. k. M. ab auf der Gerichts- schreiberei zur Einsicht der Betheiligten bereit liegen. Die dem Konkursverwalter für die Verwaltung des Grundstücks zu E Vergütung ist auf 250 6 festgeseßt worden. Gebt den 26. Oktober 1889. Großherzogliches Amtsgericht. S(hroeder.

61 Aufgebot. 8 C E den Inhaber lautende, von der ständischen Kommission für den Chausseebau im Wanzleben'er Kreise, bestehend aus den Mitgliedern von Lavière, Lüdte, Seipke, R. Shaeper, Bergling und Th. Coqui, am 1. Januar 1871 ausgefertigte und bei der Kreiskommunalkasse zu Wanzleben zahlbare Obli- gation des Wanzleben'er Kreises Lätt. L, Nr. 131 111. Emission über 200 Thlr. Preußisch Courant, verzinslich zu 49%, welche zum 1, Juli 1889 aus- eloost und deren leßter zahlbarer Zinscoupon an diesem Tage fällig war, ist angeblich verloren ge- angen und soll auf den Antrag des leßten bekannten

nhabers, des Gutsbesißers Alfred Schulze zu Altenweddingen, aufgeboten werden. Es wird deshalb der Inhaber der genannten Obligation aufgefordert, seine Ansprüche und Rechte spätestens in dem am 29, November 1890, Mittags 12 Uhr, e tehenden Termin bei dem unterzeichneten Gerich N ¡melden und die aufgebotene Obligation vorzu- (tgen widrigenfalls auf Antrag die Kraftloserklärung D erfolgen hs. Oktober 1889.

Wanz leb cliches Amtsgericht. IL.

Aufgebot.

E trag der Chefrau des

Handelsmanns Rohe H geb. Wagner,

ealberechtigten werden aufgefordert, die niht von selbt auf den Ersteher berieben Anfprüe,

kohl, Friederike, zu Heudeber, der

Ghefrau des Landwirths Draesel, Louise, geb. Wagner, hier und der minorennen Kinder des Tischlermeisters Friedrih Jahns, vertreten durch ihren Pfleger, den Landwirth Wilhelm Draesel hier, als Erben der Wittwe des Gärtners. Gottfried Voigtländer, Caroline, geb. Bollmann, wird hiermit der Schuldshein des Bankhauses G. Vogler zu Quedlinburg vom 3. Januar 1874 über ein von der Wittwe Voigtländer empfangenes Darlehn von 300 6 aufgeboten. )

Der Inhaber dieses Schuldscheins wird aufgefor- dert, spätestens in dem auf

den 19. Mai 1890, Vormittags 11 Uhr, vor dem hiesigen Amtsgericht, Zimmer Nr. 16, an- beraumten Termine feine Rechte anzumelden und den Schuldschein vorzulegen, widrigenfalls die Kraft- loserklärung des leßteren erfolgen wird.

Quedlinburg, den 24. Oktober 1889,

Königliches Amtsgericht.

[33084] .___ Aufgebot. Wilhelmine Gohlicke zu

Die Wittwe Kieß hat das Aufgebot des auf. ihren Namen lautenden par- kassenbuhs Nr. 2312 der hiesigen Stadtsparkasse

Le LELO a a N Inhaber der Ur- Unde wird aufgefordert, spätestens in dem auf den 21. April 1890, Vormittags 11 Uhr, aa dem unterzeichneten Gerihte anberaumten Aufgebots- termine seine Rehte anzumelden und die Urkunde vorzulegen, widrigenfalls die Kraftloserklärung der Urkunde erfolgen wird. Drieseu, den 20. September - 1889.

Königliches Amtsgericht.

U raff biete

ie Sparkassenbücher :

a. Nr, 1395 über 175,99 Æ, noch lautend auf die aufgelöste Sternberger Sparkasse, ausge- fertigt für die Dienstmagd Wilhelmine Kupke in Breefen, jeßt verwittwete Arbeiter Wegener in Trebow,

b. Nr. 2316 über 35,87 4 der Sparkasse des Kreises West-Sternberg zu Drofsen, ausge- fertigt für Juliane Ramish in Drofssen,

ind angebli verloren gegangen und sollen auf den ntrag der benannten Eigenthümer derselben zum Zwette der neuen Ausfertigung amortisirt werden. .Es werden daher die etwaigen Inhaber der Bücher aufgefordert, spätestens im Aufgebotstermine, am 6. Februar 1890, Vormittags 9 Uhr, bei dem unterzeihneten Gerichte ihre Rechte anzumelden und die Bücher vorzulegen, widrigenfalls die Kraft- loserklärung derselben erfolgen wird.

eun, den 6. Juli 1889, T Königliches Amtsgericht.

Aufgebot. : E ial-Amt Güstrow, hat da

S 5721 des hiesigen Vorshuß- vereins e. G., welches derselben am 20. August 1879 ausgestellt ist und am 1. Sanuar 1889 ein Sg kapital nebst Zinsen es di Die S S Ü ißi ark a en

E E dasselbe, wie sie in der vorgeschrie-

laubhaft gemacht hat, während des in benen Form Ga auf den 21. Juni 1889 o dem Armenkaten zu Kirh-Rosin, in dem fie ihre Dns hatte, stattgehabten Feuers abhanden gekommen un

seit der Brandnacht nie wieder gesehen worden

40768 [ O Dienstmädhe

Der Inhaber der Urkunde wird demzufolge auf- gefordert, spätestens in dem auf Mittwoch, den 18. Dezember 1889, Vormittags 11 Uhr, vor dem unterzeihneten Gerihte anberaumten Auf- ebotstermine seine Rechte anzumelden und die Ur- unde vorzulegen, widrigenfalls die Kraftloserklärung der Urkunde erfolgen wird.

Güstrow, 23. Oktober 1889,

Großherzogliches Amtsgericht.

S Aufgebot.

Auf Antrag der Dienstmagd Marie Degwart aus Wenig-Waldiß wird das angeblich verloren gegangene auf den Namen Marie Degwart zu Ke elsdorf lautende Sparkassenbuch Nr. 9019 der Löwenberg'er Sparkasse über 144 41 S aufgeboten, und ergeht an alle E welche „auf das gedahte Buch Rechte und Ansprüche zu haben vermeinen, die Auf- forderung, solche spätestens in dem am 20. Mai

90, Vormittags 94 Uhr, Zimmer Nr. 10, anstehenden Aufgebotstermine anzumelden, widrigen- falls auf Antrag die Kraftloserklärung“ des Buches

erfolgen wird. L Ar den 23. Oktober 1889, öniglihes Amtsgericht.

[40748] Aufgebo Der Halbhöfner Wil

t. wedel hat das Auf es Dun

: ufgehot der Hypothekenurku 14. September 1882 über E Von Gr. Burgwedel Band I. Blatt 5 Abtheilung s Nr. 3 K Gunsten des verstorbenen Bruders des Antrag- tellers Karl Heinrih Konrad Grote in Niga einge- tragene Abfindungs-Forderung von 1000 Thaler ver- zinslih mit 4% jährlich beantragt. Der Inhaber der Urkunde wird aufgefordert, spätestens in dem auf Sonnabend, den 21. Juni 1890, Vormittags 10 Uhr, vor dem unterzeihneten Gerichte, anbe- raumten Aufgebotstermine seine Nechte anzumelden und die Urkunde vorzulegen, widrigenfalls die Kraftloserklärung der Urkunde erfolgen wird.

Burgwedel, den 22. Oktober 1889.

Königliches Amtsgericht.

oren

40752 :

Die |Fhefrau des Gastwirths Heinrich Hellmund, Dorothee, geb. Lüttig, zu Neinstedt hat die Todes- erklärung ihres. Vaterbruders, des Bâckermeisters Hermann Friedrih Christian Lüttig aus Quedlin- burg, geboren am 24. März 1823 als Sohn des Leinewebers Johann Christian Andreas Lüttig und dessen Ehefrau Marie Dorothee Elisabeth Eleonore geb. Frie, angebli 8 länger als 30 Jahren na

fa ausgewandert, beantragt.

Ie a Lüttig sowie dessen uabekannte Erben und Erbnehmer, namentli auch dessen Tochter E Lüttig, welche Anfangs April 1864 mit ihrer in Halberstadt am 27. Oktober 1880 verstorbenen Mutter Friederike Lüttig, geb. aer von Quedlin- burg nah Halberstadt verzogen ist, werden aufge- fordert, sich spätestens in dem auf den 15. Sep- tember 1890, Vormittägs 11 Uhr, vor dem hiesigen Amtsgericht, Zimmer Nr. 16, anberaumten

i lden. e e hi dies seitens des 2e. Lüttig nicht, so wird

ür todt erklärt werden. f Okeblikiburg, den 24. Oktober 1889,

Königliches Amtsgericht.