1873 / 14 p. 3 (Deutscher Reichsanzeiger, Thu, 16 Jan 1873 18:00:01 GMT) scan diff

den soll, die Savonarola in San Marco bewohnte. Das Denkmal besteht aus einer Büste dieses Mönchs, nebst cinem Basrelief, das ihu darstellt, wie er dem Volke predigt.

Düsseldorf, 13. Januar. Nach Nr. 1917 dec astronomischen Nacbrichten von Peters in Altona hat Herr Poyson in Madras in Ostindien in Folge telegraphischer Aufforderung den Sternschnup- venschwarm vom 27. November 1872 mit dem Fernrohr aufgesucht und fo beobachtet. U a E |

1872 chla Zeit Madras Refktkascenfion in Zeit Südl.Dekl. 2.-Dez.: 17 Uhr 33 M. 21 S. 14 Uhr 7 M.°27:S. ‘346, B. 1! 17 I 29 I 17 1 14 I) 22 N) 29 T 390 4,28.

Landwirthschaft.

Berlin, 15, Januar. Für das Königliche landwirth- d alie Mut eim find im leßten Quartal 1872 den „Annalen der Landw.“ zufolge nachstehende Gegenstände erwörben worden: 1) Angekauft: 1. Fünfschariger verstellbarer Saatpflug, von Oefve- rums Bruk in Altvidaberg (Schweden), durch den Konsul W. Röhß in Gothenburg. 2. Eine größere Kollektion von Werkzeugen und Ge- räthen für Obst- und Gartenbau, vom pomologischen Institut in Reutlingen. 3. Zwanzig Modelle von landwirthschaftlichen Geräthen und Modellen (Pflüge, Eggen 2c.), vom Modelleur A. Günther in Proskau. 4. Lieferung 39 (Fortseßung) des näturgetreuen Obstkabinets von H. Arnoldi in Gotha. 5. Eine Sammlung von Blatt-Skeletten, zur Erläuterung des Verlaufs der Gefäßbündel, theilweise unter ( Glas und Rahmen; vom Obergärtner Lindemuth in Berlin. 6. Frank. Sammlung der landwirthschaftlichen Gräser Deutschlands. 7. Baenih. Herbarium für Landwirthe. 8. v. Thümen. Herbarium mycologicum oeconomicum. Lieferung 1. 9. Dr. A. Frank. Pflanzentabellen. 10. Behm. Geographisches Jahrbuch pro 1872. 11. Dr. L. Pfeiffer. Nomenclator botanicus. 12. Dr. W. Ahles. Betanische Wandtafeln. Die Lehre von der Gestalt der Zelle, der Gewebe und der Blüthe.

2)" Geschenke: 1. Ein Camenzer Vereinspflug. Von R. Werner in Camenz in Shlesien. 2. Diverse Runkelrüben, theilweise von ab- normen Bildungen. Von G. Wendt in Güstrow, durch Professor A. Braun in Berlin, vom landwirthschaftlihen Verein zu Pr. Star- gard und vom landwirthschaftlichen Verein zu Elbing. 3. Ein größe- res Sortiment vorzüglicher Kartoffeln. Bon J. L. Schiebler in Celle durch Dr. C. Filly, Berlin. 4. Kartoffelbastarde, entstanden dur Vereinigung der oberirdischen Stengel von verschiedenen Arten. Von Dr. Neubert in Stuttgart durch Professor Dr. Koch in Berlin. 5. Ein Exemplar eines verzweigten Kohlrabi. Von Dr. Magnus in Berlin. 6. Fünf Getreideproben aus dem nördlichen Schweden (64 Gr. nördlicher Breite). Durch Konsul W. Röhß in Gothenburg. 7. Eine Roggenähre mit 19 Nebenästen, sog. ästiger Roggen. Von M. Olden- burg’ in Piotrowo bei Czempin. §8. Getreideähren, mit der sog. Gras- wurzelhaft behaftet. Won A. Küster in Falkenberg bei Luckau, durch Dr. C. Filly in Berlin. 9. Ein Exemplar des Agaricus esculentus (Cham- pignon) mit doppelt. Hut. Von Kröcher auf Dom. Brunn b. Wusterhausen. 10. Drei Proben von Fourage (Zwieback) für Pferde im Kriege (Thor- leyfood 2c.) und eine Probe Heusamen. Vom Königlichen Proviant- amt, Berlin. 11.’ Eine aus der Kreuzung von Linkolnböcken mit Me- rinoschafen hervorgegangene Wollprobe, nebst Bericht. Von Dr. H. Janke in Cottbus. 12. Belemniten und Geoden. Von Gutsbesißer Fribßsche in Kußenberg (Bayern). 13. Album von Photographien der im Mettlacher Gestüt vorhandenen Pferde, Vom Borsteher der Sek- tion für Pferdezucht in der landwirthschaftlichen Lokal - Abtheilung Merzig, Kommerzien-Rath Boh in Mettlach, durch das Königliche Ministerinm für die landwirthschaftlichen Angelegenheiten. . 14. Eine Tafel mit photographischen Abbildungen von Honigschleudermaschi- nen. Vom Förster Gühler in Steinhöffel bei Fürstenwalde. 15. Zwei Kataloge des Edinburgh-Museums. Von Dr. Magnus in Berlin. 16. Fr. Voigt. Die Rohmaterialien zur Bierprodufkftion unter Lupe und Mikroskop. Von Wiegandt u. Hempel in Berlin. 17. Zwei Karten nebst Erläuterungsbericht einer auf der Herrschaft Gr. Hoschüß projektirten Wiesenanlagen. Von R. L. Appun in Gleiwiß, dur den Geheimen Ober - Regierungs - Rath Dr. von Nathusius in Berlin. 18. Diverse Maschinenkataloge. Vom PDepartment of Agriculture in Washington nnd C. Reuther u. Co. in Honnef a. Sieg 2c. Die im 3. Quartal d. F. aus Vucovar in Slavonien von F. Bednarek ein- gegangenen Bodenproben sind auf besondere Veranlassung und durch Vermittelung des Kultur-Ingenieurs F. W. Toussaint in Görliß über- fandt worden.

Die preußishe Rang- und Quartier-Liste für 1878.

Die „Rang und Quartier-Liste der Königlich preu- ßishen Armee und Marine für das Iahr 1872“ umfaßt etwa 100 Seiten weniger als die für das Iahr zuvor, wiewohl fie an Inhalt wesentlich reicher i}, da die Großherzoglich hessische (25.) Division, die gänzlih veränderte Waffe der Artillerie als folhe u. a. m. neu hinzugetreten find. |

Die Reihenfolge des Inhalts selbs in dem neuen, Handbuche ist im Allgemeinen die gleiche geblieben. Von den Abweichungen, die dent neuen Jahrgang von dem vorangegangenen unterscheiden, heben wir folgende hervor. Im Kriegs - Ministerium, \peziell im Militär-Oekonomie-Departement, hat eine anderweite Vertheilung des Dienstbetriebs und dem entsprehend au eine veränderte Benennung der einzelnen Abtheilungen Plaß ge- griffen. Die erste und vierte derselben, für Etats- und Kafsen- sowie für Serviswesen, find geblieben; die Abtheilung für

tatural-Verpflegungs-, Reise- und Vorspann-Angelegenheiten

ist fortan nur für Natural-Verpflegungs-Angelegenheiten be- stimmt, während Reise-, Vorspann-, Geld- und Verpflegungs- Angelegenheiten der Abtheilung für das Bekleidungswesen mit- übergeben worden sind.

Beim General-Stabe der Armee if zum ersten Male und zwar unter der Leitung des Grafen Moltke selbs ein Central-Direktorium für das Vermessungswesen im preußischen Staate aufgeführt.

Bei der Armee-Eintheilung ift zum ersten Male ein- gefügt, und zwar hinter der 22. Division des XI. Armee-Corps, die Großherzoglih hessische (25.) Division, Garnison Darm- stadt, Commandeur, General-Lieutenant Ludwig Nrinz von Hessen und bei Rhein u. f. w.: die Division wird gebildet aus der 49. und 50. Jufanterie- und der 25. (Großherzoglich hessishen) Kavallerie - Brigade und zwar aus 4 Jyfanterie-, 4 Landwehr- und 2 Dragoner-Regimentern, sowie dem Groß- herzoglichen Artillerie-Corps, Train-Kompagnie und Garde- Unteroffizier-Kompagnie. Ferner steht hier zum ersten Male die Juspektion der Jnfanterie-Schulen.

In der Reihe der Junfanterie-Regimenter fehlt auch in diesem Jahre noch Nr. 92, während die laufenden Nummer

nicht mehr bis 114, fondern unter Zuzählung der vorerwähnten -

Großherzoglich hessishen Regimenter bis 118 reiht. An die Insfanterie-Regimenter und zwar vor der Militär-Schieß- Schule {ließen ih die fünf Unteroffizier-Schulen an.

Bei der Kavallerie reihen sich an die bisherigen Drago- ner-Regimenter die 2 hessischen an. t

Die Artillerie erscheint in Folge der bereits früher mit- getheilten Neuformation in wesentlich veränderter Organisation.

Bei dem Jngenieur-Corps is das Eisenbahn-Bataillon nunmehr den Pionier-Bataillonen nicht unmittelbar angeretht, sondern hinter die ganze Waffe geseßt worden. ___ Bei der Landwehr findet sfih die Organisation der hessi- schen Regimenter, sowie der Landwehr-Bataillone im Reichs- Hin Clfaß-Lothringen zum ersten Male vollständig aufge- ührt. Í

' Gewerbe und Handel.

Berlin, 16. Januar 1873. In der gestrigen Verwaltungsraths- Sitzung der Aktiengeésellschaft für Holzarbeit wurde die von dem Direktor vorgelegte Bilanz geprüft und die Dividende auf 125 pCt. festgeseßt. Die vorgenommenen Abschreibungen und die Dotirung des Reservefonds (20 pCt. statt der statuarisch vorgeschriebenen 10 pCt.) erhöht denselben auf über 50,000 Thlr. Die Dividendenscheine wer- den an den noch bekannt zu machenden Stellen am 1. März zur Aus- zahlung gelangen. E

Ueber Frei-Quartiere für Lehrer zur Zeit der Welt- Ln stellung 1873 in Wien macht die „W. W.-Ausst.-Z.“ Folgendes

ekannt :

Die Administration des Rudolfinums, einer in Wien bestehenden Humanitätsanstalt zur Unterstüßung von Studirenden mittelst voll- ständiger Verpflegung derselben in einem gemeinsamen Hauswesen, hat im Einverîtändnisse mit dem Stifter dieser Anstalt, Herrn A. M. Pollak, Ritter von Rudin, sich bereit erklärt, die auf 30 Zimmer sich belaufenden Räumlichkeiten des zweiten Stockes dieses Institutes wäh- rend der Schulferien von Anfang August bis Ende September des Jahres 1873 für 300 Professoren und Lehrer aller Länder, welche die Wesltaussteklung in Wien besuchen werden, in der Art zur Verfügung zu. stellen, daß jedem dieser Gäste die unentgeltliche Unterkunft ge- ichert ist. § Die Zuweisung dieser 30 Quartiere wird von der genannten Ad- ministration in der Weise getroffen werden, daß so viel möglich zu gleicher Zeit aus den verschiedenen Ländern bequartiert werden, damit der Verkehr derselben unter einander ein um so anregenderer und auch für die Wissenschaft von dauernden Vortheilen begleiteter werde.

Nachdem nun nur immer 30 Herren auf einmal für die Dauer von 14 Tagen wieder 30 andere Herren für gleiche Anzahl Tage unter- gebracht werden können, so hat die Administration die Bitte gestellt, ihr die von Seite der cinzelnen ausländischen Kommissioneu diesfalls zu erwartenden Anmeldungen zur Bestimmung des Turnus threr Lo- girung bekannt zu geben. : e

Die Zusicherung der Aufnahme und die Bekanntgabe der Zeit, in welcher dieselbe stattfinden kann, wird den Bewerbern von Seite der Administration rechtzeitig brieflich bekannt gegeben werden; diese Briefe sollen denselben gleichzeitig bei ihrem Eintreffen im Rudolfinum als Legitimation dienen. A

Diejenigen Herren Professoren und Lehrer, welche ‘von diesem höchst dankenswerthen Anerbieten Gebrauch machen wollen, werden ein- geladen, sich spätestens bis Ende Januar bei der betreffenden Landes- kommission, in dessen Sprengel sie ihren Wohnsiß haben, zu melden, und machen darauf aufmerksam, daß bei allenfallsiger Ueberzahl der Anmeldungen die Entscheidung über Aufnahme und Nichtaufnahme von der Zeitfolge der geschehenen Anmeldung abhängig gemacht w?r- deu Wid i ;

Brüssel, 15. Januar. (W. T. B.) Heute fand eine Gene- ralversammlung der Aktionäre der Unionbank (Jacob JSrères & Comp) statt, in welcher 498 Aktien vertreten waren. Nach den Mittheilungen, welhe über die Verhältnisse der Bank gemacht wurden, läßt sich hoffen, daß die Liquidation fich gütlih abwickeln wird. Eine neue Generalversammlung soll auf den 30. d. zusammen- berufen werden. : | |

London, 16. Januar. (W. T. B.) Der heutige Cityartikel der „Times“ führt aus, daß- das gestern stattgehabte sehr lebhafte Ver- langen nach Diskontirungen die Hoffnung auf eine noch im Laufe dieser Woche erfolgende abermalige Herabseßung des Zinsfußes der Bank von England zwar verringert habe, indeß werde eine weitere Ermäßigung desselben voraussichtlich dennoch nicht lange auf ih warten lassen.

Verkehrs - Anstalten.

München, 14. Januar. Seitdem 1. Januar erscheint (monat- lich einmal) ein nach amtlichen Quellen bearbeiteter Briefporto- Anzeiger, welcher für Briefe, Drucksachen, Waarenproben und Post- anweisungen das zulässige Gewicht, die Frankaturtaxe u. dgl. bei der Versendung nach den verschiedenen Ländern angiebt. l i

Stockholm, 11. Januar. Das Wetter ist fortwährend mild und sowohl die Skären der Ostsee als auch der Mälar sind ganz eis- frei und daher die Schifffahrt unbehindert. :

New-York, 15. Januar. (W. T. B.) Der Bremer Dampfer „Hansa“ ist heute Nachmittag 4 Uhr hier eingetroffen.

Als leßtere find genannt Diedenhofen, Met, - Saarburg, Saargemünd, Hagenau, Straßburg i. E., Molsheim, Schlett- stadt, Colmar, Mülhausen i. E. und Altkirch.

Unter den militär-wissenschaftlichen Instituten steht als neu dje medizinish-cchirurgishe Akademie für das Militär verzeichnet.

In der Marine i} bei der Admiralität eine wesentli ver- änderte Eintheilung aufgeführt, die in militärische, in technische, in besondere Dezernate; erstere für scemännisch-militärische, für allgemein militärische, für Unterrichts-, Nachrihten- und Küsten- Vertheidigungs-Angelegenheiten; die technishen für Ausrüstung, Werftverwaltung, Schiffbau, Maschinenbau, Artillerie- und Waffenwesen, Hafenbefestigungen und Torpedo - Wesen; leßtere für Land- und Wasserbau, für Etats- - und Kassen - Angelegen- heiten, für Garnison-Verwaltung, Sanitäts- und Medizinalwesen, Justitiariats-Angelegenheiten, Rehnungs-Revisfion. Eine Central- Abtheilung und ein hydrographisches Bureau stehen selbständig da. Im weiteren Theile der Rangliste der Marine if als neu nur noch die Fortlassung der Betonnung des Iadegebietes zu erwähnen.

Den lebten Theil des militärishen Handbuches -bilden dann wie stets die Anciennetäts-Listen der Generale und Stabsoffiziere der Armee, sowie der Flagg- Und Stabsoffiziere der Marine, ferner das Namen - Register, das diesmal besonders sorgfältig ausgearbeitete und mit zweckmäßigen Abkürzungen versehene alpha- betishe Berzeichniß des Quartierstandes 2c., eine Uebersicht der Armee-Eintheilung und ein ausführliher Nachtrag, der ungefähr mit dem Ende des Jahres 1872 abschließt.

Berlin, 16. Januar. Dem Jahresberich1 von Emil Sa- lomon pro 1872 über Hypotheken und Grundbesiß entneh- men wir Folgendes:

Die günttigen Auspizien, unter welchen das Jahr 1872 begonnen, haben sich für den gesammten Realkredit und Grundbesiß so ziemlich is gegen Ende des verflossenen Jahres erhalleÊ. j

Betreffs des Hypothekengeshäfts waren Kapitalien in der ersten Hälfte des Jahres 1872 ausnehmend flüssig und deckten vollständig alle Bedürfnisse. Da es den verschiedenen hiesigen und auswärtigen Hypotheken - Banken bei dem flüssigen Geldstande sehr leicht wurde, ihre Pfandbriefe günstig zu verwerthen, fo kamen dadurch neue Kapitalien für hypothekarishe Anlagen an den Markt. Diese Banken machten „von ihren Berechtigungen den weitge- hendsten Gebrauch und wenn auch die meisten Abschlüsse bei E mit C erp Sa verbunden waren, so sind doch anderer- seits große Hypothekenposten dadurch aus dem Markt genommen wor- den, so daß Privatanlagen im Zins ß R A mußten. Im leßten ODuartal ‘waren Kapitalien weniger flüssig, so daß für hypothekarische Anlagen das Geld eher fehlte, als offerirt war.

Dex Zinsfuß für erste pupillarishe Stellen in besten Stadtgegen- den stellte sih im Laufe des Jahres auf 47—4¿3—4{}—5%, zu wel- hem am Schluß des Jahres Offerten übrig blieben; in Mittelgegend war à 95—95}% stets Geld vorhanden, entferntere Gegenden und erste Stellen über Pupil’arität hinaus haben 5{—6% getragen.

Mit Amortisation fanden Abschlüsse à 43% Zinsen, 4% Ver-

waltungsgebühr und 3-—1% Amortisation, im leßten Quartal à 5 % Zinsen, 4—# % Berwaltungsgebühr, #+—1% Amortisation. statt.

Hilfeleistungen zur Linderung des urs die Sturmfluth am 12. und 13. November 1872 verursachten Nothstandes.

Berlin. Die Sammlung der „Nordd. Allg. Ztg.“ für die Nerunglückten am Ostseestrande hat im Ganzen 4077 Thlr. 10 Sgr. 4 Pf. und 545 Fres. ga,

In Sorau i. L. hat sich zum Zwecke der Sammlungen von Beiträgen für die Nothleidenden an der Dstseeküste ein Komite ge- bildet, welches bereits 550 Thlr. an den deutschen Hülfsverein zu Berlin abgesandt hat und von welchem noch weitere Beträge in Aus-

sicht stehen, da die Sammlung fortgeseßt wird.

Celle. Bei dem hiesigen Komite sind bis zum 1. Januar cr. 1720 Thlx. eingegangen. , N

In E M E wird am 29. d. M. eine Darstellung lebender Bilder mit Musik und Gesang abwechselnd zum Besten der Ostsee-

beschädigten stattfinden. | ; Stuttgart. Am Sonnabend, den 18. d. M. wird, mit Ge- nehmigung Sr. Maj. des Königs im Kgl. Hoftheater ein großes Militär-Musikkonzert zum Besten der Osftsee-Uebershwemmten durch die vereinigten Musifcorps aller Waffen des Kgl. württembergischen Armeecorps gegeben werden, d A Hamburg. Für die Nothleidenden an der Oseeküste sind bei den hiesigen vereinigten Komites bis jeßt ca. 130,000 Thlr. eingegangen. Gotha. Bei dem Vorstande des Frauenhülfsvereins find bis jeßt- 1961 Thlr. 13 Sgr. 6 Pf. für die Nothleidenden „eingegangen. Tepliß (Böhmen), 10. Januar. Das Stadtverordneten-Colle- gium hat gestern den Antrag des Stadtrathes: „es möge das Colle- gium in Anbetracht des großen Unglückes, welches die deutschen Ostsee- ländèr getroffen hat, aus den Stadtrenten einen Betrag von hundert Thalern- votiren, welche an das Königliche preußische Staats-Ministe- rium zu Händen der deutschen Küstenbewohner zu übersenden find," angenommen. Ferner hat der Bürgermeister dur die Lokalblätter die-Bewohner von Tepliß zu Beiträgen eingeladen, und ift in Folge dessen bereits die Summe von hundertzwölf Gulden uebst mchreren Kleidungsstücken gesammelt worden.

Aus dem Wolff'\hen Telegraphen-Büreau.

Darmstadt, Donnerstag, 16. Januar. Prinz Arthur von Großbritannien ist zum Besuche des großherzoglihèn Hofes hier eingetroffen.

Kopenhagen, Donnerstag, 16. Januar. Nachdem gestern von 80 Bautischlergesellen die Arbeic eingestellt wurde, haben sämmtlihe Meister dieses Gerverkes auf Grund vorher getroffener Uebereinkunft ihrerseits ebenfalls die Arbeit eingestellt.

Königliche Schauspiele. t

Freitag, den 17. Januar. Im Opernhause. (16. Vorstel- lung.) Die Hochzeit des Figaro. Oper in 4 Abtheilungen mit Tanz, von Beaumarchais. Musik von Mozart. Cherubin: Frl. Ehnn, K. K. Kammersängerin aus Wien, als vorleßte Gast- rolle. Gräfin: Frau v. Voggenhuber. Susanne: Frl. Lehmann, Almaviva: Hr. Bet. Figaro: Hr. Krolop. Anfang halb 7 Uhr. Mittelpreise.

Im Schauspielhause. (16. Abonnements-Vorstellung.) Maria und Magdalena. Schauspiel in 4 Akten von Paul Lindau. Anfang halb 7 Uhr. Mittel-Preise.

Sonnabend, den 18. Januar. Im Opernhause. (17. Vor- stellung.) Lohengrin. Romantische Oper in 3 Akten von Richard Wagner. Elsa: Frau von Voggenhuber. Ortrud: Frl. Brandt, Lohengrin: Herr Niemann. Telramund: Herr Beß. König Heinrih: Herr Behrens.“ Anfang halb 7 Uhr. Hohe Preise.

Im Schauspielhause. (17. Abonnements - Vorstellung.) Minna von Barnhelm, oder: Das Soldatenglück. Lustspiel in 5 Abtheilungen von G. E. Lessing. Anfang halb 7 Uhr. Mittel-Preise. j

Die Meldungen um Billets zum Zuschauerraum des -dritten Ranges für den bevorstehenden ersten Subskriptionsball \ind bereits so zahlreih eingegangen, daß nur ein Theil derselben berücksihtigt werden kann. Die nah dem 14. d. M. ceingelau- fenen und etwa noch eingehenden Gesuche finden unter keinen Umständen eine Berücksichtigung.

Für zweite und fernere Eintragungen war in bester Stadtgegend à 93—6% Zinsen Geld zu haben, Mittelgegenden erzielten 6—6L«, entferntere Gegenden bis 7%. ¡ :

Die hohen Course “der Pfandbriefe und die erhöhten Taxprin- zipien der Landschaften waren die Ursache, daß von ersten Hypotheken auf Rittergüter innerhalb des 20 fachen Grundsteuer - Reinertrages wenig Offerten an den Markt kamen , solche blieben à 43—5% fkünd- bar sehr gefragt. E

Für zweite Eintragungen auf ländliche Besißungen fanden \ih keine Abnehmer. ; : Ï

In Kreisobligationen fanden sehr bedeutende Umsäße statt, da gleich sichere 5- und 42 proz. Staatspapiere im Course fehr angezogen und meist über pari standen, fo waren Kreisobligationen sehr gefragt. Der Cours der 5 proz. stellte sich durchschnittlich auf 100—101—994, der 47 proz. auf 92—94—913 4.

Die im Jahre 1871 sich entwickelnde Spekulationslust für Grund- besiß hatte sih in der ersten Hälfte des Jahres 1872 noch mehr ge- steigert. Die Gründung von bedeutenden Baugesellschaften, welche nah aflen Richtungen ihre Thätigkeit erstreckten und beträchtliche Ankäufe sowohl in bebauten, als unbebauten Grundstücken gemacht, haben die Spekulation immer mehr wachgerufen. Die Nachfrage nach Woh- nungen, die erhöhten Arbeitslöhne- und Miethen steigerten in sih schon den Werth von bebauten Grundstücken und so war es eine natürliche Folge, daß Ankäufe, die 1871 geschehen, großentheils 1872 zu erhöhten Preisen wiederum realisirt wurden. Die-Spekulation hat sih im verflossenen Jahre nicht allein auf beste Gegenden beschränkt, sondern nah allen Richtungen hin erstreck. Die Steigerung gegen 1871 in allerbester Stadtgegend is annähernd mit 25 %, in Mittel- gegenden auf 30 % anzunehmen. ;

ür Bauterrain und größere Baukomplexe war allseitig große Nachfrage. Abgesehen von Terrains, welche Baugesellschaften erwor- ben haben, wurden in guten Stadtgegenden einzelne Parzellen fehr hoch bezahlt, ebenso sind Baustellen in andern Gegenden zu Bedeutend - erhöhten Preisen erworben worden. Es. konnte bei der rapiden Steigerung und bei dem sich im leßten Quartal zeigenden Geldmangel nicht. ausbleiben, daß, wenn auch nicht ein bedeutender Rückschlag, doch ein Stillstand auf allen Gebieten und nach allen Richtungen hin eintreten mußten. Schon im Oktober-Termin, als auch im“ Januar-Termin wurde eine nicht unbedeutende Anzahl früher von Spekulanten erworbene Grundstüe nicht abgenommen und die geleisteten Anzahlungen verfielen als Reugeld. Nächstdem find die 1872 erbauten Grundstücke ah nur mit großen Wohnungen versehen, wodurch eine größere Anzahl Wohnungsräume Ende des Jahres leer geblieben und somit wiederum einer fernern Steigerung der Miethspreise großer Wohnungen Einhalt gethan.

Kleinere Grundstücke in guten Stadtgegenden, herrschaftlih ge baut, bleiben Preis haltend und noch gefragt, während größere Be- fißungen, die sich zur Spekulation eignen, offerirt. i;

s kamen im Laufe des Jahres 1872 28 unbebaute und 45 be- baute Grundstüe, Ba 73 Grundstücke mit eingeschäßtem Rein- ertrage von 63,855 Thlr. (gegen 174 Grundstücke im Jahre 1871) zur Subhastation.

Redaction und Rendantur: Schwieger. Berlin, Verlag der Expedition (Kessel). Druck: H. Heiberg- Vier Beilagen. (einshließlich der Börsen- und Extra-Beilgge.)

Erste Beilage

zum Deutschen Reichs-Anzeiger und Königlich Preußischen Staats-Anzeiger.

2 14.

Königreich Preußen.

Geseb, betreffend das zur Eheschließung erforderliche Lebensalter. Vom 21. P S9 ? Vir Wilhelm, von Gottes Gnaden König von Preußeu 2c. verordnen, mit Zustimmung beider Häuser des Landtages Unserer Mo- narhie, für den ganzen Umfang derselben, mit Einschluß des Jade- gebiets, was folgt: gz Einziger Paragraph.

__ Das zur Eheschließung erforderliche Lebensalter tritt bei Personen männlichen Geschlechts mit dem vollendeten achtzehnten, bei Personen weiblichen Geschlechts mit dem vollendeten -vierzehnten Lebensjahre ein. Ausnahmen von dieser Vorschrift finden nicht statt. Alle entgegen- stehenden Bestimmungen find aufgehoben.

Urkundlich unter Unserer Hu steigenhändigen Unterschrift und bei- gedrucktem Königlichen Insiegel. Gegeben Berlin, den 21. Uer 1872. (T S. Fürst von Bismarck. Graf von Roon. von Selchow. Graf Camphausen.

Wilhelm.

Graf von Jtenplit. u Eulenburg. Leonhardt. Falk.

Gese, betreffend die Aufhebung der in der Haunover bestehenden Vorkaufs-, Näher- und rechte. Vom 24. Dezember 1872.

Vir Wilhelm, von Gottes Gnaden König von Preußen 2c. verordnen, mit Zustimmung beider Häuser -des Landtages Unserer Mo- narchiéè, für die Provinz Hannover, 2 folgt:

Die noch bestehenden Vorkaufs-, Näher- und Retraktrechte an Immobilien werden aufgehoben.

S8;

Hat fih das Ereigniß, worauf sich die Ausübung des Vorkaufs-, Nâher- oder Retraktrechts gründet, vor dem Inkrafttreten dieses Ge- seves zugetragen, so darf das Recht nur bis zum 1. April 1873 gericht- lih geltend gemacht werden, sofern dasselbe niht nach dem bestehenden Rechte bereits früher erloschen ist. x

8. Es bleiben gufrecht erhalten: 1) das dur Verträge oder leßtwillige Verfügungen begründete 2 Daa U E, t as in Fällen der Enteignung geseßlich begründete Vorkaufs- und Wiederkaufsrecht ; A s | 3) das auf den statutärischen Bestimmungen der Ritterschaft des Herzogthums Bremen beruhende Vorkaufé- und Retrakt- ret der Agnaten an den rittershaftlihen Erbstaminmgütern. Urkundlich unter Unserer Höchsteigenhändigen Untersc rift und bei- gedrucktem Königlichen Insiegel. Gegeben Berlin, den 24. Dezember 1872. O) Wilhelm. Grat Graf von Jbtenpliß. von Selchow. Gra Leonhardt. Camphausen. Falk.

rovinz etraft-

von Roon. zu Eulenburg.

Allerhöchster, Erlaß vom 11. Dezember 1872, betreffend die Einführung des Instituts der Schiedsmänner im Kreise Bochum.

Jn Ausführung des Geséßes vom 4.*März 1855 (Gesez-Samm- lung S. 181.) will Jch auf den Bericht vom 1. Bebe c. hier- dur genehmigen, daß das Institut der Schie®smänner' in dem Kreise Bochum, Regierungsbezirks Arnsberg,, in derselben Weise eingeführt werde, wie durch Meinen E vom 28. Februar 1859 (Geseß-Samm- lung S. 102.) für die in demselben bezeichneten Kreise der Provinz Westfalen angeordnet worden ift,

Berlin, den 11. Dezember 1872.

L E e eas

ct api Ir. zu Gulenburg. Leonhardt.

An die Minister des Innern und der Justiz. G :

Geld betreffend die Abstandnahme von der dur das

Ge]eß vom 25. n El 1872 angeordneten Ausführung einer Eisenbahn von E e nach Camberg für Staats- rechnung.

: Vom 8. Januar 1873. Wir Wilhelm, von Gottes Gnaden König von Preußen 2c., verordnen mit Zustimmung beider E des Landtags, was folgt : Einziger Paragraph. j Von der durch das Geseß vom 25. März 1872, betreffend die Erweiterung des Staats - Eisenbahnneßtes 2c. (Geseß- Sammlung pro 1872, S. 288) angeordneten Ausführung einer Cijenbahn von Esch- hofen nah Camberg für Staatsrehnung- wird Abstand genommen und der nah §. 2 des Gefeßes durch e lerung von Schuldverschrei- bungen aufzubringende Geldbedarf von 25,000,000 Thalern auf den Betrag von 24,050,000 Thalern herabgeseßt. Urkundlich unter Unserer Hbthsteigenbäudigen Unterschrift und bei- gedrucktem Königlichen Jusiegel. Gegeben Berlin, den 8. Januar 1873. : (L. 8.) ___ Wilhelm. Graf von Roon. Graf von Jtenpliß. von Selchow. Graf zu Eulenburg. ads E Camphaufen. r. Falk.

Auf Ihren Bericht vom 1. Januar d. J. will Jch, in Folge des Antrages des 21. Rheinischen Provinzial-Landtages in der wiederbeige- ügten Adresse vom 24. September v. J., den anliegenden (a.) Sechsten

abtrag zu dein revidirten Reglement für die Provinzial-Feuer-Sozietät der Rheinprovinz vom 1. September 1852 bierdur genehmigen.-

Berlin, den 6. Januar 1:73.

Wilhelm.

A e Gr. Eulenburg. n den Minister des Innern.

G Nachtrag zu Feuer-Sozietät der Rheinprovinz vom von 1852 Seite 653 f.) 2s cfr. A. E. 1) vom 12. März 1860, Ges.-S. S. 145 ff.; 2) vom D. Oftober 1861, Ges.-S. S. 817 ff ; 3) vom 2. Juli 1863, Ges.-S. S, 473 f D N api 1866, Ge).S. S. 203 und 5) vom 4. Mai

“09 Ges :

rt. 1. Der Schlußsaß des §. 29, die §8. 31, 34, 35 (vergl

9 t , 1 .

E. vom 28. Oftober 1861), 64, 65, 71, 75, Br 80, 81, 96,101,

S; - 104 und 105 des revidirten Reglements für die Provinzial-Feuer-

bobe der Rheinprovinz vom 1. September 1852 werden auf-

An Stelle derselben treten folgende Bestimmungen :

ues 29. Stchlußsaß. Ausnahmsweise können Gebäude, welche rch innere Bauart und Benußungsweise eine außergewöhnlich geringe ‘uerégefahr darbieten, auf den Antrag ‘des Versicherten nah dem messen der Sozictäts - Direktion anstatt in die nach der sonstigen

reclhaffenheit, Lage und Benußung bedingte Versicherungsklasse in die ste vorhergehende Klasse aufgenommen werden.

rau, 2, Ist der Eigenthümer eines Gebäudes mit der Bestim- ung der Versicherungsklasse Seitens der Provinuzial-Feuer-Sozietäts-

a, dem revidirten Reglement für die Provinzial- 1. September 1852 (Ges.-S.

ch

Donnerstag, den 16. Januar

Direktion zufrieden, so hat es dabei sein Bewenden; will er ih der- selben aber nicht unterwerfen, so steht ihm der Weg des Rekurses an den Provinzial-Verwaltungsrath zu. Í

§8. 34. Die Klassen-Eintheilúng und das Beitragsverhältmß der

verschiedenen Klassen, können durch den Provinzial-Landtag resp. den Provinzial-Verwaltungsrath unter Genehmigung des Ober-Präfidenten abgeändert werden. Die genehmigten Aenderungen sind durch die Amtsblätter der Rheinprovinz bekannt zu machen. S. 39. Es soll aus den Ueberschüssen an ordentlichen Beiträgen ein eiserner Bestand an esammelt werden, welcher zunächst als Reserve- fonds zur Deckung künftiger Ausfälle dienen soll. Wenn diesér eiserne Bestand bis zur Höhe des anderthalbmaligen Betrages der Jahreseinnahme an Beitragsfäßen angewachsen ist, soll eine Herab- seßung der Beitrags\äße stattfinden können und eine folche alsdann dem Beschlusse des Provinzial-Landtages, beziehungsweise, wenn der Provinzial-Landtag nicht in nächster Zeit zusammentritt, d:s Provin- zial-Verwaltungsraths anheimgestellt sein. il

§. 64. Die obere Leitung und Verwaltung *béèr Provinzial - Feuer- Sozietät führt der Provinzial-Verwaltung3rath nach Maßgabe des Regulativs über die Organijation der Verwaltung des provinzialstän- dischen Vermögens und der provinzialständischen Anstalten in der Rheinprovinz vom 27. Seprember 1871 (Ges.-S. S. 469). Die un- mittelbare Verwaltung derselben führt ein Provinzial-Feuer-Sozietäts- Direktor mit den durch das Reglement der Feuer-Sozietäts-Di- a beziehungsweise dem Feuecr-Sozietäts-Direktor beigelegten Be-

gnifsen « "Die Direktion hat ihren Siß und Gerichtsstand in der Stadt oblenz.

S. 69. Bei der Direktion werden ein Inspektor zur Unterstützung des Provinzial-Feuer-Sozictäts-Direktors, die nöthigen Techniker und Bureaubeamten „so wie Diener nah dem für die Provinzial - Feuer- Sozietäts-Direktion in deren Etat näher zu bestimmenden Bedürfnisse angestellt.

_ Die Funktionen der Feuer-Sozietäts-Kasse werden durch den stän- dischen Kassen-Rendanten geübt. N L

Die Fonds der Rheinischen Provinzial - Feuer - Sozietät sind von dem übrigen, dur die provinzialständishe Verwaltung administrirten Vermögen gesondert zu halten.

- Zur Bestreitung des Bureau- und Kanzlei - Aufwandes und der Ausgaben für die obere Leitung d r Geschäfte durch den Provitziaäl- Verwaltungsrath, jowie für die Kaässenverwaltung is aus Sozietäts- fonds alljährlich ein Verwaltungskostenbeitrag an die provinzialstän- dische Centralverwaltung zu zahlen, welcher dur den Provinzial-Land-

der Sozietät vorzusehen ist.

LSTE Die sämmtlichen Beamten der Provinzial-Feuer-Sozieläts- Direktion (§. 695) beziehen ein fixirtes Gehalt nah einem Etat, wel- cher für eine bestimmte Reihe von ‘Jahren von der Provinzial-Feuer- Sozietäts-Direktion entworfen, von dem Provinzial-Berwaltungsrathe begutachtet und vom Provinzial-Landtage festgestellt wird.

§. 75. Der ständische Kasfsenrendant hat als Provinzial-Feuer- Sozietäts-Kassenrendant eine besondere Kaution von dreitausend Thalern preußisch Kourant in öffentlichen inländischen Effekten, welche außer Cours geseht werden, zu bestellen.

Das Kautions-Jnstrument ist neben den Effekten bei der Pro- vinzial-Hülfskassc aufzubewahren.

ie Kaution der Elementar-Steuererheber soll o abgemessen und regulirt werden, daß sie für sämmtliche thnen anvertrauten Neben- fonds und also auch für-die Feuer-Sozietäts-Beiträgè mithaftet.

§. 77. Die Anstellung des Provinzial-Feuer-Sozietäts-JInspektors geschieht dergestalt, daß der Provinzial-Feuer-Sozietäts-Direktor dem Provinzial-Verwaltungsrathe für dieje Stelle mehrere gecignete Kan- didaten präsentirt und leßterer dann aus ihnen, entweder auf eine ge- wisse Reihe von Jahren (nicht unter sechs Jahre) oder nah Befinden auf Lie Ai Bad

_§. 80. Nur die Bestallung des Provinzial-Feuer-Sozietäts- Direktors wird von dem Minister des Junern wimittelbar (Sgeftte tigt und kontrasignirt und von Uns Höchstselbst vollzogen. Die Be- stallungen des Provinzial-Feuer-Sozietäts-Inspektörs und Provinzial- Kassen-Rendanten werden von dem Vorfißenden des Provinzial-Ver- waltungsraths, die Bestallungen der übrigen Beamten von dem Pro- vinzial-Feuer-Sozietäts-Direktor ausgefertigt und vollzogen.

5 Q:Bl. «Mit der Pn der Sozietätsbeamten wird es Us in ähnlicher Art wie bei den unmittelbaren Staatsbeamten gehalten. L

Dem Feuer-Sozietätsdirektor wird der Eid dur den Borsißzen- den des Provinzial-Verwalt1ngsraths, aller übrigen Beamten durch den Proninzial-Feuer-Sozietäts-Direktor abgenommen.

_ §. 96” Die Rechnung wird zunächst von dem Provinzial-Feuer- Sozietäts-Direktor revidirt und muß mit dessen Gutachten (oder Re- visions-Protofoll) binnen längstens jechs Monaten nach dem Schluß des betreffenden Jahres an den Provinzial-Verwaltungsrath eingereicht werden, welcher darauf die vorläufige Decharge ertheilt, jede folche Rechnung aber dem nächsten Provinzial-Landtage vorlegt.

“Dem leßteren ftcht die Superrevision und die Ertheilung der end- lichen Decharge zu.

Auch muß alljährlih zugleih bei Ertheilung der vorläufigen Decharge der summarishe Inhalt der Rechnung selbft, so daß daraus die Versicherungsfummen, nah den Klassen gesondert, die Summen der ordentlichen und resp. außerordentlichen Beiträge, die Sununen der gezahlten Brandvergütungsgelder, nach Klassen gesondert, die Summe der Gehalte u. st. w. zu entnehmen find, durch die Amts- blätter zur öffentlichen Kenntniß gebracht und eine Ausfertigung dieser Bekanntmachung an das Ministerium des Innern eingesandt werden. Lor DE M tan e E muß regelmäßig - in jedem Monat revidirt, außerdem aber von Zeit zu Zeit, jedoch WeNntens einmal jährli, einer außerordentlichen Revision unterworfen

erden.

Die ordentlichen Revisionen liegen dem Provinzial. Feuer-Sozie- täts-Direkt»x ob; außerordentliche Revisionen kann ee Ten e selbe, als der Provinzial-Verwaltungsrat ) veranlassen.

S. 103. Beschwerden über das Verfal)ren der Ortsbehörden oder Anfragen der leßter.n sind zunächst bei der Provinzial-Feuer-Sozietäts- Dircktion und weiterhin bei dem Provinzial-Verwaltungsrath anzu- bringen; die Beschwerden, welche über die Provinzial-Feuer-Sozietäts- Direktion selbst anzubringen, und die Anfragen, welche von dieser zu machen sein möchten, gelangen zunächst an den Provinzial-Verwal- tungsrath und weiterhin an den Candtag.

9. 104. Es muß auf jedem Provinzial-Landtage durch den Pro- vinzial-Verwaltungsrath ein zu diesem Zwecke abgefaßter allgemeiner Beri bt der - Provinzial-Feuer-Sozietäts-Direktion über den Zustand der Sozietät vorgclegt werden, welchem dann zugleih die noch nicht dechargirten Rechnungen (§. 96) einzuschließen sind, nicht minder’ jeder- zeit der dermalen geltende Verwaltungskosten-Etat beizufügen t.

._-§. 105. Bei Streitigkeiten zwischen der Provinzial-Feuer-Sozie- täts-Virektion und den Nersichecten, sie mögen die Aufnahme zur Versicherung, den Beginn derselben, die Festseßung der Versicherungs- jumme oder die Erfüllung des Bersicherungsvertrages betreffen, steht dem Betheiligten nah seiner Wahl binnen einer präklusivischen Frist von sechs Wochen nach Insinuation der betreffenden Verfügung der Rekurs an den Provinzial-Verwaltungsrath oder der Rechtsweg offen. Von der einmal getroffenen Wahl kaun nicht wieder abgegangen wer-

den. Die Ed N Provinzial-Verwaltungsrathes auf diesem Wege ist endgültig. ie Insinuation der Entscheidungen der Provin-

tag festzuseßen, nah Bedürfniß neu zu reguliren und in den Etat -

18758.

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zial-Feuer-Sozietäts-Direktion und des erfolgt entweder zu Protokoll oder dur Dokumeat. i

Wegen der Prämien ist nur der Rekurs zulässig.

,_ Art. 2. Wo in dem Reglement die Bezeichnung „Provinzial- Direktion“ oder -s{lechtweg „Direktion“ und „Provinzial-Direktor“ oder einfach „Direktor“ gebraucht ift, tritt überall die Bezeichnung ¿ A - Feuer - Sozietäts-D irektion“ beziehungsweise

rovinzial-Feuer-Sozietäts-Direktor* an ihre Stelle. ALE (D: Der §. 7 der Zusäße vom 2. Juli 1863 (Ges.-Samml. S. 475) zum revidirten Reglement vom 1. September 1852 wird aufgehoben. An seine Stelle tritt folgende Bestimmung :

F. 7. Die näheren Bedingungen, unter welchen die Sozietät die Versicherung der Mobilien gewährt, werden unter Genehmigung des Provinzial-Verwaltungsraths von der Feuer - Sozietäts -Direftion fest- geseßt und auf Kosten der Sozietät bekannt gemacht.

__ Art. 4. Der Zeitpunkt, mit welchem der vorstehende Nachtrag ia Kraft tritt, wird von dem Ober - Präsidenten festgeseßt und durh die Amts- und Kreisblätter der Rheinprovinz bekannt gemacht.

rovinzial-Verwaltungsrathes usendung gegen Insinuations-

Landtags - Angelegenheiten. Berlin, 16. Januar. In der gestrigen Sizung des Hauses

der Abgeordneten nahm bei Berathung der Petition, betreffend die Begründung einer Universität in der Stadt Posen, der Minister der geistlichen 2c. Angelegenheiten, Dr. Fálk, nachdem der Abg. Wegener den Antrag begründet und der Abg. Hennig sih gegen denselben erklärt hatte, das Wort:

Der Ee Herr Redner hat Ihnen des Ausführlichen entwickelt, daß diese Frage keine neue, sondern eine solche ist, die vielfältig zur Verhandlung in diefen Hohen Hause gestanden hat oder doch dazu gestellt werden sollte. Es wird mir gewiß erlaubt sein, die Frage so zu übernehmen, wie ih fie thatsählich gefunden habe, und bei Ein- nahme diefes Standpunktes bin ich auch in der Lage, wenn ich Sie bitte, dem zuleßt gestellten Antrage beizutreten vollkommen absehen zu können von den politischen Gründen, die si sehr wohl gegen diesen Antrag geldend machen ließen. Und ebenfalls bin ich in der Lage, absehen zu können von der Frage, ob jede Provinz eine Universität haben müsse, und von der weitereu Frage, für welche der in Streit befindlichen Städte, Posen oder Bromberg, man sih zu entscheiden habe. Es ist ein Grund, der den Antrag durchaus als einen unausführbaren charakterisiren läßt; der Herr Abg. von Hennig hat iÿn bereits berührt: es fehlen für jeßt und meine Herren, da hilft eine Schönfärberei nihts für einige Zeit die Lehrkräfte, um eine neue Universität zu gründen. Die Befeßzung der vakanten Stellen ist cine der schwersten“ Aufgaben, die meinem Ressort gestellt sind, schwer zu lösen, oft kaum zu lösen mit der äußersten Anstrengung und mit der größesten Mühe. Die Sache steht so, daß die hervorragen- den Männer der meisten Disziplinen zu einem großen Theile ibre Lehrthätigkeit eingestellt haben. Es fehlt und da entscheidet nur die nackte Thatsahe nicht blos an cebenbürtigem ausreichendem, sondern überhaupt ‘an ausreichendem Nahwnhs. Es gilt das nament- lih von den Disziplinen der Theologie, des römischen Rechts, des Kriminalrechts, des Kirchenrechts, der Philosophie, ja, meine Herren, auch der klassischen Philologie. Män bemüht sih im höchsten Maße, die Kräfte nicht blos zu erreichen aus denjenigen Kreisen, auf die man zuerst und naturgemäß angewiesen ift, die deutschen Universitäten, die Blicke sind oft genug weit hinausgelenkt worden über die deut- schen Universitäten, auch über die Universitätskrcife überhauvt. und es ist gelungen, eine oder die andere Kraft aus solcheu Kreisen zu ge- winnen. Dieser Thatsache stehe ih gegenüber, und muß außerdem anerkennen, daß das Bedürfniß für die bestehenden Universitäten ein solches ist, was noch reife und große Kräfte fordert. Ich bitte Sie uur, den diesmaligen Etat anzusehen, wie viel neue Professuren darin als durchaus nôthig bezeichnet worden sind. Es ift nicht allein die Gründung der einen Universität, die den leßten Jahren ihre Ent- stehung verdankt, die Universität Straßburg, die diese Verhältniffe herbeigeführt hat. Allerdings ist für vorübergehende Zeit diese Grün- dung von wesentlichem Einfluß gewesen. Aus den frischesten und kräftigsten Personen des Lehrstandes der Universität hat Preußen di- rekt 13 Männer abgeben müssen, und indirekt durch Beseßung der durch die Straßburger Universität anderweit in Deutschland vakant gewordener Stellen noh vier. Bei einigen ist es mit Mühe gelungen, sie von ihrer patriotishen Aufgabe T nkalel um ihres engeren Vaterlandes willen. Es find auch andere Gründe vorhanden. Die Thatsache ist keine neue, daß die Neigung, sich der Universitätslauf- bahn zu widmen, seit langer Zeit cine große nicht war. Man kann absehen von den Gründen, welche das herbeigeführt haben, die That- sache ist da. Jch bin mit Ihnen, meine Herren, auf das Aeußerste bemüht, eine der Quellen zu verstopfen, aus denen dieser Uebelstand fließt. Das Hohe Haus hat für das vergangene Jahr cine sehr wesentliche Samme bewilligt zur Aufbesserung der Gehälter der Uni- versitätêlchrer, und ih gebe mich, wie ih hoffe, der begründeten Meinung hin, daß die noch größe-e Forderung, die in diesem Jahre an das Hohe Haus gestellt ist, ebenfalls Jhre Zustimmung finden werde. Jch halte es auch für eine meiner nächstliegenden Pflichten, \org- fältig zu prüfen, wie dem segensreihen Institut der Privatdocenten anfzuhe:fen “fei AL:r, meine Herren, diese Mittel und audere, die zur Nojeitigung der Uebelstände gewählt werden könnten, brauchen, um Erfolg zu haben, Zeit.

Im gegenwärtigen Augenblicke wiederhole ih, ist meiner Meinung nah dieser Umstand allein vollkommen ausreichend, um den Antrag als einen unausführbaren zu charafterisiren, und Sie, meine Herren, zur Abiehnung desselben führen zu müssen.

Nah dem Abg. Dr. Windthorst (Meppen) bemerkte der Staats-Minister Dr. Falk:

Der Herr Redner, der soeben gesprochen hat, hat gemeint, der Herr Abgeordnete Witt habe mcine Behauptung, daß es an Geld zur Errichtung einer Universität in der Provinz Dae fehle, wiederholt. Jch bin allerdings erstaunt, daß ctwas wie- derholt werden fann, was gar nicht gesagt worden ist; denn ih habe vo. Geld nicht das Geringste gesagt.

Was die Lehrkräfte betrifft, jo bleibe ich bei meiner Behauptung, und inébesöndere auch - bei der, daß ih die Lehrkräfte suche, wo fie irgend ¿u finden sind, und daß ich Jedem dankbar bin, der mich auf solche Kräfte aden macht, auch dem Herrn Vorredner. Leider aber hat das Mittel, auf das der Herr Abgeordnéte mih hingewiesen hat,

nämlich die Stréitschriften, die in Bonn gewesell worden sind, mir

bis zu diesem Augenblicke neue Lehr kräfte nicht gezeigt.

Die Diskussion über die Petition, die Besteuerung der Versicherungsagenten betreffend, leitete der Regierungs- Kommissar, Geh. Finanz-Rath Siber, wie folgt, ein:

Meine Herren! Die Ausführungen Jhrer Kommission haben die bisherige Auffassung der Königlichen Regierung über die geseßliche Be- rechtigung dexr von den Petenten angefohtencn Bestimmungen der An- weisung vom 4. September 1869 nicht F ershüttern vermocht. Der Antrag Jhrer Kommission beruht in erster Reihe auf der Annahme, daß bei der Anwendung der landesgeseßlichen Bestimmungen über die Besteuerung des Hausirgewerbes die in dem Bundesgejetze getroffenen Begriffsbe- stimmung über den Gewerbebetrieb im Umbherziehen dergestalt be-

stimmend sei, daß im Geltungsbereiche des Bundesgeseßes ein Gewerbe- betrieb der Haufirsteu.-r nux in denjenigen Fällen unterworfen werden