1873 / 36 p. 3 (Deutscher Reichsanzeiger, Sat, 08 Feb 1873 18:00:01 GMT) scan diff

unterrihts „der zurücksteben solle, doch auch die thatsächlichen Verhält- nisse gerade quf diesem Gebiete gar sehr in Mißfklang stehen mit

demjenigen, was auf demselben angestrebt werden müsse. wägungen

Poten

follegi gen T

ren Schulen Westpreutzens

itimm

vorhanden ist, ift es cher Sprache zu er Anusdruck gegeben.

Imm

EF d fen! ¿néunterrit

+ ri

der Religionsunterricht in

velch2

r e

D 2 e

L

E28

B

ad d 2

=

ieder ägen. Gymn

Der po

tal pt

obligat 1 ì| Wilhelms - Gymnafium,

Gneje ol on U Ti

tativ sei;

gar fe C

1 wenigitens g! ier Bericht des Provinzial - Schulkollegiums Schulkollegium hervorgehoben

v Deut

im Potuischen

fogar Zunge

eintret

von der polnischen

eine

die polnische Sprad li wenig vorwarts 3 m! angänglih sei, das Polnische, wickelt sei, für fein F

Mom daß,

polaif gen F

r L - 0 nCl!, Wie U M}

fertigt halten Den, d

tion auch sür die po:m/c und zwar entstche um}ow ler den Unterricht weiter fafultativ ift und als

legenb

Das Shreiben des weiches der Präsident v.

über

Hochwehlgel Hochwohigeboren

Sißu

oh A CUM

tionen über den Fürsten

I A Betre

behauptet, daß derselbe

Seite eigene erhalt

S T6 L

Wage

Richtigi tigung dtr y

baft werden sollen.

urthei dem i

Sem Herrn Geheimen Rath Wagener gegenüber zu erfüllen.

1

zen

n

er +

amtli

7 eimen Rathes Wagener ,

i ächtigten Untergebenen, d!

Solche Ec- baben di» Mehrheit des Provinzial-Schulkcel egiums zu geloitet und ih ichalte ein, auc das ganze Provinzial-Schul- um zu Königsberg, welches mir aus etgenen Antriebe vor went» «aen Anträge in Bezug auf den Religionsunterricht in den höhe- R toftpreußens gestellt hat, die im Wesentlichen überein- n Der Gedanke war also der: von da an, wo das Verständniß e e if es berechtigt, den Religionsunterriht auch in deut- theilen, und diesem Gedanken ift in der Verfügung Nicht ist, wie der Herr Interpellant angiebt, be- + daf in den béheren Lehranstalten des Großherzogthums Posen -(igionunte! nur deuti\ch ertheilt werde, die Verfügung :m Einklange mit der Allerhöchsten Ordre dahin, daß erri derselben Sprache gelehrt werden solle, t den betreffenden Klassen die Unterrichtsfprache überhaupt fei, g ih inem Worte der Religionsunterrict, wie Jeder andere Hs me stellt sein solle, nicht ungünstiger, wie hier behauptet die Folge, daß da, wo die polni}che Sprache für andere

* aus\dließzliche Unterrichtssprache ist, auch nah

Svracze der Religionéunterricht ertheilt wird pelnise Sprache aushülféweite bis jeßt ge- ie aud ferner aushülfsweise gebrauht werden it der Sinn der Verfügung und das allein ift angeord- Anderes. Was den zweiten Punkt botrifft, 10 war es

um nothwendig, festzustellen, wie die thatsächlichen Verhältniffe Dabei hat sich ergeben, daz an dem Mariengymnasium, dem asium zu Ostrowo, der Realschule zu Posen sir die Schüler nischen Abtheilungen der Unterricht in der Pon O torisch ist, daß ferner der g eiche Unterricht an dem Friedrich- É bei den Gymnasien zu Inowraclaw und und an dem Progymnafium zu Trezemeszno n Voges 18 obligaterisch, bei allen übrigen Anstalten aber bereits fa ul- ß an den Schulen zu Schneidemühl, Rawicz und Nakel 1er Unterricht ertheilt wird, und es Ul einstimmig —— ebt bier der Bericht eine Verschiedenheit in der Meinung c nicht an von dem Provinzial- worden, der obligatorische Unterricht ichen im Wesentlichen erfolglo? und nadtheilig; es sei nicht möglich für diejenigen Schüler deutscher 1 elche unt das sind recht viele in die mittleren Klassen ieine ordentlich nachzuholen, was in den unteren Klassen er volnisd Sprache gelehrt worden 11f, daraus ergebe 1 aus anderen Gründen vorhandene Abneigung gegen Sprache und bei abgeneigten Schülern Jet außerordent- n u fommen, und zwar umsoweniger, als e5 nt wenn sonst der Schüler gehörig ent- ortichreiten in der Anstalt als das entscheidende lassen; und es ift weiter darau? hingewiesen,

wenn gewissenhafte Schüler vo1 mittelmäßzigen Gaben in, der chen Sprache etwas leisten sollen, fie zurüdbleiben 1 Be *chern. Aus diesen Gründen hat das Provinziai-Schulkollegium B at, einstimmig dahin auêgesprochen, daß es nichk geret- erieinc, die Obligation für die deut]chen Schüler aufrecht zu it von demselben aber auch weiter hervorgehoben Wwor- Behandlung der Schüler die VDbliga-

Lite vielmehr

HL

da, wo die 7

E T E worden Ut, _

cls

J in vol ul 4

J

ck

Ly n L

r 4 t

sei für di auch

ent bestehen zu

. Ga U von E S H Ato inhkhoitlt Tot er L a ] j Die Se be ‘Schliler in Wegfall zu bringen gebiete, eniger Gefahr daraus, als, wenn der Shü- haben wolle, sich dadurch, daß derselbe iolber bestehen bleibt, er die Ge- eit immer findet, sich in der Muttersprache weiter auszubilden. Minister - Präsidenten, Forckenbeck vor Beginn der Diskussion den Etat der Eisenbahnverwaltung verlesen ließ, lautet: eborner Herr! Hochgeehrter Herr Präsident! Wie Ew. befannt, hat der Abgeordnete Herr Lasker in der ng des Hauses der Abgeordneten vom 14. d. bei Gelcgznheit der iten über die Gijcnbahn-Anleihe (neben entsprechenden Infinug- Putbus und den Prinzen Biron) auch in F des Wirklichen Geheimen Ober-Regierungs-Rathes Wagener ei es durch tadelnswerthe Begünstigung durch Mißbrauch ?einer

s-Ministers oder Mißbrauch i ionen zu Eifenbahn-Bauten d L,

ns des Herrn Haydels 2 O tlichen Stellung drei Konze ; ; As g 9 die cine, nämli die zu der pommerschen albabhn (Goniß-Wangcerin) zu 1einem Privatnußben verkauft habe.

2 es fi im vorliegenden Falle u! Irrth1 mer handelt, dürfte Nachfolgenden aufs Unzweideutigste hervorgehen. Ver Derr i nun zwar seine unrichtige Behauptung in Biron zurückgenommen, als er sich einer derartt-

mg nicht entziehen konnte, in Betreff des Geheimen Raths

ner dagegen bisher Stillschweigen beobahtet, obwohl ihm die £-:+ {iner Angaben, in Folge der bezüglichen offiziösen Berich-

gicit Jes Aa D T f Hslaomoinen Zeituna“ wobl bätte zweifel- Norddeulichen Allgemeinen Zeitung“ wohl hatte zweike

1 Nach diejen Vergängen vermag ih nit zu be-

len, ob und welchen Gebrauch Herr Lasker etwa künftig von

bun zustehenden Rechte der Rede machen wird, um feine Pflicht

7 4 7 4

ber babe i, als der oberste Vertreter des Þreußi- und der cinzige dienstliche Borge)eßte des Ge- Veranlassung nehmen müssen ?owobl im um Schuße eines vielleicht mit Unrecht ver- ie cinichlagenden Thatsachen aufs eingebend|te

das Resultat der bezüglichen Emittelungen.

Im jo mehr a Beamtenthums

H

fe des Amtes als 3 _ L

+4 11A Wer

h zu unterjuczen. Yier ;

,

1. Das Projekt Conit-Wangerin, seit etwa 10 Jahren im Gange,

baben mehrere Demnächst hat anlassung des Q

Komites vergeblih versuht zu Stande zu bringen. die Berlin-Stettiner Eisenbahn-Gefellschaft, auf Ber-

Herrn Handels - Ministers, die Vorarbeiten ausgeführt

“--

E, 4. «Sts Mi; At Sor Mh festgestellt. und gleichzeitig die Richtung der Bahn feitge}telt. L Nach dieser Feststellung hat die Berlin - Stettiner Gesellschaft je-

do Hand

die Ansführung der Bahn wiederholt verweigert, wcil der Herr D 2 B c. s F : "n Dr n2 nto Co it on} els-Minister die gestellte Bedingung einer Zinsgarantie Seitens

©

des Staates ablehnen mußte. : -

BCP T g . . D 4 E Erst nach dieser Ablehnung hat der Geheime Rath Wagener, ver-

anlaßt durch seine Eigenschaft als langjahriger Vertreter zweier betheî-

ligter

Kreise und als Rittergutsbesißer im Neustettiner Kreise, in Ber-

4 e +5 g ror O oft bindung mit dem Bankdirektor Schuster und dem Banquier Oder, beide ebenfalls Grundbesißer in den betheiligten Kreisen, auf Grund des am

13. Juni 1870 notariell vollzogenen Statuts, eine Aktiengesellschaft

S rof io y 1+ 5 N orianor gebildet, und an diese, nicht an die genannten Personen,

liche

i: Per ist die frag- Konzession, wie die Konzessions- und Bestätigungs - Urkunde vom

5 Suli 1870 (Gesecß-Sammlung 1870 S. 485) ergiebt, zum Bau der Badn Wangerin-Conißz ertheilt worden.

Es fann daher

el

Richtung der Bahn,

Ls T "4

a Obschon

T; 4 4A 4

Eer en

107i 50

2 Uo e A ey d a4 T 2 Q

ps L n R ——

weder von Begünstigung eines hocgestellten Be-

1 Seitens der die Konzession qu. ertheilenden Behörde noch von

Amts-Mißbrauch- die Rede sein, da, wie schon bemerkt, selbst

d i sowie sie durch die Berlin - Stettiner Gesell-

als die zweckmäßigste festgestellt war, durch die Konzessionirten bgeändert worden 1st. :

es damals den Beamten nit unbedingt untersagt war,

n derartigen Unternehmungen zu betheiligen, 10 hat do der

«gener die Erlaubniß seines damaligen Ghefs ausdrüdcklih er-

und wie si aus den Akten ergiebt unter dem 12. März

erhalten.

znannien Personen gebildeten Aktiengesellschaft, und zwar

emerft zu einer für derartige Unternehmungen recht un-

eit ertheilt werden ist, so hat ein Verkauf oder eine jou-

ing derielben durch den Genannten auch nicht stattfinden

icel&ez Besitveränderung hat aber überhaupt nicht statt-

wird die Bahn von der Gesellschaft in Regie ge-

rZuerung der der au. Gesellschaft ertheilten Konzes-

L A

nicht bewirkt werden fönnen ohne vorherige Ge-

Ms

onzession also nicht dea 2c. Wagener, fondern der von Q

-. -_

nebmigung des Herrn Handels-Ministers und Sr. Majestät, eine Ge- nehmigung, die weder ertheilt noch nachgesucht worden it.

Um alle späteren Verdächtigungen gegen die Begründer der Ge- sellshaft von Hause aus auszuschließen, ist in dem §. 56 der Statuten die Bestimmung aufgenommen, daß die Gründungsfosten von der ersten Generalversammlung festgeseßt werden sollen. Dies ist geschehen durch die fonstituirende Generalversammlung der Aftionare vom 29. Dezember 187. solche,- auf Grund der vorgelegtea Bücher und Rechnungen, in Höhe von 40,000 Thlr. einstimmig festgestellt worden, eine Summe, welche gewiß hinter dem zurückbleibt, was bisher an Gründungskosten für irgend eine Eisenbahn-Gesellshaft verauëgabt worden ist. Dieser Beschluß ist damals offiziell bekannt gemacht worden. Außerdem hat was hier, um die irrthümlich vorgekommenen Be- \chuldigungen möglichst aufzuklären, ausdrücklich anzuführen ist zwischen den Herren Schuster u. Co. auf der einen und Herrn Wagener auf der anderen Seite im November 1871 eine Auseinander- seßung, iedoch uur in Betreff der von den Genanuten gemeinschaftlich bestellten Kaution stattgefunden, da im Monat Dezember 1871 die bis dahin in Effeften hinterlegte Kaution in baarem Gelde bestellt werden sollte und die hinterlegten Effekten während des Krieges zum Theil nicht unerbeblich im Course gesticgen waren. Das betreffende \criftlihe Abkommen 1 mir im Originale vorgelegt worden. Das- selbe war indeß auf die Stellung des Geheimen Raths Wagener zu der Eisenbahngesellshaft ohne Einfluß. Derselbe ist daher Mitglied des Aufsichtsraths der Pommerschen Centralbahn geblieben, und zwar bis zum 20. Dezember v. I., wo derselbe in Folge jetiner Beförderung seinen Austritt erklärt und, daß dies geschehen, unter dem 3. Januar dieses Jahres amtlich angezeigt hat. Il, Was nun die beiden anderen angeblichen Konzessionen für die Strecke Bel- gard-Posen anbelangt, so ist in dieser Beziehung bereits dur den Herrn Handels-Minister amtlich konstatirt worden, daß es fich hier überhaupt nur um eine Linie handle und daß für die gedacht: überhaupt noch feine Konzession ertheilt, ja daß die Vorarbei richt cinmal vollendet seien. Der Jrrthum des Herrn Las 1 wenn - es sich für die Linie Belgard-Neustettin-Schneidemühl-Pojen ind zwei Konzessionen gehandelt habe, ist vielleicht dadur veranlaßî, daß eine hiesige große Firma, zu welcher Herr Lasker als Rechtsanwalt Beziehungen haben foll, sih um die Strecke Schneidemühl-Posen, als um den rentabelsten Theil, besonders beworben hat. E

Aus dem Vorstehenden woll-n Ew. Hochwohlgeboren geneigte} entnehmen, A E

1) daß die Königliche Staatsregierung zwar niemals verab)äaumen wird, unstatthaften Betheiligungen der Beamten an induîtriellen und finanziellen Operationen mit dem ganzen Gewicht ihres Aufsichts- rechtes und ihrer Aufsichtspflicht entgegenzuwirken; daß fie es daher für geboten erachtet, bezügliche Beschuldigungen na Kräften aufzu-

455 (G

2 D Lic

r r h R

+ j

hellen, um etwaige Unwürdigfeiten abzustellen und ohne Ansehen der |

Perso:: angemessen zu verfolgen ; L E 9) daß sie aber auch nit weniger für ihre Pflicht hält, die De- amten namentlich dann öfentlich in Schuß zu nehmen, wenn fie wie im vorliegenden Falle in ihrer Integrität, unter Umständen angegriffen werden, welche den Schuß durch den Strafrichter aus- ihließen. : e _ Indem ih Ew. Hochwohlgeboren die geeignete V:rwendung dieser auf amtlichen Erhebungen beruhenden Mittheilung ga ebenst an- heimstelle, habe ich die Ehre mich zu unterzeichne s . Hoch- wobhlgeberen crgebenster Berlin, 31. Januar 1873.

1 L

Gr. v. Roon, General-Feldmarshall und Minister-Präsident.

Der Minister-Präsident General - Feldmarschall Graf von Roon erklärte nach Vorlesung vorstehenden Schreibens :

Meine Herren! Ic will mi vorläufig auf eine einzelne Bemer- fung beschränken. Als ih den Brief geschrieben habe, war mir die)es on dit, daß Herr Lasker mit einer großen Firma in Berlin als Rechts- Anwalt in Beziehung stehen follte, mitgetheilt worden. J fühle mich vervflichtet, zu erklären, daß ich mi seitdem, gestüßt auf glaub- hafte Aussagen, überzeugt habe, daß das nicht der Fall ift, und ih

bedauere daber, daß ih mich durch einen Irrthum habe verleiten las-

e 1

fen, eine Aeußerung dem Briefe cinzuverleiben, die besser unterblieben

wäre. y Der Abg. Lasker ging sodann ausführlih auf die Vorgänge ein, welche jenes Schreiben berührt und erklärte sih bereit, die von ihm behaupteten Thatsachen durch Beweismittel zu befraf- tigen, indem er den Antrag auf Niedersezung einer Unter- suchungs-Kommission in Aussicht stellte. Hierauf erklärte der Minister-Präfident : e : : Meine Herren! Es ist nicht leiht, ein widerwärtiges Thema mit Interesse anzuhören, als das eben Vernommene von mir an- achórt worden ist, und das liegt vielleicht darin, daß ich viel Neues erfabren babe. Fast Alles, was der Herr Vorredner mitgetheilt hat, war für mi neu, und ich fann sagen, Alles Erhebliche, was erx mit- i war jedenfalls neu für mich. Er hat ganz Recht, wenn bat: wenn ich die Thatsachen jo gekannt hätte, wie Hause dargestellt hat, wenn ih die Ueberzeugungen ge- wonnen bätte, die er sich angeeignet, so würde ih freilich den Beief en Herrn Präsidenten des Hauses niht geschrieben, jedenfalls nicht so abgefaßt haben, als es geshehen ist ih wiederhole, meine Herren, wenn ich die Ueberzeugungen getheilt bâtte, die fi Herr Lasker angeeignet hai. Das war aber keineswegs der Fall, sondern das Gegentheil, und daher bin ih n Pflicht nachgekommen, einer Pflicht, die ich auch am Schlusse des vers lejenen Schreibens angedeutet habe. Die Regierung will ganz gewiß nun und nimmermehr, ebenso wenig wie irgend ein Patriot in diesem Hause, daß unser preußisches Beamtenthum corrumpirt werde, oder daß es im Auslande als corrumpirt erscheine; unsere Gegner würden sich ja nur darüber freuen. Ich habe daher nit Anerkennung zu be- grüßen, daß selbst der Herr Vorredner, jo fehr er auch sonst in der Rolle des Anklägers aufgetreten sein mag, doch anerkennt, daß seine Ermittelungen im Großen und Ganzen Anschuldigungen gegeu das preußische Beamtbhum nicht rechtfertigen würden; ih glaube, es fo verstanden zu haben. Ich bin dafür sehr dankbar. Die Staats- regierung hat aber nit allein die Pflicht, all’ den Irrwegen, die von Einzeluen ihrer Angehörigen einge]chlagen werden mogen, zu folgen und sie, wenn nöthig, zu verfolgen, sondern die Regierung hat au die Pflicht, fie zu schüßen vor Amchuldigungen, die vielleicht zu Un- ret gegen sie erhoben werden. d Die stenographischen Berichte werden 1a in Ausführlichkeit alle die Behauptungen wiedergeben, die wir von dem Herrn Vorredner gehört haben, auch in Bezug auf den Beamten, den ich hier zu vertreten babe. Sie werden begreifen, meine Herrey, daß in diejen Anschuldi- gungen sehr Vieles enthalten ist, was als höchst gravirend erscheint. Nach der gehörten Darstellung habe ih wenigstens den Eindruck da- von so erbalten; allein fern sei es von mir, Jemanden zu verurtheilen, ohne ilin gehört zu haben. S Ï S. Also nah dem alten Rechtsgrundsaß: „man höre au den aude- ren Theil“, werde ich au in diesem Falle verfahren. Jch enthalte mi jeder weiteren Beleuchtung der sich aus einem solhen Verfahren ergebenden Folgen. Eines möchte ich nur noch anführen, (um dann meinen verehrten Herren Kollegen das Wort sehr gern zu überlassen) das ist die von dem Herrn Vorredner angedeutete Absicht, eine Unter- suchung von Thatsachen über oiese Verhältnisse zu beantragen, Jch muß ihm gegenüber bemerken, daß ich niht wohl begreife, wo und wie die Grenze zu finden ist zwischen den Verhältnissen, die aufgeklärt werden sollen, zwischen den bezichtigenden Thatsachen und dem Beam- ten, der bei der Gelegenheit bezichtigt wird. Jh muß mir also in diejer Beziehung meine Entschließung darüber vorbehalten, welche Stellung die Regierung zu dem Antrage des Herrn Abg. Lasker an-

zunehmen hat, sobald der Antrag vorliegt.

Demnächst nahm der Handels-Minister Graf von Itzenpliß

das Wort: E : Es wird schwer sein, auf alle die Punkte hintereinander einzu- geben, indessen es sind doch einige Punkte, auf welche sofort zu ant-

nur meiner !

worten ich mir selbst und dem Hause schuldig bin. Ih will einmal erst mit der allerleßten Anführung beginuen, wo es heißt: „der Herr Minifter möchte wohl die Görlißer Eisenbahnaktien haben.

Lassen Sie mich ausreden, meine Herren! Ih ersuche Sie, sih an der Börse zu erkundigen, ob 1ch irgend eine befiße, weder Görlißer noch eine Audere. Mir hat cinmal; ein Mann, der an der Börse sehr genau bekannt war, gesagt, man wußte ehr genau, welche Minister Aktien hätten -und “welcher Art. Das ist aber nur beiläufig. Es ist mir nun wegen der Wagenerschen Angelegenheit der Vorwurf gemacht, ih hätte gegen das ueue Bundesgeseß die Konzession ertheilt, ih behaupte aber, daß das Geseß_ noh ‘nicht in Gültigkeit war, und damit hängt au zusammen, daß ich weiter gejagt haben joll, nach dem früheren Geseße war es richtig, daß die Eintragung in diesem Falle niht nöthig war. Jch glaube nit, daß sich das anders herausstellen wird. : j ; E Ee

" Mas nun mein Verfahren im Allgemeinen- betrifft, meine Herren, so ist ja das schr einfa, ich will cs Jhnen ganz klar vorlegen, und daraus glaube ich, wird si ergeben, daz immer sehr Viele im Lande fcin müssen, die mit mir unzufrieden find, und die, die zufrieden 1nd, die \ckweigen nicht still, nein, die verlangen noch mebr, diejenigen, die zufrieden jein könnten, die verlangen noch mehr. Wenn ein Komite sich meldet für eine Eisenbahn, so wird zunächst geprüft, ob die Bahn überbaupt irgend einen allgemeineren Nußen für das Land haben wird, und ob ihre JInangriffnahme zu der Zeit, po die Sache veransd lagt wird, ob da es richtig, fie anzufangen. Wenn das bejaht wird, 1o wird die Erlaubniß zu den Vorarbeiten ertheilt. Die Erlaubniß zu den Vorarbeiten hat keine weitergchende Bedeutung; das ift eme ftereo» tvve Bemerkung, welche jeßt in jede Erlaubniß zu den Borarbeiten geseßt wird. Namentlich bemerke ih, daß die Erlaubniß zu den Vor- arbeiten noch kein Recht auf die Kouzession giebt und daß also in

dieser Bzziehung die Staatsregierung völlig freie Hand behält. Alto:

qus der Erlaubniß zu den Vorarbeiten folgt noch nit ein Recht auf die Konzession. Denn es treten ja zuweilen zwischen der Zeit, wo die

HRAL E - + N, "- Borarbeiten gemacht werdcn und wo cs so weit ist, daß die Konzesfion ertbeilt werden könnte, ganz andere Umstände cin, welche Grwägungen erbeischen, ob diese oder jene Bahn nicht etwa vorthbcilhafter ift. Wenn es nun so weit ift, dann werden alîo die Vorarbeiten gemacht und eingereiht und geprüft, und wenn ich daraus die Ueberzeugung ge- winne, daß die Bahn billiger als veranlagt hergestellt werden könnte, dann itreiche ih so viel von der Summe herunter, und bewiilige nur so viel, als mir angemessen und nothwendig erscheint oder als mir Andere angeboten baben. Dann beginnt der Bau. Jch verlange aber erst nocb, ehe ih die Konzession aus den Händen gebe, die Bestellung einer bestimmten Kaution, und wenn nun die Vcdingungen nicht erfüllt werden, unter welchen die Konzesfion ertheilt ist, so ziehe ih die Kau- tion ein, wie es bei der Bahn Cöln-Soest geschehen ist. Alle Um- stände, die sonst noch vorgehen zwischen den Herren, die die Geldge- hen mich ja gar nichts an; davon kaun ih nichts nur: bestellt mir die und die Kaution m der ibr dann dic Konzefsionsbedingungen nit er- ie Kaution ein; baut ihr danach gut! Wenn Dinge passiren, die nicht in Orduung sind, so bin 1ch verantwortlich. Auch solche Dinge zu verantworten, für welche ic nicht unbedingt verpflichtet bin, dazu fehlt mir die Macht des Geselzes, und ebenso der spezielle Nachweis der betreffenden Finanz- angelegenheiten. Daß ih da nit bis aufs Aeußerste gehen fann, liegt in der Natur der Sache. Jch kann nicht einen Vermêgensnach- weis von Jedem verlangen, der Aktien gezeichnet hat; das wurde zu

weit fübren und die Zeichner von dem Unternehmen zurücks{recken. S:1mma Summarum: Ich habe es Jhnuen schon oft! gejagt und wiederbole es Ihnen auch noch heute: am besten wäre es, wenn der Staat die Hauptbahnen baute und wen: die andern Bahnen, die

i\chäfte machen, die ( wissen.

Nebenbabnen, durch die Provinzen, Kreise und Städte als Bauunter- nehmer, g-baut würden. Wenn das bei uns Geseß wäre, so würde ich darüber außerordentli erfreut sein. Wenn der Herr Abgeordnete Lasfer sagt, der Bürgermeister von Freienwalde fei ein Mann, der für die Provinz Handelt, nun, meine Herren, fo 11t cr gerade wie alle

übrigen Menschen, d ] wünfsd d chm Xch verdente cs dem Mann gar nicht, er ist Bürgermeister von Freten- walde, da! alles Mögliche für die Vahn in Bewegung seßt, welche sich guf die Stadt bezicht, die er vertritt, aber was hier erstrebt on dem Oberbarnim!chen oder von einem an- S

ie cine Eisenbahn wünschen und unternehmen. N

g nicht aus vo! ; : von eine 1 Kreise oder der Stadt, sondern ven ‘einer Gesellschaft, und de, soweit ih es übersehen kann, ganz ebenso gehandelt haben, wie jed? andere Gesellschaft. Heute und in diesem Augenblick näher darauf einzugehen, muß ih mix versagen; ih behalte es mir aber vor.

grenze! dice w

Aus dem Wolff’ shen Telegraphen-Bureau. Dresden, Sonnabend, 8. Februar. Nach dem heute aus- gegebenen Bulletin hat die Königin ruhig geschlafen. Das Fieber ist nicht wiedergekehrt, auch hat sich der Krästezustand etwas gebessert. : 8,

Stuttgart, Sonnabend, 8. Februar. Die Abgeordneten- fammer hat in ihrer heutigen Sißung den Gesehentwurf über Herabseßung des Volljährigkeitsiermins auf das 21. Lebensjahr bei der Schluß- Abstimmung mit 50 gegen 25 Stimmen an- genommen. Der Gesezentwurf betreffend die Bestreitung des Aufwands für außerordentlihe Militär-Bedürfnisse wurde an eine besondere Kommission von fünfzehn Mitgliedern über- wiesen. : U

Darmstadt, Sonnabend, 8. Februar. Der Stände- versammlung sind heute vou dem Ministerium des Jnnern die Gesetzentwürfe über die innere Verwaltung, die Vertretung der Kreise und Provinzen, sowie über die Städte- und Gemeinde- ordnung vorgelegt.

Königliche Schauspiele.

Sonntag, 9. Februar. (Opernhaus.) 35. Vorftellung. Satanella. Phantastishes Ballet in 3 Akten und 4 Bildern von P. Taglioni. Musik von Pugni und Hertel. Frl. Rofita Mauri aus Barcelona, als legte Gastrolle. Anfang 7 Uhr. Mittel-Preise. i

Im Schauspielhause. (39. Abonnements-Vorstellung.) Um Nancy. Historisches Lustspiel in 5 Aufzügen von Carl Kober- stein. Anfang 7 Uhr. Mittel-Preise. s i

Montag, 10. Februar. (Opernhaus.) 36. _ Vorftellung. Die weiße Dame. Oper in 3 Abtheilungen. Musik von Boiel- dieu. Anna: Frl. Lehmann. Ienny: Frl. Horina. Gaveston: Hr. Fricke. Georg Brown: Hr. Schott. Anfang Uhr.“ Mittel-Preise.

Im Schauspielhause. (40. Abonnements - Vorstellung.) Das Glas Wasser, oder: Ursachen und Wirkungen. Lustspiel in 5 Akten von Scribe. Anfäng 7 Uhr. Mittel-Preise.

Repertoire der Königlihen Schauipiele vom 9. bis

16. Februar 1873. Opernhaus. Sonntag, den 9.: Satanella. Montag, den 10.: Weiße Dame. Dienstag, den 11.:; Fecnsee. Mittwoch, den 12.: Zum ersten Male. Maskenball. Donnerstag, den 13. : Freischüß. Freitag, den 14.: ea rp Sonnabend, den 15.: Unbestimmt. Sonntag, den 16.: Unbestimmt. E iibans Sonntag, den 9. Februar: Um Nancy. Mon- tag, den 10.: Glaswasser. Dienstag, den 11.: Maria und Magdalena. Mittwoch, den 12.: Ein Schritt vom Wege. Donnerstag, den 13.: Maria und Magdalena. Freitag, den 14.: Sie hat ihr Herz ent- deckt. Christoph und Renate. Sonnabend, den 15.: Nathan. Sonn- tag, den 16.: Rofenmüller und Finke.

Redaktion und Rendantur: Schwieger. Berlin, Verlag der Expedition (Kessel). Druck: H. Heiberg. Vier Beilagen (einschließlich der Börsen-Beilage).

Erste Beilage

zum Deutschen Reichs-Auzeiger und Königlich Preußischen Staats-Anzeiger.

¿ 836.

Sonnabend, ben 8. Februar

2

Königreich Preußen.

Privilegium wegen Ausfertigung auf den Inhaber lautender Kreisobligationen des Teltower Kreises- im Betrage von 53,900 Thalern.

Wir Wilhelm, von Gottes Gnaden, König von Preußen 2c. Nachdem von den Kreisstände

C

Kreistage vom 30. September v. F.

len Wir auf den Antrag der gedachten Kreisstände zu Zwecke auf jeden Inhaber lautende, mit Zinscouvons verschene,

S e

tens der Gläubiger unkündbare Obligationen zu dem angenommenen Betrage von 53,900 Thalern ausstellen zu dürfen, da si hiergegen weder im Önteresse der Gläubiger, noch der Schuldner etwas zu er- n ge at E De es Geseßes vom 17. Juni 1833 zur Ausstellung von Obligationen zum Betrage von 53,900 Thalcrn, in Buchstaben: „Dreiundfünfzigtausend Neunhundert Tha-

innern gefunden hat, in Gemäßheit des -8. 2

lern“, welche in folgenden Apoints: 45,700 Thaler à 100 Thaler, 1E Thaler à 50 Thaler, 800 Thaler à 25 Thaler, in 5,900

_

dülfe einer Kreisstener mit vier und einem halben Prozent jährlich

u verzinsen und nach der durch das Locs zu bestimmenden Folgeord-

jahrlich vom Jahre 1573 ab mit wenigstens jährlich Einem Prozent des Kapitals unter Zuwachs der Zinsen von den amortisirten zu tilgen find, durh gegenwärtiges Privilegium

nung

Schuldverschreibunge Unjfere landesherrliche Genehmigung mit der rechtlichen Wirkung er-

theilen, daß ein jeder Inhaber dicfer Obligationen die daraus bervor- gebenden Rechte, ohne die Uebertragung dcs Eigenthums nahwetsen zu dürfen, geltend zu machen befugt ift. i Durch vorstchendes Privilegium, welches Wir vorbehaltlih der Rechte Dritter ertheilen, wird für die Befriedigung der, Inhaber der Obligationen eine Gewährleistung Seitens des Staats nicht über- nommen. __ Urkundlich unter Unserer Höchsteigenhändigen beigedrucktem Königlichen Insiegel. Geg2ben Berlin, den 4. Januar 1873. S). ___ Wilhelm. Ibenpliß. Gr. Eulenburg.

Unterschrift und

Camphausen.

Provinz Brandenburg, Regierungsbezirk Potsdam. Obligation des

___ Auf Gründ der unterm . . ten . genchmigten Kreistag ?- beslüsse vom 31. Januar 1872 wegen Aufnahme einer Schuld von 93,900 Thlrn. bekennt si die ständische Kommission für die Chaussec- bautcn im Teltower Kreise, Namens des Kreiscs dur diese, für jeden Inhaber gültige, Seitens des Gläubigers unkündbare Berschreibung zu einer Darlehnê-Schuld von . . Thalern Preußish Courant, welche an deú Kreis baar gezablî worden und mit vier und einbalb Prozent jährlich zu verzinsen ift. __ Die Rückzahlung -der ganzen Schuld von 53,900 Thalern ge- shicht vom Jahre 1873 ab uit wenigstens Einem Prozent jährli unter Zuwachs der Zinsen von den getilgten Schuldverschreibungen. Die Folgeordnung der Einlösung der Schuldverschreibungen wird durch das Loos bestimmt. Die Ausloosung erfolgt in dem Mcaate Februar jedes Jahres. Der Kreis behält sih jedoch das Recht vor, den Tilgungsfonds durch größere Ausloosungen zu verstärken, jowie sämmtliche noch unlaufende Schuldverschreibungen zu fündigen. Die ausgeloosten, fowie die gekündigten Schuldverschreibungen wer- den unter Bezeichnung ihrer Buchstaben, Nummern und Beträge, fowie des Termins, an welchem die Rückzahlung erfolgen soll, öfent- li bekannt gemacht. Diese Bekanntmachung erfolgt vier, drei, zwei und einen Monat vor “dem Zahlungêtermine in dem Amtsblatte der Königlichen Regierung zu Potsdam, in dem „Deutschen RNeichs- und SAAS Preußischen Staats-Anzeiger“, sowie in der „Vossischen Zeitung“. y

Bis zu dem Tage, wo solchergestalt das Kapital zu entrichten ist wird es in halbjährlichen Terminen am 2. Januar und am 1. Inli, von heute an gerechnet, mit vier und einem halben Prozent jährlich in gleicher Münzsorte mit jenem verzinset. : s

__ Die Auszahlung der Zinsen und des Kapitale erfolgt gegen bloße Rücdcgabe der ausgegebenen Zins-Coupons, beziehungsweise dieser Schuld- verschreibung bei der Teltower Kreis-Kommunal-Kasse in Berlin und

zwar au in der nah dem Eintritt des Fälligkeits-Termins folgen- den Zeit. i

_Mit der zur Empfangnahme des Kapitals präsentirten Schuld- vers{reibung sind auch die dazu gehörigen Zins-Coupons der \väteren Sâlligkeits-Termine zurüdzuliefern. Für die fehlenden Zins-Coupons wird der Betrag vom Kapital abgezogen.

Die gekündigten Kapitalbeträge, welche innerhalb dreißig Jahren nah dem Rückzahlungs-Termine nicht erboben werden, sowie die inner- balb vier Jahren, vom Ablauf des Kalenderjahres der Fälligkeit an gerechnet, nicht erhobenen Zinsen verjähren zu Gunsten des Kreises.

Das Aufgebot und die Amortisation verlorener oder vernichteter Schuldverschreibungen erfolgt nah Vorschrift der allgemeinen Gerichts- Ordnung Theil I. Titel 51 §. 120 sequ. bei dem Königlichen Kreis- gerichte zu Berlin. i

Zins-Coupons können weder aufgeboten, noch amortisirt werden. Doch soll demjenigen, welcher den Verlust ven Zins-Coupens vor Ab- lauf der vierjährigen Verjährungsfrist bei der Kreis-Verwaltung an- meldet und den stattgehabten Besiß der Zins-Coupons durch Vorzeigung der Schuldverschreibung oder sonst in glaubhafter Weise darthut nah Ablauf der Verjährungéfrist der Beirag der angemeldeten und bis dahin nicht vorgekommenen Zins-Coupons gegen Quittung ausgezahlt werden. i L

Mit dieser Schuldverschreibung find halbjährige Zins-Cou- pons bis zum Schlusse des Jahres . . ausgegeben. Für die wei- tere Zeit werden Zins-Coupons auf fünfjährige Perioden ausgegeben.

Die Auêgabe einer neuen* Zins-Coupons-Serie erfolgt bei der Teltower Kreis-Kommunalkasse zu Berlin gegen Ablieferung des der älteren Zins-Coupons-Serie beigedruckten Talons. Beim Verluste des Talons erfolgt die Aushändigung der neuen Zinë-Coupons-Serie an den Inhaber der Schuldverschreibung, sofern deren Vorzeigung ret- zeitig geschehen ist. Ï j

Zur Sicherheit der hierdurch eingegangenen Verpflichtungen haftet der Kreis mit seinem Vermögen. :

Dessen zu Urkunde haben wir diese Ausfertigung unter unserer Unterschrift ertheilt

p Vei, R E 1B 65

Die ständishe Kommission für die Chausseebanten im Teltower Kreife. Anmerkung: : Die Unterschriften sind eigenhändig zu vollziehen.

Provinz Brandenburg, Regierungsbezirk Potsdam. Zins-Coupon zu der Kreisobligation

des Teltower Kreiscs auf dem i Feslossen worden, die zur Kon- vertirung der noch im Umlaufe befindlichen fünfprezentigen Kreis- Obligationen in dergleichen vier und einbalbprozentige Werthvapiere erforderlichen Geldmittel im Wege ciner Anleihe zu beschaffen, wol- diesem

_— - tz

| ler à _in Summa Thaler nah dem anliegenden (a) Schema auszufertigen, mit

Der Inhaber dieses Zins-Coupons empfängt gegen dessen Rück-

gabe in der Zeit vom S bis H J E E 6 Mi jahr vom bis i Thalern ommunal-Kafse zu Berlin. e De f I ständische Kommission für die Chausseebauten im Teltower Kreise. (Unterschriften). Der Kontrollbeamte.

* . mit (in Buchstaben) „. Silbergroschen bei der Teltower

_Dieser Zins - Coupon ift un- gultig, wenn dessen Geldbetrag nicht innerhalb vier Jahren nah der Fälligkeit vom Schluß des betreffenden Kalenderjahres an ge- rechnet, erhoben wird,

Provinz Brandenburg, Regierungsbezirk Potsdam.

i “Sn L Le Kreis-Okligation des Teltower Kreises. Der Inhaber dieses Talons empfängt gege der Obligation des Teltower Kreises Lit Nr über . Thaler à 4x4 Prozent Zinsen, di Coupons für die fünf Jahre 18 . .. bis 18 wer Kreis-Kommunal-Kasse zu Berlin. , den . . ten tandische Kommission für im Teltower Kreise. ( Unterschriften.) _ ZICT Anmerkung zu den Schemas für die Coupous und Talons. Die Namensunterschrifte»n der Kommissicns - Mitglieder têönnen mit Lettern oder Faffimilestempeln gedruckt werden, doch muß jeder Coupon und Talon mit der eigenhändigen Unterschrift cines Kontrollbeamten versehen werden.

Yersonal- Veränderungen.

Offiziere, Portepec-Fähnriche 2c. | A. Ernennungen, Beförderungen und Versetzungen. Den 31. Januar 1873. Frhr. v. Plettenberg, Hauptm. von der 8. Gensd'’arm. Brig., in die 5. Gensd’arm. Brig., v. Stüly- nagel, Major von der 5. Gensd’arm. Brig., ‘in die §8. Gensd’arm. Brig. verjeßt. v. Drewis, Rittmstr. von der Land-Gensd'armerie, als Hauptm. der 5. Gensd'arm. Brig. zugetheilt. Frhr. Treuf ch Butilar-Brandenfels, Hauptm. a D., zuleßt Plaßmajor in iedenhofen, in der 3. Gensd'arm. Brig., Frhr. v. Hammerstein, auptm. a, D., zuleßt Pr. Lt. im 5. Brandenburg. Inf. Regt. Nr. 48, in der 1. Geñsd’arm. Beig., v. Studniß, Hauptm. a. D., zu- leßt Comp. Chef im Grenad. Regt. Prinz Carl von Preußen (2. Brandenburg.) Nr. 12, in der 1. Gensd’arm. Brig. angestellt. :

Den 1. Februar 1873: Frhr. v. Fürstenberg L, Pr. Lt. vom 1. Westfal. Hns. Regt. Nr. 8, von seinem Kommando als ÎInsy. Offizi-r und Reitlehrer bei der Kriegss{ule in Erfurt entbunden. Baron de Salts-Soglic-Mavenfeldt, Sec. Lt. vom 2. West- fälischen Huf. Regt. Nr. 11, als Inspekt. Offizier und Reitlehrer zur Kriegsschule in Erfurt kommandirt. Treplin, Pr. Lt. vom 2. Magdeburg. Inf. Regt. Nr. 27, von seinem Kommando als Bureau- Chef und Bibliothekar bei der Kriegsshule zu Met entbundea. von Bagensky, Pr. Lt., aggreg. dem Gren. Regt. König Friedrich Wil- helm IV. (1. Pomm.) Nr. 2, unter Beförderung zum Hauptm. und unter Verseßung als aggregirt zum 1. Westpreuß. Gren. Regt. Nr. 6, als Burcau-Chef und Bibliothekar zur Kriegsschule in Meß kommandirt. Hohl, Pr. Lt. vom 2. Thür. Inf. Regt. Nr. 32, von scinem Kommdo. als Insp. Off. und Lebrer bei der Kriegsschule zu Anclam entbunden. Lauckhardt, Pr. Lt. vom 3. Großherzogl. Hess. Inf. Regt. (Leib- Regt.) Nr. 117, als Juspekt. Offiz. und Lehrer zur Kriegss{ule in

v: Rndolpbi, Port. Fähnr. vom 1. Schles.

v. Zi H

Anclam kommandirt. Jäger-Bat. Nr. 5, in das Brandenburg. Jäger - Bat. Nr. 3 verseßt. Schroeder, außeretatèmäß. Sec Lt. von der 1. Ing. Inspektion, unter Stellung à la suite dieser Inspcktion, zum Eisenbahn - Bat. verseßt. : |

Den 4. Februar 1873. Alefeld, Major und Plaßmajöôr in

des Teltower Kreises. über . Thaler zu. . . Prozent Thaler Silbergroschen

Littr, rg O

Zinsen über

Mainz, die Genehmigung zum Tragen der Uniform des 1. Naffau. Inf. Regts. Nr. 87, unter Stellung à la suite desselben, e:theilt. B. Abschiedsbewilligungen 2c.

Den 30. Januar 1873. v. Trzynski, Sec. Lt. von der Inf. des 1, Bat. (Inowraclaw) 7. Pomm. Landw. Rgts. Nr. 54, mit Pension und der Landw. Armee-Uniform der Abschied bewilligt.

Den 1. Februar 1873. Wollenhaupt, Pr. Lt. vom 1. West- preuz. Inf. Regt. Nr. 6 und kommdrt. als Erzieher bei d-em Kadetten- hause zu Potsdaz1, mit Penfion der Abschied bewilligt. Dr. Frese, Assist. Arzt vom Niederschles. Feld-Artill. Regt. Nr. 5, Div. Artill, bisher beim 8. Westfäl, Inf. Regt. Nr. 57, ausgeschieden uud zu den Aerzten der Reserve des 1. Bat. (Wesel) 5. Westfäl. Landw. Regts. Nr. 53 übergetreten.

Offiziere und Beamte der Militär-Verwaltung.

Durch Verfügung des Kriegs-Ministeriums.

Den 4. Januar 1873. Ziemann, Proviantamts-Controleur :n Franffurt a. M., zum Reserve-Magazin-Rendanten ernannt.

E 7. Januar 1873. Küh1, interimist. Proviantmstr. in Schleswig, zum ctatsmäßigeu Proviantmeister ernannt.

Den 21. Januar 1873. Hermann, Intendantur - Sekreta- riats-Affistent vom RXI. Armec-Corps, zum 1. April cr. zum X. Ar- mee-Corps, Wülfing, Jntendantur-Sckretär vom X. Armee-Corps, zum E April cr. zum XI. Armee-Corps versest.

Den 23. Januar 1873. Walter, Sekretariats - Applikant vom VI. Armee-Corps, unter Ueberweisung zum V. Armee-Corps, zum JIntendantur-Sefkretariats-Assistenten ernannt. Thiele, Juten- dantur-Sekret. vem V. zum XV,. Armee-Corps, Verh, Intendantur- Sekret. vom XV. zum 11. Ärnmee-Corvs verseßt.

_ Den 24. Januar/1873. Behrens, Schulte, Wirwach, Wentcke, intcrimist. Proviantamts - Controleure resp. in Torgau, Glaß, Wesel und Spandau, zu etatsmäßigen Proviantamts-Contro- leuren ernannt.

Den 26. Januar 1873. Vanselow, Proviantams-Con- troleur in Potsdam, mit Pension in den Ruhestand verseßt. Den 27. Januar 1873. Schulz, Zahlm. Aspirant von der 11. Gensd'’armerie-Brigade, zum Zahlm. bei dem 2. Bat. 3. Groß- herzoglich Hess. Inf. Regts. (Leib-Regts.) Nr. 117 ernannt. _ Den 2. Februar 1873. Nückles, Zeug-Pr. Lt. vom. Art. Depot in Najtatt, zum Art. Depot in Mainz, Bock, Zeug-Lt. vom Art. Depot in Mainz, zum Artill. Depot in Coblenz, Surkow, Zeug-Lt. vom Art. Deport in Saarlouis, zum Art. Depot in Cüstrin, Andres, Zeug - Lt. vom Art. Depot in Stade, zum Art. Depot in Posen, versett.

rei M 2s j s : «e UND späterhin die Zinsen der vorbenannten Kreis-Obligation für das Halb-

Kreis-

dessen NRückgabe zu A D

| worden ] | herren und Bauern gab es dabei 21,156.

| tinen angekauft wurden. | beurlaubte Soldaten, die bis auf Weiteres nah ihrer Heimath

regulären Geschwornengerichte,

Nichtamfkliches.

Nußland und Polen. Januar.) In dem verflossenen Monat if der Großfürst Thronfolger von seiner im November v. I. eingetretenen Erkrankung wiederhergestellt. Die allgemeine und aufrichtige Theilnahme, welhe dem hohen Kranken aus allen Theilen des Reichs gewidmet wurde, findet namentlih ihren Ausdruck in der dankbaren Anerkennung, die den Aerzten für ihre umsihtige und hingebende Sorgfalt zu Theil wird. ]

__ Nachdem alle Gefahr für den Großfürsten beseitigt war, traf ein unerwarteter Schlag das Kaiserliche Haus: dur den Tod der Großfürstin Helena Pawlowna, Wittwe des Großfürstin Michael Pawlowitsch. Ihrer Gesundheit wegen war sie auf längere Zeit nah Italien gegangen, und nicht lange von dort zurügekehrt aber die Befserung blieb eine nur scheinbare, obwohl ihr Körperzufstand keine Besorgniß erregte. Dieser Todesfall hat alle Schichten der Gesellshaft bewegt, denn fie hat in so ausgedehnter Weise zahlreiße wohlthätige, gelehrte und fünft- lerishe Anstalten gegründet und protegirt, daß eine wohlberech- tigte allgemeine Trauer des- Landes die Hingeschiedene zu ihrem Grabe geleitete. Das Kaiserlihe Manifest über das Hinscheiden der Großfürstin hebt mit Nachdruck deren „unermüdliche Thâätig-

(Monatsübersiht für

teit auf dem Felde der Wohlthätigkeit und der nüßlihen Auf- fsärung hervor.“ 2

Die Hoftrauer um Napoleon geordnet.

In Betreff der inneren Verwaltung is hervorzuheben, daß die vom „Golos“ ausgegangene Nachricht von der Umformung einiger Ministerien, von der Organisation cines Polizei-Mini- steriums unter Umwandlung einer Abtheilung der Eigenen Kanzlei des Kaisers jeglicher Begründung entbehrt. Die ein- zigen Umwandlungen, die in den höheren Verwaltungsbranchen bevorstehen, beziehen sich blos auf das Ministerium der Reichs-

AF mar 7117 e n ¿li, ward auf 14 Tage an-

C

domänen maren aber auch bereits im vorigen Iabre im Gange Das Ministerium der Reichsdomänen erhält nämlih eine Kom- petenzerweiterung durch die ihm übertragene Fürsorge für die Verhältnisse der freigewordenen Bauern. :

Die Bilance hinsihtlich des Staatsbudgets stellt sich günstig Seit der Verwaltung des Reichscontroleurs Tatarinow, ‘welcher vor etwa 2 Jahren starb, ist eine genauere Organisation des Staatshaushalts eingetreten; die als dessen besonderes Ver- dienst angesehen wird. Durch Tatarinow ward die Reichs- Kontrolle auf den Standpunkt gebracht, der ihr eine ersprieß- lihe Wirksamkeit verstattet. Im Iahre 1872 gab es demna: j an Einnahmen 497,197,802 Rubel und an Ausgaben | 496,813,581 Rubel ; es blieb also ein Uebershuß von 384,221 | Rubel. Für das Iahr 1873 hat man veranschlagt: reguläre | Einnahmen 495,220,001 Rubel, außerordentliche 22,192,833 Rubel; reguläre Ausgaben 494,192,329 Rubel, außerordent- | liche 23,192,333 Rubel; also in Totalsummen: Einnahmen | 517,549,831 Rubel und Ausgaben 517,322 162 Rubel. “Für das Iahr 1873 erwartet von 27,672 Rubel.

Wichtig waren im vergangenen Jahre auch die Resul- tate der Loskauf-Vperation und der Dotirung der Bauern mit Land. Bekanntlih wickeln sich die Verhältnisse, dur welche die seit mehr als einem Jahrzehnt freigewordenen Bauern ih zu vollen Eigenthümern ihrer Landesparzellen gestalten, niht \o leiht ab. Nach den offiziellen Quellen find eit 1861 eingegangen 79,371 Losfaufsafte, und davon bestätigt

76,116. Freiwillige Vereinbarungen zwischen Guts- Die Bauern, welche auf den Losfauf-Parzellen angesiedelt wurden, beliefen sch bis zum Schluß des Jahres 1872 auf 6,835,553 Personen, und die ihnen zum Erwerb des Grundeigenthums vom Staate ftreditirte Summe auf 628,446,576 Rubel, wofür 24,023,670 Desä- Außerdem dotirt die Regierung auch

«F of j

man hiernah einen Ueberschuß

entlassen wurden, ebenfalls unter gewissen Bedingungen mit Land. Sie hatte Kronländereien in 18 Gouvernements, wo die Urlauber herstammten, im Betrage von 23,300 Dessätinen ver- theilt. Ferner besizt die Regierung große Landeskomplexe noh in den Gouvernements Orenburg, Samara, Iekaterinoslaw, Cher- son, Charfow und in Kaufafien, von welchen Viele derjenigen dotirt werden, welche in ihrer Heimathprovinz keine Stätte findeu : von solchen Ländereien hat die Regierung über 185,000 Dessä- tinen an beurlaubte oder verabschiedete Soldaten vergeben, und außerdem auch noch 2167 Dessätinen in 52 Parzellen an einige unbemitt-elte Offiziere, die darum nachsuchten.

Im Jahre 1871 war die Längenausdehnung der Eisen- bahnen Rußlands auf 13,163 Werste (zu 7 auf eine deutsche

| Meile) angewachsen. Im Laufe des Jahres 1872 wurden 286

Werste neu gebaut, fo daß die Längenausdehnung nunmehr 13,449 Werste beträgt. Dazu wurden neue Konzessionen ertheilt auf 1455 Werste. Zugleih gab die Regierung ein provisorisches Expropriationsgeseß, weil der bisherige Modus zu vielen Kollisionen mit den Grundbefigern führte, indem diese die Nothwendigkeit zum Verzicht auf ihren Landesantheil häufig bestritten. Um die großen und neu projektirten Linien möglichst zu fördern, erhielt der Finanz-Minister die Ermächtigung, Prioritäts-Obligationen bis auf den Betrag von 15 Millionen Pfund Sterling herauszu- geben, welche binnen 81 Jahren amortisirt werden follen. Die neuen Distanzen, die man in Ausficht nimmt, gehen sehr weit. Von St. Petersburg aus projektirt man eine Linie nah Petro= sawodsk am Dnegasee; späterhin würde diese Linié nach zwei Seicen fortgeführt, nah Wologda und nach Archangel, so daß das Weiße Meer in nähere Verbindung mit dem Weltverkehr gebraht würde. Nah Süden hin projektirt man die Ausdehnung der Eisenbahnlinien längs dem Kaspischen Meere, nah Perfien hinein wohin man von der bedeutenden Handelsstadt Rostow am Don über Wladikawkas gelangen würde. Eine Linie von Nishny-Nowgorod über Kasan und Sarapul nach Sibirien hinein, ward {hon öfters erörtert.

Der Prozeß Netschajeff hat \cine Endschaft erreicht. Der-

selbe wurde, dem Schweizer Auslieferungsakt entsprechend, als

gemeiner Verbreher in den gewöhnlihen Kriminalgefängnifsen detinirt und in Mosfau am forum delicti commissi von dem ohne HSineinziehung politischer Fragen, wegen Mordes verurtheilt,