1873 / 54 p. 2 (Deutscher Reichsanzeiger, Sat, 01 Mar 1873 18:00:01 GMT) scan diff

den Weg - gelegt. Der Abg. Dr. Virchow trat ebenfalls den Ausführungen des Abg. von Schorlemer entgegen und für die Vorlage ein. Er und seine Partei seien der Anficht, daß die Re- gierung durch die kirhenpolitishen Vorlagen die Sittlichkeit fördere. Die Vartei des Centrums sei, wie ihre Vorgänger den Hohen- ftaufen, dem Kaiserthum der Hohenzollern feindlich, weil es libe- ral sei. Aber der Gedanke unserer Fürsten sei mit ihren Terri- torien gewahsen. Glauben mögen die Ultramontanen, was sie wollen, aber dagegen müsse fich der Staat verwahren, daß die ultramontane Hierarchie direkt in die preußische Staatsorganisation eingreift. Damit loß die Generaldiskusfion. In der Spezialdisfusfion sprach gegen Art. 15 nur der Abg. Dr. Reichensperger (Coblenz), welcher fh fast allein gegen frühere Aeußerungen von Abgeord- neten wendete. Darauf wurde Art. 15 in der von der Kom- misfion vorgeshlagenen Fassung angenommen. Zu Art. 18 spra Niemand. Bei Schluß des Blatts begann die namentliche Abstimmung über das ganze Geseÿ.

Bis zum 8. Februar d. I. waren in den Münzfstät- ten des Deutschen Reichs in Zwanzigmarkstücken 349,938,340 Mark und in Zehnmarkstücken 118,811,460 Mark ausgeprägt worden. In der Woche vom 9. bis 15. Februar find ferner ge- prägt in Zwanzigmarkstücken: in Berlin 4,809,640 Mark, in Franffurt a. M. 1,050,480 Mark und in München 1,128,220 Mark; ferner in Zehnmarkstücken: in Hannover 1,474,620 Mark, in Frankfurt a. M. 1,055,600 Mark, in Dresden 326,200 Mark; in Karlsruhe 228,120 Mark und in Darmstadt 200,000 Mark.

Die Gesammtausprägung ftellt fich daher bis 15. Februar d. I. auf 479,022,680 Mark, wovon 356,926,680 Mark in Zwanzigmarkstücken und 122,096,000 Mark in Zehnmarkftücken bestehen. G “jd

Cin Magistrat hattc bei dem Bundesamte für das Heimath- wesen Beschwerde über die Verfügung einer Provinzial-Depu- tation für das Heimathwesen vom 11. Dezember verg. Jahres erhoben, durch welche die Einleitung einer von dem Magi- strat beabsichtigten Klage gegen einen Ortsarmenverband wegen des dem betreffenden Anspruche angeblich entgegenstehenden Einwandes der rechtskrästig entshiedenen Sache, abgelehnt worden is. Das Bundesamt hat dicfse Beschwerde der Ministerien und der Justiz mittelst des unten abgedruckten Schreibens vom 14. Januar d. J. zur weiteren Veranlaffung und mit dem Antrage zugchen lassen, den Deputationen für das Heimathwesen die Bestimmung des Circular - Erlasses vom 1. Februar 1872 (unter Nr. 1 in fine) in Erinnerung zu bringen, wona es den Deputationen nicht zusteht, eine ihnen unbegründet erscheinende Klage von vornherein „per decretum“ abzuweifen. e |

Die Ministerien sind den Ausführungen des Bunde2amtes in dem Schreiben vom 14. Januar d. J. beigetreten. Sei eine Klage unverftändlih, oder entspreche fie in ihrer äußeren Gestalt niht der im §. 46 des Geseßes rom 8. März 1871 vorgeschriebenen Form, so würde sie allerdings, wie auch das Bundesamt anzunehmen scheint, dem betreffenden Armenver- bande zur entsprehenden Umgestaltung zurückgegeben werden kön- nen. Dagegen sei dabei zu beharren, daß die Frage, ob der erhobene Anspruch materiell begründet resp. ob die Klage materiell substanzürt is, der unzweideutigen Vorschrift des Gesehes gemäß, nah vorgängigem Schriftwehsel und in öffentlicher Sißung der Deputation entschieden werden müße. Das Geseß habe den Deputationen nit die Befugniß ertheilt, eine ihnen von vornherein unbegründet scheinende Klage im Wege eines abgekürzten, vermeintlich zweckmäßigeren Ver- fahrens zu erledigen. Es sei eine unberechtigte Voraus- seßung, wenn die betreffende Deputation sür das Heimath- wesen, wie der Fall zu sein scheine, die Vorschristen der preußischen Allgemeinen Gerichtsordnung ohne Weiteres als maßgebend für die hier in Rede stehenden Verwaltungs- Streitsachen (cfr. §. 38 des Reichsgesees vom 6. Juni 1870) be- trachtet. Da das Bundesamt für das Heimathwesen gemäß dem Schreiben vom 14. Januar d. J. sich anscheinend mit Recht nicht für kompetent zur Entscheidung der Frage be- trachte, ob im einzelnen Falle eine Klage von der betreffenden Landesbehörde überhaupt eingeleitet werden soll, so würde das von der betreffenden Deputation adoptirie Verfahren im Resultate dahin führen, daß den Parteien, den Vorschriften des Reichsgesebes resp. des preußischen Ausführungsgesetes zuwider, die Anrufung der geordneten höchsten Jnstanz überhaupt ver- sagt bliebe.

Unter Bezugnahme auf die §8. 6 ff. des Geschäfts-Regu- [lativs vom 1. Februar 1872, Inhalts deren die Vorfißenden der Deputationen für das Heimathwesen diejenigen, die Leitung des Verfahrens bezweckenden Verfügungen zu erlassen haben, mittelst deren die nah §. 1 a. a. O. in öffentliher Sißung der Depu- tation zu erlassende Entscheidung herbeizuführen, ist im vorliegen- den Falle der Vorfißende der betreffenden Deputation Seitens der Ministerien ersucht worden, die von dem Magistrate beab- sihtigte Klage einzuleiten, falls dieser Einleitung nicht andere Gründe entgegenstehen.

Das erivähnte Schreiben des Bundesamtes für das Heimath- wesen lautet:

Berlin, den 14. Januar 1873.

Ew. Excellenzen beehren wir uns, die an das Bundesamt für das Heimathwesen gerichtete Eingabe des Magistrats zu N. vom 28. Dezember v. J. nebst einer Anlage beifolgend zur geneigten Kenntniß- nahme ganz ergebenst vorzulegen. Inhalts dieser Eingabe hat die N. Deputation für das Heimathwesen es abgelehnt, eine Namens des Orts-Armenverbandes zu N, gegen den Orts-Armenverband zu N.. an- gebrachte Klage, betreffend 4 Thlr. 28 Sgr. 11 Pf. Krankenpflegekosten, wegen des dem qu. Anspruche angeblich entgegenstehenden Einwandes der rechtskräftig entschiedenen Sache einzuleiten. Unseres Ermessens entspricht dies Verfahren der Deputation nicht den geseßlichen Be- stimmungen. Nach §S. 47 fgg. des Ausführungsgeselzes vom 8. März 1871 fell die Klageschrift vorausgeseßt nur, daß fie den Exforder- nissen des §. 46 entspricht der Gegenpartei zur Gegenerklärung zugefertigt und es foll, nah beendigtem Schriftwehsel resp. Beweis- verfahren über den erhobenen Anspruch in êeffentliher Sißzung der Deputation entschieden werden. Es mag nun angenommen werden fönnen, daß es den Deputationen für das Heimath- wesen frei steht, geeigneten Falles den Kläger von vornher- ein auf augenscheinlihe Mängel der Klageschrift aufmerksam zu machen und ihm die Vervollständignng der leßteren anheimzugeben. Dagegen hat das Geseß der Deputationen nirgendwo die weiter- gehende Befugniß eingeräumt, nah ihrem Ermessen die Einleitung des a. a. D. diépositiv angeordneten Verfahrens überhaupt abzulebnen und dem Kläger auf diese Weise die Verfolgung des ihm vermeintlih ea ents abzuschneiden. Hätte die Einräumung einer solchen

efugniß in der Absicht gelegen, jo hätte dies, wie wir annehmen, ausd a ie auêgesprochen und es hâitte dann namentlich auch die Behörde bezeichnet werden müssen, welche auf erhobene Beschwerde in höherer Instanz darüber zu befinden habe, ob eine Klage überhaupt ein- geleitet oder nicht eingeleitet werden solle. Das Bundesamt für das Heiuathwesen hält fich zur Entscheidung von Beschwerden, welche diese Frage betreffen und zum Erlaß von darauf bezüglichen An- weifungen an die Landesbehörden nicht für kompetent; es erachtet sich

* rung ihren Standpunkt festhalte.

vielmehr nur für berufen zur Entscheidung derjenigen Streitsachen der Armenverbände, welche in dem dur die 8. 41 fgd., insbefon- dere durch §. 48 des Reichsgesebes vom 6. Juni 1870 vor- geschenen Verfahren - an -dasseibe gelangen. Andererseits erachtet fich das* Bundezamt für das Heimathwesen nicht für - unbetheiligt Bei der Frage, ob es den, in erster Instanz erkennenden Landesbehêrden gestattet sein kann, in den an und für sih zu seiner Kompetenz gehörenden Streitsachen ein Vezf.hrea einzuschlagen, mittelst dessen diese Streitsachen dem vorstehend Be- merkten gemäß, au das Bundesamt die durch das Reichëgeseßz bestellre höchste Instanz überhaupt nicht gelangen können.

Ew. Excellenzen haben bereits in dem an die Ober-Präsidenten der preußischen Monarchie gerihteten Circular-Erlaß vom 1. Februar 1872 unter Nr. 1 die Abweisung „per decretum“ der bei den Deputationew für das Heimathwesen angebrahten Klagen für unstätt- haf#trflärt. Dem entiprechend erlaubten wir uns, an Ew. Ercellenzen hiermit das ganz ergebenste Ersuchen zu richten, hochgencigtest in Erwä- gung ziehen zu wollen, ob nicht den Deputationen die qu. Bestimmung des gedachten Cirkularerlafses in Erinnerung zu bringen sein möchte. Gleichmäßig glauben wir Ew. Exrcellenzen die Verfügung auf die vorliegende Eingabe des Magistrats zu N. anheimgeben zu dürfen.

Das Dun, für das Heimathwesen. nig. An den Königlichen Staats-Minister und Minister des Jnnern Herrn Grafen zu Eulenburg

und den Königlichen Staats- und Justiz-Mi- nister Herrn Dr. Leonhardt Ecxcellenzen.

Die Spezial - Untersuchungs-Kommission if heute Vormittag zu einer Sizung zusammengetreten.

« Der. kommandirende General des IX. Armee-Corps, Ge-

tee der Infanterie von Manstein if gestern hier einge- roffen.

Der Oberst und Abtheilungs-Chef im Kriegs-Ministe- rium, Quedenfeldt, is unter Versekung zu den Offizieren von der Armee mit der Uniform des Kriegs-Ministeriums, zum stellvertretenden Commandeur der 7. Jufanterie-Brigade, der Oberst und Commandeur des Niederrheinishen Füsilier-Regi- ments Nr. 39, von Eskens, unter Verseßung in das Kriegs- Ministerium, zum Chef der Abtheilung für die Bekleidungs- 2c. Angelegenheiten im Kriegs-Ministerium ernannt worden.

Der Großherzoglih badischen Steuereinnehmerei Laden- burg, Hauptamtsbezirk Mannheim, ist die Befugniß zuÆAbfer tigung der daselbst zur Ausfuhr mit Anspruch auf Steuerrück- vergütung angemeldet werdenden Cigarren- und Tabaksendun- gen ertheilt worden.

Die Bedeutung der polytechnischenSchule zu Han- nover für die Ausbildung von Bautechnikern, in welcher die- selbe eine ihrer Hauptaufgaben erblickt, erhellt aus den nach- stehenden Zahlen. Von - 511 Sghülern, welhe in diesem Augenblicke die Anstalt frequentiren, nehmen ‘83 am I. resp. 11. Kursus des Straßenbaues, 84 am 1. und Il. Kursus des Wasser- und Brückenbaues Theil, während sich an dem 1., I, II. und IV, Kursus des Hochbaues, von welchen der leßte dem höheren Akademishen Kursus an der Bau-Afkademie in Berlin g und dieselbe Ausbildung gewährt, 235 Schüler be- theiligen.

Bayern. München, 27. Februar. Wie die „Allgem. Ztg.“ erfährt, kehrt der König morgen Abend von Hohen- shwangau hierher zurück.

Im Hinblick auf Art. 1 des Geseßes vom 21. Juni 1871, einige proviforis@&e Bestimmungen über die Tar- und Stempelgebühren tn bürgerlihen Nechtsfsacheu Be- treffend, sind die Entschließungen“ des Staats-Ministeriums der Finanzen vom 31. Mäi 1857, fowie des Königlichen Staats- Ministeriums der Justiz vom ‘2.’ Juli 1857 außer Wirksamkeit und an deren Stelle im Jnteresse einer gleihmäßigen Stempel- bewerthung der gerihtlichen Entscheidungen fowie zur Erleich- L des Revisionsgeshäftes andere Vorschriften erlassen worden.

Sachsen. Dresden, 28. Februar. Der Fürst Reuß j. L. Heinrich XlIV., welcher gestern hier eingetroffen und im „Vietoria-Hotel“ abgetreten ist, hat an der heutigen Königlichen Tafel Theil genommen.

Beide Kammern hielten heute Sizung. Der Ersten Kammer lag der vom Grafen von Hohenthal erstattete Bericht ihrer außerordentlichen Deputation über den Gesehentwurf, einige Abänderungen der Verfaffungs-Urkünde vom 4. September 1831 betr., zut Berathung vorx. Von dem Grundsaß ausgehend, daß eines der wesentlihsten Erfordernisse jedes Staatsgrundgeseßzés die möglichste Stetigkeit überhaupt und namentli in denjenigen Bestimmungen sei, welhe von prinzipieller Tragweite find und das politische Gebiet berühren, und daß namentli. die \säch- fishe Verfassung eine solche sei, bei deren Handhabung das Prinzip der Stabilität voranzustellen sei, erklärt sich die Deputation gegen diejenigen der vorgeschlagenen Ver- fassungsänderungen, welche von prinzipieller Bedeutung find, also gegen das Zugeständniß der freien Wahl des oder der Vize-Präsidenten an die - Erste, des Präsidenten und Vize- Präsidenten an die Zweite Kammer und gegen die Aner- kennung des selbständigen Adreßrechtes jeder Kammer. Gegen die übrigen Aenderungen hat zwar die Deputation keine prin- zipiellen Bedenken, da aber auf diesem Landtage doch keine Aussicht mehr sei, zur Durhberathung der neuen Landtags- ordnung zu gelangen, fo falle das treibende Motiv für Eingehen auf dieselbenhinweg. Die Deputationräth daher der Kammer aan, dem Gefetzentwurfe beziehentlih zur Zeit die Zustimmung zu versagen.

Der Staats-Minister v. Nostißz-Wallwig erklärte, daß die Regie- | In den Beziehungen, um die es fih hier handle, werde sh auch unser Verfassungsleben der Nothwendigkeit nicht entziehen können, den Bedürfnissen der Zeit Rechnung zu tragen. Durch Vereinfahung und Beschleunigung des Geschäftsganges der Kammern werde am besten dafür gesorgt, die Zufriedenheit mit der Verfassung, die Liebe zu ihr zu stärken; das sei ein Ziel, welhes wohl auch des Strebens einer Ersten Kammer würdig sei. Nachdem der Minister sich eingehend über die Zweckmäßigkeit der freien Präsidentenwahl und des Adreß- rechts ausgesprochen, \chloß er ungefähr mit folgenden Worten: Oft sei in der Kammer selbst gesagt worden, daß es nicht die Aufgabe dieser Kammer sein könne, sich der dur die Bedürfnisse bedingten Entwickelung der Verhältnisse entacgen- zustemmen, sondern, daß ihre Aufgabe sei, dafür zu fcrgen, daß die Entwicklung in geordneter, dem Staate gedeihlicher Weise erfolge, daß der Staatêwagen nicht auf eine schiefe Ebene ge- stellt, ins Rollen gerathe. Daß durch den Vorschlag der Re- gierung dies geschehe, verneine er aus voller Ueberzeugung und er könne nur wünschen, daß die Kanmer, in ihrem eigenen Interesse und im Juteresse des Landes, sih dieser Ueberzeugung

anzuschließen im Stande sei. Vom Staats-Minister a. D. v. Falkenstein wurde der Antrag gestellt: die Beschlußfaffung über den Gesetzentwurf abzufeßen, bis die Landtagsordnung be- rathen ist. Vom Geh. Rath v. König und Bürgermeister Martini wurde Annahme des Entwurfs beantragt, von Leßterm nach der Fassung der Zweiten Kammer. Die Deputation änderte \bließlih ihren Antrag dahin ab: dem Gefeßentwurfe zur Zeit die Zu- stimmung zu versagen. Staats-Minister Frhr. v. Friesen be- zeihnete den v. Falkensteinshen Antrag a!s niht annehmbar für die Regierung und warnte die Kammer eindringlih, vor den mit einem zu \{rofen Festhalten an dem Prinzip der absoluten Stabilität des öffentlichen Rehts verbundenen Gefahren, er er- innerte daran, was aus der Verfassung überhaupt geworden wäre, wenn die alten Stände mit gleicher Hartnäigkeit jeder Neuerung sih widersezt hätten; Gebot der politischen Klugheit sei, zu nothwendig erkannten Aenderungen rehtzeitig, so lange man es freiwillig könne, fich zu ents{hließen. Dem Umstande, daß die früheren Stände fo gehandelt, sei zu danken, daß unsere Verfassung noh heute mit gewissen konservativen: Garantien um- geben sei, die anderwärts vermißt würden. Gleiches Ver- fahren sei um fo mehr hier am Plage, wo es. fich nicht um wesentlißhe Bestimmungen der Verfassung, fondern in der Hauptsahe nur um die Formen des geschäft- lihen Verkehrs zwishen Regierung und Kammern handle, Nah Schluß der Diskussion wurden na einander die aus der Mitte der Kammer gestellten Anträge abgelehnt und sodann der Deputationsantrag mit 23 gegén 18 Stimmen angenommen, damit also die Vorlage zur Zeit abgelehnt. minder wichtige Berathungsgegenstände.

Die Zweite Kammer nghm zunähst den Bericht der 1. Deputation über das Vereinigungsverfahren bezüglih des Einführu:1gsgeseßes zum Strafgesezbuh entgegen, Die Differenz betraf die Frage, ob die Beurtheilung der mildernden Umstände den Geschworenen oder dem Richterkollegium anheimfallen solle. Die Ziveite Kammer hat fich für die erstere, die Erste Kammer für die leßtere Modalität entschieden. Der Vereinigungsvorschlag, welchem die Kammer ohne Debatte zustimmte, geht dahin, \sach- lih den Beschluß der Zweiten Kammer aufrecht zu erhalten, einen die Geltendmachung desselben Grundsazes in der Reichs- strafprozeßordnung bezweckenden, von derselben beshlossenen An- trag jedoch fallen zu lafsen._ Die bezügli des Dekrets über die Verwendung _ der Uebershüsse des bei dem Kultus-Minifterium verwalteten Separatfonds vorhandenen Differenzen wurden dur Beitritt zu den Beschlüssen der Ersten Kammer erledigt. Die Kammer entschied fih endlich dafür, die gedahte Beschwerde der Regierung zur Berückfichtigung zu überweisen. Shließlich ließ die Kammer mit großer Majorität den bei Gele- genheit der Berathung des Publikationsgesezes zum Konsistorialgesetze gefaßten Beschluß, wonach die Re- gierung die mit der Synode zu treffende Vereinbarung wegen Beaufsichtigung des Religionsunterrichts auch dem Landtage zur Genehmigung vorlegen folle, fallen, nahdem das Vereinigungs- verfagren mit der Ersten Kammer, welche die gedachte Verein- barung nur zur Kenntniß der Stände gebraht wissen will, zu feinem Resultate geführt, der Kultus-Minister jedo erklärt hatte, daß es die Absicht der Regierung sei, niht eine Geseßesvorlage sondern nur eine Mittheilung der Synode zugehen zu lassen und die Regierung bereit sei, diese Mittheilung au der Ständever- sammlung zur Kenntnißnahme vorzulegen.

: Württemberg. Stuttgart, 27. Februar. Das Bulle- tin über das Befinden der Königin Mutter vom 27. Fe- bruar „autet:

_ „Der gestrige Tag verlief ruhig; gegen Abend mehr Hustenrei und belegte Stimme; in der Nacht mchrere Stunden schr deutend Bangigkeiten und leichtes Phantafiren ; gegen Morgen besser.

2 / Dr. Gärtner.“ ___— 28. Februar. (W. T. B.) Die Königin-Mutter hat eine über Erwarten gute Naht gehabt und mehrere Stunden ruhig geschlafen. (Vgl. Tel. Dep.).

Baden. Karlsruhe, 27. Februar. Das heutige Geseßtze8- und Verordnungsblatt Nr. 5 enthält cine landesherrliche Verordnung, die Aufstellung und Eruennung der Voll- streckungsbeamten und Gerichtsboten und die Gebühren der- selben betreffend und eine Verordnung des Ministeriums des Großherzoglichen Hauses, der Justiz und des Auswärtigen, den

Verkehr zwischen den Großherzogl. badischen und den Königl italienishen Gerichtsbehörden betreffeud. 2

Sefsen. Darmstadt, 28. Februar. Am 6. März begeht der Großherzog sein 2ojähriges Neater naa I Er unterzeihnete vom 6. März 1848 an Geseze und Edikte in seiner Eigenschaft - als Mitregent.

Mecklenburg. _Schwerin, 2. Februar. Am heutigen Tage begeht der Großherzogliche Hof das Geburtsfest des Großherzogs. Jn der Frühe verkündeten Kanonenschüfse die feftiiche Bedeutung des Tages, und die Reveille der Mili- tärmusikcorps bewegte sih durch die festlich beflaggten Straßen nah dem Schlosse, um Sr. Königlichen Hoheit cine Morgen- E, M ile GBoumächern des Schlosseê wurde eine Veorgenandach? gehalten, Lei welher der Shloßchor d Gesküigvorivig nitwirkte. N S O

Der Erbgroßherzog und der Herzog Paul Frie d- ri sind von Bonn gestern gegen Mittag A R

Der Großherzog und die Großherzogin von Mecklenburg-Stktrelik trafen nebst Gefolge gestern Nach- mittag 31/4 Uhr von Neustreliß mittelst Extrazuges auf hiesi- gem Bahnhofe ein, wo sie von den Höchsten Herrschaften em- pfangen und nah dem Großherzoglichen Schloffe geleitet wurden. Auch eine Anzahl hoher Hof- und Staatsbeamte hatte si auf dem Perron zum Empfange eingesteilt. Die Ehrenwache gab eine Kompagnie des 1. Bataillons des hiesigen Grenadier-Regiments mit der Fahne und dem Mufikcorps. Yon der mecklenburgischen National-Symne begrüßt, fuhr der Zug ein. Nath der gegen- seitigen herzlihen Begrüßung der Höchsten Herrschaften ritt der Großherzog von Streliz am Arme des Großherzogs die Front der aufgestellten Ehrenwache entlang und ließen fich dann die zum Empfange anwesenden Hohen Personen vorstellen, worauf die bereit gehaltenen Galawagen unter dem lebhaften Hoh Des sehr zahlreichen Publikums bestiegen wurden; in dem erften nah- men die Großherzöge Friedrih Wilhelm und Friedrich Franz, in dem folgenden die Großherzoginnen und die Herzogin Marie, und in dem dritten die Großherzoglichen Prinzen Plaß, während ret zpeiiexe Aae vas das Gefolge bestimmt waren. Die

war zum Empfange der Hochfürstlihen Gäste vielf i Fahnen an x O E E

WaldeŒck. Arolsen, 28. Februar. Die heute erschienene Nr. 3 des „Fürstlich Waldeckischen Regierungsöblatts“ enthält die Syuodal-Ordnung für die vereiaigte evangelische Kirche

Sodann folgten -

der Fürstenthümer Waldeck und Pyrmont, sowie das dieselbe betreffende Gese vom 31. Januar 1873. Í

Oesterreich - Ungarn. Wien, 27. Februar. Der Prinz Alphons von Afturien if in Salzburg ange- kommen.

Der Verfassnngsaus\{chuß hat in seiner gestrigen Sitzung die Verhandlungen über die Wahlreform einige Punkte von sckundärer Bedeutung abgerechnet, die in Schwebe bleiben mußten vorläufig abgeschlossen. Ï

Schweiz. Bern, 28. Februar. (W. T. B.) Der von den Ultramontanen des Kantons Solothurn dem Regierungs- rathe eingereihte Initiativantrag verlangt die sofortige außer- ordentliche Einberufung des Kantonólrathes, damit die Regierung wegen ihrer Zustimmung zu den Beschlüssen der Diözesankon- ferenz zur Verantwortung gezogen und die Frage, ob der be- treffende Regierungsbeshluß aufzuhebcn sei, unter allen Umstän- den der Volksabstimmung unterbreitet werde; ebenso solle es mit der Jnschußnahme des von Lachat suspendirten Pfarrers Gschrvind der Fall sein.

Großbritannien uud Jrlaud. London, 27. Fe-

bruar. Die Königin is nebst Gefolge von Windfor hier an- ekommen und wird bis Sonnabend in Bucfingham - Palace wohnen. Heute hat Ihre Majestät einen diplomatishen Empfang abgehalten. E T Dem lehten Bulletin zufolge is in dem Befinden des Grafen Bernstorff keine Veränderung eingetreten. Die Kö- nigin hat auf der Botschaft anfragen lassen und die Prinzesfin von Wales, der Herzog und die Herzogin von Cambridge, der Prinz Eduard von Sachsen-Weimar, der Nawab Nazim von Bengalen, die Vertreter Rußlands, Desterreihs, Italiens, Spaniens, Dänemarks, Portugals, Amerikas u. \. w., haben dem Botschafter persönli einen Besuch gemacht. J

Der Herzog von Cambridge hat als Präsident des deutschen Hospitals versprochen, bei dem am 5. Mai stattfindenden Jahresfeste zugegen zu sein. /

28 Februar. (W. T. B) Die Königin Victoria hat heute Nachmittag der Gräfin Bernstorff einen längeren Besuch abgestattet und dieselbe ihrer wärmsten Theilnahme ver- sichert. Das Befinden des Grafen Bernstorff ist am heutigen Nachmittage cin entschieden befriedigenderes.

98. Februar. In der heutigen Unterhaussißung fündigte Holt die Einbringung eines Antrags auf Verwerfung des irländischen Universitätsgeseßes an. Auf eine Anfrage Stapeltons erwiderte der Attorneygeneral Mr. Coleridge, daß, so lange die spanische Regierung ncch nit durch England an- erkannt \ci, die zu Gunsten von Don Carlos eröffneten Samm- lungen als ungeseßlich niht angeschen werden könnten. Eine Interpellation von Osborne, dem früheren englishen Geshäfts- träger in Teheran, in Betreff des zwischen Rußland und Persien geshlo}senen Abkommens wurde von dem Unter-Staatssekretär des Auswärtigen Viscount Enfield dahin beantwortet, daß im ver- flossenen Jahre allerdings von einem zwischen beiden Mächten getroffenen Uebereinkommen verlautet habe, die Existenz eines Vertrages über die Abtretung persischen Gebiets an Rußland sei indessen sowohl vom russischen als auch vom persishen Ge- fandten in Abrede genommen. Demnächst würde die betreffende diplomatische Korrespondenz dem Parlamente vorgelegt werden, wonach Rußland bereits seit dem Jahre 1862 an das kas- pische Meer grenzende Gebietstheile beseßt gehalten habe. Auf eine Anfrage Gilpins gab Viscount Enfield ferner die Erklärung ab, daß die Verhandlungen über den Abschluß eines Ausliefe- rungsverirages mit Portugal augenblickl:ch suspendirt seien.

Ein Telegramm aus Ottawa in Kanada meldet unterm 25. d.: Sir Francis Hicks, der Finanz-Minister, hat re- fignirt, und Herr Tillay, der Minister für Zölle, wird sein Nach- folger. Delegirte sind hier angekommen, um Unterhandlungen wegen des Eintritts der Prinz Eduard-Insc! in das Dominion einzuleiten. W. Annard, der Premier-Minister von Neuschott- land, ist gefährlih krank. Ein New-Yorker Telegramm meldet, daß der von der „New-York Tribune“ veröffentlichte Bericht über den Kramwall - in QuebeX übertrieben ist. Es wurde Nie- mand getödret.

Ein Telegramm aus Kalkutta vom 25. d. meldet: Den neuesten hier eingegangenen authentishen Nachrichten zu- folge, befindet sich Abdul Rahman Khan in Tashkend, wohin er zurückgebraht wurde, nachdem er versucht hatte, nach St. Pe- tersburg zu reisen, ohne zuerst Erlaubniß dazu erhalten zu ha- ben. Seine Pension isst reduzirt worden und viele ciner An- hänger haben ihn verlassen. Der Vize-König wird den Gesand- ten von Yarkund morgen empfangen. Ueber den Zweck seiner Mission verlautet noh. nichts.

Frankreich. Paris, 27. Februar. Der Kriegs-Minister weist in einem Circulare ganz besonders auf die Wichtigkeit der Sthießschulen bei den einzelnen Regimentern hin.

Der „Times“ zufolge fand vorgestern eine Zusammen- kunft von 32 Bonapartistishen Deputirten statt, welche beschlossen, das Zerwürfniß in der Nationalversammlung und namentli) zwischen den Legitimisten und Orleanisten zu be- nußten und den Antrag zu stellen, daß die Zeit zu cinem Ple- biszit gekommen sei. André oder Haentjens will den Antrag stellen und Rouher denselben unterstüßen.

In Béziers sind vier Personen wegen Theilnahme an der Juternationale zu Gefängnißstrafen verurtheilt worden. N i

In Algerien haben fich die Zahlungen der Steuern Seitens der Araber“bedeutend gehoben.

Versailles, 28. Februar. (W. T. B.) In der heuti- gen Sitzung der Nationalversammlung nahm, nahdem der Geseßentwurf, nah welchem die Stadt Lyon in 6 Arron- dissements und 36 Wahlabtheilungen eingetheilt wird, von der Regierung vorgelegt und bezüglich desselbeu die Dringlichkeit von der Versammlung beschlossen worden war, zunächst Gambetia gegen die Gesezvorlage der Dreißiger-Kommisfion das Wort. Er bezeichnete dieselbe als ein knabenhaftes und doch gefährliches Machwerk, bestritt, daß der Nationalversammlung die konstitui- rende Gewalt zustehe und erklärte, das Land verlange vielmehr zu wissen, ob man - dasselbe der Republik oder der Monarchie zuführe. Er verwarf die Idee der Bildung einer Zweiten Kammer und betonte, daß dem Lande an einer Auflösung der Nationalversammlung, wie cine Million von Unterschriften zur Genüge bezeuge, am meisten gelegen sei. Die republikanische Partei wolle die Republick mit allen persönlichen Freiheiten und Urrehten mit den Rechten der Affoziation und Vereinigung; aber über allen Geseßen stehe ihr niht das gött- lihe Recht, sondern das Recht der menschlihen Vernunft. Gam- betta {loß seine Rede mit der Erklärung, er weise die Waffe zurück, welche die Dreißiger-Kommission gegen die Demokratie zu \chmiecden vorgeschlagen ben, Der Herzog von Broglie wahrte

die Rechte Der Nationalversammlung der Rede Gam#5ctta's gegen- über unD erfsärte, das Einverständniß mit der Staatsregierung sei nicht Hergestellt worden auf der Grundlage der Republik oder der Monarchie, fondern auf- dem weiten und neutralen Ge- biete, auf welchem man fich durch den Pakt von Bordeaux geeinigt habe unD daß die Komnission, ohne in die Rechte der Nationalversaminkung einzugreifen, niht verlassen konnte. Der Herzog von Broglie fügte hinzu, er und der Herzog von Audiffret-Pasquier hätten f{ch mit der Republik im engeren Sinne diefes Wortes nit befreundet, wohl aber mit der Re- publik als einer öffentlichen Sache; zugleih \prach er die Hoff- nung aus, Daß Die Versammlung die Bestrebungen nicht unter- stüßen werde, die Darauf abzielten, das von der Dreißiger-Kom- misfion angebahnte Werk der Versöhnung in der Geburt zu er- ftickden. Nachdem der legitimistishe Deputirte du Temple, welcher die GeseßeSvorlage und die Regierung äuf das Heftigste angegriffen hatte, zur OrDnung gerufen worden war, nahm Laboulaye für die Geseßvorlage das Wort, die zwar niht die Republik Gambetta's, aber—Die—fonfervative Republik vorbereite. Ebenso fprach si derselbe für Kreirung kiner Zweiten Kammer aus. Der zur ra- difalen Partei gehörende Deputirte Brisson verlangte von der Kommission Uu1D von der Regierung zu wissen, ob der Geseßz- entwurf eine entsprechende Antwort auf die Botschaft sei. Nach- dem der Präfident der Republik erwidert hatte, daß die Regie- rung bei Den einzelnen Artikeln des Geseßentwurfs ihre Erfklä- rungen abgeben verde, ersuhte der Herzog de la Rochefoucault denselben, noch vor dem Shlusse der Generaldiskusfion seine in- nerste Serzensmeinung auszusprechen. Der beantragte Schluß der Genera[DisSfusfion wurde hierauf von der Versammlung ‘ab- gelehnt, die Sißung selbst aber geshlofen.

licht, Prdklamation des von Don Carlos, an die spanische Armee, in welcher allen Offizieren, welche zu den Carlisten übertreten, höhere Grade versprochen werden. Dassclbe Blatt schlägt die Streitkräfte der Carlisten na den ihm zugegangenen Mittheilungen auf 35,000 Mann an.

Italien. Nom, 25. Februar. Das Ministerium der auswärtigen Angelegenheiten hat den Königlichen Kon- suln von Meuem eingeschärft, ihr Augenmerk auf simulirte Havarien zu richten, ihnen vorzubeugen und etwaige Versuche zur Kenntni Der Regierung zu bringen. Um Einverständnisse von Kapitänen und Sachverständigen möglich zu machen, sind die Konsulate, welche ein größeres Personal zu ihrer Verfügung haben, ermächtigt worden, wenn fie Betrug ahnen, die Sachver- ständigen aus den Beamten des Konsulats zu wählen.

28. Februar. Der französische Generalsefretär Dzenne ist zum Ab\s{Hlußs der Verhandlungen eines italienisch-fran- zösischen Sandelsvertrages hier eingetroffen. Der Papst weigert fih BbeBHarrlich, die Ernennung neuer Kardinäle vorzu-

nehmen. j | ; W- Z=.… B.) De Papi hat eine -Deyzgiion: qus Amerika empfangen.

NuflaæanD 1nd Polen. St. Petersburg, 26. Februar. Für die Einführung der Justizreform in Sibirien jollen, wie Der „M. Z.“ geschrieben wird, die Vorarbeiten thätig betrieben werden. Wie verlautet, soll die Reform fürs Érste Wesisibirien umfaßfen und zwar mit denseiben Einsczränkungen, wie fie die westlichen Gouvernements und der Kaukasus er- fahren Haben, wo die Friedensrichter niht gewählt, fondern von der Regierung, ernannt werden. Man glaubt, daß die Reform zum 1. Januar 1874 ins Leben tretent.wird.

Ueber den Zustandder ShüBßeñ-Bataillone, wie sich derselbe bei den Jnjpizkrungen des Jahres 1872 heraus- gestellt Hat, 2neldet der „Ruf. Inv.“ Folgendes:

Beim Scheibenfchießen, welhes (außer dem Schießen nach nie- drigen Scheiben unD dem Preisschießen der Unteroffiziere und Sol- daten) auf 28 verschiedene Axten ausgeführt wurde, ergaben fich bei 14 derjelben vorzügliche, bei 9 recht gute, bei 2 gute und nur bei einem schwacen M=-fultate. Im Vergleich mit den Resultatcn des Vorjahres waren 15 Lesser, 3 unverändert und 4 s{chwächer.

wie aus Paris vom 28. Februar gemeldet wird, eine des Infanten Don Alfonso, Bruders

Wenn das 2. GarDe=-, das 3. Finnishe Garde-, das 6., 7. und 8. Schüßen- Batailfon, Die vou allen- Distanzen vorzügliche Refultate erzielten, als us der gewSöhnfsichen Reihe heraustretend, abgerechnet werden, ge- horen zur erften Mategorie 109 Bataillone, die ‘îm Ganzen vorzüg- li scbeoffen, und zwar das 4, Garde-Schüßenbataislon der Kaiserlichen Fámilie, das ‘17., 18. 5., 13, 4, 2. des General-Fcldmarschalls Fürsten Barfatinskti, das 20.,, 11. und 14. Schütßenbatillon. Zur zweiten Katc4xorie würden die 7 Bataillone: gehören, bei dcnen das Schießen im Allgemeinen recht gut ausfiel, nämlich das 1. Garde- Schüzgenb taillon Srx. Majestät, das 16, 9., 3, 1. Sr. Hoheit des Herzogs Georg ven Mecklenburg, das 15. und 19. Schüßenbataillon. Zur dritten Kategorie müßten dann das 10. und das 12. Schüßen- Bataillon gezählt werden, bei denen das Schicßen von ciner Distznz ichwach war, obgleich an sie im Allgemeinen reti gut schosseu.

Des Lesfens Fkundige Leute waren mit Auss{chluß des finnischen Garde-Schüßen-Bataillons, bei dem in dieser Hinsicht keine befondere Nachrechnung gehalten, 65 Proz., d. h. 5 Proz. mehr als 1871. Die meisten Fortschritte haben in dieser Hinficht das 20. und das 6. Ba- taillen gemact. Mehr als 75 Proz. des Lesens Kundiger hatten fel- gende Vataillone aufzuweisen: das 8. (94 Proz.), das 2. Garde- (90 Droz.), das 1. Garde-Schüßen - Bataillon Sr. Majestät (88 Proz.), das 6 (86 Prez.), das 4. Garde-Schüßen-Bataillon der Kaitferlichen Familie (83 Proz.-), das 13. (79 Proz.), das 2. des Gr.-F.-M. Für- iten BarjatinSfi (77 Proz.)

Em der Parade, die am 24. Februar auf «dem Palaisplabe vor dem Kaiser stattgefunden, nahmen 441/2 Ba- taillone, 341/24 Schwadronen, 105 Geshüteund der Traiii Theil. Die Parade kommandirte Se. Kaiserliche Hoheit der Oter-Befehlshaber der Truppen der Garde und des St. Petersburger Militär- bezirks. Der Kaiser erschien genau um 12 Uhr, ritt die Front der Truppen entlang, stellte sich dann am Palais auf und lies die Truppen in - Parademarsch, das Garde-Jäger- und das Finnländische Regiment und das 1., 2. und 4. Bataillon der Garde=Schüßen=-Brigade im Laufschritt defiliren. Die Kavallerie und Artillerie ging im Trabe vorbei, wobei die Mannschaften der Fuß-Artillerie sih auf die Geschüße gefeßt hatten. Der Train Ddefilirte im Shritt. Nach der Parade wurden alle Chefs und GCommandeure abgesonderter Theile in das Palais zum Frühstlck eingeladen. A : A

Der Kaijer hat gestaitet, daß in Rußland Beiträge für das in Berlin zu errichtende Graefe-Denkmal gefammelt werden Dürfen.

ScbweDern und Norwegen. Christiania, 23. Februar. Die „Drontheims Avis“ vom 18. Februar schreibt: Es bestätigt sh nah zuverläfsfigen Mittheilungen, daß der König sih hier in diesem Sommer krönen zu lassen gedenkt. Es ift Grund zur Annahme vorhHanDen, daß Se. Majestät hier hon im Juni an- fommen wird, um fi nach Finmarken zu begeben. Nach Be-

| endigung Dieser Reise glaubt man, daß die Krönung ftatt- | finden wirD. :

Spanien. Madrid, 27. Februar. Die „Union“ veröffent-.

L

Dánemark. Kopenhagen, 26. Februar. Der durch A Sturmfluth veranlaßte, von der Regierung zuerst im Landsthing vorgelegte Gesehentwurf, betreffend die Anlegung von Deichen 2c. kam gestern zur erften Behandlung und wurde der Prüfung in einem Aus\chuss\e von 9 Mitgliedern überwiesen.

* Als bei dieser Gelegenheit die Frage zur Sprache kam, ob vom

Staate ein Zushuß zum Bau vön Deichen und eine Staatshülfe mit Bezug “auf die dur die Sturmfluth veranlaßten Beschädi- gungen zu Sat sei, äußerte der Minister des Innern, daß für größere Deichanlagen eine etwa nöthige Staatshülfe dur \pezielles Geseß in Vorschlag gebraht werden würde. Was da- gegen einen Schadenersaß durch den Staat anbeträfe, so lägen viele Gesuche aus verschiedenen Gegenden vor, allein das Mate- rial, welhes man gesucht habe und welches nöthig sei, um be- urtheilen zu können, inwiefern der Staat helfen solle, sei erft kürzlih zusammengestellt worden.

Amerika. Washington, 28. Februar. (W. T. B.) Vom Repräsentantenhause ist ein Antrag, wonach in der An- gelegenheit des Credit-mobilier, außer gegen Ames und Brooks, auch noch gegen andere Mitglieder ein Tadelsvotum verhängt werden solle, verworfen worden. Der vom Senate bezüglich derselben Angelegenheit niedergesezte Untersuchungs - Aus\{huß empfiehlt die Ausstoßung des Senators Patterson, als Mitshul- digen an den begangenen Unredlichkeiten. In New-Orleans wurden durch eine Feuersbrunst 6 Stadtviertel zerstört und 200 Familien obdahlos gemacht.

Statistische Nachrichten.

_Der Seeschiffsverkehr im Hafen von Geestemünde umfaßte i. J. 1872 beim Eingange 704 Schiffe (598 beladene uvd 106 unbeladene) von zusammen 112,579 Last à 4009 Pfund Tragfähig- keit. Nach der Nationalität vertheilen sih die eingelaufenen Schiffe folgendermaßen: Deutschland 452 Schiffe (darunter Preußen 305, Medcklenburg 1, Oldenburg 48, Bremen 90, Hamburg 8), Rußland 3, Schweden §8, Norwegen 39, Dänemark 3, Großbeitannien 142, Nieder- lande 47, Frankreich 1, Italien 3, Oesterreich 1, Amerika 1, Hawaiüi 4. Es find hierunter 1 deutsher Kriegsdampfer und 124 See- dampfsciffe, von welchen 41 unter deut\her Flcktge (17 preu- Fische Dampfer, 1 mecklenburgisher und 23 bremische), 76 unter großbritannischer, 6 unter s{wedischer und 1 unter österreichisHer fuß- ren. Von den eingelaufenen Schiffen kamen von: Prenß:n 73 von 4800 Last, Bremeu 63 von 10,625 L, Oldenburg 14 von 1341 L, Hamburg 13 von 686 L.,, Mecklenburg 1 von 29 L, Großbritannien 279 von 34,436 L, der Türkei. 2 von 682 L.,, Schweden 4 von 195 L, Norwegen 126 von 12,029 L., Rußland 23 von 4560 L, Frank- reich 5 von 629 L, Grönland 3 von 745 L., Niederlande 6 von 746 £, Dänemark 2 von 69 L., Spanien 4 von 731 L, Griechenland 1 von 82 L., Belgien 1 von 2!0 L., Nordamerita 57 von 28,947 L, Süd- amerifa 1 von 269 L., Oftindien 19 von 8799 L.,, Westindien 6 von 1435 L., der Küste von Afrit: 1 von 554 L.

Ausgelaufen sind von Geestemünde im Jahre 1872: 702 Schiffe, 986 beladen und 416 unkteladen) mit einer Gesammttragfähigkeit von 112,246 Last, darunter 127 Seedampfer. Von denselben sind bestimmt gewesen nah: Preußen 68 Sh. ven 32,17 L, Bremen 66 von 13,404 L., Oldenturg 13 von 1337 L.,, Hamburg 18 von 2801 L, Medcklenburg 1 von 26 L, Großbritannien 319 von 47,659 L, der Türkei 3 von 1064 L, Schweden 18 von 2958 L., Norwegea 87 von 10,578 L., Rußland 22 von 559 L., Frankrcih 2 von 88 L, Grön- land 3 von 545 L, Niedeckande 16 von 588 L, Dänemark 6 von 169L, Portugal 1 von 77 L., Grie{enländ 1 von 82 L., British - !Unerika 2 von 525 L., Nordamerifa 36 vou 19,059 L, Südamerifa { von 910 L., Ostindien 9 von 4613 L., Westindien 4 von 474 L, Hawäii 3 von 819 L.

Hamburg. Jn der Zollvereins-Niederlage bezifferte fi der Güterverfehr im Monat Janu ir wie folgt. Es gelargten zur Beförderung: per Bahn und Quai-17,029 Keolli mit 1,837,328 Pfd. Gewicht, auf Declarationsschein 4329 Kolli mit 215,259 Pfd. Ge- wicht, definitiv abgefertigt 782,826 Pfd. Gewicht und ver Post expc- dirt 6367 Kolli mit 50,906 Pfd. Gewicht, im Ganzen 27,725 Kelli mit 2,886,340 Pfd. Gewicht, gegen 1872 20350 Keolli mit 2,105,190 Pfd. Gewicht, mithin 1873 mehr: 7375 Koili mi 781,150 Pfd. Ge- wicht =: circa 37 % .

Kunst 1nd Wißfsenschafé.

Berlin, 1. März. Die 6. Lieferung des Il. Bandes von Gustav Neumanns: „Das Deutsc{be Reich in geogravhis- scher, statistisher und topographis{cher Beziehung“ (Ber- lin, Grg. Ferd. Otto Müllers Verlag) bchandelt den Nyzicrungs- bezirk Arnsberg der Provinz Westfalén und: die Rheinprovifiz.

Stuttgart, 28. Februar. Der König ord-ntlihe: Professor der juristischen Fakultät der Universität Tübingen, Dr, vou Meib om, die nabgesuchte' Dienstentiassurg bewilligt.

Am 25. v. M. starb in Stuttgart Dr. Adolf meifter, bekannt als Journalist, der lan:

Burger Aslgemeiuea Zeitung" rarijch-kritishem Gebiet gewirkt hatte. hôfers war auch Bacmeister aus {chieden und hatte die Redâftion d nommen.

Am 18. d. M. starb der § ) Dr. Werber, der viele Jabre hindurch als Mitglie!

Fakultät und Vorstand der Poltilinik gewirkt hatte

Darmstadt, 27. Ftbruar. Der liche Profeffor Dr. bert Merx zu Tübingen ist zum ordent co in der evan- gelish-ibeclogishen Fatultät der Landes-U: crannt und in der gedachten Eigenschaft berufen, der Hef-Biblivihekar, Kabinets- Bibliothek-Direktor Dr. Alcxrander Phil:yp Walther zum Direktor der Hofbibliothek ernannt worden.

Rom. 25. Februar. In der leßten Sißung des archäologischen Instituts führte Prof. Mommsen - den Vorfiß. Alle namhaften Archäologen, welche sich dicsen Winter in Rom befinden, waren er- schicnen, um dem deutschen Geschichtsforsher ihre Huldigung darzu- bringen. Er war gzbeten worden, sih über die Echtheit einer Inschrift auszusprechen nund. that es in so klarer Darstellungsweise, daß keiner der Anwesenden mehr daran zweifelte.

Gewerbe und Sande!l,

Berlin, 1. Mai. Jn Folge des neu:a Droschöenreglements, welbes mit dem heutigen ‘Tage in Kraft tritt, baven heute die Drofcchkenbesißzer einen Strike begonm:-n.

Oldenburg, 27. Februar. Jn der heute stattgehabten General- versammlung: der Oldenburgischen Landesbank wurde die Ver- theilurg einer 184% igen Dividende beschloffen und die Genehmigung zur Verdopvelung des Grund-Kapitals ertheilt.

W ien, 28. Februar. (W. T. B.) In dem zwischen dem Baukier Syngros und der Gesellschaft Roux-Serpieri über die Abtretung der Laurion-Bergwerkte ahg]h!ofsenen“ Vertrage find, wie dem „„Te- legravbishen Kerreipondenzburcau“ heute ‘aus Athen weiter mitgetheilt wird, uicht blos die sämmtlichen Rechte und Besißungen, sondern auhch die Schulden und Verpflichtungen der Gesellshaft auf die Käufer übertragen worden. Hierdurch fol Frankrei und Italiea jeder In- terventionsgrund benommen wezdett.

Die Mesje in Nishni-Nowaoro3d von 1872 hat, nah einem ausführlichen vom „Reg.-Anz.“ veröffentlichten Berichte einen viel be- deutenderen Uuitaß gchabt als die von 1871. Es wurden nämlih Waaren im: Werthe von 177,522,009 N. (19,959,000 R.- mehr als 1871) zum Verkauf gebracbt Und für 154,333,000 R.

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