1873 / 55 p. 3 (Deutscher Reichsanzeiger, Mon, 03 Mar 1873 18:00:01 GMT) scan diff

Königliche Schauspiele.

Dienstag, den 4. März. Im Opernhause. (54. Vor- stellung.) Der Prophet. Oper in 5 Akten nah Scribe. Musik von Meyerbeer. Ballet von Hoguet. Fides: Frl. Brandt. Bertha : Frl. Grosfi. Johann von Leyden: i Oberthal: Hr. Bey. Anfang halb 7 Uhr. Mittel-Preise.

Im Schauspielhause. (62. Abonnements-Vorstellung.) König

Hr. Niemann. -

Richard 11. Trauerspiel in 5 Aufzügen von Shakespeare, über- |

segt von Schlegel. Für die deutshe Bühne bearbeitet von Oechelhäuser. Anfang. halb 7 Uhr. Mittel-Preise.

Mittwoch, den 5. März. Opernhaus. Keine Vorstellung. Sechste Sinfonie-Soirée der Königlichen Kapelle.

Jm Schauspielhause. (63. Abonnements - Vorstellung.) Maria und Magdalena. Schauspiel in 4 Akten von Paul Lin- dau.” Anfang balb 7 Uhr. Mittel-Preise.

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Die in ‘den Königlichen. Theatern gefundenen Gegenstände fönnen von den Eigenthümern innerhalb 4 Wochen bei den Hauspolizei-Inspektoren Schewe (Opernhaus) und offmeister (Schauspielhaus) in Empfang genommen werden, Erfolgt die Zurückforderung der betreffenden Sachen inder angegebenen Frist áeR \so werden dieselben den Findern ohne Weiteres ausge- ändigt.

Die Einweihung der Zionskirche.

Gestern, Sonntag, den 2. März, am zweiten Jahrestage der Unterzeichnung des Friedensvertrages von 1871, wurde auf Befehl Sr. Majestät des Kaisers und Königs, Aller- höchstihres Patronatsherrn, die Zionskirhe vor dem Rosen- thaler Thore Vormittags 10 Uhr eingeweiht, nachdem nah Ueber- windung mancher Hemmnisse ihr Bau seinè Vollendung gefunden hat. Bekanntlich wurde dieselbe als Dankeskirche der Provinz Bran- denburg für die gnädige Errettung Sr. Majestät des Kaisers und Königs bei dem Attentate in Baden-Baden vom 14. Juli 1860 gestistet; das Andenken an die Einnahme von Düppel spendete ihr 1864 die Mittel für die Aufführung des s{hönen, schlanken Thurmes, und am 16. Oktober 1866 erfolgte im Bei- sein Sr. Majestät des Kaisers und Königs, des Kronprinzen, Königlicher Prinzen, Generäle und Minister die feierlihe Grund- fsteinlegung. Hinsichtlich des Bauplanes, der Architektonik u. f. w. siehe die „Besondere Beilage“ Nr. 9 vom 1. März d. J.

Bald nach 10 Uhr erschienen in der gedrängt angefüllten Kirche Jhre Kaiserlichen und Königlichen Majestäten, Jhre Königlichen Hoheiten der Prinz und die Prinzessin Carl, der Prinz Adalbert und andere Höchste und Hohe Herrschaften und nahmen auf der Empore links, der Kanzel schräg gegenüber, Plat. Der Minister der geistlichen 2c. Angelegenheiten Dr. Falk war in Begleitung des Ministerial-Direktors Dr. Sydow er- schienen. Um den Altar hatte sich die evangelische Geistlichkeit Berlins, auf der Empore rechts die Magistrats-Deputation ver- sammelt.

Beim Eintritt Jhrer Majestäten präludirte unter Glocken- geläut die, volltônende Orgel, der. Chor intonirte das Sanctus, sanctus und auf den Gemeindegesang: „O heil'ger Geist, fehr bei uns ein“, hielt der General - Superintendent und Propst von Berlin, Professor Dr. Brückner, unter Assistenz der beiden ältesten Geistlichen Berlins, vom marmornen Altare: aus die kraftvolle Weihrede über Jesaias 40, 9: „Zion, du Predi- gerin, steige auf einen hohen Berg. Jerujalem, du Predigerin, hebe doine Stimme auf mit Macht, hebe auf und fürchte dich nicht; sage den Städten Judas: Siehe, da ist euer Gott.“ Jn derselben führte er aus, daß unserer Zeit in allen ihren Ver- hältnissen Eines vor Allem Noth thut, das da wenig scheint und doch viel ift: Rückehr und ernste Erfüllung des ersten Gebotes. Darin liege der Keim des gesammten christlichen Glaubeuas, dessen heilsame Gnade in Christo Jesu erschienen fei, welcher für sich nur Eines fordert, unser ganzes Herz. Darauf hin und dazu weihte er fodann den Altar mit seinen h. Geräthen, den Taufstein, die Kanzel, die Orgel, alles was die Kirche besißt zum h. Dienste, sowie die Kirche selbst und hielt das Weihegebet. |

Auf den von Posaunen begleiteten Gesang: „Dringe ein, dringe ein, Zion“ hielt der Superintendent Strauß die Liturgie und verlas die Kirhweihperikopen Epistel 1. Petri

2, 1—10 und Evangelium Lukas 19, 1—11. Nach abermaligem.

Gemeindegesange: „Nun preiset Alle Gottès Barmherziäkeit“ hielt Prediger Kraft, 1. Prediger an der Zionskirhe, über denselben Text wie oben Jes. 40, 9 die Predigt. In derfelben forderte er die Gemeinde auf, an der Hand des Textes mit ihm unter Rülk- blick auf die von Sr. Majestät gestifteten 5 Chorfenster dankend und sinnend in den Vorhof zu treten, dann zurück in das Schiff der Kirche zu treten und \{ließlich hinauf auf die Thurmeshöhe zu steigen, dort Umschau zu halten. In diesen drei Theilen gab er niht sowohl eine Geschichte, als eine. erbaulihe Symbolik aller einzelnen Theile der Zionskirhe: Zu den zarten und doch ftarken Pfeilern des Glaubens, zu den weitgespannten Bögen der Liebe, zu der reihgegliederten Wölbung der Hoffnung tritt hinzu der Altar mit seinem flehenden Glauben, seiner fürbitten- den Liebe, seiner lebendigen Hoffnung und das von oben auf ihn hereinfallende farbige Licht sammt vom Vater des Lichtes, dessen Gnade und h. Geist das Opfer des glaubenden, liebenden, hoffenden Herzens entzündet. Dazu ertönt das Hallelujah der Orgel mit ihren Harmonien, und die Glocken rufen in die Welt hinaus das Wort des Iesaias.

Die Schlußliturgie hielt der Hof- und Domprediger, Ober- Konfsistorial-Rath Dr. Kögel, und nah dem Schlußverse: „Lob, Ehr und Preis sei Gott“ verließen die Allerhöchsten und Höch- ften perlBasen das Gotteshaus gegen 124 Uhr, während die Orgel volltônend intonirte.

Die Häuser in der hügeligen Straße vom Rosenthaler Thore bis zur Zionskirche hatten zur Festfeier geflaggt, und besonders ftrahlte im Banner- und Dekorations\chmucke das Nationaltheater. Vor der Kirche hatten die Knaben der 16. und 25. Gemeinde- \{hule mit vielen Bannern und Fahnen Chaine gezogen und empfingen die Höchsten Herrschaften mit lautshallendem Hurrah. Das schönste Wetter begünstigte diese Kirhweih, an welcher ih die Bevölkerung der Residenz zahlreih betheiligte.

Die Eroberung Preußens durch die Deutschen.

Seitdem vor beinahe einem halben Jahrhundert Johannes Voigt die bisher so gut wie unbekannte Geschichte Preußens unter dem Deutschen Orden aus den Schriften des Königsberger ep pu erschloß und in seinem großen , neunbändigen Werke zum Gegenstande einge-

ender Darstellung machte, hat sich nicht blos der Standpunkt der istorishen Wissenschaft so durhaus verändert, sondern: auch die Fülle des zu benußenden Quellenmaterials \o gewaltig vermehrt, daß aus beiden Rüdcksichten eine neue Bearbeitung der preußischen Landesge- S als ein hôchs verdienstlihes und zeitgemäßes Unternehmen v werden muß. : enigstens der Anfang zur Lösung der damit gestellten Aufgabe ist nah einem Referat in der Militär - Literatur-Zeitung dur die fürzlih ershienene Schrift von Ewald über die Eroberung Preußens durch die Deutschen (Pale, Waisenhausbuchhandlung) gemacht worden. Will dasselbe zunä LuO nur die Geschichte der Eroberung Preußens durch deu Dentschen rden behandeln und {ließt es die spätere, ohne Frage interessantere und gehaltvollere Zeit der Ordensherrschaft von vornherein aus, so kann man eine solche Beschränkung A nur billigen, als gerade diese erste Periode der preußischen Geschichte an vielerlei Unklarheiten leidet und bis auf diesen Tag in mancher Hinsicht sehr fkontrovers geblieben ist. Dem entspricht es denn auch, daß die Ewaldsche Arbeit zunächst alles Gewicht legt auf die kritishe Prüfung der Quellen und die Gewinnung wirklich sicherer Resultate. Doch ist die fließender Anschaulichkeit und Frische nicht entbehrende Darstellung dem gelehrten Apparat gegenüber in ihrer Kraft geblieben. Auch das verdient hervor- gehoben zu werden, daß der Verfasser si der nationalen und politischen

Bedeutung, welche. die von ihm behandelten Ereignisse au für unsere Zeit noch haben, durhaus bewußt ist und diesclben in seiner Erzäh- lung mit Nachdruck und dorh .ohne ein gewaltsames Herbeiziehen zur Geltung zu bringen weiß: sein Buch erscheint zugleih als eine * Festgabe zu dem im leßten Herbst egangenen

ren Gedenktage der Wiedererwerbuug Westpreußens durch ie Deutschen.

Die „Geschichte der Eröberung Preußens durch die Deutschen“ wird eingeleitet durch eine in großen, aber treffenden Zügen gehaltene Uebersicht über die Christianisirung der Osftseelande überhaupt, von denen Preußen vor Beginn des 13. Jahrhunderts allein noch im Heidenthum verharrte. Dann werden die früheren Missionsversuche, von Adalbert bis auf Christian von Dliva und die mannig- fach wechselnden, preußisch - polnishen Kämpfe erzählt. Neue Er- gebnisse von allgemeinem Interesse bietet zuerst der dritte Abschnitt in reicherer Fülle; nah einem Ueberblick über die Geschichte des deut- schen Ordens seit seiner Stiftung und. einer an eine sum- marische / Darlegung der Ordensregel angeshlossene Sthil- derung der damaligen Zustände desselben, werden auf Grund der auf uns gekommenen reihen Fülle von Urkunden und Briefen, deren mannigfah abweichende Angaben von sicheren Bearbeitern nicht in Uebereinstimmung hatten gebraht werden können und von denen daher, je nah den verschiedenen Standpunkten, von dem einen diese, von dem andern jene für unecht erklärt worden waren, sehr eingehend die Ver- handlungen dargestellt, welehe zwischen Polen und. dem Deutschen Orden wegen des: Zuges gegen die Preußen geführt worden sind und in denen wie Ewald zeigt der Orden durh seine geshickte Haltung Polen zu immer größeren Zugeständnissen zu drängen und sich so die glänzendsten Vortheile zu schaffen wußte, auf deren Besiß nachher der Ordensstaat in Preußen so \chnell und kräftig erblühete. Mit dem vierten Abschnitt wendet sich die Darstellung, auch hier auf Schritt und Tritt das Quellenmaterial kritish sihtend und im einzelnen die bishciizcn Aunahmen vielfach be- ritigend, der eigentlichen Eroberung U bei welcher der Orden von richtigen ftrategischen und politischen Erwägungen ausgehend, zunächst die Weichsel und Nogat hinab an das Meer vorzudringen versucht ; fo unterwirft sich derselbe zunächst Kulmerland, dann Pomesanien und Pogesanien. Der Bericht über die Aufnahme des livländischen Schwertbrüder-Ordens in den Deutschen Orden und die leßten Jahre des großen Hermann von Salza und des um Preußeu befonders ver- dienten Hermann Balk bilden den Schluß dieses ersten Bandes.

Ee LUng 1873 in Wien. I

Gruppen und Sektionen der Jury. s I. Grupye. Bergbau und Hüttenwesen. 1. Sektion. Bergbau. 2. Sektion. Eisenhüttenwesen. 3. Scktion. Andere Zweige

des Hüttenwesens. i IT. Gruppe. Land- und Forstwirth\chaft. 1. Sektion. S B 2. Sektion. Produkte der /Thierzucht. 3. Sektion. Vorstwirthschaft. 4. Sektion. Wein- und Obstbau. Gemüse und Gartenbau. 5. Sektion. Landwirthschaftlihe Maschinen. ; III, Gruppe. Chemische Industrie. 1. Sektion. Chemische Produkte für technische Zwecke. 2. Sektion. Phormaceutische Präpa- rate, ätherische Dele, Parfümerie, Droguen und andere Rohmaterialien für die Pharmacie und chemische Industrie. 3. Sektion Fett-Jn- dustrie. 4. Sektion Produkte der trockenen Destillation. 5. Sektion Zündwaaren, Farbwaaren, Firnisse und anderweitige Produkte der

chemischen Industrie.

IV. Gruppe. Nahrungs- und Genußwittel als Er- zeugnisse der Industrie. 1. Sektion. Mehl und Mehlfabrikate. 2. Sektion. Zucker, Zuckerbäckerei-Waaren und Chokolade. 3. Sektion. Wein- und Wein-Surrogate, Bier und andere gegohtene Flüssigkeiten, Essig. 4. Sektion. Konserven, Extrakte und Fleishwaaren. 5. Sektion. Tabakfabrikate. i i

V. Gruppe. Textil- und Bekleidungs - Industrie. 1. Sektion. Schafwöllwaaren. 2. Sektion. Baumwollwaaren. 3. Sefk- tion. Leinenwaaren. 4. Sektion. Seidenwaaren. 5. Sektion. Posa- mentirarbeiten, Gold- und Silbergespinnste, Spißen und geneßte Waaren, Stickereien, Shrhuckfedern und künstliche Blumen aus Stoff, Papier, Leder 2c. 6. Sektion. Wäsche, Bekleidungsstücke, Kürschner- waaren, Hüte, Handschuhe. 7, Sektion. Schuhwaaren. 8. Sektion.

Tapéezierarbeiten ; VI. Gruppe. Leder- und Kautshufk-Industrie. 1. Sek- tion. Leder, Rauhwaaren. 2. Sektion. Lederwaaren. 3. Sektion. 1. Sektion. Gold- und

Kautschuk- und Guttaperhawaaren. 2. Sektion. Eisen- und Stahl-

- VIL. Gruppe. Metall-Industrie. Silberwaaren, Juwelierarbeiten. 2.

waaren. 3. Sektion. Waffen, mit Ausnahme der Kriegswaffen. 4, Sektion. Anderweitige Metallwaaren.

VIIT. Gruppe. Holz-Industrie. 1. Sektion. Bau- und Möbeltischler-Arbeiten,, Foutniere, gefräste und gedrechselte, gestochene und geschnißte Waaren. 2. Sektion. Erzeugnisse | aus gespaltenem O Holzdraht, Korkwaaren, Korbflechterarbeiten. 3. Sektion. Farb- Anstriche, gebeizte und vergoldete Holzwaaren.

IX. Gruppe. Stein-, Thon- und Glaswaaren. 1. Sef- tion. Stein- und Cementwaaren. 2. Sektion. Thonwaaren. 3. Sek- tion. Glaswaaren.

X. Gruppe. Kurzwaaren-Industrie. 1. Sektion. Arbeiten aus Meerschaum, Schildpatt, Horn, Knochen, Elfenbein, Perlmutter, G 2. Sektion. Spielwaaren, Wachsarbeiten. 3. Sektion.

alanteriewaären aus Leder und Bronze, - Lackarbeiten, 4. Sektion. Stôöcke, Peitschen, Regen- und Sonnenschirme.

. Gruppe. Papier-Industrie. 1. Sektion. Berta, ppe, Papier. 2. Sektion. Buntpapier, Tapeten, Spielkarten, artonpapier. 3. Sektion. Schreib-, Zeichen- und Malerrequisiten.

4. Sektion. Buchbinder-, Kartonnage-, Portefeuillc- und Papiermaché-

Arbeiten.

X11. Gruppe. Graphische Künste und gewerbliches Zeichnen. 1, Sektion. Buchdruck, Kupfer- und Stahlstichdruck, Notendruck, Lithographie, Chromographie. 2; Sektion. Graveur- und Guillocirarbeiten, Xylographie. 3. Sektion. Photographie. 4. Sek- tion. Musterzeichnungen und Dekorationsmalerei.

XIIT. Gruppe. Maschinenwesen und Transportmittel. 1. Sektion. Motoren, Kraftübertragungs-Maschinen , Maschinen- bestandtheile. 2. Sektion. Arbeits-Maschinen (mit Aus\{luß der landwirths\cchaftlichen Maschinen, welche für die Beurtheilung. in Gruppe IT, eingereiht werden.) 3. Sektion. Transportmittel und anderes Betricbsmaterial für Eisenbahnen. 4. Sektion. Straßenfuhr- werke und andere Transportmittel. i A Fete: issenschaftliche Instrumente. 1. Sek- tion. Mathematische, astronomishe und physikalische Instrumente, emische Apparate. 2. Sektion. Uhren. 3. Sektion. Chirurgische Technik und Instrumente.

XV. Gruppe. Musikalische Justrumente. 1. Sektion. Tasten-Znstrumente (Klaviere, Orgeln, Harmoniums). 2. Sektion. Streich - Instrumente und besaitete Schlag - Instrumente (Harfen, Guitarren, Zithern). 3. Sektion. Blas-Instrumente, Lärm- und SGlag-Fastrüménte, Spielwerke. ¿

VI. Gruppe. Heereswesen. 1. Sektion. Truppenausrüstung und Bekleidung. 2. Sektion. Allgemeine Bewaffnung, Artillerie- und Geniewesen. 3. Sektion. Sanitätswesen. 4. Sektion. Militärisches Erziehungs- und Unterrichtswesen, Kartographie und Historiographie.

XVIL. Gruppe. Marinewesen. 1. Sektion. Schiffsh ak S 2. Sektion. Bauten für die Sig Dy- rographie. : XVIIT. Gruppe. Bau- und Civil- ni 1. Sektion. Hochbau. 2. Sektion. Wasserbau. D Stier U

Und E nban, De G . Gruppe. as bürgerliche W XX. Gruppe. Das Bauernhaus, E En e 2 R agate Hausindustrie, . Gruppe. arstellun er Wi i nd s P L s J Birk samkeit der III. Gruppe. Kirchliche Kunst. Die in d XIX, XX, XXI, XXII und XXIIE ausgestellten Ségaisiabe ete durdh tal N IE liebes der Juries jener ruppen gebildet, zu welchen die jefte vom i i s punkte aus betrachtet oder als Ganzes athdten i a

XXIV. Gruppe. Erxposition des Amateurs. (Keine Be-

urtheilung.) XXV. Gruppe. Bildende Kunst der G w Hur. 2. Sektion. Skulptur. 3. Sektion ‘Mere.

1. Sektion. Archite 4. Sektion. Zeichnende- Künste.

XXVI. Gruppe. Erziehungs-, Unterrichts- und Bil- dungswesen. 1. Sektion. Pläne, Einrichtung R A Leistungen der Volks\{hule. 2. Sektion. Pläne, Einrichtung, Lehr- mittel und Leistungen der Mittelschulen. 3. Sektion. Pläne, Einrich- tung, Lehrmittel und Leistungen der achshulen, der technischen Del

\chulen und der Universitäten. 4. Sektion. i ür die Fort- Miblno dec ewa, ion. Hülfsmittel für die Fort

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, Wien, 27. Februar. Die Ministerial-Kommi sion, we" mit Bezug auf die Weltausstellung die Wohnungs-, E rungs-, Verkchrs- und Sanitäts-Polizeimaßregeln in kurzem Wege zu berathen hat, trat gestern zum ersten Male zusammen. Der Sefktions- Chef v. Wehli begrüßte die Versammlung und gab in furzen Um- rissen die Aufgabe kund, welche die Kommission zu löfen hat. Die Jnitiative ei vom Ministerium ausgegangen, welches sich mit dem Berin Sou n nar Us Einvernehmen geseßt hatte.

rz legte ein Memorandum vor, we i - rathungen berüsihtigt werden wird. : M E Ee

É) E s ge e andelt

__ Baron Schwarz hegt in dieser Bezie ung nicht die Befürchtun daß es in Wien än Wohnungen fehlen ein I ein dennoch A 4 Nothw'ndigkeit anerkannt werden, eine Konskription sämmtlicher ver- fügbaren Räume vorzunehmen. “Sektionschef Wehli wies darauf hin, daß die Volkszählung von Seite dec Polizei in kürzester Frist und mit großer Genauigkeit ausgeführt wurde; sie könne also auch die Wohnungs-Konskription durchführen. Der Polizei-Direktor erklärte sich bereit, binnen dreier Tage eine solhe Zählung zu veranstalten. Der Vorschlag fand allseitige Zustimmung. Die Bevölkerung wird demnach ersucht werden, die Zettel, die durch Sicherheitêwachmänner in die Häuser werden getragen werden, derart auszufüllen, daß darin h A s i i s a E veri idni werden, w0o-

ei ausdrücklih erwähnt wird, daß damit eine i Ver- miethung nicht begründet wird. b e

Die kommunale Weltausstellungskommission wird mit den auf di- Hotel- quartiere und auf die Massenquartiere bezüglichenErhebungen betraut. Was die leßteren betrifft, so wurde auf die Benüßung der Kasernen hingewiesen, allein deu steht der Umstand entgegen, daß der Präsenzstand der Garnison im Jahre 1873 erhöht werden wird. Man wird ih den- noch an das Kriegs-Ministerium wenden; ferner will man jene Per- sonen, welche seit Jahren son größere Einquartierungen übernommen haben, auffordern, Quartiere für Arbeiter zu besorgen. Von Seite A S i U darauf hingewiesen, daß die Be- muühungen, den Bau von Masffenquartieren durch Gesellschaften erzielen, fast ganz resultlos blieben: i O isi

Den zweiten Gegenstand der Berathung bildete die Verkehrsfrage. Der Bezirksinspektor Wachler, der vom Polizei-Direktor Cannes mit der Leitung und Organisirung des Verkehrswesens- innerhalb Wiens während der Weltausstellung betrant worden ist, gab ein längeres Exposé über den Stand der Verkehrsmittel, den er als durchaus un- genügend bezeichnete. i

Weder die Omnibusse, noch die Tramway, noch die anderen Lohn- fuhrwerke genügen der Zahl nach, da heute blos 492 e r I! E D N s egeben wurden. Es fehlt \o-

0 agen als an Pferden und heute ist man nicht ei i der Lage, das Material zu beschaffen. l E

Die ‘als Palliativmittél vorgeschlagene Vermehrung der Wagen zahl durch Gestattung von Duplikatwagen an jeder Lizeiningabes Vat sich als zwecklos erwiesen, da kein Lizenzbesißer -ein Duplikat anmel- dete. Es wurden Lizenzen ertheilt, ohne da aus eine Verpflichtung ur ael pes gegeben wurde; ferner wutden izenzen ertheilt an ersonen, denen die Geldmittel fehlten und die n auch nichts unternahmen. Wien hat jeßt 1300 Einspänner und 1100 Fiaker, allein diese drängen: Ls nur in die innere Stadt und in den Vorstädten mangelt es an Fuhrwerk. Jedenfalls werde es»nothwendig sein, um eine Vermehrung der Betriebsmittel zu erzielen, eine Erhöhung des Fahrpreises zu bewilligen. Ueber diesen Gegenstand fand eine längere Debatte statt, deren Resultat \{ließlich war, daß mit den Vovarliciten ein Subkomite be- traut wurde. Um 9 Uhr wurde die Sihung geschlossen.

Heute Vormittags um 11 Uhr fand die zweite Sißung der Kommission statt, in welcher die Approvisionirungsfrage zur Ende kam. Magistrats - Rath Wenzl erstattete ein ausführliches- Referat über den Stand der Approvisionirung und {lug eine Reihe von Maßregeln vor, um eine ergiebigere Zufuhr, eine strenge Beaufsichti- gung und raschen Absatz zu erzielen.

___ Berlin, 3. März. Am 28. Februar ist hier in dem in der*Kommandantenstraße gelegenen Industrie-Gebäude die erste große Geflügel-Aus stellung eröffnet worden, welhe der Ge- slügel-Verein „Cypria“ unter Lat Ihrer König- lihen Hoheit der Prinzessin Carl veranstaltet hat. Der Aùs- stellungs-Katalog, der die drei Abtheilungen: „Tauben, Hühner, Sing- u Schmudckvögel“ umfaßt hat im Ganzen 672 Nummern aufzu- weisen.

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Redaktion und Rendantur: Schwieger.

Berlin, Verlag der Expedition (Kessel). Druck: H. Heiberg.

Drei Beilagen (einshließlich der Börsen-Beilage).

zum Deutschen Reichs-Anz

M 55.

Deutsches Nei.

Verordnung, betreffend das Verfahren vor dem Kaiserlichen Rath in Elsaß-Lothringen. Vom 22. Februar 1873.

Auf Grund des §. 8 des Gesetzes vom 30. Dezember 1871, be- treffend die Einrichtyng der Verwaltung in Elsaß-Lothringen (Geseßbl. 1872 S. 49), wixd verordnet, was folgt: :

Titel I. Allgemeine Best immungen.

F. 1. Der Vorsiß im Kaiserlichen Rath kann vom Ober-Präsi- denten sowohl allgemein für gewisse Arten! von Geschäften, : wie auch für einzelne Verhandlungen einem der Mitglieder übertragen werden.

In Ermangelung solcher Uebertragung führt im Falle der Behin- derung des Ober-Präfidenten der Vize-Präsident und in dessen Behin- derung das nah dem Dienstalter älteste Mitglied den Vorfiß.

. 2. Der Ober-Präsident ernennt einen der Sekretariatsbeamten des Ovber-Präsidiums zum Sekretär des Kaiserlichen Rathes, einen andern zu dessen Stellvertreter.

_Dem Sekretär liegt die Verwaltung der Registratur- und Sekré- tariatégeshäfte und die Protofkollführung bei den Verhandlungen ob,

Bei kommissarischen S kann der Kommissar, wenn der Sekretär beziehungsweise dessen Stellvertreter niht zur Hand find, eine anderweite geeignete Person, nah vorausgegangener eidlicher Ver- pflichtung derselben, “als Protokollführer zuziehen. [

3. Der Sekretär hat die für den Kaiserlichen Rath einge- henden Stücke sofort mit dem Präsentationsvermerk zu versehen und dem Ueberbringer auf. Verlangen den Empfang —-derselben-zu-——be-

einigen. / Erfte Allen bei dem Kaiserlichen Rath eingereichten Anträgen und Erklärungen find so viele Abschriften beizufügen, als Parteien mit gesonderten Juteressen dem Einreichenden gegenüberstehen. i

Urkunden und Schriftstücke, auf welche Bezug genommen wird, sind mit den erforderlichen Abschriften beizufügen, sonstige Beweis-

mittel genau zu bezeichnen. 1A Wf s

Die Abschriften sind stempelfrei. Die Mittheilung derselben an die Gegenpartei erfolgt von Amts wegen. /

Ist die Einreichung der erforderlichen Abschriften unterbliebon, le ain die Anfertigung derselben auf Kosten des Einreichenden veranlaßt werden. /

Bei besonders umfangreichen Urkunden und Sthriftstücken kann die Beibringung der Abschriften nachgelassen und die Auslegung auf dem S ekretariat des Kaiserlichen Rathes zur Einsicht für die Gegen- parteien verfügt werden. :

Oeffentliche Behörden können die Urschriften ihrer: Anträge und

Erklärungen in Afktenform vorlegen. Im Uebrigen gelten die vor-

stehenden Bestimmungen au für sie. : §. 9. Für jede cingehende Sache wird von dem Vorsißenden ein Berichterstatter ernannt, welcher die Instruktion der Sache bis zur mündlichen Hauptverhandlung zu leiten hat. f S. 6. Vorladungen und Zustellungen erfolgen dur die Post. oder

dur Beamte der Verwaltungs- und Gerichtsbehörden gegen Empfangs- und Insinuationsbescheinigung.

Die im Verfahren vor dem Bezirksrath erklärte Wahl eines Do- mizils gilt, so lange sie niht widerrufen ist, auch für das Verfahren vor dem Kaiserlichen Rath.

Vorladungen und Zustellungen an Parteien, welche im Jnlande

weder ein Domizil noch einen bekannten Aufenthaltsort haben, erfolgen in der geeignet sheinenden Weise. Ob dieselben als gehörig geschehen zu exachten sind, ‘entscheidet der Kaiserlihe Rath nach freiem Ermessen.

Parteien, welche in Elsaß-Lothringen nit wohnen, find von dem Berichterstatter zur Wahl eines Domizils innerhalb des Landes auf- zufordern, und zwar auch dann, wenn die nämliche Aufforderung be- reits im Verfahren vor dem Bezirksrath fruchtlos an sie ergangen ist. Kommen fie dieser Aufforderung nicht nah, so können fernere Zustel- lungen an dieselben durch öffentlichen Anschlag an einer dem Publikum EURiiGen Stelle des Sißungsgebäudes des Kaiserlichen Rathes ewirkt werden. 3

Die Androhung dieses Rèchtsnachtheils muß in der betreffenden Verfügung enthalten sein.

___§..7. Die Sihungen des Kaiserlichen Rathes und die in den einzelnen Sißungen zu verhandelnden Geschäfte werden durch den Vor- fißenden bestimmt. : :

S. 8. Entscheidungen des Kaiserlichen Rathes sind in der Ur- rift vou allen ort8anwesenden Mitgliedern, welche an der Entschei- dung theilgenommen haben, Zwischenbescheide, sowie Ausfertigungen leder Art von dem aid be N allein zu- vollziehen.

Die Sigzungsprotoko le werden von dem Vorsißenden und dem Sekretär, die Protokolle über Verhandlungen vor einem Kommissar von dem leßteren, und, wenn ein Protokollführer zugezogen war, .auh von ‘diesem vollzogen.

Titel IT. Bestimmungen über das Verfahren im Einzelnen.

§. 9. Die Entscheidung des Kaiserlichen Rathes über die Be- De gegen den Bescheid eines Bezirksraths, durch welchen ein ekurs als verspätet oder formwidrig zurückgewiesen ift (8, 32 der Verordnung, betreffend das Verfahren vor den Bezirkeräthen, vom 1. September 1872), erfolgt in Räthskammer-Sißung ohne vorgän- gige“ kontradiktorishe Verhandlung: . 10. Wenn die Entscheidung des Bezirksrathes der provisori- schen Vollstreckbarkeit entbehrt (§8.33, 34 der Verordnung, betreffend das Verfahren vor den. Bezirksräthen, vom 1. September 1872), so kann der Rekursbeklagte in jeder Lage der Sache beantragen, daß ihr dieselbe beigelegt werde.

Ebenso kann der Rekurskläger in jeder Lage der Sache beantra- gen, daß die von Rechts wegen stattbatte oder vom Bezirksrath aus- gesprochene provisorische Vollstreckbarkeit - der angefochtenen Entschei- dung aufgehoben werde. ;

Das Gesuch ist der Gegenpartei mitzutheilen. Ueber dasselbe kann besonders oder gleichzeitig mit der Hauptsache verhandelt werden.

8. 11, Die Rekurss\crift wird dem Rekursbeklagten zur Beant- wortung binnen einer vom Berichterstatter zu bestimmenden Frist o N icd 4 ¿ Zal

ie Beantwortungsschrift, sowie die in geeigneten Fällen dur den Berichterstatter erforderten weiteren Schriftsäße müssen, wenn n von einer Privatpartei ausgehen, bei Strafe der Nichtigkeit von einem in Elsaß-Lothringen angestellten Advokaten unterschrieben sein. Ausgenommen von dieser Vorschrift sind die Schriftsäße in denjenigen Sachen, welche Wahlstreitigkeiten oder Reklamationen gegen direkte Steuern oder denselben gleihstehende Aufkagen betreffen.

F. 12, Die Versäumung der für die Einreichung eines Schrift- saßes oder für eine andere prozessualishe Handlung festgereßten Frist hat den Verlust des Rechts zur Vornahme der betreffenden Prozeß- handlung E Folge.

Die Androhung dieses Rechtsnachtheils muß in der Verfügung E Thatsachen und Beweismittel vo en und die in erfter Justanz Unterbliebenen oder verwe iz Erklärungen über atsachen ‘und Beweismittel nahholen. Eine Aenderung der Klage ist selbst mit Sinne des Gegners unstatthaft.

Jn der Rekurökustanz können die Parteien neue ring

4. Der Rekursbeklagte kann sich in der Rekursheantwor- tungs-Schrift dem Rekurs der Gegenpartei anschließen, selbst wenn er

é

Erfte Beilage

Montag, den 3. März

auf den Rekurs verzichtet hat, oder ‘wenn die Frist zur Einlegung desselben verstrichen ist. ? [

Die Anschließung hat die rechtliche Wirkung wie det selbständig eingelegte Rekurs, verliert jedoch ihre Wirkung, wenn der Rekurs zu- rückgenommen oder als unzulässig verworfèn wird. i

È; 15. Nach beendigter Instruktion verweist ‘der Berichterstatter die Sache zur Hauptverhandlung und veränlaßt, \sobäld der Termin für dieselbe bestinimt ist, die Vorladung ‘der Parteien.

. 16. Beschwerden über die Prozeßleitung des Berichterstatters sind an den Kaiserlichen Rath zu! rihtén, welchër in Rathskammer- fibung darüber entscheidet oder die ‘Entscheidung bis zur Hauptver- handlung ausseßt. 4 : L

8. 17. Bei der Hauptvèrhandlung' müssen die Parteien persön- lih oder durch einen gehörig legitimirten Vertreter ‘er]cheinen.

Die ‘in Elsaß-Lothringen angestellten Anwälte und Advokaten find als Beistände und Vertreter der Parteien zuzulafson. Die Zu- Gd, anderer Personen bleibt dem Ermesscn* des Kaiserlichen Rathes übalassen.

Der Käiserlihe Rath ist zu jeder Zeit befugt, das persönliche Erscheinen der Parteien zu verfügen.

S. 18. Die geseßlichen Bestimmungén über die Aufrehthaltüng der Ordnung in den Sißungen der Civilgerichte finden auh auf die Sißungen des Kaiserlichen Rathes Anwendung.

8. 19. * Die Hauptverhandlung beginnt mit der Darstellung der Sache durch den Berichterstatter.

Demnächst werden die Parteien gehört. j

§.:20. Die Einreichung von Schriftsäßen in der Hauptver- handlung--ist-unzuläffig. L

Neue thatsächliche Anführungen- in der Hauptverhandlung dürfen nur insoweit berücksichtigt werden, als sie eine Gegenerklärung auf die lebte noch unbeantwortete Erklärung der anderen Partei enthalten.

__ Die Berufung auf Beweismittel, deren rechtzeitige Bezeichnung versäumt worden, ist in der Hauptverhandlung nur statthaft, wenn glaubhaft dargethan wird, daß dieselben neu aufgefunden find.

. 21. Erscheint der Rekurskläger im Termin zur mündlichen Mg verdandtang nicht, so gilt der Rekurs als zurückgenommen; er- cheint der Rekursbeklagte nicht, so werden die von dem Rekurskläger vorgetragenen Thatsachen, insoweit fie nicht nah §. 20“ Absaß 2 un- berüdckfichtigt bleiben len, für zugestanden erachtet.

Die Androhüng dieser Réchtshachtheile muß in den! Vorladungen enthalten scin. E

§. 22. Der Kaiserliche Rath kann vor Abgabe der Endentschei- dung Beweisaufnahmen anordnen. Er ist befugt, die Vornahme kost- spieliger Beweisverhandlungen davon abhängig zu mathen, daß von der Partei, welche die Beweisaufnahme beantragt hat, oder in deren Interesse dieselbe stattfinden soll, ein entsprechender Kostenvorshuß hinterlegt wird. / i;

S. 23. Die Beweisaufnahme wird von Amts wegen betrieben. Mit derselben kann ein Mitglied des Kaiserlichen Rathés, ein Hülfs- arbeiter des S oder cine Unterbehörde beauftragt werden.

Erfolgt die Beweisaufnahme in der Sißung des Kaiserlichèn Rathes, so veranlaßt der Berichterstatter die ‘erforderlihen Vorladungen zu derselben. Die Parteien werden zu den Beweisaufnahme-Terminen nur vorgeladen, wenn sie es beantragen oder wenn es dem Kaiserlichen Rathe, beziehungsweise dem Kommissar - aus * sachlihen Gründen er- forderlich erscheint. E 4 j

8. 24» Zeugen und Sachverständige leisten denselben Eid und erhalten dieselben Gebühren, wie in bürgerlihen Rechtsftreitigkeiten.

Im Uebrigen sind für die Förmlichkeiten der Beweisaufnahine, für die Entschädigung der Zeugen und Sachverständigen und für die im Falle ungehórsamen Ausbleibens zu treffenden Maßregeln die Vor- schriften, betreffend das Verfahren in Strafsachen, maßgebend.

S. 29. Aendert der Kaijerlihe Rath die Entscheidung des Be- zirksrathes, so hat er die Sache, insofern eine weitere Verhandlung dersclben erforderlich ist, an den Bezirksrath zurückzuverweisen:

1) wenn in erster Instanz nur über prozeßhindernde Einreden entschicden ist, : i L

2) wenn im Falle eines nach Grund und Betrag streitigen An- pr n erster Instanz über den Grund- des Anspruchs vorah ent-

ieden ist,

3) wenn das Verfahren erster Jnstänz an einem wesentlichen Mangel leidet. i E

Jn dem unter Nr. 1 bezeichneten A find jedoch die sämmt- lichen prozeßhindernden Einreden dur den Kaiserlichen Rath zu erledigen.

§8. 26. Die Publikation der Entscheidung des Kaiserlichen Rathes erfolgt entweder sofort nah geschlossener Hauptverhandlung oder in aner späteren, - nicht über vierzehn Tage hinaus anzuberaumenden

ißung. E abunáei zu dem Publikagtionstermin finden nicht statt.

F. 27. Die auf stattgehabte Haubtvyerhandlung getroffenen Ent- engen des Kaiserlihen Rathes sind mit Entf a aründen 1chriftlich ai und den Betheiligten, insofern dieselben nicht darauf verzichtet, haben, in Ausfertigung zuzustellen.

Die Zustellung wird durch den Berichterstatter veranlaßt.

Die Vollmacht zur Vertretung einer Partei in den Audienzver- handlungen schließt, wenn nicht das E ausgesprochen ift, die Vollmacht zur Empfangnahme der Endentscheidung in sich.

Im Falle einer Streitgenossenshaft erfolgt die Zustellung der Endentscheidung an den gemeinschaftlichen Bevollmächtigten.

Ist ein solcher niht vorhanden, so wird eine Ausfertigung der Entseidung mit den Entscheidungsgründen einem der Streitgenossen ugestellt, die übrigen erhalten nur Ausfertigungen des Tenors mit B ub itinimd, wem die Entf ftdeurgbgrinda „zugegangen sind. Oeffentlichen Behörden \ind stets vollständige Ausfertigungen zuzustellen.

F. 28. In der Endentscheidung muß über die Verpflichtung zur Kostentragung entschieden werden. /

Die Kosten der Rekursinstanz könnon der S Partei ganz oder theilweise auferlegt werden, wenn sie auf Grund eines neuen Vorbringens obsiegt, welches fie nah freiem Ermessen des Kaiserlichen Rathes in erster Sustanz geltend zu machen im Stande war. i

Wenn der Betrag der der Gegenpartei zu erstattenden Kosten in der Endentscheidung noch nicht festgestellt werden kann, so erfolgt diese Feststellung durch nachträgliè Ba, :

Bei Regelung des Kostenpunktes ist von dem Grundsaß auszu- gehen, daß die zur Kostentragung verurtheilte Partei /der Gegen- aua p nothwendig oder nüßlich aufgewendeten Kosten zu er-

atten hat.

8. 29. Diäten und Reisekosten. der Kommissarien für Lokal- termine, Zeugen- und Sachverständigengebühren und alle-übrigen von Amts wegen veranlaßtèn Kosten werden gleich den dringlichen Kriminal- justizkosten auf die Enregistrementskasse angewiesen.

Die so verauslagten Kosten, sowie die geseßlihen Stempel- und Enregistrirungsgebühren werden bei Regelung des Kostenpunktes zu Gunsten des Staates in Rechnung gestellt, wenn und insoweit nicht eine Staatsbehörde zur Kostentragung verurtheilt ist.

Die Beitreibung der der Staatskasse gebührenden Kosten und der vom Kaiserlichen Rathe verhängten Geldstrafen erfolgt dur die En- registrementsverwaltung- in- denselben Forwen, wie die Beitreibung der Kriminaljustiz-Kosten und der von den Kriminalgerichten verhängten Geldstrafen. 3 j

§. 30. Eine Partei, gegen welche auf Ausbleiben verfahren ift, kann die Restitution’ erlangen, wenn sie binuen Sn Tagen nah Ab- lauf des Tages, an welchem die Zustellung der Entscheidung erfolgte, eine gerechte Ursache ihres Ausbleibens bescheinigt.

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eiger und Königlich Preußischen Staats-Anzeiger.

1878.

Ueber Gewährung oder Ablehnung des Restitutionsgesuchs ent-

\{eidet der Kaiserliche Rath in Rathskammer-Sißung endgültig.

Das Restitutionsgesuch hält die Vollstreckbarkeit der En Geidung niht auf. Wird aber Restitution gewährt, so gilt die Entscheidung bis zu der weiter erfolgenden Entscheidung als nit ergangen.

F. 31. Die VollstreŒung der Gutscheidungen des Kaiserlichen Rathes ‘ist, fofern sie nicht in den Bereih der Verwaltungsthätigkeit g in derselben Weise, wie die Vollstreckung der Urtheile der

ivilgerihte ‘zu bewirken.

‘Ueber die dabei entstehenden Streitigkeiten, sie mögen die Art und Weise’ der Vollstreckung, oder den durch die Entscheidung festgellten Anspruch selbst betreffen, entscheidet der Bezirksrath, welcher mit der Sache in erster Instanz befaßt gewesen ist, vorbehaltlich des Rekurses an den Kaiserlichen Rath. Der Rekurs kann in diesem Falle ohne vorgän- gigen Schriftwe{hsel zur Hauptverhandlung verwiesen werden.

Titel Il. Bestimmungen über das Verfahren in Rechnungsabnahme-Sachen,

S. 32. In Rechnungsabnahme-Sachen findet der Rekurs und die Anschließung an denselben nur statt wegen Verleßung oder unrichtiger Anwendung eines Geseßzes oder Rechtsgrundsaßes oder wegen wesent- lier Mängel des Verfahrens.

8. 33. Die Rekurs\chrift und im Falle der Anschließung die Rekursbeantwortungs\{cri\t müssen ersichtlich machen, ob und inwiefern das Réchtsütittel auf Verleßung oder unrihtige Anwendung eines Ge- seßes oder Rechtêégrundsaßes oder auf Mängel des Verfahrens ge- gründet wird.

Der Prüfung des Kaiserlichen Rathes unterliegen nur die von den Parteien in den Schriftsäßen erhobenen Beschwerden.

5. 34. Für die Entscheidung des Kaiserlichen Rathes find die in erster Instanz festgestellten Thatsachen maßgebend. Außer denselben können nur solche Thatsachen berüdcksihtigt werden, auf welche die Be- hauptung wesentlicher Mängel des Verfahrens gegründet wird.

S. 39. Ergeben die Entsche:dungsgründe zwar eine Geseßzes- verleßung, tellt die Gutscheidung selbst aber aus anderen Gründen sih als richtig dar, so ist der Rekurs zurückzuweisen.

S. 36. Insoweit der Rekurs für begründet erachtet wird, ist die angefochtene Entscheidung aufzuheben.

Erfolgt die. Aufhebung wegen eines Mangels des Verfahrens, \o' ist zugleich das Verfahren insoweit aufzuheben, als es durch den Man- gel betroffen wird. 1

S. 37. Im Falle der Aufhebung der Entscheidung is die Sache an den Bezirksrath, welcher damit in exster Instanz befaßt gewesen ist, zur anderweiten Entscheidung zurück zu verweisen. Derselbe bat die rechtliche Beurtheilung, welche der Aufhebung zu Grunde gelegt ist, auch seiner Entscheidung zu Grunde zu legen.

S. 38. Im Uebrigen sind für das Berfahren in Rechnangs- abnahme-Sachen die Vorschriften des II. Titels maßgebend.

Berlin, den 22. Februar 1873.

Der Reichskanzler. Fürst vor Bismarck.

Königreich Preußen.

__ Königliche Universität Göttingen. Vorlesungen für das landwirthschaftlih: Studium im Sommer-

Semester 1873. O a. In der Fachwissenschaft.

Einleitung in das. landwirthschaftlihe Studium: Prof. Drechsler. Aterbaulehre: ders. Theorie der Organisation der Landgüter: Feen Griepenkerl. Die landw. - Thierprodukftionslehre: ders.

ie Ackerbausysteme: ders. Ueber Heuwerth und Futtermischunrg: Prof.- Henneberg. Landwirth. Praktikum; Uebungen im Änfer- tigen landw. Berechnungen; im Gebrauh des Mikroskops: Prof. Drechsler. Demonstrationen und Exkursionen: Amtsrath Grieffen- hägen, Proff. Griepenkerl, Drechsler, Henneberg.

: b. In den Grund- und Hülfs-Wissen schaften.

Zoologie in allgem. übersichtl. Behandlung: Prof. Claus. Zoologische Uebungen: ders. Allgemeine und spezielle Botanik in Verbindung mit Exkursionen und Demonstrationen: Proff. Bartling, Grisebach. Mineralogie: Prof. Sartorius von Waltershausen. Geognosie, verbunden mit. Exkursionen: Prof. von Seebach. Physik: Prof. Weber. Chemie: Prof. Wöhler. Organishe Chemie: Prof. Hübner. Organisch-technishe Chemie: Dr. Tollens. Praktisch-chemishe Uebungen : Proff. Wöhler, Hübner, Dr. Tollens, Dr. Jannash. Volkswirthschaftslehre; kameralistische Disputationen und Exkursionen; Prof. Hanfssen. Kameralistishe Uebungen : Prof. Soetbeer. Die Lehre von den Krankheiten der Hausthiere; klinise Demonstrationen im Thierhospitale: Dr. Lülfing. Praktische Geometrie mit Uebungen auf dem Felde: Prof. Ulrich. i c. In Rücksicht auf allgemeine Bildung insbesondere für

R Aa g d Moa Eee

perimentalphvysiologie; Physiologie der Zeuguag; Arbeiten im phys. Institute: Prof. Meißner. Logik : Prof. Baumitiag Peip. Allgem. Geschichte des Mittelalters: Prof. Pauli. Deutsche Ge- schichte seit 1806; Politik: Prof. Waiß. Einleitung in das Sta- dium der allgemeinen Erdkunde : Et Wappäus. Ueber öffentliche Armenpflege: Prof. Hanssen. Englische und französishe Sprache: Prof. Th. Müller. Zeichenunterriht : Zeichenlehrer Peters. Die Singakademie leitet Musikdirektor Hille.

t d Körperliche Uebungen: _Reitunterricht: e Rittmeister Schweppe. Fechtkunst: Univy.-Fechtmeister Grüneklee.

Beginn des Semesters am 15. - April; 21. April. :

Nähere Auskunft über ‘das Studium der Landwirthschaft an hie- figer Univerfität in der durch jede Buchhandlung zu en Schrift: Drechsler, das landw. Studium an der Universität Göttingen (Deuer- lihsche“Buchh.) und durch den Unterzeichneten.

Göttingen, im März 1873.

Dr, Gustav Drechslèr,

ordentl. Professor und Direktor des landw. Instituts der Universität Göttingen.

der Vorlesungen am

Landtags - Angelegenheiten.

Berlin, 3. März, In der am 1. d. M. im Hause der Abgeordneten stattgehabten dritten Berathung des Gesezent- wurfs, betreffend die Abänderung der Art. 15 und 18 der Gn \ iele - Beile De! e E Eda der geistli-

en x. Angelegenheiten Dr. Falk nah dem Abg. Freiherrn v. Schorlemer-Al das Wort: G ÿ eine Herren! Es giebt gewisse Dinge, auf die man nicht ant-

wortet, weil man glaubt, seine eigene Würde etwas zu beschränken.

__ Dazu gehört der leßte Theil der Rede des Herrn Vorredners, Es giebt aber auch gewisse Dinge, auf die man nicht antwortet, weil die Ausführungen, indem sie gesprochen werden, {hon ihre ganze Nich- tigkeit zeigen. Das gilt von dem Blicke, den der Herr Abgeordnete auf etwaige zukünftige Aenderungen der erfassung geworfen hat.

Es ijt unis demnächst noch weiter ein Widerstand in Aussicht ge- E worden. Meine Herren! Die Regierung war si, wie ih Ihnen as oft gesagt habe, des Ernstes ihrer Aufgabe von vorn herein be- wußt. Sie werden darum nicht glauben, daß fie um solcher Erklä- rungen willen den Muth verliert sie wird abwarten.