1873 / 36 p. 2 (Deutscher Reichsanzeiger, Sat, 08 Feb 1873 18:00:01 GMT) scan diff

\hädigenden Brände in den 4 Versiherungsklassen 1 Sgr. 4 Pf. resp. 2 Sgr. 8 Pf., 6 Sgr. 8 Pf. und 13 Sgr. 4 Pf. pro 100 Thlr. der Verfichherungsfumme weniger auszuschreiben waren. Im Uebrigen gab der Bericht zu besonderen Anträgen keine Veranlassung und wurde beschlossen, der General-Direktion für die pro 1871 gefährte Verwaltung die vollste Anerkennung auszusprechen. E

E Betreff der bisher von der Kurmärkischen Hülfs- kasse eingereihten Etats ihrer Einnahmen und Ausgaben wurde beschlossen, daß dieselben für die Zukunft nur in Betreff der Verwaltungskosten aufgestellt werden sollen, da einmal alle Einnahmen der Hülfskasse für jedes Rehnungs- jahr ganz genau feststchen, die Ausgaben aber mit Ausnahme der Verwaltungskoften sih nicht etatisiren lassen, indem niht voraus- gesehen werden kann, ob überhaupt resp. auf welche Höhe Dar- lehnsgesuche eingehen. S

Anlangend den Bericht dèr General-Direktion der Land- Feuer-Sozietät, betreffend den Beitritt zu dem Verein öffentlicher Feuer-Versicherungs-Anstalten in Deutshland, war der erste Aus- \huß der Ansicht, daß es sich empfehle, wenn die diesseitige Land- Feuer-Sozietät zunächst noch als anßerordentlihes Mitglied mit dem qu. Vereine in Verbindung bliebe, bis die wirklichen, refp. praktischen Resultate des Vereins fich mehr übersehen lassen, be- fonders da auch den ordentlihen Mitgliedern -des Vereins nah den betreffenden Statuten der etwaige Austritt sehr ershwert wird. Der Landtag \{loß sich dem an und genehmigte den dar- nach auf die Land-Feuer-Sozietät fallenden Kostenbeitrag.

In Betreff des Antrags der Land-Armen-Direktion für die Land-Irren-Anstalt zu Neustadt-Eberswalde, eine neue fahrbare Feuersprize anzuschaffen, resp. einen neuen Kohlenshuppen und einen neuen Kuhstall zu erbauen, beschloß der Landtag, der An- \haffung der Sprigze zuzustimmen, den Bau des Kohlenshuppens dagegen abzulehnen, da Kohlen bekanntlih ohne wesentlichen Schaden zu leiden, im Freien lagern können.

Was dagegen die Bewilligung von 4000 Thlr. zum Neu- bau eines Kuhstalles anlangt, so wurde dit pa a diesen Antrag für dies Iahr abzulehnen, dagegen der Landarmen - Direktion anheimzustellen, dem nächsten Kommunal - Landtage eine neu motivirte Vorlage zu machen, sich namentlih auch darüber zu äußern, ob im Falle eines als nothwendig sich herausstellenden größeren Bedarfs an Milch, diese nicht aus der Umgegend in auter Qualität und zu angemessenem Preise zu beschaffen sei.

Die engli\sche Post aus London über Cöln vom 7. früh ift ausgeblieben.

Königsberg, 6. Februar. Am 3. d. M. hatten fih die chemaligen Freiwilligen Iäger und Veteranen aus den Jahren 1813—15 hierselbst zu einem kameradschaftlihen Mittagsmahl versammelt, um den vor 60 Iahren erlassenen Aufruf „zur Bildung von Freiwilligen-Corps“ zu feiern. Die Zahl der Kampfgenossen betrug 20. Der erste Toast galt Sr. Majestät dem Kaiser und König und wurde vom Ge- heimen Regierungs-Rath Professor Dr. Neumann ausgebracht und darauf die Volkshymne: „Heil Dir im Siegerkranz“ gesun- gen. Den zweiten Toast: dem preußishen und deutschen Heere, brachte der Stadtrath Koehler aus.

Danzig, 7. Februar. Das Denkmal für die im leßten

Kriege vom 3. Ostpreußischen Grenadier-Regiment Nr. 4 Ge- fallenen wird am Geburtstage Sr. Majestät des Kaisers und Königs, am 22. März, feierlih auf dem Legerthorplaß enthüllt

werden. Das Denkmal sollte ursprünglih dem des Füsilier- Regiments Nr. 33 aus Sandstein gefertigt werden, da inzwischen jedoch Sr. Majestät der König von Sachsen als Chef des Gre- nadier-Regiments Nr. 4 demselben seinen Namenszug verliehen und 500 Thlr. zur Errichtung des Ehrendenkmals geschenkt hat, so wurde von dem ursprünglichen Plan, dasselbe in Cöln fer- tigen zu lassen, abgegangen und dagegen ein aus Granitstein und Eisen bestehendes Denkmal bei hiesigen Fabrikanten bestellt.

Hannover, 7. Februar. Zu Ehren des bisherigen hiesigen Lai rod jeßigen Präsidenten der Regierung zu Aachen, von LerFiger, fand am Mittwoh Abend auf der Börse ein aus dem Offizier-Corps, sowie den höheren Kreisen der Beamten und der Bürgerschaft zahlreih besuchtes Festefsen statt, auf welhem der Ober-Präsident, Graf zu Stolberg-Wernigerode, den Toast auf Se. Majestät den Kaiser und König, und der Stadt- Direktor Rasch einen Trinkspruch auf den Regierungs-Präsidenten von Leipziger ausbrachte. Hr. won Leipziger dankte gerührt in längerer Rede, welche mit einem Hoch auf die Stadt und Provinz Hannover \{chloß. Nachdem Stadtsyndikus Albreht ein mit all- gemeinem Beifall aufgenommenes Hoch auf den preußische Staat und das deutsche Vaterland ausgebracht, wurde die Versammlung aufgehoben.

Die Kalenberg-Grubenhagensche Landschaft is den 25. d. M. zu einem ordentlihen Landtage einberufen worden.

Württemberg. Stuttgart, 6. Februar. Die K öü- nigin-Mutter is an einem heftigen Katarrh erkrankt. Das_ über das Befinden Jhrer Majestät heute rüh ausgegebene ärztliche Bulletin lautet folgendermaßen:

„Bei Jhrer Majestät der Königin - Mutter hat ein {hon feit Wochen bestehender hartnäckiger Husten in den leßten Tagen einen entzündlichen Charakter angenommen. Nachdem der gestrige Tag mit iemlicher Oppression der Brust verbunden war, brachte die abgelaufene

lacht zwar noch keinen Schlaf, aber mehx Ruhe und Nachlaß der franfhaften Erscheinungen. Dr. Gärtner.“

Die Zweite Kammer seßte heute die Berathung des Kommissions-Gutachtens über den Antheil des Staates am Gewinn der Notenbank fort, ohne dieselbe zu Ende zu führen.

7. Februar. (W. T. B.) Die Zweite Kammer hat nach zweitägiger Debatte beschlossen, der Regierung gegenüber die Erklärung auszusprehen, daß die von der Regierung vorgenommene Ausführung des Gesezartikels über den Gewinnantheil des Staates an der württembergishen Noten- bank dem Sinne des Gefeßes nicht entsprehe, zugleih aber die Regierung zu ersuchen, eine dem Geseße entsprechende Ausfüh- rung in der Weise herbeizuführen, daß der Staat das ihm zu- kommende Drittheil des Gewinnes ohne Vorabzug der Tantiè- men und des Reservefonds erhalte.

Hessen. Darmstadt, 6. Februar. Unter dem Patro- nate Ihre Königlichen Hoheit der Prinzessin Ludwig findet zum Besten des „Alice - Frauenvereins“ übermorgen ein Subskriptions-Maskenball im Saale der Vereinigten Gesellschaft

hierselb} statt. Sachsen-Coburg-Gotha. Coburg, 5. Februar. Der

Landtag des Herzogthums Coburg hat die Theuerungs- zulagen für die Beamten, Lehrer und Geistlihen nah der Regie-

“gegen zu bringen, -

fommen. Die Staatsdiener erhalten von 100 Thlr. Gehalt 20 und dann um je 5 oder 10 Thlr. steigend, so daß bei einem Gehalt von 900—1000 Thlr. 100 Thlr. als Theuerungszulage gewährt werden. Die Lehrer erhalten 30, die Geistlihen 50 l. auf dem Lande, in der Stadt Coburg Erstere auch 50 fl.; die Accesfisten im Rechnungs- und Schreibfah je 30 fl.

Anhalt. Dessau, 5. Februar. (Spen. Ztg.) Der Shluß des Landtags wird zu Ende der nähsten Woche erfolgen und derselbe bis dahin die sämmtlichen Vorlagen von Wichtigkeit er- ledigt haben. Die Gesezesvorlage wegen der Schullasten be- schäftigt die Kammer bereits in mehreren Sißungen und erstreckt fih auf die Bestreitung des gesammten Aufwandes für das Volks- \chulwesen des Landes. Auf die höheren Lehranstalten findet das Geseh keine Anwendung. Mit dem Schluß des Landtages werden gleichzeitig die amtlichen Publikationen der bevorstehenden Ernennungen eintreten.

Lübeck, 6. Februar. Der Bürgerausschuß berieth gestern über einen von Dr. X. Klug eingebrahten Antrag, be- treffend neue geseßlihe Regulirung der hier bestehenden Be- stimmungen hinsichtlich der Quartaltermine in Ansehung der Pfandgelder und der Mietheverhältnifse. Quartaltermine sind jeßt hier die Vorabende von Oftern, Johannis, Michaelis und Weihnachten, bezw. der vier Wochen später fallende Tag, leßteres namentlich bezüglich der Uge el Nach dem vorgelegten An- trage soll nun künftig für Zinszahlungen von Pfandposten, Auszah- lung derselben, Miethezahlungen und Umzüge der erfte Werktag der Monate April, Juli, Oktober und Januar; für Kündigungen von Pfandposten und von Miethen der legte Werktag der Mo- nate März, Juni, September und Dezember als Quartaltag gelten, mit der näheren Bestimmung, daß die halbjährlihe Kün- digung von Pfandposten, welche bisher nur an dem Termin oder zu dem Termin erfolgen konnte, auf welhen der Posten geschrieben steht, jegt an jedem der neuen Quartaltermine zulässig ist und daß für die Auszahlung noch eine sfiebentägige Nothfrist nah dem Fälligkeitstermin gewährt werden soll. Die neuen Be- stimmungen sollen auch auf die jeßt bestchenden Verhält- nisse Anwendung finden, sofern niht die Betheiligten hin- sihtlch der Hypothekenposten ctwas Anderes verein- baren und das im Hypothekenbuche notiren lassen, als hinsicht- lih der Mietheverhältnisse binnen kurzer Frist etwas Anderes ausdrüdcklich und \chriftlich mit einander abmachen. Der ständige Senatskommissar, welcher den Verhandlungen über diesen An- trag im Bürgeraus\{huß beiwohnte, stellte in Aussicht, daß der Senat sich mit demselben einverstanden erklären würde und #o beschloß ‘denn’ der Bürgeraus\shuß einstimmig, diesen Antrag dem Senate mit der Bitte um Veranlassung des Weiteren ent-

Bremen, 4. Februar. Die Deputation zur Herstellung des finanziellen Gleihgewihts hat alle Vorschläge, die Grund- steuer oder die gleichfalls auf dem Grund- und Miethwerth der Häuser ruhende Erleuchtungssteuer hinaufzuseßen, - abge- lehnt, dagegen beshlof}en, den Antrag zu stellen, daß das bestehende Schäßungsverfahren für diese Steuerz abge- ändert werde. Die Deputation empfiehlt, zwei amtliche Schäßer mit 4 5000 Mk. anzustellen, welhe für gewöhn- lihe Zeiten ausreihen würden, bei den von zehn zu zehn Jahren vorzunehmenden Neuschäßungen aber geeignete Hülfs- kräfte heranzuziehen hätten: Eine solhe Neushäßung soll dann noch im laufenden Jahr erfolgen für die Stadt und die an- stoßenden Dorfgemarkungen. Der Verkaufswerth soll auf fünf Jahre hinaus das Ergebniß einer nahher etwa vorgenommenen Neuschäßung für die Steuer suspendiren und neben dem Ertrags- werth auch für die Grundstückde des Landgebiets in Betracht fommen. Rekurse gegen die Shhäßungen gehen an eine dafür niederzuseßzende Senatskommission.

Desterreich-Ungarn. Wien, 7. Februar. (W. T. B.) Im Kräftezustande der verwittweten Kaiserin Carolina Augusta war im Laufe des gestrigen Tages eine Minderung eingetreten; au zeigte sih eine leihte Anshwellung der Hände und Füße, zu welhem bei Beginn der Naht ein vermehrter Fieberzustand hinzutrat. Gegen Morgen if indeß einige Erleich- terung eingetreten.

In der heutigen Sißung des Abgeordnetenhauses ist der Geseßentwurf wegen Zulassung ausländischer Versiche- rungsanstalten zum Betriebe innerhalb Oefterreihs ohne weitere Debatte in zweiter und dritter Lesung angenommen worden. Bei der dann folgenden Berathung von Petitionen wurde von dem Abg. Rechbauer die Vorlegung der in der Thronrede ver- heißenen Geseßentwürfe über das Verhältniß zwishen dem Staate Und der Kirche in Erinnerung gebracht.

Schweiz. Bern, 7. Februar. (W. T. B.) Der Bun- desrath hat den Regierungs-Rath Kummer hier zum Direktox des eidgenössishea statistishen Bureaus ernannt. Von dem ultramontanen Blatte „Vaterland“ in Luzern wird ein Protest des Bischofs A f gegen die für seine Amtsentsezung vor- gebrahten Gründe, deren Richtigkeit er niht anzuerkennen ver- möge, sowie ein Hirtenbrief desselben an die katholische Schweizer Bevölkerung, endlich ein Memoriale des Domkapitels zu Basel angekündigt, in welhem die bei der Baseler bishöflihen Frage in “t ffommenden rehtlichen Gesichtspunkte hervorgehoben werden.

Großbritannien und Jrland. London, 7. Februar. Der Prinz und die Prinzessin von Wales sind zur Saison von Sandringham nach London zurückgekehrt.

Die fünfte Session des gegenwärtigen Parkaments wurde, wie {hon gestern telegraphisch mitgetheilt, heute Nach- mittag durch eine Kommission, bestehend aus dem Lordkanzler, dem Marquis von Ripon, Viscount Halifax, dem Earl von Kimberley und dem Earl von Cork, eröffnet. Der Lord- kanzler verlas die Thronrede, die wie folgt lautet:

Meine Lords und Herren! Jch begrüße Sie cordial bei Ihrem Wiederzusammentritt zur Erledigung Ihrer wichtigen Pflichten. Jch dane die Genugthuung, mit den auswärtigen Mächten der ganzen

elt freundschaftliche Beziehungen zu unterhalten. Als ih Sie das leßte Mal anredete, wurden Sie in Kenntniß geseßt, daß Schritte ergriffen worden seien, um wirkscmer mit dem Sflaven- handel von der Ostküste von Afrika zu verfahren. Jch habe nun einen Gesandten nah Zanzibar ge\chickt, der mit solchen Instruktionen versehen 1st, die mir für vie Erreichung des im Auge habenden Zweckes als die geeignetsten erschienen. Er hat kürzlich den Ort seiner Be- stimmung erreiht und is mit dem Sultan in Verkehr getreten. Mein Bundesgenosse, der Deutsche Kaiser, der es Übernommen hatte, ein schiedsrichterlihes Urtheil über die unter den Pankten des Ver- trages von 1846 so lange streitige Wassergrenzlinie abzugeben, hat übereinstimmend mit der Behauptung der Regierung der Vereinigten Staaten entschieden, daß der Haro-Kanal die Liuie darstellt die mit der wahren Auslegung dieses Vertrages am meisten im Einklange steht. Jch hielt es für das dem Geist

geziemende Verfahren, dem Schiedsfpruhe durch prompte Zurück- ziehung von meiner theilweisen Okkupation der Insel San Juan un- verzügliche Ausführung zu geben. Die Prozedur vor dem Schieds- gerichte iu Genf, welhe in Folge der Ausschließung der im Namen der Regierung der Vereinigten Sina vorgebrahten indirekten For- derungen fortzuseßen im Stande war, fand ihren Abschluß in einem Schiedsfpruche, welche die Ansprüche, die man als wichtig zuließ theils festseßte, theis zurüdwies. Sie werden seiner Zeit ersucht werden, für die Bezahlung der Summe, die in Gemäßheit dieses Schiedsspruhes den Vereinigten Staaten ge- bührt, Vorsorge zu treffen. Dem Deutschen Kaiser wie dem Genfer Tribunal gebühren meine Anerkennung, für die Mühe und Sorgfalt, welche sie auf die friedliche Beilegung von Controver- sen, wie solche nur das volle Vorherrschen von nationalem Wohlwollen in einem Falle, wo es besonders gehegt werden follte, verhindern konnte, verwendeten. In weiterer Verfolgung einer wohlverstandenen und fest- gestellten Politik habe ich mit meinem Bundesgenossen, dem König der Belgier, einen Vertrag für die Auslieferung von Verbrechern ab- geschlossen. Die Regierung von Frankreih hat während der Ferien ihre Eröffnungen mit meiner Regierung zum Behufe des Abschlusses eines Handelsvertrages an Stelle dessen von 1860, der im Ablauf be- griffen ist, erneuert. Im Verfolg dieser Eröffnungen habe ih den doppelten Zweck einer billigen Rücksicht gegen bestehende Verhält- nisse, der Sicherung einer allgemeinen Vorsorge von permanenterem Charafter, und der Stüße auf eine gegenseitige und gleiche Basis für die kommerziellen und maritimen Transaktionen der beiden Länder im Auge behalten. Ich hoffe, binnen Kurzem im Stande zu sein, Ihnen das Endresultat anzuzeigen. Seit einigen Jahren wurde es von den resp. Regierungen Rußlands und des Vereinigten Königreichs empfun- den, daß es der Ruhe Mittelasiens dienlih fein würde, wenn die zwei Regierungen zu einer Identität der Ansicht betreffs der Linie, welhe die uördlihe Grenze der Besißungen von Afghanistan beichreibt, gelangen könnten. Demgemäß hat ein Schriftwechsel statt- gefunden, dessen Hauptgegenstand dies ist. Sein Inhalt wird, wie ih hoffe, nicht weniger als sein Zweck von der öffentlichen Meinung beider Nationen gebilligt werden. Es werden Jhnen Schriftstücke mit Bezug auf die in Gemäßheit des Washingtoner Vertrages abgegebenen Sciedssprüche, auf die mit Frankrei geführten fommerziellen Unter- handlungen, und auf die nördlihe Grenze der Besißungen Afghani- ssttans vorgelegt werden. : ' i

Meine Herren des Hauses der Gemein! Es werden Jhnen die Etats des kommenden Finanzjahres über- reiht werden. Dieselben sind mit Rücksiht auf die Wirksamkeit und Mäßigkeit unserer Etablissements unter {wierigen Verhältnissen, die durch Variationen einer ausnahmsweisea Natur in den Preisen einiger wichtiger Konsum-Artikel entstanden, entworfen worden. Meine Lords und Herren! s r Obwohl die Ernte bis zu einem gewissen Grade mangelhaft war, mag die Lage der drei Königreiche mit Bezug auf Gewerbe und Handel, auf die Zulänglichkeit der Staatseinkünfte zur Deckung der öffentlichen Unkosten, auf die Abnahme des Pauperismus, und auf die relative Höhe des gewöhnlichen Verbrechens, im Allgemeinen als befriedigend erklärt werden. Es wird Jhnen zeitig eine Maßregel zur Regelung der Jrischen Universitäts - Unterrichtsfrage unterbreitet wer- den. Dieselbe wird zu ihrem Zweck den Fortschritt der Gelehrsam- keit in diesem Theile meiner Besißungen haben und mit einer sorg- fältigen Rüksicht für die Gewissensrehte entworfen werden. Sie werden reichliche Beschäftigung in der Behandlung anderer legislativer Gegenstände von Wichtigkeit finden, welche meistentheils in verschie- denen Gestalten und zu verschiedenen Zeiten bereits zu Ihrer Kenntniß- nahme gelangt sind. Unter diesen wird Ihrer Beachtung ¡chleunigst die Bildung eines obersten Gerichtshofes einshließlich von Paragraphen für das Appellverfahren in Anspruch nehmen. Unter den Jhnen vor- zulegenden Maßregeln werden fich auch Vorschläge für die Erleich- terung der Uebertragung von Land und für die Amendirung unseres Lokalbesteuerungsfystems, gewissen Paragraphen des Unterrichtsgeseßes von 1870, und die Eisenbahn und Kanäle regelnden allgemeinen Ge- seße, sowie verschiedene andere Vorlagen für die Geseßzverbesserung hc- finden. Jch empfehle Jhre Berathungen ernstlich der Führung und Gnade des Allmächtigen Gottes.“

(W. T. B.) Die von Lord Granville in der gestrigen Sizung des Oberhauses über die central- asiatishe Frage gegebenen Mittheilungen haben im Wesent- lihen folgenden Inhalt: Im Oktober v. I. empfing die englische Regierung von Rußland in Beantwortung des Vorschlages, eine bestimmte Demarkationslinie zwischen den beidenMächtenin Central- asien zu vereinbaren, eine Depesche, in welcher Fürsten Gortschakoff nach einer Rekapitulation des historischen Verlaufs der ganzen Angelegenheit das Einverständniß Rußlands mit einem großen Theil der vorgeschlagenen Grenzlinie konstatirt, zugleih aber seine abweichende Meinung hinsfihtlich der beiden Provinzen Badakshan und Wakhan darlegt. Nach einer Unterredung mit Graf Schuwaloff sandte die englishe Regierung am 8. Januar eine Depesche an den englishen Botschafter in St. Petersburg, Lord Loftus, von welcher Granville einen Theil verliest. Es heißt darin: Graf Schuwaloff habe seiner Ueberrashung dar- Über Ausdruck gegeben, daß sich aus Anlaß der centralasiatischen Frage in England eine gewisse Anfregung und Gereiztheit habe fundgeben können, während doch der Kaiser von Rußland keine Frage kenne, welche das gute Einvernehmen zwischen den beiden Mächten zu beeinträhtigen vermöge; allerdings, fuhr Shuwaloff fort, herrsche keine volle Uebereinftimmung in Betreff einiger Details, welhe auf das zwischen Clarendon und Gortschakoff über die afghanishe Grenze verabredete Arrangement Be- zug hätten, aber dieser Umstand sei niht geeignet, das gute Verhältniß beider Länder zu stören. Der Kaiser stimme mit fast allen Verlangen Englands überein; es bleibe allein der auf Badakshan und Wakhan bezüglihe Punkt übrig, doch könne der Kaiser unmöglih annehmen , daß fih daraus eine Ursache von Differenzen zwischen den beiden Staaten ergeben könne, und gebe er die feste Versicherung, daß dies nicht der Fall sein werde. Im Weiteren erklärte Graf Schuwaloff, daß die Expedition nah Khiwa, welche im Frühjahr 47 Ba- taillone star aufbrehen werde, nur zum Zweck habe, räuberische Anfälle zu bestrafen und 50 gefangene Russen zu befreien, aber keine Eroberungspläne verfolge, und knüpfte hieran beruhigende Versicherungen in der positivften Form. Lord Granville {loß seine Rede mit der Erklärung, in Anbetracht der in Rußland herrschenden Regierungsform sei jenen Versicherungen ein solches Gewicht beizumessen, daß fie der formellsten Verpflichtung gleich erachtet werden könnten.

In der heutigen ie des Oberhauses brachte Earl Canarvon die Angelegenheit des Dampfers „Murillo“ zur Sprache. Lord Granville drückte sein Bedauern aus, daß kein Vertrag mit Spanien bestehe, welher die Auslieferung des „Murillo“ und seiner Bemannung ermöglihe. Die Verhand- lungen über Abschluß derartiger Verträge würden eifrig geführt und seien mit Dänemark und den Vereinigten Stcagten bereits weit vorgeschritten; die Genehmigung des bezüglihen Vertrages mit Nordamerika werde nur durch die Vertagung des Senates in Washington verzögert. Frankrei gegenüber liege die Noth- wendigkeit einer diplomatischen Intervention, sobald es sich um eine Auslieferung handle, niht mehr vor. Die auf den „Mu- rillo“ bezügliche diplomatishe Korrespondenz versprah Lord Granville vorzulegen.

Im Unterhause nahm John Brady Anlaß, bezüglich

rungsvorlage bewilligt, dafür aber 1800 fl. mehr als die Regie- rung gefordert, so daß im Ganzen 17,000 fl. zur Verwendung

internationaler Freundschaft und der Würde des Landes am meisten

des Falles des Dr, Hessel eine Anfrage an die Regierung zu

rihten. Der Staatssekretär des Innern, Sir H. A. Bruce, er- klärte darauf, daß es ihm unmögli sei, die Initiative zu einer Modifizirung der Parlamentsakte vom Jahre 1865 über die Be- handlung von angesculdigten, aber niht überführten Gefange- nen während der Haft zu ergreifen. Er hoffe indeß, daß die Richter, nachdem die öffentlihe Aufmerksamkeit auf diesen Ge-- genstand gelenkt worden, mildere, der Humanität entsprehende Maßregeln zur Anwendung bringen würden.

Liverpool, 7. Februar. (W. T. B.) Bei der heutigen Parlamentswahl wurde der konservative Kandidat Torr mit 18,702 Stimmen zum Mitgliede für Liverpool gewählt. Auf den liberalen Gegenkandidaten Caine fielen 10,790 Stimmen.

_ Frankrei. Paris, 6. Februar. Der Unterricht s- Minister hat dur ein Rundschreiben die Präfekten aufgefor- dert, jedes Mal, wenn ein Elementarlehrer verurtheilt oder über denselben eine Disciplinarstrafe verhängt wird, ihn sofort davon in Kenntniß zu seßen. Der Minister hat {hon früher diese Weisung ertheilt, ohne daß die Präfekten derselben pünktlih nach- gekommen wären.

Der „Temps“ meldet: „Herr Thiers hat ungefähr 70 bi- \chöfliche Briefe betreffs der italienishen Klöster erhalten. Jeder derselben wurde sofort in Form eines Schreibens, welches Barthélemy im Namen des Präsidenten unterschrieb, beantwortet Und darin erklärt, daß es dem Präsidenten ungeachtet seiner Ergebenheit für die religiösen Interessen unmögli sei, sich in die italienishen Angelegenheiten einzumischen. Diese bishöfliche Demonstration \cheint hauptsählich durch den Erzbischof von Paris hervorgerufen worden zu sein.“

„Avenir National“ \chreibt: „Marschall Mac Mahon hat den Offizieren der Armee von - Versailles angezeigt, daß nächstes Frühjahr Versuche im Großen mit der Truppen-Mobili- firung gemacht werden sollen, um die Corpsführer an diese Operationen zu gewöhnen.“

_— Der Cercle Parisien de la Ligue del'Enseignement hat seinen Bericht veröffentlicht. Die Zahl der zu Gunsten des unentgeltlichen obligatorishen Unterrichts dur Laien gesammel- ten Unterschriften beläuft sih auf 1,267,267.

Seit einigen Lagen hat ‘die Remontekommission unter dem Vorsize des Divisions-Generals Lefort ihre Arbeiten begon- nen, welhe auf Hebung der französischen Pferdezucht ab- zielen, um dem Mangel an kriegstüchtigem Material abzuhelfen. Statistiker \{chäßzen die Iahresproduktion auf 300,000 Füllen, welche den Armeebedarf mehr als ausreihend würden decken können. Von diesen Thieren geht indeß ein ganz bedeutender Theil, Und zwar . gerade der bessere, ins Ausland. Es wird sh also in erster Linie um eine Erhöhung der Sätze für den Ankauf handeln. Auch is von mehreren Seiten vorgeschlagen worden, obligatorische Pferdemusterungen einzuführen, nah Ana- logie der in Preußen bestehenden. Bes E

_“Verfail les, 7. Februar. (W. T. B.) In der heutigen Sizung der Dreißiger-Kommission wurde die Einleitung des von derselben ausgearbeiteten Gesezentwurfs, welche die der Nationalversammlung zustehende konftituirende Gewalt betrifft, mit 14 gegen 4 Stimmen angenommen. Mehrere Kommissions-Mit- glieder enthielten fih der Abstimmung. Die drei ersten Paragraphen des ersten Artifels wurden ohne Debatteangenommen. Zudem vierten Paragraphen des erften Artikels \{chlug der Präsident der Republik folgende Fassung vor: „Die Sißung wird aufgehoben, sobald der Präsident gehört und die Berathung über den Gegenstand seiner Rede geschlossen worden ist.“ Diese Fassung des Para- graphen wurde aber von dem Herzog von Broglie sowie von Max Richard und anderen Kommissionsmitgliedern angefochten und der Paragraph darauf in der Fafsung der Kommission mit 24 gegen 2 Stimmen angenommen; ebenso der Paragragh 1 des zweiten Artikels. Ueber den Paragraph 2 des zweiten Ärtikels, welcher dem Präsidenten der Republik das Recht verleiht, mittelst einer motivirten Botschaft die anderweitige Berathung cines Ge- gen standes durch die Nationalversammlung zu verlangen, „wenn er darüber nicht vorher gehört worden ist,“ entstand eine furze Debatte, da der Präfident Thiers die Streihung der Worte „Ivenn er darüber nit vorher gehört worden ist“ verlangte. Die Streichung dieser Worte wurde \{ließlich mit 11 gegen 10 Stim- men genehmigt. Ein späteres Telegramm meldet: Im weitercn Verlaufe der Sißzung der Dreißiger-Kommission kam der dritte Artikel des fonstitutionellen Geseßes, betreffend das Verfahren bei Interpellationen zur Berathung, ohne daß es nah langer Dis-

kusfion zu einer Beshlußfafsung kam. Die D j fefiuesegt A {chlußfa}sung kam. Die Debatte wird morgen

Italien. Rom, 4. Februar. Der König emvfin vor- gestern den von Chislehurst zurückgektehrten Se aas Bari Napoleon Bonaparte (Bruder des Kardinals), der ihm die Danksagungen der Kaiserin Eugenie und ihres Sohnes für die ihm erwiesene Theilnahme überbrachte. Gesiern if der König wieder auf einige Tage nah Neapel abgereist.

«Die Kammer - Yat-—die —am- 28; v. M. be- gonnene Generaldebatte über den Etat des Unterrichts-Ministe- riums unterbrochen, um die ganze Sißzung vom 29. einer Vor- lage zu widmen, welche das Ministerium der öffentlichen Arbeiten zur Auszahlung der dur ein Schiedsgericht festgestellten Summe von 8 Millionen 850,000 Lire an die Gesellschaft, die laut Ver- trag vom Jahre 1867 den Bau der ligurischen Eisenbahn über- nommen, ermächtigt. Am 30. ward die Generaldebatte über das Budget des Ministeriums des öffentlihen Unterrichts wieder aufgenommen und am folgenden Tage zu Ende geführt. Die „Dpinione“ erinnert daran, daß dem Senate ein Entwurf über das Universitätswesen vorliegt, daß Erhebungen über den höheren Unterriht im Gange sind, daß der Kammer ein Projekt über den Elementarunterriht unterbreitet ist, und daß erst von einer Diskussion über diese Vorlagen und über die Reorganisation des Unterrichts \ich praf- tischer Nutzen wird erwarten lassen. Der Abgeordnete Guerzoni hielt die für den Elementarunkerriht ausgeseßten Summen für unzureichend, verlangte die Beseitigung des Religionsunterrichts aus den Staatsanstalten und sprach über die Art und den Um- fang, in welhem fich die deutschen Universitätseinrihtungen in Italien nachahmen ließen. Righi lenkte die Aufmerkfamkeit des Ministers auf die in den Konservatorien herrshende Richtung und trat für die nationale Musik ein. Fiorentino wollte die Zahl der Lyceen in Neapel von zwei auf vier vermehrt wis- sen und tadelte die vom Minister gegen die Seminarien bewie- sene Nachgiebigkeit, während Pissavini an das im Mai vorigen Jahres gegebene Versprechen einer Vorlage über die Abschaffung der geistlichen Direktoren an Gymnasien und Liceen erinnerte. Der Unterrichts - Minister führte in Besprehung der von den Vorrednern berührten Fragen aus, daß es in Italien niht an Universitären fehle, da es deren fo viele wie Deutschland habe, wohl aber an wissenschaftlihem Leben.

Für die Lyceen konstatirte der Minister eine Zunahme der Schüler, für die Gymnasien eine geringe Veränderung, wobei zu bedenken sei, daß tehnishe Schulen, Handelsinstitute und andere Anstalten eine beträchtlihe Anzahl absorbiren. Er gab Aufklärungen hin- sihtlih der angeordneten Erhebungen über den höheren Unter- rihi und vertheidigte seine in Bezug auf die bischöflichen Semi- nare getroffenen Maßregeln. Die Frage des religiösen Unter- rihts bedürfe ernster Erwägung und könne erst im Zusammen- hang mit andern Fragen ihre Erledigung finden. Nach Er- öffnung der Spezialberathung fand am 1. d. M. eine erregte Debatte über den Oberschulrath ftatt, welher durh das Ver- sprechen des Ministers, einen Entwurf über Reorganisation dieser Behörde einzubringen, ein Ende gesezt ward.

Der Präsident der französischen Republik hat dem

Komite von Ferrara zur Unterstüßung der durh die Ueber- \chwemmung Beschädigten 500 Lire zugestellt. __ Griechenland. Athen, 7. Februar. (W. T, B.) In für unterrichtet * geltenden Kreisen wird die Lösung der Lau- rionfrage durh das Zusammentreten einer nationalen Gesell- schaft, an deren Spitze der Bankier Baltazzi steht, als gewiß betrahtet. Die im Gange befindlihen Wahlen zur neuen Deputirtenkammer- nehmen anscheinend einen dem Minifte- rium günstigen Verlauf.

Nußland und Polen. St. Petersburg, 6. Februar. Das Ministerium der Reihsdomänen ift, wie die „Mos- fausche Zeitung“ meldet, mit den betreffenden Ministerien und dem General-Gouverneur des Oftseegebiets darüber in Verbindung getreten, in welher Weise die am 10. März 1869 Allerhöchst be- stätigten Bestimmungen über die administrative und landwirth- schaftliche Organisation der auf den Kronsgütern der Gouverne- ments Liv-, Est- und Kurland angesiedelten Bauern auf die- jenigen Kronsgüter in Anwendung zu bringen wären, welche in ihrem vollen Bestande zusammen mit den, in der Nugzung der Bauern befindlichen Ländereien Privatpersonen oder Anstalten auf längere _oder auf einige Zeit zum Befiß verliehen worden sind.

7. Fabruer. (W. T. B.) Für den im Frühjahr er- warteten Besuch des Shahs von Persien werden bereits Vorbereitungen getroffen. Der Schah selbst und zwei seiner Prinzen werden in der Eremitage des Kaiserlicheu Winterpalais und das 50 Personen starke Gefolge im Hotel Demuth wohnen. Der persische Gesandte Mirza Malk-chom-Chan, welcher den Besuh Sr. persischen Majestät hier angekündigt, wird dem- nächst St. Petersburg verlassen und sich zunächst direkt nach Berlin begeben. ;

Der Großfürst Nicolaus Constantinowitsch und der Fürst Eugen Marimilianowitsch von Leuchtenberg, welche wie bereits gemeldet die Erlaubniß des Kaisers zur Theilnahme an der &xrpedition nach Khiwa erhielten, haben sich bei der am 2. d. erfolgten Abreise des General-Adjutanteu Kaufmnn, welcher sich zur Uebernahme des Kommandos de Expedition gegen Khiwa nah Taschkend begiebt, versönlich von demselben auf dem Bahnhofe verabschiedet. Die Abreise des Fürsten Eugen Marimilianowitsch soll in diesen Tagen, die des Großfürsten Nicolaus Constantinowitsh Ende dieses Monats erfolgen. Beide werden auf dem Kriegsschauplalze bei Beginn der Expedition eintreffen.

Schweden und Norwegen. Stockholm, 3. Februar. Nach Mittheilungen der „Post oh Inr. Tid““ is der Herzog von Dabarne am 1. d. M. an einer Lungenentzündung er- krankt, welche jedoch in ziemliïh milder Form aufgetreten ist.

In einer Korrespondenz von St. Petersburg an „Stock- holms Dagblad“ heißt es: „Das jetzt bestchende gute Einver- nehmen zwischen Shweden und Rußland wird hier als eine er- freulihe Umwandlung betrachtet. Besser verstandene Handels- interessen und eine lebhaftere Berührung zwishen den Nationen haben viele Vorurtheile zerstreut und dazu beigetragen, die Mei- nung in Schweden zum Vortheile für Rußland umzuändern.

Der Termin für die Einlösung von 100 Millio- nen der 1882 rückzahlbaren 5/24 Bonds is dahin abgeändert worden, daß die Aufkündigung am 1. März, die Rückzahlung am 1. Juni d. I. stattfindet, um den Termin für die leßtere mit dem Zeitpunkte der europäishen Einzahlungen auf die neue Anleihe von 300 Millionen in Uebereinstimmung zu bringen.

_ Amerika. Washington, 5. Februar. Der Schat- sekretär Boutwell macht bekannt, daß von den laut Gesetz vom 25. Februar 1862 emittirten, 1882 rückzahlbaren 5/ ger Bonds demnächst 100 Millionen amortisirt werden follen; die Verzin- sung dieser zur Amortisation gelangenden Bonds hört am 6. Mai c. auf. Weitere Amortisirungen sollen in der Kürze erfolgen.

Landtags- Angelegenheiten.

Berlin, 8. Februar. In der gestrigen Sißung des Hauses der Abgeordneten beantwortete der Minister der geistlihen 2c. Angelegenheiten, Dr. Falk, die Interpellation des Abg. v. Wierzbinski, den Unterricht in den höheren Lehranstalten des Großherzogthums S betreffend, wie folgt :

Sie werden, meine Herren, hoffe ih, mit mir einverstanden sein, wenn ih mich an die Beantwortung der Juterpellation selbst halte, wenn ich absele von den weiteren Ausführungen, die der Herr Vor- redner über die Germanisationsfrage im Allgemeinen gegeben hat; von den Drohungen oder Ankfündigunaen, die wir in Ucberstimmung mit anderen Erkläruugen von Auswanderungen gehört haben, absehe; wenn ih auch auf die speziellen Verhältnisse des Gymnasiums in Wongrowiec, von dem gewiß hier noch die Rede sein wird, jeßt nicht eingehe; es bedarf dazu des Besitzes der Aftten, und die sind mir im Augenblicke nicht zur Hand, ich kann deshalb auch die Darstellungen, die der Herr Abgeordnete gegeben hat, wenn sie mir auch im Ganzen

ertennen, insbesondere nicht, soweit es sich um Zahlen dabei handelt.

Was die Interpellation selbst betrifft, so muß ich zuerst betonen, daß die gestellte Frage gegenüber der rechtlichen und faktischen Sachlage ganz unrichtig gefaßt ist. Es bedarf der Konfatirung dieser beiden Umstände. Es wird zunächst in dem Eingange der Interpellation davon gesprochen. daß zewisse von dem Herrn Vorredner verlesene Verfügungen sich in Widerspruch mit den bisher geltenden geseßlichen Bestimmungen befänden. Meine Herren, die Instruktion vom 24. Mai des Jahres 1842, auf die det Herr Vorredner sich bezogen hat und allein beziehen konnte, ist keine geseßliche Bestimmung. Sie enthält gar Nichts über den Unterricht in der polnischen Sprache, ob dieser Unterricht obligato- risch oder fafultativ sein foll; die Ordnung dieses Verhältnisses ist ledigli) im Verwaltungswege je nach den Verschiedenheiten der Oert- lihfkeit und in Betracht kommenden Beziehungen geregelt worden. Im Uebrigen enthält dicsc Instruktion in dem Theile, der von den höhern Lehranstalten handelt, nur eine Beziehung auf das Marien- gymnafium zu Posen, auf das Gymnasium zu Trczemesno, welches inzwischen eingegongen ist, und auf ein drittes fkatholishes Gymna- sium, welches im jüdlichen Theil der Provinz errihtet wecden sollte, das spâter: Gymnasium zu Ostrowo. Sie bestimmt, in Bezug auf diese Anstalten allerdings, daß der Religionsunterricht in der Muttersprache ertheilt werden folle. Es ist diese Instruktion vón

Dieses könne nur durch Einführung der grö oali ibei / : größtmöglichen Freiheit, in Gestalt freier Konkurrenz des Lebrperfonals, A A

dem Minister, der damals an _der Spiße der Verwaltung stand, erlassen, und ¿war auf Grund einer Allerhöchsten

rihtig zu sein scheinen, nicht in allen ihren Theilen als richtig an- |

Genehmigung vom 20. Mai 1842, die sich nicht erstreck 4 auf den Wertlaut der Instruktion, sondern lediglich auf die darin auêgesprochenen Grundsäße. Da ih der Meinung gewesen bin, daß in der That bei dem Religionsunterriht ein grundsäßliches Element in Betracht kommt, so bin ich den geordneten Weg gegangen und habe die Genehmigung Sr. Majestät zur Abänderung des betreffenden Grundsatzes etngeholt, und diese Genchmigung ift, wie Ihnen au der Herr Redner mitgefheilt hat, durch eine Ordre vom Öktober ver- gangenen Jahres ih weiß das Datum augenblicklih nit ertheilt worden. Im Uebrigen hat die Praxis bewiesen, daß im Verwal- tungswege die Instruktion von 1842 bereits nach manchen Richtungen hin Aenderungen wie solche in der Instruktion selbst bereits für zulässig erflärt waren erfahren hat. Es handelt sich in der That nicht um einen Widerspruch mit den geseßlichen Bestimmungen, fon- fern zur um ein Verfahren, welches der Verwaltung als solcher zu- steht.

Wie i darauf gekcmmen bin, diese Angelegeuheit anderweitig zu ordnen, fragt der Herr Redner. Es wurden lebhafte Beschwer- den theils durch Eingaben, theils aah in der Oeffentlichkeit, darüber erhoben, daß, wie si ja das auf anderen Gebieten verwandter Art ebenfalls ereignet, durch die katholischen Religionslehrer an den höheren Lehranstalten in der Provinz Posen der Religionsunterrit der Deutschen auf das Aergste und Entschiedenste vernachlässigt werde. E83 wurde beispielsweise erwähnt, daß an einer Anstalt, wo ein Lehrer einige für.fzig Schüler habe, wovon der größte Theil deutscher Zunge lei und das Polnische gar nicht oder nur sehr wenig verstehe, die- Jenigen Schüler aber, die polnischer Zunge seien, das Deutsche sämmt- lich verständen, sich der Religionsunterricht dennoch nur auf den Unter- richt in polnischer Sprache bejchränke.

Das war ein Gesichtspunkt, der craste Erwägungen an die Hand gab. Es traten aber, als die Frage des weitern crwogen wurde, noch andere Gefichtspunfte entgegen, die mir den Gedanken nahe legen mußten, hier zu ändern, wenn geändert werden fönnte. Es find nun grundsäßlich die höheren Lehranstalten der Provinz Posen dazu be- stimmt, auch den Kindern polnischer Nationalität deutsche Bildung zu geben. Sie find grundfäßlih deutshe Lehranstalten, und es ist darum eine Erwägung, welcher sich die Unterrichtsverwaltung nit verschließen kann und die dahin geht, daß insbesondere auch auf dem hehren Gebiete der Religion die Schüler polnischer Nationalität nicht ausgeslofscn sein dürfen von dem Geist und der Kraft der deutschen Sprache. L _ ZU dieser mehr grundsäßlihen Erwägung traten praktishe Ge- sichtspunkte. Die Trennung des Religionsunterrihts, welche durch- geführt wird, bis hinauf zur Spiße der Austalt ist eins von den Mitteln, die gleihen Glaubensgenossen, die verschiedener Nationalität angehören, von einander zu trennen. Derartige Mittel werden genug cngewandt oder sind do vorhanden, und es lag darum in dieser Er- wägung ein Aufruf, an einer Stelle ein folchcs Mittel auszuschließen.

Weiter war aber ein Uebelstand sehx energisch betont worden, der Uebelstand, daß die katholischen Deutschen in der Provinz Posen ihre Religionsbedürfnisse uur in ganz untergeordneter Weise zu befriedigen im Stande seien. Die Gründe, die das bewirken, sind verschieden- artige, aber einer der Gründe ist der, daß es v:elfältig an Geistlichen fehlt, die geeignet sind, in deutsher Sprache die katholische Lehre zu verbreiten. Hat mir doch allein die Regierung zu Posen berichten mussen, daß es in ihren Bezirken ih glaube nicht zu irren, jeden- falls niht zu hoh zu greifen 39 Geistliche und Schulinspeftoren gebe, die der deutshen Sprache nit ausreihend mächtig seien, um eine Schulinspektion zu führen. Solche Männer werden am wenig- sten in der Lage sein, die Lehre der katholi\chen Kirche deutsch mitzu- theilen, deutschen, katholischen Gottesdienst zu halten. Der Staats- regierung war die Macht nicht gegeben, bei der beruflihen Ausbildung der jungen Männer katholish-r Konfession, welche sih der Theologie widmeten, ihr Auge ofen zu haben und dabei einzugreifen, aber aus jenen Anstalten gehen eine ganze Reihe Abiturienten hervor, die sih dem geistlichen Berufe widmen und da war es do der Er- wägung gewiß werth, ob nicht innerhalb des Gebiets, wo die Staats- regierung zu sagen hat, was geschehen soll, eine Grundlage zu legen jei für die Befähigung zur künftigen Abha.tuag deutscher Gottes- dienste der katholishen Konfession. Dies is aber durchaus nicht möglich, wenn diejenigen Elemente den Gymnasiasten auf feine Weite in deutsher Sprache entgegen geführt werden, die im Gottesdienst verwerthet werden.

___ Von diesen Gesichtspunkten aus habe ih das Provinzial-Schul- kollegium zu Posen aufgefordert, mich zunächst über die thatsächliche Sachlage zu vergewissern und demnächst fih gutachtlich zu äußern.

Demzufolge ist zunächst festgestellt, daß an dem Friedrihs-Wil- helm - Gymnafium zu Posen, an den Gymnasien zu Meseriß und Schneidemühl, an den Realschulen zu Fraustadt und Rawitih der Religionsunterricht nur in deutsher Sprache ertheilt wird. Es ift ferner hervorgchoben worden, daß an dem Gymnasium und der Real- shule zu Bromkbcrg und dem Progymnasium zu Nackel der Religions- unterriht deuts ertheilt werden soll, mit Aushülfe des Polnischen in denjenigen Fällen, wo dies nothwendig ist, und daß allerdings bei den Gymnasien ¿zu Krotoschin, Lissa, Inowraclaw, Gnesen, Schrimm, Wongrowice, Ostrowo, am Mariengymnasium und an der Realschule zu Posen, sowie an den Progymnasien zu Trczemeszno und Rogasen Der Religionsunterricht in erster Linie polnisch ertheilt wird und nur ausnal)mêweise dalei deutsch unterridcet wird. Es ift von Seiten der Direktoren ein Gutachten erfordert worden, und da haben ih mehrere dahin ausgesprochen, daz es vollkommen statthaft sei, den deutschen Religionsunterricht in der Sexta zu beginnen, die Mehrzahl der Direftoren ht ihr Gutachtea dahin abgegeben, daß in den oberen Klassen in der Religion deutsch unterrichtet werde; der Direktor der Realschule zu Posen, der polnishen Nationalität angehörig, war die einzige bestimmt dissentirende Stimme (Abg. Kantak: Das Ma- riengymnasium, vielleicht ein Jrrthum). Vielleicht liegt eine Verwechse- lung vor: ih stüße mich auf den Bericht des Provinzial-Schulkolle- giums und meinen Herrn Motty. Der Direktor des Mariengymnasiums hat fich zwar auch für die Statthaftigkeit des Religions- unterrichts in deutscher Sprache von Sexta an ausgesprochen, aber unter so eigenthümlichen, nicht zutreffenden Vorausseßungen, daß ih annehme, daß er mit dem Direktor der Realschule einverstanden ift. Und die Ansicht der Mehrheit des Provinzal-Schulkollegiums in Posen geht dahin, daß es vollkommen gerechtfertigt erscheine, wo die voll- ständige Kenntniß der deutschen Sprache vorhanden sei, auc den Neli- gions-Unterricht in deutscher Syrache eintreten zu lassen. Zweifellos ist, daß, nah dex Ueberzeugung der Mehrheit in Bezug auf alle Klassen, die von Tertia cinshließlich aufwärts. Die Minderheit die- jes Provinzial-Schulkollegiums hat. allerdings Gesichtspunkte geltend gemacht, wie sie in dem Vortrage des Herrn Interpellanten gekenn- zeichnet waren, namentlich auch darauf hingewiesen, daß der Religions- unterriht in der Muttersprache ertheilt werden müsse. J“ diesem Saße liegt gewiß ein schr großes Maß von Wahrheit, ob aber die Formulirung des Saßes zu einer Art vädagogishen Dogmas, daß das unter allen Umständen geschehen müsse, berechtigt sei, ob bei dieser Formu- lirung fie ist Jhnen ja Allen bekannt wirkli pädagogische Gründe entscheidende waren, nicht andere, darüber, glaube ih, werden wir einer anderen Gelegenheit noch des Weiteren reden können. Hier ist das nicht erforderli. Denn was das Gymnasium und die Real- schule betrifft, so ist von Faktoren, wie ich sie vorhin erwähnt habe, zum Theil auch von jener Mehrheit des Provinzial-Schulkollegiums, darauf hingewiesen worden, daß in erster Linie in solchen Anstalten der Religionsunterricht nicht Erbauungsstunde, sondern Ler-jtunde sei, daß es sich handle um die biblise Geschichte, um die Geschichte und die Lehren der Kirche, daß es sich handle um Gewinnung sicherer Kenntnisse und Erkenntniß hiervon, also um Dinge, die bei all:n an- deren Unterrichtsgegenständen dem Grundsaße nah gleiché find. Es ist ferner darauf hingew*efen worden, daß es sih zwar nicht verkennen lasse wer möchte das verkennen ? daß der Religionsunterricht das wichtigste Erziehungsmittel sei, das er zu wirken habe auch auf das Gemüth aber es ist ebensowohl darauf hingewiesen worden, daß es auch andere Gegenstände gebe, die dieselbe Wirkung in der Schule zu üben hätten beispielsweise der Unterricht in der Geschichte, in der Üteratur und

daß, wenn dieser auch zurückstehe gcgen die Bedeutung des Religions-