Die Tilgung erfolgt vermittelst Ausloosung oder freihändigen Ankaufs der zu tilgenden Stückzahl binnen spätestens et Jahren, vom Jahre - der Emission der Obligationen ab, nach Maßgabe des aufgestellien Tilgungsplanes. Die Stadtgemeinde Ratibor behält si indessen das Recht vor, den Tilgungsfond durch größere Ausloosung oder freihändigen Ankauf zu verstärken, sowie sämmtliche noch um- laufende Schuldverschreibungen zu kündigen.
Den Gläubigern steht kein Kündigungsrecht zu.
4) Vom Tage der Emission der Obligationeu ab werden die- selben in halbjährigen Terminen am 2. Januar und 1. Juli jeden Jahres mit 4x Prozent verzinst.
5) Jeder Obligation werden 10 Zinscoupons für die auf die Emission folgenden zehn Zinstermine und ein Talon beigegeben.
Die ferneren Zinscoupons werden ebenfalls für fünfjährige Perioden ausgegeklen,
6) Die Ausgabe einer neuen Zinscoupons-Serie, welche zuvor bekannt gemacht werden muß, erfolgt bei der Stadtkasse zu Ratibor gs Ablieferung des der alten Zinscoupons - Serie beigedruckten
alons. j
__ Beim Verluste des Talons erfolgt die Aushändigung der neuen Zinscoupons an den Inhaber der Schuldverschreibung, sofern deren Vorzeigung rechtzeitig geschehen ist. -
7) Die Auszahlung der Zinsen und des Kapitals erfolgt gegen bloße Rückgabe der auszugebenden Zinscoupons O der Schuldverschreibungen bei der Stadtkasse in Ratibor in der nah dem Eintritte des Fälligkeitstermins folgenden Zeit.
8) Mit der zur Empfangnahme des Kapitals zu präsentirenden Schuldverschreibung sind auch die dazu gehörigen Zinscoupons der späteren Zinstermine zurückzuliefern. Für die fehlenden Zinscoupons wird der* Betrag vom Kapitale gekürzt.
9) Die ausgeloosten bezichungsweise gekündigten Kapitalbeträge, welche innerhalb dreißig Jahren nah dem Rückzahlungstermine nicht erhoben werden, fowie die innerhalb der nächsten vier Jahre nah Ab- lauf des Kalenderjahres, in welchem fie fällig geworden find, nicht erhobenen Zinsen verjähren zu Gunsten der Stadtgemeinde Ratibor.
10) Die Ausloosung der Obligationen erfolgt alljährlich im Monat Oktober in öffentliher Sißung der Stadtverordneten. Die getilgten Obligationen werden in Gegenwart des Magistrates ver- nic;tet, darüber, daß solches geschehen, wird von demselben eine Be- scheinigung ausgestellt und diese zu den Akten gebracht.
11) Die ausgeloosten sowie die gekündigten Obligationen werden unter Bezeichnung ihrer Littr, und Nr. sowie des Betrages, über welchen sie lauten, und des Termines, an welchem die Rückzahlung erfolgen soll, spätestens drei Monate vor dem Zahlungstermine öffent- lich bekannt gemacht.
Mit Eintritt des leßteren hört die Verzinsung der ausgeloosten, fowie der gekündigten Obligationen auf.
12) Alle Bekanntmachungen erfolgen durch den „Deutschen Reichs- und Preußischen Staats-Anzeiger“, das „Amtsblatt der Königlichen Regicrung zu Oppeln“, die „Schlesishe und Breslauer Zeilung“ und das „Ratiborer Stadtblatt“. Für den Fall, daß eines diesec Blätter eingehen sollte, wird durch den Magistrat mit Zustim- en n Königlichen Regierung zu Oppeln ein anderes Blatt sub-
ituirt.
13) In Anschung der verlorenen oder vernichteten Obligationen finden die Vorschriften der Verordnung vom 16. Juni 1819 (Geseß- Sammlung Seite 157) 88. 1 bis 12 mit nachstehenden näheren Be- stimmungen Anwendung.
a. Die im §. 1 vorgeschriebene Anzeige muß dem Magistrate emacht werden, welchem alle diejenigen Geschäfte und Befugnisse zu- tehen, die nah jener Verordnung dem Schaß-Ministerium zukommen, gegen die Verfügung des Magistrates findet der Rekurs an die König-
liche Regierung zu Oppeln statt; b. Das im §. 5 gedachte Aufgebot erfolgt bei dem Königlichen Kreisgerichte zu Ratibor;
c. Die in den §8. 6, 9 und 12 vorgeschriebenen Bekanntmachun- gent erfolgen durch die unter Nr. 12 MOINAG Blätter;
d. An die Stelle der im §. 7 erwähnten sechs Zahlungstermine sollen vier und an die Stelle der im §.'8 erwähnten sechsten und ag Zinszahlungs-Termines soll der vierte und beziehentlih fünfte
eten.
Zinscoupons können weder aufgehoben noch amortisirt werden; jedoch soll Demjenigen, welcher den Verlust von Zinscoupons vor Ablauf der Mee Verjährungsfrist bei dem Magistrate anmel- det und den stattgehabten Befiß der Zinscoupons durch Vorzeigung der Obligationen oder sonst glaubhaft darthut, nah Ablauf der Ver- jährungsfrist der Betrag der Ee und bis dahin nicht vor- gekommenen Zinscoupons gegen Quittung ausgezahlt werden.
14) Zur Sicherheit der hierdurch CRegangeuen Verpflichtungen haftet die Stadt Ratibor mit ihrer Steuerkraft und ihrem Vermögen.
Ratibor, den 10. Juli 1872.
__ Schema zu den Zins-Coupons. Provinz Schlesien. G A Regierungsbezirk Oppeln. erie Zinscoupons Nr. . …, über . . , . Zinsen
zu der Obligation der Stadt Ratibor A u U a
s „Znhaber dieses Coupons empfängt gegen dessen Rückgabe am S 18 .… die halbjährlichen Zinsen der Stadt - Obligation Tite. N E A E A De c r u L U R S aus der hiesigen Kämmerei-Kasse.
Ratibor, den . . ten...
Dieser Zins-Coupon wird ungültig. wenn dessen Geldbetrag nit innerhalb vier Jahren nach Ablauf des Kalenderjahres der Selcigfeit abgehoben wird. /
Anmerkung: Die Namensunterschriften des Magistrats-Dirigenten und der Magistratsmitglieder können mit Lettern oder Facsimile- ftempeln gedruckt werden, doch muß jeder Zins-Coupon mit der eigenhändigen Unterschrift eines Kontrollbeamten versehen werden.
Schema zu dem Talon. Provinz Schlesien. Regierungsbezirk Oppeln. on
Tal L zu der Obligation der Stadt Ratibor. d Wi apa A balb P ¿ über . … . . Thaler zu vier und ein halb Prozent verzinslich. Inhaber dieses Talons empfängt gegen dessen Pete he zu der
vorbezeichneten Obligation die . . te Serie Zinscoupons für die Jahr 18 .. bis 1... bei der hiesigen Kämmerei - Kasse, sofern t Me dem Inhaber der Obligation gegen diese Aushändigung protestirt worden ist. Ratibor, den . . ten... 18, Aumerk Die Namensu e riften des Magistrats-D umerlung: Vie Namensunterschristen des agistrats-Dirigenten und der Magistratsmitglieder können mit Lettern oder Factmiles ftempeln gedruckt werden, doch muß jeder Talon mit der eigen- I Namensunterschrift eines Kontrollbeamten versehen erden.
Königliche np Mx Ma trie Akademie Poppelsdorf H in Verbindung mit der Rheinischen Friedrih-Wilhelms-Universität Bonn. Das Sommer-Semester beginnt am 21. April d. J. gleichzeitig e den L rieen an s Ea Bonn. E spezielle Kehr, an umfa olgende mit Demonstrationen verbundene wi - liche Vorträge: NREN
bau und enlB agde Landesmelioration: Derselbe. Spezieller Pflanzenbau: Prof. Dr. Werner. Kleinviehzuht: Derselbe. Land- Mrt E Seminar: Direktor Prof. Dr. Dünkelberg und Prof. Dr. Werner. Landwirthschaftlihe Geräthe- und Maschineukunde mit besonderer Berüsichtigung der Prinzipien der Bodenkultur : A. Haven- stein. Weinbau und Gemüsebau: Garten-Inspektor Sinning. Wald- bau und Forstschuß: Oberförster Herf. Organishe Experimental- Chemie in-Bezichung auf die Landwirthschast: Prof. Dr. Freytag. Chemisches Praktikum: Derselbe. Charakteristik der Futterstoffe und der Futtermischungen: A Dr. Ritthausen. Erperi- mental-Physik: Ingenieur Dr. Wüst. Physikalishes Prakti- kum: Derselbe. Landwirthschaftlihe Botanik uud Pflanzen- frankheiten: Prof. Dr. Körnicke. Physiologishe und mikrosko il e Uebungen: Derselbe. Experimentelle Thierphyfiologie: Dr. E Naturgeschichte der wirbellosen Thiere, mit besonderer Berücksich- tigung auf die ‘der Land- und Forstwirthschaft s{hädlichen Insekten: Prof. Dr. Troschel. Geognosie: Prof. Dr. Andrae. Landwirthschaft- liche Baukunde: Baurath Dr. Schubert. Praktische Geometrie und Uebungen im Feldmessen und Nivelliren: Derselbe. Zeichnen - Unter- richt: Derselbe. Volkswirthschaftslehre: Prof. Dr. Held. Staatsrecht für Landwirthe: Ober-Bergrath Prof. Dr. Klostermann. Acute- und Seuchen-Krankheiten der Daustdiere: Dep.-Thierarzt Schell. Gesund- heispflege der Hausthiere: Derselbe. Praktischer ursus der Bienen- zucht: Dr. Pollnfann. Demonstrationen auf dem Versuchsfelde und in den Wirthschaften zu Poppelsdorf und Annaberg. Landwirthschaft- liche, forstwirthschaftliche, botanische und gévtiosliscbe Exkursionen.
Die Fowlerschen Dampf-Kultur-Apparate sind auf der zur Aka- demie gehörigen Domäne Annaberg seit 1871 eingeführt und treten auch im laufenden Semester in fortwährende Benußung.
Außer den übrigen der Akademie eigenen wilsenswaftlichen und praktischen Lehrhülfsmitteln, welche sich nicht nur auf den allgemeinen und speziellen Landbau und die Viehzucht beziehen, sonde n auch dur ein für chemisce, physikalische, pflanzen- und thierphysiologische Prak- tika besonders eingerichtetes Institut, sowie durch die neuorganisirte Versuchsstation eine wesentliche Bereicherung erhalten haben, steht der- selben durch ihre Verbindung mit der Universität Bonn die Benußung der Sammlungen und Apparate der leßteren zu Gebote. Die Akade- miker sind bei der Universität immatrikulirt und haben deshalb das Recht, noh alle anderen für ihre allgemeine wissenschaftliche Bildung wichtigen Vorlesungen zu hören, über welche der Universitäts-Katalog das Nähere mittheilt. _ Auf Anfragen wegen Eintritts in ‘die Akademie ist der Unter- zeichnete gern bereit, jedwede gewünschte nähere Auskunft zu ertheilen.
Poppelsdorf bei Bonn, im Februar 1873.
Der Direktor der landwirthschaftlichen Akademie:
Prof. Dr. Dünkelberg.
Nichtamtliches.
__ Amerika. New-York, 6. März. (W. T. B.) Hier eingegangenen Nachrichten zufolge is es gestern Abend in New-Drleans zwischen der Miliz und der Polizei zu einem blutigen Zusammenstoß gekommen. Erstere suchten sich der Polizeistation zu bemächtigen, wurden jedoch von der Polizei zurückgewiesen, welche fich zu ihrer Vertheidigung auch der Artillerie bediente. Ein Todter und zehn Verwundete blieben auf dem Plage. Nah dem Eintressen von Bundestruppen räumte die Miliz vollständig das Feld. — 6. März. Neueren Nachrichten zufolge is die Ruhe in der Stadt völlig wiederhergestellt. — Ein Washingtoner Telegramm des Reuterschen Bureaus aus Washingten meldet unterm 4. d. Mts.: — „Präsident Grant trat heute seine zweite Amtsperiode an“. Mi seiner Jnaugurations-Botschaft an den Kongreß agt er: «Die Vorsehung hat mi zuin zweiten Male an die Spiße die- jer großen Nation berufen. Mein bisheriges Bestreben war, die Gesebe aufrecht zu halten und in der Förderung der Interessen des Volkes nah meinem Besten fu handeln. Mein künftiges Verfahren wird, unterstüßt dur vierjährige Erfahrung, dieselbe Richtung ein- shlagen. Als meine ‘erste Amtsperiode begann, hatte sih das Land noch nit von den Wirkungen der großen Rebellion erholt. Es {ien weise zu sein, keine neuen Fragen anzuregen; daher sind die verflosse- nen vier Jahre in der Anstrengung verstrichen, Eintracht, öffentlichen Kredit, Handel und alle Künste des Friedens und des Fortschrittez herzustellen. Es ist meine feste Ueberzeugung, daß die civilisirte Welt sich dem Republikanismus hinneigt. Die Regierung, und durch seine Repräsentanten das Volk, unserer großen Republik sind dazu bestimmt, der Leitstern aller anderen Länder zu werden. Unter unserer Republik unterhalten wir ein Heer und eine Flotte, geringer an Zahl als jene irgend einer europäishen Macht. Keine Gebietsausdehnung auf biet Festlandéè könnte eine Vergrößerung der militärischen Streitmacht er- fordern, ja eher dürfte eine solche Ausdehnung uns in den Stand seßen, dieselbe herabzumindern. _Die Wirkungen des leßten Bürgerkrieges haben den Sklaven be- freit und ihn zu einem Bürger Mae: doch ist er noch nicht im Besiß der Bürgerrechte, welche Bürgerschaft mit fi führt. Dieses Unrecht sollte berichtigt werden, und behufs dieser Berichtigung ist es meine Pflicht, dem Farbigen eine billige Chance zu geben, seinen Zu- laß in Schulen zu entwickeln, und ihm die Versicherung zu ertheilen, D M etragen die Behandlung, die er empfangen wird, regeln erde. Meine Anstrengungen werden gerichtet sein auf die Wiederherstel- lung guter Gesinnungen zwischen den versckiedenen Sektionen s gemeinsamen Landes, die Wiederherstellung des Papiergeldes auf einen fixirten Werth im Vergleich zum Goldwerthe, möglicherweise auf einen Parifuß mit demselben, den Bau billigerer Routen die Er- haltung freund\haftlicher Beziehungen mit allen unseren Nachbarn sowie mit entfernten Nationen, die Wiederherstellung unseres Handels und die Wiedererlangung unseres Antheils an dem Transporthandel auf den Meeren, die Ermunterung von Fabriken, Industrien, die He- bef der Arbeit und die Civilisation der Ureingeborenen unter dem heilsamen Einflusse der Hi a va — entweder dies oder Krieg bis zur Ausrottung. Unsere Ue ca eeit in Stärke und die Vortheile, die wir aus der Civilisation beziehen, sollten uns nacsichtig gegen den Indianer stimmen, das ihm bereits zugefügte Unreht läßt einen Saldo zu seinen Gunsten, und die zu erwägende Frage ist: kann nicht aus dem Indianer durch gehörige Belehrung und Behandlung ein nüßliches Mitglied der Gesellschaft gemacht werden ? Im ersten Jahre meiner Verwaltung wurde ein Vorschlag für den Zulaß von San Domingo in die Union als ein Territorium ge- macht. Dieser Vorschlag ging nicht von mir, sondern von der Be- völkerung von San Domingo aus. Ich glaube jeßt wie damals, daß es zum Besten der Juteressen dieses Landes und der Bevölkerung von San Domingo gewesen sein würde, wenn der Vorschlag günstig aufgenommen worden wäre. Er wurde indeß verworfenund von mir niemals wieder in Anregung gebracht. Für die Zukunft muß, L ich im Amte bleibe, das Thema bezüglich der Gebietserweiterung die Unterstü ung des amerikanishen Volkes haben, ehe ih es empfehle. Jch theile nicht die Besorgniß, daß Regierungen in Gefahr stehen, durch Aus- dehnung ges{wächt oder zerstört zu werden. Nachdem Handel, Er-
Lud und der rasche Transit des Gedankens und der Materie dur elegraphen und Damp; Alles caebóds haben, glaube ich eher, tag der große Schöpfer die Welt vorbereitet, eine, eine einzige
hende Nation zu werden, — eine Vollendung, die Heere und Flotten nicht längec nothwendig machen wird. Jch werde irgend welche Vor- schläge des Kongresses, die auf solhe Zwecke hinzielen, ermuntern und ba bi Die nstrengungen für eine Reform des Staatsdienstes werden sortgeseßt, und die Regeln, welche mit Bezug auf diesen Ge- genstand eingeführt wurden. aufrecht erhalten werden.“
Präsident Grant erkennt im Weiteren die ihm dur seine Wieder-
prache spre-
Einleitung in die landwirthschaftlichen Studien: Direkt - fessor Dy. Dünkelberg. Allgemeiner O Derselbe. Wie
gegenüberstellt, ist niht
tischer, als vielmehr der Standpunkt d ; s sichten. h p er allgemeinen alte en Rück
_
nah Kräften zu dienen, und daß er mit der größten Sehususé den Tage entgegensehe, an welchem ec von seinen Verantwortlihkeiten, die seit dem ereignißvollen Bombardement auf Foct Sumter im April 1861 überwältigend waren, erlöft werden würde. Er habe wnd des ganzen Krieges nie um Beförderung oder ein Commando gebeten. Trobdem sei er während der leßten Wahlen der Gegenstand einer Be- \{impfung und Verläumdung, die in der Geschichte kaum ihres Gleichen Ne, gewesen. Diese Angr!ffe könne cer indeß im Hinblick auf das erdift der Nation, das er dankbar annimmt, ‘hintansebßen.
s Die Jnaugurationsfeier trug einen imposanten Charakter, Zwölftausend Mann Truppen und die Miliz der verschiedenen bürgerlichen Organisationen nahmen an dem Zuge Theil, der eine Länge von zwei (engl.) Meilen hatte. Präsident Grant wurde mit Begeisterung begrüßt. Die Mitglieder des diplo- matishen Corps waren in Gala zugegen. Als Präsident Grant auf der Tribüne erschien, um den Eid zu leisten, gab sich großer Enthusiasmus kund. Artilleriesalven ertönten und die Kirchenglockten läuteten. Hierauf wurde eine glänzende militärische Revue abgehalten, bei welcher die Generale Sherman und Sheridan zugegen waren. Die Stadt war am Abend glänzend illuminirt. Im Weißen Ee fand ein Ball statt, bei welchem Präsident Grant, die Mitglieder des Kabinets und des diplomatishen Corps und tausend Personen anwesend waren.
“ — Aus New-York wird der „Daily-News“ unter dem 4. d, telegraphirt: „Die Regierung von Hamwaii erbietet si, den Vereinigten Staaten als Entgelt für einen Reciprocitäts-Vertrag die Perlflußbuht unweit Honolulu für eine Marinestation ab- zutreten. — Der Kongreß hat ih aufgelöst, ohne Schritte mit Bezug auf die Lage der Dinge in Louifiana und die mormo- nischen Schwierigkeiten zu ergreifen, oder die Bill für die Ver- theilung der vom Genfer Schiedsgeriht zu erkannten Schadlos- haltungs\summe zu erledigen.
Landtags - Angelegenheiten.
Berlin, 7. März. Jn der gestrigen Sißung des Hauses der Abgeordneten nahm in der Diskussion über den An- trag des Abg. Dr. Eberty, die Stifter Merseburg 2c. betreffend, der Regierungskommissar Geheimer Regierungs-Rath Dr. Forch nah dem Antragsteller das Wort:
Von den theoretischen Streitfragen, zu deren Erörterung in diesem B Hause hon zum Oefteren die Angelegenheit der sächsischen omstifter Veranlassung gegeben hat, kann ih zunächst abstrahiren. Jedenfalls hat das Edikt vom Jahre 1810 auf die sächsischen Dom- stifter gar keinen Bezug, denn wir haben dieselben erst durch den Frieden vom Jahre 1815 erworben. Außerdem bestimmt der §. 35 des Reichs-Deputations-Hauptschlusses vom Jahre 1803 keineswegs, daß das Vermögen der Domstifter aus\chließlich für kirchliche und Squlzwecke verwendet werden soll, sondern es ist ausdrücklich gesagt, daß es auch zu andern gemeinnüßigen Zwecken oder auch zur Erleich- terung der Finanzen des betreffenden Landesherrn verwendet werden kann. Ih will, wie gesagt, von diesen theoretischen Streitfragen ab- strahiren, und darf auf das Gebiet der Thatsachen übergehen. Ich glaube, daß es zur Befriedigung des Hohen Hauses gereichen wird, wenn ih zunächst konstatiren kann, daß die Staatsregierung ihre Ab- sicht, den Wünschen des Hauses, wie sie in dem Beschlusse vom 6. Dezember 1866 niedergelegt sind, möglihst entgegenzukommen, un- zweideutig an den Tag gelegt hat. Die Revenüen der Domstifter sind zum großen Theil zur Unterhaltung von. Kirchen und Schulen bereits bestimmt, und die Patronatslasten der betreffenden Kapitel sind keineswegs unbedeutend. Die Dagegen hat aber seit dem 1. Januar v. J. für das Gymnasium in Merseburg, abgesehen von demjenigen, was die früheren Etats bereits vorgesehen haben, 1200 Thlr. Pro anno neu verwendet, — nota bene das Gymnasium in Merseburg steht nur halb à conto des Domkapitels, und zur anderen LeS à conto des Fiskus als Copatrons. Jn ähnlicher Weise sind für das Gymnasium zu Naumburg vom 1. Januar vorigen Jahres ab, lau- fend für alle künftigen Jahre, auf den Etat gestellt 3400 Thlr. In dieser Weise ist es gelungen, die Wünsche, welche von Seiten der Leh- rer geltend gemacht worden sind, ihrem vollen Umfange nah zu befriedigen. Ebenso ist auch Hoffnung vorhanden, die Anträge der Geistlichen zu befriedigen, und in ähnlicher Weise wird nach Möglich- feit fortgefahren worden, soweit es die jura quaesíta zulassen, die R OHR fernerweit zum Nußen von Kirchen und Schulen zu ver- enden. Was im Uebrigen die einzelnen Punkte des Be\chlusses von 1866 anlangt, so sind bereits seit der Allerhöchsten S vom 31. Januar 1822 keine Anwartschaften mehr ertheilt. - Ferner sind seit dem Jahre 1864, ich glaube, seit dem November 1864, keine neucn Stellen beseßt. R auch zunächst in der Absicht der Königlichen Staats- regierung, die Beseßung neuer Stellen nicht eintreten zu lassen, bevor nicht. die Reorganisation der Stifter abgeschlossen ist. Dagegen bin ih außer Staude, ad Nr. 2 des Beschlusses vom Jahre 1866 eine bin- dende Zusage darüber zu geben, ob diese im Werke befindliche Reor- ganisation der Stifter dahin stattfinden wird, daß deren Revenüen aus\chließlich zu_ firhlihen und Schulzwecken verwendet werden sollen. Eine solche Zusicherung kaun ih um so weniger geben, als die Königliche Staatsregierung bei ihrer hiec \{chon öfter fundge- gebenen rehtlihen Auffassung er Sache beharrt. Diese geht dahin, daß vermöge des westfälishen Friedens — also aus dem jus reformandi — und ferner vermöge der Säfulari- sationsbefugniß, wie sie durch den Reichs-Deputations-Hauptschluß den betreffenden Landesherrn gegeben ist, daß vermöge dieser beiden staats- rechtlichen Bestimmungen die Krone fich in dem Besiße des Rechts be- aria über die Revenüen der Stifter nnd die Reorganisation der- elben selbständig zu befinden, d. h. ohne Mitwirkung der Land- stände. Uebrigens sind diese Stifter keine Staatsanfstalten, feine ne, Draa (u € Pia corpora. : ie entgegengeseßte Re tsausfa ung des Hohen Hauses, welche in dem Beschluß von 1866 Cle t ist, hat A Könt Sire regierung Veranlassung gegeben, diese Rechtsfrage wiederholt in ein- getene Erörterung zu ziehen. Es haben darüber schr umfassende Verhandlungen statt efunden. Die Königliche Staatsregierung ist aber in dem Staatsminiterial-Beschlu vom 22. April 1870 zu dem Res- sultat gelangt, welches ih bereits anzudeuten die Ehre hatte. Gleich- wohl wird der Beschluß von 1866 au bei den fecneren Entschlie- ßungen der Königlichen Staatsregierung über die Reorganisation kei- nemege ernan nt G
unter diejen Umständen — wo also auf der einen Seite eine Rechtsauffassnng besteht, die von derjenigen des Hohen Hauses ab- weicht, auf der andern Seite aber eine praktische Handhabung der Angelegenheit stattfindet, die durchaus wohlwollend ist und den Wün- schen des Hohen Hauses, sowie den E der unmittelbar bethei- ligten Lehrer und Geistlichen nah Möglichkeit und bereitwilligst ent- gegenkommt — ob unter diesen Umständen es besonders indizirt ist, 2 F U g va E n zur ee I Erörterung zu
j er Grwägung des Hohen Rud gung Hohen Hauses ganz ergebenst
____— In der Berathung des von dem Abg. Bernards eingebrachten Gesetzentwurfs, die Aufhebung d a Kalender- x. Stempelsteuer betreffend, erklärte der Minister des Jnnern (Mae, Eulenburg nah dem Abg. Dr. Wind thorfst Der Standpunkt, auf welchen die Regierung sich dem Antrage owohl ein politischer, namentlich preßpoli-
Wenn die Besteuerung der Zeitungen nit estände, würden
erwählung zu dem höchsten Amte im Lande erwiesen an, und bemerkt, daß ihm dies die Verpflichtung Mitre grobe dine
wir nicht in der Lage e etwas aus preßpolizeilichen
in, Jhnen die Einführung derselben, ücksichten zu propouiren. Wir as die
s
Beurtheilung darüber frei, ob die Einführung des Stempels für Zei- D aupt eine richtige Maßregel war oder nicht. Wir stellen uns auf den Standpunkt, daß diese Stempelsteuer augenblicklich existirt, daß sie einen Betrag von ungefähr einer Million abwirft, und wir fragen uns, ist es zweckmäßig, ist es nothwendig, schon in diesem Augenblicke auf den Fortfall der Steuer hinzuwirken. Meine Herren! In Bezug auf unsre finanziellen Zustände, glaube ih, geben wir uns nach manchen Richtungen hin gewissen Jllusionen hin; wir heruhigen uns mit dem Gefühle, eine Reihe von Maßregelu, zur Abhülfe bestehender Nothstände ergriffen zu haben, ohne uns fsar zu werden, daß das nur die Anfänge der efriedigung pon Bedürfnissen sind, die lange noch nicht gedeckt sind. Außerdem geht daraus, 4 wenn man in einem Dae einen Ucbershuß von 90 Millionen gehabt hat, keineswegs hervor, daß sich solche oder ähn- liche Uebershüfse jedes Jahr ergeben werden. Jch glaube, meine Her- ren, wir haben uns von Jahr zu Jahr überzeugen mes daß Alles, was wir für Beamte, für Lehrer, für sonstige Bedürfnisse des Staa- tes thun, wirklich vor der Hand nur Anfänge find, und daß, um befriedigende Zustände herbeizuführen, noch ganz andere Sum- men werden verwendet werden müssen, als diejenigen, die mit Zustimmung des Landtages in der diesmaligen Session bewilligt worden sind. Ich erinnere namentlich an das Bedürfniß von Bau-Ausführungen, die rückständig find: ganz eklatant ist der Mangel aù öffentlihen Gebäuden, die würdig sind, den Zwecken zu dienen, zu denen sie bestimmt sind. Es werden da noch Summen in ase fommen, die viel größer sind, als Sie im Augenblicke sich vor- tellen. s Ist es richtig, unter solhen Umständen eiue Steuer abzuschaffen, die, wie ih behaupte, und wie die Staatsregierung der Ansicht ist, nicht drückt? Ich kann die Argumente, die dafür angeführt worden sind, daß die Abschaffung dieser Steuer ein dringendes Bedürfniß sei, nit vollständig gelten lassen. Erstlih sagen Sie, auf dem ganzen Ge- biete der Steuergeseßzgebung gebe es fein solches Monstrum, wie die Stempelsteuer für Zeitungen, fie sei das illegitimste Kind. Ja, illegitime Kinder können oft sehr unbequem werden, aber ih meine, man hat deshalb kein Recht, | sie aus der Welt zu shaffen. Wenn Sie sagen, die ganze Presse ist einstimmig darin, daß die Stempelsteuer abge- schafft werden müsse, so gebe ih das zu. Das Feuer in dieser Be- ziehung kommt wirklich aus dem Centrum und von beiden Flügeln, Kreuzzeitung, Germania, demokratische Blätter, also ‘auf der ganzen Linie. Aber, meine Herren, was beweist das? Es erinnert mi nur daran, daß Jemand einmal vor Jahren gesagt hat: Die Presse, wenn es sih unt ihre Spzezialinieressen handelt sei sie konservativ oder gemäßigt oder demokrati\ch, ist immer viel mehr Presse als konserva- tiv, gemäßigt oder demokratish. Das sind Rüfsichten, die an der Presse haften, und die auf politische Entscheidungen nicht von Einfluß sein dürfen. Wenn die Ansicht aber richtig i, daß die Steuer, da sie einmal be- teht und nicht drückend ist, nicht zu denjenigen gebört, zu deren Fort- chaffung ein augenblickliches und dringendes Bedürfniß vorliegt, dann darf sich die Regierung nur auf den Standpunkt stellen, Sie zu er- suchen, ehe Sie diesen Antrag annehmen, die Sache zu überlegen und mit einer gewissen Vorsicht zu verfahren. Weiter ist es auch nichts, was die Regierung von Ihnen wünscht. Sie hält es für zweckmäßig, ie hält es für vorsichtiger, wenn Sie die Abschaffung dieser Steuer eßt noch nicht verlangen. A E
Und wenn Sie mich fragen, wie es kommt, daß ih diese Er-
“ wägungen aus\prehe und nicht der Herr Finanz-Minister, dann be-
merke ich, daß ich damit zeigen will, daß es Erwägungen find, welche nicht blos von dem Herrn Finanz-Minister, sondern von dem ganzen Staats-Ministerium ausgehen, und daß es das ganze Staats-Mini- sterium ist, welches Ihnen anräth, bei der Beschlußfassung über den Antrag vorsichtig zu sein.
Nach dem Abg. Dr. Braun ergriff der Finanz - Minister Camphausen das Wort:
Meine Herren! Einer der geehrten Herren Redner hat ein Votum in meine Erinnerung zurückgerufen, was ich vor mehr als 20 Jahren abgegeben habe. Es gereiht mir zur Freude ihn verfichern zu können, daß wenn ich das Votum in gleicher Lage heute abzugeben hätte, es ganz in derselben Weise ausgefallen wäre. Mein Herr Kollege hat
Sie aber hon darauf aufmerksam gemacht, daß die Staatsregierung .
heute nicht in der Lage ist, Jhnen die Einführung der Zeitungsstèuer
zu proponiren, und ich kann hinzufügen, daß, wenn wir in der Lage
wären, sie proponiren zu sollen, ih mi diesen Verfahren nicht würde anschliezen können. Aber, meine Herren, eine Steuer einführen und eine Steuer ab schaffen, das sind zwei wesentlich verschiedene Dinge.
Zur Aufhebung der Steuer ist die Üebercinstimmung aller drei Fak-
toren der geseßgebenden Gewalt erforderlich. Ob wir, wenn das Hohe
aue bejhließen möchte, die Zeitungssteuer aufzuheben, mit voller ewißheit hon auf die Zustimmung des zweiten Faktors rechnen fönnen, das lasse ih dahin gestellt sein.
Dann, meine Herren, haben Sie einer bestehenden Steuer gegen- über stets zu untersuchen, welche von den bestehenden Steuern die drückendste ist. Die Staatsregierung ist {on vor einem Jahre in der Lage gewesen, Jhnen eine Erklärung abzugeben, die theilweise von dem Herrn Antragsteller verlesen worden ist. Er hat den leßten Theil der damaligen Erklärung niht mit vorgelesen. Jch erlaube mir, das nachzuholen, weil ih gerade auf den leßten Theil Werth lege. Also er hat geschlossen bei dem Saße, wo es nun weiter geheißen
ätte:
h Die Staatsregierung beharrt bei der Ansicht, daß es ihr obliegt, in dieser Beziehung eine große Reform durchzuseßen, und wenn sie be- dauert hat, daß in Folge der Beschlüsse des Abgeordnetenhauses die sofortige Erreichung dieses Zieles ihr unmöglih geworden ist, fo wird sie aber fortfahren ,_die Maßregeln ins Auge zu fassen, die M einem fo erwünschten Ziele führen können, und sie wird, bevor ihr Pie getugoen ist, nicht daran denken, die Zeitungsstempelsteuer auf- uheben.
: Meine Herren! Ihnen Allen ist bekannt, daß es uns bis zu diesem Augenblicke noch nicht gelungen is , die Maß- regel der Steuerreform ins Leben fi rufen. Die zweite Berathung hat hier eine große Majorität für das Geseß ergeben; ih darf mich der Hoffnung überlassen, daß die dritte Berathung dieselbe Majorität oder vielleicht eine noch größere Majorität ergeben wird, und ich halte ferner an der Hoffnung fest, daß die Berathung in dem anderen Zweige der geseßgebenden Gewalt zu demselben erwünschten Resultat führen wird; ob aber diese Hoffnung sich in die Gewißheit verwandelt, davon muß ih auch in diefem Augenbli noh sagen, das steht dahin. Ich kann also nicht anerkennen, daß die Vorbedingung, die die Staatsregierung in der Erklärung vom 20. April 1872 hinge- stellt hat, in diesem Augénblick bereits erfüllt ist.
Meine Herren! Es wird in der Diskussion häufig darauf Bezug genommen, vas der Ueberschuß des Jahres 1872 sich auf die bedeutende Summe von 20 Millionen und wohl noch etwas höher belaufe; aber meine Herren, schon vor einigen Tagen war n der Lage, dem '‘ge- genüber au daran zu erinnern, daß wir die Mehrausgaben im Or- dinario in dem Etat von 1873 gegen das Jahr von 1872 um mehr als 12 Millionen Thaler gesteigert haben. Wenn gefragt wird, ob ih nun aus dieser Bemerkung den Schluß ziehe, das es o ap un- möglich sei, für das Jahr 1873 und vielleicht auch für die folgenden Jahre auf die Einnahme aus der Zeitungs-Stempelsteuer zu verzichten, so sage ih nein. Meine Herren, was sollte das wohl überhaupt für ein Finanz-Minister sein, der davor zur eet wenn ihm in einem Fahre 600,000 Thlx. — oder nah dem Amendement des Herrn Abg. Berger 900,000 Thlr. — entgingen, auf die er hätte. rechnen können! So ist unsere Finanzlage nicht, daß solche Kleinigkeiten wirkli einen großen Einfluß ausübten. Aber, meine Herren, wenn Sie jeßt de-
etiren wollen: „wir geben die Zeitungssteuer ‘auf M haben Sie damit nit blos für das laufende Jähr, nicht nur für das Jahr, in welhem wir uns in einer so glücklichen Lage befinden, die Einnahmequelle aufgegeben, fondern Sie gèben sie für alle Zu- kunft auf. Da leugne ich nun nicht, da ne sêhx wohl die Frage entstehen kann, ob wir nicht noch weitergehende Bedürfnisse zu befriedigen haben, deren Befriedigung uns mehr am Herzen liegt,
mag. Wenn wir uns an den pet zurückerinnern, wo ich im vorigen Jahre die eben auch in ihrent Schlußsate verlesene rg abgab, denn werden Sie sich doch vergegenwärtigen müssen, da wir seitdem mit Jhrer vollen Zustimmung den Staatshaus- halts-Etat für die Provinzialfonds und für die Aer mit Vier Millionen Thalern dauernden Ausgaben belastet haben, eine Ausgabe, an die im April vorigen Jahres in der That noch nicht edacht wurde. Sie werden sih ferner vergeaenwärtigen müssen, daß für das Schulwesen, für Unterrichtszwecke mit Jhrer vollen Bewilli- ung und vielmehr auf lebhafte Anregung von Jhrer Seite große Mehrbinelliiänngen erfolgt sind, und daß wir zu vielen andern Zweckcken des öffentlichen Lebens große dauernde Ausgaben b:willigt haben. Aus alledem ziehe ih niht den Schluß, daß wir unbedingt den Saß hin- stellen Fönnten: auch wenn es der Wille der Landesver- tretung in ihren beiden Körperschaften sein follte, auf eine folhe Ein- nahme verzichten zu wollen, die Erklärung abgeben zu wollen, daß die Aufhebung dieser Einnahme wichtiger sei als wie alles andere, was wir dem gegenüber mit dem betreffenden Geldbetrage vornehmen können, — daß dann die Staatsregierung behaupten müßte: das sei unmöglich, darauf könne man sich absolut uicht einlassen. Dagegen aber, meine Herren, kann ih die Situation auch keineswegs so an- gethan finden, daß nun uns plöblich hier zugemuthet wird, noch bevor die anderen Zwecke sicher gestellt sind, ein solches Geseß zu erlassen und eine dauernde Verzichtleistung eintreten zu lassen. Ich glaube mich ‘von dem Standpunkte aus, den ih einnehme, dem Rathe meines Herrn Kollegen anschließen zu können, daß Sie die Sache mit Bor- sicht und mit reiflicher Ermägung betreiben mögen. — Jn der von dem Abg. Dr. Windthorst (Meppen) an- geregten Diskussion über die Tagesordnung der nächsten Sißzung äußerte der Minister der geistlichen 2c. Angelegenheiten Pr. Falk mit Bezug auf ti: von dem genannten Abgeordneten hervor- gehobènen Bedenken, ob es zulässig sei, in die Berathung der Kirchengeseße einzutreten, bevor die Verfassungsveränderung publizirt sei: N Meine Herren! Die Bedeutung der Angelegenheit wird es recht- fertigen, daß ih in eine Frage eintrete, die E eine Frage dieses auses allein ist. Jch habe früher wiederholt Gelegenheit gehabt zu etonen, welch außerordentliches Gewicht die Staatsregierung darauf legt, daß nicht der Schluß der gegenwärtigen Session der vollständigen Erörterung der gemachten Vorlagen ein Ende bereite. Jch kann mich nun der Besorgniß s{hwer entschlagen, daß, wenn die Auffassung, die der Herr Abgeordnete Dr. Windthorst entwickelt hat, die Zustimmung dieser Hohen Versammlung erlangt, dasjenige, was die Staatsregie- rung für ein Uebel hält, eintreten möchte. Allerdings, meine Herren, giebt es noch einen Weg, der diesem Uebel entgehen läßt, das ist die Verlängerung der Session bis weit in den Sommer. Aber, meine eel ih glaube, auch das werden Sie für ein Uebel jalten und für ein recht {wer zu ertragendes. Eine nähere Ausführung is kaum nöthig, um das darzuthun. Diese beiden Uebel, glaube ic, woa vermieden werden. Sie können nur ver- mieden werden durch baldigen Eintritt in die Debatte. Freilich dürfte man das nicht thun, wenn in Wahrheit die Verfassung und der darauf geleistete Eid so aufzufassen wäre, wie das eben der Abg. Windthorst gethan hat. Jch habe bri einer früheren Verhandlung bereits die heutige Diskussion etwas zu antizipiren gesucht, indem ich als meine Auffassung von der Sache zum Ausdruck brachte, die Ver- falis bleibe völlig gewahrt, insofern nur diejenigen Geseße, um erentwillen — das ist ja die nächste Veranlassung — die Verfassung einer Veränderung unterworfen werden soll, nicht eher publizirt wer- den, als bis die legale Publikation der Verfassungsänderung voran- egangen ist. Das ist meines Erachtens der richtige Standpunkt; für he Einhaltung würde man ja Kautelen treffea können. Ich darf, dazu bin ih ermächtigt, die bestimmte Etklärung abgeben, daß die Staatsregierung zu einer Publikation der etwa von beiden Häusern beschlossenen Fassung der Geseßentwürfe über die Vorbildung der Geistlichen und über die Disziplinargewalt nicht schreiten wird, es Jet denn, daß vorher die Verfassungsänderung die Zustimmung aller Faktoren erhalten habe und verkündet sei. Jch-könnte mir auch denken, daß eine Sicherstellung Jhrerseits durch eine Einschaltung eines Para- graphen am Ende diejer beiden Geseßentwürfe noch besonders herbei- geführt werden könnte. Ly i L
Der Herr Redner hat noch besonderes Gewicht darauf gelegt, daß er niht wisse, wie sich das Herrenhaus und wie die Krone sich gegenüber den Verfassungsänderungen verhalten werde, und damit angedeutet, daß vielleicht ganz fruchtlose Arbeit gemacht. werde; so lange das andere Haus seinen Beschluß nicht gefaßt hat, weiß freilih auch ih nicht, wie dasselbe beschließen wird; soviel aber weiß ih, daß, wenn die projek- tirte Verfassung3änderung die Zustimmung des andern Hauses in lega- ler Form erhält, die Krone dieselbe vollzichen wird.
— Von dem Abgeordneten v. Brandt is folgender An- trag eingebracht worden : al f
Das Haus der Abgeordneten wolle beschließen, nachfolgend em Geseßentwurf seine Zustimmung zu geben:
Entwurf eines Gesetzes, betreffend die Auf hebung der Aller- höchsten Kabinets-Ordre vom 11. Juni 1825 über die Ver- gütigung für die von Grundbesißern aus ihren Feldmarken zum Chausseebau hergegebenen Feldsteine, Sand und Kies.
_ Mir Wilhelm, von Gottes Gnaden König von Preußen 2c. ver- ordnen mit. Zustimmung beider Häuser des Landtages für den Um- fang der Monarchie, was folgt:
Einziger Paragraph.
Die Kabinets-Ordre vom 11. Juni 1825, betreffend die Ver- gütigung für die von Grundbesißern aus ihren Feldmarken zum Chausseebau hergegebenen Feldsteine, Sand und Kies wird hiermit aufgehoben.
Urkundlich 2c. |
Motive
Die Berathung und Beschlußfassung über das Erxpropriations- Geseß wird in dieser Legislatur-Periode niht mehr stattfinden.
Statistische Nachrichten.
Die Statistik über die Seeunfälle und Rettungen an den Le N Küsten im Jahre 1872 ist kürzlih von dem Bureau der deutschen Gesellschaft ausgegeben worden. Dieselbe ent- hält einen Auszug aus den Statuten, betreffend Belohnungen, Ret- tungsfosten, Hülfs- und Bergelohn und Nothsignuale, ferner einen ta- bellarishen Rückblick a die Seeunfälle in 1871, dann den Bericht über Schiffbrüche und Rettungen in 1872, ein Verzeichniß der Ret- tungsversuche deutscher Rettungsstationen, eine Tabelle der Seeunfälle in deutshen Küstengewässern 1872, Leistungen der deutschen Rettungs- stationen und endlich eine tabellarische Uebersicht über die Unfälle des verflossenen Jahres. A R n i
Die Zahl der Seeunfälle an den deutschen Küsten betrug im Fahre 1872 129 (gegen 94 in 1871), von denen allein 69 auf den stürmischen November kommen; von leßteren fallen wieder 57 allein dem furchtbaren Orkan vom 12./13. November 1872 zur Last. Von den im Jahre 1872 verunglückten Schiffen waren 79 deutsche (1871: 65), großbritannishe 11 (1871: 12), niederländishe 6 (1871: 4), dänische 5 (1871: 1), schwedische 12 (1871: 1), norwegische 6 (1871: 4), russishe 7 (1871: 1), französische 1 (1871: 0), unbekannt 2 (1871: 5). Im Jahre 1871 verunglückte auch 1 amerikanisches Schiff, während 1872 auf Sdifte O Nation ein Unfall nicht trifft. Unter den ver- unglückten Schiffen befanden sich: 70 Seeschiffe (1871: 35), 54 Küsten- fahrer (1871: 54) und A Ga (1871 : 5). Was den Ort, an welhem die Schiffbrüche stattfanden, betrifft, so entfallen auf die Nordseeküste 50 gegen 55 in 1871 und zwar: zwishen Ems und Weser 22 (1871: 26), zwischen Dle und Elbe 8 (1871: 5), a der Elbe und an der \chleswig-holsteinishen Küste 20 (1871: 24). Auf die Ostseeküste treffen 79 Schiffbrüche gegen 39 in 1871 und zwar: Küste von Schles- wig-Holstein 35 (1371: 10), Küste von Mecklenburg 10 (1871: 1), Küste des Regierungsbezirks Stalsund 20 (1871: 6), Küste der Re-
an der Nordseeküste durhgangig viel zahlreicher als an der Ostseé- füste waren, ist im verflossenen Jahre das Verhältniß ein umgekehr- tes gewesen. Die nachfolgende Uebersicht läßt dies reht deutlich er-
kennen : Zahl der verunglückten _ Nordseeküste. Ostseeküste. Schiffe. Zahl. % Ba E S 1872 129 j 61,3 1871 94 59 98,9 39 41,5 1870 103 76 73,8 27 26,2 1869 114 71 62,3 43 37,7 1868 115 71 61,7 44 38,3 1867 128 66 D 62 48,5
Die Zahl der bei den im Jahre 1871 vorgekommenen Seeun- ällen nahweislich in Gefahr gewesenen Personen belief sich auf über- aupt 793 (gegen 509 in 1871), von welchen 745 (1871: 460) gerettet
worden sind. Die Rettung erfolgte durch Küstenrettungsstationen bei
34 Personen (1871 bei 59), durch Landhülfe bei 234 Personen (1871
bei 107 Personen), durch Seehülfe bei 64 Personen g bei 66
Ee durch Selbsthülfe bei 413 Personen (1871 bei 228 Per-
onen). Die Zahl der nahweislich umgekommenen Personen belief
sih auf 48 gegen 49 im Jahre 1871. e
— Das kürzlich herausgegebene Jahrbuch für das Berg- und
Hüttenwesen im Königreiche Sachsen für das Jahr 1873 (Freiberg,
in Kommission bei Craz und Gerlach) enthält statistische Mit-
theilungen über das Bergwesen im Königreich Sachsen,
denen wir die nachfolgenden Angaben entnehmen: Ó
Im Jahre 1871 bestauden im Königreiche Sachsen überhaupt
569 Berggebäude, nämlich 307 Crzgruben, 86 Steinkohlenwerke
und 176 Braunkohlenwerke. Der Flächeninhalt dec Grubenfelder
dieser verschiedenen Bergwerksunternehmungen betrug im Ganzen 36,095,2
ekt., wovon 22,583,2 Hekt. auf den Erzbergbau, 11,325,2 Heft. auf den teinkohlenbergbau, einshließlich der Anthracitwerke und 2186,8 Hekt.
auf den Braunkohlenbergbau entfallen. Die gesammte Produktion dieser Werke belief fih einer Belegschaft von 28,416 Beamten und
Arbeitern dem Werthe nach im Jahre 1871 auf 12,929,360 Thaler.
Es find nämlich gefördert worden an Erzen aller Art 914,095,7 Ctr.
für 2,141,759 Thlr., an Steinkohlen 57,768,268 Ctr. für 10,139,978
Thlr., an Braunkohlen 11,446,794 Ctr. für 647,623 Thlr. Aus
einem Theile der produzirten Stein- und Braunkohlen sind dargestellt
worden: 1,478,193 Hektol. Koks für 385,704 Thlr., 4,902,100 Stück
Briquetts für 23,693 Thlr. und 60,149,152 Stück Braunkohlentiegel
für 110,273 Thlr.
Die Zahl der beim Bergbau im Jahre 1871 tödtlich verun-
glücten Arbeiter belief sich auf 67, so daß also bei 27,693 be- chäftigt ‘gewesenen Arbeitern auf je 1000 2,419 Unglircksfälle treffen.
eim Erzbergbau, welcher 9332 Arbeiter beschäftigte, verunglückten
14 Mann (auf 1000: 1,500) und zwar durch Steinfall 2 (0,214 auf
1000), in Schächten 6 (0,643 auf 1000), in bösen Wettern und dur
Maschinen je 1 (0,107 auf 1000). Beim Steinkohlenbergbau mit
14,642 Arbeitern verunglückten 40 Mann (2,731 auf 1000) und zwar
durch Steinfall 21 (1,434 auf 1000), in Schächten 12 (0,819 auf
1000), in bösen Wettern 1 (0,068 auf 1000), durch Maschinen 3
(0,205. auf 1000); beim Braunkohlenbergbau mit 3719 Arbeitern 13
(3,495 auf 1000), davon durch Steinfall 9 (2,420 auf 1000), in
Schächten 1 (0,269 auf 1000), in bösen Wettern 3 (0,806 auf 1000).
Die Ausgaben für Gesundheitspflege, welche bei dem Erzbergbau
für das ständige Personal von den Gruben selbst, bei dem Stein-
fohlen- und Braunkohlenbergbau dagegen von den Knappschafts- und
Krankenkassen übertragen werden, stellten sich_ im Jahre 1871 bei einer
Belegschaft von 27,709 Mann auf 106,154 Thlr. 17 Ngr. 5 Pf., im
Durchschnitt also auf 3 Thlr. 24 Ngr. 9,3 Pf. pro Mann. Bei den Berg-Knappschaftskassen, deren Mitgliederzahl sih auf 24,784 belief und welche vom Jahre 1870 einen Kassenbestand von 1,081,644 Thlr. 2 Nar. 2 Pf. übernahmen, betrugen im Jahre 1871 die Einnahmen an Beiträgen der Mitglieder und Werke, Zinsen 2c. 357,551 Thlr. 20 Ngr. 1 Pf, die Ausgaben an Pensionen, Krankenlöhnen 2. 279,223 Thlr. 20 Ngr. 9 Pf, so daß am Schlusse des Jahres 1871 ein Kassenbestand von 1,159,972 Thlr. 1 Ngr. 4 Pf. verblieb, im Durchschnitt 46 Thlr. 24 Ngr. 1,0 Pf. für jedes Mitglied. Die Zahl der Pensionsempfänger belief sich auf 2086 Invaliden, fowie 7759 Wittwen und Waisen. — Die Kranken- und anderen Un- terstüßzungkassen zählten 1456 Mitglieder ; der Kassenbestand aus 1870 betrug 4518 Thlr. 24 Ngr. 7 Pf., die Gesammteinnahmen 4220 Thlr. 20 Ngr. 8 Pf., die Gesammtausgaben 3690 Thlr. 29 Sgr. 7 Pf. Der Anfang 1872 vorhandene Kassenbestand war 5048 Thlr. 15 Ngr. 8 Pf. oder dur{chschnittlich 3 Thlr. 14 Ngr. 0,2 Pf, für jedes Mit- glied. — Die Schulkassen bei dem Erzbergbau, aus welchen für den Schulunterricht an Bergmannskinder Unterstüßungen gewährt werden — im Jahre 1871 an 9733 Kinder mit 10,232 Thlr. 3 Ngr. 1 Pf. — hatten am Schlusse des Jahres 1871 einen Vermögensbestand von 12,301 Thlr. 20 Ngr., die Stiftungskassen bei dem Erzbergbau einen solchen von 52,725 Thlr., der Magazin- und Theuerungszulagen-Fonds bei Erzbergbau einen solchen von 319,756 Thlr. 2 Ngr. 8 Pf. Das Vermögen sämmtlicher beim Bergbau bestehenden Mr er n pungeraen belief sich am Schlusse des Jahres 1871 auf zusammen 1,549,803 Thlr. 10 Ngr. und war um 61,210 Thlr. 1 Ngr. 9 Pf. höher, als am Schlusse des Vorjahrs. | |
Die fiskali\|hen Hüttenwerke Sachsens mit den dazu gehörigen chemiscchen und Metallwaaren-Fabriken und anderen Betriebsanstalten beschäftigten im Johre 1871 überhaupt 1568 Beamte und Arbeiter und produzirten an Gold, Silber, Blei und anderen Metallen, Me- tallwaaren und Metalloiden überhaupt 379,334,25 Ctr. im Werthe von 3,968,298 Thlr. Es übersteigt der Werth dieser Produktion denjeni- gen des Vorjahres um 300,000 Thlr. Jusbesondere hat sich das Aus- bringen an Silber, Zink, Kupfecvitriol, Schwefelsäure und Arsenikalien bei den fisfalishen Hüttenwerken Freibergs, das an Kupferwaaren bei dem Hammerwerk zu Grünthal, sowie das an Nickelprodukten bei den Blaufarbenwerken Schneebergs erheblih vermehrt. — Verunglückungen find im Jahre 1871 bei dem fiskalischen Hüttenwes.n niht vorgekom- men. Was den Zustand der bei dem Hüttenwesen bestehenden Knapp- \chafts- und anderen ler auge olen betrifft, so weisen dieselben am Schlusse des Jahres 1871 ein Gesammtvermögen von 94,487 Thlr. 13 Ngr. 8 Pf. nach. Die?Knappschaftskassen, welche 1169 aktive Mitglie- der hatten, versorgten 170 Jnvaliden, 294 Wittwen und 172 Waisen, der Vermögensbestand betrug Anfang 1871 62,024 Thlr. 1 Ngr. A die Einnahmen 43,992 Thlr. — Ngr. 1 Pf., die Ausgaben 15, 97 Thlr. 17 Ngr., das Vermögen Ende 1871: 90,018 Thlr. 14 Ngr. 9 Pf. oder im Durchschnitt 77 Thlr. — Ngr. 1 Pf. für jedes aktive Mitglied. Unter den Einnahmen von 1871 befinden sich indeß 26,730 Thlr. 15 Ngr. 8 Pf., _welhe nah Aufhebung der Freiberger Berg- o ay v an vom Staate der Hüttenknappschastskasse überwiesen worden sind.
Die Bergakademiezu Freiberg, welche im Laufe des Jahres 1872 eine vollständige Umänderung niht nur durch Erweiterung des Stundenplanes, sondern auch dur andere der Neuzeit entsprehende Einrichtungen erfahren hat, verfolgt das Ziel, in einem drei- bis vier- jährigen Lehrgange eine möglichst vollständige Ausbildung in den berg- und hüttenmännischen Wissenschaften mit Einschluß des Maschinen- wesens zu gewähren. Die Anzahl der auf derselben Studirenden be- trug am 31. Oktober 1872 (Lehrjahr 1872/1873) 76, nämlich aus: Deutschland 22 (darunter 10 Sachsen), Luxemburg 1, Oesterreich-Un- garn 4, der Schweiz 3, Rußland und Polen 8, Serbien 1, der Wal- lachei 1, Griechenland 5, Jtalien 3, Spanien 2, Portúgal 1, Eng- land 6, Nordamerika 13, Südamerika 3, Mexiko 2, Ostindien 1.
Kunst und Wissenschaft.
Das Kaiserliche Königlich österreihishe Ministerium für Kultus und Unterricht hat, nach einer Mittheilung in der „Oesterr. Wochenschrift f. Wiss. u. Kunst“, den Direktor des Oesterreichischen Museums beauftragt, eine umfassende wis a sene reibung sämmt» liher Provinzial -Museen der M en Länder in Angriff zu nehmen, cin Werk, das Jahre zu seiner Vollendung erfordern wird, und das erste derartige Unternehmen in Deutschland h nachdem
geru s Stettin und Cöslin 9 (1871: 14), Küste des Regie- rungsbezirks Danzig 1 (1871: 3), Küste des Regierungsbezirks Königs-
als uns die Erleichterung von dieser
4
teuerlast am Herzen liegen -
- berg 4 (1871: 5). Während in früheren Jahren die Schiffsunfälle
Wallerstein-Weyerns Versuch erfolglos. blieb. Frankreich ijt mit der- artigen Arbeiten vorangegangen:
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