1873 / 37 p. 4 (Deutscher Reichsanzeiger, Mon, 10 Feb 1873 18:00:01 GMT) scan diff

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s it dies i änderten Etat ie Regi versuchen, au mit diesem hiernah veränderten ( di dete E en und die Rechnung dem entsprechend zu legen.

Zu Kap. 17 (Oftbahn) brachte der Abg. Douglas Je angeblihen Nachtheile des zwischen der Ostbahn “gl 7 h société der russischen Eisenbahnen abgeschlossenen Vertrag u Sprache. Der Regierungs-Komtissar Geheimer Regierungs-

imon entgegnete hierauf: _ D E L MEN En bter Vertrag stellt fich als eine einfache Aren barung der preußischen D Bean E Di ile g 1e euts Zahnen Ü i Berbandstarif dar.

russischen Bahnen über einen Berb ar. Diese dire D O aelabo rain werden zu Tausenden ACLaS ao E Interesse des Handels und Verkehrs absfolut nothwendig E aus meines Wissens nah von keiner Seite angefohten. Wenn as Vorredner diese Vereinbarung gekannt hätte, so zweifle ih feinen Aren e 2 Sebauptur g, eine derartige Vereinbarung Augenblick, daß er die Behauptung, eine derartige Dereimba A ih al3 ein Staatsvertrag, niemals aufgestellt haben 4 S j S ia R 2 Da Herr Vorredner hat sodann behauvtet), daß durch diefe e einbarungen die Handelsinteressen für L L A

- 3 9 E - " , S "” S0 i Sr t C e a D Z ¿nen Handelspläße geschädigt würden. Er Ut, Î Zewei fbuldig geblieben, in welher Weise diese Schädigung stattgefunden bat, und ich bedaure daher, auf diese Bebauptung nicht näher ein- ehen zu können. l E T S Ln cin Nachtheil ist ferner bezeichnet worden, daß an der ei schen Grenze bei Eydtkuhnen dem Verkehr bedeutende R ei B erwücsen. Es ift besonders P det ati E

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der Wagen nicht gestattet sei. Dies Ul flärt- fich sebr einfach. Die russischen Eisenbahnen S jenseits der Weichsel eine, vicr Zoll englisch, breitere Tran s Le preußichen Bahnen. Es ist daher erforderlich, daß sämmtli e V en hische Wagen, welche an der Grenze ankommen, ausgeladen werden 1 j

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L ie : A b | O s Í pi T sind Beschwerden erhoben über die Nachtheile, L den russischen Zolltarif dem diesseitigen s Ea 2E \ ‘kenne i ; aber die preußische S:aatsregierung hat, s{chwerde erkenne ih an; aber 1 R E i r e Einwirkung auf die Entschließ ih glaube, nur eine schr geringe B: dl Belcbterder2der Midt: Kaiserli sische erung. Auf die Beschwerden der Cy der Kaiserlich russi]shen Regierung. D A iaebeiGiton mer Spediteure, welche von dem Herrn Vorredner (: i i E wo: den find, glaube ich, heute an diejer Stelle nit s cinachen zu sollen, da die Berathung der Petition, E e f diteure bei dem Hohen Hause N wieder Saa e Putt i 5 s ei en wird, sich über diese Regierung abermals Gelegenheit geben fih über, Me in zu äuß Ich glaube auc, daß es Pflicht und wü! ¿ingehend zu äußern. Jch gl D , flid ] i, nicht blos vorübergehend, sondern ganz eingehend die jen Veschwerdepunkt zur Erörterung zu bringen. Veber die Anträge der Budgetkommission auf Erhöhung 2 ck E - der Beamtengehälter und Regelung der Personalverhältnisse er ä \ i s-Kommisfsar: rte derselbe Regierungs-Kommisa: S Meine Herren! Es scheint mir wünschenswerth, die Zusage, M die Staatsregierung ertheilt hat, auf cine Berbefserung der O E gehälter Bedacht zu nehmen, die Zuîtage, auf Grund deren die a Kommission Ihnen empfohlen hat, über die Petition der Beamten zur

Tages-Ordnung überzugehen, ins richtige Licht zu seßen, damit nit

; O E S unbegründete Hoffnungen in eres S L e E iht dem Hohen Hause im nächsten Jahre wiederum eine U e E aus Bemnutenfzcisen E Mia rat bewilligung zugehen. Bei Gelegenheit der al gemei! m besserungen im vorigen Jahre wurde an den Herrn Hande s-Datm]ker e aarilibei, die Gehälter ciniger De bahnverwaltung zu erhöhen, und es wurde damals von E Ta des Herrn Handels-Ministers die Erklärung abgegeben, E regierung die Aufbesserung der Gehälter durch die gere 2 e 6 rung nicht vollständig für abgeschlofsen erachte , Jon Fend ca e in einzelnen Fällen noch weitere Gehaltserhöhungen je E a D vortretenden und anzuerkennenden Bedürfnisse eintreten ajjen N Diese Zusage hat die Staatsregierung in N ) eingelöst. Obwohl wiederum eine allgemeine Einkommensver una der Beamten in Aussicht genommem ist durch das Servisgeeb, Pons Fhnen zur Berathung und Beschlußfassung vorliegt, A a: im Etat der Eisenbahnverwaltung einige, allerdings M ü E die allgemeine Gehaltsverbesserung A A E vorgeschlagen worden. Die Regierung wird „fich au lis D Ie gab2 nicht entziehen, gewissenhaft das Bedürfnif" der Beam A ; L fen und namentlich nach den von dem Herrn O e 2 gehobenen Gesichtspunkten die Frage zu erörtern, ob D 8 N die Gehälter einzelner Beamtenklassen zu erhöhen. Jch möchte abe der Folgerung vorbeugen, daß die Regierung \chon jeßt entjhloîjen sei, diese Gehaltserböhungen bereits im nädften Jahre in ausgedehntem Maße im Etatsentwurf zu beautragen.

Äebec:bin Antrag, die Staatéêregierung aufzufordern, in Erwägung zu ziehen, ob es nicht angemessen zei, bei Pensionirung des Fahrper}o- nals die Meilengelder zu einem bestimmten Betrage in Anrechnung z bringen, fann jeßt Seitens der Staatsregierung eine, Ur EE nicht abgegeben werden. Jch möchte aber dir Regierung vor dem Vorwurfe bewahren, welder möglicherweile aus dem Antrage e Budget-Kommisfion zu Titel 4. 2b hergeleitet werden könnte, O dahbingehend, daß zur Zeit aus Eriparnißrüdckfichten Ege Os von Lokfomctivführern durch Heizer beseßt seien. Nach der leßten

be G origen Jahres dem Herrn Handels-Minister | unt Wer O Nachweisung, welche Ende vorigen Jahres dem Herrn Hande | lage feftgeselite Cours dadurh insoweit modifizirt

orgelegt worden ist, war an den sammtlichen preußischen Staats- pa einzige Lokomotivführer-Stelle nit vetfebt, pet dies die 210. Stelle bei der Hannoverschen Bahn, und zwar ledigli aus dem Grunde, weil über die Persönlichkeit desjenigen Heizers, der in die Stelle einrücken follte, nod Recherchen nothwendig waren. E Sodann möchte ich auch konstatiren, daß bereits in diejem Etat pro 1873 dem Bedürfniß entsprewend eine tehr erhebe Bermeh- rung der Lokomotivführerstellen stattgefunden hat. Bei A E {chlefis{-Märkischen Bahn, um nur die verkebréreisten Bahnen e vorzuheben, ist eine Vermehrung von 90, bei, der Oitbahn von 20, bei der Hannoverschen sogar von 63 Lokomotivführerftellen eingetre- ten. Die Regierung wird nicht säumen, falls der Verkehr en in der bisherigen Weise, wie seit Beendigung des Krieges, s ei- gern follte, mit Stellenvermehrungen vorzugehen, sobald fich ein dauerndes Bedürfniß nach solchen konftatiren läßt. 2 / Bei Berathung der außerordentlichen Ausgaben (Subvention zu dem von Oldenburg auszuführenden Bau einer Bahn von Neue- Schanze nah Ihrhove) machte der Abg. Dr. Windthorst I auf- die Nachtheile aufmerksam, welche die Schiffahrt auf er unteren Weser und die Stadt Papenburg dur die Bahn Neue- Schanze-Ihrhove erleiden würden. Der Regierungs-Kvmmifsar Ministerial-Direktor Weishaupt erwidertc hierauf : L E Die Bemerkungen zum Etat enthalten die Motive für die For- derung dieser Pofition. Es geht daraus hervor, _daß die Brage zu früheren Zeiten reiflich erörtert worden ijt. Vie Jer: Aut e Regierung hat mit einer Gründlichkeit, die nihts zu wünschen ü rig läßt, dieselbe der eingehendsten Prüfung unterworfen. Son dama s, als der Wuns rege geworden war, die fragliche A e von Osten nach Westen auf Horlingen auszuführen, wurden von Seiten der Schiffahrt erheblihe Bedenken entgegeng&tellt. Es wurde eine Kommisfion ernannt, welche die eins{chlägigen Berhältnifse zu En hatte. Dabei kam zur Sprache, ob es sich nicht L einen andern Punkt als den jeßt bezeichneten bei Jhrhove, zum R en- bau über die Ems zu wählen, entweder bei Papenburg T L E Die Herren von Leer fürchten von dee E - ina e Störung des Schiffahrtverkehrs wie die Stadt Papenburg; im S theil, fie beantragen eine derartige Verbindung, welhe für aid Be E den Nutzen haben würde, ihren Verkehr mit Holland und, p ne derland auf dem nächsten Wege zu vermehren und zu_ entwickeln. Es die Stadt Papenburg glaubt gegen eine Emsbrücke Einspruch ges zu“ müssen. Meine Herren! Wir find die Erben der hannoverschen Ne gierung bezügli dieîes Vertr236, und glauben nach Erwägung aller

einschlagenden Verhältnisse, daß die hannoverfche Regierung weise ge- gn ane den Vertrag abzuschließen, welcher Ee S die den nördlichen Küstendistrikt durchshneidende Eisenba M L E Ostfriesland in der Richtung vom Osten nah dem Westen dergustellen;

Es fan also nur dringend befürwortet werden, diese Posi ae enchmigen. Allerdings wird man fragen können, was Hes gels E fei, um den Schiffahrtsverkehr- vox Beschädigungen durch Bie Ev anlage zu bewahren, und da können die Herren von Papen urg h Et sein, daß die Staatsregierung nichts untexlafsen wird, was in, teh- nischer Bezichuúg in Betreff diese Punktes nöthig erscheint. ae Le sehen aus den Erläuterungen, daß unter Anderem an der zu er S L Ide Brüe ein Schleppd.anpfer stationirt werden soll,.. um die dife, welche ankommen und auslaufen, durch die mit Drehjoch (at an den Brücke hindurchzuführen. Außerdem wird an der betreffen i Stelle für die Regulirung der Ems x E E SE erden müssen. Daß übrigens durch eine so B i Sibeuna in E großen Maße eintreten kann, daß E AE uin der Schiffahrt überhaupt gesprochen werden fönnte, geht “i A N aus hervor, daß auf der Strecke von Winschoten nad) Harling niht weniger als 13 Drehbrücken vorhanden sein sollen.

Bedingungen für die Geschäfte an der Berliner Fonds-Börse, .

Die, wie bereits erwähnt, von den Aeltesten der De \haft genehmigten Bedingungen für die Geschäfte an K E Fonds-Börse, welche am 15. d. M. in Kraft treten, find folgende:

Allgemeine Bedingungen. Ee E : l . 1. Die Zahlung des Kaufpreises muß bei Ablieferung E kauften Werthobjekte in Prenß. Konrant im 30 Thaler-Fußze oder Deutscher Reichs-Münze erfolgen. A adi Lieferungsort und Licferungszeit. L L ae C

§. 2. Erfüllungsort der Geschäfte in Berlin und ois Mi Erfüllung der Art, daßz der Verkäufer dem N A u i Werthe in das Geschäftslokal und in Ermangelung De N Haus, resp. an die von ihm spätestens am Lane VOL Der Li fe (n aufzugebende hiesige Adresse liefert _oder tiefer 1B Mos Dagenen g Sped O eliel rad Att lich bel Rafic:GésGütien nach- dei

i Schlußzettel und richtet sih bei Kassa- äften n n L de DeE A 11, bei Zeit-Gefchäften nah den Bes epurgen Zer &8. 12 und 13. Der Verkäufer muß die Gera ege L eel falls dieselben in Comptanten, Papiergeld Dis E A anderen in Thaler- resp. Deutscher In L Wechseln bestehen, an dem festgeseßten Tage, Nachmittags is *BNE liefern. Sind dagegen Wesel in anderer als Thaler- resp. Hela Reichs-Währung a E d en 1A e via S us

elben erst am näcstfolgenden Börsentage, V ags C a agthei die Zinsen ind bis zu dem der U Börsentage gerehnet werden; der Käufer ist jedoch gee htig \ nd Wechsel, welche nicht in Thaler- resp. Deuticher Reichs-Wä s pot und Effekten schon an demselben Tage, N T, ge gen Valuta abholen A er diese Absicht dem Berkäuf

Bsrse ausdrücklich erklärt hat. P / der Der ie Liffeteni der verkauften Werthobjekte_ T: rungstage zu erfolgen, fo muß, wenn „der Berkäusfer M A mittags von 9—12 Uhr liefert, deren Abnahme zu Bde Dee E mittags aber von 3—7 Uhr geschehen, und E, unbescha e E er den Kontrahenten besonders zu verrechnenden Cours-Differenz, p L n von der Depulation der Sachverständigen-Kommission der R am vorleßten Börsentage vor dem Ultimo-Lieferungstage festzu}ebße Liquidations-Courjfe.

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Art der Lieferung. L H R §. 3. Die Lieferung darf, S E Ca Ie Ins S N usancenmäßig nicht gangbaren Stüen ge eistet, noch Ÿ s bestiminter Art und Höhe gefordert werden. Ten h Lercidiat die Lieferung oder die L 4. Die Kontrahenten sind bercchtigt, die Liefe Le: Abnabime der versGlossenen Werthe, Wechsel ausgenommen, ; La A Dritten zu überweisen; dies geschieht indeß lediglich E uo und Gefahr des Ueberwcisenden. Sind die Aen 2 4A des Liquidationsvercins für Zeitgeschäfte an E Gs und gehört das Verkaufsobjeft zu denjenigen Effe ten, die A A füllungstage dur das Bureau des Vereins scontirt ti E falls nicht das Gegentheil vereinbart ift, die Regulirung L R durch Scontirung, und zwar gemäß der einschlägigen statutarische Bestimmungen des Liquidations-Vereins zu erfolgen. Feiertage. L L 8. 5. Fällt der Zeitpunkt der Erfüllung auf cinen Tag, e chem keine Börsenversammlung hier stattfindet, so B DES Ges Börsentag als Erfüllungstag. Auch die beiden Tage des S Neujahrsfestes und das jüdische Bersöhnungsfest gelten als 2 e Bôrsentage, mit der Maßgabe, ip in diejem Falle die Zinsen bis zum Erfüllungstage gerechnet werden. : E e Etag oder Aufsch{chlag am Course. U 8. 6. Sollte während der Dauer des Vertrages, in Folge der Abtrennung cines fälligen Zinscoupons oder Le in Folge des Eintritts eines Bezugsrechtes, auf alle in A fekt, über welches der Vertrag lautet, noch lautenden Engagements ein Le der Deputation der Sahverständigen- Kommission fest Weener 0e ichlag oder cin Aufgeld bestimmt werden, so wird auh der im Ver- Nicht-Erfüllung. S 8. 7. Wenn Einer der beiden Kontrahenten nicht pünktlich lie- fert oder abnimmt, fo kann der Andere von dem Vertrage nicht ein- eitig zurücktrcten, er muß vielmehr den Säumigen ohne E, und \pätestens am Börsentage nach der Erfüllungsfrist L B A dirten Schreibens bei Verlust aller Rechte von der Nichterfü unz in Kenntniß seßen, und ift alsdann befugt, resp. verpflichtet, nach seiner Wahl L i; der auf Erfüllung zu klagen, i | ee Me "au Brie, walde dem Tage, an dem die vorgedachte Benachrichtigung zur Post gegeben ift, unmittelbar folgt, aan seiner Wahl entweder die nicht gelieferten, resp. nicht abge- nommenen Werthe durch einen vereideten Makler anTanles resp. verkaufen zu lassen, oder, chne einen effektiven An auf oder Verkauf zu bewirken, von dem Säumigen die Coursdiffe- renz, im ersteren Falle zwischen dem Bertragspreise un N laut Schlußzettel bedungenen Preise, im leßteren Falle Zwischen dem Vertragspreise und dem Tagescourie (dessen Festseßung, wie 88. 8 und 9 ven erfolgt) sofort baar zu fordern, | denselben zu zahlen. e Jn len Zl Tat bes Sütrinihe die übliche Makler-Courtage und den Zinsverlust zu vergüten, auh, wenn das Geschäft Per Mino geshlossen war, als Konventionalstrafe den von der Deputa ion S Sachverständigen-Kommission für Monatsengagements festgeseten Prolongationsjaßz, es sei dies Report oder Deport, zu zahlen. Pro es zur Konstatirung der Nichterfüllung zu L eee ilt der zur allg fing bereite Kontrahent berechtigt, jedoch nit verpflichtet, jedenfal 8 4 bei Verlust aller Rechte, gehalten, den Saumigen von dem geschehenen Ankauf oder Verkauf und dem Anspruch auf Differenz, durch r N dem Tage der Deckung der Post zu übergebendes Dl ip gal i Schreiben, Kenntniß zu geben. Hat die Erfüllung gemäß S. 4 ars Scontirung vermittelst des Bureaus des E Beil: geschäfte an der Berliner Fondsbötse zu erfolgen, fo vi pa Nich = füllung gemäß E hierfür E statutarischen Bestimmung iquidations-Bereins verfahr Mo E Zahlungs -Einstellung. i 8. 8. Im Falle der Zahlungs-Einstellung eines der Leiden Fon, trahenten is der andere Kontrahent berechtigt, den laut Ds el festgeseßten Lieferungs-T-rmin als für beide Theile augenblick A gelaufen, auch den Erfüllungstag als sofort eingetreten Ma en und der zahlungéêunfähig gewordene Kontrahent muß sich alsdann

Course unterwerfen, welcher sih an der Börse, an welcher feine Jn

solvenz dem anderen Koutrahenten bekannt geworden ift, oder an Len ittelbar folgenden, durch die Dutbschititis - Non, im n lichen Courszettel oder für die in demselben nicht autigeführ ms Ee ten im Hertel’schen Coursbericht, oder, wenn die Sre - r e nicht notirt find, aus dem Attest eines vereideten éa s] i E Wird auf folche Weise das Geschäft regulirt, so muß NeraE E Verlust des Rechtes auf--diese zwangsweise Regulirung m L M 198 unfähig gewordenen Kontrahenten durch ein an dem Eu E g der Post zu übergebendes rekommandirtes Schreiben s itthei ute mat werden. Eine später etwa erfolgte Eröffnung des gert Konkurses macht eine derartige Regulirung nicht rückgängig. cs Hat bis zur Eröffnung des gerihtlichen Konkurses E p u h weise Regulirung n ly drei, so erfolgt die Regulirung g ih nach den geseßlichen Bestimmungen. i ; s D D Onogeinstellune desjenigen Kontrahenten gilt als einge- L a G F P Ge at U a Konkurs-Eröffnung über sein Vernögen bei ericht gestellt hat, 5 2 j b. A Breétetion in sein Vermögen fruchtlos hat vollstrecken en S L L c, N enttich oder außergerihtlich Zahlungsstundung uachgesucht der H _ d, fällige Aae de notorisch nicht erfüllt hat. Mäkler-Attest6: i: L 8. 9. Die Durchschnitts-Notirung im amtlichen E gen im Hertel’schen Coursbericht kann durch Attest eines vereideten Mafkter ( iesen werden. il 54S R “Erledigung der Streitigkeiten: - Jui 5 8. 10. Bei Streitigkeiten aus einem Geschäfte iu Dezbs gui die Lieferbarkeit der Werthe, sowie über die Auslegung y L Î d b wendung bestehender Usancen unterwerfen sich die Gan ra f I b Entscheidung einer Deputation der Sachverständigen-Kommi]sio iner Fondsbörse. f j A Berl Be ges anderen Streitigkeiten hat der Kläger die Wahl, du Entscheidung einer Deputation der schiedsrichterlichen on da Aeltesten der hiesigen Kaufmannschaft, welche aus min ei Y 2E Mitgliedern und dem Syndikus oder dessen Stellvertreter besteht, oder die Entscheidung des ordentlichen Gerichts anzurufen. Werthe be- Diese Klagen müssen, wenn fie die Lieferbarkeit der er ote treffen, innerhalb zweier Börsentage nah dem Tage, an we Gem die Lieferung erfolgt ist, in allen übrigen Fällen dagen nex 4 ny vier Wochen nah dem Erfüllungstage bei dem nah Merle jen N zuständigen Richter angebracht werden, wihrigenkans fam s terte aus dem betreffenden Ge|chäft erlöschen und nicht weiter verfo gt Wesen können. Nicht Anwendung findet diese Präflusivfrist auf Pee rungen, deren Höhe schriftlich oder mündlich anerkannt ist, Mes Be i im Wege der Rekonvention geltend gemacht werden, oder 2A e h aus regulirten Geschäften ergeben, wozu auch der Fall ge öt, Es vor oder am Lieferungêtage zwischen den Kontrahenten ein i ven oder theilweiser Rückauf oder Nückverkauf der durch den Srany! s vers{lossenen Werthe (f. g. Kompensationsgeschäft) stattgefun j 0 bei der Ausgleichung für den einen Kontrahenten sich ein Saldo her ai. H O 9 IL Besondere Bedingungen. E . Begriff. H 4 i 8. 11. A. Alle Geschäfte, bei denen keine Frist der s verabredet ist, gelten als sofort, zu erfüllen Ga müssen gemäß §. 2 der allgemeinen Bedingungen entweder N " mittage desselben Tages, an welchem fie geschlossen sind, oder 0 Vormittage des nächstfolgenden Börsentages regulirt werden. e Auch die yper Morgen“ geschlossenen Geschäfte, welche, de Art der verkauften Werthobjekte entsprechend, laut §. 2 entwed „am nächsten Börsentage E BE E Es Börsentage Vor- ittags erfüllt werden, gelten als Kafsageshäfte. D Ri sollen die e einige Tage“ geschlossenen E als Kassageschäfte behandeit werden; dieselben find, aber späte] zu am dritten Börfentage (resp. am Y ‘pit S vierten Börsentages ach ihrem Abschlusse, analog §. 2) zu erfülle A B Erfüllung und Folgen der Nicht-Erfüllung. 4 B. Bei Kassageschäften, welche am Ultimo zur sofortigen Er- füllung (Lit. A., Alinea 1) in solchen Effekten ge\lossen and ie die ein L Ar R Cours festgeseßt wird, ist §. 7 der allgemeinen Bedi gen maßgebend. E R As brigen Kassageschäfte findet §. 7 a. a. D. leine An- wendung, vielmehr ist der Käufer, wenn nicht, gemäß et E mungen unter A., prompt geliefert wird, den Verkäufer zur ieferung und der Verkäufer, falls nicht pünktlich abgenommen, wird, den Käufer zur Abnahme aufzufordern berechtigt und verpflichtet. De Aufforderung kann mündlich an_ der Börse oder schriftlich bewir werden; fie darf innerhalb der ersten 24 Stunden, muß aber-\pätestens am achten Börsentage nah erfolgtem Abschluß des Geschäfts er- folgen i der Aufforderung kann der Käufer, beziehentlich Ber- käufer das Verlangen stellen, daß, falls dieselbe vor oder s der Börse geschehen ist, an demselben Tage, fonst aber am nächsten Börsen- Tage bis Nachmittags 5 Uhr geliefert, beziehentlich abgenommen erd 5 2 wer klärt der andere Kontrahent fi hierzu außer Stande „oder er- füllt er innerhalb der gestellten, dem vorigen Saß entsprechenden Frist nicht, so ist der Käufer berechtigt, die Wertb-Objekte an Derselben Börje, an welcher der Verkäufer dli die Diesetuta abgelehnt hat, bei {chriftlicher Ablehnung an der erften Börje nach Eanpfang der Er- klärung des Verkäufers, in allen übrigen Fällen aber an der ersten Börse nah Ablauf der Frist, zu kaufen und_ die Bezahlung der aus einem etwa höheren Course entstandenen Differenz vom Berkäufer p verlangen, der Ver käufer dagegen ift, wenn die zu liefernden Werth- Objekte niht abgenommen werden, berechtigt, dieselben an der nächsten Börse zu verkaufen und die Laus L Nachtheile ent- standenen Cours-Differenz voan Käufer zu verlangen. / ; A Kassageschäft nicht tatt ohne daß einer der bei- den Kontrahenten dies spätesteus am achten Börsentage nach erfolgtem Abschluß des Geschäfts mündlih oder shriftlich monirt, jo gilt das Deschäft als aufgehoben und cs fann ein Anspruch aus demselben i cht weiter verfolgt werden. ; E C. Anwendbarkeit der allgemeinen Bedingungen. C. Die 88S. 1 bis 6, 8, 9 und 10 der allgemeinen Bedingungen finden auf Cafsfa-Geschäfte ebenfalls Anwendung. Einfache Zeitgeshäfte. ed 8. 12. Die Zeitgeshäfte (Geschäfte auf spätere Lieferung) zer- E ‘GesGäfte Fire Beide Theile müffen an dem in dem Mens festgeseßten Tage erfüllen. Der Verkäufer liefert äß S. 2. eb R b, Geschäfte „fix und täglih". Der Käufer muß spä- testens an dem im Schlußzettel festgeseßten Endtermine ab- nehmen, er kann aber auch schon von dem Termine ab, von welchem das Geschäft „täglich“ is dem Verkäufer an jedem Börsentage bis Mittags 1} Uhr an der Börse kündigen (sich zur Abnahme erklären), und dieser muß fodanu die gekündigten Werthobjekte gemäß §. 2 an demselben oder an dem nächstfolgenden Börsentage, oder, falls im Vertrage eine mehrtägige Kündigungsfrist festgeseßt ist, nah Ablauf der- selben liefern. ae n C. G esäfte „mit Ankündigung fix und täglich“. Der Verkäufer muß spätestens an dem im Schlußzettel fe tgeseßten Endtermine liefern, er kann aber auch schon von dem Termine ab, von welchem das Geschäft „täglich“ ist, dem „Käufer an jedem Börsentage bis Mittags 14 Uhr au der Börse an- kündigen (fich zur Lieferung bereit erflären), und dieser muß sodann die angekündigten _Werthobjekte gemäß §. 2 an dem- jelben oder an dem nächstfolgenden Börsentage, oder, falls im ertrage eine mehrtägige Anküpodigungsfrist festgeseßt ist, nach Ablauf derselben, abnehmen.

u b. und e. Die Kündigung resy. Ankündigung kann sih auf

Zheilsummen, jedoch nur in utancemäßigen Beträgen erstrecken.

13. Zeitg

Zeit-Geschäfte mit Prämie. È eschäfte mit Prämie find Geschäfte der im 8. 12 gedachten Arten, bei denen es einem der Kontrahenten (bei Vor prämien- Geschäften dem Käufer, bei ckprämien - Geschäften dem V er-

ufer) freisteht, gegen Zahlung einer Prämie (Reugeld) von dem

E Geschäft zurückzutreten.

Ist mit Vor- oder Nückprämie

bei ck prämien

gebend; doch steht es bei Vorprämien-Geschäften dem Käufer, bei Ist der leßte Tag der Prämienerklärung kein Börfenta Rüprämien-Geschäften dem Verkäufer jederzeit frei, an der Börse zu | f selbe ( 3 f lnd

erklären, daß er die stivulirte Prämie (Reugeld) zahlen wolle, und ist er alsdann zu deren Zahlung Vormittags 9 bis 12 Uhr am nähst- age, an welchem er fih erklärt hat,

Macht bei Vorprämien-Geschäften Geschäften der Verkäufer nicht nte am Tage vor Ablauf der

chlofsenen Geschäften aber am dritt- leßten Börsentage vor dem Ultimo-Lieferungstage, bis Mittags 1X

folgenden Börsentage nach dem T

verbunden.

Erfüllungsfrift, bei per ultimo ge

ti e gehandelt, so ist, falls „fix“ gane ist, §. 12 zu a, falls „fix und tägli ch“ gehandelt ist, ei Vorprämien §. 12 zu þ, 12 zu c maß-

der Käufer, bei Rückprämien-

Reugeld) zahlen wolle, und ist er zu dieser Zah

- oder Prämienzah

Summe zu zahlen.

fällt auf denselben das jüdishe Neujahrs- oder

vorhergehenden Börsentage. Ausübung von Bezugsrechten. A. Bei einfachen Zeitgeschäften.

gesebt, daß der Käufer, wenn er das

Uhr, von dem Rechte der Kündigung, resp. Ankündigung an der Börse ebrauh, fo wird angenommen, daß er die festgeseßte Prämie (das 2 len 1 lung am nächsten Börfentage, Vormittags 9 bis 12 Ubr, unbedingt verpflichtet. Sofern indeß der Gours is Erklärungszeit die Einschließung über Erfüllung z 1 ung zweifellos erscheinen zt, ist eine ausdrüdcklie Erklärung mckcht erforderlich; in ftreitigen Fällen entscheidet endgültig die Deputation der Sachverftändigen-Kommission der Fondsbörse. ___ Hat eine theilweise Kündigung oder Ankündigung stattgefunden, jo ift die Prämie nur pro rata der nicht ge- oder angekündigten

S. 14. A. In Bezug auf jedes bei Zeitgeshäften während der Dauer eines Vertrages eintretende Bezugsrecht wird ausdrücklich fest-

f 4 / ezugsrecht auszuüben wünscht, | {äfte nicht b gehalten ist, den Verkäufer schriftlich aufzufordern, daß er die Bezugs-

stücke für Rechnuug des Käufers bez verpflichtet, solchem Verlangen nachzukomm ausgeübt, so ist der Verkäufer berechtigt, zogenen Werthe nach vorangegangener zweitägiger Ankündigung hat der Käufer die alten und die neuen ursprünglihen Geschäfts. oder bei schäften nah erfolgter Kündigung, dem Verkäufer gegen Valuta abzunehmen.

Bei Prämiengeshäften.

Verkäufer die Bezugsstücke gegen Erst Zahlung nebst Zinsen mitzuliefern und der Käufe nehmen berechtigt und verpflichtet. Ohne die Be Lieferung weder gelei1tet noch verlangt werden. Prämie ist ein eintretendes Bezugsrecht ohne Einfluß.

e ck= Allgemeine Bestimmung. 319 So welt die S 12 14 e

schäfte die allgemeinen Bedingungen (§8. 1—1(

2

des und König

Inseraten-Expedition Deutschen Reihs-Anzeigers lih Preußischen Staats-Anzeigers:

Berlin, Wilhelm-Straße Nr. 32,

4. Verkäufe, Verpachtungen, Submiffionen 2c.

Sandels-Negister.

Bekanntmachung In unser Firmenregister ist folgende Firma eingetragen :

O E Gol &, Kau O D Cöl: 4

Col. 5;

Sonnenburg,

Königliche Kreisgerichts-Deputation.

B

Im Firmenregister des unterzeich Eintragung sub Nr. 38 gemäß Verfügung vont 1. Februar 1873 am 1. Februar c. bewirkt.

Bezeichnung des Firmeninhabers:

Chaim Hermann Wunderlich. Ort der Niederlassung:

Bezeichnung der Firma:

Heydekrug, den

: Bekanntmachung, In unser Firmenregister ist bei Nx. 57 der beats der Firma A. Freytag zu Bischofsburg auf den Kaufmann August Freundt in Folge des zwischen dem leßteren und den Erben des verstorbenen

ph Freytag geschlossenen Vertrages und unter

irmeninhabers Adol

Nr. 145 die Firma A. Freytag zu Bif vof2burg und als deren Jn-

haber der Kaufinann August Freundt dafe f

31, Januar 1873 am 3. Februar ej. a. eingetrage Noessel, den 3. Februar 1873.

Königli

Bekanntmachung.

_ Zufolge Verfügung vom 31, Januar 1873 delsregister folgende Eintragungen bewirkt:

1) in das Firmenregister, daß

maun in Dt. Eylau (Nr. 7) erloschen ift und ebenda su

Nr. 160, daß der Kaufmann Neumann Salzmann zu Dt.

Eylau unter

_ «Neumann Saszmann zu Deutsch Eylau“ das Handelsgewerbe betreibt;

2) in das Prokurenregister, daß die von der Firma Heymann

Salzmann

(Nr. 5) erloschen ift. Roseuberg, den 1. Februar 18°3, Königliches Kreisgericht.

Be

Die unter Nr. 121

C, W. Gütschow in

9, Februar 1873 gelöst. : Belgard, den 5. Februar 1873. Königliches Kreisgericht. T. Abtheilung.

Be

In unser Gesellschaftsregister ist bei d:r sub Nr. 30 eingetrage- nen Handelsgesellschaft unter der Firma :

„Filiale der Breslauer Wechslerbank in Bunzlau“

folgender Vermerk :

Der Geheime Sekretär a. D. Moriß L

als ein angest

schaft eingetreten,

Heut eingetragen worden.

Bunzlau, den 3. Februar 1573. E Königliches Kreisgericht, L. Abtheilung.

In unser Firmenreg Siegmund Prager ju

1. Februar 1873 an demselben T Gleiwiß, den 1. Februar 1873. ; i Königliches Kreisgericht. L. Abtheilung.

Z Bef Zufolge Verfügung

a. im Gesellschaftsregister:

sub Nr. 58: d

Nothenburger Woilwas anstalt, _ Constant Despa & Co,, deren Siß in Grünberg ist und dere Gesellschafter find:

a, der Kaufn

b. der Kaufmann Robert Wenzel zu Grünberg ; b. im Prokurenregister: sub Nr. 33 die | a, dem Kaufmann Robert Wenzel zu Grünberg und b. dem Kaufmann Carl Heine zu Neu - Nettkow bei

Rothenbur

ertheilte § olleftivprokura für die unter Nr. 58 des Gefell- schaftsregisters eingetragene Kommandit - Gesellschaft: RNothenburger Wollwaschauftalt Despa & Co,

‘Grüänberg,, den 6.

Königliches Kreisgericht, I, Abtheilung.

ung.

Laufende Nr.: 49, Bezeichnung des Firma-Inhabers: finann und Rentier Carl Greiser. Ort derx Niederlassung: Sounenburg. Bezeichnung der Firma: C. Greiser, Zeit der Eintragung:

Eingetragen zufolge Verfügung vom 4. Februar (et LMNEON das 99)

1873 an demselben Tage. Firmenregister rub. 11. Vol. Fol Weichert, als Sekretär.

den 4. Februar 18783.

(gcz.) Raabe.

S

Steckbriefe und Untersuhungs-Sa&en.

Handels-Register. bon öffentlihen Papieren.

o O A

handel. 7, Verschiedene Bekanntmachungen, 8. Literarische Anzeigen.

ladungen u. dergl.

|

E Bekanntmachung. n unfer Firmenregister ist unter Nr. 197 die Firma

i è „Bremer und Fraenkel“, als deren Inhaber

Fraenkel zu Leobs{üt | unterm 39. Januar 1873 eingetragen worden. Leobschüg, den 30. Januar 1873. j i Königliches Kreisgericht. - 1. Abtheilung. Bekanntmachung,

tragung bewirkt worden: Firma der Gesellschaft: __ Bremer et Fraenkel, Siß der Gesellschaft: Leobschüß.

Rechtsverhältnisse der Gesellschaft:

Gesellschaft zu vertreten, und zwar Jeder allein. Gefells{after sind:

efanntmachung, A. de: Kaufmann Max Bremer, neten Kretsgertchts ist Folgende b. der Kaufmann Heinrich Fraenkel,

Ruß.

C. H, Wunderlich. 1. Februar 1873. Königliches Kreisgericht.

n worden,

hes Kreisgericht. I. Abtheilung.

der Firma

dem Neumann Salzmann ertheilte Prokura

T. Abtheilung. fanntmachung,

des Firmenregisters etngetragene Firma : Belgard ist zufolge Rerfügung vom 4. am

kanntmachung.

Z / 3 Lyon zu Breslau ist ellter Direktor in den Vorstaud der Gesell-

ister ist bei Nr. 382 das Erlöschen der Firma mior zu Gleiwiß zufolge Verfügung - vom age eingetragen Worden.

anntmachung. vom heutigeu Tage ift eingetragen worden :

ie Kommandit-Gesellschaft

iann Constant Despa zu Berviers,

a D.

ebruar 1873.

lbst zufolge Verfügung vom

sind in unser Han-

die Firma Heymann Salz-

: zu Leobschüß. Eingetragen zufolge Verfügung vom 30. Januar 1873. Leobschüt, den 30. Januar 1573. Königliches Kreisgericht. Erste Abtheilung.

Bekanutmachung.

I, Gotschlih zu Neumarkt am 5. Februar 1 Neumarkt, den 5. Febru«r 1873. Königliches Kreisgericht. T. Abtheilung.

Bekanntmachung,

Aug. Inhaber Kaufmann August Eberle vom 5. Februar 1873 am selben Tage eingetragen worden. Strehlen, den 5. Februar 1873. Königliches Kreisgericht. Erste Abtheilung. Handelsregifter.

Königliches Kreisgericht zu Halle a. S.

Bei der in unserem Firmenregister unter Nr. 421 Firma: „Carl Haring“ ijt folgender Vermerk Col. 6:

ten und die unter der Firma 2 , Carl Haring

jellschaftsregisters eingetragen l C

Tage. Gleichzeitig ift in" unser Gesellschaftsregister unter Nr. 250 gendes : E Firma der Gesellschaft: Carl Haring. Siß der Gesellschaft: Halle a. S. Rechtsvcrhältnisse deSMellschaft: Die Gesellschafter sind 1) der Kaufmann Carl Friedrich Haring, 2) der Kaufmann Erhard Rummel, beide zu Halle a. S. Die Gesellschaft hat am 1. Januar 1873 begonnen, gea zufolge Verfügung vom 3. Februar 1873 am folgenden age.

Handelsregister. Königliches Kreisgericht zu Halle a, S. In unser Firmenregister ist untex Nr. 635 Folgendes : Bezeichnung des Firmen-Inhabers: der Kaufmann Gottlob Wilhelm Hermann Britting zu Halle a. S. Ort der Niederlassung: Halle a. S. Bezeichnung dex Firma: Herm. Britting eingetragen zufolge Verfügung vom 31. Januar 1873 am 1. Februar desselben Jahres.

Bekanntmachung, _JIn unser Firmenregister ift bei Nr. 256, betreffend das Handels- geshäft unter der Firma Adolf Hansen, zufolge heutiger Verfügung eingetragen.

G

Dic Firma ist erloschen. Quedlinburg, den 4. Februar 1873.

Königliches Kreisgericht. L. Abtheilring.

: Bekanntmachung, In unser Firmenregister ist unter Nr. 137 die Firma I, G. Koibsch und als deren Inhaber der Kaufmann Johann Gottlob Koibßsh zu Kleinwittenberg eingetragen zufolge Verfügung vom 3. Februar 1873. Wittenberg, am 3. Februar 1873. önigliches Kreisgericht. L. Abtheilung.

.__, Bekanntmachung. Die Kaufleute F. C. L. Clausnißer und Stanislaus Brüner aus Wandsbeck haben für ihr daselbst unter der Firma eChemische

Fabrik Wandsbeck, vorm. C. Clausnißer & Co., bestehendes

und unter Nr. 390 des Gesellschaftsregisters eingetragenes Geschäft den

Oeffentlicher Anzeiger. .

5s. Verloosung, Amortisation, Zinszahlung u. s. w.

ú E s E E Egl Industrielle Etabliffements, Fabriken und Konkurse, Subhastationen, Aufgebote, Vor- | Indusfl Etabliffements, Fabriken und f |

der Kaufmann Marx Bremer und der Kaufmann Heinrich

In unserem Gesellschaftsregister ist unter Nr. 15 folgende Ein-

daß; Beide befugt find, untex Zeichnung obiger Firma di

In unser Firmenregister ist bei Nr. 161 das Erlöschen der Firma 373 eingetragen worden.

In unser Firmenregister is sub Nr. 120 die Geschäftsfirma Eberle zu Strehlen (Haudels-Einrichtung in Eisenwaaren) zu Strehlen zufolge Verfügung

eingetragenen

er Kaufmann Erhard Rummel zu Halle a. S. ist in das Geschäft des Kaufmanns Haring als Gesellschafter eingetre-

nunmehr bestehende Handelsgesellschaft unter Nx. 250 des Ge-

eingetragen zufolge Verfügung vom 3. Februar 1873 am folgenden

Fol-

Inferate nimmt an die autorifirte Aunoncen-Expeditionvon Rudolf Mosse in Berlin, Leipzig, Zamburg, Frauk- furt a. M., Breslau, Halle, Prag, Wien, München, Groß- / Uürnberg, Straßburg, Zürich und Stuttgart.

ist heute zufolge Verfügung vom 1. d, Mets. register unter Nr. 173 eingetragen. Altona, den 3. Februar 1873, Königliches Kreisgericht. Abtheilung. I. a Bekanntmachung, _BDUfolge Verfügung vom 1. d. M. ist beute in uns

zu Wandsbeck und als deren Inhaber: 1) der Kaufmann Stanislaus Brüner 2) der Kaufmann Johs. Carl Lud ___ Hamburg,

vermerkt stehen, Folgendes eingetragen: Col. 2. die Firma der Gesellschaft ist in „Chemische

zu Wandsbetck,

geandert.

| Col, 4. zur Vertretung der Gefellschaft ist n | kommen nur noch der Gasellschafter Stan | berechtigt.

| Altona, den 3. Februar 1873. j

|

j

j

ce

Königliches Kreisgericht. Abtheilung T. E Bekanntmachung, . _„DUsoige Verfügung vom 3. d. Mts. ist heute \haftsregister unter Nr. 7 eine Genossenschaft unter der Firma: „Magazinvercin in Altona, eingetragene Genosseuschaft,“ mit dem Site zu Altona eingetragen worden. Nechtêverlältnisse der Genossenschaft :

Zweck ders derselben alf gemeinschaftliche Rechnung. bilden gegegenwärtig der Tischlermeister L. mann als Direktor, C. W. R“ der Tischlermeister F. R. H. Schulz als sämmtlich in Altona wohnhaft. Vereins ift die Zeichnung zizcier Vorstandsm derlih. Die Bekanntmachungen erfolgen dur Nachrichten. / Altona, den 5. Februar 1573. Königliches Kreisgericht. Abtheilung I.

4 Bekanntmachung, Zufolge Verfügung vom 5. d. Mts. ist am selbi unter Nr. 27 unseres Gesellschaftsregisters eingetr

Altonaer Creditverein“ vermerft worden: An Stelle des aus dem Vorstande aus Vorfißenden Johann Ernst Tiedemann

Franz Beckmann von hier crwählt.

Altona, den 5. Februar 1873. /

Königliches Kreisgericht. Abtheilung I. Bekanntmachnnu Zufolge Verfügung vom 3. d, M. unter Nr. 4 unseres Genossenschafts

Spar- und Creditbank von 1870, eiugetragene Ge vermerkt worden.

An Stelle des Herrn Johauncs y . Ritter hierselbst zum Buchhalter uud an S ierselbst, Herr F. W. Schneider bierselbst zum Schriftführer erwählt. Altona, den 5. Februar 1873. i Königliches Kreisgericht, T. Abtheilung. j L e In das hiesige Firmenregister ist am heutigen Tage sub Nr. 872 die Firma F. Reichardt und als deren Inhaber der Kauf- mann Friedrich Wilhelm Franz Reichardt în Kiel eingetragen. Kiel, den 6. Februar 1873. Königliches Kreisgericht. L, Abtheilung.

Im biesigen Handelsregister ist auf Pol. 150 die Firma Sally Steinberg, Bauk- uud Wechselgeschäft, mit dem Siß in EinkeckX, Firmeninhaber Banquier Sally Stemberg hierselbst, heute eingetragen. Einbeck, den 4. Februar 1873, Königliches Amtsgericht I, Mehliß. In unfer Firmenregister ist zufolge Verfügung vom heutigen Tage unter Nr. 166 eingetragen worden : „Apotheker Friedrich von Naesf ld als Inhaber der Firma Se n Naesfeld für das zu Borken bestehende Handels- geschäft. Borken, den 4. Februar 1873. : Königliches Kreisgericht, L. Abtheilung.

Handelsregister. In das Handelsregister des unterzeichneten Gerichts ist auf An- meldung eingetragen: Nr. 300 des Firmenregisters. Firma- Inhaber: Kaufmann Friedrih Lohme zu Vlotho. Ort der Niederlassung: Vlotho, Bezeichnung der Firma: F. Lohme. Eingetragen zufolge Verfügung vom 4. Februar 1873 am 9. Februar 1873. (Akten über das Firmeuregister Band VI. Seite 138.) Herford, den 4. Le 1873. Königliches Kreisgericht. L. Abtheilung.

_ Königliches Kreisgericht zu Lippstadt. In unser Gesellschaftsregister ist zufolge Berfügung vom 30. Ja- nuar am 51. Januar c. unter laufeuder Nr. 37 die zu Lippstadt er- richtete Hande gelt iattz „Westfalia Mühlenwerke, Shüler et Comp,“

eingetragen und in Colonne IV. die Rechtéverhältnisse der Gefells betreffend, Folgendes vermerkt worden: i i Pesellichast

Herrn Wilhelm Jahnke in Wandsbeck zum Prokuristen bestellk. Dies

Die Gesellschafter find: E Der Kaufmann Aron Grünebaum zu Lippstadt, der Kauf-

ieben solle, und dieser ist alsdann en. Fit das Bezugsrecht dem Käufer die neu be-

1 : egen Valuta zu liefern; macht er von diesem Rechte keinen brand, g” Werthe am Verfalltage des „fix und täglich*“ ges{lossenen Ge- refp. Ankündigung desselben, von

B:

B. Tritt bei Prämiengeschäftcn während der Dauer des Vertra- örse oder | ges ein Bezugsrecht ein, fo ist, falls es 2 das Versöhnungsfest,

es zur Lieferung kommt, der 10 endet das Recht der Prämienerklärung PHereits an dem unmittelbar

attung der dafür geleisteten r solche mit abzu- zugsftücke kann die Auf die Höhe der

1 1 für die darin gedachten Ge- ejondere Bestimmungen feltießen, finden auf diese Ge-

) ebenfalls Anwendung.

E E La A P E A

#

in unser Prokuren-

; dre D. 1 er Gesellschafts- register unter Nr. 390, woselbit die Gesellschaft C, Clausniger & Co.

wig Clausnißer zu

brik Wandsbeck vorm. C. Clausnizer D a

1ach Ueberein- islaus Brüner

in unfer Genossen-

Die Genossenschaft ist am 30. November 1872 errichtet.

elben ist Anfertigung von Mobilien und Verkauf Den Vorstand H. J. Behr- . Tobaben als Kassirer und U Schriftführer, ZUur Verpflichtung des itglieder erfor- ch die Altonaer

gen Tage bei der agenen Gesellschaft

geschiedenen Vize- von Hier ist Herr

: c. ist am heutigen Tage bei der Sregisters eingetragene Genossenschaft nossenschaft“

Probe hierselbst ist Herr telle des Hexrn J. Crone