1873 / 42 p. 2 (Deutscher Reichsanzeiger, Sat, 15 Feb 1873 18:00:01 GMT) scan diff

____.… __eck—--Banern verwerthen zu können.

H annover, 14. Febrnar. Die seither dem Regierungs- Präsidenten von Leipziger obgelegene Stellvertretung des Dber- Präsidenten der Provinz Hannover in Abwesenheits- und Be- hinderungsfällen ist einstweilen dem Landdrosten von Boetticher hier übertragen worden.

Bayern. München, 13. Februar. Der im Ministerium

des Innern verwendete Regierungs-Rath Frhr. v. Castell, Re- ferent über die vom legten Landtag angeregten Reformen der inneren Verwaltung, is, wie die „Allg. Ztg.“ mittheilt, beauf- tragt, mit den einshlägigen Organisationsbestimmungen in Preußen, Württemberg, Baden und Hessen an Ort und Stelle sich vertraut zu machen, um die dort gemachten Erfahrungen in Derselbe i bereits nah Stutt-

gart abgëreist. f

Sachsen. Dresden, 13. Februar, Die Zweite Kam- mer trat heute zu einer kurzen Sizung zusammen. Unter den Registrandeneingängen befand si ein Königliches Dekret, durh welhes das auf den abgeänderten Etat des evangelish-luthe- rischen Landes-Konfsistoriums bezügliche Dekret zurückgezogen wird ; die Zurückziehung ist damit motivirt, daß es nicht thunlich sein werde, die genannte Behörde noch im Iahre 1873 ins Leben treten zu lassen. Die Kammer beschloß, die fragliche Etatsange- legenheit durch dieses Dekret als erledigt zu erachten. Die in den TALA beider Kammern, betreffs des Publikationsgeseßes zu dem Kirchengeseze über die Errihtung des evangelisch-luthe- rishen Landes-Konsistoriums übrig gebliebene Differenz war der erste Gegenstand, der die Kammer beschäftigte. Die Zweite Kam- mer hatte einen Antrag angenommen, der Regierung zu erklären, daß die von derselben mit der Synode zu treffende Verein- barung über die Art der kirhlihen Aufsihtführung über den Religionsunterriht der Ständeversammlung ur Genehmigung vorgelegt werden müsse. Die Erste Kammer atio diesen Antrag abeztehnt und ftatt dessen beschlossen, das Ersuchen an die Regierung zu richten, den Ständen die der Sy- node zu machende Vorlage zur Kenntniß zu bringen. Die 1. Deputation (Referent: Abg. Dr. Biedermann) rieth der Kam- mer an, vor der Hand bei ihrem Beschlusse stehen zu bleiben. Dieser Antrag rief eine Debatte hervor, an der ih Abg. v. Zahn gegen, Abg. Krause und der Referent für denselben wiederholt betheiligten und welche den beiden Erstgenannten namentlich Ge- legenheit bot, über die staatsrechtliche Stellung der Minister in Evangelicis, ihr Verhältniß zum Gesammt-Ministerium und die Natur der ihnen anvertrauten Kirchengewalt entgegengeseßte Auffassungen zu entwickeln. Die Kammer hielt ihren Beschluß gegen 8 Stimmen aufrecht. Sodann erledigte die Kammer zwei Petitionen. Nächste Sizung Montag.

14. Februar. Die Erste Kammer hielt heute Mittag eine kurze Sißung, welcher die Staats-Minister Frhr. v. Friesen und v. Nostiz-Wallwiß und die Geheimen Regierungs-Räthe v. Mangoldt und Schmaly beiwohnten. Se. Königliche Ho- heit der Kronprinz referirte über die Resultate des eia uld, verfahrens, betreffs des Oehmichenshen Antrags wegen Erhö- hung der für Chausseebauten u. \. w. ins außerordentliche Budget eingestellten Summe. Die Deputationen haben sih dahin geeinigt, ihren Kammern vorzuschlagen, den Beschluß der Ersten Kammer: die Regierung zu ersuchen, Pos. 9 des außer- ordentlichen Budgets beim nächsten Landtag insoweit zu erhö- hen, als es die vorhandenen technischen 2c. Kräfte gestatten, an- zunehmen, bez. bei demselben stehen zu bleiben. Ohne Debatte beschloß die Kammer, bei L früheren Beschlusse stehen zu bleiben. Bei der Berathung über die Resultate des Verei- nigungsverfahrens hinsichtlih des Entwurfes einer revidirten Städte-Ordnung in der leßten Sißzung war von der Kammer der Beschluß gefaßt worden, den §. 8 nach dem Enttourfe anzunehmen. In der Zweiten Kammer hatte dieser Beschluß zu Zweifeln über seinen Sinn Anlaß gegeben. Ueber diesen Zwischenfall wurde von der außerordentlichen Deputation für die Organisationsgeseze durh den Referenten Bürgermeister Hennig ein Nachbericht erstattet und die Kammer nahm ohne Debatte den Deputationsantrag an, jenen Beshluß dahin zu erläutern, daß durch denselben §. 8 der revidirten Städte-Ord- nung übrigens in der bereits in dem früheren Stadium der Berathung von den Kammern vereinbarten Fassung und nur mit der Herstellung der damals von der Ersten Kammer abge- lehnten Worte des Entwurfs: „nah Gehör des Kreisaus\{hus}ses“ angenommen worden sei. Für die 2. Deputation referirte Herr von Böhlau über das Ergebniß des Vereinigungsverfahrens hinfichtlih des von der Zweiten Kammer angenommenen, von der Erften abgelehnten Antrags auf geseßliche Regelung der Stellung der Ober-Rehnungskammer zu Regierung und Ständen. Der Finanz-Minister hat in der Vereinigungs-Deputation erklärt: er werde sih weder für noch gegen den Antrag verwenden. Der hierauf formulirte Vereinigungsvorschlag :

„die Regierung zu ersuchen, in Erwägung zu ziehen, ob und

inwieweit die Befugnisse der Ober-Rechnungskammer und ihr

Verhältniß zur Regierung und zur Ständeversammlung, sowie

die Rechte der leßtern gegenüber der Ober-Rechnungskammer ge-

seßlich näher zu bestimmen seien und dem nächsten Landtage

eine Vorlage darüber zu «machen, wurde von der Kammer ohne Debatte gegen 1 Stimme ange- nommen. Schließlich beshloß die Kammer, auf durch Kammer- herrn v. Burgk und Bürgermeister Martini Namens der 4. De- putation erstattete mündlihe Vorträge, hinsichtlich der Petition Marschners in Dresden um Aufhebung der Beschränkungen der Concertmusiken während der geschlossenen Zeiten, bei ihrem frü- hern Beschlusse, „die Regierung zu ersuchen, die Verordnungen vom 21. Oktober 1843 und 25. Oktober 1848 einer Abänderung zu unterziehen,“ stehen zu bleiben; die Beschwerde des Adv. Bleyl in Chemnitz, wegen der Erhebung katholischer Kirchensteuern für fatholishe Ehefrauen von deren protestantischen Ehemännern der Regierung zur Berücksichtigung zu überweisen. Beide Be- \chlü}e wurden ebenfalls auf Grund ftattgehabten Vereinigungs- verfahrens und ohne Debatte gefaßt. Nächste Sizung Montag.

Württemberg. Stuttgart, 13. Februar. Das heutige Bulletin über das Befinden der Königin-Mutter lautet:

„Die Nacht verlief sehr unruhig, gab zu ernsten Besorgnissen Veranlassung; später einige Stunden Schlaf. Dr. Gäctner."

Wie der „St.-A. f. W.“ meldet, hat die! von der Kammer der Abgeordneten gewählte Kommission für Begutachtung des jüngst eingebrachten Ei betreffend die Bestreitung des Aufwands für außerordentlihe Militärbedürfnisse, bereits zwei Sizungen gehalten, in welchen die einschlagenden ftaats- rechtlichen und finanziellen Fragen einer vorläufigen Besprechung unterworfen wurden. Zur nähsten Kommissions-Sißung sind die Minister von Mittnaht und von Suckow behufs mündlicher Erörterung einzelner zweifelhafter Fragen eingeladen worden.

Baden. Karlsruhe, 11. Februar. Geftern fand in Anwesenheit der Großherzogin, fowie der Prinzessin

die Eröffnung des vierten von diesem Vereine im Einverständ- nisse mit dem Großherzogl. Oberschulrath veranstalteten Unter- rihtskfurses zur Ausbildung von Arbeitslehrerinnen statt.

S : hat mittelst Allerhöchster Entschließung vom 7. d. Mts. den Staatsrath Arnold von Biegeleben unter Anerkennung seiner treu geleisteten und ersprießlihen Dienste auf sein Nachsuchen in den Rahestand verseßt.

zweiten Kammer der Stände einen Geseßes8entwurf über einige weitere Abänderungen und Ergänzungen des bestehenden G e - werbesteuertarifs vorgelegt.

teralsteuer betr., hat der Ausshuß der Zweiten Kammer-durch den Abg. Met - einen Bericht erstattet, in dem er beantragt, dem Antrage des Abg. Welker gemäß die Großherzogl. Regie- rung zu ersuchen, eine Revision der Kollateralsteuergesezgebung zur Herstellung gesetzlicher Einheit und Beseitigung der hervor- getretenen Mängel baldgeneigtest vornehmen und desfallsige Ge- seßesvorlage ständisher Beschlußfassung unterbreiten zu wollen.

hat über den Antrag der Abgeordneten Ellenberger und Wadsack, die Errihtung einer Landes - Kreditanstalt betreffend,

dur welcher einen früheren des Abgeordneten Kraft auf dem XX. Land-

tage wieder aufgriff, lautet: Landes-Kreditanstalt, durch welche Gemeinden und Privaten zur För-

derung gemeinnüßiger Zwecke und der Lundeswohlfahrt Kapitalien zu geringen Zinsen und gegen Abtragung mittelst Annuitäten erhalten

können, Bedacht zu nehmen, zösische Kriegsentshädigung disponibel werdenden Mittel hin.

abgegeben :

vormaligen Abgeordneten Herrn Kraft, ist als Anlaß und als Mittel zu der von ihm gewünschten Einrichtung Bezug Fenommen o die e

nächst zufließenden, zu den gewöhnlichen Bedüfnissen der Hauptstaats- kasse nicht erforderlihen Summen.

esen. Darmstadt, 14. Februar. Der Großherzog

Das Großherzoglihe Ministerium der Finanzen hat der

Ueber den Antrag des Abgeordneten Welcker, die Kolla-

Der erste Aus\huß der Zweiten Kammer der Stände

den Abgeordneten Welker Bericht erstattet. Der Antrag,

die Kammer wolle Gr. Regierung ersuchen, auf Errichtung einer

Und seine Motive weisen besonders auf die dur die fran- Die Gr. Regierung hat zu dem Antrag folgende Erklärung

„ÎIn dem von den Herren Antragstellern reproduzirten Antrag des

aus der französischen Kriegsentschädigung dem Großherzogthum dem- _Nun ift aber zur Zeit noch in keiner Weise gewiß, welhe Höhe diese Summen erreichen werden, und es läßt sih daher dermalen über die Verwendung dieser Mittel mit einiger Sicherhuit us nichts bestimmen. Im Uebrigen würde die Regierung die Verwendung Üübershüssiger Mittel, wenn sie fih dem- nächst in genügendem Umfang ergeben sollten, zu dem von den Herren Antragstellern bezeichneten Zwecke in hohem Grade wünschenswerth erachten, wie denn auch seither {on in einzelnen Fällen die Darleihung disponibler Staatsmittel zu niedrigem Zins- fuß und gegen Rückzahlung in Annuitäten behufs der Förderung gemeinnüßiger öffentliher Zwecke im Cinvernehmen zwischen Regierung und Ständen gewährt * worden ist und künftig gewährt werden kann. Der Gründung eines bleibenden Fonds zu solchen Dar- lehen und den Modalitäten der Ausführung wird aber erst dann näher getreten werden können, wenn sich die Größe der dazu verfügbaren Mittel und damit auch der Umfang der aus der Verwaltung derselben erwachsenden Geschäfte übersehen läßt. Zur Zeit glaubt daher die Land das einstweilige Beruhenlassen des Antrags empfehlen zu ollen. Unter diesen Verhältnissen will der Aus\{huß davon absehen, auf eine nähere Prüfuug der durh die zu errihtende Anstalt zu verfolgenden Zwecke, jeßt {hon einzugehen. Er ift übrigens ganz damit einverstanden, daß die Errichtung einer Landes- Kreditanstalt von wesentlichjem Nuzeu sein könnte und beantragt: verehrliche Kammer wolle an Gr. Regierung das Ersuchen richten, dieselbe wolle, nahdèm die durch die französischen Kriegs-Entschä- digungsgelder entstehenden Ueberschüffe festgestellt und über deren Verwendung Beschlüsse fassen find, auc die Frage über Er- richtung einer Landes-Kreditanstaltn nähere Erwägung ziehen und deshalb den Ständen Vorlage machen.

Braunschweig, 12. Februar. In der heutigen Sißung der Landesversammlung wurden zunächst mehrere Petitionen berathen und darauf in die Diskussion des Geseß-Entwurfes: Abänderungen des Geseßes über die Erhebung der allgemeinen Grundsteuer vom 24. Auguft 1849 und die Einführung der all- gemeinen Grundsteuer in der Stadt Braunschweig betreffend, ein- getreten. Herzogliches Staats-Ministerium hat auf Anlaß des von der leßten Landesversammlung in dem Schreiben vom 6. Mai v. I. an die Landesregierung gerichteten Ersuchens die Frage ob zur Einführung der allgemeinen Grundsteuer in der Stadt Braunschweig zu schreiten sei, nach vorgängiger Begut- achtung durch die Herzogl. Zoll- und Steuer-Direktion, das Her- zogl. Steuer-Kollegium und den Stadtmagistrat hierselb der Er- wägung unterzogen, aus welcher der vorliegende Entwurf eines Ge- setzes, betreffend Abänderungen des Gesehes über die Erhebung der allgemeinen Grundsteuer vom 24. August 1849 und die Einführung der Grundsteuer in der Stadt Braunschweig, her- vorgegangen is. Die Beseitigung der indirekten Abgaben in der Stadt Braunschweig hat das Herzogliche Staats-Minifterium als zeitgemäß und wünschenswerth erachten müssen, weil die Accise- Schranken einer zweckmäßigen Erweiterung der Stadt hindernd in den Weg treten, die Steuererhebung seit dem Hinauswachsen der Stadt über die äußeren Umfluthgräben eine unfichere und \chwierige geworden ift, so daß auch bei verbesserten und koft- \pieligeren Kontrolle-Einrichtungen zahlreiche Defrauden nicht wer- den vermieden werden können, und weil es hofft, daß die freie Konkurrenz der in den benachbarten Ortschaften Braunschweigs wohnenden, billiger arbeitenden Bäcker und Fleischer namentlih dem minder begüterten Theile der fstädtischen Bevölkerung zu Statten kommen werde.

Die Kommission für innere Angelegenheiten hat sich mit dieser Ansicht sowohl aus den vom Herzoglichen Staats- Ministerium angeführten, als auch aus den bei der Verhand- lung diefer Frage auf dem vorigen Landtage hervorgehobenen Gründen umsomehr einverstanden erklärt, als inzwischen auch die Stadtverordnetenversammlung in Braunschweig sich für die Aufhebung der seitherigen städtischen indirekten Abgaben aus- gesprochen hat.

Die Schlußbestimmung lautet nah dem von der Versamm- lung angenommenen Antrage der Kommission: „Der Zeitpunkt, von welchem an die Erhebung der Grundsteuer nach den Be- stimmungen dieses Geseßes erfolgen soll, wird von Herzoglicher Landesregierung durch Verordnung bekannt gemacht.

Von diesem Zeitpunkte an verlieren die dem vorliegenden Geseße widerstreitenden Bestimmungen des Geseßes Nr. 33 vom 24. August 1859 ihre Kraft.“

Der Gesetzentwurf wurde mit unwesentlihen Aenderungen angenommen.

Schwarzburg-Nudolstadt. Rudolstadt, 13. Februar.

einer richtigen Erwägung beruhende Verfügung der Bezirks - behörde abzuändern und vermag ih daher dem darauf zielenden Antrage nicht Stalt zu geben.

Staatshaushaltung günstiger gestalten \sollten, eine succesfwe Aufbesserung sämmtlicher Gehälter eintreten zu lassen. Der Etat für die nähste Finanzperiode hat nämlich nur einen Uebershuß von 13—14,000 Fl. gegeben. Außerdem hat der Landtag der Fürstlihen Regierung eine Subventions\summe von 175,000 Thlr. für die Erfurt-Hofer Bahn bewilligt, seine Zustimmung gegeben, daß zur gelegenen Zeit Stammaktien der projektirten Schwarza- Bahn bis zu 300,000 Thlr. übernommen werden, und den An- trag, zum Zwecke einer Subventionsbewilligung für eine Franken- hausen berührende Landtag zu berufen, angenommen.

Bahnverbindung einen außerordentlichen

Neuß. Gera, 14. Februar. Vom 3. oder 10. März ab

wird hier für die Dauer von drei Wochen die Session des Ge- \chwornengerichts des erften thüringishen Appellations- gerihtskreises abgehalten.

Elsaß-Lothringen. Straßburg, 12. Februar. Die

Antwort des Reichskanzlers Fürsten von Bismarck auf das Ge- su des hiesigen Gemeinderaths in der Schulsprachenfrage lautet folgendermaßen :

„An den Herrn Bürgermeister von Straßburg. „Berlin, den 25. Januar 1873.

„Die Vorstellung, welche Sie, Herr Bürgermeister, im Namen

des Gemeinderaths von Straßburg unterm 31. Dezember v. J. an mich gerichtet, und in welcher Sie den Antrag französishe Sprache in allen Klassen der Gemeinde-Elementarschulen als Unterrichtsgegenstand einführen zu dürfen, ist geprüft worden.

gestellt haben, die

„Wenn ih auch die sachlichen Erwägungen würdige, von denen die

Vertreter der Stadt bei Stellung des Antrags sich haben leiten lassen, so habe ich doch aus den von Ihnen angeführten Gründen die Ueber- zeugung nicht gewinnen können, daß die Verfügung der Bezirksschul- behörde, gegen welche der Antrag gerichtet is, unberechtigt oder un- zweckmäßig sei. Ich theile die Ansicht, daß die Erlernung mehrerer Sprachen neben einander nicht Aufgabe der Volksschule ist, und daß es vom erziehlichen Standpunkte richtiger ist, die in der Volksschule me Kinder mit dem en Gebrauch einer Sprache in Rede un

rerer Sprachen le el tg nicht abzuwendenden Gefahr auszu- seßen, daß fie keine der

rift auszurüsten, als sie der bei gleichzeitiger Erlernung meh-

eiden sich völlig und richtig zu eigen machen. „Die Klassen der Bevölkerung in Straßburg, welche die Erler-

nung der französishen Sprache für ihre Kinder wegen des Verkehrs mit Frankrei als nothwendig erachten, finden dazu in den höheren Unterrichtsanstalten ausreichende Gelegenheit; fie werden in der Regel auch die Mittel besißen, ihre Kinder diese Anstalten besuchen und sie über das Alter hinaus unterrichten zu lassen, mit welchem die Volksschule den Unterricht abschließt. y der französischen Grenze in den an Deutschland grenzenden nirgends in den Primärschulen die deutshe Sprache gelehrt, woraus sih ableiten läßt, daß das Bedürfniß des gegenseitigen Verkehrs die See der Sprache des Nachbarlandes in jenen Schulen nicht erheischt.

Soviel bekannt, wird ges ezirken

„Es würde aus diesen Gründen nicht wohlgethan sein, die auf Schul-

Der Reichskanzler: von Bismarck.“

Oesterreich - Ungarn. Wien, 13. Februar. Das Herrenhaus hielt heute in Anwesenheit des gesammten Mi- nisteriums eine außerordentlihe Sizung, um der Trauer über den Todesfall in der Kaiserlihen Familie Ausdruck zu verleihen, und ermächtigte das Präsidium, das Beileid des Hauses an Allerhöchster Stelle in geeigneter Weise kund zu geben. Der Finanzaus\{chuß nahm den Gesehentwurf, be- treffend den Nachtragskredit für die Weltausstellung, desgleichen eine diesbezüglihe Resolution an, worin das Bedauern über die bedeutende Ueberschreitung des für die Weltausftellung bewilligten Kredits ausgesprohen wird. Die Regierungs- vorlage bezüglih des Donau-Oderkanals wurde von dem betreffenden Ausschu}se mit der Abänderung angenommen, daß der Regierung bei der Bestimmung des Anlagekapitals nnd der Fixirung des Effektenkurses ein Einfluß gewährt und ein Mayxi- maltarif in das Geseß aufgenommen werde. i , Aus dem Geseßentwurf, betreffend die Errichtung eines Verwaltungs-Gerichtshofes, den die Regierung in einer der nächsten Sißzungen des Abgeordnetenhauses einzubringen ge- denkt, theilt die „Prager Z.“ die wesentlihen Bestimmungen mit, denen wir Folgendes entnehmen: : : Der Verwaltungs-Gerichtshof hat in allen Fällen zu erkennen, in denen Jemand durch eine gcseßwidrige Entscheidung oder Berfügung ciner Verwaltungsbehörde in seinen Rechten verleßt zu sein behauptet. Die Verwaltungsbehörden, gegen deren Entscheidungen oder Verfügun- gen bei dem WVerwaltungs-Gerichtshofe Bcschwerde erhoben werden fFann, sind sowohl die Organe der Staatsverwaltung als die Organe der Landes-, Bezirks- und Gemeindeverwallung. z

Von dex Zuständigkeit des Verwaltungs-Gerichtshofes sind aus- geschlossen: a. Angelegenheiten, welche auf den ordentlichen Rechtsweg gehören; b. Angelegenheiten, welche nah dem Staatsgrundgeseße vom 91. Dezember 1867 zur Kompetenz des Reichsgerichtes gehören; c. Angelegenheiten, in denen die Verwaltung3behörden nah freiem Ermessen vorzugehen berechtigt find; d. Angelegenheiten, welche nich Maßgabe des Geseßes vom 21. Dezember 1867 in beiden Reichshälften gemeinsam verwaltet werden; e. An- gelegenheiten, welche nah Maßgabe des Geseßes vom 21. Dezember 1867 in beiden Reichshälften nah gleichen Grundsäßen verwaltet werden, dafern die angefohtene Entscheidung oder Verfügung kraft gesetzlicher Vorschrift im Ginvernechmen mit einer gemeinsamen Ver- waltungsbehörde oder einer Verwaltungsbehörde der anderen Reichs- hälfte getroffen worden ist oder auf einer im gleichen Wege verein- barten Verordnung beruht; f. Angelegenheiten, welche sih auf die Beseßung söffentliher Aemter und Dienste beziehen; g. Disziplinar- Angelegenheiten; h. Beschwerden gegen administrative Entscheidungen, welche in leßter Instanz vom Obersten Gerichtshofe, sowie gegen (Fnt- scheidungen, welche von einer aus Verwaltungsbeamten und Richtern zusammengeseßten Instanz geschöpft worden sind; i, Beschwerden gegen Entscheidungen und Verfügungen der Steuer-Cinschäßungs-Kommissionen.

Der Verwaltungs-Gerichtshof hat nur auf Anrufung der Par- teien vorzugehen. Die Beschwerde kann bei dem Verwaltungs-Gerichts- hofe erst erhoben werden, wenn die Angelegenheit im administrativen Wege ausgetragen ift. E. L 7

Findet der Verwaltungs-Gerichtshof die Beschwerde gegründet, so hat er die angefochtene Entscheidung oder Verfügung unter Angabe der Gründe als geseßwidrig aufzuheben. Die Berwaltungsbehörden sind: verpflichtet, in der Sache die weiteren Verfügungen zu treffen, wobei sie an die in dem Erkenntnisse des Verwaltungs-Gerichtshofes ausgesprochene Rechtsansicht gebunden find. : :

Hinsichtlich des Rechtes, die Giltigkeit von Geseßen und Verord- nungen zu Vetta steht der Verwaltungs-Gericht8hof den ordentlichen Gerichten glei. T 3 E

Ueber Kompetenz-Streitigkeiten zwischen dem Verwaltungs-Ge- richtshofe und den ordentlichen Gerichten entscheidet das Rei ers Kompetenz-Streitigkeiten zwischen dem Verwaltnngs-Gerichtshofe und dem Reichsgerichte find in einem aus je drei Mitgliedern beider Ge- rihtshöfe zusammengeseßten Senate zu entscheiden, dessen Vorsiß der Prasident des Obersten Gerichtshofes oder sein Stellvertreter führt. as Verfahren vor diesem Senate wird durch eine Verordnung ge-

regelt. B i i / Der Verwaltungs-Gerichtshof besteht aus einem Präfidenten, de]-

Der Landtag ba der Fürstlihen Regierung die Ermächtigung ertheilt, die Gehälter der Beamten bis zu 500 Thlr. um

Wilhelm im Vereinslokal des Badischen Frauenvereins hier

125 Prozent zu erhöhen und, sobald sih die Uebershüsse in der

sen Stellvertreter und der erforderlichen Anzahl von Räthen. Der

Dienft bei dem Verwaltangs - Gerichtshofe is ein besoldetes Staats- Amt. Die Mitglieder des Verwaltungs - Gerichtshofes werden auf Vorschlag des Ministerrathes vom Kaiser ernannt. Die Mitglieder des Verwaltungs-Gerichtshofes sind im Allgemeinen nach den für rich- terliche Beamte bestehenden Vorschriften zu behandeln Der Verwal- tungs-Gerichtshof verhandelt und entscheidet regelmäßig in Senaten von vier Räthen und einem Borsißenden. Die Berufung an den Verwaltungs- Gerichtshof hat keine aufschiebende Wirkung. Die Erkenntnisse des Verwaltungs - Gerichtshofes werden mit absoluter Stimmenmehrheit

geschöpft. E 14. Februar. (W. T. B.) Der Finanz-Minister, Freiherr von Pretis-Cagnoda, erklärte in der heutigen Sizung der Fraktion der Verfafsungstreuen aus Veranlassung eines von dem Abgeordneten Roser gestellten Antrages auf Ein- führung einer Börsensteuer, ‘daß die Regierung sich mit dieser Frage beschäftige. Siéë werde oe nach allen Richtungen hin einer reiflihen Erwägung unterziehen und dann eine entsprechende Vorlage einbringen. Der Rosershe Antrag wurde darauf zu- enge A __— Nah einer in dieser Sitzung abgegebenen Erklärung des Ministers des Innern, Lafser, wird “bêcei der Wahlref urs entwurf dem Reichsrathe vorgelegt werden.

Schweiz. Bern, 14. Februar. (W. T. B.) Gestern und heute haben wieder gemeinsame Berathungen zwischen dem Bundesrathe und der Deputation der Genfer Regie- rung, welche aus dem Staatsraths-Präsidenten Vautier und den Staatsräthen Cambessedes und Ormond besteht, stattgefunden. Zur Berathung standen die gegen Mermillod zu ergreifenden Maßregeln und die Ausführung derselben, falls derselbe auf Ausübung der Funktionen als apostolisher Vikar beharren sollte. Die Mermillod gestellte Frist für die definitive Antwort, welche man mit Bestimmtheit als eine verneinende ansehen zu müssen glaubt, geht morgen Mittag 12 Uhr zu Ende. Heute trat in Solothurn die Baseler Diözesankonferenz behufs Wahl eines Bisthumsverwesers zusammen.

i Großbritannien und Jrland. London, 13. Februar. Großbritanniens Staatseinnahmen vom 1. April bis 8. Februar betrugen, amtlichen Ausweisen zufolge, 62,426,677 Lstrl. oder 1,395,765 Lftrl. mehr als in der entsprechenden Pe- riode des Vorjahres.

14. Februar. (W. T. B.) In der heutigen Unter- haus-Sigzung fragte Ayrton an, weshalb noh ein Gesandter beim Papfte unterhalten werde, da dies eigentlih als eine Belei- digung für den König von Italien und für das italienishe Volk betrachtet werden müsse, Zugleich beantragte derselbe die Vorle- gung der darauf bezüglichen amtlihen Dokumente. Viscount Enfield erwiderte Namens der Regierung, daß der fragliche Ge- sandtschaftsposten die Regierung lediglih über die Beziehungen der papftlihen Kurie zu den auswärtigen Mächten informiren solle. Newdegate bezeichnete die Beibehaltung des Gesandtschafts- poslens als eine mit den freundlichen erkenntlihen Gesinnungen staliens gegen England unverträglihe Anomalie. Der Antrag Ayrtons wurde indeß mit 116 Stimmen gegen 63 abgelehnt. Im weiteren Fortgange der Sitzung sagke der Viscount auf eine An- frage Eastwicke's die Uorlegung der Dokumente, welche fich auf die mit dem Fürsten Gortschakoff über Herstellung einer \oge- nannten Zwischenzone in Central-Afien geführten Verhandlungen beziehen, zu, sobald dieselben gedruckt sein würden und bemerkte Dilke gegenüber, daß sih dabei auch die Berichte über die rus\i- hen Kolonien am Ufer des Terek befänden.

Von den Königlichen AuswanderungsKommissa- ren werden neuerdings die arbeitenden Klassen gegen die Aus- wanderung nach Paraguay gewarnt. Nach der „Morning Post“ beabsichtigt die Regierung einen Aus\{huß niederzuseten, welchem die Untersuchung wegen Benußung von seeuntüchtigen Schiffen obliegen foll,

__ Frankreich. Paris, 13. Februar. Das „Journal officiel“ meldet aus Algerien: Jn den Provinzen Algier und Dran ist seit einigen Tagen Regenwetter eingetreten, doch ist der Regenfall bis jeßt nicht hinreichend, die gehegten Be- sorgnifs * zu zerstreuen. Nach den neuesten Nachrichten aus dem Süden ist Si Reddur ben Hamza nach Guerera gezogen, wo fich die Chambas Muadsi mit ihm vereinigt haben. Ein Theil seiner Anhänger dagegen hat sich, auf die Nachricht von der bevorstehenden Ankunft des General Galliffet, Metlili genähert. Von den fünf Stämmen der Goléa scheinen drei noch immer geneigt zu sein, sih- zu unterwerfen. :

14. Februar. Der Herzog von Broglie wird den von ihm zu erstattenden Kommissionsberiht er am Montag vortragen. Die Nathricht, daß zur Unterstüßung einer im Interesse des Herzogs von Montpensier in Spanien ins Werk zu sehenden Bewegung eine Summe von 20 Millionen gezeihnet worden sei, wird von dem „Iournal de Paris“ für unbegründet erklärt.

Spanien. Madrid, 13. Februar. (W. T. B.) General Espartero hat der republikanishen Regierung seinen Glüc- wunsch dargebracht. Dagegen hat der spanische Gesandte in Paris, Olozaga, drei Mal sein Gesuch um Abberufung von seinem Posten wiederholt und um sofortige Ernennung cines Nachfolgers gebeten. Die Regierung hat indeß beschlossen, Dlozaga „im Namen des Vaterlands“ und der Freiheit um das Verbleiben in seiner Stellung, als Gesandter der spanischen Re- publik anzugehen und ihm sofort anderweite ‘Kreditive zuzu- stellen. Gestern Abend is ein Kourier abgegangen, welcher mittelst identischer Schreiben allen Vertretern Spaniens im Auslande das Ereigniß der Gründung der spanischen Re= publif anzeigt.

__ Das Ministerium trat nah der Sißung zu einem Kon- seil zusammen. Einer der ersten Akte der neuen Regierung war die Begnadigung der zum Tode Verurtheilten, welche heute früh in Barcelona hingerichtet werden sollten. Castelar wird eine Denkschrift an die fremden Regierungen rihten, in welcher er sich über die von der- spanishen Republik zu befolgende außere Politik aussprechen wird. Wie verlautet, wird die

egierung besonders bemüht sein, eine allgemeine Voksbe- waffnung einzuführen.

Die Antwortsadresse der Nationalversamm- lung auf die Botschaft des Königs Amadeus schließt mit der Erklärung, daß das spanische Volk nah Beseitigung der gegen- wärtigen Gefahren und Schwierigkeiten dem Könige zwar die Krone nicht wieder anbieten könne, daß dasselbe thm aber eine andere Chrenauszeihnung, nämlich diejenige des Bürgers eines freien unabhängigen Volkes zu Theil werden lassen werde. Der Verzicht des Königs auf die Krone ist, wie dêr „Jmparcial“ zu wissen glaubt, aus dem eigenen freien Entschlusse des Königs hervorgegangen und gegen den ausdrücklichen Willen seines Vaters erfolgt.

Die Nationalversammlung hat heute Perales,

den Präsidentensitz einnahm, hob in seiner Rede die Nothwen- digkeit hervor, die Ordnung aufrecht zu erhalten und sprach die Erwartung aus, daß die Nationalversammlung im Falle ent- stehender Unordnungen der Regierung die weitgehendsten Macht- befugnisse zur Rettung des Volkes einräumen werde. Die nächste Sißung findet am Freitag statt. Zum General-Ka- pitän von Madrid if Nouvilas ernannt worden. Jn Bar- cellona ift die Republik ebenfalls in vollkommener Ruhe aus- gerufen worden, die Truppen fraternisirten mit- dem Volke.

Aus Vittoria hat General Moriones telegraphisch angezeigt, daß er die Republik anerkenne.

Portugal. Lissabon, 13. Februar. (W. T. B.) In der gestrigen Sigzung der Deputirtenkammer erklärte der zur eon panck

Unkens Angefichis der Ereignisse in Spanien Alle est um die bestehende Gewalt shaaren, vor Allem Sortugiclen tee und allen Parteigeist und allen Parteihader \{chweigen lassen müßten. Der Konseilpräsident de Fontes Pereira de Mello erwiderte, daß er in den Vorgängen in Spanien eine Gefahr für die Unab- Yengigreit und Ruhe Portugals nicht zu erblicken vermöge. Zu- gleich dankte derselbe Silva für die von diesem kundgegebenen patrioti- \chen Versicherungen. In ganz gleicher Weise gab auch die Kammer der Pairs ihren Gefühlen für den König und die Re- gierung Ausdruck.

Italien. Rom, 11. Februar. Laut einer Uebersicht der „Gazetta uffiziale“ über den Stand der Staats\chuld am 1. Januar, nimmt dieselbe in diesem Jahre Folgende Summen in He Tad 4 Ae für Interessen, 2,668,512 Fres.

uen und 73,472,322 Fr. für Amortisation; i 491,070,501 zu Jr. f sation; im Ganzen 7E Königliches Dekret seht die Uebereinkunft zwischen dem Königreih Italien und der Republik San Sal- vador, betreffend gegenseitige Auslieferung von Verbrechern, in Wirksamkeit. Am 5. d. wurde im auswärtigen Ministerium auch ein gleicher Vertrag mit Großbritannien unterzeichnet.

Dieser Tage wird ferner das vom Könige unterzeichnete Dekret „veröffentliht werden, durch welches der nautische e E Handelsflotte reformirt

ird. Die Verordnung * soll bereits mit dem neuen ja 1873—74 in Kraft vit O

Nach einem Berichte über die Zusammensezung der Dep utirtenkammer befinden sich 63 Beamten in derselben, darunter 12 Magistratspersonen Und 13 Professoren.

Der Kriegs-Minister hat beschlossen, zwei Tele- graphen-Co mpagnien zu bilden, welche, gerade so wie die drei Eisenbahn-Compagnien beim Sappeur-Corps, beim Genie in Casall eingerichtet werden sollen.

14. Februar. (W. T. B.) In der heutigen Sitzung der Deputirtenkammer begründete Laporta \eine bereits an- gekündigte Interpellation über die offizielle Betheiligung der Behörden und Truppen an der zu Florenz abgehaltenen Leichen- feierlichkeit für den Kaiser Napoleon. Die Interpellation wurde durch die Erklärung des Minister-Präsidenten Lanza, daß die ganze Feier nur einen privaten Charakter gehabt habe und die Truppen nur zur Aufrechterhaltung der Ordnung ausgerüt seien, erledigt. Im Senate wurde heute auf den Antrag des Senators Pepoli folgende Tagesordnung angenommen: Der Senat, bewegt durch die Nachriht von der Thronentsagung des Königs Amadeus von Spanien, betrachtet sih als Dolmetscher der Gesinnungen der Nation, wenn ex ziesem Fürsten wegen seiner würdigen und wahrhaft konstitutionellen Haltung feine

Bewunderung ausdrückt und demselben versichert, daß er bei seiner Rückkehr in das Vaterland stêts-den Gefühlen der Liebe und Verehrung wiederum begegnen werde, die ihn überall hin begleiten werden.

Numänien. Bukarest, 14. Februar. (W. T. B.) In der heutigen Kammersißung legte der Handels-Minister das Bergwerksgesez vor. Im Senat wird das Geseß über Minister- Verantwortlichkeit berathen. Die heutigen anhaltenden Schnee - stürme haben bedeutende Verkehrsstockungen herbeigeführt.

Nußland und Polen. St. Petersburg, 15. Februar. Der Kaiserliche Hof hat aus Anlaß des Hinscheidens der verwittweten Kaiserin Carolina Augusta auf vier- Wochen Trauer angelegt. |

Schweden und Norwegen. Stockholm, 10. Fe- bruar. Nach Mittheilung der „Post oh Jur. Tid.“ wird die Königin morgen mit dem gewöhnlihen Schnellzuge nach Christiania abreisen, da der Kronprinz si von seinem Falle A der dabei geschehenen Beinverleßung jeßt vollkommen erholt jat.

Der Gesundheitszustand des Herzogs von Dalarne, welcher bekanntlich wegen einer Lungenaffektation an die Aus- übungen seiner Funktionen als Vorsißender der während der Ab- wesenheit des Königs in Norwegen eingeseßten interimistischen Regierung verhindert wurde, hat sih in den leßten Tagen etwas deb : E 1 R 220 Für die verstorbene verwittwete Kaiserin von Oesterreich, Carolina Augusta, geb. Prinzessin von Bayern und Mutters Schwester der verwittweten Königin von Schweden-Norwegen ist eine mit dem heutigen Tage beginnende, 21 Tage dauernde, Hosftrauer angeordnet worden.

Amerika. Nach weiteren aus Panama in London ein- getroffenen Nachrichten sind durh den Orkan am 18. v. M. in Aspinwall besonders deutsche und französische Lagerhäuser stark beshädigt worden; auch find mehrere Barkschiffe mit ihren Ladungen vernichtet.

i Landtags- Angelegenheiten. Berlin, 15. Februar. In der gestrigen Sizung des Hau-

gehörende Deputirte Silva, daß \eines Be-

Großherzogthum Posen zur Provinz Preußen aufmerksam Jch bitte dabei ae auch ins Auge zu fassen die Rae Rats die die Provinz Preußen hat, und die fehr ungünstigen klimatischen und Bodenverhältnifse, welche gerade den fruchtbarsten Theil der Pro- vinz in vielen Jahreszeiten gänzlih unfahrbar machen. Es ist daher Fe einer Reihe von Jahren vorzugsweise in Litthauen und anderen

heilen von Ostpreußen der Chausseebau in solchen Richtungen von der Ptaafasse aus\chließlich ernommen worden, wo ohne eine

rundlage eine weitere Entfa i ätigkeit ni P Musiót n nehm i faltung der Privatthätigkeit nit )te Provinz Posen besißt ein ziemlich ausreichen

Chausseen, die allerdings wesentli bur die R Thätig r Kreise entstanden sind; fie ist aber dabei au wesentlich unterstützt worden, und es ist nie cine Prämie versagt worden zu dem Betrage wie er nach den lokalen Verhältnissen —angemessen ist. Sie SE nah -dem vorkänfigen Bertheilungsplan finden, daß eine sehr erheb- lihe Summe zu Prämien reservirt ist, und daran wird die Provin Posen ihren gebührenden Antheil erhalten. Es ist noch nie der Fall gewesen, daß ein Kreis-Chausseebau in Stocken gerathen wäre, weil es an dem Zuschuß aus der Staatskasse gefehlt hätte. Was außer der Provinz Preußen in anderen Provinzen von Seiten der Staatskasse für Chaussee-Neubauten ersichtlich gemacht worden, ist mit sehr wenigen Ausnahmen nicht die wirkliche Anlage neuer Chausseen, sondern es sind Umbauten von in früheren Jahren \chlecht angelegten Chausseen, von Chausseen in Gebirgsgegenden, die eine übermäßige Steigung haben, fo daß fie für den Verkehr fast nutlos find, oder von Chauffeen, die früher fehr leit ohne Packlage ange- legt find und des gänzlichen Umbaues bedürfen, um haltbar zu werden oder von Chausseen, welche in der Nähe von großen Städten gelegen, [est einen solchen Verkehr aufzunehmen haben, namentlich dur Fabrikanlagen, daß ihre Unterhaltung als Chausseen mit den gewöhn- lichen Mitteln überhaupt niht mehr möglich ist, die deshalb gänzli in Pflasterung umgelegt werden müssen. Außerdem find nur hin und wieder solche kleinere Strecken in anderen Provinzen von der Staats- kasse gebaut worden, wo wegen befonderer Verhältnisse einem aner- kannten Bedürfnisse durch die Mittel der zunächst Interessirten nicht genugt werden konnte. Das ist namentlih der Fall, wenn es sich hin und wieder um die Herstellung einer Verbindung zur Ergänzung des Chausseeneßes zwischen Staatsstraßen handelt, und wo isolirte Strecken entstehen würden, die die Kreise nicht_ zur Unterhaltung übernehmen könnten, weil sie einen unverhältnißmäßigen Aufwand für sie hervor- bringen würden; oder wo eine Straße so unglücklich an dex Grenze verschiedener Kreise hinläuft, daß in keinem derselben ein genügendes Interesse si findet, um die an sich nöthige Chaussirung auszuführen Die Provinz Posen ift in der glülichen Lage, jebt ein ziemlich um- fassendes Chausseeneß zu besißen, welches nur bei den vermehrten Eisenbahnbauten neue Anschlüsse braucht, und die Unterstüßung, welche Ee d von Seiten der Staatsregierung bedarf, wird ibr nicht

G S der von e Budgetkommisfion beantragten eranderungen erklärte der gen Regi Z- Kommissar: g genannte Regierungs- __ Jh will nur bemerken, daß bisher die Einrichtung bestanden l daß die Finanzverwalturg für jede Meile Staats-Chaussoe, U 06 dem Staate zu unterhalten ist, ein bestimmtes Aversum der Bauver- waltung überweist, aus welchem die sämmtlichen Kosten zur Unter- haltung bestritten werden, und zwar sowohl die materiellen Unter- baltungsfosten, als ie Besoldung der Chaussee-Aufjeher, der Chausset- Wärter, die Pensionen der Beamten, die Unterstüßungen, welche die Wittwen und Hinterbliebenen aus der Staatskasse bekommen. Die Budget-Kommission hat es für nöthig erachtet, diese leßtere Pofition namentlich die Besoldung der Chaussee-Aufseher, zu trennen. Bei der Aufstellung des Etats is zan von der Ansicht ausgegangen daß der Anforderung des Geseßes für die Ober-Rechenkammer daß die Besoldung der Beamten mit ihren Durcbschnitts-, Marimal- und Minimalsäßen aus dem Etat ersichtlich gemacht werden sollen, hier hinreichend Genüge geschehen sei, in der Weise, wie die Aufstellung des Etats erfolgt ist. Meiner Meinung nah würde allerdings eine weitere Trennung nicht nöthig sein, sie wird zur Folge haben, daß noch eine weitere Umgestaltung des Etats in Frage kommen wird in Be- zug auf die Chaussee-Unterhaltung, weil nun das Aversum nicht mehr die Bedeutung haben kann, daß die Chauf*eeverwaltung fich einrichten muß mit der bestimmten Summe im Ganzen, sondern es werden gewisse Positionen künftig vielleiht auf den Etat des Finanz-Ministers ganz zu übernehmen sein, namentlich scheint kein Grund, einen besonderen Pen- fionsfonds für Chaussee-Aufscher 2c. ferner beizubehalten, wenn die Aus- gaben dafür niht aus dem Aversum mit bestritten werden. Dies wird in Erwägung genommen werden bei Aufstellung des nächsten Etats

Die Budgettommission hatte beantragt, für das Jad e- gebiet mehrere Positionen zu streihen, weil die betreffenden Ausgaben deim Reiche obliegen. Der Ministerial-Direktor Ma c- Lean nahm hierüber, nahdem der Referent Abg. Riert jenen Antrag motivirt hatte, das Wort:

Meine Herren! Jn der Budget-Kommission hat sowohl der Ver- treter des Herrn Finanz-Ministers, als ih meinerseits die Gründe dargelegt, welche nach der Ansicht der Staatsregierung es nicht zulässig machen, diese Au8gabe von dem Etat abzujetzeu. Die Einleitungen zu den Bauten, zu deren Fortführung und Unterhaltung diese Posi- tionen bestimmt und nothwendig find, sind von der Königlichen Ma- rine-Verwaltung zu einer Zeit getroffen worden, wo sie das Jadegebiet direkt für Rechnung des preußischen Staats verwaltete; wenn später- hin eine Trennung stattgefunden hat, wonach die frühere Königliche Marine an das Reich Übergegangen ist, so ist dadurch das Verhältniß des Jadegebiets an und für fich unberührt geblieben; es ist nach wie vor preußisches Gebiet und lediglich der preußischen Staatsregierung liegt die Verpflichtung ob, die von der früheren Verwaltung über- nommen worden ist. Jch verkenne keineswegs, daß es sich bei den Ausgaben, die hier in Ansatz gebracht sind, zum Theil um solche handelt welche an und für fih überhaupt nicht von dem Staate zu leisten sind, jondern welche für die Betreibung von Kommunalbedürfnissen getroffen werden, 1!nd eswird daher gewiß dahin gestrebt werden, durch Herbeiführung

einer geordneten Kommunalverfassung in der neuen Stadt Wilhelmshaven auch diese Gemeinde zur Uebernahme derjenigen Lasten zu bestimmen welche bisher von der Staatsverwaltung getragen werden. Jür den Augenblick kann dies aber nicht geschehen. Es existirt dort noch keine geordnete Gemeinde, und Sie werden nicht verlangen, daß nun der Uebergang von der Marine-Verwaltung auf die Civilbehör- den im preußishen Staate sich dadur kennzeichnen soll, daß man alles verfallen läßt, was bisher eingerichtet ist. Es tritt ferner hinzu abgesehen davon, daß Steuern erhoben werden von der Staatskasse, daß die Marine-Verwaltung berechtigt war, dur besondere Königliche Ordre den Erlös aus dem Verkauf der ihr entbehrlich gewordenen Grundstücke zu bestimmten Anlagen im Intcresse dex neuen Stadt

ses der Abgeordneten sprah bei der Berathung des Etats der Verwaltung für Handel, Gewerbe und Bau- wesen der Abg. Witt sein Bedauern aus, daß für Chaufsee- bauten in der Provinz Posen nichts bewilligt sei, nahdem auch in den früheren Jahren wenig oder nichts in diesec Richtung ge- schehen. Der Regierungs-Kommissar, Ministerial-Direktor Ma c- Lean erwiderte hierauf :

Meine Herren! Jch kann Sie versichern, daß bei der Vertheilung der Chausseebaufonds lediglih die Bedürfnisse der einzelnen Provinzen berüsichtigt werden, ohne irgend eine besondere Vorliebe für die eine oder die andere Provinz. ey R

_Es ist seit einer langen Reihe von Jahren Grundsaß, daß aus- schließlich auf Kosten der Staatskasse Chausseen in der Regel nicht gebaut werden, daß vielmehr, um schneller die Entwickelung eines aus- reichenden Chausseeneßes zu fördern, die Bauten von den Kommunen, von den Kreisen vorgenommen und durch Prämien von der Staats- Faffe unterstüßt werden. Eine Ausnahme ist nur gemacht worden in den östlichen Provinzen, wo es noch an den Hauptstraßen fehlt, an welche sich Kreischausseen anschließen können. Der Herr Vorredner

Sorin, Gomez zu Vize-Präsidenten erwählt. Martos, welcher

Wilhelmshaven zu verweaden, daß sie durch solche Mittel die Kosten, die zur theilweisen Anlage von Straßen und zu Pflasterungen ent- standen sind, bestritten hat und daß ein Betrag von über 120,000 Thlr., die aus solchen Erlösen gewonnen werden, zux Berfügung des Finanz-Ministers gestellt resp. an die preußische Staatskasse von der Marine-Verwaltung abgeführt find. Die Mittel, die zu diesem Zwecke von der Marine-Verwaltung vorgesehen waren, find also dem preußischen Staate zugeflofsen. Nun, meine Herren, handelt es sich zum großen Theil um fehr dringende Bedürfnisse. Die Uebergabe der Verwal- tung an den preußischen Staat ist erst in den leßten Monaten des vorigen Jahres vorbereitet und die Bauverwaltnng ist nit in der Lage gewesen, spezielle Kenntniß von den früher dort getroffenen Ein- richtungen zu nehmen. Ich habe mich daher darauf beschränken müssen, der Budgetkommission wörtlih zur Kenutniß zu bringen, was von dem Chef der Marine-Berwaltung in Bezug auf die fraglichen Anlagen dem. Handels-Ministerium mitgetheilt worden ist. Daraus werden Sie haben entnehmen können, daß in der Stadt Wilhelmshaven und für alle dortigen Niederlassungen, die, wenn sie au durch den Bau des Kriegshafens zunächst herbeigelockt find, doch keineswegs

hat auf das Mißverhältniß in der Zahl der Staats-Chausseen im

Pertinenzien desselben find, fondern selbständige bürgerliche Anlagen,