1873 / 47 p. 5 (Deutscher Reichsanzeiger, Fri, 21 Feb 1873 18:00:01 GMT) scan diff

bunden ist. Ju diesem Falle würde nah dem Beschlusse des Hauses der “M Woh dann eine Abfindung in bestandenen Forstgrund- \tücken eintreten mfissen, wenn die Vorbehalte in §. 11 zutreffen, d. h. wenn für die Bauholzberechti pg ber Gemeinde oder der Genossen- \chaft Forstgrundstücke von solcher usdehnung zu gewähren sein wür- eignet find. Meine Herren, einen folhen Umfang werden diese Bau- L Sti angen für sich allein ganz gewiß niemals haben. Dagegen würde allerdings in dem Falle, wenn eine Gemeinde mit ihrer Bau- holzberechtigung auch andere ihr Iustehende Dolgberecbbigungen gülindet, die ihr zu gewährende Foxstfläche verhältnißmäßig wachen. er an- dere Fall würde der sein, wenn etwa eine Gemeinde oder Genossen- schaft die Trägerin oder das Subjekt einex Bauholzberechtigung füc ihre sämmtlichen Mitglieder oder Genossen sein folte, also der Fall, wenn für alle ihre Mitglieder die jurislishe Perfon der Gemeinde als zum Bezuge von Bauholz Hen wäre. Meine Herren! Ein solches Rechtsverhältniß ist zwar wiederholt behauptet, ih will auch nicht so weit gehen, es unbedingt als“ un- möglich hinzustellen, aber ih darf mit Sicherheit fagen, daß es jedenfalls zu den äußersten Seltenheiten gehören wird. Mir scheint, die rechtliche Natur der Bauholzberechtigung steht dem entgegen, denn ih glaube, daß die P e ebaut unmittelbar an der einzelnen Baulichkeit klebt, daß fie von den Bedürfnissen der ein- zelnen Baulichkeit abhängt, daß fie also ee rechtlihen atur nach ein Recht des Einzelnen sein muß. Praktisch wird daher die Aende- rung der Regierungsvorlage, welche das Abgeordnetenhätis beschlossen hat, von keiner großen Bedeutung sein. Wenn troßdem die Staats- regierung diese Aenderung für unerwünscht erachtet, so leitet sie dabei nicht fo sehr die Besorgniß, daß dur die Aenderung, die für Forst- servituten in der Provinz Haunover abzutretende Forstfläche erheblich vergrößert werden würde, sondern sie wird von dem Gedanken geleitet, daß durch dieselbe eine Anzahl sehr unerwünschter Rechtsverwickelun- gen herbeigeführt werden wird. Meine Herren! Sobald das Gesetz ausspricht, daß die Bauholzberechtigungen der Gemeinden und GBe- nossenshaften durch bestandene Forstgrundftücke abgefunden werden sollen, wird unzweifelhaft in den einzelnen Gemeinden das Drängen und Streben dahin gerichtet sein, das Rechtsverhältniß fo zu drehen, daß fanstatt der einzelnen Bauholzberehtigten die Gemeinde als Träger der Bauholzberehtigung erscheint, damit dadurch das Ziel, in bestandenen Forstgrundstücken abgefunden zu werden, erreicht wird. Es werden Rechtss\treitigkeiten entstehen, theils zwischen den einzelnen Genossen und der Gemeinde oder der Genossenschaft als solcher, theils zwischen den Berechtigten und den verpflichteten Forsteigenthümern. Und in der That, seitdem die Gesebesvorlage in der Provinz Han- nover bekannt geworden ist, sind derartige An)prüche bereits erhoben und haben zu Konflikten auf dem M geführt. i Diesen Zustand, meine Herren, wünscht die Staatsregierung zu vermeiden, und aus diesem Grunde erklärt fie fich vorzugsweise gegen die von dem Hause der Abgeordneten beschlossene Veränderung des Geseßentwurfs. U : | Der vermittelnde Antrag Ihrer Kommission, meine Herren, wird diese Bedenken, wenn niht ganz aufheben, so doch erheblich abschwächen. Der Antrag hat im Allgemeinen die Frage, die ih voranstellte, ob nämlich Bauholzberechtigungen der Gemeinden und Genossenschaften in bestandeneik Forstgrundstücken abzufinden seien, im Einverständniß mit dem Hause der Abgeord- neten bejaht, er will jedoch diese Vorschrist dahin näher deklarixen, daß Bauholzvere{tigungen, die bis zum, 1. Januar 1872 von einzelnen Mitgliedern der Gemeinde oder Genossenschaften ohne Dazwischenkunft des Genossenschaftsvorstand s, also unmittelbar bezogen find, den Be- stimmungen des §. 11 im ersten Absaß nicht unterliegen sollen, daß also diese Bauholzberechtigungen nicht. in bestandenen Forstgrund|tücken abgefunden werden sollen. Damit, meine Herren, ift der Frage nicht vorgegriffen, ob in den einzelnen Fällen als Träger der Bauholz- berechtigung, die Genossenschaft beziehungsweise die Gemeinden, oder die einzelnen Stellenbesißer erscheinen, dagegen ist die Quelle von Rechtsstra1tigkeiten, auf die ih mir erlaubt habe, vorhin hinzudeuten, durch dieien Antrag verstopft, und aus diesen Gründen glaubt die Staatsr gierung, den Anirag Ihrer Kommission befürworten zu sollen. In der Diskussion über die Petition der Amtmänner Neuhauß zu Ascheberg und Fischer zu Nordkirchen, Kreis Lü- dinghausen, welhe Verwahrung einlegen gegen den dur Reskript der Regierung zu Münster, d. d. 16. Juli 1872, über sie ver- fügten Austritt aus .dem katholishen Verein, und gegen die Verfügung des Ministers des Innern, d. d. 7.-September 1872 auf Grund ihrer Beschwerde, nahm der Regierungs-Kommissar Geh. Ober-Regierungs-Rath Wohlers das Wort: Aus den von dem Herrn Referenten vorgetragenen Gründen Bitte ih das Hohe Haus, dem Antrage auf Tagesordnung fich anzushlie- ßen. Die Sache ist, wie mir scheint, sehr einfah. Cs handelt sich um einen Verein, der sih ohne allen Zweifel mit öffentlichen Angele- genheiten befaßt und eine Einwirkung auf dieselben bezweckt. Der Verein befaßt sich unter Anderm damit, Adressen zu erlassen an eine der Fraktionen des Hauses der Abgeordneten. Also, daß es sich hier um einen po- litischen Verein handelt, darüber kann nicht das geringste Bedenken obwalten. Der Verein hat auch selbst die betreffende Anzeige gemacht und dg- dur zu erkennen gegeben, daß er sih dessen bewußt ist. (Es handelt sich ferner um einen Verein, der Wanderver]ammlungen „veran- staltet und zwar ohne allen Zweifel auch in den Amtsbezirken der Beschwerdeführer. Jn diesem Falle liegt dann diesen, als den Amt- männern, die Verpflichtung der polizeilichen Ueberwachung ob. ah der Westfälishen Landgemeindeordnung hat allerdings der Amtmann die Verwaltung der Polizei in den Amtsbezirken. Nun liegt es doh klar auf der Hand, daß der Amtmann nicht der geeignete Mann dazu ist, sich selbst zu überwachen, resp. einen Verein, dem er selbst angehört. Noch klarer ist es fast, daß dazu nicht geeig- net sind der Beigeordnete oder der dem Amtmann nachgeordnete Gemeindevorsteher. Aus diesen Gründen glaube ich, daß kein Anlaß vorliegt, diese Petition der Königlichen Staatsregierung zur Kenntnißnahme zu überweisen. Dies würde schon deshalb keinen Zweck haben, weil der Königlichen Staatsregierung die Sachlage ohnehin vollkommen bekannt ijt. Jch glaube nit, daß eine neue Erwägung irgend ein anderes Resultat haben würde. Den Beschwerdeführern ist es dur- aus unbenommen, einem politischen Verein beizutreten, aber, wenn sie nebenbei Polizeibeamte sein wollen, so muß ihnen die Wahl gestellt werden, sich entweder der Theilnahme an einem Vereine, wie der in Rede stehende, zu enthalten oder ihr Amt als Amtsmänner aufzugeben.

Die Erklärung, welche der Finanz-Minister Camphausen in der gestrigen Sizung des Hauses der Abgeordneten Vor Eintritt in die Tagesordnung bei Vorlegung des die Staats- \huldentilgun betreffenden Gesehentwurfs über die Finan z- lage abgab, Bitte folgenden Wortlaut: V

Meine Herren! Nach den Einrichtungen, die in Bezug auf das Kassenwesen im Pren Staate bestehen, wird der Abschluß der Einnahmen und Ausgaben für das Jahr 1872 in der Mitte des Mo- nats März erfolgen; ih werde daher erst in der zweiten Mie des Monat März in der Lage sein, eine eng zuverlässige Üeber- fiht über die Einnahmen und die Ausgaben des Stgates dem Hohen

ause mittheilen zu können. Indessen, meine Nionen in namentlich in Buren der Ausgabenfonds nos viele Dispositionen in Frage stehen und wenn in dieser Hinsicht gar Manches sich noch mehr oder weniger ändernkann, so bin ih doch heute hon in der Lage, zu übersehen, wie viel die Veberschüsse für das Jahr 1872 mindestens betragen werden und ih erfülle eine angenehme Pflicht, indem ih Ihnen mittheile, daß dieser Minimalbetrag gd auf 20 Millionen Thaler belaufen wird.

den wie fie zur eigenen selbständigen forstwirthsaftlichen Benuhung ge

bezweifle nicht, daß der wirkliche Abschluß diese Summe übersteigen Se o daß 6 ie nit ganz OrbeBlid übersteigen wird, Auf diejes Resultat haben die ungewöhnlich günstigen Verhältnisse des Jahres 1872 in allen Zweigen der Verwaltung eingewirkt. Es wird fich -muthmaßlich herausstellen, daß wir nicht eine einzige Verwaltung ha- ben werden, die nicht größere Erträge abwirft, als in dem Etats-Voranschlag virgeleyen waren. Es wird später meine Aufgabe sein, das im Ein- zelnen darzulegen, wenn der vollständig revidirte Abschluß in meinen

Händen sein wird. Jh kann mir aber nicht versagen, auf- einzelne Punkte s{chon heute hinzuweisen und -da nimmt nun eine ganz beson- ders merkwürdige Stellung ein der Ertrag der Stempelsteuêr. Die Stempelsteuer war in unserem Etat mit 7 Millionen Thlr. veranschlagt ; sie hat in der Wirklichkeit erreiht die Summe von 13,740,000 Thlr. Sie hat im Jahre 1871, wie Ihnen erinnerlih sein wird, betragen die Summa von 8,480,000 Thlr. und diese glänzende Einnahme hat uns bestimmt, iv dem Voranschlagfür 1873 die Stempelsteuer, abweichend von dem sonst gewohnten Verfahren, wonach der dreijährige Durch- {chuitt genommen wird, mit der höheren Summe von 8,400,000 Thlr. auszubringen. Jn Folge der glänzenden Resultate, die nun aber das Jahr 1872 aufweist, hat die Regierung geglaubt, von dèêm ‘fon}t ge- wöhnlichen Verfahren noch stärker abweichen zu dürfen, als wie es \chon bei Aufstellung des Staatshaushalts-Etatsentwurfs geschehen war, sie hat Ihnen daher 'durch den Nachtragsetat bera iten die Einnahme an Stempelsteuer für das Jahr 1873 noch um 1,600,000 [r. zu erhöhen und dadurch anf die runde Summe von 10,000,

Thlr. zu bringen. Jch glaube auch, daß wir die Hoffnung Hegen dürfen, troß der Erlasse, ‘die bei der Stempelsteuer in Anssficht ge- nommen sind, au diese Einnahme vollständig zu erreichen. Zwar würde is nicht die Hoffnung hegen, daß dié überaus singulären Resultate des Jahres 1872 sich auch im Jahre 1873 wieder- olen werden; ich glaube, daß der mit fieberhafter Hast etriebene Gründungseifer, daß die vielen Umsäße, namentli in \tädtishen Grundstücken, in Baustellen, in Häusern u. \. w. wie fie im Jahre 1872 im ausgedehntesten Maße stattgefunden haben, in ähnlicher Weise sih für die Zukunft wohl nicht erneuern werden; das aber glaube ich, daß für die Summe, welche die Staatsregierung bei dem Nachtragsetat in Aussicht genommen hat, auch auf cine dauernde desfallsige Ginnahme wird gerechnet werden können.

Neben dèr Stempelabgabe nimmt ebenfalls eine ganz apparte Stellung ein die Bergwerksverwaltung. Die Bergwerksverwaltung wird an Mehrüberschüssen gegen den Voranschlag mehr als die Summe von 6 Millionen Thalern liefern : ;

Im Uebrigen stellen sich Mehreinnahmen, wie bereits schon er- wähnt, in allen Verwaltungen heraus. Für heute habe i vielleicht noch anzuführen, daß in diesem Jahre auch die Erträge der direkten Steuern ungefähr 14 Millionen mehr aufbringen werden, als in Aussicht genommen war. Dazu trägt am meisten bei die Eisenbahn- Abgabe mit 450,000 Thlr., die Einkommensteuer mit 474,000 Thlr. Die Einkommensteuer hat für das Jahr 1872 betragen 6,126,000 Thlr. Diesem Resultate gegenüber könnte es vielleicht auffallend erscheinen, daß die Regierung Ihnen im Nachtrags-Etat vorgeschlagen hat, die Einkommensteuer für das Jahr 1873 zu normiren auf 7 Millio- nen Thaler. h: E

Aber, meine Herren, dieser Vorschlag beruht auf vollständig soliden Grundlagen. Wir kennen in diesem Augenblick genau die Veranlagung für das Jahr 1873, diese Veranlagung hat das Resultat ergeben von 7,204,000 Thalern. Wir wissen nun recht wohl, daß in

olge von Reklamationen und vielleicht in diesem Jahre, wo eine g hohe Steigerung stattgefunden hat, noch mehr als inden anderen Jahren immer ein gewisser Rückschlag eintritt; wir gläubén aber doch darauf rêèchnen zu dürfen, daß die Einkommensteuer für das Fahr 1873 die Summe von 7,000,000 Thalern ergeben wird, und es sollen dem Etat in Folge dessen beinahe 900,000 Thaler, gänz genau 893,000 Thaler zugeseßt werden. Nun, meine Herren, wäre es vielleicht niht ohne Interesse, sich zu vergegenwärtigen, was es heißt, wenn der Einkommensteuer 900,000 Thaler zugeseßt werden: das heißt 30 Millionen {jährlichen Einkommens mehr der Einkommensteuer zu unterwerfen. l :

Der Anlaß, weshalb ih mir heute das Wort erbeten habe, liegt nun in Folgendem. Die Regierung hegt den dringenden Wunsch, da die großen Geldmittel, die ihr in Folge des Abschlusses des V°erwal- tungsjahres 1872 zufließen, möglichst bald dem Lande zum Nußten ihre Perwendatis finden mögen, und sie {chlägt Jhnen vor, von dieser Summe den Betrag von 12,774,000 Thlr. zur extraordinären Schul- dentilgung zu verwenden. Wir haben in dem Etatvoranschläg von 1873 bereits die r E erbeten, zur p Ai E S Schuldentilgung“ 7,760,000 Thaler zu verwenden. Wenn wir die eben erwähnte Summe dem noch hinzufügen, so würden wir also ungefähr 20x Million zur S Schuldtilgung zu verwenden haben. Wenn - das Hohe Haus genehmigt, daß die Anlei- hen, die wir im Staatshaushalts-Etat bezeichnet haben und die in diesem Geseßentwurf bezeichnet werden, getilgt werden, so würden wir darguf zu rechnen haben, vom Jahre 1874 an den Staatshaushalts- Etat um eine Summe von etwa einer Million Thaler jährlich ent- lastet zu sehen. Es ist nämlich die Absicht, sämmtliche 4¿prozentige Anleihen, die in die Konsolidationsmaßregeln von 1869 nicht einge- lossen wurden, zu tilgen. Es sind dies folgende fünf Anleihen: ein Rest von der Anleihe der Niederschlesisch-Märkischen Bahn und zwar 4}prozentige Prioritäts-Obligationen, die noch rücständig sind im Betrage von 834,800 Thalern; cin Betrag bei der Münster - Hammer Eisenbahu, ebeufalls Prioritäts - Obligationen, im Betrage von 170,800 Thlrn. ; dann drei 43prozentige Anleihen aus dem Herzogthum Nassau, von denen die erste beträgt 3,369,257 Thlr., die zweite vom 15. Dezember 1860 ebenfalls die Summe von 3,369,257 Thlrn. und die dritte Anleihe vem 17. Juni 1861 von 9,273,085 Thlr. Es würde, um diese Anleihen sämmtlich zu tilgen, ein Kapitalbetrag erforderlih sein von. 10,017,199 Thlrn. und es würden dadurch an Zinsen und Tilgungsbeträgen bei sämmtlichen An- leihen, bei denen noch Tilgungsfonds bestehen, erspart werden 521,861 Thlr. E |

Außerdem ist es noch die Absicht, von denjenigen 43prozentigen Anleihen, die von dem Rechte der Konsolidation keinen Gebrauch ge- macht haben, je nah dem Jahrgange, von dem entferntesten angefan- gen, diejenigen noch zur Zeit bestehenden Restbestände, die nicht kon- solidirt worden sind, zu tilgen, bei der Anleihe vom Jahre 1848 mit einem Betrage von 649,760 Thlrn., und ferner noch bei vier anderen Anleihen aus den Jahren 54, 55, 57 und 59. Alle diese Anleihen würden dann mit ihren Restbeträgen vollständig getilgt werden, und es würden diejenigen Effekten, die jeßt in dem bekannten Konjolida- tionsfonds liegen, der Hauptverwaltung der Staatsschulden überwiesen, und die Anleihen sämmtlich voUständig getilgt werden können. i

Meine Herren! Es würde der Staatsregierung sehr erwünscht sein, wenn dieser Geseßentwurf mit Ls berathen werden möchte; ebenso hege ih die Hoffnung und den dringenden Wunsch, daß die Fettstellung des Staatshaushalts-Etats, in der die Ermächtigung ent- halten ist, mit der Tilgung von 7,760,000 Thlr. vorzugehen, uns nun- mehr sobald als wie irgend möglich ausgehändigt werden möge. Es liegt im Interesse des Landes, daß sich niht Summen in den Staats- fassen anhäufen, anstatt dem Verkehr zurückgegeben zu werden. Wir dürfen erwarten, daß durch cine solche Operation das Kapital für solide Zwecke noch flüssiger werden wird, als wie es seither schon geschehen ist, daß für hypothekarische Darlehne, für Darlehne, die dem Grundbesiß zu Gute gn solide Prioritäts-Obligationen u. s. w. sich „dadurch ein besserer Markt bilden wird, indem die Eigenthümer der gekündigten Obligationen voraussichtlich gerade darauf ihre Neigung richten wer- den, wieder ähnliche solide Papiere zu erwerben, wie es die preußischen Staatspapiere waren. Vielleicht könnte der Zweifel aufgeworfen wer- den, ob es zweckmäßig wäre, mit diesen Tilgungen vorzugehen, während doch die Staatsregierung, wie bekannt, in dem Ee ist, für verschie- dene Eisenbahnen früher oder später bedeuteude Summen réalisiren zu müssen, Jn dieser Hinsicht" will ich nun aber anführen, daß ih von den ree Krediten, die der Staatsregierung zur Disposition gestellt sind, bis zum heutigen Tage noch nicht für einen einzigen Thaler Gebrauch gemaht habe, und daß wir hoffen dürfen, mit der Realisirung überhaupt erst dann vorgehen zu dürfen, wenn der Reichstag seinerseits sih mit dem Kaiser und den verbündeten Re- gierungen darüber verständigt haben wird, wie über die Kontributions-

gelder weiter zu verfügen sein wird. Bekanntlich ift durch das Reichsgeseß vom 8. Juli 1872 die weitere Disposition dem Reichstage vorbehalten, und wir werden also ruhig abwarten müssen, was in dieser Beziehung beschlossen werden wird. Indessen, meine Herren, das liegt auf der Hand, daß dort nur zwei Wege ein- geschlagen werden können: entweder eine bedeutende Summe für den

Invalidenfonds u fundiren, und dann wird sih für alle Staaten die Gelegenheit ergeben, in zweckmäßiger Weise neue Anleihen zu machen, und dadurch dem Reiche die Gelegenheit zu geben, folide Fonds zu erwerben, oder aber es könnte in Aus tht genommen werden, eine Vertheilung der Fonds unter die Partikularstaaten vor- zunehmen; ‘dann würden wir "in dem Falle“ sein, noch mit weiteren Schuldentilgungen vorzugehen und zugleich die Kredite für die Eisen- bahnzwecke in der bequemsten und zusagendsten Weise z# béfriédigen. Nach Allem diesen, meine Herren, beehre ih mich, Jhnén die-Aller- höchste Ermächtigung vom 16.. laufenden Monats, den Geseßentwurf und die Motive zu übergeben. :

Die Interpellation des Abgeordneten Freiherrn von Schorlemer-A lf, das Schwarzwild betreffend, beant- wortete der Minister für die landwirthschaftlihen Angelegenheiten, Graf von Königsmarck, wie folgt: ; / /

Meine Herren! Der Entwurf zu einem Geéseße, wie es die Inter- pellation im Auge hat, E also das Schwarzwild fernerhin nicht mehr als jagdbar zu betraten, sondern dem freien Thierfäng zu überweisen e ist im Königlichen Staats-Ministerio eingehend. be- rathen. Bei der Berathung sind aber von sachkundiger Seite! über- zeugende Gründe darüber beigebracht worden, daß der Zweck des Ge- jeßes dur dasselbe niht erreiht werden würde, sondern daß es anderer legislativer Maßregeln, zum Theil weitergehender Natur edürfe, um dauernd dem Ueberhandnehmen des Schwarzwildes entgegenwirken zu können. Solcher Geseßentwurf, ‘nach diesen Gesichtspunkten, wird augenblicklich ausgearbeitet ; ih kann allerdings nicht übersehen, ob er rechtzeitig die Vorstadien durchlaufen haben wird, um dem Landtage noch in dieser Session vörgelegt werden zu können. Jh 4e aber, d die Fertigstellung in aller kürzester Frist A HEMTO Nach meiner subjek- tiven Afaliuas hätteih allerdings gewünscht, daß die Materienicht dur ein Spezialgeseß geordnet würde, sondern durch eine allgemeineJagdordnung, welche 1h vorbereite und wie fie im Königreih Sachsen seit dem Jahre 1865 besteht. Soweit meine Jnuformation reicht, soll die all- gemeine Jagdordnung in Sachsen allgemein befriedigen. Glauben Sie inzwischen iht, meine Herren, daß die Königliche Staatsregie- rung dem Uebelstande der übermäßigen Vermehrung des Schwarzs wildes gegenüber, die Hände in den Schooß gelegt habe. Was nah gegenwärtiger Lage der Geseßgebung gesheben konnte, ist geschehen. Die Königlichen Forstverwaltungen sind wegen Abschusses in den fiskalishen Forsten mit den weitgehendsten In- struktionen versehen werden, und hinsichtlich der Gemeinde- und Bg va orie find Kommandos gelernter Jäger von Schüßen- und

ägerbataillonen requirirt worden, größtentheils auch bereits abge- gangen; um den Eifer diesex Kommandos anzufeuern, ift ihnen eine namhafte Schießprämie, nämlich von 4 Thlr. pro Stück Schwarz- wild ohne Unterschied, zugebilligt worden. i

In der zweiten Berathung des Rechenschafts-Berichts über die Verwendung des zur Gewährung von Beihülfen an, Angehörige der Reserve und Landwehr. durch das Reichsgesey vom 22. Iuni 1871 bereit gestellten Fonds, sowie des Entwurfs eines Geseßzes, betreffend die den Angehörigen der Reserve und Landwehr geleisteten Beihülfen, nahm der Regie- rungs-Kommissar Geh. Ober-Regierungs-Rath Persius nah dem Abg. Rickert das Wort:

Jch habe zunächst in Bezug auf den von dem Herrn Vorredner mitgetheilten Fall aus dem Greifenhagener Kreise die Erklärung ab- zugeben, daß dieser Fal" niht zur Kenntniß des Ministeriums des Innern gekommen ist. Jch habe überhaupt in den Ministerialakten, wie ih bereits in der Kommission bemerkt habe, keine Beschwerden von Landwehrmännern oder Reservisten über zu strenge Ein- ziehung der ihnen aus Staatsfonds gewährten Darlehne ermitteln können. Im Gegentheil hat das Ministeruum empfohlen, bei der Wiedereinziehung der Darlehne mit möglichster Schonung zu verfah- ren, und in diesem Sinue sind auch von verschiedenen Provinzial- Vertretungen ganz Ge Instruktionen an die Kreiskommissionen erlassen worden. So hat, wenn ich mich rect entsinne, der Pommersche Provinzial-Landtag ausdrücklich beschlossen und eine bezügliche Bestim- mung in die von ihm erlassenen Instruktionen aufgenommen, wonach keine Kreis-Kommission befugt sein soll gegen Landwehrmänner, welche in der Zurückzahlung 'empfangener Darlehne säumia sind, sofort selbst die Klage anzustrengen, sondern in jedem Falle erst die ausdrücklihe Ge- nehmigung der von dem Provinziallandtage nicdergesezten Kommission einzuholen hat. Eine ähnlihe Anordnung ist, wenn ih nicht irre, auch von dem Provinziallandtage der Provinz Sachsen getroffen. Jch führe diese Fälle nur an, um darzuthun, daß auch bei der Staats- regi.rung der Wunsch besteht, daß jede unnöthige Härte bei Wieder- einziehung der Darlehne vermieden werde, und daß die Provinzial- Vertretungen diese Absicht der Staatsregierung au gänz richtig auf- gefaßt und dem entsprechende Anweisungen ertheilt haben. |

Was das Amendement des Herrn Abg. von Rauchhaupt betrifft, se bin ih nit in der Lage, Namens der Staatsregierung mi da-

jenigen zustimmen, was zur Bekämpfung desselben von dem Herrn Aba, Rickert gesagt worden ist. Jh habe auh meinerseits die Ueber-. zeugung, daß die Provinzen dieses Geschäft gewiß ebenso milde und gerecht abwickeln würden, wie die Kreise. Jch glaube, gerade die erwähnten Anweisunzen, die von Seiten des pommerschen und anderer Landtage ergangen sind, thun dar, daß die Provinzialvertretungen ihrerseits nicht das unbedingte Zutrauen zu allen Kreisvertretungen ihrer Provinz haben, daß dieselben überall mit dec wünschenswerthen Milde und Nachsiht verfahren würden. Ich glaube aber auch, der eine Gesichtspunkt, den der Herr Abgeord- nete Rickert bereits hervorgehoben hat, ist durchs{chlagend und hindert, dem Amendement des Herrn von Rauchhaupt die Zustimmung zu er- theilen, . nämlich der Gesichtspunkt, daß von den Vertretungen von mehx als 400 Kreisen bei der Wiedereinzichung der Darlehne sehr verschiedenartig verfahren werden würde, und daß die Anwendung ver- chiedenartiger Prinzipien in \o/- vielen eia eine E große Zahl von Beschwerdenund Berufungen Seitens der Reservisten und Landwehrmänner hervorrufen würde. Die Zahl dieser Berufungen wird voraussichtlich èine viel geringere sein, wenn die Abwicklung der Angelegenheit in die Hände der Provinziallandtage resp. der von diésen eingeseßten Kom- missionen gelegt wird; lehtere können dann allgemeine Grundsäße für den Bereich a aufstellen, nah welchen die einzelnen Kreise zu verfahren haben. : : A C. da Herr Abgeordnete von Rauchhaupt noch die praktische Schwierigkeit hervorgehoben hat, daß einzelne Provinzen gar nicht im Besiß von Provinzialkassen sih befänden und daß daher die Wieder- einziehung der Gelder durch die Vermittelung A fassen werde ecfolgen müssen, dadurch aber große Weiterun gen herbeige- führt werden würden, so kann ih dem auch nicht beitreten. Haben auch nicht sämmtliche Provinzen Landeshauptkassen, wie beispielsweise die Provinz Schlesien eine lele besißt, so haben Pot doch die eine oder die andre ständishe Institutskasse, wie z. B. die Provinz Sachsen gegenwärtig eine Landarmenkasse in Merseburg und - diese Kassen werden nah meinem Dafürhalten uy wohl im Stande sein, das Einzichungsgeschäff zu besorgen. Jh glaube daher, daß die Schwierigkeiten, welche der Herr Abg. v. Rauchhaupt von der Annahme der Regierungsvorlage besorgt, in der That nicht eintreten werden. Ich möchte deswegen bitten, der leßteren die Zustimmung zu ertheilen. Nach dem Abgeordneten Dr. Kirch erklärte der Regievungs- Kommissar, Geheimer Finanz-Rath Scholz: as wollte blos mit zwei Worten daran erinnern, daß die Hin- gabe eines Theils der Unterstüßungsmittel in Form von Darlehen gar nicht geshehen ist etwa in der Absicht, um die Zurückforderung wieder zu ermöglichen, um mit diesem Gelde i! 6 etwas Anderes zu machen, sondern daß dies wesentlih geschehen isi im Interesse der Empfänger. Die Erwägung insbesondere, daß eine ganze Zahl von Personen lieber, wenn sie in einer solchen Lage ist, wie die damals heimfehrenden Landwehrmänner und E eal ein Darlehen gegen mäßigen U annimmt, als daß ie von vornherein erklärten, in der Lage zu sein, ein Geschenk annehmen zu müssen, diese Erwägung ist es au

gewesen, welche dahin geführt hat, daß ein Theil der Unterstüßungsmittel in

mit einverstanden zu erklären. Ich kann im Wesentlichen nur Dem-

e ‘Géraer Bank

Form von Darlehen gegeben ( Ih muß also diefe Auffafsun

e t Einziehung dèr Darlehn ledigli nur um ein odioses Geschäft E als ob in Ene aue in Be-

zurückweisen, als ob es bei der

trat käme, wer das Odium zu tragen habe.

Perterese die ‘nah ‘dexr Ueb mal

Herrn Abgeordneten von Rauchh

in der Hand der Krè Erheblichem mehr zu gebrauchén.

Persius:

Meine Herren! Jch bitte Sie, unverändert anzunehmen und demg Hohenzollern, sondern auch dem Fürsten von F

hurn und Taxis eine Vertretung in den Amtsyersammlüngen zu

gewähren.

Der vorliegende Geseßentwurf beabsichtigt schen Amtsverbänden ähnliche ante L wie wir fie in den altpreußischen Kre

,

der Kreisordnung, meine errèn; ha und zur Geltung gebracht, | neben den Gemeinden ‘auchden größeren Grundbesißern als dem stabilen Elemente in den Kreisen eine b dere Vertretung ‘auf den Kréistägen zu gewähren sei. . zollernschen Landen giebt” es nun a rößerer E niht, wohl aber giebt es dort drei größere M l dem Umfange ihrer Besißungen, wie

dem Maße ihrer Steuerleistung über die übrigen Gründbesi

rundbesißer, welche sowohl na

: nah ‘de érzeugung der ständischen vollständig“ Unterstlißt Bbiben nd ‘durch* G Darlehns; folché Personen Werden es zum ‘großen Theil nicht blos als eine ‘Chrenpflicht -ansehen, sondern auch ohne weitere Maßregeln die- selbe erfüllen, und das empfangene Darlehn zurückgewähren. Der zweite Gesichtspunkt, aus elan ih dem e 2 meren von Aauchhaupt entgegentreten möchte, ist der: wenn ein Theil’ der Unterstüßüngssümme Wieder ‘gesammelt ist, so ist es in der Hand der Provinzial-Verwaltung im Nrd cit; abe s-Verwältüng S ger\p des Herrn Abgeordnetéu ‘von inchHairiF Aba b Zu §. 12 des Entwurfs eines Gesetzes, betreffend die Ver- fassung der Amtsverbände und des Landes-Kommunalper- bandes in den hohenzoller\schen Landen, Abg. Evelt und Cramer, die Bestimmungen zu streichen, welche den Fürsten von Fürstenberg zum Mitglied der Amtsversamm- lungen der Oberamtsbezirke Sigmaringen und Gammertingen, und den Fürsten von Thurn und Taris als Mitglied der Amts- versammlung des erstgenannten Bezirks machen.

Tlärte der Regierungs-Kommissar Geh. Ober-Regierungs-Rath

emäß nicht n

weit hervorragen. Der Herr Vorredner hat b steuerbeträge angegeben, die der Fürst zu Ho

hat, und Sie wetden hieraus- entnommen h im Dia zu der von dem ganzen Lände aufzubringenden Grund-

steuersumme fehr erhebliche sind.

ÎÍn Betreff d.r beiden anderen Fürsten hat sich der Herr Vor- redner, wenn ih recht vernommen habe, darauf beschränkt, F Grund- steuerbetrag mitzutheilen, den der Fürst von Fürstenberg in dem Ober- Amtsbezirke Sigmaringen zu entrichten hat. der altländischen Anschauung nur gering erscheinen, Hohenzollernschen Verl) ältnifsen ein Grundst den recht erheblich. er Fürst von Fürstenberg hat aber außerdem in dem benachbarten Ober-A mtsbezirke Gammertingen eine noch viel erheblichere Grundsteuer zu entrichten, 2 % der gesammten Grundsteuer. Die von dem Fürsten von Thurn

e rke Sigmaringen Grundsteuer beträgt sogar 636 Gulden oder 2,4 % der Die Regierung glaubt hiernach, daß allen drei Fürsten eine besondere

und Taxis in dem Ober-Amtsbezi

Vertretung in den Amtsversammlungen gebühre,

deswegen nicht vorenthalten werden dürfe, ihnen niht wohl anders als in der Form werden kann. Denn die Zahl geringe, “daß von der Vornahme en i j konstituirenden der größeren Grundbesißer nicht füglich die Rede sein kann. n dem Herrn Vorredner gemacht worden daß die beiden Fürsten von Fürst Thurn und Taris in dem Lande selbs keinen regelmäßigen Wohnsiß haben. Jch glaube aber, daß hierauf kein entscheidendes Gewicht zu

in einem etwa besonders zu

Es if zwar von dem

cine

errèn! Solche ommisfion da- ewährung eines

ch etwas, aber iltert und ‘zu nichts her, däs Amendement

beantragten die

Hiergegen er-

den §. 12 der Regierungsvorlage ur dem Fürsten zu ürstenberg und von

, in den Hohenzollern- Drganismen zu \s{hafen, en besißen. Bei der Berathung en Sie das Prinzip anerkannt

Mag auch leßterer nah so ist doch nah euerbetrag von 309 Gul-

nämlich 555 Gulden, das macht

u_entrichtende ejammtsteuer.

, und daß ihnen dieselbe weil eine folche Vectretung von Virilstimmen- gewährt derselben einer

geltend enberg und von

Status der Deutscheu Banken wlt. Januar 1873." (Verglichen ‘mit Ende Dezember 1872.) (In Tausenden von Thalern.)

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ereits diejenigen Grund- henzollern zu entrichten aben, daß diese Beträge

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undsäße ind, unter ih einstimmig dami nicht nitr andern Fürsten vo tretung gewährt veränderte Annahme der

Einem hohenzollern entgegnete der genannte ch glaube mit einem redners entgegengetreten zu m als im August vorigen Jahres ihrerseits fih mit d on Fürstenberg und von Thurn und Tax „ie nit in der Lage gewesen wären, beträge diese Fürsten im Verhältniß völkerun den geehrten H trauensmännern aulafsung“ während deê Laufe männer durch die Köni ürsten von Fürsten rundsteuer - Beträ vom 12, August d desselben Tages ode den ist und daß die V standen erklärt haben, deres Viril-Stimmrecht

Auf die Bemerkung des Abg. Lasker, gierungsvorlage ein Präjudiz für \chaffen werde, Meine Herren! Jch man durch die Aufnah vorliegenden Geseßentw Geseßgebung habe \{ rung hat eine solhe Absicht durchaus nur bestrebt gewesen, nach den eig einmal in den hohenzollernshen L destheile eine seinen Verhältnisse und Provinz zu geben. Beilegung von Virilstimmen an Präjudiz

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i l etracht, der früheren , Sigmaringischen Landesver i Fürstenberg ein besonderes Virilstimmenrecht zustand in dem F Grundbesiß und d shauungen der Hohenzoll

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meine

e Bevorrechtun

evölkerung entspricht. e im vorigen Sommer über die ten gehört worden neten haben sich Amtsverhandlungen fondern auch den beiden 1 n Thurn und Taxis eine Ver- Fil Ee Sie deswegen wiederholt um un-

egierungsvorlage bitten.

{hen Abgeordneten, welcher replizirte, Regierungs-Kommissar:

orte einer Behauptung des Herrn Vor- üssen, nämlih der: Behauptung, - daß, die hohenzollernschen Vertrauensmänner Virilstimmen an die Fürsten is einverstanden erklärt hat- welche Steuer- er gesammten Be- zahle! Ich erinnere der fih ja selbst unter den Ver- meine Ver- aufes der Verhandlungen der Vertrauens- glihe Regierung eine Nachweisung * der von berg und von Thurn und Taxis- zu entrichten- ge aufgestellt, daß diese Nachweisung, welche rt, S Vertrauensmännern am Nachmittag ram

i ihrem Guta nen die Hohenzollernschen Abgeor t einverstanden erklärt, daß in den dem

zu Üüberse t zu den von ntrihtenden Steuern zu zahlen ha errn Abgeordneten,

befunden

daß

für

Thurn

dite

der

en größeren Grund- hrt worden ift, die

Herren, assung den Hhzi- und Taxis der Landesvertretung en haben dieselben keinen auch den An-

sten Berathungstage mitgetheilt wor- ertrauénsmänner ‘\sih damit ausdrücklih einver- daß den genannten beiden Fürsten ein beson- in den Amtsversammlungen beigelegt werde.

daß durch Annahme ( die Virilstimmen ge- erklärte der Regierungs-Kommissar: muß der Ansicht des Herrn Vorredners, daß me der in Rede stehenden Bestimmung in den urf ein Präjudiz für die spätere allgemeine affen wollen, entgegentreten. Der Staatsregie- ern gelegen, sie is vielmehr enthümlichen Verhältnissen, wie sie anden vorhanden sind, diesem Lan- n entsprechende Vertretung in Kreis nun auch gar nicht, inwiefern die die mehrgenannten beiden Fürsten rgend i: „entl j demnächst für die westlichen und die mittleren Provinzen zu erlassenden Kreis- i Es ist ja bereits in der Kreisord Provinzen das Prinzip festgestellt, daß ein Vir tagen im Allgemeinen nicht stattfinden solle. aufmerksam machen, meine Herren, rilstimmreht in der Kreisordnung doch ein Fall vorgesehen ist, wo da besißer sih fakti i

nung für die östlichen ilstimmrecht auf Kreis- Ich darf aber darauf daß, wenn au ein formelles Vi- n:cht anerkannt ist, in derselben j das Wahlrecht der größeren Grund- ; \ch zu einem Viriistimmreht gestaltet. der Kreisordnung bestimmt: Bleibt die vorhandene Z Wahlverbande der größeren Grundbesißer Wah in einem Kreise unter der ihrem Verbande nah Abgeordnetenzah als Wähler vo

Landgemeinden

Vorste

für die hohenzollernschen L dings den F j js faktisch aber würde densel die Regierung indeß Vorw

orwurf gemacht worden sein, da immrecht einführen wolle. Die and genommen, off el Fürsten in d DE a A abe bereits vorher ‘gesagt,

/ lut der Grundbe i Taxis allerdings kein gro : der hohenzollernschen Lan gelten.

ß der Jürste er ist, aber nach dzn ] de muß der 1 eine Herren, erwägen Sie, Taris, der die geringste immerhin wo besißer, - steuerbet der genannten Grundbesiter, besiß,

stte Grundfteuer v hl 20 bis 30 Mal mehr welcher nächst demselben in Ho rag zu entrichten hat. Jh sollt ürsten soweit hervorrag kann man sie wohl ch welcher verdient, besonders in treten zu werden."

ande vorzusclageit. formelles Virilstimm ben do ein solches o verfahren, so würde i

Datmn würde aller- recht nicht eingeräumt, es! ei Tre 1 hr wahrscheinlich der sie hier verhüllterweise ein Viril- egierung hat deshalb feinen An- en auszu}prehen und vorzuslagen, mtsverhandlungen ein Stimmreht zu ge-

daß nach unsrer altländischen ürstenberg und T den besonderen Verhältnissen selbe in der That als ein solcher daß der Fürst von Thurn und on den drei Fürsten zahlt, noch bezahlt, als derjenige Grund- henzollern den höchsten Grund- e meinen, wenn die Besißungen en über diejenigen der übrigen arafterisiren als Groß-Grund- den Amts - Versammlungen ver-

Rom, 16.

Uebersicht der Einnahm rend der 3 le

en an den bten Monate des Jahres 18 rancs, 1,209,121 Francs mehr als in de res 1871.

Statistische Nachrichten.

Die „Gazzetta uffiziale“ veröffentlicht eine Staatstelegraphen wäh» 72; sie betrugen 7,73 nselben 3 Monaten des

weilt ,

Der §8. 90 ahl der in dem lberechtigten (S. 86) D) j S. 89 zukommenden l, so wählt dieser Verband nur \o viele Abgeordnete, rhanden sind, und fällt die demselben hiernach abgehende Zahl von Abgeordneten dem Nun, meine Herren, ih meine, diese Bestimmung kommt l g eines faktishen Virilstimmrehts sehr nahe. egierung wäre ja ihrerseits wohl in der Lage gewesen

] 1 eine ähn- nmung, wie fie der §. 90 der Kreisordnung enthält, auch

München, 18. Februar. Jahrhunderten Molïière geb demselben eine stedts (von H und gedankenreiche Dichtung, das Leben des Gefeierten al geistigend erklärte. Än Sl \ m usse \{chmüdckten Ÿ die Hau Lülly

bildeten einen ent Darauf folgten Molièr Kranke“ den veralteten gerei

in der

Kunst und Wissenschaft.

Der 17. Februar, an welchem vor zwei l oren ward, gab der sinnige Gedenkfeier zu bereiten. errn Dahn vorgetragen)

Stuttgart, 17. Februar.

ebruar.

fänger Johann Baptist P isch ek Tode abgegangen.

C Wear. 18. Leipzig, Dr. Georg Ebers, der sei hat in dem zu der Abd - el - Ausuah das Grab ei legen lassen und in ihm eine histo allgemeinem Interesse Lebenslauf des Verstorbenen den Na heb lebte in der XVIIL. ägyptische hundert vor Christus und nah Pharao Tutmes IIL,, von dem er Dekorationen aller Ar Viele Namen von we ältesten Form derselben. Fingerzeige. Besonders werthvoll für der Regierungsdauer des aroßen Köni Tag, Monat und Tag. diese Sarbriet O Ln ae teje Inschrift, in den nächsten Wochen mit voller öffentlicht werden soll. Y

entdeckt.

mit dem e

Unter An

Ein ), eröffnete diesel welche die in Élangvollen O s jeine literarische Weltbede : ckchluß bildet eine sih auf dem Gebiete der Kunst in: V

erschien unter einem im Geschm Baldachin die Bildnißmedaille de ptfiguren seiner Stücke Kränze niede \prehenden Ton-Rah e's „Gelehrte Frauen“ Bearbeitung von Baudissin, mten Alexandriner zu beseit

Der Königliche Hof- und Kammer- ist gestern in Sigmaringen mit

rlegten.

Der

nes

er Art für seine stasiatischen Städten g Ihre F

hrter Hofmann.

fe

M

Professor der Aegyptologie in t vorigem Herbst in Aegypten Nekropolis von Theben gehörenden gewissen Amen - em - heh auf- rishe Inschrift # von großem wird in geborenen mitgetheilt. Amen-em- n Dynastie, etwa ‘im m Theil an den Feldz r den Euphrat überschritt und eldenthaten empfing. ( ven Kunde von der ge giebt wichtige geographi ronologie ist die Ang gs Tutmes IlIT. auf Jahr und nenophis IT, dem Nachfolger des Wir hören, daß Ueberseßung ver-

Namen

der Banken.

Metall- |

vorrath.

Kassen- anmuvcei- fungen und fremde Bäank- noten.

Gegen

Ende Dezember.

1872.

Wechsel,

Gegen Ende Dezember, 1872.

Lombard. |

Gegen Ende | Dezember. | 1872.

Effekten | Gegen und | sonstige Aktiva.

| laufende

Noten.

Passiva,

Giro

Depofiten.

¡ Dezember.

und

sonstige Kredi- toren.

Preußische Bank Bank des Berlimer Kassenyereins. . . Danziger Privatbank

Ritter]chaftliche Privatbank in Pom-

mern : Dams Provinzialbank

reslauer städtische Bank Kommunalständishe Bank für die

preußische Ober-Laufz Magdeburger Privatbank Hannoversche Bank Frankfurter Bank

Landgräflih hessishe Landesbank in

Homburg v. d. H. Cölnische Privatbank Sächsische Bank zu Dresden Leipziger Bank Landständische Bank in Bauten . Bank für Süddeutschland MWeimarische Bank Braunschweigische Bank Gothaer Privatbank Anhalt-Defsauische Landesbank . Thüringische Bank

Kommerzbank in Lübeck . . Bremer Bank

189,867

671 372

379 326 391

370 341 1471

20,093

89 347

10,856

2937 386 4421 1480 1415 1231 251 761 1441 334 3001

F+F+

F+FTF F]

4974 16,931

48 174

1 1644

92 91 92

10 39 2782

120 35 989

DM4

31 38 43

ELE FE+

FF+

FI+F FTF H]

1445 1263 30

30 3 418

23 27 29

24 4 572

30 18 21

4 13

163,692

4184 9562

3693 1308 1991

1725 1549 3320 7562

244 3011

15,259

9718

9925 3980 3929 3207

1153

3968 2847 1233

12,913

[F +F+

E

TEF+FFFFF #14]

98

165 17 56

4 43 39

649

146

24,527 4252 984

476 458 1197

23 450 1223 2164

118

210-

9768 2384 876 1700 1143 1315 451 4. 336 989 338 2912

| | E L 5

T

T F1A1+ 1+]

A Zettelbanken. —19,720 1024

|— 7081 408 28

146

71

122

1

16

168

88 3 78 126 22 126 1 15 950 3 99 35 15

+ 281

3382 128 226

872 167 38

1957

19 3941 1128

3412)

389 3991 2120

730083)

3981 4563 1885 1529 2424 8381 2064 1090

868

FH

E

290,724

631 946

977 398 980

99 924 4119 14,955

óôUD 997 26,968 6939 1000 11,055 3733 4488 2986 1813 3000 3506 797 5957

F E L E EF

F E

|

29,386

1374

1500 63 1008

950 159 300

163 1473 88

45944)

1649

17 387 303 244

23

8295

+

++F+ FIF f

T El

32,762 23,956

148

828 10 1999

889 89 1228 9633

202 3660 12395 30843)

893 1042

288 1646

393 4101 1076 1376

47

Zusammen ,„..

Allgemeine Depositenbank Norddeutscher Landwirthschaftlicher Bankverein zu Berlin allesher Bankverein von Kulisch, ali, & Comp estfälische Bänk Oldenburgische Landesbank Oldenburgische Spar- und Leihbank .

243,187

75 65

174 83

FFTTEFTTEFFEFT E)

+

76,901

421

298,173 |—15,515

B. Ande 09 |+

15

1012 |— . 72 566 |+

93

Ba 535

14 245 299

53,934 |— 9ITT

Len. 2066

926

29

51,540

2219

1758 928

2087

HTFTEFFTTETEFFEN|

+

| 388,983 |—25,217 | 51,972 |

2338)

326

2074 2278

+ HFETFFR

90,577

942

328

Zusammen

37 |—

2408- |—

4

1049

1869

6992

L 1982 |

4911

Summa A. und B.

1) Diese p

2) incl. 2090

t um tückd 3) incl. 6,062,000 4) Syparbank-Einl 5) incl. 1,912,000 Thlr. co s) Depositen und Obligos.

213,084 [F 56601 faßt di

agen.

26,991 enigen Banken, rüdgekauftèr eigener Akt Hypöthekenforderungen.

ursirende Pfandbriefe und 250 Thlr. Reservefond.

ien:

399

359 [ 260,581 [—15,519 eren Bilanzen regelmäßig im D.

57,983

i —1T,280 R. A. und K. Pr. St.

98,932

|-- 4934 |

| 388,983 [25,217

A. veröffentlicht werden.

56,383 [T

daß jedem der

Hofbühne Anlaß, rolog Dingel- , eine \{chóne ttaven sowohl utsamkeit ver- Apostrophe an beide ersöhnung zu begegnen. ack von Louis XIV. s Dichters, vor wel usikstücke von men um das ganze Bild. und „der eingebildete welche den Vorzug hat,

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