virte der Regierungs-Kommissar, Geh. Reg.-Rath von Kehler,
— Se. Majestät der Kaiser und König haben auf den Neujahrsglückwunsch Sr. Majestät des Königs von Italien folgendes Danktelegramm an Allerhöchstdenselben ab- gesandt:
Indem Ich Jhrer Majestät danke, daß Sie Meiner fo freund- lih gedacht haben, bringe Ih Jhnen und Jhrer Familie und Jtalien meine aufrichtigsten Glückwünsche dar.
Wilhelm.
— Se. Majestät der Kaiser und König haben auf die Allerhöchstdenselben zum neuen Jahre dargebrachten Glück- wünsche der hiesigen Stadtverordneten - Versammlung folgen- des Antwortshreiben an die Versammlung gelangen lassen:
„Mit wohlthuendem Gefühle haben Mich die Wünsche erfüllt, welche Mir beim Wechsel des Jahres von Ihnen dargebracht worden sind. Von der vollen Aufrichtigkeit dersclben überzeugt, erwidere Jch sie mit der Versicherung, daß, wie Ih Meine ganze Kraft daran seßte, des Vaterlandes geistige und materielle Wohlfahrt zu stärken und zu heben, es Mir zur besonderen Genugthuung gereicht, diese Wohlfahrt sich auch in den rasch aufsteigenden Verhältnissen Meiner ersten Re- sidenzstadt Berlin ausprägen zu sehen. Jn der berechtigten Hoffnung, daß die in dieser Stadt sih kundgebende mächtig shaffende Bewe- gung, durch weises Einwirken der kommunalen Organe nur innerhalb der Grenzen gesunder Entwickelung weiter vorschreiten wird, werde Jch nicht aufhören, denselben Meine vorsorglih unterstüßende Theilnahme
zuzuwenden.
Berlin, den 4. Januar 1873. Wilhe lm.“
Sr. Kaiserlichen Königlih Hoheit der Kronprinz hat die Neujahrsadrefse der Stadtverordneten - Versammlung mit fol- gendem Dankschreiben beantwortet:
„Die freundliche Zuschrift, mit welcher die Stadtverordneten der Hauptstadt Mich zur Jahreswende begrüßt, ist Mir ein neues und erfreuliches Zeichen der innigen Gemeinschaft, welche Berlin mit dem Hause unsercs Kaisers verbindet. Mit aufrihtigem Danke für die herzliche Theilnahme, welche die Vertreter der Bürgerschaft Mir in Meiner Krankheit gewidmet haben, verbinde Jch gern die besten Wünsche für die Hauptstadt und ihre Bewohner.
Wiesbaden, den 6. Januar 1873.
Friedri ch Wilhelm, Kronprinz.“
— Die vereinigten Aus\chüs\se des Bundesraths für Eisenbghnen, Post und Telegraphen und für Rehnungswesen, sowie der Aus\{huß für Eisenbahnen, Post und Telegraphen hielten heute Sißungen ab.
— Das Staats-Ministerium trat gestern Mittag 1 Uhr unter dem Vorsiße des Minister-Präsidenten, General-Feldmar- \halls Grafen von Roon im Konferenzzimmer des Hauses- der Abgeordneten zu einer Sißung zusammen.
—- Im weiteren Verlauf der gestrigen Sißung des Hauses der Abgeordneten trat der Abgeordnete Dr. Windthorst (Meppen) für dié Ausführungen des Abgeordneten von Mal- linckrodt gegen die Abgeordneten Lasker, Engelcken und Windt- horst (Dortmund) in die Schranken, indem er den Jnhalt der päpstlichen Allokution vertheidigte und für seine Auffaffung die Mehrzahl der Katholiken in Anspruch nahm. Ihm entgegnete der Abgeordnete Dr. Löwe und wies auf die antinationale Haltung des deutschen Klerus hin. Darauf wurde die Diskussion ge- {chlossen und die Spezialdebatte des Etats des Ministeriums des Innern fortgeseßt. Schluß der Sikung um 4 Uhr.
— Jn der heutigen (24.) Sikung des Hauses der Abgeordneten, welher am Ministertisch die Staats-Minifter Graf zu Eulenburg, Camphausen und mehrere Regierungs- Kommissare beiwohnien, wurde die zweite Berathung des Etats des Ministeriums des Jnnern fortgeseßt.
Zum Titel „Polizeiverwaltung der Stadt Berlin“ moti-
durch statistishe Daten die Nothwendigkeit der Vermehrung der Berliner Shußmannschaft. Dagegen sprachen sich die Ab- geordneten Parisius und Dr. Braun (Waldenburg) aus. Leßt- terer wünschte eine Veröffentlihung der Ermittelungen über das Unglück bei dem im vorigen Jahre aus- geführten großen Zapfenstreih. — Der Minister des Innern erkannte vorhandene Uebelstände in der Berliner Polizeiverwal- tung an, hob aber au die geringe Besoldung der Schutleute Hervor. Der Abg. Heise wies auf das mangelhafte öffentliche Fuhrwesen in Berlin hin und erklärte sih für eine Vermehrung der Schußmannschaft, gegen welhe noch der Abg. Dunker das Wort nahm, — Der Referent, Abg. Graf Winßzingerode, trat Namens der Budget-Kommission für den Vorschlag der Staats- regierung ein, welcher auch angenommen wurde. Bei Schluß des Blattes dauerte die Etatsberathung fort. #z+ #-
tit E EE E E O T E TIIEIES — Nach der leßten Notiz über die Ausprägung der Reichs- goldmünzen waren bis zum 21. Dezember 1872 in den Münz- stätten des Deutschen Reiches in Zwanzigmarkstücken 339,115,780 Mark und in Zehnmarkstücken 77,286,040 Mark ausgeprägt wor- den. In der Woche vom 22. bis 28. Dezember sind ferner ge- prägt in Zehnmarkf|tücken: in Berlin 1,797,680 Mark, in Han- nover 1,044,150 Mark, in Frankfurt a. M. 1,045,250 Mark, in München 174,410 Mark, in Dresden 640,000 Mark und in Karlsruhe 370,820 Mark. — Die Gesammt-Ausprägung tellt sih daher bis 28. Dezember 1872 auf 421,474,130 Mark, wo- von 339,115,780 Mark in Zwanzigmarkstücken und 82,358,350 Mark in Zehnmarkstücken bestehen.
_ — Seitens des Auswärtigen Amtes des Deutschen Reichs ist das bis Januar 1873 vervollständigte Verzeihniß der Kaiserli Deutschen Konsulate (Berlin, gedruckt in der Königl. Geh. Ober-Hofbuchdruckerei — R. v. Deer) heraus- gegeben worden. Das Verzeichniß weist ungefähr 600 Konsuln. auf, gegen Anfang 1872 also eine Vermehrung von etwa 50 Die Konsuln sind nah Ländern geordnet, und ein alphabetisches Ortsregister erleichtert das Auffinden der Siße der Konsulalbehörden. Die Reichskonsulate, deren jeßt 37 vorhanden, find dur den Druck kenntlich gemacht, ebenso diejenigen Konsulate, denen auf Grund des Gefeßes vom 4. Mai 1870 die Ermächtigung ertheilt ist, bürgerlich giltige Eheschließungen2c. von Deutschen ovrzunehmen, so1bie diejenigen Konsuln, denen die generelle Ermächtigung zu
; — Die erste Nummer des „Central-Blatts für das Deutsche Reich“, herausgegeben im Reichskanzler - Amt, ist gestern erschienen. Dieselbe enthält 1) Allgemeine Verwaltungs- sachen, ferner Bekanntmachungen und Mittheilungen aus 2) dem Gewerbewesen, 3) Maß- und Gewichtswesen, 4) Heimathwesen, 5) Konsulatwesen, 6) Militärwesen, 7) Postwesen und 8) Per- sonal-Veränderungen, Titel- und Ordens-Verleihungen. __— „Unter dem Titel: Zehn Jahre innerer Politik 1862 bis 1872“ sind die Reden des Ministcrs des Innern Grafen zu Eulenburg von seinem Eintritt in das Ministerium bis zur Feststellung der Kreisordnungs-Reform im Verlage- der Königl. Geheimen Ober-Hofbuchdruckerei (R. v. Deer) hierselbst erschienen. Diese Sammlung umfaßt sämmtliche Reden und er- hebliheren parlamentarishen Aeußerungen des Ministers des Innern Grafen zu Eulenburg während der oben angegebenen Zeit und gewährt somit einen vollständigen Rückblick auf die innere Entwickelung Preußens während dieses denkwürdigen zehnjährigen Zeitraums. Der Inhalt gliedert fich in vier Haupt- abschnitte: die Zeit des Konflikts (1862—1866), die Löfung des Konflikts (1866), die Organisation in den neuen Provinzen (1867—1869) und die Reform der inneren Verwaltung (1869 bis 1872.) — Im Spandauer Stadtforste fand vorgestern eine Hofjagd statt, an welcher der Minister des Königl. e Rue ban Shleiniz, der Hofmarschall Sr. Kaiserl. und Königl. Hoheit des Kronprinzen Graf zu Eulenburg, der Königl. großbritan- nische Botschafter Lord Odo Russell und die General-Lieutenants Graf von der Golß und Graf Brandenburg Theil nahmen. — Der Kaiserlich brafilianishe Gesandte in St. Petersburg, Chevalier Ribeiro da Sylva, welcher vor einigen N Ge eingetroffen ist, hat am Donnerstag Abend die Reise nah St. Peters- burg fortgeseßt. — Die neuen Skizzen der engeren Konkurrenz zum Goethe-Denkmal sind von den betreffenden Künstlern: Sie- mering, Calandrelli und Schaper in Berlin und Dondorf in Dresden, am 2. Januar auf dem Museum eingeliefert worden.
Dieselben werden voraussihtlich binnen Kurzem dem Publikum zugänglich sein.
_— DieInterimskirche, welchedie St. Thomas-Gemeinde zu ihren Gottesdienften und kirchlihen Amtshandlungen bis zur baulichen Vollendung ihres jeßigen Gotteshauses im Iahre 1869 benußte, ist im Laufe der lezten Wochen abgebrochen und am Lausiger Plaß, in der Nähe des Görlizer Bahnhofs, wieder aufgebaut worden. Die kirchlihe Einweihung der translocirten Kapelle erfolgte am 5. Januar.
— S. M. S. „Niobe“ ist am 8. d. Mts. in Ki Dienst gestellt. s ] in Kiel außer
Sachsen. Dresden, 10. Januar. Die Zweite Kammer fuhr heute in der gestern abgebrochenen Berathung von Be- richten der Finanzdeputation fort. Zunächst wurden der Regie- rung die zur Verlegung der fiskalishen Verbindungsbahn zu Leipzig, sowie zu Bestreitung des auf. die Staatseisenbahn- Verwaltung entfallenden Kosteiantheils für Errichtung eines der sächsish-bayerischen Staatsbahr und den in Leipzig mündenden Privatbahnen gemeinschaftlihen Sammelbahnhofs daselbst erfor- derlichen, vorläufig auf 750,000 Thlr. berehneten Geldmittel zur Verfügung gestellt und die Ermächtigung zur Ectheilung und Ausübung des Expropriationzrehts zum Zweck der Erwerbung des zur Ausführung diesex Ptojekte erforderlichen Areals ertheilt. Gegen die Ueberweisung einer Petition, welche die Anlegung eines Haltepunktes der ‘ verlegten Verbindungshahn hei Sellerhausen verlangt, an die Regierung zur Erwägung wandte sih der Staats-Minister Freiherr von Friesen, und die Kammer beshloß- au, die Petition auf fich beruhen zu lasen. Die weiteren Debatten waren von rein lokalem Interesse.
i Nach einem Dekret, über welches Abgeordneter May Be- richt erstattete, beabsichtigt die Regierung, auf dem fiskalischen Areal der frühern Thierarzneishule zu Dresden, : Baulichkeiten ausführen zu lassen, welche vorzugsweise zu vermiethbaren Künstler-Ateliers benußt werden sollen, um der herrschenden Ateliernoth Abhülfe zu ‘hafen, und fordert zur Ausführung dieses Planes 99,000 Thlr., deren Bewilligung von der Depu- tation empfohlen wird. Der Minister des Jnnern bezeichnete als die Gründe, welche die Regierung hätten veranlassen müssen, mit ihrem Postulate nicht bis zum nächsten Landtage zu warten, die Nothwendigkeit, für einen bisher als Atelier benutten, neuerdings aber für die Gemäldegalerie in Anspruch genomme- nen Zwingerpavillon einen Ersaß zu schaffen, um die dur den Tod Schnorr von Carolsfelds erledigte Professur an der Aka- demie wicder beseßen zu können; der Umstand, daß ein ausge- zeichneter Künstler nur durch die Zusicherung, ihm ein Atelier herzustellen, an Dresden habe gefesselt werden können, und der andere Umstand, daß namhafte Künstler, welche die Absicht ge- habt hätten, fih mit ihren Schülern nah Dresden zu wenden, sehr zum Gewinne des hiesigen Kunstlebens, fich eben durch jenen Ateliermangel genöthigt gesehen hätten, diese Absicht aufzugeben. Auf eine Bemerkung des Abgeordneten Walter entgegnete der Minister, daß durch eine Vermehrung des Kunstfonds, so wün- shenswerth sie auh ihm erscheine, allein ein genügender Markt für Kunstwerke nicht geschaffen werde, dazu müsse man an die Opferwilligkeit des Publikums appelliren, welche sich von Staats- wegen niht erzwingen lasse. Der Minister des Innern rechtfertigte sodann eingehend den von der Regierung ins Auge gefaßten Plan und \{chloß mit dem Hinweis, daß der Staat in einer Zeit, in welcher er materiellen Interessen so ge- waltige Förderung zu Theil werden lasse, mit doppelter Stärke die Verpflichtung empfinden müsse, “ auch den idealen Lebens- zwecken" seine Fürsorge nicht zu versagen, ja er habe auf diesem Gebiete Manches nahzuholen, was früher versäumt worden sei. Die Bewilligung wurde \{ließlich gegen 12 Stimmen ausge- \prochen. :
Zuleßt nahm die Kammer den auf den Antrag des Abge- ordneten Dr. Biedermann, die Vermeidung provisorisher Steuer- bewilligungen betreffend, von der 2. Deputation (Referent Abg. Oehmichen) vorgeschlagenen Beschluß an: die Regierunng wolle nah Kräften dahin wirken, daß durh möglich|t zeitige Einberu- fung der Landtage die provisorishen Steuererhebungen vermie- den werden, nachdem der Bericht von den Abgg. Schnoor und Krause, Dr. Biedermann einer Kritik unterzogen, vom Referen- ten und dem Abg. Jordan vertheidigt worden war.
— 10. Januar. (W. T. B.) Der zur Berathung über das Volks\chulgeseß gebildete Aus\chuß der zweiten Kammer faßte in seiner heutigen Sißung definitive Beschlüsse. Die Majorität des Aus\chusses empfahl die Beschlüsse der ersten Kammer in B°1reff der aus\chließlich konfessionellen Stellunß der Volksschule abzulehnen, und diejenigen über das fakultative
Abhörung von Zeugen und Abnahmen von Eiden ertheilt ist.
Schulgeld und die Beseßung der Léehrerstellen durh Gemeinde-
Annahme des ganzen Geseßes nah den Beschlüssen der ersten Kammer. Der Vorstand des Ausschusses, der Äbeeaednais Bie: dermann, kündigte hierauf an, er werde in dem Falle, daß das | Gesey abgelehnt werde, ein Nothgeseß einbringen, um die Fort- grn chulen und die fahmännische Bezirks - Schulinspektoren zu retten.
Württemberg, Stuttgart, 10. Ianuar. Das Amts- blatt des Ministeriums des Innern veröffentlicht einen Erlaß an die Oberâmter, wonach mit Rücksicht darauf, daß nah einer Mittheilung des Reichskanzler-Amts in Ausführung des F. 11 des Reichsgeseßes vom 4. Dezember 1871, betr. die Aus- prägung von Reichsgoldmünzen, nunmehr allmählih mit dem Einzug der groben Silbermünzen des Guldensystems vorge- gangen werden soll, die Körperschaftskassen angewiesen werden sollen, die bei ihnen vorhandenen oder eingehenden Zweigulden- stücke nicht wieder auszugeben, \ondern bei ihren Steuerabliefe- rungen — bie Ortsfteuereinbringer an die Amtspfleger, leßtere an die Staatshauptkasse, einzusenden.
— Jn der Sitßung der Kammer der Abgeordneten
vom 8. d. M. wurde die Berathung des Ausführungsgesebes zu dem Reichsgeseße über den Unterstüßzungswohnsiß fortgeseßt und namentli über zwei Fragen, betreffend den Zwang zur Arbeit und das Rückforderungsretht für geleistete Unterstüßungen im Falle späteren besseren Vermögensstandes diskutirt. Beide Fragen wurden nach längerer Debatte bejahend entschieden. Der Regierungsentwurf für die erstere lautet: _ „Die Unterstüßung kann geeigneten Falls, folange dieselbe in An- \pruh genommen wird, mittelst Unterbringung in einem Armen- oder Krankenhause, sowie mittelst Anweisung der den Kräften des Hülfs- bedürftigen entsprechenden Arbeiten außerhalb und innerhalb eines solchen Häuses gewährt werden.“
Die Mehrheit der Kommission von 10 Stimmen war da- mit einverstanden und beantragte unveränderte Annahme. Die Minderheit der Kommission von 6 Stimmen s{chlug jedoch fol- gende von dem ritterschaftlihen Abgeordneten v. Schad redi- girte Fassung vor: „Von dem Entwurfe die Worte „so wie — Hauses“ zu streichen, und weiter zu sagen:
, »Wer für seine Person oder seine Familienglieder Unterstüßung genießt, ist verpflichtet, für deren Dauer nah dem Maß seiner Kräfte diejenigen Arbeiten zu verrichten, welche ihm außerhalb oder innerhalb eines folchen Hauses von Seiten der Armenbehörde angewiesen werden.“
Diese Fassung wurde mit 49 gegen 30 Stimmen ange- nommen. — In Beziehung auf das Rückforderungsrecht hatte der Regierungsentwurf solche auf Unterstüßte über 18 Jahren begrenzt, die Mehrheit der Kommission (10 Stimmen gegen 3) jedo folgende Fassung vorgeschlagen:
_ pJede auf Grund dieses Geseßes einer hülfsbedürftigen Person für fih oder für die in häuslihcr Gemeinschaft mit ihr stehenden Frauen und Kinder abgegebene Unterstüßung, mit Ausnahme des Auf- wandes für Schulunterricht, ist als ein Vorschuß zu betrachten, dessen Wiedererstattung die Armenbehörde verlangen kann, falls der Unter- stüßte in eine Lage gekommen ift, welche ihm die volle oder theilweise Erfaßleistung,- unbeschadet der Sicherstellung seines und der Seinigen Lebensunterhalts, ermöglicht.“
__ Diese Fassung wurde angenommen, der Antrag der Minder- heit, den Absaß ganz zu \treihen, verworfen. — Heute wird die Berathung des Geseßes fortgeseßt.
Sessen. Darmstadt, 10. Januar. Der Gesezent- wurf, die Landständische Geschäftsordung betreffend, wird den beiden Kammern der Stände heute mitgetheilt. Die gleichzeitige Mittheilung an die beiden Kammern is zu dem Ende erfolgt, damit dem Art. 25. der bestehenden Geschäftsordnung entsprehend die beiderseitigen Aus\hüsse im Interesse der Be- shleunigung vor der Berathung miteinander in Benehmen treten. Die „Darmst. Ztg.“ entnimmt den Motiven Folgendes: Bei Ausarbeitung des neuen Entwurfes ist die Regierung davon ausgegangen, daß es sich nicht um die Redaktion eines völlig neuen Geseßes, sondern vielmehr darum handte, die Geschäftsordnung vom s. September 1856 einer den praktischen Bedürfnissen entsprechenden Revision zu unterziehen. Demgemäß sind die seither unbeanstandeten durch die Erfahrung als bewährt erkannten Bestimmungen jener Ge- schäftsordnung, zum großen Theile wörtlich, in den neuen Entwurf herübergenommen, Unzweckmäßiges ist dagegen beseitigt, bezw. durch anderweite Bestimmungen erseßt worden. Insbesondere erscheint es als nothwendig, der selbständigen Stellung der Kammern in- einem erweiterten Umfange gerecht zu werden und daneben diejenigen Artikel der .Geschäftsordnuug abzuändern, “welche sich seither als Hemmnis; für die von allen Seiten gewünschte Förderung der landständischen Arbeiten erwiesen hen. Hierbei wurden die Geschäftsordnungen des Deutschen Reichtages \Und der einzelnen Deutschen Staaten, insbe- sondere Preußens und\ Badens, zu Rathe gezogen, und haben ver- schiedene Bestimmungh derselben, unter Anpassung an unsere Ver- hältnisse, in dem Entwirfe Aufnahme gefunden. Daneben war man bestrebt, die einzelnen Ätifkel der Geschäftsordnung mehr systematisch zu\ammenzustellen und das Ganze zur Erleichterung des praktische A Es ordnen. / BHGE __ m Einzelnen gewäxt der Entwurf, in Uebereinsti "mi fast sämmtlichen neueren Geschäftsorduungen Dage R Mi der ersten Kammer das cht der Wahl ihres zweiten, der zweiten Kammer das gleiche Rech\ bezügli ihrer beiden Präsidenten Zu den Gegenständen, welche u dem Wirkungskreise der Kammern ge- hören, follen Geseßesentwüt zählen, welche von mindestens 7 Mit: gliedern in die Kammer eivebraht werden, Im Interesse des be- \chleunigten Geschäftsganges t das Verfahren bei den Wahlprüfun eu ähnlich wie in den desfallsixn Bestimmungen der Geshäftsordnun des preußischen Abgeordnetenh’uses geordnet. Die Bestimmung des Art. 22 der gegenwärtigen aftsordnung, wonach jeder in einer Kammer zur Bz¿rathung s fts
r i mende Antra ‘e i Ausschuß verwiesen werden ß, — eine R u, v it besonderen Ausnahmsfällen . Pgewihen werden konnte, — ift weggefallen. Nach Art. 33 (s Entwurfs hat eine jede Kam- mer nach erfolgtem Drucke \er ¡Regierungs-Vorlagen und selb- ständig eingebrahten Anträgi von Mitgliedern vielmehr zu- nächst darüber zu beschließen, older Gegenstand zur Berichterstattun an einen Ausschuß verwiesen ode\ob in die Berathung und Abstim- mung ohne vorgängige- Verweistg an cinen Ausschuß eingetreten werden soll. _Gs ist weiter imßuteresse einer zu erstrebenden Ab- kürzung der Verhandlungen die Nalichkeit gegeben, auf den Antra von 5 Mitgliedern den Schluß dêDebatte dur Majoritätsbeschluß der Kammer herbeizuführen. Daunen soll durch die Etinséliciuno einer wiederholten Berathung und timmung vor definitiver Beschluß: fassung über einen Berathungsgegen\nd einem seither vielfa em f if denen Bedürfniß abgeholfen werden: Aehnliches findet sich aud in den Geschäftsordnungen des deutsch Reichstages, des Prt Gd Abgeordnetenhauf cs, der badischen zweit Kammer und sind in den nete n Berhandlungen der württembergischen Fiten Kammer darauf hingebende Wünsche laut geworden, Doch erschien nach den Motiven als genügend die Möglichkeit einer zweimaligen Behung und Abstimmun s 2e währen und wurde als zweckmäßig erkyt, bei Geseßesentwürfen e Regierung, Geseßesvorschlägen von Kmmermitgliedèrn und olen Anträgen, welche sofort an das Pienuner Kammern verwiesen w; t den find, die zweimalige Berathung untbstimmung für oblfe 1to id zu crklären. Weggefallen is die Besttung des Art. 37 "Won die ‘hinsihtlich eines von der Staatsreg\ng ausgeganaenen Mitra 3 von der Kammer beschlossenen Modifikänen nur als Wünsche ke i trachtet werden sollen, wenn nicht die Kôner ausdrücklich beschl s R hat, daß fie als Bedingung der Annahmöss Antrags angesehen U
wahlen aufreht zu erhalten. Die Minorität war dagegen für
den sollen. Art. 43 des Entwurfs läßt zk die Möglichkeit zu, daß
- Course einverstanden erklärt hätten und um baldmöglichste Er-
in Vertreter der Regierung auch nath dem Schlusse der Diskussion nochmals das Wort greift, doch svll in dicsem Falle die Diskussion als neu eröffnet gelten. i
Mecklenburg. Schwerin, 10. Januar. Der Königl. preußische Tfetorterciticheé Gesandte und bevollmächtigte Minister an den Großherzoglich mecklenburgischen - Höfen, Freiherr von Rosenberg, wurde vorgestern von dem Großherzoge in Audienz empfangen und hatte die Ehre, sein Beglaubigungs- schreiben zu überreichen. Freiherr von Rosenberg nahm darauf an der Galatafel Theil, die im Königss\aale des Schlosses statt- fand. Der Gesandte hat fich dem Vernehmen nach von hier
Neustreliß begeben. l n Rie 9 Ianuar. In der heutigen Sißung des Landtages referirten zunächst der Landrath von Rieben und Syndikus Meyer, daß sie, dem gestrigen Auftrage gemäß, bei den beiderseitigen Kommissarien die Erlassung einer geseßlichen Bestimmung wegen Fixirung des Goldcourses wiederholt befür- wortet, und die Kommissarien ihnen die Zusicherung gemacht hätten, die Erlassung eines provisorischen Geseßes dahin empfeh- len zu wollen, daß es bis zur etwanigen anderweitigen Regelung dur die Reichsgesezgebung freistehen solle, Schulden in Gold nah dem Course von 111'/2 Prozent (5 Thlr. 262 §l. Cour. ür den Louisd'or) zu bezahlen. Hierüber sei vor Weiterem die ständische Erflärung zu erwarten. Es wurde hierauf beschlossen: Man ersuche die Landmarschälle, den beiderseitigen Landtags- Kommissarien mitzutheilen, daß Stände sich mit dem proponirten
— Ein Bericht der Polizeikommission über die nachträglich eingegangenen Liquidationen über Kriegsleistungen ward übergeben und genehmigt. — Es folgte ein Bericht der Justiz-Kommission über die nachträgliche Engere-Aus\chuß-Proposition B. 3, betreffend das Allerhöchste Sqhwerinsche Reskript vom 1. November v. I. über die Ablie- ferung menschliher Leihname an das anatomische Institut zu Rostok. Das Reskript proponirt Aufhebung der bezüglichen Verordnung vom 11. Ianuar 1866 und \{chlägt vor, daß fortan an das anatomische Institut abgeliefert werden solle: 1) Die Leichname derjenigen Personen, welche eines im Straf- geseßbuch Abschnitt 8, 9, 12, 13, 16, 18—24 und 27 vorgeschenen Ber- brechens oder des Vergehens des Diebstahls schuldig befunden oder verdächtig geworden: a. im Falle rechtskräftig-r Verurtheilung zur Todesstrafe, — b. beim Verhandensein eines die Todesstrafe begrün- denden Geständnisses, wenn sie vor der rechtskräftigen Verurtheilung zum Tode, gestorben sind, — e. wenn fie sich selbst in der Hast ent- leibt haben, — d. wenn îm Falle der Selbstentleibung anzunehmen ist, daß sie dicselbe auêgeführt haben, um sih der Untersuchung oder der Bestrafung zu entziehen, — e. wenn sie nach rechtskräftiger Ver- urtheilung zur Zuchthausstrafe im Gefängniß des Untersuchungsgerichts oder im Zuchthause gestorben sind. 2) Sich selbst entleibt habende, nit unzurechnungsfähig gewesene Armenkassen-Benefiziaten : 3) Alle Personen, welche sih während ihrer Detention im Zuchthaufe, Land- arbeitshause oder cinem Arbeitshause entleibt haben; 4) Alle Personen, welche sih nah §. 362, Abs. 2 des Strafgeseßbuches im Landarbeits- hause befinden; 5) Alle Personen, welche als umherziehende Land- streicher gestorben find; 6) Unbekannte Verstorbene unter näheren Mo- dififationen. : / j Der Bericht hebt aus den Motiven hervor, daß die 12 Lei- hen, welche nah ‘der jeßigen Geseßgebung jährlih zur Abliefe- rung an das anatomische Institut gelangten, völlig unzureichend für die dortigen Zwecke seien, und daher eine Erweiterung der Klassen der abgelieferten Leichname nothwendig sei. Gegen die vorgeschlagenen Klassen ließen sh Einwendungen nicht erheben. ierauf ward beschlossen: Es werde das erste in dem Kommissions- bericht referirte Votum genehmigt, jedoh würden von der Ab- lieferung zur Anatomie die Leichname der in 8. 1 sub c. und d. des Gesetentwurfes aufgeführten Personen auszubescheiden sein, und habe der Engere Ausschuß in diesem Sinne die ständische Erklärung auf den vorliegenden Geseßentwurf abzugeben.
Anhalt. Dessau, 9. Januar. Gestern hielt der Land- tag seine erste Sizung nach den Ferien. Auf der Tagesord- nung stand die Berathung über den Gesehentwurf, das Expro- priationsverfahren bei Anlegung von Eisenbahnen betreffend, welcher von der Staatsregierung als ein sehr dringlicher erkannt wurde. Staats-Minister von Larish hob hervor, daß bisher in jedem einzelnen Falle, wenn. für eine Eisenbahn eine Expro- priation sich als nothwendig herausgestellt, ein Gesetz erlassen, es sei jedoch nöthig, zu einer generellen Regelung zu schreiten. Das Gesetz schließe sich möglihs eng sowohl an das bisher in Anhalt, als auch an das in Preußen bestehende Recht an. Ver- schiedene Anträge, die Berathung des Gesezentwurss dis nah der Erledigung der gleihen Vorlage in den preußishen Kam- mern auszuseßen, fanden keine Zustimmung und trat der Land- tag sofort ‘in die Berathung ein. Dem S. 2 wird eine wesent- lihe Bestimmung des Inhalts zugefügt, daß die Grundbesißer sich Vorarbeiten zum Zweck des Eisenbahnbaues gefallen lassen müssen gegen eine noch festzusezende Entschädigung. Nachdem die Beschlußunfähigkeit der Kammer vom Präsidenten konstatirt, ward die Fortseßung der Berathung auf morgen vertagt.
laffung des betreffenden Geseßes bäten.
Oesterreich-Ungarn. Wien, 10. Januar. Der Kaiser
hat fich gestern nah Ofen begeben. :
— Der „Triest. Ztg.“ wird aus Pola unterm 6. d. ge- schrieben: Das Geschwader wird täglih in Pola erwartet. Nach Beendigung der Reparaturen der Fregatte „Novara,“ die noch ungefähr einen Monat dauern werden, soll die gesammte Flotte wieder nah der Levante abgehen. ] i E
Pesth, 9. Januar. „Pesti Naplo“ schreibt: Die Minister haben in der Ostbahn- Affaire in Wien verhandelt. Da aber die Initiative hierin nicht der Regierung gebührt, so fei ein etwaiger Mißerfolg nicht der Regierung zur Last zu legen.
— Das „Amtsblatt“ bringt die Ernennung des Ministerial- Rathes Paul Madarasy im Finanz-Ministerium zum Staats- sekretär-Stellvertreter.
Großbritannien und Jrland, Der am 9. d. M. ver- storbene ehemalige. Kaiser der Franzosen, is geboren zu Paris am 20. April 1808, dritter Sohn Ludwig Napoleons (chemali- gen Königs von Holland, gest. 25. Juli 1846) und der Königin Hortense (gestorben den 5. Oktober 1837); zum Mitgliede der konstituirenden Versammlung dur fünf Departements im August 1848 gewählt; am 10. Dezember 1848 zum Präsidenten der Re- publik auf 4 Jahre von 5,562,834 Stimmen gewählt; am 21. und 22. Dezember 1851 zum Präsidenten der Republik auf zehn Jahre gewählt von 7,439,216 Stimmen; zum erblichen Kaiser am 21. und 22. November 1852 durh ein Plebiscit von 7,864,189 gegen 231,145 Stimmen ernannt. An 2. Dezember 1852 nahm er den Titel Napoleon 11. Kaiser der Franzosen an und vermählte fih am 29, Januar 1853 mit Eugenie de Guzmann und Pödrto Carrero, Gräfin von Teba, Tochter des Grafen Manuel von Montijo, geb. 5. Mai 1826.
— 10. Januar. (W. T. B.) Der hier bestehenden Ge-
binet von Washington eine Antwort des Staatssekretär Fish zu- | gegangen, welcher zufolge der amerifanische Konsul in Zanzibar und das dort s\tationirte amerikanische Kriegs\{chiff_ angewiesen | worden sind, in jeder thunlichen Weise die Mis fion Sir Bartle | Frères zu unterstüßen und zu einer Sicherung des Erfolges | derselben mitzuwirken. | | |
Frankreich. Paris, 9. Januar. Der Minister des Innern hat an die verschiedenen Präfekten eine Instruktion in Betreff der Vertheilung der für die durch Uebershwemmungen Beschädigten von der National-Versammlung bewilligten Million Francs erlassen. Danach is diese Summe nur dazu bestimmt, in den dringendsten Fällen Unterstüßung zu gewähren, ohne daß die von Gemeinden als solchen erlittenen Schäden dabei zu berücdck- sichtigen find, und werden deshalb die Präfekten aufgefordert, sobald als möglich detaillirte Berichte, mit genauer Angabe des Betrages des erlittenen Schadens in jedem einzelnen Falle, an den Minister einzusenden. — Die Ge Bourbaki, - Chanzy, Ducrot und Valazé sind nah Paris berufen worden. Es handelt sich um cine Berathnng über den zweiten Theil des Gesezes wegen der Militär-Reorganisation. ; j — Im beiten Linifierrathe wurde beschlossen, Ro chefort mit dem nächsten Transporte von Sträflingen nah Caledonien u senden. / : / pu Die Familie Orleans hat jeßt die Vertheilung der Güter vorgenommen, die sie vom Staate zurückerhalten hat. Der Graf von Paris hat als Oberhaupt der Familie S loß Amboife, wo lange Zeit Abd-el-Kader als Gefangener saß, erhalten. Versailles, 8. Ianuar. In der heutigen Sißung der Nationalversammlung begann die Debatte über den Antrag Broglie's und Genossen auf Wiedereinführung des Ober-Unterrichts- raths, wie derselbe durch das berufene Fallouxsh Gesez vom 15. März 1850 eingeführt worden isst. Nach Art. 1 dieses Gesehes soll der Unterrichtsrath unter dem Vorsiße des Ministers wie folgt zusammengeseßt sein: Vier Erzbischöfe oder Bischöfe, ein Geist- licher der reformirten Kirche, ein Geistlicher der Äugsburgischen Konfession, ein Mitglied des israelitischen Konsistoriums, drei Staatsräthe, drei Mitglieder des obersten Gerichtshofes, drei Mit- glieder der Akademie, aht Mitglieder des ehemaligen Universitäts- rathes (Inspektoren, Rektoren oder Professoren der Universität), endlih drei Vertreter des vom Staate unabhängigen Unterrichts. — - 10. Januar. (V. T B) In der heutigen Sitzung der Nationalversammlung wurde die Generalde- batte über den Antrag Broglie's wegen Reorganisation des oberen Rathes für den Unterricht, nachdem noch Vacherot dafür das Wort genommen, zu Ende geführt. Bei Der Spezialdebatte über den ersten Artikel wurde ein von Pascal und Dnprat ge- stelltes Amendement mit 414 gegen 211 Stimmen abgelehnt. Die Beseßung des Botschafterpostens bei dem päpst lihen Stuhle durch den Grafen de Corcelles fann als gewi} betrahtet werden; wahrscheinlich wird morgen hon die Er- nennung vom „Journal officiel“ publizirt werden. (Vgl. Tel. Depeschen.) — Ueber das Resultat der Verhandlung zwischen dem Präsidenten der Republik nnd der ersten Subkommis- fion wird zwar Stillschweigen beobachtet; es verlautet aber doch, daß über die beiden Fragen der Theilnahme des Präsiden-
Reichstagsbeschluf}se, betreffend die mit Schweden und Norwegen abgeshlofsene Münz-Konvention, sowie ein Münzgeseß und ein Zulage-Bewilligungsgeseß.
Amerika. Washington, 10. Januar. (W.T. B.) Staats- \sefrefär Fish hat unterm 29. v. M. eine Depesche an den amerika- nischen Gesandten, General Sickles, in Madrid gerichtet, inwelcher er dem Bedauern über die bis jeßt erfolglosen Schritte zur Ab- \chaffung der Sklaverei auf Cuba entschiedenen Ausdruck giebt. Die amerikanishe Union fönne, \#o wird erflärt, die gegenwärtige Situation nicht länger ohne eine gewisse Sorge mit ansehen, da die spanische Regierung, wenn dieselbe dem fortgeseßten Zuwiderhandeln gegen ihre Anórdnungen noch lân- ger nacschen sollte, damit ihre Unfähigkeit, des Aufstandes Herr zu werden, dokumentiren würde. Es sei für Amerika an sih \hwierig, seine Neutralität zu bewahren und es könne dasselbe sehr bald dur die Umstände zu einer Aenderung feiner Politik gezwungen werden. Die von den Vereinigten Staaten bis jeßt bewiesene Geduld werde vollständig erschöpft, wenn die von der spanischen Regierung bisher gemachten Zusicherungen unerfüllt bleiben sollten und den Beschwerden keinerlei Abhülfe geschafft werde.
Asien. Hongkong, 10. Ianuar. (W. T. B.) Die hine- sishe Regierung hat in der Audienzfrage nachgegeben. Die in Peking residirenden Vertreter der auswärtigen Mächte werden demnächst in Audienz vom Kaiser empfangen werden.
Landtagsangelegenheiten.
Berlin, 11. Ianuar. In der gestrigen Sißung des Hau? ses der Abgeordneten beantwortete der Minister des Innern, Graf zu Eulenburg die Interpellation des Abgeordneten
v. Mallinckrodt, die päpstlihe Allokution betreffend, nachdem der Interpellant dieselbe begründet hatte, wie folg: i Die Begründung der Interpellation ließ darauf s{licßen, daß es sich um eine Interpellation über die Haltung der Regterung im Allgemeinen in den kirchlihen Fragen handelte. Darauf einzugehen, bin ich zunächst nicht berufen. Ich glaube, ih habe das Recht, mich an die formulirte Interpellation zu halten, wie sie in der gedrutten Nummer uns vorliegt, und da crkläre ich Folgendes: f Der Erlaß vom 29. Dezember 1872, wie _er_ hier abgedruckt ist, ist ergangen. Er ist an und für sich für die Oeffentlichkeit nicht be- stimmt, aber cs hat nichts zu sagen, daß er in die Oeffentlichkeit ge- langt ist. Seine Absicht ist nicht, ein definitives Urtheil der Regie- rung über die Allokution und deren Inhalt auszusprechen, sondern denPolizei- bebörden die Weisung zu ertheilen, daß, da die Regierung indieser Allo- fution Verläumdungen sehe, und beabsichtige, den Inhalt der Allokution zum Gegenstande eines richterlichen Aus]pruches zu machen, die Poli- zeibehörden die Verpflichtung hütten, nach der Richtung hin das nöthige, durch das Gescß Bestimmte zu thun. Das Gese spricht zunächst nur von einer Beschlagnahme der Zeitungen, von dem Urtheil, welches die Staats-Anwaltschaft über die Berechtigung der Beschlagnahme abzugeb-n hat, und demnächst von der Entscheidung des Gerichts, ob die Beschlagnahme aufreht zu erhalten sei oder nicht. Ich habe noch eine Anweisung an die Ober-Präfidenten hinzugefügt, die aller- dings in diese drei Kategorien nicht paßt; ich will sie einmal ein Avertissement nennen, nicht in dem Sinne, wie die franzöfische Gescß- gebung sie kennt oder fannte, sondern nur als eine Benachrichtigung an die Zeitungsredaftionen darüber, welhe Auffassung - die Re-
ten der Republik an den Verhandlungen der Nationalversamm- lung und des suspensiven Veto ein Einverständniß erzielt 1or- den sei. — Das linke Centrum hat heute Chistophle mit 63 Stimmen zu seinem Präsidenten erwählt; 58 Stimmen fielen auf Perier. Lebterer und seinë Anhänger _verließen sofort nach der Wahl das Lokal und es wird eine Spaltung des linken Centrums als zweifellos angesehen.
Ftalien. Rom, 10. Januar. (W. T. B.) In der heutigen Sitzung der Deputirtenkammer nahm der Deputirte Masari von dem Ableben des Kaisers Napoleon Veranlassung, dem „tiefen Bedauern Italiens über den Verlust eines Mannes Aus- druck zu geben, welcher der Unabhängigkeit Italiens \o große Dienste geleistet habe.“ Minister-Präsident Lanza erklärte darauf, daß er diese Gefühle durchaus theile, und fügte hinzu: „Ganz Italien werde die Todesnachricht mit tiefem Schmerze vernehmen, Italien könne nicht vergessen, wie viel es Napoleon \hulde, welcher mit seinem Rathe und durch seine Unterstüßung mit Waffen in \o wirksamer Weise zur Befreiung, Unabhängigkeit und Einheit Italiens beigetragen habe.“ Diese Worte wurden von der Kammer mit ‘lebhafter Zustimmung ausgenommen.
— Baron Michel hat, wie die „Voce della Verità“ erfährt von Versailles aus Depeschen der französischen Regierung hierher überbracht, durch welche bezüglich des Botschafter-Postens beim päpstlichen Stuhle weitere Aufklärungen gegeben werden. In Folge dieser aufklärenden Verfügungen hat Graf von Cor- celles, der „Voce della Verità“ zufolge, den ihm angetragenen Botschafterposten angenommen.
Nufßland und Polen. St. Petersburg, 9. Januar. Am 5. d. M. haben, wie der „Golos“ meldet, im großen Saale der Duma feierlihe Gebete für die Genesung des Groß- fürsten Thronfolgers stattgefunden, denen das Stadthaupt, die Mitglieder der Gemeinde-Verwaltung und Delegirte der St. Petersburger Friedensrichter-Versammlung beiwohnew “ — 10. Januar. (W, T. B.) Die Besserung im Befinden des Großfürsten Thronfolgers dauert fort; der Eintritt der Rekonvaleszenz wird in dem heutigen Bulletin konstatirt.
Schweden und Norwegen. Stockholm, 6. Januar Die Größe des Schadens, welche der Sturm und die Ueber - \chwemmung am 13. November an der Südküste von Schonen anrichteten, ist jeßt, nahdem genaue Untersuchungen und Taxationen vorgenommen worden sind, bekannt. Aus diesen Untersuchungen geht hervor, daß der Verlust, welcher unbemittelte Leute ge- troffen hat, 44,358 Rdl. beträgt. Der Verlust, den wohlhaben- dere Leute und Kommunen erlitten haben, beträgt 151,025 Rdl. Das Komite, welches sih gebildet hatte, um Beiträge für die Ueberschwemmten an den Küsten der Aemter Kristianstad und Malmöhus einzusammeln, macht bekannt, daß jeßt eine zur Ab- hülfe der Noth hinreihende Sumnie vorhanden sei.
Dänemark. Kopenhagen, 8. Januar. Nach dem gestern im Landsthing vom Minister Fonnesbech vorgelegten Gesetzentwurf, betreffend die Arbeit junger Personen in Fa- briken und Werkstätten, dürfen Kinder unter 10 Jahren gar nicht verwandt werden, Kinder unter 14 Jahren nur 6 Stun- den tägli, junge Personen unter 18 Iahren niht mehr als
Das Land soll in 3 Kreise eingetheilt werden, deren jedem ein Arbeits-Inspektor vorsteht, welche wiederum von einem Ober- Direktor beauffichtigt werden. Es wird dazu vorläufig eine Bewilligung von 5000 Rdl. gesucht. i e
— Im Folkething legte heute der Kriegs-Minister, Oberst Thomsen, die mehrfach angekündigten Heergeseße vor. Der
sellschaft wider die Sklaverei, ist auf ihre Zuschrift an das Ka-
Finanz-Minister Krieger überreichte einen Vorschlag zu einem
12 Stunden, wovon 31/2 Stunde zu den Mahlzeiten abgehen W
gierung habe. Ein solches Avertissement ist in dem Gesebe niht vorgesehen, es is aber auch in dem Geseß2z nicht verboten, und ih glaube, daß die Geseßwidrigkeit eines solchen Avertissements nicht behauptet werden faun, jo lange es in dem Belieben des Avertirten steht, ob er der Weisung Folge leisten will oder niht, und so lange an die Nichtbefolgung keine an- deren Folgen geknüpft werden, als diejenigen, welche das Gefeß daran fnüpft. Jch bin aljo der Meinung, daß die Regierung gegen die Be- stimmung der Verfassung und des Preßge]eßes nicht gefehlt Hat, in- dem sie, in einer durhaus wohlwollenden Meinung, die Zeitungs- Redaktionen bei Zeiten hat darauf aufmerksam machen lassen, welches die Folgen sein würden, wenn sie einen Artikel druckten, welcher nach der Auffassung der Regierung Verläumdungen enthält. Darauf könnte ih die Interpellation für beantwortet ansehen. Ich will aber noch eines hinzufügen: Der Herr Interpellant sagt, ihm komme es fo vor, als ob die Anregung zu dem ganzen Schritte weniger von den Linden, als von der Wilhelmstraße ausgegangen wäre. Das ist richtig. Es fam dem Auêwärtigen Amte darauf an, gerihtlih feststellen zu lassen, daß die Allokution Verläumdungen enthält, welchè gegen den Urheber verfolgbar wären, wenn es eine Jurisdikftion gabe, welcher derselben unterworfen wäre.
— Das Dezemberheft des Centralblattes für die ge- sammte Unterrichts-Verwaltunug in Preußen hat folgenden Fnhalt: Stempel bei Gesuchen an Provinzial - Schulkollegien und Konsistorien und bei Bescheiden dic)er Behörden. — Form für Ab- leistung des Diensteides der öffentlichen Lehrer. — Zweck der aus Staatsfonds bewilligten Beihülfen für Personen, welche von Armen- verbänden unterstüßt werden. — Beschränkung leßtwilliger Zuwendun- gen an Korporationen. — Deckung der Baukosten bei den vom Staat unterhaltenen Anstalten. — Vertretung des Rektors an den Universi- täten. — Prorefktorat zu Göttingen. — Hülfsmittel für Mitglieder . eines katholischen homiletischen Universitäts-Seminars zur Ausbildung im Predigen. — Ausbildung der Studirenden der Medizin in Chirur- gie und Medizin. — Goldene Medaillen für Künstler. — Behand- lung der Anträge auf Kunstankäufe für die Musecn in Berlin. — Schuß von Werken der Wissenschaft und Kunst gegen Nachdruck und | Kachbiloung. — Eintragung von Werken zum Schuß der Autorenrechte auf Grund des Vertrages mit Großbritannien. — Wisjsenschaftliche Prüfungskommission zu Göttingen. — Frequenz der Gymnasial- und der Reallehranstalten im Winter-Semester. 1871/72. — Unterrichts- sprache bei dem Religionsunterricht in den höheren Lehranstalten der Provinz Posen. — Gleichmäßigkeit in der Ausstellung der Abgangs- zeugnisse in Beziehung auf die Wahl des Berufs. — Lehranstalten in Bezielzung auf die Ertheilung von Zeugnissen für den einjährig frei- willigen Militärdienst. — Kurze Mittheilungen: Uebernahme der Gymnasien zu Jnsterburg und Bartenstein auf den Staat. — Bejol- dung der Direktoren an den nicht vom Staat allein und direït zu unterhaltenden Gymnasien. — Erfüllung des Normal-Befoldungsetats vor Anerkennung einer Schule“als höhere Lehranstalt. E Unterstützun- gen für Lehrer an den vom Staat subventionirten Anstalten. — Fort- gewährung des vollen Gehalts, nicht cines Wartegelds, an einen bei einer Kommunalschule fungirenden, entbehrlich werdenden L Miethe für Dienstwohnungen. — Remuneration cines Probekandida- ten bei Verwaltung einer ordentlichen Lehrerstelle, — Püdagogische Blätter für Lehrerbildung. — Kursus im Deutschen für dänisch re- dende Lehrer an nordschleswigschen Schulen. — Ausbildung der Lehrer an nordschleswigshen Schulen für den Unterricht im Deutschen. — Ausbildung von Lehrern für den Betrich, der Bienénzuht. — Küudi- gungsfrist für Elementarlehrer. — Provisorische und definitive Anstel- lung der Lehrer im Regierungsbezirk Schleswig. — Aufnahme eines von der evangekischen Landeskirche sich getrennt haltenden Lutheraners in ein evangelisches Seminar. — Gemeindebeitrag zur Elementar-
lehrer-Wittwen- und Waisenkasse, Ausschluß des Rechtswegs. —— Unter- richtssprache in utraquistischen Schulen. — Bedingungen für die Un- terrihtsertheilung an die eigenen Kinder, Tr Empfehlung phyfikalischer Apparate. — Verleihung der Rechte ciner juristischen Person. — Zu- wendungen tim Ressort der Untexrichts - Verwaltung. — Personal»
„chronif. — Weitere Berichtigung zu dem Ofktoberheft. —
Die Nr. 4 der Annalen der Landwirthschaft in demn Königlich Preußischen Staaten hat folgenden Inhalt: Preußen 4,