1873 / 11 p. 4 (Deutscher Reichsanzeiger, Mon, 13 Jan 1873 18:00:01 GMT) scan diff

fihten sehr entschieden dagegen sprehen, auch namentlich gegen die Uebertragung auf die Gemeinde. Das ganze Bade-Etablissement liegt gerade auf der Grenzscheide der beiden Feldmarken von Weilbach und Flörsheim, von jedem dieser Orte uugefähr eine halbe Stunde ent- ferrnt. Die Gemeinde Weilbah zählt noch nit 1000 Einwohner, Flörsheim wenig über 2000 Einwohner, die sämmtlich fi mit Acker- bau beschäftigen. Es würde, wenn der Antrag angenommen würde, die Frage entstehen, welcher von diesen beiden Gemeinden diescs Bad zu übertragen sein möchte. Eine Theilung zwischen beiden Gemeinden wäre doch offenbar unzweckmäßig. Aber es läßt fich auch nit erwar- ten, daß von dem Vorstande der einen oder der andern der beiden Gemeinden die Verwaltung dieses Bades den Wünschen und den Be- dürfnissen des Publikums entsprechend geleitet werden würde. Voraus- sihtlich würde das Bad sehr bald in den Privatbesiß übergehen, viel- leiht Gegenstand der Spekulation werden und \chließlich das Bade- publifum d.xunter zu leiden haben. Im Namen der Stlaatsregierung bitte ich das Hohe Haus, dem Antrage der Budget-Kommission die Zustimmung zu versagen.

Der Finanz-Minister Camphausen fügte hinzu: J

Meine Herren, ih möchte dieser Frage nicht gern eine größere Bedeutung gegeben wissen, als wie sie hat. Wenn blos der Antrag gestellt wird, daß die Staatsregierung die Frage in Erwägung ziehen möge, dann bin ich natürlih nicht in der Lage, mich dagegen erklären zu müssen, sondern ih kann den Antrag sehr gut acceptiren.

Im Uebrigen will ih ‘nur noch das etne Wort hinzufügen. Ich glaube, daß alle. ärztlihen Sachverständigen anerkennen werden, wenn dadurch die Diskussion wiederum erneuert wird, so kann ih das zwar beklagen, aber vermag es nicht zu ändern.

Das Bad wird von allen ärztlichen Sachverständigen als ein schr wirksames anerkannt werden. Es wird anerkannt werden, daß es im sanitätlichen Interesse ein großer Nachtheil sein würde, wenn das Bad überhaupt unterginge. Die Domänenverwaltung steht zu der Sache jo, daß es ihr ja an sich recht willkommen sein könntc, wenn sie mit einer solchen Verwaltung nichts zu thun hätte. Aber wir sind do nit dazu da, blcs um uns die Verwaltung bequem zu machen, son- dern wir find dazu da, solche Einrichtungen aufrecht zu erhalten, die für das Publikum in der That von einem unschäßbaren Werthe find. Da cs uns nun mögli geworden ist, die Verwaltung ohne Opfer zu führen, so glaube ih, daß es am besten sein wird, es bei der bis- herigen Einrichtung zu belassen.

Zum Domänenetat lag ferner ein Antrag des Abg. Dr. Loewe vor, die Regierung aufzufordern, die Dismembrirung der Domänen und zwar vorzugsweise in Form von Ackerbau-Kolo- nien in den dazu geeigneten Gegenden in Erwägung zu zichen. Nachdem der Antragsteller diesen Antrag begründet hatte, nahm der Regierungs-Kommissar, Geheimer Ober-Finanzrath Dreßler, das Wort:

Von dem Jahre 1853 ab hat die Staatsregierung diesen Grund-

saß aufgegeben und seitdem daran festgehalten, daß Domänen-Vor- werke, d. h. geschlossene Hofgüter, grundsäßlich nicht zu veräußern seien, es sei denn, daß besondre Verhältnisse eine Ausnahme rechtfer- tigen, wenn z. B. wegen des mangelhaften baulichen Zustandes die Aufwendung eines bedeutenden Baufkapitals nothwendig würde, wel- ches mit dem Ertrage des Grundstücks nicht im richtigen Verhältniß stand, oder, wenn die Domänen ihrem Umfange, Boden- und wirth- \haftlihen Verhältniß nach überhaupt fich nicht reht eigneten, im Staatsbesiß weiter erhalten zu werden. Jch glaube, diese Bemerkun- gen fennzeichnen genügend den Standpuntt, welchen die Staatsregie- rung in der Frage wegen Veräußerung von Domänen bisher einge- nommen hat. Bei dem jeßt eingebrachten Antrag tritt nun zunächst wohl die Besorgniß hervor, es möchten die Erfahrungen, die die Staatsregie- rung früher nnd namentlich bei den Veräußerungen in den Jahren 1849—1852 gemacht hat, fih jeßt wiederholen. Man muß berüdck- sichtigen, daß die Herrichtung von Ackernahrungen aus einem größeren Grundbesiß sich doch nicht jo leicht macht. Wird die Domîâne dis- membrirt, in Parzellen zerlegt, so ist eigentlich nur fo zu sagen, tabula rasa gegeben; die Erwerber der Parzellen haben noch die Wirth- schaftsgebäude zu errichten, das gesammte Wirthschaftsinventar zu be- schaffen, und alle diejenigen Herren in dem Hohen Hause, die den land» wirthschaftlichen Verhältnissen näher stehen, werden wohl zustimmen, daß dazu Geld, und zwar ziemlih viel Geld, erfordert wird. Um die wirthschaftlihe Einrichtung zweckmäßig und mit Aussicht auf gutem Erfolg zu treffen, dazu gehört auch Intelligenz. Leute, die aber beides, Kapital und Intelligenz, in genügendem Maße besißen, die, glaube ih, kommen in den Reihen der Auswanderer dvch nur selten vor. Jh möchte dem geehrten Vorredner, der schon selbst be- zweifelt, ob die Beschaffung von Gelegenheit zur Ansiedelung im Inland, die Neigung zur Auswanderung beseitigen möchte, noch bemerken, daß in den östlichen Provinzen für mit genügenden Mitteln versehene Be- werber leiht Gelegenheit zur Ansiedelung sih beschaffen läßt. Ich erlaube mir namentlich auf den Regierungsbezirk Cöslin hinzuweisen, in welchem die Preise der Grundstücke außerordentlih niedrig tehen. Der Antrag des Herrn Abg. Dr. Löwe giebt auch ferner zu der Frage Anlaß, ist denn wirklich Mangel an solchen Etablissements vorhanden ? Ich erlaube mir deshalb einige statistische Notizen mitzutheilen aus dem Werke von Meitgen. Darnach waren spannfähige Ackernghrungen im Jahre 1859 vorhanden seit jener Zeit wird eine wesentliche Ber- änderung nicht vorgekommen fein in der Provinz Preußen 22,837 mit einem Landbesiß von 10,904,887 Morgen, in der Provinz Posen 48,008 mit dem Landbesiß von 3,374,536 Morgen, in Pommern 21,287 mit dem Landbesiß von 2,820,129 Morgen, in Schlesien 69,303 mit dem Landbesiß von 4,091,847 Morgen, in der Mark Brandenburg 49,652 mit 5,427,869 Morgen und in der Provinz Sachsen 39,229 mit dem Landbesiß von 3,907,084 Morgen. Von dem Gesammtareal einer jeden dieser Provinzen und ohne irgend etwas zurückzurechnen für die Wasserfläche, für die Feldmarken der Städte und für die Königlichen Waldungen, befanden sich von der ganzen Landfläche in Pommern 24 %, in Schlesien 25 %, in Brandenburg 34 %, in Sachsen 38 % und in Preußen 40 % in den Händen gespannhal- tender Befißer.

Meine Herren! Ich glaube, diese Zahlen charakterisiren doch nicht ungesunde Verhältnisse in Bezug auf die Vertheilung des Bodens, und angesichts derselben dürfte keine begründete Veranlassung für die Staatsregierung vorliegen, sih des werthvollen Domänenbefißes zum BuA eines in den Erfolgen ohnehin zweifelhaften Versuches zu ent- außern.

Nachdem der Abg. Dr. Löwe noch einmal das Wort ge- nommen, entgegnete der Finanzminister Camphausen:

Meine Herren! - Wenn es dem geehrten Herrn Vorredner wesent- lich darum zu thun ift, die Aufmerksamkeit der Staatsregierung auf die Frage hinzulenken, ob und in welchen Fällen es fich empfehlen möge eine Domäne zu dismembriren, so kann ih ihm sagen, daß er diesen Zweck vollständig erreicht hat, daß es aber selbst eines Antrages nach dieser Richtung vielleicht nicht bedurft hätte, insofern als ich persönlich dieser ( gewidmet habe. as Resultat diefer Aufmerksamkeit geht nun aber nicht dahin, daß es im Ganzen und Großen sih empfehlen würde, t einer Dismembration der Domänen des preußischen Staats zu chreiten, es geht auch nicht dahin, daß in vielen, in häufigen Fällen es zweckmäßig sein würde, zu eiper Dismembration überzugehen. Diese

ragen hängen wesentlih von der Entwicklung des wirth]chaftlichen ebens überhaupt ab, fie find verschieden zu beantworten in den ver- {chiedenen Provinzen. Jh selbst bin in einer Provinz herangewachsen, wo die Zertheilung des Grundeigenthyms bis zum Uebermaß statt- gefunden hat und wo neben den Actie großen Bortheilen, die sich an eine solche Vertheilung knüpfen, doch hier und da auch die Mängel hervorgetreten sind. Meiner Meinung nach würde es ein vergebliher Versuch fein, aus allgemeinen Prinzipien ‘heraus Perwaltungsmaxime aufstellen zu wollen, welche die ein- ¿elnen Fälle so ohne weiteres entschieden. Es fommt jedes Mal auf die konkreten Verhältnisse an. Bei der Auswanderung, die namentlich von dem Regierungsbezirk Cöslin aus in einer mir

rage schon seit längerer Zeit meine Aufmerksamkeit -

febr auffallenden Weise stattgefunden hat, ‘lag der Gedanke mir nicht fern; hat es hier an der Gelegenheit gefehlt, Grund und Boden zu erwerben, im Staate nicht blos als Arbeiter zu leben, sondern als unabhängiger Grundeigenthümer, dem die Arbeitsgelegenheit durch seinen Besiß gefichert und gewahrt ist ? Diese Frage hat mich gleich Anfangs beschäftigt; ih habe Gelegenheit genommen, mit dem Prä- sidenten der dortigen Regierung gleich Anfangs diese Frage zu erörtern, und die Antwort war die, daß in dicsem Umstande absolut gar keine Ursache für die heutige auffallende Auswanderungsbewegung in dem Regierungsbezirk Cöslin zu finden sei; die Auskunft war die, daß, weit entfernt, daß es an Gelegenheit fehle, Grundeigenthum zu erwer- ben, umgekehrt zur Zeit es handelt sich nur um den derzeitigen Zeitpunkt die Situation die sei, daß der Grundbesiß verschleudert, Den Preisen abgegeben werden müfse, weil es an den Käufern fehle.

__ Jch führe dies nur an, meine Herren, um Ihnen zu zeigen, daß mir die Frage selbst nicht fremd geblieben ift, und daß ih in Man- chem von dem, was der verehrliche Abg. Herr Dr. Löwe uns mitge- theilt hat, meinerseits einen wahren, richtigen Kern erkenne, der nur auf die konkreten Verhältnisse, die zur Zeit in den in Frage stehenden Provinzen bestehen, heute noch keine Anwendung findet.

Jch glaube, meine Herren, Sie dürfen der Staatsregierung ver- trauen, daß sie für die Fragen, die in dieser Bezichung in Anregung kommen können, ein offenes Auge habe und si bewahre, daß fie aber allerdings durch jede Belehrung in dieser Beziehung, wie sie uns von dem Abg. Herrn Dr. Löwe schon öfters ertheilt worden ist, gern ent- gegennehmen werde.

_— Ein Antrag der Abgg. Holß und Genossen auf Ueber- weisung der Domänen-Verwaltung an das Ressort des land- wirthschaftlichen Ministeriums gab zu einer Diskussion Veran- lassung, in welcher der Finanzminister Camphausen nach dem Abg. von Wedell-Wehlingsorf das Wort nahm:

Meine Herren! Es war meine at an dieser Debatte mich über- haupt nicht zu betheiligen. Jch wünsche weder in dem angekündigten Eroberungskrieg die Rolle der Defensivstellung einnchmen zu müssen, noch möchte ih überhaupt den Entschließungen, -die über die Verthei- lung der Departements stattfinden können, durch irgend eine Aeußerung von meiner Seite vorgreifen. Wenn ih das Wort nehme, so geschieht das nur, weil von einer Seite in offener Weise, von anderer Seite in mehr zurückhaltender Weise darauf hingewiesen ift, als wenn jeßt bei den Zuschlägen zu den Verpachtungen der Domänen do etwas allzuschr das fiskalische Prinzip vorwalte. Es ist darauf hingewiesen worden, daß um die Differenz von fünf Thalern man dem alten Pächter zugemuthet habe, hinter dem neu anbietenden Pächter zurückzustehen, und daß durh ein folches Verfahren die Domänen selbst ruinirt werden würden.

Nun, meine Herren, mir scheint, daß in einer solchen Aeußerung cine völlige Verkennung - der berechtigten Konkurrenz liegt. Wie kommen die höheren Pachtgebote überhaupt zu Stande, doch nur dadurch, daß dem alten Pächter gegenüber, der, wie in dem angeführten Falle ver- sichert wurde, 40 Jahre lang in dem Besiß verblieben ist und jeßt bereit ist, eiue erheblich höhckre Summe zu zahlen, von dem man auch glaubenkann, daß die 40 Jahre für feinen Vermögenszustand nicht ganz ohne Folgen geblieben sind, daßdem alten Pächter gegenüber ein Konkurrent auftritt, der da glaubt, aus der Domäne auch bei gehöriger Bewirth- schaftung einen wesentlih höheren Ertrag. erzielen zu können. Nun, meine Herren, nun beginnt das Bieten, cs find mehrere da, die Lust haben, die Pachtung zu erlangen. Man fängt an zu steigern, man steigert und man steigert sih immer höher, und derjenige, der scinen Willen durhseßen will, um die Pacht zuleßt wirklih zu bekommen, der bietet eben den höchsten Preis. Wie grcß die Differenz ist, hängt in dem Augenblicke gar nicht von dem einzelnen Bietungslustigen ab: Œs AE ja auf der Hand, daß, wenn man sich der Grenze genähert hat, über die man nicht binauszugehen wünscht, daß man eben nur sucht, einen kleinen Vorsprung vor anderen Mitbietern zu erlangen, um zu konstatiren, daß man der Meistbietende gewesen sei. Sobald wie die Regierung sagt: ja, wir nehmen auf die Verhältnisse des alten Pächters nicht so viel Rückficht, daß wir ihn in Pacht lassen sollten, wenn uns Tausend Thaler mehr geboten werden; aber wir nehmen so viel Rücksicht darauf, daß, wenn fich zuleßt die Differenz noch um 5 Thlr. bewegt, dann geben wir dem alten Pächter den Verzug. Meine Herren, was würden Sie damit andèrs erreichen, als daß eine folhe Koukurrenz nicht mebr eintritt? Das unmittel- bare fisfalische Interesse kommt bei einer Differenz von 5 Thlr. jähr-

lih nit wesentlich in Betracht. Jch hätte aus meiner Tasche die Differenz für 18 Jahre gern auf den Tisch gelegt, blos um

jener für mich unerquicklichen Erörterung überhoben zu “sein. Nun, meine Herren, in jedem Falle und namentlich in dem Falle, auf den hier hingedeutet worden ift, wird die Regierung veranlaßt, fih darüber zu äußern, ob die fkonkurrirenden Pachtlustigen in jeder Hinsicht geeignet sind, in die Pachtung einzu- treten, ob sie gehörig vorgebildete Landwirthe find, ob fie ein Betriebs- kapital haben, wie es zu der Bewirthschaftung des Gutes erforderlich ist, ob sie nah allen anderen Richtungen und Beziehungen hin die Gewähr geben, daß ein tüchtiges Verhältniß entstehen wird sowohl dem Staate ats wie ihren Untergebenen gegenüber, denn wir sehen auch darauf, ob auf éine gute angemessene Behandlung der Leute zu rechnen ist. Nun, meine Herren, in dem Falle, worauf hingewiesen worden ist, es ist ein Fall gewesen, der fich im Regierungsbezirk Frankfurt an der Oder ereignet hat in diesem Fälle hat uns die Regierung versichert, daß gegen den konkurrirenden Mitbieter in keiner von allen diesen Beziehungen irgend die geringste Ausstellung zu machen sei, daß, wenn er nicht gerade in dieser Weise mit dem alten Pächter kon- kurrire, auch nicht der geringste Zweifel darüber bestehen könne, daß es die Verpflichtung der Verwaltung sei, den Zuschlag zu ertheilen. Nun, meine Hérren, in einem solchen Falle bin ich der Meinung, daß es sih nicht davon handelt, ein nacktes Prinzip der Plus-Lizitation aufzustellen, sondern daß die Verwaltung ihre wesentlichen Interessen schädigen würde, wenn sie da anderweitigen Rüfsichten den Vorrang einräumte. Dann, meine Herren, so sehr ih bereit sein möchte, zuzu- gestehen, daß Derjenige, der heute die Funktionen des Finanz-Ministers wahrzunehmen hat, von der Landwirthschaft nichts oder doch blut- wenig verstehen mag, so möchte ich doch das geltend machen, daß daraus nicht folgt, daß er auch völlig außer Stande sei, die vflicia wahrzunehmen, die ihm diese seine Stellung in Bezug auf die Domänen- Verwaltung auferlegt. Meine Herren! Niemand, kein Minister macht Alles durch eigene Kraft. Es ist Dn rihtig, was der leßte Herr Vorredner sagte, daß es ein wahres Wunder wäre, wenn ein Gehei- mer Finanzrath Etwas von Landwirthschaft verstände. Nein, meine Herren, unsere Regierungen sind so eingerichtet, fie sind namentlich in den östlichen Provinzen fo eingerichtet, daß die Verwaltung der Do- mänen bei den Regierungen eine große Rolle spielt. So gern ih es mir gefallen lassen kann, wenn man mir eine gewaltige Unkenntniß in der Beziehung zuschreibt, so sehr würde ih auf das Lebhafteste dagegen S s L alle die Domänen-Departemensräthe, die in dem Bereich der Monarchie angestellt sind, von Landwirthschaft Nichts verständen meine Herren, ih glaube, unter ihuen werden es Manche mit den gewiegtesten Landwirthen aufnehmen können. Und nun, meine Hérren, die Räthe der Central-Domänenverwaltung, glauben Sie denn, daß die fih nicht rekrutirén aus dem Personal, das wir bei den Bezirksverwaltungen haben, glauben Sie denn, daß die Geheimen Finanzräthe sich immer nur mit Finanzen beschäftigt hätten und uitht mit Landwirths{aft ? Meine Herren,ich habe meinerseits wahrgenom- men, daß mir wesentlih da noch Etwas nachzuhelfen blieb, wenn es sih von den reinen Finanzen handelte und daß das Technische viel vollständiger vertreten war, wie der Gesichtspunkt der bloßen Finanz- verwaltung. Endlich, meine Herren, entscheidend ist das nicht, aber in Betracht zu ziehen ist cs auch, daß die Domänen so sehr als Finanzquelle hingestellt sind, daß fie den Staatsgläubigern verpfändet

worden find, daß jeder Thaler, der ‘aus der Veräußerung von Domä-

nen -in denjenigen Gebieten, welche im Jahre 1820 zur preußischen Monarchie gehörten, eingeht zur Staatsschulden-Tilgun fa en E werden muß. i

rage wesentlich

Meine Herxen, ih wiederhole: Auf die Ressort- einzuwirken, lag nicht in meiner Absicht. Sollte Ihr

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ejdluß dahin bren daß s E O entlastet wurde, o kann ich Sie versichern, daß ih mit dem Reste do in- reichend beschäftitg sein werde. : | V es E

Gewerbe und Handel.

Die Sonntagsschulen als Mittel zur Vervollständigung d Volksschulunterrichts find in Württemberg, wie wir FZ 4 io cordia, Zeitschrift für die Arbeiterfrage“ entnehmen, eine alte Ein- richtung (Generalverordnung vom 26/31. Dezember 1810, 10. Sey- tember 1808, 3. Januar 1824). Nach dem Volksshulgeseß vom 29, September 1836 hatten die Sonntagsschulen cine Fortseßung der Volksschulen zu bilden, um mit den aus der Volks\hule Entlassenen bis ins 18. Lebensjahr diejenigen Unterrichtsgegenstände einzuüben, die für das bürgerliche Leben vorzugsweise von Nußen sind. Eine ent- e Richtung auf gewerblichen Unterricht konnten die Sonntags- hulen erst von der Zeit an einshlagen, wo durch die Vermehrung und Ausdehnung der Realschulen eine größere Zahl von Schülern die nöthigen Vorkenntnisse erlangte, um in denjenigen Fächern, welche

für die Kandidaten der Gewerbe und - des Handels vorzugsweise von

Nußen find, mit Erfolg Unterricht zu erhalten. Im Verlauf di Entwickelung des Realschulweseus selbst trat aber eke und L ce Bedürfniß hervor, den Unterricht über die Sonntage hinaus auszudeh- nen und auch die Wochentage dafür in Anspruch zu nehmen. Auf diese Weise bildeten sfich nach und nach von felbst aus den Sonn- tagsschulen die gewerblichen Fortbildungs\chulen heraus, und es handelte sich nur darum, diesem neuen Zweige des öffentlichen Unterrichtswesens eine bestimmte Gestalt zu geben. Dies geschah durch die im Jahre 1853 erfolgte Organisation der Fortbildungs- schulen, indem eine dem Ministerium des Kirchen- und Schulwesens unmittelbar untergeordnete Kommission für die Einrichtung und Lei- tung der gewerblichen Fortbildungsschulen und der Sonntagsgewerbe- \{ulen ernannt wurde, welche aus Mitgliedern der Centralstelle für Gewerbe und Handel des Studienraths b-steht und auch für geeignete Lehrmittel, sowie für die Heranbildung von Zeichnenlehrern für diese Schule zu sorgen hat. Die Errichtung gewerblicher Fortbildungs- schulen steht jeder Gemeinde frei. Die Regierung beschränkt si darauf, dieselben in denjenigen Städten des Landes zu empfehlen, wo die Gewerbe stark vertreten sind. Auch für die Schüler besteht kein Zwang. Im Gegentheil ist es Grundsaß, nur fähige und fleißige Schüler zuzulassen, träge und untaugliche aber, da sie die andern nur in thren Fortschritten hemmen, ab- und in die obengenannten, neben den gewerblichen Fortbildungs\chulen fortbestehenden geseßlichen Sonn- tagsschulen zu verweisen. Pieianigen aber, welche die Fortbildungs- schulen besuchen, sind von dem Besuch der Sonntagsschulen befreit.

___ Die unmittelbare Leitung der Fortbildungs\hulen wird gewöhn- lih von den Ortsgeistlichen und Ortsvorstehern besorgt. Jn größeren Städten bestehen meist besondere Schulräthe. Da der Staat und die Gemeinden bei den Kosten meistens gleich betheiligt sind, so sind auch Staatsbehörde und Gemeinde im Gewerbeschulrathe so viel wie möglich gleich vertreten. Das Institut der Gewerbeschulräthe gewährt insbesondere auch den Vortheil, daß für die Grundbedingungen jeder guten Schule, die Beizichung und entsprechende Belohnung geeigneter Aufsichts- und Lehrkräfte, das Erforderliche geschieht. Gleichzeitig aber wird der Gewèrbestand mehr darauf hingeleitet, sich auch um die Heranbildung feines Nachwuchses selbst zu bemühen. Der Unter- richt wird gewöhnli von Lehrern der Volks- und Realschule ertheilt, doch sind auch hier und da Gewerbtreibende als Lehrer beschäftigt, z. B. Stadtbaumeistec. Besonderes Gewicht wird darauf gelegt, tüch-

tige Zeichnenlehrer zu gewinnen, so daß diesen alle mögliche Gel-gen-

heit zur Ausbildung gegeben wird.

Die Mittel zur Unterhaltung der Schulen werden aus Beiträgen der Gemeinde, zuweilen auch des ganzen politischen Bezirks, aus Schul- geldern und aus Staatsbeiträgen geschöpft. Die Königliche Central- stelle für Gewerbe und Handek insbesondere versieht die Schulen mit graphischen und plastischen Lehrmitteln.

_ Die Lehrfächer, ihre Art und Zahl richtet fih nach dem Bedürf- niß des Ortes. Allen gemeinschaftlih ist Zeichnen, gewerblicher Auf- saß und gewerbliches Rechnen. In den meisten kleinen Gemeinden be- chränkt sich der Unterricht auf diese Fächer. Das Zeichnen zerfällt, je nach dem vorhandenen Bedürfniß und den Vorkenntnissen der Schüler, in ceometrisches, gewerbliches, oder Fach- und in Freihandzeichnen. Im Fachzeichnen z. B. wird in Stuttgart besonderer Unterricht für Bau- handwerker, für Schreiner, für Schlosser und Sattler ertheilt. Das Rechnen besteht in gewöhnlicher Arithmetik mit aus dem Gewerbe- leben gewählten Beispielen, in kaufmännishem Rechnen und in Berech- nung von Flächen und Körpern. An die gewerblichen Aufsäße schließt sich gewerbliche nnd kaufmännische Buchführung an. Orthographie und Kalligraphie kommen als Nachhilfe in wenigen Fortbildungs- schulen vor, Kalligraphie nur noch in besonderen kaufmännischen Fort- bildungsshulen. Wo die Vorkenntnisse der Schüler es erlauben, wird inebener und beschreibender Geometrie, Stereometrie, Mechanik, Chemie, Physik Unterricht ertheilt. Stereometrie ist manchmal mit dem gewerb- lichen Rechnen, beschreibende Geometrie mit dem gewerblichen Zeichnen verbunden. Franzöfisch und Englisch findet si als Unterrichtsgegenstand nur in den Städten, Graviren und Modelliren an Orten, deren Gewerbe den Unterricht in diefen speziellen Fächern empfehlen. Um die Erfolgekder Fortbildungsschulen in Evidenz zu erhalten, werden regelmäßige Visi- tationen vorgenommen und von Zeit zu Zeit werden die E iiauan in gemeinschaftlihsten Ausstellungen zur Anschauung gebracht.

Im Schuljahr 1870/71 bestanden nach dem Jahresbericht der Han- dels- und Gewerbekammern in Württemberg für das Jahr 1871 gewerb- liche Fortbildungsshulen an 150 Orten (11 Städten und 39 Dörfern) mit einer Gesammteinwohnerzall von 539,145 Einwohnern. Diese 150 Schulen theilen sih hinsihtlich ihrer inneren Einrichtung in folgende Gruppen: I. Fortbildungsschulen, in welchen Sonntags- und

Abendunterricht in gewerblichen und kaufmännischen Fächern’ ertheilt wird

und offene Zeichnensäle bestehen (Stuttgart, Ulm, Heilbronn, Reutlingen) 4. IL. Fortbildungsschulen mit gewerblichen Sountags- und Abendunter- riht nebst offenen Zeichnensälen 16. I. Fortbildungsschulen mit Sonntags- und Abendunterricht ohne offene Zeichnensäle 89 (69 Städte und 20 Dörfer). IV. Fortbildungsshulen mit gewerblihem Abend- unterriht ohne Sonntagsunterriht 7 (3 Städto und 4 Dörfer). V. Reine Zeichnenschulen ohne weiteren Unterricht 34.

__ Die Schülerzahl, welche 1869/70 in 147 gewerblichen Fort- bildungsshulen 8798 betragen hatte, belief sich 1870/71 in 150 ge- werblichen Fortbildungs\chulen auf 8876, wovon 6574 unter und 2302 über 17 Jahre zählten. (

Dié Zahl der Lehrer betrug 550, fo daß im Durchschnitt auf 16 Schüler 1 Lehrer kommt. i

Die Gesammtsumme des Staatsbeitrags belief sich auf 33,688 fl. 9 kr., wonach auf den einzelnen Schüler im Durchschnitt 3 fl. 48 Ér. ommen.

Von den Unterrichtsfächern waren die besuchtesten :

Freihandzeichnen mit 4498 Schülern, Rechnen mit 4495 Schü- lern, Deutsche Sprache mit 4069 Schülern, ne mit 1837 Schülern, Geometrisches Zeichnen mit 1802 Schülern, Buchführung mit 1313 Schülorn, Ebene Geometrie mit 897 Schülern.

Die besuchtesten Fortbildungsschulen waren:

Stuttgart mit 72 Lehrern und .1296 Schülern, Ulm mit _ 27 Leh- rern und 757 Schülern Biberach mit 16 Lehrern und 252 Schülern, Heironn mit 13 Lehrern und 250 Schülern, Reutlingen mit 19 Spie und 219 Schülern, Eßlingen mit 14 Lehrern und 206

ülern.

Die gewerblichen Fortbildungsanstalten in Stuttgart umfaßten:

1) eine Abendfortbildungsshule mit 20 Lehrern und 441 Schü- lern, 2) eine Sonitagsgewerbeschule mit 22 Lehrern Und 421- Schü- lern, 3) eine Tagzeichnenschule - mit 2 Lehrern und 108 p

4) eine kaufmännische GoNbtdungelhule mit 13 Lehrern und 1

Schülern, 5) eine weibliche Fortbildungsshule mit 15 Lehrern und 168 Schüler, zusammen mit 72 Lehrern und 1296 Schülern.

Weibliche Fortbildungsschulen bestanden im Jahre 1870/71 außer Stuttgart zu Ulm, Reutlingen, Ravensburg, Biberach, Blaubeuern, Ebingen, Freudenstadt und Jsny.

Inseraten-Erpedition des Deutschen Reihs-Anzeigets und Königlich uBerulisden Staats-Anzeigers: Berlin, Wilhelur-Straße Nr. 32. bi i

Stebriefe und Untersuchungs-Sachen.

Der unterm 25. September 1872 hinter den Dienstknecht Carl Friedrich Krauz aus Droffen bei Frankfurt a. O. in der Beilage zum Staatsanzeiger Nr. 230 de 1872 erlassene Steckbrief wird hierdurch erneuert. Fehrbellin, den 6. Januar 1873. _

Königliche Kreisgerichts-Kommission.

Strafvollstreckungs - Requisition. Der Militärpflichtige Carl Gottlieb Theodor Gehrke, geboren zu Köslin am 6. Februar 1849, ist durch das Erkenntniß des unterzeichneten Gerichts vom 4. Dezember 1872 wegen unerlaubten Auswanderns, um si dadurch der Militär- pflicht zu entzichen, rechtskräftig zu 50 Thlr. Geldbuße, im Unver- e endfalle 1 Monat Gefängniß, verurtheilt. Der gegenwärtige Auf- enthaltsort des Gehrke ist unbekannt und werden daheë sämmtliche Civilbehörden ersucht, auf den Gehrke zu vigiliren, im Betretungsfalle von ihm die vorgedachte Strafe exekutivisch einziehen, im Unvermögens- falle aber gegen ihn die substituirte Gefänguißstrafe_ vollstrecken und uns von dem Geschehenen Nachricht zu geben. Ein Signalement fan nicht angégeben werden. Belgard, den 9. Januar 1873. j

Königliches Kreisgericht. T. Abtheilung.

Handels-Negister.

Handelsregister des Königlichen Stadtgerichts zu Berlunm In unser Gesellschaftsregister, woselbst unter Nr. 549 die hiesige Handelsgesellschaft in Firma: a é Kühl & Rösicke vermerkt steht, ist eingetragen: N dex Kaufmann Adolph Max Bourjan und der Kaufmann Hermann Julius Bourjan beide zu Berlin sind am 1. Sanuar 1873 als Handelsgesellschafter eingetreten und die bisherigen Inhaber der Kaufmann Julius Wilhelm Kühl und der Kaufmann Carl Wilhelm Theodor Rösicke beide zu Berlin an demselben Tage aus der Handelsgesellschaft aus- geschieden.

Sn unser Firmenregister, woselbst unter Nr. 5701 die hiesige

Handlung in Firma: / y Iacques Mithaclis vermerkt steht, ist eingetragen : S Der Kaufmann Ruben (Robert) Ziegel zu Berlin ist in } das Handelsgeschäft des Kaufmanns Jacqües Michaelis zu Berlin als Handelsgesellschafter eingetreten und die nun- mehr unter der Firma Jacques Michaels bestehende Handels- gesellschaft unter Nr. 4215 des Gesellschaftsregisters ein- getragen. | Die Gesellschafter der hierselb unter der Firm: - Rue, Mithaelis_ - i am 1. Januar 1873 begründeten Handelsgesellschaft sind die Kaufleute 1) Jacquet Michaelis, 2) Ruben (Robert) Ziegel, Dee i557) j ,

Dies ist in unser Gesellschaftsregister unter Nr. 4215 eingetragèn worden. Die dem Ruben (Robert) Ziegel für diese Firma ertheilte Pro- fura ist exloshen und deren Löschung in unjer Prokurenregister Nr. 1948 erfolgt.

Die Gesellschafter der hierselbst unter der Firma:

Ge§r. Tie am 1. Januar 1873 begründeten Handelsgesellschaft

(jeßiges Geschäftslokal: Bischofsstraße 25) sind die Kaufleute: :

1) Michaelis Tießz,

2) Leiser Tieb, E a Heinrich Tieß, ämmtlich hier. j | Dies ist in unser Gesellschaftsregister unter Nr. 4216 einge- tragen worden.

Jn unser Firmenregister, woselbst unter Nr. 2580 die hiesige Handlung in Firma:

A. Krüger vermerkt steht, ist eingetragen: H E "Der Kaufmann Adolph Löffler zu Berlin ist in das Handels-

geschäft des Kaufmanns Georg Friedrich August Krüger zu

Berlin als Handelsgesellschafter eingetreten und die nunmehr

unter der Firma A. Krüger bestehende Handelsgesellschaft

unter Nr. 4217 des Gesellschaftsregisters eingetragen.

Die Gesellschafter der hierselbst unter“ der Firma:

. Krüger _ i : i am 1. Januar 1873 begründeten Handelsgesellschaft find die Kaufleute 1) Georg Friedrih August Krüger,

2) Adolph Löffler, beide hier. E : Dies ist in unser Gesell\chaftsregister unter Nr. 4217 eingetragen worden.

Die Gesellschafter der hierselbst unter der Firma : S S. Sprin

z & Co. am 1. Januar 1873 begründeten Handelsgesellichaft (jeßiges Geschäftslokal: Heiligegei tstraße 1)

ind die Kaufleute : N | 1) Simon Sprinz, 2) Leonhard Lippmann,

beide hier, ; ; Dies ist in unser Gesellschaftsregister unter Nr. 4218 eingetragen

Worden. Jn unser Firmenregist:x ist Nr. 719% die Firma:

I. F+ Fichn R F und als deren Inhaber der A e Fohanu Friedrich Julius

E (jebiges Geschäftslokal: Bucktowerstraße 7)

eingetragen worden. a i E ie Kaufmann Friedrich Wienstruck zu Berlin hat für sein hier-

selbst unter der Firma: Wienstruck

C. . i S Firmen-Register Nr. 1944) V: itchendes Handelsgeschäft dem Robert Sawald Brause hier Prokura ertheilt und ist dieselbe in unser Pro- kurenregister unter Nr. 2365 eingetragen wsrden.

ie hi udelsgesellschaft in Firma: E H Boe 19 & Swoboda Gesellschaftsregister Nr.

2841) hat für ihr Handelsgeschäft dem ustav Kippenberger hier Kollektivprokurà mit der Maß abe ertheilt, daß derselbe befugt ist, in Gemeinschaft mit dem unter Nr. 2055 ein-

getragenen Kollektivprokuristen Carl August Robert Jacobi die Firma en und dem Carl Hugo Salomon für diese Firma ertheilte.

ma: i ü Produktivgenossenschaft für Möbel und Spiegel „Constantia

Prokuren-Register Nr. 1957

Commanditgesellshaft auf Actien in

vermerkt steht, ist eingetragen:

Deffentlicher , Anzeiger.

An Stelle des Heinrih Carl Timbat zu Berlin ist der Tischler August Fetting zu Berlin als Kasfirer in den Vor- stand eingetreten.

Gelöscht sind: i Prokurenregister Nr. 1844 20A die Kollektivprokura des Carl August Päuker ; Prokurenregister Nr. 186, 5 die Kollektivprokura des Christian Heinrich Fr. Chr. Poppe und des Wilhelm Krause;

die Kollektivprokura des ias Heinrich Wilhelm Georg Freyshmidt und des Carl Adolph Louis Ludwig, sämmtlich für die Firma: Gewerbebank H. Schuster & Co. Berlin, den 9. Januar 1873. L Königliches Stadtgericht, Abtheilung für Civilsachen.

Handelsregister j des Königlichen Stadtgerichts zu Berlin. S In unser Gesellschaftsregister, Hbf unter Nr. 52 die hiesige irma: Direction der Disconto-Gesellschaft

An Stelle des Gesellschafts-Vertrages vom 9. Januar 1856 ist mit dem 1. Januar 1873 das notariell verlautbarte revidirte Statut vom 29. Oktober 1872 getreten. Beglau- bigte Abschrift des revidirten Statuts befindet si in den Aften über das Gesellschaftsregister Beilageband Nr. 1 Seite 105 bis 149. Die in das Gesellschaftsregister ein- getragenen Rechtsverhältnisse der Gesellschaft find durch das revidirte Statut unberührt geblieben.

In unser Gesellschaftsregister, woselb unter Nr. 1439 die hiesige Commaneitgesellshaft auf Aktien in Firma:

Gewerbe-Bank H. Schuster & Co.

vermerkt steht, ist eingetragen : 124 d Laut in beglaubigter Form im Beilageband Nr. 69, Seite 116 bis 121 zum Gesellschaftsregister befindlichen Beschlusses der Generalversammlung vom 14. Dezember 1872 1st der 8. 11 der Statuten dahin abgeändert :

Die persönlich haftenden Gesellschafter find:

1) der Banquier Hermann Schuster in Berlin,

2) der Banquier Hermann Hopp in Berlin,

3) der Banquier Gustav Oder in Berlin.

n unser Gesellschaftsregister, woselbst unter Nr. 3331 die hiesige Actiengesellschaft in Firma : Berliner Nähmaschinen-Fabrik. Actien-Gesellschaft (vormals 4 7. Boccke) vermerkt steht, ist eingetragen : a O j S Die Firma der Gesellschaft ist zufolge Beschluß der Generalversammlung vom 30. Dezember 1872 (Aften über das Gesellichaftsregister Beilageband Nr. 181 Seite 60 bis 65) in: „Berliner Nähmaschinen- Fabrik. Aftien- Gesell- schaft“ geändert. 2 M E | Der Kaufmann Leopold Krautheim ist aus dem Vor- stande ausgeschieden. Der Kaufmam Emil Hinße zu Berlin ist in den Vorstand eingetreten.

In unser Gesellschaftsregister, woselbst unter Nr. 3639 die hiesige Aktiengesell\haft ia Firma : z

Centralbanuk für Bauten vermerkt steht ist eingetragen: A Der Banquier Hugo Mamroth zu Berlin ist in den Vor- stand eingetreten. i

Sn unser Firmenregister, woselb unter Nr. 1744 die hiesige Handlung in Firma: Adolph Bab

vermerkt steht, ift eingetragen : 1 È j Die Kaufleute Conrad Rosenstein und Hermann Breslauer beide zu Berlin, sind in das Handelsgeschäft des Kaufmanns Abraham Bab zu Berlin als -Handelsgesellschafter einge- treten und die unter unveränderter Firma bestehende Handels- gesellschaft unter Nr. 4219 des Gesellschaftsregisters ein- getragen. 8 /

Die Gesellschafter der hierselbst unter der Firma

Adolph Bab l E am 8. Januar 1873 begründeten Handelsgesellschaft find die Kaufleute:

1) Abraham Bab.

2) Conrad Rofsenstein,

G D Hermaun Breélauer,

ämmtlich hier. é

| Dies is in unser Gesellschafts-Register unter Nr. 4219 einge-

tragen worden. A ; u

Die dem Conrad Nöóösenstein und dem Hermann Breslauer für

diese Firma ertheilte Prokura ist erloschen und deren Löschung in unser

Prokurenregister Nr. 1045 und 1046 erfolgt. .

In unser Gesellschaftsregister, woselbst unter Nr. 1201 die hiesige

andelsgesellschaft in Firma N M Böttcher & Weigand

vermerkt steht, ist eingetragen ; j

j Aeafigena Johann Adam Heinrich Weigand ist aus

der Handelsgesellschaft ausgeschieden. Der Kaufmann Carl

Heinrich Böttcher zu Berlin seßt das Handelsgeschäft unter

unveränderter Firma fort. Vergleiche Nr. 7196 des Fir- menregisters. Ï d. 4

Demnächst ist in unser Firmenregister Unter Nr. 7196 bie Firma:

MEIee A Weigand : und als deren Inhaber der Kaufmanu Carl Heinrich Böttcher hier

eingetragen worden. Der Kaufmann Wilhelm Münch zu Berlin hat für sein hierselbst

unter der Firma: L E & Münth E (Firmenregister Nr. 7056) bestehendës Handelsgeschäft dem Carl Schmidt hier Prokura ertheilt und ist dieselbe in unser Prokuren- register unter. Nr. 2367 eingetragen worden.

In unser: Genoffenschaftsregister, woselbst unter Nr. 46 die hiesige

Genossenschaft in Firma:

Ceutral-Berein. zur Beschaffung von Wohnungen (Einge- vermeiît stebt, ist tragene Genossenschaft... vermerkt steht, ist eingetragen: l N u ; Der Kaifnang nul Bauer zu Berlin ist aus dem Vor- stande ausgeschiéden. 7 QuoMt ist :

Firmenregister Nr. 2433 | O Gta: Carl Schulze. Berlin, den 10. Januar -1873. S Königliches Stcdtgericht, Abtheilung für Civilsachen.

r Ea

. Berichtigung: In - der Bekanntmachung ‘vom 27. v. M.,, be- treffend gans der Firma: “Dannoverites Gus und Walz- Werk, vormals Bernstorff und Eichwede“ auf Blatt 1760 des hiesigen Handelsregisters . ist. statt Bernstorff & Eichwede zu lesen: „C. Bernstorff & Eihwede.“ Hannover, den 7. Januar 1873.

[54]:

Meyer hierselbst bestellt. werden aufgefordert, in dem

Insérate nimmt au die autorisirte Annoncen-Expedition von

Rudolf Mosse in Berlin, Leipzig, Hamburg, Frauk-

furt a. M., Breslau, Halle, Prag, Wien, München, Uürnuberg, Straßburg, Zürich und Stuttgart.

: BekaununtmaMhung. In unser Firmenregister ist unter Nr. 152 als Firmen-Inhaber: _ Kaufmann Hugo George, Ort der Niederlassung : Schedt a/Oder Bezeichnung der Firma: Hugo George

eingetragen zufolge Verfügung vom 3. Januar 1873 am 4. Ja- nuar 1873.

Schwedt, den 4. Januar 1873. i Königl. Kreisgerichts-Deputation.

Bekanntmachung.

Die am hiesigen Orte bestandene, im Firmenregister unter Nr. 21

eingetragene Firma H. Wahrburg, Inhaber Kaufmann Heymann Wahrburg ist erloschen und dies heut in's Firmenregister eingetragen worden.

Schwedt, den 3. Januar 1873. i Königliche Kreisgerichts-Deputation.

Konkurse, Subhastationen, Aufgebote, Vorladumgen u. dergl.

Konkurseröffnung. Königliches Kreisgericht zu Steinfurt. Erste Abtheilung. Den 2. Januar 1873, Mittags 12 Uhr. Ueber das Vermögen des Kaufmanns Emanuel Mendel zu

Rheine ist der kaufmännische Konkurs eröffnet und der Tag der Zahlungseinstellung auf den

6. Dezember 1872

festgeseßt worden.

Zum einstweiligen Verwalter der Masse ist der Rechtsanwalt Die Gläubiger des Gemeinschuldners

auf den 18. Ianuar 1873, Bn teags 10 Uhr, i in unserem Gerichtslofal, Terminszimmer Nr. 17, vor dem Kommif- far Kreisrichter Gebser anberaumten Termin ihre Erklärungen und Vorschläge Über die Beibehaltung dieses Verwalters oder die Bestel- lung eines anderen einstweiligen Verwalters abzugeben.

Allen, welche von dem Gemeinschuldner etwas an Geld, Papieren oder anderen Sachen in Besiß oder Gewahrsam haben, oder welche ihm etwas verschulden, wird aufgegeben, nichts an denselben zu ver- abfolgen oder zu zahlen, vielmehr von dem Besiß der Gegenstände bis zum 8. Februar 1873 einschließli

dem Gericht oder dem Verwalter der Masse Anzeige zu machen und Alles mit Vorbehalt ihrer etwaigen Rechte ebendahin zur Konkurs- masse abzuliefern. Pfandinhaber und andere mit denselben gleichbe- rehtigte Gläubiger des Gemeinschuldners haben von den in ihrem Besit befindlichen Pfandstücken nur Anzeige zu machen. E Zugleich werdea alle diejenigen, welche an die Masse Ansprüche als Konkursgläubiger machen wollen, hierdurch aufgefordert, ihre An- sprüche, dieselben mögen bereits rechtshängig sein oder nicht, mit dem dafür verlangten Verrecht 4

bis zum §8. Februar 1873 einschließlih ,

bei uns sc{&riftlih oder zu Protokoll anzumelden und demnächst zur Prüfung der sämmtlichen innerhalb der gedachten Frist angemeldeten Forderungen, sowie nah Befinden zur Bestellung des definitiven Ver- waltungsperfonals

auf den 8. März 1873 Vormittags 10 Uhr

in unserem Gcrichtslofal, Terminszimmer Nr. 17, vor dem genannten Kommissar zu erscheinen. Mae E i E Wer seine Anmeldung sriftlich einreiht, hat eine Abschrift derselben und ihrer Anlagen beizufügen. , L Feder Gläubiger, welcher nicht in unserem Amtsbezirke seinen Wohnsiß hat, muß bei der Anmeldung seiner Forderung einen am hiesigen Orte wohnhaften oder zur Praxis bei uns berechtigten aus- wärtigen Bevollmächtigten bestellen und zu den Akten anzeigen. Den- jenigen, welchen es hier an Bekanntschaft fehlt, werden die Rechts- anwalte Justizrath Bus, Rechtsanwalt Schmiß, Rechtsanwalt Werne Hierselbst und Rechtsanwalt Weddige zu Rheine zu Sach- waltern vorgeschlagen.

Verkäufe, Verpachtungen, Submissionen 2c.

Verpachtung der Chaufseegeldhebestelle zu Züßben.

Höherem Auftrage zufolge oll die Chausseegeld - Erhebung zu Züßen auf der Berlin-Stettiner Kunststraße vom 1. April d. J. ab anderweitig verpachtet werden. E

Wir haben hierzu einen Termin auf

Mittwoch, den 22. d. Mts., Bormittags 10 Uhr,

in unserem Geschäftslokale hierselbst anberaumt und laden Pacht - lustige mit dem Bemerken ein, daß nur dispositionsfähige Personen, welche vorher 100 Thaler baar oder în annehmbaren Staatspapieren nach dem Courswerthe bei uns deponirt haben, zum Bieten zuge- lassen werden. ; ; j A /

Die Pachtbedingungen liegen in unserer Registratur und bei dem Königlichen Steueramte zu Schwedt a. O. während der Dienststunden zur Cinsicht aus.

Neustadt E/W., den 8. Januar 1873. Königliches Haupt - Steueramt.

[M. 54] Submission auf. Walzeisen.

Die Lieferung von circa 1300 Ctr. in T.=Eisen, L.=-Eisen und Eisenblechen für den hiesigen Strafanstaltsbau sollen im Wege öffentliher Submission verdungen weren, S

Die désfallsigen LieferungsBedingüngen find täglich in den Dienste stunden im Bau-Bureau einzusehen, woselbst auf Verlangen auch Ab- rift davon gegen Erstattung der Kopialien ertheilt wird.

Versiegelte Offerten mit der Aufschrift : d Strafanstaltsbau“

„Submission auf Walzeisen zum find bis zum 28, Januar c., Mittags 12 Uhr, an die unter- Liban Kommission einzureichen, zu welcher Zeit die Eröffnung statt- ndet. Reudsburg, den 8. Januar 1873. / Königliche Strafaustalts-Bau-Kommission.

[47]

[48] f E Verkauf eines Cisenhammerwerks.

Mit Beziehung auf die Inserate in den Nummern 269, 275 und 980 v. F. dieses Blattes soll ein zweiter Termin zum Verkauf des Hammerwerks bei -Lanzingen Moutag, den 20. d. M., mittags 11 Uhr, im, Geschäftslokale des unterzeichneten Hüttenamtes abgehalten werden und theilt Leßteres die Lizitations- und Verkaufs- bedingungen nebst D eve des Werkes mündli oder gegen Ein- sendüiig von 5 Sgr. für Kopialien \hriftlich mit.

Bieber bei Gelnhausen, den 2, Januar 1873.

Königlichés Hüttenamt.

tsverbindlich zu zeichnen. : Dies ist H ie Prokurenregister unter Nr. 2366 eingetragen, da e in demselben unter Nr. 2055 die dem Heinr. Wilh. Alex. Pa Ko eftivprokura gelöscht worden. L A

In unser Genossenschaftsregister, woselbst unter Nr. 39 die hies sige Gee, in Fir

(eingetragene Genossenschaft)

vermerkt steht, ist eingetragen:

Königliches Amtsgericht, Abtheilung L.

igand.

or-