1873 / 30 p. 5 (Deutscher Reichsanzeiger, Sat, 01 Feb 1873 18:00:01 GMT) scan diff

Hamburger Vereinsbank. Die Divid. pr. 1872 beträgt 13} %. Lübeoker Bank. Die Divid. von 9% pr. 1872 gelangt von

Ausweise von Banken und Indwstrie- Preussisohe Credit-Anstalt. Die Bilanz, sowie Gewinn- ur

Der Markt «chloss für sämmtliche Getreidearten fest, aber ruhig

Erfte Beilage

Lond 31. Januar, Nachmitt. T. B) Getreide- | jetzt ab in Berlin bei der Firma 8. Bleichröder zur Auszahlung. i ¿ markt. (Sehluasbericht)._ a Markt hlled, E va E für Genmneral- Versammlungen. Vérlust-Konto ult. Dezember. S. Ins. in No. 29.' T | L s s eis á Ä : 5 zämmtliche Getreidearten fest, aber ruhig zu letzten Montagspreisen. | 12. Februar. Braunkohlen - Actien - Gesellsohaft „Glüokanf“ zu R S R E l li Deuî ei Re 8-An nd K g [ lil (} Staals-An ( 1 Wetter: Regnerisch. (hHSRE 7 e Die Ga Vors, in Borna. Verkäufe, Verpachtungen, Submissionen 2c Î [ î us d (T U n l le [ î 4 1 L i Dia, Li s Die dem E E E 12. „_ Bayerisohe Ludwigs-Eisenbalin. Ordentl. Gen.-Vers. | [M. 155] E a E 2 - - S E - U} x E Rio de Janeiro vom 9. Januar zugegangenen PBDer1C melden : zu Nürnberg. S N ; : ; Ls f S Wechselcours auf London 264. Preis für good first 9600 Reis. | 19 Bergsohlössohen Aotlen - Bierbrauerei zn Brauns- d eie z L 0 S0. ¡ S ornabend ; Del T Februar 18750. Verkäufe n LETE ¿8 ieg D R LES: L berg. Ordentl. Gen.-Vers. zu Braunsberg. LES S E u an - anem an unz arz Ca A A geit letzter Pos , ack, davon nach dem Kana » _Nnac Í - « Ausserordentl. Gen.- s 2/2 A U T ; TR A z . N ¿ i ; dem Norden E E En R wg ne ad Plat Ea 19 zl aaa t id ev N BE E 99. 4 Séfzub E L E E Eisenbahn sollen ei : Königreich Preufen. I bres von der Haupt-Ritterschafts-Direktion ertheilten Instruktion ten vai E N D Artikel bereits [rier js Vereinigten Staaten 94,500, nach anderen Häfen ack. e 1 ssénverein. Ordentl. Gen.-Vers. in us den- Beständen der ein-Nahe-Sl\en en cir / n ; i 1. 4 s h inden hat, wenigstens diejenige Staatsregierung, der anzugehören t rath 110,000 Sack, Fracht nach dem Kanal 30 sh, E Ca 458,000 Zollpfund alte Schienen und 80,700 Pfund Kleineisenzey Nett hae Ritterschaft “4 S L L Mun pee O Außen hin bat derselbe jedem Dritten gegenüber die unbe- | die Ehre habe. Der Herr Abg. Reichensperger hat das von mir aus- xiverpesl;31-Jamar (Banwnollen: Wochenbericht) (W-DB) | 97, , Baumwoll Spluneret Kolbermoor, Orel. Gon- | im Wege ber Sffentlichen Submission verkauft werden und ist Lern jghnfasje gestotten und dem für dieselbe durch die Generalveriamm- | jilvollmacht selbft in den ällen nit, we die Gesebe aucviteich | Anofübrang geftern in Abrede genommen meren | Vers. zu München. L: ur Eröffnung der eingehenden l j j in der f t y 1 wo die Geleße ausdrüdcklid A. L N Oen, ; s ins | Vorige | 5, März Banmwoll - Felnspinnerel in Augsburg, Ordentl. ; Montag, den 10, Februar c, Nathmittags | 3 uhr, (U Statute ‘biädur@ Meine Genehmigung g ält ciautós n IOIME Jordern. , AUQ VREMNQUE rbe, Maniiens der Darlehns E T L Aae ir, den Zone, «spe Angele- Wocko | Woche. Gen.-Vers. in Augsburg. im Bureau des Unterzeichneten anberaumt. ie en find’ porß Berlin, den 8. Januar 1873. asse zu leisten. fie di ; enheiten.“ Die Kirche soll nah Art. 15 berechtigt sein, ihre Ange- H Ausreichung ven Alktien, frei mit der Aufschrift „Ankauf alter Schienen“ und verfiegelt, l Wilhelin . 9. Die Provinzial - Ritterschafts - Verwaltungen in Perleberg, legenheiten selbständig zu verwalten und zu ordnen. Es ijt ja zwei- Bank für Süddeutsocbland in Darmstadt. Der Umtausch der | \pätestens zum genannten Termin an Unterzeichneten einzureihs Gr EùlèuBür d: Dr. Leonhardt. Tau und Frankfurt a. O. find Vermittelungsorgane der Darlehns- | fellos, daß es eine ganze Reihe von Angelegenheiten giebt, bei denen. Wochenmeats ale 70,000 64,000 | yóllbezahlten Interimscertificate gegen definitive Aktien erfolgt vom | Später eingehende Offerten bleiben unberücksichtigt. Die Bedin ung d; dia Minister dés Snneii üt dee Mistik: de s C Le r A ein Verständiger nicht zweifeln wird, daß es in der That Angelegen- dsgl. v. amerikan. . 28,000| 836,000 | 10. Februar cx. ab in Berlin bei der Bank für Handel und Industrie | fönnen in meinem Bureau eingesehen, auch gegen portofreie Antr Die Haupt-Ritterschafts-Direktion kann auch an anderen Orten, heiten der Kirche und der Kirche allein find, bei der ersten Lesung dsgl. für Spekulat. ie Le orene: M 9,000 3,000 | 1nd Cohn, Bürgers & Co. i unter Beifügung von Briefmarken für die Rückantwort von , hier E E j; wenn ein Bedürfniß dazu hervortritt, Bermittelungsorgane bestellen. der Geseßesvorlagen ist das zur Genüge hervorgeloben worden. Es De L, kun 4,000/ 4,000 : Kündigungen und Verlooczungen. zogen werden. s Statut der Kur- und Neumärkischen Ritterschaftlichen Darlehnskasse Das Verhältni; der Bermittelungsorgane zur Darlehnskgsse wird giebt nun aber ‘ebenso zweifellos eine Reihe von Gebieten, auf wel- » » Wirkl. Konsum. « «e 61,000/ 57,000 Kettwiger Stadt - Obligationen, Das Verzeichniss der am Kreuznadth, den 27, Januar 1873. ; zu Berlin. durch Instruktion der Haupt Ritterschafts-Direktion festgestellt. cen die Sache nicht (0 lar ist, auf welchen und recht weitgehend g M O O 3,000) 83,000 | 97. Januar er. zur Rückz. am 1. Juli cr. gezogenen Stücke. S, Ins. Der Gisentsiu-Bay-Itskerton. Titel L. Zweck der Darlehnskasse. a S. 10. Sämmtliche Beamte (§. 7), welche in Folge der Dar- | Seitens der Kirchen 'chauptet wird: das ist noch unsere Angelegen- Traport der Wo R 70,000/ 90,000 | in No. 29. e h. 8. 1. Mit dem Kur- und Bes Ritterschaftlichen Kre- L eitig neu angestellt werden, sind Beamte des Kur- | heit, wo aber von der andern Seite das nicht anerkannt wird. Ih Von E url 454,000| 445,000 dit-Justitute wird, unter Garantie desselben, zur Unterstüßung der und teumärkischen e, Kredit-Instituts und es finden | meine nun, derselbe Faktor, der die Kirche in die Möglichkeit gesetzt dsgl. v. amerikan. e 109,000/ 96,000 Verschiedene Bekanntmachungen. Operationen dieses Justituts, sowie zur Förderung und Erleichterung e Die reglementsmäßigen Bestimmungen desselben, sowie die hat, ihre Angelegenheiten selbständig u ordnen und zu regeln, dex- Séliwim. n. Grozabritannien E 350,000 328,000 [M 157] des ländlichen Kredits und der Pfandkriefs-Amortisation, nah Vor- sonstigen, für die Beamten des Instituts geltenden Vorschriften An- selbe Kaltor muß im Streite auch das Recht haben zu bestimmen: desgl. v. amerikan. . 985,000| 265,000 \chrift des gegenwärtigen Statuts „eine Darlehuskasse“ verbunden. wendung, wenn nicht bei ihrer Anstellung etwas Anderes ausdrücklih L i E E Ei L Abe n S F + id lte Staatsge] eb 1g, denn die Ber-

Liverpoel, 31. Januar. Vormittags (W, T. B.) Baumwolle (Anfangsbericht). Muthmaasslichèr Umsatz 10,000 Ballen. Fest. Tagesimport 20,000 Ballen, davon 18,000 B. amerikanische, 1000 B. ostindisehe, i

Livergz:ool, 31. Januar, Nm. (W. T. B.) Getreide- markt. Weizen 1 d. niedriger, Mehl flau, Mais weichend.

Liverpeosl, 31. Januar. Nachm. (W. T. B.) Baumwolle (Schlussbericht): Umsatz, 12,000 B., davon für Spekulation und Ex- port 2000 B. Höher. j

MiddIl. Orleans 105/16, middl. amerikanische 101/64, fair Dhollerah 7x, middl. fair Dhollerah 6%, good middI. Dhollerah 6, midal. Phollerah 54, fair Bengal 43, fair Broach T4, new fair Oomra T3, good fair Oomra 73, fair Madras 6}, fair Pernam 102, fair Smyrna 8, fair Egyptian 105. : ,

Upland nicht unter good ordinary Vebruar-April-Verschifung 101/14, Orleans desgl. Dezember-Februar-Verschifffung 10%6 d.

FEanchester, 31. Januar, Nachmittags. (W. T. B 19er Water Armitage 10, 12er Water Taylor 12, 2er Water MicholIls 134, 30er Water Gidlow 14}, 3Ver Water Clayton 16, 40r Mule Mayol 148, 40r Medio Wilkinson 16, 36r Warpcops Qua- lität Rowland 15%, 40r Double Weston 17, 60r Double Weston 198, Printers 1/16, 3/56 S} pfd. 135. Gutes Geschäft, Preise anziehend.

Faris, 31. Januar, Nm. (W. T. B.) Produktenmarkt. Rüböl rubig, per Januar 97,75, per März - April 98,00, per Mai- August 98,50. Mehl fest, pr. Januar 69,75, pr. März-April 70,50, pr. März-Juni 71,00. Spiritus pr. Januar 955,00. Wetter: Schnee.

St. Peterskurg, 31. Januar, Nm. 5 Uhr. (W. T. B)

Produktenmarkt. Talg loco 481, pr. August 494. Weizen pr. Mai 14}. Roggen pr. Mai , 40. Hafer pr. Mai-Juni 4, 15. Hanf pr. Juni 35. Leinsaat (9 Pud) pr. Mai 13. Wetter: Kalt.

New=Work. 31. Januar. Abends 6 Uhr, Baumwolle 2183. Mehl. 7 D. 90 C. Rother Frübjahrsweizen —. Raff. Petroleum in New-York pr. Gallon von 64 Pfd. 204, do. in Philadelphia pr. Gallon von 64 Pfd. 204. Havanna-Zucker Nr. 12 95.

New=-=WGrKk. 11. Januar. Baumwollen-Wochenbericht. Zufuhren in allen Unionsehäfen 116,000 Ballen, Ausfuhr nach Eng- land 64,000, nach Frankreich 25,000, nach anderen Häfen —, Vor-

rath in allen Unionshäfen 572,000 Ballen.

Telegraphisgrhe Witterungsberichtie.

Up | | |, | | Allgemeine us | Bar. | Abw|Temp.| Abw| 4 v s [= O f j | Wind Himmels- g P. L. v.M.) Rie M. ABSZERE 1. Februar. 8 Christians 343,7! [— 0,2| |080., schw. [bédeckt.

8 Hernösand . 346,5! 8 Helsingfors |346,1) 8 Petersburg . 347,3! 8/Stockholm .344,4| 8

|— 6,2| |NO0., schwach. bedeckt. |—13,9| |Windstille, bedeckt. | '0., schwach. ¡bewölkt. 4,8| NO., schwach. bedeckt. 1)

FEEELEFE L Cs

Skudesnüs 343,7) E 1,4, n fer E \halb heiter. |Fredericksh| | L] 221 ONOSRAäSSIZ. 2 8 Helsingör, r | (24 A NGs schwach. at 8 Moskau .….339,5| |—12,3| (80, mässig. bedeckt, Ca R R O A oie midt 7 Königsberg 341,4 45,0 —11/2|__7,0/0., stark. bedeckt. 6 Danzig ..1341,1|4-4,2/— 9,7|—7,4/ ‘bedeckt, 4) 6 Putbus .… ./999,3/-4,2/— 4,8|/—3,0/80., schw. |[Schnee. ®) 6'Kieler Has. L [— 1,6! |0NO,, E: J) 7|Cöslin .…..1340,8|4-4,9|— 8,4|—6,1/80., schw. heiter. 6|Wes. L |— E (080., lebh. E 7Wilnelmsh../3304| | 3,5| |880., schw. 21. heiter. 6|Stettin .…. 341,4 a B 8,4|—6,7/0., mässig. heiter. 8|Gröningen .340,9| |— 4,1| |ONO0,, schw. |schön. L cam ; Ae |— 20 s E d elder .… ../340,6| |— 2,7) | , stark, -— r s 339,9 +3,8|— 6,2/—5,1/0., mässig. ganz bewölkt. Posen .…...1337,8|44,1|— 7,0 —4,0/N., mässig, bedeckt. 6'Münster .… .1337,8|4-2,6|— 5,1/—,3N, schwach. /heiter. GLorawa +3 18007 c 5,8|—4,8/NO., lebhaft [bedeckt Breslau ./333,9|+1,9/— 7,3 —4,9/0,, mässig. |bedeckt. 8/Brüssel .….1338,0| |— 1,1} |N0., schwach. [etwas Sehnee. 6/Cöln .… ...337,5/4+2,0/— 2,2/—3,0/80., mässig. ¡jebwas Schnee. 6 Wiesbaden. 334,3| |— 2,6, |NO0., lebh. s[bed., Schneefl. E «e. «(932,9 —0,6|— 3,6|—4, ., mässig, trübe, 8[Cherbourg .337,1| | 2,0| |080., schw. |trübe. S Barre 8888) | 16 Mindatillo, » fribo, |Carlsrulie. .333,7| |— 4,0| |ONO., Ilebh., |bedecktf. 8 Paris .…..1338,2| |— 0,8| |NO., schw. bedeckt. 8/8t. Mathien'337,7! | * 1,9| |80., mässig. |bédeckt.

*) Gestern Schnee, 31./1. Max, —1,8, Minim. —3,1. 2?) Gest, Nachm O. mässig. 2) Strom?S., gest. Nm. O. z. N. schwach., Stram S. 4) Nachts Schnee. *) Nachts Schnee. ®) Gestérn stürmisch. ?) Gest. Schnee.

Einzahlungen. Elberfelder Disoonto- und Wechsler-Bank. Die Vollz. auf die Interimescheine ist mit 25 % oder 50 Thlr. pr. Interimsschein vom 15. bis 31. März cr. in Berlin bei der Filiale der Mittel- deutschen Creditbank und Riess & Itzinger zu leisten. Auszahlungen. Sohwedisohe Staats-Eisenbahn-Prämien-Anleihe von 1860. Die am 1. November 1872 und früher ausgeloosten Prämien-Oblig. werden vom 1. Februar cr. ab bei der Norddeutschen Bank in Ham- butg 'eingelöst, i. Stärke-Zuckerfabrik-Aotien-Gesellsohaft vorm. C. A. Koehl- maup in Frankfort a, 0, Die Divid. von 5 # =4 Thlr. 9 Sgr. 2 Pf. wird von jetzt an in Berlin bei Jos. Jaques ausgezahlf. Rockiío1 d, Rook-Island nnd St, Louis-Eisenbahn. Die am

1. Februar cr. fälligen Zinsen der convertirten Bonds werden von

__Deulsche 8 Hypothekenbank (Actiengesellschast)

25 Berlin. |

Generalversammlung der Aktionäre

Sonnabend, den 22. Februar er, Nachmittags 4 Uhr, A im Bauklokale, Friedrichsstraße Nr. 100,

Tse 4 e - zur welcher die Herren Aktionäre hierdurch eingeladen werden.

Tagesorduung:

1) Wahl der Mitglieder des Aufsichtsraths pro 1873.

9) Bestätigung der Wahl der Revisoren pro 1872.

3) Wahl der Mitglieder der Revisions-Kommission.

4) E as Direktion und Vorlegung der Bilanz.

5) Bericht der Reviforen. /

6 Beschluß über Ertheilung der Decharge an die Direktion und den Aufsichtsrath.

7) Beschluß Über die Tantième des Aufsichtsraths pro 1872. i ; | 8 L var Direktion wegen Abänderung einiger Statutenbestimmungen - und Ertheilung einer Vollmacht zur Verhandli

mit der Königlichen Staatsregierung. und demnächstiger Nerlautbarung der vereinbarten Bestimmungen.

Stimmberechtigt siub nah §. 45 des Statuts uur diejenigen Aftionäre welche spätestens am Tage bor )

Generalversammlung ihre Aktien bei der Direktion deponiren oder den Besiß derselben der Direktion bescheinigen. Die Legitimationen der Vertreter sind spätestens zwei Tage vor der Gencralversammlung der Direktion einzureichen.

Berlill, v 28. Ianuar 1873. s Die Direction: Bertheim. Abegg.

-

12 EN3 /

(a 3 IL

[M. 154]

Part

Hierducch beehren wir uns Ihnen mitzutheilen, daß wir mit dem heutigen Tage unter der Firma:

TTniringische Bank, Filiale Berlin,

eine Zweigniederlassung in Berlin errichtet haben. As Ry s eh, Die Leitung derselben übernimmt unser langjähriges Direktions-Mitglied Herr __ Kommerzien-Rath Boer f in Gemeinschaft mit dem ebenfalls iu unsere Direktion berufenen Herrn Ÿ Prok D. A Der, Außerdem haben wix Heren Georg Boer Prokura ertheilt. a s E De Wirkungskreis der Bank umfaßt mit Ausnahme der Noten-Emission alle Geschäfte, wie: sie in §. 13 unjerer Stati

näher bestimmt sind. L 7 S Us : S S | Zur Giltigkeit déêr Zeichnung ist die gemeiuschaftliche Unterschrift zweier Direktions-Mitglieder oder eines Direktions-Mitgliedes

Gemeinschaft mit einem Prokuristen erforderlich.

Soudershausen, den 30. Januar 1873. a E

"Thhtiringische Bank.

Doersting. Bor,

S | i Passiva. Thlr. Sgr t E E 1) Banknoten im Umlauf . . E R 980,000. —, R N. L 2) Guthaben der Theilnehmer am Giro-Verkehr 1,998,943. 11. _ Deutsche Lebens-, Pensions- und H 3) Depositen-Kapitalien : 1,008,250. Renten-Versicherungs-Gesellschaft auf f | „dine die Stat 000,000,

welches die Stadt-Gemeinde der Bank in Gemässheit der 88.41 10 des Bank-Statuts überwiesen hat. | Breslau, den 31. Januar 1873.

Die städtische Bank.

Gegenzgeitigkeit in Potsdam,

Im 4. Quartal 1872 wurden ausgefertigt: 1668 Policen

mit 819.227 Thlr, Versicherunmgs- Summe.“ 04 j | A | [272] Bremer Bank. Der Versicherungs-Bestand am 31, Dezember 1872 beträgt: | : 13.298 Versicherungen h y « es nRaût 4.279,380 TE'RaREr, Wer Stel ert As E H Ee. NA Uebersicht Ende Januar 1873. s ———= i i etiva: | Vorstehende Gesellschaft empfiehlt sich zu Abschlüssen M | Wehsdl. Mark 38,738,312. aller Arten von Lebensversicherungen zu den vortheilhaftesten Darlehen gegen Unterpfand 8,737,028, S und liberalsten Bedingungen und werden Prospekte, Formulare C oie L Bt 1,451,415, j etc., sowie jede gewünschte Auskunft bereitwiltigst ertheilt, Verschiedene Debitoren. s 866,180. (a. 744/1) Die Direltion. blen È Mobilien . Fu N i A. L. Bongé. nkosten-Conto E | mati S. Baare Casse E e E 9,004,883, E i N Passiva: ¿ Aktien-Kapital . „16,607,000, Verzinsliche Depositen . e 23,915,871 [281] Viomats-Uebersickt Unverzinsliche Depositen V 970,954 der stüdtischen Bank Banknoten in Umlauf . «15,771,508, j pro Januar 1873. Verschiedene Creditoren s 139,701. gemäss 8. 23 des Bank-Statuts vom 18: Mai 1868. Mae d l atio h s 580,002, Ketiva, Thlr. Sgr. Pf. | Unerhobene Dividenden pro 1868—71, ü 3,604 351,333. S. 5. | Gewinn- und Verlust-Conto . : H 1,020,106.

5 Geprägtes Geld

da ab in Berlin bei Morris Frank ausbezahlt.

2) Königliche Banknoten, Kassen-Anweisungen j i E S PR E und Darlehns-Scheine . ; 1,644,498. —. —. Deraimung der Einlagen auf Contobücher im Januar: 34 y& 3) Wechsel-Bestände . 1,991,601. 2. 11. er Direktor: 4) Lombard-Bestände 1,196,575. —.'—. Ad. Renken. Dreier, 5) Effekten nach dem Courewerthe . 38,226. 20. —. | Proc.

. 2. Die Darlehnskasse führt die Firma: „Kur- und Neu-

märkische Ritterschaftliche Darlebnskasse. Der Siß der Haupt-Ritterschafts-Direktion zu Berlin ist auch der

Sih der Darlehnskasse. f

d. 3, Die disponiblen Mittel des Kur- und Neumärkischen Ritterschaftlichen Kredit-Jnstituts werden in Höhe des Amortisations- Zuschußfonds fowie bis zum B.trage von 300,000 Thalern des eigen- tbhümlichen Haupt-Institutsfonds der Darlehnskasse zur Bildung ihres Stammkapitals darlchnsweise überwiesen und den gedachten beiden Fonds mit 3} Proz. verzinst.

Die sich außerdem aus der Verwaltung dex Darlehnskasse ergeben- den Ueberschüsse werden, vorbehaltlich der Disposition am Schlusse des §. 6, zur Bildung eines besondern Reservefonds fo lange abgeführt, bis derselbe die Höhe von 500,000 Thlr. erreicht hat, auf welcher Höhe er erhalten werden muß.

Der Reservefonds dicnt zur Deckung etwaiger Ausfälle bei der Verwaltung der Darlelznskasse und ist Eigenthum des Kur- und Neu- märkischen Ritterschaftlichen Kredit-Instituts. i 4

Hat der Reservcfonds die angegebene Höhe erreicht, so fließen die Erträge desselben, sowie alle Üebershüsse der Darlehnskasse zum Kur- und Neumärkischen Ritterschaftlihen Haupt-Institutsfonds zur Förderung des Real-Kredits und der Pfandbriefs-Amortisation nach näherer Bcstimmung dcs Engeren Aus}chusses.

Auch bleibt in solchem Falle d:m Engeren Ausschusse überlassen, über die Zurückziehurg des Stamm-Kapitals und Erseßung desselben «us dem Reservcfonds weitere Anordnung zu treffen.

Die- sonstige geeignete Benußung der Bestände des Reservefouds la nah den näheren Bestimmungen der Haupt - Ritterschafts-

irektion.

Titel TT. Von den Geschäften der Dahrlehnskasse.

__§. 4. Die Dahrlehnkasse ist befugt: a. Darlehne und Depositen für ihren Geschäftsverkehr anzunehmen. Die Depositen dürfen, sofern fie jederzeit rückzahlbar sind, und darüber in Giro- oder Check-Rech- nung verfügt wird, „nur unverzinslich, fofern sie aber in laufender Rechnung verzinst, oder dafür verzinsliche, auf bestimmte Namen lau- tende Depositenscheine ausgegeben werden, uur unter Festseßung einer Kündigungsfrist von mindestens 3 Tagen angenommen werden.

b. Disponible Kassenbestände nußbar zu machen, durch Diskon- rung, Kauf und Belcibung von Wechseln nah den Grundsäßen der Preußischen Bank, durch Erwerbung und Beleibung von sicheren länd- lichen Hypothek.n, oder von Wertypapieren nach den Grundsäßen der Preußischen Bank, jedoch mit Ausdehnung auf die vom Norddeutschen

Zunde und Deutschen Reiche emittirten Schuldverschreibungen und die auf den Junhaber lautenden Papiere, welche Staaten, Kommunal- Verbände und andere Korporationen des Deutschen Reiches ausgeben, endlich durch Hinterlegung bei Bankhäusern und Bank-Instituten.

Bei der Gewährung von Lombard-Darlehnen bleibt der Dar- lehnsfassen Verwaltung cine nähere Vereinbarung mit dem Schuldner über ihre Befriedigung wegen Kapital, Zinsen und Kosten insbeson- dere dabin vorbehalten, das gewährte Unterpfand, sofern es in fungiblen Sachen besteht, die einen Marktpreis oder Börsencours haben, selbständig also ohne Berpflihtung zu _desfallsigen Anträgen bei Gericht zu verfilbern. Dieser Befugniß der Ver- waltung hat sich jeder Darlehnsnchmer bei Eingehung eines derarti- gen Lombardgeschäfts ausdrücklich zu unterwerfen.

c, Kommissions- und Realifations-Geschäfte, invbesondere auch die Vermittelung von Hypotheken gegen Provision zu besorgen, sowie Kredite und Darlehne unter den von der Haupt-Ritterschafts-Direktion näher festzustellenden Sicherheiten, der Regel nach nicht über 6 Mo- uate hinaus, zu bewilligen. :

K G 111. Von der Verfassung und Verwcltung ‘der Darlehns- alle.

__§. 5. Die Dariehnskasse wird von den reglementsmäßigen Be- hörden des Kur- und Neumärkischen Ritterschaftlichen Kredit-Instituts und dissen Beamten mitverwaltet, jedoch werden die Geschäfte der- selben, abgesondert von denen des Pfandbrief-Kredit-Instituts, unter Leitung und Aufficht der Haupt-Ritterschafts-Direktion, von einem Vorsteher geführt. S

S. Der Engere Aus\{uß ist verpflichtet, sih von der gesamm- ten Verwaltung der Darlechnkafse in Kenntniß zu erhalten. Er hat sih zu diesem Zwecke von der Haupt-Rittexschafts-Dircktion alljährlich einen, alle Zweige der Darlehnskassen-Vêrwaltung umfassenden Ge- schäftsbericht erstatten zu lassen.

__ Derselbe hat ferner durch Deputirte die Darlehnskasse mindestens einmal jährlich extraordinär und außerdem, so oft derselbe in Ange- legenheiten des Ritterschaftlichen Kredit-JInstituts versammelt ist, or- dinär zu revidiren. Dicse Kassenrevifionen müssen gleichzeitig mit denen der Haupt-Ritterschafts-Kasse stattfiuden.

Außerdem hat derselbe den : Do Ritterschaits - Direktion zu entwerfenden Geschäftsunkosten - Etat festzustellen und die Jahresrehnung der Darlehnskasse zu superrevi- diren, sowie dem Rendanten derselben Decharge zu ertheilen.

_ Der Engere Ausschu ist auch befugt, auf Antrag der Haupt- Ritterschafts-Dircktion zu bestimmen, welche von den, der Darlchns- fasse nach §. 4 gestatteten Geschäften bis auf Weiteres nicht mehr be- trieben werden sollen. j

Endlich ist der Engere Aueshuß ermächtigt, einen aliquotea Theil, jedoch höchstens drei Viertheil der gemäß §. 3 zur Bildung eines Reservefonds bestimmten Verwaltungsüberschüsse, auch bevor die- ser Ba die Höhe von 500,000 Thirn. erreicht hat, zur Förderung der Pfandbriefs-Amortisation verwenden zu lassen.

8§. 7. Die Haupt - Ritterschafts- Direktion hat die obere Leitung vnd Koutrolle der Darlehns-Kassenverwaltung, sowie des dem Vor- steher obliegenden Geschäftsbetriebes, und zeichnet die Grundsäße vor, nach welchen die Geschäfte der Darlehnskasse verwältet werden sollen.

Die Haupt-Kitterschafts-Direktien hat den Vorsteher und dessen Stellvertreter zu erncnnen, resp. wegen intermistischer Wahrnehmung der Funktionen dieser Beamten Ancrdnungen zu treffen, sowie über- aupt die nöthigen Beamten zu bestellen und innerhalb des vom

ngeren Ausschusse nach §. 6, alinea 3 festzu‘tellenden Geshäftsun- kosten-Etats die Gehalte derselben, sowie die zu leistenden Amis-

autionen zu bestimmen.

_§. 8. Der Vorstcher hat den Betrieb und die Verwaltung der Geschäfte der Darlchnskasse ind der gesammten Fonds nah Maß-

asljährlißch von der Haupt-.

bestimmt worden ist. Demgemäß haben auch die von ihnen in An- gelegenheiten der Darlehnskasse aufgenommenen und ausgefertigten Verhandlungen und Urkunden - die Eigenschaft und Gültigkeit öffent- licher Dokumente.

8. 11, Alle Schriftstücke der Darlehnskasse werden unter dem Namen: „Kur- und Neumärkische Ritterschaftliche Darlehns-Kasse“ ausgefertigt und, mit Auss{chluß der Quittungen über die zur Kasse eingehenden Gelder und Effekten, von den dazu bestellten Beamten, diese Quittungen aber vom Rendanten und Controleur vollzogen.

S. 12. Die Namen der Beamten und Vermittelungs - Organe, welche mit den Geschäften der Darlehnskasse betraut werden, sind von der Haupt-Ritterschafts-Direktion öffentlich bekannt zu machen.

. 13. Der „Deutshe Reichs-Anzeiger und der Königlich Preußische Staats-Anzciger“ ist Publikationsblatt in allen Ange- legenheiten der Darlehnskasfse.

Es bleibt dem Vorstande überlassen, in wiefern er Bekanntma-

ungen in dergleichen Angelegenheiten auch. noch in anderen Blättern

ergehen lassen wolle.

8. 14. Alle bei dem Kur- und Neumärkischen Ritterschaftlichen Kredit-Institute bestehenden Bestimmüngen . und Einrichtungen finden auch auf diese Darlehnskasse und deren Verwaltung Anwendung, in soweit damit die Auordnungen des gegenwärtigen Statuts verein- bar sind.

Die Haupt-Ritterschafts-Direktion hat hierüber bei entstehenden Zweifeln, mit Ausfluß jeden gerichtlichen Verfahrens, zu entscheiden.

8. 15. Eine Auflösung der Darlehnskasse tritt nur auf Beschluß der Generalversammlung der Kredit-Verbundenen ein. i

Landtagsangelegenheiten.

Berlin, 1. Februar. _ Jn der gestrigen Sißung des Hauses der Abgeordneten nahm in der Diskussion über den Geseßentwurf, betreffend die Abänderung der Artikel 15 und 18 der Versassungsurkunde vom 31. Januar 1850, der Minister der geistlichen 2c. Angelegenheiten Dr. Falk nah dem Abgeordneten Dr. Petri das Wort:

__ Es liegt mir ob, m-?ine Herren, den Standpunkt der Staatsre- gierung gegenüber den Vorschlägen Jhrer Kommission und den dazu gestellten Amendements zu bezeichnen. Ich will mich dabei möglichst kurz fasst#: Es ist Jhnen ja in der Erinnèrung, daß die Staatsre- gierung von Anfang an den Standpunkt Zwar nicht sich zu eigen machte, daß cinzelne Bestimmungen der Jhnen gemachten Vorlagen mit dem Wortlaut der Verfassung nicht in Einklang seien, daß sie aber doch nicht umhin konnte, einen folchen Standpunkt als einen be- rechtigten anzuerkennen. Von diésem Gesichtsvunkte aus deutete sie einen Weg an, auf welchem man derartigen Bedenken gerecht werden könne. Dieser Weg, die doppelte Abstimmung über die Geselze selbst, hat, wie die erste Lesung bereits darthat, in diesem Hohen Hause außerordentlich geringen, vielleicht keinen Anklang gefunden. Es wurde betont, daß einzelne Bestimmungen es nicht blos feien, die mit dem Wortlaut der Verfassungsurkunde sih in Widerspruch befänden, sondern ganze Theile. Man wies auf den ganzen Geist dieserVorlagen demnächst hin, man betonte grundsäßliche Bedenken, praktische Schwierigkeiten, und An- gesichts diescr Gesichtspunkte ist, da ja die Staatsregierung ihre An- regung nur aus praktischen Gründen gab, bereits früher meinerseits hervorgehoben worden, daß in der Einschlagung eines andern Weges, darin bestehend, daß der Wortlaut der Verfässungsurkunde felbst eine Aenderung erfahre, ein Differenzpunkt zwischen denjenigen Herren, die dieser Meinung Ausdruck geben würden, und der Staaksregierung uicht gegeben szin würde. Jch bin heute in der Lage, Namens der Staats- regierung zu erklären, daß sie den auch von Ihrer Kommission vor- geschlagenen Weg acceptirt. _ /

Es ift freilich wahr, daß die vorgeshlagenen Verfafsungsände- rungen in den beiden Artikeln 15 und 18 hier handelt es sih um den überwiegend wichtigeren Artikel 15 in Aussicht genommen wor- den sind im Hinblick auf jene Geseßesvorlagen, und daß es cebenso- wenig feststeht, in welcher Gestalt diese Geseßesvorlagen An- nahme, insbesondere auch Seitens dieses Hohen Hauses, finden werden. Indessen, weun daran von einer Seite die Behauptung geknüpft wor- den ist, es rechtfertige sich, ehe man das ubersehe, nicht, zu einer VBer- fassungsveränderung zu schreiten, so scheint mir das denn doch nicht begründet. Es wird ja Niemand in Abrede nehmen, daß es grund- säbliche, tief cinschneidende und weitgreifende, auch über den Jnhalt dieser Vorlagen hinausragende Gesichtspunkte gewesen sind, die in den Vorlagen zum Ausdruck gekommen sind. Mir scheint, die erste Be- rathung der Vorlage hat das zweifellos gestellt. Wer nun der Uebl'er- zeugung ist, daß es Recht sei, diesen Gesichtspunkten gemäß die Gesetz- gebung im Einzelnen zu entwickeln, Recht sei, etwaige Schranken, die einer solchen Entwicklung aus der Verfassung entgegengestellt werden fönnten, zu beseitigen, der wird, so meine id, auch heute bereits in der Lage sein, sich darüber schlüssig zu machen, eb der empfoh- lenen Verfafsungsveränderung resp. in welchem Maße und wie weit beizutreten sei. Mix scheint auch mmgekehrt es vollkommen

statthaft, bevor feststeht, ob und welche Verfassungsändexung wirklih eintritt, daß dieses Hohe Haus die Berlage selbst

zum Gegenstande seiner Berathung mache, vorausgeseßt immer nur was auch’ gestern, wenn ich richtig verstanden habe, Seitens des Herrn Abg. Virchow hervorgehoben wurde daß diese Berathung einen eventuellen Charakter habe, Bedeutung nur in der Annahme ami den Fall, daß die Verfassungsänderung hinterher wirklih ins Leben tritt. Wenn fo verlzandelt wird, ist es uicht möglich und das möchte ih den Herrn Abg. Glaser bitten zu bedeaken daß man béi einer Beschlußfassung über die einzelnen Vorlagen in Widerspruch mit der Verfassungéurkunde trete. Ein Widerspruch würde nur dann da sein, wenn man die Geseße, zu denen manu eine Berfassungsände- rung für nothwendig hält, ins Leben treten laffen wollte, ehe die Ver- fassungsänderung selbst ins Leben getreten ist.

Was die Kommission in dem Art. 15 an Aenderungen vorgeschla- gen hat, genügt zweifelsohne den Gesichtêpunkten, auf welchen die Vor- lagen der Staatsregierung beruhen. Es is aber nicht dies gerade, was diese Vorschläge der Staatsregierung ‘als annehmbar erscheinen läßt. Es ist vielmehr die prinzipielle Richtigstellung derjenigen Gc-

fassungsurkunde beruht auf der Staatsgeseßgebung. Und, meine Her- ren, das ist auch ich behaupte das ausdrücklich der Gesichts- punkt gewesen, der bei den Verhandlungen über die V-erfassungs- Urkunde von dem soviel genannten Minister vou Ladenberg innege- halten worden ist. Der Herr Abg. Reichensperger hat geitern eine recht brauchbare Sammlung der in den verschiedenen Verhandlungen in Frankfurt und Berlin aus Anlaß jencr Artikel gehaltenen Reden, gegeben; dieselb: Sammlung steht mir zu Gebo‘e, und man wird dort finden, daß der Minister von Ladenberg wiederholt hervorgehoben hat, da wo es sich um Angelegenheiten handl-, wo die Kirche allein stehe, da habe sie allein zu verwalten und zu ordnen, daß aber da, ws andre Gebiete mitberührt werden, das ist der wiederholt vor- fommende Ausdruck daß da die Staatsgewalt es sci, die darüber zu wachen habe, daß die Berührung nur in rechter Weise stattfinde, und im Verwaltungswege und Ge)eßgebungswege das Nähere zu be- stimmen habe. Ich meine also, man wird sih nicht ohne Grund be- rufen fönnen auf jene Acuße. ung des genannten Ministers. Es drückt aber auch der Saß in dem Kommissionsvorschlage, der dem Staate das Recht gewährt, gleichzeitig dies aus, und ih muß es wieder- holen auf den lebhaftesten Widerspruch hier, daß, insoweit die Re- ligionsgesellschaften, und die Kirchen insbesondere, im Nechtsleben des Staates stehen, sie die Bedeutung, wenn auch der höchsten privilegirten und der innerlich bedeutsamsten Korporationen, doch aber immer nur die Bedeutung von Korporationen haben. Außerdem wird durch jene Worte, an die sich die eine Nußanwendung der Aufsicht anschließt, deutlih auêsgedrückt, daß die Kirche sih inner- halb des Lebens des Staates bewege und nicht ü ber demselben; und weil diese Gesichtspunkte von mir vielfa als die rechten bezeichnet: worden sind, deswegen glaube ih auch vollkommen das Recht zu ha- ben, mich einverstanden erklären zu follen mit demjenigen, was Jhre Kommission bci Art. 15 vorgeschlagen hat.

Ein Amendement prinzipiellerer Natur steht dem Vorschlag der Kommisüon gegenüber, es ist das dasjenige, das unter den Ünter- schriften an erster Stelle den Namen des Hrn. Abg. Weie träat, dem Artikel 15 solle ein Zufaß werden: „Die Grenzen dieser Rechte gegenüber dem Staate regelt das Gesetz.“ Jch vermag nicht, die Bedenken zu untcrdrücfen, die mir aus der Annahme dieses Amende- ments erwachsen zu müssen scheinen. Wenn man die Werte so liest, „die Grenzen dieser Rechte gegenüber dem Staat regèëlt das Gesetz“, fo muß man annehmen, daß dem Geseß die von mir und von Ihrer Kommissicn vindizirte Souveränetät gegeben wird. Es kommt ledig- lich darauf an, ob die Grenzpfähle vom Geseß ein bischen mehr rechts oder ein bischen mehr linfs gestellt werden, ein bischen mehr nah der Seite der Kirche oder nach der Seite des Staares, und schieben Sie sie ein wenig weit nah der Seite der Kirche hin, nun, meine Herren, dann hat alles Dasjenige, was Jhre Kommission ge- sagt hat, vollkommen in dem Satze Plaß, die Aufsicht und der all- gemeine Gedanke des Unterworfenseins unter das Geseß. Wenn nun aber von Seiten der verehrten Herren, insbesondere also des Hrn. Abg. Dr' Glaser, gestern gesagt worden ist, dieser Saß sei in Vor- \chlag gebracht, um den Streit, in den wir hineingetreten seien, mit beizulegen, so muß ich mir allerdings denken, daß mit dem Saß etwas Anderes gemeint ist, als ih nah seiner ersten unbe- fangenen Lesung daraus entnahm. Da fann ih mir nun denken, daß man davon ausgeht: erst muß cin Grenzgebiet feststehen, erst müssen sich die beiden Theile, Staat und Kirche, einigen, wo das Grenzgebiet anfängt, und nur innerhalb dieser Einigung, zwischen den beiden Li- nien ist das Geseß nie befugt, die Mittellinie zu ziehen. Ja, meine Herren, wenn das richtig ist, so kommen wir wohl nicht einen einzigen Schritt weiter, denn es wird sich eben darüber cine Einigung nicht berbeiführen lassen. Oder aber „dem Staate gegenüber“ sind die Worte, die betont werden müssen. Jst darunter nun dec Staat, ver- bunden mit allen seinen Attributen, der vollen Geseßgebung und Ge- walt, die sih auf akle Gebiete des bürgerlichen Lebens erstreckt, ver- standen, oder ift „Staat“ vielleicht in engerer Bezichung, zum Unter- schied etwa von der Gemeinde verstanden? Es könnte das ».nzuneh- men sein, wenn man sich zurückerinnert an diejenigen Geseßesvorschläge, die bei der Verfassungsurkunde gemacht sind, Staat und Gemeinde spielten in jenen Geseßesvorschlägen immer eine Rolle, Es zeigt das hier recht, wie zweifelhaft der Ausdruck ist. Und daß die Auslegung nicht {03 von mir, sondern in der That verschieden gedacht wird, dafür möchte ih ein Beispiel anführen in der Person des verehrten Herrn, der mir gegenüber sißt (auf den Abg. Hol hinweisend) Jh bin einmal in der Kommission zugegen gewesen, dort war ein Vor- schlag, der auch mit diesen Worten bloß, von dem Herrn Abg. von Brauchitsch eingebraht worden. Jch habe leider niht Gelegenheit: gehabt, die Motivirung desselben zu hören, wohl aber hörte ih die Antwort cines der Herren auf dicse Auseinanderseßung, und die ging dahin: als ich zuerst dieses Amendement las, gefiel es mir ganz gut, wenigflens8 war das der Sinn, die Worte waren cs niht —, als ih aber die Begründung hörte, da bin ich ershrocken und weise dieses Amendement mit viel größerer Energie zurück, als den Vorschlag des Referenten. Und, meine Herren, derselbe Herr, der dies crklärte, hat: nun dieses Amendement mit unterschrieben. Jch denke, meine Herren, es ist wohl klar, zweideutig ist das Amendement, und wenn wir heute die Verfassung flarstellen wollen, so dürfen wir uns nicht in Zwei=- deutigkeiten hineinbegeben. Dies sind meine Bedenken gegen dies Amendement.

Aber der Herr Abg. Glaser hat auch im Allgemeinen den Ge- sihtspunkt hervorgehoben, er und seine Gefinnungsgenossen hielten sich besonders berufen, den Streit und Kampf beizulegen. Heute hat, so- weit ih in der Lage gewesen, den Herrn Abg. Dr. Windtherst zu ver=- stehen die Richtung seiner Sprache nah dem Stuhle des Herrn Präs- sidenten läßt leider nur einen Theil des Schalles bis hierher gelangen der Herr Abg. Dr. Windthorït hat einen ähnlichen Gedanken in An- regung gebracht, er hat auch davon gesprochen, man müsse noch zur Verständigung greifen, ih glaube, er sagte, es sei der leßte Augenblick der Berin e Pren 1 ! Aber: welhen Boden dieser Ber- ständigung haben Sie bezeichnen hören? Den Boden der Praxis bis zum Juni oder Juli 1871. Nun, meine Herren, das ift ja eben die Praxis, die die gegenwärtige Staatéregierung zurückweist und zurück- weisen muß; eine Verständigung anf diesem Boden heißt weiter gar ichts al8: es beuge sich die Staatsregierung. Das kann fie nicht.