1873 / 24 p. 4 (Deutscher Reichsanzeiger, Mon, 27 Jan 1873 18:00:01 GMT) scan diff

wie man fie unter dem Wort gewöhnlich versteht, nicht gesprochen, sondern nur von dem Uebermaß der Geschäfte, die auf mir lasten; Dissonanzen, die mich zum Ausscheiden veranlaßten, haben gar nicht stattgefunden. Ich habe mi innerhalb des Ministeriums bei den leßten durch Abstimmung zur Entscheidung gebrachten Fragen jederzeit, wie ih glaube, auf Sei-

ten der Majorität befunden, und es ist auch nicht der Grund, daß ich -

irgendwo überstimmt worden wäre, daß Beschlüsse, die mir zuwider wären, gefaßt wären, wenn auch vielleiht ih nicht Alles durhseßen konnte, was ih wünschte ih bin darin vielleiht auch zu sanguinish und zu rasch wenigstens nicht mit dem Aufwande von Mitteln, die mir bei meiner soustigen Thätigkeit als Ueberschuß verbleiben.

Ob es nüßlich ist, dem preußischen Staate eine andere Verfassung, au in diefer Beziehung mehr der englischen ähnlih, zu geben? ih glaube, der Herr Vorredner erstrebt einen solchen Zustand, wir find demselben auch näher gekommen, wenn ich auch nicht glaube, daß wir ganz zu demselben gelangen werden, dazu find die Nationen in ihrer ganzen Zusammenseßung zu verschieden. Es kann ja sein, daß man es für wünschenswerth hält, daß das preußishe Ministerium auders organisirt werde, daß unser Staatsreht geändert werde, daß unserem Minister - Präsidenten mindestens die Befugnisse, wie sie etwa der Präsident cines Regierungs-Kollegiums hat, das JInhibiren, das’ Veto auf Königliche Entscheidung hin beigelegt wird. Das Alles ifi aber bisher nicht vorhanden, und ich kann so ras die Dinge nicht ändern, wie meine Kräfte verbrauht werden, ih muß meine Aenderungen richten nach den Dingen, wie sie bis jeßt liegen. Der richtige Ausdruck der jeßigzn Sachlage wäre eigentlih der, daß man den Titel des Minister-Präsidenten, der nichts weiter bedeutet, ganz fallen ließe und lediglih nah dem Prinzip ginge, daß von gleich- berechtigten aht Ministern jederzeit der älteste den Vorsiß führt. Soll aber der Titel des Minister-Präsidenten irgend etwas sih der Idee, die man fih von seinem Ansehen und seinem Einflusse macht, Nähern- des gewinnen, dann erfordert es nach der heutigen Lage einen solchen Aufwand von faux-frais an Arbeiten und Beeinflussen und Ueberreden der übrigen Ressorts, daß derjenige, der Minister-Präsident ift, gar nihts Anderes nebenher thun kann, und immer nah dem Ende eines jeden Tages fih sagen muß, daß er hinter den Aufgaben, die er sich gestellt hat, zurückgeblieben is. So gering sind die Mittel: man muß entweder die follegiale Verantwortlichkeit rein festhalten und fih niht daran kehren, wer Minister - Präsident ist, und diesem nicht das Geringste an größerer Verantwortlichkeit, keine höhere Verantwortlichkeit zuweisen, als jedem andern Staats-Minister, oder man muß diesen, wenn man ihn stärker als die andern zur Verantwortung ziehen will, also neben dem jedesma- ligen Ressortminister in erster Linie, mit andern Mitteln ausstatten, womit ich immer nicht behaupten will, daß einer auf die Dauer gleichzeitig die Stellungen als Reichskanzler und als preußischer Mi- nister-Präsident zu seiner eigenen Befriedigung versehen wird.

_ Der Herr Vorredner hat bedauert, daß das Ministerium nicht bei dieser Gelegenheit eine Modifikation und Vervollstän- digung erfahren hat. Meine Herren , ich glaube, das wäre sehr unzweckmäßig gewesen, und ih habe nach Kräften zu verhindern gesucht, daß eine Aenderung einträte. Der Herr Vorredner meinte, es wäre eine ganz gewaltig ‘einschneidende Aenderung, dann ist meine Arbeit der ersten 14 Tage nah meiner Rückehr verfehlt ge- wesen. Jch habe mich bemüht, dahin zu wirken, daß womöglich gar keine Aenderung stattfinde. Der jeßige Minister-Präsident ist mein

âltester Kollege, in so fern, als er vor mir in dem Ministerium be- reits war, er ijt cin Freund von meiner frühesten Jugend her, zwischen uns ist volle Offenheit und gegenseitiges Vertrauen. Ich bin voll- ständig überzeugt, daß er seinerseits das Minister-Präsidium nicht weiter e möchte, wenn er die Weiterführung um den Preis eines politischen Bruches mit mir erkaufen sollte, das volle Vertrauen habe ich zu ihm, dies habe ich zu wenigen anderen Leuten außerhalb des jeßigen Ministeriums, meine Herren. Jch glaubte, es handele fich um Vervollständigung von außerhalb her.

__ Nehmen Sie also au, Se. Majestät hätte einen neuen Minister- Präsidenten von außen her ernannt, ih wüßte nicht, wer das aus den- jenigen Kreisen, mit denen ih überhaupt bisher habe enger zusammen leben fönnen, fein sollte, es müßte nothwendig ein mehr oder weniger Fremder sein, und dann war ich nicht sicher, wie die Dinge weiter geführt worden wären. Nehmen Sie einmal an, daß in E Pe- riode, in der ich zu den Geschäften zurückehrte, einer von den bisheri- gen Mitgliedern des Ministeriums ausgeschieden wäre, der Minister der landwirthschaftlihen Angelegenheiten hat es aus Gesundheitsrück- fichten gethan, uchmen Sie an, daß Jemand aus politischen Rücfsichten, die man einem andern vielleiht doch immer untergeschoben haben würde, ausschiede, so würde cs immer den An-

pen gehabt haben, als ob dieses Ausscheiden eine Zensur des Ver- jaltens der Königlichen Regierung und der darin bleibenden übrigen Kollegen enthielte, sei gewissermaßen ein Protest mit Abreise, mit dem Ausscheiden verbunden. Lag nicht in Dor dig stummen Protest entweder ein Zeugniß gegen die zurückbleibenden Kollegen oder ein Symptom für die ganz unberechtigte Vorausseßung, daß Se. Majestät in Bezug auf vewisie Regierungsmaßregeln anderen Sinnes geworden sei? Beides könnte man annehmen, je nachdem auf der einen Seite ein Austritt aus dem Kabinet stattfand. |

Ich habe es daher für meine angelegentlihste Aufgabe gehalten, den jeßigen Personalbestand des Kabinets über diese Krisis hinüber- zuführen, so daß. aus einem Ausscheiden kez1e Rückschlüfse auf Mtci- nungsverschiedenheiten, fei es zwischen Sr. Majestät und den Räthen der Krone, sei es innerhalb des Ministeriums, gemacht werden konn- ten. Gerade Angesichts der wichtigen Aufgaben, die Jhnen, meine D vorliegen, schien es mir von der höchsten Wichtigkeit, das bis- erige Ministerium diesen Aufgaben in möglichster Geschlossenheit entgegenzuführen, und ich glaube, wir werden die Wirkung davon in den Resultaten bei den Abstimmungen nicht zu bereuen haben.

Die Vervollständigung des Ministeriums aus der Majorität der Kammer, ja meine Herren, das ift sehr viel leichter gesagt als gethan. Um das zu thun, muß man eine mehr oder weniger konstante Ma- jorität haben. Wo liegt die Majorität, dieses Arkanum des konsti- tutioneller Systems? Das war in England sehr leicht zu \2hen; fo lange es nur zwei Parteien gab, Whigs und Tories, war es ein ein- a Rechenexempel: man zählte nah, und wer die E hatte, ebte sich in den Besiß der Verwaltung. Das ist auch in England nicht mehr Hua, und das halte ich für das wesentliche Motiv, warum die englische Regierung in ihrex inneren Verwaltung nicht mehr die- E e Energie nach bestimmten Richtungen verfolgen kann wie rüher. Es giebt jeßt wenigstens fünf Fraktionen, mit denen gerechnet werden muß, von denen man son die Vertreter mehrer zusammen- reifen nun, um überhaupt zu einer Majorität zu gelangen, eine Majorität, ie schwankend wird, indem gewöhnlich nur eine, oft auch keine dieser Fraktionen mit dem ganzen Bestande des Ministeriums von Herzen einverstanden is. Man kommt sehr viel leichter an die Geenze des gemeinsamen Territoriums, auf dem sih ein jolches Koa- litions-Ministerium überhaupt nur behaupten kann; das Gebiet wird ein sehr viel engeres. Wir find meines Erachtens bisher überhaupt * nit in der Lage, ein Part e1-Ministerium bei uns in Preußen bil- den zu können. Das Ministerium muß einen vorwiegend gouverne- mentalen E Sie mir nah meiner ganzen Herzensauffassung den Ausédruck: Königlichen Charakter tragen. Sowie wir in Partei- Ministerien hineingerathen, so werden die Gegensäße ge- \chärft. Der König allein und die Emanation, die von ihm und seiner politischen ag! pl: ausgeht, bleibt parteilos, und in dieser Stellung über den Parteien, auf dieser Hane der Krone, muß, meine Herren, dieRegierung in Preußen gehalten werden. Es kann noth- wetidig sein, nach dem gouvernementalen Gefühl Sr. ea und der Regierung, mit einer Partei zu gehen und in anderen Fällen mit einer anderen. Jn England wixd ein solcher Wechsel gewöhnlich durch einen Ministerwechsel harakterifirt. Sollen reaktionäre Maßregeln getroffen werden, so übernimmt die liberale Partei das Ruder, aus der richtigen Vorausseßung, daß fie die nöthigen Grenzen nicht über- schreiten wird; sollen liberale Maßregeln getroffen werden, so tritt vorzugsweise die konservative Partei ans Ruder aus der- selben Rücksicht. Bei uns find meines Erachtens die Parteigegen- ge noch zu schrof, und das staatliche Gefühl, das Gefühl, daß jedes Individuum für die Regierung und für gute Regierung

des Staats, auch wenn fie außerhalb und unabhängig von der eigenen Partei erfolgt, verantwortlih bleibt, das ist bisher nicht in dem Maße, wie in England, ausgebildet, wenn ich auch nicht leugne, daß wir in den leßten zwanzig Jahren hierin immense Fortschritte gemacht haben und daß wir auf dem besten Wege sind, daß Niemand unter uns mehr

sagt: es soll nah meiner Meinung geschehn, ob auch der Staat dar-

über zu Grunde geht. Jeder fängt an, der Nothwendigkeit der Fort- existenz der geordneten Regierung des Staats Rechnung zu tragen, wenn er nicht etwa einer Partei angehört, die grundsäßlih diejen Staat, wie er, negirt, weil er nah ihrer Meinung überhaupt nicht existiren sollte.

Ich muß nun, obschon ih mich durchFden Herrn Vorredner habe verleiten lassen, länger zu reden, als ich glaubte, noch eine Frage er- wähnen, die er berührt hat, nämlich die Frage des Adlatus, was er eine rufsishe Einrichtung nannte, was aber doch hier nicht zutrifft. Ich mußte dem Herrn Vorredner längere Zeit zuhören, bis ich mi überzeugte, daß mein Verhältniß zu dem Herrn Präsidenten des Reichskanzler - Amtes in dieser Natur aufgefaßt wurde. Jch glaubte, es wäre nur von der neuen Einrichtung im Kriegs - Ministerium die Rede, die eben darin ihren Grund hat, daß Jemand außerhalb der Geschäfte des Minister - Präfidiums ein so umfangreiches Ressort nicht bewältigen kann. Was aber mein Ver- hältniß zum Herrn Minister Delbrück betrifft und die Erlaubniß, die ih durch Allerhöchste Ermächtigung erhalten habe, mich auch in meiner Abstimmung unter Umständen dur ihn vertreten zu lassen, so kann ih erst vorans\icken, daß ih glaube in der Lage zu sein, Alles, was dieser mcin Kollege für mi etwa abstimmen sollte, zu ratihabiren, aber selbst, wenn ih das nicht thäte, so ist ja die Abstimmung im Staats-Ministerium noch gär nicht der entscheidende und definitive Akt, durch welchen sich ein Minister an eine Maßregel bindet, das ist erft die Kontrasignatur. Wenn im Staats-Ministeriums gegen 8 abgestimmt if und es ist zu Protokoll genommen, und dieses Protokoll ist von Allen unterschrieben, so bleibt nichtsdestoweniger jedes Mittelglied der Ma- d Pa der Lage, seine Kollegen von Neuem zu berufen und zu agen, ih habe mich damals geirrt, ih habe dieses oder Loe novum erfahren, ih habe dieses oder jenes nicht gewußt, meine Abstimmung nehme ih zurück, sie gilt nicht, und ih kann den Akt, der aus dieser Abstimmung hervorgehen wird, nicht kontrasigniren. Erst wenn er leßteres gethan hat, wenn er feine Unterschrift zu der Sr. Majestät des Königs geseßt hat, erst dann ist der verfassungsmäßige Akt voll- zogen, erst dann übernimmt der Ministcr scine Verantwortlichkeit. Es würde außerordentlich unbequem sein, wenn irgend ein Minister einen zu häufigen Gebrauh von diesem formellen Recht machte, und die andern würden \chließlich. sagen: wir wünschen eine Aenderung in diesem Geschäftsgang oder in dieser Person. Aber das Recht kaun meines Erchtens keinem Minister verwehrt werden, daß er vor der Kontrasignatur sagt: an diese Abstimmung will ih nicht ge- bunden bleiben. Durch welches Mittel ih nun meine Abstimmun abgebe, hat eigentlih mit der Uebernahme der Verantwortlichkcit dur die Kontrasignatur Nichts zu thun, ich könnte es ja \{riftlich thun, wir find nicht in der Lage, einen Abwesenden zu präkludiren, wenn ein sriftliches Votum vorliegt; es würde Nichts helfen, er würde sagen, ih kontrasfignire niht, das ift keine Anforderung, zu der Jemand körperlih gezwungen werden kann. Und so würde in den seltenen Fällen, wenn der zu meiner Vertretung ermächtigte und mit mir im volste Einverständniß und im Besiß meines vollsten Vertrauens befilkdlihe Kollege, wenn der in einer wichtigen Sache wird es uicht vorkommen in einer unwichtigen sih zu etwas verstanden hätte, was ih in feiner iris verantworten fönnte, fo würde die Möglichkeit ja gar niht ausgeschlossen sein, daß ih vor der Unterschrift sagte, das kann ih nicht ratihabiren. Indessen, das kommt nicht vor, denn gewöhnli find die Dinge, auf die man Werth legt, doch vorher vollständig in Frage formulirt, und man hat sein Ja oder Nein zu sagen, und wenn Meinungsverschiedenheit zw {chen uns wäre, zwischen Herrn Minister Dellbrück und mir, jo würde ih noch zweifelhaft fein, ob er die Sache nicht besser verstanden hat als ih, und würde unter Umständen seinem Urtheil mich fügen.

Jch kann nur zum Schluß wiederholen, daß der Herr Vorredner die Wirkungen der Personalveränderung die stattgefunden hat, überschäßt hat, und ich ergreife gern diese Gelegenheit, meinerseits dahin zu wirken, daß dieser Ueberschäßung niht weiter Raum gegeben wird, da namentlich die wunderliher Sachen in den Zeitungen, als wenn i das Opfer ‘irgend ciner Jntrigue e und hinaus - gedrängt wäre, widerlegt werden. Ih habe Se. Majestät den König sehr lange bitten müssen, che mir diese Erleichterung gewährt wurde; ih habe den jeßigen Minister-Präsidenten sehr lange bitten müssen, daß er fein Abschiedsgesuch zurücknahm, und Se. Majestät der König hat durch ein Wort, das auf cinen Soldaten nie nen Eindruck verfehlt, diese meine Bitte verwirklicht, und ih bin herzlich erfreut, daß er sich dazu verstanden hat, diese arbeits- und mühevolle und, wie ih fürchte, auf die Dauer wenig dankbare Stellung in seinem Alter zu übernehmen, und ih möchte Sie bitten, die Du, die Sie dem Ministerium unter meinem Präsidium gewährt haben, ihm auch unter dem jeßigen Prä- fidium nicht zu versagen ; denn es ist in der That kein anderes.

In der Diskussion über den Justizetat \prah der Abg. Dr. Windthorst (Meppen) gegen die von dem Abg. Lasker vor- geshlagene Resolution rücksihtlih der Gerichtsorganisation. Hier-

auf erklärte der Justiz-Minister Pr. Leonhardt: A. Pf i x Meine Herren! Jch kann mit deèm Herrn Abgeordneten für Meppen jnicht verkennen, daß die Ihnen vorgeschlagene Resolution unnöthig ist und praktisch irgend welche Folgen nit haben wird. Jch will jedoch Tmich auch uicht gegen die Resolution erklären, wenn Sie Gewicht auf dieselbe legen, zumal da irgend welcher Vorwurf gegen die Königliche

Regierung und speziell gegen mich als preußischer Justiz-Minister in der Resolution nicht zu finden sein wird. Die Königliche Regierung soll zuvörderst dahin wirken, daß die Gerichtsorganisation für das Deutsche Reich ohne Verzug ins Leben gerufen werde. Damit bin ih einverstanden, seße jedoch natürlih voraus, daß „ohne Verzug“ soviel heißt, als: „ohne Verzug, welcher nicht iu der Sache liegt“. Jch würde mich über diesen Punkt niht weiter äußern, wern nicht der Le Abg. Lasker als Berichterstatter auf eine Erkläcung von meiner

eite über Verzögerungen, welche die Sache erfahren, provozirt hätte. Richtig ist nun allerdings soviel, daß die Angelegenheit der Reform der Rechtspflege im Se Reich Verzögerungen étfabren hat. Diese liegen aber in der Sache, ganz besonders in dem bereits hervorgeho- benen Umstande, daß die Reform für den Nerddeutschen Bund be- gonnen wurde und daß fie fortgeseßt werden mußte und beendigt wer- den muf: für das Deutsche Reih. Jn Uebrigen haben irgend welche Verzögerungen nicht stattgefunden.

Die große Arbeit der Organisation, verbunden mit der Prozedu- ren, ist mir als preußischem Justiz-Minister von dem Herrn Bundes- kanzler übertragen und mit aller Kraft in Angriff genommen. Die Sache hatte große Schwierigkeiten, besonders mit Rücksicht auf den eingenommenen Standpunkt. Jch bin nämli davon ausgegangen, daß es dringend wünschenswerth fei, ein umfassendes Gerichtsverfassungs- geseß zu entwerfen, alfo nicht etwa ein Gerichtsverfafsungsgeseß, welches ich auf die Materien beschränkt, deren Regelung nothwendig geboten wird urch die Prozedurordnungen. Sodann bot die Arbeit aber auch in der Richtung große Schwierigkeiten dar, daß die Gerichtsverfassung mit denjProzedurordnungen in engsten Zusammenhang gebracht werden sollten.

Es ist Jhnen nun bekannt, meine Herren, aus den Reichstags- verhandlungen des vorigen Jahres, daß der württembergische Herr 2 tiz-Minister darüber Beschwerde führte, daß die Béarbeitina der

ache ganz vorzugsweise in den E des preußischen Justiz-Mini- [e läge und die Arbeit vor sich gehe, ohne daß den übrigen Bun- esstaaten eine Einwirkung zugestanden werde. Wenn ih damals nicht aus Gesundheitsrüsihten in den Hochalpen geweilt hätte, sondern in dem Parlamentshause der Leipzigerstraße, so würde ih gegen diese Bemerkung PrE eingelegt haben; denn der preußische Justiz-Mini- Be ist von gerade entgegengeseßten Grundsäßen ausgegangen bei der

earbeitung der Entwürfe, die ihm übertragen waren, Es geht nämlich aus den allgemeinen Motiven zuin Entwurfe des Strafgeseßbuches hervor, daß ich es von vorn herein für wün- \chenswerth era tet habe, daß über die wichtigeren Prinzipien des Strafrechts vorab eine Verständigung mit den übrigen deutschen Re- gierungen eintrete, so wie ferner, daß die deutschen Regierungen üher

die Hauptprinzipien des Entwurfs auch ihre Erklärungen abgegeben haben. Jn ganz gleicher Weise ist bei der Strafprozeßordnung ver- fahren, freilich zu einer Zeit, als die süddeutschen Staaten dem*Reiche noch nicht beigetreten waren. Damals ist auch von mehreren deutshen Justiz-Ministern für wünschenswerth und geboten er- achtet, daß bei den Berathungen über die Gerichfsyer- fafsung die bedeutenderen Staaten vorab betheiligt würden. Da natürlih kein Grund vorlag, diesem Wunsche entgegen zu treten, so haben in der neueften Zeit Konferenzen mehrerer hier anwesender Justiz-Minister stattgefunden. Jh bin zu meinem Bedauern “nicht in der Lage, über das Ergebuiß der Besprehungen mich zu äußern, weil diese vertraulih gewesen sind. Die Besprechungen haben stattgefunden, es hat sih in Folge dessen die Nothwendigkeit heräusgestellt, den im preußischen Justiz-Ministerium bearbeiteten vorläufigen Entwurf der Gerichtsverfassung umzuarbeiten. Diese Umarbeitung ist bereits er- folgt, der umgearbeitete Entwurf ift mitgetheilt worden, und es wer- den nun weitere Konferenzen stattfinden. Hieraus ist, glaube ih, zu entnehmen, daß von keiner Seite Verzögerungen stattgefunden haben Was nun die Resolution unter 1b. anlangt, so find die- jenigen Gedanken, welche in diesem Theil der Resolution ent- halten sind, diejenigen, zu denen ‘ich mich seit mehreren an ren, auch wiederholt in diesem Saale, bekannt habe. Jch habe diesen Gedanken auch praktishe Bedeutung beigelegt, indem ih mich durch fie leiten ließ bei der Regelung des Grundbuchwesens, ferner bei der Bearbeitung von Entwürfen über das Vormundschafts- und Depositalwesen, welche, wenn auch nicht in dieser Session, doch sehr bald die Aufmerksamkeit der Landesvertretung auf sich ziehen wer- den. Vor Allem thut uns noth, meine Herren, eine starke aber ein- fache. Gerichtsverfassung. Eine solche Gerichtsverfassung wird es er- möglichen, daß die Rechtspflege mit verhältnißmäßig geringer Anzahl von Richtern und richterlichen Hülfsbeamten gehandhabt wird und die Mittel gewonnen werden, um Richtern und richterlihen Hülfsbeamten eine ihren wirklichen Bedürfnissen ee Besoldung zu gewähren. In wie weit nun dieses praktisch durchgeführt werden kann, hängt ganz wesentlih ab von der Reichsgesezgebung über die Verfaffung der Ge- richte und über die Prozeduren. Daß für die Bearbeitung der Pro- zedurordnungen, der Gedanke der Resolution mit maßgebend gewesen ist, ist wohl über allen Zweifel erhaben. Ob sie nun den Gedanken der Resolution in der Fassung der Budgetkommission oder in der des Herrn Abg. Baehr annehmen wollen, ist praktisch vollständig gleich, denn so viel versteht sich ja ganz von ents daß die Verminderung der Richter und der richterlihen Hü\fsbeamten in dem Interesse der Rechtspflege eine natürlihe Schranke findet.

__ Veber die Resolution, die Vereinigung beider h'chsen Ge- rihtshöôfe betreffend, äußerte der Justiz-Minister:

Ich möchte in Kürze mich über diese Resolution erklären. Be- kanntlih is im Jahre 1867 von der Königlichen Staatsregiernng dem Herrenhause ein Géfetentidurk vorgelegt, welcher die Vereinigung des Ober-Appellationsgerichts mit dem Ober-Tribunal bezweckt. Dieser Geseßentwurf wurde von dem Vere ohne Weiteres zurückge- wiesen, und zwar aus sachlichen Gründen, keineswegs allein oder auch nur vorzugsweise aus Rücksichten des Etats. Jch muß nun bekennen daß ih bei Gelegenheit fast jeder neuen Session geschwankt habe, o ein Geseß?-ntwurf von Neuem vorzulegen sei oder niht. Es wird er- klärlih sein, wenn ih von der Einbringung eines solchen in der bie sten Session Abstand genommen habe; die Gründe der Ableh- nung dauerten fort, und es kanm einem Minister do nicht angenehm sein, wenn ein Geseßentwurf von der Schwelle des Hauses zurückgewiesen wird. Später kam aber ein wichtiger Moment in Betracht, nämlich die Errihtuug des Bundes- Oberhandelsgerihts. Dieser Umstand war für diese Frage in der doppelten Richtung von Bedeutung. Einmal insofern, als die Er- richtung eines obersten Bunde?gerichts in Leipzig, wenn auch vielleicht nicht den Buchstaben der Verfassungs-Urkunde, so doch den Sinn der- selben verleßt. Es is auch klar, daß der Gedanke des Art. 92 der Verfassung gar nicht wieder dadurch zur Wahrheit wird, daß eine Vereinigung des Ober-Appellationsgerihts mit dem Ober-Tribunal eintritt. Es bestehen auch dann freilich fann man sagen, nit in Preußen, wohl aber für Preußen zwei oberste Gerichtshöfe: das Ober-Tribunal und das Reichs-Oberhandelsgeriht. Sodann kam aber für mich in Betracht, daß, wie ich wenigstens angenommen habé die Errichtung eines _ Reichsgerichts für Handelssachen mit nothwendiger legislativer Konsequenz zur Errichtung eines obersten Reichs - Gerichtshofes mit unbeschränkter Kompetenz führen mußle. Dieser Erwägung gegenüber schien kein dringendes Be- dürfniß vorzulicgen, die . Vereinigung sofort eintreten zu lassen. In ganz neuester Zeit bin ih wieder schwankend gewesen, ob nicht die Vereinigung zu beantragen sei m't Rücksicht auf den Umstand, daß die beiden obersten Gerichte in Preußen über verschiedene Punkte des Strafrechts in unerfreulicher Weise differiren, Jch habe denuoch von der Vorlage eines Entwurfs abgesehen, weil ih nicht gern der An- nahme Raum geben wollte, als hege die Königliche Regierung Miß- trauen gegen die Reichsgeseßgebung. Wenn das Hohe s erheb- liches Gewicht darauf legt, daß eine Vereinigung der beiden obersten Gerichtshöfe jeßt eintritt, welche in v-rhältnißmäßig kurzer Zeit do jedenfalls eintreten muz, so werde ih meinerseits nah Kräften bereit fein, den Wünschen nachzukommen.

In der Sihung des Hauses der Abgeordneten am 24. d. M. ftand der Gesehentwurf, betreffend die Abstellung der auf den Forsten haftenden Berechtigungen und die Schei- dung 3 Rat Mi Forsten für die Provinz Hannover zur Berathung.

Ein zu §. 11 gestelltes Amendement des Abgeordneten Lauenstein, die Grundsäße dieses Paragraphen auch auf die Ab- findung der Bauholzberehtigung anzuwenden, wurde von Ab- geordneten der Provinz Hannover befürwortet. Der Regierungs- Kommissar Geh. Ober-Regierungs-Rath Marcard erklärte hier- über nah dem Abgeordneten S

Im Gegensaß zu dem geehrten Herrn Vorredner bin ih zunächst der Ansicht, daß die Ausnahme, die in dem § 11 hineingeschoben ist, jedenfalls keine größere Tragweite haben wird. Meine Herren! Der Fall, daß Realgemeinden oder L ILA sih im Besiße von Bauholzbe- rechtigungen, und zwar von Berechtigungen solchen Umfangs befinden, daß dieser Paragraph überhaupt Anwendung finden kann, ist nach meiner Meinung überhaupt etwas außerordentlich Sel- tenes. Insbesondere bin ih der Ueberzeugung, daß der Fall, wo eine Realgemeinde oder eine Genossenshaft als \folche Träger einer ae R aEEa für dic einzelnen Mitglieder der Gemeinde oder der Genossenschaft ist, fast gar nicht vorkomutt. Soweit meine Erkundigungen reichen, hat man mir nirgends nach- weisen können, daß ein solhes hin und wieder behauptetes Rechts- E durh Richterspruh anerkannt sei. Jch bin daher der Mei- nung, daß, wie man im Uebrigen auch die Sache auffassen mag, diese Ausnahme praktisch keine große Bedeutung haben wird. Auf der an- dern Seite sicht die Königliche Staatsregierung in dieser Frage ein Sema: sie ist der Meinung, daß für eine Bauholzberechtigung die lbfindung in bestandener Forstflä e eine durhaus Me E iss und unrichtige ist, weil die A und Genossenschaften fast_nie im Stande sein werden, GA auf ihrer Abfindung selbst Bauholz zu ziehen; und zwar schon mit Rücksicht auf die lange Umtriebszeit.

_ Dagegen ist die Staatsregierung der Ansicht, daß gerade Le bei der Bauholzberehtigung Geld meistens das einzig richtige Ab- findungsmittel sein wird, weil der Bauholzberehtigte dadur in den Stand gefeßt wird, die Bedürfaisse seines Gebäudes auf die einfachste und billigste Weise fih zu beschaffen. Wenn der geehrte Herr Vor- redner in E: geen at, daß die Gemeinden, sobald sie mit bestan- dener Forst abgefunden sein würden, die Abgabe von Bauholz für die Einzelnen aufgeben würden, so deutet er damit nur an, daß eine Ab- findung von Bauholzberechtigungen in bestandener Forst in der That nichts weiter fein würde, als eine verschleiernde Geldabfindung.

Jch stelle daher dem Hohen Dae anheim, den Antrag, der darauf gerichtet ist, die Worte: „mit Ausnahme jedoch des Beznges von Bauholz“ zu streichen, abzulehnen und dem Cutwurf der Staais- Regierung auch in diesem Punkte zuzustimmen. /

Amen fpebition des Deutschen Reichs-Anzeigers

Berlin, Wilhelm-Straße Nx. 32.

Steckbriefe und Untersuchungs-Sachen.

E E Gegen den Commis Gustav Lindenheim ist die gerichtliche Hast wegen Unterschlagung in deu Akten L. 63 de 1873 Comm. II beschlossen worden. Die Verhaftung hat nicht ausgeführt werden können. Es wird ersucht, den pp. Lindenheim im Betretungs- falle festzunehmew und mit allen bei ihm sih vorfindenden Gegen- ständen und Geldern an die Königliche Stadtvoigtei-Direktion hier- selbst abzuliefern. Berlin, den 23. Januar 1873. Königliches Stadt- ericht, Abtheilung für Uutersuchungs\achhen. Kommission Ik. für N CiersuSüngew Beschreibung. Alter: 20 Jahr. Haare: dunkel. Augenbrauen: dunkel. Mund: gewöhnli. Gesichtsfarbe: gesund. Gestalt: \chlank. Geburtsort: Briesen in Westpreußen. Größe: 5 N D. Augen: braun. Nase: gewöhnlich. Zähne: gut. Sprache euts.

D M4 Gefährlicher Dieb.

Wir haben einen 35—40 Jahre alten Mann von mittlerer Größe, \chlanker Gestalt, dunkelbraunen Haaren, bartlosem blassem Gesicht und grauen Augen wegen s{chweren Diebstahls in Verhaft genommen.

erselbe giebt an, daß er George Shepherd heiße, verheiratheter Schneider aus Saratoga Springs (Staat New-York) sei und erst im November v. J. mit einem niht näher bezeihneten Postdampfer in Hamburg angekommen sei. Dieser äußerst gefährlihe Dieb, welcher \chon mittelst -Durhbrechens der Mauer aus dem Gefängnisse zu entkommen suchte, macht ganz den Eindruck eines aus einer Straf- anstalt entronnenen Sträflings. Wir bitten sämmtliche Behörden um Aufschluß über mae Person und bemerken, daß wir, sobald uns irgend welche Anhaltspunkte geboten werden, der betreffenden Behörde sofort unter Anschluß der Photographie des Verhafteten, nährere Mittheilung zukommen lassen werden.

Pforzheim, den 22. Januar 1873.

Großh. TAn RNERCINS eff.

Oeffentlihe Laduug. Auf Antrag derck Königlichen Staats- Anwaltschaft ist durch Beschluß des unterzeichneten Gerichts vom heu- tigen Tage gegen folgende Personen: 1) Schriftseger Wilhelm Fried- rich Ludwig Alms aus Stralsund, geb. zu Richtenberg den 1. No- vember 1849, 2) Franz Friedrich Christoph Alten aus Richtenberg, eb. den 26. Mai 1849, 3) Matrose Carl Adam Gottlieb Christian Paas aus Stralsund, geb. den 17. Januar 1849, 4) August Friedrich Heinrich Bartels aus Franzburg, geb. den 11. April 1852, 5) Ma- trose Johann Joachim Christoph Behm aus Zingst, geb. den 7. April 1849, 6) Matrose Christian Martin Johann Berkander aus

ranzburg, geb. den 25. April 1849, 7) Matrese Albert Carl Chri- tian Brandt aus Langenhänshagen, geb. zu Beiershagen den 17. September 1849, 8) Knecht Friedrich Heinrih Elias Burmeister aus almzin, geb. den 29, Januar 1852, 9) Matrose Johann Theodor erdinand Dähn aus Pruchten, geb. den 15. Januar 1849, 10) riedrich Joachim Ludwig Dobbertin aus Franzburg, geb. zu Ober- of den 13. Januar 1852, 11) Knecht Joachim Friedrich Christoph Druhn aus Neubanhof, geb. zu Nienhagen den 19. August 1851, 12) Maler Ludwig Robert Egner, gen. Olböter aus Stralsund, eb. den 29. Dezember 1849, 13) Matrose Carl Heinrich Jo- ham Falck aus Zingst, geb. den 28. April 1849, 14) E obert Heinrih Christian Wilhelm Gramkow aus Zingst, geb. zu Straljund den 23. Februar 1849, 15) Kupfershmidt-Heinrih Fried- rich Theodor Grundmann aus Stralsund, geb. den 27. Oktober 1849, 16) Wilhelm Christian Theodor Haase aus Mauks, geb. den 28. De- zember 1849, 17) Eduard Karl Wilhelm Hausmann aus Stralsund eb. den 2. Januar 1849, 18) Matrose Wilhelm August Friedri Hensel aus Barth, geb. zu Pänteliß den 10. Januar 1849. 19) Ma- trose Robert Heinrih Holß aus Zingst, geb. den 21. Juli 1849, 20) Matrose Johann Carl Friedrich Kadow aus Stralsund, geb. den 15. Januar 1849, 21) Matrose Carl Wilhelm Ludwig Kamerar aus Stralsund, geb. den 7. März 1849, 22) Matrose Heinrih Christoph Kraeft aus Prerow, geb. zu Bresewiß den 13. April 1849, 23) Jo- hann Friedrich Hermann Kröger aus Buchholz, geb. den (. Februar 1852, 24) Maurer Carl Friedrich Krüger aus Stralsund, geb. zu Alt-Tellin den 26. September 1849, 25) Glaser Louis Friedri Wil- helm Misch aus Stralsund, geb. den 15. Juni 1849, 26) Matrose Ludwig Jaahim Theodor Müllerwerth aus Barth, geb den 16. No- vember 1848, 27) Knecht Theodar Christian Martin Muuß aus Bis- dorf, geb. den 1, November 1851, 28) Matrose Frommhold Neumann aus Stralsund, geb. den 7. September 1849, 29) Matrose Friedrich Ludwig Theodor Peters aus Stralsund, geb. zu Röbel den 29. Sep-

tember 1849,47 30) Matrose Johann De Gottfried Röhr aus.

Zingst, geb. den 17. Mai 1849, 31) Matrose Johann Carl Gustav Rohde aus Barth, geb. zu Fahrenkamp den 29. September 1849, 32) Matrose Carl Heinrih Christoph Schiewe aus Barth, geb. den

12. Februar 1849, 33) Matrose Johann Heinrich Christoph Schlüter

aus Damgarten, geb. den 27. April 1849, 34) Tischler Franz Wilhelm Theodor Schöning aus Stralsund, geb. den 27. Oktober 1849, 35) Matrose Axel Frommhold Friedrih Schröder aus Barhöft, geb. den 25. Januar 1849, 36) Matrose Wilhelm Reinhold Schütt aus

ingst, geb. den 16. November 1849, 37) Matrose Pee Johänn

Ludwig Schüß aus Stralsund, geb. zu Gruel den 12. Januar 1849, 38) Matrose Johann Carl Martin Schult aus Lüdershagen (Dorf), geb. zu Trinwillershagen den 2. Januar 1849, 39) Matrose Johann

Friedrich Christoph Schult aus Behrenshagen, geb. zu Jahnkendorf den 16. März 1849, 40) Zimntermann Johann Carl Wilhelm Schwie- mann aus Stralsund, geb. den 2. Januar 1849, 41) Hermann Frie- drich Ludwig Selig aus Stralsund, geb. den 17. Mai 1851, 42) Knecht Carl Friedrich Martin Sinnig aus Gruel, geb. zu Prusdorf den 2. Juni 1849, 43) Matrose Joathim Friedrich Stubbe aus Saal (Dorf) geb. zu Daskow den 4. Mai 1849, 44) Johann Añdreas Carl Stüdtmann aus Stralsund, geb. den 3, Januar 1850, 45) Tischler Wilhelm Friedrich A Sund aus Semlow, geb. den 4. April ann Heinrich Ludwig Tabel aus Stralsund, geb. zu

SIMLYLO 21. November 1849, 47) Matrose Johann Friedrich Gotthard redup aus Langendamm, geb. den 15. T R 1849, 48) Matrose ingst, geb. den 5. Septem-

ber 1849, 49) Hansknecht Johann Christoph Theodor Völker aus Spoldershagen, geb. zu Granzin den 15. November 1849, 50) Bäcker Albert Johann Heinrich B ai aus Franzburg, geb. zu Oebeliß den 25. Dezember 1849, 51) Tischler Wilhelm Heinrich Magnus Sialsund; geb. zu“ Saßniß den 19. Dezember 1849,

52) Matrose Christian Ernst Friedri Wittenborn aus Part ge aus Mar-

tenshagen, geb. den 10. Juni 1849, 54) Ernst Gustav Adolf Ram- pold aus Carnin, geb. den 18. März 1849, 55) Seefahrer Johann Carl Friedrich Peters aus Neu Zarrendorf, geb. zu Neu Milßow den 26. Juni 1847, 56) Seefahrer Carl Christian Theodor Maaß aus Brandshagen, geb. zu Spandowerhagen den 6. September 1849, Hinrichs aus Gremersdörf b geb.

1852, 46) Matrose Jo

Arnold Heinrih Theodor Treumann aus

Witt aus den 9. Mai 1849, 53) Johann Carl Friedrich Zakowsk

97) Knecht Johann Carl Theodor den. 24. Mai 1852, 58) Knecht Carl Friedrich Johann Schul

ohne Erlaubniß das Gebiet des Deutschen dadurch dem

. Jun i 1873

Deffentlicher Anzeiger.

. Verloosung, Amortisatiou, Zinszahlung u. f. w. von öffentlichen Papieren. . Industrielle Etablissements, Fabriken und Groß-

2 2 : Í . Steckbriefe und Unttersuhungs-Sachen. und Königlich Preußischen Staats-Anzeigers: f * HändélGstedister:

. Konkurse, Subhastationen, Aufgebote, Vor-

Inserate nimmt an die autorisirte Annoncen-Expedition von

Rudolf Mosse in Lerliu, Leipzig, Hamburg, Frank-

furt a. M., Breslau, Halle, Prag, Wien, München, Uürnberg, Straßburg, Zürich und Stuttgart.

ladungen u. dergl.

2 ; ershiedene Bekanntmachungen. . Verkäufe, Verpachtungen, Submissionen 2c. i

; Literarische Anzeigen.

uns so zeitig vor dem Termine anzuzeigen, daß sie noch zu demsel- ben herbeiges{haft werden fönnen. Im Falle ihres Ausbleibens {oll mit der Untersuchung und Entscheidung in contumaciam verfahren werden. Stralsund, den 14. Januar 1873.

önigliches Kreisgericht. Durch unser rechtskräftiges Erkenntniß vom 13. Dezember 1871 sind: 1) Kasimir Ioseph Dobberschüß aus Gollmüß, 2) Franz Wilhelm Karge aus Striche, iah aus Lezec,

I. Abtheilung.

Brozka aus 4) Jakob Sokolowsfki aus Wierz 6) Moriß Bock, Handelsgehilfe aus Zirke, 7) Jachiel Happek aus : Zirke, 9) Karl August Pohl aus Kolno, „Johann Reiche aus Wierzebaum, 11) Zacharias Ziel, Handels- gehilfe aus Lissa, zuleßt in Birnbaum wohnhaft, auf Grund des . 140 des Deutschen Reichs-Strafgeseßbuchs ein Jeder zu einer Geld- uße von funfzig Thalern, welcher im Unvermögensfalle Ein Monat Gefängniß unterstellt ist, verurtheilt. Da ihr Aufenthalt bisher nicht zu ermitteln war, so werden die Gerichte ergebenst ersuch tretungsfalle diese Strafen zu vollstrecken und uns davon ge nachrihtigen zu wollen, sämmtliche Behörden aber, welche diefe sonen ermitteln, dem nächsten Gerichte und uns von ihrem A haltsorte gefälligst Nachricht zu geben. 1873, Königliches Kreisgericht.

3) Friedri : ebaum, 95) Paul

Zirke, 8) Isidor Israel aus

fälligst be-

Birubaum, am 21. Januar I, Abtheilung.

Handels-Negister.

__ Handelsregister des Königlichen Stadtgerichts zu Berlin. In unser Gesellschaftsregister, woselbst unter Nr. 944 die hie- sige Handelsgesellschaft in Firma: S A. Kögler & Co.

vermerkt steht, ist eingetragen : i

Der Fabrikant Albert Wilhelm Ferdinand Kögler

ist am 1. Januar 1873 aus der Handelsgesellsha

schieden. Der Fabrikant Gustav Gürndl zu Berlin ist am

1. Januar 1873 als Handelsgesellschafter eingetreten.

Die Firma ist in: Haade & Co.

In unser Gesellschaftsregister, woselb unter Nr. 2503 die hie- sige Handelsgesellschaft in Fi

vermerkt steht, ift eingetragen : Der Kaufmann Jonas Polla der Handelsgesellschaft ausgeschieden.

Pollak & Klein

f ist am 15. Januar 1873 aus Die Firma ist in:

In unser Gesellschaftsregister, woselbst unter Nr. 2548 die h Handelsgesellschaft i Expedition des Sonntags - Blattes

_ Franz Duncker & Ernst Racb

vermerkt steht, ist eingetragen : Der Buchhändler Ernst Heinrich Raeb zu Berlin ist am 1. Januar 1873 aus der Handesgesellschaft ausgeschieden. D& Buchhändler Carl Ferdinand Liebetreu zu Berlin ist am 1, Januar 1873 als Handelsgesellschafter eingetreten. Die Firma ist in: Expedition des Sountagsblattes Franz Duucker & C. F. Liebetren

In unser Gefellschaftsregister, woselbst unter Nr. 3338 die hiesige

Aktiengesell ¿ Berliner Makler - Bauk vermerkt steht, ist eingetragen : Der Kaufmann Hermann Friedmann zu Berlin ist in den

Vorstand eingetreten.

F Die Gesellschafter der hierselbst unter Firma: H. Rosanes & Co, am 1. Januar 1873 begründeten Handelsgesellschaft (jeßiges Geschäftslokal: Neue Friedrichsstraße 39) sind die Kaufleute: 1) Heinrich Rosanes, 2) Samuel Janower,

h Zur Vertretung der Gesellschaft is nur der Kaufmann Heinrich Rosanes befugt. Í d Dies ist in unser Gesellschaftsregister unter Nr. 4243 eingetragen

In unser Firmenregister, woselbst unter Nr. 4713 die hiesige

I, I. Lehmann vermerkt steht, ist eingetragen : Der Kaufmann Sally. Lehmann zu Berlin ist in das Handelsgeschäft des Kaufmanns Jacob Jsaac Lehmann zu Berlin als Handelsgesellschafter eingetreten und die nun- ehr h . J. Lehmann bestehende Handels- gesellschaft unter. Nr. 4244 des Gesellschaftsregisters ein-

Die Gesellschafter der hierselbst unter der Firma : I. I. Lehmaun en Handelsgesellschaft sind die Kauf-

Handlung in Firma:

mehr unter der F

am 1. Januar 1873 begründet

1) Jacob Jsaac Lehmann, 2) Sally Lehmann,

h Dies ist in unser Gesellschaftsregister unter Nr. 4244 eingetra- gen worden. M : Die dem Sally Lehmann für diese Firma ertheilte Prokura ist erloschen und deren Löschung in unser Prokurenregister Nr. 2089 er-

ung. In unser Gesellschaftsregister Nr. 23 i} heili bei der pre: Aktien-Zucker-Fabrik Ließau Col. 4 folgende Eintragung,

Nach dem Inhalt des Protokolls der Generalversammlung vom 20. Juni 1872 sind zu Direktiönsmitgliedern gewählt worden t

Jn unser Firmenregister, woselbst unter Nr. 5026 die hiefige

Peters & Co. vermerkt steht, ist eingetragen : y A a Kaufmann Carl Sievers zu Berlin ist in das Handelsgeschäft des Kaufmanns Oscar Theodor M Tillich als Handelsgesellschafter eingetreten und die nunmehr eters & Co. bestehende Handelsge-

jeniGaft unter Nr. 4245 des Gesellschaftsregisters einge- ragen. /

Die Gesellschafter der hierselbst unter der Firma:

2W. Peters & Co. i

am 1. Januar 1873 begründeten Handelsgesellschaft find die Kauf-

1) Oscar Theodor Marx Tillich, 2) Carl Sievers,

Dies ist in unser Gesellschaftsregister unter Nr. 4245 eingetragen

Handlung in F

unter der Firma: W.

aus Techlin, geb. den 27. Oktober 1852, die As eröffnet, weil sie eiches verlassen und sich

intritt in den Dienst des stehenden Heeres résp. der lotte zu entzichen gesucht haben. Zur Verhandlung der Anklage und ntscheidung der Sache werden dieselben geladen in termino den 13 Vormittags 11 Uhx, vor dem unterzeichneten Ge- richte zur festgeseßten Stande zu erscheinen und die zu ihrer S digung dienenden Veweismittel mit zur Stelle zu bringen, oder solche

Die Gesellschafter der hierselbst unter der Firma:

Aug. Kraus & Co

am 1. Januar 1873 begründeten Handelsgesellschaft

(jeßiges Geschäftslokal: Tiekstraße 21)

find die Kaufleute: 1) Johann Christian August Kraus, 2) Adolph Königsberger,

beide hier.

Dies ist in unser Gesellschaftsregister unter Nr. 4246 eingetragen

In unser Gesellschaftsregister, woselbst unter Nr. 3025 die hiesige Handelsgesellschaft in Firma:

Apel & Schroeder

vermerkt steht, ist eingetragen : j Der Kaufmann August Wilhelm Emil Carl Schroeder ist aus der Handclsgesellschaft ausgeschieden. Der Kaufman Johann Traugott Hermann Apel zu Berlin seßt das Han- delsgeshäft unter der Firma H. Apel fort. Vergleiche Nr. 7221 des Firmenregisters.

Demnächst if in unser - Firmenregister unter Nr. 7221 die

H, Apel

und als deren Inhaber der ‘Kaufmann Johann Traugott Hermaun Apel hier eingetragen worden. Berlin, den 24. Januar 1873.

Königliches Stadtgericht. Abtheilung für Civilsachen.

e

In unser Genossenschaftsregister ist bei Nr. 3 Konsum- verein Fortschritt zu Bernau, Eingetragene Geuossenschaft, erfügung vom 17. d. Mts. Folgendes eingetragen :

An Stelle des Vorstandsmitgliedes Webermeisters Wilhelm Reichelt ist der Seidenwirkermeister August Büttner zu Bernau als Beisißer getreten.

Alt-Landsberg, den 18. Januar 1873.

Königliche Kreisgerichts-Deputation. B efanntmachung.

In unser Gesellschaftsregister ist heute unter Nr. 244 bei der Gesellschaft in Firmä

George Weber & Comp.

folgender Vermerk eingetragen worden: / Der Kaufmann Louis Anton Trapp ist am 18. Januar 1873 aus der Gesellschaft ausgeschieden. Der Kaufmann Carl George Weber seßt das Geschäft unter der bisherigen Firma unter Uebernalme der Aktiva und Passiva allein fort. Gleichzeitig ist die Firma /

George Weber & Comp.

unter Nr. 911 des Firmenregisters und als deren Inhaber der Kauf- mann Carl George Weber zu Danzig eingetragen worden. DAURG den 21. Januar 1873.

onigliches Kommerz- und Admiralitäts-Kollegium. Bekanntmachu

: N ge In unser Gesellschaftsregister ist Heute unter Nr. 230 bei der Handelsgesellschaft in Firma

Böttcher & Schroeder

folgender Vermerk eingetragen :

Der Kaufmann Victor Julius Böttcher, jeßt zu Berlin, ist Jes dem 14, Dezember 1872 aus der Gesellschaft aus- eschieden. Der Kaufmann Paul Julius Schroeder zu Danzig führt das Geschäft unter der bisherigen Firma un- ter Uebernahme der Aktiva und Passiva allein fort.

Gleichzeitig ist die Firma

Böttcher & Schroeder

unter Nr. 910 des Firmenregisters und als Inhaber derselben der Kaufmann Paul Julius Schroeder zu Danzig eingetragen worden. Danzig, den 22. Januar 1873.

nigliches Kommerz- und Admiralitäts-Kollegium.

Bekanutmachun

In die Handelsregister des Kreisgerichts Naukehmeu ist zufolge Verfügung vom 17. Januar 1873 am nämlichen Tage eingetragen:

Nr. 5.

a. in das Gesellschaftsregister:

T. und I. Fischel. j Kaukehmen. Die Gesellschafter sind: 1) Theodor Fischel, 2) Joseph Fischel, beide in Kaukehmen. Die Gesellschaft hat im Oktober 1872 begonnen.

b. in das Register über Ausschließung der Güter-

gemeinschaft:

tr. 12. Kaufmann Theodor Vie aus Kaukehmen, Theilhaber

der Firma T. und I. Fischel in Kaukehmen, hat für seine Ehe mit der Goldine Wilk aus Tilsit durch gericht- lichen Vertrag vom 3. Dezember 1872 die Gemeinschaft der Güter und des Erwerbes ausgeschlossen und dem Ver- a E Ehefrau die Natur des geseßlich Vorbehaltenen veigelegt.

Kaukehmen, den 17. Januar 1873.

Königliches Kreisgericht. L. Abtheilung. Bekanntmach ewirkt

1) der Sub G. Ziehm zu Damerau, 2) der Kaufmann C. Stobbe zu Zeisgendorf, 3) der Besißer Th. Tornier zu Gr. Lichtenau.

Als stellvertretendes Mitglied fungirt der Befißer Ad. Tage Barendt, eingetragen zufolge Verfügung vom 22. Januar 1873.

Bunge dey 22. Sanuar 1873. ni

Königliches Kreisgericht. T. Abtheilung.

Handelsregister.

Die Gesellschafter der in Stettin unter der Firma:

Brunner & Welt

am 22. Januar 1873 errichteten Handelsgesells{haft find:

1)- der Kaufmann Robert Emil Brunner zu Stettin 2) der Kaufmann Carl Theodor Ferdinand Welt ebenda.

Dies ist in unser Gesellschaftsregister unter Nr. 477 heute

eingetragen. N Stettin, dén 23. Januar 1873.

Königliches See- und Handelsgericht. Handelsregister.

In t Firmenregister ist unter Nr. 1241

er Kaufmann Hexmann Ignaz Benjamin Roderich Gru- uow zu Stettin,