1873 / 60 p. 5 (Deutscher Reichsanzeiger, Sat, 08 Mar 1873 18:00:01 GMT) scan diff

Art. 8. Niemand is} verpflihtet, Reichsfilbermünzen im Betrage von mehr als 50 Mark und Nickel- nnd Kupfermünzen im Betrage von mehr als 4 Mark in Zahlung zu nehmen.

Von den Reih3- und Landesfafsen werden Reichssilbermünzen in jedem Betrage in Zahlung genommen. Der Bundesrath wird. dieje- nigen Kassen bezeichnen, von welchen Reichssilbermünzen in Beträgen von mindestens 0 Mark, Nickel- und Kupfermünzen in Beträgen von mindestens 100 Mark gegen Reichsgoldmünzen gleichen Nominal- betrages auf Verlangen umgetausht werden. Derjelbe wird zuglei die näheren Bedingungen des Umtausches festseßen. 4

Art. 9. Die VerbpfliGtüng zur Annahme und zum Umtausch (Art. 8) findet auf dur{löcherte und anders, als durch den gewöhn- lichen Umlauf im Gewicht verringerte, ingleichen auf verfälschte Münz- stüdcke keine: Anwendung. L z

Reichssilber-, Nickel- und Kupfermünzen, welche in Folge längerer Cirkfulation und Abnußung am Gewicht erheblich eingebüßt haben, werden 2war noch in allen Reichs- und Land-eskassen angenommen, sind aber auf Rechnung des Reichs einzuziehen.

Art. 10. Eine Ausprägung von anderen, als den dur dieseb Geseß eingeführten Silber -, Nickel- und Scheidemünzen findet nicht ferner stait. Die durch die Bestimmung im S. 10 des Geseßes, betreffend die Ausprägung von _Reichs- goldmünzen, vom 4. Dezember 1871 (Reichsgeseßblatt S. 404) vorbehaltene Befagniß, Landesfildbermünzen als Denkmünzen auszu- prägen, erlisht mit dem 31. Dezember 18

Art. 11. Die Ausprägung von Reichsgoldmünzen geschieht auch ferner nach Maßgabe der Bestimmung im §. 6 des Gesetzes, betreffend die Ausprägung von Reichsgoldmünzen, vom 4. Dezember 1871 (Reichs- gesebßbl. S. 404) auf Rechnung des Reichs. E

Indeß ist der Reichskanzler ermächtigt, auf einzelnen Münzstätten aus Ausprägungen von Reichsgoldmünzen auf Privatrechnung zuzu- assen. I é : Die für solche Ausprägungen zu erhebende Gebühr wird vom Reichskanzler unter Zustimmung des Bundesraths festgestellt.

Sofern dieselbe höher ist, als die von der Reichskasse für die Ausprägung von Reichsgoldmünzen den einzelnen Münzstätten zu zah- lende Vergütung, fließt der Mebrbetrag in die Reichsfasse. :

Art. 12. Der Bundesrath ist befugt, 1) den Werth zu be- stimmen, über welchen hinaus fremde Gold- und Silbermüuzen nicht in Zahlung angeboten und gegeben ‘werden dürfen; 2) den Umlauf solcher fremden Münzsorten, welche in ihrem Gehalte unsicher find, oder wel(e einen geringeren, als den dur - die aufgeprägte Werth- bezeichnung angegebenen Gehalt haben, oder welche in dem Lande, ‘in welchem fie geprägt oder zum Umlauf verstattet find, - im äußeren Werthe herabgeseßt, * oder welhe in einem benachbarten / Staate verboten . werden möchten, nach einer den Umständen ange- messenen Frist gänzlich zu untersagen; 3) zu bestimmen, ob ausländische Münzen von Reichs- oder Landeëkassen zu einem öffentli befannt zu machenden Kurse im inländischen Verkehr in Zahlung ge- nommen werden dürfen, auch in solchem Falle den Kurs festzujeßen.

Art. 13. Von dem Eintritt der Reichsgoldwährung an gelten folgende Vorschriften. x Ae

8. 1. Die Reichsgoldwährung ift bei allen Rehtêgeshäften zu Grunde zu legen und, jofern niht ctwas Anderes veräbredet wird, als die vertragsmäßige zu betrachten. i E

8. 2. Alle Zahlungen, welche nah den bisherigen Vorschriften in Münzen eirier inländishen Währung oder in landesgeseßlih den inländishen Münzen gleichgestellten auëländischen Münzen zu leisten waren, sind vorbehaltlich der Vorschriften Art. 8, 14 und 15 in Reichs- münzen zu leisten. L :

§. 3. Die Umrechnung der Goldmünzen erfolgt, sofern nicht ein bestimmtes Verhältniß derselben zu Silbermünzen gefeßlich feststeht, na“ Maßgabe des Verhältnisses des geseßlichen Feingehalts derjenigen Münzen, auf welche die Zablungsverpflichtung lautet, zu dem geseßz- lichen Feingehalte der Reichsgoidmünzen.

8. 4. Ju allen anderen Fällen werden bei der Umrechnung dec Thaler zum Werthe von 3 Mark, der Gulden süddentsher Währung zum Werthe von 15/7 Mart, die Mark lübischer oder hamburgischer Kurantwährung zum Werthe von 1 Mark 20 Pfennigen, ‘die übrigen Münzen derselben Währungen zu entsyrechenden Werthen nach ihrem Vérhältniß zu den genannten berechnet.

8. 5. Bei der Umrechnung werden Bruchtheile von Pfennigen der Reichêwährung zu einem Pfennig berechnet, Wenn fie einen halben Pfennig oder mehr betragen, Bruchtheile ünter einem halben Pfennig werden nicht gerechnet.

8. 6. Werden Zahlungsverpflihiungen nach Eintritt der Reichs- goldwährung unter Zugrundelegung anderer inländischer Geld- oder Rechnungswährungen etntgegangen, so ist die Zahlung vorbehaltlich der Vorschriften Art. 8, 14 und 15 in Reichsmünzen unter Anwendung der Neorichriften §8. 3-—5 zu leisten.

Art. 14. An Stelle der Reichsmünzen find kei allen Zahlungen bis zur Außerkursseßzung anzunehmen: 1) im gesammten Bundesgebiete an Stelle aller Reihsmünz-n die Ein- und Zweithalerstücke unter Berechnung des Thalers zu 3 Mark, 2) im gefammten Bundesgebiete an “Steli: der Reichssilbernilnzen Silberkurantmünzen zu!“ und #& Thaler unter “Berechnung “des F Thalerstücks zu einer Mark und des % Thalerstüks zu einer halben Mark, 3) in denjenigen Ländern, - in welchen gegenwärtig die Thalerwährung gilt, an Stelle der - Reichs-, Nickel- und Kupfermünzen die nachbezeichneten Münzen der Thalerwährung zu den daneben bezeichneten Werthen 1/12 Thalerstücke zum Werthe von 25 Pfennig, !/1; Thalerftücke zum Werthe von ‘20 Preunig, 1/320 Thalerstücke zum Werthe von! 10 Pfennig, L N zum Werthe von 5 Ga Groschenstücke zum

°rthe von 2 Pfennig, /10 Und '/2 Groschenstücke zum Werthe von 1 Pfennig, 4) in denjenigen Ländern, in welchen die Zwölftheilung des Groschens besteht, an Stelle der Reichs-, Nickel- ‘und Kupfer- münzen die auf der Zwölftheilung des Groschens beruhenden Drei- pfennigstücke zum Werthe von 24 Pfennigen.

Art. 15. - Deutsche Goldkronen, Landesgoldmünzen - und lan- desgeseßlich den inländischen “Münzen zglei{hgestellte auslän- dishe Goldmünzen, fowie grobe Silbermünzen, welche einer anderen Landeêswährung als der Thalerwährung angehören, sind bis zur Außerkursfeßung als Zahlung anzunehmen, soweit die Zah- lung nah’ den bisherigen Vorschriften in diesen Münzsorten angenom- men wérden mußzte.

Art. 16. Schon vor Eintritt der Reihsgoldwährung können alle Zahlungen, welche geseßlich in Münzen einer inländischen Währung oder in ausländischen, den inländishen Münzen landesgeseßlih gleih- P Münzen geleistet werden dürfen, ganz“ oder theilweise in

eid êmünzen, vorbehaltlih der Vorschrift Art. 6, dergestalt geleistet eren, daß die Umrechnung nah den Vorschriften Art. 13 §8. 3—5 ersolgt.

Urkundlich 2c.

Gegeben 2c.

Landtags - Angelegenheiten.

Berlin, 8. März. In der gestigen Sihung des Hauses der Abgeordneten rief §. 9B. des Gesezentwurfes wegen Ab- änderung des Geseßes vom 1.-Mai 1851, effend die Ginfüh- rung einer’ Klassen- und “klassifizirten Einkommen-

euer eine Debatte hervor. “§8. 9B. läßt an die Stelle des bis- rigen Klassenfteuerbetrages von 3, resp. 4 Thaler als Bedingung das Bürgerrecht, beziehungsweise das Stimm- und Wahlrecht 1 Gemeinde - Angelegenheiten, soweit eine solche Bedingung bisher geseßlih besteht, den Stufensaß von 2 Thlr. treten und die. Ortsstatuten, welche das W t an einen höheren S als 4 Thlr. knüpfen, mit dem 1.’ Januar 1874 ihre «Gültigkeit verlieren. Der Regierungs-Kommissar Geheimer Ober - Regie- rútñgs-Rath R ibbeck âüßerte hierüber : ““ Meine Herren! Ih müß *nohinals konstatiren, daß das Hohe Haus bei der zweiten Lesung den“ §. 9B. ‘gegen den Widersprüch der

Königlichen Staatsregierung angenommen hat. Jch muß zuglei konstatiren, -daß-die ierung bei ihrem, die Antahme dieses Para- graphen widerrathenden Votum entschieden stehen bleiben muß. Es hat sih die Sachlage nach der zweiten Berathung insofern noch ver- ändert, als inzwischen - die Annahme des Geseßvorshlages Elsner v. Gronow-Rickert, betreffend die Aufhebung der Mabl- und Schlacht- ues stattgefunden hat, und in §. 5 desselben der Wegfall der Klaf- ensteuerveranlagung in den bciden unterstcn Stufen gegen Zahlung eines Aversums | für die Stadt Berlin : angenommen worden E. Sit golge dessen, meine Herren, hat der §. 9B. ein Loch

g auf die- Stadt Berkin. Sie haben für-

die Stadt Berlin nun überhaupt einen Gemeinde-Cenfus bezüglich der künftigen klafsensteuerpflihtigen Bevölkerung niht. Der bisherige Census, der auf 300 Thaler Einkommen, gemäß dem Geseß und fta- tutarishem Gemeindebeschluß von Berlin festgestellt war, verliert seine gtnche Grundlage, sobald die Stadt Berlin aufhört, die staatliche

Mahbl- und Schlachtsteuer zu erheben. Der Klassensteuersaß von 4 Thlr. ist nicht mehr maßgebend, sobald der hier vorliegende, von Jhnen angenommene §. 9 B. Geseß wird, denn danach foll an Stelle des 4 Thaler - Steuer}aßes der Saß von 2 Thalern treten. Der Steuersaß von 2 Thalern aber wird in Folge des S. 5 des Geseßz- vorschlags, betreffend die Aufhebung der Mahl- und Swlachtsteuer, für: die Stadt Berlin nicht existiren. Also, meine Herren, was ih erweisen wollte, das projektirte Geseß hat für Berlin ein Loch.

_- Deshalb, meine Herren, kaun ih nur wiederholen, überlassen Sie die Remedur dieses geseßlichen Punktes, der darauf abzielt,- -die kom- munale Gesesgebung in Betreff des Gemeindewahlrechts mit dem vorliegenden Steuergeseße in Uebercinstimmung zu- bringen, der König- lichen Staatsregierung, wie dicselbe wiederholt beantragt hat. Lehnen Sie den § 9B. noch in diesem leßten Stadium ab!

Dem Abg. Richter (Hagen) entgegnete der genannte Regie- gierungs-Kommissar :

Meine Herren! Wenn die Staatsregierung zu einem von Ihnen vorgeschlagenen Paragraphen die Stellung einni:numt, daß fie fich prin- zipiell überhaupt gegen den Inhalt diefes Paragraphen, gegen die Aufnahme desselben in das Geseß- erklärt, und fih anheishig macht, den: Gegenstand separat mittelst einer besonderen Vorlage zu reguliren, so muß ich die Anforderung zurückweisen, daß die Staatsregierung dann nocch verpflichtet sein solle, für die redaktionelle Verbesserung der von Ihnen vorgeschlagenen Geseßes-Bestimmung zu forgen.

In der zweiten Berathung des Geseßentwurfs, betreffend die Vorbildung und Anstellung der Geistlichen, nahm zu §. 1 der Staats-Minister Dr. Falk nah dem Abg. Grafen Renard das Wort:

_Meine Herren! Der Antrag auf Schluß, von dem “ih ja nicht weiß, ob er die Annabme dieses Hen Hauscs findet, nöthigt mi doth, cinige Worte gegenüber der Rede des Herrn Abg. Reichen8perger zu sprechen. Jh muß, und vielleicht bin ich mit dieser Empfindung nicht allein in diesem: Hohen Hause zunächst einêm gewissen Ein- drucke des Erstaunens Worte verleihen, daß diese Aenderung der Ver- fafsungsurkunde, die mit solcher Macht und solhem Nachdruck gerade aus dieser Stelle des Hohen Hauses (auf das Centrum weisend) be- fämpft-wurde, mit der man verbunden sah, das Niedershmettern aller Rechte der Kirche, daß diese Aenderung auf einmal eine ganz unschuldige Sache sein soll, indem dieses Geseß die Verfassung in der That gar nicht ändert. Wenn ih diese beiden Gegensäße gegenüberstelle Gegensäße find es doch wirkli dann ist es gewiß nicht zu ver- wundern, wenn ih mich berechtigt erachte zu erstaunen. Meine Herren, der Herr Abgeordnete Reichensperger führt aus, daß die einzige positive Bestimmung des Artikels 15, die über die Selbftändig- keit der Kirche in Bezug auf. Verwaltung und Ordnung ihrer cigenen Angelegenheiten bleibe, und daß, wenn sein Gedankengang mir richtig zu Ohren gekommen ist, die neuen negativen Beifügungen nichts von Bedeutung enthalten. Nun, meine Herren, es ist meiner Meinung nach- nicht möglich. einen solchen Verfassungsartifel in zwei Stücke' zu zerreißen, für die man jedem Stücke eine besondere Schranke an- weisend getrennte Ausleaung eintreten läßt. Man muß den Saß in seiner Totalität zusammenfassen, und da denke ih ist doch wenn man das nicht früher schon in dem Artikel gefunden hat, was jeßt in flaren Worten au83gedrückt ist, die fruere Auffassung der Herren im Centrum von der Aenderung in der That “die richtige. Jeßt ist mindestens ausgesprochen der große und wesentliche Saß, daß es Sache der Ge- seßgebung ift zu bestimmen: was sind ‘innere Angelegenheiten der Kirche. Diese Aenderung wenigstens ist sicherlich vorhanden und diese Aenderung möchte für Vieles ausreichen, Die Aendecung des Artikels 18 foll ebenfalls feine Bedeutung haben: es bleibe ja sein positiver Juhalt, die Anstellung werde ebenfalls dem Staat entzogen und wenn es in dem neuen Absaß heißt: im Uebrigen habe der Staat in Bezug auf die Anstellung rehtliGze Befugnisse nach-dem Geseße, so werde dadurch der Inhalt der älteren Bestimmung nicht berührt. Ja, „meine Herren, es ist hier wieder Düsselbe gel- tend zu machen, wie im ersten Falle. Sie müssen beide Säße zusammenfassen und da ist es gänz klar, daß das Wort - Anstellung oder . : Bestätigung in dem “Artikel der Verfassung--im allerengsten Sinne genommen werden und daß das Einspruchsrecht,- wic es diese Vorlage in Aussicht nahm, gerade durch dasjenige gewährt werden sollte, was im neuen Absaße steht. Das rechtfertigt sich nach den Regeln des Sprachgebrauhs; denn es ist etwas Anderes, ob- ich Jemanden anstélle odér seîher Austellung- wider- sprehe. Jh habe diejer Auslegung der neuen Gesetzgebung jo bald wie möglich entgegentreten wollen.

Dann ist an den Ministertish die Frage gerichtet worden, ob es als selbstverständlih ausgesprochen worden: die Vergleiche der jebi- gen ich will einmal den Ausdruck gebrauchen Machthaber mit den Câsaren würde wehl äm Ministertish entrüsten. Nun, meine Herren, wenn man ‘das zum ersten Mal’ gehört hätte, daun möchte es vielleicht so sein. Aber, meine Hexren, was is mir nicht alles {on gejagt worden, was muß ih tägli lesen direkt gerihtet gegen meine Person oder gegen die Staatsregierung! Da ift das wirklih noch ganz milde. Julianus apostata gehört unter die milden Vorwürfe, die iy antlihen Schriftstücken und in der Diskussion der Presse gegen meine’ Person erhoben werden. Der Vorwurf war es ja wohl in nuee

efaßt von dem der Herr Abgeordnete glaubte, daß er nech entrüsteu önnte. Aber, meine Herren, die Vergleichung konnte aus eine::: anderen Grunde nit eatrüsten, weil die Prämissen, von denen der Herr Ab- geordnete ausging, eine sol{che Parallele’ gar nicht rechtfertigten. Jch bin der Ueberzeugung, daß er erst Dinge entwickelt hat mit großer Geschicklichkeit und Gewandtheit als vorhanden seiend und als folgend aus diesen Geseßentwürfen, die- gar nicht da sind und daß er nah diesen seinen e Gestaltungen uun bewiesen hat, was das-für e Geseße sind. Es gilt das eben / auch von dem

inspruchsreht. Den Einspruch hat \ich die Staatsregierung, wie e “in der ursprünglihen Vorlage hieß, aus Grün- den, die dem bürgerlichen - oder staatsbürgerlichen Gebiete ange- hören, - vindizirt. “Der Vorschlag Jhrer Kommission, der doch wohl zunächst derjenige ist, der zur Erörterung steht, nimmt eine Anzähl’ bestimmter ‘Fälle heraus, in. welchen die Staatséregierung um ihres eigenen Wohles, um dés Staates willen, befugt fein soll, der Anstelluug einzelner Geistlicher zu widersprehen. Die Fälle find also speziel Hervorgehoben, es handelt fih- daher nicht um das, was in andérett deutschen Staaten, in Baden, Würtemberg, Baiern, ich möchte ah aus . einem ‘Breve vom Jáähre 1855‘ dasselbe von Oester- reích - annehmen, gilt, niht ‘einmal um Ausfchließung von per- sónae minúus gratae, ‘denn dabei braucht es 1m Ganzen dét Angábe bestimmter Gründe nicht, “am allerwenigsten fo ‘‘{{chatf: formulirter, wie es die Vorschläge Ihrer Kommission hin- stellen: Obwohl::nun ‘ein solcher Retszufstand anderwärts besteht, der weiter geht, ‘als ‘derjenige, was Ihr Kommissionsbericht- will, und auch{ 168 ‘die ‘Regierungsvorlage urfpr glih wollte, bin ich inder That nit in der“ Láge zu“ sehen, ‘daß in: jènen deutshen Staaten die Existenz der katholischen Kirche gefährdet sei, weil man ihr ihre Organe nehme; ich bin au ferner nit ‘in der Lage zu sehen, wie ein solches - Einspruchsrecht die Behauptung begründen ‘ollte, die

-

Sakramente dürften ohne Erlaubniß des Staates nicht gespendet werden, das Wort Gottes ohne sftaatlihe Erlaubniß nicht gepredigt werden. Meine Herren! Ih habe doch wirklich Recht, wenn ich behaupte, man ftelle eine Anzahl ganz wunderbarer, t- bar gefährliher Dinge hin, die weit hineins{allen in das Land und di&Gemüther verwirren, ohne daß & wirklich so “if, ünd dann de- monstrirt man an diesem Zustand, was die Staatsregierung für böse, vernihtende Dinge wolle. Ob das rechte Taktik, ob das rechtes Omen der Waffen ist, überlasse ih der Meinung des Hohen ai : É

es. “s it endlich behauptet worden und das mag-der- leßte Punkt sein, auf den ich heute eingehe daß die Motive sich im sroffsten Widerspruche befänden mit dem Art.:14 der Verfafsungsurkunde, es sei dieser Artikel völlig übersehen worden, es sei mit diesem Uebersehen das verbürgte Recht der Kirche geradezu völlig negirt worden, oder als überflüssig und unbedeutend behandelt. Aber, meine Herren, was sagt denn dieser Art. 14? Er sagt:

Die christlihe Religion wird bei denjenigen Einrichtungen des Staates, welhe mit der Religionsübung im Zusammenhange stehen, unbeschadet der im Artikel 12 gewährleisteten Religions- freiheit zu Grunde gelegt, _ j

und Sie wissen recht gut, daß als das, was mit dieser Religions- übung, mit der Bethätigung derselben, im Zusammenhange steht vor All-m, wenn nit allein, die Sonntagsfeier gemeint war. ch habe damit gesagt, es ift nicht richtig, wenn gelesen wird: „Mit der Religion im Zusammenhang stehende Einrichtungen“, das ist aber vorher gelesen worden; ich mußte hier konstatiren, daß der Sinn ein ganz anderer ist, den der Artikel 14 hat, daß alfo gar feine Ver- anlassung vorlag, in den Motiven darauf einzugehen; uud wenn es nit so war, jo konnte man auch niht den Motiven den Vorwurf machen, daß fie die Rechte der Kirche mißachtend behandelten.

Statistische Nachrichten.

Das „Börsenblatt für den deutshen Buchhandel“ enthält fol- gende systematische Uebersicht der literarischen Erzeug- nisse des deutshen Buchhandels in den Jahren 1871 und 1872 (mitgetheilt von der J. C. Himichsschen Buchhandlung in Leip- zig). Im “Jahre 1871 resp. 1872 erschienen: 1) Sammelwerke,; Literaturwifsenshaft, Bibliographie 279, 321; 2) Theologie 1362, 1234; 3) Jurisprudenz, Politik, Statistik 1052, 1015; 4) Heilwifsen- haft, Thierlzeilklunde 459, 485; 5) Naturwissenshaft, Chemie, Phar- macie 579, 587; -6) Philosophie 153, 180 ;--7a) Pâdagogik, deutsche Schulbücher, Gymnastik 1059, 1266; 7b) Jugend\schriften 310, 296; 8) Altflassishe und orientalishe Sprachen, Alterthumswissenshaft, Mythologie 350, 427; 9) Neuere Sprachen, altdeutsche Literatur 344, 357; 10) Geïchichte, Biographien, Memoiren, Briefwechsel 891, 735; 11) Geographie, -Reisen 248, 267; 12) Mathematik , Astronomie 144, 160; 13) Krieg8wissenscha\ft, Pferdekunde 251, 318; 14) Handels- wissenschaft, Gewerbsfkunde 453, 488; - 15) Bau-, Maschinen- und Eisenbahnkunde, Bergbau, S 206, 259; 16} Forit- und Jagd- wissenschaft 69, 77; 17) Landwirthschzft, Gartenbau 270, 276; 18) Schöne Literatur (Romane, Gedichte, Theater 2c.) 950, 998; 19) Schöne Künste (Malerei, Musik, Stenograyphie 2c.) 385, 420; 20) Volks\chriften 236, 209; 21) Freimauerei 9, 6; 22) Vermischte Schrif- ten 406, 546; 23) Karten 204, 290. Hieraus ergiebt sih- für das Jahr 1872 die Summe 11,127, während die Summe des Vorjahrs 10,669 beträgt.

Darmstadt, 7. März. Das heute ausgegebene Großherzogliche Regierungsblatt Nr. 8 enthält eine Uebersicht der im -Jahre 1872 durch die Großherzoglihe Gends'armerie geschehenen Arrestationen und Denunciationen. Dana sind im Laufe des Jahres 1872 durch die Großherzoglihe Gends'armerie 3939 Arrestationen vollzogen worden, darunter wegen Diebstahl 367, Meineids 4, Tödtung 2, Ver- wundung 48, Bettelus 1031, Excessen 101. Denuuciationen wurden 18 041 vollzogen, die meisten wegen Störung der öffentlichen Ruhe (2754), wegen Uebertretung der straßenvolizeilihen (2520) und der feuerpolizeilihen (1426) Vorschriften, Auëshwafungen im Trinken (4482). Wegen Umgehung der Tranfksteuer wurden 6, wegen Um- gehung der Stempelabgaben 543, wegen Zuwiderhandlung gegen die Vorschriften über Maß und Gewicht 107, wegen Mißhandlung von Thieren 279, wegen verbotener Spiele 102, wegen v:rfälshter Lebens- mittel 124 Denunciationen vorgenommen.

Rom, 3. März. Die „Gazetta Militare Jtaliana“ veröffent- liht eine Uebersicht aller von den Königlichen Karabinieri im Laufe des Jahres 1872 vorgenommenen Berhaftungen. Die Zahl der- es beläuft sich auf 67,868, ‘und zwar 2019 “wegen vollendeten Mords und Todtshlags, 873 wegen versuchten Mords oder Todt- shtags, 2482 wegen Straßenraubs, 10,389 wegen Verwundungen, 15,341 wegen Diebstahls, 406 wegen Brandstiftung, 1577 wegen Widerseßlichkeit, 197 wegen Entweichung, 34,584 wegen verschiedener anderer Vergehen. Die größte Zaht der Verhaftungen (13,873) wurde im Bezirk von Florenz, die geringste (2307) in dem von Lagliari vorgenommen.

_St. Petersburg, 5. März. Die 42 im Betriebe hefindlichen russishen Eisenbahnen (13,195 -Werst) habon, nah dem im „Reg.-Anz,“ veröff ntlichten Bericht, vom 1. Januar bis 1. Dezember 1872 19,177,885 Personen (2,485,749 mehr als in derselben Zeit des Jahres 1871) und 857,597,534 Pud Güter (64,049,993 Pud mehr als 1871) befördert und eine Bruttceinnahme von 93,395,384 Rbl. 30 Kop. (7,839,875 Rbl. 54 Kop. oder 9,16 Prozent mehr als 1871) im Ganzen und 7216 Rbl. 77 Kop. pro Werst (691 Rbl. 12 Kop. weniger als 1871) erzielt. i

Kunst und Wissenschaft.

_Den „H. N." wird aus Réndsburg gemeldet: Jn der Ausshußsibung des Landes-Komites für die Märzfeier wurde- am 2. März zu Neumünster die Entscheidung über das in Rendsburg zu errihtende Denkmal gefällt. Es wurde der von - dem Preisrichter

_empfohliene Entwurf des Künstlers Müller in Dresden, „eines gebo-

renen Altonaers, gewählt: Eine circa 28 Fuß hohe Säule, gekrönt mit der Büste Lornsens, an deren Fuß eine allegorische Gruppe. Das Denkmal wird feinen Standpunkt auf dem Paradeplaße in Rendsburg, der Hauptwäche dem ehemaligen Gefängnisse Lornsens gegenüber, erhalten. Y / München, 4. März. Der am k. Hoftheater bestehende alte Pensionsverein ist nach der „Allg. Ztg.“ von seinen ftatuten- mäßigen Vertretern jeßt als rechtsförmlich ge\chlofsen ecflärt, da hon seit dem Jahre 1852 neue Mitglieder in denselben nicht mehr eintreten founten. Zugleih wurde dem. zu gründenden neuen Pensionsverein für alle Angehörigen des Hoftheaters mit Ausnahme der Beamten. das vorhandene Vereinsvermögen im Betrage ron 138,900 f. über- wiesen. Der König hät nicht blos diefen Beschlüfsen die Genehmigung ettheilt, sondern auch verfügt, daß sämmtliche für die Mitglieder des alten Pensionsvereins bereits angefafllene und noch anfallende Penfionen auf die k. Ooffkasse übernommen werden. Die Organisation des neuen Vereins is bereits im vollen Gang und denselben hat auch die König- Ne Me wie bekannt, mit einem vorläufigen Geschenk von 5000 f. acht. Die allerhöchste Ernennung des bisherigen Privatdozenten Dr. J. M. Schönfelder zum außerordentlichen Professor dcr theologischen Fakultät der Universität ist nunmehr erfolgt; derselbe liest bereits im laufenden Wintersemester über diejenigen Fächer, welche früher Dr. v. Haneberg- dozirte. : R Kaulbacchs großer Karton „Die Christenverfolgung unter Kaiser Nero“ ist zum Besten des. neu gegründeten - ereins ux Untersiübung von -Künjstler-Witiwen und Waisen seit gestern jm öniglihen Kunftausstellungsgebäude ausgestellt. Der Karton zählt :: den großartigsten -Schöpfungen-des Meisters, und: erreg A ite ewunderung. ; Dr.-Leopold von Sonnleithner ist am 4. März Wien im 76. Jahre gestorben. Derselbe war, in. demselben S abre mit Franz Schubert, 1797 (am 1». November), geb oren, dessen Freund

und Verehrer er wurde und für dessen Anerkennung er unermüdlih thätig gewesen ift. : i y i

London, 3. März. Der Historienmaler N. Chevalier J in P von der Königin den Auftrag erhalten; ¿ „Bild zy. malen, welches

das i / aßlich der Wied fung des Prinzen von Wales darstellt. Dn S feriiaber Ebert E Mitglied der Königlichen e ¿gelt 7Sein leß L A ‘ens, das für den zweiten Band von Forsters Biographie dieses Schrifistellers bestimmt war.

mälde-Ausstellung in der Akademie der Künste wird, wie verlau- tet, am Donnerstag, 3. April, eröffnet werden.

druckercien haben dem Beschlusse des deutschen Verbande angehörigen Gehülfen vor.

‘druckervereins hat beschlossen, eine außerordentlibe General- Br uis des Vereins für den 14. März d: J. nach Weimar ein-

u _DeT Ld L Apr

¡teten Normaltarif Beschluß gefaßt werden soll. Die für den 8. d. beiteten Ne Tédirung r die dem Verbande angehörigen Gehülfen hat desungeachtet ihren Fortgang, da der Strike der dem Verbaude angehörigen Gehülfen in Leipzig fortdauert.

iherungs-Bank in Leivzig an ibre i i D e entnehmen wir Folgendes: In dem II1. Semestcr 1872 be- trug der Mitglieder-Zuwachs 107,327 Personen in 1753 Etablissements.

Oeffentliche

Innere des St. Pauls - Domes: ‘in London am Danfksagungstagé

Künste, ist am 28. Februar hierselb im 75. Lebens f e Sein l tes Wert war -das- Portrait von Charles

St. Petersburg, 5. März. Die gewöhnliche jährliche Ge-

Gewerbe und Handel.

nover, 7. März. (W. T. B.) Sämmtliche hiesige Buch- |: Summe von 80,500 Thaler ausbezahlt resp. reservirt. Seit dem Dirie * B 1. Januar bis Ende Februar c. beträgt der Mitglieder - Zuwachs neuerdings 50,614 Personen in 714 Etablissements, mithin der Ge- fammitbestand am 1. März c. 282,866 Personen in 4117 Etabliffe- ments. Der Reserve-Fo1.ds (S. 78) stieg

104,892 Thlr. | h die Unfall sicherungs-Branche in Deutschland erst in der zweiten Hälfte des Jahres 1871 seit der Emanation des Hastpflichtge])eßes vom: 7. Juni 1871 von der Leipziger Bank eingeführt worden ist.

uchdruckervereins ch unterworfen und gehen morgen mit der Kündigung an alle dem Leipzig, 7. März. (W. T. B.) Der Vorstand des deut\ch{ en

berufen, wo über den von der Tarifkommission des Vereins beagr-

Einem Cirkular, welches die Allgemeine Unfall- i Mitglieder er-

Inseraten-Expedition

Der Gesammibestand am 1. Januar 1873 bezifferte sich auf 232,252 Personen in 3403-Etablifsements. l ver Staaten waren am 1. Januar 1873 bei der Leipziger Bank versichert:

42,406 Personen in 780 Etablissements, in Bayern 36,670 Personen in.533 Etablissements, in Württemberg 21,759 Personen in 329 Gta- blissements, den übrigen deutshen Staaten 26,525 Personen in 431 Etablissements. Der Reserve-Fonds (S. 78) belief sich am 1. Januar 1873 auf 87,191 Thlr., der Schaden-Reserve-Fond auf 24,599 Thlr., der Renten-Fonds auf 3071 Thlr. *Im Il. Semester 1872 kamen 1089 Unfälle zur Anmeldung, wovon 480 mit einen Betrage von 29,719 Thlr. als zweifellos und 386 mit einer Schaden-Summe von 2E P als zweifelhaft anerkannt wurden. 180 Fälle wurden als nicht d

nommen. Der Gesammtschaden-Etat für das Il. Semester 1872 be- N fich incl. Regulirungskosten und Reserven auf e Thlx. Im

In den verschiedenen deutschen

en 104,892 Personen in 1330 Etablissements, in Sachsen

aftpflichtig abgewiesen, 43 Anmeldungen wurden zurüdckge-

anzen hat die Bank bis 1. Januar 1873 für 1140 Unfälle die

is zu diesem Zeitpunkte auf Hierbei ist zu berüsihtigen, daß die Unfall - Ver-

London, 7. März. - (W. T. B.) Die hiefigen Zimmerleute und Tischler fordern von ihren Meistern eine Lohnerhöhung von einem halben Peany pro Siunde und haben zur Verhandlung mit den Meistern über dieje Forderung ein besonderes Komite gewählt.

St. Petersburg, 5. März. Im Kreise Chod)hend (Ge- biet Turfestxn) von dem die Bodenarten erforschenden Obersten Fowizki südöstlich von der Schlucht Suliukty und 8 Werst davon

des Deutschen Reichs-Anzeigers 1. Steckbriefe und Untersuchunz#-Sazen. | 5. Verloofung, Amortisation, Zinszahlung

und Königlich Preußischen Staats-Anzeigers: 1:4 Berlin, Wilhelm-Straße Nr. 32. i E

Tadu

Handels8-Negéister.

Bekanntmachung. ÎIn unser Firmenregister ist folgende Firma eingetragen worden : Col. 1. Laufende Nr. 59. a Col. 2. Bézeichnung des Firma-IJnhabers : pen be Frit Boigt. Coly 3. Ort der Niederlassung: F Col. 4. Bezeichnung der Firma: s ä F. Boigt. Col. 5. Zeit der Eintragung: 5 “Ueirian zufolge Verfügung vom 6. März 1873 an dem- selben Tage. (Akten betreffend das Firmenregister Vol. IL

Fe M MWeichert, als Sekretär. Sonnenburg, den6. März 1873. ; ss Aonigliche Kreisgerichts-Deputation. F gez. Raabe. i

Unter Nr. 34 unseres Gesellschaftsregisters ist folgende Eintra- lgt: 5 gung firma dex Gesellschaft: W, Berlowiß ot Comp. der Gese aft: Insterburg. s Rebteuerhültntsfe dex Gesellschaft: Die Gesell- ‘chafter ind: ) g e Kaufmann Wolf Berlowiß, / : 2) der Kaufmann Salamon Jeschewiß, beide von hier. Die Gejellschaft h mit dem 1. Ayril 1873. Insterburg, den 3. März 1873. j N “Ponigliches Kreisgericht. T. Abtheilung

Bekanutmachung- In unser Firmenregister ist bei Nr. 68 folgender Bermerk: Die Firma ist durch Vertrag auf den Kaufmann Salomon

SFacoby zu Cörlin übergegangen °

und unter Nr. 207 früher Nr. 68: A H Der C Tarnnn Salomon Jacoby zu Cörlin a. Pers. Ort der Niederlassung: Cörlin a. Per. Firma: I. A. Jacoby, sowie bei Nr. 144 der Vermerk: de ; Die Firma L. E. Tramißt ist erloschen, eingetragen zufolge Verfügung vom 4. am 9. März 187 Belgard, den 5. März 1873. | Königliches- Kreisgericht. T. Abtheilung.

Königliches Kreisgericht. _ Stralsund, den 28. Februar 1873. Der Kaufmann Heinri Kopp hierselbst, ift aus dem Vorstande der Stralsunder Dampfmühlen-Aktieugesellshaft ausgeschieden.

Bekanntmachung. A In unser Firmenregister is bei Nr. 39 das dur den Eintritt des Kaufmänns Rudolph Epyenstein hier in das Handelsgeschäft des Kaufmanns Herrmann Eppenstein erfolgte Erlöschen. der _(Einzel-) irma: Erber & Eppeusteiu hier, und. in unjer Gesellschaftsregister r. 1006, bie vond A Malenie Behn Ep a tein, beide hier, “am 4. 2 n i Erber & Eppensiein errichtete ofene Handelégesellchaft heute eingetragen worden.

Breslan, den 4. März 3. : E Königliches Stadigericht. Abtheilung T.

Deranntma cue ; In unser Prokurenregister ist Nr... 733 Richard Eppenstein als Prokürist der hier bestehenden, in unserem G ellschaftsregister Nr. 1006 eingetragenen andelsgejellschaft Erber & Eppenstein beute einge- ‘tragen worden. i z a

Bres den 4. März 1873. E din Königliches Stadtgericht. Abtheilung T.

Bekanntmachung. er. ister ist bei Nr. 437 das Erlöschen der dem Rudolp! e gear fa E Sa “Eppenftein hier Für die Nr. 39 des Firmenregisters eingetragene Firma. -- S e E Erber & Eppenstein Hier ae Ea eute FEgage worden. eslau, den 4. März 1873. . R E Stadtgericht. Abtheilung I. Béekaunimahung. In unser Gesellschaftsregister ist Nr. 1005 die von 1) dem eina eter Wiens, 2) dem Kaufmann Paul Hoffinann, beide zu Breslau, / „am 1. März 1873 hier unter der Firma

¿* “t ia d s Erri offene Hat eingetxagen worden.

. Verkäufe, Verpachtungen, Submissionen 2c.

delê-Register j von öffentlichen Papieren.

furse, Subhaftationen, Aufgebote, Vor- WhanbeL

ngen u. dergl. | 7. - Verschiedene Bekanntmachungen. { 8. Literarische Anzeigen.

Bekanntmachung. In unser Gesellschaftsregister ist Nr. 1004 die von 1) dem Kaufmann Jfidor Müller, 2) dem Kaufmann Merißz. Charig, Beide hier, ; am 1. März 1873 hier unter der Firma _ Müller & Charig : errihtete offene Handelsgesellschaft heut eingetragen worden. Breslau, den 4. März 1873. U Königliches Stadtgericht. Abtheilung I.

Genossenschaftsregister des Königlichen Kreisgerichts _ Beuthen O-S. _ h i In unser Genossenschaftsregister, woßelbst unter Nr. 2 die Ge- nossenschaft in Firma: Borschußverein zu Kattowiß eiugetengene Genosfsenshafi vermerkt ist, ist A etsverhältnisse der Genoffenschaft, Folgendes eut eingetragen worden: - ¿ y Q In der Generalversammlung vom 9. Februar 1873 ist an Stelle des ausgeschiedenen bisherigen Direktors des ereins gewählt worden der Kaufmann Louis Borinski zu attowiß als Direktor. Beuthen O.-S., den 3. März 1873. L Kömgliches Kreisgericht. T. Abtheilung.

In unser Genossenschaftsregister, woselbst unter Nr. 11 die Genofsen-

aft in Firma: S Consum- und Spar-Berein

Laurahütte

eingetrageue Genossenschaft vermerkt ist, ist Col. 4 Folgendes heut eingetragen worden:

In der am 2. Februar 1873 abgehaltenen Generalver- sammlung sind an Stelle der bisherigen Vorstandsmitglieder gewählt worden: f 4

1) der Rehnungsführer August Kas äls Direktor,

2) der Lehrer Robert Nitschke als Controlleur,

3) der U E Fer als Kasfirer.

B en O.-S., den 4 - rz (D. / O Königliches Kreisgericht. T. Abtheilung.

Handelsregister des Königlichen Kreisgerichts Beuthen O./S. In unser Firmenregister ist : I, eingetragen worden

Shwiertsihena daselbst, IT. gelöst 2 N E17 die Firma: Fris Steiuit zu Ober-Hevduk, h Nr. 753 die Firma: B.-Fxyochlih zu Scchwientochlowißz. Beuthen O./S., den 5. März 1873. é Königliches Kreisgericht. T. Abtheilung.

Befkauntmachun& In unser Gesellschaftregister ist auf Grund vorscriftsmäßige Anmeldung eine Handelsgefell\chaft sub laufende Nr. 76 unter de

E „Gebrüder Mattenklott“

stehenden Rechtsverhältnissen eingetragen worden: Die Gesellschafter sind:

b. der Techniker Carl Gottfried August Dietrich zu Alt-Kemnibß. 5 Die Gesellshaft hat am 1. März 1873 begonnen. Hirschberg, den 1. März 1873. j *Vinigliches Kéeisgeriht. Abtheilung T.

378 Outivel dre mere l A des. Königlichen Kreisgerichts zu Eisleben. In unser Gesellschaftsregister ist e A lia u Finma z e : & Comp . mit dem Siß der Ge} Ia s DUCCL f

otheiu d l N i i D C N “zufolge Verfügung vom 26. Februar am. 4. 873 F. 6 O bewirkt worden:

0

dpa L L E j 1) dêr Sue er Friedrich “Pfeffer zu Reidewiß, 2) der Gutsbefißer Gottlieb Körber zu Reidew?tß,

| der Gutsbesißer. Gottlieb Keutel zu Zellwibß, 4) der. Gutsbesißer? Franz Zorn 3U orf, : 5) der Gutsbesißer Friedrich Wendenburg zu Zabiß, 6) der Gutsbesißer Karl Suppe zu Gerbstedt,

Mv Fönigliches Stadtgericht. Abtheilung 1.

erthstückex Und Geldern ermächtigt.

Induftrielle Etabliffements, Fabriken und Groß-

Nr. 1102- die Firma: R. Schwiertschena zu Biskupib und als deren Jnhaber der Apothekenbefißer Robert

am Orte Alt Kemniß mit Zweigniederlassung in Bielefeld unter nach-

a. der Kaufinann Johannes Friedrih Mattenklott zu Bielefeld, atkenklott

Borstand und zur alleinigen Vertretung der Gesellschaft nach aufer füx: Das Geschäftstahr vom 1. Juli 1872 bis dahin 1873 sind

7) der 3besißer Albert Hochheim zu Polleblm. i U ‘Dex Gt wege ; Sricdrió fler : Reidewiß M „wie bisher, | mann Johann SÖ&hlöttel zu Essen. E T Bul alfeini “Tel nh Évotts , PackX ben, en, den bmi E

dem Südabhangé des Berges Ortentus, in der Nähe der Quelle Dihan-bulak find Steinkohlenlager eutdeck worden. Auf der 30 Werst messenden Strecke von Kokine-säi nah Esmane hat Oberst Fowizki noch auf einer Stelle Steinkohlen gefunden, so daß man annehmen fann, der ganze Raum sei ein einziges Steinkohlenlager.

Verkehrs-Anstalten.

Rom, 4. März. Am 28. Februar ist die Zweigb ahn zwishen Pescara und Pepoli in einer Länge von 52 Kilo- metern von der Gcsellschaft der Südprovinzen eröffnet worden. _

St. Petersburg, 5. März. Das Technische Eisen- bahn-Inspektionskomite meldet im „R.-A.* 23 Unfälle, in Entgleisungen, Verspätungen der Züge 2. bestehend, die fich in der

eit vom 11. bis zum 15. Februar ereignet haben. In den Entglei-

sungen steht die Moskau-Brester Bahn allen übrigen Bahnen voran. So verspätete am 11. Februar der Personenzug. Nr. 2 in Moskau um 144 Stunden, weil zwei Waggons des Güterzuges Nr. 113 aus den Schienen gegangen waren; am 12. entgleisten auf der 84. Werft 12 Waggons des Güterzuges Nr. 114und am 13. auf der 77. Werft zwei Wag- gons der gemischten Güterzüge Nr. 190 und 116. “Von den BVerspa- tungsfällen, di: ih in Folge des Schneetreibens ereignet haben, das vom Abend des 13. bis zum 15. gedauert, sind einige fehr fomplizirt, da ein im Schnee stecken gebliebener Zug gleich noch andere aufgehalten hat. An einzelnen Stellen wurden die Bahnen so verschüttet, daß die Bewegung eingestellt werden mußte; so am 15. auf der Mosfau- Rjajaner Bahn, wo 5000 Arbeiter zur Fortshaffung des Schnees angestellt werden mußten, und auf der Moskau-Kursker Bahn, wo der Schnee stellenweise drei Arshinen hoch auf den Rails lag, fo daß mehrere Züge auf Zwischenstationen bleiben und die Pafjagiere der Personenzüge Nr. 4 und Nr. 2, die von den Stationen entfernt stecken geblieben waren, mit Lebensmitteln versehen werden mußten, was Übrigens cuch mit großen Schwierigkeiten verbunden war. Z L New-York, 6. März. (W. T. B.) Der Hamburger Dampser

„FVrisia“ ist heute Nachmittag hiér eingetréfen.

0 n CV. # Inserate nimmt an dieautorisirte Aunoncen-Erpedition von

/ Rudolf Mofffse in Lerlin, Leipzig, Hamburg, Frauk- D Na furt a. M., Breslau, Halle, Prag, Wien, München, Uürnberg, Straßburg, Zürich und Stuttgart.

In die Gesellschaft sind eingetreten: 1) der Gutsbesißcr Albert Hochheim zu Polleben, 2) der Mühlen- und Gutsbesißer Gustav Stöbe zu Elben, 3) der Gutsbesißer Friedri Wendenburg zu Zabiß; dagegen sind aus derselben ausgeschieden: : 1) Gutsbesißer Gottfried Körber zu Jhlewibß, 2) Gutsbesißer Gottlob Hochheim zu Polleben, 3) Gutsbesißer Karl Wolschendorf zu Polleben, 5 4) verwittwete Mühlen- und Gutsbesißer Stôöbe, Louise geb. Dohle, zu Elben, i 5) Gutsbesißer Gottfried Lange zu Reidewiß, 6) Gutsbesißer Wilhelm Sturm zu Ihlewi, 7) Gutsbesißer Gotthilf Siebenhühner zu Zschernißz, 8) Gutsbesißer Gottfried Kühne zu Rumpin. Eisleben, den 26. Februar 1873. A (a. 344/ITL) Königliches Kreisgericht. T. Abtheilung.

Vermerk:

eingetragene Genossenschaft, sind für das Geshäfts-Jahr gewählt :

Geschäftsführer, treter,

Beisitzer, eingetragen.

Merseburg, den 3. März 1873. l Königliches Kreisgericht. T. Abtheilung.

Bekanntmachung.

hier ist heute auf Anmeldung eingetragen worden: at 1) Nr. 1359 des Gef/ellschaftsregisters : Die Handelsgesellscha

vertreten und die Firma zu zeichnen.

vanst Schimmel und Eugen V

Geschäfts selber abwickeln.

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Gesellschaft zu vertreten -und die Firma zu zeichnen.

dert haben.

Elberfeld, den 1. März 1873. x er Der Handelsgerichts-Sekretär. inf.

Bekanntmachuu

Kommanditgefells{aft Wilh. Wöhler & Cp.

zu Eff ilhelm Wöhler zu Essen. e ei bee Februar 1873. F Königliches Kreisgericht. T. Abtheilung

Bekanntmach Command

“& Cie.

Ott :. Dezember 1872 betennen nlich

1873, Königliches Kreisgericht. T, Abtheilung.

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In unser Genossenschaftsregister is unter Nr. 3 folgender

Als Vorstands-Mitglieder des Consum-Be-reins zu MersennrS

1) der General-Kommissions - Kanzlei-Asfistent Kreft, als 92) der Gelbgießermeister Nolden, als dessen Stellver- 3) der General-Kommissions-Kanzlei-Assistent Beyer, als

auf Grund der Anmeldung zufolge Verfügung vom 83. März 1873

In das Handelsregister bei dem Königlichen Handelsgerichte da»

unter der Firma Kraß & Winnacker zu Aprath bei El- berfeld, welche mit dem“ beutigen Tage begonnen bat; die Gesellschafter find die Fabrikanten Friedrich Kraß und August Winnacker zu Aprath, Bürgermeisterei Wulfrath wohnend, von denen Jeder befugt ist, die Gesellschaft zu

) Nr. 327 des Firmenregisters : Das Erlöschen der Firma Theodor Webuer in Elbéèrfeld, der Inhaber derselben Kaufmann Theodor Webner daselbst, hat sein unter jener Firma geführtés Fabrikgeschäft, jedoch ohne Aktiven und

assiven und ohne die Firma, an heute an die Kaufleute À alentin in Elberfeld über- tragen und wird im übrigen die Aktiven und Passiven des

3) Nr. 1359- des Gesellschaftsregisters: Die Handelsgesellschaft unter ' der Firma Schimmel et Balentin in Elberfeld, welche mit dem heutigen Tage begonnen hat; die Inhaber derselben find -die Kaufleute August Schimmel 1stmd Eugen Valentin daselbst, von denen Jeder die Befugniß hat, die

Nr. 1087 des D, daß die Kaufleute Theodor Webner und Robert Benz in Elberfeld, die Firma ihrer Handelsgefellshaft hierselbst, welche bisher Benz €b Comv. lautete, mit heute in „Benz et Webner“ geän-

In unserm Gesellschaftêregister ist sub Nr. 3 eingetragen die

Allein persönlich haftender Gesellschafter ist der Bauunternehmer

un In unserm Gesellschaftöregister ist sab Nr. 1 eingetragen: " irma: Hademer Steinbruch Commandit-Gejellschaft

Die Gesellihaft ist cine, Kommanditgesellidaft und hat am 30, E ; Der : TACT -A]L:ILAI

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