1873 / 63 p. 4 (Deutscher Reichsanzeiger, Wed, 12 Mar 1873 18:00:01 GMT) scan diff

Erst später wurden dann di: Knabenseminarien und Knaben- ronvit al in Deutschland eingeführt. Ja dreser Beziehung sagt Schulte, und zwar in der auch \{chon gestern vou dem Herrn Unter- Staatssekretär citirten Ausgabe von 1868: : „Zu diesen Klerikalseminarien“, die alío früher immer in Deutsch- [land bestanden, die allein dienten zum Abschluß des theologischen Studiums und zur prektishen Vorbereitung für das Prie eramt,

find in den meisten Diözescn seit dem - Jahre 1818 Knaben- seminare getreten. Man hat sie geftiftct größtentheils aus Legaten und freiwilligen Beiträgen. Bald wird der vollständige Gymna- sialunterriht an ihnen ertheilt, bald find sie nur Konvifte, so daß die Zöglinge den Unterricht an einem öffentlichen Gymnasium des Orts empfangen. É : / Sie O meine Herren, in historischer Entwickelung der Dinge genau festgestellt, daß Knabenseminare Anstalten find, die zur völligen Er- füllung des Tridentinums und zur Ecgänzung der früher schon be- standenen fklerikalen Priestecseminrien eingerichtet sind, um Knaben vom zwölften Jahre an für den geistlichen Beruf zu erziehen und zu unterrichten und diese Knabenseminare find doppelter Art: sie sind entweder verbunden mit einem vollständigen Unterrichtssystem ut d dann sind sie Knabensemiuare im engeren Sinne, odex auch blos Kon- vifte und dann nennt man fie Knavenkfonvifte; beide haben aber das gemeinschaftlihe Ziel zur Ergänzung der früher nur bestandenen großen Seminarien, die Vorschriften des Tridentinums in Er- füllung 2u- bringen, d. h. Knaben von 12 Jahren eine spezi- fische Bildung zu geben, die dahin führt, diese Knaben für den Geist- lichenstand vorzubereiten Das ist der ganz feststehende rechtliche Begriff, über den ein Zweifel niht obwalten kann. Worüber ein Zweifel bestehen kann, wär allein das: welche ‘der zur Zeit bestehen- den Anstalten unter dieses Geseß fallen. Das aber ist nicht Aufgabe der Geseßgebung, von vornherein alle Einzelfälle, wo das G.seß zu- treffen wird oder nicht, anzugeben, das ist Sache der GeIebarn- wendung. Die Geseßgebung handelt von den Rechrsbegriffen, den allgemeinen Kategorien, und die Subsumirung der Einzelfälle unter den allgemeinen Begriff ist Gegenstand der Gefeßanwendung, und nur um die Sache klar zu stellen, giebt man Matecial in einzelnen Spezialfällen; aber niemals kann man den Zweck haben, damit das Geseß erschöpfen zu wollen. Das ist keine Aufgabe der Geseßgebung nach feiner Richtung hin, mögen Sie Gebiete nehmen, welche Sie vollen. : : ;

it Was nun die einzelnen Anstalten betrifft, die von dem Herrn Vorredner zur Sprache gebracht sind, so hat_er abgesondert behandelte Knabenseminare und Knabenkonvikte, der Staats-egierung aber einen Vorwurf daraus gemacht, daß sie schon hinsichtlih des Namens ge- nöthigt gewesen sei, beide neben einander zu stellen.

tellungen anerkannt haben, daß Sie die einzelnen Vorlagen auf das S prüfen etn sih keineswegs dabei gebunden hielten durch Beschlüsse des andern Faktors oder die' Vorlage der ete regierung, so sollte ich meinen, ist_auch der Aenderung des Artikel 1 gegenüber ein recht ausreihender Schuß gewährt. Wie es die Staats- regierung in Bez11g auf diese Aenderung meint, was sie für Junten- tionen hat, sehen Sie {a aus dem Charakter der Vorlagen selbst, wie ich ihn vorhin fkizzirte. : ‘te Theil Endlich, meine Herren, der Zusaß zu Artikel 18, der zweite Thei des Amendements lautet: S j Jedoch unbeschadet der vollen Selbständigkeit der Kirchen- und Re- ligions-Gesellschaften in Bezug auf Lehre und Kultus. Entweder, meine Herren, ist dieser Zusaß überflüssig, indem er dasselbe ausdrüdckt, was der Artikel 12 ausdrückt und was mit Noth- wendigkeit für die Gesammtheit gelten muß, weil es für das Indivi- duum gilt, aus teren Mehrzahl die Gesammtheit zusammengeseßt ist, oder der Zusatz ist bedenklich. Der Art. 12 giebt in Bezug auf das religiöse Bekenntniß und auf die Ausübung desselben keine R Sreiheit. Er seßt eben hinzu: Es darf dem bürgerlichen und staats "ürgerlichen Rechte kein Abbruch geschehen. Man könnte nun das Wort „volle Selbständigkeit, welches jegliche Beschränkung auszuschließen scheint, gar sehr leiht in einem gegensäßlichen Sinne verstehen. Meine Herren, kann es aber die Absicht sein, indem man einen Saß, der auf alle Religionsgefellshaften sih bezieht, ausspricht, in der That fine solche „volle“ Selbständigkeit jeglicher Sekte zu geben; die sich einmal mit einer wunderbaren, den. Staatseinrihtungen widersprechende Lehre und ih denke, S haben E wenn auch nicht gerade in unserem Vaterlande etabliren möchte. A | Nun, meine Herren, ist denn auch der Saß richlig, daß unsere

handelt sich ja nur um Einrichtungen, welche den Staat geseßlich be- rehtigen sollen, fich Uebergriffe vom Leibe zu halten. Daß das Staats-Ministerium möglicherweise in der Wahl jeiner Mittel gefehlt Moe kann, ist durchaus nicht. zu bestreiten; es ist möglich; chlagen Sie etwas Besseres vor; aber die Amendements, die Sie gebraht haben, sind nicht etwas Besseres, sondern sie enthalten wesentlich dasselbe, was son durch die Amendements an einem andern Orte vorgeschlagen worden ist. Jrren ist menschlich und unfehlbar ist das Staats-Ministerium nicht. Die Unfehlbarkeit, die von menschlicher Seite beanspruchte Unfehlbarkeit, f ja gerade die Veranlassung geworden zu dem Kampfe, in dem wir tehen. Nun, . ‘meine Herren, ih kann zum Schlusse nur das Ihnen dringend ans Herz legen, daß Sie Sich bei der bevorstehenden Abstimmung „erinnern mögen, daß es sich hier zunächst um eine Verfassungsveränderung handelt, deren Ablehnung oder Modifikation die ganze Geseßgebung für den Lauf dieser Session wenigstens in Frage stellt. Nun aber frage ih und ih richte diese Frage vornehmlich an Ihren Patrio- tismus, ist es denn nicht, wznn wir Waffen brauchen, um uns gegen Uebergriffe, die das Staatsleben bedrohen, zu schüßen, an der Zeit sich diese Waffen glei ch zu verschaffen? Hat nicht „der neueste Borgang, der jeßt in den Zeitungen vielfach besprochen wird und den Sie alle kennen, hat nit der Vorgang des Grafen Ledochowski mit Deutlichkeit darauf hingewiesen, daß wir des Schußes bedürfen, der der Regierung durch dicie Geseße gegeben werden joll? Diese Frage werden Sie, wie ih nicht zweifle, bejahen und wenn das der Fall ist, so bitte ih Sie dringend, lehnen Sie alle Amendements ab, welche dahin führen, die ganze Geseßgebung, die das innere Leben der Kirche nicht bedroht, die lediglich eine politishe Maßregel ist, diese Geseßgebung lahm zu legen und b1s auf eine Zeit zu vertagen, welche uns inzwischen allerlei Unheil bringen kann. Es ist auch von {weren Verwickelungen“ gesprochen worden. Freilich, meine Den das hat fich die Staatsregierung bei der Abfassung dieser eseße auch gesagt, daß die Nothwendigkeit, jolche Geseße vorzulegen, an und für fich schon eine shwere Verwickelung ist, und daß daraus möglicherweise noch weitere Irrthümer und Reibungen entstehen können. Das ist der Staatsregierung nit verborgen geblieben. Meine Herren! Man m aber den Dingen mit Schärfe ins Gesicht seyen; dann wird man si überzeugen, daß weder die Spannung mit der fatholishen Kirche ge- steigert, noch weniger aber das Verhältniß der evangelischen Kirche durh diese Geseßgebung in der Weise bedroht wird, wie hier angenommen worden ist. - Wenn man scharf zusieht, o wird man leiht erkennen, daß die Sorge um dergleichen chwere Verwickelungen großentheils auf Gespenstersuht beruht, auf einer gewissen hypochondrischen Verstimmung, die keineswegs dazu geeignet ift, die Dinge klar so zu sehen wie sie sind. Ist das nun der Fall meine Herren, so kann ih nur die Bitte wiederholen, daß es Ihnen gefallen möge, der Regierung auch in dieser Unge- legenheit den guten Dienst zu leisten, den das Herrenhaus der Regie- rung in allen Verlegenheiten zu leisten bisher gewohnt gewesen ist.

Nach dem Grafen Rittberg ergriff der Minister der geist- lichen 2c. Angelegenheiten Dr. Falk das Wort:

Meine Herren! Die hochwichtige Angelegenheit, in Bezug auf welche dies Hohe Haus gestern und heute seine erste eingehende Be- rathung hält, ist seit Monaten zu verschiedenen Zeiten in dem anderen

ause Gegenstand der lebhaftesten Verhandlungen gewesen und in olge dessen auch Gegenstand der lebhaftesten Aufmerksamkeit des Landes. Jene anderen Debatten haben mir zu wiederholten Malen die Pflicht auferlegt, den Standpunkt, von welchem aus die Stagts- regierung bei der Vorlage der in Betracht kommenden Geseßentwürfe

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geleitet worden ist, ausgiebig zu begründen, und es ist das ja nach der Anregung, die erfolgte, auf die verschiedenste Weise geschehen. Jch kann nun nicht glauben, daß das, was das ganze Land in einem solchen Maße bewegt, was in der Presse ebenso behandelt wurde, daß dies auch nur einem einzigen Mitgliede dieses Hauses entgangen wäre; im Gegentheil, wenn ih einen solchen Gedanken hätte, so gränzte er an eine Miszwürdigung dieses Hohen Hauses. Von diesem Gesichtspunkt aus bin ih wohl berechtigt, davon auszugehen, daß ih diese Debatte und insbesondere auch das Maß der Betheiligung, mit welcher ich in die Diskussion trat, als eine Fortseßung dessen ansehen darf, was an- derwärts geschehen ist. Freilih, wenn man mit dem Herrn Grafen von Landsberg gehen wollte, möchte die Sache etwas anders liegen. Der verehrte Herr Graf hatte gestern, unter ad oculos Demonstration mit der Vorlage des Abgeordnetenhauses, wehl dem alten juristischen Saß „was nit in den Akten steht, ist überhaupt nit in der Welt“ die Anwendung geben wollen, was nicht in diesem Hause verhandelt und vorgetragen worden ist, darauf hat dies Haus keine Rückficht zu nehmen. Indeß der Herr Graf hat durch seine spätere Argumentation ur Genüge bewiesen, daß auch er diesen Standpunkt nicht festhalten Prie, Während ex zuerst niht glaubte eingehen zu können auf die einzelnen Geseßentwürfe, hat er hinterher doch eine Kritik derselben geliefert; er hat aber auch durch seine ganze Ausführung vollkommen bewiesen, mit welcher Kraft ihn die Bewegung ergriffen hat, wie die Argumente seiner Freunde in dem anderen Haufe, und insbesondere die Erörterungen in der Presse ganz die seinigen sind. Diese Ergrei- fung war eine so mächtige, daß selbst die Gedanken sich in Formeln Üeideten, wie sie anderwärts hervorgetreten sind. So erinnere ih mich 3. B., daß er mir und der Staatsregierung im Ganzen, weil ih nur deren Ansicht vertrete, die erfreuliche Antithese gestellt hat, daß man entwe- der die Verfassung gebrochen habe und darum, wenn ein Ministerverant- wortlichkeits-Geseß da wäre, werth wäre, auf die Anklagebank zu kommen, oder aber die andere, daß cine gewaltige Dunkelheit in der Einsicht be-

des Weges, der dort und zuch an anderen Stellen betreten war, und Meine Herren! Lassen Sie mih nun einmal den wahren Sinn fie find zu einem Abgehen von diesem Wege gekommen. Dieser Vor- der E a pas lei v an dem Amendement, welches Mertens ves Herrn theil wäre sicherlich verloren gegangen, wenn man in anderer Weije Grafen von Kraässow, zum Theil mit unterstüßt Seitens de! He gehandelt hätte. Grafen von Borries, dem Hohen Hause ee Ben is h A

Der Herr Freiherr voh gehlis hät dieselben Gesichtspunkte haben bereits aus dem Munde des Herren Minister-Präsi a E es geltend gemacht: er ist auf das Gulauffi tsgeseß gegangen und hat er fich auch nit für die Annahme dieses Amendemen Senfft in die allgemeinen Bestimmungen über das Volks\ ulwesen mit diesem fonnte, vernommen und ih möchte den Herrn Baron von Senfft i Geseß, mit dem fie gar nicht zusammenhängen, in Verbindung ge-

dieser Richtung berichtigen die Aeußerung des Herrn Bear: von dem Abgeordnetenhause herübergekommenen Vorlage beschlossen | bracht. Das Thema ist ein heterogenes und weit führendes, er hat Prâsidenten bezog sich nicht auf diese Vorlage, sondern a f I balte würde. Ich bitte dabei festzuhalten , daß es sich dabei nicht handelt | es auch nur berührt, deswegen berühre ich dasselbe meinerseits au ren Geseßentwürfe und deren Amendirung. Tren Amen E f J um eine Aenderung von einzelnen Bestimmungen in einfachen G:-feßes- | nur, indem ih sage, seine Behauptung, daß diese Bestimmungen das ih nah jeder Beziehang für viel schlechter, gefährlicher d em E e vorlagen, der Unterschied, der in dieser Beziehung obwaltet, ist heute | Ansehen der Kirche in der Schule s{ädigen, kann ih als richtig nicht zen nachtheiliger als die Vorlage und erlaube ih 2, Mee, L schon hervorgehoben worden sondern es handelt sih um cine kompli- zugeben. Er hat weiter auf den Kanzelparagraph hingewiesen, das Gründe anzuführen. Zu Uebereinstimmung steht es I DOP Me zirte Verfassungsänderung. hängt mit diesen Geseßesvorlagen wieder nicht zusammen. Er har insoweit, als eine geseblihe Regelung .in Aussicht P ie A ffi cht ,_ Jeder Beschluß, der heute abweichend gefaßt wird in aber dann weiter hingewiesen auf das Zuchtmittelgeseß und auf cine Aber diese gesebliche Regelung wird nur verlangt für „die Nacht diesem Hause, ist nihtë anderes als eine neue Verfassungs- | Aeußerung eines Abgeordneten im anderen Hause. Was nun das sogenannte des Staates zur Sicherung gegen Eingriffe in gee M p änderung, die nicht blos in diesem Hause, sondern auch in dem Zuchtmitt-lgeseß betrifft, so darf ich versichern ih s{ließe das wenigstens sowie in die staatlihen Rechte der Einzelnen. e anderen Hause den durch die Verfassung gebotenen Weg von | aus ciner übergroßen Zahl von P ß

Sie werden in der Lage

E c i tes? Wer } etitionen daß auf der evangelischen Herren! Was sind denn die Rechte des Staates?

Anfang an wieder durchlaufen muß, Seite nur der bekaunte §. 4, der eine dffentlihe Befänritmachang qus3=- De die denn? Erfahren wir es denn jeßt nicht täglich, daß

sein sich zu berechnen, welher Zeitaufwand damit geboten ist

mit der weiteren B.rathung und F3rderung

gesprochener Kirchenftrafen untersagt, Anfechtung erfahren hat, freili wenn die Staatsregierung sagt: das ist Recht des Staates, die Kirche und welcher Zeitaufwand Anfechtung-n, die zum Theil De Caen ind ais groben Tut auf der anderen Seite sagt: Nein, das ist Recht der Kirche. Dann der Angelegenheit verbunden sein würde. , Dies burte ich ebenfalls in | argen Mißverständnissen. Eine Klärung hat bereits begonnen béi der sollen geschüßt werden die „staatlihen“ Rechte der Einzelnen, meine geneigte Erwägung zu ziehen. Mir eint die Sache so zu liegen: | Erörterung im anderen aus. Aber, meine Herren, wie dieser Para- daß eine Aenderung nahezu gleich der Ÿ lehnung ist, und daß daher graph das Urtheil rechtfertigten sollte, das vermag ih auch nit zu verstehen. Jst doh das, was dieser Paragraph sagt, bis vor gar nicht langer Zeit in unserer evangelischen Kirche zumeist Rechtens ge- wesen und ist noch Rechtens in anderen deutschen Landen, wo die evangelische Kirche ebenfalls besteht. Demnächst hat der verehrte Herr die Aeußerung eines Abgeordneten dahin wiederholt: wenn die G: °be längere Zeit Kraft hätten, so würde die Bildung der Geistli en, wie sie vorgeschlagen sei, bald andere Geistlih2? bilden. Mir scheint, wenn diese Aeußerung gethan ist, was ich nicht bezweifle, daß der Herr, der sie that, sie wirklich nur auf die katho- lische Kirche bezogen haben fann, denn wenn Sie jenes Gesetz über die Vorbildung der Geistlichen nachsehen, fo finden Sie, daß mit der alleinigen Ausnahme vielleicht der stärkeren Betonung, h Gegen- stände der Prüfung mit zu examiniren, die meist auch jebt schon exa- minirt werden, ganz die Sache fo bleibt, wie sie jeßt ist. Ich bin aljo wiederum nicht in der Lage, aus den Ausführungen des Herrn von Zedliß auch nur einen Schatten für diese ernsten Behauptungen, die im Lande so außerordentlich 'viel Unruhe erregen, zu finden, und darin werden Sie wohl auch den Grund erkennen, weshalb ih die Sache bei diesem Punkt so ecnst nehme und so eingehend behandle. Um dies in vollem Maße zu thun und meinem Gewissen zu genügen, habe i Sie noch kurz hinzuweisen, daß in dem Borbildungsgeseßz neben den Bestimmungen über die Bildung ein Aufsichts- R gegeben ist über geistlihe Anstalten dieses Aufsichtsreht be- steht in diesem Augenblicke bereits, insoweit als die in der evange- lischen Kirche bestehenden Seminare, die zur Bildung von Geistlichen, so unter Aufsicht des Staats wie der Kirchenbehörde stehen, der Kul- tus-Minister wirkt neben dem evangelischen Ober - Kirchenrath dabei mit. Ferner sind die Paragraphen über den Einspruch für die evan- gelische Kirche zunächst ausgeschlossen und diejenigen Paragraphen, die über die Vershleppung einer St-llenbejeßung handeln, sind vollständig gleichgültig, weil die thatsählichen Vorausseßungen in der evangeli- schen Kirche nicht die entsprechenden sind. Was nun das andere Ge- jeß: über das Disziplinarverfahren betrifft, so sind die Formen, welche dieses Gefeß ordnet, in der evangelischen Kirche bereits längst vorhan- den. Von dem Einschreiten des betreffenden Gerichtshofes ist über- haupt uur die Rede bei der evangelischen Kirche, wenn in irgend welcher Weise Seitens der Kirchenbehörde, - auf Entlassung er- kannt worden ist. Meine Herren! Die Zahl dieser « Fälle ist wirklich gering, außerordentlich gering; und doch, wenn man die Argumentation gegen diesen Gerichtshof liest, mit der Behauptung, er schädige die evangelische Kirche, so macht es beinahe den Eindruck, als ob unsere kirchlichen Behörden Tag ein und aus nichts zu thun hätten, als Geistliche ab usezen. Man muß die Dinge sehen, wie fie sind, und den wahren ern solcher Behauptungen zeigen und fie auf thren richtigen Jnha!t zurückführen. Und nun, meine Herren, wird er noch gemildert durch das bestehende landesherrliche Kirchenregiment. Denn man fann den Landesherrn als Kirchenregiment noch angehen und ihn bitten, in solchen Fällen, wo ein unrichtiges Urtheil vermeint- lih gefällt ist, das leßtere zu bescitigen. Und ich denke, bei der Kon- struktion der evangelischen Kird e, wie sie jebt ift, wird Niemand einen Zweifel haben, daß in den Fällcn, wie sie das Geseß ins Auge faßt, es nicht nöthig sein wird, an den Gerichtshof zu gehen, daß dann das

liegt, unverändert die Zustimmung ertheilen zu wollen. Wiederholent- lich ist es betont worden, daß die Staatsregierung entscheidendes Ge- wicht darauf lege, in dem möglichen Abschlusse der vorliegenden An- gelegenheit dur den Schluß der Session nicht unterbrochen zu werden. Sie meint, wenn solhe Fragen, wie diese, einmal angeregt sind, müssen sie soweit zum Austrag gebracht werden, als irgend möglich. Aber in dieser Hoffnung könnte fie fich, und ih möchte beinahe sagen, würde sie sich getäuscht sehen, wenn in diesem Hohen Hause eineAenderung der

! l ort „staatlich“ hat eine ciwas ominvse Bedeutung Ls A B Shuen ja R extbnso mitgetheilten Verhandlungen mit dem Bischof von Ermeland. Sie wissen, was über das Wort

staatlich" dort hin und her geredet worden ist und zu welchen en mentarcn es Anlaß gegeben hat in der Presse. Das Amendement so die Aufsicht sichern gegen „Eingriffe“; find dabei Eingriffe vorausge-

: ; adi ind oder drohen oder ( ; : (6 mögli sind? Cs soll der Staat gesichert werden. Soll | Geseßgebung in Bezng auf Kultushandlungen eine volle, ganze Frei

i i ° i Ä i i i jegli chränfung? Lassen i l n rein negativer ‘Abwehr, | heit ‘gewährte, ih meine eine ohne jeglihe Beschrä L0

od e, E fit Liliernta Einrichtungen Sie mich Ihnen ein Beispiel anführen, es N Be zt bestreiten

At (Waffen, auf Grund deren solche Eingriffe nicht g h e t S E E Kara S Ali Lea A E il if 2 ie diese zu ennoch jagt unter Bere 3, ‘Dr e dUrfen

Das ist ein ganzes Bündel von Zweifelsfragen, die dieser at 3 i t Le t D if cine Be: i ies i êmal zum Aus- | gehalten werden mit Genehmigung [iz ) i

G O E I O n d dort durch | schränkung der Selbständigkeit. Dann weiter, meine Herren, alle

E A Dee ae E Sein J det ine oder | Reli tónso esellschaften dürfen sih vereinigen zu ihren Kultushandlun-

E Io Ie E S eri die V la ¿fe will j ‘unh daino V uts Anzeige erstattet werden von ihren Versamm-

nach der anderen Richtung. Ganz dasselbe will die Borlagez; sie gen, und den 1 L lsOaften, nicht bis Res dée Kör:

H i den großen Vor- | lungen, insofern diese Religionsgejellschs : Ko

A N Da, Se en selden Se N deer fommen ist vorationen haben, al d ein Moment, welches dem Worte i i è ) ' Q aben, also wiederum eil t, Wi |

theil, daß, wenn wir sie annehmen, wie sie von drüben ge A pr Y l Selbfanbigeits dd bedenklich genenübersteßt, Je fann

bei dem Spezialgeseßs nur Streit darüber seiu fann, wa t zwe V0 1: Ia if atwebee Aberiifiy ober

äßi i i ie (C n agegen | nicht anders als fagen, das Amendeme twede [üssig E a Ai i ie fol Falle | bedenklich, und weil es das ist, so glaube ich für alle Theile des das Amendement Annahme fände, kann es in jedem solchen F be j, ) x es " En6 N R ver i us noch weiteren Gründen immer Amendements dargethan zu haben, 0 / 1g De Ee uben E bie s Bete e 1 und was verfassungs- | dient und niht das Amendement und dana, meine Herren, bitte ih wide und dieser Streit ist es gerade, den wir vermeiden müssen. Es ist | Sie Jhr Votum zu bestimmen. lci

nicht ein theoretischer, sondern außerordentlich praktischer Streit. Sie sehen 2 An Sause: ver Ax riabneton mte In Der

daß fast immer, wenn eine Maßregel getroffen wird Seitens der Staats- A ÍMm Hau Ge ia: bie Vorbildung e

a die die Verhältnisse der Kirche und Schule E t Puk Anftellune D ?irilihen betreffend wh n ¿élernigs Simitifier R ndelt sich um eine Verleßung der verfassungsmäßigen nstellung der l ;

ehte Le indo pas dies hinausgetragen wird in das Land, daß | Unter - Staatssekretär Dr. Achenbach - dem Abgeordneten

Presse und Vereine es agitirend weiter E aud E Gn Q von Mallinckro! dt: S

i sachen, die wir nicht wünschen dürfen. L 3 die Regierung gegen die Zorwurf wi ) T-

regung im Lande verursachen, die wir nich | 28 ne , 9 en Aas oa, leder Kommt

! Entschließt man sich einmal zu einer Verfassungsänderung, Í j | R A Nati ittligen Augen in solches Uebel hineinrennen, | sign erinnern will, welche über die Knaben-Konvikte stattgefunden hat,

ih nicht sagen, daß dies Amendement gut ist. Sach- er zugestehen, daß hier regierungsseitig von vornherein gerade ld enan N T iannis 5 entscheidet immer der ‘einzelne p da) es e N olge in §. 14 anêspricht, neben das Das E Gesebßgebungsakt, wie die Sache zu regeln ist, mag der Paragraph fo Konvikt, neben den Unterricht die nten gestellt eden . Es oder so gefaßt sein. Aber der Weg, den die Vorlage geht, ist der hat also über diese Frage feine Unflarheit auf Seiten der Regierung i e eherrsht. Der §. 10 ist gewissermaßen der ‘generelle Paragraph E ist ferner ein Amendement wegzulassen, daß die Kirchen- und L r "Sm 8. 11 wie im §. 10 ist von der Disziplin die U Religionsgesellshaften den Staatsögeseßen unterworfen seien und | Hie Disziplin gehöct zur Erziehung und diejenigen, welche die 48 bleiben sollen. Der Herr Graf Borries hat, wenn ih nicht irre, | „isin ausüben, sollen den Anforderungen entsprechen, welche an die zum Ausdrucke gebracht, daß a Wee O Je R Lehrer gestellt werden. L A S Ap i n selbst. Ja, meine as 4 E E G l O E E E Es U | 36 B n e etn GUE E H R [chuß ionalver trich di aß. Welche Ich will wi l achen, daß d 1 der g ie der Nationalversammlung tri diesen Saß. L fee n Na R Dee ie 9 t? darf Sie wohl erinnern | Maßregel, Welche die Regierung im §. vorschlägt, darir 544 A ian Vie tate telt Monaim über diesen Saß E unter gewissen Vorausseßungen die in Rede stehenden Austalten zu r , . , i f erden. Jst denn nun die Einschaltung des | schließen. / j j A S E E P i wit hier behauptet worden ist ? Üm nun der Regierung inen milderen und E ohen Ge er wirklich dem Staate das Recht, mir nichts dir pihis e zu N A Dee R S Barg l e N dn N t 3? oder, meine Herren, regelt er niht | sich der Widerspruch der geistlichen Dberr R e E A L S ma e | zgebiet zwischen | überträgt, indem die Zöglinge in einer solchen Anstalt, die nicht nach wirklich auch nur, was man das ungeregelte Grenzgebie ai Über! e A L Leelibri with, Valuten Algbantr die Rögierinia S i Sebict, wo sich beide in ihren Bezie- | Maßgabe des Geseßes gefüh1 d, verbleiben, um 1 gierun Gnu E R Wid LEnY Frcilid. gester von einer Seite, | die Befugniß 0 _joll, E V6 E r eritiun E etl Kirchenregiment ausreichen wird. Jch muß bitten auch diese That- wenn mir recht ist, als eine Erfindung neuerer Art bezeichnet wurde. welche der Me ad ae E s ar Ér Ca G anin lctleßen, sachen ins Auge zu fassen und nit zu sagen, die evangelische Kirche / Ich’ muß sagen, das Leßtere ist richtig. Es dürfen ja die Artikel Besu a E O Do, A werde in übermäßiger Weise geschädigt. Wenn freilih in der evan- | der Verfassungsurkunde nicht für sih allein Meri Cg Werden, Here Es if dies, E bens E ee gelischen Kirche Geistliche auftreten sollten, die des Weges gingen Dr. Baumstark hatte gestern vollkommen recht, A6 6 derer Weg 4 s O Pn i cit Dien Stille wie gewisse Würdenträger in v6 katholischen Kirche, dann würde es diesem Artikel 15 in Verbindung zu bringen; im Artikel 1 e Wie wird D Vans E a se be ganz recht sein, was dec Herr Graf von Rittberg hervorgehoben hat dem Einzelnen die Freiheit des religiösen Bekenntnisses und die Ber- felgugen E E L Biber auf Hu Sd Une offen, dann muß freilich der Staat einschreiten und sich seiner selbst zu einigung zu Reltgionsgesellshaften auf Grund des Bekenntnisses e Anftolt d s G E E e e aae bex (in! wehren bestrebt sein, {chlimmsten Falls diese Männer, wo sie nah- währleistet, also auch die Freiheit des Bekenntnisses der Kirche u fo wird nothwen, fe A e RDE von uer Tides Mutall theilih auf den Staat wirken, entfernen. So liegt die Frage in der weiter die Freiheit der Ausübung, also grade die Freiheit des E R n die C N cus e L A L n dec Skat die evangelischen Kirche. Jst es da wohl noch gerechtfertigt zu sagen: sie alleïdings mit dem Zusaß am Ende: den staatsbürgerlichen as V M N eti Minen E Sie L imvele gehe ihrer Auflösung entgegen, wenn diese Gesete ausgeführt würden bürgerlichen Pflichten darf dadurch kein Abbruch desGeen, Maßregel, Y ie je A Mie va folie Cin Kis (inie Rerveiae fie würde auf das Außerste ges{ädigt und gefährdet? Jch denke, Ganz diesen leßten“ Worten entspriht der Zusaß: sie bleiben viren, vie mehr ( E LEAi rUNG a Mal0d Iocein dle AKAUE ih habe volles Recht, wenn i sage: dem ist nicht so. Der den Se R E 19 Nba ba Hie e mea Ma 68 O Sl Vol orites Abfas, fo wird a8 Herr Baron von Senfft wolle mir niht verübeln, wenn ih hierbei für die Bestimmungen des Artike ea u ls O A ittofällon “lle WAGRI sofort dean ( i wenn auch in lge sein, daß in allen Konflikts| ausreichend von Jedermann anerkannt find, finden sich, w auch Bn bie Aiftalt zu liehen.

ankfnüpfe: nicht gegen seine Person habe ich neulich, vor der habe ; ; ifel 15 Sie ibn ich allen Respekt jenes bestimmte Wort geäußert, sondern gegen die veränderter Form, aber dem Sinne nach in Artikel 15, wenn Sie 1hn N ; 1 Worte, die er aus\prah und weil diese Werte s demelben Vopen so annehmen, wie ihn dgs andere Haus beschlossen hat. Jch meine Zu §. 14 (Knabenseminare, Knabenkonvikte) nahm der

diejenigen, die niht zu \{chwer wiegende Bedeuken gegen die Vorlage haben und die im Allgemeinen geneigt wären, ihr zuzustimmen, daß diese ihrèn Bedenken gegenüber, wie mir scheint, doch die Pflicht ha- ben, den Gesichtspunkt auf der anderen Seite in die Wagschale zu

werfen, welchen ich mir anzudeuten gestattete. : Es ist, um hier kurz noch ein Mal daran zu erinnern, hier her- dieser Vorlage. Jch darf

vorgehoben: es bestehe kein Bedürfniß zu y mich wohl zurückbeziehen auf die großen politischen G-sichtöpunkte, die gestern der Herr Minister der Auswärtigen Angelegenheiten vor Jhnen entwickelt hat. Er hat mit einem kurzen Worte den Kampf als einen po- litischen bezeichnet, den Kampf des Staates gegen bestimmte Richtungen, die einen Staat im Staate gründen wollen, nnd ih meine, daß der Herr Minister-Präsident heute mit dieser Anschauung in vollem Maße im Einverständniß geblieben ist. Er hat nur in einigen Linien weiter gezeichnet, welche BorjGeitte „der Gedanke der Bildung des Staates im Staate gemacht hat und können wir wirklih die Richtigkeit dieser Thatsachen in Abrede stellen? Blicken wir doch nur in das Land, wie die Dinge gehen. Erinnern wir uns doch wie erst leise die Opposition gegen den Staat sich zeigte, wie sie immer stärker wurde, wié der gesammte Gpiskopat Deutschlands im Hinblick auf die Vorlage den eventuellen Beschlüssen der geseßgebenden Gewalten den Gehorsam nicht einzuhalten drohte. Die Urkunden liegen ja vor und wie einer dieser Kir enfürsten den \huldigen Gehorsam bereits verweigert hat. Jeh habe auch hier den Grafen Ledochowski im Auge und ich muß dem Herrn Grafen v. Brühl gegenüber erwidern, daß die Sache gar nit so liegt, wie sie beliebt worden ist, zu schildern. Die Anordnung ist keine andere als die: der Religionsunterricht foll in derselben Sprache gegeben werden, wie der übrige Unterricht der betreffenden Anstalten oder resp. die Klassen, er ist in Folge dessen polnisch, wo der polnische obligatorische Unterricht Statt hat, im Marien-Gymnasium zu Po- sen, in Ostrowo und in der Realschule in Posen —; er ift überall da niht völlig deutsch, wo die Schulen der betreffenden Klasse das Deutsche noch nicht A kennen, denn wie es da überhaupt flicht ist, mit dem Polnischen zu Hülfe zu fommen, fo gilt das- elbe von der Religion. Wie kann man da sagen, daß es sich darum handele, diesen jungen Leuten keinen Religionsunterricht zu geben ? Der Staat hat nur geübt, was ihm zusteht, was verordnet ist seit lange, ec kann bestimmen über die Sprache, in welcher unterri({htet wird, und diese Anordnung will der Erzbischof nicht leiden, ec befiehlt den Untergebenen, die Ÿ nordnungen nit zu befolgen : ein- fah Auflehnung gegen die Shagtögesoße,

Und dann, meine Herren, die L gitation draußen! Erinnern Sie sih nicht mehr an die katholischen Vereine und Versammlungen, bei denen Reden gehalten werden, die alle Augenblicke Jemanden vor den Stxrafrichter führen? Sind das keine Anfänge zur Bildung eines jolhen Staates im Staate, sind das nicht Anfänge, die greifbar sind, und bei denen man nicht blos von vagen Drohungen sprechen kann, die am allerwenigsten den Namen eines Gespenstes verdienen, es handelt sih um Realitäten und niht um Gebilde der Phantasie; ih meine, das ist unter keinen Umständen zu vergessen.

Es ist demnächst gesagt worden, das passe ja katholishe Kirche, niht auf die evangelische. Anderwärts hieß es: sie leide nur honoris causa mit. Nun, meine Herren, der Saß der Ver- fassuns-Urkunde ijt da und erfordert eine paritätische Behandlung. Frei- lich ist Seitens des Herrn Grafen zur Lippe gestern entwickelt wor- den, die Organisation der evangelischen Kirche sei wesentlich anders als die der Ltbelifhen, und darum fei es unrecht, beide nach gleichem Maße zu behandeln. Der Saß ist nur scheinbar richtig. Gerade in der Verschiedenheit der Organisationen liegt es auch, daß dieselben Grund- sâße der Geseßgebung verschieden in den verschiedenen Kirchen wirken, und darin liegt eben die Ausgleichung, die sonst vielleicht nicht vor- handen sein würde, wenn man von dem abstrakten Prinzip der Pari- tät ausgehen würde.

Man ist nun mit dem Wort und das ist ein Punkt, auf den ich näher eingehen muß hervorgetreten: die evangelische Kirche wird besonders gefährdet. Es ist das eine Stimme aus der evangelischen Kirche selbst heraus, das weiß ich, aber fast zuerst ich will nicht zuviel sagen kam diese Stimme von einer andern Stelle, sie kaut

Jch glaube, daß dies in der gegebenen Rechtsausführung feine volle B-.gründung findet, es war aber au thatsählich dazu der Anlaß vorhanden, weil, in der That die meisten jeßt bestehenden Knabenkonvikte von den Bischöfen selbst als Knabenfeminare bezeichnet werden E Die vielfach tüchtigen Leistungen, die auf dem unterrichtlichen Gebiete von dem Herrn Vorredner zunächst in Bezug auf die Kagben- Konvikte klargelegt sind, sollen selbstverständlich in keiner Weise iu Abrede gestellt werden ; das folgt einfach daraus, weil es ganz natür- lich ist, daß in einer geschlossenen Gemeinschaft der Fleiß und die Anstrengung mehr angespornt wird, als es hänfig der Fall ist, wenn die Schüler einzeln leben. Dasselbe. haben Sie in allen evangelischen Alumnaten und Konvifkten. Aber das freie Leben in den Familien hat wieder andere Vor- züge, die diese Umstände aufwiegen und die zu erörtern hier A nöthig ist. Darauf, meine Herren, kommt es aber auch gar, nic an, festzustellen, was unterrichtlih die einzelnen Schüler gewinnen, das würde der Staat immer feststellen können durch das Abiturienten- examen; es ist bei diesen Anstalten entschieden das Prinzip, der Erziehung, welches in den Bordergrund tritt, nämlich das Prinzip, den Knaben von vorn herein eine spezifisch-klcrikale Ausbildung zu geben, um sie in dieser Nichtung für den geiltlichen Stand vorzubereiten wie man es am Geeignetsten erachtet. Das ist der Standpunkt, den die Staatsregierung nicht billigen fann, und man braucht nur E zublicken auf dieEntstehung derKuabenseminarenach dem STIeNTInO un in neuerer Zeit, dann ift es klar, welche Zwecke hiermit verfolgt werden, Jch muß um. die Erlaubniß bitten gerade nach dieser Bzziehung hin ein- zelne Stimmen, die von Katholiken ausgegangen sind, ra dürfen, und zwar Stimmen, die schon vor dem _Baticanum abgegebeu sind, also in dieser Beziehung als vorurtheilsfreie ange}ehen werden ° en, , - p - R einem Buche, welches mir vorliegt und betitelt ist: „Reform der römischen Kirche an Haupt und Gliedern, und das geschrieben ist vor dem Vaticanum, um die Fragen zu erörtern, die dort zur Ber- handlung kommen sollten, heißt cs über die Knabenseminare: A Zu diesem Behuf sollen die Knabenjeminarien dienen, in welche Kinder von wenigstens zwölf Jahren, vorzüglich armer Eltern, aufzunehmen jeien, und von deren Anlage und Willen sich hoffen lasse, daß sie für immer fich dem Kirchendienste widmen werden. Kann in so unreifem Alter überhaupt von einem seitea Willen und Entschlusse, sich einen Lebensberuf zu wählen, die Rede sein? Darf auf flüchtige Neigungen des jugendlichen Alters hin Jemand zu einent Stande bestimmt werden, ohne die Freiheit des- selben zu beeinträchtigen, und ohne die Gefahr, demselben E un- freiwilligen Beruf verhxßt zu mahen? Wird durch die allerhand so genaunten frommen Uebungen, die mit den Knaben in L minarien gepflogen werden, nicht ein Mechanismus in, ihnea erzeug und groß gezogen, welcher der Tod N a E N: La id Religiosität ist? Dazu kommt noch, daß den Zöglingen der 18 benseminarien gegenüber, weil auf ihnen die Hoffnung für den geist-

Alles nur auf die

a habe und in Bezug auf die Tragweite dieser Vorlagen. Diese séiner Sreunde in dem Abgeordnetenhause auch gebrauht worden, nur mit dem Unterschiede,

ntithese ist von einem

welcher dort, spra, vermöge seiner langen mentarishen Entwickelung die Sache par wußte, als es gestern meiner Meinung gelungen ist. Der Graf Landsberg hat al

hervorgehoben, oder als besonderer Erwägung würdig hingestellt, daß vorliegt, nicht eine Vorlage ' | ( i fondern ein Elaborat des anderen Hauses. Es is bereits Seitens des Herrn Minister-Präsidenten nig zum Ausdruck gekommen, rung dabei interessirt ist, daß dieses Elaborat des anderen mag, C arzustellen, meinerseits kurz darin erinnert werden, daß die Staatsregierung sich von Anfang an nicht verhehlen konnte, es sei die Anficht, daß bei jenen Geseßesvorlagen eine Verän-

die Vorlage, die uns jeßt zur Berathung sei der Königlichen Staatsregierung,

indirekt wenigstens Es

ses Ihre Zustimmung finde. Hergang bei dieser Frage Î

derung der Verfassung geboten sein

j ) Éónne, Staatsregierung diese Ansicht au

nicht

erkannte die Berechtigung der anderen Ansicht an, Nothwendigkeit, und es waren praktische Gründe,

jenen auch von dem Herrn Professor anderen Hause in Vorschlag zu vi liegen soll,

selbst in dem Vortrage des Grafen zur Li

Form berührt is, vermag ih nit einzusehen. Es ist auf der anderen Seite der Geseßgebung nothwendig ist, die Mei- was die Staatsregierung als berechtigt nerfer ) und dem gegenüber die Statsregierung mit praktischer Erwägung:

im Leben in eine solche Lage verseßt. von einem Faktor, der bei nung gehegt worden, daß anerkenne, daß sei nothwendig, zum Ziele führt,

Sie

ist hat

von dem

unterzogen und auf Grund derselben Einverständniß der Staatsregierung zu Es geschieht das hier wiederum von mir,

der Vorlage gegenüber den Standpunkt einzunchmen, als ob es si Falle um eine Vorlage der Staatsregierung handelte.

ch muß, und auch darin schließe ich mich der Ausführung des Herrn Minister-Präsidenten an, noch einen Grund betonen, der durch gegangen ijt: es muß die Staatêregierung an

im gegenwärtigen

die Debatte auch sonst geg: dieses Hohe Haus die dringende Bitte ste

nah dem Grafen Landsberg

Schulze erwähnten Ausweg im Wie darin der Widerspruch den der Herr Graf Landsberg geschildert

eingenommenen D Recht. _ darum den in bgeordnetenhauses gefaßten Dein einer forgfältigen in ih in der Lage gewesen, das

dieser Vorlage zu bekunden.

daß der Abgeordnete, und hervorragenden parla- lamentarischer zu behandeln

s einen besonderen Vorwurf

daß die Staatsregie- ren Hau- um den historischen

eine berechtigte. Wenn die zu der ihrigen machte, sie

aber nicht ihre die sie veranlaßte,

at, und der in milderer Wir werden häufig

ppe, wenn au

denkt Jeder Weg, der Standpunkte der Kommission des rwägung

und ich bitte Sie deshalb

andere Frage, der wird es sehr viel

gelishen Seite das Ja und Amen.

Kommission, zum

das Wesen der Gef Ob unter solchen daß die Vorlagen die evangelische

missen, auf die der

worden. Der Gefahren für die evangelische Kirche

Werde,

war etwa die

falls auf den ih Ihnen dies jeßt skizzirt habe, davon durchdrungen sein, noch

und zwar, meine Betreffs des Eins abgesehen von der Möglich reiten, hätte sie uns um en wir gerade für unsere Versammlung gewonnen haben. Seiten haben gerade bewirkt, daß ei

erren, wei

llen, der Vorlage, wie sie

habe die Beweise sehr bedenklich

aus der Centrumspartei; sie sagte, uns schaden, aber wie es mit der evangelischen

ich kann nicht anders sagen: zu meinem Schmérze von der evan-

Behauptung? Man könnte auf den diesen Saß ausgesprochen hat. Der tont, daß die Desiderien, die der Obe ‘Berathung “in der Hause, ihre Erledigung und Berücksichtigung gefunden habe, ohne daß ebe irgend eine wirkliche Veränderung erlitten hat. Umständen die Behauptung des Oberkirchenraths,

schädigen könnten, be ründet ist, lasse ich dahingestellt; denn die Prâä- i gegründet war, sind inzwischen weggefallen. Gestern ist nun au von verschiedenen Seiten dieser Herr Graf von Borries

tung, daß die Ausführung dieser Gesetze große Schwierigkeiten haben sieht er eine Auflösung der evangelischen Kirche vor si gehen. Aker, meine Herren, hat er wohl nur ein dung dieser Behauptung vorgetragen ? Ich sage: Nein? Oder war etwa die Hinweisung auf die Hamburger | die Hinweisung auf die lange in wegung, wie sie fich in dem Protestanten-Verein zelnen ernes Synoden ein Beweis dafür? Man könnte allen- edanken fommen, daß

werden Sie, wie ich Bas bin,

daß dies keine Beweise sind. Ge der verehrte L ra Graf eine Einschaltung. burger Lehrer-Versammlung drückte er eigentlich ein gewisses Bedauern aus, daß er damals nicht Kultus-Minister gewesen sei. kann nicht umhin, eine gewisse Freude auszudrücken, daß er damals nicht Kultus-Minister pem ist, fondern daß f jolche Andeutungen, wie “eitens gene der Sache geschadet haben würden ; eit, ob nah La | einen schr wesentlichen Vortheil gebracht, Anschauungen aus der Jene extremen

Katholiken wird es wenig i Kirche steht, das ist eine schaden. Und da kamen dann Worauf gründet sich aber diese Oberkirchearath hinweisen, der Betr Vorredner hat bereits be- rkirchenrath gestellt hat, bei der Thei

auch bereits in dem andern

Kirhe wesentlih shädigten oder

_

1 dieser Ruf ausgestoßen sieht in diesem Gesetze ernste ._ Im Ans{luß an die Behaup-

einziges Wort zur Begrün-

Lehrer-Versammlung, oder der Kirche vorhandene Be- zeigt oder in ein-

dem so sein sollte, Aber indem

tatte mir

Bei der Ham-

ih das war, er sie machte Lage der Gesebgebung einzu- DUBAUYE Lehrer-

eden von vielen ne Menge von Lehrern und ich

landen, den ih jeßt bekämpft habe, weil diese Worte auch nah dem stenographischen Berichte und nicht blos nach meinem Verständniß dahin gingen, daß „in Betreff der Lehre es ganz evident sei, daß die neuen Vorlagen das thun“, nämli die Kirche in ihrer Lehre zu hin- dern, wie der vorangehende Saß heißt. :

_Das find so schwere Beschuldigungen, ganz ähnlih schwer, wie diejenigen, die ih eben beleuchtet habe, daß es. meine Pflicht war, auch in dieser Beziehung ganz entschieden ein verwahrendes, ein ener- gis verwahrendes Wort einzulegen , weil eben von fo hochgeachteter Stelle, wie dieses Haus ist, das Wort hinausging in das Land. Meine Herren! Lässen Sie mi auch noch gegen gewisse Säße die in Bezug auf die katholishe Kirche ausgesprochen werden, no einmal ein Wort sagen. Die Agitation hat eine außerordentliche Geschicklichkeit, in runde, kurze, den Massen verständliche, ihnen außer- ordentlich geläufige Worte das zu kleiden, womit sie agitiren will; und so ist es auch ein Wort ih glaube, wir haben es sogar gestern hier gehört man wolle den Papst Bor man wolle die Bischöfe beseitigen, den Kultus-Minister zum -Bisc of, Papst, ja zum unfehl- baren Papst machen. Sie können es in den Zeitungen jeg- lichen Tages lesen. Gestatten Sie mir, meine Herren, es sicht vielleicht im ersten Augenbli ein Bischen kleinlich aus, aber in den Folgerungen, ‘die ih daran knüpfe, wird sich zeigen, daß cs nicht fkleinlich is, um dessentwillen ih es erzähle Ihnen eine Anekdote vorzutragen. Es ist wenige Tage her, da ‘erhielt ih einen Brief von katholischer Seite mit einem dicken Packet Zei- tungen. In dicsem Brief wurde gesagt, nachdem die Gejseße ange- nommen seien, sei ih ja nun der unfehlbare Papst, ih sei aber, wie die Zeit ergebe, nicht recht unterrihtet über das Wesen der Unfehl- barkeit, und damit ich künftig bei ihrer Anwendung feine Fehler be- gehe, Pl shicke man hiermit cin ganzes Packet Zeitungen, in deren Jeder Nummer fih ein Artikel über das Wesen der Unfehlbarkeit be- finde; diese Zeitungen sollte ich studiren. Was aber das Wunder- barfte an der Sache war, die Adresse des Patets war niht an mich, ondern an meine Gattin gerihtet. Man jagte nämlich, der Kultus- Ninister hat selbst soviel zu tl,un, daß er sich um solche Dinge nicht kümmern kann, und man bat deshalb meine Gattin, mir Vortrag darüber zu halten. Wenn man, um Jemand anders zu verspotten, seine eigene Sache in M er Weise verhöhnt, wie in diesem Brief, dann ist die Nichtigkeit olcher Stichworte auf das Glänzendste und Schlagendste darget an, und ein Jeder, der ein solches Stichwort in den Mund nimmt, um es

geworden ist über die Richtigkeit

in die Welt hinauszutragen, sollte sich doch hüten dies zu thun, und si bewußt sein der großen Verantwortung, die folche Worte ihm auferlegen.

i von dieser Gefährdung nicht so viel die Rede fein kann. G ist E gesagt Mete wo sih Staat und Kirche berühren, da dürfe nicht der Eine entscheiden, da müsse man Konkordate schließen und Vereinbarungen treffen. Ja, meine Herren, auf Vereinbarungen soll man kommen! Ist denn das möglich, wenn die Wege auseinan- gehen? Ist eine Vereinbarung zu treffen, wie die Verhältnisse heute liegen? Das wäre geradezu Ironie, heißt das nicht einfach dem Staate zumuthen abzudanken? Ih meine, so ist die Sache. Es ist mir e eine Wort verübelt worden, ih weiß niht aus welchem Munde, daß ich gesag habe, so gut wie der Kirche die Rehte vom Staate gegeben worden find nämlich die freie Bewegung in ‘ihrer Selbständigkeit, fo gut ist der Staat berechtigt, zu sagen, welches ihre Angelegenheiten seien, a0 welche der Staat in keines Weise einzureden. hat, zumal die p M in dieser Beziehung sehr weitgehende Forderungen, freilich je na Br und Oertlichkeit ausgedehntere oder beschränktere, aber immerhin sehr weitgehende Forderungen stellt. Man hat gesagt, dieser Ds jei ganz unrichtig, denn die Kirche habe ihre Rechte cher gebabt, Li fei älter als der Staat. Nun, meine Herren, so habe ich das A ge- meint. Jh habe mich einfach gestellt auf den Standpunkt e h, e desgeseßgebung, und da habe ih gesehen, daß vor dem M dee, E eine Reihe Landesgeseße bestanden, die ret sehr in M stän i keit der Kirche Ea Diese Gesebe hat der Artikel es wrd ein Landesge)eß, weggestrichen; ein Landesgese hat für die dea t ie Beschränkungen des älteren Landesgeseßzes beseitigt, und wenn f e Beseitigung durh die Landesgeseßgebung erfolgen konnte, a auch die Deklaration, wie weit dieselbe reiche, in ihrer Han bst n Das ist der wahre Sinn meiner Worte, niht aber jener x A Í welchen der Herr Graf Lippe, glaube ih, näher charafterisirt at ih mit Heranziehung von Citaten aus der mir sehr wohlbekannten S rift des Profe ers Lohm belegt hat, mit dessen _Meinungsergebniß fl

T lanlien ih mir in Rücsicht auf seine Stellung A a T R für eine Ehre erachte. Der Herr Graf v. et biten

ih, wie mir scheint, ebenfalls schuldig gemacht der nicht vollf if 0 ;

erücksichtigung der einzelnen Verfassungsartikel Er wei _be

Alinea 2 darauf, hin, daß dies der Weg wäre zur Säkularisation da, wenn nur der Artikel 9 niht da wäre: das Eigenthum ist unver leß lich! Jch denke, fassen wir den Artikel zusammen, so ergiebt E a die Fassung des Abgeordnetenhauses in der That keine solche gesähr- E du man bedenkt, wie die Regelung der einzelnen Jâlle PueO die Spezial-Geseßgebung bewirkt werden muß, wie jeder Faftor Ee einzutreten hat, wie Sie hier selbst von den verschiedensten Partei-

: Vorlage der Staatsregierung gemacht hat, war der, daß sie sich A Aber die Begriffe der Worte, wie fie im §. 14 gebraucht wor-

Regierungs-Kommissar Geh. Regierungs-Rath Lucanus nach dem Abg. von Mallinckrodt das Wort: E E : Meine Herren! Der nächste Vorwurf, den der Herr Borredner

den sind, nicht völlig klar geworden sei und daß man deswegen auch Lie Gie, T eigentlich durch das Geseß getroffen werden olle. Meine Herren! Jh muß dagegen bestimmt behaupten, daß die hier in dem Gefeß gebrauchten Begriffe in der RNechtssprache feststchende Aus- drücke sind, über deren Bedeutnng fein Zweifel bestehen kann. Ih muß in dieser Beziehung bitten, kurz zurück gehen zu dürfen auf die Entwickelung, welche A i kirchlichen Bildungs- und Erziehungs-Anstalten genommen haben. Bis zur Zeit der Reformation wurden die Geistlichen überhaupt auf den lateinilhen Schulen und den Universitäten vorgebildet, erst in Folge der Refor- mation nach dem concilium tridentinum ist cin anderer Grundsaß zur Ausführung gelangt. J will mit den Worten Walters, dessen Zeug- niß gewiß von keiner Seite angezweifelt werden wird, dies kurz vor- : i uben: Z 5 26 Zu ‘Viesem Zwecke verordnet im Jahre 1563 das Konzilium von Trient, daß bei jeder bischöflichen Kirche ein Kollegium ge- gründet, und darin wie in einer geistlichen Pflanzschule, die n linge der Diözese oder Provinz, die sih dem geistlichen Stande É stimmen, nach zurückgelegtem zwölften Jahre verpflegt, erzogen un in den nöthigen Wissenschaften bis zur Bollendung threr A unterrichtet werden sollten. Schon vorher, im Jahre 1552 hatte Ignatius von Loyala zur Bildung tüchtiger Geiftlicher für Deutsch- land, welches deren so sehr bedurfte, in Rom 4 Ma dee Art gestiftet, welhes nachmals von Gregor XIIL. 157: es s und erweitert wurde. Nach diesem Vorbild und in Folge des tri- dentinishen Beschlusses wurden von Pius I. 1565 in Rom ebon- falls von Gregor X[IL. 1585 sehr vergrößerte römische Kollegium, dann auch in den meisten übrigen Diöcesen Kollegien und Séemi- narien errichtet, und meistens, so wie au viele andere gemeine Unterrichtsanstalten unter die Leitung der Jesuiten gestellt.

ißt es dann: unt E Ati Aufhebung: der Jesuiten- und der anderen geistlichen

i i è i ine Lüe.

n entstand in dem Unterrichtswesen der Kleriker eine Lüd S L die vo: handenen eigetitlichen Seminarien größtentheils beibehalten, und auc in dem neuen Konkordate für deren Bestand

gesorgt.

lichen Nachwuchs ruht, von Seite der Borstände und Lo Obern alle mögliche Nachsicht waltet, so daß eine Menge Von Mit- telmäßigfeiten in diesen Anstalten gehegt und gepflegt wird. É Die Schrift, meine Herren, ist anonym erschienen. In Veaug auf die Schrift, aus welcher ih soeben Mittheilungen geinacht J e, fann ich bemerken, daß in der buhhändlerishen Notiz, e M dieselbe verbreitet A O eoA ite von einem hoch- estellten Geistlicben Süddeutschlands gesckrieben 1st. j O e A M anderen Schrift, aus der ich Jhnen ein : Werte citiren will, heißt es: i E i Paar Diese Knabenseminars - Priester, welche nicht selten E Schwelle des Priesterthums anlangen, ohne daß sich ihnen Stegen: heit geboten hätte, sich \{bst und ihren Beruf, oder l nisse und e des Lebens kennen zu lernen, da ihnen d as wo ; be JIastitut ungebeten darbietet, was sie brauhen, „ohne daß Me Q 1g hätten, im Schweize ihres Angesichtes, ti Entb-hrung_und ge ihr Brod und ihren Unterhalt zu suchen, treten al s Fremdli vde in die Weclt hinaus. Ohne sie zu kennen, llten, sie in derselben wirken, ohn Symyathie und Mitgefühl für ihre Mitmenschen durch Theilnahme an ihren Nöthen gewonnen zu haben, sollen E für die- selben Opfer bringen; ohne gelernt zu haben, wie man mit Menschen umgeht, sollen sie Lehrer sein in der Kunst, im Uzngange nit den Menschen ristlich und weise zu sein. Darum prägt sich ihrem Wirken allzuhäufig der St:mpel der Inhumanität, Theilnahmslosig-

it, Schroffheit auf. E L i L f meine ae Das sind Stimmen aus der katholischen Kirche

ih behaupte das. : i y her ollte han Via unterscheiden zwischen Knabenkonvikten und Knaben- serxinarien, so würde man entschieden die Sache selbst nicht treffen. Wie e mir auszuführen erlaubt habe, ist es gerade das Wesen der Erziehung, was hier in Betracht_kommt und das, ist in den Knabenkonvikten in gleichem Maße vertreten, wie in Den Knabenseminarien. Deswegen würde ein solcher Unterschied die Be- deutung des Gesebes sehr abschwächen. :

Wenn ich nua auf Cinzetheiten übergehe, die von dem Herrn Vorredner noch angeführt sind, so ift namentlich darauf Gewicht ge- legt, daß die Anstalten, die überhaupt hier genannt seien, „e _die Bestimmung hätten, für den geistlihen Beruf erpreß vorzubilden, ton- dern daß Zöglinge aller Art aufgenommen würden, und daß fogar im Verhältniß nur ein kieiner Theil in den geistlichen Beruf übergegangen sei. Es it das besonders von Gaesdonk behauptet worden. “Nun,