1873 / 65 p. 3 (Deutscher Reichsanzeiger, Fri, 14 Mar 1873 18:00:01 GMT) scan diff

Beilage 2 a : zum Deutschen Reichs-Anzeiger und Königlich Preußischen Staats-Anzeiger.

¿ Gs. Freitag, den 14. März | N E

; i igen als unbedenklich anerkannt | schlagene, wie auch die Motive anführen, bereits nicht ohne Reichstags- Angelegenheiten. deen Eannya brit im ee Arn lter: ch Vorgang : ift. g A S daß a “u bei „Gelegenheit Î : i Die Erich niede irchenämter geschieht durch den | der Einführung des Reichs - Strafgeseßbuchs eine Bestimmung Berlin. Der. dem Reichstage vorgelegte Entwurf Frs E E E ber C L Tr E N Amtes | angenommen ist, welch2 der vorliegenden analo ift. Gesehes, betreffend einige Abänderungen des Ge- el 9 lon ZeD sehr häufig der erfte Antrag aus.“ Es ift nun nit zur Keuntniß der preußischen Regierung gekommen, sezes über das Posttaxwesen im E des Deut- Aehnliche Stellen wird man bei vielen anderen Kirchenrechts- | daß von irgend der De sei es im Ber btage, sei es im Fase shen Reis vom 28. Oktober 171 au: ier 5. | lehrern finden. i E E vie f | E m DGLiS MOR aLC I VibE ZabetaS Lie eren Wir Wilhelm, von Gottes Gnadeu VDeut)cer K e 24 Es giebt nun aber außer dem eigentlichen Pfarramte, wie sich | worden wäre, Vg E g L ie ettA ia von Preußen 2c. verordnen im Namen des Deutschen Keichs, na wenigstens die Sache bei uns in Deutschland entwickelt hat, andere | bei Einführungsgeseßen anderer Staaten Widerspruch in verschiedenen a at Zustimmung des Bundesrathes und des Reichstages, was Seelsorgestellen, welche nicht die Stabilität und Dauer des ordent- | Kreifen sehr lebendig hervorgetreten it. Hier, wie gesagt, hat c sols er s et: L vin lichen Pfarramies besißen. Dazu gehören die sogenannten Kaplaneien. n anerkannt, DOY die Ege nes, 06 H per ibr ge- folg 8. 1. Packetporto. Das Porto für Patete Ea E Mélen So hetßt es bei Walle; A A bührenden S, E ats u itte ih daher, den Paragraphen, Gewichte von MilogfGmten n Wegen L Sgr. Für «Wo eine Parochie für Gu Oen MOIE Au. Gehülfen E E en A C s j Sr. c ) } o e : einschließli 24 Sgr. De auf P rtezuschlag von 1 Sgr. erhoben. sollen nah der Verordnung deE TORE a 9 Fine Fnd diele Vize» Zu §8. 23 (Strafbestimmungen) nahm der Regierungs- unfranfirte Pakete wird ein Portozul@ag on Kilogramme ernannt werden. Nach der heu gen i den Kommissar nah dem Abg. v. Mallinckrodt, welcher nah dem Ab T1. beim Gewichte über 5 Kilogramme a. für die ersten eis Ne Pastoren auch ein regelmäßiges Seelsorgerawt geworden. ai missar nad 1 g. v. R Vie E g. die Säße wie vorstehend unter T, b. für jedes weitere T S: Es fommt nun darauf an, daß diejenigen Grundsäße, welche bei | Graf Schweinigz gesprochen hatte, das Wor k fl der den üÜüberschie)zenden Theil eines Kilogramms bié E einer ordentlichen Pfarrei allgemein Rechtens sind, auch auf diejenigen | J hoffe, der Herr Tee wird mir verzethen, wenn ich an S über 10 bis 20 Meilen 1 Sgr., über 20 bis 50 Meilen Stellen Anwendung finden, die ihrerseits vollständig an die Stelle | dieser Stelle nochmals das Wort ergreife, ohne daß ihm vielleicht Ste über 50 bis 100 Meilen 3 Sgr., über 100 bis E E eines ordeutiieu- Pfarrauts getreten sind. Ganz derselbe Gesichts- | Gelegenheit geboten ist, sogleih darauf zu erwidern; ih werde mich len 4 Sgr., über 150 Meilen 5 Sgr. Bei Piifketen;, eren Uan In8 | punkt ist bei denjenigen Einrichtungen durchslagend, welche der Herr | aber ihm gegenüber möglichst kurz fassen. Ich habe nämlich nuc zu n ofenbarem Mißverhältnifse zu ihrem Gewichte steht Et Vorredner hervorgehoben hat, bei den sogenannten Missionspfarrern. | sagen, daß, wenn er glaubt, daß es die Abficht der Königlichen Staats- Gut), wird das nah I. oder Il. zu erhebende Porto um die Halfte Es unterliegt feinem Zweifel, daß es ih hier um Stellen handelt,

S ) \ È n chert nas b h we che vo i d (ck00 e E P gie U g i ge die sein ôn i , i Kirche, wie auch Í nt wohl zier j E 5 N -_ 1 2 fi _ « i l [i . í [ls - 1 ï i j x h i ; ; ¿ Tre T n r n f

ausgesprochez ift, zu revolutioniren und den Untergebenen zum Widerstande l Bs Ie t: e L L deren Arten | gegen seine Obern aufzurufcn, ich das auf das Allerentschiedenste ablebnen F- E ¿ ; ird : Vor dem ordentlichen Pfarramt gilt, auch bezüglich DEL ags î . r Mir find it befaßt, Sta 1d Kirchos aitäot derzuseß

be: M fe! Kdénbdeuti S Obftéul | tigen, liefern jährlib im Durchschni 11,000 Ge Werthangabe. Für Sendungen mit Werthangabe wirs Gewichts, | det Amts. gelten muß, Nun hat dexr Herr Vorredner gejagt: | muß. Wir E A O My. Me Under E

wurde. Wenn dennoch in Norddeutschland die Obstfultur noch | tigen, D Irn Durchschnitt gegen 11,000 Centner und er- to und zwar 1) für Briefe ohne Unterschied ' | die Staatsfonfucrenz tritt nur aus dem Grunde ein, die Grenze zwichen dem Machtgebiete des Staates und der Kirche

nicht diejenige Verbreitung und Entwickelung erreicht hat, | zielen damit eine Einnahm- von 58,500 Gulden. S r rnungen bis 10 Meilen eins{ließllch 2 Sgr., auf alle wei- es R.barum handelt, für einen solhen Verband korporative Rechte | zu ziehen. Es handelt si dagegen nicht darum, innerhalb des berech-

peren sie bei besonderer Sorgfalt fähig ift, so wird. diefer ibe Entfernungen 4 Sgr. Für unfranfirte Sendungen wird ein | nachzusuchen. Es ist dies ein Standpunkt, den der Herr Vorredner | tigten Gebiets der Kirche ihre freie Bewegung zu verkümmern. Ge-

Umjitand fich darauf zurückführen lassen, daß die Ectragsfähigkeit ae iitlag von 1 Sgr. erhoben; 2) für Packete und die dazu ge- {on in der Kommission eingenommen hat. Jh glaube aber, er irrt | wiß gebe ih zu, daß es ein bedenklicher Schritt sein würde, wenn es

dieses Kulturzweiges noch nicht EERYenE erkannt Ie ene wird. N egleitadresse: der nach d l [s E wes e darin, daß der Staat nur deshalb bei e Sage E werde, in g E E A Mee As A

| Ver Berein zur Beförderung des Gartenbaues in den Königlich vreußi- é Eo iet 2gebühr ohne Unterschied der Sntfernung U m dur seine Theilnahme dem neu errichteten Verband korporati sam des Untergebenen da, attfinten muß, abzus{wächen und | schen Staaten, dessen ingsien Monatshefte wir unsere Mittheilun Unter diesem Titel ¿L “E E 7 d. Berficherungage Meichmäßig 4 Sgr. für je 100 Thaler oder R er ns da: s S ; zu untergraben. n S Se

entnehmen, glaubt deshalb zur Pflege der Obsikultur in Deutschland Gewerbschule in tun a M. A e Le Ae L (Ede A Theil von 100 Thalern, mindestens jedo 1 Sgr. B Es ist nämli von allen Kanonisten anerkannt, daß bei Errich- Dem ersten Herrn Vorredner habe ich sodann noch Einiges zu

dadurch besondere Anregung zu geten, daß er auf die günstigen Er- Brantfurt a. 2, im Verlage von Auffahrt in Frank- einen 3 Das in den 8. 1 und 2 vorgesehene Zushlagporto wird i bemerken. Er hat darauf hingewiesen, daß, wenn die Vorschrift

Kaiserin in Begleitung des Großfürsten Wladimir und der Großfürstin Maria Alexandrowna nah Sorrent abgereist. New-York, Freitag, 14. März. Nach hier eingegangenen Nachrichten hat die Regierung von Mexiko eine bezügliche Note Großbritanniens mit der Verficherung beantwortet, daß sie für die Unterdrückung und Verhinderung weiterer Raubzüge an der Grenze von Honduraë Sorge tragen werde. Zu irgend

lung.) Die Hochzeit des Figaro. Oper in 4 Abtheilungen mit Tanz von Beaumar{hais. Musik von Mozart. Die Gräfin: Fr. v. Voggenhuber. Susanne: Fr. Mallinger. Cherubin : Frl. Lehmann. Almaviva: Hr. Beg. Figaro: Hr. Krolop. Anfang halb Uhr. Mittel-Preise.

Im Schauspielhause. (73. Abonnements - Vorstellung.) Maria und Magdalena. Schauspiel in 4 Akten von Paul Lindau. Anfang halb 7 Uhr. Mittel-Preise.

Sonntag, den 16. März. Im Opernhause. (64. Vor- stellung.) Erstes Gastspiel der italienischen Opern-Gesellschaft des Hrn. Pollini unter Mitwirkung der Mad. Désirée Artôt. Kapellmeister Sgr. Goula. Don Pasquale. Komische Oper in

Der Obst- und Weinbau in Bozen.*)

In Nr. 18 der Besonderen Beilage des Jahrganges 1571 haben wir in der- Abhandiung „zur Geschichte der Obstbaumzucht iu der Mark Brandepyburg“ eine geshihtlihe Ueberficht über die Verbreitung und die Fortschritte der Obstkultur in dieser Provinz gegeben. Zu der Gntwickelung des Obstbaues nicht nur in Brandenburg, sondern auch im ganzen übrigen Deutschland haben in erster Linie die pomologi- schen Verèine dadurch bergetragen, daß sie das Interesse und Ver- ständniß für die Obstkultur förderten und selbt Versuche zur Vered- lung bereits eingeführter und E'nführung fremder Obstsorten an- stellten. Die Bestrebungen diejer Vereine wurdevy wesentlich dadurch unterstüßt, daß in den leßten Decennien die Verkehrs - Anstalten Deutschlands einen unvergleichlichen Aufschwung nahmen und dem S E Ir Wah | Obsthandel ein weites Gebiet eröffneten, das nur auézunußen war, | Vlätter des Sumacstrauches w-rden hauptsächlih zum Gerben feiner

wenn die Erzeugnisse dieses Kulturzweiges auf so rasche Weise und | Lederwaaren, des Corduan benußt, deren Fabrifation in neuester Zeit ohne die Gefahr des Verderbens verjandt werden konnten, wie dies durch | von Spanien nah England übergegangen ist. Die fünf Bozener die allgemeine Ausbreitung des deutschen Eisenbahnneßes möglich | Grundbesißer, wel? sich auss{ließlich mit der Sumackultur beschäf-

3 eigen. Musik von Donizetti. Anfang 7 Uhr. Hohe - reise.

Im Schauspielhause. (74. Abonnements-Vorstellung.) Die bezähmte Widerspänstige. Luftspiel in 4 Akten von Shakespeare. Pran : Die Dienstboten. Lebensbild in 1 Akt von R. Benedix.

nfang halb 7 Uhr. Mittel-Preise.

__ Die in den Königlichen Theatern gefundenen Gegenstände können von den Eigenthümern innerhalb 4 Wochen bei den Hau spolizei - Juspektoren Schewe (Opernhaus) und Hoff- meister (Schauspielhaus) in Empfang genommeu werden. Erfolgt die Zurückforderung der Eeiretenten Sachen in der angegebenen Frist nicht, so werden dieselben den Findern ohne Weiteres ausgehändigt. j

welcher Entschädigungsleistung könne fie sich aber nicht ver- stehen, übrigens sei Mexiko immer seinen Verpflichtungen ftreng nachgekommen.

Königliche Schauspiele. Sonnabend, den 15. März. Im Opernhause. (63. Vorstel-

Die Gesellschaft für Erhaltung der geschichtlichen G Denkmäler im Elsaß. P R

Die „Gesellschaft zur Erhaltung der geschihtlihen Denk- mäler des Elsaß“ wurde am 5. Dezember 1855 durh Migneret, den damaligen Präfekten des Niederrheins, gegründet. Der Verein hatte zuerst etwa 100 Mitglieder, größtentheils Be- amte oder Angehörige der Straßburger Akademie, und schien fich anfänglich auf Restaurationen alter Gebäude von monumen- talem Charakter beshränken zu müssen. Als aber die zu diesem Zwecke ernannte Kommission ein Reglement auszuarbeiten begann, erweiterte man den ursprünglichen Plan und betonte in erster Linie das Studium der geschihtlihen Dokumente und die Herausgabe wissenschaftlicher Abhandlungen. Die Archäolo- gie und die Geschichte - des - Elsaß, seit den ältesten Zei- ten bis auf unsere Tage, sollten die Hauptelemente der Arbeiten der Gesellschaft bilden. Nachdem so die Grenze ihrer Wirksam- keit festgeseßt war, wählte man einen Verwaltungsrath von 20 Gliedern und \chritt an's Werk. Die ersten Nummern eines Vereinsorgans erschienen ; rasch vergrößerte sh der Kreis der Mitglieder; die Gesellshaft erweiterte fih und fand namentlih am Oberrhein zahlreihe Theilnehmer. Die Generalversammlun- gen, die Anfangs nur einmal jährlih in Straßburg gehalten wurden, wcchselten halbjährlih ab mit ähnlichen Zusammen- | künften in Colmar.

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in dieser Weise zubereitet; ihre Ausfuhr b:trug bis # jährli e 80 Gentner 42 ; ih fuß g jeßt jährlich 606 , Auch allerlei Fruchtsäfte werden hier fabrizirt und jährli 1200 bis 1500 Flaschen versendet. Endlich werden au fandirte d glas cirte Früchte, Pasten, Marmecladen und Fruchtmark in nit unerheb- uben Sdtngen ugger eini. : b h Außer diefer Fabrik, welche sih mit dieser Zubereitung der Frü befhäftigt, bestehen in Bozen noch drei Anstal welche ae DER cin Surrogat des _Kaffees, „den fogenannten Feigen-Kaffee anfertigen. Sie verarbeiten jährlich niht weniger als 2720 Centner sogenannter Kranzfeigen; der daraus angefertigte Feigen- Kaffee crreiht die Höhe vor. 1880 Centnern und erzielt die Summe von 38,120 fl. Endlich it noch die Sumachkultur von Bozen zu erwähnen. Die gepulverten

| Ueber einen bei Himmeklökörpern stattfindenden Zu- sammenhang zwischen Durchmesser und Masse von

Von 120 Mitgliedern, welche im Iahre 1855 den Kern der Gesellschaft gebildet hatten, stieg die Zahl gegen das Jahr 1860

auf nahezu 500. Auh aus dem inneren Frankreih kamen |

Beitrittserklärungen. Auf Wunsch und Antrag des Komites

erklärte die französische Regierung die Gesellschaft für ein ge- |

meinnügziges Unternehmen (1863). welcher im Augusf von einem ‘zu diesem Zwecke von der Gesellschaft gewählten Ko- mite aufs Freundlichste und Bereitwilligste aufgenommen. Eine

Der arhhäologische Kongreß,

Periode ungetrübter Entfaltung schien begonnen du haben, als. | Ga o aks theils durch den Tod, theils durch die Abreise oder den Rücktritt | S L Ne t Ie

Nach Außen jedoch war von dieser langsamen Abnahme, in den

Arbeiten der Gesellschaft wenigstens, nihts bemerkbar. Man faßte | sogar den Plan, elsässishe Chronifen herauszugeben; das Unter- |

nehmen scheiterte jedoh wegen ungenügender Betheiligung. In- deß war doch die Zahl der Mitglieder ziemlich auf der gleichen Höhe geblieben. Da beraubte die Berufung Migneret's in den Staatsrath die gemeinsamen Zusammenkünfte der Vereinsmit- glieder einer wohlwollenden und thätigen Ermuthigung.

Sein Nachfolger hatte niht das nämliche Interesse an der Sache; in den leßten Iahren vor dem deutsch - französischen Kriege wurde die Hälfte der Departements-Subvention entzogen. Mehr und mehr hatte fich der Kreis der Mitarbeiter vertleinert ; faum daß in der lezten Zeit das Vereinsblatt noh 4 oder 5 wirkliche Mitarbeiter hatte. Die Generalversammlungen in Col- mar führten nur eine sehr kleine Zahl von Mitgliedern zusam- men. Aber noch war keineswegs Alles verloren ; jüngerer Zu- wachs versprach thätige Theilnahme; die Finanzen waren fort- während in bester Verfassung und der Gesellschaft chien sh eine Zukunft zu eröffnen, als plöglih der deutsh-französische Krieg eintrat.

Unmittelbar nach dem Friedenss{luß war es die erste Sorge des Präsidenten, die noch anwefenden Glieder des Ko- mites zusammenzurufen und für die dringensten Bedürfnisse des Augenblicks Nath zu schaffen. Man kam überein, für das Jahr 1871 keine Beiträge zu erheben, sondern fich nur von Zeit zu Zeit als Rumpfkomite zu versammeln, sei es um Vorträge zu hören, sei es um sich über die dringenden Geschäfte zu verständigen. In einer solchen Zusammenkunft im Herbst 1271 wurde noch prinzipiell zugegeben, daß man den Beitritt gelehrter Mitglie- der von jenseits des Rheins nit zurückweiten würde, zumal dadur möglicherweise eine wirksame und nußbringende Mit- arbeitershaft erwachsen könnte. Man hatte keine Ursache, auf dem neutralen Boden der Wissenschaft eine Gastfreundschaft zu verweigern, welche für die Zukunft zum Vortheil gereichen fann.

Es folgte eine kleine Zeit der Ruhe. Im legten Viertel- jahr von 1872 mußte sodann ernstlih an die Zusammenberufung einer - Generalversammlung gedaht werden und zwar unter An- nahme eines Modus, der jeder Schwierigkeit vorzubeugen schien, weil er dazu diente, den Wohnsiß fowie die Geneigtheit der Mit- glieder zu fernerer Theilnahme an der Gesellshaft zu constatiren. Ein Heft des Vereinsorgans war fertig; es ergänzte das vom Juli 1871. Auf die Rüseite war das Avis geschrieben, welches

klamation hervorrief. Sie betrachteten \ich als Gesellschaft3ge- nossen von Rechts wegen, auch ohne zu zahlen, bis eine Generalversammlung darüber entschieden habe.

Die Generalversammlung, deren Entscheidung dies alles vorbehalten war, fand vor einigen Wochen ftatt. In derselben wurden, wie die „Straßburger Zeitung® berichtet, zwei An- träge gestellt, welhe für die Geschichte der Gesellshaft von wesentliher Bedeutung sind: Es wurde beantragt, daß die Bibliothek und die Sammlungen des Vereins der Stadt- bibliothek und dem Stadtmuseum von Straßburg einverleibt würden und 12,000 Fres., welche ungefähr die vieljährigen Ersparnisse der Vereinskasse bildeten, zur Sammlung der in Privathänden fi befindenden einzelnen Kopien des Herrad von Landsberg verwendet würden. Der erste Vorshlag wurde fast einstimmig angenommen, während \sich in Betreff des zweiten eine lebhafte Debatte erhob, die damit endigte, daß man die Se zu eingehender Prüfung dem Komite der Gesellschaft

Die Generalversammlung {loß damit, daß der derzeitige Vorstand sein Amt niederlegte und zu einer Neuwahl geschritten wurde. Der frühere Präfident der Gesellschaft, welcher fih in seiner fiebzehnjährigen Thätigkeit auf das rühmlihste um die Geschichte der Gesellschaft verdient gemaht hat, wurde auf An- trag eines Mitgliedes, welhes dem Scheidenden im Namen des Vereins den innigsten Dank aus\prach, unter allgemeiner Zu- stimmung zum Ehrenpräfidenten ernannt.

| gebnisse, die Sorgfalt und

1859 zu S Mp % E i zu Straßburg gehalten, wurde | bauten Obstso. ten, besonders der Aepfel,

logischen Vereinen veranstalteten Ausstellungen der um

überzcugen Gelegenheit hatte. Im Jahre 1870 war

Oesterreich selbst etwa die gleiche Menge verbraucht wurde.

Unter den verschiedenen Aepfelforten, weiche in der Gegend von Bozen angebaut werden, ist besonders der Rosmarinenapfel in Deutsch- Es werden zu Bozen drei Arten von Rosmari-

man mit das südliche l nel 1 : a niht günstig ist und er fi an | nach dem Newtonschen Gesetz Geschmack und Gestalt am Besten auf Bozener Boden entwickelt.

land sehr geschäßt. nenäpfel cultivirt: Der echte Rosmarinapfel, welchen Unrecht für eine italienis&e Frucht bält, zumal

Klima seinem Anbau durchaus f

Der echte Rosmarinenapfel ift an feiner weißen Farbe kenntlich.

_ Unter den 7000 Centnern Rosmarinäpfek, welche im Jahre 1870 überhaupt ausgeführt wurden, befanden fi allein 4009 Centner der weinen Sorte, von welchen 2000 Centner der Prima-Qualität mit

Er ist größer als der ehte, breiter als hoh und zeigt von dem Kelche aus- gehend einige Falten, die ihn unter den südtirolishen Aevfeln leiht e Seine Grundfarbe ist strohgelb, ins Rosenfarbige übergehend, das auf der vollen Sonnenseite in das {önste Karmin |

80,000 Gulden 6. W. bezahlt wurden. Vie zweite Sorte Rosmarinäpfel ist der Böhmer.

erkennen lassen.

übergeht.

, Die dritte Sorte ist der Wildböhmer oder Muskateller. Er hat | eine blaßgoldgelbe Farbe, die auf der Sonnenseite ebenfalls durch Kar- min erseßt wird. Er hat ungemein festes Fleish und einen augenehm

würzhaften Geshmack.

Außer den Resmarinäpfen kul.ivirt der Bozener noch den Edel- her, den Borsdorfer oder Maschanzker und den kleinen Api oder Krippelapfel. Leßterer wird niht wie bei uns in Töpfen, sondern im freien Lande in Form kleiner Bäume cder eines rundlichen Strauches

rother,

gezogen.

Von Früchten find außer den Birnen, deren Ausfuhr nur schr gering ist, noch die Pfirsiche, die Aprikosen, die Pflaumen und Kirschen s [ die Pfirfihe getrock- Die Ausfuhr aller Steinfrüchte betrug, die Wein- trauben eingerechnet, im Jahre 1870: 10,000 Wiener Centner, welche |

zu nennen. Von diesen gelangen namentli

net in den Handel.

eine Einnahme von 95,000 Gulden österr. W. erzielten.

Auch die Walluußkultur des Bozener Thales ist bedeutend, ob- wohl die Zahl der s{chönen Wallnußbäume von Jahr zu Jahr ab-

nimmt, da der Verkauf des Nußhol:es einen höheren Preis erzielt, als der jährliche Ertrag der Wallnußbäume.

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Nach ‘dem nördlichen Deutschland gelangen nur wenige Wallnüsse

aus Bozen, da sie von gleiher Güte wohlfeiler vom Rhein bezogen Cie L

Cr l â L (l en. Im Zabre

1870 betrug die Ausfuhr 1500 Wiener Centner mit einem Erlöse

werden. Am meisten bezieht Nord-Tirol und Altbayern.

von 13,500 Gulden öfterr. W. E Die im Bozener Etschthale gezogenen Kastanien stehen denen aus

dem eigentlichen Jtalien an Güte gleich und gelangen ebenfalls in : Im Jahre 1870 wurden niht weniger als d ea Wiener Centner mit einem Werthe von 65,000 Gulden aus- | gefuhrt. jedoch Seitens einiger Mitglieder in Colmar eine dringende Re- |

den auswärtigen Handel.

In demselben Jahre betrug der Export der Limonen und süßen Pomeranzen 170 Centner, welche 4000 Gulden ergaben. : Diejem Handel mit frischen Früchten s{hließt sich der mit zubereiteten an. Die einzige Fabrik, welhe sich in Bozen mit der Zubereitung von Früchten beschäftigt, nimmt von Jahr zu Jahr eine größere Ausdehnung an. Jm Jahre 1865 hatte sie 12 Dörröfen, Kessel zum Sieden der Früchte und eine sogenannte CClokoladen- maschine, und beschäftigte bei 13stündiger Arbeitszeit 12 Männer und 15 Weiber. Diese verarbeiteten an Obst gegen 1000 Centner, an Gemüse 60 und an Zucker 700 Centner. Das Fabrikat betru4 900 Centner und brate eine Einnahme von 60,000 Gulden. Schon 3 Jahre später war die Anzahl der Dörröfen auf 24, der Siedekefsel auf 14 gestiegen, eine Anzahl, die sich bis auf den heutigen Tag er- halten hat. Es verarbeiten jeßt bei gleicher Arbeitszeit 17 Männer und 23 Frauen 1500 Centner Obst, 100 Centner Gemüse und 1200 Centner Zucker. Das erzeugte Fabrikat wiegt 1350 Gentner und er- zielt eine Einnahme von 90,000 Gulden, : E Die frischen Früchte werden zum Theil im eigenen Safte einge- macht und in Biechdofen von 25 und 14 Pfund versendet. Von den 40,000 Dosen, welche alljährlih in den auswärtigen Handel kommen, gehen allein zwei Drittel nach Deutschland. Theilweise werden die Srüchte in Zucker, Cognac, Rum, Kirschwasser, Essig und Senf ein- gekoc;t und in wannenartigen Holzgefäßen oder Blehdosen exportirt. Namentlich werden Aprikosen, Pfirsichen, Reinekloden, Zwetschen, Kir- schen, Feigen, Quitten Rosmarinäpfel, Orangen, Mandeln und Nüsse

*) Nah der Monatsschrift des Vereines zur Beförderung des

Gartenbaues in den Königlich preußischen Staaten für Gärtnerei und

aen e- Red. von Professor Dr. Karl Koch. 16. Jahrgang, L S, 3.

Sleiß in der Gegend von Bozen in Tirol | auf diefem Gebiete in fortwährend fteigendem Maße erzielen, dur | Mittheilung des Umfanges und Ertrages der Obstzucht hinweist.

Die Obstkultur zu Bozen hat diesen Aufschwung erst nehmen können, als ihr ñach Vollendung der Brenner Bahn im Jahre 1867 ganz Deutschland bis in seine nördlisten Theile als Handelsgebiet er- | Lssnet wurde, und nachdem man sich zunächst auf den von den pomo- Bozen ange- durch den Augenschein zu

die Ausfuhr der Bozener Aepfel nah A Zu M Su betrug 27,0C0 Wiener Centner, z ¿ M 0 | welche einen Erlös von 252 Hulden ß. W. lieferten, während in | mehrerer Mitarbeiter kaum ganz auszufüllende Lücken entstanden. | / ferten, währe

| ginnt eine Rechnung, welche shließlich ei | Formel zur Berecnung der Masse der Weltkörper na der Dichtig-

| inneren, sich_ ein | ausfagen | jalt die

| furt eine Abhandlung erscheinen lassen, in welcher einige der interefsan-

testen Fragen, welche die moderne Naturwissenschaft beschäftigen, zur Erörterung fommen. Die „Darmstädter Zeitung“ entnimmt daraus Folgendes :

Neuerdings ist eine Hypothese aufgestellt worden, der zufolge ___ 1) Die Himmelskörper das Resultat der allmählicen Vereinigung (Agglomeration) der im Himmelsraum überall umbers{chwärnenden Elementarkörper, die wir Meteorsteine nennen, sind, welche leßtere ihrerseits wieder ciner ähnlichen Vereinigung kleinerer Körper ibren Ursprung verdanken.

2) Die Volumina der Himmelskörper sind in Folge immerwähren- der Meteoreinfälle auf ihrer Oberfläche in langsamer, aber unauf- haltfaimn fortschreitender Vergrößerung begriffen i F 3) Die Verdichtung des dursuittlich glei{förmigen Stoffes im Znnern des Planeten i wesentlich nur eine Folge des Drucks der oberen Schichten auf die unteren.

._ _Anknüpfend an den leßten Theil dieser Hypothese untersucht der Verfasser in der genannten Abhandlung die Frage : :

__ In welcher Beziehung steht an jedem Punkte im Innern eines festen Körpers von gegebener Form, dessen Theile cinander gegenseitig tach de / : anziehen, die Dichte zu der gegebenen Oberflächendichte, und wie groß ist demnach die Gefanuntmasîse, wenn vorausgeseßt wird, der ganze Körper habe sich aus Theilen von ur- \prünglih gleiher Dichte gebildet und die einzig Ursache einer grô- ßeren Dichtigkeit beruhe auf der Zusanimendrückbarkeit des Materials welche unter dem durch Anziehung erzeugten Drucke der oberen Schichten auf. die unteren, zur Wirkung kommt. :

Er ermittelt zur Lösung seiner Aufgabe folgende Zahlenwerthe:

1) Die mittlere Oberflächendichte de? Erdballs.

2) Die mittlere kubische Zusammendrütbarkfeit des Steinmaterials.

Hinsichtlich der leßteren süßt er sich auf Weithcims Versuche, nach welden sie der linearen allemal glei ift, wenn der Druck von allen Seiten gleichmäßig erfolgt. Nah Wertheims Erverimenten drüdt sih_z. B. Gußstahl bei einem Druck von cinem Kilegramm auf den Quadratmeter um den 27,500 Millionst-n Theil zusammen.

Aus dem mittleren spezifischen Gewicht der Erdrinde C DEX welche, um die N-chnung zu vereinfachen, als ein Gemisch von Silicat und Eisen angenommen wird, und der mittieren Zusammendrü ckbarkeit

| beider Stoffe bestimmt er deu Näherungswerth für die fubijhe Zu- | jammendrückbarkeit der Erdrinde.

Mit Zuhülfenahme weiterer Werthe, welche ermittelt werden, be- eine Masfenformel, d h. eine

keit und Durchmesser ergiebt, worauf Dr. Z-bfuß untersucht, inwie- weit die Erfahrung mit dem von ihm berechneten Dichten und Masfen übereinstimmt. Es ergiebt sich aus diescn Vergleichen, daß aus denjenigen Weltfkörvern, deren Elemente am genauesten beitimmt find, Mond, Erde, Venus und Mars, die von Z-hfuß berechneten Dichten und Massen dur die Erfahrung ihre Bestätigung erhalten. Fur die Erde zunächst aber ergiebt sih das merfwürdige Resultat, daß in Fo!ge des ungeheuren Druckes der äußeren Schichten auf die i; Aurhören des festen Zusammenhangs vor- läßt, dem e Hôrt nach Grashof für Ba- Fe‘tigkeit auf, wenn der Druck 12 Millionen Kilogramm auf den Quadratmeter beträgt. Wollte man schliezlih jagt Zehfuß, unter der nach Nasmyth gerechtfertigten Annahme, da

verschiedene Felsarten sih beim Erstarren ausdehnea, eine si \. lbst tragende äußere Schale ctwa mit getrenntem inneren Kerne aun-hmen, so würde eine Grenze diefer Schale nur dur die Festigkeit des Ma- terials gesteckt sein; wo der Druck zu stark wäre, würde das zer- brôöckelte Geftein dem inncreú Kerne zufallen. Bei der Erdkugel würde fich ein für die von Falb in neucrer Zeit vertretene Theorie jehr gün- stiges Resultat ergeben. Man gelangt zur Annahme einer Erde, die aus einzelnen unter einander lagernden concentrishen Schalen besteht und deren flüssiger innerer Kern, nah Maßgabe einzelner Anstöße zur Krystallisation allmählich erstarrt.

Am 3. d. M. hielt in Anwesenheit Sr. Königlichen Hoheit des Prinzen Georg, Herzogs zu Sachsen, der Köni g- lich sähsische AlterthumSsverein in Dresden unter dem Vorsiß des Geheimen Raths Dr. v. Weber die erste Monats- fizung des neuen Vereinsjahres. Die zuerst vorgenommene Neuwahl der Beamten bestätigte die beiden Direktoren, den Ge- heimen Rath Dr. v. Weber und den Professor Dr. Hettner, \o-

wie den Inspektor des Museums, den Sekretär und Bibliothe-

kar. Zum Kassirer wurde in die Stelle des verstorbenen Gene- ral-Lieutenants v. Witleben, Oberst a. D. Andrih gewählt. Die darauf erfolgte, einstimmig genehmigte Budgetaufstelluag ergab für das laufende Vereinsjahr' an Ausgaben 623 Thlr., an Einnahmen circa 629 Thir. Nach Erledigung der Geschäfts- sachen hielt Herr Ernst am Ende den angekündigten Vortra über den sächfischen und insbesondere Dresdener Dichter u Geschichts\hreiber Christoph Christian Hohlfeldt,

R-dafktion mad Rendantur: Schwieger.

Berlin, Verlag der Expedition (Kessel). Druck: H. Heiberg.

Zwei Beilagen (einschliezlich der Vêrsen-Beilage).

topflichti ienst! 1 des Gesetzes über das Post- i ovflichtigen Dienstsendungen (S. Jet tccgelin vom 28. Oktober 1871) nicht erhoben.

E Das gegenwärtige Gefeß tritt mit K

Urkundlich 2c.

Gegeben 2c-

dem 1. Januar 1874

Landtags- Angelegenheiten.

in, 14. März. In der gestrigen Sizung desHauses der E a eten A in der Diskussion über S. 18 des Geseßentwurfs, die Vorbildung und Anstellung der Geist- lihen betreffend, der Regierungs-Kommissar, Unter-Staats- sekretär Dr. Achenbachch, nach dem Abg. v. Mallinckrodt das Wort :

tung der Pfarrämter die Zuitimmung der dabei betheiligten Interef- senten A b müsse und hierbei spielt- das öffentliche und das Staats- interesse eine wesentlihe Rolle. Jch_ will nur darauf verweilten, in- dem ich von aslen Andern absehe, daß mit der Errichtung eines solchen Pfarramtes stets eine Reihe von Leistungen verbunden ist, und daß die Prästationsfühigkeit der Eingesefsenen geprüft werden muy. Ten daher Seelforgeämter in größerem Umfange mit einem beweglichen Personal gegründet werden, ohne _ daß der Staat dabei feiner- seits konfkurrirt, so erscheint das öffentliche Interesse „nicht genügend geschüßt. Das Alinea 1 beabsichtigt, daselbe sicherzustellen und auszu- prechen, daß solhe Seelsorgeämter nicht ohne Betheiligung des Se tes errichtet werden dürfen. Bei Verfolgung dieses Gedankens ‘ann meiner Meinung nach ebensowenig von einer Willkür die Rede fein, wie dies bei der Errichtung von Pfarreien der Fall ift. Es erscheint gewiß, daß, wie der Herr Vorredner bereits hervorgehoben hat, bei der Érricktung von Pfarreien niht überall von vorn hèrein vollstän-

0 4 f t 79 i das W der Herr Abgeordnete bemerkt, daß die Regierung | Gesch so eingerichtet habe, um die thr angenehmen Persönlichkeiten

Pad , - ° c 4 t SNOT: i - in die zu beseßende Stelle hineinzubringen, fo muß ih dem wider

Weite, daß nämlich solche Personen nicht in die S Hine mgl angen egen welche si diejènigen Hründe geltend machen lassen, welche das Geseh bestimmt. L Die Zwickmühle, x d Ti Yat y t nicht, wie er fic ge]cildert hal. ] Staatsr - d B e Einspruchs T abbea ist, so hat das Gefeß E ge: troffen, daß dieser Einsyruch nur àus bestimmten, in dem be eichneten C Ei ip it Recht nah Maßgabe des Gejeße _we Va Tol dieies Amt nicht bekleiden, und es ist Sache der geaen Obcren, Persönlichkeiten gt ia de E L E as Geseß bezeichnet, nit treffen. ZY gauve, ohl der Per Morea Le riétat Redner, welcher zuer|t sprach, stellen L Die Einwirkung des Geseßes in ciner Weise vor, wie sie 8 ss rei si nit gestaltcn kann. Es ist ausdrücklich im §. 18 dem Dber- äsi ie Pfli erlegt, die Frist nach Maßgabe des Präsidenten die Pflicht auferleg1, die B O e A Bed lrtnisses oder im Falle des Bedürfnisses auf Antrag angenelter zu e längern. Es ist ihm dies nicht auferlegt als eine Ange egenheit, Ül er i er zu ermessen hat, sondern das Geseß spricht positiv ae die Frist ist zu verlängern im Falle des Bedürfnifies. Es Ml Me A men werden, daß gegenüber diefer Bestimmung des Ge ees GRL Wn , fürlihe Handhabung desselben eintreten könnte. Ebenso g L inen 2 und 3 nur Ermächtigungen für die Behörden gegeben, n ht L ausgesprochen, daß nach Ablauf der Frist die Me aeeits A diesen Maßregeln vorgehen mus] e. Es E vielmehr l puquigi S nah Maßgabe des Falles sie befugt sei, in der angegebenen ete

vor der der Herr Vorredner sprach, besteht in

vorzugehen. Es kann deshalb erwartet werden, daß namentli in dem | Salle, den der erste Herr Redner hervorhob, wo ein Mangel an Kan- |

idaten für folche Stellen vorliegt, gewiß auch Seitens der Staats- Slieina die gebührende Rücksicht werde genommen werden. S , Ic vermag deshalb nicht einzusehen, wie die Sthreckbilder, wie

sie uns bier entgegengehalten werden, gegenüber den geseßlichen Be- stimmungen als zntreffend erachtet werden konnen, und muy Po Standpunkte der Staatsregierung Sie bitten, die Amendements, welche von den Herren Abgeordneten Dr. Brüel und Holß Bestellt „worden find, abzulehnen. Das eine wie das andere nimmt den oeienden eseßlicen Bestimmungen gerade das, worauf es wesentlich ankommt. s giebt in der That der Regierung eine Waffe L e Da die vollständig stumpvf 1st, die fich im gegebenen Falle „durchaus nicht an- wenden läßt. Außerdem ist der Schlußfaß in beiden Bestinimuigen unklar, wenn gesagt wird, daß die Regierung verpflichtet sei, das Eur kommen zu fkirchlichen Zwecken zu verwenden. Es ist Mas eine e schränkung der Befugniß der Regierung, welche es erma u t wobl annehmen fann, und die, wenn fie 1o tehen blei gn so G jeden- falls einér weiteren Präzision bedürfen würde. Ic kann da )er nur den Wunsch an das Hohe Haus richten, die Vorlage in Hexienigen Gestalt zu belassen, wie fie von der Kommission beschlossen worden ift. Zu §. 19 entgegnete der genannte Regierungs-Kommissar

\ Abgeordneten : Es R Died mir der Herr Verredner wohl die Gertchte widerfahren lassen, daß ih bisher, wenn ich mich recht erinnere, An davon Gebrauch gemacht habe, zuleßt zu sprechen, sondern N sofort geantwortet habe. Ih war diesmal uicht anders in der Tage, als denjenigen Plaß Ea den ich bei meiner Erwiderung that- sächlich eingenommen habe. E N les Was die Bemerkung des Herrn Vorredners zu F. 19betrifft, so ist bezüglich der Suffurjalpfarreien nur hervorgehoben RrDen, N es sich um eine Einrichtung handle, die in ihrem Ursprung we licher Natur sei, und daß daher kirchlicherseits an fich nichts gegen die de- Lowe Beseßung derartiger Stellen zu erinnern fein werde, ind em d L ur eigentlich ja erst der reguläre Zustand hergestellt werde. I : kann deshalb den zweiten Abjaß verlassen, da die Bemerkungen s an über §. 18, 1 durch den Beschluß, welchen das Hohe Haus soeben gefaßt hat, ihre Erledigung gesunden haben e lie In Betreff des ersten Alineas, wonach Seelforgeäuiter in Zu un)

nur mit Genehmigung des Staats errichtet werden dürfen, bemetfe ih dagegen, daß es, fo weit mir bekannt, noch heutzutage ein in Deutschland bestehender Grundsaß ift, daß die Errichtung einer Pfarrei, eines ordentlichen Seelsorgeamtes nicht ohne die Zustimmung der weltlichen Behörde stattfinden könne. Sie finden dies anerkannt von Kanonisten,

! ner die Akten des Das Geseh hat in dieser Beziehung lediglich eine negative |

| sionsstellen, ea | nach andern Seiten hin, e | noch nicht hervorgehoben habe, das wollen Sie u t | ersehen, der uns in diesen Tagen zügégangen ist. J bemerke dabei, |

Wenn der Staakêregierung | ß, wenn ih mi ret erinnere, mix ein ähnlicher Bericht ebenfalls |

Gründen stattfindet. Ein solher Mam, gegen welchen der Gründen stattf Gefeßes erhoben werden |

di inverständniß vorhanden sein wird. Wenn der Herr Vorred- as ltus-Ministeriums in der PeGgntnig, On y I i Ÿ : i ine e ; liiSen will, wird er die gleiche Behandlung bei evangelischen wie fatholi]cet Seelsorgestellen finden. Daß endlich die Errichtung von Mis- ohne Betheiligung des Staates, mitunter auch S ißre Mißstände hat, die ih bisher

in leßter Zeit aus einem anderen Landestheile mit ähnlichen Gefichts- | punkte vorgelegen hat. Es bezieht sih dieser Bericht auf eine Mis- sionsstelle, die auf bremishem Gebiet, in Bremerhaven, gegründet ift, | und es wird, soweit der Bericht erkennen läßt, ohne day eine staat-

l enz \ f j dort stationirten Geist-

| liche Konkurrenz stattgefunden hat, von dem dort 11 tirten Geist- | lien, auch auf dem benahbarten preußischen Gebiet eine seelforge- | | rische Thäti feit ausgeübt. Taufen und Heirathen werden von ihm |

vollzogen. Es wird nun Seitens der weltlichen Behörde die Ansicht

aufgestelli, daß diese Aïte nah dem in Hannover „geltenden Rechte

ungültig jeien und daran folgende Bemerkung geschlossen: _ R Wir sehen uns daher in die Ae EE verseßt, Euer Excellenz ie Sache zum Vortrage zu bringen, i 3 ( da A ren fatholisber Geistlicher in den hiesigen „Bezirk fommt, unter gänzlicher Nichtbeachtung der hiesigen Staatägeseße (es mag beispiel8weise erwähnt werden, daß in keinem der s) Zur Anzeige gekommenen Fälle das durch die Landesge)eße vorges rie- bene Aufgebot in der Parochie des Wohnorts der Nupturienten

gelif Parowcie verlangt, ein gänzlich unerträglicher ist, der Kon- eien e zu gedenken, die dieses Verfahren mit fi führen würde, wels das bequemste Mittel bietet, allen staatspolizeilichen Beschränkungen zu entgehen und alle ftaatlihe Kautelen illusorisch | A a ain Fall, in dem hervortritt, wie nachtheilig es ist, und wie es behördlih aufgefaßt wird, wenn solche Stellen ohne. legtige staatliche Konkurrenz errichtet find. Ich habe, wie gefagt, diesen Fal | nur beispielsweise anführen wollen, da Dasenige, was ich außerdem hervorhob, meiner Ansicht nah es vollständig rechtfertigen muß, daß vei der Errichtung folcher Seelsorge-Aemter ebenso wie bei den eigent- lichen Pfarrämtern die staatliche Betheiligung stattfinden muß.

viderte der Regierungs-Kommissar: .

LiEE (s ph Herrn Si enefiter sehr dankbar für das Wohlwollen, welches er mir gegenüber ausgesprochen hat, ih L ihm Ee sichern, daß, was die Auffassung dieser Bestimmung an vetrifft, zwischen mir und meinem Herrn Chef nicht der geringste Unterschied besteht, daß unsere Anschauungen vollständig nach allen Seiten hin zusam- P SEAUUG des angeführten Falles ist in gewisser Beziehung ep richtig, was der Herr Vorredner seinerseits berührte; aber es tande sich andererseits doch au zugleich darum, eine pfarramtliche | Thätigkeit in unserem Gebiete ausgeübt wird, ohne daß die Regierung dabei in Konkurrenz getreten wäre. Zn}ofern ersheint allerdings der Fall auch als Jllustration für den vorliegenden Gegenstand.

Zu §. 19 die Frage betreffend, ob das geistlihe Amt als ein öffentliches Amt zu betraten sei erklärte der genannte Regierungs-Kommissar nah dem Abg. Dr. Petri: Ry

Es liegt mir ob, die Auffassung zu konstatiren, von welcher die Königliche Staatsregierung bei Abfassung des vorliegenden Paragrap hen ausgegangen ist. Die Ansicht der Regierung besteht darin, daß es fich allerdings um ein öffentlihes Amt handelt; fie befindet sich darin in Uebereinstimmung mit der Anschauung mancher Gerichte, welche über diesen Gegenstand zu erkennen gehabt haben. No in jüngster Zeit ist bei dem Kultus-Ministerium ein Urtheil eines schlesishen Ober-Gerichts

welche Aemter bekleiden, [hon mit Rücksicht auf die Vermögensverwaltung

Beamten gehören. Von diesem Gesichtspunkte ausgehend und jodann ie r te' Kategorien von Personen unter den Begriff: „öffentliche Beam fällen, hat e angr} jon Paragraphen, wie ex vorliegt, potgelgen. Die Regierung glaubt umsomehr sich im Einklange mit den Be

aus einem Berichte |

da der jeßige Zustand, daß | itl] e ?T l : . cl p | wendung gemacht worden ist. Jch weiß nun sehr wobl, daß nach der milderen

Statt gehabt hat) Cheshließungen vonn And an, nas die Cdraa dieser unge]eßlichen Akte in das Kirchenbuch der evan- | ] ; Sun Tagung e grey ten Alinea nicht haben.

Dem Abg. Dr. Windthorst (Meppen), welcher hierauf das |

des §. 13 im zweiten Alinea zur Anwendung gelange, dies bezüglich der betreffenden Gemeinde eine Art von Interdikt jein würde. Ich kann dagegen meinestheils drrauf hinweisen und daran erinnern, daß bereits innerhalb der Kommission regierungsfeitig er- flärt ift, daß einmal der ‘zweite Absaß zwar ein außersrdentliches, aber ein äupyerst wirksames Mittel bilde, um in einem Konfliktfall die Scche zum Austrag zu bringen, daß zweitens es in der Hand der Kir- chenbehörde liege, diesen Konflikt auf das Leichteste zu beseitigen, indem sie eine dauernde Beseßung der Stelle vornehme, driitens aber, day, wenn ausgesprochen sei, derjenige, der ein folches Pfarramt vorübergehend verwalte, joll keine fernere Amtshandlung ausüben, dadvrch feines- wegs ausgeschlossen werde, daß einzelne Amtshandlungen von dem be- nachbarten Pfarrer innerhalb des Bezirks wahrgenommen werden fönnten. Der Fall, welcher von dem Herrn Vorredner bervorgehoben ist, wird deshalb thatiählich überhaupt gar nicht eintreten fönnen. Es wird nur bemerft, daß die Erledigung dur den Rachbarpfarrer niht zulässig sei. Es is dies indeß allerdings zulässig, jedex Pfarrer hat meines Wissens die Fakultät, zu gestatten, daß der Nachbarpfarrer innerhalb seines Bezirks pfarramtliche Handlungen au3übe. Es ist also vom fano- nischen Standpunkte aus ein solcher Fall leiht zu erledigen, und staat- lih ist dur den zweiten Absaß eine derartige Lösung, wie ih wie- derholt erkläre, im einzelnen Falle nicht verhindert. Es hat übrigens der Herr Vorredner selbst au ein kirhlihes Jnjtitut erinnert, welches dem hier vorgeschlagenen allerdings insofern nicht gleichsteht, weil es ganz andere Dimensionen und größere Bedeutung besißt; es ist das Interdift. Lesen wir die Darstellungen über das Institut des firhlihen Interdikts, so werden wir fast überall finden, daß die Kirche von dem Interdikt bei politischen Konflikten Gebrauch gemacht hat, daß es sich um Konflikte gehandelt hat, die niht auf kirhlihem Gebiete lagen, fondern um bürgerliche Konflikte mit ciner Provinz, mit einer Stadt, bei denen das Interdikt zur Anwendung gelangte, um diejenigen Zwedcke zu erreichen, welche die Kirche gerade anstrebte. Ich appellire namentlich an die Herren aus der Rheinprovinz, da die

| rheinishe Geschichte namentli einzelner Städte Fälle genugsam auf-

weist, in denen bei politischen Zerwürfnissen von dem Juterdikt An-

Praxis, welche bei dem Interdikt Eingang gefunden hat, nam-ntlich die Spendung von Saframenten, nicht ausgeslofsen ift ; ih darf aber gleich- wohl hervorheben, daß immerhin die Kirche selbst ein Institut kennt, bei dem man die regelmäßige Verwaltung und Wahrnehmung des Gottesdienstes tirhliherseits suspendirte. Gine so weit gehende Ab- sicht wie das Interdift kann allerdings der Paragraph in seinem zwei- i Wenn das zweite Alinea zur Anwendung fommen jollte, sc glaube ih, daß das einmal nur ein vorübergehendes Stadium sein werde, zweitens aber au, daß durch die Ausfunftsmittel, welche ih angedeutet habe, Fälle, wie der erste Herr Vorredner sie hervorgehoben hat, unmöglich sein werden. A V |

Es ist sließlich meine Aufgabe nicht, die Kommisfion und das Hohe Haus bezüglich des Vorwurfs zu vertheidigen, welcher bezüglich der „Unfähigkeit oder der rechtlichen Unfähigkeit“ von dem leßten Herrn Vorredner ausgesprochen worden ist. Ich fann nur meines- theils bemerken, daß ih selbst als Mitglied dieses Hauses gegen den Zusaß - gestimmt habe, niht aus dem Grunde, weil ich wesentliche | materielle Bedenken gegen die Zufügung dieses Wortes gehabt hätte, sondern weil mir überhaupt kein Grund vorzuliegen hien, eine solche Bestimmung hier einzushieben. Hätte die Vorlage auf rechtliche Un- fähigkeit gelautet, so würde ich in der Lage gewesen sein, ebenfalls dafür zu stimmen.

i Gewerbe und Handel.

Berlin. Die Deutsche Reichs- und Kontinental-Eisen- bah bau: Gesellschaft hat nah ihrem Geschäftsbericht für das Jahr 1872 in diesem ersten Geschäftsjahre General-Entreprise-Verträge für zwei zu erbauende Bahnen die rund zehn Meilen lange Bahn von Weimar über Jena nach Gera und die rund 27 Meilen lange Bahn von Posen über Kempen nah Creuzburg abgeschlossen; a- neben ist cine Anzabl zur Uebernahme offfferirter Cifenbahn-Projekte in Untersuchung gezogen, und werden mehrere derselben, die zur Ver- folgung Seitens der Gesellschaft geeignet erschienen find, für die de- finitive Aufnahme vorbereitet. Für ein größeres Projeït dieser Art eine rund 20 Meilen lange Bahn in Sleswig-Holjitein —: ist der Gesellschaft die Ausficht auf Kenzesfions-Ertheilung Seitens des Handels - Ministers unter günstigen Bedingungen bereits zugesichert. In Betreff des finanziellen Ergebnisses des ersten 7 Monate um- fassenden Geschäftsjahres weist die Bilanz nach, daz das Ge- winn- und Verlutt-Konto einen Gewinn-Ueber|chuß von im Ganzen

eingegangen, worin der Grundsaß ausge?procen ist, daß die Geistlichen, | als Funktionäre anzuerkenuen seien, die in die Kategorie der öffentlichen |

erwägend, daß es Aufgabe der Landesgeseßgebung ist, zu fixiren, welche |

stimmungen des Reichs-Strafgcsebuches zu befinden, als das Vorge- !

202,224 lr. ergiebt, welher nah Maßgabe der statuarischen Be- a Vertheilung zu kommen bat. Gemäß §. 33 der Sta- | tuten hat diejer Gewinn-Ueberschuß zunächst de Zahlung einer Divi-

dende von 5 Prozent auf das eingezahlte Aktien Kapital zu dienen. hiernach verbleibenden Uebershuß im Betrage von 85,556

v V m l 0 DE ee statutenmäßig in den zu bildenden Reservefonds

stehen . ) g 4277 Thlr., als Tantième an den Vorstand und die Gesellichaftsbeamten 10 Prozent, somit 8555 Thlr., und verbleiben 72,722 Thlr., die noch Prozent Superdividende gestatten, zur Ver- fügung der Generalversammlung.

Ls: Teilen e bis L526 R I E e E S gi