vorbehalten werden.
aufmerksam , \sammentritt kutiren.
der Kommission über Die Laskershen Mittheil
danken angeregt, als ob unsere Handelsverhältnisse ungesunde
seien; dem gegenüber male er vor konstatiren, daß unser Han
der mannigfachen gewagten dungen. Man möge fih
Geschäfte
was monate- ja vielleiht jahrelang
gabe von Eisenbahnaktien unter Pari sei, ißlic
und in gewissen Verhältnissen geshäftlih Wilkens verwies auf die Entwerthung der voll eingezahlten Aktien dur die unter pari ausgegebenen
denñoh nit verwerflih gerechtfertigt. — Herr Papiere, Herr Wever darauf, daß unter pari gesezwidrig sei. unter pari rechtfertige. — der“ Herren Wever, Graf zur renten angenommen. z wurden die Herren von Tettau mit mit 78 Stimmen gewählt.
die Herren Graf zur Lippe, von Holleben,
Graf Kleist je eine Stimme.
_— Im weiteren Verlauf der gestrigen Sizung des Hauses nachdem noch der Referent Abg.
der Abgeordneten wurde, Dr. Friedenthal den Wunsch ausgesp
Lesung keine Amendements mehr eingehen mögen, der 8 Gesegzentwurfs, betreffend die Dotation der Provinzialver-
b ände in folgender, von angenommen:
„Die Vertheilung der im S. 1 bestimmten Summen unter die Verbände und Landestheile erfolgt
ebendaselbst genannten kommunalen zur einen Hülfte nach_ dem Maßstabe d
Hälfte nah dem MAAE der dur die Zählung vom 1. ;l der Civilbevölkerung. “
1871 festgestellten Za und ebenso §. 3. h „Diejenigen Fonds, welche nah S. vinzen Preußen, ; fallen, werden nah demselben
der Kreisordnung, insbesondere für die K der Amtsverwaltung (S. 1 Nr. 2) vom überwiesen. Gesammtbeitrag, ordnung vom 13. j zu leisten hat, den gedachten Landkreisen weit die in 8. 70 a. a. D. bezeichneten erspart werden.“ _ i ohne jede Diskussion. Zu den beid 8. 4. Tage, an welchem die Antheilen der Provinzen
IEnS
ieser Provinzen nach dem Maßstabe
m"
Kreis-Ördnung (§. 1 Nr. 2) vorläufig überwiesen. dauernde Belassung der vorläufig überwiesenen Summe {steht den Die spätere Verwendung derselben erfolgt nach
Kreisen nicht zu. näh s A reits durch dieJVorschriften der §S. 3, ist, erfolgt die Bestimmung über die weisung durch besondere Ges
der Provinzial-Ordnu
fügung gestellten Summen, soweit die
bestimmungsmäßige Verwendung gefunden haben, zu einem für Rech-
nung der betheiligten Verbände zu ver legenden Fonds zu vereinnahmen. Ein ftände des
der Kommission hervorgegangen,
weit über die im §. 1 bezeichnete irift des S. 3 1 benannten
zu Unterhaltung der ihrer l und Provinzial-Anstalten nah dem im Maßitabe überwiejen.“
Derselbe motivirte seinen Antrag damit, daß er wünsche, daß die 480,000 Thlr., welche von den 2 Millionen ausgeschieden wer- den Landkreisen sofort und dauernd überwiesen wer- möge man nit des reinen Prin-
den sollen, den mögen. Diese Summe zips wegen, nur um die neue \chnell zu erlangen , enthalten. Der Abgeordnete fonstatirie, daß die wiederholt gegen die gesprochen hätten. Auch
Pro
und der Referent Abg. Dr. Friedenthal sprachen \sih welches darauf abgelehnt wurde.
Amendement aus, welches S8. 4 und 5, sowie die beiden Schl 6. Die Ueberweisung weiterer haushalts-Etat, unter Uebertragung d Pflichtungen, bleibt vorbehalten. T
Der Minister des Innern
mit der Ausführung dieses Gesehes beauftragt.
wurden darauf in der Fassung des her mithin durhweg gene der Rehenschaftsber1 währung von 1 Landwehr durch Reichsgeseß
treffend die den Angehörigen der ten Beihülfen. — Referenten Abg. Sch
„Die Forderungsrechte, Reichsgeseßes vom 22. 3 wehr gegenüber dur die Gewährung Darlehnen erworben hat, R L der
ommunal-Verbände
hohenzollernschen Lande
dur erwirbt, daß weitere Darlehne Landwehr aus dem durch Zuschüfje a
Herr von Dechend machte daß es fraglih sein dürfte, vor dem Zu-
elsstand durhweg ehrenhaft sei, troß
hüten, \olche Urtheile zu fällen, \#o lange nit die Untersuhungskommission ihre Arbeit beendet habe,
— Herr von Dechend entgegnete, daß der geschäftlihe Verkehr mitunter eine Ausgabe von Aktien Nach einigen kurzen Bemerkungen Lippe und des Iustiz - Mini- sters ward die Diskussion geschlossen und der Antrag des Refe- Bei der hierauf vorgenommenen Wahl 82 und Prof. Baumstark Außerdem erhielten noch Stimmen
der Kommissi
Brandenburg, Pommern, Maßstabe (S. 2) in Landkreise dieser Provinzen vertbeilt und denselben zur Durchführung
In gleicher Weise und nah gleichem Maßstabe wird der welchen der Staat nah §. 70 Absaß 1 der Kreis- Dezember 1872 zu den
Aufwendungen für den Fiskus
Außerdem werden vom 1. Jaauar 1873 ab bis zu dem Provinzial-Ordnung in Kraft tritt, aus den Preußen, Brandenburg, und Sachsen an der Dotation von 2 Millionen L H 480,900 Thaler entnommen und den einzelnen Landkreisen
Soweit über die im 8. 1 bezeihneten Summen nicht be-
ete. Bis zum Erlasse erden find die Jahresbeträge der zur Ver-
Fonds ist dem Landtage alljährlich vorzulegen. ; hatte Abg. v. Mitschke-Collande folgendes Amendement gestellt : „den §. 4 und 5 in dem Gesebßentwurf, ist in einem S. 4 e Summe nicht \{on dur Verfügung getroffen ist, Provinzen u. \. w. bis zur r zial-Vertretung den bestehenden Provinzial- resp. Kommunal-Vertre- tungen vrovisorisch zum Zwecke der Einführung der Kreisordnung , U- sofern sich das Bedürfniß dazu als nothwendig herausstellen sollte und : Verwaltung übertragenen milden Stiftungen
den - Provinzial - Vertretungen vor- von ostpreußischen Auffassung j der Abg. Dr. Windthorst (Meppen)
migt is, angenommen. — Es folgte { über die Verwendung des zur Ge- Beihülfen an] Angehörige der Reserve“ und e thn L "Bes bereit ge- onds, sowie die zweite Berathung des Gesetzes, be- a | u Reserve und Landwehr geleiste- Zunächst wurde nah l ellwiß der Nachweis der in Rede ftehen- den Fonds von 2,494,492 Thlr. für geführt erachtet. I: 1 des Gesehes lautet in der von der Komnission nit amendirten Fassung der Regierungsvorlage: welche der uni 1871 Angehörigen
gehen Kraft : uf di Monarchie beziehungswet]e die der Regierungsbezirke C Wiesbaden, den Stadtkreis Frankfurt am Main und die in dem Umfange über, die Darlehne dur die Organe dieser Verbände bewilligt worden find. Dasselbe gilt hinfichtlich der Forderungsrechte, welche der Staat da-
darauf
diese Dinge zu dis- ungen hätten den Ge-
dem Lande als Fahmann
in den sogenannten Grün-
dauern könne. Die Aus- wenn auch mißli,
die Ausgabe von Aktien
Herzog von Ujest und
daß in der dritten
rohen, Arp . »
ion vorgeshlagener Fassung
es Flächeninhalts, zur audern 5 Dezember
1 Nr. 2 auf jede der Pro- Schlesien und Sachsen ent- auf die einzelnen
osten des Krei8aus\chusses und 1. Sanuar 1873 ab dauernd
a
Kosten der Amtsverwaltung überwiesen, sobald und in so-
en nächsten Paragraphen: eien Schlesien zalern (S 1. Nr. 1)
des §. 2 für die Zwecke der \ Ein Anspruch auf
ng.
4 und 5 Verfügung getroffen NVerwendung und die Ueber-
selben jeweilig noch nit ihre
waltenden und zinsbar zu be- e Nachweisung über die Be-
wie er aus der Berathung 8. 4 so zu fassen: „So0- die Vor- wird dieselbe in den S. 1 zu Bildung der neuen Provin-
8. 2 bestimmten Vertheilungs-
vinzial - Ordnung möglih|t
Sauen - Zarputschen sich
aus-
Provinzialstände des Vorredners
gegen das Die beiden
ußparagraphen: is Summen, aus dem Staats- er entsprehenden Ausgabe-Ver- und der Finanz-Minister find
Kommissionsentwurfs, wel-
dem Antrage des
Staat in Ausführung des der Reserve und Land- eihülfen in Form von
von Bei i VO! dieses Geßes auf die
assel und
in welchem
an Angehörige der Reserve und
Gesammtbetrag von 2,577,810 Thaler zu ergänzenden Beihülfefonds
gewährt werden.“ Hierzu beantragte der Abg. von Rauchhaupt, statt der gesperr-
ten Worte zu seßen: „gehen kraft dieses Gesehes auf die ein- zelnen Kreisverbände, bezichungsweise freiseximirten Städte und die hohenzollernschen Lande in dem Umfange über U. \. w.“
Für dieses Amendement traten außer dem Antragsteller nur noch die Abgg. von Gottberg und Kirch ein, während sich Abg. Riert und die Regierungs-Kommission dagegen erklärten; es
wurde darauf abgelehnt. E
Zu §. 2 des Gesetzes: „Die Fonds, welche durch die Rück- zahlung der im §. 1 bezeihneten Darlehen gebildet werden, sind zur Verwendung für gemeinnügige Zwecke im Interesse der |, betreffenden Landestheile bestimmt,“ beantragte der Abg. von Rauchhaupt, hinter „betreffenden“ einzuschieben : „Kreise, bezie- hungsweise,* und ward der Paragraph mit diesem Amendement angenommen, sowie unverändert der Shlußparagräph des Ge- seßes: „Die Verwaltung des für die Hohenzollernschen Lande zu bildenden Fonds wird bis zur Einführung einer kTommunalen Vertretung in denselben durh Königliche Verordnung geregelt. “ Es folgte die zweite Berathung des Gesetzentwurfs, betref- fend die Verfassung der Amtsverbände und des Kommunal- verbandes in -den Hohenzollern\chen Landen. Dic Abgeord- neten Evelt und Cramer hatten eine Reihe von Amendements gestellt, mit denen fih die Regierung zumeist einverstanden er- flarte. Nur bei §. 12 (Zusammenseßung der Amtsversamm- lungen) erhob \fich eine längere Debatte. Derselbe gewährt in seinem ersten Alinea dem Fürsten von Hohenzollern, als Besißer des Hohenzollernshen Domanialgutes, in seinem zweiten den Fürsten von Fürstenberg und von Thurn und Taxis, als Besißern Hohenzollernsher Herrschaften, das Virilstimmreht auf den Amtsversammlungen (Kreistagen). Die genann- ten Abgeordneten beantragten, das leßtere zu streihen. Der Re- gierungs - Kommissar Geheimer Ober - Regierungs - Rath Per- sius hielt den ganzen Paragraphen aufrecht und berief \ih auf das Urtheil der Vertrauensmänner, die über das Geschß berathen hätten. Ihm traten die Abgeordneten Dr. Windthorst, von Mallinckrodt und von Gerlach bei, welche geltend machen, daß die Wahl durhaus keinen Vorzug vor dem geseßlichen Stimmrecht habe und in keiner Weise eine besondere Fähigkeit des Gewählten bekunde. Dagegen führte der Abg. Lasker aus, daß bei Annahme der Kreisordnung für die östlichen Provinzen das Virilstimmenrecht ausdrücklich als unstatthaft konstatirt wor- den sei und daß es nimmermehr geduldet werden dürfe, wenn in einem Spezialgeseß für ein kleines Ländhen ein Präjudiz gegen einen feierlih proklamirten Staatsgrundsaß geschaffen werden solle. Es liege auch nicht der geringste Grund vor, eine Ausnahme zu machen. Das Amendement wurde darauf geneh- migt; das zweite Alinea also gestrihen. §. 12 wurde darauf in dieser Fassung in namentlicher Abstimmung mit 132 gegen 94 Stimmen angenommen und dann die Diskussion abgebrochen. Sizung \{chloß um 4 Uhr.
— In der heutigen (47.) Sißung des Hauses der Ab ge- ordneten, welher am Ministertish der Finanz-Minifter Camp- hausen und mehrere Regierungs-Kommissarien beiwohnten , seßte das Haus die zweite Berathung des Staatshaus halts von 1873 fort, und wurden die Etats für die beiden Häuser des Landtags mit einigen von der Kommission beantragten Mehrbewilligungen, genehmigt. Zu Titel 4 der Ausgaben des Hauses der Abgeordneten (Diäten und Fuhrkosten) be- merkte der Referent Abg. Graf Limburg-Stirum, daß in der Kommission Alle darin einig waren, daß eine Erhöhung der Diäten erst für: “ie nächste Session zu erstreben sjei. Ein Schreiben des Minister-Präsidenten Grafen v. Roon an die Kommission habe ine entsprehende Vorlage noch für diese Session in Aussicht gestellt. Auf weitere Anfrage des Abg. v. Bonin erklärte der Finanz-Minister Camphausen, daß der betreffende Entwurf in den nächsten Tagen an das Haus gelangen werde. Folgende von der Kommission be- antragte Erhöhungen wurden genehmigt: Für das Herrenhaus : Kap. 42 der Ausgabe Tit. 2 (Remunerirung von Stenogra- phen 2c.) ftait 10,080, 11,560 Thlr. und Tit. 5 (zur Unterhal- tung des Gebäudes und des Gartens) statt 2100 Thlr. 2660 Thlr. — Für das Abgeordnetenhaus: Kap. 43 der Ausgabe Tit. 3 (zu außerordentlihen Remunerationen) ftatt 1000 Thlr., 1200 Thlr., Tit. 5 (Burcau - Bedürfnisse) stattt 38,480, 50,000 Thlr. und Tit. 7 (unvorhergesehene Ausgaben) statt 500, 580 Thlr. Unverändert und ohne Diskussion wurde der Etat der Lotterie- Verwaltung genehmigt und wurde dann die zweite Berathung des Entwurfs eines Gesetzes, betreffend die Verfassung der Amtsverbände und des Landeskommunal-Verban- des in den hohenzollernschen Landen fortgeseßt. Die Vorlage wurde mit einigen nicht wesentlichen Abände- rungen, denen der Vertreter der Staatsregierung Geh. Ober- Regierungs-Rath Persius beistimmte, fast ohne Diskussion an- genommen. Bei Schluß des Blattes trat das Haus in die zweite Berathung des Entwurfs eines Gesehes, betreffend die Erbschafts fteuer. S — Unter dem 19. und 23. Dezember v. I. find zwischen
den Bevollmächtigten Sr. Majestät des Kaisers und Königs und Ihren Königlichen Hoheiten des Großherzogs von Mecklenburg- Schwerin und resp. des Großherzogs von Mecklenburg-Strelißz Militärkonventionen abgeschlossen worden. Nach denselben treten das Großherzoglih mecklenburg-{hwerinshe, fowie das Großherzoglih mecklenburg - streliß\che Kontingent vom 1. Ja- nuar 1873 ab in den Etat und in die Verwaltung der König- lih preußischen Armee, und zwar Pa des IX. Armee-Corps. Die von diesem Zeitpunkt ab nach dem Reichs-Militäretat zur Unterhaltung der Großherzoglih mecklenburgischen Kontingente bestimmten Beträge werden daher der Königlih preußischen Militärverwaltung zur Verfügung gestellt, wogegen diese die Verpflihtung übernommen hat, sämmtlihe Bedürfnisse der mecklenburgishen Kontingente nah den preußischen Normen und Verwaltungsgrundfäßen zu bestreiten. — Der General-Feldmarschall von der Armee, von Stein- met; Yat si gestern Mittag wieder nah Görlitz zurückbegeben. — Der Großherzoglich mecklenburgishe Gesandte ‘am Kaiserlich Königlich - österreichischen Hofe, von Gamm, ist gestern Abend aus Wien, über- Dresden kommend, hier ein- getroffen und hat heute früh seine Reise nah Schwerin wieder fortgesekßt. Königsberg, 20. Februar. Die Korporation Der hiesigen Kaufmannschaft wird am 25. April d. I. ihr ó0jähriges Bestehen feiern. Das Fest soll nah einem am Sonnabend gefaßten Beshluß eine möglihs| weite Ausdehnung nehmen. Bayern. München, 19. Februar. Prinz Luitpold,
stattete Mittags dem König, der Prinzessin Alexandra Besuche
Minister Berr und Regierungs- einigen Tagen von hier na
ihnen Ministerial-Rath Riedl dahin folgen, auf sein Ansuchen dieser Funktion *enthobenen Ober-Appellations- gerihts-Präsidenten von Neumayr zum wirklichen Bevollmäch- tigten ernannt worden ist. Dr. Fä u ftle werden, wie Anfangs März sich nach Berlin begeben.
Caftell ift beauftragt worden, in Erfahrungen Kenntniß zu nehmen, LOR, Dnyes bei den Verwaltungs - Behörden gemaht wor- en find.
henden Verfassungsbestimmungen für unbedingte. Verpflichtung ab, einen vom brachten Geseße8vorshlag, der verfassun
wieder hier eiñgetroffen ift, “e und der ab. ten beiin|Bundesrath, Finanz- Landgraf, find {hon vor Berlin abgereist. Morgen wird welcher an Stelle des
fommenden Wiener Courierzug
— Die bayerishen Bevollmächti
Die Minister v. Pfrehscher und die „Allg. 3tg.“ mittheilt, wohl erst
— Der Minifsterial-Referent Regierungs-Rath Freiherr von Baden besonders von den welche dort mit den bürger-
90. Februar. In der heutigen
Sachsen. Dresden,
Sizung der Zweiten Kammer, in welcher die Staats-Minister Frhr. v. v. Gerber anwesend waren, stand zunächst auf der Tagesordnung eine von dem Abg. Klemm und einer größeren Anzahl Mit- glieder der Linken gestellte Interpellation wegen der in einem Artikel des „Dresdener Journal“
Friesen, v. Fabrice, v. Nostiß-Wallwiß und Dr.
behaupteten Verpflihtung der Regierung zur Publikation des Volks\chulgesezes, welche an die Königliche Staatsregierung folgende Anfragen richtet :
1) Leitet die Königliche Staatsregierung aus den zur Zeit befte- die oberste Staatsgewalt die Könige an die Stände ge- simäßig berathen worden, na
8 92 der Verfassungêurkunde aber niht als verworfen zu betrachten
ist, als Geseß zu publiziren? z : “s
9) Nimmt die Königlihe Staatsregierung eine solche Verpflichtung auch dann an, wenn a. ein solcher Geseßesvorschlag von den Ständen nur mit Abänderungen angenommen worden is und insbesondere b) die Curiatstimmen beider. Kammern bezüglich dieser Abänderungen getheilt geblieben find ? Nachdem in Abwesenheit des Interpellanten der Abg. Dr. Minckwig die Interpellation begründet hatte, erklärte Staats- Minister Freiherr v. Friesen , die Staatsregierung sei zur \ofor- tigen Beantwortung derselben bereit. Der Staâts-Minister be- merkte nun zunächst, daß er fih bei seiner Beantwortung [edig- lich an den Inhalt der Interpellation halten und einige von dem Abg. Dr. Minckwiy bei deren Begründung berührte Punkte, weil in der Interpellation nit enthalten, als nebensählih, un- berührt lassen werde, und fuhr sodann folgendermaßen fort: „Die Anfrage der Herren Abgeordneten Klemm und Genoffen stüßt sih auf einen Artikcl, der vor einiger Zeit in dêm „nichtamt- lichen Theil“ des „Dresdner Journals“ erschienen ist. Die Staats- regierung muß sich nun entschieden dagegen verwahren, als ob sie ver- pflichtet sei, über thre Stellung zu einem solchen Journalartikel, und darüber, ob und inwieweit sie mit den darin ausgesprochenen Ansichten übereinstimme oder nicht, hier in amtlicher Weije Auskunft zu ertheilen. Ebensowenig kann fie im Allgemeinen eine Verpflich- tung anerkennen, auf Grund einer gestellten Interpellation fich über e, prinzipielle Auffassung gewisser Verfassungsbestimmungen zu erklären.
Wenn die Staatsregierung dessen ungeachtet im vorliegenden Falle die Beantwortung der Anfrage nicht ablehnt, so geschieht dies ledig- lih deshalb, weil sie felbst es für wünschenswerth erachtet, daß den vielfach im Lande verbreiteten mißverständlichen Auffassungen gegen- über ihre Ansicht von der fraglichen Verfassungsbestimmung in amt- licher Weise bekannt gemacht werde. Diese Ansicht ist folgende:
Die Vorschrift von §. 92 der Verfassungsurkunde ist so flar und bestimmt, daß die Regierung dann, wenn der dort vor esehene Fall vorliegt, sich nicht mehr das Recht zuschreiben kann, nah ihrem Er- messen darüber zu entscheiden, ob der Geseßvorschlag verworfen 1er oder nicht. In dieser Beziehung entscheidet der Wortlaut der V:r- fassung, und die Regierung hat keine weitere Mahl. E Ganz unabhängig hiervon besteht aber §. 112 der Verfafsungs- urkunde. Hiernach bedürfen alle ständishen Beschlüsse, welche auf Angelegenheiten des Landes Bezug haben, um wirksam zu werden, der auêdrücklihen Sanktion des Königs. Ohne diese auêdrückliche Sank- tion kann fein Geseß publizirt werden, und es fann hierbei keinen Unterschied machen, ob dasselbe durch die Majorität beider Kammern angenommen worden oder nach §. 92 der Berfassungsurkunude als nicht veriorfen zu betrachten ist; der König hat vielmehr in beiden Fällen das Recht, die Sanktion zu ertheilen oder zu verweigern. Selbstverständlich verbleiben die Minister auch für diese König- lihe Entschliezung verantwortlih. Sie haben daher ihren Rath Sr. Majestät dem Könige nur mit Rüfsicht auf die Vorschriften der Ber- faffung und auf Das zu ertheilen, was ihrer gewissenhaftenu Ueber- zeugung nach dem Wohle des Landes am meisten entspricht. Durch diese Beanlwortung der 1. Frage erledigt sich die der 2. Frage in ihren beiden Theilen von selbst.“ :
" Abg.” Dr. Minckwiy behielt dem abwesenden Jnterp-llanten, sofern die Erklärung der Regierung nicht allenthalben für be- friedigend erachtet werden könnte, Weiteres vor. — Bei der darauf folgenden Petitionsberathung wurde der mit einem jüngst gefaßten Beschlusse des Landwirthschaftsrathes für das Deutsche Reich übereinstimmende Krause sche Antrag: 4
„Bei der Reichsregierung dahin zu wirken, daß dem Reichstage baldigst ein umfasjendes Veterinär - Polizeigeseß vorgelegt werde, wels die Bekämpfung der Viehseuhen einheitlich regelt und bei den gemeingefährlichen ansteckenden Thierkrankheiten von dem Grund- saße ausgeht, daß die airs rein fontagiésen Krankheiten entstehenden
Verluste dem Viehbesißer, der ohne eigenes Verschulden ift, in an-
gemessener Weise entshädigt werden.“ i angenommen. — Endlich gab der Bericht der Abth. A. der Finanz - Deputation über das -den Nachweis über die bisherige Verwendung des Kasernenbau-Vorshußfonds von 1,400,000 Thlr. betreffende Dekret zu langer Debatte Anlaß, nach deren Schluß die Kammer beschloß, nah dem Antrage der Deputation, eine Er- flärung über die Verwendung des Kasernenbau-Vorschußfonds bis zur definitiven Rehnungsablage auszufeßen u. \. w. Und bei der Regierung zu beantragen, daß dieselbe die Verhandlun- gen wegen des Kasernenbaues n Leipzig alsbald wieder auf- nehmen und das Zustandekommen derselben bei zu verhoffendem Entgegenkommen der Gemeindevertretung durch Genehmigung der projektirten Straßenanlage an der Nordfront der Pleißenburg unterstüßen möge.
IQürttemberg. Stuttgart, 19. Februar. Das neueste Bulletin über das Befinden der Königin-Mutter lautet:
„Während des gestrigen Tages war eine tiefe Betäubung und Apathie unverkennbar; spät Abends wurde der Kopf auffallend klar, dagegen kamen die ganze Nacht hindurch anhaltende Beengungen und Hustenreize. Dr. Gärtner.“
Badeu. Karlsruhe, 19. Február. Die Prinzessin Marie von Baden, Herzogin von Hamilton, die Erbprin- zessin von Monaco sowie der Landgraf Friedrich von Hessen sind heute Nahmittag nah Baden zurückgekehrt.
Hessen. Darmstadt, 20. Februar. Gestern trat die
Zweite Kammer der Stände des Großherzogthums zu einer Sizung zusammen. Zur Verlesung kam die Antwort der Großh,
us der Staatskasse bis auf den
welcher heute Morgens mit dem um 4 Uhr 50 Minuten an-
Regierung auf die Interpellation des Abg. v. Nuäbeiau, die Er-
bauung einer Bahn von Eydtkuhnen nah Met betr. Auf die
Interpellation des Abg. Stüber erwiderte die Regi den Geschäftskreis der Bezirks-Strafgerichte ur p L ie kung ihrer Kompetenz zu verringern bereit sei. Was das weitere Ersuchen des Interpellantert anlangt, bei Aburtheilung von In- n dem Ankläger größere Rechte während der öffentlichen erhandlung einzuräumen, verwies fie jedoch auf die in Aus- sicht stehende allgemeine deutsche Strafprozeß-Ordnung. — Eine En des Abg. v. Wedekind, die Fortsczung der Oden- N aag nah Nearelz betreffend, wurde dahin beantwortet, aß die diesfälligen Verhandlungen noch zu keinem Resultate Se: Der Abg. Mez machte in seiner Eigenschaft als Präsident des Finanzaus\shusses Mittheilung von cinem an ihn gelangten Schreiben des Gesammt-Ministeriums, welches auf eine desfallfige Anfrage erklärt, daß für folgende Gegenstände neue, beziehungsweise erhöhte Forderungen im Budget in Aus- u genommen seien: Erhöhung der Dotation der Hof-Biblio- “d 4000 fl. ; Herstellung von eisernen Thüren auf derselben fl. ; für Erhöhung der Gehalte der Professoren zu Gießen 4000 fl. ; für einen ucuen Flügelanbau an dem dortigen Gym- icin 954,000 fl. Es seien ferner noch niht näher fixirte For- erungen zu erwarten für Erbauung eines Zellengefängnisses für ein Gebäude für die Kunstsammlungen. Seitens des Mi- nisteriums der Justiz seien 20,000 fl. für Erhöhung der Schreib- voran und 10,000 fl. für Reparaturen am Justizpalast in 2 Ln in Ansaß gebracht. Desgleichen sci die Beschaffung eines A E s E aar! Darmstadt ins Auge gefaßt. eraufbau des Hof- il 5 erforderli fie Hof-Theaters würden etwa 450,000 fl. ie Kammer berieth hierauf über die Gegenständ f Tagesordnung. Bezüglich des Antrages des Abg, (a dla auf Errichtung einer allgemeinen Landes-Kreditanstalt aus den französischen Kriegsfontributs-Géldern beschloß die Kammer dem E des Ausschusses gemäß, die Regierung zu ersuchen, D Antrag in Erwägung zu ziehen und geeigneten Falls den tänden Vorlage zu machen. Endlich beschloß die Kammer gemäß dem Antrage des Abg. Welcker, die Regierung um Re- N der bestehenden geseßlichen Bestimmungen über die Kol- lateral-Steuer zu ersuhen: Morgen beginnt die Berathung Uber N N Geschäftsordnung. achsen-Weimar-Eisenah. Weimar, 20. Februar In der heutigen dritten Sitzung des See R Ta Landta gs fanden Aus\chußwahlen statt. tigung: heutige „Weim. Ztg.“ enthält folgende Beri ch- Durch mehrere Zeitungen ist die Nachri ( Daß die i uateter Zeit verschiedenen Personen und i Ls, A em Kultus - Departement unseres Staats - Ministeriums zur Begut- achtung zugegangenen „Grundzüge eines Volks\chulgesetzes“ ‘welche L S ie “org A namentlich auch in Betreff Schulaufficht, enthalten, egenstand ei espond O E sterium u dem bischöflichen E M vai ul Or eien, gleich als ob cs d stin effelbe eten G-sebentwurfe bedürfe. Wir R Ee H öunen, daß eine folche Korrespondenz unseres Kultus-Departements weder eingeieitet ist, noch auch eingeleitet werden wird, da cine Ver- Ca wie der bischöflichen Behörde in keiner Weise geboten ist 2 E die Stellung der katholischen Kirche unseres Landes zum Staate a u einem Abkommen des lebteren mit ersterer beruht, sondern LETEO im Wege der Staatsgeseßgebung (dur das Geseß vcm ZROL LAAS _Übec das katholische Kirchen- und Schulwesen) geord- i ilt, P „würde auch jede Aenderung, die hierin getroffen werden N es s S ede n ; Staatsgeseßgebung getroffen werden bebe. aß er Zustimmurig des bishöfliden Domkapitels Sachsen-Altenburg. Altenbur j : g+ g, 20. Februar. einer Bekanntmachung des Herzoglichen Ministeriums, Ab- theilung der Finanzen, sind am 14. d. M. von den in Umlauf befindlichen Sachsen - Altenburgishen Kassenscheinen e Thaler, nämlich 10,500 Thaler in einthälerigen und p Thaler in zehnthälerigen, welhe durch Abnußung zirku- lationsunfähig geworden waren, vor Notar und Zeugen Ver- nichtet worden. An Stelle derselben werden 1500 Stück ein- Sts pntbälega Nummern 634,001 bis 635,500 und 2000 S ehnthälerige mit dea Nummern 48 “bis 50,000 i Miklaut efelt E mern 48,001 bis 50,000 in
Sachsen-Coburg-Gotha. Gotha, 20. Febr D hiesige Landtag genehmigte heut sämmtliche Wi e O seine I t gefallen find. E M L O DIE - Keim. Zeitung“ mittheilt, geht das Herzogli Staats-Ministerium damit um, einen e a8 e ta zu richten, welcher darauf abzweckt: die gegenwärtig bestehenden drei gothaishen Lan drathsä mter Gotha, Ohrdruf und Wal- tershausen in eins, näâmlih „das Landrathsamt Gotha“ zu ver- Slebrifevet But aa A die 4 Iustizämter Ichtershausen
S Thal un ie cini â eg- fällig werden, O ella, sowie einige Rentämter weg-
Lübeck, 19. Februar. (H. N.) Der in der lebten Ver- sammlung der Bürgerschaft von Dr. Klügmann A p zur näheren Erwägung des Bürgeraus\chusses verwiesene An- trag auf Abänderung derjenigen Paragraphen der Verfassungs- urkunde, welche über den Legitimationsmodus für die Theil- nahme an den Wahlen zur Bürgerschaft handeln, kam in der heutigen Sizung des Bürgerausschusses vor und wurde hier zunächst an eine Kommission von fünf Mitgliedern zur Begut- achtung verwiesen. Aus den Vorbesprehungen, die über den Antrag stattgefunden haben, so wie aus den Personen, welche in die Kommission gewählt wurden, scheint hervorzugehen, daß der Anirag niht in den ihm gesteckten engen Grenzen bleiben O On Das e Lt ad p e den Weg bahnt, um zu
Revision der jetzt seit 25 Jahren in f L faffung zu gelangen h Kraft bestehenden Ver-
— 20. Februar. "Die „Lüb. Anz.“ veröffentlihen den Nach- og zu dem Geseße vom 29. Dezember 1851, die r egratiia A
itglieder des Senates betreffend, und den dritten Nachtrag zu
dem Geseßze vom 29. September 1866, das Unterri Í lübeckischen Freistaate betreffend. ; MeTTIB Ae R
__ Samburg, 20. Februar. In der gestrigen Sißung d Bürgerschaft wurde in der Berathung Les Ausshußbecichtes über den Bericht der gemishten Kommission, betreffend die Re- difion der Verfaffung der Art. 29 nah dem Antrag der ge- särnailic trnd gs E Art. 30 bleibt, nachdem
e Antrage zu demselben ab i : bisheri Fassung besehen, z \ abgelehnt, in der bisherigen
Elsaß - Lothringen. Straßburg, 19. Februar Der Ober - Präsident von Möller ift gestern Vormittag von hier nah Cassel abgereift. it gestern Vormitiag von
Nach
Desterreich-Ungarn. Wien, 19. Februar. In der
Aus\huß gewählt und die Debatte über die Strafprozeß- nung fortgeseßt. Lichtenfels sprach gegen das im P L ftellte Prinzip der reinen Anklage, wünschte die Staats-Anmwalt- last unter die richterlihe Kontrole gestellt, wies den geringen die der subsidiären Anklagen nah und stellte in diesem e einen Antrag, welcher unterstüßt wurde. Der Iustiz- E inister widerlegte in einer zweiftündigen Rede die gegen den Entwurf erhobenen Einwendungen, gleichzeitig erklärend daß nah der Ansicht des Miuisterrathes die Ablehnung der Regie- rungsvorlage eine {were Schädigung der Wirksamkeit der Re- gus wäre. Der Antrag Lichtenfels wurde einstimmig abge- reu und S. 2 in der Kommissionsfassung angenommen. inb ea 400 Le Zu a s Paragraphen gestellten Ahb- - age zurüdck, dieselben als \ / s A Antrags bezeitnend V Sg R — Der Aus\chuß zur Vorberathung der Iuftizv beendigte seine Berathung «nd S e s ive mtiai Modi. fikationen die Regierungsvorlagen, betreffend das Bagatellver- fahren, Mahnverfahren und Einschränkung der Gerichtsbarkeit der Bezirksgerichte an. Eine vom Aus\{chuß vorgenommene Ab- änderung betrifft die Herabsezung der Ziffer des im Wege des Mahnverfahrens zu fordernden Betrages von 500 auf 200 fl. d B eee IOAO auf Antrag JIaszinski's, daß ì f, betreffend das ir Galizie feine G haben e O — 20. Februar. (W. T. B.) Das Herrenhaus nahm C E E nebst dem Einfihrungs- z en untwese endements in zweiter tan Lesung M ejentlichen Amendements in zweiter
Schweiz. Bern, 20. Februar. (W. T. B.) Der grof {20 ; e B, roße O von Thurgau hat das Vorgehen der E ea s den Bischof Lachat von Basel mit Stimmenmehrheit gebilligt; Seitens einiger fkatholishen Geiftlihen find Proteste gegen das Berbot eingelaufen, durch welches denselben der weitere dienst- liche Verkehr mit dem Bischofe“ Lachat untersagt wird. Großbritannien und JFrland. London, 19. F bruar. Die Königin ist gestern in Begleitung der mng Beatrice und ihres gesammten Hofstaates von Osborne nach Sloß Windsor zurückgekehrt, Am nächsten Montag kommt Ihre Majestät auf einige Tage nah der Hauptstadt. i In dem Befinden des Grafen Bernstorff ist r E s L lags seit gestern keine wesentliche Verän- ( ‘eten. Die Krankhei i rei insti E R L, heit scheint aber eine günstige Wen- _ Großbritanniens Staats-Einnahm Ti April bis 15. Februar beliefen sich amtlichen Kaas e folge auf 64,523,235 Lstr. gegen 63,404,368 Lstr. in der korrespondirenden Periode des Vorjahres, und die Ausgaben Men Ln N P Lstr. Am lezten Sonn- etrug die Bilanz des Schatz i u S 29 1.085 Lte 3 chaßamtes in der Bank von — 20. Februar. (W. T. B.) Im Unterhause kündigte heute Hardy an, daß er an einem der nächsten is R in Vorschlag zu bringen gedenke, in welcher an die Krone das Ansuchen gerichtet werde, die drei im Vertrage von Washington aufgestellten völkerrechtlihen Grundsäße gemeinschaftlih mit Nordamerika zur Kenntniß der fremden Mächte zu bringen In Erwiderung auf eiue Anfrage Cochrane's wies Enfield darauf hin, daß der Sinn der Depesche Gortschakoffs vom 31. Januar bei richtiger Auslegung völlig im Einklang zu stehen scheine mit der Depesche Granville's vom 24. Jánuar Der Inhalt der leßteren sei folgender: Großbritannien hebe hervor, daß es sich angelegen sein lassen werde, Shere Ali, den Herrscher von Afghanistan, auf alle die Vortheile aufmerksam
selbst geforderten Grenze erwahsen würden, und ihm die Noth- wendigkeit darzulegen, fich eines jeden Angriffs zu enthalten; England werde auch für die Zukunft ¿n Einfluß
klärungen Großbritanniens, so {loß Enfield unte Beif
des Hauses, seien von Gortschakoff E tdfan Si A genommen, wie sie abgegeben worden seien, indem auh der leßtere den Einfluß Englands auf Shere Ali als hinreichende Garantie für dessen friedlihe Haltung erachte. Auf Anreguncç von Smith theilte Enfield mit, daß der Dampfer „Morillo“ i Cadix noch immer unter Arrest gehalten werde; eine Vorlegung der bezüglih dieser Angelegenheit gepflogenen Korrespondenz könne, so lange die Untersuchung noch im Gange sei nicht er- folgen. Enfield verlas ferner auf eine Anfrage Peels ein Schreiben Lord Granville's an die Admiralität, worin leßtere aufgefordert wird, einen Dampfer nah Lissabon zux Aufnahme Ute d E E Gemahlin abzusenden Und
eine zum Schutze der englischen i enü
Anzahl Schiffe zu ftationiren. A ee — 20. Februar. (W..T. B.) hat hente der ae
Dublin, 20. Februar. (W. T. B.) Der Generalpr Î hat nach der erfolgten Freisprechung des Bischofs E RIA gan angezeigt, daß die Regierung das gerichtlihe Verfahren
Die Königin Victori De e - ‘ , Es - Fi ( Kaiserin Eugenie in Chislchurst einen Besuch
zu machen, welche ihm aus der Anerkennung der von ihm |
Sheri Ali nah dieser Richtung hin geltend machen. Diese Er: |
errungenen Sieg. — Die Nachricht, daß Cluf i j angekommen sei, entbehrt jeder Béntiudang A E Numänien. Bukarest, 19. F i l N , 19. Februar. (W. T. B. di Deputirtenkammer hat die St Via E ; Lenk Steuer auf Spiritu - migh, gleichzeitig aber beshchlo}sen, daß in Ben datvnti e L, P Ee T Bette bu A Epirituojen nur von Rum€ z iße Des politishen Wal s werden darf. M f Nußland und Polen. St. Petersburg, 19. Febru i ret zu der Flotte im Shwarzen Meere gehörige K E ten find an Stelle der alten Schiffs-Karounaden mit gez DEE A e C OELIAVeR armirt worden PURN — Auf Allerhöchsten Befehl erhält die G 5 ge ; e )* erhal die Garde-Œ gui- p E v) ihrer Kopfbekleidung deu Geis vei » io Sn A E R E ad p1chweis, welhen die übrigez chUrUPppen der Garde — Von den Skopzenproze sf i :
i 12 E Fellen die T c j ar SIeR haben, ift der erste Gteniat Die (äuidia ¿E Y U lagten verurtheilte das Gericht zum Verlust L B N D le und zur Verbannung in eine entfernte Gegend O ftfibi-
ns, wo fie unter strenge polizeilihe Aufsicht zu stellen find, y Schweden und Norwegen. Stockholm 15 l egn Der ¿pom Chef des Landesvertheidigungs-D parter L Sas S Ce, ausgearbeitete Heer ges ezvorf\ chlag / „Sve Tids frift“ mittheilt, darauf gu di e a usgehen, die ube L ohne die eingetheilte (inddelte) E I guÿ en, je oh fo, daß der Uebergang von diesem zu einan a eren System erleichtert wird. Aus diesem Grunde so di : erhâltniß zwischen den Stammtruppen und der LandweHr im Cn Lande gleichgestellt werden; und die Kreise, aus rDElden E E E fs ausgehoben und welche zum Theil L werden, follen im Verhältniß 3 olfs p| DEDer) Werdeil, 9 l Jaltmiß zur Volksmenge Se Kreise mit besonderen Befehlshabern, me die eik Den Qua e C eEN zu beaufsihtigen Haben ( ilt . weder waffenfähige Iüngling foll Tüchtztiakeit im Schießen haben. Wer si dieselb unn R y n. Wer fic selbe ohne Anleitung sel Bt er- tr A n eine gung Alle Ret he ' olen ein Jahr bei den Depots dienen. Die Zahl der Unteroffiziere \oll durch Werbung junger Leute für
9 Jahre bedeutend vergrößert werden. Alle, die zu Unateroffi- sollen als gemeine
äniern, sind, ausgeübt
Die
Dez e attetrnents,
gieren und Offizieren befördert werden wollen Soldaten eintreten. | — 16. Fel Das Z Ausf 4 x ; go Das Ses des Ausschusses der Zweiten E Se A nel er Versammlung beide: Kammer: N e n L en Bizesprechern gemachten Vorscilag, den ŒÆöônig : erthanigen Schreiben zu ersuchen, fich und seine Gezzahl:n dem alten Herkommen gemäß frönen zu lassen und derx Ta: dazu zu bestimmen, welcher in der Ersten Kammer are: E E in der Zweiten aber auf den Tisch gelegt unD am 24. diskutirt wurde, wobei er faum der sofortigen Verwerfung cam und dem Ausschuß übergeben wurde, ift jeßt geDrudckt Die Motive, welche das Gutachten hervorgerufen haben, daß dieser Borschlag die Kammer zu feiner ferneren Maßregel “An- laß geben möge“, sind kurz folgende: i Zwar ijt die Keönung ein alter Gebrau, die Grundgesee aber enthaiten darüber nichts; ob die allgemeine Meinung für die Noth- wendigkeit der Krönung ift, will der Aus]chuß unentschieden laffen, ist aber überzeugt, daß durch dieselve das Band zwischen König ind Volk nicht fester geknüpft wird, als "es \chon ohne dieselbe ift ‘Und er fin- det es unvereinbar mit der Beschaffenheit des Verhältnisses welhes zwischen König und Volk besteht, daß der Reichstag vor den König mit einem, Gesuch tritt, „welches feiner eigenen Auffaffung über die Nothwendigkeit der fraglichen feierlihen Handlung und über die Zeit, zu welcher dieselbe stattfinden soll, Fesseln anlegen fönnte; den nur E rommt es zu, dem Reichstage darüber feinen Willen mit-
L Dänemark. Kopenhagen, 17. Februar. Am 13. d Mits. fand im Palais des Königs auf Amalienbur g ein Staatsrath ftatt, worauf \päter sämmtliche Minister zur Königlichen Tafel gezogen wurden. :
__— Nah dem „Handbuche für Seewesen“ besteht die F l otte Dältemavis aus folgenden Schiffen. Schraubenschiffe mit Panzer: Vie Fregatte „Peder Skram“ (18 Kanonen unD 600 Pferdekraft), Gregatte „Danmark“ (24 und 500), Fregatte „Dane- brog“ (16 und 400), die Batterien „Rolf Krake“ (3 und 235) e Lindormen“ (2 und 360), „Gorm“ (2 und 360) und din“ (4 und 2500). — Schraubenschiffe ohne Panzer: Das ‘inien- hi} „Sfkjold“ (42 und 300), Fregatte „Iülland“ (26 und 400), Fregatte „Sjfalland“ (26 und 300) Fre- gaite „Niels Juel“ (26 und 300), Korvette „Dagmar“ (14 und 300), Korvette „Heimdal“ (14 und 270), Kor- vette „Thor“ (10 und 260), die Schoonerschiffe Æylla‘ (3 und 150), „Diana“ (3 und 150), „Absalon“ (3 und 100), „Esbarn Snare“ (3 und 100) und „St. Thomas“ (5 und 1850), die Eisenkanonenböte „Thura“, „Schröderfee“ „Willemoes“, „Buhl“, „Krieger“ und „Marstrand“, alle von Eisen und jedes Boot mit 2 Kanonen, das Eisenkanonenboot „Hauch“ und ein Kanonenboot nah Farcys System, jedes mit einer Kanoie, sowie ein im Baäu- bégriffenes Kanonenboot. Räderschiffe: „Holger Danske“ (7 und 260), „Sleswig “ (12 und 240), „Hekla“ (7 und 200) und „Geiser“ (8 und 160). Logisschiffe: „Dronning Marie“, „Lövenörn“ und „Agrrete“,
gegen die übrigen der Beeinflussung bei den Wah bezihtigten Personen vorläufig nicht fortzusezen Li
__ Frankreich. Paris, 19. Februar. Das „F fi- | ciel“ becihtet aus Algerien, daß der seit L A? Tagen Aa getretene Witterungswechsel eine günstige Wirkung auf den Stand des Getreides ausgeübt habe. Die Ruhe is nirgends No worden. Der General Galiffet ist in Goléa eingetroffen. Alle noch nit unterworfenen Abtheilungen der Chambâs und Mefthedmas haben die ihnen gestellten Bedingungen angenommen und die rückständigen Steuern sowie einen Theil der Kriégs- kontributionen bezahlt. Es herrsht in Folge dessen in der gan- zen Provinz ne die größte Ruhe. : _— Ver Gesetzentwurf Savary, den die National- Versammlung mit 421 gegen 268 Stlunmen angenommen, u die Ergänzungswahl möglichst ershweren: um gewählt zu wer- den, muß man*die absolute Stimmenmehrheit der votirenden und ein Viertel derStimmen der eingeschriebenen Wähler haben. Die Rechte seßte diesen Entwurf durch, weil fie bei den bisherigen Bestimmungen keine Deputirten mehr durhzubringen vermochte.
Spanien. Madrid, 2. Februar. (W. T Si
Rundschreiben des Iustiz-Ministers L die Präsidenten der Gerichtstribunale hebt die unumgänglihe Nothwendigkeit von Reformen in der Justiz, anderweiter Organisirung der Gerichte und Verbesserungen in der Civil- und Kriminal-Geseßgebung hervor. — M Saragossa haben lebhafte Kundgebungen zu Gunsten der republikanishen Regierung ftattgefunden. — Die
heutigen Sihung des Herrenhauses wurde der Budget-
amtliche „Gaceta“ meldet einen über di ‘eini | Saballos und ande 109) via Aa N prt L TAR eren Führern bei Santa Pau in Catalonien |
Die Ruderflottille 8 Kanonenjollen. Transportflotte: 20 Œifen- Transportbôte, 1 Dampf-Transportjolle id 1 Le ithonbsche E Die dritte Behandlung des Geschentwurfs, betreffend die Ertheilung des Indigenats an verschiedene Ausländer, rourde heute im Folkething ohne Diskussion erledigt. Da es bereits früher vom Landsthing behandelt wurde, so is cs nunmehr vom Reichstage fertig und wird zur Königlichen Sanktion ans Ministerium zurügehen. / - 18. Februar. Der Minister des Innern, FonneSbe), legte in der heutigen Sizung des Folkethings verschtedene Geseßentwürfe vor, welche eine niht unbedeutende Erweiterung des Eisenbahnnegzes des Landes in ziemli sihere Aussicht stel- len. In dem ersten Gesehe sucht der Minister die Ermächtigung des Reichstages zur Konzessionsertheilung für einn Zèitraumt bis zum 1. Januar 1970 für folgende Eisenbahnen nah: a. von DOdense über Querndrup nah Svendburg, þ, von Randers nä Grenaa, c. von Silkeborg nah Herning. Das zweite Gesetz be- trifft Z Eisenbahnen, wofür eine Konzession auf 80 Jahre ct- theilt werden soll, a. von der nordseeländishen Bähn vön“ einem Punkte zwischen Lyngby und Fredriksburg nah der Stadt Fre- drifs\und, b. eine Bahn von Friedrihsburg (Hilleröd) durch den ein bedeutendes Areal Nordfeelands bedeckenden \ogenarinten Gribwald nah einem noch nicht näher bezeihneten Puntte, e. eine Bahn von Nyfkjöbing auf Falster nach einem Punkte auf der Südküste dieser Insel in Verbindung mit einer neuen Hafen- anlage daselbft. ;
D î ‘ - by Y J à 1 dige Abiey Mit dem Dampfer „Lufitania“ sind in Lissa bon folgende Nachrichten aus Südamerika eingetroffen: Va L pa-