es sowohl der Civilbevölkerung, wie auch den Marinebeamten an Trink- wasser fehlt. Es hat schon ein artefischer Brunnen angelegt werden müssen, der aber nicht genügend Wasser für Alle giebt und man hat Einleitungen ge- troffen zu einerWasserleitung um aus einer entfernteren Gegend das Wasser
fen waffen. Zu diesem Zwecke sind Mittel im Etat vorgesehen.
eine Herren!
Staates dafür unterbleiben darf, vielmehr daß eine Bevölkerung, wie sie nun einmal dort angesiedelt ist, das ihr nöthige Trinkwasser erhalte. Nachdem aus den neulich Ugen penA Budget-Verhandlungen der Chef der Marine - Verwaltung von dem Antrage der Kom- mission g-höôrt hat, die Position abzuseßen, hat er ‘eine fernere Mittheilung dem Herrn Handels „Minister zukommen lassen, wörin er ‘ausspricht, daß die Marine - Verwaltung durchaus nicht in der Lage sei, selbst etwas für diese Zwecke fernerhin zu thun. Der Etat für das Jahr 1873 habe wegen der Abtretung der Verwaltung an _ Preußen Fürsorge ‘hierfür nicht getroffen und eben sowenig habe in dem jevt entworfenen Etat für 1874 hierauf Rücksicht genommen werden können ;
ie Marineverwaltung besiße also nicht die Mittel, für Zwecke, die nit in ihrem speziellen Interesse, sondern dem der Landesverwaltung liegen, Ausgaben zu bestreiten. Es wird zugleich eine Beschwerde von dem Ortsvorstande von Heppens vorgelegt, worin über die Unmöglich- keit geklagt wird, bei jebiger Jahreszeit eine Verbindung mit der Stadt zu unterhalten, es wird darin gesagt, daß die Leichen der Einwohner von Wilhelmshaven nicht zum Kirchhof gebraht werden können, weil die Wagen ftecken bleiben, und daß nur auf großen Umwegen mit besonderen Vorkehrungen Transporte bewerkstelligt werden können.
Ferner ist der Budgetkommission von mir bereits vorgelegt ein Vertrag, den die Marineverwaltung mit den Unternehmern einer Gas- anstalt Mg boNen hat, die sich verpflichtet haben, außer den Anlagen für das Marine - Etablissement selbst auch Röhren in die Stadt zu legen und für einen bestimmten Preis eine bestimmte Anzahl von Flammen in den öffentlichen Straßen »c. zu unterhalten. Der Vertrag ist auf eine Reihe von 50 Jahren abgeschlossen worden und es besteht danach eine kontraktlihe Verpflichtung für den preußischen Staat, welcher jeßt durch Organe der Civilbehörde, wie früher der Marinebehörde ver- treten war, die Verbindlichkeiten der ganzen Gesellschaft gepeer zu er- füllen. Wenngleich diese speziellen Ausgaben für die Beleuchtung der Straßen die Ba u- Verwaltung zunächst nicht tangiren, so ist es doch für zweckmäßig erachtet, vorläufig ihr diese Fürsorge mit zuzuweisen, weil ihr die Untevhaltung der Straßen obliegt, und es au anderwärts nicht ohne Beifpiel ist, daß Ausgaben für die Beleuchtung von 6ffenti- lichen Straßen, Brücken 2c. aus Baufonds mit bestritten werden. Wir haben Achnliches in Harburg beim dortigen Hafen.
__ Was den Liege-Hafen betrifft, so wird ein Blick auf die Karte, die ih hier zur Disposition stelle, Ihnen die Ueberzeugung gewähren, daß die Anlagen, welche für die Marineschiffe gemacht sind,- nicht dazu gebraucht werden können, um den Verkehr der N der in Wilhelmshaven stattfindet, in sich aufzunehmen und ist deswegen ein besonderer kleiner Hafen angelegt worden. Die Unterhaltung desselben, um ihn dem Schiffsverkehr zugönglich zu machen, erfordert Ausbaggerungen, die zum Theil im vorigen Jahre vorgenommen und zu deren weiteren Fortseßung die nöthigen Summen auf den Etat gebracht worden find. UÜnterbleibt die Ausbaggerung, so vershlammt der Hafen gänzlih und der Verkehr hört auf; das ist aber nicht ein a Interesse der Marine. Allerdings kann man sagen, daß der
erfehr von Handelsschiffen ebenso wie alle Ansiedelungen nicht vor-
Ich glaube nicht, nel die Fürsorge des preußischen
handen sein würden, wenn nicht ein Marine-Etablissement dort einge-
richtet wäre, aber daraus folgt niht, daß die Bevölkerung mit ihren Bedürfnissen, so weit fie dieselben nicht selbst befriedigen kann, auf die Marine-Verwaltung angewiesen wäre. Seßen Sie diese Ausgaben ab, so ist die Verwaltung nicht in der Lage, irgend etwas für die Er- haltung des Bestehenden zu thun. Jh kann die Versicherung geben, r nicht zu irgend einer Ausführung geschritten werden wird namentli was den Liegehafen für Handelsschiffe betrifft, ohne da
vorher Seitens der Bauverwaltung eine technishe Untersuchung vorge- nommen und geprüft worden, ob das Interesse des preußischen Staates eine solhe Anlage erfordert. Aber ich glaube niht, daß es im Jn- teresse des preußischen Staates liegt, die Mittel vorzuenthalten, welche erforderlich sind, um das, was nöthig ist, im Laufe dieses Jahres zur Ausführung zu bringen.
Ich bitte Sie daher, die im Etat zum Ansaß gebrachten Aus- gaben im Ordinarium und Extraordinarium zur Berfügung der Re- gierung zu lassen, die über der Verwendung zur Fortseßung der Bauten seiner Zeit Rechenschaft geben wird.
Auf die Gegenbemerkungen des Abg. Dr. Glaser ergriff der Regierungê-Kommissär noch cinmal das Wort: i
Auf die Bemerkungen des Herrn Vorredners wollte ih nur er- widern, daß die Nothwendigkeit einer größern Spezialisirung der Aus- gaben um die Verhältnisse im Einzelnen näher prüfen zu können, dur die jeßige Vorlage in keiner Weise illustrirt wird, denn die Ausgaben, die für das Jadegebiet bezweckt find, sind nicht in dem allgemeinen Dispositionsfonds, welcher für Land- und Wasser-Neu- bauten zum Etat gebracht ist, mit inbegriffen. Sie find vielmehr speziell dargelegt, um von Seiten der Regierung fie einer Prüfung durch das Abgeordnetenhaus nicht zu entziehen. : l
Uebrigens sind die Verhältnisse im Jadegebiet doch wesentli andere als in Leba. Es handelt sih hier nicht um eine neue Anlage,
Archäologishe Gesellschaft.
Sitzung vom 4. Februar. Hr. Curtius legte der Gesell- haft den Schluß von Prof. Starks inhaltreihen Briefen über seine Reise in Kleinasien und Griechenland (aus der „Allg. Zeitung“ vor, ferner die wichtigen altattischen Künstlerinschriften, die Prof. Rhusfopulos herausgegeben hat, dann Prof. Conze's Uebersicht über die neueren Erscheinungen in der archäologischen Uiteratur (aus der „Oesterreichischen Zeitschrift für Gymnafien“) und das Verzeichniß cyprischer Alterthümer aus der Sammlung Pierides, welche in Paris zur Versteigerung ausgestellt werden, endlich das nuumehr vol- Lendet vorliegende große Werk von Perrot, Guillaume und Del- bet über die Denkmäler von Galatien, Phrygien, /Cappa- docien und Pontus. Der Vortragende erörterte die kunstge- schichtliche Bedeutung dieses Werkes, welches die kleinafiatishen Un- tersuchungen von H. Barth wesentlich vervollständige; er wies darauf hin, daß es durch diese Publikation, sowie durch das Werk von Long- perier über das Musée Napoléon III. mehr und mehr gelinge, gewisse typishe Formen der vatloni@eanL en Kunst in ihrer Ver- breitung nah Westen auf dem Land- und Seewege zu verfolgen und p): man dabei den Stil der Weberei und den auf Siegelbilder zurück- gehenden Wappenstil zu unterscheiden habe. — Hr. Adler legte den Aufsaß von W. Gurlitt und E. Ziller über das Theseion zu Athen (in Lüßows Zeitschr. für bildende Kunst VII1, 3. S. 86 ff.) vor und besprach, anknüpfend an seinen am Winckelmannsfeste v. J gehaltenen Vortrag über das Theseion und dessen doppelten Sekos für Herakles und Theseus den Werth der darin niedergelegten Untersuchungen, bei denen er die wichtige Frage, ob und wieweit eine Plinthe in der Postikumthür vorhanden is oder wie dieselbe endigt, leider unberüdcksihtigt fand. Der Vor- tragende führte aus, wie seiner Meinung nah die neuen Unter- uchungen seiner Hypothese über das Herakleion - Theseion nicht bder wären, und stüßte seine Erklärung dur neue Gründe, näm- lich durch Betonung des Umstandes, daß der Tempel seit dem Mit- telalter als Theseustempel genanut und bekannt wäre, ferner durch Laa auf die kimonische Gründungszeit, die noch unter dem
indruck des marathonishen Sieges sowie der dabei vom Theseus ge- [leisteten Hülfe gestanden habe, und endlih dur Hinweisung auf den Tempel zu Sunion, der (in Male: _ Proportionen , Anten- und Deckenbildung) mit dem hejseion nahezu kongruent sei. Da aber der Tempel zu Sunion nach der Vitruvstelle IV, 8, die ausführlich erläutert wurde, und den erhaltenen Resten sicher als ein „Doppelheiligthum“ zu erkennen sei, so wäre also auch das Theseion (ebenso wie der größere Tempel zu Rhamnus) ein Doppelheiligthum und zwar des Herakles und Theseus. Am Séhluß besprach er roch die einzelnen Tempel, die in der angeführten
es ist auch nicht der Fall, daß überhaupt eine Kommune niht da wäre: es find nur keine geordneten Kommunalverhält- nisse. Jch bitte die A Kenntniß zu nehmen von den An- lagen, die bereits vorhanden sind. Hier ist die Karte, hier finden Sie einen Liegehafen, der da ist, um Wi Erhaltung es sich nur handelt, hier finden Sie eia Gebiet, was \chon bebaut ist, und für dessen weiter fortschreitende Bebauung ein Plan angelegt ist. Es kann also nit darauf zurückgegangen werden, daß alle diese Bauten nur der Marine wegen entstanden sind. Das kommt in andern Ver- hältnissen auch vor. Wir haben an der russischen Grenze einen klei- nen Ort, der lediglich dadurch entstanden ist, daß ein Bahnhof der Ostbahn dort angelegt worden, der d Etablissements für die Spediteure 2c. dorthin gezogen hat. Jebt ‘ist es ein größeres Dorf von mehreren Tausend Einwohnern. Man wird deshalb der Eisen- bahnverwaltung nicht die Verpflichtung auferlegen, für die kommung- len Bedürfnisse dieser, Niederlassungen zu sorgen. Sobg]d die kem--— munalen Verhältnisse - geordnet sein “werden, wird man der Stadt Wilhelmshaven die Verpflichtung zuweisen können; aber den jeßigen Anliegern, die unter bestimmten Bedingungen sich dort etablirt Haben, kann man nicht auf einmal die Unterhaltung von Straßen u. f. w. zuweisen, noch dazu mitten im Laufe eines Jahres, in welchem keine Vorkehrungen änderweitig getroffen sind.
— Jn der Diskussion über die Ausgaben für die Ge- werbe-Akademie zu Berlin spra der Abg. Dr. Loewe den Wuns aus, bei dieser Lehranstalt einen Lehrstuhl für öffentliche Gesundheitspflege errichtet zu sehen. Der Regierungs-Kommissar Ministerial-Direktor Moser erklärte hierauf:
Meine Herren! Die Staatsregierung ist der sehr danken3werthen Anregung des Herrn Abg. Dr. Loewe in Bezug auf Errichtung eines Lehrstuhls für Gesundheitspflege an der hiefigen Gewerbe-Akademie unvergessen, aber allerdings haben sich der Ausführung der Sache Schwierigkeiten entgegengestellt. Hr. Dr. Loewe hat bereits darauf hingewiesen, daß an der Gewerbe-Akademie kein Lernzwang besteht. Ich muß nun seiner Auffassung, als ob die jungen Leute sehr geneigt wären, außer den nothwendigen Kollegien ax solhe zu hören, die mehr, wenn ih es so ausdrücken darf, nebenher liegen, als ob diese Reigung der jungen Leute eine besonders große wäre, zu meinem Be- dauern entgegentreten. Nun sind die Lehrkräfte auf dem Gebiete der öffentlihen Gesundheitspflege zieulich fpärlich gesäet, die Wissenschaft is verhältnißmäßig eine neue, und diejenigen Lehrer, die zu haben sind, machen natürliher Weise auch Ansprüche. Namentlich wird sich Niemand in einer festen Stellung dazu hergeben, auf’'s Ungewisse hin, allenfalls gegen Bewilligung einer Remuneration einen Lehrstuhl an der Gewerbe-Akademie anzunehmen. Andererseits kann die Staatsregierung Ihnen niht wohl jeßt {hon vorschlagen, einen solchen Lehrstuhl definitiv zu begründen, denn es liegt die Möglichkeit vor, daß die jungen Leute auf der Gewerbc- Akademie diese Vorlesungen niht besuchen. Die Staatsregierung würde nicht im Stande fein, Jhnen gegenüber die Nothwendigkeit anders zu begründen, als dadurch, daß fie auf dre Frequenz einer solchen Norlésling hinweist. Die Bemühungen, einen Lehrer zu ge- winnen, der diesen Unterricht gegen Gewährung einer Remuneration zu ertheilen geneigt ist, sind bis jeßt ohne Erfolg gewesen. Es fir.d ein Paar junge Dozenten hier in Frage gekommen, aber es Hat fich ergeben, daß sie nicht recht für den Unterricht geeignet waren. Jch bitte Sie, meine Herren, daraus entnehmen zu wollen, Mp man be- müht ist, die Sache vorwärts zu bringen, und auf mehr scheint es ja für den Augenblick nicht anzukommen.
Auf eine Replik des Abg. Jacobi entgegnete der genannte Regierungs-Kommissar: j
Ich kann nur wiederholen, daß es -der Staatsregierung durchaus nicht an guten Willen fehlt, eine Lehrkraft für die Gewerbe-Akademie zu gewinnen; es ist indeß bis jeßt niht möglih gewesen. Allerdings kennt das Ministerium San der dazu wohl qualifizirt wäre, der befindet sich aber in einer andern Stadt in einer festen Stellung, und wenn man ihn E berufen würde, so würde der Mann mit yol- lem Rechte sagen: ja, ihr müßt mir eine etatsmäßige Stelle geben, wie i sie hier habe, und eine solhe Stelle zu begründen, das ist der Regierung bedenklich gewesen. er Herr Abg. Jacobi hat mit Recht darauf hingewiesen, daß dergleichen Stellen an anderen Unterrichts- Anstalten existiren, wenn er aber die Lehrer betrachtet, die auf diesen Lehrstühlen fungiren, so wird ex finden, daß es Aerzte aus den be- treffenden Städten sind. Namentlich ist es in Aachen — von Aachen weiß ih es bestimmt — ein dortiger Arzt, der sih dort freiwillig erboten hat, diesen Unterricht zu ertheilen, und, soviel ih weiß, eine fleine Entschädigung dafür erhält. Fände ih in Berlin Jemand, so würde die Regierung cs mit großem Danke annehmen, wenn er einen solchen Unterricht ertheilte.
Aus dem Wolff'shen Telegraphen-Bureau.
Triest, Sonnabend, 15. Februar. Der Lloyd - Dampfer „Hungar!a“ is heute Morgen 5 Uhr mit der ostindish-cinesishen Ueberlandpost aus Alexandrien hier eingetroffen.
London, Sonnabend, 15. Februar. „Times“ enthält Mit- theilungen des in Buenos Ayres erscheinenden Journals
Vitruvstelle außer dem Tempel zu Sunion erwähnt werden. An der Debatte, die sich an den Vortrag anschloß, betheiligten fi namentlich die Herren Curtius und Hübner. E Herr G. Wolff wies einen bei Brunn und Overbeck noch nicht verzeihneten Maler Timotheus bei Psellos (hinter de operatione daemonum ed. Boissonade S. 134) nah; vgl. auch Choricius ed. Boiss, p. 172. Dagegen seien die Schriften über Tempel bei Hippo- nion, dort befindliche Erzthüren des Dädalos und Praxiteles und an- deres aus Profklos Auszügen über die Orakel bei Marafioti chro- niche ed antichità di Calabria (Padua 1601) Zälschungen; jener Minoritenpater habe vielfah Namen von Schriftstellern und Werken für seine Beläge erdichtet. — Hr. f übner legte das soeben erschienene 3. Heft der archäologishen Zeitung, ferner die beiden ersten Hefte der in Porto erscheinenden porto- giesishen Archeologia artistica (von freilich jehr um- archäologischem Inhalt), die beiden neuesten Hefte der Revue archéologique, endlich den dritten Theil von Bruce's großem Merk über die römischen Alterthümer in oe CENALEDO (lapidarium septentrionale) vor. Herr Perrot hat der Gesellschaft ein Exemplar seines jeßt fertig gewordenen Prachtwerkes über Galatien zum Geschenk gemacht, wofür ihm der schuldige Dank hiermit sffentlich erstattet wurde. Der Vortragende be- rührte dann noch furz einige von Herrn A. Philippi in dem Aufsaß über rômishe Triumphal - Reliefs, der der Gesellshaft schon einmal vorgelegen hatte, aufgestellte Behauptungen; zu einem näheren Eingehen auf diese vielfa anregende, aber andererseits auch sehr unzulängliche Arbeit, fehlte es an Zeit. Wenn die vom Verfasser in Aussicht gestellte Publikation der Reliefs vom Claudius - Bogen, welhe in den Instituts\scriften erfolgen soll, vorliegt, wird im Zusammenhang auf die an dies bisher noch ganz ver- nachlässigte Kunstgebiet sich anschließenden Fragen zurückzukommen sein. — Hr. Heydemann legte zuerst die Durhzeihnung einer Lekythos im Museo Civico zuBologna (Nr. 1472) vor, die er der gütigen Vermittelung der Herren W. Gurlitt und E. Schulze verdankte und die von Interefse ist, weil sie aus derselben Fabrik gefälschter bemalter Vasen stammt, aus der die moderne Lee)ensche Vasen- zeihnung Nr. 107 herrührt; auf der Vase zu Bologna ist dieselbe alte tanzende Frau dargestellt, die sich auch auf dem Leesenshen Ge- fäß findet. Sodann besprach er eingehend den stattlichen Katalog der Sammlung des Herrn E. de Meester de Ravestein: Musée de Ravestein (Liège 1871. 2 Bde. gr. 8.), der von dem Besißer h geschrieben, ein s{chZnes, bleibendes Denkmal seiner nstliebe und Gelehrsamkeit ist. Die Sammlung, welche sich auf dem Schloß Ravestein bei Mecheln befin- det, ist ungemein rei an kleineren Bronzen, geshnittenen Steinen, Münzen und Terrakotten, die meistens aus Jtalien stammen;
„Standard“ vom 10. Januar, nach denen in Peru eine Ver- \hwörung gegen die dortige Regierung zum Ausbruch gelangt warz; die Vershwörer hatten den Regierungspalaft in die Luft gesprengt und war der Präfident Pardo dabei umgekommen. die Hauptführer der Vershwörung find entkommen, jedoch ist die Meran, durch die - Ausf\agen anderer dabei betheiligter Personen in den Besiß wichtiger Enthüllungen gelangt. Madrid, Freitag, 14. Februar. Bezüglich der Verände- rungen im diplomatischen Corps wird versichert, daß voraus- sichtlih Orense für Paris, Aburzuca für London, Fiol für Brüssel bestimmt seien. Es wird ein Dekret erwartet, welches die Adelstitel und Dekorationen für Civilisten abschaffen soll. Die in verschiedenen Provinzen gebildeten revolutionären Jun-
ten haben sih, den Befehlen des Gouvernements gehorhend,
aufgelöft. —- 3 Madrid, Freitag, 14. Februar. Die Fortsezung der militärishen Operationen in Biscaya und Navarra wird, dem offiziellen Journal zufolge, durhch den eingetretenen starken Schneefall einstweilen hindert. Dasselbe Blatt enthält ein Dekret, welhes die Königlihe Leibgarde abschaft. Zahl- reihe Glückwünshe aus den Provinzen find der neuen Re- ierung zugegangen. Die progressistishe Partei hat sih in ihrer Seutigent Versammlung den Namen der „radikal republikanischen“ beigelegt. Der Iustiz-Minister wird heute einen Geseßentwurf über Abschaffung der Todesstrafe einbringen und zugleih beantragen, eine Koinmission zu ernennen, die in zwei Monaten den Ent- wurf eines neuen Strafsystems verfassen \oll. Wie verlautet, soll der Staatsrath abgeschafft werden. Washington, Freitag 14. Februar. Dem Kongresse ist eine Botschaft des Präsidenten Grant zugegangen, in welcher die Annahme der Gesetzvorlagen besonders empfohlen wird, durh welche Kompetenzkonflikte zwischen den Gerichtshöfen der Ver- einigten Staaten und den Territorialgerichhten im Territoriu:?n Utah künftig beseitigt werden sollen, damit namentlich die ge- \seulihen Bestimmungen gegen die Polygamie und andere straf- bare Vergehen künftig im vollsten Umfange zur Anwendung ge- langen können. Die seitherigen Kompetenzstreitigkeiten seien der Anwendung dieser Gesetze hinderlih, könnten leicht einen gewalt- thätigen Charakter annehmen und zu einer militärishen Inter- a führen, falls vom Kongresse nicht Abhülfe geschafft werde.
Königliche Schauspiele.
Sonntag, 16. Februar. (ODpernhaus.) 42. Vorstellung. Don Juan. Oper in 2 Abtheilungen mit Tanz von Mozart. Donna Elvira: Frl. Brandt. Donna Anna: Fr. v. Voggen- huber. SZerline: Frl. Lehmann. Don Juan: Hr. Bet. Lepo- rello: Hr. Salomon. Ofktavio: Hr. Schleih. Komthur: Hr. Sie Masctto: Hr. Krolop. Anfang halb 7 Uhr. Mittel-
reise.
Im Schauspielhause. (46. Abonnements-Vorstellung.) Ro-
senmüller und Finke. Original-Lustspiel in 5 Aufzügen von Dr. Töpfer. Ulrike: Frl. Hoffmann, vom Thalia-Theater in Hamburg, als Gast. Anfang 7 Uhr. Mittel-Preise. 4 Montag, 17. Februar. (Opernhaus.) 43. Vorstellung. Flick und Flock. Komisches Zauberballet in 3 Akten und 6 Bildern von A Taglioni. Musik von Hertel. Anfang 7 Uhr. Mittel- Preise.
Im Schauspielhause. (47. Abonnements-Vorstellung.) Um Nancy. Historisches Lustspiel in 5 Aufzügen von Karl von Ko- berstein. Anfang 7 Uhr. Mittel-Preise.
Die Meldungen um Billets zum Zuschauerraum des dritten Ranges für den bevorstehenden zweiten Subskriptions-Ball sind wiederum \o zahlreich eingegangen, daß nur ein kleiner Theil derselben berücksichtigt werden kann. Die nah dem 10. d. M eingelaufenen und etwa noh eingehenden Gesuche finden unter feinen Umständen eine Berücksichtigung.
Repertoire der Königlichen Schauspiele vom 16, bis 23. Februar 1873. Opernhaus. Sonntug, den 16.: Don Juan. Mon- tag, den 17.: Flick und Flock. Dienstag, den 18.: Belmonte und Con- stanze. Mittwoch, den 19. Fliegende Holländer. Donnerstag, den 20.: Keine Vorst. Freitag, den 21.: Zweiter Subscriptionsball. Sonn abend, den 22.: Ein Maskenball. Sonntag, den 23. : Fidelio. Thea.
Schauspielhaus. Sonntag, den 16.: Rosenmüller und Finke. Montag, den 17.: Um Nancy. Dienstag, den 18. : Clavigo, Mittwoch, den 19.: Feuer in der Mädchenschule. Freund und Feind. Jugend- liebe. Donnerstag, den 20.: Widerspenstige. Freitag, den 21.: Dorf und Stadt. Sonnabend, den 22.: Richard IL. Sonntag, den 283.: Heinrich TV.
doch sind auch belgisch - römische Antiken gut vertreten, Aeußerst interessant ist auch die Sammlung der verschiedenen Marmor- arten, welche die Alten zu Plastik und Architektur verwand- ten und in solcher Vollständigkeit wohl nirgends zu finden sein möth- ten. Ein: Atlas, der hoffentlich nicht zu lange auf sich warten läßt, wird den Gelehrten die bisher nur theilweise (namentlich 18 den Schriften des römischen Instituts) publizirten Antiken noch zu- gänglicher und bekannter machen. Ferner legte der Vortragende noh die Darstellung des rasenden Lykurgos auf einer neuen im Sep- tember y. I. in Ruvo gefundenen und ins Museum Jatta gekomme- nen Vase vor, deren Bause er der Güte Giovanni Jatta's ver- dankt, und die Schrift von Simone Un ipogeo Messapico (Lerre 1872, 2 Taf.), worin über ein am 30. August v. J. bei Rusce (in der Nähe von Lerre) E Grabmal mit messapishen Jn- schriften berichtet, jowie über die Urgeshichte des alten Kalabrien phantasirt wird. — Herr v. Sallet besprach einen Kupferstih Dürers (Die \. g. Eifersucht), welcher einen Gegenstand aus der griechischen Mythologie behandelt. Die Darstellung des Blattes — ein im Schooßeines Satyrs liegendes Weib wird von einem anderen Weibe, das einen Knüttel \chwingt, bedroht. Daneben steht abwehrend ein nackter Mann mit einem vorgehaltenen Baumstamme; rechts entflieht ein Knabe — wird bis in die neueste Zeit auf die mannihfaltig]te und unyerstän- digste Art erklärt, doch son Vasari erkannte darin cine mythologische Scene. Seit Hausmann nachgewiesen, daß Dürer selbft in seinem Tagebuch das Blatt den , Herkulum " nennt, und seit der Vortragende auf den Zusammenhang dieses „Herkules " mit einem unstreitig nach dem Dürerschen Bilde kopirten Blätthen von H. S. Beham, den Satyr mit dem Weib im Schooße allein darstellend und die Beischriften DET ANIRA NESSVS tragend, aufmerksam gemacht hat und wenn man erwägt, daß auch Aldegrever die Centauren als Sa-
tyre darstellt, wird die Annahme fast zur Gewißheit, daß auch das |
Dürersche Blatt den Mythus von Herkules, Nessus und Dei- anira in einer allerdings noch nicht aufgefundenen verderbten, viel- leicht mittelalterlichen Version darstelle. Herkules spielt hier, wie hon bisweilen im Alterthum, eine komishe und lächerliche Rolle, indem er sein untreues Weib und dessen Liebhaber gegen Angriff \{chüßt, Von einer Zuneigung der Deianira zu Nessus scheint die klassische Mythologie nichts zu wissen.
I
Redaktion und Rendantur: Schwieger.
Berlin, Verlag der Expedition (Kessel). Druck: H. Heiberg,
Fünf Beilagen (einshließlich der Börsen-Beilage).
Erste Beilage
zum Deutschen Reichs-Anzeiger und Königlich Preußischen Staats-Anzeiger.
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Königreich Preufen. Konzessions-Urkunde für die Oberschlesische Eisenbahn-Gesellschaft, betreffend den Bau und Betrieb einer Lokomotiv-Eisenbahn von Oppeln über Gr. Strehliß nah Morgenroth nebst Abzweigung nah Gleiwiß
und Beuthen. Vom 1. Februar 1873.
__……. Vir Wilhelm, von Gottes Gnaden König von Preußen 2c.
Nachdem die Oberschlesishe Eisenbahn-Gesellshaft durch ihre B L Ce Dorlbnde, auf Grund der Beschlüsse der General-Ver- sammlung vom 26. Juni 1872 darauf angetragen hat, ihr die Aus- dehnung ihres Unternehmens auf den Bau und Betrieb einer Lokomotiv- Eisenbahn von Oppeln über Gr. Sirehliß nach Morgenroth nebst Abzweigung nah Gleiwiß und Beuthen zu gestatten, wollen Wir der Gesellschaft zu diesem Eisenbahnbau und Betriebe Unsere landesherr- lihe Genehmigung hierdurch ertheilen.
Der Bau der Bahn ist längstens nach Ablauf von drei Jahren seit Aushändigung dieser Konzessionsurkunde zu vollenden.
Die Bestimmungen der §§. 7, 8 und 9 des unter dem 7. Juli 1869 von Uns bestätigten fehszehnten Nachtrages zu dem Statut der Oberschlesischen Eisenbahn-Gesellschaft finden auf die neue Bahnstrecke gleichmäßige Anwendung. F
Zugleich bestimmen Wir, daß die in dem Geseß über die Eisen- bahn-Unternehmungen vom 3. November 1838 enthaltenen. Vorschriften, insbesondere diejenigen über die Expropriation und das Recht zur vorübergehenden Benußung fremder Grundstücke auf den in Rede stehenden Eifenbahnbau zur Anwendung kommen sollen.
Die gegenwärtige Urkunde ist durch die Amtsblätter der Negie- rungen in Breslau und Oppeln auf Kosten der Gesellschaft zu ver- öffentlichen, von Ertheilung der landesherrlihen Genehmigung und des git meldet reie aber eine Anzeige in die Geseßz-Sammlung auf- zunehmen. J D i /
Urkundlich unter Unserer Höchsteigenhändigen Unterschrift und bei- gedrucktem Königlichen Insiegel.
Gegeben Berlin, den 1. Februar 1873.
(L. 8.) Wilhelm. Graf von Jtenpliß.
Finanz-Ministerium.
Circular-Erlaß vom 30. Januar 1873, betreffend die Beseßung der Waldwärterftellen bei der Staatsforstverwaliung.
In Folge des Allerhöchsten Orts genehmigten Reglements vom 16. Juni 1867 über die Givil-Versorgung und Civil-Anstellung der Militärpersonen is eine anderweite Regelung der Borschriften wegen Beseßung der Waldwärterstellen bei der Staatsforstverwaltung notl- wendig geworden. L
Ich bestimme demnach, daß für die Folge bei der Beseßung derartiger Stellen nach folgenden Grundsäßen verfahren werde:
1) Für diejenigen im Normalbesoldungsplane der Schußbeamten als solche bezeihneten Waldwärterstellen, welche mit einem baaren Jahreseinkommen von 120 Thlr. und mehr ausgestattet find, sind in erster Reihe die auf der Anwärterliste der Königlichen Regierung notirten Inhaber der unbeschränkten und nach ihnen die Inhaber des beschränkten Forstversorgungsscheines zu berücksichtigen.
(Zusaß für Wiesbaden, Cassel, Schleswig und Hannover. Hier- bei macht es keinen Unterschied, ob der Forstversorgungsschein auf Grund der Allerhöchsten Kabinets-Ordre vom 7. März 1868 oder durch den vorschriftsmäßigen Dienst im Jägercorps erworben worden ift.)
Die Versorgungsberechtigten beider Klassen haben jedoh auf die Verleihung dieser Stellen weder cin ausscließliches Anrecht, noch sind sie zu deren Annahme, wenn die Königliche Regierung es für ange- uen finden sollte, sie ihnen anzubieten, auf Grund des Forstversor- ungsscheines verpflichtet; es tritt deshalb auch in dem Falle, daß ein Inhaber des“ unbeschränkten Forstversorgungsscheines eine der- artige ihm etwa - angebotene Stelle ablehnt, die Absezung desselben von der Anwärterliste der Königlichen Regierung nicht ein. Kann eine Waldwüärterstelle mit einem baaren Jahreseinkommen von 120 Thlr. und mehr aus dem einen oder andern Grunde mit einem Forstversorgungsberechtigten nicht befeßt werden, so ist es zulässig, die- selbe durch eine bei der Königlichen Regierung notirten Reserve-Jäger der Klasse A, I. interimistisch gegen Bezug des normalmäßigen Dienst- einkommens so lange verwalten zu lassen, bis der dieser Beseßung ent- gen nee Hinderungsgrund beseitigt ist. Erachtet die Königliche
egierung eine solche interimistishe Verwaltung nicht für ange- messen oder is sie wegen Mangels an dazu bereiten und gceeig- neten Reserve - Jägern nicht ausführbar, jo (Zusaß für Wies- baden, e Schleswig und Hannover — kann Sie die Stelle einer derjenigen Personen übertragen, welche ien aus der Zeit vor dem 1. Oktober 1866 ohne ale Staatsdiener förmlih angestellt zu sein, im Forstshußdienste oder dem Vorbereitungsdienste zu demselben be- i waren, und in dem desfallsigen auf Grund des Staats- inisterialbes{lusscs vom 27. Jun: 1868 von dem Königlichen Ober- Präsidium festgestellten Verzeichnisse aufgeführt stehen. Anderenfalls) muß Sie die Stelle einem Militäranwärter mit dem Civil-Versor: gungs- oder dem Civil-Anstellungs\cheine, wenn_ ein solcher Anwärter vorhanden ist und die erforderlihe Qualifikation besißt, nach Maßgabe der Bestimmungen in dem §. 3 des Eingangs erwähnten Reglements übertragen. Die Ermittelung und die Einbe- rufung solcher Militäranwärter ist nah der Vorschrift im §. 21 die- ses Reglements zu bewirken. Zum Nachweis, daß ein solher Anwär- ter die erforderliche Qualifikation besißt, ist eine 6 monatliche unter allen Umständen in die Hiebs- und Kulturzeit zu legende Probedienst- leistung zu fordern; die Königliche Regierung kann aber, wenn Sie dies im gegebenen Falle für nothwendig erachtet, außerdem die Ablegung einer fémilichén Prüfung vor der Berufung verlangen. Eintretenden Falles ist diese Prüfung von dem Forstmeister und Oberförster, in deren Bezirk die zu besetzende Stelle liegt, abzuhalten, und auf die Erforschung der Fertigkeit, geläufig und richtig lesen und schreiben und mit Einschluß der Regel de tri rechnen zu können und außerdem auf die Erforshung des Maßes forstlicher Kenntnisse zu richten, welches nah dem Umfange und der Bedeutung der zu beseßenden Stelle un- bedingt gefordert werden muß. 5 enn in keiner der vorstehend angedeuteten Weisen für eine Wald- wärterstelle mit einem baaren Einkommen von 120 Thlr. und mehr eine geeignete Person ermittelt werden kann, ist die Königliche Regie-
“tung ermächtigt, andere ihr geeignet scheinende Personen auf die Sielle
zu berufen. ¿ Ee,
Die Anstellung auf einer Waldwärterstelle mit einem baaren Jahreseinkommen von 120 Thlr. und mehr ist, ausgenommen den Fall einer Verwaltung derselben durch einen Reserve-Jäger, in der Re- p auf Lebenszeit zu bewirken: bei Militäranwärtern mit dem Civil-
ersorgungs - oder Civil - Anstellungsschein und bei Civilpersonen owie bei denjenigen Inhabern des beschränkten oder unbeschränkten orstversorgungsscheines, deren Qualifikation nicht bereits völlig be- friedigend im Königlichen Forstdienste nachgewiesen ist, aber erst nach einer befriedigend zurückgelegten Probedienstzeit. “ Bezüglich der Jn- haber des beschränkten oder unbeschränkten Forstversorgungsscheins ist diese Anstellung auf Lebenszeit als eine Versorgung im Sinne des §. 26 und 43 des Regulativs über Ausbildung und Anstellung für die unteren Stellen des Forstdienstes indessen niht anzuschen, Sie behalten deshalb troß dieser Anstellung das ihnen durch den Bersor- gungsschein verliehene Anreht, nach Maßgabe der Bestimmungen dieses
Sonnabend, den 15. Februar
Regulativs auf die zur Erledigung gelangenden Försterstellen im Kö- niglichen Gemeinde- oder Instituten-Forstdienste berufen zu werden. 2) Diejenigen im Normal- Besoldungsplane der Schußbeamten als solche bezeichneten Waldwärter-Stellen, welche mit einem baaren Jahres-Einkommcn von weniger als 120 Thlr. ausgestattet sind, find als Nebenbeschäftigungen im Sinne des §. 13 des Reglements vom 16. Juni 1867 anzusehen, Wenn um derartige Stellen Forstversor- gungsberechtigte oder Militäranwärter mit dem I oder Anstellüngëscheine A bewcrben und sind für dieselben qua- lificirt find, so muß ihnen die Königliche Regierung bei der Beseßung der Stellen den Vorzug vor Andern geben. Andernfalls kann die Königliche Regierung derartige Stellen nah Maßgabe der vorliegenden dienstlichen Interessen Eee enen der benachbarten Ortschaften oder benachbarten Gemeinde- oder Privat-Forsts{huß-Beamten als Neben- geschäft übertragen. Das im §8. 21 des Reglements vom 16, Juni 1867 wegen der Ermittelung “und Berufung von Militär-Anwärtern Laa e Verfahren findet auf diese Stellen keine Anwendung. ie Anstellung auf einer Waldwärterstelle mit weniger als 120 Thlr. baaren Jahreseinkommens ist in allen Fällen mit Vorbe- halt der Kündigung, und im Hinblick auf die Vorschrift im S. 5 des eseßes vom 27. März 1872 wegen der Penfionirung der unmittel- baren Staatsbeamten 2c. außerdem mit der ausdrücklich en Einschränkung zu bewirken, daß die: Anstellung keinen Anspruch auf Pensionirung nach den Bestimmungen dieses Geseßes verleihe. E Was vorstehend unter 1 und 2 über Waldwärter bestimmt ift, findet ebenmäßig Anwendung auf Torf-, Wiesen-, Floß- und Holzhofs- wärter im Ressort der Forstverwaltung. Berlin, den 30. Januar 1873. i Der Finanz-Minister Camphauf?en. h An sämmtliche Königliche Regierungen exkl. Sigmaringen und an die Königliche Finanz-Direktion zu Hannover.
Versonal- Veränderungen. x. In der Armee. Offiziere, Portepee-Fähnriche 2c. A. Ernennungen, Beförderungen und Verseßungen.
Den 6. Februar 1873. Campe, Oberst-Lt. und Kmmdt von Colberg, unter Belassung à la suite des 1. Niederschles. Inf. Regts. Nr. 46, zum Kommandanten von Mes ernannt. v. Gründler, Oberst und Commdr. des 4. Großherzogl. Hess. Juf. Reots. (Prinz Carl) Nr. 118, unter Stellung à la suite dieses Regts. zum Kom- mandanten von Colberg ernannt. v. T\chirschky u. Bögendorff, Oberst-Lt. vom 1. Heff. Inf.Regt. Nr. 81, mit der Führung des 4. Großherzogl. Hess. Inf. Regts. (Prinz Carl) Nr. 118, unter Stellung à la suite dicses Regts., beauftragt. v. Kettler, Major vom 1. Nasff. Inf. Regt. Nr. 87, als Bats. Commdr. in das 1. Hess. Inf. Regt. Nr. 81, Quednow, Major vom 4. Großherzogl. Hessischen Inf. Regt. (Prinz Carl) Nr. 118, in das 1, Nassauische Infanterie- Regt. Nr. 87, v. Rettberg, Hauptm. und Comp. Chef vom Schles. Füs. Regt. Nr. 38, unter Beförderung zum Major, in das 4. Groß- herzogl, Hess. Inf. Regt. (Prinz Carl) Nr. 118, v. Wickede, Rittm. und Escadr. Chef vom 1. Mecklenb. Drag. Regt. Nr. 17, als Hauptm. in die 10. Gensd’armerie-Brigade, und zwar als Distrikts-Offizier zu Lüneburg, v. Mer ckel, Hauptm. vom Generalstabe der 10. Divifion, als Rittm. und Escadr. Chef in das 1. Mccklenb. Drag. Regt. Nr. 17 verseßt, Prinz Carl zu Hohenlohe-Waldenburg, Sec. Lt. vom 2. Heff. Gut Regt. Nr. 14, à la suite des Regts. gestellt und 1 Jahr Urlaub bewilligt. v. Drygalski, Hauptm. und Comp. Chef vom 3. Pemm. Inf. Regt. Nr. 14, unter Beförderung zum überz. Major, dem Regt. aggr. v. Meding, Hauptm. von der 4. Gend. Brig, als Comp. Chef in das 3. Pomm. -Inf:- Regt. Nr. 14 verseßt. v. Simon, Hauptmann und Comp. Chef im Kadettencorps, unter Verleihung des Charakters als Major, in die 4. Gensd'armeric-Bri- gade verseßt. Frhr. v. Rössing, Daun, „und Comp. Chef vom 2, Garde-Regt. zu Fuß, in gleicher Eigenschaft in das Kadettencorps versetzt. v. Wild enbruch, Pr. Lt, vom 2. Garde-Regt. zu F., zum Hauptm. und ‘Comp. Chef — vorläufig, ohne Patent — befördert. y, Gal, Pr, Lt. voni, 1. Rhein: ¡Zif: Regt. Nr, ‘25, als ältester Pr. Lt. in das 2. Garde. - Regt. zu Fuß wverfeßt. __ Den 8. Februar 1873. Werner, Major und Escadr. Chef im Oftpreuß. Drag. Regt. Nr. 10, unter Stellung à la suite des Regts., zum Präses einer Remonte-Ankaufs-Kommission ernannt. Lenke, Hauptm. vom Generalstabe des XV, Armee-Corps, als Rittm. und Escadr. Chef iu das Oftpreuß Drag. Regt. Nr. 10 verseßt.
B. Abschiedsbewilligungen x.
Den 6. Febrwar 1873. v. Brandenstein, Oberst und Kommaudt. von Meß, mit Pension und der Uniform des 2. Nieder- \chlef. Inf. Regts. Nr. 47 mit den bestimmungsmäßigen Abzeichen zur Disp. gestellt. ;
Den 8. Februar 1873. Breda, unter dem geseßlichen Bor- behalt ausgeschiedener Pr. Lt., zuleßt Sec. Lt. im 3. Pomm. Inf. Regt. Nr. 14, der Abschied bewilligt.
7x. In der Marine. Offiziere 2c. A. Erncnnungen, Beförderungen 2c. __ Den 8. Februar 1873. Frhr. v. Röfsing, Licut. zur See, à la snite des See-Offizieër-Corps und persönlicher Adjutant des Prin- zen Adalbert von Preußen, Kömg!. Hoh., zum Kapit. Lieut. befördert.
Nichtamtliches.
Amerika. (Monats-Uebersicht.) Der Kongreß -der Vereinigten Staaten, welcher s|ch während der Weihnahtszeit vertagt hatte, trat am 6. Januar wieder zusammen, und is die Thätigkeit desselben seitdem fast aus\hließlich durch die Untersu- hung in der Kredit-Mobilier-Angelegenheit in Anspruch genommen worden. Es handelt \sich in diefer Sahe um die Beftehung mehrerer hervorragender Mitglieder des Kongresses Seitens der Direktion der Union-Pacific-Eisenbahngesellschaft, in der Absicht, durch den Einfluß derselben eine der leßteren drohende Unter- suhung abzuwenden, und zwar sollen die betreffenden Kongreßmit- glieder Aktien der Kredit-Mobilier - Gesellschaft, eines von der Union-Pacific-Eisenbahngesellschaft ins Leben gerufenen Instituts, zu dem vierten oder fünften Theile ihres wahren Werths em- pfangen und dann auch jene der Eisenbahn drohende Gefahr wirklih abgewendet haben. Der Verlauf dieser Untersuhung erregt im ganzen Lande die größte Aufmerksamkeit und werden durch die bis jeßt gemachten Enthüllungen allerdings einzelne Kongreßmitglieder stark kompromittirt, doch erscheint es zweifelhaft, ob es bei der kurzen Dauer der gegenwärtigen Sesfion, welche am 4. März E Und bei dex vorauss\ihtlich noch lange währenden Voruntersuhung, möglich fein wird, die ganze Angelegenheit dem Kongresse zum Urtheils\spruhe vorzulegen. Außer Die- ser Sache sind auch gegen drei Vereinigte Staaten Senatoren Untersuhungen wegen vorgenommener Vestehungen bei der Wahl eingeleitet worden. }
Aw Ca L ues
Unter den verschiedenen im Kongresse eingebrahten Vor- {lägen befinden \ih einige betreffs einer Aenderung des Bank- geseßes, der Wiederaufnahme der Baarzahlungen und der Maß- regeln zur Verhütung ähnlicher Vorfälle im Geldmarkte, wie fie zu Anfang Oktober dur die von dem Finanz-Minister aus dem Reservefond auf den Markt gebrahten 5 Millionen hervorge- rufen wurden. In Bezug auf den lezteren Vorschlag hat das Repräsentantenhaus sih bereits dahin ausgesprochen, daß der Finanz-Minister nit befugt sei, ohne vorherige Autorisation dem Reservefond irgend welhe Summe zu entnehmen. Die wih- tigste Vorlage von allen if jedoch die vom Senator Morton ein- gebrachte behufs Abänderung der den Modus der Präsidenten- wahl betreffenden Paragraphen der Konstitution. Herr Morton verlangt, daß jeder ftimmberehtigte Bürger seine Stimme direkt für den Präsidentschafts-Kandidaten abgeben soll, statt wie bisher für Elektoren, denen die eigentlihe Präsidentenwahl ob- liegt. Die absolute Majorität der sämmtlihen abgegebenen Stimmen, ohne Rücksiht auf die einzelnen Staaten, soll die Wahl entscheiden und auf diese Weise der mögliche Fall vermieden werden, daß je ein Kandidat der Minorität dennoch zum Präsi- denten gewählt werden könne. Bei der, wie bereits erwähnten kurzen Dauer der Session, dürfte indessen diese Vorlage so wenig wie die meisten der übrigen Anträge zur Berathung und Ab- stimmung gelangen. Von sonstigen wichtigen Vorlagen is nur die“ den Bau von zehn neuen Kriegsschiffen betreffende, vom Senate genehmigt wc-den.
„Nach dem vom Finanz-Ministerium veröffentlichten Monats- berichte belief fich die Schuld der Vereinigten Staaten am 1. Januar d. J. auf 2,162,252,338 Dollars gegen 2,160,568,030 Dollars am 1. Dezember 1872. Die Schuld hat also während des Dezember um 1,634,308 Dollars zugenommen, ein Fall, der seit vielen Jahren zum ersten Male eingetreten is. Für den Monat Januar war der Verkau von 5 Millionen Dollars in Gold und der Ankauf einer gleichen Summe in Obliga- tionen in Aussicht genommen worden, auch sind 680,000 Dol- lars in dreiprozeutigen Certifikaten behufs Einlösung ge- fündigt worden, deren Verzinsung demzufolge mit dem 28. Februar aufhört. Es sind außerdem 300 Millionen neuer fünfprozentiger Obligationen, zu deren Ausgabe der Finanz- Minister bereits feit längerer Zeit autorisfirt war, mit Hülfe eines Konsortiums europäischer und amerikanischer Bankhäuser auf den Geldmarkt gebrachi worden, und soll für den Erlöüs derselben eine gleihe Süimme fechsprozentiger Obligationen vom Jahre 1862 eingelöst und dadur der bisherige Zins- betrag um ein Beträchtliches reduzirt werden. Da sich der größte Theil der leßteren Obligationen bereits als Depositum der Nationalbanken in den ‘Händen der Regierung befindet, so dürfte der günstige Erfolg der Operation nicht zu bezweifeln sein.
Im Dezember landeten im Hafen von New-York 14,095 Einwanderer, worunter sich 6692 Deutsche befanden, gegen 8642 Personen, unter denen 4680 Deutsche waren, in der glei- chen Periode des Vorjahres. Die deutsche Einwanderung hatte demnach in dem Monat Dezember 1872 gegen denselben Monat in 1871 um 2012 Personen zugenommen. Nach den Berichten der Einwanderungs - Kommission / belief \sich die Anzahl der während des Jahres 1872 in New-York ein- gewanderten Personen auf 292,406, darunter waren 128,030 Deutsche. Im Vorjahre wanderten daselbst 227,359 Personen ein, unter ihnen 85,609 Deutsche. Es hat mithin die Einwanderung im Jahre 1872 um 65,047, die deutsche Ein- wanderung speziell um 44,421 zugenommen. Fast die Hälfte aller dieser Einwanderer blieb in den Staaten New-York, Penn- \ylvanien, Neu-England und den Mittelstaaten, 2300 gingen nach Kentucky und Maryland, 3600 nah Kanada, alle übrigen nah den weftlihen Staaten, vorzüglih nach Illinois, Dhio, Michigan und Wisconsin. Die deutschen Einwanderer begaben sih hauptsächlih nah Illinois, die Skandinavier nah Wisconsin und Michigan.
Die Witterungsverhältnisse in den Vereinigten Staaten waren höchst ungünstiger Art. Na einer lange anhaltenden, ganz außergewöhnlih strengen Kälte, herrschten in den leßten Tagen des Dezember sowohl an der Küste als im Innern des Landes heftige Stürme, durh welhe überall ein beträchtlicher Schaden angerichtet wurde, und find in Folge derselben viele Schiffbrüche und der Verluft zahlreicher Menschenleben gemeldet worden. Auf dem Mississippi wurden in der Nähe von Memphis, Tennessee, 20 Dampfer und 50 Kähne durch den in Folge des plößlihen Wachsens der Ströme herbeigeführten Eisgang theils zum Sinken gebracht, theils den Stromhinabgetrieben. Ein ähnlicher, wenn auch nit so bedeutender Unfall, ereignete sich zu gleicher Zeit bei Cin- cinnati. Während der ersten Hälfte des Januar herrschte im Nordwesten der Vereinigten Staaten ein heftiger Schneesturm, dem eine große Anzahl von Personen zum Opfer fiel. Am meisten wurde Minnesota heimgesucht. Allein längs der Tele- graphealinie von St. Paul nah Sioux City erfroren 34 Per- fonen, auch ging in jenem Staate viel Vieh zu Grunde, wodur so große Verluste entstanden sind, daß der Gouverneur von Minnesota sh veranlaßt \ah, in einex besonderen Bot- \chaft die Staatslegislatur dazu aufzufordern, die, welche am meisten gelitten hatten, auf das s\schleunigfte aus Staatsmittelnn zu unterstüßen. Auch in den östlichen Staaten wurde der Eisenbahnverkehx durch den starken Schnee- fall für längere Zeit unterbrohen und dem Handel dadur ein großer Abbruch gethan. In den leßten Wochen haben sich Handel und Verkehr unter günstigeren klimatishén Verhältnissen wieder ten und sind die Aussichten für das Frühjahr befriedrigen-
er Art.
Der Jahresabschluß für 1872 stellt sich für die Vereinigten Staaten nicht günstig. Der Werth der Gesamumteinfuhr belief fich in der angegebenen Periode auf 428,284,186 Dollars in Gold, der der exportirten Waaren auf 209,649,963 Dollars in. Gold, wozu noch 71,909,037 DoUars in geprägtem Gelde und Barren kommen. Die Hd zu Ungunsten der Vereinigten Staaten ergiebt also eine noh zu deckende Summe von 146,725,186 Dollars Gold.
Eine Gesellshaft von New-Yorker und Bostoner Kapita- listen hat mit dem Präfidenten Baez von San Domingo einen Ie L abgeschlofsen, welchem zufolge ihr die Halbinsel Samana mit vollständigen Souveränitätsrechten auf 99 Jahre gegen die jährlihe Zahlung von 150,000 Dollärs Gold abgetreten worden ist, Der Gesellshaft find außerdem wichtige kommerzielle Vor -