1873 / 30 p. 6 (Deutscher Reichsanzeiger, Sat, 01 Feb 1873 18:00:01 GMT) scan diff

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Nun, meiné Herren, der Herr Vbg. Glaser sagt: der Weg, den die

Staatsregierung eingeshlagen, führe niht zum ieden. Es ist meiner- seits betont, und mit voller und ganzer -Ukbeïzeugung betont worden, daß die Staatsregierung hofft, auf dem Wege, den fie eingeschlagen hat, zum Frieden zu kommen; es ist das nicht geglaubt worden, so will ich zum Mindesten fagen. ch habe heut noh, wenn ih richtig ver- standen habe, ein Wort von unbedingter Herrschsucht der Staatsre- ierung und Befriedigung derselben fallen hören, welche Herrschsucht die taatsregierung leiten soll. Meine Herren, die Befriedigung der errschsut soll es sein, die_ die Staatsregierung dahin führt, in olche ernste Wege für den Staat, für die Interessen seiner Auge- Weiten zu treten? Nein, meine Herren, und Sie E es Einem glauben, der darin mitsteht und berufen ist , auf diejen Wegen zu gehen an erster Stelle, nah hartem Kampf, nach ernster Prüfung mit si selbst und mit Gott ist man auf den Weg gegangen , nicht aus Herrschsucht : aus der Ueberzeugung, die Pflicht zu thun im In- teresse des Staates, für dessen Interessen einzutreten man in erster Linie berufen ist von Demjenigen, der darüber zu entscheiden hat. Es ist in der That meine Ueberzeugung, wir gelangen auf dem Wege zum Frieden; ih habe nimmer gejagt: durch diefe Geseße wird der Friede herbeigeführt; ih habe gejagt: wir schaffen eine Grundlage dafür, und warum ? Weil ih als erste Bedin My es erachte, daß der Staat erhält, was ihm gebührt, daß er scharf abgrenzt die Linien, in denen es möglich ist, daß sih iu ihm bewegen jene großen Korpera- tionen, und weil ih fernerhin überzeugt bin, daß, wenn jene Geseße, die auf diesem Standpunkt stehen, erst gelten werden, es gar nicht lange dauern wird, daß von den Behauptungen, die heut zu Tage aufgestellt werden, über Erdrückung der Kirche, Vernichtung ihrer Rechte, es sih herausstellen wird: das waren eitel Täuschungen, eitel Unwahrheiten. : ; E i Meine Herren! Es wird sich zeigen, daß die Kirche auch inner- halb dieser Geseße sih bewegen kann in dem, was ihr gehört, d. i. in der Vervollkommnung des Menschen im Aufblick zu Gott, in der Lehre der Heilswahrheit und in dex Verwaltung der Heilsmittel. Jch habe diese Ueberzeugung um so mehr, als ih zurüblicken darf in die Ver- angenheit. Der Herr Abg. Reichensperger hat allerdings gestern ge- agt: die landrechtlihen Zustände, und was darauf begründet wäre, jeien findliche, so war es ja wohl? oder unschuldige gewesen, gègenüber den Zuständen, die die Entwürse ins Auge faßten und an- bahnten. Meine Herren, i bitte ihn zu lesen die n Seite der Motive zu dem Entwurf über die Vorbildung der Geistlichen. Dort wird er finden, daß man damals in Bezug auf die Kontrole über die Bildung und Prüfung, sowie in Bezug auf die Anstellung weitergriff, als dieser Geseßentwurf will. Ich mache die fernere Behauptung, daß der Rekurs gegen Disziplinar-Ent\cheidungen der geistlichen Behörden an die Regierungen jrüher eingelegt worden ist. Jch bin im Besiße von Akten, in welchen der Erzbischof von Cöln es war freilich damals der Graf Spiegel zum Desenberg die an ihn gerichtete Aufforderung, fich über die Beschwerde zu äußern, regelrecht beantwortet und den Spruch entgegengenommen hat, und aus Posen bin ih eben- falls in der Lage, Ihnen Beispiele anzuführen, welche noch bis in die vierziger Jahre reichen. Dann, meine Herren, wenn Sie so arge Vor- würfe erheben, daß einzelne Vorschriften der Geseßentwürfe Vorent- haltung der Einkünfte in Ausficht genommen haben, so kann ich Jhnen versichern, in den Akt-n aus jenen Zeiten findet sich, und ih will nicht fagen auf Grund des klaren Geseßesbuchstabens, jondern heraus fehr oft aus der allgemeinen Staatsaufsiht die Drohung: wenn Ihr Das oder Fenes nicht thut, nun so werden Euch die Temporalien gesperrt; sehr oft ist das ausgesprochen worden von den damaligen Ministern. Es ist ertrag- bar gewesen jener Zustand, der künftige foll zurück auf geschlichen Boden und heraus aus der Willkür, und ih werde allen Bestrebungen der Kom- mission, die ministerielle Willkür abzuschneiden, entgegenkommen, so- weit nur der Nerv des Geseßes nicht gelähmt wird. Nun, meine Herren, das bestätigt mich in der Ueberzeugung, cs wird dann bei Bielem von demjenigen, was heute aufgewirbelt wird, sich zeigen, daß es eben nur Staub war, der bald niederfällt. i Aber in welcher Situation sind. wir denn solchen Erwägungen gegenüber? und ich bitte die Gesinnungsgenossen des Herrn Abg. Glaser dringend, das doch recht zu beherzigen. In dem Streite oder vielmehr in dem Briefwechsel, den die Staatsregierung mit dem Bischof von Ermeland. hatte, war dasjenige, was für fie am \{chwersten wog, weit- aus nicht jener Spezialfall, sondern es war jenes bekannte Wort, was, ob überall richtig gedeutet oder niht, darauf hinweist, daß fih die Kirche und ihre Organe, die Bischöfe, vorbehalten, zu entscheiden, ob das Staatsgeseß Anspruch machen dürfe, vor dem Kirchengeseß zu elten. Dieses Wort war es, was die Staatsregierung zum ernstesten ufmerken auffordern mußte, und um fo mehr, als dieses Wort in dem ernst genommenen Sinne hineingetragen wurde in die Presse, hineingetragen wurde reihlich in jene von mir néulich son er- wähnten agitatorischen Versammlungen, auch vorkommt in jener Allokution, die vor einigen Wochen hier Gegenstand der Erör- terung war. Und nun, meine Herren, als diese Vorlagen ge- maht worden sind, da wird aus der Mitte dieses NOA Hauses heraus das Wort ausgesprochen: Diesen Vorlagen 5nne man nit folgen als Geseß; es ijt das Wort niedergelegt in dem Bericht Ihrer Kommission, und wir haben gestern gehört: die Bischöfe müßten ins Gefängniß, denn sie dürften diesen Gesetzen nicht folgen. Wir haben das aus einem Munde gehört und das ist, was mi dabei doch überrasht hat, der seine Worte gestern mit einem besonders emphatishen Appell an die Landesgeseße loß, der von den Bischöfen in Aussicht stellte, daß fie den erscheinenden Lan- desgeseßen niht gehorchen dürften und mit besonderem Nachdruck aus- rief: wir wollen nicht, daß das Landesgeseß geändert werde. Sh ver- mag das nicht zusammen zu reimen, die Erklärungen des Klerus draußen und die Aeußerung des Bischofs von Paderborn, die nicht apokryph ist, da mir jein Protest im Original hier vorliegt . er stimmt, so weit N übersehen kann mit dem überein, was die Zeitungen davon berichten. Er sagt ih will die Säße verlesen im Zusammenhange: Ih erkenne:

1) in den Bestimmungen dieser Geseßentwürfe niht eine Er- läuterung oder Modifikation der die Kirche betreffenden Para- graphen der Verfassungsurkunde, sondern die angestrebte Ver- nichtung der denselben zu Grunde liegenden Prinzipien.

Ich erkenne in ihnen

9) einen Eingriff in die wesentlichen Rechte der O Kirche der dahin zielt, den ganzen Organismus der Kirche zu zer- \tôren.

Jch habe E j i

3) das klare Bewußtsein, daß diese Bestimmungen, wenn sie Ge- sebesfkraft erlangen, mi in einen nnauflöslihen Konflikt brin- gen werden mit dem feierlichen Eide, den ih bei Uebernahme meines bischöflichen Amtes mit Vorwissen der Ksöniglichen Staatsbehörde am Altare des P ges{woren.

Aus dieser dreifachen Rücksiht würde i, wenn diese Geseh, entwürfe wirklih zu Geseßen erhoben werden, unter keinen Um- ständen, und nicht zur Vermeidung der größten zeitlihen Nach- theile, zur Ausführung solcher Geseße jemals meine Hand bie- ten fönnen. Die daraus unter den Pfarrgeistlichen und in wei- terer Folge in den Gemeinden hervor chenden Verwixrungen stehen freilich klar vor meinem Auge: ih würde aber den Trost und die Beruhigung haben, jede Verantwortung dafür ablehnen zu können. (Sehr richtig! aus dem Centrum.)

Das weiß ih, daß Sie (nach dem Centrum) das sehr richtig

finden, meine Herren! | :

_ So also der Herr Bischof von Paderborn und nun wird uns

in der Presse eine ähnliche Erklärung der Gesammtheit der Bischöfe in Ausficht gestellt. Man sagt uns freilich in jenen Blättern in fast maßloser Sprache:

eine Revolution wolle man nit; aber die Bischöfe seien ver-

flichtet zu gebieten, daß kein Gläubiger in irgend welchem alle etwas unterlasse, was die Kirche gebietet, und daß er in einem Falle etwas thue, was die Kirche verbietet,

unbekümmert darum, ob im ersten Falle das Staatsgeseß verbie-

tet und im zweiten Falle gebietet. Nun, meine Herren, ob das im

Widersyrnihe mit dem Eingangssate nit einer Revolutionirung gleich- ommt ?

_Man sagt uns dann ferner, es sei kein Geseß statthaft gegen das Geseß Gottes, uud was das Gebot Gottes sei, das habe die Kirche u bestimmen. Nun, meine Herren, wenn die Sache so liegt, wenn

. in dieser Weise gegen Vorschläge, die von der Staatsregierung als

Geseße in Ausficht genommen, und die dies vielleicht in wenig Mon-

den sind, wenn in dieser Weise von vornherein Ungehonian und Wis .

derstand angekündigt wird, ja, meine Herren, wie kann da die Sache auf einem anderen Wege beigelegt werden, als auf dem Wege, daß die Staatsregierung dasjenige vollständig feststellt, was ihr gebührt: die Herrschaft des Geseßes!

eine Herren! Jch gehe über zum Amendement des Herrn Dr. Virchow. Ich würde glauben, daß nicht im Gntferntesten ein Bedürfniß zu diesem Amendement vorliegt. Man hat in Ihrer Kom- mission und ih halte das für völlig recht sih möglichst an die alte Wort ans des Artikel 15 der Verfassungsurkunde gehalten. Der fert geordnete Dr. Virchow verlangt im Wesentlichen zunächst aus Gründen der Logik die Weglassung der Bezugnahme auf die evangelische und fatholishe Kirche. / :

Fh will dahin gestellt sein lassen, wie es sich mit dem Ausdruck

die evangelische Kirche“, dessen er gestern erwähnte, verhält, ob darunter, wie der Herr Abgeordnete v. Rönne in seinem Buche lehrt, zu verstehen ist die unirte evangelische Landeskirche, oder ob darunter zu verstehen ist ein Gattungsbegriff jeglicher O Kirche, der evangelish-reformirten, der unirten, der evangelisch-lut erischen Kirchen u. . w. Für mich ist in dieser Beziehung nicht dargethan, daß ein Mangel an Logik vorhanden wäre, wenn der Artikel 15 den von der Kommission vorgeschlagenen Eingang erhält: „die s und die rôömisch-katholishe Kirche so wie jede andere Religionsge ellschaft.“ In jenem Paragraphen ijt von einer direkten Bezugnahme auf die Sndividuen selbst nicht die Rede, sondern von einem geschlossenen Ganzen von Individuen, von den Religionsgesellschaften, und da bin ich doch der Meinung, daß es vollkommen gerechtfertigt ist, von diesen Gesellschaften diejenigen besonders hervorzuheben, die die größte Be- veutung, das größte Anschen unler den Religionsgesellschaften haben, und das wird man nicht bestreiten können von der rômisch-katholischen Kirche und ebenso wenig von der evangelischen, mag man fie in dem einen Sinne fassen oder in dem andern. In den Motiven Jhres Kommissionsberichts ist auch eine erläuternde Aeußerung des Ministers v. Ladenberg ie enommen worden, worin cs heißt:

eine so bere Erwähnung erscheine wünschenswerth, um

diesen Kircheu die Rechte, die sie einmal hätten, aufs Neue

zu verbriefen. L

Ich muß nun zugestehen, eine solhe Verbriefung würde ich in der Erwähnung in der That nicht finden, am allerwenigsten in dem Zusammenhange mit den Worten: „wie jede andere Religionsgesell- schaft“, und ih begreife daher schr wohl, daß bei der Revision der Verfassungsurkunde, vor Allem in der damiigen Ersten Kammer, man ein Gewicht auf dieses Moment nicht gelegt hat, sondern daß man dasjenige Moment, was G vorhin erwäbnte, nämlich die hervor- ragende Bedeutung dieser Kirchen unter allen Religionsgesellschaften für das Wahre und Alleinentscheidende angesehen hat. So fasse ich die Sache auf nah dem Sinne der Mert l gts und so hoffe id, da ja die Worte der Verfassungsurkunde unverändert wiederge- geben werden sollen, auch den Sinn auf, in dem die Kommission den Borschlng macht. i

Der Herr Abg. Dr. Petri hat an mi eine spezielle Frage ge- richtet, die ih eigentlich {hon bei Gelegenheit der Debatte über den Antrag des Hezrn Abg. Reichensperger beantwortet habe. Es ift da- mals ih weiß nicht, ob von seiner Seite oder von Seiten des Le Abg. von Schorlemer in der That das Wort römisch- atholish in einer Weise betont worden, daß es Folgerungen zulassen sollte für die Jeßtzeit und ihre Besonderheit, für die Besonderheit der Differenz zwischen den römischen Katholiken und den sogenannten Alt- oder Protestkatholiken. Jh habe damals bereits Hhervorge- hoben, in dieser Weise lasse es sih nicht rechtfertigen, das Wort römische zu betonen, ih habe bereits damals angedeutet, daß es eben nur gebraucht ist, um die neben der evangelischen Kirche größte Religionsgesellschaft, einén der Rrligionsgesellschaften von der höchsten Bedeutung genügend zu: bezeichnen, und ih würde an dieser Auffassung, die ich damals gegeben habe, selbstredend auch festhalten,wenn derArtikel, den Ihre Kommission vorgeschlagen hat, in der vorgeschlagenen Fassun Annahme finden sollte. Der Herr Abg. Eberhard will, wenn i recht verstehe, dem erften Alinea Jhres Kommissionsvorschlages die alte Formel des zweiten Theils des Art. 15 beifügen und insbesondere wegstreichen die Worte „in gleichem Maße“ (oder wie es beißt). Die Staatsregierung geht gegenwärtig bereits davon àus, daß der Genuß der Stiftungen, Fonds und Anstalten nur innerhalb des Rahmens des Gesetzes statt habe. Wenn nun die Bezugnahme auf die Gesetze, die jeßt hergestellt wird durch die Verbindung des zweiten Alineas mit dem ersten, nah dem Amendement Eberhard wieder gestrichen werden es so würde der Auffassung wenigstens Raum gegeben sein, daß hier

iese Bezugnahme nicht Plaß greife, daß also der Standpunkt, den

die Staatsregierung gegenwärtig bercits vértritt auf Grund der jeßigen Fassung, ein unrichtiger sei, und darin liegt für mich ein Bedenken gegen das Amendement. / E

Der ger s, Bahlmann will dasselbe Wort einschicben, welches der Herr Berichterstatter anfänglich eingeschoben hatte, nämlich das Wort „allgemein“ vor „Geseße“. Der Herr Regierungskommissarius hat in der Kommission bereits den Ton darauf gelegt, daß dieses Wort zu großen Mißverständniffen Veraulassung geben könnte, und ih meine, die möglichen Mißverständnisse liegen sehr klar zu Tage. Mir ist es völlig begreiflih, warum Jhre Kommission nach jener Bemer- kung ih weiß nicht, ob sie noch näher motivirt war oder niht dahin gelangt 1 bas Bort „allgemein! streichen Was soll denn „allge- mein“ bedeuten ? Soll „allgemein“ genommen sein von der Ausdehnung des Geltungs8bereihs des Geseßes, aljo von der ganzen Monarchie? Lin, meine Herren, das könnte inan sih ja gefallen lassen, denn die Ge- sezentwürfe, die Ihnen vorgeschlagen werden, sollen ja die ganze Meo- narchie umfassen. Aber das Wort „allgemein“ fann auch nach einer andern Richtung hin verstanden werden, nah dem Inhalt, nach einer

arallesirung mit den materiellen Vorschriften, und welche sollen das ein? Die verschiedenen Vorschriften über die Korporationen, die ver- iedenen Vorschriften über die uristischen Personen im Allgemeinen, die Vorschriften über die Gesellschaften? welche denn? Jch wäre viel- leicht in der Lage noch andere zu nennen. Ich meine mit dem Worte „allgemein“ kommt man in Verwirrung, und ih denke deshalb, es ist besser, man läßt es fort.

Was nun weiter endlich das Wort „Oberaufsicht“ betrifft, so ift bereits in der Kommission darauf hingewiesen worden, daß das Wort „Oberaufsicht“ ein eigentlich technischer Begriff auf diejem Gebiete nicht sei, und wenn man es hier an die Stelle des Wortes „Aufsicht“ seßt, man in der That zu der Meinung käme, einen solchen tehnischen ea zu schaffen; dazu aber, scheint mir, fehlt die Grundlage, denn die Obergufsicht ist do logish genommen, die Aufficht, die über einer andern steht, und mittelst dieser Aufsicht ausgeübt wird; davon ist aber hier nit die Rede. Die Aufsicht soll auch neben den höchsten Organen der Kirche stehen, das spricht der Geseßentwurf klar aus, und aus diesem Grunde habe ih au gegen dieses Wort Bedenken.

Ich resumire mich, ich würde glauben, das Hohe Haus thäte wohl, den Vorschlägen seiner Kommission beizutreten.

Landwirthschaft.

_In der Stadt Senftenberg in Böhmen i} der Ausbruch der Rinderpest amtlich konstatirt worden. Die Königliche Regierung zu Breslau hat in Folge dessen einen Theil der Landesgrenze thres irk3 nach den Grundsäßen der §8. 6, 8 und 9 der es Pra ar Ie tion vom 26. Mai 1869 gesperrt. Damit diese Sperr - Maßregeln nicht illusorish gemacht werden, Hat das Königliche Ober-Präsidinm der Provinz Schlesien mittelst Resfkriptes vom 15. d. M. die Absperrung der Landesgrenze des Kreises Neiffe (Regierungsbezirk Oppeln) nach obigen Grundsäßen angeordnet.

Uebersicht der Haupt-Eisenba

durch Courier- us Schnellzüge. (Erscheint auf Grund der neuesten amtlichen Angaben am 1. jedes E _ Monats.) - Berlin; 1. Februar 1873.

n-Berbindungen Berlius

Abgang nach 7. 45 Ab. * [7. 45 Ab* e a] elta e: L Be V S E Salzbergen. (11. 40 V. * 9. 30 V.* Abgang nah 8. 15 fr. * 8. 45 fr. f A L Ft i über Cie resp. R A W S R 2 Ma L Se Ny 7 10 Ab. * 7, 10 Ab.* Abgang nah …….] 8. 15 fr. f |7. 45 Ab.*® | oe ge R E Ab.® Ankunft in. Uher Draun|wag oe T4 15 Nm. +6, 30-fr. ® An Gardelegen. 1 35 Ab. + 6. 30 fr. * 8 S 35 Ab. {7 G Abgang nach 8. 45 fr. F111 Ab. * Ankunft in. ) Breslan. (4 20 Mm +6. 35 fr. * Abgang nach ….] S L j 7 S e :1 | Brüssel. 8. 45 Ab. * [10 Ab. * Ankunft in... über Cöln oder Gladbach. x fr. Í 2 * Ä : m.* j] 2. 51 N. * |2. 51 Nm.* Abgang nach.) 8. 15 fr. + |7. 45 Ab.* E N , 8. 45 E T 8. 45 Ah.* S über i M, 10 M0 Ankunft in. Gardelegen oder Ad) L M Wb} S R E . 8. 34 Ab. 7+ 8. 20 fr. * Aan Q 9 V, ** [11.5 Ab.* Ankunft e Wu Danzig. (10. 10 Ab. 9. 37 V. * Abgang nach 7. 45 Ab. + Af m ib fat (12 18 (A L Abgang nach... i r, *18//45 fr. : Frankfurt a. M. (8. 30 Ab. 7 (10 Ab. f Ankunft in überEisenachresp. Kretensen. L 2 Les s g 2 d ; : i 3 : Abgang nach. 8. 45 fr. F 8 15 fr, * Genf. 10 Ab. * 8. 30 Ab.* Ankunft in lci erentli 25 N. 7 ¡3.29 Nm.* 2. 20 N.* |2.20Nm.* Abgang nach Haa 7. 45 Ab. * (7. 45 Ab.* : g+ 8. 45 Ab. * (8. 45 Ab. * Ankunft in | agt n o a i N. 9 5b V. Abgaug na] Pambira: {6/0 Abt 9 fu D Md q 0B Abgang nad) gönigsberg i. Pr. {j fr. « [11.47 V. Abgang nach Kopenhagen. 11 Ab, * Ankunst in | über, Fridedicia. | 10. 30Ab.* * 4 Anft m j Leipzig. (11.86 Bm. «12 Ab Abgang nach S 4M, É E S FLN E London. 10 Ab. * 8.45 Ab.* Ankunfl in über Ostende. |9. 40 N.TF 5. 40 Nm. +./13. 55 fr. * 3:60 fr 3! 65 f gans P : Lübeck. - A 15 N.f [11 Ab. * Ankunft in direkt oder über Hamburg. 19. 40 A. + 19.11 Bm.* Abgang nach München. 8. 15 fr. * 8, 30 Ab über Nürnberg oder Regent Ankunft in Pürdi 0B R A Abgang nah. i / 8. 45 fr. 11 V. + its : f 7. 45 Ab. * ; x Paris. 10 Ab. * 8. 45 Ab. * Ankunft in... über Gladbach oder Cöln. }10. 15 Vm. 7 A N 9. 5 Ab. * 9. 5 Ab. * Abgang nah H A V. ** 8, 45 fr. F nkunft in... Frankfurt a, d:_O. n ; m S A D A f or res E M5 N *#% # Abgang nach] St, Petersburg. {10,30 Bm.®*s. Ab.® E Mila 6D Abgan nah Stockholm. ij A. * E Ankunft in……..….( . über Kopenhagen. 7. 27 Ab. * Abgang nah. | Strasiburg ; 8 15 fr, N L T Ankunft in. "Aen (E a E 1E, 3. 18 b .* 5, 5 Nm. * Abgang nah...) 8. 45 Fe 7 15 Ab L, E P Ñm s Ankunft in. über der Görlih, [9 44 Ab, * (7, 51 Ab, ) 120: Ab. T u E Abgang nach i Dien : U 4 4 n t ; über Breslau, Dresden 47 x. Ee s Ankunft in... oder Görliß. L s / T E M le s Züri 10A (8. 30 Ab. * Ankunft in... überKreienjen resp.Eisenach. U fa A Tie

F S&nellzüge. {f Expreßzüge. * Gourierzüge. ** Eilzüge.

Zusammenstellung

der im Februar 1873 anstehenden Termine von Domänen 2c. Verpach-

tungen, welche im Deutschen Reichs- und Königlich Preußischen!

Staats-Anzeiger angezeigt sind.

Behörde, von wel- Bezeichnung der zu verpacht Verpach- |Reichs- er die Verpach- dOMURUE, Der zul verpaczren- tungs- [Anzeig. L ausgeht. den Domänen 2c. Termin. Nr. Finanz-Direktion | Haupt-Domanial-Komplex Ro- | 15./2. 19 - Hanover tenburg-Luhne Finanz-Direktion | Domäne Waldhof 26./2. 28 Hannover Klosterkammer | Klostergut Hoelheim, Amt 4./2. 6 Hannover Northeim E Klosterhaushalt Marienrode 25./2. 15 annover [

Inseraten-Expedition _ des Deutschen Reihs-Anzeigers

N: f ; 1 ESteckhriefe und Untersuchungs-Sachen. unnd Königlich Preußisheu Staats-Auzeigers: HanbelsMezifier:

Konkurse, Subhaftationen, Aufgebote, Vor- ladungen u. dergl.

4. Verkäufe, Verpachtungen, Submissionen 2c.

Berlin, Wilhelm-Straße Nr. 32. -

Steekbriefe und Untersuchungs-Sachen.

Der Knecht Ignah Stefaniaß aus Blotniß, Kreis Kosten, ist wegen einfachen Diebstahls angeklagt. Derselbe hat seinen bisherigen Aufenthalts-Ort verlassen und konnte nicht ermittelt werden. Es wird ersucht, Mittheilung hicrher gelangen zu lassen, sobald sein jeßiger Aufenthaltsort bekannt geworden ift. Granani, den 24. Januar 1872.

Königliche Kreisgerichts-Deputation.

Handels-Negister.

__ Handelsregister des Königlichen Stadtgerichts zu Berlin, Jn unser Gesellschaftsregister ist eingetragen : Col. 1. Laufende Nr. 4256. Col, 2. Firma der Gesellschaft: Prsvinzial-Mafkler-Bauk, Col. 3. Siß der Gesellschaft: Leipzig mit einer Zweigniederlassung in Berlin. Col. 4. Rechtsverhältnisse der Gesellschaft:

Die Gesellschaft is eine Aktiengesellschaft.

Der Gesellschaf. s-Vertrag und die Genehmigungs-Urkunde find zu Leipzig am 6. September 1872 errichtet. : |

Gegenstand des Unternehmens ist der Betrieb von Börsengeschäften ale vorzugsweise aber die Vermittelung von Fonds- und Wechsel- geschäften. E

Die Zeitdauer des Unternehmens ist unbestimmt.

Die Höhe des Grundkapitals ist 2,000,000 Thlr., zwei Millionen Thaler, eingetheilt in 10,000 Aktien zu je 200 Thlr., welche auf In- haber lauten. O s

Die Bekanntmachungen der Gesellschaft erfolgen durch folgende Blätter:

1) die Leipziger Zeitung, 9) das Leipziger Tageblatt, 3) die Breslauer Zeitung, 4) die Schlesische Zeitung, 5) das Breslauer Handelsblatt, 6) die Berliner Börsen-Zeitung, 7) die Neue Börsen-Zeitung zu Berlin. Geht eines dieser Blätter ein, so wählt der Auffichtsrath ein Anderes. 4 Sämmtliche Erklärungen, Bekanntmachungen und Urkunden des Vorstandes sind für die Gesellschaft bindend, insofern folche mit der Firma der Gesellschaft „Provinzial-Makler-Bank“ und der Namens- Unterschrift: N e a. eines Mitgliedes des Vorstandes, sofern der Vorstand. blos aus einer Person besteht, b. zweier Vorstandsmitglieder, wenn der Vorstand aus zwei oder mehreren Personen besteht, c. in beiden Fällen ad a. und þ. statt des oder der Vor- standsmitglieder zweier Prokuristen, d. im Falle ad b. eines Vorstandsmitgliedes und eines Prokuristen, versehen find. S i Zeitige Mitglieder des Vorstandes find: 1) der Kaufmann Adolph Winkelmann zu Leipzig, 2) der Kaufmann Otto Jaeschke, 3) der Kaufmann Siegfried Simmel, ad 2 und 3 zu Breslau; 4) der Kaufmann Joseph Modckrauexr, 5) dex Kaufmann Adolph dei vos ad 4 und 5 zu Berlin. T Eingetragen zufolge Verfügung vom 30. Januar 1873 am selbigen age. E S S (Akten über das Gesellschaftsregister Beilageband Nr. 419,

Seite. 8.) j Vehl, Sekretär. Berlin, den 30. Januar 1873. Königliches Stadtgericht, Abtheilung für Civilsachen.

_ Handelsregister _des Königlichen Stadtgerichts zu Berlin. Die Gesellschafter der hierselbst unter der Firma: I. F. Wiry & Co. _ am 1. Januar 1873 begründeten Handelsgesellschaft (jeßiges Ge- {häftslokal: Annenstraße 54) sind die Kaufleute: 1) Iohann Friedrich Wirk, 2) Friedrich Arthur Wirß, _ beide hier. Dies ist in unser Gesellschaftregister unter Nr. 4257 eingetragen wsrden.

In unser Firmenregister ist Nr. 7229 die Firma: W. L. Hertslet : und als deren Inhaber der Banquier William Lewis Hertslet hier (jeßiges Geschäftslokal: Taubenstraße 48) eingetragen worden.

Der Kaufmann Heinrich August Meyer zu Berlin hat für sein hierselbst unter der Firma: August Meyer nentelter Nr. 634) bestehendes Handelsgeschäft dem Otto Spendig ier Profura ertheilt und ist dieselbe in unser Prokurenregister unter Nr. 2396 eingetragen worden. ;

Die hiesige Handelsgesellschaft in Firma: Adolf B

ab (Gesellihaftsregister Nr. 4219) hat für ihr Handelsgeschäft dem Au- g Hoffmeier hier Prokura ertheilt und ift dieselbe in unser Pro- renregister unter Nr. 2397 eingetragen worden. Berlin, den 30. Januar 1873. Königliches Stadtgericht. Abtheilung für Civilsachen.

Konkurse, Subhastationen, Aufgebote, Vorladungen u. dergl.

[O] Konkurseröffnung. Königliches Kreisgericht zu Guben. Erste Abtheilung. Guben, den 30, Januar 1873, Vormittags 12 Ühr.

Ueber das Vermögen des Tuchmachers Wilhelm Stemmler zu Guben ist der kanfmäunische Konkurs im abgekürzten Verfahren er- öffnet und der Tag der Zahlungseinftellung auf

den 20. Iauuar 1873

festgeseßt worden

Zum einstweiligen Verwalter der Masse ist A. Fischer zu Guben bestellt.

Die Gläubiger des Gemeinschuldners werden aufgefordert, in dem : auf den 11. Februar 1873, Bormittags 11 Uhr, in unserem Gerichtslokal, Terminszimmer Nr. 13, vor dem Kommissar Kreisrichter von Trebra anberaumten Termin ihre Erklärungen über die Bestellung des definitiven Verwalters abzugeben.

Allen, welche von dem Gemeinschuldner etwas an Geld, Papieren oder anderen Sachen in Besiß oder Gewahrsam haben, oder welche

der Apotheker

von öffentlihen Papieren.

hartdel. Verschiedene Bekanutmachungen. Literarische Anzeigen.

h Il B e e F

ihm etwas verschulden, wird aufgegeben, nichts an denselben zu ver- abfolgen oder zu zahlen, vielmehr von dem Besiß der Gegenstände bis zum 12. März 1873 einschließli

dem Grricht oder dem Verwalter der Masse Anzeige zu machen und Alles, mit Vorbehalt ihrer etwaigen Rechte, eben dahin zur Konkurs- masse abzuliefern. Pfandinhaber und andere mit denselben gleich- berehtigte Gläubiger des Gemeinschuldners haben von den in ihrem Besiß befindlichen Pfandstücken nur Anzeige zu machen.

Zugleich werden alle diejenigen, welche an die Masse Ansprüche als Konkursgläubiger machen wollen, hierdurch aufgefordert, ihre An- O dieselben mögen bereits rechtshängig sein oder nicht, mit dem afür verlangten Vorrecht

__ bis zum 28. März 1873 einschließlich ber uns s{riftlih oder zu Proto oll anzumelden und demnächst zur Prüfung der sämmtlichen innerhalb der gedachten Frist angemeldeten Forderungen i h auf den 8. April 1873, BERLONag 11 Uhr, in unserem Gerichtélokal, Terminszimmer Nr. 13 vor dem genannten Kommissar zu erscheinen. |

Wer seine Anmeldung \{riftlich cinreiht, hat eine Abschrift derselben und ihrer Anlagen beizufügen. Í ;

Jeder Gläubiger, welcher niht in unserm Amtsbezirke seinen Wohnsiß hat, muß bei der Anmeldung seiner Forderung einen am hiesigen Orte wohnhaften oder zur Praxis bei uns berechtigten auswärtigen Be- vollmächtigten bestellen und zu den Akten einzeigen. Denjenigen, wel- chen es hier an Bekannischaft fehlt, werden die Rechtsanwalte Gers- e v. Frankenberg, Franz und Sander zu Sachwaltern vorge-

agen.

[284] Befanutmachuug Der gemeine Konkurs über den Nachlaß des hierselb# verstor- B E W. Ackermann is durch Vertheilung der Masse eendet. Bütotwo, den 27. Januar 1873. e Königliches Kreisgericht. T. Abtheilung.

[282] Konkurs-Eröffnung.

im abgekürzten Verfahren. Königliches Kreisgericht zu Rogasen.

Ueber das Vermögen der Handelsfrau Ferdinandine Ziemer zu Rogasen ift der fanfmänsiscé Konkurs im abgekürzten Verfahren eróffnet, und der Tag der Zahlungseinstellung auf den 23. Januar 1873 festgeseßt worden. )

Zum einstweiligen Verwalter der Masse ist der Kaufmann Geballe hierselbst bestellt.

Allen, welche von dem Gemeinschuldner etwas an Geld, Papieren oder anderen Sachen im Besiß oder Gewahrsam haben, oder welche ihm etwas verschulden, wird aufgegeben, nichts an denselben zu verab- folgen oder zu zahlen, vielmehr von dem Besiß der Gegenstände

S bis zum 1. März 1873 cinschließzlih dem Gerichte oder dem Verwalter der Masse An- zeige zu machen und Alles mit Vorbehalt ihrer etwanigen Rechte, eben dahin zur Baume abzuliefern. Pfandinhaber und andere mit denselben gleih berechtigte Gläubiger des Gemeinschuldners, haben Pak den in ihrem Besiße befindlichen Pfandstücken nur Anzeige zu machen. :

Zugleich werden alle diejenigen, welche an die Masse Ansprüche als Konkursgläubiger machen wollen, hierdurch aufgefordert, ihre Ansprüche, dieselben mögen bereits rechtshängig. sein oder nicht, mit dem da- für verlangten Vorrecht 4a

: bis zum 24. Februar 1873 einschließli, bei uns schriftlich oder zu Protokoll anzumelden und demnächst zur Prüfung der sämmitlichen innerhalb der gedachten Frist angemeldeten Forderungen, sowie auf Befinden zur Bestellung des defi- nitiven Verwaltungs-Personals, auf den 17. März 1873, Bormittags 10 Uhr,

vor dem Kommissar Herrn Kreisrichter Ermann im Sessionszimmer zu erscheinen. j i

Wer seine Anmeldung schriftlich einreicht, hat eine Abschrift der- selben und ihrer Anlagen beizufügen. /

Jeder Gläubiger, welcher nicht in unserm Amtsbezirke feinen Wohnsiß hat, muy bei der Anmeldung seiner Forderung einen am hiesigen Orte wohnhaften Vevollmächtigten bestellen und zu den Aften anzeigen. Denjenigen,* welchen es hier an Bekanntschaft fehlt, werden e Rechtsanwalte Polomski und Schlacke zu Sachwaltern vorge-

agen.

Rogasen, den 28. Januar 1873.

Der Kommissar des Konkurses. Ermann.

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Am 1. November d. J. sind vou ciner Waschfrau in der Wäsche, welche dieselbe aus dem Gasthof „Zum grünen Baum“, Klosterstr. 70., hierselbst zum Reinigen empfangen, 350 Rubel Papiergeld ge- funden, und in gerichtliche Verwahrung genommen worden.

Der unbekannte Eigenthümer dieses Geldes wird hierdurch auf- gefordert, fich bei dem unterzeichneten Gericht binnen 3 Monaten, jvâtens aber in dem auf

den 19. April 1873, Vormittags 11; Uhr,

vor dem Herrn Stadtgerichtsrath Dannenberg, im Zimmer 13 des Stadtgerichts, Jüdenstraße 58, anberaumten Termin zu melden und seine Eigenthums-Ansprüche an dem Funde nachzuweisen, widrigenfalls ex derselben für verlustig erklärt und das Geld dem Finder resp. den berechtigten Behörden zugesprochen werden Wird. Berlin, den 12. Dezember 1872. Königliches Stadtgericht, Abtheilung für Civilsachen.

Verkäufe, Verpachtungen, Submissionen 2c.

Bekanntmachuug. Am Mittwoch, den 5. Februar 1873, Vormittags 10- Uhx, soll in unserem Magazin am Königsgraben Nr. 16 eine Quautität Roggenkleie, gun und Heusaamen 2c. gegen gleich baare Bezahlung öffentli meistbietend verkauft werden. Berlin, den 27. Januar 1873. Königliches Proviant-Amkt.

289] Bekanntmachung. n D “Im Wege der Submission sind 6 komplete ungarische Fahrsättel mit je 1 Paar Pataschen, 26 komplete ungarische Reitsättel mit je 1 Paar Packtaschen, 2 Paar Vorderkumtgeschirre zu 4 spännigen Zü- gen mit Kammkissen, 272 Klafter Stallleinen und 22 große Boylachs zu beschaffen, sowie die Anfertigung von 26 tuchenen Salttelüberdecken unter Beigabe von Futterleinwand und Lederbesäße zu vergeben. _ Bezügliche Offerten sind bis zum 7. k. Mts. Vormittags 9 Uhr im Büreau des Train-Depots, wosclbst die näheren Bedingungen ein- zuschen sind, versiegelt mit dem Vermerk 2 „Submission auf Geschirr- und Stallsachen“ einzureichen. 7 P Offerten ohne Bezugnahme auf die Kenntniß der Lieferungsbedin- gungen fênnen nicht berüefichtigt werden. Die Preise sind in bestimm- ten Zahlen anzugeben. Münster, den 31. Januar 1873. Die Materialien-Verwaltungs-Kommission des Train - Depots V1, Armee-Corps,

Desfentlicher Anzeiger. E

Ï Verloosung, Amortisation, Zinszahlung u. \. w.

Industrielle Etablissemeuts, Fabriken und Eroß-

Inserate nimint an die autorisirte Annoncen-Expedition vou

Nudolf Mosse in Berlin, Leipzig, Hamburz; &rank-

furt a. M., ÎAreslau, Hallé, Prag, Wieu, Müuchen, Uärnberg, Straßburg, Zürich und Stuttgart.

L

* Oberschlesische Eisenbahn.

T - r E Die Erd- und Planirungsarbeiten auf Bahnhof Glaß der Breslau- D Eisenvahn sollen im Wege der Submission verdungen werden. ___ Die Bedingungen, Massenberechnungen, Pläne und Profile liegen in unserm Central-Büreau Abtheilung UL. hierselbst, Teichstraße Nr. 18 zur Einficht offen, wojelbst dieselben auch gegen Erstattung der Koptalien bezogen werden können. Offerten siad portofrei, versiegelt und mit der Aufschrift :

„Submission auf Ausführung von Erd- und Plauirungsarbeiten zur Eisenbahu Breslau-Mitteuwalde“

bis zu dem

auf Freitag, den 14. Februar d. J., Vormittags 11 Uhr

anberaumten Submissionstermin in dem oben bezeichneten Büreau einzureichen, wo dieselben in Gegenwart der erschienenen Submittenten werden eröffnel werden.

Breslan, den 27. Januar 1873.

Königliche Direktion der Oberschlesischen Eisenbahu.

Holz-Bersteigerung. Am Montag, den 10. Februar d. I. von Morgens 10 Uhr ab sollen im ilgertschen Kruge hierselbst folgende Hölzer aus dem Einschlage hiesigen Reviers versteigert wer- den: a. an Bau- und Nuztholz: aus den Schlägen, Belauf Sellen- walde, Jagen 3, Belauf Globjow, Jagen 41 und Belauf Stechlin, Jagen 94 ca. 1700 Stück Kiefern Bauholz, einige eichen Nußenden und ca. 50 Rmtr. kiefern Nußholzkloben, aus der Total: des Belaufs Beerenbush, Jagen 61 und 63 = 18 Stuck kiefern Bauholz. b. au Brennholz: aus der Total: der Beläufe Beerenbush und Stechlin = 41 Rmtr. cichen und 23 Rmtr. buchen Kloben, Anbruch, sowie ca. 300 Rutr. kiefern Kloben. In den dem Termin vorhergehenden Tagen werden die Hölzer auf Verlangen von den betreffenden Försteru vorgezeigt und kann; das Aufmaaß der Nußhölzer in hiesiger Registratur eingeschen werden. Nach den im Termin noch näher bekannt zu machenden Bedingungen des Verkaufs sind Kaukfgeldbeträge unter 50 Thlr. ganz, und höhere mindestens zu f sofort zu bezahlen. Menz, den 31. Januar 1873. Der Königliche Oberförster.

Verloosung, Amortisation, Zinszahlung u. \. w. von öffentlichen Papieren.

[3003] Bekauutmachung.

Bei der in Gemäßheit der Bestimmungen des Allerhöchsten Pri- vilegii vom 12. Februar 1866 im Beisein der Mitglieder der Chaussee- bau-Kommission des Kreises Tost - Gleiwiß stattgehabten Verloofung der nah Maßgabe des Tilgungs - Planes pro 1873 einzulösenden

Obligationen des Kreises Tost-Gleiwiß find na- stehende Nummern im Werthe von 2600 Thlr. gezogen worden: 4 Stü Litt. A. à 500 Thlr. und zwar Nr. 10. 50. 137 und 149. S i E D M88. 48 108. 1499; 397. 2 O C O a E L,

Indem die vorstehend bezeichneten Kreis-Obligationen hiermit zum 1. April 1873 gekündigt werden, fordere ich die Inhaber derselben hiermit auf, den Nennwerth gegen Zurüeklieferung der Kreis - Obli- gationen nebst den dazu gehörigen, erst nach dem 1. April a. f. fälli- gen Zinskoupons nebst Talons und gegen Quittung vom 1. April a. f. ab in der Kreis-Kommunal-Kasse in Gleiwiß in Empfang zu nehmen.

Der Geldbetrag der ctwa fehlenden unentgeldlich mit abzuliefern- den Zinskoupons wird von dem zu zahlenden Kapitale zurückbehalten.

Die Erhebung der Nennwerthe der gekündigten Kreis-Obligationen fann übrigens auch vom 1. Januar 1873 ab erfolgen, doch werden von den vor dem 1. April 1873 amortisirten Obligationen die Zinsen pro I. Quartal 1873 nicht mehr gezahlt.

Gleiwiß, den 10. Oktober 1872.

Der des. Königliche Landrath.

[M. 153

Bank für Rheinland und Westfalen. Côln.

Bir bringen hiermit in Erinnerung, daß die vierte und lebte Einzahlung auf die Aktien unserer Gesellschaft mit 20 Proz. oder Thlr. 40. —. pro Aktie in der Zeit vom 10. bis 15. Februar a. €-

in Cöln an unserer Kasse, Berlin bei der Berliner Bauk

zu leisten ift. A

Den zur Abstempelung vorzulegenden Stücken muß ein “doppelt ausgefertigtes, arithmetish geordnetes Verzeichniß beigefügt werden, wozu Formulare bei den oben bezeichneten Stellen zu haben find.

Gleichzeitig ersuchen wir, unter Bezugnahme auf unsere Bekannt- machung vom 20. Dezember y, I. um baldige Abnahme der noch uit erhobenen Dividendenscheine für das Geschäfts- jahr 1872. (a. 1111/1]

Cölu, 30. Januar 1873.

Bank für Rheinland und Westfalen.

Smidt. L Surén.

Verschiedene Bekanntmachungen.

D Vom 1. Februar c. ab tritt zum Mittel- a h deutsh-Schlesischen Berband-Güter-Tarif vou

a 1, Juni 1872 cin Nachtrag I. in Kraft, wel- cher außer Ergänzungen der Tarifbestimmungen E Fund Berichtigung vou Frachtsäße , direkte : L Frachtsäße im Verkehr mit Station Königszelt der Breslau-Schweidniß-F'eiburger Eisenbahn enthält. Druckexemplare des Nachtrages werden bei unseren Verbandstationen unentgeltlich ver- abfolgt, so lange * olche vorhanden sind. Berlin, den 22. Januar 1873. Königliche Direktion der Niederschlesish - Märkischen Eisenbahn.