Fônne, wenn der betreffende Gewerbebetrieb nah Maßgabe der Bestim- mungen des §. 55 der Gewerbe-Ordnung a!s ein Gewerbebetrieb im Umbherziehen angesehen werden kann. — Daß der Gewerbebetrieb der Agenten , auch soweit derselbe außerwohnortiich stattsindet, von dem Bundesgeseße als Ausfluß des stehenden Gewerbes behandelt wird, steht außer Zweifel, und ist auch in der hier in Rede stehenden Be- timmung. der Anweisung ausdrücklich anerkannt worden. Dieser Saß ist indcß nah der Tendenz der Gewerbe-Ordnung lediglich gewerbe- olizeilichen Charakters. Seine Bedeutung beruht iu der Kon- Pie daß seit dem Erlaß der Gerwerbe-Ordnung zum außerwohn- ortlichen Gewerbebetrieb der Agenten ein Legitimationsschein nicht er- forderlich ist. Dagegen ist in den Beschränkungen des Betriebes be- ftimmter Gerwerbe, welche auf den Partikular-S teur geseßen be- ruhen, durch die Gewerbe - Ordnung nah der auëdrücklichen Vorschrift des §. 95 derselben Nichts geändert worden, Es ist daher nach der Auffaffung der Reg'eruug der Schluß erechtfertigt, daß die Frage nah der Steucrpflicht des außerwohnort- ichen Gewerbebetriebes der Agent:n außerwohnortlich stattfin- det, lediglich nah den Vorschriften des geltenden preußischen Geseßes und nach den in diesen für den Begriff des Gewerbebetriebes im Um- Herziehen gusgestten Begriffe beurtheilt werden kann. E
Wenn daher nah dem preußischen Gescße — und dies ist in zweiter Reihe von Ihrer Kommission bezweifelt worden — der außer- wohnortlihe Gewerbebetrieb des Agenten dem steuerpflihtigen Ge- werbebetrieb im Umherzichen fubsumirt wird, so hat derselbe auch nah Erlaß der Gewerbe-Ordnung im Geltungsbereiche des preußis{en Steuergeseßes von der Gewerbesteuer nicht freigestellt werden können.
Auf diesen Erwägungen, meine Her1en, beruht die in Rede stehende Vorschrift, denn nah H. 2 des preußischen Gewerbesteuergeseßes vom 13. Mai 1820 unterliegen der Gewerbesteuer allgemein alle diejenigen Gewerbe, welche von umherziehenden Personen betrieben werden und nach §. 27 des Regulativs vom 28. April 1824 darf Niemand, — die in den 88. 1 bis 6 bezeichneten Fälle ausgenommen — ein Ge- werbe im Umherziechen ohne Gewerbeschein betreiben. Diese leßtere Bestimmung, meine Herren, enthält ein absolutes Gebot, welcher Art das im Umherziehen betriebene Gewerbe völlig unabhängig ist. Der all- gemeinen Regel nach sind sonach in Preußen nach den augenblicklich geltenden Geseben alle diejenigen Gewerbe, welche im Umherziehen betrieben werden, zur Ent richtung der Hausirsteuer verpflichtet. Aus dem Umstande aber, daß um außerwohnortlihen Gewerbetrieb der Agenten ein Gewerbeschein is zum Erlasse der Gewerbe-Ordnung um deshalb überhaupt nicht er- theilt werden durfte, weil dieser Gewerbeirieb in polizeilicher Bezie- hung als unzulässig erahtet wurde und daß demgemäß dieser Ge- werbebetrieb bis dahin der Hausirsteuer nicht unterworfen worden ist, läßt sih nicht die Folgerung ziehen, daß mit der durch . die Bundes- Gewerbe-Ordnung anerkannten polizeilichen Zulässigkeit des in Rede \tehenden Gewerbebetriebes die Steuerfreiheit - desselben herbeigeführt worden sei, sondern nur, daß auf den nunmehr zulässigen Gewerbetrieb die allgemeine Regel des preußischen Steuergeseßes in Anwendung ommt. — Ueber die Berechtigung dieser Auffassung mag man streiten Fönnen. Nachdem indessen die höchsten prèußischen Gerichtshöfe, das Königliche Obertribunal mit dem Ausspruche, daß auch folche Per- sonen, welche ohne Gewerbeschein cin Gewerbe umherzichend betreiben, für welches ihnen nach der preußischen Steuergesegebung ein Ge- werbeshein überhaupt nicht hätte ertheilt werden dürfen, sich ciner Hausirsteuerkontravention schuldig machen, und des Königlichen Ober- Appellationsgerichtes hierselbst mit der auf den §.'7 des Hausir-Regu- lativs und dem §. 5 der Gewerbe-Ordnung gegründeten Ausführung, daß Agenten, welche ihr Gewerbe außerwohnortlich betreiben, auch seit Geltung der Gewerbe-Ordnung eines Gewerbescheines bedürfen, der Auffassung der Königlichen Staatsregierung vollständig beigetreten sind, glaubt die leßtere sich in der Ansicht befestigt schen zu müssen, daß dem Antrage der Petenten nur im Wege der Gesetzgebung entsprochen werden könne. Indem die Staats- regierung die weiteren A diescrhalb fi vorbehält, glaubt fie Ihnen zur Zeit nur empfehlen zu können, über die vorliegende Petition zur Tagesordnung übergehen zu wollen.
Nach dem Abg. Rickert erklärt der Regierungs-Kommissar:
Den Ausführungen des leßten Herrn Redners muß i darin entgegen- treten, daß meinerseits anerkannt worden sei, es fehle zur Besteuerung des in Rede stehenden Gewerbebetriebes der Preußischen Geseßgebung an ciner bestimmten Vorschrift; ih habe mir vielmehr erlaubt, aus den allgemeinen Bestimmungen des §. 2 des Geseßes vom Jahre 1820 und aus der Borschrift des §. 7 des Hausir-Regulativs die berechtigte Annahme herzuleiten, daß nach der allgemeinen Regel der Preußischen Steuergeseßgebung, der außerwohnortliche Gewerbebetrieb der Agenten, wie der Gewerbebetrieb im -Umherziehen überhaupt der Gewerbesteuer unterliegt. j 8
Andererseits auch glaube ich dem Herrn Vorredner darin nicht beistimmen zu fönncn, daß das fiskalishe Interesse die Königliche Staatsregierung veranlaßt habe, einer Abänderung der in Rede stehen- den Vorschrift mangelnde Konnivenz zu zeigen. Jch glaube, daß si aus dem Schlusse meines Vortrages die Annahme ergiebt, daß die Königliche Staatsregierung die Frage, die sie nur im Wege der Geseßz- gebung zu regeln zu können glaubt, einer näheren Erörterung unter- ziehen werde, und sich danach zur Zeit nur für Uebergang zur Tages- ordnung ausfprechen könne.
Nah dem Abg. Dr. Braun (Waldenburg)} nahm der Regierungskommissar noch einmal das. Wort:
Den materiellen Bedenken, welche Seitens des Herrn Abgeordne- ten Jacoby der Verfügung der Staatsregierung entgegengeftellt wor- den sind, habe ich einige kurze Bemerkungen entgegen zu stellen. Zur Widerlegung des Einwurfs, daß Je Verfügung mit der Bundes- geseßgebung in direktem Widerspruch steht, gestatten Sie mix auf den S. 5 der Gewerbe-Ordnung Bezug zu nehmen, welcher dahin lautet: in den Beschränkungen des Betriebes einzelner Gewerbe, welche auf den Zoll-, Steuer- und Postgeseßen beruhen, wird dur das gegen- wärtige Geseß nichts geändert. Dies ist der klare Ausdruck dafür, auf welches Gebiet die Gewerbe-Ordnung beschränkt sei. Das zur Entgegnung der Behauptung, daß ‘es der preußischen Staatsregierung für ihre Bestimmung an einer geseßlichen Grundlage nicht fehle, von dem Herrn Abg. Jacoby aufgezogene, mit den Schleifern beginnende und mit den Kesselflickern und Kastrirern abschließende Register hat ein fo weites Loch, daß allerdings, wenn man lediglich sciner Deduktion fol- gen wollte, eine große Zahl von Gewerbetreibenden durchs{lüpfen und der Besteuerung Zih entziehen würden. Die Staatsregierung hat für ihre Maßnahmen außer dem §. 2 des Geseßes vom Jahre 1820, wie ih des Wiederholten mir auszuführen erlaubt habe, den 8. 7, und nicht — wie der Herr Abg. Braun méinte — den §. 17 des Regula- tivs in Bezug genommen und dieser enthält, wie bereits vorhin be- merkt, das absolute Gebot, „es folle Niemand, — die vorstehenden unter §. 1—6 bezeichneten Fälle der Ausnahme abgerechnet, berechtigt fein, ohne den Besikz eines Gewerbescheins irgend cin Gewerbe im Umberziehen zu betreiben." Dies ist, meiye Herren, eine so absolute Bestimmung, daß die Königliche Staatsregierung nicht geglaubt hat, derselben entgegen den außerwohnortlihen Gewerbebetrieb der Agenten im Administrativwege steuerfrei zulassen zu können.
— Ueber“ die Petitionen von Einwohnern und Deichver-
bänden der Weichsel-Niederungen, betreffend die Prüfung eines auf die Schließung der Nebenarme der Weichsel und die direkte Leitung der leßteren in die Ostsee, gerichteten Projekte erklärte . der Handels-Minister Graf von Itenpli§ nah dem Abg. Philipps: __ Meine Herren! J glaube, daß ih Namens der Staatsregierung die Erklärung abgeben kann, daß von der Staatsregierung durchaus nichts gegen den Kommissionsantrag zu erinnern ist. Es ist eine sehr wihtige Sache für die Bewohner der dortigen Niederung, wie auch für die Schiffahrt auf der Weichsel und Nogat. Daß die Sache geprüft werde, kann nur gebilligt werden, und au ich kann dies nur wünschen, da der Herr Atckerbau-Minister das Geld dazu hergeben will. Eiù Techniker würde sich {hon finden, und wenn cr eine JIn- formation braucht, so wird man ihn dort hinschicken wo er sie findet, wie es damals beim oberländischen Kanal geschehen ist.
; P Bahn.
— . In der demnächst fortgescßten Diskussion über die Eisenbahnanleihe nahm der Handelsminister Graf von Izenpliß nah dem Regierungs-Kommissar Ministerial-Direktor Weißhaupt, welcher auf die Aeußerungen des Abg. Lasker in der S vom 14. d. M. gurücgelouuzyen war, das Wort:
Mir ist von dem geehrten Abg. v. Benda wiederum Prinzipien- losigkeit vorgeworfen worden, und ich habe doch auf diesen Vorwurf, den er mir son früher gemacht hat, schon mehr wie einmal geant- wortet, daß ih fehr genau weiß, was mein Prinzip ist. Die steno- graphischen Berichte, meine Herren, werden es beweisen. Die großen Bahnen soll der Staat bauen, und die Nebenbahnen sollen von den Provinzen gebaut werden; das erschien mir immer als das Korrekteste. Und, meine Herren, damit Sie nicht glauben, daß dies eine leere Flosfel sei, ‘so kann ich mit Wahrheit die Thatsache anführen, daß ih den Vorschlag gemacht hatte, daß die Provinz Pommern die sekun- dären Bahnen, da es in Pommern gerade gepaßt hätte, selbst erbaue und den Gewinn für sich nuße, den in der Regel bisher die Eisen- bahnen abgeworfey haben. Ich hatte mir in dieser Beziehung erlaubt, ein Promemoria auszuarbeiten, habe darin die Linien angegeben und schäßen lassen, wie viel ihre Ausführung kosten würde, und habe er- wogen, wie viel dazu von Seiten des Staates à fonds perdu, nah Art der Chausseeprämien oder Eisenbahnprämien hergegeben werden könnte, und wie viel dann übrig bleiben würde für die Provinz. Jch habe dann vorgeschlagen, die Provinz möchte do für diesen Rest ein Kapital aufnehmen; das zu verzinsen und zu amortisiren würde fo und so viel jährlich ausmachen, und wenn das durch Zuschläge zu den direkten Steuern sich aufbringen ließe, so würde nachher die Provinz wahrscheinlich finanzielle Vortheile davon haben und den Gewinn ein- ziehen. Daß sie Kredit bekämen, wäre außer Zweifel. Warum sollte denn die ganze Provinz für ein paar Millionen Thaler nicht Kredit haben? Ja, meine Herren, ich habe das Promemoria mitgetheilt, aber es fand feinen Anklang. Darauf wollten die Herren nicht eingehen; ih weiß nicht, aus welchen Gründen. Ich habe es den bedeutendsten Leuten mitgetheilt, die ih kenne. Manche fanden es ganz gut; abêr sie meinten, es sei zu weitgehend. — Und wie sich dann nun Einige fanden, die als Entrepreneure einzelne von diesen Bahnen bauen wollten, so war man sehr zufrieden damit. Wenn nun also die kleinen Bahnen von der Provinz nicht gebaut wurden, cs kam aber ein Komite, das einen Geschäftsführer hat, der Wagener heißt, und {lägt mir den Bau einer Bahn vor, die an und für fih nüßlich und nothwendig ift, und stellte die gehörige Kaution und weist das Geld nah, so weit man das beurtheilen kann — ja, meine Herren, da kann ih do nit deshalb den Bau einer nüßlihen Bahn verweigern, weil Herr Wagener dabei ist? Wir werden Jhnen nächstens einen Gesetzentwurf vorlegen über die Verhältnisse der Staatsbahnen, was derartiges festseßt, und ih hoffe, Sie werden es annehmen.
Was nun den Fürsten zu Putbus anbetrifft — sofrage i: soll'ih gerade deshalb eine nüßliche Bahn, nämli die nach Stralsund, verweigern, blos deshalb, weil der Fürst Putbus, der auf Rügen wohnt und dem Landestheile, auf den es vorzüglich gemünzt war, nämlich“Neu-Vor- pommern, angehört, sich der Sache annimmt? Dazu sehe ih gar kei- nen Grund. Die Bahn war an fich nüßlih, es ist keine Frage, für die märkischen Theile, wo sie durhgeht und sie wurde von den Einwohnern auf das Lebhafteste befürwortet, die mecklenburgische Regierung wünschte sie. auch — das geht mih-freilich näher Nichts an. Nun kommt weiter nördlich aber der Demminer Kreis, für den war sie auch nüßlich und der Grimmer Kreis und Stralsund erklärten sich alle dafür, die nöthi- gen Bedingungen, die das Geseß vorschreibt, wurden erfüllt. Verlangt nun etwa der Herr Abgeordnete Lasker, daß man, weil der Fürst Putbus an der Spiße der Sache steht — was man unter Umständen rühmen könnte, daß er fih der Angelegenheiten seines Landes annimmt — die Konzession verweigert? Das habe ih nit gethan und werde es in ähnlichen Fällen auch nicht thun. Was den Prinzen Biron be- trifft, fo hat der dazú geholfen, daß ein Stück Bahn gebaut worden ist, obwohl unter fehr schwierigen Verhältnissen, nämlih das Stü Bahn von Dels über Kempen nach Wiruszow bis an die russische Grenze, obgleich der Konsens der russischen Regierung, sie fortzubauen bis Sieradz und Lodz noch nicht da ist. Der Bau dieser Strecke war eminent wünschenswerth, denn es war das stärkste compelle, was man baben konnte, um die russishe Regierung zu vermögen, daß fie nun doch zu- geben möchte, däß nicht blos von Lodz nah Sieradz und von da nach Kalisch, fondern auch von Sieradz nah Wiruszow gebaut wird. Meine Herren, das hat für die Provinz Schlesien den allergrößten Werth. _ Wird blos von Warschau auf Lodz und Sieradz und dann nah Kalisch gebaut, ohne die andere Linie nach Wiruszow, Kempen, Dels, fo ijt die Bahn dazu geeignet, den ur- alten Handel von Warschau nah Breslau unter Schlefien weg und nach Miteldeutschland hinein zu leiten. Wird gleichzeitig gebaut von Sieradz nah Wiruszow und Kempen-Oels und nah Breslau, so geht der Handel immer noch großen Theils nah den großen Städten von Schlesien, und es war dies zunächst ein rein gewagtes Unternehmen. Es sind später bei dieser Bahn Dinge vorgekommen, die ih nicht ge- nehmigt habe, die aber auch der Fürst Biron nicht zu vertreten hat. Die Sache war an sich materiell außerordentlih wichtig, und sie wird hoffentlich auch dazu führen, daß in Kurzem die russishe Regie- rung auch die Genehmigung zum Weiterbau von Sicradz nah War- schau ertheilt.
Ueber die 500,000 Thlr. der Bahn nach Clausthal hat mein Kommissar \ich vollständig ausgesprochen , es ist jeßt gegründete Aus- siht vorhanden, daß ih die Bahn bekomme und niht blos bis zur Silberhütte, sondern auch, was von Vielen in der dortigen Gegend gewünscht wurde, bis in die Nähe der Gebirgsstädte Zellerfeld und Clausthal.
Mein Verhalten deswegen im Herrenhause war, glaube ih, voll- kommen fkorrekt. Bis dahin konnte die Bahn, die nothwendig war für die Staats- und bergmännischen Interessen, und durch die Hal- berstädter Bahngesellschaft, die eine halbe Million verlangte, zu Stande gebracht werden. Im Herrenhause wurde mir in leßter Stunde gesagt: eine andere Bahn thuts umsonst, und da habe ih ge}agt: ih bin damit cinverstanden, daß die Sache weiter erwogen werde, denn wenn wir es billiger haben fönnen, so werden wir die Staatsmittel nicht verschwenden. Darauf ift dann noch weiter verhandelt worden, und jeßt liegt die Sache so, daß wahrscheinlih die Bahn von der Halber- liêdter Gesellschaft gebaut wird ohne diese 500,000 Thlr. Das ift möglich geworden durch den glücklichen Umstand, daß eine andere Bahn, welche nicht isolirt sein wollte, sih mit der Halberstädter Bahn fusioniren wokllle, und ih dies genehmigen konnte, und daß ih es benußen mußte, um die 500,000 zu sparen. Das führt mich nun auf die Fusion, die mir auch zum Vorwurf gemacht ist. Meine Herren: Ich habe die allerlebhafsten Bitten abgeschlagen und die allerunangenehmsten Sachen dadur erlebt, daß ih die Fu- sion, die zwei große Eisenbahnen mit einander machen wollten, abge- lehnt habe. Das war die Leipzig-Magdeburger und die Magdeburg- Was dieje Fusionen betrifft, so halte ih diesel-
en für erlaubt, und nur dann, wenn diese Bahnen auf derselben Linie liegen und die eine eine Ps der anderen ist. Sie find aber nit erlaubt, wenigstens halte ih sie nicht für gut, wenn die Konkurrenz dadurch beseitigt werden foll, die jeßt vorhanden ist. An E n ih für die Fusionen keineêwegs. — Man hat ferner gesagt, die Bahnen hätten alle eine Neigung Rayons zu bilden, in welche Niemand hineinkommen soll; das ist richtig. Aber diesem Rayonsystem habe ih immer entgegengearbeitet und ich arbeite ißm auch noch entgegen und auch durch diese Vorlage. Ich habe bewirkt, daß auf dem linken Nheinufer die Bergish-Märkishe Bahn von uPeryal des Rheinlandes her bis nach Venloo gekommen ist und ih habe jeßt troß aller sehr erheblichen Bemühungen der rheinishen Eisenbahnen nicht dazu die Hand geboten, daß diese die Bahn von Coblenz nach - Trier a noch bekommt, jondern ih habe es durch meine Bemühungen dahin *gebracht, und ih sreue mi, daß mir dies geglückt ist, daß nun hoffentlich der Staat diese Linie baut, wie ich denn überhaupt der Meinung bin, daß die Hauptklinien sich der Staat nicht nehmen laßen darf. Wenn nun ge- sagt worden ist, die hannoverschen Fonds wären eine s{öne Sache gewesen, ja, meine Herren, wenn es wieder einen Eisenbahnfond gäbe,
so würde mir das sehr angenehm sein. Jch weiß aber, daß gerade die Theoretiker dagegen opponiren, und sie sagen, daß dadurch gewis- sermaßen ein Staat im Staate gebildet werde, nun 1ch hätte dennoch nichts dagegen. Was nun meine Zielpunkte sind ? Ja, meine Oen, die licgen auf der Hand, fie gehen dahin, dem Lande so viele Bahnen zu schaffen, wie irgend mögli, und zunächst die Bahnen zu befördern, die einen größeren Nutzen gewähren und die am solidesten zu Stande kommen, und diejenigen zurück zu halten, wo es sich vielmehr um persön- liche als sahliche Gründe handelt, und durch das Verfahren dem Lande so viel zu nüßen, wie ich fann. Einen Vorwurf hat mir Pa v. Benda gemacht, es wäre bei etner Bahnstrecke, eine Bahn gegen die Interessen der Stadt, um dieselbe herumgeführt, wegen Bergwerksinteresse, er hat aber die Stadt niht genannt. (Ruf: Staßfurt.) Staßfurt? Mir ist das gar nicht bekannt, ich werde in der Beziehung recherchiren und mir vokbehalten, bei Gelegenheit der weiteren Berathung darüber Mittheilung zu machen. — Was nun die Staaksgarantie betrifft, so habe ich \chon vor längerer Zeit gezeigt, daß ich die nicht möchte und fie niht leiden könnte und für das Schlechteste halte, was ih thun fönrnte, denn wenn die Sache s{lecht geht, so hat der Staat das Nachsehen, und wenn es gut geht, so bekommt er ni&ts, und wenn der Staat sih eine Superdividende ausmacht, das ist auch {on vorgekommen, so werden vou einer jeden solchen Bahn, die sie im Interesse des Landes für gut halte, und von einer Bahn verlange, auf welche die Superdividende lastet, so werden von dieser jede Gelegenheit benußt, um womöglich die Bahn von der Super- dividende zu befreien. Jch habe au keine Garantie mehr vorgeschla- gen, nur diejenigen ausgenommen, mit denen die Verhandlungen jeßt schon früher in dieser Weise eingeleitet waren und nur über eine ein- zige wird jebt noch ‘verhandelt, und da wo eine folche Garantie bean- tragt worden ist, und wo Garantien bewilligt wurden, da, meine Herren, ist es ja mit Jhrer Genehmigung geschehen. i
Dannn hat Herr von Beuda mir noch den Vorwurf gemacht, ih wäre neulich hinausgegangen, wie der Bankyräsident hier eine Erklä- rung abgegeben hätte. Der Gegenstand der Mittheilung kann wohl in feinem näheren Zusammenhange mit dieser meiner Borlage stehen. Der Grund war einfach der; ih hatte wegen der Kreisord- nung im Herrenhause zu thun, und außerdem hat Herr von «Dechend das gesagt, was ih mit ihm vorher besprochen und ihm aufgetragen hatle, Jhnen zu sagen. An zwei Orten zuglei zu scin, ift doch wohl immer s{wierig. Jch komme zum Schlusse, meine Herren. Es ift hier gesagt worden, es soll das Konzessionswesen mir abgenommen und dem Reiche übergeben werden. Schon gestern habe ich bemerkt, ich werde den Tag segnen, wo das geschieht, denn es ist ein dornenvoller Pfad: auf der einen Seite das Interesse derjenigen, die die Bahn haben wollen, und anf der andern Seite der drohende Schwindel, der nicht so leicht zu vermeiden ist. Wenn also das Reich es thun sollte, ih habe nichts dawider, aber ih glaube, es wird sobald nit geschehen, meine Herren, denn wie follte das auf die anderen deutshen Staaten generalisizt werden ? Außerdem würde dies auch gerade ein Geschäft sein, welches man wohl nicht wünschen könnte für die Reichsverwaltung auszuwählen, Im Allgemeinen, meine Herren, möchte ih Sie nur bitten, wenn jolche Generalfragen auftauchen, wie diese oder die Herr Berger berührt hat, Anträge darauf zu richten, da man ja solche Fragen doch eigentlich gelegentlich bei dicsem Geseße nicht abmachen kann. Ich werde immer bereit sein, und die Staatsregierung überhaupt, gern auf die Erwägung folcher Anträge einzugehen. Hier aber handelt es fsihch doch eigentlich nur darum, 120 Millionen zu nöthigen und nüßlihen Staatsbahnen zu bewilligen. Der Herr von Benda hat darin eine Aenderung des. Systems, einen ungeheuren Schritt in ein anderes System exrblickt. Jch will Sie doch nur daran erinnern, daß ih in der Reihenfolge der Jahre einmal 40 Millionen, einmal 60, einmal 24, einmal 30 Millionen zu Staatsbahnen mit Genchmigung dieses Hauses bekommen habe, theil- weise sogar mit Hülfe und Befürworten von Herrn von Benda. Jch habe für das, was den Eisenbahnen förderlih ift, ein recht langes und festes Gedächtniß, und ih entfinne mich sehr wohl, als ich eine Eisen- bahnvorlage machte, welche wichtig und nöthig war, und daß diese nicht leiht dur dies Haus gekommen wäre, wenn nicht ein gewifjes Amendemeñt von Benda einen Mittelweg vorgeschlagen hätte, der auch in diesem Hohen Hause Annahme fand und der die Eisenbahn mens machte, wofür ich Herrn von Benda heute, noch meinen Dank abstatte.
Zusammenstellung
der im Deutschen Reichs- und Königlich Preußischen Staats-Anzeiger zur Beseßung angezeigten gegenwärtig vakanten Stellen.
R E N z G t | Bezeichnung | Einkommen | der | der Stelle | pecldung vakanten Stellen. jährlich. | d
Reichs- Anzeiger Num.
2/1 A 31/1. T8; 20/2 T
304/72. 305/72. 12/73.
Physikus des Kreises Osterburg E Kreis - Wundarzt des Kreises 100 Thlr.
Leobschüß j Kreis - Wundarzt des Kreises
Geldern — Kreis - Thierarzt Fischhausen 100 Thlr. u. Zuschuß.
Kreis - Thierarzt des Heydekrug 200 Thlr. u. 200Th1l. Zusch.
100 Thlr. u. 200Th1. Zusch.
24/1. 73. | 301/72.
Kreis f 21/273: 3/73; Kreis Thierarzt der Kreise
Rummelsburg und Bütow. .
Kreis-Thierarzt des Mansfelder Gebirgs- und des Mansfelder Seekreises
Knappschafts-Arzt bei den Ks- niglich Riechelsdorfer Berg- und Hüttenwerken
Arzt zu Drossen
Diakonats- 2. Prediger zu Drie-
Jen 1, Prediger an der St. Petri- Erhe zu Buxtehude
1. Hauptlehrer an der Mittel- schule zu Stendal
26./1, 73. | 301/72.
200 Thlr.
u. Zuschuß. |22./1, 73. | 298/72.
200 Thlr. 4 268/72. Us Z 272/72.
600 Thlr. |15./2. 73. 6/73,
1200 Thlr. u. fr. Wohn.
600 bis 800 Thlr.
300 Thlr.
1./2. 73. | 292/72.
304/72. 291/72. 27T/12.
6/73. 6/73.
Bureau-Assistent beim Magi- strat zu Graudenz
eigene zu Rummels- ur — —
Kanzl 250 Thlr. | 20./1. 73
Charlottenburg : Polizei-Sefkretär zu Cottbus : .| 450 Thlr. |31./1. 73.
2 Polizei-Sergcanten zu Grau- denz
Polizeidiener zu Attendorn . .
Schuldiener am Gymnasium zu Graudenz
991/72.
je 250 Thlr. E E 285/72.
300. Thlr,
180 Wb u. fr. Wohn. 84 Thlr.
291/72.
Scheunenwächter zu Pasewalk . 25/1, 73. | 299/72. Förster des Kommunal - Schußz- bezirks Gusenburg-Sauscheid
Kreis Trier
| 220 Thlr. u?
E ‘ | Emolumente. - Schiffbau-Techniket bei der Kai- serlichen Werft zu Danzig. .| 30 Thlr.
30./1, 73. | [261/72.
¡Remun. mon. 4/73.
Inseraten-Erpedition des Deutshen Reihs-Anzeigers und Md Perdlishen Staats-Anzeigers: Berkin, Wilhelm-Straße Nr. §2.
Steekbriefe und Untexsuchungs-Sachen.
Bestrafun eu. Durch das rechtskräftig gewordene Erkenntniß vom 28. Dezember 1871 sind nachstehende Kantouisten; 1) der Bar- bier Johann Ernst _ Eduard Menzel zu Schweidniß, am 15. Dezem- ber 1847 geboren, Sohn des Pecermeiljers Johapn Ernft Menzel, 2) der Tischlergeselle Karl ottlicb Ulbert zu Seifersdorf, am 26. Dezember 1847 geboren, zuleßt in Burkersdorf in Aufenthalt gewesen, Sohn des Stellenbesißers Karl Ulber, 3) der Pferdekneht Karl Hein- rich Pohl zu Zedliß, am 20. September 1851 geboren, Sohn der un- verehelihten Anna Rosine Pohl, wegen Umgehung des Militärdienstes dur unerlaubtes Auswandern zu 50 Thlr. Geldbuße, im Unvermö- gensfalle zu einmonatlichem Gefängniß vérurtheilt worden. Der gegen- wärtige Aufenthaltsort der Kondemmaten ist uns unbekannt und er- suchen wir deshalb alle Gerichtébehörden von denselben im Betre- tungsfalle die Geldstrafe einzuziehen event. die substituirte Gefängniß- strafe an denselben zu vollstrecken und uns seiner Zeit hiervon Nach- richt zu geben. Schweidnitz, den 31. Dezember 1872.
Königliches Kreisgericht, T. Abtheilung. Bekanntmachung. In der Untersuchungssache wider 1. den Wilhelm August Schmidt aus Floriansdorf, 2. den Carl August Frist aus Freiburg, 3. den Julius Ferdinand Wiesner aus Hohgiersdorf,
“ 4. den Carl Erúist Steger, oder Stäger, aus Wüst-Kirschdorf, 5. den
Johann August Scholz aus Queitsh, 6. den Joseph August Jung aus Schweidniß, 7. den Friedrih Wilhelm Krämer aus Schweidniß, 8. den Ernst Qs Eduard Scholz aus Schweidnitz, 9. den Jo- hann Julius Reinhold Drescher aus Groß-Silfterwiß, und 10. den Kürschnergesell Adolph Becker aus Polsniß, sind die Kondemnaten wegen Umgehung des Militärdienstes durch Auswanderung ohne Er- laubniß, ein Jeder mit einer Geldstrafe von 50 Thalern, welcher im Unvermögensfalle eine einmonatlihe Gefängnißstrafe substituirt ist, bestraft worden. Da der Aufenthalt der Kondemnaten nicht zu er- mitteln ist, werden alle Behörden ersuhtck von denselben im Betre- tungsfalle die erkanute Geldstrafe einzuziehen, event. die Gefängnißz- strafe zu vollstrecken und zu den Aften Nachricht zu geben. Schweidnib, den 31. Dezember 1872. Königliches Kreisgericht. T. Abtheilung
Bekanntmachung. Jn der Kriminal-Untersuchungs\ache wider: 1. Carl Wilhelm Becker aus Nieder-Arnsdorf, 2. Carl Heinrich Franfe aus Breitenhayn, 3.“ Johann August Herzig aus Esdorf, 4. Johann Gottlob Koshe aus Leuthmannsdorf, 5. Johann August Steiner aus Ludwigs8dorf, 6. Eduard August Oscar Mack aus Weißen- rodau, 7. Johann August Grundmann aus Klein-Wierau, 8. Ernst Heinrich Goy aus Tunkendorf, 9, Tischlergesell Johann Georg Piesius aus Zobten sind die Angeklagten wegen Umgehung des Militärdienstes durch Auswanderung ohne Erlaubniß, ein Jeder von ihnen zu einer Geldbuße von fünfzig Thalern, welcher im Unvermögensfalle cine cin- monatliche Gefängnißstrafe zu substituiren, verurtheilt worden. Da der Aufenthalt der Verurtheilten nicht zu ermitteln ist, werden alle Gerichtsbehörden ersucht, von den Kondemnaten im Betretungsfalle die Geldstrafe einzuziehen event. die Gefängnißstrafe zu vollstrecken und zu den Akten Nachricht zu geben. Schweidnitz, den 31. Dezember 1872. Königliches Kreisgericht. T. Abtheilung.
Bekanntmachung. Nachstchende Militärpflichtige, als: 1) der Johann Karl Wilhelm Fiebig ‘aus Birkholz, 2) der Johann Joseph Reiter aus Leuthmannsdorf, 3) der Johann August Hannich aus Groß- Wierau, 4) der Johann -Karl Florian Krause aus Wilkau, 5) der Commis Max Wilhelm Reinhold Theodor Eichholz aus Schweidniß, 6) der Fleischergesell Johann Ernst Rudolph aus- Zirlau, 7) der Fleischergesell Karl Heinrih aus Schweidniß, 8) der Robert - Adolf Jakob aus Schweidnitz, find -durch unser Urtel vom 3. September 1868 wegen Umgehung des Militärdienstes durch Auswanderung ohne Konsens zu einer Geldbuße von je 50 Thlr. im Unvermögensfalle zu einem Monat Gefängniß rechtskräftig verurtheilt worden. Der Auf- enthalt der Kondemnaten ist nicht zu ermitteln, weshalb wir crjuchen, auf dieselben zu vigiliren im Betretungsfalle von thnen die erkannte Geldbuße beizutreiben und im Falle des Unvermögens die substituirte Gefängnißstrafe zu vollstrecken uns aber vom Ge)schehenen zu benach- rihtig.n. Schweidnitz, den 31. Dezember 1872,
Königliches Kreisgericht. I. Abtheilung.
Oeffentliche Vekanntmahung. Durch das rechtskräftig ge- wordene Erkenutniß vom 22. Februar 1872 find nachstehende Kanto- nisten: 1) der Franz August Robert Paul zu Prots{kenhain, Kreis Schweidniß, am 9. März 1848 geboren, welcher im Jahre 1864 nach Amcrika ausgewandert fein foll, 2) der Kellner Johann Wilhelm Heinrich Riedel zu Wernersdorf am 5. Januar 1848 geboren, Sohn des Fleischers Wilhelm Riedel, zuleßt in Zobten, 3) der Kn-cht Bern- hard Romanczyck alias Rättig, auch Taeuber genännt, zu Rzebitz, Kreis Kosel, am 15. April 1849 gehorey, uncheliher Sohn der un- verehelichten Franziëka Romanczyck, jeßt verehelichten Rättig, zuleßt in Puschkau, Kreis Schweidniß, 4) der Marionettenfyieler Robert Oswald Petermann zu Zedliß, Kreis Schweidniß, am 29. Oktober 1850 gebo- ren, Sohn des Marionettenspielers Heinrich Petermann, 5) der Karl
_Vilhelm Robert Schmidt zu Nieder-Arnsdorf, Kreis Schweidniß, am
8. Mai 1850 geboren, Sohn des Vogts Karl Schmidt, wegen Um- gehung des Militärdienstes durch unerlaubtes Auswandern zu 50 Thlr. Geldbuße, im Unvermögensfalle zu einmonatlichem Gefängniß « verur- theilt worden. Der gegenwärtige Aufenthaltsort der Kondemnaten ift uns unbekannt, und ersuchen wir deshalb alle Gerichtsbehörden, von denselben im Betretungsfalle die Geldstrafe einzuziehen, event. die sub- stituirte Gefängnißstrafe an denselben zu vollstrecken und uns seiner Zeit hiervon Nachricht zu geben. Shweidnit, den 31. Dezember 1872. Königliches Kreisgerichz. I: Abtheilung.
Oeffentliche Bekanntmachung. Nachstehende Militärpflichtige, als: 1, Der Johann Karl Wilhelm Krebs aus Floriansderf, 2. Karl August Friese au3 Kiefendorf, 3. Johann Karl Anton Schreier aus Floriansdorf, 4, Johann Karl Klingberg, 5. Ernst Wilhelm Springer aus Friedrihsfelde, 6. Ferdinand Paul Knorn aus Nieder- Gierêdorf, 7. Johann Wilhelm Scholz aus Goglau, 8. Johann August Schulter aus Käntchen, 9. Hugo Ferdinand Schindler aus Nieder - Auen 10. Johann Karl Endler aus Leuthmannsdorf, 11. Johann August Schmidt aus Ludwigsdorf, 12. Johann Ernst Zweck aus Michelsdorf, 13. Wilhelm Schiefer aus Ohmsdorf, 14. Johann Gottlieb Mann aus Pänkendorf, 15. Heinrich Wilhelm Heinzel aus Schönbrunn, 16. Franz Weiß aus Seiferdau und 17. Ju- lius Robert Bannwiß aus Schweidnitz sind durch unser Urtheil vom 8. Oktober 1868 wegen Umgehung des Militärdienstes dur Auswan- derung ohne Konsens zu einer Geldbuße von je 50 Thalern, im Un- vermögensfalle zu einem Monat Gefängniß rechtskräftig verurtheilt worden. Der Aufenthalt der Kondemnaten ist uns unbekannt, wes- halb wir ersuchen, wo denselben die erkannte Geldbuße beizutreiben und im Falle des Unvermögens die substituixte Gefängnißstrafe an ihnen zu vollstrecken, uns aber seiner Zeit von dem Geschehcnen zu benachrichtigen. Schweidnitz, den 31. Dezember 1872.
Königliches Kreisgericht. T. Abtheilung.
Oeffentliche Bekanutmachung. Durch das rechtskräftig ge- wordene Erkenntniß vom 16. November 1871 find nachstehende Kan- tonisten ; 1. der Joharn Gustav Heinrich Ratthey, geboren den 18. August 1847 zu Schweidniß, Sohn des Soldaten Johann Ratthey, 2. der Karl Robert Bayer, geboren den 14. Juni 1847 zu Schweid- ms, Sohn des Einwohners Karl Bayer, 3. der August Joseph Brau- nert, geboren den 16. Auguft 1847 zu Schweidniß, Sohn der unver- ehelihten Marie Braunert, 4. der Ludwig. Oskar Paul Büitner, ge- boren den 9. Januar 1847 zu Schwèéidniß, Sohn der unverehelihten ile Büttner, 5. der Karl Osfar Eduard Fischer, geboren den 16.
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Mai 1847 zu Schweidniß, Sohn der unverehelihten Theresie Fischer, 6. der Paul August Otto Scholz , geboren den 7. Mai 1ST enr Schweidniß, Sohn des Gastwirths August Scholz, 7. der Karl Ernst Wenzel, geboren den 10. August 1847 zu Schweidniß, Sohn des Ein- wohners Ernst Wenzel, 8. der Schuhmachergeselle Friedrih Wilhelm Boer, geboren den 22. Juni 1847 zu Saarau, Sohn des Einwohners Karl Boer, 9. der Johann August Baris, geboren am 19. Juli 1850 zu Bunzelwiß, Sohn des Großknehts Gottlob Barisch, 10. der Jo- hann Karl Gottfried Wels, geboren am 9. April 1851 zu Tarnau, Sohn des Lohngärtners Gottfried Wels, und 11. der August Klenner, geboren am 3. Juli 1851 zu Tarnau, Sohn des Freigärtners Joseph Klenner, wegen Umgehung des Militärdienstes durch unerlaubtes Aus- wandern zu 50 Thalern Geldbuße, im Unvermögensfalle zu einzr ein- monatlichen Gefängnißstrafe verurtheilt worden. Der gegenwärtige Aufenthaltsort der Kondemnaten ist uns unbekannt und ersuchen wir desbalb alle Gerichtêbehörden, von denselben im Betretun: sfalle die Geldstrafe einzuziehen, event. die jgbstituirte Gefängnißstrafe an den- elben zu vollstrecken und uns seiner Zeit hiervon Nachricht zu g: ben. Schweidnitz, den 31. Dezember 1872, Königliches Kreisgericht. T. Abtheilung.
f Nachstchende Militärpflichtige als: 1. Karl August Köhler aus Floriansdorf, 2. Stellmacher Ernst Friedrih Ferdinand Oswald alias Kliem aus Freiburg, 3. Franz Eduard Robert Nitschke aus Freiburg, 4. Heinrih Emanuel Scholz aus Freiburg, 5. Joseph Wilhelm Fried- rich aus Ludwigsdorf, 6. Ernst Gottlieb Sattler aus Protschkenhain, n Arbeiter Gottfried Wilhelm Hofert aus Zirlau, 8. Karl Pauer aus Bankwiß, 9. Adolph Theodor Beudler aus Goglau, 10. Friedrich Adolph Scholz aus Ober-Gräditz, 11. Arbeiter Ernst Wilhelm Guder aus Käntchen, 12. Karl Heinrich Bohne aus Oueitsh, 13. Anton Eduard Wiesner aus Queitsch, 14. Karl Wilhelm Exner aus Stephans- hain, 15, Johann Seidel aus Neumarkt, 16 Müllergeselle Adolph Dtto aus Tampadel, 17. August Beyer aus Schweidniß, 18. August Buchs aus Schweidniß, 19. Ferdinand Fischer aus Kletschkau, 20. Hugo Frenkel aus Schweidniß, 21. Commis Salomon Herrnstadt aus Schweidniß, 22. Richard Opitz zu Schweidniß, 23. Robert Pohl aus Schweidniß, 24. Adolph Rösler alias Böhm aus Schweidniß, 25. Müllergeselle Adolph Schneider aus Schweidniß, 26. Herrmann Wil- lich aus Schweidniß, 27. August Wilhélm Julius Teller aus Frei- burg und 28. Student Wilhelm Krish aus Schweidniß sind wegen Umgehung des Militärdienstes durch unerlaubtes Auswandern zu einer Geldbuße von 50 Thlrn. oder im Unvermögensfalle zu 1 Monat Ge- fängniß verurtheilt worden. Der gegenwärtige Aufenthalt der Kon- demnaten ist uns unbekannt, weshalb wir ergebenst ersuen, von den- selben im Betretungsfalle die erkannte Geldbuße beizutreiben oder die substituirte Gefängnißstrafe zu vollstrecken; uns auch hiervon Nachricht zu geben. E den 31. Dezember 1872. Sg Königliches Kreisgericht. T. Abtheilung.
Polizeiliche Bekanntmahnugen. In der Untersuhßung wider A. nachstehende Kantonisten: 1.» Varl August Friese a hgt dorf, 2. Bruno Richard Julius Mock aus Ober-Grädit, 3. Johann Gottlieb Heinrich Würfel aus Ober-Arnsdorf, 4. Johann Karl August Friebe aus Freiburg, 5. Emanuel Georg Winkler aus Puschkau, 6. Carl Heinrich Neumann aus Wenig-Mohlmau, 7. Johann Gustav Adolph Reibig aus Rosenthal, 8. Karl August Grundmann aus Strehliß, 9. Joseph Elsner aus Küßendorf, 10. Johann August Wilhelm Anders aus--Wilkau, 11. Alexander Emanuel Rudolph Schönfeld aus Pilzen, 12. Joseph Steiner aus Leuthmannsdorf, 13. Karl Robert Grosser aus Zedliß, 14. Franz Karl Bischof aus Königl. Grädiß, 15. Franz Xaver Ringel aus Shwengfeld, 16. Iohann Karl August Päßold aus Schweidnitz, 17. August Paul Täß aus Schweidniß, 18. Herrmann Rudolph Eduard Sachs aus Ober-Arns- dorf, 19. Ernst Gottlob Jrwick aus Floriansdorf, 20. Ignatz Lux aus Freiburg, 21. Traugott Leberecht Hielscher aus Leuthmannsdorf, 22. Johann Ernst Gottlieb Zimmer aus Mörschelwiß, 23. Ernst Wilhelm Fischer aus Ober-Weistriß, 24. Karl August Wilhelm Albrecht aus Zirlau, 25. Johann Friedrich Wilhelm Aster aus Schweidniß, 26. Johann Wilhelm Hugo Dalibar aus Schweidniß, 27. Alexander Julius Franz Kahl aus Schweidniß, 28 Johaun Ernst Oskar Albert Thiel aus Schweidniß, 29. Oswald Kuntschmann aus Schweidniß; B. nachstehende Landwehrmänner: 30. Hercman 1 Elsner aus Schweidniß, 31. Franz Beinlich aus Stephanshain, 32. Franz Mischke aus Groß-Märzdorf, 33. Oswald Fleischer aus Michelsdorf, 34. Siegfried Eberlein aus Freiburg, 35. Gustav Künzel alias MWeißz aus Schweidnitz, 36. Johann Friedrih August Schurig aus Schweidniß, 37. Robert Radler aus Klein-Silsterwiß, 38. Karl Riedel aus Groß- Silsterwiß, 39. Karl Kuhnert aus Freiburg, 40. Karl Tohn aus Tschechen, 41. Johann Franz Florentin Wilhelm aus Leuthmannsdorf, 42. Karl Klonsdorf aus Leuthmannsdorf, - 43. Karl Heider aus Wierischau, 44. Karl Jung aus Rogau, 45. Robert Hoppe aus Schweidniß, 46. Gottfried Kramer aus Birkholz, 47. Rudolph Richter aus Schweidniß, 48. Wilhelm Treiber aus Peterwiß, 49. Heinrich Erdmann Ferdinand Robert Abst aus Zobten, 50. Benno Bugiel aus Kapsdorf, 51. Herrmann Hanke aus Wilkau und 52. Wilhelm Guder aus Ober-Grädiß sind die Angeklagten wegen Umgehung des Militär- dienstes durch Auswanderung ohne Erlaubniß ein Jeder zu ciner zur Salarienkasse des hiesigen Königlichen Kreisgerichts zahlbaren Geld- buße von 50 Thlr., welcher im Unvermögensfalle' eine Gefängnißftrafe von 1 Monat substituirt ist, verurtheilt worden. Da der Aufenthalt der Kondemnaten nicht zu ermitteln ist, werden alle Gerihtsbehörden ersuht, von denselben im Betretungsfalle die Geldstrase einzuziehen, event. die Gefängnißstrafe zu vollstrecken und zu den Aften Nachricht zu geben. Schweidnitz, den 31. Dezember 1872. i Königl. Kreisgericht. T Abtheilung.
Sandels-Negister.
j Bekanntmachung, In unser Gesellschaftsregister ist zu Nr. 5, betreffend die Firma Beeskower Tes o
E e i unter der Rubrik 4 Rechtsverhältnisse der Gesellschaft folgender Ver- merk eingetragen : ;
Nach den Beschlüssen der Generalversammlung vom 13. Dezember 1872, durch welche der Gesellschaftsvertrag vom 18. Februar 1865 au in anderen Bestimmungen geändert wird, ist festgeseßt :
1)¿ Das Austreten eines persönlich haftenden Gesellschafters foll die Auflösung der Gesellschaft dann nicht zur Folge haben, wenn mindestens noch Ein persönlih haftender Gesellschafter bleibt, und ist unter dieser Bedingung dn persönlich haftenden Gesell- schaftern das Austreten aus der Gesellschaft in Folge einer Uebereinkunft mit dem übrig bleibenden persönlich haftenden Gesellschafter und dem Aufsichtsrathe gestattet ;
2) durch die persönlich haftenden Gesellschafter erfolgt für etwaige Behinderungsfälle eines oder des anderen Gesellschafters {on im Voraus die Bestellung von Prokuristen; die Zeichnung er- folgt in solchen Fällen unter der Firmä der Gesellschaft durch Namensunterschrift eines der beiden persönli haftenden Gesell- schafter und eines Prokuristen.
_ Beglaubigte Abschrift dex Beschlüsse vom 13. Dezember 1872 be- findet sich Blatt 89 des Beilagebandes zum Gesellschaftsregister.
Eingetragen zufolge Verfügung vom 5. Januar 1873 am 9. des- selben Monats, (Akten über das Gesellschaftsregister, Spezial-Band I., Blatt 161).
Beeskow, den 5. Januar 1873. |
Königliches Kreisgéricht, T. Abtheilung.
p
Uürnberg, Straßburg, Zürich und Stuttgart.
Bekauntmachung. In unser Firmenregister ist unter Nr. 273 die Firma ; : _ Ernst Brettschneider Ort der Niederlassung Damm bei Spandau und als deren Inhaber der Zimmermeister Ernst Gottfried Ludwig Brettschneider în Damm, eingetragen zufolge Berfügung vom 6. Janttar 1873. Spandau, den 6. Januar 1873. Königliches Kreisgericht.
: Handels-Register.
In unser Prokurenregister is zufolge Verfügung vom heutigen Tage bei Nr. 13 eingetragen , daß die von dem Kaufmann Jonas Beer Levy für seine hiesige Firma Ionas B. Levy seiner Ehefrau Johanna geb. Landshoff ertheilte Prefura erloschen ijt.
E a. W., den 11. Januar 1873.
önigliches Kreisgericht. T. Abtheilung. __ Bekanntmachung. In unser Firmenregister ist laut Verfügung vom 10. Januar 1873 an demselben Feue cingetragen worden: Nr. 142. Col. 2 Bezeichnung des Firma-Inhabers: der Kausmann Friß Kunst zu Friesack.
Col. 3 Ort der Niederlassung: Friesack.
Col. 4 ‘Bezeichnung der Firma: F+ unst.
Rathenow, den 10. Januar 1873.
Königliche Kreisgerichts-Deputation.
L j Bekanntmachung. In unser Firmenregister ist laut Verfügung vom 11. Januar 1873 an demselben Tage eingetragen : Nr. 145. Col. 2. Bezeichnung des Firma-Inhabers : der Handelsmann August Wilhelm Lücke zu Böhne. Col. 3, Ort der Niederlassung: BZhne. Col. 4. Bezeichnung der Firma : R W. Lücke. Rathenow, den 11. Januar 1873. Königliche Kreisgerichts-Deputation.
____ Bekanntmachung, In unser Firmenregister ist laut Verfügung vom 11. Januar 1873 an demselben Tage eingetragen : Nr. 146 Col. 2. Bezeichnung des Firmen-Inhabers : Frau Kaufmann Wilhelmine Götsch. Col. 3. Ort der Niederlafsung: Rathenow. Col. 4. Bezeichnung der Firma: W. Götsch. Rathenow, den 11. Januar 1873. Königliche Kreisgerichts-Deputation.
d : Bekanntmachung. __JIn unser Firmenregister ist laut Verfügung vom 10. Januar 1873 an demselben Tage Folgendes eingetragen: Nr. 144 C0 L
Gol 3: Col: ‘4.
Bezeichnung des Firma-Inhabers :
der Kaufmayn Hermann Parieß zu Frisack. Ort der Niederlassung:
Friesack.
Bezeichnung der Firma:
H. Parieß.
Rathenow, den 10. Januar 1873.
Königliche Kreisgerichts-Deputation.
___ Bekanntmachung. In unser Firmenregister ist laut Verfügung vom 10. Januar 1873 an demselbeu Tage eingetragen worden : Nr. 143: Col. 2. Bezeichnung des Firma-Inhabers: der Kaufmann Heinrih Theodor Bernhard Hagedorn zu Hage. Col. 3, Ort der Niederlassung : Hage. Col. 4. Bezeichnung der Firma: B. Hagedorn. Rathenotv, den 10. Januar 1873. Königliche Kreisgerichts-Deputation.
: Bekanntmachung. In unser Gesellschaftsregister ist zufolge Verfügung vom 4. am 6. Januar cr. eingetragen : „ZU Nr. 7. Die Firma E, Radmann, Dr. Kutner und Comp. ift aufgehoben. Nr. 11. E, Radmann, Krüper & Comp. Siß: Ueckermünde. Rechtsverhältnisse : Gesellschafter sind: Kaufmann Christian Radmann, Ziegeleibesißer Ernst Radmann, Dr. Isidor Kutner, Ziegeleibefißer August Pilgrimm, Ziegeleibefißer Eduard Krüper von hier, Ziegeleibesißer Heinrich Schiffer, Ziegeleibesißer Jacob Thomas, Ziegeleibesißer Ferdinand Rhein von Hoppenwalde, Ziegeleipahter Carl Boeliß von Adl. Bellin, . Ziegeleibesißer Wilhelm Dittmann von hier, j Be Ferdinand Haase von Hoppenwalde, iegeleibesißer Otto Milbßlaff von Eggesin,
09059 N jf L DO r
i Ziegeleibesißer Friedrih Albrecht von Gggesin,
. Wittwe des Ziegeleibesißers Scheer, Wilhelmine geb. Triant , von Eggesin.
Die Gesfellschäft hat am 1. d. Mts. begonnen.
Die Gefellschaft wird vertreten durch die Ziegeleibesißer Ernst Radmann, Krüper und Pilgrimm und müssen zwei derselben das Recht der Vertretung in Gemeinschaft ausüben.
Ueckermünde, 6. Januar 1873. -
Königliche Kreisgerichts-Deputation.
Königliches Kreisgeriht zu Minden. I. Abtheilung. IÎn unser Handelsregister hat folgende Eintragung stattgefunden : Band I. Seite 48, Nr. 89, Gesellschaftsregister: Bezeichnung der Handels-Firma: König & Schäffer. Ort der Niederlassung: Minden. Rechtsverhältnisse: Die Gesellschafter sind: 1) ‘der Maurermeister Gottfried Eduard König in Minden. 2) der Kausmann Carl Gottfried Ludwig Schäfer daselbst. Die Gesellschaft hat am 1. Januar 1873 begonnen. T Eingetragen zufolge Verfügung vom 11. Januar 1873 am selbigen age. Band I. Seite 76, Nr. 299 Handels- (Firmen-) Register : Namen des Firmen-Inhabers: Apotheker. Carl Ludwig Faber. Ort der Niederlassung : Minden. Bezeichnung der Firma : C. L, Faber. Eingetragen zufolge Verfügung vom 11. Januar 1873 am selbigen Tage. Sander, Rechnungs-Rath.