1873 / 68 p. 6 (Deutscher Reichsanzeiger, Tue, 18 Mar 1873 18:00:01 GMT) scan diff

Handels-Minister Graf v. Izenpliß, welher während der Rede seines Kommissars erschienen war, erklärte sodann:

Jch habe zunächst meinem Kommissarius das Wort gelassen, weil ih die Aeußerungen des Herrn Grafen Arnim leider nicht gehört habe. Aus dem, was mein Kommissarius erwidert hat, entuehme ih, daß Herr Graf Arnim aus bekannten Druckschriften eine Deutung geshöp hat, die mir völlig fremd ist und ich muy zunächst die ganz bestimmte Erklärung abgeben: ih habe nie eine andere Ansicht gehabt, als daß der Herr Graf Arnim das Templiuer Projekt im legitimsten und rihtigsten Grundsaße, nämlich der Vertretung seines Kreises verfolgt hat, und ih kann unmögli glauben, daß ein Ausdruck in die Denk- schrift gekommen ift, der dem enigegensteht. Jedenfalls gebe ih hier meinerjeits die Erklärung ab, daß dies meine Aufsicht ift. Mas die Sache selbst anbetrifft, so hätte ih nur gewünscht, daß die Herren aus dem Templiner Kreise mit ihrem Antrage zuerst gekommen wären, ih wäre dann gern darauf eingegangen ; so wie die Sache aber heute liegt, kann ih weiter nichts sagen, als daß ih für die Wünsche des Temrpliner Kreises alle möglichen Sympathien habe und alles thun werde, was mögli ist, um ihnen die Bahn zu verschaffen, aber weiteres zu erflären, bin ih diesem Augenblick uicht Fim Stande und stelle den Beschluß der Hohen Versammlung anheim. ;

Auf eine Replik des Grafen Arnim-Boyygenburg erwiderte der Handels-Minister: | p i

Le zweifle ae nicht, daß der Herr Graf so gelesen hat, wie es dasteht, aber daß das in der Druckschri¡t stehen sollte, das, muß ih sagen, ist mix heute noch wunderbar. Soviel ih mi erinnere, steht darin, „hauptsächlich im Interesse des Kreises,“ und jedenfalls ist das meine Ansicht gewesen. Sm Uebrigen stelle ich den Beschluß dem Haufe anh-:im.

Dem H ause der Abgeordneten liegt folgender Ent- wurf eines Gesetzes, betreffend die Abänderung des 8. 3 des Geseyes vom 19: Mars 1860 (Geseß- Samml. S. 98) wegen Revision der Normal -

ise vor: S i: E Pin Wilhelm, von Gottes Gnaden König von Preußen 2c. verordnen mit Zustimmung der beiden Häujcr des Landtages der Monarchie, was folgt: h j

8. 1. Eine Revision oder Ergänzung der Normalpreise kann die Auseinanderseßzungsbehörde bewirken, wenn und soweit sie ein Bedürf- niß; dazu anerkennt, sofern die geltenden Normaipreise schon minde- destens 5 (fünf) Jahre hindurch in Wirksamkeit gewesen sind. :

9. Die revidirten Normalpreise finden auch bei den zur Zeit ihrer Bekanntmachung son anhängigen Reallasten- Ablösungen in allen

xllon Anwendung, p aae an E der Reallasten noch i tsverbindlich festgestellt worden 111. : not cs “Für L iefte R vision der Normalpreise steht den Be- theiligten das Recht zu, die vor Bekanntmachung ter revidirten Nor- malpreise angebrachten Provokationen auf Umwandlung oder Ab- lösung, welche ganz oder theilweile jolche Reallasten betreffen , deren Tabreswerth nah Normalpreisen berechnet wird, durch eine bei der zuständigen Auseinanderseßungs-Behörde schriftli oder protofollarisch abzugebende E fostenfrei binnen einer präklusivischen Frist von Rochen zurückzunehmen. ¿ N A H S Fist Paiuait mit dem Ablaufe desjenigen Tages, an welchem das die revidirten Normalpret|e enthaltende Stück des Amtsblattes

egeben ist. : S L. 4. Die Bestimmurgen des §. 1 bis 3 gelten auch für die Umwandlungen und Ablösungen der Realberechtigungen nah dem Ge- seße vom 27. April 1872 (Gesez-Samml. S. 417). vid

8. 5. Die dem gegenwärtigen Geseße entgegenstehenden Bestim- mungen im §. 3 des Geseßes vom 19. März 1860 (Gesez-Samml. S. 98) werden aufgehobcn. |

l t ErS G der Besti ;

Die Auseinanderseßungs- Behörde kann nach der Desmmung im 8. 3 des Gesehes vom 19. März 1860 (Geseß- Samml. S. 98) eine Revision oder Ergänzung der Normalpreifse, welche bei der Ablösung von Reallasten nah den Vorschriften des Reallasten-Ablösungs-Geseßzes vom 2 März 1850 in den Fällen der §8. 10, 12, 14, 30 und 57 a. a. O., wenn nicht eine gütliche Einigung zwischen den Betheiligten zu Stande kommt, in Aawendung gebracht werden müssen, ungeachtet eines dazu anerkannten Bedürfnisses erst alsdann bewirken, wenn die gelten- den Normalpreise hon mindestens 10 Ja“re hindurch in Wirksamkeit gewesen find. Dieser aus dem 8. 69 des Reallasten - Ablösungs - Ge- jeßes vom 2. März 1350 beibehaltene Zeitraum von 10 Jahren ift, wie die Erfahrung aus der nach der allgemeinen Hebung des Berkehrs erfolgten und insbesondere während der eien Jahre stattgefundenen raschen Steigerung der Preise für alle Lebensbedürfnifse gelehrt hat, unbedenklich ein zu langer und hindert die Feststellung einer gerechten, den Verhältnissen in der Zeit der Auseinanderseßung entsprechenden Abfindung.

Jn Folge des Gesehes vom 19. März 1860 sind die zuleßt fest-

gestellten revidirten Normalpreise im Jahre 1865 bekannt gemacht, mit Ausnahme det Regierungsbezirke von Frankfurt a. D.,, Magde- burg, Stralsund und Coblenz, in denen die Bekanntmachung bereits im Jahre 1864 erfolgt ist. Diese Normalpreise, welche zumal für alle nicht in festen Körnern bestehenden Natural - Abgaben nah der Vorschrift im §. 30 des Ablösungs-Geseßes vom 2. März 1850 unter Berücksichtigung der Preise in den damals vorangegangenen 20 Jahren haben ermittelt werden müssen führen gegenwärtig nach der eiügetretenen erheblihen Steigerung aller Werthe, zu großen

Lo und zu solchen Verleßungen der Berechtigten, welche das elch, indem es für die nicht marktgängigen Abgaben und Leistungen J

die Normalpreise neben die Durchshnittsmorktpreise für die markt- gängigen festen Körner stellt, nicht beabsichtigt hat. Es ist unter Hervorhebung dieses Mißverhältnisses von sämmtlichen Auseinander- fezungs-Behörden in ihren Bezirken das dringende Bedürfniß einer Revision der reite anerkannt, deren Ausführung die erwähnte geseßliche orshrift entgegen steht. Hiernah ist dem Uebelstande nur durh eine Aenderung der leßtern abzuhelfen. Es empfiehlt sih, den i0jährigen Zeitraum auf einen sjährigen ab- zukürzen. Ein solcher ist. auch bereits im §. 48 des Geseßes vom 3. Januar d. Js. , betreffend die Ablösung der Reallasten in der Bron Schleswig - Holstein (Geseß-Samml. S. 3). angenommen worden.

Wenngleich die nächste Revision nah der Gestattung des kürzeren

Termins allgemein die Reallasten jeder dahin gehörigen Kategorie betreffen wird, soit doch nit zu verkennen, dah sie ihre wesentiihste Bedeutung für die den geistlichen und Schulinstituten, sowie den frommen und milden Stiftungen zustehenden Realberechtigungen haben wird, bei deren Ab- lôsung nah dem Geseße vom 27. April v. J. laut §. 3 der jährliche Geldwerth nah den Grundsäßen des Ablösungs-Geseßes vom 2. März 1850, also für die nicht in festen Körnern bestehenden Natural- Abgaben (S. 30 a. a. O.) nah den Normalpreisen festzustellen ist. Gerade für diese Realbercchtigungen tritt das anerkannte dringende O einer Revision der Normalpreise am unzweideutigsten hervor und wir die Maßregel auch aus anderen Gründen gerechtfertigt. Den Real- _berehtigungen der erwähnten Institute ist nômlih bei der Ausführung der leßten Revision der Normalpreise wegen der damaligen Lage der Geseßgebung wohl nit diejenige Bedevtung beigemessen, welche sie gegenwärtig erlangt hat. .

Es mag mehrfach vorgekommen sein, daß bei der Zusammen- seßung der Distrikts-Kommissionen, deren Mitglieder zur Hälfte Vertreter der Verpflichteten und beziehungsweise der Berech- tigten sein sollen und welhe von der Auseinanderseßungs- Behörde zu wählen sind (§. 3 des Geseßes vom 19. März 1860) a die geistlihen Institute 2c. niht die ihnen als Berechtigten zukor:mende Rüdäsicht genommen ift. Dieselben haben demna bei dem geseßlih vorgeschriebenen kontradiktorishen Berfahren 8. 67 des Reallasten - Ablösungs -Geseßes vom 2. März 1850) nicht

mer die geeignete Vertretung gefunden. Auch ist abgesehen hiervon die Feststellung der Normalpreise niht überall für alle vorkommen- den Abgaben, also mangelhaft erfolgt. So hat namcntlich für die Abgaben an Holz und anderem Brennmaterial, die jeßt

von , lésoaders erheblicher Bedeutung find, eine Feststellung der Normalpreíse in den Bezirken der General - Kommissionen zu Breslau, Berlin und Fen, bei lebterer mit Auênahme- des 11., die Kreise Birnbaum, Mejseciß und Bomst umfassenden Distrikts, sowie in den Regièrungsbezirken Gumbinnen und Minden gar nicht statt- gefunden, weil dazu damals kein Bedürfniß vorlag. Gegenwärtig steht aber sogar einer Ergänzung der Preise die Fassung des §. 3 a. a. O. entgegen.

Um aber die im Interesse einer gerechten Abfindung nothwendige und ‘nach Gestatt::1ng der fkürzern Frist ausge- führte Revision und Ergänzung der Neormalpreise auch für dic Ab- lôsungen uach dem Geseße vóm 27. April vorigen Jahres wirksam zu machen, ist es erforderli, die in den §8. 2 und 3 des Entwurfs ent- haltenen Bestimmz:ngen zu treffen.

Durch den §. 2 wird nur der in den §8. 100 und 101 des Real- lasten-Ablösungs-Geseßes vom 2. März 1850 enthaltene Grundsaß zur Geltung gebracht, daß die Bestimmungen des neuern Geseßes auf alle noch nicht rehtsverbindlich festgestellten Verhältnisse anwendbar seien. Die an- gebrachte Provokation enthält als ein enseitiger Antrag jedenfalls eine rechtsverbindliche Festseßung noch nicht und es ist daher kein durchgreifender allgemeiner Grund für die im §. 3 des Gefeßes vom 19. März 1860 enthaltene besondere Bestimmung ersichtlich, wonach

„die revidirten Normalpreise auf ‘alle nah ihrer Bekanntmachung

bei der Anseïnanderseßungs- Behörde- anhängig “gemachten Ab-

[ôsungen Anwendung finden.“ :

__ Die Motive zu dem Geseße vom 19. März 1860 ergeben, daß diese Bestimmung nur aufgenommen worden ist, um da- durh eine unter den Auseinanderseßungs-Behörden über die Gültigkeit der früher festgestellten Normal!preise über den im §. 69 des Ablösnngs-Gesetes vom 2. März 1850 ecwähnten Terinin binaus entstandene Kontroverse zur Entscheidung zu bringen. Dies Motiv waltet gegenwärtig niht mehr ob und kann daher der Herstellung des den 88. 100 und 101 a. a. O. entsprechenden Grundsaßes nicht mehr eutgegenstehen.

_ Es wird auch, wie schon erwähnt, dur die Beseitigung jener Bestimmung im §. 3 des Geseßes vom 19. März 1860 nur möglich, die Wohlthat des neuen Gescßes den am meisten betheiligten Jnsti- tuten, deren Realberechtigungen der Umwandlung und Ublösung nah dem Geseße vom 27. April vorigen Jahres “unterliegen, zu Gute kommen zu lassen, da wegen der im §. 8 des leßteren enthaltenen prâ- klusivischen Frist es sih annehmen läßt, daß vor der Bekanntmachung der revidicten Normalpreise Seitens der Verpflichteten die Provokutio- nen bereits der größten Zahl nah angebracht sein werden.

Andererseits erscheint aber auch die im §. 3 des Entwurfs getro ffene, den Schlußsaß im §. 10 des Geseßes vom 27. April v. I. theilweise akändernde Bestimmung über die Zulässigkeit der Zurüdck- nahme der Brovokation als erforderlich. Es muß denjenigen Provo- fanten, welche ihre bezüglichen Anträge in der Vorausjeßuyg gestellt haben, die Erledigung derselben werde unter Zugrundelegung der zur Zeit geltendenden Normalpreise ecfolgen, die Möglichkeit geboten werden, die nachtheiligen Konsequenzen dieses Jrrthums von fich ab- zuwenden. Denn cs kann nicht in der Absicht des Gesehes liegen, die betreffenden Provokanten dadurch in eine \chlechtere Lage zu verseßen, daß ihren Anträgen im Wege der Geseßgebung. eine andere Wir- ns E wird, als deiselben zur Zeit ihrer Anbringung bei- wohnte.

Gine Verlängerung der im §. 8 des Geseßes vom 27. April v. J. enthaltenen Frist für die Provokationen, um sich bei der Ab- lôsung die Vermittelung der Rentenbank zu_sichern, erscheint nit er- forderlih. Denn für die Berechtigten liegt in der Beibehaltung des Termins keinerlei Gefahr, da fih bei der Revision eine Herabseßung der Preise nicht erwarten läßt und fie daher keinen Anstand nehmen dürfen, ihre Provokationen anzustellen, die Verpflichteten dagegen find durch die” gestattete kostenfreie Zurücknahme der Provokationen vor Nachtheilen gesichert.

Statistische Nachrichten.

Die Nr. 5 der Annalen des Deutschen Reiches für Gesetzgebung, Verwaltung und Statistik, herauêgegeben von Dr. Georg Hirth, hat folgenden Inhalt: Die Reorganisation des Kaiserlichen General-Postanits Cay 10 Die neue Geschäftsordnung. Ueber Mißbräuche des Aktienwesens. Denkschrift der Handelskammer zu Chemniß. Materialien zur Bankfrage. Vorbemerkung- A. Denk- schrift des bleibenden Aus\chusses des Deutschen Handelstags, auf Grund der Berathungen der Bank-Kommission (Mai 1870). B. Vom fünften Deutschen Handelstag (Mai 1872). C. Vom deutschen Land- wirthshaftêrath. Aus der Denkschrift des Professor Richter. D. Statistisches über die deutschen Zettelhauken. Zur Tabaksteuer- Reform. I. Statistisches. 11. Versteuerung nah dem Gewicht oder nah dem Werth. Die Einführung der norddeutschen Gewerbeordnung in Bayern, Württemberg und Baden.

Kunst und Wissenschaft.

__ Nach einem vom Uhland - Verein und dem Aus\chuß des s{hwä- bischen Sängerbundes gefaßten Beschluß foll die Enthüllung des im Guíîse vollendeten Uhland-Denkmals in Tübingen am 14. Juli gefeiert werden.

#ck Karlsruhe, 15. März. Der Professor Dr. E. Las peyres an der Universität Dorpat ist, uyter Verleihung des Charakters als Hof- Rath zum Professor der Volkswirthschaftslehre an der Polytechnischen Schule hierjelbst und der Herzogliche Bibliothekar Dr. Karl Zang e- meister in Gotha zum Ober-Bibliothekar an der Universitätsbib- liothek in Heidelberg ernannt worden.

Landwirthschaft.

Berlin, 18. März. Das Landes-Dekonomie-Kollegium man. in seiner Sißung am 13. März den Antrag des Grafen v. Borries:

„Das Königliche Landes-Oekonomie-Kollegium wolle beschließen: Se. Excellenz den Herrn Minister für die landwirthschaftlichen Angelegenheiten zu ersuchen, Anordnung zu treffen, nach welcher, un- ter vorgängiger Anhörung der betreffenden Verbandsvertretungen, auf Kosten der betheiligten Grundbesißer und Pächter, für ganze Distrikte rechtzeitig von Amtswegen geeignete Maßregeln zur Vextilgung der Feldmäujse, sobald sie sih zeigen, geiroisen werden können. der Berathung. Der Antragsteller hatte sein Verlangen in folgender Weise begründet: Die Feldmäuse treten, sich rasch vermehrend, sehr häufig verheerend auf, verzehren die Einsaat, die junge und die rei- fende Frucht. Mit seltenen Ausnahmen sind Schußmaßregeln Ein- zelner, besonders dort, wo der Grundbesiß stark zersplittert ist, erfolg- los; eine gütige Vereinigung sämmtlicher betheiligter Grundbesißer zu einem emeinen Vertilgungskriege ist fast nie zu erreichen. Sollen daher diese ebenso fruchtbaren als gefährlichen Feinde des Ackerbaues vertilgt werden kênnen, so bleibt ein amtlihes Einschreiten auf Kosten der gesammten Betheiligten der allein zum Ziele führende Weg. Der ständige aus des Kollegiums, welchem der Antrag in

seiner vorjährigen Herbstjession zur Vorberathung vorlag, hat densel-

ben abgelehnt, dagegen nachstehenden Beschluß gefaßt:

„Sr. Excellenz zur Erwägung anheim zu geben, ob es nicht zweckmäßig sein dürfte, die Provinzial-Behörden, insbesondere die der neuen Provinzen, darauf aufmerksam zu machen, daß zum Schuße der Landwirthschaft gegen allgemeinere Kalamitäten, welche, wie z. B. die Mäuseplage, oft nur-durch vereinte Kräfte zu überwinden feien, von der im Geseße vom 11. März 1850 gewährten Befugniß, orts- polizeilihe Verordnungèn zu erlassen, anscheinend nicht hinreichend Gebrauch gemacht werde.“

Da der Referent, Herr Elsner v. Gronow, im Plenum bei der Berathung dieser Angelegenheit nicht zugegen war, so warf der An- tragsteller, Graf v. Borries, einen Rückblick auf die im Ausschusse er- ge Bedenken gegen“ seinen Antrag und suchte dieselben zu wider- legen. Die Versammlung {loß \sich jedoch der Ansicht seines Aus- \husses an und acceptirte den oben mitgetheilten Beschluß desselben.

Das Landes-Oekonomie-Kollegium trat hierauf in die Berathung der Vorlage des Ministers für die landwirthschaftlichen Ange-

legenheit, betreffend die Koppestiftung, ein. Die Vorlage zerzällt in drei Theile: 1) den Jahresbericht des Kuratoriums der Koppestiftung, 2) das Urtheil der Preisrichter-Kommission über die eingegangenen Konkurrenzschriften und 3) die Vorschläge zu neuen Preisaufgaben. Der erste Theil dient nur zur Kenntnißnahme des ollegiums, in Bezug auf die beiden anderen Punkte hatte das Landes-Oekonomie- Kollegium Beschlüsse zu fassen. Der Jahresbericht des Kuratoriums, welcher au den Minister gerichtet ift, lautet:

„Ew. Excellenz beehren wir uns beifolgend die Rechnung über die Cinnahwen und Ausgaben des Koppe-Stiftungsfonds für das verflossene Jahr ganz gehorsamst zu überreichen. Dem Baar- bestande von 9354 Thlrn., mit welchem sie schließt, sind bereits im verflofsenen Monat an Hypothekenzinsen 1123 Thlr. wicder hinzu- getreten, so daß wir abermals in der Lage find, die Summe von 500 Thlrn. in zinêtragenden Papieren anlegen zu können. Wir

aben den Auftrag hierzu der Preußischen Gentral-Boden-Kredit-

ftien-Gesellschaft bereits ertheilt, nachdem diese Gefellshaft in Stelle der Ersten Preußisd:en Hypotheken-Aftien-Gesellschaft, welche im Jahre 1872 aufgelöst worden ist, die Verwaltung des unserer Fürsorge anvertrauten Koppe-Stiftungsfonds übernommen hat. Die mühevolle Durchsicht der ‘eingegangenen 16 Konkurrenz-Schriften über die ländliche Arbeiterfrage ist beendet, und hat insofern zu einem bestimmten Ergebniß geführt, als die Herren Preisrichter einmüthig Eine der Arbeiten als die rclativ besteerkannt haben und nur darüber noch getheilte Ansicht herrscht, ob die Beseitigung der Mängel, die der betreffenden Sthrift ankleben, als Bedingung für die Prä- miirung hinzustellen sei, oder ob diese leßtere unbedingt und nur unter Beifügung des Wunsches, jene Mängel zu beseitigen , ex- folgen soll. ‘Das Kuratorium hält es für unausführbar, die Prä- miirung einer Konkurrenzschrift von der vorgängigen Erfüllung einer Bedingung abhängig zu machen, da es sih nah dem Wortlaute des Agra niht für berechtigt hält, die Anonymität einer

{rbeit zu einem anderen Zweck zu unterbrechen, als um sie mit dem ausgeseßten Preise zu krönen. Diese unsere Ansicht haben wir- den M Preisrichtern mitgetheilt, und soll die Frage bei Gelegen- eit der nächsten Plenarsißunz des Landes - Oekonomie - Kollegiums definitiv zum Austrage gebracht werden. Es {webt daun nur noch die zweite der von uns gestellten Aufgaben, die Refuitate der an- gestellten thierphysiologishen Versuhe betreffend. Zür Ein- reihung der Konkurrenz - Arbeiten über diese Preisfrage ist der 30, Juni dieses Jahres als Schlußtermin festgestellt. Wir beabfichtigen daher, um die so bereiten und wohlgerüsteten Fonds der Koppe-Stiftung möglichst nußbar zu machen, im Juli d. J. zwei neue Preisaufgaben auszushreiben und bitten Ew. Exel- lenz zu diesem Zwecke ganz gehorsamst, das Landes - Dekonomie- Kollegium, in dessen bevorstehender Sißung zur Bezeichnung geeig- neter Gegenstände auffordern, und uns von dem Ergebniß „ine Mit- theilung hochgeneigtest zugehen zu lassen.“

Der Vorsitzende bemerkte zunächst, daß die Preisrichter-Kommission sih über das Urtheil bctreffs der eingegangenen KonXurrenzschriften noch nicht geeinigt habe, daß dies aber vorauésfichtlih am heutigen Tage geschehen werde. Deshalb könne jeßt nux über die Vorschläge zu Preis - Aufgaben berathen werden. Der ständige Ausshuß des Kollegiums habe die Angelegenheit vorberathen und zwei Vorschläge gemacht, welche wir bereits bei der Berichterstattung über die Be- rathungen des ständigen Ausschufses in dieser Angelegenheit mitgetheilt haben. Das Kollegium acceptirte die Vorschläge des Ausschusses. Die Sitzungen des Landes-Oekonomie-Kollegiums sind am 15. d. M. geschlossen worden.

In der Provinz Hannover ist der Erdrush der im verflof- fenen Jahre gewonnenen almfrüchte befriedigend ausgefallen, so daß die Ernte eine ziemlich gute Mittelernte gewesen ist. Nur in ein- ues Bezirken ist der Ertrag geringer gewesen. Rüben uñd“ Kartof- seln sind fast überall reihlich und in guter Qualität geerntet, woducch für Ostfriesland der nur spärlich gewonnene Buchweizen erseßt wor- den ist. Der Ertrag an Gartenfrüchten war im Allgemeinen gut, Obst dagegen ist nur wenig gewonnen worden.

Gewerbe und Handel.

Breslau, 17. März. (W. T. B.) Die Direktion der Rech- ten Oderufer-Eisenbahngesellshaft beschloß, vorbehaltlich der Genehmigung des Verwaltungsraths, in ihrer heutigen Sißung, eine Dividende von 61/5 Prozent für das verflossene Jahr festzuseßen.

Zur Ergänzung der im Inseratentheile veröffentlichten Bilanz und Gewinn- und Verlustberechnüung der Kom munalständischen Bank für die preußische Oberlausiß zu Görliß pro 1872 theilen wir aus dem G-schäftsberiht noch folgende Zahlen mit: Der Gesammtumsaßtz der Bank mit Aus\hluß der Lombard-Prolongatioren und der Notencialösung betrug 1871: 69,353,219 Thlr., 1872: 112,496,337 Thlr; der Geldumfaß 1871: 34,450,507, 1872: 44,439,428 Thlr. ; die Noteneinlösung 1871: 3,925,290 Thlr., 1872: 2,971,630 Thlr. und durchschuittlich pro Tag 1871: 10,900 Thlr., 1872: 8140 Thslr.; die durchschnittliche Umlaufsumme der Banknoten 1871: 972,400 TIhlr., 1872: 982,550 Thlr. Discontirt wurden: Plaßwechsel 1871: 6205 Stük mit 5,196,400 Thlr., 1872: 5549 Stück mit 4,519,203 Thlr. ; Bankplaßwech)el 1871: 10,393 Stück mit 8,894,132 Tblr., 1872: 10,829 Stück mit 9,401,535 Thlr. ; fremde Wechsel 1871: 690 Stück mit 550,426 Thlr., 568 Stück mit 553,154 Thlr.; Wechsel auf Nébenpläße 1871: 819 Stück mit 29,436 Thlr., 1872: 1054 Stück mit 195,162 Thlr. Der Bestand an Lombarddarlehnen war 1871: 22,480 Thlr., 1872: 24,305 Thlr. ; der Bestand und Ankauf der Effekten 1871: 1,197,062. Thlr., 1872: 1,501,322 Thlr.; der Verkauf von Effekten 1871: 1,066,567 Thlr., 1872: 1,245,018 Thlr.; der Umsaß im Effekten-Kommissionsgeschäft 1871: 8,188,298 Thlr., 1872: ,29,359,964 Thlr. Jm Kontokurrent waren Debitoren 1871: 17,727,422 Thlr., 1872: 34,503,420 Thlr. und Kreditoren 1871: 17,174,989 Thlr, 1872: 33,553,488 Thlr. Auf Depositen- und Giro-Konto war Bestand und eingezahlt 1871: 1,324,367 Thlr., 1872: 2,989,265 Thlr.; Zurückgezahlt 1871: 755,856 Thlr., 1872: 2,058,028 Thlr.; daher Bestand 1871: 568,511 Thlr., 1872: 931,237 Thlr. Das Stammkapital felbst foll in Berücksichtigung der starken Entwickelung des Geschäftsumfangs der Bank gemäß §. 4 der - Bankstatuten vom 2. März 1866 um 500,000 Thlr. erhöht und auf 1,500,000 Thlr. gebracht werden. Die Notenemission bleibt aber unverändert. Dagegen hat der Kommunal- Landtag der Srrapnen Oberlaufiß M olsen, zugleih mit der Er- höhung des Stammkapitals eine dem 8. 25 der Bankstatuten ent- sprechende Erhöhung des Reservefonds der Bank um 125,000 Thlr. durch Ueberweisung dieses Betrages eintreten zu lassen.

München, 15. März. Der Shuhmachergehülfenstrike hat heute begonnen, und es sind bereits mehrere Werkstätten geschioffen. Da die Meister sich mit großen Partien auêwärtiger fertiger Waaren versahen, so wird die Arbkeitseinfstellung ohne Nachtheil füz das Publikum verlaufen. Von den ca. 600 hier befindlichen Shuhmacher- gehülfen haben fih 334 laut Unterschrift für einen Strike erklärt; von diesen haben jedo bereits \{chon mehrere wieder ihren Entschluß geändert. Auch von Landshut und Würzburg sind an die hiesige Schuh- machergenossenschaft Berichte über daselbst bevorftehende Striken ein- gelaufen. : i G Den fig L s HAtGiabr 1872 if D

raun schw eiger Bank für das Geschäftsjahr 1872 ist vom Auf- sihtsrath auf 85 Prozent festgestellt.

_ Coburg, 17. März. (W. T. B.) Der Verwaltungsrath der Lreikea Coburg-Gothaischen Kreditgesellschaft hat in seiner

eutigen Sißung- die Dividende pro 1872 auf 74 Prozent festgeseßt und weitere 174,000 Thlr. dem Reservefond überwiesen.

. Bremen, 14. März. Der unter den Kesselschmieden und Eisenbahnarbeitern Bremerhavens und Geestemündes ausge- brochene Strike ist als beendet zu betrachten, ohne daß die Striken- den ihre höheren Lohnforderunge durchgeseßt hätten. Es treffen täglich ganze Züge neuer Arbeiter zum Löschen und Laden der Schiffe in Bremerhaven ein. Auch mit einem Theil der Bremerhavener Bares arbeiter ist ein Abkommen getroffen, so daß die Expedition

er englishen Dampfer keine Verzögerung erleidet.

Zweite Beilage

W. T. B.) Die Dividende der -

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Zweite Beilage

zum Deutschen Reichs-Anzeiger und Königlich Preußischen Slaals-Anzeiger.

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Inseraten-Expedition

B Â . @ « E des ‘Deutschen Reichs Anzeigers 1. Steckbriéfe und Untersuchungs-Sachen.

und Löniglicz Preußischen Îtaats-Anzeigers: Berlin, Wilhelm-Straße Nr. 32.

Steckbriefe und Untersuchungs-Sachen.

effentlihe Ladung. Auf den Grund der Anklage der König- Ey Sens: nwaltschaft vom 22. d. M. ift gegen 1) den Johann Ferdinand Nauselow aus Stolp, geb. am 13. Februar 1848; 2) den Otto Christian Bernhatd Lange aus Stolpmünde, geb. den 2. März 1848; 3) den Heinrih Theodor Griechen aus Kl. Garde, geb. am 99. Suli 1849; 4) den Heinri August Groth aus_ Horst, geb. am 26. Mai 1849; 5) den Paul Ewald Jaehns aus Stolpmünde, geb. am 25. Februar 1349; 6) den Garl Héinrich Repfke aus Stsely, geb. am 6. November 1849; 7) den Eugen Wilde aus Stolp, geb. am 16. Mai 1849; 8) den Ludwig Jacob Wockenfuß aus Wabesde, geb. 10. Dezember 1849; 9) den Martin Friedrich Ferdinand Kloß aus Görshagen, geb. am 13. März 1849; 10) den Ernst Gustav Carl Neißke aus Stolp, geb. am 11. Juli 1851; 11) den Wilhelm Her- mann Wanderse aus Poblob, geb. am 20. Mai 1891 dur Beschluß vom heutigen Tage gemäß S. 140 des Reichs-Strafgeseßbuchs und des Gesetzes vom 10. Mai 1896 wegen unerlaubten Verlassens des deutschen Bundesgebiets 1m militärpflichtigen Alter die Untersuchung eröffnet, und werden dieselben zu dem zur mündlichen Verhandlung vor der Deputation für Untersuchungsfachen auf den 20. Juni c., Bormittags 10 Uhr, im Sißungszimmer hier angeseßten Termine mit der Weisung geladen, die zu threr Vertheidigung dienenden Ver- theidigungsmittel mit zur Stelle zu bringen, oder solche dem Gerichte so zeitig vor dem Termine anzuzeigen, daß sie noch zu demselben her- beigeshafft werden können. Gegen den Ausbleibenden wird mit der Untersuhung und Entscheidung in contumaciam verfahren werden. Stolp, den 27. Februar 1873. Königliches Krei3gericht. T. Abtheilung.

G Vorladung. D [6 Mir den Antrag der Königlichen Staatsanwaltschaft vom 5. De- zember 1872 is gegen nachstehend genannte Personen! 2 1) Den Brâuer- und Fleischermeistersohn - Heinrich Oswald Irrgang aus Guhren, geboren den 9. September 1850 daselbst 2) Ln Karl M Wilhelm Ramsch, geboren den 28. August 1851 zu Thiemendork, d 3) den Schiffersohn Herrmaun Ferdinand Münster, geboren den 9. September 1852 zu Läskau, weil sie als Militärpflichtige ohne Erlaubniß auêgewandert sind, um fih dadur der Einstellung in den Dienst des stehenden Heeres oder der Flotte zu entziehen, in Gemäßheit des Geseßes vom 10, März 1856 und der hierauf bezüglichen Vorschrift in 8. 140 des Straf- geseßbuchs für das Deutsche Reich vom 15. Mai 1871 die gerichtliche Untersuchung eröffuet worden. Demgemäß werden die vorgenannten ersonen zu dem auf : E den 8, September 1873, Bormittags 10 Uhr, zur öffentlichen und mündlichen Verhandlung an hiesiger Gerichtsstelle anberaumten Termine mit der Aufforderung vorgeladen, zur feltgelegten Stunde zu erscheinen und die zu ihrer Vertheidigung dienenden Be- weismittel mit zur Stelle zu bringen oder solche so zeitig vor dem Termine anzvzeigen, daß sie noch zu demselben herbeigeschafft werden fönnen. Gegen den Ausbleibenden wird mit der Untersuchung und Entscheidung in contuniaciam verfahren und demgemäß was Rechtens estgeseßt werden. i E Cleigan a. O., den 14. Dezember 1872. Königliche Kreisgerichts-Deputation. - Schwindt.

Handels-Negister.

Handelsregister

des Königlichen Stadtgerichts zu Berliu, Jn unser Gesellschaftsregister ist eingetragen:

Col. F e ie É

Col, IT. Firma der SGesell\cha\t: : Berlin-Anhaltishe Holz-Foctorei, Aktien-Gesellschaft,

Col. 111. Siß der Gesellschast:

Berlin. / :

Col. 1V. Rechtsverhältnisse der Gesellschaft :

| Die Gesellschaft ist eine Aktiengesellschaft. .

Der notariell verlautbarte Gesellschaftsvertrag vom 12. März 1873 befindet sich Blatt 6 bis 15 des Beilagebandes Nr. 432 zum Gesellschaftsregister in beglaubigter Form.

Gegenstand des Unternehmens ist: | E

der Betrieb der Holzfactorei, insbesondere des Holzhandels in feinem anzen Umfange, ‘der Erwerb, fowie der Betrieb von Dampf- und asse-schneidemühlen, die Zubereitung und der Verkauf aller zu Bauten Cen, Materialien, sowie die Uebernahme von Bau- Ausführungen. (§. 3.) i : :

Die Zeitdauer des Unternehmens ist auf eine bestimmte Frist nit beschränkt. (S. 4.) : i A

Das Grundkapital beirägt Zweihunderttaufend Thaler und be- steht aus Eintausend Aktien zu je Zweitausend Thalern. Hier- von gelangt jedoch zunächst nur der Betrag von Einhundertzwanzig- tausend Thalern, zerlegt in Sechshundert Affftien zu je Zweihundert Tha- lern zur Emission.

Die Aktien lauten auf den Inhaber. (S. 6.)

Alle öffentlichen Bekanntmachungen der Gesellschaft erfolgen dur :

die Berliner Börsenzeitung,

die Nationalzeitung,

die Neue Börsen-Zeitung,

Salings Börsenblatt,

den Berliner Aftionär, rick 4 er tis, E Nen urch einmaliges Einrücken. (S. 18.

Die General-Versammlungen werden vom Vorsißenden des Auf- sihtsrathes berufen und sind mindestens acht Tage vor dem Versamm- lun E E allen Publikationsblättern der Gesellschaft bekannt zu machen. (S. 30.) :

Die Bekanntmachungen und die Urkunden des Aufsichtsrathes sind mit dem Namen des Vorsißenden oder seines Stellvertreters zu unterzeichnen. (S. 25.) 0

_ Der Vorstand besteht aus einem oder mehreren Mitgliedern [Direktoren]. (§. 17.) S

Die Urkunden und Erklärungen des Varstandes sind für die Ge- sellschaft verbindlich, wenn sie mit der Firma der Gesellschaft und der eigenhändigen Unterschrift des Vorstandes resp. Stellvertreters . dessel- ben, oder falls der Vorstand aus mehreren Mitgliedern ‘besteht, zweier Mitglieder des Vóörstandes, oder eines Vorstands-Mitgliedes G R Procuristen oder endlih zweier Prokuristen versehen find.

Dienstag, den 18. März

von öffentlichen Papieren.

5 N 6 duftrielle Etabli ts, Fabriken und Groß- . Konkurse, Subhastationen , Aufgebote, Vor- : R fiements, F ß ladungen u. dergl.

. Verkäufe, Verpachtungen, Submissionen 2c.

. Verschiedene Bekanntmachungen. . Literarische Anzeigen.

Zeitiger Vorstand ist: L iR :

Freiherr Otto von Schleiniß in Berlin. __ Eingetragen zufolge Verfügung vom 15. März 1873 am fel- bigen Tage. Í : :

(Aften über das Gesellschaftsregister, Beilageband Nr. 439,

Seite 20.) G Fanner, Sekretär. Berlin, den 15. März 1873. _ È Königliches Stadtgericht. Abtheilung für Civilsachen.

Handelsregister des Königlichen Stadtgerichts zu Berlin. Fn unser Gesellschaftsregister ist eingetragen : Col, 1. Laufende Nr. 4320. Col, 2. Firma der Gesellschaft : Westphälische Stahl- & Puddlings-Werke (vorm. Bernhard Koenig) Aktien- esellschaft. Col. 3. Sit der Gesellschast: Belit Col, 4. Rechtsverhältnisse der Gesellschaft: _ Die Gesellschaft ist eine Afktiergesellschaft. E Das am 7. März 1873 notariell verlautbarte Statut befindet sich Blatt 3 bis 15 des Beilagebandes 438 zum Gesellschaftsregister. E i i Gegenstxub "de Unternehmens ist der Betrieb von Puddel- und Stahlwerken sowie aller damit in Beziehung stehenden Geschäftêzweige 0 4 i A l @ Die Dauer des Unternehmens ist auf eine bestimmte Zeit nicht beschränkt (S. 4). E i : | Das G: undiavitat der Gesellschaft von 200,000 Thalern wird aufgebraht durch 1000 Aktien, jede Aktie zu 200 Thaler (§8. 95). Die Aktien lxuten auf den Inhaber (F. E Alle öffentlichen Bekauntmachungen der Gesellschaft erfolgen durch Einrückung in j: l Î 1) die Berliner Börsen-Zeitung, 2) Salings Börsenblatt, ; 3) den Berliner Börsen-Courier, 4) die Bank- und Handels-Zeitung, 5) die Neue Börsen-Zeitung, 6) die Hagener Zeitung. 7) die National-Zeitung, u E Fede Bekanntmachung gilt als gehörig publizirt, wenn he einmal dur die genannten Blätter veröffentlicht ist (8. 13). i Die Generalyersammlungen beruft der Aufsichtsrath mindestens 3 Tage vor dem anberaumten Termine durch die Publikationsblätter

. 30). : : q Der Vorstand (die Direktion) besteht aus einem oder mehreren

itgliedern (§. 30). j Ab N ven b Erklärungen der Direktion sind für die Ge- sellschaft verbindlih, wenn sie mit der Firma der Gesellschaft ver d w lee S insofern nur ein Direktor vorhanden, von diefem oder von ei Prokuristen j A b. A Aber afi oder mehrere Direktions-Miktglieder vor handen, von zwei Direktions-Mitgliedern oder von, einem Direktions-Mitglicd und einem Prokuristen oder endlich von zwei Prokuristen, eigenhändig unterzeichnet sind (§: 18). Zeêitiger alleiniger Direktor it: der Fabrikbesißer Bernhard Koenig in Haspe. A e Eingetragen auf Verfügung vom 15. März 1873 am selbigen

age. A N n E N Akten über das Gesellschaftsregister Beilageband 438, Seite 23.) Fanner, Sekretär.

Berlin, den 15. März 1873. : Königliches Stadtgericht. Abtheilung für Civilsachen.

Handelsregister des Königlichen Stadtgerichts zu Berlin, In unser Smn t die Firma : und als deren Inhaber der Kaufmann Emil Carl Paul Winkler hier (jeßiges Geschäftslokal : Klosterstraße 78) eingetragen worden. ets : Fn unser Firmenregister, woselbst unter Nr. 3763 die hiesige

andlung in Firma: G E Ed. Bote & G. Bock t steht, ist eingetragen : A E Daa E aridalsgeswbät ist durch Vertrag auf den Musikalien- händler Hugo Bock zu Berlin übergegangen, welcher dasselbe unter unveränderter Firma fort eßt. Vergleiche Nr. 7291 des Firmenregisters. Z A Dum ist in ai Firmenregister unter Nr. 7291 die Firma : Ed. Bote & G, Bot E und als deren Inhaber der Musikalienhändler Hugo Bock hier einge- w 4 : , a Hugo Bock für diese Firma ertheilte Prokura is: er- loschen und deren Löschung in une Prokurenregister Nr. 1725 erfolgt. Berlin, den 15. März 1873. ; - Königliches Stadtgericht. Abtheilung für Civilsachen. \{ Hanveltregilien, Verfü vom 8. am Fn unser Gesellschaftsr-gister ist zufolge Verfügung vom 9. An 10. März 4 bei der ‘bac „Königsberger Handels-Compa uie“ unter Nr. 454, Col. 4 eingetragen worden, daß der Kaufmann Bern-

hard Ludwig Meller von hier zum beständigen Stellvertreter für den

Direktor gewählt worden ist.

önigsberg, den 7. März 1878. : M Znigliches Kommerz- und Admiralitäts-Kollegium.

Bekauntmahnng E Zufolge Verfügung von a ist in unfer egister für Eintra- gungen der Ausschließung der ütergemeinshaft unter" Kaufleuten sub Nr. 35 eingetragen, daß die S Rosa'ie Moses, geb. Meyer, zu Briesen für ihre Ghe mit „Israel Hirsch Moses dur Vertrag vom 9. April 1868 und laut Verhandlung vom 6. Oktober 1869 die B a Güter und des Erwerbes ausgeschlossen hat.

Culm, den 12. März 1873. L Königliches Kreisgericht. T. Abtheilung.

Bekanntmachu

ug L Heute ist in unser Prokurenregister unter Nr. 19 eingetragen, daß

. Verloosung, Amortisation, Zinszahlung u. f. w;,

1878.

Beffentlicher Anzeige. =————————

Rudolf Mosse in Zerlin, Leipzig, Zamburg, Frank- furt a. M., Breslau, Halle, Prag, Wien, München, Uürnberg, Straßburg, Zürich und Stuttgart.

die Kaufmannsfrau Rebecca Lachmann hier, als Jnhaberin der hier unter der Firma: R. Lachmann bestehenden Handelsniederlassung Nt. 247 den Kaufmann Naumann b mvs hier ermächtigt hat, die vorbenannte Firma per procura zu zeichnen. Graudenz, den 8. März 1873.

Königliches Kreisgericht. T. Abtheilung.

Bekanntmachung. Heute ist die in Graudenz bestehende Handelsniederlassung der Kaufmannsfrau Rebecca Lachmann ebendaselbst unter der Firma : N. Lachmann in das diesseitige Firmenregister unter Nr. 247 eingetragen. Graudenz, den 8. März 1873. Königliches Kreisgericht. T. Abtheilung.

__ _Befkanutmachung, Fn unserem Firmenregister wurde heute sub Nr. 4 in Col. 6 Folgendes vermerkt : die Firma H. Klein zu Sensburg ift erloschen. Sensburg, den 28. Februar 1873. Königliches Kreisgericht. T. Abtheilung.

Bekanntmachung,

In unser Gesellschaftsregister, woselbst unter Nr. 61 die hiesige

Handelsgesellschaft in Firma: „Ostprenß. Holz-Commanditgesellschaft R. Albrecht“

mit einer Zweigniederlassung in Königsberg i. Pr. vermerkt steht, -ift heute eingetragen: _

Die Firma ift geändert in: s

„Ostpreußische Holz-Commanditgesellschaft Albrecht et LewandowSsÜt“.

Die Hauptniedèrlassung ist nah Königsberg i. Pr. verlegt und in Tilfit eine Zweigniederlassuug verblieben. Der bisherige Komman- ditist Lucian Lewandowéki, jeßt in Königsberg, ist persönli haften- der Gesellschafter geworden.

Tilsit, den 13. März 1873.

Königliches Kreisgericht. T. Abtheilung.

Jn unser Firmenregister ist unter Nr. 608 die Firma F+ Wy- s8zynzfi und als deren Jnhaber der Kaufmann Felix Wyszysnki hier- selbst heute zufolge Verfügung vom 11. März 1873 eingetragen.

Bromberg, den 11. März 1873.

Königliches Kreisgericht. T. Abtheilung.

Die in unserem Firmenregister unter Nr. 136 eingetragene Firma: 2. Zeidler, ist zufolge Verfügung vom 11. März 1873 heute gelöscht. Bromberg, den 11. März 1873. | Königliches Kreisgericht. T. Abtheilung.

Bekanntmachung. E

Jn unser Firmenregister ist unter Nr. 157 Kaufmann Paul Karl

Piotrowsfi aus Gnesen als Inbaber der Firma K. Piotrowski hierorts

zufolge Verfügung vom heutigen Tage eingetragen.

Gnesen, den 10. März 1873. ' s

Königliches Kreisgericht. Erste Abtheilung.

Bekanntmachun

In unser Gesellschaftsregister ist auf Grund vorschriftsmäßiger Anmeldung eine Aftiengesell\chaft unter Nr. 32 unter der Firma: Schlesishe Mosaifplatten-Fabrik Dies mit dem Sige in Brieg und mit nachstehenden Rechtsverhältnissen heute eingetragen worden.

Das Statut der Gesellschaft ist vom 8. März 1873.

Die Gesellschaft hat die Fabrikation von Mosaikthonplatten und anderer Thonmvaaren, aller Art zum Zweck und ist in ihrer Dauer unbeschränkt. Das Grundkapital beträgt Vierzigtausend Thaler und ist in Achtzig auf den Namen lautende Aktien Über e fünfhundert

aler zerlegt. ator By Das Direktorium besteht aus einem oder mehreren Mitgliedern und bildet den Vorstand der Gesellschaft. Die Firma derselben zeich- nen entweder zwei Direktoren oder ein Direktor und ein Prokurist, oder ein Direktor und ein Mitglied des Aufsichtsraths, oder zwer Mitglieder des Aufsichtsraths, oder ein Mitglied des Aufsichtsraths und ein Prokurist. | A

A ai der Gesellschaft fungirt der Architekt Friebrih

Wilhelm Ullfers. Mitglieder des Aufsichtsraths sind: 1) der Kommerzienrath Robert Schärff, 2) der Fabrikbesißer Carl Schönfelder, 3) der Fabrikdirektor Friedrich Reischauer, sämmtlich in Brieg wohnhaft

Alle fentlichen Bekanntmachungen der Gesellschaft sind unter der Firma von dem Direktorium und dem Aufsichtörathe in der

Schlesischen“ und in der „Breslauer Zeitung“, sowie in den Brieger

Lekalblättern zu erlassen. Geht eines dieser Blätter ein, 10 wählt der Aufsichtsrath ein anderes öffentliches Blatt. Auch außer dieseux Falle steht es dem Aufsichtsrathe frei, andere als die vorbenannten Blätter zu wählen. Alle hinsichtlich der Gesellschaftsblätter eintre- tenden Aenderungen sind in den bisherigen Gejellschaftsblättern, soweit dieselben noch bestehen und zugänglich sind, bekannt zu machen.

Brieg, den 12. März 1873. z

Königliches Kreisgericht. T. Abtheilung.

Bekauntmachung : Als Prokurist der am Orte Beuthen D./S. mit einer Zweig- niederlassung zu Kattowiß bestehenden, und im Gesellschaftsregister Nr. 124 unter der Firma: i is N obers(lefishe Bauk fon: Handel und Industrie, i Aktiengejellschaft find i a tintzigenen At bere und Adolf Landsberger zu Beuthen O./S. fünftig zu Kattowiß, welchen für die Zweigniederlassung zu Kattowiß Kollekivprokura ertheilt ist, Ö in unser Prokurenregister unter Nr. 92 am 14. Marz 1873 eingetragen worden. i Í Beuthen O.|S., den 14. März 1873. \ Y Königliches Kreisgericht. L. Abtheilung.

Bekauntmachung. : Jn unser. Genossenschaftsregister ist unter Nr. 5 eingetragen

Worden: 5 Firma der Genosjienschaft: Kousum-Berein nah SŸhulze-Delißsch- zu Forst i. L,, eingetra- gene Geuosseuschaft. Siß der Genossenschaft:

Forst i.

E ireiemgrnt inie Ui anes S Ai iener: M S A

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