1873 / 62 p. 3 (Deutscher Reichsanzeiger, Tue, 11 Mar 1873 18:00:01 GMT) scan diff

c Mis,

gr » ar G R Arret ai D M nis - A E RE R ees

Ém

illemi l. Giese. Timorkhan, ein Magier und Herrscher in S C Genius des Lichts, M. Altmann. Ein voir Geist, Hr. Ch. Müller. Ein Offizier, Hr. Böhm.

Anfang 7 Uhr. Mittel-Preise.

Im Schauspielhause. (70. Abonnements-Vorstellung.) Das Käthchen D Heilbronn. Hiftorisches Rittershauspiel in 5 Auf- zügen von H. von Kleist. Anfang halb 7 Uhr. Mittel-Preise.

Donnerstag, deù 13. März. Im Opernhause. (61. Vorstellung.)

Zur Charakteristik de Industrie Berlins. VII.

(Vál. Nr. 49. d. Bl.) e

Die- Fabrikation von Werthzeichen aus Papier ift eine ‘der iüngf Frsche 3 schaf I Beute viel älter, als ungefähr hundertundfünfzig Jahre. Die preußischen Banknoten und Kafsenanweisungen wurden früher an verschiedenen Ortèn hergestellt, in den ersten Jahrzehnten dieses Jahrhunderts geshah das hauptsächlich in der Hänelschen Offizin in Magdeburg und hier in Berlin, so- wie später in dem Königlichen Gebäude Taubenstraße Nr. 29. Allein der von Jahr zu Jahr, der Entfaltung des Handels und der Industrie conform, si fsteigernde Bedarf an allgemein- giltigen Werthpapieren aller Art, fowie die mit der fortschrei- tenden Entwickelung der technishen Künste gleihen Schritt hal- tende Gefahr einer Fälshung der Staats-Werthpapiere ließen eine definitive Regelung und Konzentration der hier in Betracht kommenden Offizinen allmählih als Nothwendigkeit er- cheinen. Deshalb wurde im Jahre 1851 durch Allerhöchste Kabinetsordre vom 30. August d. J. die Königliche Staats- druckerei für Anfertigung der Werthpapiere des preußischen Staates“ in's Leben gerufen. Zehn Jahre später, im Jahre 1861, erfolgte die Auflösung des Königlichen Lithographischen Instituts (am Neuen Markt), wodurch auch die Aufgaben defsel-

‘ben, nämlich die Herstellung der Generalstabs-Karten und der

Druck und Debit der Formulare für die gesammte Militär- Verwaltung, gleichfalls auf die Königliche Staatsdruckerei Über- tnqen. d : J u Die Königliche Staatsdruckerei befindet sich in der Ora- nienstraße Nr. 94 und bildet mit mehren Höfen einen ansehn- lichen Gebäude-Komplex. Das Personal der Anftalt besteht zur Zeit aus fünfzehn Beamten und Aufsehern; sie beschäftigt un- gefähr dreihundert Personen. Unter den leßteren sind mit ein- begriffen: Künstler, Kupferstecher, Graveure, Xylographen, Lithogravhen, Photogravhen, Chemiker. j Die Übrigen find Schriftsezer, Drucker, verschiedene andere Handwerker und ctwa einhundert Arbeiterinnen. Es finden hier junge Mädchen, so- weit fie selbst und ihre Familien die Garaniie ihrer Würdigkeit und Solidität zu geben im Stande sind, einen lohnenden Erwerb. Das Vertrauen in die Zuvecrläsfigkeit sämmtlicher in der Königlichen Staatsdruerei Angeftellten hat fih fast ausnahmslos jederzeit bewährt. Als Vorsihtsmaßregel zur Bewahrung von Geschäftsgeheimnissen hat sih ein einfaches Mittel als praktis herausgestellt. Es erfährt nämli, mit Ausnahme eines Aufsehers, Niemand von allen Arbeitern und Arbeiterinnen, wenn einmal besonders diskrete Staatspapiere durh ihre Hände gehen. :

y Eee P Eide Direktor der Königlichen Staatsdruckerei, Geheimer Regierungs-Rath Wedding, ift kürzlih verstorben; mit der Oberleitung - der Anstalt is seitdem der Königliche Baumeister Busse betraut worden, welbem der in der Druckerwelt bekannte, seit Einrichtung der _Staatsdruckerei bei derselben thätige Betriebs-Inspektor Ringer mit seinen reichen Erfahrungen zur Seite steht. Die Direktion eines so groß- artigen und wichtigen Instituts is nicht allein deswegen eine besonders schwierige, weil dieselbe die verschiedenartigften tech- nischen Kenntnisse vorausseßt und erfordert, sondern hauptsächlich au deshalb, weil der Vertreter desselben fortwährend bemüht sein muß, die gefährlihste aller Konkurrenzen, die der Fälschung, unmöglich zu machen. Deshalb muß der Vorstand jede neue Erfindung, die ausgebeutet werden kann wider die Fabrikate der Königlichen Staatsdruckerei {nell auffassen, erproben und die geeignet erscheinenden Vvrfichtsmaßregeln veranlassen.“

Die Königliche Staatsdruckerei steht übrigens qualifizirten Besuchern jederzeit zur Befichtigung offen, eine Erlaubniß, von welcher besonders Ausländer einen um so häufigeren Gebrauch machen, als abgesehen von der Kaisferlih-Königlichen Staats- druckerei in Wien in Deutschland nur zwei Anstalten als ebenbüftige zu betraten sind, die von Dondorff in Frankfurt a. M., wo unter andern die Papier-Werthzeihen der japani- schen Regierung gedruckt werden, und die von Giesecke und Devrient in Leipzig. | i

Durch das Bestreben, die Nahahmung der Werthpapiere möglihst zu erschweren, is die Verwaltung der Königlichen Staatsdruckerei allmählich zu einer Kumulation verschiedener B E geführt worden, welche namentlih bei den Noten geringerer Beträge einen acht- bis zehnmaligen Druck jedes Blat- tes erforderlich macht. Daß gerade bei Herstellung der kleineren Apoints eine größere Vorficht und Sorgfalt aufgewendet wird, hat in der Erfahrung seinen Grund, daß gerade fie am chesten einer Nachbildung ausgeseßt find. Sollten nach vollständiger Einführung der neuen Goldwährung nur noch Banknoten von größeren Beträgen zur Ausgabe kommen, \o dürfte die bisher auf die Herstellung der Werthpapiere aufgewandte Mühe eine nicht unerhebliche Erleichterung erfahren.

Was die erwähnte Kumulation der tehnischen Prozeduren bei Fabrikation der Banknoten betrifft, so hat \sich ergeben, daß kFünstkerish vollendeter Kupferstih, von verschiedenen Künstlern und in verschiedenen Manieren hergestellt, Maschinenarbeit und einfacher Buchdruck in ihrer Vereinigung am besten gegen Nach- ahmung \s{ügen, während die Anwendung der Lithographie ganz ausgeshlofsen bleibt. Der künstlerishe Kupferstich, den zu imiti- ren dem gewöhnlichen Fälscher ganz unmöglich ist, der aber auch in dem Falle, daß ih eine talentirte Kraft nah dieser Rihtung hin mißbrauchen ließe, dur dieder drohenden Strafe gegenüber ganz unverhältnißmäßige Zeit- und Kraftvergeudung abshreckend wirken muß, würde allein genügen zum fast unbedingten Schuß der Bank- noten, wenn das Publikum dasselbe künstlerishe Verständniß besäße. Das ist aber nicht der Fall. Viele werden eine noch so mangelhaft gezeihnete Figur, ein noch so stümperhaft gestochenes Wappen für vollkommen rihtig halten, aber sofort fiußen beim Anblick eines auf mechanishem Wege hergestellten Musters, wenn dasselbe auch nur geringe Abcvelisirigon erkennen ließe. Deshalb sind die Maschinen für die Zwecke der König- lihen Staatsdruckerei von hervorragender Wichtigkeit. Die Guillochir - Maschinen, welche vermittelst feiner Diamantsplitter jene künftlih vershlungenen Kreismufter auf die Kupferplaite radiren, welche das Auge fast verwirren, find von solcher Empfind- lihkeit der Konstruktion, daß es den mit ihnen arbeitenden Künst- [ern selber unmöglich is, wenn die Stellung der einzelnen Ma- schinentheile zu einander einmal eine Aenderung erfahren hat, dasselbe

izungen auf dem Gebiete der Finanzwirthschaft, |

Ein Maskenball. Große Oper in 5 Akten. Aus dem Italienischen überseßt von I. C. Grünbaum. Musik von G. Verdi. Ballet von P. Taglioni. Amelia: Fr. v. Voggenhuber. Oskar: Frl. Grossi. Richard: Hr. Niemann. Renato: Hr. Bey. Anfang halb 7 Uhr. Hohe Preise.

Im chauspielhause. (71. Abonnements-Vorstellung.) Der kategorishe Imperativ. Lustspiel in 3 Akten von Bauernfeld. Anfang halb 7 Uhr. Mittel-Preise.

Muster von früher noch einmal ganz genau wieder hervorzurufen und selbstverständlih den Fälschern mee \chwieriger ift, ein solches Muster nahzubilden. Der erste Guillochir-Meister in der König- lichen Staatsdrudckerei is derzeit der Bruder des bekannten Zeichners Wilhelm Scholz. Die anerkannt vorzüglichen Stiche auf den preußischen Banknoten haben den Professor Mandel zu ihrem Meister, der au die anmuthigen Engelsfiguren auf den Fünf-

und Einthalerscheinen selbst erfunden und gestochen hat, während }/

einige allegorische Darstellungen auf anderen Werthpapieren nah Entwürfen von Stüler, Strack und von Arnim gefertigt find. Die Relief-Maschinen sind Apparate, deren einer Stift über ein plastishes Gebilde geführt wird, während der mit ihm ftor- respondirende auf der Kupferplatte die geringste Abweichung von der Ebene durch Ausweichen oder Zusammenrücken der feinen Parallellinien markirt, in dieser Weise ein täuschendes Konterfei eines einseitig beleuhteten Reliefs zu Stande bringend. Beson- ders auf den neueren Banknoten istvon dieser Manier ein ausgiebiger Gebrauch gemacht worden dur mehrfache Wiederholung.in verschie- denen Größen desselben Kopfes einer Minerva. Die Pantographir- Maschinen basiren auf dem allgemein bekannten Konstruktions- Prinzip des sogenannten Storchschnabels. Mit ihrer Hülfe wer- den hauptsählich ornamentale Verzierungen , die in großcm Maßstabe {hon mit außerordentlicher- Akkuratesse aufgezeichnet worden find, in beliebiger Verkleinerung höchst präzise auf die Stichplatte übertragen. Endlih wird au die Hülfe der Photographie in Anspruch genommen, namentlich um Schriften mit einer Genauigkeit und Uebereinstimmung der einzelnen, gleihen Buchstaben in Kupferstichplatten zu erzeugen, welche durch Händewerk niemals erreiht werden könnten. In dieser Weise wurden auch die Platten: zu den bekannten Straf-Andro- hungen auf den Kassenanweisungen hergestellt, die in Perlschrift mit verschiedenen Farben gedruckt, der Fälshung weit grözere Schwierigkeiten in den Weg legen, als der cberflählihe Augen- schein begreifbar sein läßt. Sehr oft ereignet es sich allerdings, daß kleine Zufälligkeiten, die außerhalb jeder Berechnung ge- legen haben, bei Herstelung der Werthpapiere denielben einen weit ausgedehnteren Schuß gegen die Nachahmung gewähren, als der gewissenhafteste Calcul zu ersinnen vermag. Beispielsweise wußte sch die Direktion der Königlichen Staatsdruerei, als im Jahre 1866, bei dem plög- lichen Ausbruche des Krieges die Nothwendigkeit eintrat, mit der größten Eile große Quantitäten von Darlehns - Kassenscheinen zu produziren, die sih von dem fkursirenden übrigen Papiergelde unterscheiden sollten, dadurch zu helfen, daß sie einzelne Druckbestand- theile früher emittirter Werthpapiere zu cinem neuen Desfin zu- sammenstellte. Die Darlehnskassenscheine vom Jahre 1866 sind niht nachgemacht worden, während dasselbe von den Darlehns- kassenscheinen vom Jahre 1870, die freilih ebenso \{chleunig her- gestellt werden mußten, niht behauptet werden fann.

Interessant is ein Durchblättern der im Direktionszimmer der Anstalt ausliegenden Albums mit den Druckproben aller seit 1851 in der Königlihen Staatsdruckerei an- gefertigten Werthpapiere. Man « kann deutlih verfolgen, welche komplizirte Ueberlegung die Herstellung jedes einzelnen dieser Papiere erfordert hat. Man fieht zuvörderst die beiden Seiten eines Kassenscheins vor fich, klar und sfauber, nur in Kupferdruck und Typendruck vollendet. Allein es schien bedenk- lich, in dieser einfahen Geftalt ihn circuliren zu lassen, daher erblickt man nebenbei dasselbe Papier mit. einem Farbendruck be- reichert. Aber auch das genügte noch nicht - und endlih unten präsentirt es fih mit dem künstlich guillochirten Ueberdruck. Man gewinnt ferner aus diesen Albums einen Ueberblick von der weiteren Thätigkeit der Königlichen Staatsdruckerei. In denselben find auch alle diejenigen fremden Werthzeihen zusammengestellt, welche hierselbst fabrizirt worden find, nämli: die Kassenanwei- sungen für die Großherzogthümer Mecklenburg - Shwerin und Mecklenburg-Streliz, für das Großherzogthum Sachsen-Weimar, für das Herzogthum Anhalt, für das Fürstenthum Schwarzburg- Sondershausen, endlih die Banknoten für das Großfücftenthum Finnland. |

Ferner hat die Staatsdruckerei die Befugniß, die Fabrikation zu übernehmen von Banknoten für alle als juristishe Personen anerkannten Gefellshaften und Vereine. Sie hat daher gedruckt : die Banknoten des Berliner Kafsenvereins, der ritterschaftlichen Privatbank von Pommern, der kommunalständishen Bank der Oberlausiß und der theils städtischen, theils Privatbanken von Breslau, Königsberg i. Pr., Magdeburg, Cöln a. Rh., Posen und Danzig, endlih die Obligationen und Aktien für viele an- dere Städte, Kreise, Eisenbahngesellshaften und industrielle Aktiengesellschaften, welhe fich durch ihre typographisthe Aus- führung auszeichnen. Die Ausführung von Drutarbeiten für fremde Staaten und Privatpersonen is ebenfalls der Staats- drudckerei gestattet, aber in jedem besonderen Auftragsfalle von der Genehmigung der vorgeseßten Behörde abhängig.

Die Anfertigung von eigentlihen Geld - Werthscheinen bildet jedoh nur einen Theil der Thätigkeit dieses Instituts. Mit der Vereinigung des früheren König- lihen lithographishen Instituts mit der Königlichen Staats- druderei ift dieser auch die Obliegenheit zugefallen, die General- stabs-Karien zu drucken. Der Geschäftsumfang dieser Abtheilung, deren Thätigkeit fich am meisten einer unbedingten Oeffentlichkeit

entzieht, war zumal während des lehten Krieges, da die preus- *

dische Regierung au die Truppenkörper der verbündeten \üd- deutschen Staaten mit diesem Kriegsmaterial zu versorgen hatte, ein fehr umfangreicher. Neuerdings erregt in dieser Abtheilung die Anwendung der Photographie zur Herstellung von Kupfer- druckplatten Interesse, eine Erfindung, welche auch zur Ver- vielfältigung von Banknoten mit Erfolg benugt wird. 7 Außerdem hat aber die Königlihe Staatsdruckerei die Fabri- kation sämmtliher Stempel-, Wechsel-, Post- und Telegraphen- marken, die Postkarten, Freikouverts und Streifbänder für Preu- ßen und die meisten deutschen Staaten und aller derselben Werth- marken und Papiere seit Errihtung des deutshen Reichspostge- biets zu besorgen, sowie die Anfertigung der Druplatten zu den Post- und Stempelmarken für das Königreih der Nie- derlande und seine Kolonien Surinam ünd Curaçao, auch zu den Postmarken für die Insel Helgoland übernommen, Die Produzirung ae fleinen und kleinsten Werthzeihen pflegt das auptinteresse a esseln, weil fie übersichtliher is .und die zierlichen Maschinen, ie dafür im Betriebe sind, mit einer seltenen Eleganz arbeiten.

Besucher der Königlichen Staatsdruerei zu

Î

,_ Die in den Königlichen Theatern gefundenen Gegenstäny föônnen von den Eigenthümern innerhalb 4 Wochen bei d, Hauspolizei - Juspekloren Schewe (Opernhaus) und Hoff meifler (Schauspielhaus) in Empfang genommen we der Erfolgt die Zurückforderung der betressenben Sachen in de angegebenen Frist niht, so werden diesêlben den Findern ohr Weiteres ausgehändigt. |

Der Beschauer verfolgt hier die Entstehung der Briefmarkenhy. gen von Anfang bis zu Ende. Er ficht das weiße Papier dur die Pressen gehen, die ihm die in hervortretendem Relief gearbeiteten Wappenstempel einprägen, und durh andere, die demselben den verschiedenen Farbendruck mit den Werthangaben imprimiren. Die Original-Wappenpatrize ift so oft in Stahl: matrizen eingesenkt, daß die Hunderte von Marken eines Bogenz auf einmal ihr Gepräge erhalten können. Er sieht ferner die finnreih erfundene -Gummir - Maschine , in welchen ein mi flüssigem Gummi gefüllter Behälter ununterbrochen eine breit; Pinjelbürste tränkt, unter welcher hindurhgleitend die Rüt- seiten der Markenbogen ganz glcihmäßig mit dem Klebeftof überzogen werden. Die Königliche Staatsdruckerei wendet ny; reinen Gummi an, nicht Gelatine und andere Surrogate. Der tägliche Verbrau} an Gummi arabicum beziffert sih auf einen Centner, ein Beleg für den Umfang diefer Fabrikations- branche. Der Beschauer ficht darauf die gummirten Bogen in Trockenmaschinerien aufgehängt, deren andere zum wiederholten Trocknen des Papiergeldes, welches durhscnittlich achtmal nÿß gemacht und ebenso oft getrocknet werden muß, überhaupt großen Raum beanspruhen und ganze weite Säle fül: len. Er fommt endlih an die Maschine, welche die Löcher zum Abreißen der einzelnen Marken bohrt. Bei dieser Maschine tritt der große Einfluß zu Tage, den die \chein- bar geringfügigsten Umstände bei einer so umfangreichen Fabri- kation auszuüben im Stande sind. Es find nämlich seit einiger „Zeit die deutschen Postmarken mit einem farbigen Rande ver- sehen, niht mit einem weißen, wie die aller andern Länder, weil sie dadur \sich \{härfer von dem Papier der Couverts ab- heben sfollten. Seit Einführung dieser farbigen Ränder nUgßen

viermal kürzeren Zeit ab, weil sie außer dem Papier au die dünne Farbenschiht der Ränder mit zu durchbohren haben. Die Koftenfrage wird deshalb wohl demnächst die farbigen Marken- ränder wieder in Wegfall kommen lassen. Das leßte Stadium bildet die Erpedition, in welcher die Briefmarkenbogen buh- und rießweise zugezählt werden, verpackt und versiegelt, fertig zum Versenden an die Reihs-Postanstalten.

Nicht minder interessant, als die Markenfabrikfation if die der Frei-Couverts. Neben der Falzmaschine liegen die bereits bedruckten, zugeshnittenen und gummirten Blätter in Haufen aufeinander gestapelt. - Ein Arm der Maschine langt hin, ergreift das oberste Papier, führt es über die Oeffnung eines viereckigen Kastens, blizschnell fährt von oben zweimal hinter- einander ein in die Form passender Stempel hernieder, die Rän- der einfalzend und zusammendrückend, und ftößt die jeßt fert: gen Couverts seitwärts weg, fo daß dieselben kaum {nell genug aufeinander geshihtet werden können. Sinnreih ist der Mecha- nismus, durch welchen der betreffende Maschinenarm immer nur das oberste, nur das eine Papier erfaßt. An ihm befinden fi nämlih zwei fein durhbohrtie, mit einer Luftpumpe in Verbin- „dung geseßte Stifte, die das oberste Papier niht eigentlich grei- fen, sondern ansaugen. So lange früher die Frei - Couverts nur zum Markenwerihe verkauft wurden, hatte die Königliche Staatsdruterei deren jährlih bis zu fünfundzwanzig Millionen anzufertigen, f\eitdem für den Papierwerth und die Fabrikations- kosten eines jeden Couverts je ein Pfennig mehr berehnet wird, ist der Bedarf derselben auf jährlih aht Millionen gesunken, iroß des inzwischen fo bedeutend gesteigerten Postverkehrs.

Hervorzuheben aus dem fomplizirten Mechanismus des ganzen -Instituts ijt besonders noch die Anwendung großer hydraulischer Pressen für den Kupferdruck, durch welche eine bedeutende Zeii- und Arbeitsersparniß erzielt wird. ‘— An Papi:r verbrauchte und bedrückte die Königliche Staatsdruckerei im vergangenen Jahre zwölf und eine halbe Million Bogen. In derselben Zeit erzeugte das galvanoplastishe Atelier der An- stalt Tupferne Druplatten im Gesammtgewichte von 1000 Pfund. Die höchste Kraftanstrengung der Königlichen Staatsdrudckerei geshah unter dem Zusammentreffen verschiedener Umstände in den ersten Wochen des Dezember vorigen Jahres. Es wurden damals tagtäglih zwei und eine halbe Million Thaler in Bank- noten und Kassenanweisungen, zwei und eine viertel Million einzelner Postfreimarken und zweihunderttausend Stück gestem- pelter Postkarten gedruckt, ungerechnet eine ganze Reihe ander- weiter Werthzeihen und Papiere?

Der Etat der Staatsdruckerei für das Jahr 1873 \chließt mit 328,700Thlr. Einnahmen und 214,700 Thlr. Ausgaben, ab so daß das Institut einen Ueberschuß von 114,000 Thlr. ergiebt. Unter den Einnahmen befinden sich für Drucsachen und andere in das Druterfah einshlagende Arbeiten 326,000 Thlr. Erlös von Fabrikabgängen, Miethe für Dienstwohnungen, Beiträge zu den Kosten für die Erleuchtung, die Heizung und den Wasserkonsum in den Dienfigebäuden und sonstige vermishte Einnahmen 2700 Thlr. Vei den Ausgaben find Besoldungen der Beaúrten 7650 Thlr., ‘zur Remunerirung eines Stellvertreters des Direktors in Fällen der Abwesenheit oder sonstigen Behinderung desselben 500 Thlr. ; Remu- neration der beftändigen Werkleute 13,400 Thlr. ; zu Unterstägungen der Beamten und beständigen Werkleute, sowie zu extraordinären Remunerationen für außergewöhnliche Dienstleistungen 800 Thlr. ; Löhne des vorübergehend beschäftigten Arbeiter-Personals 73,400

liden-Fonds für das vorübergehend beschäftigte Dienst- und Arbeiter-Personal 1000 Thlr. , Kosten für fremde Hülfs- [eiftungen bei den technischen Arbeiten, Transport- und Reisekosten, für die Bibliothek, zu Versuchen und anderen unvorgesehenen Betriebs- und Administrations - Ausgaben 10,650 Thlr. ; zur Unterhaltung der Dienstgebäude, zur Be- \hafung und Unterhaltung der Maschinen, zur Versicherung der Gebäude und Utensilien 2c. gegen Feuersgefahr, sowie zur Bestreitung der Abgaben und Lasten des Dienstgrundstücks 9000 Thlr.; zur Beschaffung und Unterhaltung der Druck- Utensilien, als Typen, Stempel, ‘Steine, Platten 2c., der Werk- zeuge, Geräthe und Invéntarienstüke aller Art 6300 Thlr. ; zur Beschaffung sämmtlicher Materialien für Betriebs- und Admini- strationszwecke 92,000 Thlr.

Redaktion und Rendantur: Schwieg er. Berlin, Varlag der Gxpedition (Kessel). Dru: H. Heiberg. Drei Beilagen

(einschliezlich der Vörsen-Beilage).

fih nun aber die feinen Stahlnadeln der Lochmaschine in der |

Thlr., zur Dotation des Kranken-, Unterstüßzungs- und Inva-

Erste Beilage

zum Deutschen Reichs-Anzeiger und Königlich Preußischen Staals-Anzeiger.

2 62. R R R R R R R R R S S S S S S R R R E:

Königreich Preußen. Konzessions-Urkunde, betreffend den Bau und Betrieb einer Eisenbahn von Eshhofen nach Camberg, sowie die selbständige Ein-

führung der linksmainischen Pes nach Frankfurt a. M.

Bom 24. Februar 1873. Wir Wilhel m von Gottes Gnaden König von Pa 2c.

Nachdem von dem Bau einer Eisenbahn von {hofen nach Cafnberg für Staatsrechnung Abstand genommen worden ist, und nachdem die hessishe Ludwigs-Eisenbahn-Gesellschaft darauf angetra- gen hat, ihr die Konzession zum Bau und Betriebe diefer Bahn, sowie ferner die C zur selbständigen Einführung ihrer linksmaini- jchen Bahn na Frankfurt unter fester Ueberbrückung des Mains unterhalb dieser Stadt zu gewähren, wollen Wir diese Kenzession, so- wie das Recht zur Expropriation und vorübergehenden Benußung

emder Grundstücke nah Maßgabe der im Regierungsbezirk Wies- aden geltenden geseßlichen Bestimmungen unter den nachstehenden Be- dingungen hierdurch ertheilen : N

I. Die Gesellschaft erstattet dem Staat und zwar auf Grund einer von der Eisenbahn-Direktion in Wiesbaden aufzustellenden und von dem Minister für Handel, Gewerbe und öffentiiche Arbeiten nah Anhörung der Gesellschaft fesizuseßenden Liquidation alle ihm aus der Anfertigung der Vorarbeiten und der Jnangriffnahme des Bahnbaues von Esh- Vors näch Camberg entstandenen Kosten und tritt in alle vom Staate

ezüglih diefes Bahnbaues übernommenen privatrehtlichen Verbind- lihkeiten ein, wogegen der Staat seinerseits der Gesellschaft alle für die Strecke Eschhofen-Camberg erworbenen Immobilien und Mobilien, sowie die Rechte aus den bezüglich dieser Bahn abges{lossenen Ver- trägen überträgt. E S

IT. Die Gesellschaft hat wu ihre Kosten die feste Brücke über den Main unterhalb Frankfurt nah näherer Bestimmung des Kriegs- Ministeriums mit Sþrengvorrichtungen zu versehen.

ITT. Auf beide Bahnen resp. Bahnstrecken finden im Uebrigen die Bestimmungen der Konzesfions-Urkunde, betreffend den Bau und Betrieb einer Eisenbahn von Frankfurt nach Camberg 2c. vom 7. August 1872 mit der Modifikation Anwendung, daß die Bahn von Eschhofen S Camberg spätestens gleichzeitig mit der Bahn von Frankfurt näch Camberg, und die Einführung der linksmainischen Bahn nah Frankfurt längstens innerhalb drei Jahren, vom Tage der Ertheilung diefer Konzession ab gerechnet, vollendet sen muse :

Die gegenwärtige Urkunde ist auf Kosten der Gefellshaft durch die Amtsblötter der Regierung zu Wiesbaden und für den Stadtkreis Franffurt a. M. zu veröffentlichen, von Ertheilung der landesherr- lichen Konzession und des Expropriationsrechts aber eine Anzeige in die Geseßz-Sammlung aufzunehmen. j C

Urkundlich unter Unserer Höchsteigenhändigen Unterschrift und beigedrucktem Königlichen Insiegel.

Gegeben Berlin, den 24. Februar 1873.

(L. S.) Wilhelm. y Graf von Jtenpliß.

Kriegs-Minifterium. Allerh ¿chst e. Kabinéts-Ordres vom 20. Februar 1873 betreffend Ergänzung der Armee pro 1873/74. A, Herstellung eines regelmäßigen Ersaß-Turnus bei den Truppen. 1 Auf den Mir gehaltenen Vortrag genehmige I, daß: 1) zur Os eines ien Ersaß-Turnus der Kavallerie, bis auf eiteres au bei dieser Waffe Beurlaubungen zur Disposition statt- nden dürfen; 2) die Entlassung der in der Zeit vom 1b. Juli bis itte September des Jahres 1870 eingestellten und noch im Dienst befindlißhen Mannschaften erst am diesjährigen allgemeinen Entlas- sungstermin zu erfolgen hat, und 3) die Entlassung der Reserven der Truppentheile der Ofkupations-Armee von der Vollendung der ersten militärischen Ausbildung der zu ihrem Ersaße bestimmten Rekruten abhängig zu machen ift. : Ï f Den ad 2 und 3 erwähnten Mannschaften ist auf Grund des S. 6 des Gesetzes, betreffend die Verpflichtung zum Kriegsdienste, vom 9. November 1867 die über ihre dreijährige aktive Dienstver- pflihtung Hinaus bei den Fahnen abgeleistete Dienstzeit für eine Vebung im Reserveverhältniß zu rechnen. Das Kriegs-Minifterium hat hiernach das Weitere zu veranlassen. Berlin, den 20. Februar 1873. Wilhelm. An das Kriegs-Ministerium. : v. Kameke. Berlin, den 27. Februar 1873. Vorstehende Allerhöchste Kabinets-Ordre wird mit folgenden Aus- führung3 - Bestimmungen zur Kenntniß der Armee gebraht: 1) Der Passus 2 der Allerhöchsten Kabinets-Ordre vom 20. April 1867 tritt von jeßt ab außer Kraft. Die Deckung des Manquements bei der Kavallerie hat in der Zeit vom 1. April bis 1. August jeden Jahres nur injoweit durch Einziehung von Kavallerie - Reserven statt- aufen, als Dispofitions - Urlauber nicht mehr vorhanden. ) Die ad 2 und 3 erwähnten Mannschaften sind während ihres Reserve - Verhältnisses nur noch zu einer Uebung ver- galt 3) Am diesjährigen allgemeinen Entlassungstermin ind msglichs solche Mannschaften zur Disposition der Trup- pentheile zu beurlauben, welche in der Zeit vom 1. April bis Mitte September 1871 eingestellt worden find. 4) Zum 1. Januar 1874 ficht das Kriegs-Ministerium einer Mittheilung Seitens sämmtlicher General-Kommandos entgegen, wieviel von den snb 3 der Ausführungs- Bestimmungen bezeihneten Mannschaften pro 1873/74 noch im Dienst verblieben sind.

B, Entlassung der Reserven und Einstellung der Rekruten. _In Gemäßheit des Geseßes, betreffend die Verpflichtung zum Kriegsdienste, vom 9. November 1867 bestimme Jh nie in Be- ¿ug auf die Entlassung der Reserven und die Einstellung der Rekruten pro 1873/74 das Folgende: 4 L-Mobile Armee. : E 1) Die Reserven der Truppentheile der Ofkupations-Armee, 4 der zugehörigen San und Handwerker-Abtheilungen sind im Allgemeinen Ende September dieses Jahres beziehungs- weise nach Beendigung der Herbst-Uebungen zu entlassen. Jedoch ist die vollständige Entlassung der Rejerven der Infanterie und der Feld- Artillerie von der Beendigung der ersten militärischen Ausbildung der Rekruten der Art abhängig zu machen, daß dieselbe spätestens 5nde Dezember dieses Jahres erfblat: 2) Zu den abgegebenen Terminen ind außerdem fo viel Mannschaften zur Disposition zu beurlauben, Rekruten in nathstehend bezeichneter Zahl eingestellt werden können. 3) Es sind einzustellen: : . Zum Dienst mit der Waffe}? # a, bei den Ersaß-Bataillonen am 1. Juli und 1. Oktober dieses Jahres je 400 Rekruten, b. bei den Ersaß - Eskadrons am 1. Mai dieses Au soviel Rekruten, als zur Completirung q. den Etat erforderlich, und am 1, Oktober dieses Jahres mindestens je 120 Re- en, e. bei den Ersaß-Batterien am 1. Juli und 1. Oktober dieses Fahres Je ae L d. bei den ‘im Bereiche de ee Hrmee dislozirten Fuß-Artillerie-Compagnien am 1. Juli dieses Fahre le 40 Rekruten über den Etat. 2 , B. Dekonomie-Handwerker am 1. Oktober dieses Jahres in einer je nach dem speziellen Bedarf festzuseßenden Zahl. H Während. der Dauer der Rekruten-Ausbildung ist pen ¿Ersa-Truppen Seitens der immobilen Truppentheile der be- enden Armee-Corps erforderlichen Falles eine Verstärkung an Lehr- onal zu gewähren. Zur Aushülfe für die 6. Division ist Seitens

tre P

Dienftag, den 11. März

der General - Kommandos des T., TV., V., VI.,, VIL, VIII. IX. und XI. Armee-Corps je 1 Lieutenant der Infanterie vom 1. Juli dieses Jahres ab bis zur Beendigung der Ausbildungs-Periode der zweiten Rekrutenquote zu kommandiren.

T. Immobile Armee.

H Die Entlassung der Reserven hat bei denjenigen Truppen- theilen, welhe an den Herbstübungen Theil nehmen, am ersten, spä- testens zweiten Tage nah Beendigung derselben, beziehungsweise nah dem Wiedereintreffen in den Garnisonen, bei der Eu ‘Artillerie und den zu den Herbstübungen nit beorderten Feld-Batterien am ersten, spätestens zweiten Tage nah Beendigung der Schießübungen, beziehungs- weise na dem Wiedereintreffen in den Garnisonen, bei den übrigen Truppentheilen zum 1. September dieses Jahres stattzufinden. Die Trainfahrer zu halbjähriger Ausbildung find, soweit dieselben nicht Behufs Ablösung der älteren- Train - Mannschaften der Okkupations- Armee Verwendung finden, zum 1. November dieses Jahres be- ziehungsweise 1. Mai künftigen Jahres und die Oekonomie-Hand- werker zum 1. Oktober dieses Jahres zu entlassen. 2) Zu den ange- gebenen Terminen haben Beurlaubungen von Mannschaften zur Dis- positien ix dem Vuifanze stattzufinden, daß Rekruten in nachstehend bezeichneter Zhl eingestellt werden fönnen. 3) Es sind einzustellen:

A. Zum Dienst mit der Waffe /

a. bei den älteren Garde-Infanterie-Regimentern pro Bataillon 225 Rekruten, b. bei den jüngeren Garde-Infanterie- und sämmtli- hen Linien - Infanterie- Regimentern pro Bataillon 190 Rekruten, c. bei dem Garde-Jäger-Bataillon eine dur die Jnsvektion der Jä- ger und Schüßen speziell festzuseßende Zahl, d. bei dem Garde- Schüßen-Bataillon und den Pionier-Bataillonen, von welchen einzelne Compagnien mobil sind, je 190 Rekruten, e. bei dem Garde-, sowie den übrigen Pionier - Bataillonen, dem Eisenbahn- Bataillon und den Linien-Jäger-Bataillouen je 160 Rekruten, f. bei jedem Kavallerie-Regiment mindestens 180 Rekruten, s. bei jeder rei- tenden Batterie mindestens 25 Rekruten, h. bei jeder Feld-Batterie je 30 Rekruten, i. bei jeder Fuß-Artillerie-Compagnie mit einem Etat von 146 Köpfen je 50 Rekruten, k. bei jeder Fuß-Artillerie-Com- pagnie mit cinem Etat von 116 Köpfen ‘je 40 Rekruten, 1. bei jeder Train-Compagnie zu dreijähriger Dienstzeit mindestens 10 Refruten, zu halbjähriger Ausbildung im Herbst dieses und Frühjahr künftigen Jahres je 39 Rekruten.

B. Oekonomie-Handwerker

bei sämmtlichen Truppentheilen soviel , als nah Entlassung der Re- serven zur Erreichung des Etats erforderlih sind, jedoch mindestens vier pro Bataillon. 4) Die Einstellung der Rekruten hat für das Garde - Corps und sämmtliche Truppen zu Pferde bis zum 5. No- vember, für alle übrigen Truppen jedenfalls bis 5. Dezember dieses Jahres zu erfolgen. Für den Fall, daß rücksichtlich einzelner Truppen- theile eine Modifikation der vorstehenden Zahlen nothwendig werden sollte, ermächtige Ich das Kriegs-Ministerium, die bezüglichen Anord- nungen zu treffen. Das Kriegs-Minifterium hat das hiernach Erfor- derliche zu veranlaffen. :

Berlin, den 20. Februar 1873.

Wilhelm. von Kameke.

An das Kriegs-Ministerium. : Berlin, den 27. Februar 1873.

Zur Ausführung vorstehender Allerhöchster Kabinets - Ordre be-

stimmt das Kriegs-Ministerium das Folgende: 5 I. Mobibe! Armee.

1) Mit Rücksicht auf den verschiedenen Bedarf der Feld-Regi- menter find bei der Ueberweisung der Rekruten etwaige Aushülfen der Regimenter untereinander dur die General-Kommandos festzuseßen. 2) Die Rekruten der Infanterie und der Feld-Artillerie werden, inso- weit sie niht auf den Etat der Ersaß-Truppen in Anrechnung kommen, bis nah erfolgter Ausbildung über den Etat verpflegt. Die Mannschaften der Ersaß-Batterien sind während der Periode der Rekruten-Ausbildung vom Arbeitsdienst möglichst zu dispensiren. 3) Jnfoweit bei den Ersaß-Es3- kadrons nah erfolgter vollständiger Entlassung des Jahrganges 1869 bis zur Wieder - Kompletirung aüf den Etat in Bezug auf die War- tung der Pferde 2c. besondere Maßnahmen nothwendig werden, find dieselben durch die betreffenden General-Kommandos anzuordnen. Zum 1. November dieses Jahres ist hierher zu melden, ob beziehungsweise in welcher Höhe etwa im nächsten Frühjahre eine Rekruten-Ein- stellung erforderlih ist. 4) Die Ablöfung des ältesten Jahrganges der mobilen Pionier - Compagnien geschieht auf Veranlassung der General-Inspektion des Ingenieur-Corps und der Festungen in direktem Einvernehmen mit dem Ober-Kommando der Okkupations - Armee. 9) Die Ablssung der älteren Train-Mannschaften der Okkupations- Armee i Seitens der Train-Juspektion auf Requisition des Ober- Kommandos rechtzeitig zu veranlassen. Es können hierzu sämmtliche zu halbjähriger Ausbildung ausgehobene Train - fte des Garde-, 1. bis 11. und 15. Train - Bataillons exkl. der Rekruten aus Els ß-Lothringen verwandt werden. 6) Die Zahl der Oekcnomie- E er wird vom 1. Oktober d. J. ab pro mobiles Infanterie-

egiment auf 60, pro mobiles Kavallerie-Regiment auf 30 Köpfe re- duzirt. Die überschießenden Mannschaften sind am 1. Oktober d. J. zu entlassen und außerdem so viel zur Disposition zu beurlauben, daß pro Infanterie-Regiment 12, pro Kavallerie - Regiment 6 Oekonomie- Handwerker eingestellt werden können. 7) Die den ae - Truppen- theilen Seitens der immobilen Truppen zu gewährende Aushülfe an Lehrpersonal ist Seitens der General - Kommandos der betreffenden Armee-Corps je nah dem Bedarf festzuseßen.

IT. Immobile Armee.

1) Die “Entlassung der Reserven der Fuß-Artillerie-Compagnien, welche an der Belagerungsübung bei Graudenz Theil nehmen, erfolgt nach Beendigung derselben. 2) An der alljährlih einzustellenden Zahl von 190 Rekruten pro Infanterie-Bataillon wird bis auf Weiteres festgehalten werden. 3) Die Quote der in die einzelnen Kavallerie-Re- gimenter einzustellenden Rekruten Haben die General - Kom- mandos untex Beachtung der «ub f. festgeseßten Mini- malzahl zu bestimmen. Die Freiwilligen zu drei- bezie- hungsweise vierjähriger Dienstzeit sind „auf genannte Fahl in Anrechnung zu bringen. Die Liquidation eines entsprechenden Min- derbedarfs an Rekruten ist bei denjenigen Kavallerie-Regimentern ge- stattet, welche, um die Zahl von 180 Rekruten einzustellen, zu vier- jähriger Dienstzeit verpflichtete Mannschaften zur Entlaffung bringen müßten. Um für das nächste Jahr etwaige Beurlaubungen zur Dis- position möglihst zu vermeiden, erhalten die General-Kommandos die Ermächtigung, den Jahrgang 1872 bei den Kavallerie : Regimentern dur Abgabe von Maunj\chaften an andere Waffengattungen, namentli an Feld - Artillerie und Train, sowie durch even- tuelle Entlassung zur Disposition der Ersaß - Behörden ent- sprechend zu reduziren. Die direkte Kommunikation mit der General- Inspektion der Artillerie und der Train-Inspektion wird anheim- gestellt. 4) Die Festseßung der Zahl der pro Train-Bataillon ein- zustellenden Mannschaften zu dreijähriger Dienstzeit bleibt mit der sub 1 ‘auferlegten Beschränkung der rain - Inspektion überlassen. Jedoch ift erstere im Allgemeinen derartig zu bestimmen, daß mindestens 9 Mann pro Train-Compagnie zur Dispofition beurlaubt werden können. 9) Die durch die Friedens-Verpflegungs-Etats pro 1873 festgeseßten Ersparniß-Maßregeln find bei Berehnung des Rekruten-Bedarfs zu berücksfihtigen. 6) Die laut §. 16 1 der Militär-Ersaßz-Jn truktion vom 26. März 1868 hierher einzureichenden Ersaß-Bedarfs-Nachwei- sungen 2c. find baldmöglichst ur Vorlage zu bringen. 7) Die An- rechnung der laut vorstehender Allerhöchster Kabinets-Ordre vorzeitig

1878.

eingestellten, sowie der im Hecbst v. J. für die Ar- tillerie 2c. nachträglich ausgehobenen Mamschaften wird auf Grund der bezüglichen Nachweisungen erfolgen. 8) Ueber den Einstellungs- Termin der Rekruten bleibt weitere Bestimmung mit der Maßgabe vorbehalten, daß die zu halbjähriger Ausbildung ausgehobenen Train- |enriad am 3. November d. J. und 2. Mai k. F, die Oekonomie-

andwerker am 1. Oktober d. I. einzustellen sind. Etwaige Anträge auf Modifikation der durch vorstehende Allerhöchste Kabinets-Ordre festgeseßten Rekruten-Quoten für einzelne Truppentheile find gleichzeitig mit der Vorlage der Erfaßz-Bedarfs-Nachweisungen c. hierher zu richten.

: Kriegs-Ministerium. v. Kameke.

Nichtamlkliches. Deutsches Neich.

Sachsen. Dresden, 8. März. Die Erste Kammer genehmigte in ihrer heutigen Vormittagsfizung, welcher die Staats-Minister Freiherr von Friesen, von Nostiz - Wallwit, \o- wie Geheimer Finanz - Rath Römisch beiwohnten, zunächst die Nathträge zum außerordentlichen Budget der laufenden Finanz- periode (Referent Se. Königliche Hoheit der Kronprinz) ohne Debatte in der von der“ Zweiten Kammer festgestellten Faffung und nahm sodann die Berichte der Finanz-Deputation (Referent von Erdmannsdorf) über die Ergebnisse des Vereinigungsver- fahrens bezügli der Eisenbahnvorlagen und der Steuerreform entgegen. Die Kammer ftimmte überall den Vereinigungsvor- schlägen ohne Debatte bei. Hiernah ward bei den Gisenbaluwor, lagen der von der Kammer gestellteAntrag wonach die Regierun, wenn ihr befannt wird, daß Gründer in Prospekten falsche That- sachen zur Täuschung des Publikums 2c. behaupten, unnahsihilihch den Staatsanwalt in Kenntniß segen oll fallen gelaffen, mehrere, die Richtung der Linie Schaudau-Baugen betreffende Petitionen, welche für erledigt erklärt worden waren, an die Re- gierung zur Kenntnißnahme abzugeben beschlossen, ebenso alle Petitionen, die sich auf folhe Projekte beziehen, welche die Kam- mer als mit nit genügenden Untertagen versehen, unberathen gelassen hat. Bezüglich der Petitionen auf Anlegung eincs Kohlenbahnhafs in St. Nikolai bei Chemnis, hatte es bei dem Beschlusse der Kammer, dieselben der Regierung zu übergeben, sein Bewendén. Bezüglih der Steuerreform ist dem Finanz- Minister folgender Vereinigungsvorschlag gemaht worden, wel- hem die Deputation der Ersten Kammer einstimmig, die der Zweiten Kammer mit 6 gegen 6 Stimmen beigetreten ift:

1) Die Regieruag wird ersucht, der nächsten Ständeversammlung einen Geseßentwurf behufs Einführung einer allgemeinen Klassen- und Einkommensteuer vorzulegen.

_2) Neben der Klassen- und Einkommensteuer ist jedo die Grund- und Gewerbesteuer beizubehalten. Beide werden zur Befreiung von ihren wesentlichsten Mängeln, und um ein möglichst richtiges Verhält- niß zwischen beiden herzustellen, einer Revision unterworfen. h

3) Für jede Finanzperiode wird durch Geseß festgestellt, welcher Theil des Bedarfs auf die Grund- und die Gewerbesteuer und wel- cher auf die Klafsen- und Einkommensteuer gelegt werden soll.

Einstimmig nahm die Kammer diesen Antrag an und lehnte den von der jenseitigen Kammer angenommenen Streit- schen Antrag ab. Hierauf wurde die Situng bis zum Ein- gang weiterer Berathungsgegenstände aus der Zweiten Kammer unterbrochen.

Nah Wiederaufnahme der Sißung erstattete Vize-Präsident Pfotenhauer Bericht über das Ergebniß des Vereinigungs- verfahrens bezüglich der Dresdener Justizneubauten. Der Ver- einigung8vorshlag wurde ohne Debatte angenommen.

Nachdem hierauf die Vorstände der verschiedenen Deputa- tionen Bericht über die unerledigt gebliebenen Gegenstände er- stattet hatten, wurde die Sitzung, die leßte des Landtags, nach den Schlußreden des. Präsidenten und Vize-Präsidenten, fowie des Staats-Ministers von Fabrice unter dreimaligen Hochrufen auf den König geschlossen. :

Die, Zweite Kammer blieb vorläufig, und in der ausgesprochenen Erwartung, daß das Vereinigungsverfahren ein befriedigendes Ergebniß haben werde, bei ihren Beschlüssen hin- sichtlih der Dresdener Iustizneubauten stehen. Alsdann nahm sie den im Vereinigungsverfahren über die Differenzpunkte in Eisenbahnangelegenheiten formulirten Vorschlag an, alle Petitionen, die sih auf solche Eisenbahnprojekte beziehen, über welche in einer oder in beiden Kammern nicht Bericht erstattet worden, der Regierung zur Kenntnißnahme zu überweisen. Mit lebhaftem Beifall wurde sodann die Mittheilung des Finanz-Ministers aufgenommen, daß er die Ausführung jener, eine sechs\ündige Abladefrist einführenden Anordnung der Ge- neral-Direktion der Staatsbahnen, um deren Aufhebung die Kammer gestern einstimmig die Regierung ersucht hatte, bis auf Weiteres sistirt habe. Nach einer. halbstündigen Unterbrehung der Sitzung erstattete Abg. Dr. Gensel Namens der außerordent- lihen Steuerreformdeputation Vortrag über das Resultat des Vereinigungsverfahrens betreffs der Steuerreform. Der oben mitgetheilte Vermittelungsvorschlag wurde mit 41 gegen 30 Stim- men angenommen. Sodann folgte der Vortrag des Abg. Dr. Rentsh Namens der 2. Deputation über das: Resultat des Ver- einigungsverfahrens bezüglih der Dresdener Iustizbauten: der Vereinigungsvorschlag gelangte gegen 3 Stimmen zur Annahme. Der Präsident brachte sodann eine von dem ständischen Archivar entworfene Uebersicht über die von dem nun am Sthlufse seiner Thätigkeit angelangten Landtage erledigte Geshäftsmafse. Hier= auf richteten der Präsident Dr. Schaffrath, der Vize-Präsident Streit, welcher dem Ersteren den Dank der Kammer für seine Geschäftsführung ausdrückte, und Namens der Regierung Staats- Minister Freiherr von Friesen Ansprachen an die Kammer, und nachdem der Präfident die legte Sißung des Landtags geshlofsen erklärt hatte, trennte sich die Kammer unter dreimaligem Hoch auf König, Verfassung und Vaterland.

Der feierlihe Schluß des 14. ordentlichen Land- tags hat heute Mittag 12 Uhr in den Paradesälen des Resi- denzschlosses durh den König ftattgefunden. Die Thronrede, welhe Se. Majestät vorlasen, hat folgenden Wortlaut:

M eine Herren Stände! Ein langer und viel bewegter, an bedeun- tenden und \{wierigen Arbeiten überaus reicher Landtag liegt hinter uns. Eine seiner wichtigsten Aufgaben war es, die neue Organisation der Behörden für die innere Verwaltung zu berathen, welche, indem sie die Bevölkerung selbst zu einer e T und einflußreichen Theilnahme an den Lten Geschäften herbeizieht, einem längst gefühlten Bedürfnisse Rechnung tragen foll. Jn engem Zusammen-