1873 / 69 p. 5 (Deutscher Reichsanzeiger, Wed, 19 Mar 1873 18:00:01 GMT) scan diff

. Dem Beamten ist auf Verlangen ein Nachweis über die Ver- wendung zu ertheilen. Eriunerungen gegen die Verwendung können im Rechtéwege nicht geltend gemaht werden. i:

S. 130. Wird der... Bea-:te freigesprochen, so muß ihm der ena ene Theil des Diensteinkommens vollständig nachgezahlt werden. ;

Wird er nur mit einer Ordnungsstrafe bel-gt, so ist ihm der inuebchaltene Theil insoweit nachzuzahlen, als derselbe niht zur Deckung der ihn treffenden Uutersuchungkosten und der Ordnungéftrafe S Siaht ift. Ein Abzug wegen der Stellvertretungskosten findêt ni att.

8. 131. Wenn Gefahr im Verzuge ift ,- kann einem Beamten auch von solchen Vorgeseßten, die seine Suspension zu verfügen nicht ermächtigt sind, die Ausübung der Amtsverrichtungen vorläufig unter- sagt werden; es ift aber darüber sofort an dic oberste Reich8behörde zu berichien. 4

Dele Untersagung hat eine Kürzung des Diensteinkommens nicht zur Folge.

__§. 132. Dem unter Gewährung des geseßlichen Wariegeldes einstweilen in den Ruhestand verseßten B amten wird cin Viertel des Wariegeldes inncbehalten, wenn im Disziplinarverfabren eine noch nicht rechtskräftige Entscheidung crgangen it, welche auf Diensteut- lassung lautet.

Wegen der Nachzahlung des innebehaltenen Theils vom Wärte- gelde fommean die Grundsäße der 88. 129 und 130 zur Anwendung.

y 8. 133. Alle nah den Bestimmungen der §8. 61 bis 132 erfol- genden Aufforderungen, Mittheilungen, Zustellungen und Vorladungen sind gültig und bewirken den Lauf der Fristen, wenn sie unter Beob-

atung der für gerichtliche Jnsinuation in Strafsachen vorgeschrie-

benen Formen demjenigen,' an den sie ergehen, zugestellt sind. Die vereideten Verwaltungsbeamten haben dabei den Glauben der GVe- rihtsboten. s l

Hat der Angeschuldigte seinen dienstlichen Wohnsiß verlassen, ohne daß seine vorgeseßte Behörde Kenntniß von seinem Aufcnthalt hat, fo

erfolgt die Jnsinuation in der leßten Wohnung des Angeschuldigten an |.

dem dienstlichen Wohnort desselben.

§. 134. (Besondere Beftimmungen über die Defekte der Beamten.) Die Feststellung der Defekte an öffentlichen oder Privatvermögen, welche bei Reichskassen oder anderen Reichsverwaltungen entdeckt werden, ist zunächst von derjenigen Behörde zu bewirken, zu deren Geschäftsfreise die unmittelbare Aufsicht Über die Kasse oder andere Verwaltung gehört, j

_§. 135. Von dieser Behörde ist zugleih festzustellen, ob ein Reichsbeainter und eintretenden Falls welcher Beamte nah den Bor- schriften des §. 141 für den Defekt zu haften hat, und bei einem Defekt an Materialien, avf wie hoch die zu erstattende E umme in Gelde zu berechnen ift.

& 136. Ebenso (§8. 134 und 135) hat die unmittelbar vor- geseßte Behörde die Defekte an solcheni öffentlihen oder Privatver- mögen festzustellen, welches, ohne zu einer Reichskasse oder anderen Reichsverwaltung gebracht zu fein, vermöge besonderer amtlicher Anordnung in dem Gewahrsam cines Reichsbcamten gekommen ist.

§. 137. Ucber den Beirag des Defekts, die Person des zum Er- saß verpflichteten Beamten und den Grund feiner- Verpflichtung ist von der in den §8. 134 und 135 bezeichneten Behörde ein motivirter Beschluß abzufassen.

8. 138. Nach Befinden der Umstände kann die Behörde auch mehrere Beschlüsse abfassen, wenn ein Theil des Defekts sofort klar

ist, der andere Theil aber noch weitere Ermittelungen nothwendig

macht, ingleichen, wenn unter mehreren Personen die Verpflichtung der einen feststeht, die der andern ndch zweifelhaft ist.

139. Hat die Behörde die Eigenschaft einer höheren Reichs- behörde, so ist der Beschluß nah Maßgabe der §8. 143 und 144 vollstreckbar.

In allen andern Fällen unterliegt der Beschluß der Prüfung der vorgeseßten höheren Reichsbehörde und wird erst nach deren Genehmi- gung vollstreckbar. i

Von dem Beschlusse is der obersten Reihsbehörde unverzüglich Kenntniß zu geben.

__ Der obersten Reichsbehörde bleibt in allen Fällen unbenommen, einzuschreiten und den Beschluß selbst He oder zu berichtigen.

8. 140. In dem abzufassenden Beschlusje ist zugleih zu bestim- znen, welche Vollstreckungs- oder Sicherheitsmaßregeln Behufs des Er- saßes des Defekté zu ergreifen sind.

__ Für diese Maßregeln sind die Geseße des Bundesstaats, in welhem dieselben erfolgen, entscheidend. 2

§. 141. Der abzufassende Beschluß kanú auf die unmittelbare Verpflichtung zum Ersaß des Dcfekts gerihtet wecden:

1) gegen jeden Beamten, welcher der Unterschlagung als Thäter oder Theilnehmer nach der Ueberzeugung der Reichsbehörde überführt ift,

2) a, gegen diejenigen Beamten, welchen die Kasse u. \. w. zur

N übergeben war, und zwar auf Höhe des ganzen efekts,

b. gegen jeden anderen Beamten, der an der Einnahme oder Ausgabe, der Erhebung, der Ablieferung oder dem Trans- port von Kassengeldern oder anderen Gegenständen ver- möge seiner dienstlihen Stellung theiizunehmen hatte, En nur auf Höhe des in seinen Gewahrsam gekommenen

etrages, sofern der Defekt nah der Ueberzeugung derx Reichsbehörde durch grobes Versehen entstanden ist. ;

Eben dies gilt gegen die in §. 136 genannten Beamten in den da- selbst bezeichneten Fällen.

S. 142. Sind Beamte, gegen welche die zwangsweise Einziehung des Defekts beschlossen wird, in der Verwaltung ihres Amtes, wofür fie eine Amtskaution gestellt haben, belassen worden, so haben die- elben wegen ehe des Defekts anderweite Sicherheit zu leisten. Erfolgt die Sicherstellung uicht, so findet die. Zwangsvollstreckung zu- nächst nicht in die Kaution, sondern in das übrige Vermögen statt.

8. 143. Die Verwaltungsbehörde ersucht die zuständigen Gerichte, S O oder Hypothekenbehörden um Vollziehung des

ejchlu}]es. /

Diese sind, ohne auf eine Bcurtheilung der Rechtmäßigkeit des Beschlusses einzugehen, verpflichtet, wenn sonst kein Anstand obwaltet, schleunig, ohne vorgängiges Zahlungsmandat, die Zwangsvollstreckung auszuführen, die Beschlagnahme der zur Deckung des Defekts erforder- lichen Vermögensstücke zu verfügen und die in Antrag; gebrachten Eintragungen im Hypothekenbuche zu veranlassen.

F. 144: Gegen den Beschluß, wodurch ein Beamter zur Erstatlung -

eines Defekts für verpflichtet erklärt wird (§8§. 137 und 140) steht dem- elben sowohl hinsihtlih des Betrages, als hinsichtlich der Ersaß-Ver- indlichkeit außer der Beschwerde im Instanzenzuge der Rechtsweg zu. __ Die Frist zur Beschreitung -des Rechtsweges beträgt ein Jahr, ist eine Ausschlußfrist und beginnt mit dem Tage der dem Beamten ge- hehenen Vekanntmachung des vollstreckbaren Beschlusses, oder wenn er Beamte’ an seinem Wohnort nicht zu treffen ist, mit dem Tage des abgcfaßten Beschlusses.

In dem auf die Klage des Beamten entstandenen Rechtsstreit hat das Gericht über die Wahrheit der thatsächlichen Behauptungen der

arteien nah seiner freien aus dem Inbegriff der Verhandlungen und eweise geshöpften Ueberzeugung zu entscheiden. ;

Die Vorschriften der Landesgeseße über den Beweis dur Eid, Fi Über die Beweisfkraft öffeniliher Urkunden und gerichtlicher Ge- tändnisse bleiben unberührt.

__ Ob éiner Partei über die Wahrheit oder Unwahrheit einer that- Fade Behauptung noch ein Eid aufzuerlegen, bleibt dem Ermessen es Gerichts überlassen.

In der wegen des Defekts etwa eingeleiteten Untersuchung bleiben dem Beamten, insofern es auf die Bestrafung ankommt, seine Ein- reden gegen den abgefaßten Beschluß auch- nach Ablauf des Jahres, wenngleih sie im Civilprozeß nicht mehr geltend gemacht werden können, vorbehalten.

F. 145. Das Gericht hat auf Antrag des Beamten darüber Be- {luß zu fassen, ob die Zwangsvollstreckung fortzuseßen oder einst- weilen einzustellen sei. Die einstweilige Einftellung erfolgt, wenn der

Beamte glaubhaft macht, daß die Fortseßung der Zwangsvollstreckung für ihn einen shwer erséßlichen Nachtheil zur Folge haben würde. Das Gericht ist jedoch verpflichtet, falls es die Einstellung der Zwängs- vollstreckung verordnet, an Stelle derselben auf Antrag der verklagten Reichsbehörde die erferdersihen Sicherheitsmaßregeln behufs des Er- saßes des Defekts herbeizuführen. i :

8. 146. Wenn cine nahe und dringende Gefahr vochanden ift, daß ein Beamter, gegen welchen die Zwangsvollstreckung zuläsfig ist, (8. 141), si auf flüchtigen Fuß seßen oder sein Vermögen der Ver- wendung zum Ersaß des Defekts cntzichen werde, A kann die un- mittelbar vorgeseßte Behörde, auch wenn sie nicht die Eigen\chaft einer höheren Reichsbchörde hat, oder der unmittelbar vorgeseßte Beamte das abzugsfähige Gehalt (§. 19 Nr. 1) und nöthigeufalls das übrige bewegliche Vermögen des im Eingange bezeicchneten Beamten vorläufig in Beschlag nehmen. ; I - ;

Der vorgeseßten höheren Reichsbehörde ist ungesäumt An eige da- ven zu machèn, und deren Genehmigung einzuholen. L

8. 147. Ist von den vorgeseßten Behörden oder Beamten gemäß 8. 146 eine Beschlagnahme erfolgt, so hat das Gericht, in dessen Be- zirk die Beschlagnahme stattgefunden hat, auf Antrag des von der- selben betroffenen Beamten anzuordnen, daß binnen einer zu bestim- S B der in den §8. 137 und 140 vorgesehene Beschluß beizu-

ringen fei. z E E

Wird dieser Anordnung - nicht Folge geleistet, so is auf weiteren Antrag des Beamten die Beschlagnahme sofort aufzuheben; andernfalls femmen die Bestimmungen des §. 144 zur Anwendung,

8. 148. Für das Vefektenverfahren im Verwaltungswege werden Gebühren und Stempel nicht berechnet- A

8. 149. (Verfolgung vermögensrechtlicher Ansprüche) Ueber ver- mögensrechtliche Ansprüche der Reichsbeamten aus ihrem Dienstver- hältniß, insbesondere über Ansprüche auf Besoldung, Wartegeld oder Pension, sowie über die den Hinterbliebenen der Reichsbeamten geseß- lih gewährten Rechtsansprüche auf Bewilligungen, findet mit folgen- den Maßgaben der Rechtsweg statt. j | h: j

8. 150. Die Entscheidung der obersten Reichsbehörde muß der Klage vorhergehen und leßtere sodann bei Verlust des Klagerechts innerhalb sechs Monaten, nachdem dem Betheiligten die Entscheidung jener Behörde bekannt gemacht worden, angebracht werden. i

8. 151. Der Reichéfiskus wird durch die höhere Reichsbehörde, unter welcher der Reichsbeamte steht oder gestanden ‘hat, oder falls er direkt unter der obersten Reichsbehörde steht oder gestanden hat, durch die oberste Reichsbehörde vertreten. ; : ;

Die Klage ist bei demjenmgen Gerichte anzubringen, in dessen Bezirke die betreffende Behörde ihren Siß hat. /

8.152, Gegen das Urtheil ezster Inmtanz steht den Parteien das- jenige Rechtsmittel zu, welches bei Beschwerdegegenständen vom höchsten Werth stattfindet. Auch die Anfechtung der Urtheile zweiter Instanz ist ohne Rücksicht auf die Beschwerdesumme statthaft. Die Beschwerde- summe, ingleichen die Uebereinstimmung der Urtheile erster vnd zweiter Snstanz kommt nur insoweit in Betracht, als davon die Entscheidung der Frage abhängt, welches von mehreren nah den Landesgesezen etwa zulässigen Rechtsmitteln stattfindet. S j; A

Das Reichs-Oberhandelsgericht entscheidet an Stelle des für das Gebiet,“ in welchem kie Sache in erster Jnstanz anhängig geworden ist, nach den Landesgeseßen bestehenden obersten Gerichtehofes und zwar in leßter Instanz. Soweit niht Absaß 1 des gegenwärtigen Paragraphen abweichende Vorschriften enthält, werden die Bestim- mungen des G esctzes, betreffend die Errichtung eines obersten Gerichts- hofes für Handelssachen vom 12. Juni 1869, sowie die Ergänzungen desselben auf die im §. 149 bezeichneten bürgerlichen Rechtsstreitig- keiten ausgedehnt. S

8. 153. Auf die im §. 144 erwähnten Rechtsstreitigkeiten finden die Bestimmungen der §8. 151 und 152 mit der Maßgabe Anwendung, daß der Reichsfiskus durch die höhere Reichsbehörde vertreten wird, welche den Defektbeshluß abgefaßt oder für vollstreckbar erklärt hat. (8. 139 Absatz 2.) Ist die Abfassung durch die oberste Reichsbehörde geschehen, so übernimmt diese die Vertretung des Reichsfiskus.

8, 154. fn Rechtsstreitigkeiten über Vermögensansprüche gegen Reichsbeamte wegen Ueberschreitung ihrer amtlichen Befugnisse oder vpflichtwidriger Unterlassung von Amtshandlungen is sowohl das- jenige Gericht zuständig, in dessen Bezirk der Beamte zur Zeit der Nerlebutia seiner Amtspflicht seinen Wohnsitz hatte, als daëjenige, in Den Bezirk derselbe zur Zeit der Erhebung der Klage seinen Wohn- hat. / E so Die -Zulässigkeit der Rechtsmittel, die Zuständigkeit des Neichs- Oberhandelsgerichts und das Verfghren vor demselben richtet sich nah den im §. 152 gegebenen Vorschriften.

8. 155. Die Entscheidungen der Disziplinar- und Verwaltungs- behörden darüber, ob und von welhem Zeitpunkte ab ein Reichs- beamter aus seinem Amte zu èntfernen, einstweilig oder definitiv in

den Ruhestand zu versetzen, oder vorläufig seines Dienstes zu entheben,

sei, und über die Verhängung von Ordnungssträfen sind für die Be- urtheilung der vor dem Gerichte geltend gemachten vermögensrechtlichen Ansprüche maßgebend. As E x

8. 156. (Schlußbestimmungen.) Die Reichstagsbeamten haben die Rechte und Pflichten der Reichsbeamten. /

Die Anstellung der Reichstagsbeamten erfolgt durch den Reichs- tags-Präsidenten, welcher die vorgeseßte Behörde derselben bildet.

8 157, Auf Personen des Soldatenstandes findet dieses Geseh nur in den 88. 134 bis 148 Anwendung. adi Ttih. CertBies

8. 158. Die Bestimmungen dieses Geseßes über die Verseßung in ein anderes Amt, über die einstweilige und über die zwangsweise Verseßung in den Ruhestand, über Disziplinarbestrafung und über vorläufige Dienstenthebung finden auf die Mitglieder des Reichs-Ober- handelsgerihts, auf die Mitglieder des Bundesamts für das Heimaths- wesen, auf die Mitglieder des Rehnungshofes des Deutschen Reichs und auf richterliche Militär-Justizbeamte keine Anwendung. i

Außerdem haben für die Mitglieder des Reichs-Oberhandelsgerichts die Vorschriften dieses Geseßes über die Pensionirung und über den Verlust der Pension keine Geltung. arer Sti E

§. 159, Die Ausführung dieses Gesetzes regelt eine vom Kaiser zu erlassende Verordnung, durch welche namentlich diejenigen Behörden näher zu bezeichnen sind, welche unter den in diesem Gesehe erwähnten Reicbsbehörden verstanden sein sollen. Z

Urkundlich 2c.

Gegeben 2c.

Statistische Nachrichten.

Bei der Städtischen Sparkasse zu Magdeburg betrugen am Schlusse des Jahres 1871 die Einlagen der Interessenten 3,693,205 Thlr. Im Jahre 1872 sind neu belegt 1,881,397 Thlr. und den Jn- teressenten an Zinsen gut geschrieben 117,792 Thlr., woraus sih als Gesammtsumme ergeben 5,692,395 Thlr. Zurückgenommen sind im Laufe des Jahres 1872 1,849,476 Thlr., mithin am 31. Dezember 1872 belegt geblieben 3,842,918 Thlr. Die Einlagen haben sich daher gegen ultimo Dezember 1871 vermehrt um _ 149,713 Thlr. “Ausstehende Kapitalien besaß die Sparkasse am Schlusse des Jahres 1572

3,989,803 Thlr., Zinsen standen aus 14514 Thir., baarer Bestand

war 146,129 Thlr., überhaupt 4,150,448 Thlr. Davon gehen ab: noh nicht abgeführte Uebershüsse 3857 Thlr. , s{uldige Dienst-Kau- tionen 1200 Thlr., zusammen 5057 Thkx., mithin bleibt Vermögen ultimo 1872 4,145,391 Thlr. Von dieser Summe gehören den Jn- teréssenten 3,842,918 Thlr., so daß ein Ueberschuß verbleibt von 302,472 Tue welcher sich nach Abrechnung des Reservefonds mit 252,743 Thlr. für das Jahr 1872 feststellt auf 49,728 Thlr. Von diesem Uebershusse werden 20% zur Verstärkung ‘des Re}ervefonds entnommen mit 9945, wodur derselbe auf 262,689 Thlr. erhöht wird, und 39,782 Thlr. zur Verwendung für öffentliche städtishe Zwecke

disponibel bleiben.

___— Die Rheinische Provin ial-Feuer-Sozietät hatte im Jahre 1870 693,298 Thlr. Einnahmen, darunter 546,183 Thlr. Beiträge für Immobilien und 91,490 Thlr. Beiträge für Mobiliar-

versicherung. Die Ausgaben beliefen sich auf 538,243 Thie darunter

442,019 Thlr. für Brandentschädigung, der Einnahmeübershuß auf 155,037 Thlr. Ende 1871 war ein Aktivübershuß von 994,517 Thlr. vorhanden. Die Jmmobilien-Versicherungssumme hatte fich im Jahre 1871 um 9,846,000 Thlr., auf 360,039,820 Thlr. erhöht, die Mobi- liar-Versicherungssumme um 8,777,938 Thlr., auf 55,932,287 Thlr. die gesammte Versicherungssumme um 18,623,938 Thlr., au 415,972,207 Thlr. ;

Bei Emmerich sind in den verflossenen beideu Jahren über die preußisch-niederländischen Grenze auf dem Rhein cin- und aus- gegangen: zu Berg 1872 4556 beladene Schiffe mit 15,420,886 Centner, 1871 3511 beladene Schiffe mit 11,598,330 Ctr., 1872 mehr 1045 beladene Schiffe mit 3,822,556 Ctr.; zu Thal 1872 9680 be- ladene Schiffe mit 29,165 728 Ctr., 1871 7790 beladene Schiffe mit 23,229,830 Ctr., 1872 mehr 1890 beladene Schiffe mit 5,935,998 Ctr.

An dieser bedeutenden Zunahme waren hauptsächlih betheiligt in der Bergfahrt: Eisen, roh 1872 5,936,084 Ctr., 1871 3,500,285 Ctr. ; in der Thalfahrt: Steinkohlen 1872 16,816,137 Ctr., 1871 13,616,339 Cir.; Steine, roh 1872 7,151,283 Ctr., 1871 4,027,585 Ctr. Zu diesen drei Artikeln betrug die Zunahme 8,759,295 Ctr. Von den vorstehend summarisch aufgeführten Transporten zu _Berg gingen nah den folgenden Häfen in den Jahren 1872 resp. 1871: Emmerich 304,436 Ctr., 532,845 Ctr., Xanten 19,548 Ctr., 16,595 Gtr., Rees 90,190 Ctr., 94,730 Ctr., Wesel 113,993 Ctr., 154,186 Ctr., Ruhrort 5,281,238 Ctr., 2,798,159 Ctr., Duisburg 1,964,724 Ctr., 1,214,429 Ctr., Ucrdingen, 246,879 Ctr., 142,568 Ctr., Düssel- dorf 1,258,231 Ctr., 1,031,291 Ctr., Neuß 298,259 Ctr., 322,508 Ctr. Mülheim a./R. 107,508 Ctr., 61,102 Ctr., Cöln 2,589,502 Ctr.,

«1,282,053 Ctr., Bonn 67,447 Ctr., 56,217 Ctr, Neuwied 942 Ctr.,

14,58) Eir., Coblenz 86,702 Ctr, 156,120 .Ctr., Oberlahnstein 19,730 Ctr., 2,928 Ctr., Bingen 35,952 Ctr., 65,730 Ctr., Bi-brich 21,297 Ctr., 29,187 Ctr., Mainz 947,462 Ctr., 886,498 Ct-., Worms 69,646 Ctr., 24,105 Ctr., Mannheim 2,093,666 Ctr., 1,883,998 Cir., Ludwigshafen 798,178 Ctr., 605,180- Ctr , Frankfurt a. M., 209,825 Ctr., 255,769 Ctr., Heilbronn 154,691 Ctr, 151,703 Cir.,

Aus einem Konsularberihte an dea Bundesrath geht hervor, daß die nah Amerika ausgeführten und 1872 bei den nordamerikani- \hen Konsulaten von Basel, Züri, Genf deklarirten Waaren einen Werth besaßen von 79,501,103 Frs., wovon 40,619,288 Frs. in Basel, 34,278,136 Frs. in Zürich und 4,603,678 Frs. in Genf deklarirt waren. Der Werth der Bänder und Stickereien übersteigt 50 Millionen und derjenige der Uhrmachereiwaaren 20 Millionen Franken.

Eine Uebersicht der Statistiken des englishen Ver- lagsgeschäftes ergiebt 4814 Bücher, die im Jabre 1872 einge- tragen wurden. Wirklich neue Werke waren darunter jedoch nur, mit Einschluß neuer Auflagen 4524. Von dieser Zahl ïommen 752“ auf theologische Werke, 429 auf philologishe und pädagogische, 229 au Jugendschriften, 708 auf Romane, 101 auf juristische Werke, 162 M Handel und Staatsöfkfonomie, 487 auf Kunst und deren Geschichte 224 auf Reisebeschreibungen und geographische Forschungen, 318 auf Geschichte und Biographie, 371 auf Poesie und Drama, 275 auf Jahrbücher und jährlich erscheinende Zeitschriften, 137 auf Medizin und Chirurgié, 185 auf- shône Wissenschaften, Abhandlungen u. |. w. und 128 Werke sind vermishten Inhalts.

St. Petersburg, 15. März. Nach den in der Woche vom 7. bis zum 14. März dem Medizinal-Departement eingesandten offi- iellen Nachweisen waren in Moskau und in den Gouvernements ublin, Piotrkow, Plock und Warschau im Ganzen nur noch 32 Ch o- lerakranfke vorhanden.

Kunst und Wissenschaft.

Der Hupferstecher Joh. Nikolaus Hoff ist am] 6. März in rankfurt a. M., 75 Jahre alt, gestorben. Er war daselbst im Jahre 1798 geboren, weilte später in Jtalien mit den Reformatoren deutscher Kunst, den Meistern Overbeck, Cornelius, Veit, Schnorr zu- sammen. Der Stich und die Zeichnung der Grablegung von Peru- gino (leßtere im Skädelschen Institut) bekundeten feine Tüchtigkeit.

…_— Der Deutsche Verein zur Verbreitung gemein- nüßiger Kenntnisse in Prag hat so eben seinen 4. Jahresbericht herausgegeben, Der Vercin hat das verdienstliche Bestreben, deuts che Bildung in Böhmen zu verbreiten und hierdurch das so vielfach ge- fährdete deutshe Element in Böhmen zu erhalten und zu kräftigen. Derselbe verlegt Schriften dieser Tendenz, kauft aber auch Partien geeigneter Werke an, um dieselben, nauentlich in solhen Kreisen, welche dem Buchhandel minder zugänglich sind, zu verbreiten.

Lon don, 15. März. Der Bildhauer Theed hat auf Befehl der Königin eine Marmorbüste der verstorbenen Fürstin Hohenlohe-Langenburg, Stiefshwester Ihrer Majestät, ange- R die in der Mausoleumkapelle in Frogmore aufgestellt wer- den joll. Eine von der Londoner Korporation in der Guildhall neu eingerichtete Bibliothek ist dem Publikum am 10. d. M. zu freier Benußung übergeben worden. Die City hat für die Bequemlichkeit und den Komfort des Lesers auf das Beste gesorgt. Im Lesezimmer können etwa 50—60 Personen zu gleicher Zeit ihren Studien obliegen, für Ee I LE Bücher zur Hand sind. Von den 12 Sigreihen ist eine besonders für Damen bestimmt.

: Landwirthschaft.

Von den Land- und volkswirthschaftlichen Tages- fragen, enthaltend legiélatorishe Studien von Otto Beck, König- lichen Regierungs- und Departementsrath für die Landeskultur zu Trier ist der fünfte Jahrgang (Trier 1873. Jn Kommission der Fr. Linß\chen Buchhandlung zu Trier) erschienen. Derselbe enthält: I. Die Vertilgung / des Schwarzwildes. IT. Die Statuten der Pro- vinzial-Meliorationsfonds und die Meliorations-Genossen!chaftsgesebß- gebung. III. Was der deutschen . und der preußischen Landwirthscha Noth thut. (Die- landwirth\chaftlihe JInterefsenvcrtretung.) TIV. Die Geschworenen- und Schöffengerichte. V. Die Einführung von ländlichen Schiedsgerihten. VI. Die Schafhaltungs- pnd Schafhütungsverhältnisse im Apellations - Gerichtsbezirk Cöln und besonders im Regierungsbezirk Trier. VIT. Petition des landwirth- shaftlihen Vereins für Rheinpreußen, betreffend einige Abänderungen des ministeriellen Fischerei-Geseßentwurfes für den preußischen Staat im Interesse des Genossenschaftsprinzips. VIIT. Güterkfonsolidations- oder vorläufiges Feldwege-Regulirungsgeseß für den Apellations - Ge- rihtsbezirk Cöln." TIX. Die. Waldshubfrage vor einem enropäischen Kongreß. X. Die Verhütung und Es von Wasserrissen in steilen und oden vit r n Das Heft dient zugleich als zweites Supplementheft der Beschreibung des Regierungsbezirkes Trier.

Darmstadt, 14. März. Der Oberhessishe Bienenzü ch- ter-Verein hatte am 1. Januar einen Bestand von 215 Mitg'ie- dern, im Laufe des Fahres 1872 waren zugegangen 35, abgegangen 10 Mitglieder. Außerdem zählten 3 Zweigvereine Mitglieder? Als- e 25, Rabenauer 32, Vilbel-Homburger 42, zusammen 102 Mit- glieder. i

Verkehrs: Anstalten. (

Darmstadt, 12. März. Die deutshe Gesellschaft zur Rettung Schiffbrüchiger umfaßte seither in ihrem Bezirksverein für Südwestdeutshland, Baden, Württemberg, die Rheinvfalz und die hessif en Provinzen Starkenburg und Rheinhessen, mit Karlsruhe als.

der Bezirksverv-altung. Es hat“ si aber bei der großen Zu- nahme an Mitgliedern und Zweigvereinen oder Vertretungen als zweck- mäßia ergeben, diesen großen Bezirk zu theilen, und so werden bom 1. April. d. J. an dessen Stelle drei Bezirksvereine bestehen: ein oberrheinischer, ein mittelrheinischer (für Starkenburg und Rheinhessen,. Bezirksvorsteher: Geh. Ober-Steuerrath Welcker in Darmstadt) und ein {chwäbisher. Der oberrheinishe Verein wird sih angelegen sein. lassen, fich auf das Elsaß auszudehnen.

Zujammenstellung der seit Erlaß des Münzgeseßes vom 30. September 16

Zweite Beilage | - zum Deutschen Reichs-Anzeiger und Königlich Preußi

Mittwoch, den 19. März

21 bis Ende 1872 stattgehabten Kötriglich preußischen Ausmünzungen in den drei Münzstätten

schen Staats-Anzeiger.

1878.

Summa pro 1821 bis ultimo 172...

Vorstehende Zusammenstellung wird in Gemäßheit des Artikels 24 des Münz-Vertrag

Berlin, den 14. März 1873.

VYersonal- Veränderungen.

Offiziere, Portepee-Fähnriche 2c. A. Ernennungen, Beförderungen und Verseßungen.

Den 8. März 1873. Gr. v. Shlieffen, Major vom Gen.

. Armee- 3, zum Gen. Stabe des Garde-Corps, S Die Loe Gen. Stabe der 31. Division, zum Gen. auptmann vom Großen Gen. Stabe, zum Gen. Stabe der 31. Division, v. Schulhendorff,

i __ Stabe zum Gen. Stabe der 10. Division Major vom Großen Gen. Stabe z Se Me Sb Pon

v. Stückrad, Major vom Stabe des XV. Armee-Corps, Ko ch, H

Rogalla v. Bieberstein, Major vom

Stabe der 1. Division, v. Nickish-Rofenegk, Hauptmann ik Großen Gen. State, zum Gen. Stabe der 18. Division verseßt. 73. Richter, Hauptm. vom Gen. Stabe des 1. Armee-Corps, v. Friedeburg, Hauptm. vom Gen. Stäbe der 5. Division; Zingler, Hauptm. vom Gen. Stabe des XI. Armee- Corps, zu Majors befördert. Graf von Schlippenbach, charakt. ort. Fähnr. vom 1. Garde-Regt. zu Fuß, Gr. zu Leiningen- See car. Port. Fähnr. -vom 4. Garde-Grenad. Regt. Königin, g Port. Fähnrs., v. Hellermann, Sec. Lt. vom 2. Garde-Ulan. e

“_‘y. Prittwitz, Sec. Lt. vom 1. Garde- +4 R n Beo Plesfen, See Lt. Bi 3. Garde-Ulan. Regt.,

Perkiewiez, Unteroffizier a F egt T , Port. Fähnr. vom 7. Ostpreußz. Inf. Kegt. Ar. E,

L enes ‘F Tuel, N von dems. Regt., zum Port. Fähnr., befördert. Neumann, Sec. Lt. von der Res. des Königs-Hus. Regts. 1. Rhein. Nr. 7, in gleicher Eigenschaft zum 1. Leib- R G E

omm. Landw. Regts. Nr. 2, zum“ Sec. Lt. der Res. des 3. Pomm.

i . L. von der Inf. des 2. Bat.

Iu Reg. 14. befördert. Rie Se (af e. fatezorle der - iere verseßt und als solcher dem 6. Pomm. Funf. Regt. Ar. 4

O 7 if dald a Pr. U. von der Inf. des Res. S Stettin

' é -

‘des 2. Bats. Stolp 6. Pomm. Landw. Regts. Nr. 49,

Ed der Res. Offiz. ® uétidgettefi und als O n Me:

à la suite des Hess. Füs. Regts. Nr. 80, unter Entbindung von dem

S inzen Wilhelm von Hessen Derbiltnss 9 qul (Vouvana pes "Oefen Hoheit, als Con

einrangirt. Büttner 1. xandenb. Landw. befördert. Jsenbeck, Regt. S M n Nett

¿ enburg. s Portp. Fähnr. vom S e t 6alór: dert. Mohr, Schadewiß, Vize-Wachtm. vom Ne), Landw. Da. Berlin E 35, zu Sec. Lte der Res. resp. des 2. Rhein. Hus. Regts.

1 Dc : ; ts. 16, Karbe, Elg- | Ne: 4 Qu des S E Neustadt EW. 7 Dp C en iedershl.

Den 11. März 18

Ulan. Regt., Bar. v. Plessen, beide à L suite des Regts. gestellt.

vom 5. Ostpreuß. Inf. Regt. Nr. 41,

Nr. 1 verseßt. Bütow, Vize-Feldw. vom 2. Bat. Stral

tralsund, - 1. Pomm. Landw.

Nr. 34, zum interimist. Comp. Führer ernannt.

Pomm. Inf. Regt. Nr. 42 wieder zugetheilt. v. Pose ck,

Sohnes Landgrafen Friedrich von “H Chef in das 5, Brandinb. Inf. Regt. A Sec. Lt. von der Inf. des 1. Bats. Landsberg 9. Regts. Nr. 48, zum Premier - Lieutenant Unteroffizier vom Brandenburg. Füs. u, v. Ahlefeldt, P

egt. Nr. 64 Prinz Friedrich Carl v. Preußen zum

ner, Vize-Feldw. vom 1. Bat. Landw. gebe Nr. 60, zu Sec. Lts. der Res. e des 4.

Inf. Regts. Nr. 51, und des 5. Brandenb. Jns. Regts. Nr. 48 be-

fördert. Gr.

Nr. 10, v. E

zu Sec. Lts. befördert.

eb. Landw. Regts.

Santerbausen 1, Thüring, Laidw: R angerhaufen 1. Thüring. Landw.

Me Rudloff, Port. Fähnr. vom 1. WENErenl

Nr. 6, Bieneck, Port. Fähnr. vom Westf. Füs. Regt. Nr. u Sec. Lts, DoA Et Unteroff. vom 1. Nieder r. 46, zum Port. 7

Hes 1. Bats. Sprottau 1. Niederschles. L

ß

befördert.

46, zum“ Comy. Führer ernannt. nf. LZess.

won der Inf.

Strächwiß, m Îrem. Lt. befördert. H eck, Haupt eutanysl 3. Pojen Landweh ernamt. Rothe, Müller, A f Polen, D U v. Rihthof en, Port. ec. T Mee Cie zum Sauptm. und Comp. Chef, Mießner, Sec. Lt. vom 1. Posen. N vom 3. Oberschles. „Inf. Regt. Lindheim, 1. Schles. Husaren Regts. Nr. 4, zuna Lt. von der Inf. des 3. ts. Nr. 22, zum

dems. NRegt., Grüidel, Sec. Lt. Prem. Lieuts. von dr Reserve des Rittm., Rudnik, -Sec. 1, Obeschl. Landw. Reg Feldw. jom 2. Bat. Oppe Sec. L der Res. des Schles.

r. Lt. vom 1. Westfäl. ange.sdorf, t. r Sec. Lis. ‘vom 6. Westfäl. beförderl

Regts. N. 56,

auptm. tellung ‘z Disp. mit seiner Pens, (Neuß) 6.Rhein. Landw. Regis. ähnr. von 8. Rhein Inf. Regt Nr. Por Fähnrich i offizier von demjelben Regiment , Suermonj|\t, Sec.-Lieutenant Regts. Nr. \, in den. Etat des 1 d Comp. Chef vom Rhein. Major. in das arnickell, Hauptm. ‘und C at. Nr. 3, in das Rhein. Jäge weiller, PiLt. vom Brandenburg. I

auptm. efôrd. z

Bats.,

des 1. 4 G Regts Nr. 7, zum 1nterimist. Comp. f Sec. Li. von der Res. des 2

Gr. v. Ha 3 W. i ( nf Ri at. Ne. df, zum Port , Westfil. Inf. Regt. Nr. 57, zum Port. Sec. Lt. von der Kav. des 2. Bats. (Iserlohn) 7; r. Lt. befördert,

der Inf. \es 2. Bats. (Düsseldorf) 4. We zum Com. Führer ernannt. v. Lieber1aann, Comp. Chef im 5. Rhein, Juf

zum P

von - demselben

7. Rhein. Inf.

l

Schmidt,

auptm. befördert. H Jauer 2

dems. Regt. nf. Regt. Nr. 55, feldt, Sec.- Lt. vom, 1. Westfäl. Hus. Regt. egts. gestellt. Schraka mp, Unteroff Fähnr; wrder

Port;

v. Lüttich au, Port. Fähnr. vom Magdeb. Hus. Regt. ickstedt, Pout. Slbne vom Magdeb. Drag. Regt. Ulrici, Vize-Wachtm. vom 2. Bat. Torgau Nr. 67, zum Sec. Lt. der Res. des Altmärk. erschenz, Pr. Lt. von der Inf. des 1. Bats. Nr. 31, ‘zum Hauptm., Gren. Regt. 37, | von dem\. r vom Ostfries. Inf. „Regt. Nr. 78, zum Port. Fähnr. Lau, Pr. Lt. vom 2. Hannov. Inf_ Regt. Nr. 77, zum Hauptm. v. Normann, Sec. L. von dem}. “Regt., zum Pr. Lt,, Jedermann, Port. Fähnr. von dems. Regt., zum “Sec. Lt. Pr. | befördert. v. Sill.ich, Hauptm. und Comp. Chef voi 2: Hannov. Juf. Regt. Nr.-77 und kommdrt. zur Dienstl. beim Kriegs-Ministerium, ‘unter Belassung in diesem Konimdo. dem gedachten Regt: aggregirt. v. H o cke, Pr. Lt. vom 4. S, Inf. En idi t S ur Ee leistung beim Großen Generalstabe, unter. Beförd. zum Hauptm. un

Ls 8 Inf. Regt. Nr. 77 verseßt. Lt. vom Hess. Füs. Regt. ‘Nr. 80, zum Pr. Lt., Kehl, Pr. U. vom Rhein. Drag. Regt. Nr. 5, zum Rittm. u. Esc. Chef, Gr. v. d. Shulenburg-Bodendorf, Sec.“ Lt. von dems.

Hauptm. und

ltümacher, Hptm. von fäl. Landw. Regt Maj-. a. nf. Regt. Nr. 65, unter Bezirkscommdr. des 1. Bats. 68 ernannt. Ml egte, Port. h 70, zum: Sec. Lt. Regiment, Dtto, L Fähurichs -; befördert. la suite des Rheinischen Kürassier- Regts. wieder einrangirt. Mertens, äger-Bat.- Nx. 8, unter n Regt. ‘Nr. 69 verseßt. Chef vom Brandenb. Jäger- r-Bat. Nr. 8 verlegt. äger-Bat. Nr. 3. zum Hauptm.

\chl. Inf. Regts. Hauptm. von andw. Regts. Nr. Stoff ch, Pr. Lt. von der Wuth e, - Westpr. Landw. ihrer ernannt. Graf von hein. Drag. Regts. Nr. 5, m. von der Inf. des 1; Bats. Nr. 58, zum Comp. Führer Sec. Lts. von der Inf. des 2. Bats. Landw. Regts. Nr. 58, zu Prem. Lts. befördert. ähnr. vom 2. Schles. Gren. Regt. Nr. 11, Prem. Lt. vom Shhles. Füs. Regt. Nr. 38, v. Monsterberg

Bats. Ratibor Pr. Lt., Scchul§, Vize- in 4. Oberschl. Landw. Regts. Nr. 63, zum Füs. Regts. Nr. 38, befördert. Paris, f. Nr. 13, zum ec. Lt. von

Gomp. Poelmahn, zu-Pc; Lts.

. vom

Huth,

s. Nr. 17, , “zuleßt

, Brofius, ! j Unter- Port - Regiment Prinz Karl

es vom 24, Januar 1857 zur öffentlichen Kenntniß gebracht.

Nr. 6 | befördert.

Pr.

zum

Be

rus,

f. Regt.

u Nr. 25, v. Heyd- | Nr: 47, “zu P

und: Comp. ry a

Scchnackenberg,

und: Comp. Chef,

Comp. Chef, in da y. Bassewit, Sec.

6 vom 2. Ge f zum Hauptm. un omp. e, ! Sec. Lt. von dems. Regt., zum Pr. Lt Fähnr. vom 2. Großh. H Port. Fähnr. Vorbehalt -ausgéschiedèner- Sec. Lt, Regt., Garde-Drag. verjeßt, und “als solcher ‘dem manu, Pr. Lt. Entbindung von Brig., zum estfäl. Landw. Prem. Lt. vom

lassung: in f überzähl. Hauptm. schlesishen: Inf. Re

mandirt.

ortepee - Fähnrich ‘vo Î x. 112, Thoma, Gefreitér ‘vom 5. Port. Fähnrs. “befördert.

ec. Lt. von dems. Regt. v. Garnier,

Regt.

Hauptm. und

ebe,

zu Pr. Lts.,

befördert.

Régt., Nr. 23,

vom 6. Thür. i seinem Kominaändo als Adiut. dex 40. Inf. Comp. Chef! befördert. 4. Rhein. © Inf. ‘Regt. “Nr. 30, unter einstwéiliger einem Kémmdo. ‘als. Adjut. der 39." Inf. Brig., zum befördert. Rödenb.e ck, Pr. Lt. vom. 1. Nieder- gt: Nr. 46, als Adjut. zur 40. Juf. Prig: kom- Sec. Lt. vom 4. Westf. “Inf. Regt. Nr: 17, ‘Gr. v. Kaniß, Sec. Lt. vom 1. Bad. Leib-Gren. Regt. “Nr. 109, Ro-

Sr Lt. vom Kuúrmärkischen Drag. ‘Regt. Nx. 14, zu remier-Lieutenants, Dahmen, Unteroffizier vom 3. Bad. Dra=- Nr. 2, Buch m 4. Badischen Juf. Regt. Prinz Bad. Inf. Regt. Nr. Bardt, Pr. Lt. vom 8. Ostpreußischen tr.45 , zum Hauptm. und Cdmp. Chef, Perkuhn, Bosse, Sec. Lt. vom 1. Rhein. Juf ec. Li. vom 2. Niederschles. Jnf. Regt r. ‘Us. , Wilke, v. Edckartsberg, char. Pori Fähnr. von dems. Regt.,, zu Port. Fähnrs. befördert. Schmidt

s 2. Hannoversche

lih- Hess. Inf.

Párish

v. Spillner, Ma

N

Königlihe Münz-Direktion.

fe

untér

Regt.

egt.

zu Berlin, Hannover und Frankfurt a. M. Ta E E E Goldmünzen Silber-Couränt-Münzen E 4 Summa der Friedrichsd or 2/1 1h, Thaler für 1/5 Silber - Eourant- : : in Thaler |Vereinsthaler | -besond Thaler 0 t v h Summa | M event Bis Hu: Stüdck Fur Fur Adr De [S Str Jn den Jahren 1821 bis ultimo Juni 1857 . 21,562,065 4 s _— M 85,834,598 |20 In der Zeit eir Juli 1857 bis ultimo 1871 ? 7 145,025 580,448 138,107 354 1,300,000 501,815 | 5/1 40, 489, 6 17 s Ï : . . . . . . è Si uis 4 9 56,609 A 1, , ads bird Es s j nas Seankfurt a. M. E A 2,549,918 |_ 447590 (2997508 F : Summa 6 201,634 3,130,366 1140,457,334 1,300,000 501,815 | _D 145,389,515 [5 Im Jahre 1872: E A 2 0 174,344 —| 174,344 Berlin, Münzzeichen A. . Es (Siegesthaler) Ls Ten B.. e t e * 7 L L E 2 D T a. M., Münzzeichen C. e g E Z u iz S A Zusammen vom 1. Juli 1867 bis ultimo 1872 A 47/76 |_ 20,63 | 3,130,366 [110,157,334 | 1,474,344 } 501815 | S S S Summa pro 1821 bis ultimo 1872 . 91,562,065 B 901,634 d E s 931,398,415 Silber-Scheidemünzen. Kupfermünzen. 1h Lan ver i 4 3 2 1 Supna der j ilber - ide- ¡ U li Zertalgare Silbergroschen münzen. Pfennige pfermünzen | le] | | dr Tur Gu. pf vf) Fr S pf S pf Fur Spt Tur Sort Fir furt] Fur |fuipf | | E f | [cs i [ Sn den Jahren 1821 bis“ ultimo Juni 1857. |— 7,990,640 17 _6 E T —— E = = E d: a M : 6 L 4188| sl 386,549 3|—| 103,026 /28|—| 178926 6'—| 707,990 15|— f ViROaoR f 107 450 E Me 299/692 3 R 55/941| 8|—| 30,681.10 40,939 13 11| 127,562! 2| 1 A aufen « M.. S 79/800 5|—| 201,007|14|— —| 383/443 17|—| 8,222| 8| 4 34,850 3/—|_ 12,6582810|_ 11646 1 4 6737711| 6 _M.. Sümma T621,339 5/—| L714,767| 7 3 527,799 T2 47,710 16 4 477,340 T1} 146,307 Le E 3 E 7 R il a aud Ta - a A Hannover . E A 26,676 15 19,048/13|— “t, Man ; 25 éegliel A 580 g s 5'545 16 Srankfurt a. M.. 23,612 25 36,300| 2 61 66,851| 5| 6 S | | 9 Sgr. 9. Pfg. ; ch S | E ——-=5 Ta E 34 Dis 753/16: 4 9,09. 8 27,685. 2D |— i Summa. ¡ 106,972 15 114/718 9/— 252,691/13/ 6 2E 21,53 | a jn S , D— | Zusammen vom 1. Juli 1857 bis ultimo 1872. 1,728,211 20 1,829,485/16|— _3,780,490/29, _6 47,710 16| 4| 499,177 2 L A U _ G R 2 L Summa pro 1821 bis ultimo 1872... —_— |— 11,771,131/13|— —— =— “[=|= : E a | 263,830, S R A Hohenzollernshe Münzen. Zeitangabe. | 6 und 3 Kreuzer in Silber. Kupfermüzen. Gulden. i | Thlr. Thlr. ; ; ; 2,195 300 In den Jahren 1821 bis ultimo Juni 1857 . | r 2,195 300

oly, Sec. Lieut. von dein. Bat.,, zum Pr. Lt. e, Vize-Wächtin. vom“ 2. Bat. (Brühl). 2. Rheïn. Landw. Regts. Nr. 28, zum Sec. Lt. der Ref. des 1. Hess. Huf. aa P E i Solitein. Füs

nf. Regt. Nr. 69, in das ésw. Holstein. Füs. S d i Pr. Lt. vom. 1. Hannov. Juf. Regt. Nr. 74, zum Hauptm. und Comp. Chef, Mach olz, Tottleben,'Sec. Lts. du Plessis, char. Port. Fähur. befördert.

aggr. dem 7. Rhein. Nr. 86 einrangirt.

Regt., zum Pr. Lt., Frhr. von dem Bodtlenberg, gen. v.Sch i1 Sec. Lt. yon | Unteroff. vom 2.) Thür. Inf. Regt. Nr. 32, zuin Port. Fähnrich, Inf. Regt. Nr. 18, | Freiherr von CampeYsenbüttel, Port. Fähnr. vom 2: Hess. Hus. Nr. 62, | Regt. Nr. 14, zum Sec, Lt., Winter, Sec. Lt. vom 1. Großh. Premier Lieut. | Hesfischen „Leibgarde - Regiment Nr. 115, zuin Pr. Lt., Heydadcker,

egt“ Großherzog Nr.'116, rhr: Roeder v. Diersburg/ I, „v. Oerßen, char. Port. ess. Drag. Regt:, Leib-Drag Regt. Nr. ih, dem ‘geseßlichen zulezt imm 1. Großh. Hess. Drag. in dié‘ Kategorie der/ Ref. Offiz. As K zugetheilt. Bende- - Inf.

Nx. 95,

Wettstein,

holt, charakt. x. 113,