1873 / 42 p. 7 (Deutscher Reichsanzeiger, Sat, 15 Feb 1873 18:00:01 GMT) scan diff

[266] Befanunutmackchung.

Graudenzer Kreis-Obligationen. |

Zur Einlösung am 1. Iuli 1873 sind ausgeloost :

a) von der I. Emission von 31,000 Thlr. laut hêöchstem Privilegium vom 23. Jum 1854, Littr. A à 25 Thlr. Nr. 66, 86, 151, 150.

B A 50 hle. Ni 19, 54, 7B, T4, 82, N ¿ft * O: A 100, Thir. Nr. 14, 15, 38, 48, 69, 100. | b) von der IL Emission vôn: 100,000 Thlr. laut b6chstem Privilegium vom 19. Juni 189 l. Littr. C. à 100 Thlr. Nr. 146, 152, 155, 189, 246. D: à 500 Thlx. Nëx. 41. ? Bi: 2000 Thin: Br M : L d c) von der Il. Gmission von 86,000 Thlr. laut er- : b ócchstem Privilegium vom 3. März 1862. Tittr A. à 25 Thir. :Nr:16/ 46/47, S0 7 * B_à 50 Tulx.. Nr.-26,-31,39, 52,60, 80. A C à 100 Thlr. Nr. 22, 27 7, T0 L, 84, 92, 93 108, 119, 132, 153, 197. Ï der IV. Emission von 40,000 Lr E Aller- 6 chstem Privilegium vom 9, Januar “L514 98 Lite L à n O Sie, Mr. 34, 35, 69, 90, 135, 136, 241, 289. Am 1. Juli 1873 hört die Verzinjung diejer Obligationen auf. Aus früheren Verloosungen find 6taber niht zur Zahlung Þra-

sentirt :

Aller-

d) von

on der I. Emission. f j A. f 25 Tôlr, Nr. 10, 19, 41, aa 135 149, 162, 168, 179: A L "50 Thlr. - Nx. 3, 34,: 43, 63 75.87, 29, 115, 123. ¿100 Thlr. N ¿26 Bon der II. Emission. 95 Thlr. Nr. 14, 59, 68, 70. 50 Shle. Ne. 28.

à 500 Thlr. Nr. 56. 4 Berfügung :

Von der 111. Emission. 9% Thlr. Né. 19, Al A 100 Mr N B, 27 193. D à 500 hir U Ql 5s Von derx Iv. Emiihton. Lite, A a -TOO BE: E, T8 109, V. S -Qrels- Die Einlösung der Obligationen erfolgt außer durch die Kret- Kommunal-Kasse in Graudenz i i i dur die Herrcn Max Tichy in Berlin, ü S. Frenckel in Nordhauyen, Jacob Litten in Elbing, sowie dur die Rereinsbank in Königsberg und den D) 47 E Danzig. L S s Graudenz, den 22. Januar 1502. é. Die ständische Finauz-Fommi)ston des Graudenzer Kreises.

Bank-Verein in

3% Oberlausißzer Eisenbahu.

(Kohlfurt-Falfenberg.) 8 L Die Herren Aktionäre, welche nicht bereits Vollzahlung geleistet baben oder noch vor dem 1. April c. leisten, werden ierdur in Gemäßheit des §. 14 des Skatuts ersucht, die P L as von Zwanzig Prozent des gezeichneten Betrages, abzügli / L O für die bisherigen Einzahlungen mit 2 Thlr. Pro Stam I ita unserer Hauptkasse in Ruhland späte]tens am 1. Apri e Vorlegung der ertheilten Ouittungsbogen zu bewirken. Ruhland, den 2. Februar 1873.

Die Direction.

Verschiedene Vekanntmachungen-

[M 198] Bekanntmachung. L A iesi irgermeister Herr -demin ist zum Bürgermeti]ker Der hiesige Bürgermeister Herr L L G germ E in Spandau erwählt und unter Der Vorausseßung, dah} stätigung erfolgt, soll zur anderweiten Beseßung der hiesigen

Bürgermeisterstelle

baldigst geschritten werden. Wir fordern deshalb 10. März cr. bei un)erem

qualifizirte Bewerber auf, sih bis zum Rorsteher, Herrn Kommerzien-Rath

die auf den 31. Oftober 1872 einberufene Vollza

iermit auf, die fehlenden Einzahlungen vis P

zuzüglih 6 % V

Rechte aus den betre

E [M. 165]

Gröichfe melden zu wollen. : E E lizeh E Das Gehalt ist aus 1200 Thlr. pro anno festgeseßt, Neben- ämter sind von der Stelle ausgesclos}en.

Forst, den 7. Februar 1873.

Die Stadtverordneten.

Magdeburg-Halberstädter Cisenbahn-

[M. 199]

E) S r 6:71

Mit dem 10. Februar d. I. wird auf unserem Güterbahnhof in Berlin eine jelbstständige Zollabfertignngsene A Een R 2 werden daher von da ab alle mittel] ere ahne Siendal in Berlin vom Auslande cingehenden ollpflichtigen Fracht- resp. Eilgüter nicht mehr, wie bisher, ohne Weiteres um Packhof geschafft, sondern es wird nur mittelst besonderen Pdvites den Adressaten die Ankunft gemeldet und dieselben ersucht, demnüäthst die Abfertigung bei der Zoll-Expedition zu bewirken. : Fi ; E b t No Abferti i are über die für die _Mitwixkung bei der Abfertigung Si E Ä ‘erhebenden _Kosten ist in unjerer Güter- re}p. Eilgut-Erpedition zu Berl in einzusehen. Magdeburg, den 6. Februar 1873, Direktorium.

Siebente Kölner Pferde- und Equipagen-Lotterie mit Allerhöchster Genehmigung.

Ziehung 5. April 1873.

, n Werthgewinne - 21600 Thal

[M. 87]

haler in mehreren hocheleganten vier]pannt- gen, zwei- U. einspännigen Equipagen mit komplett plättirtem Geschirr un? je 4 Pferde, je 2 Pferde und Je 1 Pferd. - 36—40 Lurus- und Arbeitsp\erDe 2c. Loose à 1 Thlr. _ zu beziehen dur den General-Agenten Paul Rud. Meller, Köëln, Hof 14.

Verloosung, Amortisation, Zinszahluug U- #. w. von öffentlichen Papieren.

s Berliner Bankverein.

uf die Interimé-Aktien des Berliner Baukverens v =- 4 = Nr. 5157 bis 5166 L i li 1872 einberufene weitere Einz: 5/90 % und auf die Juterits-AlUR 2 ag99-_48 -993 Sevi: die zum 1. Juli Er R Ee cine Ee 27. 5157-66. 5963. Ba A LLGZ O 40A Ah Le daa 6 MDAA, 10308 E B76, 1171 G0, A 41718. 12,702—10. 13,201—4. 16,509——10. 19,0 20 20031--35. 36,116—25. S 6 C Y 22,921.40 2410102. 24,214. 24,250. 24,634. 27,021—80. 30,031—39. 36,116—2. 1 Ö “1 dos . “1 . ai hd . 1 36,451—500, L ¿ L : hlung von 40 % bisher nicht geleistet worden. Interims-Aftien unter Bezugnahme auf den

testens Montag den 31. März 1873, Mittags 12 Uhr,

31 Oktober 1872 an der Kasse des Berliner Bankvereius zu leisten.

eren uah S. 6 der Statuten die säumigen Aktionäre alle (a: 186/11.)

V x L. 6 der Statuten des Berliner Bankvereins Mir fordern daher die Inhaber diejer D

Verzugszinsen vom 1. Juli bezüglich

Geschieht dies nicht, so verliere1 S. : A fendeu Interims-Aktien und diese werden annullirt.

Berliner Bankvereins.

B, Bensemann.

Berlin, den 5. Februar 1873.

Der Aufsichtsrath des

Delbrü.

E 4 A : Aktien-Brauerei Neustadt-Magdeburg- E E Nachdem in der am 16 anuar a. c. stattgefundenen außerordentlichen Generalversammlung, die A U 2E R i 300,000 Thlr. beschloffen, tellen wir nach §. 6 unserer Statuten 150,000 Thlr. unseren Aktionären Unter folgentet n 300,000 Zhlr. Le fen, c A.Dt ; L eE E eder Aktionär erhält auf sechs alte Aftien eine Neue zum Nominalwerthe von 200 Thlr. al pari. : f : : Ra t i 5 Sor 1 Fly zer Nftie 3 {ito T ?) Dei E E E om L M B Mär O a i O ‘Berlinerstraße 14, bewirkt werden und lind ° R: S E A ° Doi E ¿ s 3 L I)(arz a. c. an C Kasse, D ne 3 M: ere : D E Sa e ti A A ava und Talon behufs Abstempelung derselben und unter Beifügung eines doppelt aus x : Fe ? C F n f T ( 7 r vy A P D (V c; S of 4 ot 0) V itn Verzeichnisses, wozu Formulare vorher bei unerer Kasse J R L ein. i 6) Sie vér Mie fiud L Le = R « Tatfindenden zweiten Und 1ePre zaHlUn( C _ ) QHIL. | E an 4A 30. September c. stattfindenden zw leßten G hlung von ° E E Pr E 91 Tblr, per Aktie in Abzug zu bringen und die d ars Stüce in Empfang zu nehmen. va E E e L N I T) 873 der Dividende Theil. i L \ , B M E E L alen BOS e nierimssGeine in obigem Termin bis zum 31. März a. e. nicht et )) ¡ej ige Afti Î ‘e dele DIe 2 may e DCL C 119 E PAZ S 3 r L! L M A r , 0n 0 (ck 17 5 of A ) O Uit R Bezugsrecht und ist der Aufsichtsrath ermächtigt, die mit fkernommenen Stücke bestmöglih]

haben, erlischt nah §. 6 das zu Gunsten der Gesellschaft zu begebe. n Bir fordern daher die Aktionare aus, das ibnen zuftehende ie den 1. Februar 1873. A Magdeburg, den 1. Fe au Aufsichtsrath i Aktien-Brauerei Neustadt-Magdedvurg.

S Carl Schmidt.

Bezugsrecht auf Grund vorstebender Bedingungen geltend zu machen.

DEL ©

Verschiedene Bekanntmachungen.

[347] Si Citiner

y ihlen-1ktien-Gesellechaltt.

unter Hinweisung auf deren S 12 19;

Î ermit gemäß §. 12 unserer Statuten und un

Die Aktionaire der Gesellschaft werden hier ; 16 und 17 zur Ordentlichen General-Versammlung auf Donnerstag, den 6, März A €« Vorunittägs 10 Uhr,

Ö ier, Louis Se 10—11, eingeladen. r, Louisenstrafße ; im Saale des Môtel de Pruase hie es siraße 1912, ew ie Stimmzettel werden am Eingange des Lokals ausgereicht werden. Stettin, den 3. Februar 1873,

Der Verwaltungsrath.

Thiringische Bank.

Aktionäre der Thüringischen Bank findet

{-Versammlung der 2 12 Uhr, im Bankgebäude

iesjährige, ordentliche General-Ber! } der

enstag, den 18. März, Mittags 12 zu Sondershau]en

Tagesorduung-

[M 183] Die d Ñ

o. S G 1872 i 1 Geschäftsbericht pro 18 N L U A Wabl für # aßi ¿scheide er Ver raths-Mitgiteder. : c r statutenmäßig ausscheidende vier Berwaltungsr Yutgueder. L A8 2. Wahl E E Dos und bemerken, daß Einlaßkarten (§8. 93—99 d. Statuts) im Bureau der Bank MWir beeehren uns, hierzu ergebenst einzulade ; ; (a 143 IL)

verabreicht werden.

Sondershausen, 1. Februar E Der Verwaltungsrath.

Hornung.

Braunschweigische KEiscnbahn-

[M. 216]

W agen-Bauanstail. As Herren Aktionäre werden hierdurch zu der am A 4 S S iiog, ben D, 9. Mts., Nachmittags 4 Ubr,

im Saale der hiesigen Bahnhofs-Restauration

ordeutlichen Generalversammlung

Tagesordnung: 1) Bericht der Direktion, Vorlage des Rechnungsabslu})es yro 1872 2) Neuwahl des Auffichtsrathes laut S 13 des S i L 3) Wahl zweier Rechnungs-Revisoren pro 1873 laut §. 1. L e E E ls nad E L Sradt ie Legitimati Eintritt in die Generalversammlung erfolgt durch Karten, weile s Die Le Fei Vorzeit Aftten oder der Depositenscheine über diejelben zu erheben sind. sen Kredit-Anstalt hier gegen Vorzeigung der Aktien oder der Depositen]|chei 3 j Braunschweig, den 13. Februar 1873.

Der Aufsichtsrath.

v. Voigtländer.

eingeladen. a i und Beschlußfassung darüber;

RalitischeF Lloyd. Direkte Post-Dampfschifffahrt zwischen EE y «tettin und MNCW- itz Ár \rankli Thorwaldsen, Washington. Ernst Moritz Arndt, Franklin, Humboldt EROPWA-080D, L tärz 20. April 3. April 17. Meer 1. 0 i edition Erms rndt, 20. Márz. 5 Erste Expedition Ernst Vioritz A t, 20, E 6s et: E iat n A seaeiom des Baltischen Lloyd in Stettin.

Vork vermittelst der neuen Post-Dampfschiffe I. Klaffe: me A B 14tüùsg T6 A f v, Passagepreise incl. Beköstigung: Kajüte Pr. Crt. 80, 100 u. 120 Thlr. N L Die e Hier folgt die besondere Beilage

PBostblatt

zum Deulschen Reichs-Anzeiger und Königlich Preußischen Staats-Anzeiger.

N M2.

18758.

Nachrichten von allgemeinerem Interesse

Postanweisungen an das Personal der Kaiserlichen Marine im Auslande,

Für das im Auslande befindliche Personal der Kaiserlichen Marine können bei allen Reichspost- anstalten auf gewöhnliche Postanweisungen Geld- beträge bis zu 50 Thlr. eingezahlt werden. Die Ueber- mittelung der eingezahlten Beträge an die Adressaten bewirkt das Marine-Postbureau in Berlin zu denselben Terminen, welche für die Absendung der Privatbriefe an die im Auslande befindlichen Personen der Deut- schen Marine bestimmt sind.

Vom Absender wird erhoben :

a) bei Zahlungen an die Offiziere und die im

Osfizier-Range stehenden Beamten für Beträge bis 95 Thlr. einschl. eine Gebühr von 2 Gr. und für Beträge über 25 bis 50 Thir. eine Gebühr von 4 Gr.; bei Postanweisungen aus Berlin in beiden Fällen eine Gebühr von 2 Gr.;

b) bei Zablungen an Mannschaften vom Deckoffizier

erster Klasse abwärts für Beträge bis zur Höbe von 5 Thlr. eine Gebühr von 1 Gr., bei höheren Beträgen die Gebühren unter a.

Ausser der Adresse und der Angabe des Namens und Wobnortes des Absenders dürfen Mittheilungen auf die Postanweisungen nicht niedergeschrieben werden. Die Adresse selbst muss neben dem Namen und Dienst- character etc. des Adressaten folgende Angabe ent- halten :

„An Bord Sr. Majestät Schiff (Name des Schiffs) per adr. des Kaiserlichen Hof-Postamtes in Berlin.“

Postanweisungs-Ferkehr mit Norwegen.

Postanweisungen nach Norwegen Können von jeizt ab nach zämmtlichen Norwegischen Orten bis zum Einzelbetrage vor 37!/, Thalern abgesandt werden. Die Gebühr beträgt 4 Sgr. ohne Unterschied der Ein- zahlungssumme.

Ausfüllung der Postanweisungen von Seiten der Absender.

Aus den Kreisen des Kaufmannsstandes ist darüber geklagt - worden, dass auf den Postanweisun gen häufig die Angabe des Namens und Wohnorts des Absenders unterlassen und dadurch Ánlass zu Weite- rungen gegeben werde. Das General-Postamt hat darauf aufmerksam gemacht, dass die Nennung des Absenders auf den Coupons der Postanweisungen zwar im post- dienstlichen Interesse nicht erforderlich, für den ge- schäftlichen Verkehr zwischen Absender und Empfänger aber vielfach wichtig ist, um die Contoberichtigung zu ermög!ichen, und dass aus diesem Grunde die Benutzung der Coupons im eigenen Interesseckder Betheiligten Sich empfiehlt.

Versiegelung der Briefe mit Werthangabe,

Mit Genehmigung des Fürsten Reichskanzlers ist für den Verkehr innerhal» des Reichs-Postgebiets in Bezug auf den Verschluss der Briefe mit Werth- angabe die Aenderung getroffen worden, dass fortan statt der bisherigen fünfmaligen Versiegelung auch eine Versiegelung mit zwei (bz. mit drei oder vier) Siegeln für ausreichend erachtet werden soll, wenn nach der Einrichtung des verwendeten Couverts durch die zweimalige (bz. drei- oder viermalige) Versiegelung der Inhalt des Briefes vollständig gesichert ist, Nach näherer Anordnung des General-Postamts angefer- tigte Muster-Couverts, welche zu einer zw eimaligen Versiegelung sich eignen, sind bei sämmtlichen Reichs - Postanstalten aus- gelegt und werden dem Publikum auf Ver- langen zur Ansicht vorgezeigt. Die betreffenden Muster- Couverts gelten in Bezug auf Form und Schnitt als Maasstab; in Bezug auf die Grösse nur insofern, als wesentlich grössere Couverts zu einer zw eimali- gen Versiegelung nicht mehr geeignet sind, indem der innere Schutzstreifen dann für den Zweck der Siche- rung nicht mehr ausreicht. Die Art und Stärke des Papiers oder sonstigen Stoffes zu den Couverts bleibt nach wie vor dem freien Ermessen der Correspondenten überlassen.

Nach Orten ausserhalb des Reichs-Postgebiets ge- richtete Briefe mit Werthangabe müssen bis auf Weite- res noch in der bisher vorgeschriebenen Weise verschlossen werden.

Berlin, Sonnabend, den 15. Februar.

Kaiserlichen General -Postamts.

Versendungsbedingungen für Sendungen mit Werth- angabe nach Frankreich.

Sendungen mit baarem Gelde, Werthpapieren und

anderen werthvollen Gegenständen müssen in Leinen oder |

starkem, nicht durchsichtigem Wachstuch ohne aus-

| wendige Nath verpackt, sowie besonders gut ver- siegelt und mit deutlichen Siegelabdrücken versehen sein. |

Die Inhalts-Declaratioónen zu Sendungen mit baarem | Gelde müssen ergeben, aus welchen Münzsorten die Sen- | Die den Sendungen nach Frankreich bei- |

| Porto für Postkarten nach Constantinopel, Álexan-

dung besteht. gegebenen Begleitadressen dürfen nicht verschlossen sein.

Die Signatur bei Sendungen mit Werthangabe nach Frankreich darf weder aufgeklebt, noch aufgenäht oder aufgenagelt sein.

Portotaxe für die Correspondenz im Yerkehr mit Neu-Fundland,

Für die Correspondenz nach und aus Neu-

Fundland kommen folgende ermüässigte Portosätze in |

Ánwendung:

für frankirte Briefe 4!/, Groschen, bz. 15 Kreuzer |

für je 15 Gramm;

für unfrankirte Briefe 6?/, Groschen, bz. 24 Kr.

für !/, Unze (pptr. 14 Gramm).

Die Recommandationsgebühr beträgt 5!/, Groschen |

bz. 18 Kreuzer.

| Portotaxe für die Correspondenz im Verkehr mit China

und Japan via Brindisi,

Seit dem 1. Januar wird die Correspondenz aus Deutschland nach sämmtlichen Orten in China und Japan auf dem Wege über Brindisi und von Buez ab mit britischen Schiffen unter nachstehenden Bedingungen befördert:

Gewöhnliche Briefe können unfrankirt oder bis zum Bestimmungsorte frankirt abgesandt werden; der bisherige Frankirungszwang hat also aufgehört.

Recommandirte Briefe, ferner Drucksachen und Waarenproben müssen dagegen in allen Fällen frankirt werden. Recommandirte Briefe sind nur nach Hongkong. Shanghai und Yokohama zulässig.

Das Porto beträgt:

für frankirte Briefe nach China und Japan: 71/, Groscheén, bz. 26 Kr. für je 15 Gramm;

für unfrankirte Briefe aus China und Japan: 101/, Groschen, bz. 36 Kr. für je 15 Gramm;

für recommandirte Briefe nach Hongkong,

Shanghai und Yokohama : : 117/27 GrOSCHON, bz A E Or E 15 Gram. nebst einer Recommandationsgebühr von 2 Groschen, bz. 7 Kreuzern;

für Drucksachen und Waarenproben nach

China und Japan: 1!/, Groschen, bz. 6 Kr. für je 40 Gramm.

Die Briefe etc. müssen von dem Absender mit dem Vermerk: „via Brindisi mit britischen Schiffen“ versehen sein.

Portotaxe für die Correspondenz im Verkehr mit Aegypten via Brindisì.

Auf diejenigen Briefpostsendungen nach Aegypten, welche auf dem Wege über Brindis1 Beförderung erhalten sollen, finden folgende Bestimmungen Anuwen- dung :

Die gewöhnlichen Briefe nach Alexandrien, dem übrigen Unter-Aegypten und nach Mittel-Aegypten können unfrankirt, oder bis zum Bestimmungsorte frankirt ab- gesandt werden ; die Briefe nach Ober- Aegypten unter- liegen dem Frankirungszwange bis Assyut (Biut).

Das Porto beträgt:

im Verkehr mit Alexandrien:

für frankirte Briefe 4 Groschen, bz. 14 Kreuzer für je 15 Gramm;

für Drucksachen und Waarenproben ?, Groschen, bz. 3 Kreuzer für je 40 Gramm;

für ugnfrankirte Briese nach Deutschland 6 Groschen, bz. 21 Kreuzer für je 15 Gramm;

im Verkehr mit dem übrigen Aegypten:

für frankirte Briefe 5'/, Groschen, bz. 20 Kreuzer für je 15 Gramm;

für Drucksachen und Waarenproben 1 Groschen, bz. 4 Kreuzer für je 40 Gramm;

für unfrankirte Briefe nach Denutschland 9 Groschen, bz. 32 Kreuzer für je 15 Gramm.

Recommandirte Briefe sind nach Alexandrien, dem übrigen Unter-Aegynten und nach Mittel-Aegypten

für den Verkehr mit der Post auf Grund von General- Verfügungen des

zulässig. Das im Voraus zu entrichtende Porto setzt sich Zzusammen : a. aus einer festen Gebühr von 2 Groschen, oder 7 Kreuzern: b. aus dem Porto, welches beträgt: nach Alexandrien 4!/, Groschen, bz. 16 Kreuzer für je 15 Gramm; : nach dem übrigen Unter- und nach Mittel-Aegyp- ten 8 Groschen bz. 28 Kr. für je 15 Gramm.

drien, Smyrna ete,

Das Porto für Postkarten nach Constantinopel, Ale- xandrien, Smyrna, Beirut, Jerusalem und einigen ande- ren Orten der Levante, welche auf Verlangen von den Postanstalten bezeichnet werden, beträgt von jetzt ab bei der Beförderung über Oesterreich pro Stück 1 Sgr.

Portotaxe für Druecksachen und Waarenproben im Postverkehr mit Serbien,

Seit dem 1. Januar können im Verkehr mit Ser- bien Drucksachen unter Band bis zum Gewichte von 500 Gramm gegen ein Porto

von !/, Groschen, bz. 2 Kreuzer für je 50 Gramm

bis zu 250 Gramm; und von 3 Groschen, bz. 11

Kreuzer, über 250 bis 500 Gramm : abgesendet werden.

Seit demselben Tage kommt die Taxe für Waaren- probensendungen nach und aus Serbien mit !/, Groschen, bz. 2 Kreuzer, nicht mehr für je 40 Gramm, sondern für je 50 Gramm zur Erhebung.

Postdampfschisifahrt zwischen Dänemark, den Faröer und Island.

Zwischen Kopenhagen einerseits, den Faröer und Island andererseits, werden auch in diesem Jahre re- gelmässige Postdampfschiftffahrten unterhalten. Die Ab- fahrt erfolgt von Kopenhagen planmässig am 1. März, T. ADriL 28. Mai, 7. Juli, T6. Augusl 24 September und 8. November. Die Schiffe landen in Beykjavik auf Island, bei den Sommerfahrten auch in Berufjord und legen sowohl auf der Hinfahrt. als auch auf der Rück- fahrt in Thorshavn (Faröer) an.

Hinsichtlich der Portosätze und Versendungsbedin- gungen für Briefe und Fahrpostgegenstände ertheilen die Postanstalten nähere Auskunft.

Postvyerbindungen mit Brasilien, den La Plata Staaten und Peru,

Seit dem 8. Januar finden zwischen Liverpool und Valparaiso über Rio Janeiro, Montevideo und Buenos- Ayres, anstatt der bisherigen vierzehntägigen, wöchent- liche zu Postbeförderangen benutzte Fahrten statt. Die Schiffe gehen an jedem Mittwoch von Liverpool ab. Bei jeder zweiten Fahrt nach Yalparais0, vom 15. Januar gerechnet, legen die Packetboote auch in Pernambuco und Bahia an, mithin die am 26. Februar, 12. März u. s. w. abgehenden Schiffe.

Seepostverbindungen mit dem Caplande, Cap Natal, St. Helena und Áscension.

Sei Beginn dieses Jahres findet zwischen Southamp- ton und dem Cap der guten Hoffnung monatlich eine dreimalige Seepostverbindung, anstatt der bisherigen zweimal monatlichen statt. Die Schiffe gehen am 59., 15. und 25. jeden Monats, falls diese Tage jedoch auf einen Sonntag fallen, am folgenden Montag von Southamp- ton ab.

Das am 5. von Southampton abgehende Schif legt in St. Helena an und steht, bei der Ankunft in der Ta- felbai, mit einer von dort vorläufig einmal monatlich statt- findenden Fabrt nach Cap Natal in Verbindung.

Zwei der Schiffe laufen auf der Rückfahrt nach Europa Ascension an.

Postfreipässe, Obwohl die Ertheilung von Postfreipässen Zzu Privatreisen seit mehr als 20 Jahren aufgehoben

worden ist, gehen dem General-Postamt immer noch

Anträge auf Verabfolgung von Postfreipässen aus den Kreisen des reisenden Publikums zu. Es ist daher er- neut darauf aufmerksam gemacht worden, dass die Er- theilung von Freipässen Zu anderen als postdienst- lichen Reisen Seitens .der Postverwaltung grundsätz- lich überhaupt nicht mehr stattfindet.